Europäische Geschlechterpolitiken – EU

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Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich
Spanien
Geschlechterpolitische Situation in Spanien
Übersicht
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Kurzbeschreibung und -bewertung
Rechtslage:
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Gleichstellungsrecht
Antidiskriminierungsgesetz
Weitere Gesetze im Bereich Anti-Diskriminierung/Gleichbehandlung
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
Aktueller politischer Diskurs
Akteur_innen:
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NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
Regierung, Ministerien
Gleichstellungs-Institutionen in den autonomen Regionen und auf lokaler Ebene
Andere Gender-Akteur_innen
Wissenschaft:
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Universitäten
Quellen
Literatur
Kurzbeschreibung und -bewertung
Spanien hat sich unter der Regierung Zapatero zu einem Vorreiter der
Gleichstellungspolitik in Europa entwickelt. Mit der Etablierung des Ministeriums für
Gleichstellung und seiner national wie auch international sehr engagierten Ministerien hat
die Geschlechterpolitik einen wichtigen Stellewert auf staatlicher Ebene bekommen. Das
spanische Gleichstellungsrecht gilt als eines der vorbildlichsten in Europa. Die spanische
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EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2010 hat das Gleichstellungsthema ganz
oben auf die politische Agenda gesetzt. Auch im Bereich der Nicht-Diskriminierung,
insbesondere aus Gründen der sexuellen Orientierung sind im katholisch geprägten
Spanien in den letzten Jahren wichtige Fortschritte zu verzeichnen (z.B. Ehe homosexueller
Paare). Geschlechterpolitik und Anti-Diskriminierungspolitik scheinen in Spanien nicht in
Konkurrenz miteinander zu stehen. Diese Diskurse laufen scheinbar parallel. Deutlich ist,
dass die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterhin eine hohe Priorität genießt.
Wesentliche Voraussetzungen für eine gesetzliche und politische Verankerung der
Gleichstellung von Frauen und Männern in Spanien waren das Ende der Diktatur (1974)
und der EU-Beitritt Spaniens (1986).
Ein wichtiges Merkmal ist die dezentrale Verwaltung Spaniens, die zu sehr
unterschiedlichen Ansätzen und Umsetzungen von Gleichstellungspolitik führt, auch wenn
eine gemeinsame Orientierung am nationalen Gleichstellungsplan und der Gesetzgebung
gegeben ist. Das Ministerium für Gleichstellung und das staatliche Fraueninstitut haben hier
eine wichtige Vernetzungsfunktion.
Es ist immer noch eine deutliche Orientierung der Geschlechterpolitik auf die Frage der
Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und damit verbunden bzw. daraus resultierend auf
Fragen der Vereinbarkeit von Beruf- und Familie sichtbar. Dies wird auch in
Gleichstellungsplänen auf unterschiedlichen Ebenen (national bis lokal) sowie in den NAPs
zu Beschäftigung bzw. Armutsbekämpfung/soziale Integration deutlich. Mittlerweile
gleichwertig im offiziellen Diskurs werden aber auch die Themen politische und
gesellschaftliche Teilhabe (unter dem Begriff „Parität“) und das Thema
geschlechtsbezogene Gewalt behandelt. Dies ist sicher auch ein Verdienst der in diesen
Bereichen schon seit langem tätigen Frauenorganisationen.
Rechtslage
Gleichstellungsrecht
Verfassung Spaniens (Art. 9 + 14)
Gesetz über Maßnahmen zum einheitlichen Schutz vor geschlechterbezogener Gewalt
(2004)
Gesetz zur effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern (2007)
Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes in den Bereichen Politik, Privatwirtschaft und
Vereinbarkeit sind:
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Parteien müssen bei Wahlen Listen aufstellen, in denen Frauen und Männer jeweils
mindestens 40 Prozent der Listenplätze einnehmen. Dies gilt gleichermaßen für Parlaments, Regional- und Kommunalwahlen (ab 5.000 Einwohnern).
