Laserschutzbelehrung zum Fortgeschrittenenpraktikum Department Physik, Universität Erlangen-Nürnberg Vielen Dank an Dr. Stefan Malzer für die Überlassung umfangreichen Bildmaterials! Warum Laserschutzbelehrung? Gesetzlich vorgeschrieben! informiert über Risiken hervorgerufen durch sichtbare und unsichtbare Strahlung aus stimulierter Emission. Wellenlängenbereich: 1 mm - 100 nm Energiebereich der Photonen: 1 meV - 10 eV insbesondere Schädigung durch • photochemische, thermische oder opto-mechanische Effekte. → Risiko irreparabler Augenschäden! • • giftige Gase und Dämpfe brennbares Material und explosive Gasgemische (Lösungsmittel, Papier, Plastik, ...) gilt übertragen auch für LEDs und IRLEDs ! → Laserschutzbereich (muss gekennzeichnet sein). Gefahren für das Auge Sonnenscheibe: ~0,5–10 x105 W/m2 abhängig von Pupillengröße Selbst ein 1 mW Laserpointer ist ein Vielfaches heller als die Sonne! Eindringtiefe der Strahlung im Auge nm Horn-/Bindehaut- photochemische entzündung Linsentrübung (grauer Star) photochemische Bindehautschäden Netzhautverbrennung Hornhautverbrennung Linsentrübung Netzhautschäden Zeitliche Charakterisierung t < 10-5s: Thermoakustischer Effekt - Vergasen von Material → Schockwellen → Mikrorissbildung, Blutungen, etc. 10-5s < t < 10s: Thermischer Effekt - langsameres Eindringen der Schädigungsfront - Gerinnung von Eiweiß 10s < t: Photochemischer Effekt - Langzeitwirkung - Alterungseffekte bei andauernder Belastung Netzhautschädigung ("Bereich des schärfsten Sehens") Netzhautschädigung Netzhautverbrennung, 5 Tage nach einen Laserunfall Dieselbe Netzhaut nach 3 Jahren UV Hornhautschädigung ("grauer Star" , hervorgerufen durch UV Bestrahlung) Hornhautverbrennung Klassifizierung von Lasern Klasse 1: Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich. Klasse 2: Die Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 - 700 nm). Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (0,25 sec; Lidschlussreflex) ungefährlich auch für das Auge. (P < 1 mW in sichtbaren Bereich) Klasse 3R: Direkte Laserstrahlung kann für das Auge gefährlich sein. (P < 5 mW) Klasse 3B: Die direkte Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. (P < 0,5 W in sichtbaren Bereich) Klasse 4: Die Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Klassen 1M, 2M: Wie Klassen 1 und 2, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder Ferngläser, verwendet werden Ab Klasse 3R: Schutzmaßnahmen und Bereichskennzeichnung! Im FP gibt es Laser bis Klasse 4 (wenn auch knapp, ~1W)! Vorsicht vor „sichtbare“ Strahlung! Empfindlichkeit des Auges ist stark wellenlängenabhängig! Vorsicht vor „sichtbare“ Strahlung! Empfindlichkeit des Auges ist stark wellenlängenabhängig! Notwendige Schutzvorkehrungen für den Bereich des FPs Max. Schutzklasse 3B: Augen vor direktem Strahl schützen! Strahl am Tisch halten: umlaufende Blenden in Strahlhöhe! weitgehende „Einhausung“ des Strahls! Keine reflektierenden Gegenstände am Strahl verwenden: mattiertes Werkzeug benutzen! Spiegel, Prismen etc. gegen Umfallen schützen! Messinstrumente fern vom Strahlengang! Uhren, Ringe etc. unbedingt ablegen! Kein freier Strahl im Raum! Bei Arbeiten am Strahl immer Schutzbrille tragen und Unbeteiligten den Zutritt untersagen! Schutzklasse 4 (Versuch „Laser„): Augen auch vor diffus gestreutem Strahl schützen! Wie vorher, aber zusätzlich: Möglichst großen Augenabstand zum Strahl suchen! Haut vor „Verbrennungen“ schützen! Und im Notfall – Ruhe bewahren, aber unmittelbar den Arzt aufsuchen (Augenklinik, Tel. 85-33001) Betreuer und Praktikumsleitung informieren! Kopfklinik, Schwabachanlage 6