DOSB I Leitfaden für den Umgang mit Werbung und PR

Werbung
DOSB
I Sport bewegt!
DOSB I Leitfaden
für den Umgang mit Werbung und PR
Olympische Winterspiele in Vancouver 2010
Vorwort
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
Thomas Bach
DOSB-Präsident
Olympiasieger
1976 (Fechten)
bald stehen Sie als Mitglied der OlympiaMannschaft Vancouver 2010 im Mittelpunkt des
Interesses. Milliarden von Menschen werden die
Wettbewerbe der Olympischen Winterspiele an
den Fernsehschirmen in aller Welt verfolgen,
tausende an den Wettkampfstätten stehen, um
Sie anzufeuern und sich mit Ihnen zu freuen.
Die Olympischen Spiele sind das bedeutendste
Sportereignis der Welt. Sie sind faszinierend und
Darum ist es erforderlich einige Regeln einzu­
verbinden Sportarten, Menschen, Nationen. Nir-
halten – beinahe wie in einem Wettkampf.
gendwo sonst ist dieses besondere Gefühl, dass
Der Deutsche Olympische Sportbund will Ihnen
der Sport über alle Grenzen hinweg wirkt und
mit dieser Broschüre einen Wegweiser an die
Verständnis für verschiedene Kulturen schafft,
Hand geben, mit dem Sie sich im Detail darüber
intensiver zu erleben als im Olympischen Dorf.
informieren können, was Ihnen erlaubt ist und
worauf Sie unbedingt achten sollten, um Pro-
Denn nicht nur die Wettkämpfe, auch die olym­
bleme durch Verstöße gegen die Richtlinien zu
pische Idee, die hinter diesen steht, und die
vermeiden.
ganz besonders von Ihnen allen verkörpert wird,
macht die Olympischen Spiele einzigartig.
Bitte lesen Sie diese Broschüre sehr aufmerksam,
denn auch unwissentlich begangene Verstöße
Olympische Spiele zu organisieren stellt immer
können Konsequenzen nach sich ziehen. Sollten
wieder eine enorme Herausforderung dar – in
Sie weitere Fragen haben, stehen Ihnen die An-
logistischer und auch in finanzieller Hinsicht.
sprechpartner des DOSB gerne zur Verfügung.
Dabei helfen die Sponsoren durch ihre Partnerschaft mit dem IOC, den olympischen Gedanken
Ich wünschen Ihnen allen viel Erfolg und eine
weiter zu tragen und durch viele Programme
unvergessliche olympische Zeit in Vancouver.
den Sport in der ganzen Welt zu fördern. Die
olympischen Ideale stehen immer im Vordergrund. Alle Partner der Olympischen Spiele und
des IOC akzeptieren klaglos, dass die Wettbewerbe in einem werbefreien Umfeld stattfinden.
Dies gilt für die Wettkampfstätten ebenso wie
Ihr
auch für Ihre offizielle Olympiakleidung.
Thomas Bach
2 I Vorwort
Inhalt
Werbung und Markenschutz
4–5
Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft
6–8
Sonderfreigaben
7
Die TOP Partner des IOC
7
Die Partner der deutschen Olympiamannschaft
8
Medienarbeit von Mitgliedern
der Olympiamannschaft
9
Keine Tätigkeit als Medienschaffende
9
Foto- und Videoaufnahmen
9
Tonaufnahmen
9
Elektronische Datenträger
9
Keine Live-Interviews mit „Non-Rightholders“
9
Internet-Chats
9
Tagebücher
9
Blogging
10 –11
Persönliche Informationen
10
Video- und Tonaufnahmen
10
Fotoaufnahmen
10
Olympische Symbole und Begrifflichkeiten
10
Werbung und Sponsoring
11
Exklusivität
11
Domains
11
Links
11
Haftung
11
Verstöße
11
Werbung auf der Bekleidung
12–17
Offizielle Olympiabekleidung
13
Kleiderordnung
16 –17
Olympische Charta / Eligibility
Erklärung / Impressum
18
Inhalt I 3
Werbung und Markenschutz
Die Verwendung der olympischen Symbolik, vor allem der fünf ineinander verschlungenen Olympi­
schen Ringe, sowie die olympischen Bezeichnungen sind Eigentum des IOC und in Deutschland gesetzlich geschützt. Das Signet der fünf Olympischen Ringe ist eines der bekanntesten Logos weltweit.
