Gestaltungssatzung für die Ortslage Grieben der

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uhlig raith hertelt fuß I Freie Stadtplaner. Architekten, Landschaftsarchitektin
uhlig raith hertelt fuß 1 Partnerschaft für Stadt-, Landschafts- und Regionalplanung
Freie Stadtplaner, Architekten, Landschaftsarchitektin
Dipl. Ing. Kirsten Fuß
Freie Landschaftsarchitektin bdla
Dipl. Ing. Lars Hertelt
Freier Architekt
Dr. Ing. Frank-Bertolt Raith
Freier Stadtplaner und Architekt dwb
Prof. Dr. Ing. Günther Uhlig
Freier Architekt und Stadtplaner dwb
Partnerschaftsgesellschaft
Mannheim PR 100023
76131 Karlsruhe Waldhornstraße 25
Tel: 0721 37 85 64
Fax: 03221 11 45 382
Handy: 0172 96 83 511
18439 Stralsund Neuer Markt 5
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[email protected]
Gestaltungssatzung für die Ortslage Grieben
der Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
Begründung / Satzungsentwurf
Gestaltungssatzung Ortslage Grieben,Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
Begründung - Entwurf-Satzungssfassung, August 2009
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1) Grundsätze der Planung
1.1) Erforderlichkeit
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee
hat am 01. Februar 2006 die Aufstellung eines Bebauungsplans für Grieben mit der Zielsetzung beschlossen,
zur Sicherung des Ortsbildes eine bestandsorientierte Bauleitplanung durchzuführen. Damit soll eine nachhaltige
Entwicklung, die an bestehende Traditionen anknüpft und die die Qualitäten
der Insel auch im Interesse nachfolgender Generationen langfristig sichert, angestoßen werden.
- Anlage 1
Ergänzend zur Bauleitplanung soll eine
Satzung über die Ortsgestalt die Regelungsdichte des Bebauungsplans ergänzen bzw. in den Bereichen, in deGestaltungssatzung
nen das Regelwerk des BauGB bzw.
"Grieben"
der BauNVO nicht greift, mit der Hilfe
von Satzungsrecht vertiefen. Die Zielsetzung ist es, die bestehende gestalterische Traditionn des Ortes langfristig zu sichern und behutsam weiter zu entwickeln.
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Grieben liegt im Nordosten der Insel am Fuße des Dornbusch. Südlich grenzt der Vitter Bodden
an die Ortslage.
Insbesondere sind folgende Aspekte kritisch anzumerken:
Formenkanon: Es besteht die Befürchtung, dass mit der zunehmenden Tourismusentwicklung und dem Infrastrukturausbau Veränderungen stattfinden werden, die auf mittlere
Sicht dem bestehenden einheitlichen Erscheinungsbild der Ortslage abträglich sein werden. Da das Ortsbild eine wesentliche Grundlage des Tourismus darstellt, verdient die
Entwicklung der Gebäudegestaltung eine besondere Aufmerksamkeit. Auch wenn heute
das Ortsbild Griebens noch relativ homogen erscheint, so hat die Entwicklungsgeschichte
anderer Ortslagen auf der Insel bereits veranschaulicht, dass bei zunehmendem Entwicklungsdruck, Ortsteile sich innerhalb sehr kurzer Zeit sehr stark verändern können. Heute
und in Zukunft greifen Neubauten auf das gesamte Repertoire der Bauzulieferindustrie
zurück und heben sich in ihrer Ausdrucksart deutlich vom Bestand ab. Als Folge droht die
besondere noch sehr ursprüngliche Bebauung Griebens mitsamt dem Gesamteindruck
verloren zu gehen.
Landschaftsbezug: In vielen Bereichen hat eine Verbuschung eingesetzt. Hecken und
Bäume behindern mittlerweile den freien Blick zwischen den Gebäuden hinunter zum
Bodden. Während bis in die sechziger Jahre ein freier Blick ganzjährlich zum Bodden
möglich war, gelingt dies heute gelegentlich nur noch im Winter. Der ursprünglich großzügig weite Landschaftsbezug ist deshalb in vielen Bereichen nicht mehr spürbar und droht
allmählich ganz zu verschwinden.
