Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen WIND FRISCHER BetrVG § 75 (2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen WIND Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern. und zu fördern. FRISCHER FrischerWind! ist eine institutsübergreifende Initiative engagierter, kritischer und verbesserungswilliger Arbeitnehmer. Natürlich haben wir mehr zu bieten. www.frischerwind-online.de