EDV-Dokumentation Berechnung Verkaufspreis 1. Einleitung Da sich immer wieder Fragen zur Berechnung des Netto- und -Gesamtpreises in den Auftragspositionen ergeben (und damit natürlich auch in Lieferschein und Rechnung), soll hier die genaue Vorgehensweise im Warenwirtschaftssystem der Bertrams AG nochmals erläutert werden. Dabei bedeuten: a) Positions-Brutto (oder Stück-Brutto): Preis je einer Lagereinheit ohne Zuschläge bzw. Abschläge und ohne Mehrwertsteuer. Dieser Preis ist also gleichbedeutend mit dem Listenpreis der bei uns verwendeten Händler-Verrechnungs-Preisliste oder entsprechenden Kunden-Listen. b) Positions-Netto (oder Stück-Netto): Preis je einer Lagereinheit einschließlich Zuschläge bzw. Abschläge aber ohne Mehrwertsteuer. c) Gesamt-Netto: Positions-Netto x Menge (oder Stück-Netto x Menge) 2. Rundungsverfahren Gerundet wird grundsätzlich nach dem kaufmännischen Rundungsverfahren, d.h. Aufoder Abrunden auf 2 Dezimalen abhängig von der dritten Nachkommastelle. Im Unterschied dazu gibt es weitere Verfahren wie z.B. die „Mathematische Rundung“ oder die „Schweizer Rundung“. Ebenso halten wir uns bei der Rundung grundsätzlich an die Gepflogenheiten der Buchhaltungssysteme, die jedes Rechenergebnis sofort kaufmännisch runden, also keine Währungswerte mit mehr als 2 Nachkommastellen kennen. Vergleichbar ist dies mit den bekannten kaufmännischen Taschenrechnern, die eine fixe Rundungsvorgabe auf z.B. zwei Nachkommastellen ermöglichen. Dies deckt sich außerdem mit den Empfehlungen des EU-Rechts, dass „zu zahlende oder zu verbuchende Geldbeträge“ im Gegensatz zu z.B. Telefoneinheiten oder Treibstoffpreisen entsprechend zu runden sind. Da wir verschiedene Artikelpreise herausgeben müssen (Händler-VerrechnungsPreislisten, Listenpreise inklusive Teuerungszuschlag, Nettopreislisten) und diese Preise natürlich währungskonform kaufmännisch gerundet werden müssen, wird natürlich auch bei der internen Preisberechnung ebenso verfahren, damit sich keine Differenzen ergeben. Datei: N:\eo\PPS\Dokumentation\Verkauf\Berechnung VK.doc Stand: 14.06.2005 Seite: 1 von 4 Bertrams AG EDV und Organisation Berechnung Verkaufspreis 3. Berechnungsverfahren im Bertrams-Warenwirtschaftssystem Bei der Berechnung des Verkaufspreises wird zuerst der für den Kunden gültige Positions-Brutto-Preis ermittelt, das genaue Verfahren ist im Dokument „Preisermittlung Verkauf“ beschrieben. Danach wird zuerst ein evtl. vorhandener prozentualer Zuschlag (Teuerungszuschlag, Mindermengenzuschlag etc.) hinzugerechnet. Das Ergebnis wird danach auf 2 Nachkommastellen gerundet. Weiterhin wird nun der Rabatt 1 abgezogen, das Ergebnis wiederum kaufmännisch auf 2 Dezimalen gerundet. Dasselbe Verfahren wird nun noch für den Rabatt 2 angewendet, damit ergibt sich dann der Positions-Nettopreis oder auch Stück-Netto-Preis genannt. Bei diesem Verfahren handelt es sich also um das so genannte Stück-Brutto/StückNetto-Verfahren, dass sich in den letzten Jahren durchgesetzt hat. Gerade in Verbindung mit der elektronischen Rechnungsübermittlung (EDIFACT) kann nur diese Methode verwendet werden, da alle diese Schnittstellen