Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung vorgestellt

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Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung
vorgestellt
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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor den Gefahren optischer Strahlung
zum Beispiel bei der Anwendung von Laserstrahlung oder beim Schweißen zu schützen. Dies
regelt die "Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche
optische Strahlung" (OStrV). Konkretisiert werden deren Vorgaben durch Technische Regeln
zur optischen Strahlung (TROS).
Die seit Juli 2010 bestehende Verordnung wurde im Dezember 2013 durch die Technische
Regel zur inkohärenten optischen Strahlung konkretisiert (siehe: www.baua.de/TROS.) Eine
Technische Regel zur Laserstrahlung steht kurz vor der Veröffentlichung. Ihren Entwurf
finden Sie hier.
Die Anwendung der Technischen Regeln bei der Gefährdungsbeurteilung und der
Umsetzung von Schutzmaßnahmen hilft dem Arbeitgeber, dass er die entsprechenden
Arbeitsschutzvorschriften einhält. So gelangt er auf die sichere Seite und das gleich im
doppelten Sinne. Die Anwendung verschafft Rechtssicherheit und gewährleistet vor allem
den Schutz der Beschäftigten. Denn optische Strahlung kann gravierende Schädigungen von
Augen und Haut zur Folge haben.
(Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
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Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein,
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Dokument-Infos
Webcode: 9714
Ausdrucksdatum: 17.05.2017
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