Gesellschaftsrecht und Ökonomie WS 2015/2016

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Gesellschaftsrecht und Ökonomie WS 2015/2016
Prof. Dr. Michael Beurskens
Aufgabenblatt 1
Sie sollten die untenstehenden Aufgaben bearbeiten können, nachdem Sie den
Inhalt des ersten Themenblocks nachbearbeitet haben. Sie können Ihre Lösung
per Email an mich senden ([email protected]), um ein Feedback zu
erhalten. Vergleichbare Fragestellungen können auch in der Klausur behandelt
werden.
1. An einer Straße wohnen A, B, C, D und E in kleinen Einfamilienhäusern. Sie bestellen stets gemeinsam Heizöl beim Lieferanten L, wodurch sie einen günstigeren Preis erhalten. Der Vertrag wird dabei von A ausgehandelt und abgeschlossen. In der Folge zahlt jeder der Nachbarn seinen Anteil unmittelbar an L. L füllt
sodann die jeweilige Menge Heizöl direkt in den Keller des jeweiligen Hauseigentümers. Es gibt weder einen gemeinsamen Tank noch ein gemeinsames
Bankkonto.
a. Wäre es effizient, wenn die Rechtsordnung die „Einkaufsgemeinschaft“ als
rechtsfähige Institution anerkennt, die als solche Verträge schließen und
vor Gericht klagen bzw. verklagt werden kann?
b. Welchen Verhandlungsspielraum hat A? Konkret: Darf A für sich und seine
Nachbarn auch eine geringere Menge Heizöl oder einen höheren Preis aushandeln? Muss er sich vor jeder Einigung mit B, C, D und E absprechen? Beurteilen Sie diese Frage aus Gesichtspunkten der Effizienz.
c. Sollte das Gesetz eine gesamtschuldnerische Haftung von A, B, C, D und E
anordnen? D.h.: Wäre es effizient, wenn L nach seiner Wahl von A, B, C, D
oder E Zahlung des kompletten Betrages verlangen könnte, statt sich anteilig an jeden für seinen Teil der Lieferung halten zu müssen? Sollte zumindest eine Ausfallhaftung von A, B, C und D angeordnet werden, wenn E
nicht zahlt?
Stellen Sie die relevanten Faktoren für die Beurteilung der beiden Fragestellungen
an, insbesondere die Kosten, Anreize und potentiellen Gewinne für die Beteiligten
und ggf. an den jeweiligen Verträgen nicht involvierte Dritte.
2. Vor einiger Zeit berichtete die Presse darüber, dass ein Produzent für Saphirglas, welcher an Apple, Inc. eine große Bestellung zur Produktion von Uhren liefern sollte, in Insolvenz fiel. Hierdurch entstanden erhebliche Produktionsengpässe, Verzögerungen und Verluste. Diese konnten aufgrund der Insolvenz des
Zulieferers letztlich nicht durch eine Haftung aufgefangen werden.
a. Wieso wurden die Uhren nicht von Apple selbst, also im selben Unternehmen, hergestellt sondern diese Produktion (wie der gesamte Herstellungsprozess) auf Dritte ausgelagert? Erläutern Sie Aspekte für die Entscheidung,
Prozesse nicht in das Unternehmen zu integrieren, sondern stattdessen
Werkverträge über Bestellungen aufzugeben!
b. Wieso ist eine Risikostreuung durch Beauftragung mehrer kleinerer Zulieferer zumeist keine praktikable Alternative?
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