einen Stück-Nettopreis voraussetzen. Weitere Hinweise dazu bei den Anmerkungen unter Punkt 5.2.2. Zu beachten ist hier auch die Reihenfolge der Berechnung. Da ein Teuerungszuschlag möglichst dem Endkunden weitergegeben werden soll und der Fachhandel teilweise Endkunden-Preislisten mit eingerechnetem TZ von uns verlangt, wird dieser Zuschlag immer zuerst berechnet, damit sich ein eindeutiger Listenpreis inklusive TZ für die Weiterberechnung ergibt. Auch aus diesem Grund ist schon hier die korrekte Rundung zwingend erforderlich. Bei Berechnung in anderer Reihenfolge und Rundung der Zwischenergebnisse können sich dadurch ebenfalls andere Nettopreise ergeben. 4. Berechnungsbeispiel Positions-Bruttopreis: Teuerungszuschlag: Rabatt 1: Rabatt 2: Menge: 21,90 EUR je Stück (Stück-Brutto) 12% 40% 20% 40 Stück Berechnung im Warenwirtschaftssystem: 1. Zuschlag: 21,90 EUR x 1,12 = 24,528 EUR, gerundet: 24,53 EUR 2. Rabatt 1: 24,53 EUR x 0,60 = 14,718 EUR, gerundet: 14,72 EUR 3. Rabatt 2: 14,72 EUR x 0,80 = 11,776 EUR, gerundet: 11,78 EUR 4. Menge: 11,78 EUR x 40 Stück = 471,20 EUR Folgende Preise werden dabei auf Anforderung des Kunden als Liste oder über Schnittstellen übermittelt: • HVP-Liste: 21,90 EUR • HVP-Liste inkl. TZ: 24,53 EUR • Kunden-Nettopreisliste: 11,78 EUR Datei: N:\eo\PPS\Dokumentation\Verkauf\Berechnung VK.doc Seite: 2 von 4 Berechnung Verkaufspreis Bertrams AG EDV und Organisation 5. Abweichende Berechnungsverfahren und Bemerkungen Nun kommt es jedoch vor, dass der Kunde beim Nachrechnen zu anderen Ergebnissen gelangt. Dazu einige Beispiele: 5.1. Gerundet wird nur der Stück-Netto-Preis, keine Rundung bei den Zu- oder Abschlägen 21,90 EUR x 1,12 x 0,60 x 0,80 = 11,77344 EUR, gerundet 11,77 EUR 11,77 EUR x 40 = 470,80 EUR Dieses Verfahren wird noch relativ häufig verwendet und ist noch akzeptabel, da sich zumindest ein gerundeter, eindeutiger Stück-Netto-Preis ergibt. Problematisch ist dieses Verfahren jedoch, falls Preislisten mit eingerechneten Zuschlägen herausgegeben werden und damit ein öffentlicher und damit gerundeter (Zwischen-)Preis übermittelt wird, der nicht mit dem internen Berechnungsverfahren ohne Rundung übereinstimmt. Damit ergeben sich in der Kunden-EDV zwangsläufig Abweichungen, falls der Kunde keinen festen Einkaufspreis eingepflegt hat, sondern seinen Einkaufspreis dann auf dieser gerundeten Preisbasis mit den Rabatten 1 und 2 selbst ermittelt. 5.2. Gerundet wird nur der Gesamt-Nettowert, keine Rundung bei der Berechnung 21,90 EUR x 1,12 x 0,60 x 0,80 x 40 = 470,9376 EUR, gerundet: 470,94 EUR Dieses Verfahren sollte nicht mehr verwendet werden, da im Gegensatz zu 5.1 kein währungskonformer Stück-Netto-Preis vorhanden ist. Das heißt, dass ein eindeutiger Stückpreis nicht ermittelt werden kann, sondern jeweils gerundet werden muss, dadurch ergeben sich je nach Menge unterschiedliche Stück-Netto-Preise. Ein ähnliche Gewohnheit ist das Rechnen über den Gesamt-Bruttowert und erst dann Anrechnung der Zu-/Abschläge mit abschließendem Runden des Gesamt-Nettowertes. 