Berufsschule mit Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) 1. Das Zusatzprogramm EFKffT wird für Auszubildende in einem nichtelektrotechnischen Beruf angeboten. Es bietet die Möglichkeit, begleitend zur Berufsschule elektrotechnische Fachkenntnisse zu erwerben. Als Elektrofachkraft nach TRBS2131 (alt: BGV A3) werden sie befähigt, betriebsspezifisch festgelegte Tätigkeiten gemäß VBG4 und VDE 0105 an elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen. 2. Teilnehmen können alle Schüler/innen in einem mindestens 3-jährigen Ausbildungsgang, insbesondere Industriemechaniker/innen. 3. Dauer: 2 Jahre wöchentlich auch zwischen den Unterrichtsblöcken der Industriemechaniker beginnend mit dem zweiten Schuljahr. 4. Unterrichtsangebot: In jedem Schuljahr werden 100 Stunden mit der nebenstehenden Wochenstundenzahl unterrichtet (siehe auch Blockplan der Industriemechaniker auf unserer Homepage). 2. SJ 3. SJ Praxis 4 4 Theorie 2 2 5. Prüfung: Die Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt gegen Ende des 3. Schuljahres nach insgesamt 200 Unterrichtsstunden. Sie umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der Erfolg wird zertifiziert. 6. Die Anmeldung erfolgt vor oder während des 1. Schuljahres schriftlich und formlos über das Schulsekretariat. Schulleitung: Schulträger: Beate Wagner, Oberstudiendirektorin Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald