Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich Spanien Geschlechterpolitische Situation in Spanien Übersicht Kurzbeschreibung und -bewertung Rechtslage: Gleichstellungsrecht Antidiskriminierungsgesetz Weitere Gesetze im Bereich Anti-Diskriminierung/Gleichbehandlung Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme Aktueller politischer Diskurs Akteur_innen: NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen Regierung, Ministerien Gleichstellungs-Institutionen in den autonomen Regionen und auf lokaler Ebene Andere Gender-Akteur_innen Wissenschaft: Universitäten Quellen Literatur Kurzbeschreibung und -bewertung Spanien hat sich unter der Regierung Zapatero zu einem Vorreiter der Gleichstellungspolitik in Europa entwickelt. Mit der Etablierung des Ministeriums für Gleichstellung und seiner national wie auch international sehr engagierten Ministerien hat die Geschlechterpolitik einen wichtigen Stellewert auf staatlicher Ebene bekommen. Das spanische Gleichstellungsrecht gilt als eines der vorbildlichsten in Europa. Die spanische Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 1 T 030 285 34 121 EU-Ratspräsidentschaft in der ersten Jahreshälfte 2010 hat das Gleichstellungsthema ganz oben auf die politische Agenda gesetzt. Auch im Bereich der Nicht-Diskriminierung, insbesondere aus Gründen der sexuellen Orientierung sind im katholisch geprägten Spanien in den letzten Jahren wichtige Fortschritte zu verzeichnen (z.B. Ehe homosexueller Paare). Geschlechterpolitik und Anti-Diskriminierungspolitik scheinen in Spanien nicht in Konkurrenz miteinander zu stehen. Diese Diskurse laufen scheinbar parallel. Deutlich ist, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern weiterhin eine hohe Priorität genießt. Wesentliche Voraussetzungen für eine gesetzliche und politische Verankerung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Spanien waren das Ende der Diktatur (1974) und der EU-Beitritt Spaniens (1986). Ein wichtiges Merkmal ist die dezentrale Verwaltung Spaniens, die zu sehr unterschiedlichen Ansätzen und Umsetzungen von Gleichstellungspolitik führt, auch wenn eine gemeinsame Orientierung am nationalen Gleichstellungsplan und der Gesetzgebung gegeben ist. Das Ministerium für Gleichstellung und das staatliche Fraueninstitut haben hier eine wichtige Vernetzungsfunktion. Es ist immer noch eine deutliche Orientierung der Geschlechterpolitik auf die Frage der Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und damit verbunden bzw. daraus resultierend auf Fragen der Vereinbarkeit von Beruf- und Familie sichtbar. Dies wird auch in Gleichstellungsplänen auf unterschiedlichen Ebenen (national bis lokal) sowie in den NAPs zu Beschäftigung bzw. Armutsbekämpfung/soziale Integration deutlich. Mittlerweile gleichwertig im offiziellen Diskurs werden aber auch die Themen politische und gesellschaftliche Teilhabe (unter dem Begriff „Parität“) und das Thema geschlechtsbezogene Gewalt behandelt. Dies ist sicher auch ein Verdienst der in diesen Bereichen schon seit langem tätigen Frauenorganisationen. Rechtslage Gleichstellungsrecht Verfassung Spaniens (Art. 9 + 14) Gesetz über Maßnahmen zum einheitlichen Schutz vor geschlechterbezogener Gewalt (2004) Gesetz zur effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern (2007) Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes in den Bereichen Politik, Privatwirtschaft und Vereinbarkeit sind: Parteien müssen bei Wahlen Listen aufstellen, in denen Frauen und Männer jeweils mindestens 40 Prozent der Listenplätze einnehmen. Dies gilt gleichermaßen für Parlaments, Regional- und Kommunalwahlen (ab 5.000 Einwohnern). Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 2 T 030 285 34 121 Regierung und öffentliche Stellen müssen öffentliche Ausschüsse, Kommissionen etc. paritätisch besetzen. Bis 2015 muss der Frauenanteil in Vorständen von Unternehmen auf mindestens 40 Prozent steigen. Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten müssen Gleichstellungspläne aufstellen, um die Diskriminierung von Frauen (und Männern) am Arbeitsplatz zu verhindern. Dazu gehören auch Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung. Das Ministerium schreibt einen Preis für jene Unternehmen aus, die geschlechtergerechte Vorgaben am besten umsetzen. Der Staat begünstigt bei der Vergabe von Aufträgen jene Unternehmen, die eine geschlechtergerechte Politik verfolgen. Maßstab dafür ist ein so genannter Index, der das Engagement der jeweiligen Unternehmen misst. Bewertungen schließen sowohl innerbetriebliche Maßnahmen ein, aber beispielsweise auch nicht-sexistische Werbung für Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens. Das Gesetz schreibt verbesserte Regelungen zur Arbeitszeit von ArbeitnehmerInnen mit Familienpflichten vor, beispielsweise das Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit. Väter haben Anspruch auf einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Bis 2013 soll dieser vier Wochen betragen. Bis 2007 gab es kein allgemeines Gleichstellungsgesetz, nur nationale Umsetzung der EURichtlinien mit Bezug zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Einzelgesetzen; in manchen Bereichen gab es bereits vorher schon weitergehende rechtliche Bestimmungen (Mutterschutz, Elternzeit). Antidiskriminierungsgesetz Gesetz über fiskalische, administrative und soziale Maßnahmen (2003): Das Gesetz setzt (in Kapitel 3) die beiden EU-Antidiskriminierungs-Richtlinien um. Im ersten Teil werden die Definitionen von direkter und indirekter Diskriminierung, Belästigung und Veranlassung von Diskriminierung benannt. Im zweiten Teil werden die wesentlichen Aspekte der Richtlinie 2000/43 umgesetzt, ausgenommen die Beschäftigung und Ausbildung betreffenden Punkte. Hier werden die Möglichkeit für positive Maßnahmen, das Klagerecht für Organisationen und die Umkehr der Beweislast geregelt. Der dritte Teil des Gesetzes bezieht sich auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung im Arbeitsleben (Beschäftigung, Ausbildung) im Hinblick auf Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Orientierung. In diesem Teil werden neben positiven Maßnahmen und Beweislastumkehr auch die Anpassung der Arbeitsgesetze, die Berücksichtigung der Gleichstellung in Tarifverhandlungen und die Förderung der Gleichstellung durch betriebliche Gleichstellungspläne festgelegt. Außerdem etabliert das Gesetz den „Rat für die Förderung der Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung auf Grund von Rasse oder ethnischer Herkunft“, dessen genaue Zusammensetzung, Kompetenzen und Regularien in einem rechtlichen Dekret 2007 weiter spezifiziert wurden. Weitere Gesetze im Bereich Anti-Diskriminierung/Gleichbehandlung Gesetz über Chancengleichheit, Nichtdiskriminierung und universalen Zugang für Menschen mit Behinderungen (2003) + Gesetz zur Bekämpfung und Sanktionierung von Diskriminierung behinderter Menschen (2007) Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 3 T 030 285 34 121 Gesetz zur Anerkennung der Gebärdensprache und von Sprachhilfesystemen (2007) Gesetz über Änderung des Geschlechts bei der Eintragung in offiziellen Registern (2007) Gesetz über die gleichberechtigte Ehe homosexueller Paare (2005) Gesetz über Frühverrentungsregelungen in Tarifverhandlungen (2005) Die spanische Regierung arbeitet an einem umfassenden Gesetz, das alle Fragen der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung in allen Bereichen und hinsichtlich aller Diskriminierungsgründe regeln soll. Weitere Informationen im Länderbericht Spanien Gesetze zu Quoten v.a. im politischen und wirtschaftlichen Bereich Kein Quotierungsgesetz. Seit 1990er Jahren Quoten in allen Parteien (Vorreiter PSOE mit 25%-Quote 1988; 1997 Einführung der „democracy of parity“ mit 40/60-Quotierung). Weitere Gesetze/rechtliche Regelungen und Regierungsprogramme Weitere Einzelgesetze regeln das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung (2010), Vaterschaftsrechte (2009), die Bekämpfung von geschlechtsbezogener Gewalt (2004), die Berücksichtigung von Gender Mainstreaming im Regierungshandeln (2003) oder die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben. Strategieplan Chancengleichheit (plan estratégico de igualdad oportunidades) (2008-2011) wurde im Dezember 2007 beschlossen davor: 4 equality plans/plan para la igualdad entre mujeres y hombres (1988-1990, 1993-95, 1997-2000, 2002-2006): Hauptinstrument staatlicher Gleichstellungspolitik; Verabschiedung durch den Ministerrat; GM erstmalig im 3. Plan expliziert; Ziele bzw. Instrumente der Gleichstellung: rechtliche Gleichheit, affirmative action, Gender Mainstreaming; 8 Bereiche des 4. Plans: mainstreaming, economic life, decision-making, quality of life, encouragement of equality in civil life, egalitarian values and attitudes, conciliation of family and work life, cooperation; existieren auch auf regionaler und lokaler Ebene, was angesichts der dezentralen Verwaltungsstruktur Spaniens bedeutsam ist. Nationale Aktionspläne (NAP) in den Bereichen Beschäftigung und Armutsbekämpfung/soziale Integration: stellen gemeinsam mit den Gleichstellungsplänen die wichtigsten Instrumente zur Umsetzung von Gleichstellung in Spanien dar; z.B. Reduktion von Sozialversicherungsbeiträgen bei unbefristeten Arbeitsverträgen von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen/Sektoren (25-100%). Weitere aktuelle Programme der Regierung: Nationaler Plan für die Aufklärung und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt Integrierter Plan zur Bekämpfung von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 4 T 030 285 34 121 Plan zur Aufklärung und Prävention von geschlechtsbezogener Gewalt in der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (2009 – 2012) Aktionsplan der spanischen Regierung zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 für Frauen, Frieden und Sicherheit Gender Mainstreaming: GIA von Gesetzesentwürfen, -änderungen und rechtsverbindlichen Bestimmungen seit 2003 verbindlich. Erfolgreiche Gender-Budgeting-Ansätze im Baskenland und der Provinz Cordoba (Andalusien). 2010 Spanische Ratspräsidentschaft der EU: Die spanische Ratspräsidentschaft hat Gleichstellung zum einem Top-Thema seiner Agenda gemacht und im Sinne des Mainstreamings in allen Aktivitäten der Präsidentschaft zu berücksichtigen versucht. Dabei waren die drei geschlechterpolitischen Themen: Gender Mainstreaming der EU-Strategie 2020, Gewalt gegen Frauen, Gleichbehandlung/AntiDiskriminierung. Veranstaltungen während der Präsidentschaft: u.a. Europäisches Forum Peking 15+, European Women in Power Summit, Informelles Treffen der Gleichstellungsminister. Aktueller politischer Diskurs siehe Kurzbeschreibung/-bewertung Akteur_innen NGOs: Parteien, zivilgesellschaftliche Organisationen CELEM – Coordinadora Española para el Lobby Europeo de Mujeres (spanisch): ist die spanische Koordinierungsstelle für die Europäische Frauenlobby (EWL) Red Estatal de Organizaciones Feministas contra la Violencia de Género (spanisch): ist ein (staatliches) Netzwerk/Dachverband feministischer Organisationen, die sich gegen