Geschichtsverein Region Bludenz er zer G Bluden ) 13 107 (20 ätt l b s t h c eschi Impressum Herausgeber der Bludenzer Geschichtsblätter: Geschichtsverein Region Bludenz, Postfach 103, 6700 Bludenz Schriftleiter: Univ.-Doz. Dr. Manfred Tschaikner, Vorarlberger Landesarchiv, Kirchstraße 28, 6900 Bregenz Für den Inhalt der einzelnen Beiträge sind die Verfasser verantwortlich. Adresse der Verfasser: Dr. Klaus Beitl, Lerchengasse 23/2/13, 1080 Wien Mag. Meinrad Pichler, Riedergasse 8, 6900 Bregenz Univ.-Prof. Dr. Guntram Plangg, Föhrenweg 8, 6063 Rum Mag. Otto Schwald, Büntweg 7, 6700 Bludenz Dr. Helmut Tiefenthaler, Kummenweg 8, 6900 Bregenz © 2013 Bludenz Alle Rechte vorbehalten Satz, Umbruch und Bildbearbeitung: Grafik-Design Frei, Götzis Papier: Claro Bulk Druck: Vorarlberger Verlagsanstalt, Dornbirn Bindung: Buchbinderei Haggenmiller, Lindenberg/Allgäu Printed in Austria ISBN 978-3-901833-34-2 Inhalt Meinrad Pichler Pioniere im amerikanischen Westen Drei Bludenzer Auswandererschicksale 4 Otto Schwald Eine kurze Geschichte des Vereins „Die Naturfreunde-Ortsgruppe Bludenz“ 16 Helmut Tiefenthaler Alter Flexen und Gafriweg Zwei historische Saumpfade als Kulturwanderwege 21 Klaus Beitl Der Prophet St. Daniel kam bis Bartholomäberg. Eine Klarstellung. Guntram Plangg Der Familienname Gantner 31 47 Manfred Tschaikner „Nur öde wilde Stein´“ – die Bergbaupläne des Johann Wilhelm Marius von Wolfurt im Arlberggebiet (1679-81) Manfred Tschaikner Die Pest im südlichen Vorarlberg (1549–1669) nach einem Aktenverzeichnis des 18. Jahrhunderts 76 51 Manfred Tschaikner Die Pest im südlichen Vorarlberg (1549–1669) nach einem Aktenverzeichnis des 18. Jahrhunderts Einleitung Aus dem Archiv des Bludenzer Vogteiamts hat sich eine Reihe von Aktenverzeichnissen erhalten, die in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nach dem Pertinenzprinzip angelegt wurden. In jenem zu den Sanitaets-Sachen sind sämtliche damals noch verfügbaren Unterlagen über die immer wieder auftretenden seuchenartigen Krankheiten, die unter dem Begriff „Pest“ zusammengefasst wurden, in chronologischer Reihenfolge und zumeist in Form von kurzen Regesten aufgelistet.1 Ein großer Teil der angeführten Dokumente ist nicht mehr erhalten, so dass viele Eintragungen zu Primärquellen wurden. Das älteste erfasste Schriftstück stammt aus dem Jahr 1549, das jüngste vom Dezember 1669, obwohl die Pest nach den vorliegenden Unterlagen im Vorarlberger Oberland zum letzten Mal im Juni 1636 grassierte.2 Damit fanden diese Epidemien im südlichen Vorarlberg ein vergleichsweise frühes Ende.3 Ein großer Teil des Behördenschriftverkehrs galt der Verhinderung weiterer Infizierungen und den Bemühungen um die Aufrechterhaltung des Handels. Hohe Bedeutung kam dabei so genannten „Föden“ oder „Födien“ zu. Dabei handelte es sich um Sanitätsfeden oder Gesundheitspässe. Zedlers Universallexikon von 1735 leitete den Begriff „Fede“ „vom welschen fede, fides, ab, weil man solchen Glauben zuzustellen pfleget; dagegen das Teutsche Wort Fehde einen Streit, Krieg, Zwist und Unfrieden bedeutet“. 4 Opferzahlen fehlen in den vorliegenden Unterlagen fast vollständig, wie denn auch einzelne menschliche Schicksale darin keinerlei Berücksichtigung fanden. Eine Ausnahme bildete nur das strafbare Vorgehen des Feldkircher Hofschreibers Welti, der die Seuche nach Bludenz einschleppte und später selbst daran starb.5 Die Angaben im Aktenverzeichnis des 18. Jahrhunderts erweitern unsere Kenntnisse von den Seuchenzeiten in etlichen Orten des südlichen Vorarlberg maßgeblich.6 Aber 1 2 3 4 5 6 Vorarlberger Landesarchiv, Vogteiamt Bludenz 160/3459. Meinrad Tiefenthaler, Die Pest in Vorarlberg. In: Vorarlberger Volkskalender 1947, S. 44–48, hier S. 48, führte noch irrtümlich 1635 als „das letzte Pestjahr“ in Vorarlberg an. Franz Mauelshagen, Pestepidemien im Europa der Frühen Neuzeit (1500–1800). In: Pest. Die Geschichte eines Menschheitstraumas. Hg. v. Mischa Meier. Stuttgart 2005, S. 237-265, hier S. 261; Otto Ulbricht, Einleitung. Die Allgegenwärtigkeit der Pest in der Frühen Neuzeit und ihre Vernachlässigung in der Geschichtswissenschaft. In: Die leidige Seuche. Pest-Fälle in der Frühen Neuzeit. Hg. v. dems. Köln-Weimar-Wien 2004, S. 1–63, hier S. 4. Grosses vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste, welche bißhero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden und verbessert worden. Bd. 9, Leipzig 1735 (Nachdruck Graz 1994), Sp. 402. Tiefenthaler (wie Anm. 2), S. 45. Vgl. z. B. Andreas Ulmer, Pestzeiten in Vorarlberg. In: Alemannia 6 (1932), S. 42–51; Karl Heinz Burmeister, Pestzeiten. In: Medizin in Vorarlberg. Katalog der Ausstellung. Hg. v. Amt der Stadt Feldkirch u. Kuratorium Palais Liechtenstein. Feldkirch 1972, S. 25–26. 76 schon ein Vergleich mit den Darlegungen über die Pest in der „Geschichte der Stadt Bludenz“7 zeigt, dass das verzeichnete Behördenschriftgut keineswegs alle Ausbrüche von Infektionen in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg erfasst, sondern in der zweiten Hälfte des 16. und zu Beginn des 17. Jahrhunderts große Lücken aufweist. Der folgenden – teils wörtlich zitierten, teils paraphrasierten – Wiedergabe der Regesten im Aktenverzeichnis des 18. Jahrhunderts ist eine chronologische Übersicht vorangestellt, die eine erste Orientierung ermöglichen soll. Angaben zu den Nachbarländern sind dabei grafisch eingezogen angeführt. Die Datierungen beziehen sich nicht auf den tatsächlichen Verlauf, sondern auf dessen reale oder zu vermutende Erwähnung im Amtsschriftverkehr. Chronologische Übersicht 1549, Sommer: ohne Ortsangabe in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg 1562, Herbst: möglicherweise auch in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg 1564: Chur und Umgebung 1567, Winter: „hin und wieder in Vorarlberg“ 1568, Sommer: Bludenz 1574/75: ohne Ortsangabe in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg, jedenfalls im Klostertal 1575, Herbst: möglicherweise in Feldkirch, Satteins, Bludenz und im Klostertal 1581/82: Prättigau und Bünden 1585, Januar/Februar: Bartholomäberg – 35 Tote in 14 Häusern 1585, Herbst: Prättigau und Bünden 1586, Frühjahr: ohne Ortsangabe in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg 1589, Januar: Ludesch, Thüringen, Satteins, Frastanz, Bludenz, Montafon 1589, Mai: St. Anton und zwei weitere Orte im Montafon 1591, Juni: Herrschaft Blumenegg 1591, August: Bartholomäberg, möglicherweise weitere Orte im Montafon, Bludenz, Nüziders, Herrschaft Blumenegg, Herrschaft Feldkirch 1592, Mai: Herrschaft Feldkirch, Gericht Rankweil-Sulz 1592, Juli: Vaduz – in sechs Häusern 1592, September: ohne Ortsangabe in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg 1592, Oktober/November: Stadt Bludenz und Umgebung 1593, Juli: Bings und Beschling 1593, August: Lorüns, Nenzing, Beschling, Kloster St. Peter und Bings 1594, April: Bürs 1594, Oktober: St. Galler Rheintal und Umgebung von Chur 1607, Mai: Hohenems 1612, November: Partenen 1612, Dezember: Frastanz, Satteins und Schnifis 7 Manfred Tschaikner, Bludenz im Barockzeitalter (1550–1730). In: Geschichte der Stadt Bludenz. Von der Urzeit bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts. Hg. v. Manfred Tschaikner. Sigmaringen 1996, S. 161–280, hier S. 209–210. 