Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung Prüffrage Nr. Bearbeiter/-in: Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Kita: Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin/verantw. 1 Ist dafür gesorgt, dass im Hinblick auf die Sicherheit und Gesundheit der Kinder und des Personals alle baulichen Anlagen, Aufenthaltsbereiche, Ausstattungen in Stand gehalten werden? § 2 DGUV Vorschrift 1 § 3 DGUV Vorschrift 4 § 2 (1) DGUV Vorschrift 82 Unfall- und Gesundheitsgefahr durch mangelnde Instandsetzung Organisatorisch sicherstellen, dass Mängel unverzüglich erkannt werden (z.B. durch regelmäßige Begehungen), Instandsetzung organisieren. 2 Ist sichergestellt, dass bei Auftreten eines Mangels, durch den für die Kinder und das Personal sonst nicht abzuwendende Gefahren entstehen, die Einrichtung oder Teile der Einrichtung der weiteren Benutzung entzogen oder stillgelegt bzw. das Arbeitsverfahren oder der Arbeitsablauf abgebrochen wird, bis der Mangel behoben ist? § 11 DGUV Vorschrift 1 § 3 (2) DGUV Vorschrift 4 § 2 (1) DGUV Vorschrift 82 § 4 (1) ArbStättV Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Mängel Defekte Gegenstände und Einrichtungen, Spielplatzgeräte usw. der Benutzung entziehen (z.B. durch Stilllegung, Absperrung, Kennzeichnung). Ggf. bestimmte Tätigkeiten, Betreuungsund Bildungsangebote unterbinden. (Siehe hierzu auch Ziff. 2.10 DGUV Regel 100-001) 3 Ist sichergestellt, dass elektrische Betriebsmittel nur durch eine Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft instandgesetzt werden? § 7 DGUV Vorschrift 1 § 3 (1) DGUV Vorschrift 4 § 14 (3, 7) BetrSichV Körperdurchströmungen, Entstehungsbrände und Fehlfunktionen sind bei unsachgemäß durchgeführten Arbeiten möglich Arbeiten werden nur durch Elektrofachkraft oder unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt. Elektrotechnischen Laien ist das Arbeiten an sowie das Reparieren von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln untersagt. 1 Datum: wirksam? ja nein (09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung Prüffrage Nr. Bearbeiter/-in: Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Kita: Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin/verantw. 4 Werden Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Aufzüge regelmäßig geprüft? § 3 DGUV Vorschrift 1 §§ 14 ff BetrSichV Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Nicht- oder Fehlfunktionen Für die verwendeten Arbeitsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen) sowie überwachungsbedürftigen Aufzüge sind Prüffristen festgelegt und es ist ermittelt, welche Voraussetzungen die zur Prüfung beauftragten Personen erfüllen müssen. Es ist außerdem sichergestellt, dass die Benutzer von Arbeitsmitteln diese in Augenschein nehmen und ggf. eine Funktionsprüfung durchführen. Dies betrifft zum Beispiel: • Leitern (Empfehlung: vor jeder Benutzung) • Fehlerstromschutzeinrichtungen (RCDs, Empfehlung bei stationären Anlagen: alle sechs Monate) (Siehe hierzu auch TRBS 1201, DGUV Information 202-005 und DGUV Information 208-017) 5 Werden die Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen unter Beachtung der Herstellerangaben in regelmäßigen Abständen geprüft? § 4 (3) ArbStättV Unfall- und Gesundheitsgefahren durch Nicht- oder Fehlfunktionen Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen werden von hierzu befähigten Personen sachgerecht gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Die Ergebnisse werden dokumentiert. (Siehe hierzu auch ASR A2.2, und DGUV Regel 105-001) 2 Datum: wirksam? ja nein (09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung Prüffrage Nr. Bearbeiter/-in: Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen Kita: erf. Maßnahmen/ Termin/verantw. 