Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Anlage 5.14.2 Leistungsbeschreibung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung gemäß § 127 Abs. 2 SGB V zwischen Vertragspartner und der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse in Düsseldorf - vertreten durch den Vorstand - Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK: 15 20 Seite 1 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V §1 Preisvereinbarung Hilfsmittelpositionsnummer Art der Pauschale KZ 00/01/02/ 14 14.24.10.0 manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem 00 14.24.10.0 manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem 02 14.24.10.1 14.24.10.1 14.24.10.2 14.24.10.2 14.24.10.3 14.24.10.3 14.24.10.4 14.24.10.4 manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung Preis netto Preis * brutto Rabatt Gen.pflicht LZ *** 00 02 00 02 00 02 00 02 Seite 2 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Hilfsmittelpositionsnummer 14.24.10.5 14.24.10.5 14.24.11.0 14.24.11.0 14.24.11.1 14.24.11.1 14.24.11.2 14.24.11.2 14.24.11.3 14.24.11.3 14.24.11.4 14.24.11.4 Art der Pauschale manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung KZ 00/01/02/ 14 Preis netto Preis * brutto Rabatt Gen.pflicht LZ *** 00 02 00 02 00 02 00 02 00 02 00 02 Seite 3 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Hilfsmittelpositionsnummer 14.24.11.5 14.24.11.5 14.24.12.0 Art der Pauschale automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit offenem/geschlossenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung manuell anpassbare Beatmungsgeräte 14.24.12.0 manuell anpassbare Beatmungsgeräte 14.24.12.1 automatisch anpassende Beatmungsgeräte 14.24.12.1 automatisch anpassende Beatmungsgeräte KZ 00/01/02/ 14 Preis netto Preis * brutto Rabatt Gen.pflicht LZ *** 00 02 00 02 00 02 * Der Preis ist netto vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden Preise zu Wiedereinsatz und Reparaturen. *** LZ = Laufzeit in Monaten Seite 4 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Wiedereinsatz / Vermietung / Wartung Wiedereinsatz Mit der Wiedereinsatzpauschale (KZ 02) sind die Beratung, anfallende Versandkosten, vollumfängliche und allumfassende Reinigung, sowie die Aufbereitung, Funktions-Check, Auslieferung und Einweisung abgegolten. Soweit erforderlich, auch mehrfach unentgeltliche Nacheinweisung (z. B. Probleme durch Bedienungsfehler usw.) im Laufe eines Jahres nach Lieferung. Der Leistungserbringer erklärt sich bereit, auch gleichwertige Geräte anderer Hersteller dem Wiedereinsatz zuzuführen. Es gelten die Konditionen dieser Vereinbarung. Von der Zuführung in das Wiedereinsatzverfahren sind die Geräte ausgeschlossen, die den derzeitigen Geräte-, Leistungs- und Sicherheitsstandards (z. B. Medizingeräteverordnung, Gerätesicherheitsgesetz, Medizinproduktgesetz, DIN-Norm, GS-TÜV-Zeichen usw.) nicht genügen. Wartungspauschalen Euro netto Euro brutto Die Wartungspauschalen beinhalten alle Leistungen inklusive Material, die im Rahmen der Wartung notwendig sind. Seite 5 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Ersatzteil-Preisliste bei Reparatur und Wiedereinsatz Standard Zubehörteile Preis netto Preis brutto Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur oder eines Wiedereinsatzes zur Verwendung kommen, werden mit XX % rabattiert. Berechnungsgrundlage sind jeweils die gültigen empfohlenen Verkaufspreise der Hersteller. Seite 6 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V Arbeitswerte für Reparaturen Arbeitswert : 1 Arbeitswert ( AW ) = 6 Minuten Arbeitswerte beinhalten An-/Abfahrt! Preis netto Preis brutto 1 Arbeitswert 1 Arbeitswert §2 Laufzeit und Kündigung (1) Die Anlage tritt am XX.XX.XXXX in Kraft. (2) Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch eine Kündigung der Anlagen mit ein. (3) Diese Anlage kann von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Neben den in § 15 Abs. 3 des Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung genannten wichtigen Gründen (schwerwiegende Vertragsverstöße) liegt ein wichtiger Grund insbesondere auch vor bei einer Weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die die Fortsetzung dieses Vertrages untersagt oder derart wesentliche Änderungen dieses Vertrages verlangt, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. (4) Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen gegenstandslos. (5) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht. (6) Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben. Seite 7 von 8 Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V (7) Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach § 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um. §3 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage am Nächsten kommen. Vertragspartner AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Ort/Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Unterschrift Seite 8 von 8