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee reagiert als verantwortlicher Planungsträger aus Erfahrung in anderen Ortsteilen auf diese Entwicklung und hat die Aufstellung einer Satzung über die
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äußere Gestalt baulicher Anlagen für die Ortslage Grieben ergänzend zur Bauleitplanung beschlossen.
Die Gestaltungssatzung ist nicht nur als eine Sammlung von Verboten zu interpretieren, sondern
versteht sich gleichermaßen als eine Entwurfshilfe für Bauherren und Entwerfende. Sie schafft
ein Bewusstsein für das Ortsbild, die Architektur und erleichtert den Umgang mit einem wertvollen
Kulturgut.
1.2) Denkmalschutz
Denkmale sind gemäß der Definition des § 2 (1) DSchG M-V Sachen, Mehrheiten von Sachen
und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, wenn
die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die
Entwicklung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen sind und für die Erhaltung und Nutzung
künstlerische, wissenschaftliche, geschichtliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen. Bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen, sind die Belange des Denkmalschutzes und
der Denkmalpflege zu berücksichtigen.
Baudenkmale
Die Denkmalliste des Landkreises Rügen (Stand 07.11.2007) weist in der Ortslage Grieben folgende Baudenkmale aus:
•
Dorfstraße 50
Nr. 316
Fischerhaus
Denkmale sind vom Regelwerk der vorliegenden Gestaltungssatzung ausgenommen. Alle Veränderungen am Denkmal und in seiner Umgebung bedürfen gemäß § 7 Abs. 1 DSchG M-V der Genehmigung durch die Untere Denkmalschutzbehörde bzw. gemäß § 7 Abs. 7 DSchG M-V durch
die zuständige Behörde.
1.3) Baugestalterische Zielsetzung / Leitbild
Die Gemeinde Seebad Insel Hiddensee möchte mit der Gestaltungssatzung die atmosphärischen
und baulichen Qualitäten in Grieben langfristig sichern. Vom Regelwerk der vorliegenden Satzung sind daher zukünftige sowohl Neubauten, deren Freiflächen als auch Umbau- und Veränderungsmaßnahmen auf bereits bebauten Grundstücken betroffen.
Auf der Basis eines Leitbildes werden Kriterien in die Gestaltungssatzung Grieben als bindend
aufgenommen. Grundlage der Leitbildentwicklung sind das über lange Jahre entstandene Ortsbild, die vorhandenen Nutzungen sowie die zukünftigen Erwartungen an den Ort.
Grieben hat sich bis heute noch deutlich erkennbar als Straßendorf entwickelt. Südlich und nördlich der zentralen öffentlichen Erschließung stehen mehrheitlich zum Wohnen und Ferienwohnen
genutzte eingeschossige Häuser im inseltypischen Stil mit wei ßer Fassade und meistens mit Reet
gedeckten Dächern. Die Gebäudekubaturen sind einfach geometrisch, Anbauten spielen im Gesamteindruck eine untergeordnete Rolle. Die gärtnerisch gepflegten Vorgärten sind üblicherweise
mit Zäunen oder Hecken von der öffentlichen Erschließung getrennt. Einige Gärten werden als
Nutzgärten für die Selbstversorgung genutzt. Der homogene Gesamteindruck ist der einer ländlichen und ruhigen Siedlungslage. Eine Hiddenseer Besonderheit besteht in der durch keinen
Deich oder Dünenaufbau gestörten Boddenlage. Sichtbeziehungen von der Dorfstraße zum Vitter
Bodden bestehen in vielfältiger Weise.