Die Nutzung der Olympischen Ringe zu Werbezwecken ist verboten. Nur die IOC-Sponsoren
(TOP Partner, siehe S. 7) dürfen die Olympischen
Ringe in Verbindung mit Ihrem Firmenlogo nutzen.
Sie unterstützen die olympische Bewegung
weltweit mit hohem finanziellen Aufwand und
Dienstleistungen.
Als Marken geschützt sind auch die Logos der jeweiligen Olympischen Spiele und deren Maskottchen sowie die Sportpiktogramme und die dazugehörenden Bezeichnungen, welche auf die olympische Bewegung oder die Olympischen Spiele verweisen:
Dies gilt auch für folgende Bezeichnungen:
„Olympische Spiele“, „Olympiade“, „Olympic“, „Vancouver 2010“, „olympisch” u. ä.
Ebenfalls verboten ist die Verwendung der geschützten Begriffe als Lockmittel oder Schlagzeile:
„Olympia-Wettbewerbe“, „Olympia-Sonderangebote“, „Olympia-Wochen“, „Team Olympia“, etc.
4 I Werbung und Markenschutz
Auch das Logo des Deutschen Olympischen Sportbundes ist als Marke registriert und geschützt.
Wichtig
Die Sponsoren von Sportverbänden und von Olympiateilnehmern haben kein Recht zur Verwendung
der olympischen Logos oder Bezeichnungen. Auch nach Ende der Olympischen Spiele dürfen Bilder
mit folgenden Inhalten zu keiner Zeit werblich genutzt werden:
Medaillen der Olympischen Spiele,
sofern die Olympischen Ringe, die Logos, oder die Bezeichnung­en der betreffenden Olympischen Spiele sichtbar sind.
Wettkampfbilder,
die Logos oder Bezeichnungen der
Olympischen Spiele beinhalten.
Ausnahmen sind für Sponsoren des IOC oder Partner der
deutschen Olympiamannschaft nach Abstimmung mit dem
IOC möglich.
Kontakt für weitere Informationen:
Deutscher Olympischer SportBund
Sabine Krapf
Florian Frank
Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 220
Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 369
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro
Werbung und Markenschutz I 5
Werbung mit Mitgliedern
der Olympiamannschaft
Grundsätzlich gilt, dass jeder Olympiateilnehmer sich mit Unterzeichnung der „Eligibility Erklärung“
(siehe S. 18), die die Zulassungsvoraussetzung für eine Teilnahme an den Olympischen Spielen
regelt, verpflichtet, dass seine/ihre Person, sein/ihr Bild, sein/ihr Name oder sein/ihr Erfolg während
der Spiele zu Werbezwecken nicht verwendet werden darf. Diese Regelung gilt für die Olympi­
schen Spiele Vancouver 2010 vom 04. Februar bis 03. März 2010.
Dies gilt auch für Gratulationsanzeigen, die nichts anderes darstellen als eine
Werbung für den Gratulanten (eben einer Firma oder eines Unternehmens).
6 I Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft
Sonderfreigaben
Nur die TOP Partner des IOC, die Sportartikelhersteller, die einen Teilnehmer ausrüsten und Mitglied der WFSGI (World Federation of the Sporting Goods Industry, www.wfsgi.org) sind sowie
Partner der deutschen Olympiamannschaft dürfen Bilder der Mitglieder der Olympiamannschaft für
Glückwunschanzeigen oder Imageanzeigen veröffentlichen. Die Anzeigen dürfen keine Verbindung
zur Nutzung von Produkten/Dienstleistungen des Sponsors herstellen, die das Leistungsvermögen
steigern oder in Zusammenhang mit der sportlichen Leistung stehen.