6 Werden elektrische Anlagen § 5 DGUV vor der ersten Inbetriebnahme Vorschrift 4 und nach einer Änderung/ § 14 BetrSichV Instandsetzung (z.B. Erweiterung/Änderung der Steckdosenanlage) vor der Wiederinbetriebnahme geprüft? Nicht bekannt, ob ein Schutz gegen elektrischen Schlag besteht Entstehungsbrände und Fehlfunktionen sind möglich Prüfung erfolgt durch den Errichter bzw. durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft). (Siehe hierzu auch DIN VDE 0100600:2008-06, DIN VDE 0105-100: 200910) 7 Werden ortsfeste und § 5 DGUV ortsveränderliche elektrische Vorschrift 4 Betriebsmittel vor der ersten § 14 BetrSichV Inbetriebnahme (nur wenn kein CE-, GS- oder VDEZeichen vergeben) sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung (z.B. Erneuerung eines am Gerät angeschlossenen Netzkabels, Austausch eines Netzschalters) geprüft? Ordnungsgemäßer Zustand von Betriebsmitteln nicht gewährleistet, Entstehungsbrände und Fehlfunktionen möglich Prüfung durch eine Elektrofachkraft erfolgt. (Siehe hierzu auch DIN VDE 0105100:2009-10, DIN VDE 0701-702:200806) 8 Werden in festgelegten Zeitabständen elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft geprüft und wird das Ergebnis dokumentiert? Sicherheit der Anlagen und Betriebsmittel kann durch schädigende Einflüsse (wie Verschleiß und Umgebungseinflüsse) beeinträchtigt werden, Entstehungsbrände und Fehlfunktionen möglich Prüffristen sind festgelegt und Prüfungen werden regelmäßig durchgeführt. Dokumentation z.B. durch Anbringen einer Prüfplakette. (Siehe hierzu auch DGUV Information 203-071, TRBS 1201 Tab. 2 und DIN VDE 0105-100:2009-10, DIN VDE 07010702:2008-06, DIN VDE 1000-10:200901) § 14 BetrSichV § 5 DGUV Vorschrift 4 3 Datum: wirksam? ja nein (09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung Prüffrage Nr. 9 Werden die Spielplatzgeräte und -anlagen sowie Objekte, die in Aufenthaltsbereichen der Kinder errichtet und zum Spielen und Klettern genutzt werden, geprüft und gewartet? Bearbeiter/-in: Kita: Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen §§ 2 (1) und 28 DGUV Vorschrift 82 Unfall- und Verletzungsgefahr da z.B. Verschleiß und Schäden nicht erkannt werden Inspektionen und Wartungsarbeiten werden nach Anleitungen der Hersteller durchgeführt. Bei Spielplatzgeräten werden durchgeführt: • Sichtkontrollen: je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z.B. als Folge von Vandalismus) täglich bis wöchentlich (durch Erzieherin / Erzieher oder Hausmeister) • Funktionskontrollen: Prüfung von Funktion und Stabilität alle 1 bis 3 Monate (durch Sachkundigen) • Jährliche Kontrollen: Kontrolle auf Verschleiß, Verrottung usw. vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison (durch Sachkundigen) Kletter- und Sprossenwände und ggf. Sportgeräte (z.B. im Bewegungsraum) werden regelmäßig geprüft. Sonstige Spielangebote (z.B. Kletterbäume, bespielbare Kunstobjekte) werden regelmäßig geprüft. Inspektionen und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen werden dokumentiert. Organisatorische Abläufe zur Schadensbehebung sind bekannt und Mängel werden umgehend beseitigt. (Siehe hierzu auch Ziff. 3.5.3 DGUV Regel 102-002, DGUV Information 202022, DGUV Information 202-044 und DIN EN 1176/1177) 4 Datum: erf. Maßnahmen/ Termin/verantw. wirksam? ja nein (09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen | Handlungshilfe 3.1.8 Prüfung, Instandhaltung Prüffrage Nr. Bearbeiter/-in: Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel 5 Lösungsansätze/ Maßnahmen Kita: Datum: erf. Maßnahmen/ Termin/verantw. wirksam? ja nein (09/2015) | www.unfallkasse-nrw.de