geschlechtsbezogene Gewalt engagieren (seit 1997)) Mujeres en Red (spanisch): „Frauen im Netz“ ist eine Internetplattform mit dem Ziel der Nutzung der neuen Medien zur Verbreitung feministischer Ideen und Informationen, versteht sich als „El Periódico Feminsta“; keine Organisationszugehörigkeit, keine Subventionen, baut auf ehrenamtlichem Engagement auf; Koordination durch Montserrat Boix, Journalistin bei Estado Espanol La Federación de Mujeres Progresistas (FMP) (spanisch) Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 5 T 030 285 34 121 Außerdem gibt es viele regionale Frauenorganisationen! Democracia Paritaria (spanisch): ist ein Projekt des spanischen Juristinnenbundes Themis (spanisch) mit dem Ziel der gleichberechtigten Repräsentation von Frauen in allen öffentlichen/gesellschaftlichen Bereichen und Entscheidungsprozessen. Gleichstellungspolitik in Parteien/Gewerkschaften: PSOE (El Partido Socialista Obrero Español)/ Sekretariat für Gleichstellungspolitik (spanisch) IU (Izquierda Unida)/ Area de la Mujer (spanisch) PP (Partido Popular)/ Area de la Mujer (spanisch) CC.OO. (Confederación sindical de comisiones obreras)/ Area Mujeres (spanisch) und Zeitschrift „Trabajadora“ UGT (Union General de Trabajadores)/ Mujer Trabajadora (spanisch) CGT (Confederación General del Trabajo)/ Mujer (spanisch) Regierung, Ministerien Ministerium für Gleichstellung (Ministerio de Igualdad) (spanisch, englisch): Das Ministerium ist Teil der spanischen Zentralregierung zuständig für die Entwicklung und Durchsetzung von politischen Maßnahmen in den Bereichen Gleichstellung, Diskrimininierungsbekämpfung, häusliche Gewalt und Jugend. Sein Ziel ist die Durchsetzung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit, insb. von Frauen und Männern sowie eine Stärkung der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Frauen. Aufgaben-/Themenbereiche: Gleichstellung in der öffentlichen Verwaltung, Privatleben und Familie (inbs. Vereinbarkeit), Arbeit und Wirtschaft, Gewalt gegen Frauen, Frauenhandel und sexuelle Ausbeutung/Prostitution. Das Ministerium bietet auch einen Service für die Ausarbeitung und Durchsetzung betrieblicher Gleichstellungspläne an. Vorläufer war das im Arbeits- und Sozialministerium angesiedelte Generalsekretariat für Gleichstellungspolitik. Observatorium für Gleichstellung beim Fraueninstitut: geschaffen 2000 mit dem Namen „Equal Permanent Observatory“ auf Initiative des Instituts für Frauen, der Gleichstellungseinrichtungen der autonomen Regionen und der Sektoralen Frauenkonferenz mit dem Ziel, Informationen zu sammeln und ein Indikatorensystem zu definieren, um Analysen über Fortschritte der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu ermöglichen und so die Gleichstellungspolitik zu evaluieren. Weitere Observatorien, die bei verschiedenen Ministerien angesiedelt sind: Staatliches Observatorium für geschlechterbezogene Gewalt Observatorium für das Bild der Frauen Observatorium für Frauen im Verteidigungsministerium Observatorium für die Gesundheit von Frauen Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 6 T 030 285 34 121 Observatorium gegen häusliche Gewalt und für Geschlechter beim Generalrat der Judikative Observatorium für Frauen in den staatlichen Sicherheitskräften Observatorium der Geschlechter, Verfassung und Reformen der Statuten der INAP Rat für die Teilhabe von Frauen (Consejo de Participación de la Mujer): Eingerichtet auf Basis des Gesetzes zur effektiven Gleichstellung von Frauen und Männern (2007) und dem Dekret zur Funktionsweise, den Kompetenzen und der Zusammensetzung des Rates für die Teilhabe von Frauen (2009); beratendes Organ der spanischen Zentralregierung, dem Ministerium für