Ebenso dürfen sie nur die jeweils dem Partner lizensierten Logos oder Begriffe der Olympischen
Spiele enthalten. Die genauen Bedingungen sind in der Regel 41 des IOC festgehalten, die den
Verbänden übermittelt wurden und beim DOSB erhältlich ist. Zusätzlich bedarf es der vorherigen
Genehmigung des DOSB und/oder des IOC.
In allen Fällen sind die Persönlichkeitsrechte der Athleten zu beachten.
Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft I 7
Werbung mit Mitgliedern
der Olympiamannschaft
Wir bedanken uns bei allen Partnern der deutschen Olympiamannschaft
für die Unterstützung.
Olympia Partner
Partner der
Olympiamannschaft
Co Partner
Ausrüster/
Ausstatter
Medien Partner
Kontakt für weitere Informationen:
Deutsche Sport-Marketing GmbH
Heike Marie Bock, Projektmanagement Olympiavermarktung
Tel.: +49 (0) 69 / 695 801 18
E-Mail: [email protected]
8 I Werbung mit Mitgliedern der Olympiamannschaft
Medienarbeit von Mitgliedern
der Olympiamannschaft
Jedes akkreditierte Mitglied der Olympiamannschaft (Athleten, Trainer, Betreuer und Offizielle) verpflichtet
sich mit Unterzeichnung der „Eligibility Erklärung“ (siehe S. 18) während der Dauer der Olympischen
Spiele unter keinen Umständen journalistisch tätig zu sein. Im Einzelnen betrifft dies folgende Bereiche:
Keine Tätigkeiten als Medienschaffende
Keine Live-Interviews mit „Non-Rightholders“
Kein Einsatz als Fotograf, schreibender Journalist,
Radio- oder TV-Reporter! Dies gilt für alle Medien
einschließlich Internet.
Live-Interviews mit
„Non-Rightholders“,
das sind Fernsehund Radiosender,
die keine Übertragungsrechte von den
Olympischen Spielen besitzen, sind innerhalb der
olympischen Stätten untersagt. Dies gilt auch für
Telefoninterviews. Rechteinhaber („Rightholders“)
sind für Deutschland ARD, ZDF und Eurosport
sowie die der ARD angeschlossenen Hörfunk- und
Fernsehsender. Außerhalb der olympischen Wettkampfstätten und des Olympischen Dorfes dürfen
Interviews auch einem „Non-Rightholder“ gegeben
werden. Das „Deutsche Haus“ in Vancouver ist
eine solche nicht-olympische Zone. Hier können
und sollen Anfragen für Interview-Wünsche
erfüllt werden.
Foto- und Videoaufnahmen
Das IOC besitzt die
Rechte an der Verbreitung von Fotound Videoaufnahmen
der Olympischen
Spiele in allen Me­
dien, auch dem Internet. Eigene Foto- und Video­
aufnahmen an olympischen Stätten dürfen nur
für den persönlichen Gebrauch gemacht werden.
Es ist nicht gestattet, diese Bilder ins Internet zu
stellen und/oder Dritten für kommerzielle Zwecke
zur Verfügung zu stellen.
Tonaufnahmen
Mobiltelefone (Handys) und andere Aufzeichnungsgeräte dürfen an olympischen Stätten nicht
für Live-Berichterstattungen (Radio, TV, Internet)
genutzt werden. Es ist nicht gestattet, solche
Originalaufnahmen ins Internet zu stellen und/oder
Dritten für kommerzielle Zwecke zur Verfügung zu
stellen.
Internet-Chats
Sofern die Teilnahme an einem Internet-Chat
unentgeltlich geschieht und sowohl die Fragen als
auch die Antworten des Teilnehmers von einem
Journalisten aufgezeichnet werden, sind InternetChats erlaubt.