1613, Februar: möglicherweise St. Anton 1613, April: Tosters und Frastanz 1613, Mai: möglichweise um Feldkirch, in Schaan, in Satteins und am Frastanzerberg 1613, Juli/August: Satteins und Tosters 1613, Oktober: Herrschaft Blumenegg, Bregenzerwald und Frastanz 1614, Januar: Nenzing, Vandans und Göfis 1628, Juli: Wangen im Allgäu 1628, September: Ludesch 1628, November: St. Gallenkirch und Nenzing 1629, Januar/Februar: St. Gallenkirch und Herrschaft Blumenegg 1629, Juli/August: Raum Feldkirch und Herrschaft Bregenz 1629, Juli/August: Schweiz und Prättigau 1629, August/September: Frastanzerberg 1629, September: Zürs und St. Gallenkirch 1629, Oktober: Frastanz-Fellengatter 1630, Januar/Februar: Schruns-Gampretz 1630, April/Mai: Frastanz, Nenzing, Feldkirch und Bregenz 1630, April: Prättigau, Chur und Bergell 1630, Juni: Vandans 1630, September/Oktober: Feldkirch 1634, September: Stanzertal 1635, August: Feldkirch, Beschling und Imst 1635, Oktober: Dalaas 1636, März: Frastanz 1636, April: Bürserberg 1636, Juni: Schnifis 1636, August: Vinschgau und Bozen Erste Nachrichten von Seuchen 1549, 1562 und 1564 Am 28. Juli 1549 forderte die Innsbrucker Regierung einen Bericht darüber an, in wel­ chen Orten dieser beeden Herrschaften [Bludenz und Sonnenberg] sich die Contagion äussere und wie sich selbe erzeige. Die dortigen Säumer sollten das Schmalz nicht mehr selbst nach Innsbruck transportieren, sondern es in Hötting abladen und durch andere Leute in die Stadt bringen lassen. Ein obrigkeitliches Mandat vom 24. November 1562 bestimmte ohne Anführung der betroffenen Örtlichkeiten, dass Tänze, Spiele und nächtlicher Tumult wegen grassiren­ der Contagion verbotten oder eingeschränkt würden. Am 29. April 1564 verlangten Regierung und Kammer in Innsbruck aus Bludenz einen Bericht darüber, wie die Contagion, welche um Chur herum eingerissen, verhüttet wer­ den könne, ohne daß das dahin treibende Commercium zu fast leyden därfte. 78 Die Seuchen von 1567 bis 1569 Am 2. Dezember 1567 ordneten Regierung und Kammer an, dass, gleichwie es am Arl­ berg beschehen seye, die Vorsorge wegen hin und wieder in Vorarlberg gassirender Pest getroffen werden solle. Dazu sei in Klösterle eine Wache aufzustellen, die niemand nach Tirol ziehen lassen dürfe, der nicht unter Eid versichern konnte, dass er aus keinem infizierten Ort komme, sich dort auch nicht in den letzten vier Wochen aufgehalten oder etwas damit zu tun gehabt habe. Einige Wochen später, am 22. Dezember, wurde die Durchführung dieser Anordnung belobt und hier auf zu halten anbefohlen. Da zu Bludenz auch die Contagion eingerissen war, befahlen die Innsbrucker Behörden am 3. Juli 1568, dass nun allhiesiger Enden, gleichwie es innerhalb dem Arlberg bereits beschehen sei, eine Wache aufgestellt werde, damit niemand inß Tyrol passirt und Tyrol dadurch angesteckt werden möchte. Um diese Zeit beschloss der Bludenzer Stadtrat eine fünf Punkte umfassende Verordnung, die erstens Maßnahmen bezüglich der auß der Stadt Geflohenen und ihrer Ausfristung, zweitens bezüglich des Rodwesens und allgemeinen Arbeitens, drittens bezüglich der Metzger, viertens bezüglich der Aufstellung von jeweils zwei Wachen vor und nach Mitternacht sowie fünftens bezüglich der Ratsversammlungen umfasste.8 Am 14. Januar 1569 forderten die Innsbrucker Behörden einen Bericht darüber an, wie es sich dieser Enden und in der Schweiz der Pest halber verhalte. Die Seuchen von 1574 bis 1577 Unter dem Datum des 3. August 1574 ordnete die Regierung an, dass alle Vorsorge gebraucht werden solle, da sich auch in diesen beeden Herrschaften und im Klosterthal die Contagion geäusseret habe. Dabei seien die gesunden von den kranken Leuten beziehungsweisen Örtlichkeiten zu trennen, wobei jedoch die Versorgung der Kranken gewährleistet werden musste. Von den Reisenden hatte eine Wache auf dem Arlberg die eidliche Versicherung zu verlangen, dass sie sich innerhalb der letzten vier Wochen in keinem infizierten Ort aufgehalten hatten. Solche Wachen solle man auch allhier aufstellen. Der entsprechende Bericht aus Bludenz wurde am 11. August abgesandt. Fünf Tage später, am 16. August 1574, verlangte die Regierung eine Stellungnahme zur Überlegung, zwecks Verhütung weiterer Infection und gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Warenverkehrs in Reutte und Landeck zwei Niederlagen einzurichten, wohin das Schmalz geliefert und woher das Salz bezogen werden könnte. In Bludenz jedoch wurde die Verlegung der Saumfahrten über Galtür bevorzugt, was die Regierung am 8. September genehmigte, solang es thunlich war. Wenn man aber in dieser Gegend eine Gefahr wahrnehme, wollte sie im Stanzertal eine Niederlage einrichten. Da sich dies jedoch als unmöglich erwies, verlangte die Regierung am 20. Oktober 1574, der bei den Wachen am Arlberg und anderswo verlangte Eid, dass die Fuhrleute 8 Vgl. dazu Tiefenthaler (wie Anm. 2), S. 44. und Reisenden sich binnen vier Wochen an keinem infizierten Ort aufgehalten hätten, müsse genauestens verlangt und jeder, der ihn nicht leistete, zurückgesandt werden. Auch die Wirte durften keine Personen bedienen, die verdächtig erschienen oder nicht von ihnen befragt über ihre Herkunft worden seien. Am 9. Dezember 1574 ordnete die Regierung an, dass zu Beginn des nächsten Jahres alß der besten und kältesten Zeit die inficirt gewesten Häüser wohl gesäüberet und die vorhandene Huderwerk vergraben und somit die Infection bestens verhüttet werden sollen. Unter dem Datum des 7. März 1575 befahlen Regierung und Kammer, dem Wächter am Arlberg und dem dortigen Wirt aus den Einnahmen des Bludenzer Vogteiamts für die Zeit seit dem 20. August wöchentlich acht Pfund Berner beziehungsweise ein Gulden gegen Quittung auszubezahlen. Fortan sollte man dem Wirt allein für diesen Lohn die Wache übertragen. Des Weiteren war aus Bludenz über die Beschaffenheit der Seuche zu berichten. Da die Infection sich bessere, ordneten die Innsbrucker Behörden am 6. April 1575 an, dass die Wacht am Arlberg abgestellt werden könne. Die Berichte über die Seuche sollten jedoch fortgesetzt und weiter gute Vorsorge gebraucht werden. Im Herbst dieses Jahres, am 21. Oktober 1575 fragten die Innsbrucker Behörden in Bludenz an, ob es zutreffe, dass in Feldkirch, Satteins, Bludenz und im Klostertal die Pest wiederum eingerissen sei. Falls dies der Fall sei, sollten die letztes Jahr verordneten Vorsichtsmaßnahmen sogleich wieder vorgenommen werden. Am 24. Januar 1576 verlangte die Regierung, sogleich zu berichten, wo und wie die Pest sich anlasse. Anderthalb Jahre später, am 22. August 1577, ordneten Regierung und Kammer an, man solle sich mit dem Wächter auf dem Arlberg für 26 Wochen Tätigkeit möglichst auf eine Besoldung von 20 Gulden einigen und diese dann gegen Quittung ausbezahlen. Seuchenvorsorge gegen Graubünden 1581/82 Als bekannt wurde, dass im Prättigau an ein und andere Orten sich dem Vernehmen nach die Pest geäüsseret haben solle, befahlen Regierung und Kammer am 10. Juni 1581, dass mit den früher verhängten Maßnahmen die beste Vorsorge darwieder anzu­ kehren sei. Laut Anordnung der Innsbrucker Behörden vom 2. Dezember 1581 sollten gegen Bünd­ ten und Prettigäü die besten Vorkehrungen wieder die Pest getroffen werden. Dazu übersandten sie auch Berichte der Stadt Chur und des Pflegers zu Tarasp im Engadin. Am 19. Januar 1582 verlangten die Innsbrucker Behörden, dass wegen der Pest in Bünd­ ten zu Frastanz eine gute Wacht aufgestellt und niemand ohne glaubwürdige Bestätigung sowie eidliche Versicherung durchgelassen werde. Davon habe man auch die Bündner zu verständigen. 