Deutschland ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DREUMEX CHEMIE GMBH 1. Angebot Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preisstellung erfolgt entsprechend unserer am Tage der Auftragserteilung gültigen Preise. Sollte der Verkäufer bei Abschlüssen (Sukzessivlieferungsverträgen) in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung seine Preise ermäßigen oder erhöhen, so gilt für die noch abzunehmende Menge der neue Preis. Im Falle einer Erhöhung ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Muster gelten als Typenmuster, die den ungefähren Ausfall der Waren veranschaulichen sollen. 2. Auftrag Die Aufträge gelten als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind oder wenn statt Auftragsbestätigung eine Rechnung erteilt worden ist. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen an. 3. Lieferung Ereignisse, die den Verkäufer an der Lieferung hindern, wie Fälle höherer Gewalt, Arbeitskonflikte, Mangel an Rohstoffen und andere Betriebsstörungen sowie Krieg, Versandsperren, behördliche Eingriffe usw., berechtigen den Verkäufer, die Lieferung oder Teillieferung entsprechend der Dauer des Hindernisses aufzuschieben, oder zum Rücktritt vom Vertrag, auch zum teilweisen, ohne dass dem Käufer Schadenersatzansprüche zustehen. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers ist erfüllt, sobald die Ware das Lieferwerk verlassen hat bzw. einem Spediteur, der Bahn oder einem anderen Transportorgan übergeben worden ist. Die Lieferung der Ware erfolgt ab einer Franko-Grenze verpackungs- und frachtfrei. 4. Zahlung Zahlungen werden immer auf die älteste Rechnung und deren Nebenkosten angerechnet. Die Zahlungen gelten als geleistet bei Schecks und Postschecks, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann, bei Wechsel nach deren Einlösung. Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche des Käufers sind nicht gestattet. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Verzugszinsen in Höhe der Bankkreditkosten berechnet. Bei Anzeichen verminderter Kreditwürdigkeit des Käufers oder Nichtzahlung einer fälligen Forderung ist der Verkäufer berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Käufer daraus Schadenersatzansprüche erheben kann. Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben unberührt. Unsere Rechnungen sind zahlbar 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse, falls nicht anders schriftlich auf unserer Rechnung vermerkt. 5. Beanstandungen Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware an dem vom Käufer vorgeschriebenen Bestimmungsort und zwar beim Verkäufer, geltend gemacht werden. Sie entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Weist der Käufer einen durch mangelhafte Qualität entstehenden Schaden nach, so soll als Höchstbetrag des entstandenen Schadens der auf die verbrauchte Menge entfallende Kaufpreis gelten. Dem Käufer steht lediglich Anspruch auf Ersatz für die zu Recht beanstandete Ware zu, nicht aber auf Wandlung oder Minderung. In Ergänzung zu den oben genannten Konditionen, finden Sie hier die Bedingungen für die Garantie auf den automatischen Spender: • Das Produkt hat eine Garantie von maximal einem (1) Jahr bei normalem Gebrauch. • Die Garantie umfasst die elektronischen Bauteile, die im Spender verarbeitet sind. • Nach Empfang des Spenders und Beurteilung durch Dreumex, wird entschieden ob ein Recht auf Garantie besteht. 6. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für den Verkäufer; ihm steht das Eigentum oder Miteigentum (§ 947 BGB) an der hierdurch entstehenden neuen Sache zu. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in unverarbeitetem Zustand ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verkäufers zulässig. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware an Dritte sind unzulässig. Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte ein Recht an der Vorbehaltsware begründen oder geltend machen wollen. 7. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Kleve. Bestehen Zweifel an der Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, so gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart. Anderslautende Bedingungen des Käufers sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Dreumex Chemie GmbH