Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen PERSONALIA BEKANNTMACHUNGEN Beirat der Vereinigung der Ortskrankenkassenverbände, aus dem später der Bundesverband hervorging. Seit 1953 war er Vorstandsvorsitzender der Bayerischen Ortskrankenkasse. 1955 wurde Kastner als Direktor in den Bundesverband der Ortskrankenkassen (BdO) angestellt und 1963 zum Geschäftsführer des BdO. 1.3 Hepatitis Nicht-A-Nicht-B Kassenärztliche Bundesvereinigung Verhütung und Bekämpfung der Virushepatitis 1. Allgemeines Geehrt Prof. Dr. med. Herbert Reindell, ehemaliger Direktor des Lehrstuhls für klinische Kardiologie an der Medizinischen UniversitätsKlinik Freiburg i. B., ist am 30. April mit dem Großen Verdienstkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet worden. Er erhielt die hohe Auszeichnung aus der Hand des baden-württembergischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Professor Dr. Helmut Engler, anläßlich eines Symposions über „Herzinsuffizienz". EB Virushepatitiden gehören zu den häufigsten in der Bundesrepublik Deutschland beobachteten Infektionskrankheiten, für die keine spezifische Behandlung zur Verfügung steht. In der Bundesrepublik wird pro Jahr mit etwa 50 000 bis 100 000 Erkrankungsfällen gerechnet. Man unterscheidet heute drei Hauptformen der Virushepatitis: die Hepatitis A, die Hepatitis B und die Hepatitis Nicht-A-Nicht-B. 1.1 Hepatitis A Die Hepatitis A wird fäkal-oral übertragen und ist gekennzeichnet durch eine verhältnismäßig kurze Inkubationszeit von 15 bis 20 Tagen. Der Erreger, ein kleines RNS-Virus'), wird zur Familie der Picornaviren gerechnet. Der klinische Verlauf einer Hepatitis A ist im allgemeinen leicht und komplikationslos. In 60 bis 80% kommt es zu klinisch inapparenten Infektionen. Wechsel 1.2 Hepatitis B Zum 1. April dieses Jahres verlegte der Bundesverband Deutscher Privatkrankenanstalten e. V. (BDP) seine Geschäftsstelle von München nach Bonn (Reuterstraße 187). Neuer Geschäftsführer und Verbandsdirektor ist DiplomVolkswirt Wolfram L. Boschke, bislang wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für GesundheitsSystem-Forschung e. V., Kiel (Direktor: Prof. Dr. med. Fritz Beske, ehemaliger Staatssekretär am Schleswig-Holsteinischen Sozialministerium). Der bisherige Geschäftsführer, Diplom-Kaufmann Gerhard Teichmann, bleibt wie bisher Schriftleiter der Verbandszeitschrift „Die Privatkrankenanstalt", des offiziellen Organs des BDP und des Vereins der leitenden Ärzte deutscher Krankenanstalten e. V. in München. EB Die Hepatitis B wird in erster Linie durch Blut bzw. Blutprodukte oder durch engen körperlichen Kontakt übertragen. Die Inkubationszeit ist auffällig lang und schwankt zwischen 50 und 150 Tagen. Der Erreger der Hepatitis B ist ein DNSVirus 2). Klinisch verläuft die Hepatitis B oft schwerer als eine Hepatitis A- oder -Nicht-A-Nicht-B-Infektion, doch ist auch hier ein klinisch stummer oder abortiver Verlauf häufig. Im Gegensatz zur Hepatitis A gehen 5 bis 15% aller Hepatitis B-Infektionen, auch der inapparent verlaufenen, in ein chronisches Stadium über. Die Patienten werden zu chronischen Virusträgern, die lebergesund sein können oder aber die Zeichen einer persistierenden oder chronisch aktiven Hepatitis aufweisen. Die letztere geht nicht selten in eine Zirrhose über. Eine chronische Hepatitis kann auch den Boden für die Entstehung eines primären hepatozellulären Karzinoms bilden. Die Bezeichnung Hepatitis Nicht-ANicht-B (HNANB) wird benutzt zur Beschreibung von Virushepatitiden, bei denen keine serologische Beziehung zum Hepatitis A-Virus oder Hepatitis B-Virus