SCHULE Neuhausen am Rheinfall Weisung der Schulbehörde

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SCHULE Neuhausen am Rheinfall
Weisung der Schulbehörde
Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten an der
Schule Neuhausen
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte
Seit nunmehr 15 Jahren erleben wir eine regelrechte Revolution der Informations- und
Kommunikationstechnologien. Der Computer ist allgegenwärtig, fast jeder telefoniert mobil,
und durch das Internet haben sich die Arbeitswelt, die Medien und das Freizeitverhalten
völlig geändert.
Die Schulbehörde Neuhausen am Rheinfall hat sich bereits vor fünf Jahren mit dieser
Thematik beschäftigt und am 4. Dezember 2006 folgende Weisung betreffend Nutzung von
Handys und audio bzw. optischen Geräten erlassen:
„Handys und audio- oder optische Geräte sind auf dem ganzen Schulhausareal
verboten, sie sind nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren.“
Die Schulbehörde hält auch weiterhin an diesem Entscheid fest. Damit jedoch bei
Übertretung dieser Weisung eine gleiche Behandlung der fehlbaren Schülerinnen und
Schüler in den Schulhäusern stattfindet, erlässt die Schulbehörde nun zusätzlich folgende
Weisung:
„Bei Nichteinhaltung werden die Geräte eingezogen. Die Eltern resp.
Erziehungsberechtigten können sie nach Absprache mit der Klassenlehrkraft frühestens am gleichen Tag nach der letzten Unterrichtstunde
abholen.“
Vorbehalten bleibt eine zusätzliche disziplinarische Massnahme durch die Lehrkraft im
Rahmen ihrer Befugnisse, insbesondere auch bei wiederholtem Verstoss.
Diese Weisung tritt per 01.01.2012 in Kraft.
Mit dieser Präzisierung der Regelung beziehen wir Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte
bewusst mit ein und bitten um Ihre Mitarbeit.
Für die Schulbehörde
Ruedi Meier, Schulpräsident
Neuhausen am Rheinfall, im Januar 2012
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