Laserschutzbelehrung

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Laserschutzbelehrung
zum Fortgeschrittenenpraktikum
Department Physik, Universität Erlangen-Nürnberg
Vielen Dank an Dr. Stefan Malzer für die Überlassung umfangreichen Bildmaterials!
Warum Laserschutzbelehrung?
Gesetzlich vorgeschrieben!
informiert über Risiken hervorgerufen durch
sichtbare und unsichtbare Strahlung aus stimulierter Emission.
Wellenlängenbereich:
1 mm - 100 nm
Energiebereich der Photonen: 1 meV - 10 eV
insbesondere Schädigung durch
• photochemische, thermische oder opto-mechanische Effekte.
→ Risiko irreparabler Augenschäden!
•
•
giftige Gase und Dämpfe
brennbares Material und explosive Gasgemische
(Lösungsmittel, Papier, Plastik, ...)
gilt übertragen auch für LEDs und IRLEDs !
→ Laserschutzbereich (muss gekennzeichnet sein).
Gefahren für das Auge
Sonnenscheibe: ~0,5–10 x105 W/m2
abhängig von Pupillengröße
Selbst ein 1 mW Laserpointer ist ein Vielfaches heller als die Sonne!
Eindringtiefe der Strahlung im Auge
nm
Horn-/Bindehaut- photochemische
entzündung
Linsentrübung
(grauer Star)
photochemische
Bindehautschäden
Netzhautverbrennung
Hornhautverbrennung
Linsentrübung
Netzhautschäden
Zeitliche Charakterisierung
t < 10-5s:
Thermoakustischer Effekt
- Vergasen von Material → Schockwellen
→ Mikrorissbildung, Blutungen, etc.
10-5s < t < 10s: Thermischer Effekt
- langsameres Eindringen der Schädigungsfront
- Gerinnung von Eiweiß
10s < t:
Photochemischer Effekt
- Langzeitwirkung
- Alterungseffekte bei andauernder Belastung
Netzhautschädigung
("Bereich des schärfsten Sehens")
Netzhautschädigung
Netzhautverbrennung,
5 Tage nach einen Laserunfall
Dieselbe Netzhaut nach 3 Jahren
UV Hornhautschädigung
("grauer Star" , hervorgerufen durch UV Bestrahlung)
Hornhautverbrennung
Klassifizierung von Lasern
Klasse 1:
Die zugängliche Laserstrahlung ist ungefährlich.
Klasse 2:
Die Laserstrahlung liegt nur im sichtbaren Spektralbereich (400 - 700 nm).
Bei kurzzeitiger Bestrahlungsdauer (0,25 sec; Lidschlussreflex)
ungefährlich auch für das Auge. (P < 1 mW in sichtbaren Bereich)
Klasse 3R:
Direkte Laserstrahlung kann für das Auge gefährlich sein. (P < 5 mW)
Klasse 3B:
Die direkte Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen
Fällen auch für die Haut. (P < 0,5 W in sichtbaren Bereich)
Klasse 4:
Die Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und die Haut. Auch
diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein.
Klassen 1M, 2M:
Wie Klassen 1 und 2, solange keine optischen Instrumente, wie Lupen oder
Ferngläser, verwendet werden
Ab Klasse 3R: Schutzmaßnahmen und Bereichskennzeichnung!
Im FP gibt es Laser bis Klasse 4 (wenn auch knapp, ~1W)!
Vorsicht vor „sichtbare“ Strahlung!
Empfindlichkeit des Auges ist stark wellenlängenabhängig!
Vorsicht vor „sichtbare“ Strahlung!
Empfindlichkeit des Auges ist stark wellenlängenabhängig!
Notwendige Schutzvorkehrungen
für den Bereich des FPs
Max. Schutzklasse 3B: Augen vor direktem Strahl schützen!
 Strahl am Tisch halten: umlaufende Blenden in Strahlhöhe!
weitgehende „Einhausung“ des Strahls!
 Keine reflektierenden Gegenstände am Strahl verwenden:
mattiertes Werkzeug benutzen!
Spiegel, Prismen etc. gegen Umfallen schützen!
Messinstrumente fern vom Strahlengang!
Uhren, Ringe etc. unbedingt ablegen!
 Kein freier Strahl im Raum!
 Bei Arbeiten am Strahl immer Schutzbrille tragen und Unbeteiligten den
Zutritt untersagen!
Schutzklasse 4 (Versuch „Laser„):
Augen auch vor diffus gestreutem Strahl schützen!
Wie vorher, aber zusätzlich:
 Möglichst großen Augenabstand zum Strahl suchen!
 Haut vor „Verbrennungen“ schützen!
Und im Notfall – Ruhe bewahren, aber
unmittelbar den
Arzt aufsuchen
(Augenklinik,
Tel. 85-33001)
Betreuer und
Praktikumsleitung
informieren!
Kopfklinik, Schwabachanlage 6
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