hergestellt werden kann und Begleithepatitiden anderer Viruserkrankungen ausgeschlossen wurden. In der Gruppe der HNANB-Erreger werden offensichtlich unterschiedliche Viren zusammengefaßt, für deren Nachweis es bisher keine akzeptierte Methode gibt. Die Diagnose ist daher nur auf dem Weg des Ausschlusses möglich. Die Inkubationszeit schwankt wegen der verschiedenen Erreger in weiten Grenzen (zwischen 2 und 26 Wochen). Klinisch gleicht die parenteral übertragene Hepatitis Nicht-A-Nicht-B der Hepatitis B. Ein gesicherter Übertragungsweg ist wie bei der Hepatitis B die Infektion durch Blut oder Blutprodukte; diese Hepatitis Nicht-A-Nicht-B ist heute die häufigste Form der sogenannten Posttransfusionshepatitis (90 bis 95% aller Fälle). 2. Immunisierung 2.1 Immunisierung gegen Hepatitis A (HA) Die passive Immunisierung erfolgt durch die intramuskuläre Verabreichung von normalem menschlichem Immunglobulin (16%ige Lösung in einer Dosierung von 0,02 bis 0,12 ml/kg Körpergewicht). Sofern die Injektion vor Exposition oder in der frühen Inkubationsphase vorgenommen wird, kann der Ausbruch einer HA-Erkrankung verhindert oder zumindest eine Abschwächung der Erkrankung erreicht werden, selbst wenn durch diese Maßnahme die Infektion und die Ausscheidung von Hepatitis A-Viren nicht verhindert wird. Die Schutzwirkung der Immunprophylaxe besteht für einen Zeitraum von etwa drei Monaten. Eine aktive Immunisierung ist zur Zeit noch nicht möglich, da die Entwicklung spezifischer Impfstoffe noch nicht abgeschlossen ist. 2.2 Immunisierung gegen Hepatitis Nicht-A-Nicht-B Da die Erreger der Hepatitis Nicht-ANicht-B nicht bekannt sind, steht eine sichere Methode zur passiven oder aktiven Immunisierung bisher nicht zur Verfügung. Ausgabe A DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 27/28 vom 11. Juli 1983 87 Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen BEKANNTMACHUNGEN 2.3 Immunisierung gegen Hepatitis B Passive Immunisierung Eine passive Immunisierung gegen Hepatitis B ist durch Inokulation von Antikörpern gegen HBsAg3) (Anti-HBs)4) möglich. Normales Immunglobulin enthält aber im allgemeinen nicht genügend Anti-HBs, um einen effektiven Schutz gegen Hepatitis B zu verleihen. Zur passiven Immunisierung gegen Hepatitis B soll deshalb nur noch ein spezielles Hepatitis B-Immunglobulin (HBIG) verwendet werden, in der Regel als intramuskuläre Injektion, das hohe Antikörpertiter gegen HBsAg enthält. Prophylaktisch vermittelt das HBIG einen passiven Schutz bis zu etwa drei Monaten und kann eine Infektion verhüten oder zumindest abschwächen, wenn es innerhalb von Stunden (wenn möglich innerhalb von sechs Stunden) nach einer Infektion gegeben wird. Durch die Entwicklung eines Impfstoffes zur aktiven Impfung ist die passive Immunisierung weitgehend verlassen worden und wird nur noch bei der simultanen passiv-aktiven Immunisierung (siehe unten) vorgenommen. Aktive Immunisierung Zur aktiven Immunisierung gegen Hepatitis B ist während der letzten Jahre ein Totimpfstoff, bestehend aus dem gereinigten nicht-infektiösen Oberflächenantigen des Hepatitis B-Virus, entwickelt worden. Dieser Impfstoff verursacht keine nennenswerten Nebenwirkungen, und es bestehen praktisch keine Kontraindikationen. Eine Übertragung der Hepatitis B, der Hepatitis Nicht-A-Nicht-B oder anderer Erkrankungen durch die Schutzimpfung ist trotz umfangreicher Studien nicht festgestellt worden. Es gibt auch keine Hinweise auf eine durch den Impfstoff verursachte Entwicklung von Leberzellkarzinomen; die durch den Impfstoff induzierte Bildung von AntiHBs kann vielmehr einen Schutz gegen