LASSEN SIE UNS DIE WALE SCHÜTZEN ! DER FREUND DER WALE UND DELPHINE ie kanarischen Gewässer sind ein privilegierter Ort zur Walbeobachtung. In den vergangenen Jahren sind mehr als 27 verschiedene Spezies gezählt worden. Diese große Artenvielfalt ist den besonderen ozeanographischen, geomorphologischen und klimatischen Charakteristiken der Region zu verdanken. Da es sich bei den Inseln um einen ozeanischen Archipel mit einer nur sehr geringen Inselplattform handelt, kommen auf den Kanaren sowohl Küsten-, wie auch Ozeanspezies vor und die Gewässer Die Flagge „Blaues Schiff“ ist ein Erkennungsmerkmal, das Schiffen gewährt wird, die zur Walbeobachtung zu touristischen Zwecken zugelassen sind. Auf der Flagge ist das Jahr vermerkt, in dem das Schiff für die Ausübung dieser Tätigkeit zugelassen ist. BENUTZEN SIE NUR SCHIFFE, DIE DIESE FLAGGE TRAGEN! HUF CHLOR FREI GEBLEICHTEM PAPIER GEDRUCKT GOBIERNO DE CANARIAS • DISEÑO: PUBLICACIONES TURQUESA • DIBUJOS: JOSE MANUEL MORENO • FOTOS: SERGIO HANQUET Y TEODORO LUCAS • FOTOMECÁNICA E IMPRESIÓN: CONTACTO CENTRO DE ARTES GR'AFICAS • NUEVA EDICIÓN 2008 des Archipels sind einerseits Durchzugsgebiet für Migrationsarten, wie auch andererseits Habitat für heimische Spezies, wie den Indischen Grindwal (Globicephala macrorhynchus) und den Großen Tümmler (Tursiops truncatus), die auch von den Schiffen aus am häufigsten beobachtet werden. ie Walbeobachtung ist für sich genommen keine schädliche Aktivität, muss jedoch unter der Einhaltung bestimmter Vorschriften ausgeübt werden. Die Meeressäuger stellen eine der reizvollsten, aber auch störungsanfälligsten natürlichen Ressourcen dar, die wir besitzen. Das von der Kanarischen Regierung erlassene Dekret 178/2000, das die Walbeobachtung reguliert, verlangt die Erfüllung von Verhaltensvorschriften, eine im Vorhinein einzuholende Genehmigung und, im Falle der Beobachtung zu touristischen Zwecken, die Anwesenheit eines auf Wale spezialisierten Führers an Bord der zugelassenen Schiffe (Kanarisches Amtsblatt BOC 133 vom 6/10/2000). Das Königleiche Dekret 1727/2007 zu Schutzmaßnahmen für Wale reguliert auf staatlicher Ebene alle Arten von Aktivitäten, die einen Einfluss auf den Erhalt von Walen, Glattschweinswalen und Delphinen haben können (Offizielles Spanisches Amtsblatt, BOE Nr. 11 vom 12/01/2008). Alle Aktivitäten, die einen negativen Einfluss auf den Arterhalt und den guten Erhaltungszustand der Wale haben können, sind reguliert. Jedwede Aktivität, die in der mobilen Walschutzzone ausgeübt wird, unterliegt einer Reihe von Verhaltensvorschriften. Ausgenommen sind lediglich einige wenige Sonderfälle wissenschaftlicher, technischer und kultureller Art, sowie solcher der Bildung, des Arterhalts und der Öffentlichkeitsarbeit. Sonderregulierungen existieren für den beruflichen Fischfang und Meeresfrüchtesammlung, Zivilschutz, Seerettung und Kampf gegen die Umweltverschmutzung, öffentliche Meeres- und Luftsicherheit, Landesverteidigung, Seesignalisierung und Meeresvermessungssysteme. VERHALTENSKODEX PFLICHTEN 1 Nicht die Schwimmrichtung der Waltiere unterbrechen, nicht durch eine Gruppe hindurchfahren oder um diese herumfahren, unter keinen Umständen eine Walkuh von ihrem Jungen trennen. 2 Einen Mindestabstand von 60 m zu den Tieren halten, ausgenommen in Notsituationen oder mit ausdrücklicher Genehmigung. 3 Die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als zwei Schiffen im Umkreis von 100 m und mehr als drei Schiffen in einem Radius von weniger als 500 m in Entfernung der Waltiere vermeiden. 