80 Die Seuchen von 1585/86 Da in Bartholomäberg in 14 Häusern die Pest ausgebrochen und daran bereits 35 Personen verstorben waren, ordneten Regierung und Kammer am 6. Februar 1585 an, all mögliche Vorsehung zuthun und von Zeit den Bericht zu erstatten. Am 7. September dieses Jahres befahlen die Innsbrucker Behörden, wegen neüerlich in Bündten und Prettigäü eingerissener Pest Wachen aufstellen zu lassen und dies dorthin zu melden. Kurze Zeit später, am 18. September, ordneten sie abermals an, daß in St. Gallenkirchen oder gegen Prettigäü eine Wacht wegen den bey offenen Bergen über Sch[l]appina gehenden Säumern aufgestellt werden solle. Am 3. Oktober 1585 befahlen sie, mit Ernst auf gute vertraute Wachten und Vorsorgen wieder die hin und wieder grassirende Pest zu halten und ohne Urkunden und Handglübd niemand zu passiren. Am 25. Oktober 1585 verlangten sie neuerlich, daß an den prettigäüischen Durchpäs­ sen allenthalben gute Wachten aufgestellt werden sollen. Am 16. Mai 1586 meldete die Regierung nach Bludenz, dass die Nachlassung der Pest gern vernohme n, anbey aber gleichwohl geahndet wird, daß die Sterbwachten ohne hohes Vorwissen abgestellt worden seien. Fünf Tage später ordnete die Kammer an, dass den Sterbhuet Wächtern der Lohn aus den Gefällen des Vogteiamts bezahlt werde. Die Seuchen von 1589 Am 11. Januar 1589 fragte die Regierung in Bludenz an, ob es zutreffe, dass in Ludesch, Thüringen, Satteins, Frastanz sowie im Montafon sich die Pest erzeige und warum sol­ ches nicht ehevor berichtet worden sei. Daraufhin wurden am 31. Januar aus Innsbruck die entsprechenden Vorkehrungen in den genannten Orten angeordnet, die Ausschaffung fremden Gesinds befohlen und auch ein Bericht wegen der Pest zu Bludenz verlangt. Am 6. Mai musste der Regierung umgehend berichtet werden, ob die Pest in St. Anton und zwei anderen Montafoner Orten oder sonst irgendwo tatsächlich grassiere. Außerdem sollte man melden, welche Anstalten dagegen getroffen worden seien. Am 2. Juni ordnete sie an, man solle – besonders auf infizierte Orte – gute Acht geben, weil sich die Pest hin und wieder dieser Enden erzeige. Bald darauf, am 24. Juli 1589, kam die Nachricht, daß das Land Tyrol und der Arlberg gegen denen inficirten Orten vollends gesperrt seye. Am 28. Juli ordnete die Regierung an, in der Stuben und Klosterthal eine gute Sterbhuet Wacht aufzustellen und mit dem Pflegsverwalter zu Pfunds, Jeremias Bernhard, gute correspondenz zu halten. Vier Tage später, am 1. August 1589, übersandte die Regierung ein „Intimat“ wegen gesperrten Pässen gegen Tyrol nach Bludenz. Am 28. dieses Monats folgte die anbefohlene „PestOrdnung“. Die Seuchen von 1591 bis 1594 Wegen der in der Herrschaft Blumenegg eingerissenen Pest verlangte die Regierung am 11. Juni 1591, dass man ihr von Zeit zu Zeit darüber Bericht erstatte. Zudem sollte man mit dem Blumenegger Landesherrn, dem Grafen von Sulz, oder dessen Beamten guten Kontakt halten und hinsichtlich des Durchpasses vorsichtig sein. Bei der in Bartholomäberg abermals eingerissenen Pest waren laut Regierungsbefehl vom 8. August 1591 die früheren Maßnahmen anzuwenden. Kurz darauf, am 17. August, verordnete die Regierung, wie es wegen der Pest im Blumeneckischen, Veld­ kirchischen und in Montafon der Separation und Sperrung und Verpflegung der Kran­ ken gehalten werden solle. Am 30. August folgte die Anordnung entsprechender Maßnahmen wegen der zu Bludenz und Nüziders eingerissenen Pest. Im heurigen Jahr sollten keine Märkte mehr stattfinden. Am 28. September 1591 verlangte die Regierung, dass der Pest halben von Zeit zu Zeit Bericht erstattet werde. Außerdem seien an inficirten Orten Leüt und Vich zu sperren. Am 14. November wurde erneut die Pestordnung übermittelt. Kurz darauf, am 22. November 1591, verfügte die Regierung, dass die Schmalzsäumer aus den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg nicht ins Tirol gelassen würden, ausser sie lassen daß Schmalz hin und Salz her durch andere an gesunden Orten gesessene Personen führen. Nach einem Regierungsbefehl vom 21. Mai 1592 waren wegen der neüerlich in Veld­ kirchischen, Rankweilischen eingerissenen Pest die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und die Ort und Päss zu sperren. Weil sich in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg der Pest halber alles gut verhalte, konnten auf Anordnung der Regierung vom 15. Juni 1592 die Wachten nach Gelegenheit der Zeit abgestellt werden. Aber schon unter dem Datum des 31. Juli kam eine neuerliche Warnung: Wegen der zu Vaduz in 6 Häusern geäüsserten Pest waren alle gute Vorsehungen zu thun. Kurz darauf hieß es in einem Regierungsbefehl vom 26. September, daß die auch in diesen Herrschaften eingerissne Pest durch all gute Ordnungen ausgereütet oder verhüttet werden solle. Am 24. Oktober folgte die Anordnung, dass während der sowohl in als um der Stadt Blu­ denz grassirenden Pest niemand ausser Lands gelassen, sondern durch Absonderung der Infizierten gute Ordnung gehalten werde. Außerdem dürften die Säumer keines­ weegs durch die Stadt Bludenz ziehen. Am 3. November dieses Jahres wiederholte die Regierung ihre früheren Forderungen und befahl die Verlegung des Bludenzer Zolls an ein anders gesundes Ort. Eine neuerliche Wiederholung der Anordnungen folgte am 24. November 1592. Am 8. Dezember befahl die Regierung, dass den Säumern nach Hall jederzeit glaubwürdige Gesundheitsurkunden auszufertigen seien, wenn sie herauswärts auch keine solchen benötigten. Weil zu Bings und Peschling die Pest sich erzeige, wurde am 16. Juli 1593 die Sperrung der infizierten Orte befohlen. Eine Wiederholung dieser Anordnung erfolgte am 21. Juli 1593. Am 4. August berichtete man nach Innsbruck, dass sich die Pest zu Aruns, Nenzing, Päschling und Kloster St. Peter, auch Bings geäussert habe. Am 11. Dezember 1593 forderte die Regierung, dass der Säumer Bernhard Gabriel von Nenzing gebührend bestraft werde, weil er mit einem infizierten Totengräber 82 gezecht, bei der Wache ein falsches Gelübde abgelegt und dann