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Regierung und öffentliche Stellen müssen öffentliche Ausschüsse, Kommissionen etc.
paritätisch besetzen.
Bis 2015 muss der Frauenanteil in Vorständen von Unternehmen auf mindestens 40 Prozent
steigen.
Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen Gleichstellungspläne aufstellen, um
die Diskriminierung von Frauen (und Männern) am Arbeitsplatz zu verhindern. Dazu gehören
auch Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung.
Das Ministerium schreibt einen Preis für jene Unternehmen aus, die geschlechtergerechte
Vorgaben am besten umsetzen.
Der Staat begünstigt bei der Vergabe von Aufträgen jene Unternehmen, die eine
geschlechtergerechte Politik verfolgen. Maßstab dafür ist ein so genannter Index, der das
Engagement der jeweiligen Unternehmen misst. Bewertungen schließen sowohl
innerbetriebliche Maßnahmen ein, aber beispielsweise auch nicht-sexistische Werbung für
Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens.
Das Gesetz schreibt verbesserte Regelungen zur Arbeitszeit von ArbeitnehmerInnen mit
Familienpflichten vor, beispielsweise das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit.
Väter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Bis 2013 soll dieser vier
Wochen betragen.
Bis 2007 gab es kein allgemeines Gleichstellungsgesetz, nur nationale Umsetzung der EURichtlinien mit Bezug zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Einzelgesetzen; in
manchen Bereichen gab es bereits vorher schon weitergehende rechtliche Bestimmungen
(Mutterschutz, Elternzeit).
Antidiskriminierungsgesetz
Gesetz über fiskalische, administrative und soziale Maßnahmen (2003):
Das Gesetz setzt (in Kapitel 3) die beiden EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien um. Im
ersten Teil werden die Definitionen von direkter und indirekter Diskriminierung, Belästigung
und Veranlassung von Diskriminierung benannt. Im zweiten Teil werden die wesentlichen
Aspekte der Richtlinie 2000/43 umgesetzt, ausgenommen die Beschäftigung und
Ausbildung betreffenden Punkte. Hier werden die Möglichkeit für positive Maßnahmen, das
Klagerecht für Organisationen und die Umkehr der Beweislast geregelt. Der dritte Teil des
Gesetzes bezieht sich auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung im Arbeitsleben
(Beschäftigung, Ausbildung) im Hinblick auf Religion oder Weltanschauung, Behinderung,
Alter und sexuelle Orientierung. In diesem Teil werden neben positiven Maßnahmen und
Beweislastumkehr auch die Anpassung der Arbeitsgesetze, die Berücksichtigung der
Gleichstellung in Tarifverhandlungen und die Förderung der Gleichstellung durch
betriebliche Gleichstellungspläne festgelegt. Außerdem etabliert das Gesetz den „Rat für
die Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung auf Grund von
Rasse oder ethnischer Herkunft“, dessen genaue Zusammensetzung, Kompetenzen und
Regularien in einem rechtlichen Dekret 2007 weiter spezifiziert wurden.
Weitere Gesetze im Bereich Anti-Diskriminierung/Gleichbehandlung
Gesetz über Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und universalen Zugang für
Menschen mit Behinderungen (2003) + Gesetz zur Bekämpfung und Sanktionierung von
Diskriminierung behinderter Menschen (2007)
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Gesetz zur Anerkennung der Gebärdensprache und von Sprachhilfesystemen (2007)
Gesetz über Änderung des Geschlechts bei der Eintragung in offiziellen Registern (2007)
Gesetz über die gleichberechtigte Ehe homosexueller Paare (2005)
Gesetz über Frühverrentungsregelungen in Tarifverhandlungen (2005)
Die spanische Regierung arbeitet an einem umfassenden Gesetz, das alle Fragen der
Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung in allen Bereichen und hinsichtlich aller
Diskriminierungsgründe regeln soll.
