Oktober 2009 Studienordnung zum Lizenziats-Studiengang Sozial- und Gesundheitspsychologie Gültig für Studierende mit Grundstudiumsabschluss Sommer 2001 und später 1 Das Fach Sozialpsychologie.......................................................................................................2 2 Die Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie.............................................................3 3 Sozial- und Gesundheitspsychologie als Vertiefungsrichtung des Hauptfachs Psychologie (gültig ab Grundstudiumsprüfung 2001 oder später) .................................................................4 4 Sozial- und Gesundheitspsychologie als Nebenfach (gültig für Studierende, welche die Grundstudiumsprüfung 2001 oder später zum ersten Mal ablegen)...........................................4 5 Sozialpsychologie als Teil des Ergänzungsprogramms..............................................................4 6 Erläuterungen .............................................................................................................................8 7 Wegleitung .................................................................................................................................9 Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 1 1 Das Fach Sozialpsychologie Organisation Sozialpsychologie im Lizenziats-System kann an der Universität Zürich nach Abschluss des Grundstudiums in den folgenden Formen studiert werden: • • • • als Vertiefungsrichtung im Rahmen des Hauptfachstudiums Psychologie, als Teil des Ergänzungsprogramms, als erstes Nebenfach, als zweites Nebenfach. Das Fach Sozialpsychologie an der Universität Zürich gliedert sich in drei Richtungen: • • • Sozialpsychologie: Sozial- und Gesundheitspsychologie: Sozial- und Wirtschaftspsychologie: Prof. H. Gutscher Prof. R. Hornung Prof. K. Jonas Die Studierenden wählen eine dieser drei Richtungen. Die formalen Studienanforderungen sind in den Fachrichtungen ähnlich, die inhaltlichen Schwerpunkte sind hingegen unterschiedlich. Das Ergänzungsstudium wird von den drei Fachrichtungen gemeinsam getragen. Für das Studium der Sozialpsychologie gelten die Bestimmungen der Universität Zürich und der Philosophischen Fakultät der Universität sowie die Bestimmungen des Psychologischen Instituts (http://www.psychologie.uzh.ch/studium/lizenziat/studienordnung.html). Inhalt Die Sozialpsychologie beschäftigt sich einerseits mit den psychischen Prozessen beim Individuum und andererseits mit den sozialen Prozessen auf verschiedenen Ebenen sozialer Systeme. Es sind soziale Systeme unterschiedlicher Komplexität zu unterscheiden: Mikrosysteme (z.B. Partnerschaften, Familien und Arbeitsgruppen), Mesosysteme (z.B. Organisationen und Institutionen) sowie Makrosysteme (z.B. Gesellschaften und Nationen). Die Sozialpsychologie ist insbesondere an den wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Individuum und den übergeordneten sozialen Systemebenen interessiert. Auf Seiten des Individuums interessieren dabei Erleben, Denken sowie Verhalten. Ausbildungsziele Ziel der sozialpsychologischen Ausbildung ist es, Prozesse in den genannten Gegenstandsfeldern beschreiben, erklären, vorhersagen oder verändern sowie die eingetretenen Veränderungen bewerten zu können. Die Erreichung dieser Ausbildungsziele setzt Folgendes voraus: • • • Kenntnisse zur Beschreibung und Erklärung der oben aufgeführten Phänomene und Prozesse (Grundlagen- bzw. Bedingungswissen). Kompetenz, Veränderungen in Gang zu bringen (Interventionswissen bzw. -kompetenz). Fähigkeit, eingetretene Veränderungen bzw. Auswirkungen von Interventionen bewerten zu können (Evaluationswissen bzw. -kompetenz). Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 2 Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Befähigung zu empirischer Forschung. Hierzu gehört die vertiefte Auseinandersetzung mit methodischen Grundlagen (Auswahlverfahren; Datenerhebung, z.B. verschiedene Formen der Befragung, Verhaltensbeobachtung; Untersuchungsdesign, z.B. Survey, Experiment, Beobachtungsstudie; quantitative und qualitative Datenanalysetechniken). 