nach Hall gefahren war.9 Wegen der neüerlich zu Bürs erzeigten Pest musste dieser Ort am 18. April 1594 für den Durchzug der Säumer gesperrt werden. Laut Regierungsbefehl vom 30. Oktober 1594 waren entsprechende Vorsichtsmaßnahmen auf Grund der jenseits des Rheins und um Chur auftretenden Pest zu ergreifen und auch mit der allhier aufgestellten Huet fortzufahren gegen männiglich ohne Ausnahm. Die Seuchen von 1607 bis 1614 Am 21. Mai 1607 ordnete die Regierung in Bludenz Vorsichtsmaßnahmen wegen der um Embs herum grassirenden Pest an. Am 5. August 1611 befahl die Regierung, dass wegen der Säumer Durchpass gen Hall und sonst der Pest halber der Ordnung de anno 1564 nachgelebt werden solle. Am 2. Januar 1612 verlangte die Regierung, dass keinem Säumer ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werde, ohne dass er davor einen Eid geschworen habe. Dem Sonnenberger Ammann und dem Bludenzer Untervogt sollte es verboten sein, solche Foedien ohne Jurament abzugeben. Vom 3. November 1612 liegt ein Bericht aus Bludenz wegen suspecter Pest in Par­ thenen vor. Drei Tage später ordnete die Regierung vorsorglich an, dass der Ort und die Straße nach Galtür gesperrt würden. Außerdem sollte von Zeit zu Zeit Bericht erstattet werden. Kurz darauf zeigten die Gaschurner Geschworenen den Ausbruch der Pest in Partenen an, was am 17. November 1612 nach Innsbruck gemeldet wurde. Am 5. Dezember meldete man der Regierung, dass auch in zwei Häusern in Frastanz die Pest ausgebrochen sei. Daraufhin wurden diese beiden Gebäude auf Befehl der Regierung vom 10. Dezember gesperrt, jedoch mit Nothwendigkeit verpflegt. Darüber hinaus sollte gute Acht, besonders auf die Säumer, und Korrespondenz mit den Nachbarn gehalten werden. Nachdem am 17. Dezember darüber Bericht erstattet und ein Schreiben aus dem Vogteiamt Feldkirch weitergeleitet worden war, meldete sich die Regierung am 22. Dezember mit Verhaltensmaßregeln wegen der Pest zu Frastanz, Satteins und Schnifis. Am 26. Dezember informierte sie, dass der Landesfürst einen eigenen Arzt in Pestsachen in Person des Joh. Dayenn abgeordnet habe, dem gute Assis­ tenz und Wohnung zu leisten war, und erteilte Weisungen, wie man der Pest halber sich zu verhalten habe. Am 16. Februar 1613 wolle die Regierung erfahren, ob die Pest tatsächlich zu St. Anton eingerissen sei und wie es sich diesbezüglich in Frastanz verhalte. Die Antwort erfolgte erst unter dem 27. Februar. Nachdem man am 14. April nach Innsbruck berichtet hatte, was im Fall eines von Tosters nach Frastanz gezogenen und dort verstorbenen Müllers unternommen worden 9 Vgl. dazu Tiefenthaler (wie Anm. 2), S. 46. war, belobigte die Regierung die getroffenen Anstalten in einem Schreiben vom 23. April. Am 15. Mai 1613 erkundigte sie sich, ob die Infektion wirklich um Feldkirch, in Schaan, in Satteins und am Frastanzerberg grassiere und wie sich der gesandte Arzt anlasse. Der Inhalt der Antwort vom 22. Mai ist unbekannt. Am 8. Juni 1613 ordnete die Regierung an, dass die Infizierten den anhergeordnen Arzt gebrauchen sollen. Am 20. Juli sandte man einen Bericht über die Infection zu St. Ainß nach Innsbruck. In einem Schreiben vom 3. August äußerte sich die Regierung wegen der Pest zu St. Ainß und Tosters. Am 5. August ordnete sie an, wegen der Pest im Veldkirchischen Wachten zu bestellen. Zehn Tage später berichtete man aus Bludenz darüber. Ein Schreiben aus Innsbruck vom 20. August regelte die Bezahlung der Wächter. Ein entsprechender Bericht aus Bludenz wurde am 28. August verfasst. Damals erstellte man auch eine Instruction für die Wächter. Schon am 26. August wurde der Rankweiler Landammann über die aufgestellten Wachen informiert. Am 31. August ordnete die Regierung an, mit den Wachten zu continuiren. Ein Bericht vom 4. Oktober 1613 stellte fest, daß die Pest weiter gegriffen ins Blumeneckische, Bregenzerwald und Frastanz. Daraufhin veranlasste die Regierung am 5. Oktober, Blumenegg und den Bregenzerwald vollends zu sperren. Am 8. Oktober 1613 befahl die Regierung, dass künftig die Foeden fleissiger alß bisher beschehen ertheilt werden sollen. Am selben Tag ordnete sie auch an, dass weder Personen noch Waren infizierte Orte verlassen durften. Aus gesunden Orten war dies nur nach einer ausgestandenen Contumaz der Fall. Ein Bericht dazu erfolgte unter dem Datum des 27. Oktober. Am 22. beziehungsweise 23. Oktober 1613 erkundigte man sich aus Bludenz beim Feldkircher Vogt und in der Herrschaft Blumenegg, wie sichs dort der Infection und der Foeden halber verhalte. Nachdem schon am erstgenannten Tag auch ein obrigkeitliches Mandat erlassen worden war, wie man sich der Infection halber zu verhalten habe, folgte am 31. Oktober 1613 noch ein allerhöchstes Infections Mandat. Ein Regierungsbefehl vom 28. Oktober 1613 forderte, daß bey 1000 Th[aler] Straf bes­ sere Obsorg mit Ertheillung der Foedien getragen werde. Außerdem sollte man berichten, wie es vor Ort mit der Infektion stehe. Die Antwort erfolgte am 6. November. Tags darauf, am 7. November, befahl die Regierung dem Landammann von Sonnenberg, daß auß dem Blumeneck absolute niemand aufgenohmen, behaust oder beher­ berget, sondern nach denen Mandaten gelebt werden solle. Am 13. November folgte die Anordnung, wegen Ertheillung der Foedien alle Sorge zu halten und mit den engsten Wachten zu continuiren. Drei Tage später ordnete die Regierung den Bludenzern an, die Waaren und hinein passirende Hampf etc. vorher wohl auszulüftnen und sonsten auß gesunden orten zu kaufen. Berichte wegen der Infections Beschaffenheit folgten unter dem 23. und 29. November 1613. Am 29. November beschwerte sich die Stadt Feldkirch beim Bludenzer Vogt, dem Grafen von Hohenems, dass man in den Herrschaften Bludenz und Sonnenberg die Feden der Stadt kaum anerkenne und schon mehrfach Leute damit zurückgewiesen habe. Am 9. Dezember nahm man dazu gegenüber der Stadt Stellung. Schon davor, am 2. Dezember 1613, hatte die Regierung befohlen, mit den gemachten Anstalten zu continuiren. Vom selben Tag datiert eine Instruktion für die Wächter am 84 Frastanzer Steg, in der Tschalenga usw. Am 15. Dezember ordnete auch der Bludenzer Vogt an, dass die Infektionsordnungen genau gehalten werden sollen. Am 7. Januar 1614 fragte die Regierung nach, ob es zutreffe, dass die Infektion neuerlich in Nenzing, in Vandans und in Göfis ausgebrochen sei. Im folgenden Bericht vom 20. Januar war schon von bereits nachgelassner Infection die Rede. Dennoch ordnete die Regierung am 3. Februar die Fortsetzung der Wachen an. Erst nachdem am 10. April wegen vollends nachgelassner Infection Meldung nach Innsbruck ergangen war, erlaubte die Regierung am 17. April die Aufhebung der Wachposten. Waaren und Hampf aus den ehemals infizierten Orten sollten jedoch noch 14 Tage ausgelüftet werden. Die Abrechnung der Kosten für die damals aufgestellten Wachen führten in den Jahren 1618 bis 1621 zu einem langen Rechtstreit mit dem ehemaligen Sonnenberger Landammann Bartholomäus