Tagebücher
Elektronische Datenträger
Übermitteln Chips oder andere elektronische
Messgeräte Daten an Dritte weiter, so sind diese
an Wettkampfstätten und im Olympischen Dorf
verboten.
Während der Spiele dürfen keine eigenen Tagebücher publiziert werden. Dies gilt sowohl für InternetTagebücher (z. B. auf der eigenen Homepage) als
auch für Tagebücher in Zeitungen. Ausnahmere­
gelungen gelten für das Blogging (siehe S. 11).
Medienarbeit von Mitgliedern der Olympiamannschaft I 9
Blogging
Eintragungen in Blogs werden vom IOC als persönliche Entfaltung und nicht als journalistische Tätigkeit gewertet. Daher können akkreditierte Mitglieder der Olympiamannschaft (Athleten, Betreuer
und Offizielle) sich unter Einhaltung der folgenden Punkte in Blogs engagieren:
Persönliche Informationen
Fotoaufnahmen
Generell dürfen in Blogs keine Fotos der Olympischen Spiele enthalten sein. Als Ausnahme
zählen hier nur Fotos der akkreditierten Person
selbst, wenn sie keine Wettkampfszenen, Szenen der Eröffnungs- und Schlussfeier, oder der
Medaillenübergabe enthalten. Wenn weitere
Personen auf dem Bild zu sehen sind, obliegt es
der akkreditierten Person, die Zustimmung dieser
Eintragungen in Blogs dürfen nur eigene olym-
Personen einzuholen.
pische Erfahrungen widerspiegeln und keine
Erlebnisse oder Interviews anderer Athleten enthalten. Die Beiträge dürfen keine persönlichen
Informa­tionen anderer Personen enthalten
sowie keine Inhalte, die die Sicherheit oder die
Organisation der Olympischen Spiele gefährden.
Alle Inhalte sollen mit den olympischen Werten
und den Prinzipien der Olympischen Bewegung,
die in der Olympischen Charta enthalten sind,
vereinbar sein.
Video- und Tonaufnahmen
Das IOC besitzt die Rechte an der Verbreitung
von Video- und Tonaufnahmen der Olympischen
Spiele in allen Medien, auch dem Internet. Eigene Video- und Tonaufnahmen an olympischen
Stätten dürfen nur für den persönlichen Gebrauch gemacht werden. Es ist verboten, diese
Aufnahmen in Blogs zu veröffentlichen.
10 I Blogging
Olympische Symbole
und Begrifflichkeiten
Olympische Symbole oder Begrifflichkeiten wie
„Olympische Spiele“, „Olympiade“, „Olympia
Team“ etc. dürfen ausschließlich zu redaktionellen Zwecken verwendet werden, wenn sie in
Zusammenhang mit olympischen Inhalten stehen. Olympische Symbole oder Begrifflichkeiten
dürfen unter keinen Umständen mit Dritten
oder Produkten Dritter in Verbindung gebracht
werden, sodass der Eindruck entsteht, der Dritte
oder seine Produkte seien ein offizieller Partner
des IOC, des Organisationskomitees (VANOC),
der Olympischen Spiele, eines Nationalen
Olympischen Komitees oder der olympischen
Bewegung.
Werbung und Sponsoring
Links
Es ist generell verboten, werbliche Inhalte in einem
Um den Zugriff auf wichtige olympische Infor-
Blog in Verbindung mit olympischen Themen auf
mationen zu unterstützen, werden die akkredi-
einer Seite zu integrieren. Allein den TOP Partnern
tierten Personen, die sich in Blogs engagieren,
des IOC (siehe S. 7) ist ein werblicher Auftritt auf
dazu ermutigt, die offiziellen olympischen Web-
einer Seite gleichzeitig mit olympischen Inhalten
seiten zu verlinken. Wichtige Adressen sind:
erlaubt. Diese Werbung darf nicht exponiert sein
www.dosb.de, www.olympic.org,
(z. B. keine Pop-ups, Banner etc.) und nicht mehr
www.vancouver2010.com
als 15 % der Fläche einer Seite einnehmen.
