Arbeits- und Umweltschutz Augengefährdung durch Laser Gefährdung durch Laserstrahlung Laser ist die Kurzfassung von: L ight a mplification s timulated e mmission of r adiation Kennzeichnung für Laser Laserstrahler erzeugen eine äußerst intensive, stark gebündelte Strahlung • im Bereich des sichtbaren Lichts und/oder • im unsichtbaren infraroten und ultravioletten Spektralbereich. Pathologische Effekte in Verbindung mit übermäßiger Lichteinwirkung UV-C (180 nm bis 280 nm) Photokeralitis (Hornhautentzündung) UV-B (280 nm bis 315 nm) UV-A (315 nm bis 400 nm) Fotochemischer Katarakt (Linsentrübung) Sichtbarer Bereich UV-A (400 nm bis 780 nm) Fotochemische und thermische Schädigung der Netzhaut IR-A (780 nm bis 1,4µm) Katarakt, Verbrennung der Netzhaut IR-B (1,4 µm bis 2,8 µm) Wässrige Ausbuchtung, Katarakt, Verbrennung der Hornhaut IR-C ( 2,8 µm bis 1.0 mm) Nur Verbrennung der Hornhaut Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Benutzung von Lasergeräten Beschäftigte dürfen Lasergeräte grundsätzlich nur benutzen, wenn • sie vom Arbeitgeber beauftragt und unterwiesen wurden • sie die Betriebsanleitung und Betriebsanweisung beachten • sie vor Benutzung des Lasers die PSA (Laserschutzbrille) prüfen • sie im Laserbereich die persönliche Schutzausrüstung (PSA) benutzen • sie vor Beginn Sicht- und Funktionsprüfung des Lasers durchführen • sichergestellt ist, daß man nicht in den Laserstrahl hineinsehen kann • sichergestellt ist, daß der Laserstrahl nicht auf Personen gerichtet oder umgelenkt werden kann • bei Nichtgebrauch das Gerät gegen unbefugtes Benutzen gesichert ist (Schlüssel abziehen und mitnehmen) Beschreibung der Laserklassen Laserklasse 1 Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen sicher. Mit optischen Instrumenten kann der Strahl beobachtet werden. Laserklasse 1M LASER KLASSE 1 LASERSTRAHLUNG Wellenlängenbereich 302,5 nm bis 400 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen sicher. NICHT DIREKT MIT OPTISCHEN INSTRUMENTEN BETRACHTEN LASER KLASSE 1M Das Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten kann für den Benutzer gefährlich werden. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Beschreibung der Laserklassen Laserklasse 2 Laser, die sichtbare Strahlung aussenden. Wellenlängenbereich vom 400 nm bis 700 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen durch Abwehrreaktion des Auges sicher und die direkte Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten ist mit eingeschlossen. LASERSTRAHLUNG NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN LASER KLASSE 2 Laserklasse 2M LASERSTRAHLUNG NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN ODER DIREKT MIT OPTISCHEN INSTRUMENTEN BETRACHTEN LASER KLASSE 2M Wellenlängenbereich vom 400 nm bis 700 nm. Unter vorhersehbaren Betriebsbedingungen durch Abwehrreaktion des Auges sicher. Die direkte Beobachtung des Strahls mit optischen Instrumenten kann für den Benutzer gefährlich werden. Laserklasse 3 R Wellenlängenbereich vom 302,5 nm bis 1.000.000 nm. Der direkte Bick in den Strahl kann für den Benutzer gefährlich sein. SICHTBARE UND UNSICHTBARE LASERSTRAHLUNG DIREKTE BESTRAHLUNG DER AUGEN VERMEIDEN LASER KLASSE 3R Laserklasse 3 B Der direkte Bick in den Strahl kann für den Benutzer gefährlich sein. Die Beobachtung von diffusen Reflexionen ist üblicherweise sicher. LASERSTRAHLUNG NICHT DEM STRAHL AUSSETZEN LASER KLASSE 3B Laserklasse 4 Laser die auch gefährliche diffuse Reflexionen erzeugen können. Sie können zu Verletzungen der Augen und zu Brandgefahr führen. Ihre Anwendung erfordert äußerste Vorsicht. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz LASERSTRAHLUNG BESTRAHLUNG VON AUGE UND HAUT DURCH DIREKTE ODER STEUSTRAHLUNG VERMEIDEN LASER KLASSE 4 Auswirkung von Laserstrahlen Die biologische Wirkung des Lasers hängt von der Leistungsdichte bzw. Energiedichte und der Dauer der Einwirkung ab. Hinzu kommt die Wechselwirkung von Laserstrahlung mit dem biologischen Gewebe. Es werden im wesentlichen 3 verschiedene Mechanismen unterschieden: Fotochemische Prozesse Fotochemische Prozesse entstehen bei langen Einwirkzeiten von größer 10 s und einer Leistungsdichte von kleiner 50 mw/cm2. (z.B. Hautrötung, Sonnenbrand, Pigmentflecke u.a.) Fotothermische Prozesse: Fotothermische Prozesse entstehen bei mittleren Einwirkzeiten von 1 ms bis etwa 1 s bei einer Leistungsdichte von größer 50 bis 100 W/ cm2 (z.B. Temperaturerhöhung im Gewebe, Netzhautverdampfung (Koagulation). Fotoionisierende Prozesse: Fotoionisierende Prozesse entstehen bei sehr kurzen Einwirkzeiten von 10 ns bis 10 µs. Es kommt zur Gewebeabtragung, zur Gewebeverdampfung und Ausbildung von Plasma. Alle diese Vorgänge laufen sehr schnell ab. Die Leistungsdichte ist dabei größer als 106 bis 1010 W/cm2. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Wirkung der Strahlung im Auge Im folgenden Bild sind die verschiedenen Wirkungsorte der Strahlung im Auge in Abhängigkeit von der Wellenlänge dargestellt. Beispiel einer Betriebsanweisung für Laserschneidanlagen Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Beispiel einer Betriebsanweisung Laser-Schneidanlage XYZ 300-Kl4 - Benutzen von Laser-Schneidanlagen (Lasergeräte der Klassen 3B, 4) Klasse 3 B: Zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut. Klasse 4: Zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen. - Vor der Benutzung der Augenschutzmittel oder der Schutzkleidung muß man sich vergewissern, daß diese für den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind und keine offensichtlichen Mängel aufweisen. Im Zweifelsfall ist der Laserschutzbeauftragte ( ......................) hinzuzuziehen. - Der Fernverriegelungsstecker ist an einen Not-Aus-Schalter, einen Türkontakt oder an eine andere Gleichwertige Einrichtung mit Schutzfunktion anzuschließen und zu testen. - Der Laserbereich ist deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet. - Sicht- und Funktionsprüfung des Lasereinrichtung lt. Betriebsanleitung durchführen. - Unbefugten ist der Zutritt verboten (nur unter Aufsicht). An den Zugängen zur Lasereinrichtungen der Klasse 4 wird der Betrieb durch Warnleuchten angezeigt. - Eine Bestrahlung oberhalb der maximal zulässigen Dosis, auch durch reflektierte oder gestreute Laserstrahlung, ist zu verhindern. - Neben der Verwendung einer Schutzbrille ist bei einer Bestrahlung über 100 J/m² oder einer Bestrahlungsstärke über 100 W/m² auf den erforderlichen Hautschutz zu achten. - Bei Laserleistungen über 0,5 W besteht Brandgefahr. - Nicht in den Laserstrahl hineinsehen. - Laserstrahl nicht auf Personen richten oder ablenken. - Bei Nichtbenutzen der Anlage ist: • diese gegen unbefugten Benutzung durch Abziehen des Schlüssels und • zusätzlich durch die Strahldämpfungseinrichtung an der Lasereinrichtung zu sichern. Bei ungewöhnlichen Betriebszuständen der Lasereinrichtung abschalten. Laserschutzbeauftragten (..............................) und Vorgesetzen (.............................) informieren. Ist durch die Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten, ist der Verunfallte unverzüglich einem Augenarzt vorzustellen - Lasergerät abschalten und stromlos schalten. - Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und dann Erste Hilfe leisten. - Notarzt verständigen. - Ändert sich während der Instandhaltung die Klasse so sind die Sicherheitsbestimmungen der höheren Klasse einzuhalten. Gesundheitliche Folgen : Verletzungen der Haut, Beeinträchtigung des Sehvermögens. Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Noch Fragen? Ansprechpartner: Johannes Scheller Telefon: (06131) 60 33-1233 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG) Amtsgerichtsplatz 1 • 55276 Oppenheim Tel: (0 6131) 60 33-0 www.luwg.rlp.de Bearbeiter: Johannes Scheller Herstellung: LUWG Auflage: 100 Exemplare Nachdruck mit freundlicher Genehmigung des WEKA-Verlages © September 2005 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers