Kreis Segeberg Umwelt – Planen – Bauen METROPOLREGION HAMBURG Wärmeedia kommt von m x i n i © Herzen Oder von uns a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Mehr Infos auf: www.zvo-energie.com oder unter 045 61/3 99-6 46 ZVO-Unternehmensgruppe Grußwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, auf dem Wege zu Ihrem Traumhaus möchten wir Sie ein Stück begleiten. Wir möchten viele Ihrer Fragen beantworten, Ihnen Informationen für Ihre Entscheidungen liefern und Ihnen helfen, schnell und sicher die gesetzlichen Vorgaben zu finden, die für Ihr Bauvorhaben zutreffend sind. Auch finden Sie viele nützliche Tipps und Hinweise, wie Sie Geld sparen oder wo Sie weitere Auskünfte finden können. Bei Fragen, die diese Broschüre offen lässt, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen gerne für weitere Beratung zur Verfügung stehen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie Ihr Bauvorhaben bald verwirklichen können und Sie sich im Kreis Segeberg wohlfühlen. Eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in unserer Gesellschaft und eine prosperierende Wirtschaft ist eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Der Klimaschutz gebietet, den zukünftigen Versorgungsbedarf überwiegend mit erneuerbaren Energien sicherzustellen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Öl zu verringern. Einen Teil dieser Broschüre haben wir daher dem Themenbereich Energie und Umwelt gewidmet. Titelbild: © Kreis Segeberg © Kreis Segeberg Die Publikation informiert über erneuerbare Energien, gibt Hinweise zu Fördermöglichkeiten und klärt über aktuelle Änderungen der Landesbauordnung (LBO) des Landes Schleswig-Holstein auf. Weitere Themen aus dem Bereich Denkmal-, Gewässer- und Naturschutz dürfen natürlich nicht fehlen. Ergänzt wird das Nachschlagewerk mit wichtigen Adressen und Kontakten rund um das Bauen. Jan Peter Schröder Landrat 1 fotolia Monkey Business a a i i d d e e m m x x Mehr n alsimieten – i n i i Wohnen für Generationen © © Schulstraße 5 · 24568 Kaltenkirchen · Tel. 04191 9305-0 www.bauverein-kaltenkirchen.de Kaltenkirchener Bank Immobilien a a i i d d e e m m x x i i n n ©i ©i Verkauf · Vermietung · Verpachtung Am Markt 2 · 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91 - 93 69 25 www.kaltenkirchener-bank.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © G. Momsen-Seligmann I M MOBI LI EN & H AUSV ERWA LT U NG Ob Verkauf, Vermietung oder Verwaltung: Bei uns sind Sie an der richtigen Adresse! Rufen Sie uns an – wir sind gern für Sie da, sowohl in Schleswig-Holstein als auch in Hamburg. Luisenstr. 35 · 24534 Neumünster · Tel. 0 43 21 / 3 01 77 67 · www.gms-immobilien.de 2 Inhalt 4 Der Kreis Segeberg 7 Ihre Ansprechpersonen im Fach bereich Umwelt, Planen, Bauen 9 Wirtschaftsförderung 12 Übersichtskarte des Kreises Segeberg 13 Kommunales Immobilienportal 13 Der Kreis Segeberg in Zahlen 14 Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg 17 17 17 17 17 Planungsrecht Planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich © KfW-Bildarchiv / Jens Steingässer 19 Bauleitplanung 19 Kommunale Bauleitplanung Der Flächennutzungsplan Der Bebauungsplan 21 Bauordnungsrecht 21 Die Landesbauordnung 21 Bauaufsichtliche Verfahren/ Genehmigungsfreistellungsverfahren 22 Gebäudeklassen 25 Teilbaugenehmigung 25 Abstandsflächen, Abstände 25 Nachbarbeteiligung 25 Ausnahmen und Befreiungen, Abweichungen 25 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde 26 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen 26 Bauvorhaben (Beispiele) 31 Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen 31 Der Bauvertrag 31 Selbsthilfe und Eigenleistung 33 Versicherungen rund ums Bauen 34 Denkmalschutz und Denkmalpflege 35 Gewässerschutz 37 Naturschutz 39 Technischer Umweltschutz 39 Bauabfallentsorgung 39 Bodenschutz/Altlasten 41 41 43 47 47 49 51 51 Energie · Umwelt · Klimaschutz Rahmenbedingungen Erneuerbare Energiequellen Strom und Wärme Optimierung der Heizungsanlage Wärmeverluste vermeiden Energieberatung Klimaschutz 53Energieeffizienz-Zentrum 55Fördermittel 56 Branchen/Impressum 3 Der Kreis Segeberg Leben im Kreis Segeberg Der Kreis Segeberg versteht sich als Partner seiner Familien. Für die kleinen Bürgerinnen und Bürger stehen Krippen-, Kindertages- und Betreuungsplätze zur Verfügung, Familienzentren sind im Aufbau. Das öffentliche Bildungsangebot umfasst Grundschulen, weiterführende allgemeinbildende Schulen und Förderzentren für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, zwei Zentren von berufsbildenden Schulen und eine Landwirtschaftsschule. Politik und Verwaltung arbeiten gemeinsam an einem Leitbild zur Inklusion. Vereine und Verbände fördern den Zusammenhalt und sorgen für eine ausgefüllte und anregende Freizeit. Für den Lebensabschnitt nach dem Berufsleben gibt es vielfältige Angebote, egal ob es sich um das Bedürfnis nach Kommunikation, Information, Bildung, zwangloser Begegnung oder Aktivität handelt. Lage Der Kreis Segeberg liegt im Süden SchleswigHolsteins und grenzt unmittelbar an Hamburg an, 4 links: © Medizinische Klinik Borstel, R. Klingbeil; rechts: © Klinik Bad Bramstedt im Norden an die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie an die kreisfreie Stadt Neumünster. Im Osten wird er durch den Kreis Ostholstein, im Süden durch den Kreis Stormarn und das Land Hamburg sowie im Westen durch den Kreis Pinneberg und Steinburg begrenzt. Mobilität Die bedeutendsten Verkehrsadern sind die Autobahnen A 7 Flensburg – Kaltenkirchen – Hamburg und die A 21 Kiel – Bad Segeberg – Bargteheide (mit dortigem Anschluss an die A 1 Lübeck – Hamburg); die A 20 wird das Straßennetz in naher Zukunft in Ost-West-Richtung durch den Kreis verlaufend ergänzen. Dazu kommen die Schienenstrecken Neumünster – Bad Segeberg – Bad Oldesloe und Neumünster – Kaltenkirchen – Norderstedt/Hamburg (mit diversen Anschlussbeziehungen nach ganz Schleswig-Holstein). Gesundheit Die wachstumsorientierte Gesundheitswirtschaft ist im Kreisgebiet mit acht überregional ausgerichteten Kliniken stark vertreten. Hinzu kommt ein enges Netz ambulanter Praxen, in dem über 900 Mediziner mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern praktizieren. Kultur, Tourismus und Naherholung Der Kreis Segeberg bietet hervorragende Voraussetzungen für eine ruhige und landschaftsbezogene Naherholung, zu der ein flächendeckendes Rad- und Wanderwegenetz einlädt. Die Knicklandschaft des Kreises wurde im Jahr 2013 auf der Internationalen Gartenschau in Hamburg als eine der „Kulturlandschaften des Nordens“ präsentiert. An vielen Seen im Kreis befinden sich Campingplätze und Badestellen. Ob Golfen, Kanuwandern, Ballonfahren, Segelfliegen oder Rad- und Wandertouren – für Sportbegeisterte gibt es zahlreiche attraktive Angebote. Tipps und Informationen aus dem Internet www.karl-may-spiele.de www.gartenrouten-sh.de www.holstentherme.de www.imkerschule-sh.de www.noctalis.de www.arriba-erlebnisbad.de www.forst-sh.de www.wildpark-eekholt.de Mit der Natur im Einklang … Wirtschaft Die Kreisstadt Bad Segeberg ist das Tor zum „Naturpark Holsteinische Schweiz“ – mit 72.000 ha der größte Naturpark in Schleswig-Holstein. Die Zugehörigkeit zur Metropolregion Hamburg fördert das Wirtschaftswachstum und bietet zahlreiche Arbeitsplätze. Zahlreiche historische Gebäude laden zu Konzerten, Ausstellungen und anderen Events in besonderem Ambiente ein und es gibt viele Ausflugsziele zu entdecken. Direkt an der A 7, im Bereich Norderstedt – Henstedt-Ulzburg – Kaltenkirchen liegt der Wirtschaftsschwerpunkt des Kreises. Hier sind leistungsstarke Handels- und Dienstleistungszentren mit großer Industrievielfalt und einer starken Orientierung auf die ausländischen Märkte ansässig. Vor allem Betriebe aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau, medizinische Produkte, Kunststoffverarbeitung, Ernährungsindustrie sowie der Möbeleinzelhandel bilden die Schwerpunkte. © Pronstorfer Torhaus 5 Der Kreis Segeberg Umwelt, Planen, Bauen Durch seine zentrale Lage im südlichen Schleswig-Holstein sowie als Teil der Metropolregion Hamburg profitiert der Kreis Segeberg sowohl in wirtschaftlicher als auch in landeskultureller Hinsicht. Verkehrsgünstig gelegene Betriebsstandorte, naturnahes Wohnen sowie attraktive Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten prägen das Kreisgebiet. Diese Faktoren bilden eine gute Grundlage zur wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises, zur Schaffung und Erhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse und für Erfolge in Bereichen des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes. Deshalb stehen sie auch im ständigen Fokus des dafür verantwortlichen Fachbereichs IV – Umwelt, Planen, Bauen. Im Detail finden sich die Schwerpunkte des Fachbereichs • in der Regionalplanung, der städtebaulichen Entwicklung im Kreisgebiet, in der Unterhaltung und dem Ausbau des Kreisstraßennetzes und im ÖPNV, • in der Beantwortung aller Fragen rund um die Baugenehmigung, im Bauordnungswesen und der verwaltungsseitigen Verfahrensabwicklung, • im vorbeugenden Brandschutz und in der Funktion als Gutachterausschuss des Kreises, 6 © Kreis Segeberg • in der Überwachung der Abfälle, der Gewässer und der Böden sowie im Umwelt-, Natur- und Klimaschutz. Der Fachbereich IV setzt sich aus folgenden fünf Fachdiensten zusammen: Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz FD 61.00 © noctalis Oliver Franke Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau FD 63.00 Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss FD 63.40 Naturschutz und Landschaftspflege FD 67.00 Wasser-Boden-Abfall FD 32.30 Ihre Ansprechpersonen Fotos auf dieser Seite: © Kreis Segeberg … im Fachbereich Umwelt, Planen Bauen Telefon 0 45 51 / … Kreisverwaltung Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51 / 9 51 - 0 Telefax 0 45 51 / 9 51 - 2 06 www.kreis-segeberg.de Fachbereichsleitung Umwelt, Planen, Bauen Thomas Falck Raum 607/B Telefon 9 51 - 5 39 [email protected] Fachdienstleitung Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz Frank Hartmann Raum 612/B Telefon 9 51 - 5 18 [email protected] Fachdienstleitung Bauaufsicht, Brandschutz, Denkmalschutz/Geschäftsstelle Gutachterausschuss Volker Rimka Raum 512/B Telefon 9 51 - 5 44 [email protected] Fachdienstleitung Naturschutz und Landschaftspflege Axel Timmermann Raum 719/B Telefon 9 51 - 4 90 [email protected] Fachdienstleitung Bau- und Umweltverwaltung, Kreisstraßen/Tiefbau Doris Baum Raum 608/B Telefon 9 51 - 5 62 [email protected] Fachdienstleitung Wasser-Boden-Abfall Armin von Anshelm Raum 705/B Telefon 9 51 - 4 62 [email protected] 7 a i d e m x i n i © MEINE EMPFEHLUNG Kein Geld verschenken: Fragen Sie nicht Ihren Nachbarn nach dem Verkaufspreis – fragen Sie den Spezialisten. stEFaN HaGEMaNN Fachwirt in der Grundstücks und Wohnungswirtschaft · Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung / ZIS 040 / 80 00 70 37 · www.shi-immo.de Stefan Hagemann_186x61mm.indd 1 19.04.2017 11:49:24 Wir suchen: a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Entwicklungsfähiges Bauland a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i www.bauland-sh.com n n i i © © Wir erschließen: • Grundstücke für Wohnbebauung Wir verkaufen: • Baugrundstücke für Einzel-/ Doppelhausbebauung • voll erschlossen • courtagefrei • ohne Baubindung Für persönliche Rückfragen steht Ihnen Herr Horst Seebauer gern zur Verfügung. BAULAND S c h l e s w i g - H o l s t e i n e G P a r t n e r d e r R a i f f e i s e n - u n d Vo l k s b a n k e n a i d e m x i n i © Planungs- und Ingenieurbüro GmbH • Umbauten • Neubauten und Erweiterungen • private und gewerbliche Bauten Dipl.-Ing. Wolfgang Schwartinski Alsterwiesen 19 · 24558 Henstedt-Ulzburg · [email protected] Telefon 0 41 93-7 88 11 · Telefax 0 41 93-7 97 29 · Mobil 01 71-2 17 88 11 8 • Mehrfamilien- und Einzelhäuser • energetische Sanierung © I-vista/www.pixelio.de Bauland Schleswig-Holstein eG Rosenstraße 20 24576 Bad Bramstedt Telefon: (04192) 906 29 25 Telefax: (04192) 906 31 72 [email protected] Wirtschaftsförderung Symbol für die Wirtschaftskraft: der Norderstedter Büro- und Gewerbestandort Nordport mit Tesa Headquarter und den drei Türmen direkt am Hamburg Airport. (© EGNO/C. Spahrbier) Der Kreis Segeberg bietet eine Vielzahl an Ansprechpersonen für die Wirtschaft. Beim Kreis, den Städten oder sogar kreisübergreifend ist die Wirtschaftsförderung tätig. Die Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) ist eine Gesellschaft des Kreises Segeberg. Sie hat das Ziel, die Wirtschaftskraft des Kreises Segeberg zu stärken. Als Anlaufstelle für alle wirtschaftlichen Fragestellungen ist die WKS die zentrale Ansprechpartnerin für die Unternehmen im Kreis oder Unternehmen, die ihren Standort in den Kreis verlagern möchten. Im Bereich Standortmarketing werden unter anderem die touristischen Aktivitäten zusammengefasst, die den Kreis Segeberg als Ausflugsziel, Urlaubsdestination oder als einen guten Wohn- und Gewerbestandort darstellen. Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) www.wks-se.de Die Marketingkooperation NORDGATE von Neumünster über Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Quickborn bis Norderstedt bildet die zweitstärkste Wirtschaftsregion in Schleswig-Holstein ab. Im Norden Hamburgs gehört NORDGATE damit schon heute zu den umsatzstärksten Gewerbestandorten. Die Kommunen verfügen über Flächen in allen Lagen, Größen und Preislagen. Für spezielle Ansprüche können Gewerbeflächen auch individuell entwickelt werden. Innerhalb der Metropolregion Hamburg bietet NORDGATE einen vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesatz. Das Städtebündnis bietet kurzfristig mehr als 1 Mio. m² und mittelfristig sogar bis zu 2,5 Mio. m² Gewerbefläche an 18 Standorten entlang der Autobahn A 7 – mit einem Ansprechpartner. Ansiedlungserfolge zeichnen den Kreis Segeberg aus: hier beispielhaft das Richtfest des Schweizer Unternehmens Condair im Sommer 2016. (© Vollack GmbH & Co. KG) 9 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Wirtschaftsförderung NORDGATE: Hier kooperieren die Städte entlang der Autobahn A 7 von Norderstedt bis nach Neumünster an der wirtschaftlich starken Jütlandroute Richtung Dänemark. (© Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WKS) Andreas Vallbracht) Die sechs Partnerstädte bieten Interessenten einen kundenfreundlichen One Stop-Service an – Informationsmaterial erhalten Sie aus einer Hand. NORDGATE bietet den idealen Zugang zur Metropole Hamburg – mit seiner exquisiten Lage entlang der Autobahn A 7 sowie dem direkten Zugang zu Hamburg Airport und Hafen. Im Konzert der europäischen Zentren spielt die Stadt Hamburg an der Elbe eine stetig wachsende Rolle. Seit Anfang 2008 profiliert sich an ihrem nördlichen Rand die Kooperation NORDGATE, „Ihr Tor zur Metropolregion Hamburg“ – ein Zukunftsstandort für Unternehmen und Investitionen. NORDGATE birgt enormes Potenzial: In der Wirtschaftsregion leben über 238.000 Menschen – und jedes Jahr werden es mehr. Die Kaufkraft ist überdurchschnittlich hoch, die Arbeitslosenquoten liegen vergleichsweise niedrig. Mit über 94.000 Beschäftigten zählt das Städtenetz zu den größten Arbeitsmärkten in SchleswigHolstein. Kontakt zu den NORDGATE-Wirtschaftsförderern im Kreis Segeberg unter: Ihre Kontakte zur Wirtschaftsförderung EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH Marc-Mario Bertermann Rathausallee 64-66 22846 Norderstedt Telefon 0 40 / 53 54 06-20 Fax 0 40 / 53 54 06-40 www.egno.de Stadt Kaltenkirchen, Wirtschaftsförderung Anne-Kristin Meisterjahn Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91 / 9 39-2 36 Fax 0 41 91 / 9 39-1 00 www.kaltenkirchen.de Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Wirtschaftsförderung Christian Herzbach Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93 / 9 63-4 70 Fax 0 41 93 / 9 63-1 90 www.henstedt-ulzburg.de Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH Maike Moser Kurhausstraße 1 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51 / 9 08 62-20 Fax 0 45 51 / 9 08 62-29 www.wks-se.de Stadt Bad Bramstedt, Wirtschaftsförderung Udo Reinbacher Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 92 / 5 06-31 www.bad-bramstedt.de NORDGATE www.nordgate.de 11 Kreis Plön Übersichtskarte des Kreises Segeberg S Am Bornhö Bornhöved Neumünster Kreis RendsburgEckernförde Gönnebek Groß Kummerfeld Trappenkamp Amt Boostedt-Rickling Daldorf Boostedt Hardebek Hasenkrug Amt Bad BramstedtLand Kreis Steinburg Borstel Armstedt Wiemersdorf Hagen FöhrdenBarl Heidmoor Großenaspe BAD BRAMSTEDT Wittenborn Bark Amt KaltenkirchenLand Amt Leezen Todesfelde Fredesdorf StruvenStuvenKatten- hütten born Seth dorf OersSieversdorf Hüttblek hütten Oering Winsen Amt Kisdorf Kisdorf HENSTEDTULZBURG Alveslohe ELLERAU NORDERSTEDT 12 Hamburg Hög Möze Leezen Amt Itzstedt Itzstedt Kreis Pinneberg Fahren krug Kükels Hartenholm Schmalfeld KALTENKIRCHEN Schack dor Segeberger Forst Hasenmoor Nützen Negernböt WAHLSTEDT Bimöhlen Lentföhrden Mönkloh Rickling Heidmühlen Fuhlendorf Hitzhusen Weddelbrook Latendorf Tar Nahe Wakendorf II Kayhude Groß Niendorf Sülfeld Sc Stocksee Schmalensee mt öved Damsdorf rbek Tensfeld Amt Trave-Land Nehms f Blunk Glasau Seedorf Travenhorst Kreis Ostholstein Wensin Krems II tel Groß Rönnau kenKlein rf Rönnau n- Rohlstorf Pronstorf Stipsdorf BAD SEGEBERG gersdorf en chwissel Schieren Weede Kl. Gladebrügge Traventhal Neuengörs Bühns- dorf Bebensee Dreggers Bahrenhof Wakendorf I Neversdorf Westerrade Geschendorf Strukdorf Kommunales Immobilienportal Kreis Segeberg Wenn Sie auf der Suche nach einem Baugrundstück, einem Bauplatz in einem Neubaugebiet im Kreis Segeberg sind oder Gewerbeflächen suchen, finden Sie auf dem KIP Kreis Segeberg passende Angebote. Der Kreis Segeberg gibt Privatpersonen und gewerblichen Anbietenden die Möglichkeit, Grundstücke auf dem kommunalen Immobilienportal zu präsentieren. www.kip-schleswig-holstein.de Die Verwaltungen der Gemeinden, Ämter und Städte geben Auskünfte zu Baugebieten und Gewerbeflächen. Anschriften siehe Seite 14. Kreis Stormarn Der Kreis Segeberg in Zahlen Ämter8 Amtsfreie Gemeinden 2 Gemeinden95 Städte5 Einwohner (31.12.2015)267.503 Gesamtfläche 1.344,41 km² © www.pixabay.de 13 Städte, amtsfreie Gemeinden © Kreis Segeberg … und Ämter des Kreises Segeberg Städte Amtsfreie Gemeinden Stadt Bad Bramstedt Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 92 / 5 06 - 0 [email protected] www.bad-bramstedt.de Gemeinde Ellerau Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Telefon 0 41 06 / 76 86 - 0 [email protected] www.ellerau.de Stadt Bad Segeberg Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51 / 9 64 - 0 [email protected] www.badsegeberg.de Gemeinde Henstedt-Ulzburg Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93 / 9 63 - 0 [email protected] www.henstedt-ulzburg.de Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91 / 9 39 - 0 [email protected] www.kaltenkirchen.de Stadt Norderstedt Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon 0 40 / 5 35 95 - 0 [email protected] www.norderstedt.de Stadt Wahlstedt Markt 3, 23812 Wahlstedt Telefon [email protected] www.wahlstedt.de 14 0 45 54 / 7 01 - 0 Ämter Amt Bad Bramstedt-Land König-Christian-Straße 6, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 92 / 20 09 - 0 [email protected] www.amt-bad-bramstedt-land.de Gemeinden: Armstedt, Bimöhlen, Borstel, Föhrden-Barl, Fuhlendorf, Großenaspe, Hagen, Hardebek, Hasenkrug, Heidmoor, Hitzhusen, Mönkloh, Weddelbrook, Wiemersdorf Stadt Bad Bramstedt (© Hartmut Heidrich) Stadt Segeberg (© Lutz Münze) Amt Boostedt-Rickling Twiete 9, 24598 Boostedt Telefon 0 43 93 / 99 76 - 0 • Außenstelle Rickling Dorfstraße 34, 24635 Rickling Telefon 0 43 28 / 1 79 - 0 [email protected] www.amt-boostedt-rickling.de Gemeinden: Boostedt, Daldorf, Groß Kummerfeld, Heidmühlen, Latendorf, Rickling Amt Bornhöved Am Markt 3, 24610 Trappenkamp Telefon 0 43 23 / 90 77 - 0 [email protected] www.amt-bornhoeved.de Gemeinden: Bornhöved, Damsdorf, Gönnebek, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld, Trappenkamp Amt Itzstedt Segeberger Straße 41, 23845 Itzstedt Telefon 0 45 35 / 5 09 - 0 [email protected] www.amt-itzstedt.eu Gemeinden: Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth, Sülfeld, Tangstedt Amt Kaltenkirchen-Land Schmalfelder Straße 9, 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91 / 50 09 - 0 [email protected] www.kaltenkirchen-land.de Gemeinden: Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld Amt Kisdorf Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf Telefon 0 41 91 / 95 06 - 0 [email protected] www.amt-kisdorf.de Gemeinden: Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Stakendorf II, Winsen Amt Leezen Hamburger Straße 28, 23816 Leezen Telefon 0 45 52 / 99 77 - 0 [email protected] www.amt-leezen.de Gemeinden: Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde, Wittenborn Amt Trave-Land Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51 / 99 08 - 0 [email protected] www.amt-trave-land.de Gemeinden: Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Stadt Wahlstedt (© G. Gronau) Amt Bornhöved (© Amt Bornhöved) 15 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © VERMESSUNGSBÜRO Dipl.-Ing. Wulf Jeß rund ums Grundstück Beratender Ingenieur für Vermessung Dipl.-Ing. Wulf Jeß Schulstraße 11 b · 24568 Kaltenkirchen Tel. 0 41 91 - 38 69 [email protected] www.vermessung-jess-kaltenkirchen.de q Beratung q Planung q Berechnung q Absteckung q Gutachtertätigkeit q Bestandsvermessung q 3D-Geländemodellierung Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. Wulf Jeß Schaßstraße 5 · 24103 Kiel Tel. 04 31 - 6 25 25 [email protected] www.vermessung-jess-kiel.de p Gebäudeeinmessung p Grenzherstellung p Teilungsvermessung Die Büros Ingenieurvermessung in Kaltenkirchen und Katastervermessung in Kiel begleiten die Stadt Kaltenkirchen seit über 40 Jahren in ihren Bau- und Gewerbegebieten. W2 Ingenieurgesellschaft mbH Beratende Ingenieure. www.w2-ingenieure.de Vermessung · Verkehrsanlagen · Dorfentwicklung · Erschließungen · Pipelinebau · Wasserbau Ingenieurbauwerke · Klärtechnik · Kanalnetze · Versorgungsnetze · Vermögensbewertung Gebühren- und Beitragskalkulation, Doppik · Infrastrukturmanagement, GIS, Dokumentation a i d e m x i n i © Kieler Straße 2 · 24568 Kaltenkirchen · Tel. 0 41 91 / 50 24 - 0 · Fax 0 41 91 / 50 24 - 90 E-Mail: [email protected] Das Maß unserer Dinge. Kaltenkirchen · Hohenwestedt 16 Planungsrecht Planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit Bevor ein Grundstück bebaut werden kann, sollte sich zunächst bei den zuständigen Behörden (Kreis, Stadt Norderstedt) erkundigt werden, ob das Grundstück grundsätzlich bebaubar ist. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfüllt sind. Das BauGB regelt, wo, was und in welchem Ausmaß gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht – Landesbauordnung (LBO) – regelt das „Wie“ einer Bebauung (z. B. Einhaltung von Abstandflächen). Aus Sicht der Bauwilligen besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BauGB erfüllt sind und dem Vorhaben keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sieht das BauGB drei Kategorien vor, wobei sich jedes Grundstück einer dieser Kategorien zuordnen lässt: • Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (30 BauGB) Liegt das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und widerspricht es nicht dessen Festsetzungen des Bebauungsplanes, ist es grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Erschließung muss in jedem Fall gesichert sein. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. der Stadt. • Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich (34 BauGB) Wenn kein Bebauungsplan vorliegt und das zu bebauende Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Bauleitplanverfahren Planerfordernis wird festgelegt Aufstellungsbeschluss §2(1) BauGB Bekanntmachung des Beschlusses Erarbeitung des Vorentwurfes Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung §3 (1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange §4(1) BauGB Erarbeitung des Entwurfes inkl. Umweltbericht Entwurfsbeschluss bzw. Offenlegungsbeschluss §3 (2) BauGB Bekanntmachung des Beschlusses Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung §3 (2) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange §4(2) BauGB Prüfung der Stellungnahmen, ggf. Einarbeitung in die Planung und wiederholte Auslegung; Abwägung durch die Gemeindevertretung Satzungsbeschluss §10 (1) BauGB über die endgültige Planfassung mit Begründung inkl. Umweltbericht Ggf. Genehmigungsverfahren Bekanntmachung des Beschlusses §10(3) BauGB Inkrafttreten des Bauleitplans Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Falls über die Zulässigkeitsvoraussetzungen Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine Bauberatung durch die untere Bauaufsichtsbehörde oder das Einreichen einer schriftlichen Bauvoranfrage an die untere Bauaufsichtsbehörde. • Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (35 BauGB) Wenn kein Bebauungsplan vorliegt und das zu bebauende Grundstück auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, spricht man vom Außenbereich. Das Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich nur auf bestimmte privilegierte Vorhaben beschränkt. Öffentliche Belange dürfen dem Vorhaben nicht entgegenstehen und die Erschließung muss gesichert sein. Bei diesen privilegierten Außenbereichsvorhaben handelt es sich meist um Gebäude, die einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, oder Vorhaben, die aufgrund ihrer besonderen Anforderungen an den Standort zwingend im Außenbereich errichtet werden müssen (z. B. Kiesabbaubetriebe). Sonstige Vorhaben können im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall zulässig sein, wenn sie die Nutzungsänderung oder Erweiterung einer bestandsgeschützten Bausubstanz zum Inhalt haben und keine öffentlichrechtlichen Belange entgegenstehen. Für Bauvorhaben im Außenbereich empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. 17 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © BERATUNG · PLANUNG · PROJEKTLEITUNG Ingenieurgesellschaft mbH Gosch-Schreyer-Partner Beratende Ingenieure (VBI) Verkehrswesen Wasserwirtschaft Städtebau Schallschutz Mitglied der Architekten- und Ingenieur-Kammer Schleswig-Holstein 23843 Bad Oldesloe Paperbarg 4 Tel.: E-Mail: 04531 / 67 07 - 0 [email protected] 23795 Bad Segeberg Klaus-Groth-Weg 1d Tel.: E-Mail: Konstruktiver Ingenieurbau Freiraum- und Landschaftsplanung Zertifizierte Kanal-Sanierungs-Beratung 04551 / 891 - 91 83 [email protected] www.gsp-ig.de Architektur | Sanierung | Innenarchitektur Energieberatung | Brandschutz | SiGeKo web: www.bas-arc hitekten-se.de Vermessungsbüro a Tragwerksplanung a a i i d d e e m m x x i i n n ©i ©i Dipl. Ing. Gerhard Krause a Schall- und Brandschutznachweise Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Beratender Ingenieur a Schal- und Bewehrungspläne a Energieeinsparnachweise u. v. m. Carl-Stämmler-Weg 8 23795 Bad Segeberg b3 Ingenieure | Dipl.-Ing. Mirjam Beier Kisdorfer Weg 3 b | 24568 Kaltenkirchen 0 41 91 - 72 46 63 www.b3-ingenieure.de Tel. 0 45 51 / 8 78 46 Fax 0 45 51 / 8 78 47 [email protected] www.vermessungsbuero-krause.de a i d e m x i n i © KSK INGENIEURE Dipl.-Ing. Horstmann, Dr.-Ing. Scheele, Dr.-Ing. Vogt GmbH & Co. KG Beratende Ingenieure VBI für das Bauwesen Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Tragwerksplanung (Statik) für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen Prüfung und Überwachung in statischer und konstruktiver Hinsicht Sachverständige vorbeugender Brandschutz · Schweißfachingenieure · Bauphysik-Energieberater KSK INGENIEURE Beratende Ingenieure VBI für das Bauwesen · Prüfingenieure für Standsicherheit VPI Tel. (040) 5268320 Langenharmer Weg 33 22844 Norderstedt Tel. (04526) 30710 Gartenweg 1 24326 Ascheberg Tel. (04521) 70450 Weidestraße 7 23701 Eutin 18 www.ksking.de Fax (040) 52683222 Fax (04526) 307122 Fax (04521) 704522 [email protected] [email protected] [email protected] Bauleitplanung Kommunale Bauleitplanung Oftmals kann die Bebaubarkeit eines Grundstückes erst durch die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes geschaffen werden. Die Gemeinden stellen in eigener Verantwortung und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung in ihrem Hoheitsgebiet Bauleitpläne auf. Bauleitpläne unterteilt man in zwei Stufen: •den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan und •den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, in Grundzügen dargestellt. Es handelt sich hierbei insbesondere um die verschiedenen Arten der Bauflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft und Grünflächen. Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm und daher für die Bürgerinnen und Bürger nicht verbindlich. Er bindet jedoch die Gemeinde und die am Aufstellungsverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange. Der Flächennutzungsplan oder eine FNP-Änderung bedürfen der Genehmigung durch das Innenministerium. Der Bebauungsplan Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen und sind Rechtsnormen, in denen für jedermann verbindliche Festsetzungen für die künftige Bebauung getroffen werden. Sie sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind und enthält hierzu zeichnerische und textliche Festsetzungen. In der Regel werden Festsetzungen getroffen: © Kreis Segeberg © Kreis Segeberg •zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet), •zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse), • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise), •zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie •zu den Verkehrsflächen. Nachdem ein Bebauungsplan von der Gemeinde als Satzung beschlossen wurde, wird er durch Bekanntmachung rechtskräftig. Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt sind, bedürfen der Genehmigung durch den Kreis. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für die Bauherrin/den Bauherren ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke. Konkrete Informationen zu den gültigen Bebauungsplänen der jeweiligen Gemeinde sind direkt in einer Gemeinde, in der Amtsverwaltung oder beim Kreis in der unteren Bauaufsichtsbehörde abzurufen. 19 a i d e m x i n i © Sicherheits- / Gesundheitsschutzkoordination Fachkräfte für Arbeitssicherheit Koordination in kontaminierten Bereichen Brandschutzbeauftragte Schulungen zur Arbeitssicherheit Berliner Straße 25a 23823 Seedorf Tel 04555 .13 14 Ihre Partner in Sachen Sicherheit Dipl.-Ing. Gisela Sell a i d e m x i n ©i Architektin a Architekturleistungen Wohnen und Gewerbe a Immobilien-Bewertung a Bauberatung zertifizierte Bau- und Bodensachverständige, Mitglied der Architektenkammer Schleswig-Holstein, Kiel Plesser Straße 1 · 23795 Klein Rönnau · Fon 0 45 51 - 8 73 60 [email protected] · www.architektinsell.de www.ibag-seedorf.de Nette Kollegen suchen nette Kollegen Wir suchen: Selbstständige AußendienstmitarbeiterInnen mit Spaß am Verkauf, gern auch branchenfremd, für die Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen. Weitere Informationen: www.inixmedia.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © WWW.HANDWERK.DE WWW.HANDWERK-MITTELHOLSTEIN.DE Wir legen Fundamente für Häuser, Schulen, Fabriken und Volkswirtschaften. Wir sind das organisierte Handwerk in Mittelholstein. Ihren Handwerker aus der Region finden Sie unter www.handwerk-mittelholstein.de 20 Bauordnungsrecht Die Landesbauordnung Mit der am 1. Juli 2016 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung für das Land SchleswigHolstein (LBO) wurde der Katalog verfahrensfreier Vorhaben erweitert – insbesondere mit Erleichterungen für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie für Maßnahmen der Wärmedämmung – sowie die Anforderungen an die Barrierefreiheit erhöht. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Internet unter: www.gesetze-rechtsprechung.sh. juris.de/jportal Sofern ein Bauantrag unvollständig ist oder sonstige Mängel aufweist, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherren zur Mängelbehebung oder Nachreichung von Unterlagen auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist (i. d. R. zwei Monate) behoben, gilt der Bauantrag gem. § 67 Abs. 2 LBO als zurückgenommen. Bauaufsichtliche Verfahren (Baugenehmigungsverfahren nach §§ 67, 69 LBO), Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO, Vorbescheidsverfahren nach § 66 LBO Für die Errichtung, Erweiterung oder Veränderung einer baulichen Anlage oder für eine Nutzungsänderung ist in der Regel eine Baugenehmigung © KfW-Bildarchiv / photothek.net durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu erteilen. Die Landesbauordnung (LBO) kennt neben dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO zwei unterschiedliche bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren: einen Monat. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht vor, soll die Bauaufsicht das Vorhaben in ein Verfahren nach § 67 LBO übernehmen. Die Bauherrin/der Bauherr ist hiervon zu benachrichtigen. • das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO und • das umfassende Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO. Im umfassenden Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO prüft die untere Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dieses Verfahren findet Anwendung bei Sonderbauten nach § 51 Abs. 2 LBO und bei einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 4 LBO. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO ist das Regelverfahren für alle verfahrenspflichtigen Bauvorhaben, die keinen Sonderbau im Sinne des § 51 Abs. 2 der LBO darstellen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind durch qualifizierte Entwurfsverfasser einzureichen. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde nicht die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Vorschriften der LBO oder den Vorschriften aufgrund der LBO geprüft. Für die Einhaltung dieser Vorschriften übernimmt die Verantwortung der Entwurfsverfasser. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Eingang der Bauvorlagen zu entscheiden; die Frist beginnt jedoch erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Nach Ablauf der Frist gilt die Genehmigung als erteilt. In besonderen Fällen kann die Frist angemessen verlängert werden. Sind Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen erforderlich, ist dies von der Bauherrin/dem Bauherren gesondert zu beantragen. Die 3-Monatsfrist verlängert sich dann um Der Bauantrag nach § 69 und§ 67 LBO ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die Anforderungen an die Bauvorlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von drei Jahren. Sie kann auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer um bis zu zwei Jahre verlängert werden. 21 Bauordnungsrecht © KfW-Bildarchiv, Torsten George Gebäudeklassen § 2 Abs. 2 und 3 LBO max. 400 m² Gebäude sind nach der Definition der LBO selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. Mit den Gebäudeklassen wurden die Gebäude in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, wobei die unterschiedlichen Höhenangaben maßgeblich die Gebäudeklasse bestimmen. a GK 1 b ≤ 7m 1 2 2 1 2 1 0,0 m 1 0,0 m freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude max. 400 m² GK 2 Die Höhe ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes über der festgelegten Geländeoberfläche. Die Einstufung eines Gebäudes in eine bestimmte Gebäudeklasse hat maßgeblich Einfluss auf den Umfang der durch die Bauherrin/den Bauherrn bzw. die Architektin/den Architekten vorzulegenden bautechnischen Nachweise nach § 70 LBO. Für die ordnungsgemäße Ausführung sind die von der Bauherrin/dem Bauherrn beauftragten planverfassenden Fachleute verantwortlich. freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 N ≤ 7m 1 2 2 1 2 1 0,0 m ≤ 7m GK 3 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m N 0,0 m max. 400 m² je NE GK 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13,00 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 N 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 17 14 17 15 17 16 n ≤ 13 m 0,0 m ≤ 13 m GK 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude N 0,0 m 22 Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO sind bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei – jedoch anzeigepflichtig. Zu diesen Bauvorhaben gehören die Errichtung und Änderung sowie Nutzungsänderung beispielsweise von: • oberirdischen Gebäuden, deren Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen maximal sieben Meter über der Geländeoberfläche liegt, •sonstigen baulichen Anlagen (die keine „Gebäude“ sind) sowie •Nebengebäuden/Nebenanlagen. Die geplanten Bauvorhaben müssen sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans befinden, die öffentlich-rechtliche Erschließung muss gesichert sein und die Gemeinde erklärt, dass kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Entwurfsverfasser und Aufsteller von bautechnischen Nachweisen müssen bestimmte Qualifikationen nach § 65 Abs. 3 LBO vorweisen und eine Erklärung abgeben, dass die von ihnen gefertigten Unterlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen hat die Bauaufsichtsbehörde auf gesondert zu stellenden Antrag zu entscheiden. Mit den Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Bauaufsicht begonnen werden, es sei denn, der Baubeginn wird von der Bauaufsichtsbehörde untersagt. Liegen die Voraussetzungen für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht vor, soll die Bauaufsichtbehörde unter Benachrichtigung der Bauherrin/des Bauherrn das Vorhaben in das erforderliche bauaufsichtliche Verfahren übernehmen, wenn die Bauherrin/der Bauherr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Mit Zugang der Benachrichtigung gilt der Baubeginn nach § 68 Abs. 13 LBO als untersagt. Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind ausschließlich die Bauherrin/der Bauherr bzw. die planverfassenden Fachleute (Architekt/in oder Ingenieur/in) verantwortlich dafür, dass die Bauvorschriften berücksichtigt werden und die erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen anderer Fachbehörden eingeholt werden. Die erforderlichen Bauvorlagen sind zeitgleich bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Nach § 66 LBO kann vor Einreichen eines Bauantrags schriftlich zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage gestellt werden. Damit können bei zweifelhaften Fragen unnötiger und aufwändiger Planungsaufwand vermieden und Kosten gespart werden. Die untere Bauauf- © KfW-Bildarchiv, photothek.net 23 a i d e m x i n i © a Glasbau Blume i d e m x i n i © a i d e m x i n i © au B rs fü 869 r 1 e rtn seit a P Wir realisieren für Sie •Einfamilienhäuser •Wohnungsbauten •Gewerbeimmobilien •ÖffentlicheBauten en in Schleswig-Holstein und Hamburg : •BarrierefreieBauten •BauenimBestand •Sanierung •Renovierungund Modernisierung •Kellertrockenlegung Familienbetrieb in 6. Generation Johannes Specht Bauunternehmen GmbH & Co. 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Auf diesen verbindlichen Bescheid hin kann die weitere Planungs- und Genehmigungsphase durchgeführt werden. Keinesfalls darf jedoch mit den Bauarbeiten begonnen werden. Hierfür ist die Genehmigung eines Bauantrags oder die Einreichung einer Bauanzeige erforderlich. Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeinde einzureichen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag um bis zu zwei Jahre möglich. Teilbaugenehmigung Eine Teilbaugenehmigung (§ 74 LBO) kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte. Voraussetzung für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist, dass das Vorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Abstandflächen, Abstände § 6 LBO Der § 6 LBO regelt das Abstandflächenrecht der Landesbauordnung und enthält allgemeine Bestimmungen, die zugleich für Abstandflächen und andere wie z. B. Abstände aus brandschutztechnischen Gründen gelten. Grundsätzlich beträgt die Tiefe der Abstandfläche 0,4 H, mindestens jedoch 3 m. Sie zielt ausschließlich auf einen bauordnungsrechtlich zu sichernden Mindeststandard. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt eine Abstandfläche von drei Metern. Vgl. hierzu auch § 6 Abs. 5 Satz 3 LBO. angrenzenden Grundstücke gemäß § 72 LBO benachrichtigen, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden. Die Beteiligung soll der Nachbarschaft Gelegenheit geben, Einwände bei der Bauaufsichtsbehörde vorzubringen und zu begründen, warum sie sich durch das Bauvorhaben in ihren schutzwürdigen Belangen verletzt glaubten. Die Benachrichtigung entfällt, wenn die Nachbarschaft die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschrieben oder dem Bauvorhaben auf andere Weise zugestimmt hat. Der Verzicht auf die Nachbarrechte wird mit dem Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde wirksam; er kann nur noch bis zur Erteilung der Baugenehmigung widerrufen werden. geben deshalb den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, unter Abweichung von diesen abstrakt generellen Regelungen auf der Grundlage des konkreten Einzelfalles der Bauherrin/dem Bauherrn eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen. Die Ausnahme, Befreiung oder Abweichung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung der Bauaufsicht. Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde § 59 LBO Nachbarbeteiligung § 72 LBO Ärger mit der Nachbarschaft kann ein Bauvorhaben verzögern und auch verteuern, wenn es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommt. Die Bauaufsichtsbehörde soll daher von einer beabsichtigten Abweichung die Eigentümer/innen der Ausnahmen und Befreiungen § 31 BauGB Abweichungen § 71 LBO Die Regelungen des Baurechts können nicht jeden Einzelfall im Baugeschehen hinreichend erfassen. Das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung Nach § 59 Abs. 1 LBO haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie die 25 Bauordnungsrecht aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden, und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Es ist vornehmlich Aufgabe der Bauherrin/des Bauherren, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit der Baueinstellung, wenn ohne Baugenehmigung gebaut bzw. von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen wird. Parallel zu den dargestellten bauordnungsrechtlichen Maßnahmen können auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn gegen geltendes Baurecht verstoßen wird (vgl. hierzu § 82 LBO). Die Zahlung eines Bußgeldes entbindet die Bauherrin/den Bauherrn nicht davon, das Bauvorhaben an das öffentliche Baurecht anpassen zu müssen. Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen § 63 Abs. 1 LBO In der Landesbauordnung vom 1. Juli 2016 wurde der Umfang bauordnungsrechtlich verfahrensfreier Vorhaben nochmals erweitert. Zu den verfahrensfreien Bauvorhaben gehören z. B. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen zur Wärmedämmung, Gewächshäuser, Gartenlauben, Brunnen, Schwimmbecken, vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen. Bei diesen handelt die Bauherrin/der Bauherr eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, z. B. den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht. 26 Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) müssen verfahrensfreie Bauvorhaben alle Festsetzungen, wie z. B. zulässiger Standort, Farbe und Material der Außenhaut oder die Dachneigung, einhalten. Örtliche Gestaltungssatzungen können ebenfalls sehr detaillierte Gestaltungsvorschriften (Form, Farbgebung, Material) beinhalten. Diese müssen auch für verfahrensfreie Bauvorhaben eingehalten werden. Im Außenbereich nach § 35 BauGB kann für verfahrensfreie Vorhaben nach LBO eine Genehmigung nach anderen Vorschriften, insbesondere dem Naturschutzrecht, erforderlich sein. Im Außenbereich ist auch die Zulässigkeit nach BauGB stark eingeschränkt. So sind im Außenbereich grundsätzlich nur solche verfahrensfreien Bauvorhaben zulässig, die in einem untergeordneten Zusammenhang mit einem dort bereits zulässigerweise errichteten Bauvorhaben stehen, z. B. ein kleines Gartengerätehaus nahe am genehmigten Wohngebäude. Selbst wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, können im Außenbereich im Einzelfall selbstständige Genehmigungen anderer Behörden erforderlich sein, wie z. B. der Naturschutzbehörde. Nachstehend finden Sie einige kommentierte Beispiele aus dem umfangreichen Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben. © www.pixabay.de Verfahrensfreie Nebengebäude (§ 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO) Verfahrensfrei sind „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³ – umbauten Raumes“. Die Räume dürfen nicht die Qualität von Aufenthaltsräumen haben (§ 48 LBO). In den Räumen dürfen keine Toilettenanlagen, keine Zähler für Energie und Wasser, keine Wärmepumpen sowie keine Feuerstätten – dazu gehören neben Heizungsanlagen auch Kamine – vorhanden sein. Zum Beispiel wird ein Raum mit einer lichten Raumhöhe von 2,40 m, Heizung, Wärmedämmung und ausreichender Belichtung als Aufenthaltsraum betrachtet. Dabei kommt es nicht auf die angegebene oder aktuelle Nutzung, sondern auf die mögliche Nutzung an, die aufgrund der Eigenschaften des Raumes möglich sind. Verkaufs- und Ausstellungsstände sind grundsätzlich nicht verfahrensfrei. Das Bauvolumen ist begrenzt auf 30 m³ umbauten Raumes im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§§ 30, 33 BauGB), bzw. auf 10 m³ umbauten Raumes im Außenbereich (§ 35 BauGB). Verfahrensfreie Garagen und Carports einschließlich Abstellraum bis zu 20 m² Grundfläche (§ 63 Abs. 1 Nr. 1b LBO) Verfahrensfrei sind notwendige Garagen oder Carports, wenn: • die Seitenwand nicht länger als 9,00 m ist und •die mittlere Wandhöhe nicht höher als 2,75 m ist und •die Dachneigung nicht steiler als 45° ist (bei traufständiger Bauweise zur Grundstücksgrenze). Verfahrensfreie Zäune, Sichtschutzwände und andere Einfriedungen (§ 63 Abs. 1 Nr. 6a-d LBO) Verfahrensfrei sind Wände und Einfriedungen in ortsüblicher Ausführung bis zu 1,50 m Höhe, die Länge ist unbegrenzt. In dieser Höhe sind sie baurechtlich auch an der Grundstücksgrenze zulässig (siehe § 6 Abs. 7 LBO). Der Begriff Einfriedung umfasst sowohl offene Zäune als auch massive Mauern. © www.pixabay.de Verfahrensfrei sind Sichtschutzwände bis zu 2,00 m Höhe und bis zu 5,00 m Länge. Verfahrensfreie Werbeanlagen (§ 63 Abs. 1 Nr. 11a-f LBO) Werden diese Abmessungen eingehalten, darf die Sichtschutzwand auch auf der Grundstücksgrenze bzw. in weniger als 3,00 m Entfernung von der Grenze errichtet werden (§ 6 Abs. 1 LBO). Wird eines der Maße überschritten, entfällt die Verfahrensfreiheit. Verfahrensfrei sind die folgenden Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden: a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2, Sichtschutzwände 5,00 m 4,00 m 6,00 m 2,50 m 2,00 m verfahrensfrei 1,80 m nicht verfahrensfrei Bei einer Höhe von 1,50 m oder weniger darf die Sichtschutzwand beliebig lang sein. Sie wird dann wie eine 5,00Im m Zweifelsfall erkundigen Sie sich bitte bei der unteren Bauaufsichtsbehörde über Einfriedung beurteilt. mögliche baurechtliche Einschränkungen! 2,00 m 1,50 m verfahrensfrei 27 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © NEUBAUTEN · UMBAUTEN · ANBAUTEN Schramm BAUUNTERNEHMEN GmbH Schulstraße 27 · 23821 Quaal · T 0 45 59 / 9 84 00 · F 0 45 59 / 9 84 02 [email protected] · www.schramm-bau.de BEI UNS SIND SIE RICHTIG! hagebaumarkt Bauzentrum Telefon 0 45 51 / 9 07 - 29 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7.00 - 19.00 Uhr · Sa. 7.00 - 18.00 Uhr Telefon 0 45 51 / 9 07 - 0 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7.00 - 18.00 Uhr · Sa. 7.00 - 13.00 Uhr 23795 Bad Segeberg · Rosenstraße 35 · www.hass-hatje.de 28 Bauordnungsrecht b)Warenautomaten, c) Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich, d) Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, e) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind, f) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Geländeoberfläche. Verfahrensfreie Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (§ 63 Abs. 1 Nr. 3a-c LBO) Verfahrensfrei sind die folgenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden: a) Solaranlagen in, an und auf Dach- und Außenwandflächen, ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Hochhäusern, b) gebäudeunabhängige Solaranlagen mit einer Höhe bis zu 2,75 m und einer Gesamtlänge bis zu 9 m, c) Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von 10 m (gemessen von der Geländeoberfläche bis zum höchsten Punkt der vom Rotor bestrichenen Fläche) und bis zu 3 m Rotorfläche in •Kleinsiedlungsgebieten, •Kerngebieten, •Gewerbegebieten, •Industriegebieten, •vergleichbaren Sondergebieten, •im Außenbereich, außer • bei geschützten Teilen von Natur und Land schaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG, •in Natura 2000 – Gebieten im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG, d) Außenwandbekleidungen und Bedachun gen einschließlich Maßnahmen der Wärme dämmung, ausgenommen bei oberirdischen Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei Hochhäusern. Verfahrensfrei bedeutet nicht, losgelöst von allen Vorschriften zu bauen. Verfahrensfreiheit nach § 63 LBO bezieht sich nur auf die formellen Aspekte des Baurechts. Es muss also kein Bauantrag bzw. keine Baufreistellungsanzeige eingereicht werden. Alle bauordnungsrechtlichen wie planungsrechtlichen Bestimmungen und das Nachbarrechtsgesetz sind stets einzuhalten. Errichtet ein Bauherr ein Vorhaben, welches nach § 63 LBO zwar formell verfahrensfrei ist, aber andere Aspekte des Baurechts verletzt, muss er mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Beseitigung der baulichen Anlage rechnen. Über dem Landesrecht steht das bundesweit gültige Baugesetzbuch (BauGB), das die grundsätzlichen Zulässigkeiten regelt. Auch verfahrensfreie Vorhaben nach der Landesbauordnung müssen nach §§ 30-35 des BauGB zulässig sein. © www.pixabay.de 29 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i 2 d 0 e Stefan Bengelsdorf m x i n i Gerüstbau © a i d e m x i n i © 99 6 -1 3.0 8 . 2 0 16 Jahre 1 3. – Mit Sicherheit gut – Bergstraße 7 22929 Köthel / Stormarn Tel.: 0 41 59 / 7 27 Fax: 0 41 59 / 82 53 80 Mobil: 01 71 / 5 39 77 78 30 08 .1 D Fassadengerüste D Fahrgerüste D Modulgerüste D Kabelbrücken D Sonderkonstruktionen mit Statik Tipps © www.pixabay.de … zu Rechts- und Versicherungsfragen Der Bauvertrag Der Abschluss des Bauvertrages ist eine erste wesentliche Weichenstellung zum eigenen Heim. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sollte von den Bauwilligen wesentliches Augenmerk auf folgende Punkte gelegt werden: • Pauschalpreis Ein Pauschalpreis gewährt Preissicherheit. Marktüblich ist eine Festpreisgarantie von mindestens zwölf Monaten. Das Vertragsrisiko sollte dadurch minimiert werden, dass Leistungsumfang, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie der Ausstattungsgrad so konkret wie möglich beschrieben werden. Hilfreich hierbei sind die vom Bundesbauministerium herausgegebenen Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen. Publikationen: www.bmub.bund.deD Service D Publikationen • Zahlungspläne Verhandeln Sie einen detaillierten Zahlungsplan, der genau mit dem Baufortschritt korreliert. Achten Sie darauf, eventuelle Baumängel rechtzeitig anzuzeigen und auf deren Beseitigung mit Nachdruck zu bestehen. Bis zur Abnahme des Bauvorhabens ist der Werkunternehmer vorleistungspflichtig. Hier sollte vor Zahlung der jeweils nächsten Rate Mängelbeseitigung eingefordert werden. • Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung Achten Sie darauf, dass im Bauvertrag eine Vertragsstrafe für Bauzeitüberschreitung klar definiert ist. • Sicherheitsleistung Verlangen Sie von den bauausführenden Firmen eine Gewährleistungsbürgschaft für die Fertigstellung des Bauwerks und die anschließende Mängelgewährleistung. Lassen Sie den Text einer diesbezüglichen Bürgschaft vor Vertragsabschluss von einer erfahrenen Rechtsanwältin/ einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. • Förmliche Abnahme und Abnahmeprotokoll Bestehen Sie auf die Durchführung einer förmlichen Abnahme und Fertigung eines Abnahmeprotokolls, in dem auch die noch zu behebenden Mängel und Restarbeiten aufzunehmen sind. • Verjährung von Baumängeln Häufig treten Mängel erst nach Bezug eines Gebäudes auf. Das BGB kennt im Bereich des Werkvertragsrechts eine fünfjährige Verjährungsfrist, wohingegen nach VOB/B Verjährung in vier Jahren eintritt. Hier sollte vertraglich die längere Frist festgesetzt werden. • Vergabe von Bauleistungen Von Bauherrinnen/Bauherren beauftragte Architektinnen/Architekten fungieren als treuhänderische Sachwalterinnen/Sachwalter der Bauherrinnen/Bauherren gegenüber allen anderen am Bau Beteiligten. Sie koordinieren alle Fachdisziplinen wie z. B. Tragwerksplanung, Gebäudetechnik und Bauphysik und sorgen dafür, dass diese Leistungen den Nutzungsanforderungen entsprechend erbracht werden und gute, anforderungsgerechte Architektur entsteht. Die unabhängige, umfassende und kompetente Beratung steht im Verhältnis Bauherrin/Bauherr – Architektin/Architekt immer im Vordergrund. Weitere Informationen: Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 71 24105 Kiel 04 31 / 5 70 65 - 0 [email protected] www.aik-sh.de Selbsthilfe und Eigenleistung • Eigenleistung Eigenleistung beim Bau kann zu einer hohen Kosteneinsparung führen. Viele Banken erkennen Eigenleistung beim Hausbau als Teil des Eigenkapitals an (zwischen zehn und fünfzehn Prozent der Bausumme). Dazu gehören z. B. Maler- und Tapezierarbeiten, Anlegen des Gartens, Fußbodenbeläge verlegen u. v. m. • Nachbarschaftshilfe Eine unentgeltliche Hilfe von Bekannten auf Gegenseitigkeit oder aus Gefälligkeit ist vom Gesetzgeber erlaubt. Unter Schwarzarbeit fallen alle 31 Betonsteinwerkia a i d d Gellesch GmbH e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © a a i i d d e e m m x x i i n n ©i ©i ® Betonfertigteile ® Waschbetonarbeiten ® Eingangsanlagen ® Natursteinhandel ® Fensterbänke ® Sämtliche Marmor- ® Treppenstufen und Granitarbeiten Lager/Produktion: Götzberger Straße 21 · 24558 Henstedt-Ulzburg Büro: Edisonstraße 7 · 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93 / 69 34 · Telefax 0 41 93 / 75 48 35 E-Mail: [email protected] Homepage: www.betonwerk-gellesch.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © • Zimmererarbeiten KÖHNKE • Dachkonstruktionen • Innenausbau Ausgezeichnet durch den Baugewerbeverband Schleswig-Holstein • Holzrahmenbau • Dachsanierungen • Dacheindeckungen • Fenster und Türen • Fassadenverkleidungen • Carports Wohnhäuser in Holzbauweise 32 HOLZBAU Thorsten Köhnke · Zimmermeister Kalkberg 21 · 24598 Boostedt E-Mail: [email protected] Tel./Fax: 0 43 93 - 6 37 24 00 Mobil: 01 63 - 2 06 68 22 www.koehnke-holzbau-zimmerei.de Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen Arbeiten, die jemand gegen Entgelt verrichtet, für die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Schwarzarbeit ist verboten und wird streng bestraft. Wenn die Bauherrin/der Bauherr selbst auf der Baustelle tätig wird, ist sie/er für sich und die Sicherheit der Helfenden verantwortlich. Sie/Er muss nötige Schutzmaßnahmen treffen und die Baustelle absichern. Zudem ist es erforderlich, die Helfenden, auch wenn sie unentgeltlich arbeiten, bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) anzumelden. Wichtig ist auch der Abschluss einer Unfallversicherung. Versicherungen rund ums Bauen • Bauherrenhaftpflichtversicherung Für Unfälle auf der Baustelle, z. B. wenn ein spielendes Kind in die Baugrube stürzt oder ein Autounfall wegen herumfliegender Planen verursacht wird, haftet die Bauherrin/der Bauherr unbegrenzt. Für alle, die ein Haus bauen, ist daher eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht bereits beim Grundstückskauf ab, wenn Sie absehen können, dass das Gebäude innerhalb von zwei Jahren fertiggestellt wird. Die Haftpflicht für das unbebaute Grundstück wird so bereits vor Baubeginn ohne Zusatzkosten mitversichert. •Unfallschutz für Bauherrinnen/ Bauherren und Helfende Mit der Baugenehmigung wird der Bauherrin/dem Bauherren ein „Merkblatt für Bauherren über die gesetzliche Unfallversicherung der bei Bauarbeiten beschäftigten Personen“ ausgehändigt. Die/ Der private Bauherrin/Bauherr als Unternehmerin/Unternehmer nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten hat alle Verpflichtungen einer Unternehmerin/eines Unternehmers gegenüber der Bauberufsgenossenschaft Hamburg zu erfüllen. Alle Helfenden, die dauernd oder auch nur vorübergehend im Rahmen der Bauarbeiten beschäftigt werden, sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen über die Bauherrin/den Bauherren als Unternehmerin/Unternehmer unfallversichert. Unerheblich ist es, ob ein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Weitere Informationen: Bauberufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bezirksverwaltung Hamburg Holstenwall 8-9 20355 Hamburg 0 40 / 3 50 00 - 0 [email protected] www.bgbau.de • Absicherung des Bauobjektes vor dem Einzug Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmerinnen/Bauunternehmer und Bauherrinnen/Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten (z. B. Hochwasser, Sturm, Vandalismus). Die Haftung für Schäden am Bauobjekt teilen sich Bauherrin/Bauherr und Bauunternehmerin/Bauunternehmer gemäß VOB Teil B § 7 wie folgt: Für unabwendbare Ereignisse (Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr) hat die Bauunternehmerin/der Bauunternehmer Anspruch auf Ersatz ihrer/seiner Leistungen durch die Bauherrin/den Bauherren (Bauherrenrisiko). Für sonstige Ereignisse (z. B. ungewöhnliche Witterungsverhältnisse) muss die Bauunternehmerin/der Bauunternehmer Ersatz leisten. Ein Anspruch auf Erstattung ihrer/seiner Leistungen durch die Bauherrin/den Bauherren steht ihr/ihm nicht zu (Unternehmerrisiko). Ist die Bauherrin/der Bauherr Versicherungsnehmerin/Versicherungsnehmer, wird zumeist vereinbart, dass die Prämie für die Bauleistungsversicherung auf die Bauunternehmerinnen/Bauunternehmer im Anteil ihrer Gewerke umgelegt wird. Die Bauleistungsversicherung deckt keine Feuerschäden am Rohbau, daher sollte die Bauherrin/ der Bauherr schon zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind Feuerschäden dann bereits während der Bauphase für sechs bis zwölf Monate in der Regel beitragsfrei mitversichert. Als Hausbesitzerin/Hausbesitzer haften Sie für zahlreiche Risiken. Besonders teuer werden Schäden an Gewässern, z. B. durch auslaufendes Heizöl. Als Eigentümerin/Eigentümer eines Heizöltanks sollten Sie deshalb die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mit in Ihre Wohngebäudeversicherung integrieren. © www.pixabay.de 33 Denkmalschutz Kulturdenkmale sind materielle Zeugnisse der Geschichte und des menschlichen Wirkens. Der Erhalt von Kulturdenkmalen liegt aufgrund ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder kulturlandschaftsprägenden Bedeutung im öffentlichen Interesse. Denkmalschutz und Denkmalpflege sollten daher nicht als Hemmnis verstanden werden, sondern als ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer können sich Vorteile wie Steuererleichterungen oder Möglichkeiten der finanziellen Förderung ergeben. Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie bei denkmalrechtlichen sowie denkmalfachlichen Fragen und weist Sie auf eventuelle weitere Antragspflichten (z. B. Baurecht oder Naturschutz) hin. Sie erhalten Auskunft darüber, ob Ihr Gebäude ein Kulturdenkmal ist oder sich im Umgebungsschutzbereich eines Kulturdenkmals befindet und was Sie in diesem Fall für Ihr Bauvorhaben zu berücksichtigen haben. Die denkmalfachliche Beratung beinhaltet alle Fragestellungen bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens, von der denkmalgerechten Aufarbeitung oder Herstellung eines Fensters bis zur denkmalverträglichen Umplanung eines historischen Gebäudes für eine zeitgemäße Nutzung. Die untere Denkmalschutzbehörde gibt Auskunft über Möglichkeiten der finanziellen Förderung z. B. durch den Kreis Segeberg sowie die erhöhten steuerlichen Abschreibungen von Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen am Kulturdenkmal. 34 © www.pixabay.de … und Denkmalpflege Die im Kreis Segeberg für Sie zuständige untere Denkmalschutzbehörde ist dem Fachbereich Umwelt, Planen, Bauen zugeordnet. Genehmigungstatbestände entnehmen Sie bitte dem aktuellen Denkmalschutzgesetz (vom 30. Dezember 2014). Eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde ist zu beantragen für (§ 12 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz SchleswigHolstein): Im Rahmen von Bauantragsverfahren wird die untere Denkmalschutzbehörde automatisch beteiligt. Dies erfolgt: •die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals, •die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort, •die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen. Dieses umfasst ebenfalls: • Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder in deren Umgebungsschutzbereich, für die nach § 63 LBO keine Baugenehmigung erforderlich ist, z. B. Austausch von Fenstern •im Verfahren der Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO. Der Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung ist formlos bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen und hat eine Beschreibung der geplanten Maßnahme, Bauzeichnungen im erforderlichen Maßstab und eine Dokumentation des Bestandes in Form von Zeichnungen oder aussagekräftigen Fotos zu enthalten. Weitere •bei einem Vorbescheid nach § 66 LBO, •bei einer Baugenehmigung nach § 67 LBO, • im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO. Kontakt: Untere Denkmalschutzbehörde des Kreises Segeberg 0 45 51 / 95 15 29 Fax 0 45 51 / 95 15 33 [email protected] Ausführliche Informationen zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein finden Sie auch in Broschüren beim Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein Wall 47/51, 24103 Kiel Tel. 04 31 / 6 96 77 - 60 Fax 04 31 / 6 96 77 - 61 [email protected] oder im Internet unter: www.denkmal.schleswig-holstein.de Gewässerschutz Für den Schutz des Grundwassers und aller Oberflächengewässer ist die untere Wasserbehörde zuständig. Bei Bauvorhaben sind ggf. Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich für: Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt wurde. Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag vorzulegen. © www.pixabay.de zu dem Gewässerufer bzw. der Rohrleitungsachse ein Mindestabstand von 5,00 m einzuhalten, der nicht bebaut oder mit Bäumen angepflanzt werden darf. Beseitigung häuslichen Abwassers Bohrungen/Erdaufschlüsse Alle Erdaufschlüsse, welche tiefer als 10 m vorgenommen werden oder das Grundwasser nachhaltig beeinträchtigen können, sind vier Wochen vor Ausführung bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Bohranzeige). Bei Trinkwasserbrunnen wird die Wasserqualität durch das Gesundheitsamt fortlaufend überwacht. Erdsondenanlage Die Zulassung einer Erdsondenanlage bestehend aus Tiefenbohrungen kann zugunsten der Sicherheit der Trinkwasserversorgung versagt oder nur eingeschränkt zugelassen werden. Dies gilt insbesondere in Wasserschutz- und Wasserschongebieten. Die an einem Hausbau Interessierten sollten frühzeitig eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde stellen. Versickerung/Einleitung von Niederschlagswasser Über 96 % der Einwohnerinnen und Einwohner sind an ein öffentliches Netz mit einer öffentlichen Kläranlage angeschlossen. Daher sind die Kommunen zuständige Ansprechpartnerinnen in allen Fragen der Abwasserbeseitigung. Für Grundstücke im Außenbereich wird in der Regel eine eigene Kleinkläranlage benötigt, um das Abwasser zu beseitigen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen ist. Lagerung wassergefährdender Stoffe Dies sind in der Regel Heizöllageranlagen. Diese Anlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen abnehmen zu lassen. Unterirdische Anlagen und Anlagen in Wasserschutzgebieten sind wiederkehrend prüfpflichtig. Gewässerschutzstreifen Einleitungen von Niederschlagswasser in das Grundwasser und in Gewässer sind grundsätzlich zulässig. Für die Einleitung ist eine Erlaubnis zu beantragen, soweit nicht im Bebauungsplan ein Liegen Baugrundstücke an offenen oder verrohrten Gewässern, sind die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstückes eingeschränkt. Es ist Hochwassergefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich verboten. In hochwassergefährdeten Gebieten sind bauliche Einschränkungen hinzunehmen. Wasserschutzgebiete In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung eine Vielzahl von Einschränkungen und Verboten erlassen worden, die bauliche Maßnahmen einschränken oder ausschließen. Mitglied im Wasserund Bodenverband Alle Grundstückseigentümer/innen sind beim Vorhandensein eines Wasser- und Bodenverbandes mit dem Erwerb des Grundstückes Mitglied in dem jeweiligen Verband. In geschlossenen Ortschaften wird die Mitgliedschaft i. d. R. durch die Gemeinde wahrgenommen. 35 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Unsere Leistungen: Rasenpflege Heckenschnitt Baumpflege & -Fällung Dauerpflege Teichanlagen Grabpflege Kreative Pflasterarbeiten Winterdienst Stubbenfräsen Baggerarbeiten u.v.m. Gartenpflege & Gestaltung Inh. Frank Maaß Dorfstraße 15 23813 Blunk Tel.: 0 45 57 / 28 95 80 Mobil: 01 51 / 16 56 16 02 [email protected] www.gartenbau-maass.de … Ihr Fachmann für Motorgeräte j Seit 55 Jahren in der Region j Mähroboter-Erfahrungen seit 1996! j 50 verschiedene Mietgeräte: von der Motorsäge bis zum Bagger j Kompetenz-Center für Husqvarna j Beratung · Verkauf · Werkstattservice Werner Kirchner GmbH & Co. KG · Oldesloer Straße 6 · 23816 Groß Niendorf · Tel.: 0 45 52 - 2 89 · Fax: 0 45 52 - 18 25 [email protected] · www.motorgeraete-kirchner.de 36 Naturschutz in Garten- und Außenanlagen Naturschutz Die Bebauung eines Grundstücks stellt zugleich einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Durch die Versiegelung des Bodens, Baukörper, Verkehr, Licht, Lärm und andere Faktoren können die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft beeinträchtigt werden. Bereits im Bauleitplanungsverfahren der Städte und Gemeinden werden die Naturschutzbehörden beteiligt. Im Planungsprozess werden die zu erwartenden Auswirkungen auf Natur und Landschaft in einem Umweltbericht mit Grünordnungsplan ermittelt, beschrieben und bewertet. Weiterhin werden die erforderlichen Minimierungs- alle Fotos dieser Seite: © www.pixabay.de und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft dargestellt. Minimierungsund Kompensationsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft werden anschließend ggf. im Bebauungsplan inhaltlich übernommen und festgesetzt. Daneben sind der gesetzliche Biotop- und Artenschutz in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Gesetzlich geschützte Biotope sowie Lebens- und Fortpflanzungsstätten von gesetzlich geschützten Arten sind in der Regel zu erhalten und dürfen nicht beseitigt bzw. überplant werden. Bei entsprechender sachlicher Notwendigkeit können in Abwägung Ausnahmen und Befreiungen im Rahmen der Bauleitplanung durch die zuständige Naturschutzbehörde in Aussicht gestellt oder ggf. bereits erforderliche Genehmigungen in Absprache mit der Naturschutzbehörde erteilt werden. Spätestens bei Realisierung der Einzelvorhaben müssen alle erforderlichen Ausnahmen und Befreiungen eingeholt sein. • Verwenden Sie keine Chemikalien. • Asphaltieren und betonieren Sie Hof und Gartenflächen nicht, damit von Ihrem Grundstück soviel Regenwasser wie möglich ins Grundwasser gelangen kann. • Fangen Sie einen Teil Ihres Regenwassers in Regentonnen oder auch in einer kleinen Zisterne auf und gießen Sie damit Ihre Pflanzen. So sparen Sie auch Abwassergebühren, die aufgrund Ihres Wasserverbrauches berechnet werden. • Verwenden Sie bei Ihrer Gartenanlage vor allem einheimische, landschaftsgerechte Gehölze, weil heimische Tiere diese Pflanzen zum Überleben brauchen. • Lebende Hecken sind schöner als Drahtzäune und verändern ihr Aussehen mit den Jahreszeiten. • Legen Sie eine Blumenwiese an. • Verwenden Sie Kompost als Dünger oder Rindenmulch zum Abdecken Ihrer Beete. Die Eingriffsregelung sowie die Berücksichtigung sämtlicher Schutzgüter des Naturschutzrechts gelten insbesondere auch für jedes Bauvorhaben im Außenbereich. Die Eingriffskompensation erfolgt primär über die dauerhafte Bereitstellung und naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen, ggf. kommt nach Einzelfallprüfung auch eine Ersatzgeldzahlung in Betracht. Die Ersatzgelder werden von den Naturschutzbehörden wiederum für den Erwerb ökologisch wertvoller Flächen und deren naturschutzfachliche Aufwertung verwendet. 37 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Gewerbe- und Industriepark Wahlstedt Baustofftransporte Bahnumschlag Logistik Kieswerk Asphaltmischwerk Baustoffrecycling Vermietung von Gewerbeflächen möglich Sprechen Sie uns an! GP Günter Papenburg AG Betriebsteil Halle NL Baustoffe Nord Industriestraße 8a 23812 Wahlstedt Fon: 0 45 54 / 7 02 07 - 0 Fax: 0 45 54 / 7 02 07 - 20 E-Mail: [email protected] Erdbau Tiefbau Pflasterarbeiten Helmut Wiese GmbH & Co. KG Am Thiergarten 1 · 23823 Seedorf 0 45 55 / 2 78 · www.bagger-wiese.de WZV – Unser kommunales Unternehmen. Starke Leistungen – Profis in Orange! • Abfallwirtschaft • Abwassermanagement • Breitbandversorgung • Containerdienste • Gewässerpflege • Gewerbe- und Bauabfall • Recyclinghöfe • Sonderabfall • Straßenunterhaltung 38 Wege-Zweckverband der Gemeinden der Kreises Segeberg Am Wasserwerk 4 • 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 9090 • Fax 04551 909-149 • wzv.de Technischer Umweltschutz Bauabfallentsorgung Verantwortlich für die Überwachung der Bauabfall- und Bauschuttentsorgung ist die untere Abfallbehörde. Für Bauabfälle gelten im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Abfallarten auch: Sie müssen recycelt oder, falls es sich um schadstoffhaltige Materialien handelt, als Sonderabfälle entsorgt werden. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Entsorgung ist die Trennung der Abfälle bereits an der Anfallstelle. Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und mineralische Baustoffe (Bauschutt) ohne Verunreinigungen müssen, soweit es möglich ist, in separaten Containern gesammelt werden. Auch nichtmineralische Stoffe (Dachpappe, Isoliermaterialien etc., vor allem asbesthaltige Baustoffe und anderes, mit Schadstoffen belastetes Material) sind unbedingt getrennt und nach ihrem jeweiligen Belastungsgrad zu erfassen und zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Bei Abrissarbeiten empfiehlt sich daher ein kontrollierter Rückbau unter fachkundiger Leitung, der sofortige Trennung der Abfallfraktionen möglich und aufwendige nachträgliche Sortierung überflüssig macht. Entsorgung der Abbruchabfälle sind sowohl die Erzeugerin/der Erzeuger (Bauherrin/Bauherr) als auch die Besitzerin/der Besitzer (Bauunternehmerin/Bauunternehmer) des Abbruchmaterials verantwortlich. Die Antragstellerin/der Antragsteller (in der Regel die Bauherrin/der Bauherr) ist im bauaufsichtlichen Verfahren gegenüber der unteren Abfallentsorgungsbehörde auch dann verpflichtet, folgende Angaben zu den anfallenden Abfällen zu machen, wenn sie/er die Abbrucharbeiten an Dritte vergibt: •Angaben über schadstoffhaltige Verunreinigung des Abbruchmaterials, insbesondere bei gewerblichen Bauten und über Asbestfasern (Asbestmaterialien), teerhaltige Pappe, künstliche Mineralfasern, • Beschreibung des geplanten Abbruchvorgangs, • Angaben über Art und Menge der anfallenden Abbruchabfälle sowie über deren vorgesehenen Verbleib (Entsorgungsweg). Kompetente Beratung zu allen Fragen der (Bau-) Abfallentsorgung: Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Am Wasserwerk 4, 23795 Bad Segeberg Service-Center 0 45 51 / 90 90 [email protected] www.wzv.de © www.pixabay.de Risiko-Altlasten Vor einem Grundstückskauf sollte man sich informieren, ob Verunreinigungen aus vergangenen Jahrzehnten im Boden oder Grundwasser lauern. Bei der Bodenschutzbehörde des Kreises kann nachgefragt werden, ob im Boden- und Altlastenkataster Informationen über das Grundstück vorliegen. Altlastenverdächtige Flächen werden hier gelistet, geben aber keine Garantie auf Vollständigkeit. Bodenschutz/Altlasten Die Umsetzung der Bodenschutzgesetzgebung ist die Hauptaufgabe der unteren Bodenschutzbehörde. Sinn und Zweck des Bundesbodenschutzund Landesbodenschutzgesetzes ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktion. Dazu sind schädliche Bodenveränderungen zu verhindern, der Boden und Altlasten zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Im Boden- und Altlastenkataster werden alle nutzungsbezogenen Daten, Tatsachen und Erkenntnisse gesammelt, aufbereitet und bewertet. Für die fachkundige Untersuchung, korrekte Einstufung, Getrennthaltung, Nachweisführung und 39 a a i i d d e e m m x x i i n n i i © ManuLux © a a i i Historikfenster d d e e m m x x i i n n ©i ©i a a i i d d e e m m x x i i n n i i © © Moderne Fenster für den Denkmalschutz Gutes Sehen und gutes Aussehen gehören zum Angebot der Manufakturtischlerei Ehmke an der Willy-PelzStraße 6 in Wahlstedt. „Wir sind spezialisiert auf Fenster in historischen Gebäuden“, erklärt Geschäftsführer Bernd Schirmacher. So bietet das Unternehmen Fenster für jedes Bau- und Renovierungsvorhaben. Besonders Bauherren, die ihrem Haus ein traditionelles Aussehen geben wollen oder den Auflagen des Denkmalschutzes Genüge tun müssen, sind bei Ehmke an der richtigen Adresse. „Dafür haben wir die eigene Marke Manulux entwickelt“, berichtet Schirmacher. Trotz klassischen Aussehens lässt das Fenster mehr Licht in den Raum und erfüllt auch die Forderungen an Wärmeisolation. ® Das Denkmalschutz-Fenster mit bis zu 30% Lichtgewinn! Tel.: 0 45 54 - 90 59 50 Willy-Pelz-Straße 6 23812 Wahlstedt Fax 0 45 54 - 44 96 www.manulux.de [email protected] - Anzeige - a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Kachelofen & Kamin Meisterbetrieb · Dieter Brose · Innungsmitglied Wir bieten Ihnen das ganze Programm! Individuelle Kaminanlagen · Kachelöfen aller Ausführungen Kaminöfen aller namhaften Hersteller Schornsteinbau · Schornsteinsanierung Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Langenhorner Chaussee 691 a · 22848 Norderstedt · Tel. (0 40) 5 29 47 66 Buchenweg 26 · 25479 Ellerau · Tel. (0 41 06) 7 97 85 52 · Fax 7 97 85 53 www.KACHELOFEN-und-KAMIN.de Na, was macht denn so Ihr Dach? Jörg Damm Meisterbetrieb Dachdeckerei · Innenausbau Röntgenstraße 37, 24537 Neumünster Tel.: 0 43 21 - 9 01 75 60 Fax: 0 43 21 - 3 91 09 Mobil: 01 51 - 25 98 20 84 E-Mail: [email protected] … ist es dicht? 40 • • • • • • • Ein Mitglied der Dachdecker-Innung Wir führen für Sie aus: Steildach Flachdach Photovoltaik Bauklempnerei Asbestsanierung Dachbegrünung Innenausbau Energie · Umwelt · Klimaschutz Rahmenbedingungen Energieeinsparverordnung (EnEV) In der EnEV werden Mindeststandards für die energetische Gebäudequalität definiert. Beurteilt wird die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes, in die sowohl die Eigenschaften der haustechnischen Anlagen als auch des baulichen Wärmeschutzes mit einfließen. Die Energieeinsparverordnung vom 1. Mai 2014 wurde zum 1. Januar 2016 mit Änderungen für Neubauten ergänzt. Ziel ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich weiterhin zu senken. Der maximal zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Neubauten reduzierte sich um 25 %, zugleich stiegen die Anforderungen an die energetische Qualität der Gebäudehülle um ca. 20 %. Das KfW-Effizienzhaus 70 wurde praktisch zum Mindeststandard der Energieeinsparverordnung deklariert. Bei Neu- und Umbau von Wohnund Nichtwohngebäuden müssen diese Vorschriften eingehalten werden. Auch bei bestehenden Gebäuden können Nachrüstungen erforderlich sein, z. B. die Erneuerung des Heizkessels. Informationen: www.enev-online.de Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) Im Wärmegesetz ist festgelegt, dass spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme- und Kälteenergie in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Eigentümer/innen von Neubauten sind seit 2009 verpflichtet, für ihre Wärmever- sorgung zum Teil erneuerbare Energien zu nutzen. Seit 2011 gilt dies auch für die Kälteerzeugung. Das Gesetz fördert den Ausbau von Wärmenetzen. Kommunen können im Interesse des Klimaschutzes die Nutzung solcher Netze vorschreiben. Informationen: www.erneuerbare-energien.de D Recht und Politik D Erneuerbare Energien Wärmegesetz Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) Die Verordnung betrifft sowohl neue als auch bestehende Feuerungsanlagen. Mit ihr soll die Emission von Feinstaub, Kohlenmonoxid (CO) und anderen Schadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz reduziert werden. Neue Anlagen müssen strenge Grenzwerte für Staubemissionen und Kohlenstoffmonoxid einhalten, bereits installierte Anlagen müssen mit einem Sekundärsystem nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, falls die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die Nachrüstpflicht für alte Feuerungsanlagen wird bis 2025 schrittweise umgesetzt. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Schornsteinfeger oder unter: www.bmu.de D Themen D Luft-Lärm-Verkehr D Luftreinhaltung D Rechtsvorschriften Energieausweis Der Ausweis bietet potenziellen Kauf- bzw. Mietinteressierten Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und muss seit 2009 bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung © KfW-Bildarchiv /photothek.net Energieausweise … sind für zehn Jahre gültig. Nach umfangreichen Modernisierungen sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, um die bessere energetische Qualität zu dokumentieren. von Wohnungen oder Gebäuden dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude im Ensembleschutz sind zunächst von dieser Regelung ausgenommen. Es wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis oder einem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis bezieht seine Daten aus einer standardisierten energetischen Untersuchung des Gebäudes und enthält die objektiveren Angaben zum Energiebedarf. Für den verbrauchsorientierten Ausweis werden dagegen die Heizund Stromkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen, er spiegelt somit mehr das Heiz- und Nutzerverhalten der Bewohner/innen wider, weniger die energetische Qualität eines Gebäudes. Informationen: www.energiepass-aussteller-verzeichnis.de www.enev-online.de 41 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Fenster und Haustüren für jeden Anspruch Energieersparnis und Einbruchschutz Premiumservice und Fachmontage Fenster + Türen Ausstellung Itzehoer Straße 10, 25578 Dägeling Ihr Ansprechpartner in der Region: Marc Schnoor Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 - 17 Uhr Samstag 10 - 13 Uhr und nach Vereinbarung Telefon 0 48 21 / 84 03 -10 mobil 01 60 / 5 81 00 99 E-Mail: [email protected] Beratung • Finanzierung • Installation • Service 42 Energie · Umwelt · Klimaschutz Erneuerbare Energiequellen PV-Anlagen Biogas Biogas ist ein Sammelbegriff für energetisch verwertbare Gase, die aus Biomasse (Pflanzen) hergestellt werden. Bei der anaeroben Verwesung (Verwesung ohne Sauerstoffzufuhr) wird zu etwa 2/3 Methan (CH4), zu etwa 1/3 Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Dabei ist das Methangas der energetisch nutzbare Anteil des Biogases. Solche Anlagen betreiben meist Landwirte, die hierfür eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz benötigen. Kleinwindkraftanlagen Windkraftanlagen dienen der Stromerzeugung mithilfe von Wind. Auf dem Markt gibt es nicht nur die Großanlagen, die mittlerweile zum Landschaftsbild in Schleswig Holstein gehören. Auch für Privatpersonen, Gewerbe oder landwirtschaftliche Betriebe werden Kleinwindkraftanlagen angeboten, die sich je nach Region und Abnahmemenge für den Bauherren bezahlt machen. Diese Windkraftanlagen sind durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig, größere Windkraftanlagen sind in der Regel nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigen. Informationen: www.wind-energie.de Photovoltaik (PV) Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Die Umwandlung erfolgt über Solarzellen, die in Modulbau- … auf und an Gebäuden sind genehmigungsfrei, PV-Anlagen auf Freiflächen sind dagegen genehmigungspflichtig. Einen ersten Anhaltspunkt, ob sich die Installation einer PV-Anlage auf Ihrer Dach- oder Fassadenfläche für Sie lohnt, liefern Berechnungshilfen im Internet: www.solaranlagen-portal.com weise zu größeren Anlagen verschaltet auf Gebäudedächern, Freiflächen oder z. B. auch Lärmschutzwänden installiert werden. Der von der Anlage erzeugte Gleichstrom wird mittels Wechselrichtern in netzkonformen Wechselstrom umgewandelt und kann entweder vor Ort verbraucht, in Batterien gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Eingespeister Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet. Wärme aus Erde, Luft und Wasser Um diese Energiequellen nutzen zu können, muss eine Wärmepumpe verwendet werden. Eine Wärmepumpe nutzt das „Kühlschrankprinzip“ in umgekehrter Weise. Sie kühlt eine Wärmequelle ab, entnimmt ihr somit die vorhandene Wärmeenergie und nutzt diese zum Heizen. Wärmepumpen werden nach der Art der Wärmequelle unterschieden. Dabei wird die am besten geeignete © www.pixabay.de Wärmequelle von vielen Faktoren bestimmt, dem Energiebedarf des Gebäudes, der vorhandenen Heizungsanlage, dem Bodentyp und den Platzverhältnissen auf dem Grundstück. Erdwärme Erdwärme wird durch im Boden versenkte Erdreichkollektoren oder Erdsonden nutzbar gemacht. Für Erdreichkollektoren muss eine größere, unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen, auf der die Kollektoren in einer Tiefe von ca. 1,5 m waagerecht verlegt werden. Für eine Erdsonde ist eine Tiefenbohrung von bis zu 100 m erforderlich, dabei hängt die Tiefe des Bohrlochs von den örtlichen Gegebenheiten und der benötigten Wärmeleistung ab. Erdreichkollektoren sind wegen der entfallenden Tiefenbohrung deutlich kostengünstiger, allerdings stehen in der geringeren Tiefe niedrigere Temperaturen und ein schwankendes Temperaturniveau zur Verfügung, sodass ihr Wirkungsgrad geringer ist. Grundwasser Ist oberflächennahes Grundwasser vorhanden, kann eine Grundwasser-Wärmepumpe eingesetzt werden. Hierfür müssen zwei Brunnen angelegt werden. Einer, um das Grundwasser, mit dem die Wärmepumpe versorgt wird, zu fördern, ein zweiter, um das abgekühlte Wasser wieder ins Erdreich abzugeben. 43 a i d e m x i n i © Hamburger Straße 20 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93 - 8 08 53 - 0 Fax 0 41 93 - 8 08 53 - 11 [email protected] www.ka-schindler.de Professionelle Kältetechnik und Gewerbekühlung Kältetechnik, Kühlaggregate, Klimaanlagen, Kaltwassersätze 5 kW bis 2000 kW Service und Wartung bundesweit PFENNIGdia e m x i n i © ‘s 8 Fachbetrieb für Solartechnik 8 Bädersanierung 8 Sanitärtechnik Twiete 7 · 23795 Traventhal Tel. 0 45 51 - 9 22 34 · Mobil 01 62 - 6 05 57 34 [email protected] www.pfennig-heizung.de a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Gas · Wasser · Heizung ✆ 0 45 51 / 83 616 · Mobil 01 72 / 4 27 22 81 Bad Segeberg · [email protected] · www.dornfeld-heizung.de 44 © KfW-Bildarchiv / photothek.net Heizungs Service Energie · Umwelt · Klimaschutz Außen- oder Abluft Für die Nutzung von Luft-Wärmepumpen fallen die Investitionskosten im Vergleich zu Erd- oder Wasser-Wärmepumpen gering aus, da keine gesonderte Wärmequelle erschlossen werden muss. Eine Außenluft-Wärmepumpe nutzt dabei die selbst bei Temperaturen unter 0° C noch immer vorhandene Wärmeenergie. Eine Abluftwärmepumpe wird eingesetzt, um in Häusern mit einer Lüftungsanlage die in der Raumluft enthaltene Wärme zurückzugewinnen, bevor diese aus dem Haus ins Freie geblasen wird. Die Wärmepumpe kann dabei sowohl nur zur Brauchwassererwärmung als auch zur Brauch- und Heizwassererwärmung eingesetzt werden. Informationen: www.waermepumpe.de Solarwärme/Solarthermie Hierunter versteht man die Nutzung von Sonnenenergie zur Erwärmung von Brauchwasser (z. B. Bad, Dusche, Küche) oder zur Unterstützung des Heizungssystems. Die Kombination mit einer Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung) ist hierbei von Vorteil. Sonnenkollektoren nehmen die Wärmestrahlung der Sonne auf und geben diese an einen Warmwasserspeicher mit einem Volumen von mehreren 100 bis 1.000 Litern ab, in dem die Wärme zwischengespeichert wird. Unterschieden wird zwischen Flach- und Vakuumröhrenkollektoren, wobei letztere kostenintensiver sind, aber auch höhere Wirkungsgrade erzielen können. Der Energiebedarf für die Brauchwassererwärmung kann in den Sommermonaten zu 100 % gedeckt werden. Eine heizungsunterstützende Anlage erzeugt in den Sommermonaten einen Wärmeüberschuss und kann in der Übergangszeit den Warmwasser- und Heizwärmebedarf bis zu 100 % decken. In den Wintermonaten oder in Zeiten geringer Sonneneinstrahlung steuert eine zusätzliche Wärmequelle fehlende Wärme für Heizung und Brauchwasser bei. Dies kann über Öl-, Gas-, Holzpellet- oder Stückholzkessel sowie elektrisch erfolgen. Auch Kaminöfen mit Wasseranschluss können heute überschüssige Wärme an den Speicher liefern. Heizen mit Holz Mit Holz heizen bedeutet, nur so viel CO2 in den Naturkreislauf zurückzuführen, wie der Baum bei seinem Wachstum in den letzten Jahren gebunden hat. Für das Ökosystem ist das quasi CO2neutral. Ein offenes Kaminfeuer ist zwar stilvoll und behaglich, für die Energieauslastung jedoch ineffi- zient. Besser wäre hier ein Kaminofen mit Wasseranschluss. Eine kostensparende Ergänzung zur Zentralheizung bietet ein moderner Kaminofen mit geschlossener Brennkammer, der manuell mit Holz bestückt und angefeuert werden muss. Komfortabler ist ein Holzvergaserkessel, der mit Scheitholz gefeuert wird und nur alle 1-3 Tage nachgefüllt werden muss. Eine Holzpellet- und Hackschnitzelheizung bildet eine echte Alternative zur Gas- oder Ölheizung. Solche Anlagen werden vollautomatisch beschickt und erreichen bei einem optimal abgestimmten Brennvorgang einen Wirkungsgrad von 95 %. Die sogenannte Brennwerttechnik moderner Anlagen sorgt dafür, dass die wertvolle Wärme aus der Abgasluft dem Heizsystem wieder zugeführt und somit der Wirkungsgrad nochmals gesteigert wird. Pellets werden von einem Silowagen angeliefert, der das Material in ein Lager bläst. Voraussetzung ist ein ausreichend großer Vorratsraum, in dem die Pellets trocken gelagert werden können. Wird eine alte Ölheizung ersetzt, nutzt man hierfür © www.pixabay.de 45 Unser Team: a i d a e i d m e x i n m x i ©i n ©i a i d a e i d m e x i n m x i ©i n i © Bianca Herzog Michael Kock Marco Häfner Janko Reinke © Geberit a i d e m x i n i © Jacob Schneider Wiesenweg 8 23812 Wahlstedt 04554 / 64 52 www.kaeshammer-heizung.de R&T a i d e m x i n i a i © d e m x i n i © a i d e m x i n i a i © d e m x i n i © Elektro GmbH Elektroinstallationen Satelliten- und Telefonanlagen Beleuchtungstechnik Netzwerktechnik Haustechnik (EIB/KNX-Anlagen) Buchenweg 8 · 23816 Leezen Tel.: 0 45 52 / 9 94 60 67 · Mobil: 01 60 / 96 46 06 44 [email protected] www.rut-elektrogmbh.de 46 Energie · Umwelt · Klimaschutz in der Regel den Platz der Öltanks. Ist kein Kellerraum vorhanden, können die Pellets auch in einem speziellen Silo oder Erdtank außerhalb des Gebäudes gelagert werden. Die Lagerung einer Pelletmenge, die dem Energiegehalt von ca. 3.000 Liter Heizöl entspricht, erfordert ca. 9-13,5 m³ Lagerraum je nach Entnahmesystem. Für Scheitholzkessel, Kaminöfen mit Wasseranschluss und Holzpelletheizungen wird ein Pufferspeicher benötigt, der die erzeugte Wärme zwischenspeichern und bei Bedarf abgeben kann. Die Kombination mit einer thermischen Solaranlage ist dabei möglich und sinnvoll. Strom und Wärme Blockheizkraftwerke Blockheizkraftwerke (BHKW) können mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas) oder mit regenerativen Energieträgern wie Biogas (Holzpellets in Vorbereitung) betrieben werden. Kleinkraftwerke für zu Hause sind in etwa so groß wie eine Tiefkühltruhe und eignen sich von ihrer Leistung für Einoder Zweifamilienhäuser. Der Anschluss eines BHKW an die bestehende Heizungsanlage ist problemlos. Für die Wirtschaftlichkeit eines BHKW ist ein möglichst gleichmäßiger Wärmebedarf während des ganzen Jahres entscheidend. Blockheizkraftwerke, die Wohngebäude beheizen und mit Warmwasser versorgen, sind in der Regel wärmegeführt und der Strom ist hier Nebenprodukt. Fernwärme Eine Variante der Kraft-Wärme-Kopplung ist die Fernwärme. Hier versorgt ein größer dimensioniertes zentrales BHKW eine große Zahl von Haushalten über ein Heißwasser-Leitungsnetz. Auch Großkunden wie Freibäder oder Krankenhäuser nutzen diese besonders effiziente, umweltschonende Art der Versorgung mit Wärme und Warmwasser. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme kann je nach Bedarf stromoder wärmegeführt sein. Optimierung der Heizungsanlage Brennwertkessel Ein moderner Brennwertkessel passt seine Leistung automatisch an die Außentemperatur an und © KfW-Bildarchiv /Frank Homann nutzt die Restwärme aus den Abgasen, die bislang mit hohen Temperaturen über den Schornstein verloren gingen, zusätzlich zur Wärmegewinnung. Sie senken damit den Energieverbrauch gegenüber einem alten Standard- oder Niedertemperaturkessel. Heizungspumpe Eine mehrstufige, geregelte Heizkreispumpe passt ihre Laufzeit und Leistung der benötigten Heizleistung an. Die Anschaffung einer modernen Pumpe rechnet sich aufgrund des Einsparpotenzials von bis zu 85 % in rund zwei bis drei Jahren. Der Austausch wird seit dem 1. Januar 2016 über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) mit 30 % gefördert. Informationen: www.sparpumpe.de Weitere Optimierungstipps für Ihre Heizungsanlage Ein hydraulischer Abgleich des Heizungssystems sorgt dafür, dass jeder Heizkörper mit der gleichen Wärmemenge versorgt wird – egal wie weit er vom Heizkessel entfernt ist. Der hydraulische Abgleich ist für eine KfW-Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bei Heizungsanlagen vorgeschrieben. Damit keine Heizenergie auf dem Weg vom Kessel zu den Heizkörpern verloren geht, müssen die Heizungsrohre ebenfalls ge- dämmt werden. Auch nachträglich ist dies kostengünstig durch vorgefertigte Dämmschläuche, z. B. aus dem Baumarkt, möglich. Passen Ihre Heizkörper noch zu Ihrer optimierten Anlage? Mit großen Abstrahlflächen, z. B. bei einer Fußbodenheizung, kann bereits bei geringen Heizwassertemperaturen eine behagliche Wärme erzielt werden. 47 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © Zimmerei Gehrt & Niquet GbR Zimmerei | Trockenbau | Fachwerk- und Dachsanierung Wärmedämmung Dach und Fassade Zimmermeister Florian Gehrt & Michael Niquet Tel.: 0 45 50 - 98 58 75 · Fax: 0 45 50 - 98 58 76 · Mobil: 01 77 - 2 82 96 86 Bahnhofstraße 13 · 23818 Neuengörs/OT Altengörs [email protected] · www.zimmerei-gehrt-niquet.de t di c h warm gut R Dachdeckerei R Bauklempnerei R Zimmererarbeiten R Wir planen Ihr Dach nach den neuesten Regeln der Technik. R Von der Traufe aufwärts haben Sie mit uns einen kompetenten Partner. R Wir berechnen die erforderliche Wärmedämmung und bringen Ihre Immobilie auf den neuesten Stand. Dachdeckerei Messerig Dachdeckermeister · Bausachverständiger Rosenstraße 15 • 23795 Bad Segeberg · Telefon: 0 45 51 / 72 12 [email protected] • www.messerig.de Auf dem Dach zu Hause Dach- und Holzbau, Bauklempnerei, Fassadenbekleidung, Reetdächer und energetischer Wärmeschutz sind seit mehr als 60 Jahren das Tätigkeitsfeld der Dachdeckerei Arp aus Wankendorf. Rund 25 Mitarbeiter bieten in Schleswig-Holstein und Hamburg professionelle Unterstützung bei der Realisierung sämtlicher Projekte durch einen familiengeführten Innungsfachbetrieb. Leistungsspektrum • Steildacheindeckungen • Reetdachdeckungen • Holzbau • Schornsteinkopfsanierungen • Flachdachabdichtungen • Bauklempnerei • Außenwandbekleidungen • Reparaturarbeiten 48 Dach- und Holzbau Bauklempnerei · Fassaden Reetdächer · Wärmeschutz Manfred Arp Dachdeckermeister Bösterredder 40 24601 Wankendorf • Ökologisches und energieeffizientes Bauen an der Dachkonstruktion Telefon 0 43 26 / 13 92 Fax 0 43 26 / 16 81 • Dienstleistungen und Wartungsarbeiten rund um Ihr Dach [email protected] www.dachdecker-arp.de Energie · Umwelt · Klimaschutz Wärmeverluste vermeiden Fassadendämmung • Außendämmung Eine Außendämmung schützt die Wand vor Witterung und das Haus vor Wärmeverlusten. Oft wertet sie auch die Fassade auf. Für Fachwerk oder Gebäude mit historischem Fassadenschmuck ist diese Variante nicht geeignet. Eine Außendämmung ist für einen einschaligen Wandaufbau (z. B. massives Mauerwerk) oder eine Holzständerkonstruktion geeignet. Je nach Art der Außendämmung wird die Wand hierdurch wesentlich dicker (in der Regel 16-20 cm). Ggf. müssen Dachüberstände angepasst werden. Beispielsweise an Grundstücksgrenzen muss daher geprüft werden, ob der erforderliche Platz zur Verfügung steht. • Kerndämmung Eine Kerndämmung bietet sich für zweischaliges Mauerwerk oder für Fassaden an, die nicht verkleidet werden sollen. Hierfür wird der Dämmstoff in den mind. 5 cm, besser 7 cm breiten Hohlraum zwischen den Mauern eingebracht. Vorab ist eine Wärme- und Feuchteschutzberechnung durch eine Fachkraft der Bauphysik unerlässlich, um Bauschäden zu vermeiden. • Innendämmung Die Innendämmung ist bauphysikalisch anspruchsvoll und sollte nur angewendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind. Verzichten Sie nicht auf eine gute Fachberatung! Unsachgemäße Innendämmung kann zu Bauschäden durch Feuchtigkeit führen. • Das Dach dämmen Soll der Dachraum als Wohnraum genutzt werden, ist eine Dämmung der Dachschräge sinnvoll. Bei nicht genutzten Spitzböden ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke die leichteste und preiswerteste Dämmmaßnahme. • Den Keller dämmen Ist der Keller ein unbeheizter Raum, sollten Sie die Kellerdecke zum Wohnraum hin dämmen. Wenn Sie Ihren Keller als beheizten Wohnraum nutzen, ist es sinnvoll, die Kellerwände und den Boden (möglichst von außen!) zu dämmen. Gelangt Feuchtigkeit des Erdbodens in Kellerwände oder -boden, kann sie sich in alle Richtungen ausbreiten und erhebliche Bauschäden verursachen. Eine sogenannte Perimeterdämmung der äußeren, erdberührenden Kellerwände schützt vor Wärmeverlusten. Das Dämmmaterial wird außerhalb der wasserundurchlässigen Schicht (z. B. Bitumenanstrich oder Kunststofffolie) angebracht. • Fenster und Lüftung Der Einbau neuer Fenster mit Wärmeschutzverglasung kann Wärmeverluste deutlich reduzieren. Die Fenster bestehen meist aus drei Scheiben mit spezieller Beschichtung und einer Edelgasfüllung. Der Fensterrahmen spielt jedoch eine entschei- © KfW-Bildarchiv /photothek.net dende Rolle. Besonders energiesparend sind speziell gedämmte Rahmen oder Rahmen aus Mehrkammerprofilen. Nach dem Einbau… … neuer Fenster ist eine ausreichende und richtige Lüftung (Stoßlüftung, mindestens zweimal täglich) unverzichtbar. Komfortabler und auch bei der Sanierung eines älteren Hauses möglich, ist der Einbau einer automatischen Lüftungsanlage. Die Wärmerückgewinnung, mit der moderne Lüftungssysteme arbeiten, sorgt dafür, dass Frischluft von außen vor dem Einleiten in die Wohnräume über einen Wärmetauscher temperiert wird und wertvolle Heizwärme nicht verloren geht. Zugleich dienen Lüftungsanlagen damit der Energieeinsparung, regulieren die Feuchtigkeit und schützen somit vor Schimmelpilzbildung. Nicht zuletzt erhöhen sie den Wohnkomfort: Die Räume werden mit Frischluft versorgt, Feinstaub, Pollen und Insekten bleiben draußen. 49 Erfa hrun Elektrotechnik Offermann g sei t 199 6 © Wolfgang Dirscherl/www.pixelio.de Ob kalt, ob warm, Energien umsetzen – dafür sind wir da S chaltSchrankbau G ebäudetechnik S mart h ome k älte-/k limatechnik Maßgeschneiderte Schaltanlagen inkl. Steuer- und Regelungstechnik planen, zeichnen und fertigen wir nach Ihren Anforderungen. Intelligente Gebäudetechnik für Ihre Lüftungs- und Heizungssysteme realisieren wir für Sie. Energiesparen und sich trotzdem wohlfühlen. Mit Smart Home steuern und regeln Sie Ihr Zuhause. Komplette Planung, Installation, Wartung von Kälte- und Klimaanlagen – natürlich aus Meisterhand. Elektrotechnik Offermann GmbH & Co. KG · Vosslohredder 2 a · 23826 Fredesdorf Tel.: 0 45 58 / 9 85 14 · Fax: 0 45 58 / 9 85 15 · [email protected] · www.etoffermann.de G Kälte • Klima • Lüftung M K B K Kai Ochota L Gerhard Plüschau H 24-Std.-Notdie nst Thomas Brembach Kälteanlagenbauer-Meister Erfahrung seit 4 Jahrzehnten! Zimmereibetrieb Kai Ochota Hauptstraße 52 24641 Stuvenborn Tel.: 04194 / 98 86 14 [email protected] K K L Kältetechnik für Gewerbe, Kühlhäuser, Kaltwassersätze Klimaanlagen für Gewerbe und Privat Klimatisierung im Büro und für Serverräume Lüftung – mechanische Be- und Entlüftung Sonderanlagenbau nach Kundenwunsch VDI 6022 – Hygienevorschriften und Inspektionen Sauer Moor 2 · 23845 Oering Tel.: 0 45 35 - 2 99 28 28 · [email protected] www.kkl-plueschau.de 50 Energie · Umwelt · Klimaschutz Nach der Erneuerung der Fenster kann es bei ungenügender Wanddämmung und falscher Lüftung zu Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung an den Außenwänden kommen. Sinnvoll ist es daher, die Modernisierung von Fenstern und Fassade gleichzeitig durchzuführen. Auch Rollladenkästen sind energetische Schwachstellen, die bei der Fenstererneuerung nicht vergessen werden sollten. Energieberatung Obwohl eine effiziente Wärmedämmung der Außenmauern oder der Keller- und Dachbodendecken oft das größte Einsparpotenzial bietet und z. B. durch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden kann (siehe Fördermittel Seite 55) scheuen Hauseigentümer/innen häufig Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Hier ist ein Gespräch mit einer unabhängigen Energieberatung hilfreich, um zunächst herauszufinden, welche Maßnahmen bei einem Gebäude sinnvoll sind, welche Kosten bei der Umsetzung entstehen und wie groß das Einsparpotenzial ist. Energieberatungen werden z. B. von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein angeboten, die kompetent und anbieterunabhängig zu folgenden Themen informiert: Kennen Sie das Angebot der „Kreis-Energiespartour“? Lassen Sie sich und Ihre Nachbarn vor Ort in den Gemeinden zu Themen wie Altbausanierung, Solartechnik, Schimmel und Feuchtigkeit etc. beraten. Die Veranstaltungen werden gemeinsam mit Ihren Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern organisiert und sind für die Teilnehmenden kostenfrei. Anfallende Kosten für Referentinnen und Referenten sowie Mieten werden von Kreis, Verbraucherzentrale und • energetische Sanierung von Bestandsgebäuden •energiesparende Heizungsanlagen in Alt- und Neubauten • erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und Holzpelletheizungen •Photovoltaik und Solarthermie • Wärmeschutz im Gebäudebestand und in Neubauten •Energieausweis • Schimmel und Feuchtigkeit in Wohngebäuden •Stromverbrauch •staatliche Förderung Informationen: www.verbraucherzentrale-energieberatung.de www.verbraucherzentrale-sh.de Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernommen. Bei Interesse sprechen Sie uns gerne an! Ansprechpartner beim Kreis Segeberg: Heiko Birnbaum, Klimaschutzmanager Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg 0 45 51 / 9 51 - 5 22 [email protected] Klimaschutz Seit einigen Jahren hat der Kreis Segeberg seine Aktivitäten im Bereich des Klimaschutzes verstärkt. Mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes in 2012 und der Einstellung zweier Klimaschutzfachkräfte für dessen Umsetzung in 2013 wurden einige neue Angebote für den Kreis Segeberg geschaffen. Die 2013 eingerichtete Klimaschutzleitstelle dient als Anlaufstelle für Fragen rund um den Klimaschutz. Kommunen, Betriebe und Menschen aus dem Kreis Segeberg erhalten erste Unterstützung. Auch können Experten und Fördermöglichkeiten vermittelt werden. Mit dem 2013/2014 erstellten „Klimaschutzteilkonzept zur Anpassung an den Klimawandel“ war der Kreis Segeberg einer der Vorreiter in ganz Deutschland. Auch beim Thema Energieeffizienz in Gebäuden ist der Kreis Segeberg aktiv. Um den Energiebedarf und den damit verbundenen Ausstoß klimaschädlicher Gase in den eigenen Gebäuden zu reduzieren, wird derzeit ein weiteres Klimaschutzteilkonzept vorbereitet. Auch in Sachen Elektro-Mobilität gibt der Kreis Segeberg Impulse. So wurden im Fuhrpark der Kreisverwaltung beispielsweise zwei Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor durch Elektroautos ersetzt. Auch gibt es jetzt ein Pedelec und zwei Fahrräder stehen für die kürzeren Dienstfahrten zur Verfügung. Eine Ladesäule direkt vor dem Kreishaus ermöglicht kostenloses Laden dank Unterstützung der Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG (voraussichtlich bis 2019), durch die Förderrichtlinie für Kommunen entstehen zur Zeit sechs weitere Lademöglichkeiten im Kreisgebiet. © www.pixabay.de 51 a i d e m x i n i © Strom- und Heizkosten clever gespart! Praktische Tipps für Zuhause Energieausstellung im Passivhaus herstellerunabhängig kostenlos Neumünster · Holstenhallen Regelmäßig Führungen und Vorträge www.sheff-z.de a i d e m x i in © © www.pixabay.de Ihr Meisterbetrieb für Badmodernisierung und erneuerbare Energien – Versorgungstechnik – Heizung · Sanitär Ziegelstr. 