Bausteine_Finanzierung

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Bausteine der
Finanzierung
Prof. Dr. Stefan Razik
Hochschullehrer für Controlling
Gliederung
2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
2.2.2 Innenfinanzierung durch Fremdkapital
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
2.4 Finanzierungssurrogate
2.5 Finanzierungsregeln
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2
2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Definition
Beteiligungsfinanzierung
Bei der Beteiligungsfinanzierung wird dem Unternehmen zunächst Eigenkapital bei der Gründung durch die Bar- und Sacheinlagen der Anteilseigner zugeführt.
Eine weitere Variante der Eigenkapitalfinanzierung ist die Erhöhung
des vorhandenen Eigenkapitals, bspw. durch Aufnahme neuer
Gesellschafter oder durch die Erhöhung der Einlagen der Alt-Gesellschafter.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Beteiligungsfinanzierung
Private Equity
Public Equity
Prof. Dr. Stefan Razik
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Beteiligungsfinanzierung und Rechtsform
Bezeichung
Kapitalgeber
Bezeichung
Eigenkapitals
Einzelunternehmen OHG
der Unternehmer
Gesellschafter
KG
Komplementär,
Kommanditist
des Einlagenkapital
Kapitaleinlage
Komplementär- Kapitaleinla- Stammkapital
ge
Kommanditeinlage
Grundkapital
nicht erforderlich
Alleinvertretungsberechtigung der Gesellschafter,
Gesellschafterversammlung
nicht erforderlich
Alleinvertretungsberechtigung
der Komplementäre,
Gesellschafterversammlung
50.000€
Stimmrecht in der
Hauptversammlung, Wahl des
Aufsichtsrates
Mindestkapital
nicht erforderlich
Mitsprache, Aus- alleinige Eigentumsübung der Eigen- rechte
tumsrechte
GmbH
Gesellschafter
25.000 €
Bestimmung der Geschäftsführer,
Mitsprache in der Gesellschaftlerversammlung
Erfolgsbeteiligung keine
besonderen nach Höhe der Einlage
nach Höhe der Einlage
nach Höhe der Einlage
Vorschriften
auf das Stammkapital
Beschaffung von Erhöhung des Einla- Erhöhung der Kapitalein- Erhöhung der Komplementär- Erhöhung des Stammneuem Eigenkapi- gekapital,
lage der Altgesellschafter, Kapitaleinlage, Kommandit- kapitals durch Altgeselltal
Aufnahme von Ge- Aufnahme neuer Gesell- einlage
schafter,
sellschaftern
schafter
Aufnahme neuer Komple- Aufnahme neuer Gementäre, Kommanditisten
sellschafter
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AG
Aktionäre
nach dem Anteil
am Grundkapital
Ordentliche, genehmigte, bedingte
Kapitalerhöhung
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Beteiligungsfinanzierung und bilanzielles Eigenkapital
1.
Gezeichnetes Kapital
2.
Kapitalrücklage
3.
Gewinnrücklagen
4.
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
5.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.1 Außenfinanzierung durch Eigenkapital
Definition
Subventionsfinanzierung
Bei Subventionsfinanzierung wird dem Unternehmen Kapital von Außen,
durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse zugeführt. Diese begrenzen die
Verluste, die bspw. durch Investitionen, F&E-Aktivitäten etc. entstehen,
Können so die Einlagen der Gründer in dieser Höhe nicht dezimieren.
Subventionen haben somit Eigenkapitalerhaltenen Charakter.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Definition
Kreditfinanzierung
Eine Kreditfinanzierung liegt dann vor, wenn einem Unternehmen von
außen Kapital von Gläubigern, wie z.B. von Banken, Lieferanten, Kunden
etc., zugeführt. Diese erwerben im Gegensatz zur Beteiligungsfinanzierung
keinerlei Eigentumsrechte. Jedoch steht das Fremdkapital nur befristet
zur Verfügung, es muss auf der Basis vereinbarter Tilgungsmodalitäten
zuzüglich Zinsen zurückgezahlt werden.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Herkunft des Kredits
Bankkredite
Kredite von Privatpersonen und Gesellschaftern
Lieferantenkredite
Kundenkredite
Öffentliche Kredite (Fördermittelkredite)
Fristigkeit des Kredits
Kurzfristiger Kredit (bis zu 3 Monate)
Mittelfristiger Kredit (bis 4 Jahre)
Langfristiger Kredit (über 4 Jahre)
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Kurzfristige Kreditfinanzierung
Kundenanzahlung
Lieferantenkredit
Kontokorrentkredit
Avalkredit
Wechselkredit
Diskontkredit
Akzeptkredit
Lombardkredit
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Langfristige Kreditfinanzierung
Bankdarlehen
Schuldscheindarlehen
Anleihen
Klassische Anleihen
Innovative Anleihen
Floating Rate Notes
Zero Bonds
Doppelwährungsanleihen
Commercial Paper
Euronotes
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Ratingprozess durch Banken
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Ratingsystem
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2. Bausteine der Finanzierung
2.1 Außenfinanzierung
2.1.2 Außenfinanzierung durch Fremdkapital
Arten von Sicherheiten
Person der Kreditnehmers
•
Persönliche Vertrauenswürdigkeit
•
Vermögens- und Einkommensverhältnisse
Verpflichtungserklärung
Bewegliche Sachen, Forderungen und Rechte
Grundstücke und Gebäude
•
Bürgschaft
•
Garantie
•
Verpfändung
•
Sicherungsübereignung
•
Eigentumsvorbehalt
•
Zession
•
Hypothek
•
Grundschuld
•
Rentenschuld
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Definition
Selbstfinanzierung
Im Rahmen der Selbstfinanzierung lassen sich die offene und die stille
Selbstfinanzierung unterscheiden.