4 In der Nähe der Waltiere weder zu baden noch zu tauchen, ohne eine ausdrückliche Genehmigung hierzu erteilt zu bekommen. Werfen Sie weder Nahrungsmittel noch Abfälle in der Nähe der Wale ins Wasser. 5 Die Walbeobachtung von der Luft aus mit Motorflugzeugen unter einer Höhe von 1500 Fuß (500 m) ist untersagt. 6 Die Walbeobachtung von Motorjets aus ist in einer Entfernung von weniger als 500 m zu den Tieren untersagt. MOBILER WALSCHUTZRAUM DAS VERHALTEN DER WALTIERE 1 Verlassen Sie sofort das Gebiet, wenn Sie bei den Tieren irgendein Zeichen von Alarm, Verhaltensstörung oder Angst, wie plötzliche Änderungen der Schwimmrichtung oder Geschwindigkeit, mehrere aufeinander folgende heftige Körperbewegungen oder Ausatmen von Luft unter Wasser beobachten. 2 Vermeiden Sie in einem Umkreis von 500 m Geräusche, die die Tiere unter Wasser oder an der Oberfläche stören könnten. Erzeugen Sie keine Klänge oder Laute, um die Tiere anzulocken. 3 Wenn sich zwei oder mehr Schiffe dem selben Tier oder der selben Gruppe gleichzeitig nähern, haben Annäherung und Schiffsmanöver koordiniert zu werden, damit die Störung der Wale möglichst gering ist. 4 5 Falls ein Tier unabsichtlich verletzt werden sollte oder Sie irgendein totes Waltier sichten, sind die zuständigen Behörden hiervon unter der Rufnummer 112 zu unterrichten, wobei die Position des betroffenen Tieres anzugeben ist. Wenn es bei einem Tauchgang außerhalb der Schutzzone dazu kommen sollte, dass sich eine Gruppe von Walen den Tauchern nähert, so dürfen diese in keiner Weise mit jenen interagieren. Wenn bei den Tieren Verhaltensweisen beobachtet werden, die sich auf die Anwesenheit der Taucher beziehen, so müssen sich diese unter Beachtung der Sicherheit der Taucher sobald wie möglich von dem Ort entfernen. ANNÄHERUNGSWEISEN 1 Die Annäherung an die Tiere hat auf sanfte Weise und in konvergierender Richtung zu ihrer Schwimmrichtung zu erfolgen, niemals von vorn. Unter gar keinen Umständen darf die freie Bewegung der Tiere beeinträchtigt werden. 2 Während der Phase der Annäherung muss eine parallel zu den Tieren verlaufende Richtung eingehalten werden, plötzliche Änderungen von Geschwindigkeit und Richtung der Schiffe sind zu vermeiden. 3 Wenn sich das Schiff in einem Umkreis von 500 m zu den Waltieren befindet, muss die Geschwindigkeit unter der des langsamsten Tieres der betreffenden Walgruppe liegen oder darf eine Geschwindigkeit von vier Knoten nicht überschreiten. 4 Nicht in die eingeschränkte Beobachtungszone fahren (300 m), wenn sich dort einzelne erwachsene Tiere mit Jungen oder einzelne Jungtiere aufhalten. 5 Es ist untersagt länger als 30 Minuten in einer Entfernung von weniger als 100 m zu einem Waltier oder Gruppe zu verweilen. 6 Es ist verboten den Motor anzulassen oder gegebenenfalls die Geschwindigkeit zu erhöhen, während sich die Tiere in einer Entfernung von weniger als 60 m zum Schiff befinden. 7 Wenn sich die Tiere weniger als 60 m zum Schiff annähern oder plötzlich in dessen Nähe auftauchen, ist zu versuchen die gerade ausgeübte Aktivität einzustellen oder aber ohne plötzliche Wechsel diese fortzusetzen. 8 Wenn das Boot zwecks Beobachtung der Wale einen Halt einlegt, ist der Motor auf Leerlauf zu stellen. Das gleiche gilt für den Fall, in dem sich ein Wal dem Schiff nähert. 9 Fahren Sie niemals rückwärts, ausgenommen in Notsituationen oder um einen Zusammenstoß mit einem anderen Schiff oder einem Waltier zu vermeiden.