109 · 23795 Bad Segeberg · H 0 45 51 / 8 89 00 a i d e m x i n i © a i d e m x i n i © EINFACH ZUM LEBEN GEBAUT www.oe-haus.de Ö Haus Quickborn 04106 - 6408390 52 Energieeffizienz-Zentrum „Energiesparmobil Schleswig-Holstein“ (Foto: SHeff-Z) Dauerausstellung für ganz Schleswig-Holstein Energiesparen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien – das sind die Themen der Zukunft. Wer wissen möchte, worauf man beim Kauf eines sparsamen Haushaltsgerätes achten sollte und welche Leuchtmittel oder Dämmstoffe den Geldbeutel nachhaltig schonen, findet im SchleswigHolstein Energieeffizienz-Zentrum (SHeff-Z) an den Holstenhallen in Neumünster passende Antworten. Und das Ganze herstellerunabhängig – und bei freiem Eintritt. Unter dem Dach eines Passivhauses, das Teil der landesweit einmaligen Energieausstellung mit mehr als 50 Exponaten ist, informiert das SHeff-Z seit Herbst 2011 über Heizen, Dämmen, Smart Home und Stromsparen. Ergänzt wird das Angebot durch die kostenlose Vortragsreihe SHeffTreff und persönliche Beratungstermine mit qualifizierten Energieberatern. Neu ab Februar 2017 ist die kostenfreie Fördermittel-Sprechstunde der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Diese findet einmal im Monat donnerstags im SHeff-Z statt. Im Trägerverein SHeff-Z e. V. engagieren sich rund 50 Mitglieder – darunter Energieversorger, Ingenieurinnen/Ingenieure, Architektinnen/Architekten und mittelständische Betriebe. Auch wer schon einmal im SHeff-Z zu Gast war – ein wei- terer Besuch lohnt sich immer. Die Ausstellung wird laufend aktualisiert. Für Schülerinnen/Schüler ab der sechsten Klasse wird das SHeff-Z mit seinem „Energie-Checker“-Programm sogar zum Klassenzimmer. Ergänzt wird die Dauerausstellung durch das lilafarbene „Energiesparmobil Schleswig-Holstein“. In dem mit modernster Technik ausgestatteten 18-Meter-Truck informiert das SHeff-Z die Verbraucher/innen seit 2015 vor Ort. Im Lkw erleben Besucher/innen am Modell spielerisch die technischen und baulichen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz im eigenen Haus. Im Anhänger dreht sich alles um Dämmen und Heizen. Das Schleswig-Holstein Energieeffizienz-Zentrum (SHeff-Z) ist eine Dauerausstellung zu Haus- und Gebäudetechnik. Verbraucher/innen können sich mittwochs bis freitags von 14.00 bis 18.00 Uhr informieren, freitags auch herstellerunabhängig beraten lassen. Für die einstündigen Beratungsgespräche durch qualifizierte Energieberater wird eine Gebühr von zehn Euro erhoben. Schleswig-Holstein EnergieeffizienzZentrum SHeff-Z an den Holstenhallen 0 43 21 / 6 02 29 82 Justus-von-Liebig-Straße 4 a 24537 Neumünster www.sheff-z.de LED-Lichter zeigen im Modellhaus die technischen und baulichen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz an. V.l.: Dr. Winfried Dittmann (Geschäftsführer SHeff-Z), Ausstellungsleiterin Swea Evers und ihr Kollege Joachim Knofius. (Foto: Jens Neumann/SHeff-Z) 53 a i d e m x i n i © Passiv Haus Plus, der Energiestandard der Zukunft • neues Musterhaus mit einem Primärenergiebedarf von nur 6 kWh/m²a • nahezu mehr Energie produzieren, als verbraucht wird • interessantes Gebäudekonzept mit 170 m2 Wohnfläche verteilt auf 5 Zimmer • intelligente Gebäudesteuerung • Gebäudelüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung • Beleuchtungskonzept LED • Brauchwassererwärmung mit einer Luftwärmepumpe • Photovoltaikanlage mit Stromspeicher a i d e m x i n i © Wir realisieren auch Ihre Planung und Ideen, gern auch auf Ihrem Grundstück. Mehrfamilienhaus Quickborn • erstes Mehrfamilienhaus in Deutschland im Passivhaus Plus Standard, welches vom Passivhaus Institut Darmstadt zertifiziert wird. • von der KfW-Bank mit 15.000,- € je Wohnung gefördert (Stand 01.2017) Weitere Informationen erhalten Sie bei: Radtke Bau GmbH · Voßkamp 3 a · 24568 Kaltenkirchen · Tel.: 0 41 91 87 37 30 · E-Mail: [email protected] oder besuchen Sie unsere Homepage unter www.radtkebau.de barrierefreie Grundrissgestaltung Verwaltung Ihrer Immobilien Erstellung von Anlageobjekten Projektierung und Ankauf von Grundstücken Finanzierungsvermittlung, auch öffentlicher Mittel a i d e m x i n i © Weitere Informationen erhalten Sie bei: M. R. Immobilien GmbH · Voßkamp 3 · 24568 Kaltenkirchen · Tel.: 0 41 91 87 37 30 E-Mail: [email protected] Fördermittel © www.pixabay.de Förderdatenbanken Finanzierung und Förderung Mit privaten Bau- und Sanierungsvorhaben können Sie häufig von Fördermaßnahmen profitieren. Gefördert werden u. a. Heizungsmodernisierung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Maßnahmen für einen verbesserten Wärmeschutz, Wärmedämmung an Dach, Kellerdecke oder neue Fenster. Das Förderangebot für energetische Sanierung oder energiesparende Neubauprojekte ist groß und ständig im Wandel. Insbesondere als Finanzierungsergänzung sind diese Programme gut nutzbar, da es sich um Nachrangdarlehen handelt. Informationen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn 0 61 96 / 9 08 - 0 www.bafa.de Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Fleethörn 29-31, 24103 Kiel 04 31 / 99 05 - 0 Postanschrift: Postfach 11 28, 24100 Kiel [email protected] www.ib-sh.de Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main 0 69 / 74 31 - 0 [email protected] www.kfw.de Telefonische Beratung zu allen Förderprodukten der KfW: Wohnwirtschaft (Wohnbau) 08 00 / 5 39 90 02 * Aktuelle Informationen zu bestehenden Fördermöglichkeiten finden Sie vor allem über die Förderdatenbanken im Internet. Hier können Sie gezielt nach Förderangeboten zu Neubau- und Modernisierungsvorhaben suchen. Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen, den Konditionen und der Höhe der zu vergebenden Darlehen und Zuschüsse sowie Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie auf den Internetseiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der IB.SH (Investitionsbank Schleswig-Holstein). www.baufoerderer.de Informationsportal der Verbraucherzentrale www.energieagenturen.info Förderdatenbank des BINE Informationsdienstes www.foerderdatenbank.de Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie www.ib-sh.de Informationen zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Landes und Bundes www.kfw.de Informationen zu Förderprogrammen der KfW-Bankengruppe www.solarfoerderung.de Interaktiver Förderberater für Solaranlagen www.bafa.de Informationen zu Förderprogrammen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. Andreas-Gayk-Straße 15 24103 Kiel 04 31 / 5 90 99 - 0 [email protected] www.vzsh.de Energieberatung 08 00 / 8 09 80 24 00 * Telefonische Beratungszeiten: Mo.-Do. 8.00-18.00 Uhr, Fr. 8.00-16.00 Uhr Themen: Energiesparen im Haushalt, Ursachen hoher Strom- und Heizkosten, Einsatz regenerativer Energien, Heizungs- und Regelungstechnik, Wärmedämmung, Fördermittel, Terminvergabe * kostenlose Servicenummer 55 Branchen | Impressum Eingangsportal der alten Imkerschule/Burgfeldstraße. (© Imkerschule Schleswig-Holstein) Branchenverzeichnis Impressum Abfallwirtschaft/Recycling ............................................................. 38 Arbeitssicherheit ............................................................................................ 20 Architektinnen/Architekten ................................................... 18,20 Bäder ........................................................................................................... 44, 46, 52 Baugrundstücke ................................................................................................... 8 Bauplanung ................................................................................................................. 8 Baustoffe ................................................................................................ 28, 32, 38 Bautenschutz ........................................................................................................ 40 Bauunternehmen/Bauträger ....... 24, 28, 30, 36, 52, 54 Brandschutz .................................................................................................. 18, 20 Breitbandnetzversorgung .................................................................... 38 Dachdeckerinnen/Dachdecker/ -fachbetrieb ................................................................... 24, 32, 40, 48, 50 Elektroinstallation/-technik ............................................................ 46 Energieberatung ..................................................................................... 18, 52 Energieversorgung ............................................................................ U2, 42 Erd- und Tiefbau ................................................................................................ 38 Kaminfachgeschäft/Ofenstudio ................................................. 40 Fenster/Türen ............................................................................................ 32, 42 Landmaschinen und Landwirtschaftsbedarf ............ 36 Garagen-/Industrietore .......................................................................... 32 Gerüstbau ................................................................................................................... 30 Glaserei/-fachbetrieb .................................................................... 24, 40 Metallbau ................................................................................................................... 32 Hausverwaltung ............................................................................................. 2, 8 Heizung/Heizungstechnik/ Klimatechnik .......................................................................... 44, 46, 50, 52 Holzbau ..................................................................................................... 24, 32, 48 Photovoltaik ................................................................................................. 40, 44 Rollladen/Markisen/ Sonnen- und Insektenschutz ........................................................... 32 Sanierung/Renovierung ............................................................... 18, 24 Sanitär/Sanitärtechnik ...................................................... 44, 46, 52 Sicherheitstechnik ........................................................................................ 32 Solar/-technik/-thermie ............................................................. 42, 44 Immobilien/Immobilienmakler/innen ........ 2, 8, 54, U3 Ingenieurinnen/Ingenieure/ Ingenieurbüros ................................................................................... 8, 16, 18 Tore-/Hebe-/Verladetechnik .......................................................... 32 Kachelöfen/-bau ............................................................................................... 40 Umzüge ............................................................................................................................. 8 Die Online-Version… … der Broschüre finden Sie auch unter: www.bau-kreis-segeberg.proaktiv.de www.kreis-segeberg.de 56 Vermessung ................................................................................................... 16, 18 Wärmedämmung/Wärmeschutz ................................................ 48 Wirtschaft und Entwicklung ............................... 8, 10, 20, U4 Wohnungsverwaltung/Wohnungsbau .................................. 2 Zimmerei-/Fachbetrieb ........................................... 24, 32, 48, 50 U=Umschlagseite Herausgeber inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung HRB 5629, Kiel Geschäftsführer: Thorsten Drewitz, Maurizio Tassillo Liesenhörnweg 13 | 24222 Schwentinental Telefon 0431/66 848-60 Fax 0431/66 848-70 [email protected] Webwww.inixmedia.de www.facebook.com/www.inixmedia.de Im Auftrag des Kreises Segeberg 2. Auflage, Ausgabe 2017 Redaktion Verlag: Gabriele Gronau Lektorat Verlag: Fabian Galla Redaktion Kreis Segeberg: Volker Rimka Foto Titel: © Kreis Segeberg Anzeigenberatung: Bettina-Maria Franik Layout/Satz: Anne Scheel Karte: Uwe Stahl, inixmedia Druck: Silber Druck oHG www.silberdruck.de PN 1330 Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Weder der Kreis Segeberg noch der Verlag können für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der Inhalte eine Gewähr übernehmen. a i d e m x i n i © IHRE IMMOBILIE IST UNSERE LEIDENSCHAFT. a i d e m x i n i © Nicole Hoffmann Geschwister & & Thore Hoffmann Geschäftsführer Gutschein a i d e m x i n i © für eine kostenlose Wertermittlung 04191 / 722 62 -0 040 / 430 980 41 -0 Frank Hoffmann Immobilien GmbH & Co. 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