Bei der offenen Selbstfinanzierung erfolgt die Bereitstellung finanzieller Mittel
durch die Einbehaltung bzw. Thesaurierung von Gewinnen, die in der Bilanz bzw.
GuV offen ausgewiesen werden.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Die Voraussetzungen für eine offene Selbstfinanzierung bestehen daher
zunächst in der Generierung und Zahlungswirksamkeit von
Umsätzen,
im Anschluss muss eine positive Differenz zwischen Erträgen und
Aufwendungen bestehen,
schlussendlich muss nach der Besteuerung ein Gesellschafterbeschluss zur Gewinnthesaurierung erfolgen.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Selbstfinanzierung und bilanzielles Eigenkapital
1.
Gezeichnetes Kapital
2.
Kapitalrücklage
3.
Gewinnrücklagen
4.
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
5.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Die stille Selbstfinanzierung kennzeichnet die Finanzierung durch verdeckte,
nicht in der Bilanz ausgewiesene Gewinne.
Diese stille Reserven können durch
die Überbewertung der Passiva
überhöhte Rückstellungen,
die Unterbewertung der Aktiva
gebildet werden. Die Finanzierungseffekt der stillen Selbst-finanzierung liegt
i.d.R. zunächst in einer Minderung des zu versteuernden Gewinns und somit in
einer (temporären) Steuerersparnis und Liquiditätsentlastung.
Ein weiterer Finanzierungseffekt kann sich bei der Auflösung von stillen
Reserven, bspw. durch den Verkauf von bisher unterbewerteten Vermögensgegenständen, ergeben. Hierbei sind aber steuerliche Tatbestände zu
beachten.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Finanzierung durch Veräußerung
von Vermögensgegenständen
Hier erfolgt die Bereitstellung finanzieller Mittel durch die Veräußerung von
Teilen des (nicht-betriebs-notwendigen) Anlage- und/oder Umlaufvermögens.
Eine besondere Variante stellt in diesem Zusammenhang das Sales-And-LeaseBack-Verfahren dar, bei dem Vermögensgegenstände an eine Leasinggesellschaft
verkauft und sofort wieder angemietet werden.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Finanzierungsarten aus Abschreibungen
Kapitalfreisetzungseffekt
Kapazitätserweiterungseffekt
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Kapitalfreisetzungseffekt
Abschreibungen fließen über die Umsatzprozess an das Unternehmen zurück und
dienen zur Finanzierung der Ersatzbeschaffung der einzelnen Betriebsmittel. Die
freigesetzten Abschreibungsbeträge werden jedoch erst zum Zeitpunkt der
Reinvestition benötigt und können zwischenzeitig anderwertig verwendet
werden, z.B. zur Schuldentilgung etc.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Voraussetzungen Kapitalfreisetzungseffekt
Abschreibungen müssen in die Absatzpreise einkalkuliert werden
Auf dem Absatzmarkt müssen die Abschreibungsgegenwerte auch
erzielt werden
Die über die Umsätze erzielten Abschreibungsgegenwerte müssen
zahlungswirksam werden
Bilanzielle Abschreibungen müssen in gleich Höhe verrechnet
werden
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Kapazitätserweiterungseffekt
Der Kapazitätserweiterungseffekt beschreibt die Wirkung, dass die
freigesetzten Abschreibungsgegenwerte, sofort für gleichwertige
Neuinvestitionen eingesetzt werden und dadurch die ursprüngliche
Kapazität erweitert wird.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.1 Innenfinanzierung durch Eigenkapital
Einschränkungen Kapazitätserweiterungseffekt
Neuinvestitionen technisch nicht sofort möglich
Neuinvestitionen aufgrund von Nachfrageengpässen nicht sinnvoll
Ausweiterung der Kapazitäten führt zu einer höheren Kostenbelastung
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.2 Innenfinanzierung durch Fremdkapital
Fremdkapital
Rückstellungen
Rückstellungen werden für bestimmte Verbindlichkeiten gebildet, über deren
genaue Höhe bzw. deren Eintrittszeitpunkt am Stichtag noch keine Sicherheit
besteht.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.2 Innenfinanzierung durch Fremdkapital
Rückstellungen mit Schuldcharakter
1.
