Kreis segeberg

Werbung
Kreis Segeberg
U m w e lt | P l a n e n | Bau e n
© Nordlicht Fotografie
© tommyS/www.pixelio.de
© djama/Fotolia.com
© Michael Lorenzet/www.pixelio.de
GmbH
Elektro Twele
Wir sind ein technischer Dienstleister für die gesamte Elektrotechnik.
Unser Team zeichnet sich durch innovative und kreative technische Lösungen aus.
Neu-, Umbau und Erweiterungen – das sind unsere Stärken.
•Allgemeine Elektroinstallationen
•Schaltanlagen (Planung und Montage)
•Einfamilienhaus-Paket zur Selbstmontage
•Elektroinstallationen und Inbetriebnahme von Gewerbekälteanlagen
•Anschlussarbeiten im Energieversorgungsbereich wie Trafostationen,
Hausanschlüsse, Mittelspannungsanlagen und vieles mehr
•Messungen nach BGV A3 und DIN VDE 0701
Haben Sie Fragen bezüglich unserer
Leistungen, dann rufen Sie uns an:
Lehfenfelde 1 • 21795 Högersdorf
Tel. 0 45 51 / 9 08 42-0 • Fax 0 45 51 / 9 08 42-10
www.elektrotwele.de
© Nordlicht
Fotografie
Grußwort
1
LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER,
Wir wollen viele Ihrer Fragen beantworten, Ihnen Informationen für Ihre
Entscheidungen liefern und Ihnen helfen, schnell und sicher die gesetzlichen Vorgaben zu finden, die für Sie
zutreffend sind. Auch finden Sie viele
nützliche Tipps und Hinweise, wie Sie
Geld sparen oder wo Sie weitere Informationen finden können.
In der am 1. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land
Schleswig-Holstein (LBO) wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, die
Vorschriftendichte vermindert und der
Katalog der sogenannten verfahrens-
freien Vorhaben erweitert sowie weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt. Für Bauherren, Architekten und Fachplaner bedeutet diese Vereinfachung der
Verwaltung jedoch mehr Verantwortung. So werden z. B. bauordnungsrechtliche Regelungen im sogenannten vereinfachten Verfahren, dem
Regelverfahren, nicht mehr geprüft,
in anderen Fällen benötigen Sie unter
bestimmten Voraussetzungen keine
Baugenehmigung mehr, um Ihre Pläne
zu verwirklichen. Dies bedeutet jedoch
auch, dass der Bauherr für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich
ist und gegenüber den Behörden
selbst haftet.
Eine wesentliche Voraussetzung für
eine hohe Lebensqualität in unserer
Gesellschaft und eine prosperierende
Wirtschaft ist eine zuverlässige und
wettbewerbsfähige Energieversorgung. Der Klimaschutz gebietet, den
zukünftigen Versorgungsbedarf überwiegend mit erneuerbaren Energien
sicherzustellen und den Verbrauch
fossiler Brennstoffe wie Kohle, Gas
oder Öl zu verringern. Einen Teil dieser
Broschüre haben wir daher dem Themenbereich Energie und Umwelt gewidmet.
Bei Fragen, die diese Broschüre offen
lässt, wenden Sie sich bitte während
der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen gerne
für weitere Beratung zur Verfügung
stehen.
Wir wünschen Ihrem Bauvorhaben ein
gutes Gelingen.
Jutta Hartwieg
Landrätin
© Nordlicht Fotografie
Mit dieser Broschüre möchten wir Sie
ein Stück auf dem Weg zu Ihrem
Traumhaus begleiten. Auf dem Weg
dorthin müssen viele Fragen beantwortet, viele Entscheidungen getroffen und viele Gesetze und Verordnungen befolgt werden. Gerade in Zeiten
steigender Energiekosten ist eine auf
die Zukunft und die lange Lebensdauer eines Hauses ausgerichtete Planung
besonders wichtig.
2
Gewerbe- und Industriepark
Wahlstedt




Baustofftransporte
Bahnumschlag  Logistik
Kieswerk  Asphaltmischwerk
Baustoffrecycling
Vermietung von Gewerbeflächen möglich Sprechen Sie uns an!
GP Günter Papenburg AG  Betriebsteil Halle
NL Baustoffe Nord
Industriestraße 8a  23812 Wahlstedt
Fon: 04554 / 70207-0  Fax: 04554 / 70207-20
E-Mail: [email protected]
Anzeige_Baubroschuere_Segeberg.indd 2
06.08.2012 17:01:30
© Nordlicht
Fotografie
3
GRUSSWORT ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 1
DER KREIS SEGEBERG ��������������������������������������������������������������������������������������������� 4
Ansprechpartner/Innen im FACHBEREICH
UMWELT, PLANEN UND BAUEN ���������������������������������������������������������������������� 9
KREISKARTE �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11
STÄDTE, AMTSFREIE GEMEINDEN UND ÄMTER
DES KREISES SEGEBERG ������������������������������������������������������������������������������������ 12
Ansprechpartner WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG �������������������������� 13
PLANUNGSRECHT
Planungsrechtliche Voraussetzungen
für eine Bebaubarkeit ���������������������������������������������������������������������������������
Kommunale Bauleitplanung ���������������������������������������������������������������
Der Flächennutzungsplan ��������������������������������������������������������������������
Der Bebauungsplan ������������������������������������������������������������������������������������
BAUORDNUNGSRECHT
15
17
17
17
Die Landesbauordnung ���������������������������������������������������������������������������� 19
Gebäudeklassen ��������������������������������������������������������������������������������������������� 19
Bauaufsichtliche Verfahren (Baugenehmigung),
Genehmigungsfreistellungsverfahren,
Vorbescheid/Bauvoranfrage ���������������������������������������������������������������� 20
Teilbaugenehmigung ����������������������������������������������������������������������������������� 21
Abstandsflächen, Abstände ����������������������������������������������������������������� 21
Nachbarbeteiligung ��������������������������������������������������������������������������������������� 21
Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen ������������������ 21
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde ���������� 21
Verfahrensfreie Bauvorhaben,
Beseitigung von Anlagen ������������������������������������������������������������������������ 23
Anlagen der Außenwerbung ���������������������������������������������������������������� 25
TIPPS ZU RECHTS- UND
VERSICHERUNGSFRAGEN ��������������������������������������������������������������������������������� 27
DENKMALSCHUTZ UND DENKMALPFLEGE �������������������������������������������������� 31
NATUR- UND UMWELTSCHUTZ
Naturschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 33
Gewässerschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������ 35
Technischer Umweltschutz �������������������������������������������������������������������� 37
ENERGIE UND UMWELT
Rahmenbedingungen
Energieeinsparverordnung (EnEV) ��������������������������������������������
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWÄRMEG) ����������������������������������������������������������������������������������������������������
Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen (1.BimSchV) �����������������������������
Energieausweis �����������������������������������������������������������������������������������������������
Erneuerbare Energiequellen
Biogas �����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Kleinwindkraftanlagen ����������������������������������������������������������������������������
Photovoltaik (PV) �������������������������������������������������������������������������������������������
Wärme aus Erde, Luft und Wasser ������������������������������������������������
Heizen mit Holz ���������������������������������������������������������������������������������������������������
Strom und Wärme: Blockheizkraftwerke ��������������������������������
Fernwärme ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������
Optimierung der Heizungsanlage ���������������������������������������������������
Wärmeverluste vermeiden
Fassadendämmung ������������������������������������������������������������������������������������
Das Dach dämmen ��������������������������������������������������������������������������������������
Den Keller dämmen�������������������������������������������������������������������������������������
Fenster und Lüftung ����������������������������������������������������������������������������������
Energieberatung �����������������������������������������������������������������������������������������������
39
39
39
39
39
39
41
41
43
43
43
45
45
45
45
47
47
FÖRDERMITTEL �������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49
INSERENTENVERZEICHNIS ���������������������������������������������������������������������� 51, 52
IMPRESSUM ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 52
Hinweis: Wenn vom Bauherrn, Grundstücksbesitzer etc. geschrieben wird,
ist selbstverständlich auch immer die Bauherrin, Grundstücksbesitzerin etc. gemeint.
© Nordlicht
Fotografie
Der Kreis Segeberg
4
Lage
Der Kreis Segeberg mit Kreissitz in
Bad Segeberg liegt im südlichen
Schleswig-Holstein. Er grenzt im Norden an die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie an die kreisfreie
Stadt Neumünster. Im Osten wird er
durch den Kreis Ostholstein, im Südosten durch den Kreis Stormarn und
das Land Hamburg sowie im Westen
durch die Kreise Pinneberg und Steinburg begrenzt. Bezogen auf die nächstgrößten Städte, liegt der Kreis Segeberg im Städtedreieck Hamburg – Lübeck – Kiel.
Freizeit und Tourismus
© Nordlicht Fotografie
Die Kreisstadt Bad Segeberg verdankt
ihre touristische Anziehungskraft
nicht zuletzt den bekannten, jährlich
stattfindenden Karl-May-Spielen. Eines der schönsten Freilichttheater
Europas am Fuße des Kalkbergs bietet
Groß und Klein ein besonderes Wildwesterlebnis (www.karl-may-spiele.
de). Außerhalb der Karl-May-Saison
ist das Freilichttheater Rahmen für
jede Menge Shows und Konzerte. Von
der Spitze des Kalkbergs hat man einen herrlichen Rundblick über die
Stadt und das Umland. Unter dem
Kalkberg befinden sich die faszinierenden Kalkberghöhlen. Die Höhlen
sind das größte natürliche Winterquartier Mitteleuropas für mehr als
22.000 Fledermäuse. Das Fledermauszentrum „Noctalis“ ist eine spannende Erlebnisausstellung mit lebendigen Fledermäusen (www.noctalis.de).
© Nordlicht Fotografie
Als Landesreiterstadt SchleswigHolsteins lockt Bad Segeberg auch
alle, die das „Glück auf dem Rücken
der Pferde“ suchen. Hier werden auf
dem Landesturnierplatz den ganzen
Sommer Reitturniere ausgetragen.
Der Wildpark Eekholt in Großenaspe
wurde seit seiner Gründung im Jahre
1970 kontinuierlich zu einer Naturerlebnis- und Bildungsstätte weiterentwickelt. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können hier die Schönheit
und Vielfalt der Natur entdecken
(www.wildpark-eekholt.de).
© Nordlicht Fotografie
Die Erlebnisbäder Holstentherme in
Kaltenkirchen und das Arriba in Norderstedt haben für Familien nicht nur
bei schlechteren Wetterbedingungen
viel zu bieten (www.holstentherme.
de; www.arriba-erlebnisbad.de).
Im ErlebnisWald Trappenkamp fühlen
sich Tiere – von der Ameise bis zum
Adler – wohl. Über das gut 330 Hektar
große Gelände mit Wäldern und weiten Wiesen, Kletterbäumen und anderen Attraktionen führen verschlungene
Spazierwege und Naturerlebnispfade.
(www.forst-sh.de/erlebnis.html).
© Nordlicht
Fotografie
5
Natur und Landschaft
Das Landschaftsbild des Kreises prägen sowohl die schleswig-holsteinische Geest und Vorgeest als auch die
ostholsteinische Hügel- und Seenlandschaft. Der Kreis ist vorwiegend
ländlich strukturiert, rund 70,9 % seiner Fläche von rund 1.344 km2 werden
landwirtschaftlich genutzt, nur 15,1 %
sind Waldfläche.
Gesundheit
Bad Bramstedt mit dem „Rheumazentrum“ und der „Medizinisch-Psychosomatische Klinik“ sowie Bad Segeberg mit seinen Kliniken bieten eine
breite gesundheitswirtschaftliche Ba-
sis. Über die Landesgrenzen hinaus
bekannt ist das „Forschungszentrum
Borstel-Leibniz-Zentrum für Medizin
und Biowissenschaften“. In den Heilbädern Bad Bramstedt und Bad Segeberg wird traditionell das gesundheitliche Potenzial der Natur mit Anwen-
dungen von Sole und Moor in den
Kur- und Rehabilitationskliniken genutzt. Exzellente medizinische Versorgung, Rehabilitation, Kur und Wellness
runden in beiden Städten das Angebot
für die Gesundheit ab.
Foto: Segeberger Kliniken GmbH
Der äußerste Nordosten des Kreises
gehört zum Südwestrand der Holsteinischen Schweiz, einer reizvollen
Landschaft, in der sich kleinere Waldgebiete mit Ackerflächen abwechseln.
Ihr Erscheinungsbild wird durch niedrige Hügel bestimmt, zwischen denen
eine Vielzahl von Seen liegen.
© Nordlicht Fotografie
Zwischen dem Wardersee und Hamberge erstreckt sich über 53 km das
Travetal. Die Trave prägt durch ihren
naturnahen Gewässerverlauf weite
Teile des Kreises. Große Moor- und
Grünlandniederungen sowie angrenzende Erlenwaldbestände kennzeichnen den Oberlauf der Trave. Bestens
geeignet für Kanutouren bietet er ein
ganz besonderes Naturerlebnis.
Wirtschaftsförderung
6
Gern bringen wir auch Sie voran!
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft
des Kreises Segeberg mbH
Ulrich Graumann, Geschäftsführer
[email protected]
Tel. 0 4551 / 908 62 - 0
Gieschenhagen 2b
23795 Bad Segeberg
www.wks-se.de
© Nordlicht
Fotografie
Der Kreis Segeberg
7
Direkt an der A 7, im Bereich Norderstedt – Henstedt-Ulzburg – Kaltenkirchen liegt der Wirtschaftsschwerpunkt des Kreises. Hier sind leistungsstarke Handels- und Dienstleistungszentren mit großer Industrievielfalt
und einer starken Orientierung auf die
ausländischen Märkte ansässig. Vor
allem Betriebe aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau, medizinische Produkte, Kunststoffverarbeitung, Ernährungsindustrie sowie der Möbeleinzelhandel bilden die Schwerpunkte.
Der Geschäfts- und Tagungsverkehr
trägt darüber hinaus durch eine große
Anzahl an Übernachtungen zur Auslastung des Hotelgewerbes bei.
Die Zugehörigkeit zur Metropolregion
Hamburg fördert das Wirtschaftswachstum und bietet zahlreiche Arbeitsplätze.
Verkehr
Im westlichen Teil des Kreises verläuft
die A 7 mit den Anschlussstellen
Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad
Bramstedt und Großenaspe, im östlichen Teil durchquert die A 21 den
Kreis. In Planung ist die Verlängerung
der A 20 von Lübeck quer durch den
Kreis Segeberg mit einer Querung der
A 7 bei Bad Bramstedt und von dort
weiter durch den Kreis Steinburg zu
einer neuen Elbquerung bei Glückstadt.
Nicht zuletzt mehrere Bahnlinien, sowie die Nähe zum Flughafen Hamburg-
Fuhlsbüttel zeichnen die Standortqualität des Kreises aus. Seit 2003 ist der
Öffentliche Personennahverkehr im
Kreisgebiet vollständig in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eingegliedert.
Wirtschaftsförderung
Der Kreis Segeberg bietet eine Vielzahl
an Ansprechpartnern für die Wirtschaft. Beim Kreis, den Städten oder
sogar kreisübergreifend sind die Wirtschaftsförderer tätig. Die Städtekooperation NORDGATE von Neumünster
über Bad Bramstedt, Kaltenkirchen,
Henstedt-Ulzburg, Quickborn bis Norderstedt ist die zweitstärkste Wirtschaftsregion in Schleswig-Holstein.
Im Norden Hamburgs gehört die Region NORDGATE schon heute zu den
umsatzstärksten Gewerbestandorten.
Die Kooperationspartner verfügen
über Flächen in allen Lagen, Größen
und Preislagen. Für spezielle Ansprüche können Gewerbeflächen auch individuell entwickelt werden. Mit seiner
Lage in Schleswig-Holstein bietet
NORDGATE einen vergleichsweise
niedrigen Gewerbesteuerhebesatz.
Das Städtebündnis bietet kurzfristig
mehr als 1 Mio. m² und mittelfristig
sogar bis zu 2,5 Mio. m² Gewerbefläche
an 13 Standorten entlang der Autobahn A7 – mit einem Ansprechpartner.
Die sechs Partnerstädte bieten Interessenten einen kundenfreundlichen
One Stop-Service an – Informationsmaterial erhalten Sie aus einer Hand.
Das NORDGATE bietet den idealen Zugang zur Metropole Hamburg – mit
seiner exquisiten Lage entlang der Au-
tobahn A7 sowie dem direkten Zugang
zu Hamburg Airport und Hafen.
Im Konzert der europäischen Zentren
spielt die Stadt Hamburg an der Elbe
eine stetig wachsende Rolle. Seit Anfang 2008 profiliert sich an ihrem nördlichen Rand die neue Wirtschaftsregion NORDGATE, „Das Tor zur Metropolregion Hamburg“ – ein Zukunftsstandort für Unternehmen und
Investitionen. Die Bilanz heute: Seit
Gründung der Kooperation sind bis
Ende 2011 bereits über 120 Unternehmen angesiedelt worden, die Nachfrage von Unternehmen nach einem
Standort in dieser Region stieg deutlich an.
Das NORDGATE birgt enormes Potenzial: In der Wirtschaftsregion leben
rund 230.000 Menschen – und jedes
Jahr werden es mehr. Die Kaufkraft ist
überdurchschnittlich hoch, die Arbeitslosenquoten liegen vergleichsweise niedrig. Mit 86.000 Beschäftigten zählt das Städtenetz zu den größten Arbeitsmärkten in Schleswig-Holstein – auf Augenhöhe mit den
Standorten Kiel und Lübeck.
Kontakt zu den Wirtschaftsförderern
im Kreis Segeberg unter:
• NORDGATE
www.nordgate.de
• Wirtschaftsförderung
Kreis Segeberg
www.wks-se.de
• Wirtschaftsentwicklung
Bad Segeberg
www.bad-segeberg.de
• EGNO – Entwicklungsgesellschaft
Norderstedt mbH
www.egno.de
Foto: EGNO - Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Wirtschaft
Bauen & Handwerk
8
IHRE SPEZIALISTEN
für Kernbohr- und Sägearbeiten:
• Deckenöffnungen
• Tür- und
Fensteröffnungen
• Abluftöffnungen
• Entkernungen
sgw Sprenggesellschaft Wahlstedt GmbH
Telefon 0 45 54 / 70 55 60
Telefax 0 45 54/70 55 69 www.sgw-wahlstedt.de
Voßkamp 3 a · 24568 Kaltenkirchen
Tel.: 04191 873730 · Fax: 87373-17
[email protected]
www.radtkebau.de
Wir bauen Ihr individuelles Traumhaus,
schlüsselfertig zum garantierten Festpreis.
Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns!
Sie haben Probleme
mit Feuchtigkeit
im Wohnraum oder Keller?
Unsere Leistungen:
• Abdichtungssysteme
• Mauerwerksinjektion
• Vergelung
• Dehnfugensanierung
• Dick- und Kunststoffbeschichtungen
• Rissverpressung mit PUR und EP Harz
R. B. B. GmbH
Jürgen Behrmann
Betriebsleiter
Schützenstraße 12 · 23826 Todesfelde
Telefon 0 45 58 / 98 10 961
Fax 0 45 58 / 98 10 963
E-Mail: [email protected]
www.feuchte-wand.info
Ausführung sämtlicher
und
Schlosser-
Edelstahl-Arbeiten
SCHLOSSEREI - METALLBAU
Schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800
Borsigstraße 9 · 24568 Kaltenkirchen · Telefon 0 41 91 / 91 27 - 0
Thorsten Ahrens
Sanitär- und Heizungstechnik
- Meisterbetrieb -
Ton Hogenbargen 45 · 24629 Kisdorf · Tel. 0 41 93/96 86 74
[email protected]
www.sanitaer-heizungstechnik-ahrens.de
· Öl- und Gasheizung
· Solartechnik
· regenerative Energien
· Badsanierung
· kontrollierte Be- und Entlüftung
· Wartungsdienst für Heizung
und Lüftungsanlagen
· Kleinreparaturen
© Nordlicht
Fotografie
AnsprechpartnerInnen im Fachbereich Umwelt, Planen, Bauen
9
Kreisverwaltung Segeberg
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Telefon
0 45 51/9 51-0
Telefax
0 45 51/9 51-2 06
www.kreis-segeberg.de
Fachbereichsleitung
Umwelt, Planen, Bauen
Thorsten Ingo Wolf Raum 6/606
Telefon
9 51-5 39
Fax
9 51-5 48
[email protected]
Fachdienstleitung Bauaufsicht,
Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Volker Rimka Raum 5/512
Telefon
9 51-5 44
Fax
9 51-5 33
[email protected]
Fachdienstleitung
Bau- und Umweltverwaltung
Doris Baum
Raum 6/608
Telefon
9 51-5 62
Fax
9 51-5 48
[email protected]
Fachdienstleitung Kreisplanung,
Regionalmanagement,
Denkmalschutz, Tiefbau
Frank Hartmann
Raum 6/612
Telefon
9 51-5 18
Fax
9 51-9 98 17
[email protected]
Fachdienstleitung
Naturschutz und Landschaftspflege
Thomas Falck
Raum 8/815
Telefon
9 51-4 90
Fax
9 51-5 20
[email protected]
Fachdienstleitung
Wasser, Boden, Abfall
Armin von Anshelm
Raum 7/707
Telefon
9 51-4 62
Fax
9 51-9 98 24
[email protected]
© Nordlicht Fotografie
Immobilien
10
Fair Marktung
› 20 Jahre Berufserfahrung ‹
Wir suchen für unsere Kunden
· Ansprechende, ausführliche Exposés
· Hochbildfotografie, Fotos, Grundrisse
· Fachkompetenz aus Architektur und
Sachverständigenwesen
· Maklerauftrag: alles inklusive und
kostenlos für den Verkäufer
Häuser · Wohnungen · Grundstücke
als Kaufobjekte
Tel. 0 45 51 - 99 56-0 · Fax 0 45 51 - 99 56-10
www.immobilienord.de
Sina Löhmann Immobilien
Seminarweg 4 · Bad Segeberg
Tel. (0 45 51) 9 08 26 70
Immobilien besser verkaufen:
Jetzt anfragen!
www.die-Maklerei.com
Nutzen Sie unsere überregionale Vermarktung!
Ihr Immobilienmakler
Engel & Völkers Bad Segeberg
Kirchstraße 28
23795 Bad Segeberg
Telefon: 0 45 51 - 808 707
Telefax: 0 45 51 - 899 400
[email protected]
www.engelvoelkers.com/badsegeberg
Kreiskarte
11
Der Kreis
Städte
Amtsfreie Gemeinden
Ämter
Einwohner (Stand 30.09.11)
Gesamtfläche
Anzahl
5
2
8
259.919
1.344,41 km3
Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg
12
Städte
Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Rathausplatz 1,
Stadtverwaltung Bad Bramstedt
24558 Henstedt-Ulzburg
Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt
Telefon
0 41 93/9 63-0
Telefon
0 41 92/5 06-0 Fax
0 41 93/9 63-1 90
Fax
0 41 92/5 06-60 [email protected]
[email protected]
www.henstedt-ulzburg.de
www.bad-bramstedt.de
Stadt Bad Segeberg/Bürgerdienste
Lübecker Straße 9,
23795 Bad Segeberg
Telefon
0 45 51/9 64-0
Fax
0 45 51/9 64-111
[email protected]
www.badsegeberg.de
Stadt Kaltenkirchen
Holstenstraße 14,
24568 Kaltenkirchen
Telefon
0 41 91/9 39-0
Fax
0 41 91/9 39-1 00
[email protected]
www.kaltenkirchen.de
Stadt Wahlstedt
Markt 3, 23812 Wahlstedt
Telefon
0 45 54/7 01-0
Fax
0 45 54/7 01-1 08
[email protected]
www.wahlstedt.de
Amtsfreie Gemeinden
Gemeinde Ellerau
Berliner Damm 2, 25479 Ellerau
Telefon
0 41 06/76 86-0
Telefax
0 41 06/76 86-76
[email protected]
www.ellerau.de
Twiete 9, 24598 Boostedt
Telefon
0 43 93/99 76-0
Außenstelle Rickling
Dorfstraße 34, 24635 Rickling
Telefon
0 43 28/1 79-0
[email protected]
www.amt-boostedt-rickling.de
Amt Bornhöved
Gemeinden:
Bornhöved, Damsdorf, Gönnebek,
Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld, Trappenkamp
Ämter
Amt Kisdorf
Gemeinden:
Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten,
Stuvenborn, Stakendorf II, Winsen
Winsener Straße 2,
24568 Kattendorf
Telefon
0 41 91/95 06-0
Fax
0 41 91/95 06-28
[email protected]
www.amt-kisdorf.de
Stadt Norderstedt
Rathausallee 50, 22846 Norderstedt
Telefon
0 40/5 35 95-0
Telefax
0 40/5 26 44 35
[email protected]
www.norderstedt.de
Amt Boostedt-Rickling
Gemeinden:
Boostedt, Daldorf, Groß Kummerfeld,
Heidmühlen, Latendorf, Rickling
Amt Bad Bramstedt-Land
Gemeinden:
Armstedt, Bimöhlen, Borstel, Föhrden-Barl, Fuhlendorf, Großenaspe,
Hagen, Hardebek, Hasenkrug, Heidmoor, Hitzhusen, Mönkloh, Weddelbrook, Wiemersdorf
Am Markt 3, 24610 Trappenkamp
Telefon
0 43 23/9 07 70
Fax
0 43 23/90 77 27
[email protected]
www.amt-bornhoeved.de
Amt Itzstedt
Gemeinden:
Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth,
Sülfeld, Tangstedt
Segeberger Straße 41, 23845 Itzstedt
Telefon
0 45 35/5 09-0
Fax
0 45 35/5 09-1 33
[email protected]
www.amt-itzstedt.de
König-Christian-Straße 6,
24576 Bad Bramstedt
Telefon
0 41 92/20 09-0
Telefax
0 41 92/20 09-9 01
[email protected]
Amt Kaltenkirchen-Land
Gemeinden:
Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld
Schmalfelder Straße 9,
24568 Kaltenkirchen
Telefon
0 41 91/50 09-0
Telefax
0 41 91/50 09-32
[email protected]
www.kaltenkirchen-land.de
Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg
13
Amt Leezen
Gemeinden: Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf,
Schwissel, Todesfelde, Wittenborn
Hamburger Straße 28, 23816 Leezen
Telefon
0 45 52/99 77-0
Fax
0 45 52/99 77-25
[email protected]
www.amt-leezen.de
Amt Trave-Land
Gemeinden: Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II,
Negernbötel, Nehms, Neuengörs,
Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf,
Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Waldemar-von-Mohl-Straße 10
23795 Bad Segeberg
Telefon
0 45 51/99 08-0
Fax
0 45 51/99 08-13
[email protected]
www.amt-trave-land.de
Ansprechpartner Wirtschaftsförderung
EGNO – Entwicklungsgesellschaft
Norderstedt mbH
Marc-Mario Bertermann
Rathausallee 64-66
22846 Norderstedt
Telefon
0 40/53 54 06-20
Fax
0 40/53 54 06-40
www.egno.de
Gemeinde Henstedt-Ulzburg,
Wirtschaftsförderung
Manja Biel
Rathausplatz 1
24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon
0 41 93/9 63-4 70
Fax
0 41 93/9 63-1 90
www.henstedt-ulzburg.de
Wirtschaftsentwicklung
Bad Segeberg – Wahlstedt
Markus Trettin
Gieschenhagen 2 b
23795 Bad Segeberg
Telefon
0 45 51/9 64-1 03
Fax
0 45 51/9 64-16-1 03
www.bad-segeberg.de/wirtschaft
Stadt Bad Bramstedt,
Wirtschaftsförderung
Udo Reinbacher
Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt
Telefon
0 41 92/5 06-31
www.bad-bramstedt.de
Stadt Kaltenkirchen,
Wirtschaftsförderung
Alfred Vahl
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Telefon
0 41 91/9 39-2 20
Fax
0 41 91/9 39-1 00
www.kaltenkirchen.de
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft
des Kreises Segeberg mbH
Ulrich Graumann
Gieschenhagen 2 b
23795 Bad Segeberg
Telefon
0 45 51/9 08 62-0
Fax
0 45 51/9 08 62-29
www.wks-se.de
Stadtpark Norderstedt, Foto: EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Architekten und Ingenieure
14
Dipl. Ing. Bernd
Biethahn
Beratender Ingenieur - Bauvorlageberechtigter Ingenieur
Ingenieurbüro für
Tragwerksplanung und Bauphysik
Wärme- und Schallschutznachweise
Beratung - Planung - Statik - Konstruktion
Gänseblümchenweg 4 // 24568 Kaltenkirchen
Telefon: 0 41 91 - 7 74 08 // Telefax: 0 41 91 - 7 74 09
E-Mail: [email protected]
? Gebäudeplanung
? Ingenieurbauwerke
? Verkehrsanlagen
? Tragwerksplanung
? Freianlagen
? Bauüberwachung
BÖGER + JÄCKLE
? Bauwerksprüfung
Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH & Co. KG
? Instandsetzungen
Heidekoppel
4
·
24558
Henstedt-Ulzburg
Dipl.-Ing. K. Domröse
? Projektsteuerung
Fon 0 41 93 / 90 08-0 · Fax 0 41 93 / 90 08-44 ? SiGe-Koordination
Dipl.-Ing. H.P. Hartmann
Prüfingenieure für Baustatik E-Mail: [email protected]
? Werkstattüberwachung
? Anlagenplanung
www.boeger-jaeckle.de
Planen und Beraten
Prüfen und Überwachen
Vermessungsbüro
Dipl. Ing. Gerhard Krause
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Beratender Ingenieur
Carl-Stämmler-Weg 8
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51 / 8 78 46
Fax 0 45 51 / 8 78 47
[email protected]
www.vermessungsbuero-krause.de
Gesellschaft für
Baugrunduntersuchungen
und Umweltschutz mbH
Ingenieurbüro für Geotechnik
Beratung • Planung • Gutachten
Beratende Ingenieure VBI
GBU mbH • Raiffeisenplatz 4
• 23795 Fahrenkrug
Tel. 0 45 51/96 85 26
Fax 0 45 51/96 85 28
www.gbu-fahrenkrug.de
[email protected]
©tommyS/
pixelio.de
Planungsrecht
15
Planungsrechtliche VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BEBAUBARKEIT
Bevor ein Grundstück bebaut werden
kann, sollten sich die Bauherren,
Grundstücksbesitzer und -käufer zunächst bei den zuständigen Behörden
(Kreis, Stadt Norderstedt) erkundigen,
ob das Grundstück grundsätzlich bebaubar ist. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die planungsrechtlichen
Voraussetzungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfüllt sind.
migungsvoraussetzungen nach dem
BauGB erfüllt sind und dem Vorhaben
keine sonstigen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften entgegenstehen.
Das BauGB regelt, auf welchem Grundstück, was und in welchem Ausmaß
gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht – Landesbauordnung
(LBO) – regelt das „Wie“ einer Bebauung (z. B. Einhaltung von Abstandflächen).
30 BauGB:
Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes
Aus Sicht eines Bauwilligen besteht
grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf
Erteilung einer Baugenehmigung,
wenn die planungsrechtlichen Geneh-
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sieht das BauGB
drei Kategorien vor, wobei sich jedes
Grundstück einer dieser Kategorien
zuordnen lässt:
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. der Stadt. Liegt das zu
bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und widerspricht es nicht
dessen Festsetzungen des Bebauungsplanes, ist es grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Erschließung
Bauleitplanverfahren
Planerfordernis wird festgelegt
Aufstellungsbeschluss §2(1) BauGB
Bekanntmachung des Beschlusses
Erarbeitung des Vorentwurfes
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
§3(1) BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger Öffentlicher Belange
§4(1) BauGB
Erarbeitung des Entwurfes inkl. Umweltbericht
Entwurfsbeschluss bzw.
Offenlegungsbeschluss §3(2) BauGB
Bekanntmachung des Beschlusses
Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung
§3(2) BauGB
Beteiligung der Behörden und sonstiger
Träger Öffentlicher Belange
§4(2) BauGB
Prüfung der Stellungnahmen ggf. Einarbeitung in
die Planung und wiederholte Auslegung;
Abwägung durch die Gemeindevertretung
Satzungsbeschluss §10(1) BauGB über die
endgültige Planfassung mit Begründung
inkl. Umweltbericht
Ggf. Genehmigungsverfahren
Bekanntmachung des Beschlusses §10(3) BauGB
Inkrafttreten des Bauleitplans
muss in jedem Fall gesichert sein. Die
Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. der Stadt.
34 BauGB:
Zulässigkeit von Vorhaben
im unbeplanten Innenbereich
Wenn kein Bebauungsplan vorliegt
und das zu bebauende Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, ist ein Vorhaben
zulässig, wenn es sich nach Art und
Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und
die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt
bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Falls über die Zulässigkeitsvoraussetzungen Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine Bauberatung durch die untere Bauaufsichtsbehörde oder das Einreichen einer
schriftlichen Bauvoranfrage an die untere Bauaufsichtsbehörde.
35 BauGB:
Zulässigkeit von
Vorhaben im Außenbereich
Das Bauen im Außenbereich ist nur
sehr eingeschränkt zulässig und auf
bestimmte privilegierte Vorhaben
beschränkt. Zudem dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen
und die Erschließung muss gesichert
sein. Bei diesen privilegierten Außenbereichsvorhaben handelt es
sich meist um landwirtschaftliche
Betriebe oder Vorhaben, die aufgrund ihrer besonderen Anforderungen an den Standort zwingend im
Außenbereich errichtet werden müssen (z. B. Betriebe, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung
der Wind- und Wasserenergie dienen). Sonstige Vorhaben können im
Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wenn
sie die Nutzungsänderung oder Erweiterung einer bestandsgeschützten Bausubstanz zum Inhalt haben
und keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Im Außenbereich empfiehlt sich daher eine
rechtzeitige Anfrage bei der unteren
Bauaufsichtsbehörde.
Architekten und Ingenieure
16
IMMOBILIENGUTACHTEN
ZUM FAIREN PREIS!
KSK INGENIEURE
Dipl.-Ing. Horstmann · Dr.-Ing. Scheele
Dr.-Ing. Vogt GmbH & Co. KG
Beratende Ingenieure VBI für das Bauwesen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke
und Verkehrsanlagen
Tragwerksplanung (Statik) für Gebäude
und zugehörige bauliche Anlagen
Nicht nur, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, ist ein
Wertgutachten sinnvoll. Auch im Falle einer Scheidung, einer Erbschaft oder
Schenkung benötigen Sie den Wert der Immobilie.
Wir erstellen Ihnen ein Wertgutachten abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse.
Fachkundige Bewertung ist für uns selbstverständlich, denn wir verfügen über
die nötige Erfahrung und haben das „Ohr am Markt“. Die Anforderungen an
Wertgutachten sind sehr unterschiedlich.
Um erst einmal einen groben Überblick über den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten reicht in der Regel ein Kurzgutachten völlig aus.
Handelt es sich aber um Scheidungen, Erbschaften, Schenkungen oder sogar Versteigerungen ist der Anspruch an ein Verkehrswertgutachten wesentlich höher.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!
Prüfung und Überwachung in statischer
und konstruktiver Hinsicht
Stefan Hagemann
• Geprüfter Sachverständiger für
Immobilienbewertung (ZSI)
• Mitglied im Gutachterausschuss
des Kreises Segeberg
• Mitglied im Expertengremium
der Sprengnetter Akademie in Hamburg
Sachverständige vorbeugender Brandschutz
Schweißfachingenieure · Bauphysik-Energieberater
Langenharmer Weg 33 · 22844 Norderstedt
Tel. 0 40/52 68 32-0 · Fax -22
Gartenweg 1-3 · 24326 Ascheberg
Tel. 0 45 26/30 71-0 · Fax -22
Stefan Hagemann Sachverständigenbüro
Alte Dorfstraße 1 · 22848 Norderstedt
www.shi-gutachten.de · [email protected]
Weidestraße 5-7 · 23701 Eutin/Holst.
Tel. 0 45 21/70 45-0 · Fax -22
Telefon: 040/ 80 00 70 37
Beratung  Planung  Bauleitung
Ingenieurgesellschaft mbH
Mitglied der Architektenund Ingenieur-Kammer
Schleswig-Holstein
www.gsp-ig.de
·
·
·
·
Städtebau
Verkehrswesen
Sicherheits- und
Gesundheitsschutz
Schallschutz
·
·
·
·
·
zertifizierte Kanalsanierungsberatung
Umwelttechnik
Wasserwirtschaft
konstruktiver Ingenieurbau
Freiraum- und Landschaftsplanung
23795 Bad Segeberg · Jasminstraße 2 · Tel. 0 45 51/95 65 60 · [email protected]
23843 Bad Oldesloe · Paperbarg 4 · Tel. 0 45 31/67 07 10 · [email protected]
ARCHITEKTURBÜRO S C H N A C K + E L L E R B R O C K
ACHTERN DIECK 2
24576 BAD BRAMSTEDT
TEL. 04192 / 819 29 45
FAX 819 29 87
BERATUNG
ENTWURF
PLANUNG
AUSSCHREIBUNG
BAULEITUNG
www.schnack-ellerbrock.de
[email protected]
©tommyS/
pixelio.de
Bauplanung
17
KOMMUNALE BAULEITPLANUNG
Oftmals ist es erforderlich, dass die
Bebaubarkeit eines Grundstückes erst
durch die Aufstellung, Änderung oder
Ergänzung eines Bauleitplanes geschaffen wird. Die Gemeinden stellen
in eigener Verantwortung und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung in ihrem Hoheitsgebiet kommunale Bauleitpläne auf.
Bauleitpläne unterteilt man in zwei
Stufen:
➡ den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan
➡ und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Der Flächennutzungsplan
Muster
Im Flächennutzungsplan (FNP) wird
für das gesamte Gemeindegebiet die
sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der
Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, in
Grundzügen dargestellt. Es handelt
sich hierbei insbesondere um die verschiedenen Arten der Bauflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
und Grünflächen. Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm. Er
bindet jedoch die Gemeinde und die
am Aufstellungsverfahren beteiligten
Träger öffentlicher Belange.
Der Flächennutzungsplan oder eine
FNP-Änderung bedürfen der Genehmigung durch das Innenministerium.
Der Bebauungsplan
Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die
Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen und
sind Rechtsnormen, in denen für jedermann verbindliche Festsetzungen
für die künftige Bebauung getroffen
werden. Der Bebauungsplan enthält
Festsetzungen, die die Art und das
Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Der Bebauungsplan
setzt rechtsverbindlich fest, welche
baulichen und sonstigen Anlagen auf
einem Grundstück zulässig sind. In der
Regel werden Festsetzungen getroffen:
➡ zur Art der baulichen Nutzung (zum
Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet)
➡ zum Maß der baulichen Nutzung
(zum Beispiel Geschoss- und
Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse)
➡ zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise)
➡ zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie
➡ zu den Verkehrsflächen.
Nachdem ein Bebauungsplan von der
Gemeinde als Satzung beschlossen
wurde, wird er durch Bekanntmachung
rechtskräftig. Bebauungspläne, die
nicht aus dem Flächennutzungsplan
der Gemeinde entwickelt sind, bedürfen der Genehmigung durch den
Kreis.
Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist
zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung
frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen
Schranken für die Bebauung der
Grundstücke.
Konkrete Informationen zu den gültigen Bebauungsplänen einer Gemeinde sind direkt in einer Gemeinde, in
der Amtsverwaltung oder beim Kreis
in der unteren Bauaufsichtsbehörde
abzurufen.
Muster
Ingenieure
VERMESSUNG
…wir setzen Zeichen!
Grundstücksteilung
Grenzherstellung
Gebäudeeinmessung
Gebäudeabsteckung
Bauwerksüberwachung
Beweissicherung
Beratung
Planung
Gutachten
Dipl.-Ing. Wolfgang Töbermann
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur · Beratender Ingenieur für Vermessung
Schulstraße 6 · 24568 Kaltenkirchen · Telefon 0 41 91 / 85 02 60 · Telefax 0 41 91 / 85 02 61
www.vermessungsbuero-toebermann.de
Vermessungsleistungen für Bauherren – Sicherheit von Anfang an!
Seit nunmehr fast 15 Jahren erbringt mein modern ausgestattetes Vermessungsbüro Dienstleistungen für Bauherren
und solche, die es werden wollen.
Dies beginnt häufig mit der Beschaffung einer Amtlichen Karte (Flurkarte, Liegenschaftskarte) für den Bauantrag. Durch
eine vertragliche Vereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein (Landesamt für Vermessung und Geoinformation)
habe ich die Möglichkeit, über das Internet tagesaktuelle Liegenschaftsauszüge (Liegenschaftskarte und -beschreibung)
in kürzester Zeit abzurufen.
Bevor die konkrete Planung des Bauvorhabens erfolgt, ist die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes zweckmäßig.
Hierbei werden die Grundstücksgrenzen, Gebäude und sonstigen Bestandteile des Grundstücks zentimetergenau vermessen und in analoger und digitaler Form aufbereitet. Anhand eines so erstellten Lage- und Höhenplanes kann ein
Architekt Ihr Gebäude wesentlich sicherer planen, als mit einer Flurkarte auf Papier. So bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart, denn die tägliche Praxis zeigt, dass nicht selten Gebäude zu groß oder zu klein geplant werden. Das Gebäude passt dann nicht auf das Grundstück bzw. nutzt die tatsächlich verfügbare Fläche nicht aus.
Ist die Planung dann abgeschlossen und der Bau soll beginnen, ist in der Regel eine Gebäudeabsteckung erforderlich.
Je nach Gelände auf dem Baugrundstück kann es sinnvoll sein, zunächst eine sogenannte Grob­absteckung durchzuführen. Hierbei werden die Eckpunkte des Gebäudes mit Dezimeter-Genauigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen und Baugrenzen auf das Grundstück übertragen, um z. B. Erdarbeiten punktgenau zu ermöglichen.
Sind diese vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen, erfolgt die Feinabsteckung. Auch hierbei wird die Gebäudegeometrie auf das Grundstück übertragen, allerdings mit einer Lagegenauigkeit von wenigen Millimetern. Nach dieser
Absteckung können dann Sohle und Fundamente erstellt werden.
Nach Fertigstellung des Gebäudes ist die Gebäudeeinmessung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist ein Landesgesetz,
die Abrechnung erfolgt nach einer landeseinheitlichen Gebührenordnung.
Nähere Informationen finden Sie unter www.vermessungsbuero-toebermann.de
- Anzeige -
18
©Gerd
Altmann/
pixelio.de
Bauordnungsrecht
19
Die Landesbauordnung
In der am 1. Mai 2009 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung für das
Land Schleswig-Holstein (LBO) wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, die Vorschriftendichte vermindert, der Katalog verfahrensfreier
Vorhaben erweitert sowie weitere
Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt.
Die Struktur der bauaufsichtlichen
Verfahren wurde weiter vereinfacht.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO bleibt das
Regelverfahren, in das praktisch alle
baulichen Anlagen im gesamten Ge-
biet der Gemeinde mit Ausnahme der
Sonderbauten fallen. Im vereinfachten
Baugenehmigungsverfahren wird das
Bauordnungsrecht nicht mehr geprüft.
Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben wurde erweitert und materielle Regelungen wurden gestrichen, die
verzichtbar sind oder in die Eigenverantwortung der Bauherren gestellt
werden.
Weitgehend klargestellt wurde die
Verantwortung der am Bau Beteiligten. Dies betrifft besonders die Verantwortung der Prüfingenieure und
der neu eingeführten Prüfsachverständigen für Brandschutz.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Internet unter: http://www.
schleswig-holstein.de/IM/DE/StaedteBauenWohnung/Rechtsgrundlagen/
Bauordnung/Bauordnung_node.html
Sofern ein Bauantrag unvollständig ist
oder sonstige Mängel aufweist, fordert die Bauaufsichtsbehörde den
Bauherrn zur Mängelbehebung oder
Nachreichung von Unterlagen auf.
Werden die Mängel nicht innerhalb
der gesetzten Frist (i. d. R. zwei Monate) behoben, gilt der Bauantrag gem.
§ 67 Abs. 2 LBO als zurückgenommen.
Gebäudeklassen § 2 Abs. 2 und 3 LBO
Gebäude sind nach der Definition der
LBO selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und
geeignet oder bestimmt sind, dem
Schutz von Menschen, Tieren oder
Sachen zu dienen. In der Landesbauordnung 2009 wurden mit den Gebäudeklassen die Gebäude in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, wobei die
unterschiedlichen Höhenangaben
maßgeblich die Gebäudeklasse bestimmen.
Die Einstufung eines Gebäudes in eine
bestimmte Gebäudeklasse hat maßgeblich Einfluss auf den Umfang der
durch den Bauherrn bzw. Architekten
vorzulegenden bautechnischen Nachweise nach § 70 LBO. Für die ordnungsgemäße Ausführung sind die vom Bauherrn beauftragten Fachplaner verantwortlich.
a
GK 1
b
max. 400 m²
freistehende Gebäude mit einer Höhe bis
zu 7,00 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr
als 400 m2
≤ 7m
1 2
2
1
2
1
0,0 m
1
0,0 m
freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
max. 400 m²
GK 2
GK 3
Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m und
nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten
von insgesamt nicht mehr als 400 m2
sonstige Gebäude mit einer Höhe
bis zu 7,00 m
N
≤ 7m
1 2
2
1
2
1
0,0 m
≤ 7m
N
0,0 m
max. 400 m² je NE
GK 4
Gebäude mit einer Höhe bis zu 13,00 m
und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht
mehr als 400 m2
N
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
17
14
17
15
17
16
n
≤ 13 m
0,0 m
≤ 13 m
GK 5
sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
N
0,0 m
©Gerd Altmann/
pixelio.de
Bauordnungsrecht
20
Bauaufsichtliche Verfahren (Baugenehmigung)
§§ 67, 69 LBO Genehmigungsfreistellungsverfahren § 68 LBO Vorbescheid § 66 LBO
Für die Errichtung, Erweiterung oder
Veränderung einer baulichen Anlage
oder für eine Nutzungsänderung ist in
der Regel eine Baugenehmigung
durch die untere Bauaufsichtsbehörde
zu erteilen.
Die Landesbauordnung (LBO) kennt
neben dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO zwei
unterschiedliche bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren:
➡ das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO und
➡ das umfassende Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO ist das Regelverfahren für alle verfahrenspflichtigen Bauvorhaben, die keinen Sonderbau im Sinne des § 51 Abs. 2 der LBO
darstellen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind durch qualifizierte Entwurfsverfasser einzureichen.
Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde nicht die Vereinbarkeit
des Bauvorhabens mit den Vorschriften der LBO oder den Vorschriften
aufgrund der LBO geprüft. Für die Einhaltung dieser Vorschriften übernimmt die Verantwortung der Entwurfsverfasser. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach
Eingang der Bauvorlagen zu entscheiden; die Frist beginnt jedoch erst bei
Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Nach Ablauf der Frist gilt die
Genehmigung als erteilt. In besonderen Fällen kann die Frist angemessen
verlängert werden. Sind Abweichungen und Befreiungen erforderlich, ist
dies vom Bauherrn gesondert zu beantragen. Die 3-Monats-Frist verlängert sich dann um einen Monat.
Liegen die Voraussetzungen für das
vereinfachte Genehmigungsverfahren
nicht vor, soll die Bauaufsicht das Vorhaben in ein Verfahren nach § 67 LBO
übernehmen. Der Bauherr ist hiervon
zu benachrichtigen.
Im umfassenden Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO prüft die untere
Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit
des Vorhabens mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dieses
Verfahren findet Anwendung bei Sonderbauten nach § 51 Abs. 2 LBO und bei
einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 4 LBO.
Der Bauantrag nach § 69 und§ 67 LBO
ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle
für die Beurteilung des Bauvorhabens
und die Bearbeitung des Bauantrages
erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die Anforderungen
an die Bauvorlagen ergeben sich aus
der Bauvorlagenverordnung. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn
dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Sie kann auf
schriftlichen Antrag vor Ablauf der
Geltungsdauer um bis zu 2 Jahre verlängert werden.
Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO sind bestimmte
Bauvorhaben genehmigungsfrei – jedoch anzeigepflichtig. Zu diesen Bauvorhaben gehören die Errichtung und
Änderung sowie Nutzungsänderung
beispielsweise von:
➡
➡
➡
oberirdischen Gebäuden, die
maximal 7 Meter hoch sind
sonstigen baulichen Anlagen
(die keine „Gebäude“ sind) sowie
Nebengebäuden/Nebenanlagen
Die geplanten Bauvorhaben müssen
sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans befinden, die öffentlich-rechtliche Erschließung muss gesichert sein
und die Gemeinde erklärt, dass kein
vereinfachtes Genehmigungsverfahren
durchzuführen ist. Die Entwurfsverfasser und Aufsteller von bautechnischen
Nachweisen müssen bestimmte Qualifikationen nach § 65 LBO vorweisen
und eine Erklärung abgeben, dass die
von ihnen gefertigten Unterlagen den
öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen hat die Bauaufsichtsbehörde auf gesondert zu
stellenden Antrag zu entscheiden.
Mit den Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der vollständigen
Unterlagen bei der Bauaufsicht begonnen werden, es sei denn, der Baubeginn wird von der Bauaufsichtsbehörde untersagt. Liegen die Voraussetzungen für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht vor, soll
die Bauaufsichtbehörde unter Benachrichtigung des Bauherrn das Vorhaben
in das erforderliche bauaufsichtliche
Verfahren übernehmen, wenn der
Bauherr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Mit Zugang der
Benachrichtigung gilt der Baubeginn
nach § 68 Abs. 13 LBO als untersagt.
Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind ausschließlich der Bauherr bzw. die planverfassenden Architekten oder Ingenieure verantwortlich dafür, dass die Bauvorschriften
berücksichtigt werden und erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse
oder Zustimmungen anderer Fachbehörden eingeholt werden. Die erforderlichen Bauvorlagen sind zeitgleich
bei der Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Nach § 66 der LBO kann vor Einreichen
eines Bauantrages schriftlich zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens
eine Bauvoranfrage gestellt werden.
Damit können bei zweifelhaften Fragen unnötiger und aufwändiger Planungsaufwand vermieden und Kosten
gespart werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt einen positiven
Bescheid, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben
entgegenstehen. Auf diesen verbindlichen Bescheid hin kann die weitere
Planungs- und Genehmigungsphase
durchgeführt werden. Keinesfalls darf
jedoch mit den Bauarbeiten begonnen
werden. Hierfür ist die Genehmigung
eines Bauantrages oder die Einreichung einer Bauanzeige erforderlich.
Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeinde einzureichen. Der Vorbescheid gilt
drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag um bis zu
zwei Jahre möglich.
©Gerd Altmann/
pixelio.de
Bauordnungsrecht
21
Teilbaugenehmigung
Eine Teilbaugenehmigung (§ 74 LBO)
kann vor endgültiger Ausstellung der
Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile. Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung
erlöschen, wenn innerhalb von drei
Jahren nach ihrer Erteilung mit der
Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger
als ein Jahr unterbrochen worden ist.
Diese Geltungsdauer kann auf Antrag
verlängert werden.
Abstandsflächen, Abstände § 6 LBO
Der § 6 LBO regelt das Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung und
enthält allgemeine Bestimmungen, die
zugleich für Abstandsflächen und andere wie z. B. Brandschutz-Abstände
gelten. Neu ist die grundsätzliche Verringerung der Abstandsflächentiefe
von 1 H auf 0,4 H, unter Beibehaltung
der bisherigen Mindestabstandsflächentiefe von 3 m. Sie zielt ausschließlich auf einen bauordnungsrechtlich
zu sichernden Mindeststandard.
Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei
oberirdischen Geschossen genügt
eine Abstandsfläche von 3 m. Vgl.
hierzu auch § 6 Abs. 5 Satz 3 LBO.
Der Verzicht auf die Nachbarrechte
wird mit dem Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde wirksam; er kann nur
noch bis zur Erteilung der Baugenehmigung widerrufen werden.
Ausnahmen und Befreiungen § 31 BauGB
Abweichungen § 71 LBO
Die Regelungen des Baurechts können
nicht jeden Einzelfall im Baugeschehen
hinreichend erfassen. Das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung geben deshalb den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, unter Abweichung
von diesen abstrakt generellen Regelungen auf der Grundlage des konkreten Einzelfalles dem Bauherrn eine
Ausnahme, Befreiung oder Abweichung im Rahmen der gesetzlichen
Voraussetzungen zu erteilen. Die Ausnahme, Befreiung oder Abweichung
ist schriftlich zu beantragen und zu
begründen. Über Abweichungen von
örtlichen Bauvorschriften entscheidet
die untere Bauaufsichtsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde. In
Zweifelsfällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der zuständigen
Sachbearbeitung der Bauaufsicht.
Nachbarbeteiligung § 72 LBO
Die Beteiligung soll den Nachbarn Gelegenheit geben, Einwände bei der
Bauaufsichtsbehörde vorzubringen
und zu begründen, warum er sich durch
das Bauvorhaben in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt glaubt. Die
Benachrichtigung entfällt, wenn die
Nachbarn die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschrieben oder dem Bauvorhaben auf andere Weise zugestimmt
haben.
© ffarchiteketen
Ärger mit dem Nachbarn kann ein Bauvorhaben verzögern und auch verteuern, wenn es zu einem langwierigen
Rechtsstreit kommt. Die Bauaufsichtsbehörde soll daher von einer beabsichtigten Abweichung die Eigentümer der
angrenzenden Grundstücke gemäß §
72 LBO benachrichtigen, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich
geschützte nachbarliche Belange berührt werden.
Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde § 59 LBO
Nach § 59 Abs. 1 LBO haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung,
Änderung, Nutzungsänderung und
Beseitigung sowie bei der Nutzung
und Instandhaltung von Anlagen nach
pflichtgemäßem Ermessen darüber zu
wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund
dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden und die
erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Es ist vornehmlich Aufgabe der Bauherren, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit der
Baueinstellung, wenn ohne Baugenehmigung gebaut bzw. von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen
wird. Parallel zu den dargestellten bauordnungsrechtlichen Maßnahmen
können auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn gegen geltendes Baurecht verstoßen wird (vgl.
hierzu § 82 LBO). Die Zahlung eines
Bußgeldes entbindet den Bauherrn
nicht davon, sein Bauvorhaben an das
öffentliche Baurecht anpassen zu
müssen.
Rechtssicherheit
22
Aktuelle Entscheidungen
des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts
Gemeinden stellen in eigener Verantwortung Bauleitpläne auf. Häufig befürchten sie, dass ein konkretes Vorhaben ihre Planung unmöglich macht oder
erschwert. Zur Sicherung ihrer Planung greifen sie
dann meist auf die plansichernden Instrumente der
Zurückstellung und Veränderungssperre zurück. Das
OVG hat die Anforderungen an eine Veränderungssperre wiederholt herausgearbeitet. Der Erlass einer
Veränderungssperre erfordert, dass die Planung der
Gemeinde ausreichend konkretisiert und ein Mindestmaß dessen erkennbar ist, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll. Wird eine Satzung
über die Veränderungssperre erlassen, obwohl konkrete Planungsvorstellungen fehlen, ist die Satzung
von Anfang an unwirksam. Eine „Änderung“ dieser
Satzung ist nicht möglich und geht ins Leere.
(OVG Schleswig, Urteil v. 18.08.2011, - 1 KN 3/11)
Baulasten werden regelmäßig für ein bestimmtes Vorhaben bestellt. Das OVG hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, bei dem es um das Schicksal
von Stellplatzbaulasten ging, die für ein Hotel bestellt
worden waren, an dessen Appartements später Wohnungseigentum begründet worden war. Es stellte fest,
dass eine Baulast dazu dienen kann, sicher zu stellen,
dass die Art und Weise der Nutzung des Gebäudes
der Anzahl der genehmigten Stellplätze entspricht.
Eine für ein Hotelgrundstück mit sämtlichen Appartements bestellte Baulast gehe durch die Begründung
von Wohnungseigentum an den Appartements nicht
unter, weil sich Belastungen, die ein Grundstück als
Ganzes beträfen, im Wohnungseigentum fortsetzen.
(OVG Schleswig, Beschluß v. 20.03.2012, - 1 LA 4/12-)
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Arno Witt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Mediator
Wegner Stähr & Partner – Rechtsanwälte und Notare
www.wsp-recht.de
©Vera
Löwenberg/
pixelio.de
Bauordnungsrecht
23
VERFAHRENSFREIE BAUVORHABEN, BESEITIGUNG VON ANLAGEN § 63 ABS. 1 LBO
In der Landesbauordnung vom 1.5.2009
wurde der Umfang bauordnungsrechtlich verfahrensfreier Vorhaben erheblich erweitert. Zu den verfahrensfreien
Bauvorhaben gehören zum Beispiel
Bauvorhaben für Gewächshäuser, Gartenlauben, Brunnen, Schwimmbecken,
vorübergehend aufgestellte Gerüste
oder Fahrradabstellanlagen. Bei diesen handeln die Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich
aus sicherzustellen, dass auch eine
Nutzungsänderung den öffentlichrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel
den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht.
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) müssen verfahrensfreie Bauvorhaben alle Festsetzungen, wie zum Beispiel zulässiger
Standort, Farbe und Material der Außenhaut oder die Dachneigung, einhalten. Örtliche Gestaltungssatzungen
können ebenfalls sehr detaillierte Gestaltungsvorschriften (Form, Farbgebung, Material) beinhalten. Diese
müssen auch für verfahrensfreie Bauvorhaben eingehalten werden.
Im Außenbereich kann für verfahrensfreie Vorhaben nach LBO eine Genehmigung nach anderen Vorschriften,
insbesondere dem Naturschutzrecht,
erforderlich sein. Im Außenbereich ist
auch die Zulässigkeit nach BauGB
stark eingeschränkt. So sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) grundsätzlich nur solche verfahrensfreien Bauvorhaben zulässig, die in einem untergeordneten Zusammenhang mit einem dort bereits zulässigerweise
errichteten Bauvorhaben stehen, zum
Beispiel ein kleines Gartengerätehaus
nahe am genehmigten Wohngebäude.
Selbst wenn eine Baugenehmigung
nicht erforderlich ist, können im Außenbereich im Einzelfall selbstständige Genehmigungen anderer Behörden
erforderlich sein, wie zum Beispiel der
Naturschutzbehörde.
Nachstehend finden Sie einige kommentierte Beispiele aus dem umfangreichen Katalog der verfahrensfreien
Bauvorhaben.
Verfahrensfrei bedeutet nicht,
losgelöst von allen Vorschriften zu bauen.
Verfahrensfreiheit nach § 63 LBO bezieht sich nur auf die formellen Aspekte des
Baurechts. Es muss also kein Bauantrag bzw. keine Baufreistellungsanzeige eingereicht werden. Alle bauordnungsrechtlichen wie planungsrechtlichen Bestimmungen und das Nachbarrechtsgesetz sind stets einzuhalten. Errichtet ein Bauherr
ein Vorhaben, welches nach § 63 LBO zwar formell verfahrensfrei ist, aber andere Aspekte des Baurechts verletzt, muss er mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Beseitigung der baulichen Anlage rechnen.
Über dem Landesrecht steht das bundesweit gültige Baugesetzbuch (BauGB), das
die grundsätzlichen Zulässigkeiten regelt. Auch verfahrensfreie Vorhaben nach
der Landesbauordnung müssen nach §§ 30-35 des BauGB zulässig sein.
Verfahrensfreie Nebengebäude
(§ 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO)
Verfahrensfrei sind „Gebäude ohne
Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und
ohne Feuerstätten mit Ausnahme von
Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³ – umbauten Raumes“. Die Räume dürfen nicht die
Qualität von Aufenthaltsräumen haben (§ 48 LBO). In den Räumen dürfen
keine Toilettenanlagen, keine Zähler
für Energie und Wasser, keine Wärmepumpen oder auch keine Feuerstätten
– dazu gehören neben Heizungsanlagen auch Kamine – vorhanden sein.
Zum Beispiel wird ein Raum mit einer
lichten Raumhöhe von 2,40 m, Heizung, Wärmedämmung und ausreichender Belichtung als Aufenthaltsraum betrachtet. Dabei kommt es nicht
auf die angegebene oder aktuelle Nutzung, sondern auf die mögliche Nutzung an, die aufgrund der Eigenschaften des Raumes möglich sind. Verkaufs- und Ausstellungsstände sind
grundsätzlich nicht verfahrensfrei.
Das Bauvolumen ist begrenzt auf 30 m³
umbauten Raumes im Innenbereich (§
34 BauGB) oder im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans (§§ 30, 33
BauGB), bzw. auf 10 m³ umbauten Raumes im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Achtung: Ein Wintergarten ist ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 48 LBO und darf somit
nicht verfahrensfrei errichtet werden.
Grenzbebauung nach § 6 Abs. 7 LBO
An der Grenze oder in einem Abstand bis 3,0 Meter zur
Grenze sind Garagen oder Carports, aber auch sonstige
Gebäude ohne Aufenthaltsräume (Abstellraum, Schuppen) zulässig, wenn deren Gesamtlänge an keiner der
jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstückes
größer als 9,00 m ist und deren mittlere Wandhöhe 2,75
m nicht überschreitet. (Abb. 3)
Wohnhaus
Geräteraum
3,00 m
9,00 m
3,00 m
Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen
von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch eine Garage von
maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4).
Wohnhaus
Geräteraum
3,00 m
Garage
<= 6,00 m
3,00 m
©Vera
Löwenberg/
pixelio.de
Bauordnungsrecht
24
Verfahrensfreie Garagen und Carports
einschließlich Abstellraum bis zu 20 m²
Grundfläche
(§ 63 Abs. 1 Nr. 1b LBO)
Werden diese Abmessungen eingehalten, darf die Sichtschutzwand auch
auf der Grundstücksgrenze bzw. in
weniger als 3,00 m Entfernung von der
Grenze errichtet werden (§ 6 Abs. 1
LBO). Wird eines der Maße überschritten, entfällt die Verfahrensfreiheit.
Verfahrensfrei sind
notwendige Garagen oder Carports,
wenn:
Verfahrensfreie Werbeanlagen
(§ 63 Abs. 1 Nr. 11a-f LBO)
➡ die Seitenwand nicht länger als
9,00 m ist und
➡ die mittlere Wandhöhe nicht höher
als 2,75 m ist und
➡ die Dachneigung nicht steiler als
45° ist (bei traufständiger Bauweise zur Grundstücksgrenze).
Verfahrensfrei sind die folgenden
Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen
angebracht oder aufgestellt werden:
a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2,
b) Warenautomaten,
c) Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate
angebracht werden, außer im Außenbereich,
Verfahrensfreie Zäune, Sichtschutzwände
und andere Einfriedungen
(§ 63 Abs. 1 Nr. 6a - d LBO)
Verfahrensfrei sind Wände und Einfriedungen in ortsüblicher Ausführung
bis zu 1,50 m Höhe, die Länge ist unbegrenzt. In dieser Höhe sind sie baurechtlich auch an der Grundstücksgrenze zulässig (siehe § 6 Abs. 7 LBO).
Der Begriff Einfriedung umfasst sowohl offene Zäune als auch massive
Mauern.
5,00 m
d) Werbeanlagen, die an der Stätte
der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden,
soweit sie nicht mit dem Boden
oder einer baulichen Anlage verbunden sind,
e) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen
(Hinweisschilder), wenn sie vor
Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
f) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-,
Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m
über der festgelegten Gelände­
oberfläche.
4,00 m
6,00 m
2,50 m
2,00 m
verfahrensfrei
Verfahrensfrei sind Sichtschutzwände
bis zu 2,00 m Höhe und bis zu 5,00 m
Länge.
1,80 m
nicht verfahrensfrei
Bei einer Höhe von 1,50 m oder weniger darf die Sichtschutzwand beliebig lang
m wie eine Einfriedung beurteilt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie
sein. Sie wird5,00
dann
sich bitte beim Fachdienst Bauordnung über mögliche baurechtliche Einschränkungen!
2,00 m
1,50 m
verfahrensfrei
Bauplanung
Statik
Baubetreuung
Sachverständigenwesen
Architektur- & Ingenieurbüro
Bernd Löhmann
Unser Leistungsportfolio:
Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser
Wohn- und Geschäftshäuser
Kommunale- und Gewerbebauten
Bauen im Bestand
Sanierungen, Umbauten, Denkmalpflege
Bernd Löhmann
Architektur, Statik und
Sachverständigenwesen aus einer
Hand.
Ich freue mich darauf,
Sie in allen Leistungsbereichen
fachkompetent zu beraten!
Architekt & Dipl. Bauingenieur
TÜV geprüfter Bausachverständiger
Seminarweg 4
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/90 82 660
Fax 04551/90 82 661
[email protected]
www.bl-architektur.de
Bauordnungsrecht
©Vera
Löwenberg/
pixelio.de
25
Anlagen der Außenwerbung,
Warenautomaten § 11 LBO
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) gem. § 11 LBO sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen
und vom öffentlichen Verkehrsraum
aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und
Bogenanschläge oder Lichtwerbung
bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Werbeanlagen, die keine baulichen
Anlagen sind, dürfen weder bauliche
Anlagen noch das Straßenbild, Ortsoder Landschaftsbild verunstalten
oder die Sicherheit des Verkehrs gefährden. Die störende Häufung von
Werbeanlagen ist unzulässig.
Bauliche Anlagen sind gem. § 2 Abs.
1 LBO mit dem Erdboden verbundene,
aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden
besteht auch dann, wenn die Anlage
durch eigene Schwere auf dem Boden
ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die
Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Werbeanlagen
unzulässig. Ausgenommen sind, soweit in anderen Vorschriften nichts
anderes bestimmt ist,
1. Werbeanlagen an der Stätte der
Leistung,
2. Schilder, die den Inhaber und die
Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn
sie vor Ortsdurchfahrten auf einer
Tafel zusammengefasst sind,
3. einzelne Hinweiszeichen an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, die im Interesse des Verkehrs
auf außerhalb der Ortsdurchfahrten liegende Betriebe oder versteckt liegende Stätten aufmerksam machen,
4. Werbeanlagen an und auf Flugplätzen, Sportanlagen und Versammlungsstätten, soweit sie nicht in die
freie Landschaft wirken,
5. Werbeanlagen auf Ausstellungsund Messegeländen.
In Kleinsiedlungsgebieten, reinen
Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Dorfgebieten sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung
zulässig sowie Anlagen für amtliche
Mitteilungen und zur Unterrichtung
der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen; freie Flächen
dieser Anlagen dürfen auch für andere Werbung verwendet werden. In
reinen Wohngebieten darf an der Stätte der Leistung nur mit Hinweisschildern geworben werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen können ausnahmsweise auch andere Werbeanlagen in Verbindung mit baulichen
Anlagen, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, zugelassen
werden, soweit diese die Eigenart des
Gebietes und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.
© fotolia.com, imageteam
Digitale
BAUAKTE
Von dieser gesetzlichen Regelung sind
ausgenommen:
1. Anschläge und Lichtwerbung an
dafür genehmigten Säulen, Tafeln
und Flächen,
2. Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen,
3. Auslagen und Dekorationen in
Fenstern
4. Wahlwerbung für die Dauer eines
Wahlkampfes,
5. Werbemittel für einmalige Veranstaltungen, die längstens für die
Dauer von 14 Tagen aufgestellt
oder angebracht werden.
Verfahrensfrei sind Werbeanlagen,
soweit sie nicht an Kulturdenkmalen
oder im Umgebungsschutzbereich
von Kulturdenkmalen angebracht oder
aufgestellt werden:
a) wenn ihre Ansichtsfläche nicht
mehr als 1 m² beträgt
b) Warenautomaten,
c) wenn sie nach ihrem erkennbaren
Zweck nur vorübergehend für
höchstens zwei Monate angebracht
werden, außer im Außenbereich,
d) wenn sie an der Stätte der Leistung
vorübergehend angebracht oder
aufgestellt werden, soweit sie nicht
mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind,
e) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen
(Hinweisschilder), wenn sie vor
Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind,
f) in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und
vergleichbaren Sondergebieten an
der Stätte der Leistung mit einer
Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Geländeoberfläche.
Als besondern Service bietet der Kreis Segeberg Ihnen als Bauherr, Architekt,
Bevollmächtigter etc. die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom
Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren. Der Zugang zu der digitalen Akte
ermöglicht Ihnen,
➡
Ihren Bauantrag online bis zur Entscheidung zu verfolgen und somit stets den
aktuellen Sachstand zu erfahren.
Den Link zur digitalen Bauakte finden Sie unter:
www.kreissegeberg.de, Menüpunkt Bauen
26
Mit Geld vom Staat ins Eigenheim.
Jetzt staatlich gefördert in die eigenen vier Wände und viele
Tausend Euro sparen – mit dem Allianz RiesterDarlehen.
Denn die „Rente aus Stein“ ist die einzige Altersvorsorge,
die Sie heute schon genießen können. Wir beraten Sie gern.
Svend Andres
Christian Berger
Allianz am Kalkberg Jasminstr. 12a
Jörg David
Marcus Lescow e. K.
Mario Seehaver
Allianz am Kalkberg
Oldesloer Str. 22
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51.32 66
www.andres-allianz.de
Jasminstr. 12a
23795 Bad Segeberg
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51.959 31
Tel. 0 45 51.959 30
www.christian-berger-allianz.de www.vertretung.allianz.de/
joerg.david
Große Seestraße 5
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51.80 03 60
www.allianz-lescow.de
Stefan Söht
Ingo Lehmann
Armin Reher
Arne Düwiger
Ulf Petersen
Eutiner Str. 17a
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51.908 81 66
www.allianz-soeht.de
Hofkoppel 14
23812 Wahlstedt
Tel. 0 45 54.924 20
www.allianz-ingo-lehmann.de
Grüner Weg 20
23813 Wahlstedt
Tel. 0 45 54.62 72
www.allianz-reher.de
Klosterhof 8
23795 Högersdorf
Tel. 0 45 51.40 68
www.allianz-duewiger.de
Segeberger Str. 16
23813 Nehms
Tel. 0 45 57.241
www.allianz-petersen.de
Oldesloer Str. 22
23795 Bad Segeberg
Tel. 0 45 51.32 66
www.allianz-seehaver.de
Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen
©Thorben
Wengert/
pixelio.de
27
Selbsthilfe und Eigenleistung
Eigenleistung beim Bau kann zu einer
hohen Kosteinsparung führen. Lohnintensive Arbeiten, welche keine großen Fachkenntnisse erfordern, bieten
sich hier an. Im Gegenzug ist bei den
schwierigeren Aufgaben sehr gut abzuwägen, ob diese selbst durchgeführt
werden sollten. So kann es zu teuren
Korrekturarbeiten vom Fachmann
oder zur Verzögerung des Baus kommen.
©Viktor Mildenberger/pixelio.de
Nachbarschaftshilfe
Für unentgeltliche Mithilfe am Bau
verwendet man meist den Begriff der
Nachbarschaftshilfe. Eine unentgeltliche Hilfe von Nachbarn, Freunden
und Bekannten auf Gegenseitigkeit
oder aus Gefälligkeit ist vom Gesetzgeber erlaubt. Schwarzarbeit dagegen
ist verboten und wird streng bestraft.
Darunter versteht man alle Arbeiten,
die jemand gegen Entgelt verrichtet,
für die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
©Rainer Sturm/pixelio.de
VERSICHERUNGEN RUND UMS BAUEN
Vor der Bauzeit
Sicherung der Finanzierung
Mit einer Lebensversicherung unterstützen Sie die Finanzierung und sichern darüber hinaus Ihr Einkommen
bei Berufsunfähigkeit sowie im Alter.
Während der Bauzeit
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Für Unfälle auf der Baustelle, z. B.
wenn ein spielendes Kind in die Baugrube stürzt oder ein Autofahrer wegen herumfliegender Planen einen
Unfall verursacht, haftet der Bauherr
unbegrenzt. Für alle, die ein Haus bauen, ist daher eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
unerlässlich.
Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht
bereits beim Grundstückskauf ab,
wenn Sie absehen können, dass das
Gebäude innerhalb von zwei Jahren
fertig gestellt wird. Die Haftpflicht für
das unbebaute Grundstück wird so
bereits vor Baubeginn ohne Zusatzkosten mitversichert.
Unfallschutz für Bauherren und Helfer
Mit der Baugenehmigung wird dem
Bauherrn ein „Merkblatt für Bauherren über die gesetzliche Unfallversicherung der bei Bauarbeiten beschäftigten Personen“ ausgehändigt. Der
private Bauherr als Unternehmer
nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten
hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bauberufsgenossenschaft Hamburg zu erfüllen.
Alle Helfer, die dauernd oder auch nur
vorübergehend im Rahmen der Bauarbeiten beschäftigt werden, sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen über den Bauherrn als Unternehmer unfallversichert. Unerheblich
ist es, ob ein Arbeitsentgelt gezahlt
wird oder nicht.
Ausführliche Informationen finden Sie
auch auf der Homepage der
Bauberufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft Bezirksverwaltung
Hamburg
Holstenwall 8-9 · 20355 Hamburg
Tel. 0 40 / 3 50 00 - 0
Fax 0 40 / 3 50 00 - 3 97
E-Mail: [email protected]
www.bgbau.de
Absicherung Ihres
Bauobjekts vor dem Einzug
Die Bauleistungsversicherung (auch
Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmer
und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der
Bauzeit auftreten (z. B. Hochwasser,
Sturm, Vandalismus).
Die Haftung für Schäden am Bauobjekt
teilen sich Bauherr und Bauunternehmer gemäß VOB Teil B § 7 wie folgt:
Für unabwendbare Ereignisse (Krieg,
höhere Gewalt, Aufruhr) hat der Bauunternehmer Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen durch den Bauherrn
(Bauherrenrisiko). Für sonstige Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche
Witterungsverhältnisse) muss der
Bauunternehmer Ersatz leisten. Ein
Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen durch den Bauherrn steht ihm
nicht zu (Unternehmerrisiko).
Ist der Bauherr Versicherungsnehmer,
wird zumeist vereinbart, dass die Prämie für die Bauleistungsversicherung
auf die Bauunternehmer im Anteil ihrer Gewerke umgelegt wird.
Die Bauleistungsversicherung deckt
keine Feuerschäden am Rohbau, daher sollte der Bauherr schon zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind Feuerschäden dann bereits während der
Bauphase für sechs bis zwölf Monate
in der Regel beitragsfrei mitversichert.
Nach der Bauzeit
Als Hausbesitzer haften Sie für zahlreiche Risiken. Besonders teuer werden Schäden an Gewässern, z. B.
durch auslaufendes Heizöl. Als Eigentümer eines Heizöltanks sollten Sie
deshalb die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mit in Ihre Wohngebäudeversicherung integrieren.
©Rainer Sturm/pixelio.de
Rechts- und Versicherungsfragen
28
Sie suchen einen Experten im Baurecht?
Wozu einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht?
Kompetente Beratung und Betreuung von Bauunternehmen, Bauträgern und Bauherren vor, während und nach der
Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens, insbesondere
Vorbereitung und Beratung bezüglich baurechtlicher Verträge, Prüfung bauplanrechtlicher Voraussetzungen – Geltend­
machung von Gewährleistungsansprüchen – Einleitung und Begleitung in selbstständigen Beweisverfahren (Sachverständigenverfahren) – Geltendmachung von werklohn- und architektenrechtlichen Honoraransprüchen – Abwehr von
Ansprüchen aller Art am Bau
Ein Problem am Bau? Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Thomas Uellendahl
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Dr. Jens-Olaf Buhr
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stephanie Collatz
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
KANZLEI AM BLEECK
Dr. Buhr · Collatz · Uellendahl
Rechtsanwälte und Notare
Thomas Uellendahl
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht
Arbeitsrecht · Verkehrsrecht · Erbrecht
Familienrecht · Grundstücksrecht
Baurecht · Strafrecht · Verwaltungsrecht
Bleeck 8 · 24576 Bad Bramstedt · Telefon 0 41 92 / 30 85 · Fax 0 41 92 / 66 55 · E-Mail: [email protected]
Zu H
�ause ist es doch
am schönsten –
und wir sorgen dafür,
dass es so bleibt.
Ihre Bezirkskommissare im Kreis Segeberg:
Santo Frank Hampel e. K.
Markt 12, 23812 Wahlstedt
Tel. 04554/6412
Stefan Hünger e. K.
Landweg 13, 24576 Bad Bramstedt
Tel. 04192/81686
Gunnar Lassen e. K.
Segeberger Str. 29, 23866 Nahe
Tel. 04535/51040
Sascha Fölster e. K.
Maienbeeck 28, 24576 Bad Bramstedt
Tel. 04192/88050
Udo Porr e. K.
Sengel 10, 24629 Kisdorf
Tel. 04193/77004
Jan Kohfahl e. K.
Schulstr. 10, 24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191/3075
Marlis Stagat e. K.
Kurhausstr. 52-54, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/4094
Alle Sicherheit
für uns im Norden.
3.1.1_HuW2012_186x127_KombiAZ_KreisSegeberg.indd 1
07.08.12 13:10
Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen
©Thorben
Wengert/
pixelio.de
29
Der Bauvertrag
Der Abschluss des Bauvertrages ist
eine erste wesentliche Weichenstellung. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sollte vom Bauherrn wesentliches Augenmerk auf folgende
Punkte gelegt werden:
Pauschalpreis: Ein Pauschalpreis gewährt Preissicherheit. Marktüblich ist
eine Festpreisgarantie von mindestens 12 Monaten. Das Vertragsrisiko
sollte dadurch minimiert werden, dass
Leistungsumfang, Art und Qualität der
Baustoffe und Materialien sowie der
Ausstattungsgrad so konkret wie
möglich beschrieben werden. Hilfreich hierbei sind die vom Bundesbauministerium herausgegeben Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen.
Zahlungspläne: Verhandeln Sie einen
detaillierten Zahlungsplan, der genau
mit dem Baufortschritt korreliert. Achten Sie darauf eventuelle Baumängel
rechtzeitig anzuzeigen und auf deren
Beseitigung mit Nachdruck zu bestehen. Bis zur Abnahme des Bauvorhabens ist der Werkunternehmer vorleistungspflichtig. Hier sollte vor Zahlung
der jeweils nächsten Rate Mängelbeseitigung eingefordert werden.
Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung:
Achten Sie darauf, dass im Bauvertrag
eine Vertragsstrafe für Bauzeitüberschreitung klar definiert ist.
bezüglichen Bürgschaft vor Vertragsabschluss von einem erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen.
Förmliche Abnahme und Abnahmeprotokoll: Bestehen Sie auf die Durchführung einer förmlichen Abnahme
und Fertigung eines Abnahmeprotokolls, in dem auch die noch zu behebenden Mängel und Restarbeiten aufzunehmen sind.
Verjährung von Baumängeln: Häufig
treten Mängel erst nach Bezug eines
Gebäudes auf. Das BGB kennt im Bereich des Werkvertragsrechts eine
fünfjährige Verjährungsfrist, wohingegen nach VOB/B Verjährung in vier
Jahren eintritt. Hier sollte vertraglich
die längere Frist festgesetzt werden.
VERGABE DER BAULEISTUNGEN
Von Bauherren beauftragte Architekten fungieren als treuhänderische
Sachwalter der Bauherrn gegenüber
allen anderen am Bau Beteiligten. Sie
koordinieren alle Fachdisziplinen wie
z. B. Tragwerksplanung, Gebäudetechnik und Bauphysik und sorgen dafür,
dass diese Leistungen den Nutzungsanforderungen entsprechend erbracht
werden und gute, anforderungsgerechte Architektur entsteht. Die unabhängige, umfassende und kompetente Beratung steht im Verhältnis Bauherr – Architekt immer im Vordergrund.
Architekten- und Ingenieurkammer
Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel
Tel. 04 31/5 70 6 5-0
Fax: 04 31/5 70 65-25
E-Mail: [email protected]
www.aik-sh.de
©Stephanie Hofschläger/pixelio.de
Sicherheitsleistung: Verlangen Sie
von den bauausführenden Firmen eine
Gewährleistungsbürgschaft für die
Fertigstellung des Bauwerks und die
anschließende Mängelgewährleistung. Lassen Sie den Text einer dies-
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Brandschutzbeauftragte
Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Koordination Arbeiten in Kontaminierten Bereichen (BGR 128)
Schulung zur Arbeitssicherheit
Berliner Straße 25 a
23823 Seedorf
Telefon 0 45 55 / 13 14
Fax
0 45 55 / 13 32
[email protected]
www.ibag-seedorf.de
Ihre Partner in Sachen Sicherheit
Handwerk vor Ort
30
Zimmerei
Holzbau • Holzrahmenbau
Dacheindeckungen • Fassadenbau
Unsere Leistungen:
K
K
K
K
K
K
K
K
Zimmererarbeiten
Holzbau
Schlüsselfertiger Objekt- und
Gewerbebau in Holzrahmenbauweise
Ingenieurholzbau
Innenausbau
Fassadenbau
Lohnabbund
Nagelplattenbinder-Konstruktionen
Zuverlässigkeit und
handwerkliches Können durch:
K
K
K
K
K
K
K
K
über 60 Jahre Erfahrung
50 motivierte Mitarbeiter
4.000 qm Produktionsfläche
3 Hundegger Abbundanlagen
vollautomatische Nagelbrücke
2 Nagelplattenbinderpressen
Kran-Lkw mit speziellen Tiefladern
4 CAD-Arbeitsplätzen
Holzbau Hamdorf
Fahrenkrug
Tel:04551-1225
www.zimmerei-hamdorf.de
DIN 1052
Tragwerke in
Holztafelbauweise
Segeberger Straße 51
23795 Fahrenkrug
Telefon 0 45 51/12 25
Telefax 0 45 51/62 52
[email protected]
www.zimmerei-hamdorf.de
Betonsteinwerk Gellesch GmbH







Betonfertigteile
Eingangsanlagen
Fensterbänke
Treppenstufen
Waschbetonarbeiten
Natursteinhandel
Sämtliche Marmorund Granitarbeiten
Betonsteinwerk – Lager/Produktion:
Büro: Edisonstraße 7 · 24558 Henstedt-Ulzburg
Götzberger Straße 21 · 24558 Henstedt-Ulzburg
Telefon 0 41 93/69 34 · Fax 75 48 35
[email protected] · www.betonwerk-gellesch.de
Willkommen in der Welt von naturaLignum!
Und wann dürfen wir für Sie bauen?
Lassen Sie sich von der Vielfalt und der
Kreativität unserer Holzprodukte faszinieren:
J Wohn- und Objektmöbel
J Fußbodenbeläge und Holzterrassen
J Innenausbau
J Haus- und Innentüren
J Fenster
Bestimmen Sie den besten Zeitpunkt für die
Umsetzung Ihrer Bauprojekte:
J Schlüsselfertige Gewerbebauten und
Lagerhallen
J Einbau und Sanierung von
Industriefußböden
J Ein- und Mehrfamilienhäuser
J Umbau und Sanierung
®
naturaLignum
GmbH
Tischlerei
Nehrmann
GmbH
Bauunternehmen
Am Beeck 3 a
23826 Todesfelde-Voßhöhlen
Telefon0 45 58 / 98 13 08
Fax 0 45 58 / 98 13 06
E-Mail: [email protected]
Am Beeck 3 a
23826 Todesfelde-Voßhöhlen
Telefon 0 45 58 / 98 14 00
Fax 0 45 58 / 13 17
[email protected]
www.natura-lignum.de
www.nehrmann-bauunternehmen.de
Denkmalschutz
© Nordlicht
Fotografie
31
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis
menschlicher Geschichte und menschlichen Schaffens, das im Interesse
aller auch für die folgenden Generationen erhalten werden sollte. Denkmalschutz und Denkmalpflege sollten
deshalb nicht als Hemmnis verstanden werden, sondern als ein wichtiges
öffentliches Anliegen. Der Schutz kann
darüber hinaus auch Vorteile wie Steuererleichterungen, Fördermöglichkeiten (Zuschüsse) oder den Schutz vor
Bebauung der Umgebung Ihres Anwesens mit sich bringen.
