Verarbeitung lohnlaufrelevanter Mutationen

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Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
Lehrpersonal, Personal West
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Referenz-Nr.: 190-70 WE
Verarbeitung lohnlaufrelevanter Mutationen /
Lohnauszahlung 2016
Termine
Monat
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
Eingang beim Volksschulamt für 2016
08.01
10.02.
10.03.
08.04.
10.05.
10.06.
08.07.
10.08.
09.09.
10.10.
10.11.
02.12.
Lohnauszahlung 2016
(Valuta)
25.01.
25.02.
24.03.
25.04.
25.05.
24.06.
25.07.
25.08.
23.09.
25.10.
25.11.
15.12.
Grundsätzliches
Lehrpersonen werden für die in der Anstellungsverfügung festgelegten Lektionen (Primarund Sekundarstufe) bzw. Stunden (Kindergartenstufe) im jeweiligen Monat entlöhnt.
Weitere lohnlaufrelevante Mutationen (Pensenänderungen, unbezahlte Urlaube etc.) werden in der aktuellen Lohnauszahlung berücksichtigt, wenn die entsprechende und korrekt
ausgefüllte Verfügung vor dem 10. Tag des laufenden Monats beim Volksschulamt eingegangen ist.
Erläuterungen zu den Einreichungsfristen (Eingang beim Volksschulamt)
In der Regel muss die lohnlaufrelevante Mutation (Verfügung) bis am 10. jeden Monats bei
uns eintreffen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den Freitag vorher. Im Dezember ist der Termin vorgezogen, weil die Lohnauszahlung früher, rund
1 Woche vor den Feiertagen, stattfindet.
Verfügungen übermitteln über PULS avanti oder mit A-Post einsenden an:
Volksschulamt
Sektor Personal
Walchestrasse 21
8090 Zürich
Bildungsdirektion
Volksschulamt
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Erläuterungen zur Lohnauszahlung (Valuta)
Am angegebenen Tag findet die Lohnauszahlung statt. Auf die Verarbeitung bei der Bank
oder Post haben wir keinen Einfluss. Die Buchung kann am jeweiligen Tag zu irgendeinem
Zeitpunkt vorgenommen werden und ist möglicherweise erst am Folgetag auf dem entsprechenden Konto sichtbar.
Unterschrift durch die Schule
Nur wenn die Verfügung von der Schule unterzeichnet wurde, kann diese für die Lohnauszahlung verarbeitet werden.
Weitere wichtige Informationen
Für Auskünfte oder Fragen zum Lohn ist die zuständige Kontaktperson auf der Lohnabrechnung aufgeführt.
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