die potentielle Onkogenität des Hepatitis B-Virus bieten. Der Impfstoff induziert Anti-HBs in 95 bis 100% bei immunologisch nicht vorgeschädigten Geimpften und verhindert somit eine Infektion mit Hepatitis B-Virus und fast zu 100% eine Erkrankung und die Ausbildung eines Virusträgerstatus. Passiv-aktive Immunisierung (Simultanimmunisierung) Eine kombinierte passiv-aktive Immunisierung ist gleichfalls möglich durch die simultane Applikation von HBIG 5) und Hepatitis B-Vakzinen und wird für die Fälle empfohlen, in denen ein sofortiger Impfschutz notwendig ist. Dieser Impfmodus hat heute die alleinige Anwendung von HBIG fast vollständig verdrängt und wird vor allem postexpositionell und für Neugeborene von Hepatitis B-Viruspositiven Müttern empfohlen. — Dialysestation (alle Beschäftigten) — medizinische Laboratorien (alle Beschäftigten) — OP-Einrichtungen (Behandlungs- und Pflegepersonal) — Intensivstationen (Behandlungs- und Pflegepersonal) — Infektionsabteilungen (Behandlungsund Pflegepersonal) 3. Personengruppen Für die nachstehend aufgeführten Personengruppen ist wegen des hohen Infektionsrisikos eine Immunisierung gegen Hepatitis B vorrangig angezeigt: 1. Dialysepatienten 2. Patienten, denen häufig Blut oder Blutbestandteile übertragen werden 3. Patienten vor ausgedehnten chirurgischen Eingriffen (z. B. unter Einsatz der Herz-Lungen-Maschine) 4. Patienten in psychiatrischen Anstalten oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen für Zerebralgeschädigte oder Verhaltensgestörte mit erhöhtem Auftreten von Hepatitis B-Infektionen 5. Neugeborene Hepatitis B-Virus-positiver Mütter 6. Personen, die regelmäßigen engen körperlichen Kontakt (wie er z. B. zwischen Familienmitgliedern üblich ist) mit Hepatitis B-Virus-positiven (HBsAg oder HBsAg und HBeAg) 6) Personen haben 7. Personen im medizinischen und zahnmedizinischen Tätigkeitsbereich einschließlich derer in psychiatrischen Anstalten, die besonders infektionsgefährdet sind. In besonderem Maße sind folgende Personenkreise der Gefahr einer Hepatitis B als Berufskrankheit ausgesetzt: a) Beschäftigte, die bei ihrer Arbeit Kontakt mit Blut, Serum, Gewebsflüssigkeit usw. haben, z. B. beim Blutabnehmen, beim Verbandwechsel, bei medizinischen Laboratoriumsarbeiten. 8. Besondere Risikogruppen wie z. B. Partner bei der Durchführung von Heimdialyse, Personen mit häufigem Wechsel der Sexuälpartner, Drogenabhängige, länger einsitzende Strafgefangene in Strafvollzugsanstalten mit erhöhter Häufigkeit von Hepatitis B-Erkrankungen und Reisende in Hepatitis B-Endemiegebiete (z. B. Urlaubsgebiete in Afrika und Südostasien), bei denen ein enger Kontakt .zur einheimischen Bevölkerung zu erwarten ist. 3.1 Passive Immunisierung Durch die Entwicklung eines Impfstoffes zur aktiven Impfung ist die passive Immunisierung weitgehend verlassen worden und wird nur noch bei der simultanen passiv-aktiven Immunisierung vorgenommen. 3.2 Aktive Immunisierung Eine aktive Immunisierung ist grundsätzlich für alle der obengenannten Personengruppen angezeigt mit Ausnahme von Neugeborenen Hepatitis B-Virus-positiver Mütter und der Personengruppen, für die ein sofortiger Impfschutz notwendig ist. Hier ist die simultane passiv-aktive Immunisierung zu empfehlen (vgl. 3.3). 