Bundesrat 318/2/10 Antrag

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Bundesrat
Drucksache
318/2/10
07.07.10
Antrag
des Landes Hessen
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (JStG 2010)
Punkt 35 der 873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
Der Bundesrat möge zu der Ziffer 55 der Empfehlungsdrucksache folgende
Ergänzung beschließen:
a) In Artikel 15 Nr. 6 sind dem § 7 Absatz 6 b folgende Sätze anzufügen:
“Voraussetzung dafür ist, dass ein konkreter Auftrag einer obersten Finanzbehörde an einer Forschungseinrichtung vorliegt. Der Datentransfer darf nicht für
den Aufbau einer zentralen Datenbank bei einem Forschungsinstitut oder für
eigenständige Veröffentlichungen benutzt werden.“
b) In Artikel 15 Nr. 7 sind dem § 7 a Absatz 4 folgende Sätze anzufügen:
“Voraussetzung dafür ist, dass ein konkreter Auftrag einer obersten Finanzbehörde an eine Forschungseinrichtung vorliegt. Der Datentransfer darf nicht für
den Aufbau einer zentralen Datenbank bei einem Forschungsinstitut oder für
eigenständige Veröffentlichungen benutzt werden.“
Als Folge ist die Begründung zu Ziffer 55 wie folgt zu ergänzen:
" Auch bei der Zusammenführung von Einzelangaben ist der Zweckbindungsgrundsatz zu beachten."
...
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ISSN 0720-2946
Drucksache 318/2/10
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Begründung: (nur für das Plenum)
Es handelt sich um Folgeänderungen zu Ziffer 55 der Empfehlungsdrucksache
318/1/10. Auch bei der Zusammenführung von Einzelangaben ist der
Zweckbindungsgrundsatz zu beachten.
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