1.11 Elektrische Energie 1.11.1 Sicherheitseinrichtungen Als

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Richtlinien zur Sicherheit im naturwissenschaftlichen und technischen Unterricht sowie zum Umgang mit Gefahrstoffen im
Unterricht an den Schulen im Saarland vom 18. Juni 2010
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Teil 1 Sicherheitsregelungen
1.11
Elektrische Energie
1.11.1 Sicherheitseinrichtungen
Als Spannungsquellen sind Geräte für Schutzkleinspannung oder Funktionskleinspannung mit
sicherer Trennung zu verwenden. Darauf ist bereits bei der Beschaffung zu achten.
Schutzkleinspannung nach DIN VDE 0100, Teil 410 umfasst 2 Bereiche: Anlagen, bei denen
der Schutz gegen elektrischen Schlag durch die Höhe der Nennspannung von AC 50 V Effektivwert oder DC 120 V unter bestimmten Bedingungen gewährleistet ist (Abdeckung oder
Umhüllung in Schutzart IP2X oder IPXXB bzw. Isolierung, die einer Prüfspannung von AC 500
V Effektivwert 1 Minute standhält).
Wenn die Nennspannung AC 25 V Effektivwert oder DC 60 V oberschwingungsfrei nicht
überschritten wird, ist in trockenen Räumen ein Schutz gegen direktes Berühren nicht
erforderlich. Schutzkleinspannung ist von der normalen Netzspannung galvanisch getrennt, z.
B. durch Sicherheitstransformatoren nach EN 60742. „Oberschwingungsfrei“ ist
vereinbarungsgemäß definiert als Welligkeit von nicht mehr als 10 % effektiv bei überlagerter
sinusförmiger Wechselspannung; der maximale Scheitelwert überschreitet nicht 140 V bei
einem oberschwingungsfreien Gleichstromsystem mit der Nennspannung 120 V und nicht 70
V bei einem oberschwingungsfreien Gleichstromsystem mit der Nennspannung 60 V.
Transformatoren mit Schutzkleinspannung von 25 V dürfen untereinander nur so verbunden
werden, dass die o. g. Spannungsgrenze nicht überschritten wird. Funktionskleinspannung mit
sicherer Trennung unterscheidet sich von der Schutzkleinspannung durch die Erdung eines
Stromkreises oder Körpers aus Funktionsgründen. Anstelle der Transformatoren können auch
elektrochemische Spannungsquellen verwendet werden.
Die Steckdosenstromkreise an den Schüler- und Lehrerexperimentiertischen müssen über
einen Not-Ausschalter verfügen und durch RCDs (z. B FI-Schalter) mit einem
Bemessungsdifferenzstrom < 30 mA abgesichert sein.
Für sämtliche Stromkreise an den Experimentiertischen eines Raumes muss ein Hauptschalter vorhanden sein, der unbefugtes Einschalten verhindert (z. B. Schlüsselschalter).
Die Stromkreise der Schülerexperimentiertische dürfen nur über besondere Schalter eingeschaltet werden können. Sie dürfen erst dann eingeschaltet werden, wenn sich die Lehrkraft
vergewissert hat, dass keine Gefährdungen bestehen. Nach Beendigung der Experimente
sind die Stromkreise der Schülerexperimentiertische abzuschalten.
1.11.2 Spannungen bei Schülerexperimenten
Direktes Experimentieren der Schülerinnen und Schüler mit Netzspannung ist nicht zulässig.
Schülerinnen und Schüler bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 dürfen bei
Experimentiereinrichtungen, die berührungsgefährliche Teile enthalten, nur mit Spannungen
arbeiten, die nicht berührungsgefährlich sind. Eine Spannung ist nicht berührungsgefährlich,
wenn die Nennspannung AC 25 V Effektivwert oder DC 60 V oberschwingungsfrei nicht
überschreitet.
Schülerinnen und Schüler oberhalb der Jahrgangsstufe 10 dürfen mit berührungsgefährlichen
Spannungen in Experimentiereinrichtungen arbeiten, wenn die Unterrichtsziele mit
ungefährlichen Spannungen nicht erreicht werden können. Bei diesen Experimenten muss die
Lehrkraft anwesend sein.
Falls Schülerinnen und Schüler oberhalb der Jahrgangsstufe 10 an Experimentiereinrichtungen arbeiten, die berührungsgefährliche Teile enthalten, muss die Lehrkraft die Schaltung
überprüfen und auf Gefahrenstellen hinweisen.
Die Schülerinnen und Schüler sind über die hierbei vorhandenen Gefahren und über die NotAus-Schalter zu informieren.
1.11.3 Aufbau, Umbau, Abbau von Experimentiereinrichtungen
Aufbau, Umbau und Abbau von Versuchsanordnungen mit berührungsgefährlichen Spannungen dürfen nur im spannungsfreien Zustand erfolgen. Dies gilt auch bei Verwendung von
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sogenannten Sicherheitsexperimentierkabeln. Die Lehrkraft überzeugt sich vor der Spannungsfreigabe vom ordnungsgemäßen Zustand des Aufbaus. An berührungsgefährliche Teile
ist nur das Heranführen geeigneter Mess-, Prüf- und Justiereinrichtungen erlaubt. Akkumulatoren dürfen an Experimentiereinrichtungen nur an- oder abgeklemmt werden, wenn kein Strom
fließen kann.
Vor dem Benutzen sind die Experimentierleitungen auf erkennbare Schäden zu prüfen. Die
Anschlussmittel von Steck- und Schraubverbindungen müssen in ihren Abmessungen aufeinander abgestimmt sein. Dies gilt nicht für die Benutzung als Prüfspitzen für Messzwecke.
Die Öffnungen von Kabelschuhen müssen den Bolzendurchmessern angepasst sein.
Steckdosen außerhalb von Experimentiertischen dürfen zum Experimentieren nur benutzt
werden, wenn sie als Experimentiersteckdosen gekennzeichnet und wie die Steckdosen an
den Experimentiertischen über eine Not-Aus-Einrichtung sowie einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom < 30 mA abgesichert sind.
In Versorgungseinrichtungen, fest installierten Experimentiereinrichtungen und zum
Experimentieren verwendeten Geräten dürfen nur die dafür vorgesehenen Sicherungen verwendet werden. Sicherungseinsätze an Experimentiereinrichtungen dürfen nur im spannungsfreien Zustand entnommen oder eingesetzt werden.
1.11.4 Hochspannung
Bei der Erzeugung von Gasentladungen bzw. Lichtbögen darf die Spannung nicht mehr als 5
kV betragen.
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