Eigenbetrieb der Kreishandwerkerschaft Bergisches Land Eigenbetrieb der Kreishandwerkerschaft * Postfach 80 02 05 * 51449 Bergisch Gladbach Ihnen schreibt: Herr Bloß Unser Zeichen: Blo Telefon-Durchwahl: 0 22 02/93 59-71 Datum: Für weitere Informationen bitte wenden! In Zusammenarbeit mit dem Rheinischen Einzelhandels– und Dienstleistungsverband e.V. und dem Einzelhandelsverband Bonn Rhein-Sieg Euskirchen e.V. bieten wir Ihnen folgenden Lehrgang zu Mitgliederkonditionen an: Seminareinladung: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (DGUV Vorschrift 3, BGG 944)“ Datum des Poststempels WICHTIG: Fallen bei der Inbetriebnahme Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, sind zu diesen nach DGUV Vorschrift 3 grundsätzlich nur Elektrofachkräfte befugt Der Lehrgang umfasst 80 Unterrichtsstunden und wird an insgesamt sechs Wochenenden jeweils Freitags (17.30 Uhr bis 20.30 Uhr) sowie Samstags (08.00 Uhr bis 15.30 Uhr) angeboten. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung. Abschließend erhält der Teilnehmer ein anerkanntes Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nach DGUV Vorschrift 3“. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Rückantwort-Fax: 02202 / 9359 – 30 Für folgende Seminarreihe melde ich/wir uns an: Elektrofachkraft: Seminarreihe FRÜHJAHR 2017 Freitag: 03. Mrz., 10. Mrz., 17. Mrz., 24. Mrz., 31. Mrz., 07. Apr., 17.30 – ca. 20.30 Uhr Samstag: 04. Mrz., 11. Mrz., 18. Mrz., 25. Mrz., 01. Apr., 08. Apr., 08.00 – ca. 15.30 Uhr Ich/Wir nehme mit Personen teil. Seminargebühren: 899 Euro für Mitglieder, 1129 Euro für Nichtmitglieder zzgl. MwSt., pro Teilnehmer Verpflegung: Getränke werden gestellt, ansonsten keine Verpflegung! Veranstaltungsort: Bensberger Str. 123, 51469 Bergisch Gladbach, Berufsbildungszentrum Die Teilnehmerzahl ist begrenzt Teilnahmebedingungen: Nach Zugang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung über die Seminargebühr, die gleichzeitig als Teilnahmebestätigung gilt. Diese Anmeldung ist verbindlich und eine Stornierung nicht möglich. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Der Veranstalter behält sich vor, bei zu geringen Anmeldezahlen und anderen wichtigen Fällen, die Veranstaltung - auch kurzfristig - abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Ort, Datum VOR- UND NACHNAME DES TEILNEHMERS Unterschrift VOR- UND NACHNAME DES TEILNEHMERS Ausbildung: „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten DGUV Vorschrift 3, BGG 944)“ Gilt z.B. für die elektrische Montage von Bauelementen, Möbel- und Küchenaufbau, der Rolladen-, Fenster- und Türmontage, in der Heizungstechnik, bei Lüftungsanlagen, und, und, und. Bitte prüfen Sie, ob Sie betroffen sind! Weitere Infos unter der Telefonnummer 0 22 02/93 59-71. Inhalt: Folgende Schulungsinhalte werden in fachtheoretischen- und praktischen Einheiten vermittelt: elektrotechnische Grundbegriffe, Grundlagen der Elektrotechnik, Gefahren des elektrischen Stroms, Vorschriften und deren Anwendung, Schutzklassen und Schutzarten, elektrische Antriebe, Messungen an elektrischen Anlagen, Protokollierung Worum geht es? § 5 der Handwerksordnung erlaubt Handwerksbetrieben, Fremdhandwerke auszuüben, wenn sie mit dem eigenen Gewerbe zusammenhängen oder dies in wirtschaftlicher Hinsicht ergänzen. Auch in anderen Betrieben, die nicht zum Handwerk gehören, fallen z.B. bei der Inbetriebnahme, Instandhaltung und im Kundendienst elektrotechnische Tätigkeiten an, die nach der Unfallverhütungsvorschrift Elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3, vorher BGV A3) grundsätzlich Elektrofachkräften vorbehalten sind. In beiden Fällen werden diese Arbeiten