Reuz. Die Seuchen von 1628 bis 1631 Am 28. Juli 1628 sandte man einen Bericht an den Landesfürsten wegen der zu Wan­ gen grassirenden Infection, meldete die getroffenen Anstalten und erwähnte auch die angesuchten Passirungen deren mit dieseitigen Foeden versehenen bey vorhande­ ner übergrossen theürung allhier nicht subsistierenden Unterthanen. Am selben Tag wandte man sich aus Bludenz in dieser Angelegenheit auch an die Herrschaft Blumenegg und an das Feldkircher Vogteiamt. Am 4. September 1628 erhielt der Bludenzer Vogt Strödele Nachricht aus Blumenegg wegen der Infection zu Ludesch. Nachdem man sich am 16. Oktober 1628 in Landeck wegen einem Würth in Stanzer­ thal beschwert hatte, der inficirte Personen beherbe[r]gt und über den Arlberg trans­ portirt hatte, kam von dort am 21. Oktober die Antwort nach Bludenz, dass alle Vor­ sorge beschehen und gute Nachbarschaft gehalten werden wollen. Am 23. Oktober 1628 befahl die Regierung, dass man mit der Erteilung von Feden behutsamer vorgehen und sich bezüglich einem jüngst ausgestellten Pass, dessen Inhaber aber an der Infection gestorben sei, verantworten solle. Das erfolgte unter dem Datum des 9. November. Aus einem Bericht vom 28. Oktober 1628 geht hervor, dass der Verkehr durch das Stanzertal wegen der Infektionsgefahr gesperrt war und über Galtür umgeleitet wurde. Kurze Zeit später, am 30. Oktober, erkundigte sich der Graf von Hohenems wegen der Straß Sicherheit und erhielt am 2. November eine Antwort. Nach neuerlichen Nachfragen der Regierung vom 30. Oktober und 4. November berichtete man am 27. November aus Bludenz nicht nur über die Erteilung von Feden, sondern ebenfalls wie es sich der Pest halber in St. Gall[en]kirch und Nenzing, auch der Straß halber verhalte. Am 6. November 1628 kam aus Landeck die Nachricht, dass ohne obrigkeitliche Feden niemand mehr über den Arlberg gelassen werde. Nachdem von Seiten Blumeneggs darum angesucht worden war, die Namen einiger österreichischer Untertanen zu erheben, welche heimlich durch Schlupf-Weeg ins Blumeneckische gekomen seien, forderte man entsprechende Nachforschungen auch von der Gegenseite. Auf einen Bericht vom 14. November über die zu St. Gallenkirchen und Nenzing neüer­ lich ausgebrochene Infection erfolgten sechs Tage später entsprechende Anordnungen aus Innsbruck. Schon davor, am 18. November, war von dort eine abermalige Aufforderung wegen Behutsamkeit in Ertheillungen der Foeden ergangen. Am 27. November 1628 schlug die Regierung vor, herwerts daß Land zu sperren. Zur Aufrechterhaltung der Schmalz- und Salzlieferungen sollte eine legstadt errichtet werden. Jede andere Ausfuhr von Schmalz blieb verboten. Kurz darauf, am 29. November, schrieb man aus Bludenz nach Landeck wegen Ofen­ haltung des Passes wegen der Schmalzlieferung. Die Antwort erfolgte am 2. Dezember. Am 6. Dezember verfasste man einen Bericht über die Ofenhaltung der Hallerstraße und wegen der Infection. Am 14. Dezember wurden die Bludenzer aus Landeck wegen resolvirter Niederlag im Stanzerthal und abordnender Deputation zu Festsezung des Schmalztaxes informiert. Am 23. und 30. Dezember berichtete man wiederum aus Bludenz nach Innsbruck über die Infektion und den Verkehr. Am 3. Januar 1629 langte in Bludenz eine erneuerte Infektions-Ordnung ein, woraufhin am 5. und 12. Januar abermals Berichte in diesen Angelegenheiten erstattet wurden. Am 19. Januar musste man eine Infection in St. Gallenkirchen melden. Am selben Tag hob die Regierung die Sperre der Gemeind Nenzing auf, verwies die Säumer jedoch bis zu einer landesfürstlichen Entscheidung noch zur Geduld. Da der Schriftverkehr in Sachen Infektion stark zunahm, plante man in Innsbruck laut Schreiben vom 22. Januar die Anstellung eines eigenen Boten dafür. In Bludenz nahm man dazu am 16. Februar Stellung und sandte am 27. Januar sowie am 8. Februar weitere Infektionsberichte. Am 22. Februar kamen dazu noch Meldungen über einen Truppendurchzug. Daraufhin beschloss die Regierung am 23. Februar 1629, dass der Arlbergpass bei Vorlage von obrigkeitlichen Feden und Abführung des im Stanzerthal liegenden Salzes eröffnet seyn solle. Am 3. März 1629 berichtete man aus Bludenz wegen dem Zustand der Infection in St. Gallenkirchen und Blumeneck. Weitere Nachrichten über die Infektion folgten am 12. März. Am 27. März erließ die Regierung Anordnungen wegen Säuberung der inficirt gewesten Orten und Öfnung des Passes, auch Ertheillung der Foedien. Laut einem Regierungsbefehl vom 4. Juli waren gegenüber der Schweiz und dem Feldkircher Raum, wo die Infection de novo grassirt, gute Wachten und Anstalten zu bestellen. Ein entsprechender Bericht aus Bludenz vom 9. Juli erwähnte auch einen Verdacht in Prettigeü. Nach einem weiteren Schreiben aus Bludenz über die Seuche und die angeordneten Wachen vom 16. Juli, erließ die Innsbrucker Regierung am 23. Juli ein Reskript mit Verhaltensregeln hinsichtlich der Infektion im Prättigau. Auf einen Bericht aus Bludenz vom 11. August folgten Anordnungen der Kammer zur Bezahlung der Wachen am 6. August 1629. Am 6. August erging auch ein Regierungsbefehl wegen anlegender Sperr gegen Schweiz, Veldkirch und Bregenz. Speziell zum Säumerwesen äußerte sich die Regierung am 20. August und am 6. September. 86 Am 29. August 1629 berichtete man nach Innsbruck wegen eingerissener Infection am Frastanzerberg. Daraufhin folgte ein Schriftwechsel in Infektionsfragen mit Schreiben vom 3., 11., 14., 17. und 19. September. Am 25. September wurden Spuren der Infektion in Zürs und St. Gallenkirch samt den unternommenen Maßnahmen nach Innsbruck gemeldet. Nach Schreiben vom 24. und 30. September forderte man von dort am 1. Oktober 1629 wieder, in Ertheillung der Foeden all mögliche Behutsamkeit zu gebrauchen. Am 6. und 11. Oktober 1629 wurde der Regierung von der am Vellegatter neüerlich erzeigten Infection berichtet. Der folgende Schriftverkehr datierte vom 22., 23. und 25. Oktober. Am 29. Oktober erließ die Regierung eine Resolution wegen vollends gesperrten Arl­ berg und den über eine Niederlage geleiteten Schmalz- und Salztransport. Außer über den Zustand der Infektion berichtete man am 5. November 1629 nach Innsbruck über ein gewaltthätiges Eindringen des Hofschreibers Hector Weltin ins Obdorf bei Bludenz. Am selben Tag wurden von den Innsbrucker Behörden die Maßnahmen genehmigt, die man gegen die Infektion unternommen hatte. Der Fall Welti samt dessen gespielten Gefährde beim widerrechtlichen Durchbrechen der Seuchensperre zog Schreiben vom 14. und 19. November sowie vom 14., 17., 19. und 29. Dezember 1629 nach sich. Darin und in weiteren Schriftstücken vom 7., 8. und 15. Januar 1630 wurde auch allgemein von der Seuche gehandelt. Am 24. und 27. November sowie am 4. und 12. Dezember 1629 berichtete man nach Landeck wegen der Nie­ derlage und Schmalz, auch Salzfuhr. Am 21. Januar 1630 informierte die Regierung die Bludenzer unter anderem wegen dem dem Hofschreiber Weltin zugesicherten Process. Zwei Tage später, am 