Haftung
Exklusivität
Akkreditierte Personen, die in einem Blog
Akkreditierte Personen sollten keine exklusiven
öffentlich über ihre Erfahrungen bei den Olym-
Vereinbarungen mit Unternehmen eingehen
pischen Spielen schreiben, sind für die Inhalte
über die Veröffentlichung von olympischen
selbst verantwortlich. Blogger können persönlich
Inhalten.
für Verleumdungen oder obszöne Inhalte haftbar gemacht werden. Sie handeln mit eigenem
Domains
Risiko und sollten kenntlich machen, dass die
Domains, die olympische Begrifflichkeiten, wie
Inhalte auf ihren eigenen Erfahrungen basieren.
z. B. „Olympia“ enthalten, sind nicht zulässig,
so z. B. www.max.muster.olympia.de. Erlaubt
Verstöße
wäre dagegen für die Zeit der Olympischen
Bei Zuwiderhandlung durch akkreditierte Per-
Spiele www.max.muster.blog.de/olympia
sonen kann den beteiligten Personen, wie in der
Olympischen Charta vorgesehen, die Akkreditie-
Hinweis: Richtlinien vom IOC für den Umgang
mit Social Networks (Facebook, Twitter etc.)
liegen derzeit nicht vor. Sollte das IOC hierfür
erweiterte Regeln aufstellen, leiten wir diese
umgehend an die Verbände weiter.
rung entzogen werden. Das IOC behält sich vor,
rechtliche Schritte bei Verstößen einzuleiten, um
Schadensersatz geltend zu machen oder weitere
Sanktionen aufzuerlegen.
Kontakt für weitere Informationen:
Deutscher Olympischer SportBund
Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 255
Christian Klaue
Michael Schirp
Stefan Volknant
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro
Blogging I 11
Werbung auf der Bekleidung
Für die Herstellerbezeichnung auf der Olympia­bekleidung und Wettkampfausrüstung gelten zum
einen die allgemeinen Richtlinien gemäß der Olympischen Charta, zum anderen die „Guidelines
regarding Authorized Identifications for the XXI Olympic Winter Games in Vancouver 2010“. Diese
liegen jedem Fachverband vor und sind zudem im Olympia-Net,
dem Athleten Extranet des DOSB, veröffentlicht.
Bei Verstößen gegen diese Regeln werden Logos und Schriftzüge
durch Überkleben unkenntlich gemacht.
Der zuwiderhandelnden Person drohen im schlimmsten Fall
die Disqualifikation, der Entzug der Akkreditierung und
eventuell weitere Sanktionen wie z. B. eine Geldstrafe.
12 I Werbung auf der Bekleidung
Offizielle Olympiabekleidung
Die vom DOSB nominierten Mitglieder der Olympiamannschaft erhalten ab 11. Januar 2010 ihre
offizielle Olympiabekleidung, die für Anreise,
Einmarsch, Siegerehrungen, Schlussfeier, Freizeit
etc. zu tragen ist. Diese Kleidungsstücke sind
gemäß den entsprechenden Bestimmungen mit
der Herstellermarke (adidas, Bogner, Sioux) und
dem Logo der deutschen Olympiamannschaft
gekennzeichnet und dürfen mit keinen zusätz­
lichen Signets oder Beschriftungen ergänzt
werden. Andere Kleidungsstücke mit fremden
Herstellermarken und Herstellerhinweisen dürfen nicht in den olympischen Stätten getragen
werden (siehe auch Kleiderordnung S. 16/17)!
Die Wettkampfkleidung wird durch den jeweili­gen Sportfachverband gemäß den IOC-Bestimmungen bereitgestellt, gegebenenfalls dem DOSB zur Genehmigung vorgelegt und vom Fachverband direkt an die Athleten ausgegeben.
