Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Lehrpersonal Referenz-Nr.: 190-70 WE 13. Dezember 2016 1/2 Verarbeitung lohnlaufrelevanter Mutationen / Lohnauszahlung 2017 Termine Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Eingang beim Volksschulamt für 2017 10.01. 10.02. 10.03. 10.04. 10.05. 09.06. 10.07. 10.08. 08.09. 10.10. 10.11. 05.12. Lohnauszahlung 2017 (Valuta) 25.01. 24.02. 24.03. 25.04. 24.05. 23.06. 25.07. 25.08. 25.09. 25.10. 24.11. 15.12. Grundsätzliches Lehrpersonen werden für den in der Anstellungsverfügung festgelegten Beschäftigungsgrad im jeweiligen Monat entlöhnt. Weitere lohnlaufrelevante Mutationen (Pensenänderungen, unbezahlte Urlaube etc.) werden in der aktuellen Lohnauszahlung berücksichtigt, wenn die entsprechende und korrekt ausgefüllte Verfügung vor dem 10. Tag des laufenden Monats beim Volksschulamt eingegangen ist. Erläuterungen zu den Einreichungsfristen (Eingang beim Volksschulamt) In der Regel muss die lohnlaufrelevante Mutation (Verfügung) bis am 10. jeden Monats bei uns eintreffen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist auf den Freitag vorher. Im Dezember ist der Termin vorgezogen, weil die Lohnauszahlung früher, rund 1 Woche vor den Feiertagen, stattfindet. Verfügungen übermitteln über PULS oder mit A-Post einsenden an: Volksschulamt Sektor Personal Walchestrasse 21 8090 Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt 2/2 Zwischen dem 15. und 19. Tag des jeweiligen Monats kann es im PULS aufgrund der Lohnläufe zeitliche Verzögerungen geben. Erläuterungen zur Lohnauszahlung (Valuta) Am angegebenen Tag findet die Lohnauszahlung statt. Auf die Verarbeitung bei der Bank oder Post haben wir keinen Einfluss. Die Buchung kann am jeweiligen Tag zu irgendeinem Zeitpunkt vorgenommen werden und ist möglicherweise erst am Folgetag auf dem entsprechenden Konto sichtbar. Unterschrift durch die Schule Nur wenn die Verfügung von der Schule unterzeichnet wurde, kann diese für die Lohnauszahlung verarbeitet werden. Weitere wichtige Informationen Für Auskünfte oder Fragen zum Lohn ist die zuständige Kontaktperson auf der Lohnabrechnung aufgeführt.