Mit der Gestaltungssatzung sollen der ländliche Gesamteindruck und die Sichtbeziehungen zum
Vitter Bodden langfristig gesichert werden. Dabei wird die Gestaltungssatzung nicht nur als gesetzliches Mittel zur Durchsetzung von Gestaltungsnormen verstanden, sie soll auch als Anregung dienen, mit der Gestaltung privater Gebäude einen Beitrag zur abgestimmten Gestaltung
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des eigenen Ortsbildes beizutragen. Die Satzung schlägt eine Auswahl an bereits verwendeten
Materialien, bestehenden Gebäudevolumen, Dachformen usw. vor, um so einer zukünftig ausufernden architektonischen Leistungsschau was Materialwahl, Gebäudeform und Gartengestaltung anbelangt zuvorzukommen. Nur so wird langfristig der ländliche Charakter Griebens zu sichern sein.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass gewisse vorhandene Gestaltungselemente auf
Grund ihrer sehr individuellen Lösung und dem damit verbundenen Herstellungsaufwand nicht in
die Satzung aufgenommen werden können. Trotzdem werden sie als nennenswerte Lösungen in
der Begründung dargestellt. Somit liegt der Satzung die Absicht zu Grunde soviel zu regeln wie
nötig und so wenig zu regeln wie möglich.
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2) Ortsbildanalyse Grieben
2.1) Lage in der Landschaft
Grieben liegt am Fuß des aus pleistozänen Bildungen bestehenden Dornbusch, welcher Geländehöhen bis zu 72,5 m ü. HN aufweist, im Norden-Osten der Insel Hiddensee. Grieben hat keinen unmittelbaren Zugang zum südlich anschließenden Bodden. Die Ortslage befindet sich in einer kleinen Senke am Wege zwischen Kloster und dem Enddorn.
Bereits im Jahr 1937 wurde auf Hiddensee das erste Schutzgebiet, der Dornbusch mit Schwedenhagener Ufer ausgewiesen. Im Jahr 1954 wurde die gesamte Insel Landschaftsschutzgebiet
(LSG). Die Ortslage ist komplett vom Landschaftsschutzgebiet umgeben. Der gesamte Ort liegt
innerhalb des 200m Küsten- und Gewässerschutzstreifens.
2.2) Siedlungsentwicklung
Hiddensee, seit der Steinzeit kontinuierlich besiedelt, war in früheren Jahrhunderten eine von
Fischfang und Landwirtschaft geprägte Insel. Sie war im ausgehenden Mittelalter Eigentum (samt
Leibeigener Bevölkerung) des Klosters Neuenkamp (heutiges Franzburg) und wechselte in den
folgenden Jahrhunderten oftmals den Besitzer. Zur Zeit der Bauernbefreiung war sie Eigentum
des Klosters in Stralsund. Der bis heute prägende Siedlungseinschnitt lässt sich in die so genannte Klosterzeit (1296-1536) datieren, in der spätestens die heutige Siedlungs- und Wegestruktur festgelegt wurde.
Grieben ist der älteste Ort der Insel. Zunächst war lediglich die Südseite der Ortsdurchwegung
besiedelt, erst um 1900 begann die Bebauung der nördlichen Straßenseite mit dem Bau einer gemeinschaftlich genutzten Scheune ungefähr an dem Standort der heutigen Scheune. Grieben
weist heute eine homogene Bebauungsstruktur auf. Dies ist nicht zuletzt der Entwicklung als
Straßendorf ohne weitere flächenhafte Siedlungsentwicklung geschuldet. Lediglich die am westlichen Ortseingang stehende Hotelanlage sowie die besagte Scheune fallen mit ihren großen Volumen aus der sie umgebenden kleinteiligen Bebauung heraus.
Entlang der Dorfstraße besteht eine extensive, durch Grünzäsuren mehrfach gegliederte Bebauung mit Wohn- und Ferienwohnnutzung. Der Charakter ist ländlich und sehr landschaftsbezogen.
2.3) Ortsgrundriss und Parzellenstruktur
2.3.1) innere Gliederunq, Orientierunq und Stra ßen
Grieben ist ein Straßendorf. Auf der Südseite der Dorfstraße begleiten die Hauptgebäude die
Wegeführung, die Nebengebäude stehen überwiegend in der Zweiten Reihe, dem Bodden zugewandt. Auf der Nordseite stehen die Hauptgebäude etwas weiter von der Dorfstraße zurückgesetzt.
Landschaftlich liegt die Ortslage in einer kleinen Senke zwischen dem ansteigenden Dornbusch
im Norden und dem leicht abfallenden Gelände zum Bodden im Süden. Auf Grund der geringen
Größe der Ortslage steht hier eher das Landschaftserlebnis und die Orientierung an den landschaftlichen Begebenheiten im Vordergrund.
Die gesamte Insel ist für den privaten Autoverkehr gesperrt. Das bevorzugte Fortbewegungsmittel
ist das Fahrrad bzw. die Orte werden fußläufig erschlossen.
2.3.2) Parzellen und Stellung der Gebäude
Im Allgemeinen sind die Parzellen am Straßenverlauf orientiert. Das gleiche gilt in den meisten
Fällen für die Stellung der Gebäude. Die Auslastung der Parzellen variiert stark.
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Baukörper
Die Baukörper sind ohne wesentliche Vor- oder
Rücksprünge moduliert. In den meisten Fällen
sind sie eingeschossig. Bei zweigeschossigen
Gebäuden liegt die Traufkante unterhalb von
4,50 Metern über Gelände.
Fassaden
Die Fassaden sind in weißem Putz gehalten.
Stehende Fensterformate, die breiter sind als
0,75 Meter sind vertikal untergliedert. Untergeordnete waagerechte Gliederungen sind möglich. Wintergärten sind traditionell untypisch für
das Baugeschehen auf der Insel.
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Dächer
In Grieben herrscht das geneigte Dach vor. Die
Dacheindeckungen bestehen in der Regel aus
Reet oder dunklen Pfannen. Bei Nebengebäuden werden gelegentlich auch rot-braune Pfannen verwendet. Die Gauben sind dem Hauptdach untergeordnet, bestehen aus demselben
Material wie das Hauptdach und werden als
Schleppgauben und Trapezgauben, Fledermausgauben und Ochsenaugen ausgeführt.
Nebengebäude
Nebengebäude sind in Materialwahl und Dachneigung oftmals dem Hauptgebäude angeglichen. Diese sind auch farblich vom Hauptgebäude abgesetzt. Die Firstrichtungen der Nebengebäude können von denen der Hauptgebäude abweichen.
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Einfriedungen
Die Einfriedungen bestehen aus heimischen
niedrig gewachsenen Hecken, aus Holzlattenzäunen, Moränensteinen oder gepflochtenen
Weiden. Sie sind teilweise mit Einzelbäumen
oder untereinander kombiniert.
Sonstige Anlagenteile
Öffentliche Erschließungsflächen werden seitlich von Grünstreifen gesäumt.
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Weitere beispielhafte Einfriedungen
Typische und für Hiddensee angemessene Gestaltungsmerkmale für Pflasterungen können sein:
•
•
•
•
natürliche Materialien
unterschiedliche Größen der verwendeten
Einzelelemente
Materialmischungen
erkennbar handwerkliche Machart
keine vollkommene Unterbrechung des vegetativen Austausches und der Blickbeziehungen
Kombinationen mit weiteren Elementen wie
Bäumen, Büschen oder Moränensteinen
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Positive Pflastergestaltungen
Typische und für Hiddensee angemessene Gestaltungsmerkmale für Pflasterungen können sein:
•
•
•
•
•
•
Kleinteilige Einzelelemente
hoher Fugenanteil mit durchwachsendem
Gras
unregelmäßige Verlegerichtungen
Materialmischungen
erkennbar handwerkliche Machart
bei großflächiger Verlegung eine Gliederung
der Flächen
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Ortsfremde Pflastergestaltungen
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Mängelliste
Einige zweigeschossige Gebäude weisen in der Fassade keine weitere gliedernden Strukturelemente auf.
Einfriedungen, Nebengebäude und Bewuchs zwischen den Hauptgebäuden verhindern den
Durchblick auf den Bodden und den ursprünglichen Landschaftsbezug.
Mauern als Einfriedungen erscheinen in der ländlichen Umgebung zu massiv und undurchlässig.
0 b. J. i.ü10
Vitte, September 2000
Gestaltungssatzung Ortslage G rieben ,G emeinde Seebad Insel Hiddensee
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