21,90 EUR x 40 x 1,12 x 0,60 x 0,80 = 470,9376 EUR, gerundet 470,94 EUR. Hier ergibt sich natürlich das gleiche Ergebnis wie vorher, falls nicht hier noch zusätzlich bei Zwischenergebnissen gerundet wird. Diese Vorgehensweise ohne gerundeten, eindeutigen Stück-Netto-Preis führt vor allem in zwei Bereichen zu zusätzlichen Problemen: 5.2.1. Bewertungsdifferenzen Führt der Kunde eine EDV-gestützte Wareneingangs- oder Rechnungsprüfung durch, entsteht gerade bei abweichenden Mengen durch die nun notwendige Rundung und Multiplikation mit der vereinnahmten oder bewerteten Menge eine Differenz mit dem Rechnungsbetrag. Im Beispiel oben ergibt sich in dieser Konstellation ein Stück-Netto von 470,94 EUR / 40 = 11,7735 EUR. Dieser Wert wird dann in beim Kunden je nach EDV-System für weitere Berechnungen (Bewertungspreis, Einstandspreis) gerundet auf 11,77 EUR. Werden nun z.B. alle 40 Stück vereinnahmt, berechnen diese Systeme für diesen Wert 11,77 EUR x 40 Stück = 470,80 und damit eine Abweichung zum Gesamt-Nettowert von 470,94 EUR. Datei: N:\eo\PPS\Dokumentation\Verkauf\Berechnung VK.doc Seite: 3 von 4 Berechnung Verkaufspreis Bertrams AG EDV und Organisation 5.2.2. Berechnungsdifferenzen bei elektronischer Datenübermittlung Der zweite Bereich ist jedoch weitaus gravierender: Im Zuge der elektronischen Belegübermittlung, besonders durch das immer stärker vertretene EDIFACT, muss ein gerundeter Stück-Netto-Preis übermittelt werden, da diese Schnittstellen keinen Gesamt-NettoWert übertragen, sondern diesen immer aus Stück-Netto und Menge berechnen. Damit sind Rechnungsdifferenzen zwischen dem Papierbeleg und dem vom Kundensystem zwangsläufig anders berechneten Wert vorprogrammiert, falls hier unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen. Gerade wegen dieser Problematik bei der elektronischen Belegübermittlung kann dieses Berechnungsverfahren nicht mehr verwendet werden, ein korrekt gerundeter StückNetto-Preis ist zwingende Voraussetzung! 6. Fazit Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat sich die Bertrams AG bei der Programmierung der Preisberechnung schon vor vielen Jahren für das oben beschriebene Verfahren entschieden. Diese Entscheidung stützt sich zudem auf die Anregungen, Hinweise und Informationen verschiedener Kundenbuchhaltungen, um die oben genannten Probleme von vorneherein zu vermeiden. Gerade in den letzten Jahren hat sich dieses Vorgehen besonders in Verbindung mit EDIFACT-Übertragungen als zwingend notwendig erwiesen. Aus diesem Grund bitten wir die Kunden um Verständnis, die eine andere Berechnungsmethode verwenden und dabei zu abweichenden Ergebnissen kommen. Grundsätzlich ist dabei jedoch Folgendes anzumerken: Bei allen verwendeten Verfahren ergeben sich unabhängig von den oben genannten Problemen statistisch gesehen nur sehr kleine Abweichungen und damit keine finanziellen Nachteile für eine der beteiligten Parteien. Über eine größere Anzahl an Positionen betrachtet heben sich also die Abweichungen nahezu auf, auch wenn bei größeren Mengen die Unterschiede in einer Position schon mal einige 10 ct ausmachen können. Verfasser: Stand: Roger Seibel Januar 2005 Datei: N:\eo\PPS\Dokumentation\Verkauf\Berechnung VK.doc Seite: 4 von 4