Pensionsrückstellungen
2.
Steuerrückstellungen
3.
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen
4.
Rückstellungen für Gewährleistungen
5.
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften
6.
Rückstellungen für Umweltschutzmaßnahmen
7.
Rückstellungen für Provisionen
8.
Rückstellungen für Jahresabschluss- und Prüfungskosten
9.
Rückstellungen für Prozessrisiken
10. Rückstellungen für Sozialplanverpflichtungen
11. Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.2 Innenfinanzierung durch Fremdkapital
Rückstellungen mit Aufwandscharakter
1.
Rückstellungen für unterlassene Aufwendungen zur Instandhaltung
2.
Rückstellungen für unterlassene Abraumbeseitigung
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2. Bausteine der Finanzierung
2.2 Innenfinanzierung
2.2.2 Innenfinanzierung durch Fremdkapital
Finanzierung
durch Rückstellungen
Der Finanzierungseffekt von Rückstellungen liegt zum einen in der Vermeidung des
Abflusses von finanziellen Mitteln. Rückstellungen mindern als Aufwand den
Gewinn, es erfolgt jedoch noch kein Zahlungsabfluss. Der betreffende
Rückstellungsbetrag verbleibt so bis zur Fälligkeit im Unternehmen und kann zur
Finanzierung verwendet werden. Der Finanzierungseffekt aus Rückstellung ist um so
größer, je höher der Rückstellungsbetrag und je größer die Bilanzsumme sind.
Zum anderen können die Rückstellungen auch Bestandteil der Absatzpreise sein und werden ähnlich wie bei den Abschreibungen über den Markt
„verdient“.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Hybride Finanzierungsinstrumente
Hybride Finanzierungsinstrumente sind solche Finanzierungsinstrumente,
die weder „reinen“ Eigenkapital- oder Fremdkapitalcharakter haben und
daher Mischformen von Eigenkapital- und Fremdkapital darstellen.
Die synonyme Bezeichnung in der Literatur lautet häufig MezzanineFinanzierung, Zwischenformen der Finanzierung, Mischformen der
Finanzierung.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Eigenkapital
Quasi Eigenkapital
A-typisch stille Beteiligung
Darlehen mit Optionsrechten
Darlehen mit Wandlungsrechten
Hybride
Finanzierungsinstrumente
Quasi Fremdkapital
Typisch stille Beteiligung
Partiarisches Darlehen
Gesellschafter Darlehen
Nachrangiges Darlehen
Genußrechte
Fremdkapital
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Nachrangdarlehen
Bei einem Nachrangdarlehen handelt es sich um eine Variante der
Kreditfinanzierung, bei der zunächst eine Nachrangigkeit im Fall der
Insolvenz des Kreditnehmers verankert ist. Hierdurch werden die Ansprüche anderer Gläubiger vorrangig befriedigt, die Ansprüche des
Kreditgebers verbleiben hingegen oft unbefriedigt. Das Nachrangdarlehen hat somit eigenkapitelerweiternden Charakter.
Darüber hinaus kann das Nachrangdarlehen auch so konzipiert sein,
dass unabhängig von einer Insolvenz, die Tilgung der Darlehenssumme
nebst Zinsen erst nach Tilgung aller anderen Darlehen
erfolgt
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Partiarisches Darlehen
Bei einem partiarischen Darlehen handelt es sich um einen Kredit
mit einer gewinnabhängigen Verzinsung. Auf der Basis eines vorabbestimmten Zinssatzes wird statt bzw. zusätzlich ein vertraglich
fixierter Gewinnanteil am Schuldnerunternehmen eingeräumt.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Vor- und Nachteile Mezzaninekredite
Vorteile für den Darlehensnehmer
Zinsfreistellung / -verminderung in der Verlustphase
De-facto-Verbreiterung der EK-Basis
Erhaltung der Gesellschafterstruktur
Keine direkte Einflussnahmen auf die Unternehmensgeschäfte
Vorteile für den Darlehensgeber
Hohe Zinsen / Tilgungen
Keine Teilhabe am Verlust
Nominalwert des Fremdkapitals bleibt erhalten
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Genussrechtskapital
Genussrechte sind verbriefte Gläubigerrechte, die ihrem Inhalt nach zeitlich
befristete Anspruchsrechte auf typische Vermögens-positionen, wie etwa
Gewinnbeteiligungen, Beteiligungen am Liquidationsgewinn oder Bezugsrechte
auf Gesellschaftsanteile, sein können.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Vorteile Genussrechte
Vorteile für den Emittenten
Keine Einräumung von Mitwirkungsrechten
Beteiligungsverhältnisse bleiben bestehen
Vielfältige Ausgestaltungsmöglichkeiten