23. Januar, konnte man wegen der in St.Gallenkirch cessirten [aufgehörten] Infection nach Innsbruck berichten. Aber schon am 31. Januar folgte die Nachricht wegen in Gamprez der Gemeind Schrunß geäusserten Infection. Davon handelten auch die Schreiben vom 6., 13., 20. und 28. Februar. Am 4. März entschied die Regierung in einem Reskript, wasmassen der Arlberg, jedoch gegen Foeden und Juraments Leistung, geöffnet, sodann wird Bericht über des Hof­ schreibers Weltin Verantwortung verlangt und die Justiz versichert.10 Über die Aufhebung der Sperre am Arlberg und die Infektion berichtete man daraufhin am 9., 16. und 19. März 1630 nach Innsbruck. Am 3. April musste man eine Infection zu Frastanz melden. Weitere Schreiben folgten am 10., 17. und 24. April. Am 25. April erließ die Regierung einen Befehl wegen der Infection zu Chur und Bergel, auch Veldkirch, Nenzing und Frastanz. Drei Tage später verfasste der Landvogt im Prättigau, Viktor von Travers, einen Bericht wegen in Prettigeü geäüsserten Infection. Weitere Schreiben zum Seuchenwesen folgten am 4. und 8. Mai. Am 13. Mai verlangte das Feldkircher Vogteiamt Auskunft wegen der Infection zu Nenzing. Der Bericht aus Bludenz über die Infections Beschaffenheit zu Nenzing und Frastanz trug das Datum des 18. Mai 1630. Vier Tage später teilte die Regierung mit, dass die Sperr der Gemeinden Nenzing und Frastanz zwar gehoben werden, mit den Wachten aber wegen neüerlichen 10 Vgl. dazu Tiefenthaler (wie Anm. 2), S. 45. Ausbruch zu Bregenz usw. zu continuiren sei. Darüber und über die Seuche in Nenzing und Frastanz informierte man aus Bludenz in Schreiben vom 28. und 31. Mai sowie 20. Juni. Am 11. Juni musste eine neüerliche Infection zu Vandans gemeldet werden. Zwei Wochen später, am 27. Juni, verhängte die Regierung abermals eine „genaueste“ Sperr am Arlberg. Darüber berichtete man am 5. Juli 1630 nach Innsbruck. Die Stadt Chur teilte unter dem Datum des 21. Juni 1630 nach Bludenz mit, dass die angelegte Sperr gegen auswärtige Ort nur mit obrigkeitlichen Feden passiert werden könne. Am 28. Juni und 12. Juli 1630 berichtete man nach Innsbruck über die Infektion. Am 22. Juli erlaubte die Regierung die Überschreitung der Sperre am Arlberg gegen Jurament. Vier Tage später erfolgte an sie ein Bericht wegen dem Hofschreiber und der Infection. Einen Tag darauf erließ die Regierung die Anordnung, dass bei einem neuerlichen Ausbruch der Seuche die entsprechenden Orte wie bislang gesperrt werden sollten. Weitere Berichte über die Infektion aus Bludenz folgten am 8., 19. und 29. August 1630. Am 7. September erhielt man in Bludenz eine Nachricht des Stadtschreibers von Feldkirch wegen sich zeigender süchtigen, jedoch noch unbekannten Krankheit. Am selben Tag sandte man nach Innsbruck einen Bericht wegen der Infections Cessirung im Bludenzer Verwaltungssprengel. Vom 10. September stammte ein weiterer Bericht des Vogteiamts Feldkirch wegen der dort geäüsserten Pest. Vom 23. September datierte eine Instruktion für die Infections Wächter. Am folgenden Tag berichtete man über den Stand der Seuche, die Wachen und deren Bezahlung nach Innsbruck. Am 24. September 1630 benachrichtigte der Feldkircher Stadtschreiber die Bludenzer wegen aldort in 3 Häüsern geäüsserten Pest und fragte nach, ob, auch allenfalls wie dortige Inwohner auf hiesige Viehmärkt zugelassen und passirt werden. Vier Tage später folgte eine weitere Nachricht der Stadt Feldkirch wegen der Pest. Am 3. Oktober 1630 kam aus Innsbruck ein Schreiben der Regierung, wodurch die eigenmächtig ohne Anfrag vorgenohmene Relaxation der Sperre in inficirten Gemein­ den, auch Abführung der Wachtunkösten mittelst aufgelegten [...] Zollß auf Vieh usw. und Waaren verwiesen, anbey aber die Continuation der Wachten belobt wird. Weitere Berichte aus Bludenz über den Stand der Seuche vom 4. und 12. Oktober 1630 folgten. Die Regierung antwortete am 14. Oktober. Am 15. und 29. Oktober erstattete die Stadt Feldkirch Auskunft wegen daselbstiger Infection. Von Bludenz wurde am 19. Oktober nach Innsbruck über die Seuche berichtet. Am 21. Oktober ordnete die Regierung an, die Comunication mit Blumeneck, Jagd­ berg und Veldkirch einzubieten. Am 24. Oktober verlangte man in Bludenz von Blumenegg bessere Behutsamkeit in Ertheillung der Foeden. Am selben Tag ging auch ein Seuchenbericht nach Innsbruck ab. Von dort wurde am 29. Oktober die Haltung guter Aufsicht in Contagions Sachen angeordnet. Am selben Tag erließ die Regierung auch einen Befehl wegen Ertheillung der Foeden. Aus Bludenz wurde darüber am 22. November sowie am 2. und 7. Dezember 1630 Bericht erstattet. Die Regierung erklärte am 16. Dezember, dass man es bey denen getrofenen Anstalten wieder die Contagion belassen solle. Berichte dazu aus Bludenz folgten am 2. und 5. Januar 1631. 88 Am 13. Januar informierte die Regierung, dass die Sperr Relaxation einigermassen ver­ williget werde. Zehn Tage später erfolgte auch ein Reskript wegen der Relaxation der inficirten Häüser und Orten. Aus Bludenz wurde am 24. und 31. Januar über die Infec­ tions Beschaffenheit nach Innsbruck berichtet. Die Regierung ordnete am 4. Februar 1631 an, daß gegen Veldkirch der Pass relaxirt und die Wachten abgestellt werden mögen. Nachdem unter dem 10. Februar ein entsprechender Bludenzer Bericht eingelaufen war, ließ man aus Innsbruck am 21. Februar die Sperren allgemein aufheben und die Wachen abstellen. Am 17. März wurde ein Vergleich zwischen denen Personen, so sich zu Vandans weh­ render Infection gebrauchen hatten lassen, bezüglich ihrer Entlohnung geschlossen. Am 13. Mai sowie dann wieder am 2. und 21. Oktober 1631 berichtete man nach Innsbruck über die Infections Beschaffenheit. Die Regierung ordnete am 5. November 1631 an, das es bey der berichteter Vorsorge in Infections Sachen in specie gegen Chur zu bewenden habe. Ein Bericht darüber aus Bludenz folgte am 24. November. Am 29. Dezember 1631 erließ die Regierung ein Reskript, wodurch die Infections Cessa­ tion vergnüglich vernohmen und wie bishero diesfalls fleissig zu seyn anbefohlen wird. Aus den Jahren 1629 bis 1631 lag ein Faszikel Akten vor in causa des Hofschreibers Hec­ tor Weltin und Herrn Vogteyverwalter Ulrich v. Ramschwag puncto gewalthätiger Ein­ dringung und hergebrachter Contagion, dann daher entstandenen Injurien. Die Seuchen von 1634 bis 1636 Am 29. September 1634 erstattete man nach Innsbruck einen Bericht wegen der durch die Säumer auß dem Stanzerthal hergebrachten Infection oder derselben Suspectation und denen diesfalls angekehrten Vorsehungen. Daraufhin genehmigte die Regierung die getroffenen Vorkehrungen am 2. Oktober und übersandte die wegen der Salzfuhr gemachte Chodification für die Säumer. Am 21. Oktober sandte man der Regierung einen Bericht wegen der sonnenbergischen Wachtunköstens Übernahme oder Nachsehung. Der Briefwechsel des Bludenzer Vogteiamts mit den Nachbarn in Infektionsangelegenheiten wurde im Folgenden nicht mehr einzeln, sondern in einem Faszikel