3.3 Passiv-aktive Immunisierung Die gleichzeitige Verabreichung von Antikörpern (HBIG) und dem Hepatitis BImpfstoff (Hepatitis B-Virus-OberflächenAntigen) beeinflußt nicht die aktive Produktion von Antikörpern. Diese Immunisierung ist zu empfehlen bei: — Neugeborenen HBsAg-positiver Mütter b) Beschäftigte, die Reinigungstätigkeiten ausführen, können ebenfalls gefährdet sein, wenn sie kontaminierte Gegenstände reinigen oder entsorgen, die nicht wirksam desinfiziert sind. — Angehörigen aller obengenannten Personengruppen, bei denen ein sofortiger Impfschutz notwendig wird; insbesondere bei unvorhergesehenem Eintritt in eine Situation mit hohem Infektionsrisiko c) Beschäftigte in Arbeitsbereichen, und zwar unabhängig vom Kontakt gemäß a) oder b), in denen ein besonders hohes Hepatitisrisiko besteht, z. B. — Personen nach eingetretener Infektion durch Kontakt mit Hepatitis B-Virus-positivem Material (z. B. Hautverletzung, Spritzer auf Schleimhäute). 88 Heft 27/28 vom 11. Juli 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe A Spektrum der Woche Aufsätze · Notizen BEKANNTMACHUNGEN 4.4 Besonderheiten 4. Praktische Durchführung der Immunisierung 4.1 Voruntersuchung Die Immunisierung bereits immuner Personen (Anti-HBs und Anti-HBc 7 ) positiv) oder chronischer Hepatitis B-Virusträger (HBsAg-positiv oder HBsAg und HBeAgpositiv) ist zwar unschädlich, aber nutzlos. Um unnötige Kosten zu sparen , wird empfohlen , in Personengruppen mit HBDurchseuchung vor der Impfung das Vorhandensein von Anti-HBc festzustellen . Wenn kein Anti-HBc nachweisbar ist, sind ke,jne weiteren Untersuchungen notwendig , und die Person sollte geimpft werden. Ist Anti-HBc nachweisbar, dann muß auf Anti-HBs untersucht werden . Ist auch Anti-HBs vorhanden , ist der Impfling als bereits immun anzusehen und braucht nicht mehr geimpft zu werden . Wenn kein Anti-HBs nachgewiesen werden kann, ist auf HBsAg zu untersuchen. Wenn HBsAg positiv ist, entfällt die Impfung . Weitere Untersuchungen zum Ausschluß einer Erkrankung können notwendig sein. Fällt der Nachweis von HBsAg negativ aus, besteht eine fragliche Immunität und die Person sollte geimpft werden. 4.2 Impfstoff Die aktive Impfung sollte mit einem vom Paui-Ehrlich-lnstitut zugelassenen Impfstoff nach dem vom Hersteller vorgesehenen Impfschema durchgeführt werden. Die Verabreichung des Impfstoffes erfolgt je nach Angabe des Herstellers intramuskulär oder subkutan. 4.3 Zeitpunkt der Immunisierung Die passiv-aktive Immunisierung von Neugeborenen Hepatitis B-Virus-positiver Mütter sollte sofort vorgenommen werden . Bei Erwachsenen in der postexpositionellen Phase sollte die passiv-aktive Immunisierung so bald wie möglich , idealerweise innerhalb der ersten 6 Stunden - jedoch nicht später als nach 48 Stunden - erfolgen . Sie besteht in der simultanen einmaligen Gabe von HBIG und- auf der kontralateralen Seite- des Impfstoffes zur aktiven Immunisierung . Die aktive Immunisierung wird dann nach den Angaben des Herstellers- ohne weitere HBIG-Gabe- weitergeführt. Ist der obengenannte Zeitpunkt verstrichen, so kann möglicherweise die alleinige aktive Immunisierung noch einen positiven Einfluß auf die Erkrankung haben. Auf jeden Fall ist sie risikolos. Die Gabe von HBIG ist in dieser Phase nicht mehr indiziert. Ausgabe A Die aktive oder passiv-aktive Impfung zeigt oft bei besonderen Personengruppen eine deutlich abgeschwächte Wirkung (z. B. Dialyse-Patienten , Patienten unter immunsuppressiver Therapie , Patienten mit lmmunmangelzuständen). Bei diesen Personen können häufigere Impfungen mit einer erhöhten Impfstoffdosis und bei der passiv-aktiven Impfung mehrmalige Gaben von HBIG notwend ig sein. Die Durchführung einer solchen Immunisierung verlangt im Einzelfall besondere Kenntnisse über den aktuellen Stand der wissenschaftlich empfohlenen Vorgehensweise. 