zunehmend von „Berufsfremden“ durchgeführt. Die Unfallverhütungsvorschriften fordern, dass Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden dürfen. Deshalb ist eine ausreichende Ausbildung der Personen erforderlich, die solche Tätigkeiten eigenständig durchführen sollen. Um diesen Bedürfnissen sowohl im Handwerk als auch in der Industrie Rechnung zu tragen, wurde in den Durchführungsanweisungen zu § 2 der Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3) der Begriff Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten aufgenommen. Begriffe: Festgelegte Tätigkeiten sind gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an Betriebsmitteln, die vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind. (DGUV Vorschrift 3). Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der bei dieser Tätigkeit zu beachtenden Bestimmung die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (DIN VDE 1000-10). Pflichten des Unternehmers: Der Unternehmer darf eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur mit der Ausführung solcher Arbeiten beauftragen, für die eine Ausbildung nachgewiesen ist. Andernfalls drohen nicht nur Sachschäden, sondern sind auch Menschenleben gefährdet - von haftungsrechtlichen Problemen ganz zu schweigen. Die Beauftragung hat schriftlich gemäß erworbener Bestellung (Formblatt) zu erfolgen. In einer Arbeitsanweisung hat der Unternehmer die Tätigkeiten festzulegen und zu beschreiben. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung des Unternehmers zur Unterweisung nach Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 § 7. Bei Erweiterung der Tätigkeiten hat der Unternehmer für die ergänzende Ausbildung zu sorgen. Haftung des Unternehmers: Arbeiten im elektrotechnischen Bereich sind mit zahlreichen Risiken verbunden. Der Unternehmer haftet im Schadensfall gegenüber dem Kunden bzw. der Berufsgenossenschaft und den Versicherungen. Auf der sicheren Seite stehen Unternehmen, wenn eine Elektrofachkraft oder eine „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" die Arbeiten ausführt und einen evtl.Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verusacht hat. In welchem Umfang Arbeiten an elektrischen Anlagen ausgeführt werden dürfen, bestimmt der Unternehmer. Er trägt die Verantwortung für Auswahl, Beaufsichtigung und Weiterbildung der von ihm eingesetzten Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten. Voraussetzung: Grundlegende Anforderungen für die Ausbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Diese Ausbildung muss für die festgelegten Tätigkeiten durch eine zusätzliche Ausbildung im elektrotechnischen Bereich ergänzbar sein. AUSBILDUNGSPLAN/ -INHALT Grundlagen: Spannung, Strom, Leistung, Widerstand, Ohmsches Gesetz, Spannungsquellen, Reihen/ Parallelschaltung, gemischte Schaltung Wirkung des elektrischen Stroms: Körperströme und Berührungsspannung, Wirkung bei Menschen/ Tieren, physikalische Wirkung Schutzmaßnahmen: direktes/ indirektes Berühren, Netzformen, Schutzleiter, Potentialausgleich Prüfungen/ Messungen: Isolationsmessung, RCD- Auslösung, Niederohmigkeit, Drehfeld, Netz/ Schleifenimpedanz, Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702 Unfallverhütung: allgemeine Vorschriften, DGUV Vorschrift 3, DIN VDE 0105, die fünf Sicherheitsregeln, PSA, Fehlersuche in elektrischen Anlagen, Unfallmeldung Fach- und Führungsverantwortung: Regeln der Technik, Berechtigungen, Verantwortlichkeiten Betriebsmittel und Anlagen: Leitungen, Kabel, Kurzzeichen für Leitungstechnik, Sicherungseinrichtungen, Verbindungstechniken, Leitungsdimensionierung und Spannungsfall, elektrische Maschinen, Beleuchtungsanlagen, Wärmegeräte