Als Wettkampf gilt die tatsächliche Zeit seiner
Austragung auf dem Spielfeld bzw. in der
unmittelbaren Wettkampfzone. Auf dem Weg
zur Wettkampfstätte, während der Zeit im
Aufwärmbereich und auf dem Rückweg von der
Wettkampfstätte – hierzu gehört insbesondere
auch die Warm-up-Area und die Mixed-Zone –
muss die Bekleidung des Generalausrüsters
adidas getragen werden. Dies gilt auch in
Wettkampfpausen, wenn über der Wettkampfkleidung zusätzliche Kleidungsstücke getragen
werden.
Der Verkauf bzw. Handel mit Bekleidungsteilen der Olympiaausrüstung (z. B. über eBay) ist
den Mitgliedern der Olympiamannschaft untersagt.
Werbung auf der Bekleidung I 13
Werbung auf der Bekleidung
Das Anbringen von Sponsorenlogos oder Sponsorenhinweisen ist sowohl auf der Olympiakleidung
als auch auf der Olympia-Wettkampfkleidung strikt untersagt. Auch die Namen bzw. Logos von
Sportfachverbänden dürfen nicht abgebildet sein. Ebenso sind Hinweise auf politische oder sonstige
Meinungsäußerungen (z. B. auf Buttons, eigenen T-Shirts, etc.) nicht gestattet.
Die Ausrüstung umfasst die persönliche sowie die sportartspezifische Kleidung, die im Wettkampf
benutzt und getragen wird, z. B. jegliche Form von Kopfbedeckung (Helm, Mütze, etc.), Schutzmasken, (Sonnen-)Brillen etc.
Hinweise auf Herstellermarken und Sponsoren sind ebenso auf dem Körper (Tattoos), auf Kontaktlinsen, auf Brillengläsern, auf Zahnschutz und auf Trinkflaschen strengstens verboten!
14 I Werbung auf der Bekleidung
Bei offiziellen Siegerehrungen einschließlich Medaillenfeiern und Flower Ceremonies sowie bei TVInterviews dürfen keine Ausrüstungsgegenstände an olympischen Stätten präsentiert werden, z. B.
Ski, Snowboard, Eishockeyschläger, etc. Ausnahme ist die Mixed-Zone, in welcher die Athletinnen
und Athleten direkt nach dem Wettkampf den akkreditierten Medien erste Kurzinterviews geben. In
dieser Mixed-Zone ist die Mitnahme des Hauptsportgeräts (Ski, Snowboard, Eishockeyschläger, etc.)
sowie der Sporttasche gestattet.
Beispiel: Mixed-Zone
Zu den Verboten eines werblichen Auftritts gehört auch jegliche Form von offensichtlicher oder
versteckter Anspielung auf den persönlichen Sponsor (z. B. Schriftart, Unternehmensfarbe etc.).
Auf eine derartige Form der Darstellung muss verzichtet werden, um Probleme während der Olympischen Spiele von vornherein auszuschließen.
Kontakt für weitere Informationen:
Deutscher Olympischer SportBund
Sabine Krapf
Florian Frank
Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 220
Tel.: +49 (0) 69 / 67 00 369
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Kontakt während der Olympischen Spiele in Vancouver: DOSB Mannschaftsbüro
Werbung auf der Bekleidung I 15
Kleiderordnung
Alle Athleten haben mit der Athletenvereinbarung die Kleiderordnung anerkannt, die im OlympiaNet eingestellt ist. Die folgende Übersicht ist Bestandteil der Kleiderordnung und informiert darüber,
welche Kleidungsstücke zu welchem Anlass zu tragen sind:
Anlass
adidas
Bogner
Offizielle Verabschiedung der Mannschaft
X
X
Verabschiedung der Mannschaft zur Reise,
Flughafen Frankfurt, Januar / Februar
X
Hin- und Rückreise
X
Ankunft Vancouver
X
Begrüßungszeremonie, Olympisches Dorf
X
Olympisches Dorf (grundsätzlich)
X
Einmarsch zur Eröffnungsfeier, 12.02.2010
X
Wettkampf / Weg zum Wettkampf / Streckenrand
X
Botschafterempfang
X
IOC Empfang
X
Deutsches Haus (grundsätzlich)
X
Athletenabend
X
PK generell, Interview, Studio
X
Eröffnungs-PK / Halbzeit-PK / Schluss-PK
X
Flower Ceremony, Vancouver & Whistler
X
Medal Plaza / Medaillenvergabe, Vancouver & Whistler
X
X
Interviews, Studio nach Medal Plaza, Vancouver & Whistler
X
X
Schlussfeier, 28.02.2010
In Zweifelsfällen entscheidet die Mannschaftsleitung über die zu tragende Kleidung.