© Nordlicht Fotografie
Die untere Denkmalschutzbehörde
berät Sie über denkmalrechtliche, baurechtliche, fachliche und finanzielle
Fragen. Sie erfahren, ob Ihr Gebäude
überhaupt ein Kulturdenkmal oder als
solches im Denkmalbuch eingetragen
ist und was Sie in diesem Fall für Ihr
Bauvorhaben oder Ihre Planung berücksichtigen müssen. Der fachliche
Rat beinhaltet alle Fragen und Probleme bei der praktischen Durchführung
eines Bauvorhabens von der denkmalpflegerisch einwandfreien Herstellung
eines Fensters bis zur denkmalgerechten Umplanung eines historischen
Gebäudes für zeitgemäße Nutzung.
Die Denkmalbehörde unterstützt Sie
bei einer soliden Kostenberechnung
und gibt Auskunft über Möglichkeiten
der finanziellen Förderung durch den
Kreis und der erhöhten steuerlichen
Abschreibung von Erhaltungs- und
Herstellungsaufwand.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung
ist nicht gesondert zu beantragen,
sondern wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens eingeholt:
Die im Kreis Segeberg für Sie zuständige untere Denkmalschutzbehörde
ist dem Fachbereich „Umwelt Planen
Bauen“ zugeordnet.
Eine denkmalrechtliche Genehmigung direkt bei der unteren Denkmalschutzbehörde ist zu beantragen:
➡ im Verfahren der Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO,
➡ Maßnahmen an Kulturdenkmalen
oder in deren Umgebung, für die
nach § 63 LBO keine Baugenehmigung erforderlich ist,
➡ Maßnahmen an Baudenkmalen, für
die keine Baugenehmigung erforderlich ist, z. B. Austausch von Fenstern.
➡
➡
➡
bei einem Vorbescheid
nach § 66 LBO,
bei einer Baugenehmigung
nach § 67 LBO,
im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach
§ 69 LBO.
Ausführliche Informationen zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein finden Sie auch in Broschüren beim
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
Tel. 04 31/6 96 77-60
Fax 04 31/6 96 77-61
Oder im Internet unter:
www.denkmal.schleswig-holstein.de
Garten und Wohnen
NIEDENHOFF
BAUMPFLEGE
Baumerhaltung und Spezialfällung
Hörsten 10 · 23623 Ahrensbök
0 45 25-50 15 23
www.baumklettern.com
27_12_Garten_186x61_4c_Thestorf 02.07.12 09:54 Seite 1
©Marc Tollas/pixelio.de
32
Wenn der Garten ruft - kommen wir!
•Planung und Einbau von Bewässerungsanlagen
•Gehölzschnitt, Fällarbeiten, Stubbenfräsen
•Pflasterarbeiten (Beton-/Naturstein)
•Pflanzarbeiten/Dachbegrünung
•Grundstücksentwässerung
•Zäune/Pergolen
•Pflegearbeiten
•Winterdienst
•Teichbau
Garten- und Landschaftsbau
Rainer Thestorf GmbH
Rainer Thestorf GmbH
22844 Norderstedt | Am Stammgleis 7 | Tel.: 040/535 51 51 | Fax: -52 [email protected] | www.thestorf.de
BEI UNS SIND
SIE RICHTIG!
hagebaumarkt
Bauzentrum
Telefon 0 45 51 / 9 07 - 29
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 7.00 - 19.00 Uhr · Sa. 7.00 - 18.00 Uhr
Telefon 0 45 51 / 9 07 - 0
Öffnungszeiten:
Mo. bis Fr. 7.00 - 18.00 Uhr · Sa. 7.00 - 13.00 Uhr
23795 Bad Segeberg · Rosenstraße 35 · www.hass-hatje.de
© Nordlicht
Fotografie
Naturschutz
33
Naturschutz
Mit der Bebauung eines Grundstücks
ist zugleich ein Eingriff in Natur und
Landschaft verbunden. Die Versiegelung des Bodens, der Verkehr, Lärm
und andere Faktoren können der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum entziehen, die visuelle
Wahrnehmung der Baukörper beeinträchtigen sowie das Landschaftsbild
und die Erholungsmöglichkeiten des
Menschen einschränken.
Um die Belange von Natur und Landschaft zu sichern, werden in den Bau-
leitplanverfahren zur Ausweisung von
Bau- und Gewerbegebieten der Städte und Gemeinden die Naturschutzbehörden beteiligt. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden
in der Regel durch eine Eingrünung/
Bepflanzung der Siedlungsgebiete sowie naturschutzfachliche Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen. Der Bedarf an Ersatzmaßnahmen wird in der Regel über einen
landschaftspflegerischen Begleitplan
oder eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt. Von der Naturschutzbehörde werden ggf. Auflagen
zur Erhaltung von Landschaftselemen-
ten, z.B. Knicks und Bäumen erhoben.
Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde (UNB).
Diese Eingriffsregelung gilt auch für
die Bauvorhaben im Außenbereich, d.
h. die Errichtung von baulichen Anlagen außerhalb der Ortslagen. Bei Einzelvorhaben kann die Kompensation
der Eingriffe ggf. auch durch eine Ersatzzahlung erfolgen. Die Zahlungen
werden zusammengefasst und für
Maßnahmen oder den Flächenerwerb
in ökologisch bedeutsamen Gebieten
des Kreisgebietes eingesetzt.
NATURSCHUTZ IN
GARTEN- UND AUSSENANLAGEN
➡
➡
➡
➡
➡
© Nordlicht Fotografie
©Erika Hartmann/pixelio.de
➡
➡
➡
➡
➡
➡
Verwenden Sie keine Chemikalien.
Asphaltieren und betonieren Sie Hof und Gartenflächen nicht, damit von
Ihrem Grundstück soviel Regenwasser wie möglich ins Grundwasser gelangen kann.
Fangen Sie einen Teil Ihres Regenwassers in Regentonnen oder auch in einer
kleinen Zisterne auf und gießen Sie damit Ihre Pflanzen. So sparen Sie auch
Abwassergebühren, die auf Grund Ihres Wasserverbrauches berechnet werden.
Verwenden Sie bei Ihrer Gartenanlage vor allem einheimische, landschaftsgerechte Gehölze, weil heimische Tiere diese Pflanzen zum Überleben brauchen.
Lebende Hecken sind schöner als Drahtzäune und verändern ihr Aussehen
mit den Jahreszeiten.
Legen Sie eine Blumenwiese an.
Verwenden Sie Kompost als Dünger oder Rindenmulch zum Abdecken Ihrer
Beete.
Legen Sie in Ihrem Garten einen Teich an.
Lassen Sie abgestorbene Pflanzenteile bis zum Frühjahr stehen, und lassen
Sie das Laub von Bäumen und Sträuchern wenigstens teilweise liegen.
Schaffen Sie für Igel Überwinterungsplätze. Igel nutzen sehr gerne Strauchhaufen zum Überwintern.
Versehen Sie Regenfallrohre und Lüftungsrohre mit Drahteinsätzen, damit
Vögel und Fledermäuse, die bei der Wohnungssuche hineinkriechen, nicht
darin umkommen.
Handwerk & Baustoffe
34
Richten Sie sich Ihr Leben schön ein und
genießen Sie den Augenblick!
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und
entwerfen wir Ihr Möbelstück.
• von der Idee – bis zum fertigen Produkt
• für den privaten oder Geschäftskunden
Wenden Sie sich vertrauens­voll an uns.
Wir freuen uns auf Sie!
Tischlermeister und Restaurator Andreas Gierke
Fachbetrieb für barrierefreies Planen und Bauen
Zum Bauhof · 24598 Boostedt · Tel. 0 43 93/32 61 · Fax 0 43 93/17 40 · [email protected]
www.tischlerei-gierke.de
Brunnenbau
GmbH
BERGHINRICHS
Tiefbau • Brunnenbau • Erdwärmebohrung
Wasser-Aufbereitungstechnik • Rohrleitungsbau
Wahlstedter Straße 50 a · 23795 Fahrenkrug · Tel.: 0 45 51/28 82 · Fax: 0 45 51/62 38
E-Mail: [email protected] · www.berg-brunnenbau.de
Lübecker Betonkontor
GmbH & Co. KG
Seelandstraße 15 • 23569 Lübeck
Herstellung von Transportbeton
und Vermittlung von Betonfördergeräten
 04 51 – 39 30 11
www.luebecker-betonkontor.de
[email protected]
Ihr Profi in Sachen Transportbeton.
Für Ihr Bauvorhaben erstellen wir gern ein individuelles Angebot.
Wir liefern in den Großräumen Lübeck, Bad Segeberg, Bad Malente und Panten (bei Mölln).
© Nordlicht
Fotografie
Gewässerschutz
35
Für den Schutz des Grundwassers und
aller Oberflächengewässer ist die untere Wasserbehörde zuständig. Bei
Bauvorhaben sind gegebenenfalls Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich für:
Einleitung ist eine Erlaubnis zu beantragen, soweit nicht im Bebauungsplan ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt wurde. Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag
vorzulegen.
Bohrungen/Erdaufschlüsse
Alle Erdaufschlüsse, welche tiefer als
10 m vorgenommen werden oder das
Grundwasser nachhaltig beeinträchtigen können, sind 4 Wochen vor Ausführung bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Bohranzeige). Bei
Trinkwasserbrunnen wird die Wasserqualität durch das Gesundheitsamt
fortlaufend überwacht.
Beseitigung häuslichen Abwassers
Über 96 % der Einwohner sind an ein
öffentliches Netz mit einer öffentlichen Kläranlage angeschlossen, dafür
sind die Kommunen zuständige Ansprechpartner in allen Fragen der Abwasserbeseitigung.
Erdsondenanlage
Die Zulassung einer Erdsondenanlage
bestehend aus Tiefenbohrungen kann
zugunsten der Sicherheit der Trinkwasserversorgung versagt oder nur
eingeschränkt zugelassen werden.
Dies gilt insbesondere in Wasserschutz- und Wasserschongebieten.
Interessierte Bauherren sollten frühzeitig eine Voranfrage bei der unteren
Wasserbehörde stellen.
© Nordlicht Fotografie
Versickerung/Einleitung von Niederschlagswasser
Einleitungen von Niederschlagswasser in das Grundwasser und in Gewässer sind grundsätzlich zulässig. Für die
Für Grundstücke im Außenbereich
wird in der Regel eine eigene Kleinkläranlage benötigt, um das Abwasser
zu beseitigen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die
bei der unteren Wasserbehörde des
Kreises zu beantragen ist.
Lagerung wassergefährdender Stoffe
Dies sind in der Regel Heizöllageranlagen. Diese Anlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen anerkannten
Sachverständigen abnehmen zu lassen. Unterirdische Anlagen und Anlagen in Wasserschutzgebieten sind
wiederkehrend prüfpflichtig.
Gewässerschutzstreifen
Liegen Baugrundstücke an offenen
oder verrohrten Gewässern, sind die
Bebaubarkeit und die Nutzung des
Grundstückes eingeschränkt. Es ist zu
dem Gewässerufer bzw. der Rohrleitungsachse ein Mindestabstand von
5,00 m einzuhalten, der nicht bebaut
oder mit Bäumen angepflanzt werden
darf.
Hochwasser gefährdete Gebiete und
Überschwemmungsgebiete
In Überschwemmungsgebieten ist die
Errichtung von Gebäuden grundsätzlich verboten. In Hochwasser gefährdeten Gebieten sind bauliche Einschränkungen hinzunehmen.
Wasserschutzgebiete
In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung eine Vielzahl von Einschränkungen und Verboten erlassen
worden, die bauliche Maßnahmen einschränken oder ausschließen.
Mitglied im Wasser- und
Bodenverband
Jeder Grundstückseigentümer ist
beim Vorhandensein eines Wasserund Bodenverbandes mit dem Erwerb
des Grundstückes Mitglied in dem jeweiligen Verband. In geschlossenen
Ortschaften wird die Mitgliedschaft i.
d. R. durch die Gemeinde wahrgenommen.
36
Vielfältige Angebote vom WZV
für Handwerk und Baugewerbe
Für alle – ob Handwerk, Baugewerbe oder Garten- und Landschaftsbau – die im Kreis Segeberg mit Neu- oder Umbauten,
mit Gartengestaltung oder Landschaftspflege zu tun haben, ist
der WZV mit seinem flächendeckenden Entsorgungsverbund
der zuverlässige Partner für fachgerechte Entsorgung und umweltgerechte Verwertung.
Je nach Bedarf bietet der WZV Transportbehälter unterschiedlichster Art: Absetz-Mulden mit 3 und 5,5 m³ sind ideal für kleine
Baugrundstücke, sie schonen den Untergrund und können über
übliche Zäune, Hecken und Gartenmauern hinweg abgesetzt
werden. Container in den Größen 7, 10 und 18 m³ sind für große
Mengen Grün-, Bau-, Restabfall und Wertstoffe ideal.
Die Profis in Orange zeichnet eine zeitnahe, auch kurzfristige
Lieferung und Abholung der Container aus. Ein Anruf genügt.
Besonders beliebt bei Baufirmen sind die vier WZV Recyclinghöfe in Norderstedt, Schmalfeld, Bad Segeberg und Tensfeld.
Sie können die ganze Woche, von montags bis samstags, direkt
angefahren werden. Abfälle und Wertstoffe werden hier vom Kunden selbst sortiert, schadstoffhaltige Abfälle werden sicher entsorgt.