2 Die Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie Was ist Sozial- und Gesundheitspsychologie? Schwerpunkt der Forschungs- und Lehrtätigkeit der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie bilden die Themen Gesundheit und Krankheit unter der Perspektive Prävention und Gesundheitsförderung. Gesundheitspsychologie wird als eine Integrationsdisziplin innerhalb der Psychologie verstanden, deren Gegenstand vor allem in der Beschreibung und Erklärung gesundheitsrelevanter Verhaltensund Erlebensweisen besteht. Sie basiert auf einem positiven Gesundheitsbegriff und akzentuiert insbesondere Aspekte und Massnahmen der Gesundheitsförderung und die Wiederherstellung von Gesundheit. Die Sozialpsychologie ist eine der Grundlagendisziplinen der Gesundheitspsychologie. Der Ansatz der Sozialpsychologie geht über eine individuumszentrierte Perspektive hinaus und thematisiert gesundheitsrelevante Erlebens- und Verhaltensweisen in einem sozialen bzw. ökologischen Kontext. Ziel des Ansatzes ist es, theoriegeleitet auf den verschiedenen Systemebenen gesundheitsgefährdende und gesundheitsschützende Einflüsse zu identifizieren (Individuum, Mikro-, Meso-, Makrosystem) und hieraus Vorhersagen abzuleiten, die sich in präventive bzw. gesundheitsfördernde Interventionen umsetzen lassen. Solche Interventionen richten sich sowohl auf einzelne Individuen und Gruppen als auch auf soziale Strukturen und Lebensbedingungen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungsinhalte und Lehrveranstaltungen beziehen sich auf die folgenden fünf Bereiche: A Theoretische Grundlagen (z.B. Gesundheitskognitionen und sozialkognitive Modelle, Stress und Stressbewältigung, soziale Netzwerke und soziale Unterstützung) B Methodische Grundlagen (z.B. Epidemiologie, Interventionsstrategien und –methoden im präventiven und rehabilitativen Bereich) C Gesundheitsverhalten – spezielle Problembereiche (z.B. physische Aktivität, Ernährung, Konsum legaler und illegaler Drogen, Sexualität, selbstschädigende Verhaltensweisen) D Anwendungsbereiche und Zielgruppen (z.B. Kinder und Jugendliche, Männer und Frauen, Stadt und Gemeinde, Schule und Arbeitsplatz, alte und chronisch kranke Menschen, soziale Randgruppen, Gesundheitswesen und Gesundheitsversorgung) M Forschungsmethodik (z.B. Befragung, Evaluation) Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 3 3 Sozial- und Gesundheitspsychologie als Vertiefungsrichtung des Hauptfachs Psychologie (gültig ab Grundstudiumsprüfung 2001 oder später) Nach erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium kann mit dem Aufbaustudium begonnen werden. Das Aufbaustudium besteht aus dem Vertiefungsstudium Sozial- und Gesundheitspsychologie sowie einem Ergänzungsstudium an den anderen Abteilungen des Psychologischen Instituts. Einen Überblick über die Studienanforderungen gibt der Kasten auf Seite 5. Erläuterungen hierzu finden sich auf den Seiten 8 und 9. 4 Sozial- und Gesundheitspsychologie als Nebenfach (gültig für Studierende, welche die Grundstudiumsprüfung 2001 oder später zum ersten Mal ablegen) Sozial- und Gesundheitspsychologie kann als erstes oder zweites Nebenfach gewählt werden. In diesem Fall darf nicht gleichzeitig Psychologie als Hauptfach belegt werden. Es ist jedoch möglich, eine zusätzliche Fachrichtung der Psychologie als weiteres Nebenfach zu wählen. Einen Überblick über die Studienanforderungen im Grund- und Aufbaustudium geben die Kästen auf Seite 6 und 7. Erläuterungen hierzu finden sich auf den Seiten 8 und 9. Mit dem Aufbaustudium kann erst nach erfolgreichem Abschluss des Grundstudiums begonnen werden. 5 Sozialpsychologie als Teil des Ergänzungsprogramms Während des Aufbaustudiums sind drei Veranstaltungen des Ergänzungsprogramms Sozialpsychologie zu besuchen (Hinweise jeweils im aktuellen Semesterprogramm). Für jede dieser Veranstaltungen wird eine verbindliche Prüfungsliteraturliste abgegeben. Es wird zudem eine allgemeine inhaltliche und methodische Grundqualifikation in Sozialpsychologie erwartet. Diese kann beispielsweise auf der vertieften Lektüre von Übersichtsdarstellungen aufbauen. Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 4 Hauptfach Psychologie Sozial- und Gesundheitspsychologie 1 GRUNDSTUDIUM • • • • 2 Grundstudium für Hauptfach-Studierende Literaturkolloquium Statistische Methoden: Einführung in SPSS für Psychologen Datenanalyseverfahren AUFBAUSTUDIUM 2.1 Vertiefungsstudium Sozial- und Gesundheitspsychologie Vorlesungen, Seminare sowie Übungen und Kurse zu inhaltlichen oder methodischen Themen aus dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspsychologie. • • • • • • • Leistungsnachweise in inhaltlichen Lehrveranstaltungen (8 Semesterwochenstunden) (Jeweils mindestens eine Veranstaltung muss aus den drei Bereichen A, B und C/D stammen, s. Seite 3.) Leistungsnachweise in forschungsmethodischen Lehrveranstaltungen (Bereich M, 6 Semesterwochenstunden) (Obligatorisch sind die Veranstaltungen “Befragung” und “Evaluation”) 2 Literaturarbeiten 1 Praktikum mit Praktikumsbericht 1 Forschungsarbeit 1 Lizentiatsarbeit (Lizentiats-)Kolloquium Für den Abschluss wird – neben den obligatorischen Leistungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen empfohlen. 2.2 Ergänzungsstudium Lehrveranstaltungen des Ergänzungsprogramms der anderen Abteilungen des Psychologischen Instituts. 3 LIZENTIATSPRÜFUNG • Lizentiatsarbeit und 30' mündliche Prüfung • • • 4 h Klausur 30' mündliche Prüfung 30' mündliche Prüfung in den übrigen Abteilungen des Ergänzungsstudiums (siehe “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”) Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 5 Sozial- und Gesundheitspsychologie als erstes Nebenfach 1 GRUNDSTUDIUM Erstes Studienjahr des Grundstudiums Psychologie und erste Zwischenprüfung en bloc gemäss “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”: • • • • • • 2 Allgemeine Psychologie I (2 Semester) Allgemeine Psychologie II (1 Semester) Allgemeine Psychologie III (1 Semester) Sozialpsychologie (2 Semester) Statistische Methoden (2 Semester) Methodische Grundlagen der Testpsychologie (1 Semester) AUFBAUSTUDIUM (nach bestandener erster Zwischenprüfung) Ab zweitem Studienjahr: Vorlesungen, Seminare sowie Übungen und Kurse zu inhaltlichen oder methodischen Themen aus dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspsychologie. • • • Leistungsnachweise in inhaltlichen Lehrveranstaltungen (6 Semesterwochenstunden) (Jeweils mindestens eine Veranstaltung muss aus den beiden Bereichen A/B und C/D stammen, s. Seite 3.) Leistungsnachweise in forschungsmethodischen Lehrveranstaltungen (Bereich M, 2 Semesterwochenstunden) 1 Literaturarbeit Für den Abschluss wird – neben den obligatorischen Leistungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen empfohlen. 3 LIZENTIATSPRÜFUNG • • 3-tägige Hausarbeit 30’ mündliche Prüfung Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 6 Sozial- und Gesundheitspsychologie als zweites Nebenfach 1 GRUNDSTUDIUM Erstes Studienjahr: Teile des Grundstudiums Psychologie und der ersten Zwischenprüfung en bloc gemäss “Das Studium der Psychologie an der Universität Zürich”: • • • 2 Allgemeine Psychologie I (2 Semester) Sozialpsychologie (2 Semester) Methodische Grundlagen der Testpsychologie (1 Semester) AUFBAUSTUDIUM (nach bestandener erster Zwischenprüfung) Ab zweitem Studienjahr: Vorlesungen, Seminare sowie Übungen und Kurse zu inhaltlichen oder methodologischen Themen aus dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspsychologie. • • Leistungsnachweise in inhaltlichen Lehrveranstaltungen (6 Semesterwochenstunden) (Jeweils mindestens eine Veranstaltung muss aus den beiden Bereichen A/B und C/D stammen, s. Seite 3.) 1 Literaturarbeit Für den Abschluss wird – neben den obligatorischen Leistungen – der Besuch weiterer Veranstaltungen empfohlen. 