Ausgabe auch für Nicht-Aktiengesellschaften möglich
Flexible steuerliche Planung
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Typisch stille Gesellschaft
Die typisch stille Gesellschaft wird nach dem HGB (§ 230 HGB ff.) definiert. Sie
kennzeichnet ein reines Innenverhältnis zwischen dem stillen Gesellschafter
und dem Unternehmen und wird nach außen nicht deutlich. Die Position der
stillen Gesellschafters ist mit der eines Darlehensgebers vergleichbar. Die
Einlage ist befristet, es besteht keine Haftung und es werden lediglich eine
Informations- und Kontrollrecht eingeräumt, neben einer festen Verzinsung
wird häufig eine Gewinnbeteiligung vereinbart.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Atypisch stille Gesellschaft
Unterschiede im Vergleich zur typisch stillen Gesellschaft
Quasi Mitunternehmerschaft
Wertbeteiligung am Unternehmen (mind. 1/3)
Weitreichende Mitsprache- und Kontrollrechte
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Besserungskapital
Bei Unternehmen in der Sanierungsphase verzichten Fremdkapitalgeber in der Regel auf einen nicht unerheblichen Anteil an ihren
Forderungen. Damit die Gläubiger an einem möglichen Sanierungserfolg partizipieren können, besteht die Möglichkeit sogenannte
Besserungsvereinbarungen abzuschließen. Diese beinhalten, dass die zuvor
nachgelassenen Forderungen, ganz bzw. nur zum Teil wieder aufleben, falls die
Sanierung erfolgreich verläuft.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
Definition
Gesellschafterdarlehen
Von einem Gesellschafterdarlehen wird dann gesprochen, wenn
Anteilseigner einen Unternehmen Geldmittel als Fremdkapital zuführen.
Werden die Mittel in der Krise zugeführt wird das Darlehen in sog. eigenkapitalersetzende Mittel umqualifiziert.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.4 Finanzierungssurrogate
Kreditsubstitute
Leasing
Anmietung bzw. Pacht von Wirtschaftsgütern von einem Leasingeber
Finanzierungseffekt: Liquiditätsverbesserung durch monatliche
Leasingrate anstatt sofortige Zahlung des Kaufpreises in voller Höhe
Factoring
Abtretung / Verkauf von Forderungsrechten an einen Factor
Finanzierungseffekt: Liquiditätsverbesserung durch Begleichung der
Forderungen vor Fälligkeit
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2. Bausteine der Finanzierung
2.5 Finanzierungsregeln
Horizontale
Finanzierungsregeln
Goldene Finanz- bzw. Bankregel
Langfristig gebundenes Vermögen soll durch langfristig zur Verfügung
stehendes Kapital gedeckt werden. Kurzfristig gebundenes Vermögen
soll durch kurzfristig zur Verfügung stehendes Kapital finanziert werden
Goldene Bilanzregel
Das Anlagevermögen und langfristig gebundenes Umlaufvermögen
sollen durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein
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2. Bausteine der Finanzierung
2.5 Finanzierungsregeln
Vertikale
Finanzierungsregeln
Verschuldungsgrad
Das Verhältnis von Fremdkapital und Eigenkapital sollte angemessen
sein.
Eigenkapitalquote
Das Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital sollte angemessen sein.
Vermögensstruktur
Das Verhältnis von Anlage- und Umlaufvermögen sollte angemessen
sein.
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2. Bausteine der Finanzierung
2.5 Finanzierungsregeln
Leverage
Effekt
Leverage bedeutet Hebelwirkung. Der Begriff beschreibt innerhalb der
Finanzierung, wie sich der Einsatz von Fremdkapital auf die Rentabilität
des Eigenkapitals auswirkt.
Die Rentabilität des Eigenkapitals kann durch zusätzlichen Fremdkapitaleinsatz erhöht werden, wenn die Gesamtkapitalrentabilität über dem
Fremdkapitalzinssatz liegt. Dieser Effekt wirkt um so stärker
(d.h. die Eigenkapitalrentabilität erhöht sich um so mehr), je höher der
Fremdkapitalanteil ist und je größer die Differenz zwischen der
Gesamtkapitalrentabilität und dem Fremdkapitalzinssatz ist
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2. Bausteine der Finanzierung
2.5 Finanzierungsregeln
Leverage Effekt
Formelmäßig ausgedrückt:
REK ... Eigenkapitalrentabilität
RGK ... Gesamtkapitalrentabilität'
RFK ... Fremdkapitalzinssatz
FK ... Fremdkapital
EK ... Eigenkapital
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