angeführt, das Schreiben vom 9. Oktober 1634 bis 29. Juli 1636 umfasste. Am 31. Januar 1635 erreichte das Bludenzer Vogteiamt ein Befehl der Regierung, das zu Ofenbehalt- und Gebrauch der arlbergischen Strass, somit zu Beförderung des Salz Verschleisses und Commercialis in conformitate priorum die Säüberungs Ordnung zur Stuben beybehalten, die Strassen zumal von dar an ein anders sicheres Ort verlegt wer­ den solle. Bezüglich der mit dem Montafoner Landessiegel unterfertigten Feden erklärte die Regierung am 14. März 1635, dass ihnen Glauben beygemessen und der Pass verstattet werden solle. Im August 1635 wurde eine Instruction für die Wächter an der Bruggen gegen Veldkirch erlassen. Am 9. August schrieb man nach Innsbruck wegen der neüerlich eräüsserten Conta­ gion zu Veldkirch und Beschling, dann wegen der denen Säumern von der Gemeind Imst, woselbst die Sucht grassirt, aufgedrungenen Durchpass durch daß Ort. Unter dem Datum des 14. August wurde der Bludenzer Vogteiverwalter darüber informiert, waß wegen der imstischen ungebührlichen Anmassung dahin erlassen worden, wie sich der Pest halber gegen Veldkirch zu verhalten und wie endlich daß Comerciale jedoch offen erhalten werden könne. Ein weiterer Briefwechsel erfolgte am 27. August und 1. September. Die Regierung übermittelte am 13. September 1635 eine Normal-Ordnung, wie es wegen dem Durchpass der Waaren und Personen, so auß gesunden oder ungesunden Orten herkommen, auch der Foedien und Wachten halber in allen Stücken zu verhalten sei. Am 17. September sandte man einen Bericht über die Beschaffenheit der Contagion nach Innsbruck. Daraufhin ordnete die Sanitätscommission am 22. September an, daß auf denen getroffenen Anstalten und gegebenen Anschlägen fleissig gehalten werden solle. Ein Bericht aus Bludenz folgte dann am 10. Oktober. Davor schon, am 6. Oktober, verlangte die Sanitätskommission in Innsbruck, daß in Infectionssachen mit dem bisherigen Fleiß fortgefahren und die von Zeit zu Zeit erstat­ tende Berichte nicht mehr an die Regierung, sondern [an die] Sanitätskomission dirigirt werden sollen. Am 23. Oktober erfolgte ein entsprechender Bericht aus Bludenz. Ein Sanitätscomissions Rescript vom 16. Oktober ordnete an, daß bey der neüerlich zu Dallaaß eräüsserten Infection die Separation der Gesunden von Kranken und Repurgi­ rung der Häüser beschehen sollen. Am 29. Oktober äußerte sich die Sanitätskommission abermals zur Säüberung der inficirten Häüser. Am 8. November berichtete man nach Innsbruck über den Stand der Infektion. Eine Instruction für die Wachten zur Stuben wird am 16. November erwähnt. Am 22. November äußerte sich die Sanitätskommission zur Schmalz- und Salz Niederlag. Unter dem Datum des 26. November 1635 erließ die Sanitätskommission ein Reskript, wodurch des Pflegers zu Landeck wegen Umlegung der Landstrassen und ohngehinder­ ter Schmalz und Salzfuhren getroffene Anstalten zur Vollziehung und Berichtserstat­ tung mitgeteilt wurden. Der geforderte Bericht sowie Angaben zur Infections Beschaf­ fenheit folgten aus Bludenz unter dem Datum des 29. November. Am 5. Dezember ordnete die Sanitätskommission an, daß mit dem Pfleger zu Landeck gute Correspon­ denz, auch der Infection halber den Verordnungen gemäß vorgegangen werde. Ein höchster Befehl vom 15. Dezember 1635 betonte, daß in Ertheillung der Foedien und Durchpassirung verdächtiger Leüten, sie seyen wess Stands sie wollen, höchste Behut­ samkeit gebraucht, ja sogar denen ankomenden Curieren und Stafeten die Briefe abge­ nohmen und nach sorgfältig beschehener Verrauchung dahin von darauß verschickt werden sollen. Am 3. Januar 1636 genehmigte die Sanitätskommission die getroffenen Anstalten hinsichtlich der Seuchenvorsorge und erklärte, dass an den assignirten Orten sicher durchs Stanzertal zu reisen sei. Ein Bericht aus Bludenz dazu folgte am 15. Januar. Am 24. Januar 1636 rügte die Sanitätskommission die ohne Anfrag beschehene Rela­ xierung der inficirt gewesten Orten und die Unterzeichnung von zwei Feden von 90 Veldkirch, also durch die Stadt Feldkirch. Der dazu geforderte Bericht aus Bludenz trug das Datum des 4. Februar. Am 11. Februar ordnete die Regierung an, gegen auswärtige verdächtige und inficirte Ort mit denen Wachten zu continuiren, gegen den Ausgefristeten, auch der Stadt Veld­ kirch nach eingezochner gründlichen Information die Sperr zu relaxieren und Bericht zu erstatten. Dazu nahm man in Bludenz am 7. März Stellung. Schon am 28. Februar teilte die Sanitätskommission mit, dass die Stadt veldkirchi­ schen Foedien für Passirungen angenohmen würden. Gleichzeitig rügte sie eine unordentliche Bestätigung aus Bludenz. Am 14. März ordnete die Sanitätskommission an, daß wegen der zu Frastanz neüer­ lich erzeigten Infection die gewohnten Maßnahmen ergriffen, die Straße verlegt und gegen Feldkirch die Wachen aufgehoben würden. Ein Bericht über die Seuche in Frastanz sowie die damit verbundenen Maßnahmen erfolgte aus Bludenz unter dem Datum des 20. März 1636. Am 3. April erließ die Sanitätskommission ein Reskript, daß künftig die an der Con­ tagion versterbende Leüt keinesweegs auf gemeinen Freythoff, wann schon daselbst besondere Ort bestimt sind, sondern auf der Weite an abgelegenen Orten begraben werden sollen. Darüber erstattete man aus Bludenz am 15. April Bericht und meldete auch eine neüerlich am Bürserberg an einem abgelegenen Hof ausgebrochene Seuche. Am gleichen Tag forderte die Sanitätskommission einen standhaften Bericht wegen der Infec­ tion an. Am 25. April äußerte sich die Sanitätskommission zur Infection zu Frastanz und Bür­ serberg und erklärte, daß die Wachten an der Tschallengen gehoben werden mögen. Tags darauf verfasste man in Bludenz einen Bericht wegen Verbreitung der Infection am Bürserberg, jedoch nur an dem alten Ort. In einem Reskript der Sanitätskommission vom 23. Juni 1636 wurde die Unbehutsamkeit bei der Ausstellung von Feden gerügt sowie bessere Sorge, auch wegen der Sucht zu Schnifis bester Fleiß anbefohlen. Der folgende Bericht aus Bludenz trug das Datum des 3. Juli. Am 29. August 1636 erließ die Regierung ein Intimat, daß wegen verdächtigen Infec­ tions Krankheiten zu Bozen und an einigen Orten im Vinschgau die Bozner Märkte nach Kaltern verlegt würden. Die Kaufleute sollten dahin über Landeck, Innsbruck und den Jaufenpass ziehen. Ein Einzelstück stellte der Regierungsbefehl vom 11. März 1641 dar, der bestimmte, daß bey Diensts Verlurst keine fremde herrenlose, geist- oder weltlichen Stands Personen ohne Recht gewisse Urkunden hinein passirt werden sollen. Die Seuchenvorkehrungen von 1665 bis 1669 Unter dem Datum des 29. Dezember 1665 ordneten Regierung und Kammer an, dass man aus Frankreich, Amsterdam, Leipzig, Köln, Augsburg, Nürnberg, Ulm und derley theilß inficirt oder verdächtigen Orten weder Waren noch Personen sowohl mit oder ohne Feden durchziehen lassen solle. Am 5. Januar 1666 wurde die obige Liste noch um Jülich und Kempten erweitert. Eine Woche später, am 