Führung - Bildungsserver Sachsen

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Abteilung Schule und Kultur
Führung und Verantwortung
und
Abteilung Schule und Kultur
Führung und Verantwortung
Führung:
• direkte und indirekte Verhaltensbeeinflussung zur Realisierung von Zielen, die
sich aus den übergeordneten Zielen einer Organisation ableiten.
• direkte Einflussnahme = persönliche Beziehung von Führungskräften und
Geführten
• indirekte Einflussnahme = Strukturen, die (Planungszahlen) Druck auf die
Einheit ausüben
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Führung und Verantwortung
Den Begriff Führung je nach Kontext
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Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft
politische Führung
Geschäftsführung
Führungskompetenz
Unternehmensführung
Individualführung in stark hierarchisch determinierten
Systemen
Systemische Führung in Form von Interaktion zwischen
Komponenten im System
laterale Führung = Führen ohne Weisungsbefugnis
(Kollegialprinzip)
Teamführung – Einflussnahme auf Gruppen
Menschenführung – Einwirken auf eigenes und fremdes
Handeln
Lebensführung prakatische Organisation des
Alltaglebens
situatives Führen des Mitarbeiters – angepasster
Führungsstile je nach Reifegrad des Mitarbeiters
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Führung und Verantwortung
Führungsposition = Machtposition
Ausübung von Autorität, Macht und Herrschaft
Aufgaben:
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Schaffung von Orientierung,
Erbringen und Kontrollieren von Koordinierungs-,
Regel- und Steuerleistungen
Übernahme von Verantwortungs- und
Repräsentationspflichten
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Führung und Verantwortung
Führungsstile
1)
autoritärer = Befehl und
Gehorsam
2)
demokratischer oder
partizipatorischer = Mitwirkung
bzw. Mitentscheidung aller
3)
kollektiver = Führung durch eine
Gruppe von Personen
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Führung und Verantwortung
Verantwortung
- mittelhochdeutsch „verantwürten“ = sich als
Angeklagter vor Gericht verteidigen
- Verantwortungsträger ist ein Rechenschaftspflichtiger
- Grundvoraussetzung – Fähigkeit zur bewussten
Entscheidung und Einstehen für die Konsequenzen
- Zum Erfolg verpflichtet
- In der Schule heißt das:
- Qualitätsverantwortung
(Erziehungs- und Bildungsverantwortung)
- Finanzverantwortung
- Personalverantwortung
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Führung und Verantwortung
Voraussetzung für erfolgreiches
Führen und Verantwortung ist
Autorität !
Autorität ist eine Eigenschaft, die
Personen zugeschrieben wird, die
aufgrund ihrer Persönlichkeit und
Überzeugungskraft oder ihrer
Intelligenz und Sachkenntnis bzw.
kraft ihres Amtes und Ansehens
Vorbildfunktion haben.
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Führung und Verantwortung
Führung und Verantwortung im System Schule des Landes SachsenAnhalt
GG Artikel 7 sowie Artikel 29 Verfassung Land Sachsen-Anhalt (Schulwesen)
1) „Das gesamte Schulwesen steht unter Aufsicht des Staates
(Landes)“
Landtag
Ministerin
Kultusministerium
oberste Schulbehörde
Präsident
Landesverwaltungsamt
obere Schulbehörde
Schulleiterinnen
und
Schulleiter
Schule
Lehrerinnen / Lehrer
Klasse
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Stellung der Schulleiterin und des Schulleiters
§ 26 SchG LSA
(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter vertritt die Schule
nach außen, trägt die Gesamtverantwortung für die Schule,
führt die laufenden Verwaltungsgeschäfte und nimmt die
übrigen, nicht den Konferenzen vorbehaltenen Aufgaben
wahr. Sie sorgen für die Einhaltung der Rechts- und
Verwaltungsvorschriften sowie der Schulordnung.
(4) Verstößt ein Beschluss einer Konferenz nach
Überzeugung der Schulleiterin oder des Schulleiters gegen
Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, gegen behördliche
Anordnung oder gegen allgemein anerkannte pädagogische
Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe, so hat die
Schulleiterin oder der Schulleiter innerhalb von drei Tagen
Einspruch einzulegen. Der Einspruch hat aufschiebende
Wirkung. Hält die Konferenz den Beschluss aufrecht, so holt
die Schulleiterin oder der Schulleiter die Entscheidung der
Schulbehörde ein.
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(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter sind Vorgesetze,
im Sinne des § 3 des Beamtengesetzes Sachsen-Anhalt
der an den Schulen tätigen Lehrkräfte, der pädagogischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und des
Betreuungspersonals.
Sie sind verpflichtet und berechtigt, Unterrichtsbesuche
vorzunehmen und die an der Schule tätigen Lehrkräfte zu
beraten.
Schulleiterinnen/Schulleiter sind qua Amt staatliche
Schulaufsicht, da sie Teile der Dienst- Rechts- und
Fachaufsicht wahrnehmen.
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Verantwortungsbereiche
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Danke
für
Ihre
Aufmerksamkeit !
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