Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung - AOK

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Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur
Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V
Anlage 5.14.2
Leistungsbeschreibung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie
zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung
gemäß § 127 Abs. 2 SGB V
zwischen
Vertragspartner
und
der AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
in Düsseldorf
- vertreten durch den Vorstand -
Leistungserbringergruppenschlüssel - AC/TK: 15 20
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Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur
Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V
§1
Preisvereinbarung
Hilfsmittelpositionsnummer
Art der Pauschale
KZ
00/01/02/
14
14.24.10.0
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem
00
14.24.10.0
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem
02
14.24.10.1
14.24.10.1
14.24.10.2
14.24.10.2
14.24.10.3
14.24.10.3
14.24.10.4
14.24.10.4
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem und integr.
Anfeuchtung
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem und integr.
Anfeuchtung
Preis
netto
Preis *
brutto
Rabatt
Gen.pflicht
LZ ***
00
02
00
02
00
02
00
02
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Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V
Hilfsmittelpositionsnummer
14.24.10.5
14.24.10.5
14.24.11.0
14.24.11.0
14.24.11.1
14.24.11.1
14.24.11.2
14.24.11.2
14.24.11.3
14.24.11.3
14.24.11.4
14.24.11.4
Art der Pauschale
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem und
integr. Anfeuchtung
manuell anpassbare Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem und
integr. Anfeuchtung
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem Atemsystem und integr. Anfeuchtung
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem und integr.
Anfeuchtung
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
geschlossenem Atemsystem und integr.
Anfeuchtung
KZ
00/01/02/
14
Preis
netto
Preis *
brutto
Rabatt
Gen.pflicht
LZ ***
00
02
00
02
00
02
00
02
00
02
00
02
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Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V
Hilfsmittelpositionsnummer
14.24.11.5
14.24.11.5
14.24.12.0
Art der Pauschale
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem und
integr. Anfeuchtung
automatisch anpassende Beatmungsgeräte mit
offenem/geschlossenem Atemsystem und
integr. Anfeuchtung
manuell anpassbare Beatmungsgeräte
14.24.12.0
manuell anpassbare Beatmungsgeräte
14.24.12.1
automatisch anpassende Beatmungsgeräte
14.24.12.1
automatisch anpassende Beatmungsgeräte
KZ
00/01/02/
14
Preis
netto
Preis *
brutto
Rabatt
Gen.pflicht
LZ ***
00
02
00
02
00
02
* Der Preis ist netto vereinbart zuzüglich der jeweils gültigen MwSt., dies gilt auch für die nachfolgenden Preise zu Wiedereinsatz und Reparaturen.
*** LZ = Laufzeit in Monaten
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Wiedereinsatz / Vermietung / Wartung
Wiedereinsatz
Mit der Wiedereinsatzpauschale (KZ 02) sind die Beratung, anfallende Versandkosten,
vollumfängliche und allumfassende Reinigung, sowie die Aufbereitung, Funktions-Check,
Auslieferung und Einweisung abgegolten. Soweit erforderlich, auch mehrfach unentgeltliche
Nacheinweisung (z. B. Probleme durch Bedienungsfehler usw.) im Laufe eines Jahres nach
Lieferung. Der Leistungserbringer erklärt sich bereit, auch gleichwertige Geräte anderer
Hersteller dem Wiedereinsatz zuzuführen. Es gelten die Konditionen dieser Vereinbarung.
Von der Zuführung in das Wiedereinsatzverfahren sind die Geräte ausgeschlossen, die den
derzeitigen Geräte-, Leistungs- und Sicherheitsstandards (z. B. Medizingeräteverordnung,
Gerätesicherheitsgesetz, Medizinproduktgesetz, DIN-Norm, GS-TÜV-Zeichen usw.) nicht
genügen.
Wartungspauschalen
Euro
netto
Euro
brutto
Die Wartungspauschalen beinhalten alle Leistungen inklusive Material, die im Rahmen der
Wartung notwendig sind.
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Ersatzteil-Preisliste bei Reparatur und Wiedereinsatz
Standard Zubehörteile
Preis
netto
Preis
brutto
Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur oder eines
Wiedereinsatzes zur Verwendung kommen, werden mit
XX % rabattiert. Berechnungsgrundlage sind jeweils die
gültigen empfohlenen Verkaufspreise der Hersteller.
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Arbeitswerte für Reparaturen
Arbeitswert : 1 Arbeitswert ( AW ) = 6 Minuten
Arbeitswerte beinhalten An-/Abfahrt!
Preis
netto
Preis
brutto
1 Arbeitswert
1 Arbeitswert
§2
Laufzeit und Kündigung
(1)
Die Anlage tritt am XX.XX.XXXX in Kraft.
(2)
Die Anlage kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum
Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrages schließt automatisch
eine Kündigung der Anlagen mit ein.
(3)
Diese Anlage kann von jedem Vertragspartner ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Neben
den in § 15 Abs. 3 des Rahmenvertrages zur Hilfsmittelversorgung genannten
wichtigen Gründen (schwerwiegende Vertragsverstöße) liegt ein wichtiger Grund
insbesondere auch vor bei einer Weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde, die die
Fortsetzung dieses Vertrages untersagt oder derart wesentliche Änderungen dieses
Vertrages verlangt, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
(4)
Mit Inkrafttreten dieser Anlage werden bisher bestehende Vertragsregelungen
gegenstandslos.
(5)
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser Anlage bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das
Schriftformerfordernis selbst. Mündliche Abreden bestehen nicht.
(6)
Die produktgruppenspezifischen Anlagen 5 können nach Maßgabe der dort dazu
getroffenen Regelungen und Fristen gesondert gekündigt werden, wobei die
Regelungen dieses Vertrages davon unberührt bleiben.
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Anlage 5.14.2 – Preisvereinbarung für die Versorgung mit Hilfsmitteln zur Beatmungstherapie zum Rahmenvertrag zur
Hilfsmittelversorgung vom __.__.____ gem. § 127 Abs. 2 SGB V
(7)
Sofern sich aufgrund von Rahmenempfehlungen nach § 127 Absatz 6 SGB V Änderungen ergeben, verständigen sich die Vertragspartner über die sich daraus auf diese
Anlage ergebenden Auswirkungen und setzen diese schnellstmöglich um.
§3
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Anlage unwirksam sein oder werden bzw. Lücken
enthalten, so wird die Gültigkeit dieser Anlage im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner
verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw.
vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Sinn und Zweck dieser Anlage
am Nächsten kommen.
Vertragspartner
AOK Rheinland/Hamburg
Die Gesundheitskasse
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