12. Januar, hob man die Sperre gegenüber den erwähnten Orten bei Vorlage von Feden auf, widerrief diese Öffnung aber schon am nächsten Tag. Entsprechende Wachen waren aufzustellen. Berichte darüber und über die damit verbundenen Kosten erfolgten aus Bludenz unter dem 28. Januar sowie vierzehn Tage nach einem weiteren Befehl aus Innsbruck, der am 6. Februar ergangen war. Am 15. Februar hoben Regierung und Kammer die „Kommerzialsperre“ gegenüber Leipzig und Augsburg bei Vorlage von authentischen Attesten auf. Die Waren mussten jedoch nachweislich zu Augsburg die behörige Contumaz ausstehen. Am 2. März folgte die Aufhebung der Sperre gegenüber der Stadt Kempten. Ein angeforderter Bericht aus Bludenz über die übliche Verteilung der Wachtkosten trug das Datum des 1. April 1666. In einer Verfügung vom 10. April lehnten Regierung und Kammer das Ansuchen der Sonnenberger ab, dass ihnen ein Beitrag zu den Wachtkosten aus dem Hubamt gewährt werde. Stattdessen wurde denen 2 Orten Bludenz und Montafon zu concurriren anbefohlen. Gleichzeitig ließ man einen Teil der damaligen Wachen abstellen. Eine jedoch musste laut Befehl vom 19. April noch weitergeführt werden. Am 28. Juni ordnete man aus Innsbruck wiederum eine Totalsperre von Waren und Personen aus Köln, Mainz, Frankfurt, Jülich, Bonn und selber Enden als stark inficirte und bandisirte Land und Orten an. Die „Sterbhutwachten“ sollten nach den vorgegebenen Ordnungen genauestens kontrollieren. Am 6. Juli nahm man aus Bludenz dazu Stellung und berichtete, dass im Rankweilischen eine Viehseuche ausgebrochen sei, was Probleme bei der Bestoßung ihrer hiesiger Enden habenden Alpen verursache. Am 2. Juli 1666 befahlen Regierung und Kammer, dass mit Privat Foedien absolut niemand passieren dürfe. Die Bestätigungen mussten immer obrigkeitlich recognoscirt sein. Da außer in den bereits angeführten Orten die Seuche nun auch in Glottau in Böh­ men11 und Kreizberg im Passauischen12 und Koblenz eingerissen sei, untersagte die Regierung am 27. Juli 1666 bey Straf des Strangs den Durchzug fremden Gesindes. Die Neben Weeg mussten verhackt und die Wachten verstärkt werden. Laut Regierungsbefehl vom 2. August 1666 durften keine Waren aus den Städten Basel, Straßburg, Ulm, Nürnberg und Lindau durchgeführt werden, wenn nicht authentisch bestätigt sei, dass man sie 40 Tage isoliert und umgepackt habe. Zur Regelung der anfallenden Wachtkosten bestimmten Regierung und Kammer am selben Tag, daß die Ort Bludenz und Montafon zur Wacht Concurrenz persuadirt und diesfalls mit dem Verwalter zu Bregenz und Veldkirch concertirt werden solle[n], damit gesamte Stände hiezu contribuiren. Am 9. August 1666 erging aus Bludenz ein Schreiben nach Blumenegg wegen Aufstel­ lung nöthiger Sterbhuts Wachten. Am selben Tag ordnete die Regierung an, dass die untere Pfalz wegen der Contagion vollkommen gesperrt sei. 11 12 Klattau, Stadt in Westböhmen, tschechisch: Klatovy Kreuzberg: Ortsteil der Stadt Freyung im Osten Niederbayerns nahe der böhmischen und österreichischen Grenze 92 Nachdem sich die Regierung am 19. August 1666 über die Verteilung der Sterbwacht­ unkösten zwischen Bludenz und Montafon einerseits sowie Sonnenberg andererseits erkundigt hatte, wurde am 28. August ein entsprechender Bericht nach Innsbruck gesandt. Laut Regierungsbefehl vom 1. September 1666 durfte man Pilger, Vaganten und her­ renloses Gesind keineswegs einreisen lassen. Am 13. September ordneten Regierung und Kammer an, dass von Cässlischen, Mainhaim, Frankenthal und Kreiznach als infi­ cirte Ort niemand zu passiren erlaubt war. Mit den ersten beiden erwähnten Orten waren Kassel und Mannheim gemeint. Frankenthal liegt nahe von Mannheim in der Pfalz, Kreuznach nordwestlich davon. Am 18. September 1666 entschieden Regierung und Kammer, dass die Bludenzer und Montafoner bei den Wachtkosten denen Sonnenbergern wie früher auch in Zukunft nach dem Steür Fuß concurriren sollen. Da Erstere aber nicht dazu bereit waren und Letztere sich nicht aquiesciren wollten, stellten die Innsbrucker Behörden am 9. Oktober in Aussicht, dass der Streit eben auf dem Rechtsweg gelöst werden müsse. Da­raufhin kam es am 28. Februar 1667 zu einem Receß zwischen denen 3 Ort wegen der Wacht Concurrenz. Allerdings musste man in Bludenz am 25. Oktober 1667 wegen der 3 orten recursirten Wachtconcurrenz schon wieder einen Bericht nach Innsbruck verfassen. Regierung und Kammer entschieden daraufhin am 4. November 1667, daß die 3 Ort wegen den Wachten ohne weiters einander concurriren sollen. Am 8. Oktober 1666 teilten die Innsbrucker Behörden die Verhängung der Sperre über Filisur13 und Zuz14 in Bündten mit. Regierung und Kammer ordneten am 4. November 1666 an, daß die Wachten bey Unterschreibung der Foeden sich von aller Geld Extorsion [Erpressung] enthalten sollen. Laut Anordnung vom 8. November 1666 war gegen Worms und Speyer als inficirte Stadt die engste Sperr anzulegen. Am 18. November ließen Regierung und Kammer die Sperr gegen Tyran15 in Veltlin aufheben, am 14. Dezember einen nicht näher bezeichneten Ort Bischofsheim wegen der Contagion sperren. Laut Befehlen vom 3. und 18. Januar 1667 durfte niemand weder mit noch ohne Fede aus Backnang, Insengau (sic) und Vaihingen in Württemberg einreisen. Am 6. Juli 1667 forderten Regierung und Kammer die Zusendung einer Designation [Verzeichnis] der noch bestehenden Wachten. Am 13. Juli teilten die Innsbrucker Behörden mit, daß gleich der Republic Venedig gegen Teütsch- und Niederland ausschließlich Engeland die Sperr relaxirt, jedoch auch glaubwürdige Foeden erfordert werden sollen. Nach einer Anordnung von Regierung und Kammer vom 11. Oktober 1667 waren gegen Basel und Berner Gebiet die engste Sperr mit deme anzulegen, daß wann von dar einige herwerts eindringen solten, solche ipso facto vogl frey seyn sollen. Von den ubri­ gen Schweizern seyen die Foedien genauest zu examiniren. Am 17. Oktober 1667 ordneten die Innsbrucker Behörden an, dass aus Koblenz, Wiesloch,16 Brüssel und der Enden absolute niemand passirt werden solle. Am 8. Februar 1668 befahlen Regierung und 13 14 15 16 Im Bezirk Albula Zuoz im Engadin Tirano Stadt im nördlichen Baden-Württemberg, südlich von Heidelberg Kammer, daß gleich der Republic Venedig daß St. Gallische Gebiet von der Sperr gegen Legitimation 40tägiger Contumaz und guter Foeden zu liberiren seye. Aus Zürich, Bern, Basel und der Enden durfte laut Verordnung vom 11. Dezember 1668 gar nichts passirt werden. Am 26. April 1669 erteilte man den Vorgesetzten im Montafon und dem Landschreiber zu Sonnenberg einen obrigkeitlichen Verweisungsbefehl wegen wiederrechtlich ertheilten Pässen. In den Akten lag des Weiteren eine gedruckte Instruction und Wacht Ordnung vom 21. Juli 1669, ein bündnerisches Zirkulare vom 30. August dieses Jahres wegen angeleg­ ter Sperr gegen Niederöstreich, Wienn und Presburg sowie ein landesfürstliches Patent vom 10. Dezember 1669 wegen der Contagion in Pohlen, Burgund, Ungarn usw. vor. 94