Weitere Informationen im Länderbericht Spanien
Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich
Kein Quotierungsgesetz. Seit 1990er Jahren Quoten in allen Parteien (Vorreiter PSOE mit
25%-Quote 1988; 1997 Einführung der „democracy of parity“ mit 40/60-Quotierung).
Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme
Weitere Einzelgesetze regeln das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die
freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung (2010), Vaterschaftsrechte (2009), die
Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt (2004), die Berücksichtigung von Gender
Mainstreaming im Regierungshandeln (2003) oder die Vereinbarkeit von Berufs- und
Familienleben.
Strategieplan Chancengleichheit (plan estratégico de igualdad oportunidades) (2008-2011)
wurde im Dezember 2007 beschlossen davor: 4 equality plans/plan para la igualdad entre
mujeres y hombres (1988-1990, 1993-95, 1997-2000, 2002-2006):
Hauptinstrument staatlicher Gleichstellungspolitik; Verabschiedung durch den Ministerrat;
GM erstmalig im 3. Plan expliziert; Ziele bzw. Instrumente der Gleichstellung: rechtliche
Gleichheit, affirmative action, Gender Mainstreaming; 8 Bereiche des 4. Plans:
mainstreaming, economic life, decision-making, quality of life, encouragement of equality in
civil life, egalitarian values and attitudes, conciliation of family and work life, cooperation;
existieren auch auf regionaler und lokaler Ebene, was angesichts der dezentralen
Verwaltungsstruktur Spaniens bedeutsam ist.
Nationale Aktionspläne (NAP) in den Bereichen Beschäftigung und
Armutsbekämpfung/soziale Integration:
stellen gemeinsam mit den Gleichstellungsplänen die wichtigsten Instrumente zur
Umsetzung von Gleichstellung in Spanien dar; z.B. Reduktion von
Sozialversicherungsbeiträgen bei unbefristeten Arbeitsverträgen von Frauen in
unterrepräsentierten Bereichen/Sektoren (25-100%).
Weitere aktuelle Programme der Regierung:
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Nationaler Plan für die Aufklärung und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt
Integrierter Plan zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung
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Plan zur Aufklärung und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt in der Bevölkerung
mit Migrationshintergrund (2009 – 2012)
Aktionsplan der spanischen Regierung zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 für Frauen,
Frieden und Sicherheit
Gender Mainstreaming:
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GIA von Gesetzesentwürfen, -änderungen und rechtsverbindlichen Bestimmungen seit 2003
verbindlich.
Erfolgreiche Gender-Budgeting-Ansätze im Baskenland und der Provinz Cordoba
(Andalusien).
2010 Spanische Ratspräsidentschaft der EU:
Die spanische Ratspräsidentschaft hat Gleichstellung zum einem Top-Thema seiner
Agenda gemacht und im Sinne des Mainstreamings in allen Aktivitäten der Präsidentschaft
zu berücksichtigen versucht. Dabei waren die drei geschlechterpolitischen Themen: Gender
Mainstreaming der EU-Strategie 2020, Gewalt gegen Frauen, Gleichbehandlung/AntiDiskriminierung. Veranstaltungen während der Präsidentschaft: u.a. Europäisches Forum
Peking 15+, European Women in Power Summit, Informelles Treffen der
Gleichstellungsminister.
Aktueller politischer Diskurs
siehe Kurzbeschreibung/-bewertung
Akteur_innen
NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen
CELEM – Coordinadora Española para el Lobby Europeo de Mujeres (spanisch):
ist die spanische Koordinierungsstelle für die Europäische Frauenlobby (EWL)
Red Estatal de Organizaciones Feministas contra la Violencia de Género (spanisch):
ist ein (staatliches) Netzwerk/Dachverband feministischer Organisationen, die sich gegen
geschlechtsbezogene Gewalt engagieren (seit 1997))
Mujeres en Red (spanisch):
„Frauen im Netz“ ist eine Internetplattform mit dem Ziel der Nutzung der neuen Medien zur
Verbreitung feministischer Ideen und Informationen, versteht sich als „El Periódico
Feminsta“; keine Organisationszugehörigkeit, keine Subventionen, baut auf
ehrenamtlichem Engagement auf; Koordination durch Montserrat Boix, Journalistin bei
Estado Espanol
La Federación de Mujeres Progresistas (FMP) (spanisch)
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Außerdem gibt es viele regionale Frauenorganisationen!
Democracia Paritaria (spanisch):
ist ein Projekt des spanischen Juristinnenbundes Themis (spanisch) mit dem Ziel der
gleichberechtigten Repräsentation von Frauen in allen öffentlichen/gesellschaftlichen
Bereichen und Entscheidungsprozessen.
Gleichstellungspolitik in Parteien/Gewerkschaften:
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PSOE (El Partido Socialista Obrero Español)/ Sekretariat für Gleichstellungspolitik
(spanisch)
IU (Izquierda Unida)/ Area de la Mujer (spanisch)
PP (Partido Popular)/ Area de la Mujer (spanisch)
CC.OO. (Confederación sindical de comisiones obreras)/ Area Mujeres (spanisch)
und Zeitschrift „Trabajadora“
UGT (Union General de Trabajadores)/ Mujer Trabajadora (spanisch)
CGT (Confederación General del Trabajo)/ Mujer (spanisch)
Regierung, Ministerien
Ministerium für Gleichstellung (Ministerio de Igualdad) (spanisch, englisch):
Das Ministerium ist Teil der spanischen Zentralregierung zuständig für die Entwicklung und
Durchsetzung von politischen Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung,
Diskrimininierungsbekämpfung, häusliche Gewalt und Jugend. Sein Ziel ist die
Durchsetzung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit, insb. von Frauen und
Männern sowie eine Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Frauen.
Aufgaben-/Themenbereiche: Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung, Privatleben und
Familie (inbs. Vereinbarkeit), Arbeit und Wirtschaft, Gewalt gegen Frauen, Frauenhandel
und sexuelle Ausbeutung/Prostitution. Das Ministerium bietet auch einen Service für die
Ausarbeitung und Durchsetzung betrieblicher Gleichstellungspläne an.
Vorläufer war das im Arbeits- und Sozialministerium angesiedelte Generalsekretariat für
Gleichstellungspolitik.
Observatorium für Gleichstellung beim Fraueninstitut:
geschaffen 2000 mit dem Namen „Equal Permanent Observatory“ auf Initiative des Instituts
für Frauen, der Gleichstellungseinrichtungen der autonomen Regionen und der Sektoralen
Frauenkonferenz mit dem Ziel, Informationen zu sammeln und ein Indikatorensystem zu
definieren, um Analysen über Fortschritte der Chancengleichheit von Frauen und Männern
zu ermöglichen und so die Gleichstellungspolitik zu evaluieren.
Weitere Observatorien, die bei verschiedenen Ministerien angesiedelt sind:
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Staatliches Observatorium für geschlechterbezogene Gewalt
Observatorium für das Bild der Frauen
Observatorium für Frauen im Verteidigungsministerium
Observatorium für die Gesundheit von Frauen
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Observatorium gegen häusliche Gewalt und für Geschlechter beim Generalrat der Judikative
Observatorium für Frauen in den staatlichen Sicherheitskräften
Observatorium der Geschlechter, Verfassung und Reformen der Statuten der INAP
Rat für die Teilhabe von Frauen (Consejo de Participación de la Mujer):
Eingerichtet auf Basis des Gesetzes zur effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern
(2007) und dem Dekret zur Funktionsweise, den Kompetenzen und der Zusammensetzung
des Rates für die Teilhabe von Frauen (2009); beratendes Organ der spanischen
Zentralregierung, dem Ministerium für Gleichstellung zugeordnet; 40 Mitglieder aus der
öffentlichen Verwaltung, Frauenorganisationen, von den Sozialpartnern und von
Gleichstellungs-ExpertInnen.
