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Grundsätze für die Behandlung
der Betriebsangehörigen
WIND
FRISCHER
BetrVG § 75
(2) Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der
Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen
WIND
Sie haben die Selbständigkeit
und Eigeninitiative der Arbeitnehmer
und Arbeitsgruppen zu fördern.
und zu fördern.
FRISCHER
FrischerWind! ist eine institutsübergreifende Initiative engagierter,
kritischer und verbesserungswilliger Arbeitnehmer.
Natürlich haben wir mehr zu bieten.
www.frischerwind-online.de
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