SCHULE Neuhausen am Rheinfall Weisung der Schulbehörde Nutzung von Mobiltelefonen und ähnlichen Geräten an der Schule Neuhausen Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte Seit nunmehr 15 Jahren erleben wir eine regelrechte Revolution der Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Computer ist allgegenwärtig, fast jeder telefoniert mobil, und durch das Internet haben sich die Arbeitswelt, die Medien und das Freizeitverhalten völlig geändert. Die Schulbehörde Neuhausen am Rheinfall hat sich bereits vor fünf Jahren mit dieser Thematik beschäftigt und am 4. Dezember 2006 folgende Weisung betreffend Nutzung von Handys und audio bzw. optischen Geräten erlassen: „Handys und audio- oder optische Geräte sind auf dem ganzen Schulhausareal verboten, sie sind nicht sichtbar und ausgeschaltet aufzubewahren.“ Die Schulbehörde hält auch weiterhin an diesem Entscheid fest. Damit jedoch bei Übertretung dieser Weisung eine gleiche Behandlung der fehlbaren Schülerinnen und Schüler in den Schulhäusern stattfindet, erlässt die Schulbehörde nun zusätzlich folgende Weisung: „Bei Nichteinhaltung werden die Geräte eingezogen. Die Eltern resp. Erziehungsberechtigten können sie nach Absprache mit der Klassenlehrkraft frühestens am gleichen Tag nach der letzten Unterrichtstunde abholen.“ Vorbehalten bleibt eine zusätzliche disziplinarische Massnahme durch die Lehrkraft im Rahmen ihrer Befugnisse, insbesondere auch bei wiederholtem Verstoss. Diese Weisung tritt per 01.01.2012 in Kraft. Mit dieser Präzisierung der Regelung beziehen wir Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte bewusst mit ein und bitten um Ihre Mitarbeit. Für die Schulbehörde Ruedi Meier, Schulpräsident Neuhausen am Rheinfall, im Januar 2012