Berufsschule mit Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte

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Berufsschule mit Zusatzqualifikation
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT)
1. Das Zusatzprogramm EFKffT wird für Auszubildende in einem nichtelektrotechnischen Beruf angeboten. Es bietet die Möglichkeit, begleitend zur
Berufsschule elektrotechnische Fachkenntnisse zu erwerben.
Als Elektrofachkraft nach TRBS2131 (alt: BGV A3) werden sie befähigt,
betriebsspezifisch festgelegte Tätigkeiten gemäß VBG4 und VDE 0105 an
elektrischen Betriebsmitteln durchzuführen.
2. Teilnehmen können alle Schüler/innen in einem mindestens 3-jährigen
Ausbildungsgang, insbesondere Industriemechaniker/innen.
3. Dauer: 2 Jahre wöchentlich auch zwischen den Unterrichtsblöcken der
Industriemechaniker beginnend mit dem zweiten Schuljahr.
4. Unterrichtsangebot: In jedem Schuljahr
werden 100 Stunden mit der nebenstehenden Wochenstundenzahl
unterrichtet (siehe auch Blockplan der
Industriemechaniker auf unserer
Homepage).
2. SJ 3. SJ
Praxis
4
4
Theorie
2
2
5. Prüfung: Die Prüfung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten erfolgt
gegen Ende des 3. Schuljahres nach insgesamt 200 Unterrichtsstunden. Sie
umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der Erfolg wird
zertifiziert.
6. Die Anmeldung erfolgt vor oder während des 1. Schuljahres schriftlich und
formlos über das Schulsekretariat.
Schulleitung:
Schulträger:
Beate Wagner, Oberstudiendirektorin
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
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