Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung vorgestellt © H-J Paulsen - Fotolia.com Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten vor den Gefahren optischer Strahlung zum Beispiel bei der Anwendung von Laserstrahlung oder beim Schweißen zu schützen. Dies regelt die "Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung" (OStrV). Konkretisiert werden deren Vorgaben durch Technische Regeln zur optischen Strahlung (TROS). Die seit Juli 2010 bestehende Verordnung wurde im Dezember 2013 durch die Technische Regel zur inkohärenten optischen Strahlung konkretisiert (siehe: www.baua.de/TROS.) Eine Technische Regel zur Laserstrahlung steht kurz vor der Veröffentlichung. Ihren Entwurf finden Sie hier. Die Anwendung der Technischen Regeln bei der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Schutzmaßnahmen hilft dem Arbeitgeber, dass er die entsprechenden Arbeitsschutzvorschriften einhält. So gelangt er auf die sichere Seite und das gleich im doppelten Sinne. Die Anwendung verschafft Rechtssicherheit und gewährleistet vor allem den Schutz der Beschäftigten. Denn optische Strahlung kann gravierende Schädigungen von Augen und Haut zur Folge haben. (Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) Weiterführende Artikel Technische Regeln zur künstlichen optischen Strahlung Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung Ausschuss für Betriebssicherheit Ansprechpartner Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, http://www.ihk-krefeld.de Jürgen Zander Telefon: +49 2131 9268-570 Telefax: +49 2151 635-44570 E-Mail: [email protected] Friedrichstraße 40 41460 Neuss Dokument-Infos Webcode: 9714 Ausdrucksdatum: 17.05.2017 2 Dieses Dokument wurde automatisch generiert aus den Onlineinhalten der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein, http://www.ihk-krefeld.de