Kollektivvertragsabschluss für Angestellte und

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19.5.2008
Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeiter
und Angestellte der Schuhindustrie
R U N D S C H R E I B E N N r. 10
Sehr geehrte Geschäftsleitung!
Am Freitag, den 16. Mai 2008 fanden unter Leitung des Vorsitzenden des
Fachausschusses Sozialpolitik, Herrn Dir. Nirschl, die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für Arbeiter und Angestellte der Schuhindustrie statt.
Wie in den Vorjahren fand mit der Arbeiter-Gewerkschaft und mit der AngestelltenGewerkschaft eine gemeinsame Verhandlungsrunde statt.
Nach schwierigen Verhandlungen einigten sich unser Lohnkomitee und die Fachgewerkschaften am frühen Abend auf folgendes Ergebnis:
I. LOHNVERHANDLUNGEN FÜR ARBEITER
1. Erhöhung der Istlöhne um jeweils 3,3 % in allen Lohngruppen;
2. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,4 % ebenfalls
in allen Lohngruppen (gerundet auf den nächsten vollen Cent);
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um je 3,4 %
(gerundet auf den nächsten vollen Euro);
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2
4. Rahmenkollektivvertrag (RKV)
a) Auszahlung Urlaubszuschuss 2008: Basis 1.6.2008
b) Normalarbeitszeit § 2, Abs. 5: Wegfall des letzten Absatzes
(Zusendungspflicht an KV-Partner)
c) Arbeitsverhinderungsfälle § 18, Abs. 1, Pkt. i: Bei Tod eines Kindes
jedenfalls drei Tage volle Entgeltfortzahlung
d) Todfallsabfertigung § 20, Abs. 2a: von 70 % auf 100 %
5. Geltungsbeginn in allen Fällen: 1. Juni 2008
(d.i. nach 12 Monaten) mit einer Laufzeit von 12 Monaten;
Weitere Forderungen der Arbeitergewerkschaft wie „Kündigungsfristen“, „Andere
Entgeltfälle“, „Einführung eines Monatslohnes“, „Anspruch auf Jubiläumsgeld“,
„Überstundenteiler“ konnten im Zuge der Verhandlungen abgelehnt werden.
Im
Zuge
Kollektivvertragsverhandlungen wurde auch die
„Überarbeitung der Arbeitskategorien“ (Anhang 4 – RKV für Arbeiter) mit
folgenden Eckpunkten abgeschlossen:

der
diesjährigen
Der § 11, Abs. 4 des RKV für Arbeiter lautet wie folgt:
„Bei dauernder Einreihung auf einen anderen Arbeitsplatz erhält der/die
Arbeitnehmer/in seinen/ihren bisherigen Durchschnittsverdienst
entsprechend der Anlernzeiten lt. Anhang 4 des Rahmenkollektivvertrages
für Arbeiter der Schuhindustrie“.


Anlernlinge (Anhang 4)
-
Arbeitnehmer, die für Tätigkeiten der Kategorie 5 und 6 angelernt
werden, haben während der Anlernzeit Anspruch auf einen tariflichen
Stundenlohn in Höhe von 97,5 % der jeweiligen Kategorie.
-
Arbeitnehmer, die für eine Tätigkeit der Kategorie 7 bis 11 angelernt
werden, sind mit einem tariflichen Stundenlohn in Höhe von 97,5 %
der jeweiligen Kategorie einzustufen.
Anhang 4: Zusammenfassung der einzelnen Arbeitsvorgänge nach der
jeweiligen Lohngruppenzugehörigkeit
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II. GEHALTSVERHANDLUNGEN FÜR ANGESTELLTE
1. Erhöhung der Istgehälter um jeweils 3,3 % in allen Verwendungsgruppen;
2. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 3,4 % in allen
Verwendungsgruppen (gerundet auf den nächsten vollen Euro);
3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungssätze um 3,4 %
(gerundet auf den nächsten vollen Euro);
4. Rahmenkollektivvertrag (RKV)
a) Auszahlung Urlaubszuschuss 2008: Basis 1.6.2008
b) Normalarbeitszeit § 4, Zi 2, Abs. 1: Wegfall des letzten Halbsatzes
(Zusendungspflicht an KV-Partner)
c) Dienstverhinderungsfälle § 7, Abs. 1, Pkt. i: Bei Tod eines Kindes
jedenfalls drei Tage volle Entgeltfortzahlung
d) Todfallsabfertigung § 10, Abs. 6: von 70 % auf 100 %
5 Geltungsbeginn in allen Fällen: 1. Juni 2008
(d.i. nach 12 Monaten) mit einer Laufzeit von 12 Monaten;
Alle darüber hinaus gehenden Forderungen der Angestellten-Gewerkschaft wie
echter Biennalsprung konnten im Zuge der Verhandlungen abgelehnt werden.
Nach Abstimmung mit den Gewerkschaften werden wir Ihnen so rasch wie möglich
je ein Exemplar der neuen Kollektivverträge übermitteln und legen bereits diesem
Rundschreiben die neuen Lohntarife (Beilage 1), Gehaltstabellen (Beilage 2) sowie
die kfm. Lehrlingsentschädigungssätze (Beilage 3) bei.
Mit der Bitte um Kenntnisnahme verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
VERBAND DER SCHUHINDUSTRIE
P. Kovacs e.h.
Geschäftsführer
Beilagen: - Lohntarif
- Gehaltsordnung
- Lehrlingsentschädigungssätze (kfm.)
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