Merkblatt Laserpointer »

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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Laserpointer (Merkblatt)
Laserpointer eignen sich für Präsentationen jeglicher Art. Sie sind in verschiedenen Farben erhältlich
und besitzen häufig weitere Funktionen (u.a. Kugelschreiber, LED-Licht, Touchpen, Zeigestab).
Wieso können Laserpointer gefährlich sein?
Laserpointer sind batteriebetriebene, stiftförmige Geräte,
die energiereiches, einfarbiges Licht punktförmig mittels
Laserdiode aussenden. Beim Umgang mit Laserpointern ist
aufgrund ihrer handlichen Bauform nicht auszuschließen,
dass unbeabsichtigt (bspw. durch Spiegelung an Gegenständen im Raum) der Laserstrahl das menschliche Auge
trifft. Nur wenn die Strahlungsleistung eines Laserpointers
1 mW (=1/1000 Watt) nicht überschreitet, ist bei ausreichend schnellem Lidschlussreflex (reflexartiges Schließen
der Augen innerhalb von 0,25 Sekunden) sichergestellt,
dass die Netzhaut nicht geschädigt wird.
(© BGV)
Kennzeichnung von Laserpointern
Auf jedem Laserpointer muss folgende Kennzeichnung vorhanden
sein:
• Laser-Warnschild und Hinweisschild
• Warnhinweis „Laserstrahlung – Nicht in den Strahl blicken“
• Laser Klasse 2 nach DIN EN 60825-1: Jahreszahl
(Laser werden in die Klassen 1 bis 4 eingeteilt; für Laserpointer
sind nur die Klassen 1 und 2 zulässig)
• P ≤ 1 mW; λ= 650 nm
(P = Strahlungsleistung in Milliwatt; λ= Wellenlänge in Nanometern, hier 650 nm für rotes Licht)
(© BGV)
Hinweise für Verbraucher

Auf Angabe der Strahlungsleistung achten (nicht mehr als 1 mW).

Im Internet angebotene Laserpointer nur von seriösen Anbietern möglichst innerhalb der EU
kaufen! (Außerhalb der EU, z.B. in den USA, können höhere Strahlungsleistungen als 1 mW
zulässig sein. Auch haben die angebotenen Modelle häufig eine wesentlich höhere Ausgangsleistung als erlaubt).

Rücknahmebedingungen prüfen.

Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhand! Sie sollten deshalb für
Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.

Niemals direkt in den Strahl schauen oder den Strahl auf Menschen oder Tiere richten!

Den Strahl niemals auf reflektierende Gegenstände richten! Er verliert kaum an Leistung und
es ist nicht abschätzbar, wohin er abgelenkt wird.

Falls Laserstrahlung ins Auge trifft: Augen sofort bewusst schließen und Kopf abwenden!
Ausnahme: Straßenverkehr und ähnliche Situationen.

Keine optischen Instrumente (Lupe, Fernglas) zur Betrachtung der Strahlungsquelle verwenden.

Nur Laserpointer kaufen, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und denen eine umfassende Bedienungsanleitung in deutscher Sprache beiliegt.

Vor Benutzung eines Laserpointers die Bedienungsanleitung lesen.

Bedienungsanleitung bei Weitergabe des Laserpointers mitgeben.

Ein CE-Zeichen auf dem Laserpointer bedeutet lediglich, dass der Hersteller die Einhaltung
der Vorschriften zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) zusichert.

Ein GS-Zeichen bedeutet – sofern es zu Recht angebracht wurde – nicht etwa, dass der
Laserpointer völlig ungefährlich wäre, sondern nur, dass ein vom Hersteller vorgelegtes Prüfmuster alle Produktsicherheitsvorschriften eingehalten hat.
Ansprechpartner
Herr Maack
Tel.: 040 42837 - 3577
Fax: 040 4273 - 10096
E-mail: [email protected]
Amt für Verbraucherschutz | Referat Produktsicherheit | Billstr. 80 | 20539 Hamburg | www.hamburg.de/produktsicherheit
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