Rückantwort-Fax: 02202 / 9359 - Kreishandwerkerschaft Bergisches

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Eigenbetrieb der Kreishandwerkerschaft
Bergisches Land
Eigenbetrieb der Kreishandwerkerschaft * Postfach 80 02 05 * 51449 Bergisch Gladbach
Ihnen schreibt:
Herr Bloß
Unser Zeichen:
Blo
Telefon-Durchwahl: 0 22 02/93 59-71
Datum:
Für weitere Informationen bitte wenden!
In Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Einzelhandels– und Dienstleistungsverband e.V. und dem Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V. bieten wir Ihnen folgenden Lehrgang zu Mitgliederkonditionen an:
Seminareinladung: „Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten (DGUV Vorschrift 3, BGG 944)“
Datum des Poststempels
WICHTIG: Fallen bei der
 Inbetriebnahme
 Instandhaltung und
 im Kundendienst
elektrotechnische Tätigkeiten an, sind
zu diesen nach DGUV Vorschrift 3
grundsätzlich nur Elektrofachkräfte befugt
Der Lehrgang umfasst 80 Unterrichtsstunden und wird an insgesamt sechs Wochenenden jeweils Freitags
(17.30 Uhr bis 20.30 Uhr) sowie Samstags (08.00 Uhr bis 15.30 Uhr) angeboten. Am Ende des Lehrgangs
erfolgt eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung. Abschließend erhält der Teilnehmer ein
anerkanntes Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3“. Wir freuen uns
auf Ihre Anmeldung!
Rückantwort-Fax: 02202 / 9359 – 30
Für folgende Seminarreihe melde ich/wir uns an:
Elektrofachkraft: Seminarreihe FRÜHJAHR 2017
Freitag: 03. Mrz., 10. Mrz., 17. Mrz., 24. Mrz., 31. Mrz., 07. Apr., 17.30 – ca. 20.30 Uhr
Samstag: 04. Mrz., 11. Mrz., 18. Mrz., 25. Mrz., 01. Apr., 08. Apr., 08.00 – ca. 15.30 Uhr
Ich/Wir nehme mit
Personen teil.
Seminargebühren:
899 Euro für Mitglieder, 1129 Euro für Nichtmitglieder zzgl. MwSt., pro Teilnehmer
Verpflegung:
Getränke werden gestellt, ansonsten keine Verpflegung!
Veranstaltungsort:
Bensberger Str. 123, 51469 Bergisch Gladbach, Berufsbildungszentrum
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
Teilnahmebedingungen:
Nach Zugang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die Seminargebühr, die
gleichzeitig als Teilnahmebestätigung gilt. Diese Anmeldung ist verbindlich und eine Stornierung nicht möglich. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringen Anmeldezahlen und anderen wichtigen Fällen, die Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Ort, Datum
VOR- UND NACHNAME DES TEILNEHMERS
Unterschrift
VOR- UND NACHNAME DES TEILNEHMERS
Ausbildung: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten DGUV Vorschrift 3, BGG 944)“
 Gilt z.B. für die elektrische Montage von Bauelementen, Möbel- und Küchenaufbau, der
Rolladen-, Fenster- und Türmontage, in der Heizungstechnik, bei Lüftungsanlagen, und, und, und.
 Bitte prüfen Sie, ob Sie betroffen sind! Weitere Infos unter der Telefonnummer 0 22 02/93 59-71.
Inhalt: Folgende Schulungsinhalte werden in fachtheoretischen- und praktischen Einheiten vermittelt:
elektrotechnische Grundbegriffe, Grundlagen der Elektrotechnik, Gefahren des elektrischen Stroms,
Vorschriften und deren Anwendung, Schutzklassen und Schutzarten, elektrische Antriebe, Messungen an
elektrischen Anlagen, Protokollierung
Worum geht es? § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdhandwerke auszuüben,
wenn sie mit dem eigenen Gewerbe zusammenhängen oder dies in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen. Auch
in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung
und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift
Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3, vorher BGV A3) grundsätzlich
Elektrofachkräften vorbehalten sind. In beiden Fällen werden diese Arbeiten zunehmend von
„Berufsfremden“ durchgeführt. Die Unfallverhütungsvorschriften fordern, dass Arbeiten an elektrischen
Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt
werden dürfen. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten
eigenständig durchführen sollen.
Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie Rechnung zu tragen, wurde in den
Durchführungsanweisungen zu § 2 der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
(DGUV Vorschrift 3) der Begriff Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aufgenommen.
Begriffe: Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an
Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. (DGUV Vorschrift 3).
Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis
der bei dieser Tätigkeit zu beachtenden Bestimmung die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche
Gefahren erkennen kann (DIN VDE 1000-10).
Pflichten des Unternehmers: Der Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit
der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. Andernfalls drohen
nicht nur Sachschäden, sondern sind auch Menschenleben gefährdet - von haftungsrechtlichen Problemen
ganz zu schweigen. Die Beauftragung hat schriftlich gemäß erworbener Bestellung (Formblatt) zu erfolgen.
In einer Arbeitsanweisung hat der Unternehmer die Tätigkeiten festzulegen und zu beschreiben. Unberührt
davon bleibt die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV
Vorschrift 1 § 7. Bei Erweiterung der Tätigkeiten hat der Unternehmer für die ergänzende Ausbildung zu
sorgen.
Haftung des Unternehmers: Arbeiten im elektrotechnischen Bereich sind mit zahlreichen Risiken
verbunden. Der Unternehmer haftet im Schadensfall gegenüber dem Kunden bzw. der
Berufsgenossenschaft und den Versicherungen. Auf der sicheren Seite stehen Unternehmen, wenn eine
Elektrofachkraft oder eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" die Arbeiten ausführt und einen
evtl.Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verusacht hat. In welchem Umfang Arbeiten an
elektrischen Anlagen ausgeführt werden dürfen, bestimmt der Unternehmer. Er trägt die Verantwortung für
Auswahl, Beaufsichtigung und Weiterbildung der von ihm eingesetzten Elektrofachkräfte für festgelegte
Tätigkeiten.
Voraussetzung: Grundlegende Anforderungen für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte
Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Ausbildung muss für die festgelegten
Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein.
AUSBILDUNGSPLAN/ -INHALT
Grundlagen: Spannung, Strom, Leistung, Widerstand, Ohmsches Gesetz, Spannungsquellen, Reihen/
Parallelschaltung, gemischte Schaltung
Wirkung des elektrischen Stroms: Körperströme und Berührungsspannung, Wirkung bei Menschen/
Tieren, physikalische Wirkung
Schutzmaßnahmen: direktes/ indirektes Berühren, Netzformen, Schutzleiter, Potentialausgleich
Prüfungen/ Messungen: Isolationsmessung, RCD- Auslösung, Niederohmigkeit, Drehfeld, Netz/
Schleifenimpedanz, Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702
Unfallverhütung: allgemeine Vorschriften, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105, die fünf Sicherheitsregeln,
PSA, Fehlersuche in elektrischen Anlagen, Unfallmeldung
Fach- und Führungsverantwortung: Regeln der Technik, Berechtigungen, Verantwortlichkeiten
Betriebsmittel und Anlagen: Leitungen, Kabel, Kurzzeichen für Leitungstechnik, Sicherungseinrichtungen,
Verbindungstechniken, Leitungsdimensionierung und Spannungsfall, elektrische Maschinen,
Beleuchtungsanlagen, Wärmegeräte
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