Gleichstellung zugeordnet; 40 Mitglieder aus der öffentlichen Verwaltung, Frauenorganisationen, von den Sozialpartnern und von Gleichstellungs-ExpertInnen. Instituto de la mujer (Fraueninstitut) (spanisch): Seit 1983, Restrukturierung 1997; unabhängiges Institut, aber angesiedelt im Ministerium für Gleichstellung über das Generalsekretariat für Gleichstellungspolitik; finanziert durch staatlich und EU-Förderung; wichtig ist die Zusammenarbeit mit Ministerien und Referaten und Interessenverbänden und NGOs; Vernetzung mit entsprechenden Einrichtungen auf regionaler Ebene; Hauptziel: Bedingungen, die eine Gleichstellung von Frauen und Männern ermöglichen, zu fördern und die vollständige Teilhabe von Frauen in allen Lebensbereichen zu erreichen; Aufgaben: Analyse der rechtlichen und gesellschaftlichen Situation von Frauen, Monitoring der Anwendung geltenden Rechts bzw. Regulierungen; Ausarbeitung von Equality Plans und deren Umsetzung, Informationssammlung und Dokumentation, Datenbank sozialer Indikatoren und Statistiken zur Situation von Frauen, Förderung der Bereitstellung von Serviceangeboten für Frauen, Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierung, Aufklärungsarbeit und Weiterbildung. Gleichstellungs-Institutionen in den autonomen Regionen und auf lokaler Ebene Die autonomen Regionen haben ihre eigenen Gleichstellungsinstitutionen etabliert und sind für die Umsetzung der Gleichstellungspolitik in ihren geografischen Gebieten entsprechend der in der Verfassung und den Autonomiestatuten festgehaltenen Kompetenzen verantwortlich. Auf lokaler Ebene haben manche Gemeinderäte den Posten einer Frauenbeauftragten etabliert entsprechend ihrer Zuständigkeiten für Frauenförderung und der Bereitstellung sozialer Dienste. Außerdem existieren auf diesen Ebenen auch regionale bzw. lokale Gleichstellungspläne, die sich an dem jeweiligen nationalen Plan orientieren. Andere Gender-Akteur_innen AFEM - Association des Femmes de l'Europe Meridionale (in den Sprachen der beteiligten Länder): ist ein europäisches Frauen-Netzwerk von Personen, Organisationen und Dachorganisation aus Zypern, Spanien, Frankreich, Griechenland, Italien und Portugal. Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 7 T 030 285 34 121 Wissenschaft Universitäten AUDEM (Asociacion Universitaria de Estudios de las Mujeres) (Vereinigung der universitären Frauenstudien) (spanisch): Auf der Website von AUDEM findet sich eine nach Regionen differenzierte Datenbank mit den Instituten o.ä., an denen Frauenstudien angeboten werden. Quellen Beschreibung der Quellenlage: Sehr schlechte Quellenlage in englischer Sprache; NGOs sind über eigene Internetseiten oder Netzwerke gut aufzufinden, aber fast ausschließlich auf Spanisch; mittlerweile über das Ministerium für Gleichstellung und seine Website gebündelte Informationen zur staatlichen Gleichstellungspolitik. Benennung der relevanten Quellen: Internetquellen: siehe oben bei der jeweiligen Organisation Literatur Villagómez, Elizabeth/ Martinez, Maribel 2004: Gender Mainstreaming in Spanien. In: Meuser, Michael/Neusüß, Claudia (Hg.): Gender Mainstreaming. Konzepte – Handlungsfelder – Instrumente. S. 158-168 Valiente, Celia 2003: Pushing for Equality Reforms: The European Union and Gender Discourse in Post-Authoritarian Spain. In: Liebert, Ulrike (Hg.): Gendering Europeanisation. S. 187-222 ___ Ergebnisse einer Recherche von Tanja Berger und Pamela Dorsch 2010 im Auftrag des GundaWerner-Instituts der Heinrich-Böll-Stiftung Europäische Geschlechterpolitiken – EU-Ländervergleich: Irland Heinrich-Böll-Stiftung Gunda-Werner-Institut Schumannstraße 8 10117 Berlin [email protected] www.gunda-werner-institut.de 8 T 030 285 34 121