16 I Kleiderordnung
X
Sioux
X
Bekleidung
50:50 je adidas und Bogner
adidas Reisekleidung / Casual Wear
adidas Reisekleidung / Casual Wear
adidas Reisekleidung / Casual Wear
adidas Reisekleidung / Casual Wear
adidas
Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung
adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe
Athleten: adidas
Offizielle: adidas
(Wichtig: Athleten im Wettkampf verbandsabhängige Bekleidung)
X
Offizielle Kleidung Bogner / Ausgehanzug
Sakko, Hose, Hemd/Bluse oder Polo, wahlweise Krawatte,
wahlweise Wendesweat, Einmarschanorak gelb
X
Offizielle Kleidung Bogner / Ausgehanzug
Sakko, Hose, Hemd/Bluse oder Polo, wahlweise Krawatte,
wahlweise Wendesweat, Einmarschanorak gelb
X
Casual Wear
X
Casual Wear
Athleten: adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas)
Offizielle: adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas)
X
50:50 je adidas und Bogner
adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe (alles adidas)
Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung
adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe
im Außenbereich:
Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung
adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe
im Innenbereich:
adidas Präsentationsanzug / Shirt / Schuhe
Jacke oder Softshell Jacke mit Weste (farbige Seite) und Thermo-Hose, Kopfbedeckung
adidas Schuhe (Stiefel), adidas Rolli, adidas Handschuhe
In Zweifelsfällen entscheidet die Mannschaftsleitung über die zu tragende Kleidung.
Kleiderordnung I 17
Olympische Charta / Eligibility
Erklärung / Impressum
Die in dieser Broschüre enthaltenen Informa­tio­
nen basieren auf der Olympischen Charta des
IOC, den zusätzlichen Richtlinien von IOC und
DOSB und nicht zuletzt der „Eligibility Erklärung“, die jedes Mitglied der Olympiamannschaft vor Beginn der Olympischen Spiele unterschreiben muss und damit anerkennt.
Diese Broschüre mit ihren anschaulichen Beispielen dient zur Information und zum besseren
Verständnis. Gültigkeit haben im Zweifelsfall
ausschließlich die englische und französische
Originalfassung des Formulars „Entry/Eligibility
Conditions Form“, „Formulaire d‘inscription et
de conditions d‘admissibilité“.
Weitere Informationen zur Olympischen Charta sind
im Olympia-Net aufrufbar oder unter:
http://multimedia.olympic.org/pdf/en_report_122.pdf
http://www.olympia-net.de
Herausgeber: Deutscher Olympischer SportBund
Gestaltung: Buena la Vista AG, Marketing & Kommunikation
Fotos: dpa Picture-Alliance GmbH, courtesy of VANOC
Auflage: 1.500 Exemplare, Stand: Dezember 2009
18 I Olympische Charta / Eligibility Erklärung / Impressum
THE WORLDWIDE OLYMPIC PARTNERS
OLYMPIA PARTNER DEUTSCHLAND
Deutscher Olympischer SportBund I Otto-Fleck-Schneise 12 I D-60528 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69 / 67 00 0
I Fax +49 (0) 69 / 677 23 92 I www.dosb.de I E-Mail [email protected]
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