Instituto de la mujer (Fraueninstitut) (spanisch):
Seit 1983, Restrukturierung 1997; unabhängiges Institut, aber angesiedelt im Ministerium
für Gleichstellung über das Generalsekretariat für Gleichstellungspolitik; finanziert durch
staatlich und EU-Förderung; wichtig ist die Zusammenarbeit mit Ministerien und Referaten
und Interessenverbänden und NGOs; Vernetzung mit entsprechenden Einrichtungen auf
regionaler Ebene; Hauptziel: Bedingungen, die eine Gleichstellung von Frauen und
Männern ermöglichen, zu fördern und die vollständige Teilhabe von Frauen in allen
Lebensbereichen zu erreichen; Aufgaben: Analyse der rechtlichen und gesellschaftlichen
Situation von Frauen, Monitoring der Anwendung geltenden Rechts bzw. Regulierungen;
Ausarbeitung von Equality Plans und deren Umsetzung, Informationssammlung und
Dokumentation, Datenbank sozialer Indikatoren und Statistiken zur Situation von Frauen,
Förderung der Bereitstellung von Serviceangeboten für Frauen, Förderung von
Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Aufklärungsarbeit
und Weiterbildung.
Gleichstellungs-Institutionen in den autonomen Regionen und auf lokaler Ebene
Die autonomen Regionen haben ihre eigenen Gleichstellungsinstitutionen etabliert und sind
für die Umsetzung der Gleichstellungspolitik in ihren geografischen Gebieten entsprechend
der in der Verfassung und den Autonomiestatuten festgehaltenen Kompetenzen
verantwortlich. Auf lokaler Ebene haben manche Gemeinderäte den Posten einer
Frauenbeauftragten etabliert entsprechend ihrer Zuständigkeiten für Frauenförderung und
der Bereitstellung sozialer Dienste. Außerdem existieren auf diesen Ebenen auch regionale
bzw. lokale Gleichstellungspläne, die sich an dem jeweiligen nationalen Plan orientieren.
Andere Gender-Akteur_innen
AFEM - Association des Femmes de l'Europe Meridionale (in den Sprachen der beteiligten
Länder):
ist ein europäisches Frauen-Netzwerk von Personen, Organisationen und Dachorganisation
aus Zypern, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien und Portugal.
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Wissenschaft
Universitäten
AUDEM (Asociacion Universitaria de Estudios de las Mujeres) (Vereinigung der
universitären Frauenstudien) (spanisch):
Auf der Website von AUDEM findet sich eine nach Regionen differenzierte Datenbank mit
den Instituten o.ä., an denen Frauenstudien angeboten werden.
Quellen
Beschreibung der Quellenlage:
Sehr schlechte Quellenlage in englischer Sprache; NGOs sind über eigene Internetseiten
oder Netzwerke gut aufzufinden, aber fast ausschließlich auf Spanisch; mittlerweile über
das Ministerium für Gleichstellung und seine Website gebündelte Informationen zur
staatlichen Gleichstellungspolitik.
Benennung der relevanten Quellen:
Internetquellen: siehe oben bei der jeweiligen Organisation
Literatur
Villagómez, Elizabeth/ Martinez, Maribel 2004: Gender Mainstreaming in Spanien. In:
Meuser, Michael/Neusüß, Claudia (Hg.): Gender Mainstreaming. Konzepte –
Handlungsfelder – Instrumente. S. 158-168
Valiente, Celia 2003: Pushing for Equality Reforms: The European Union and Gender
Discourse in Post-Authoritarian Spain. In: Liebert, Ulrike (Hg.): Gendering Europeanisation.
S. 187-222
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Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des GundaWerner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung
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