3 LIZENTIATSPRÜFUNG • 30’ mündliche Prüfung Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 7 6 Erläuterungen Die Kurse Statistische Methoden: Einführung in SPSS für Psychologen und Datenanalyseverfahren vermitteln das Grundwissen, das es erlaubt, empirische Untersuchungen selbständig auswerten zu können. Das Literaturkolloquium (Methodenpropädeutikum) bietet eine Einführung in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. In den methodischen Lehrveranstaltungen der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie erfolgt eine Ausweitung und Vertiefung der methodischen Kenntnisse. Obligatorisch sind die Kurse "Befragung" und "Evaluation". Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie umfassen verschiedene Formen der aktiven Beteiligung: mündliche Präsentationen von Thesenpapieren oder Literaturarbeiten, vorbereitete Diskussionsbeiträge, Kurzreferate, Protokolle usw. Die Form des Leistungsnachweises liegt im Ermessen der Dozierenden. Es ist dem Semesterprogramm des Psychologischen Instituts zu entnehmen, in welchen Lehrveranstaltungen der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie Leistungsnachweise zu welchen Anforderungen erbracht werden können (s. S. 9). Eine Literaturarbeit ist ein wissenschaftlicher Aufsatz gemäss üblichen wissenschaftlichen Standards. Ein solcher Aufsatz erfordert eine selbst erarbeitete Strukturierung eines Themas und beruht auf der Sammlung, der kritischen Auswertung sowie der übersichtlichen und korrekten Darstellung von Fachliteratur, die für die Fragestellung relevant ist. Die Literaturarbeit soll rund 20 bis 25 Seiten umfassen. Es ist dem Semesterprogramm des Psychologischen Instituts zu entnehmen, in welchen Lehrveranstaltungen der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie Themen für Literaturarbeiten vergeben werden. Die Themenstellung erfolgt gemäss Vorgaben der für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Personen. Nach Absprache mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachrichtung können zudem auch ausserhalb von Lehrveranstaltungen Themen zur Bearbeitung vereinbart werden. Als Forschungsarbeit wird eine wissenschaftliche Arbeit anerkannt, die auf der quantitativen Analyse von empirischen Daten beruht. Die Ausarbeitung erstreckt sich in der Regel über den Zeitraum von ein bis zwei Semestern. Themen für Forschungsarbeiten werden in der Regel von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen der Projektgruppen vergeben. Über die Projektgruppen informieren das Vorlesungsverzeichnis sowie das Semesterprogramm. Als Lizentiatsarbeit wird in der Regel eine empirisch angelegte wissenschaftliche Arbeit eingereicht. Erwartet wird die selbständige Bearbeitung einer sozial- bzw. gesundheitspsychologischen Fragestellung unter Beachtung der wissenschaftlichen Methodik. Vor Beginn der Lizentiatsarbeit müssen sämtliche Studienbedingungen erfüllt sein. Das Thema soll sich im inhaltlichen Umfeld der Arbeitsgebiete der MitarbeiterInnen und des Lehrstuhlinhabers ansiedeln. Die Bearbeitungszeit soll ein Jahr nicht überschreiten. Die Lizentiatsarbeit soll rund 80 bis 100 Seiten umfassen. Eine Annahmebestätigung, die zur Zulassung zu den Lizentiatsprüfungen berechtigt, wird erst nach der letzten Überarbeitung der Arbeit abgegeben. Die letzte überarbeitete, endgültige Fassung ist spätestens 8 Wochen vor den Anmeldeterminen des Dekanats bei der Fachgruppe einzureichen. Das (Lizentiats-)Kolloquium ist ein Forum, wo wissenschaftliche Arbeiten in verschiedenen Stadien zur Diskussion gestellt werden. Der Besuch des Kolloquiums ist für Lizentiandinnen und Lizentianden obligatorisch. Allen Studierenden der Vertiefungsrichtung wird der Besuch empfohlen. Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 8 Das Praktikum ist in einem Bereich zu absolvieren, der ein mögliches Arbeitsfeld für Sozialpsychologinnen und -psychologen bzw. Gesundheitspsychologinnen und -psychologen darstellt (z. B. Tätigkeit in Forschungsinstituten, im sozialen Bereich, in Präventionsstellen). Das Praktikum dauert mindestens 6 Wochen; es soll frühestens nach dem 4. Semester absolviert werden. In Zweifelsfällen ist mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Fachgruppe die Anrechenbarkeit des Praktikums vorgängig abzuklären. Nach Abschluss des Praktikums ist eine Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers, ein ausgefüllter Praktikumsfragebogen und ein Praktikumsbericht vorzulegen. Darin sind die ausgeführten Arbeiten und deren Bezug zur Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie (Methoden, Theorien, Ergebnisse) darzustellen. Der Praktikumsbericht soll 5 bis 10 Seiten umfassen. In anderen Studienbereichen absolvierte Praktika sowie berufliche Tätigkeiten können unter Umständen als Praktikum anerkannt werden. Leistungsnachweise im Rahmen von Lehrveranstaltungen, Literaturarbeiten, Forschungsarbeiten und Lizentiatsarbeiten können auch in Teams von zwei bis drei Personen bearbeitet werden. 7 Wegleitung Wie gehe ich vor, wie melde ich mich an? Im Grundstudium werden die Grundlagen und Gemeinsamkeiten aller psychologischer Fachrichtungen sowie Inhalte von allgemeinem Interesse erarbeitet. Es sind zwei Zwischenprüfungen sowie das Methodenpropädeutikum der Fachgruppe zu absolvieren. Das Grundstudium gilt als abgeschlossen, sobald sämtliche Anforderungen erfüllt sind. Die Anmeldung zum Aufbaustudium (Vertiefungsstudium, Nebenfachstudium) nach erfolgreich abgeschlossenem Grundstudium erfolgt im Rahmen einer Einführungsveranstaltung der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie in der ersten Woche des Wintersemesters. Ort und Zeit sind dem Semesterprogramm des Psychologischen Instituts zu entnehmen. Mitzubringen sind Prüfungszeugnis des Grundstudiums und Passfoto. Bereits während des Grundstudiums sollten Hauptfachstudierende im Hinblick auf die Wahl der Nebenfächer auch Lehrveranstaltungen anderer Disziplinen wie zum Beispiel Soziologie, Pädagogik, Publizistik, Politische Wissenschaft, Ethnologie, Geschichte, Sprachen, Philosophie belegt werden. Fakultätsfremde Nebenfächer wie Informatik, Kriminologie, Sozial- und Präventivmedizin usw. erfordern ein Gesuch an die Philosophische Fakultät. Wird Psychologie als Hauptfach belegt, so darf keine der Teilrichtungen der Psychologie gleichzeitig als erstes oder zweites Nebenfach gewählt werden. Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 9 Weitere Informationen • Studienordnung für das Fach Psychologie (Psych. Institut) http://www.psychologie.uzh.ch/studium/lizenziat/studienordnung.html • Studienordnung der Fachrichtung Sozial- und Gesundheitspsychologie http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/sozges/studium/studienordnung.html • Alte Studienordnung Sozialpsychologie I und II http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/sozges/studium/studienordnung.html • Richtlinien für das Ergänzungsprogramm (Psych. Institut) http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/sozges/studium/studienordnung.html • Lizentiatsprüfung in Sozial- und Gesundheitspsychologie http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/sozges/studium/studienordnung.html • Semesterprogramm Psychologie http://www.psychologie.uzh.ch/studium/lizenziat/programme.html • Richtlinien für die Gestaltung von Literaturhinweisen, Zitaten und Literaturverzeichnissen http://www.psychologie.uzh.ch/bibliothek/richtlinien.html • Merkblätter auf http://www.psychologie.uzh.ch/fachrichtungen/sozges/studium/merkblaetter.html o Allgemeine Hinweise zum Verfassen einer wissenschaftlichen Arbeit o Merkblatt für das Schreiben einer Literaturarbeit o Merkblatt für das Schreiben von Forschungs-, Lizentiatsarbeiten und Dissertationen o Merkblatt zu Plagiaten o Persönliche Erklärung zur Verfassung von wissenschaftlichen Arbeiten o Merkblatt Projektdokumentation o Checkliste für schriftliche Arbeiten o Merkblatt für das Abfassen von Praktikumsberichten o Praktikumsfragebogen Lehrstuhl Prof. Dr. Rainer Hornung/15.10.2009/rk Studienordnung Sozial- und Gesundheitspsychologie 10