4.5 Kontrolluntersuchung Bei Mitgliedern von Risikogruppen oder mit hohem Infektionsrisiko kann es notwendig sein , den Erfolg der Impfung durch eine Anti-HBs-Bestimmung zu bestätigen . Der Impferfolg ist bei allen Impflingen mit Immundefekten und bei Patienten unter immunsuppressiver Therapie zu kontrollieren . Diese Kontrolluntersuchung erfolgt zweckmäßigerweise 4 Wochen nach der letzten aktiven Impfung . 4.6 Dauer des Impfschutzes Nach bisheriger Erfahrung beträgt bei immunologisch gesunden Personen der Impfschutz mindestens 3 bis 5 Jahre. Empfehlungen zum Intervall von Auffrischungsimpfungen können zur Zeit noch nicht gegeben werden. 4.7 Kontraindikationen und Risiken Kontraindikationen gegen diese Impfung bestehen grundsätzlich nicht; auch Schwangerschaft · und Säuglingsalter sind keine Kontraindikationen zur'lmmunisierung . Notwendige Vorsichtsmaßnahmen z. B. in bezug auf allergische Reaktionen orientieren sich an den Angaben des Herstellers des jeweiligen Impfstoffes und richten sich nach den allgemein zu beachtenden Regeln bei D der Gabe von Fremdeiweiß. Abkürzungsverzeichnis 1 ) ANS-Virus = Ribonucleinsäure-Virus 2 ) DNS-Virus = Desoxyribonucleinsäure-Virus 3 ) HBsAg = Hepatitis B - surface Antigen 4 ) anti-HBs = Antikörper gegen Hepatitis B - surface - Antigen 5 ) HBIG = Hepatitis B - Immunglobulin 6 ) HBeAg = Hepatit isB-e-Antigen 7 = Antikörper gegen Hepa) anti-HBc titis B - core - AnNgen Kassenarztsitze Schleswig-Holstein ~ ln Schleswig-Holstein ist die Niederlassung und Zulassung eines Arztes für Allgemeinmedizin bzw. praktischen Arztes und eines Arztes für AugenheHkunde erforderlich . Für die nachstehend näher beschriebenen , dringlich zu besetzenden Kassenarztstellen kann die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein geeigneten Bewerbern zinsgünstige Darlehen und Umsatzgarantien sowie andere Hilfen gemäß " Statut über die Durchführung von Gemeinschaftsaufgaben und von Maßnahmen zur Sieherstellung der kassenärztlichen Versorgung in Schleswig-Holstein " gewähren. Über entsprechende Anträge entscheidet der Vorstand der KV Schleswig-Holstein im Einzelfalle. WiHdün oder Norddorf auf Amrum, Kreis Nordfriesland, Arzt für Allgemeinmedizin bzw. praktischer Arzt. Nach dem kürzlich erfolgten Ausscheiden eines Arztes für Allgemeinmedizin aus der kassenärztlichen Tätigkeit ist die Niederlassung eines Arztes für Allgemeinmedizin bzw. praktischen Arztes auf der Insel Amrum dringend erforderlich . Es besteht die Möglichkeit, mit der in Wittdün praktizierenden praktischen Ärztin eine Gemeinschaftspraxis zu führen . Es kommt aber auch die Niederlassung in einer Einzelpraxis in Wittdünn oder in Norddorf in Frage. Norddorf und Wittdün sind als Seeheilbäder anerkannt, so daß neben der Tätigkeit im kurativen Bereich auch noch eine umfangreiche badeärztliche Tätigkeit insbesondere während der Sommermonate anfällt. Voraussetzung für die Niederlassung ist die Bereitschaft zur Teilnahme an der badeärztlichen Versorgung (Anerkennung als Kur- oder Badearzt) . Bei der Vermittlung von Praxisund Wohnräumen können die Gemeindeverwaltungen behilflich sein . Der Notfallbereitschaftsdienst an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen ist geregelt. ltzehoe, Kreis Steinburg, Arzt für Augenheilkunde. Nachdem in ltzehoe ein Arzt für Augenheilkunde verstorben ist, stehen für die Versorgung von rund 80 000 Einwohnern im Einzugsgeb iet nur zwei Ärzte dieser Fachrichtung zur Verfügung . Die Ansiedlung eines dritten Arztes für Augenheilkunde ist daher zur Sicherstellung der kassenärztlichen . Versorgung dieses Bereiches dringend erforderlich . Die Praxisräume des verstor- DEUTSCHES ARZTEBLATT 80. Jahrgang Heft 27/28 vom 11. Juli 1983 91