Gute Beratung, bequemes Entladen und
günstige Entsorgungspreise zeichnen die
Vier vom WZV aus.
www.meisterhaft.info
Meisterhaft & sicher bauen!
p das exklusive Qualitätssiegel unserer
Innungsbetriebe
p Transparenz durch Bewertungen von
Bauherren
p Kompetente, zuverlässige und termin gerechte Auftragsausführung
p Einfache Websuche nach Gewerk und /
oder Postleitzahl
p Verbürgte Qualität für jeden einzelnen
Kunden
p So gut, dass wir sogar eine Gewähr leistungsversicherung bieten
©MG/
pixelio.de
Technischer Umweltschutz
37
Bauabfallentsorgung
Verantwortlich für die Überwachung
der Bauabfall- und Bauschuttentsorgung ist die Untere Abfallbehörde.
Für Bauabfälle gelten im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
dieselben Bestimmungen wie für alle
anderen Abfallarten auch: Sie müssen
recycelt oder, falls es sich um schadstoffhaltige Materialien handelt, als
Sonderabfälle entsorgt werden.
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Entsorgung ist die Trennung der
Abfälle bereits an der Anfallstelle.
Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und
mineralische Baustoffe (Bauschutt)
ohne Verunreinigungen müssen, soweit es möglich ist, in separaten Containern gesammelt werden. Auch
nichtmineralische Stoffe (Dachpappe,
Isoliermaterialien etc.) vor allem asbesthaltige Baustoffe und anderes,
mit Schadstoffen belastetes Material
sind unbedingt getrennt und nach ihrem jeweiligen Belastungsgrad zu erfassen und zur weiteren Entsorgung
bereitzustellen. Bei Abrissarbeiten
empfiehlt sich daher ein kontrollierter
Rückbau unter fachkundiger Leitung,
der sofortige Trennung der Abfallfraktionen möglich und aufwendige nachträgliche Sortierung überflüssig
macht.
Für die fachkundige Untersuchung,
korrekte Einstufung, Getrennthaltung,
Nachweisführung und Entsorgung der
Abbruchabfälle sind sowohl der Erzeuger (Bauherr) als auch der Besitzer
(Bauunternehmer) des Abbruchmaterials verantwortlich. Der Antragsteller
(in der Regel der Bauherr) ist im bauaufsichtlichen Verfahren gegenüber
der unteren Abfallentsorgungsbehörde auch dann verpflichtet, folgende
Angaben zu den anfallenden Abfällen
zu machen, wenn er die Abbrucharbeiten an Dritte vergibt:
➡ Angaben über schadstoffhaltige
Verunreinigung des Abbruchmaterials, insbesondere bei gewerblichen Bauten und über Asbestfasern (Asbestmaterialien), teerhaltige Pappe, künstliche Mineralfasern
➡ Beschreibung des geplanten Abbruchvorgangs
➡ Angaben über Art und Menge der
anfallenden Abbruchabfälle sowie
über deren vorgesehenen Verbleib
(Entsorgungsweg).
Kompetente Beratung zu allen Fragen
der (Bau-)Abfallentsorgung erhalten
Sie beim Wege-Zweckverband der
Gemeinden des Kreises Segeberg
Im Boden- und Altlastenkataster werden alle nutzungsbezogenen Daten,
Tatsachen und Erkenntnisse gesammelt, aufbereitet und bewertet.
Risiko-Altlasten
Vor einem Grundstückskauf sollte man
sich informieren, ob Verunreinigungen
aus vergangenen Jahrzehnten im Boden- oder Grundwasser lauern. Bei der
Bodenschutzbehörde des Kreises kann
nachgefragt werden, ob im Altlastenkataster Informationen über das Grundstück vorliegen. Altlastenverdächtige
Flächen werden hier gelistet, geben aber
keine Garantie auf Vollständigkeit.
Am Wasserwerk 4
23795 Bad Segeberg
Service-Center (0 45 51) 90 90
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wzv.de
BODENSCHUTZ/ALTLASTEN
Die Umsetzung der Bodenschutzgesetzgebung ist die Hauptaufgabe der
unteren Bodenschutzbehörde. Sinn
und Zweck des Bundesbodenschutzund Landesbodenschutzgesetzes ist
die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktion.
Dazu sind schädliche Bodenveränderungen zu verhindern, der Boden und
Altlasten zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf
den Boden zu treffen.
©Paul Georg Meister/pixelio.de
SWNH_Luett-Watt_186x260_2012-08.pdf
1
13.08.12
17:37
38
Wolf-Carow.de
LÜTT
WATT
GRÖÖ
N
C
M
Y
CM
MY
CY
CMY
K
„Klar zur Wende?“
• Ökostrom aus Wasserkraft
• 100% aus erneuerbaren Energien
• CO2 -neutrale Herstellung
Alle Informationen erhalten Sie im Kundencenter, unter
der Hotline 0 45 61 / 51 10-150 oder unter www.swnh.de
©ehuth/pixelio.de
Energie und Umwelt
39
Energieeinsparverordnung (EnEV)
und Energieausweis
Ziel der Energieeinsparverordnung
(EnEV) vom 1. Oktober 2009 ist es, den
Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa
30 Prozent zu senken. In der EnEV werden Mindeststandards für die energetische Gebäudequalität definiert. Beurteilt wird die Gesamtenergiebilanz
eines Gebäudes, in die sowohl die Eigenschaften der haustechnischen Anlagen als auch des baulichen Wärmeschutzes mit einfließen. Bei Neu- und
Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen diese Vorschriften
eingehalten werden. Auch bei bestehenden Gebäuden können Nachrüstungen erforderlich sein, z. B. die Erneuerung des Heizkessels.
Informationen: www.enev-online.de
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
(EEWÄRMEG)
Im Wärmegesetz ist festgelegt, dass
spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme- und Kälteenergie in Deutschland
aus erneuerbaren Energien stammen
müssen. Eigentümer von Neubauten
sind seit 2009 verpflichtet, für Ihre
Wärmeversorgung zum Teil erneuerbare Energien zu nutzen. Seit 2011 gilt
dies auch für die Kälteerzeugung. Das
Gesetz fördert den Ausbau von Wärmenetzen. Kommunen können im Interesse des Klimaschutzes die Nutzung solcher Netze vorschreiben.
Informationen: www.erneuerbareenergien.de Menüpunkt Gesetze/Verordnungen/Wärmegesetz
Verordnung über kleine und mittlere
Feuerungsanlagen (1.BimSchV)
Die Verordnung betrifft sowohl neue
als auch bestehende Feuerungsanlagen. Mit ihr soll die Emission von Feinstaub, Kohlenmonoxid (CO) und anderen Schadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe
wie Holz reduziert werden. Neue Anlagen müssen strenge Grenzwerte für
Staubemissionen und Kohlenstoffmonoxid einhalten, bereits installierte
Anlagen müssen mit einem Sekundärsystem nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, falls die
Grenzwerte nicht eingehalten werden.
Die Nachrüstpflicht für alte Feuerungsanlagen wird bis 2024 schrittweise
umgesetzt.
Informationen erhalten Sie bei Ihrem
Schornsteinfeger oder unter
www.bmu.de, Menüpunkt Luft/Luftreinhaltung/Gesetze, Verordnungen
und Programme
Energieausweis
Der Ausweis bietet einem potenziellen
Käufer oder Mieter Informationen
über die Gesamtenergieeffizienz des
Gebäudes und muss seit 2009 bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung von Wohnungen oder Gebäuden
dem zukünftigen Eigentümer oder
Mieter vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude im
Ensembleschutz sind zunächst von
dieser Regelung ausgenommen.
Es wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis oder einem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis
bezieht seine Daten aus einer standardisierten energetischen Untersuchung
des Gebäudes und enthält die objektiveren Angaben zum Energiebedarf.
Für den verbrauchsorientierten Ausweis werden dagegen die Heiz- und
Stromkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen, er spiegelt somit mehr das Heiz- und Nutzerverhalten der Bewohner wider, weniger die energetische Qualität eines
Gebäudes.
Erneuerbare Energiequellen
Biogas
Biogas ist ein Sammelbegriff für energetisch verwertbare Gase, die aus
Biomasse (Pflanzen) hergestellt werden. Bei der anaeroben Verwesung
(Verwesung ohne Sauerstoffzufuhr)
wird zu etwa 2/3 Methan (CH4), zu etwa
1/3 Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Dabei ist das Methangas der energetisch
nutzbare Anteil des Biogases. Solche
Anlagen betreiben meist Landwirte,
die hierfür eine Baugenehmigung oder
eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen.
Kleinwindkraftanlagen
Windenergie dient mit Hilfe von Windenergieanlagen der Stromerzeugung.
Auch für Privatpersonen werden Kleinwindkraftanlagen angeboten, die sich
je nach Region und Abnahmemenge
für den Bauherrn bezahlt machen. Diese Windkraftanlagen sind durch die
Bauaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig, größere Windkraftanlagen
sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen.
Informationen: www.wind-energie.de
Energieausweise sind für zehn Jahre
gültig. Nach umfangreichen Modernisierungen sollte ein neuer Ausweis
erstellt werden, um die bessere energetische Qualität zu dokumentieren.
Informationen:
www.energiepass-ausstellerverzeichnis.de
www.dena-energieausweis.de
www.enev-online.de
© Nordlicht Fotografie
RAHMENBEDINGUNGEN
Energie und Umwelt
40
Planungsbüro Giese
Staatlich geprüfter Hochbautechniker
Beratung · Bauanträge
Bausanierung
Gebäude-Energieberatung
Ingo Giese
Oldesloer Straße 34 · 23795 Bad Segeberg
Telefon 0 45 51 / 99 39 36
Fax 0 45 51 / 99 39 35
Mobil: 01 60 / 90 52 78 05
E-Mail: [email protected]
www.planungsbuero-giese.de
Energiekompetenz
aus Ihrer Nachbarschaft
Als Schleswig-Holstein Netz AG betreiben wir rund 50.000 Kilometer
Mittel- und Niederspannungsnetze sowie 15.000 Kilometer Gasund 7.500 Kilometer Kommunikationsnetze. Hierzu können wir auf
viele speziell ausgebildete Mitarbeiter zurückgreifen – erfahrene
und kompetente Kollegen, die dort leben, wo die Netze liegen:
in Ihrer Nachbarschaft.
Service- und Störungsnummer: 0 41 06 - 6 48 90 90
Mehr Informationen im Internet unter sh-netz.com.
©ehuth/
pixelio.de
Energie und Umwelt
41
Photovoltaik (PV)
Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische
Energie. Die Umwandlung erfolgt über
Solarzellen, die im wesentlichen aus
zwei Siliziumschichten bestehen, die
durch den Einschluss von Bor, Phosphat o. ä. unterschiedliche elektrische
Eigenschaften haben.
Um eine gewünschte Leistung zu erzielen, werden viele Solarzellen zu
Solarmodulen zusammengefasst. Solarzellen geben Gleichspannung ab,
die Verbrauchsgeräte und das öffentliche Stromnetz arbeiten mit Wechselspannung. Es wird daher ein Wechselrichter benötigt, der die Spannung
umwandelt und dafür sorgt, dass die
Anlage bei optimaler Spannung und
maximaler Leistung arbeitet.
Bei einer netzgekoppelten PV-Anlage
gleicht das öffentliche Stromnetz Leistungsschwankungen aus. Überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist,
falls die Leistung nicht ausreicht, kann
Strom aus dem Netz entnommen werden. Strom einspeisen bedeutet Strom
verkaufen. Sie erhalten für die Einspeisung vom örtlichen Stromversorger
eine Einspeisevergütung, deren Höhe
durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre festgelegt ist.
Seit Anfang 2009 wird auch die Selbstnutzung des produzierten Stroms für
die Dauer von 20 Jahren vergütet.
PV-Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Sonderstellung
haben PV-Anlagen in und an Dachund Außenwandflächen, diese sind
bauaufsichtlich verfahrensfrei.
©Rainer Sturm/pixelio.de
Einen ersten Anhaltspunkt, ob sich die
Installation einer PV-Anlage auf Ihrer
Dach- oder Fassadenfläche für Sie
lohnt, liefern Berechnungshilfen im
Internet:
www.solarcalc.de
www.therma-energie.de
Wärme aus Erde, Luft und Wasser
Um diese Energiequellen nutzen zu
können, muss eine Wärmepumpe verwendet werden. Eine Wärmepumpe
nutzt das Kühlschrankprinzip in umgekehrter Weise. Sie kühlt eine Wärmequelle ab, entnimmt ihr somit die
vorhandene Wärmeenergie und nutzt
diese zum Heizen. Wärmepumpen
werden nach der Art der Wärmequelle unterschieden. Dabei wird die am
besten geeignete Wärmequelle von
vielen Faktoren bestimmt, dem Energiebedarf des Gebäudes, der vorhandenen Heizungsanlage, dem Bodentyp
und den Platzverhältnissen auf dem
Grundstück.
Erdwärme
Erdwärme wird durch im Boden versenkte Erdreichkollektoren oder Erdsonden nutzbar gemacht. Für Erdreichkollektoren muss eine größere,
unversiegelte Fläche zur Verfügung
stehen, auf der die Kollektoren in einer
Tiefe von ca. 1,5 m waagerecht verlegt
werden.
Für eine Erdsonde ist eine Tiefenbohrung von bis zu 100 m erforderlich,
dabei hängt die Tiefe des Bohrlochs
von den örtlichen Gegebenheiten und
der benötigten Wärmeleistung ab.
Erdreichkollektoren sind wegen der
entfallenden Tiefebohrung kostengünstiger, allerdings stehen in der
geringeren Tiefe niedrigere Temperaturen und ein schwankendes Temperaturniveau zu Verfügung, so dass ihr
Wirkungsgrad geringer ist.
Grundwasser
Ist oberflächennahes Grundwasser
vorhanden, kann eine GrundwasserWärmepumpe eingesetzt werden.
Hierfür müssen zwei Brunnen angelegt werden. Einer um das Grundwasser, mit dem die Wärmepumpe versorgt wird zu fördern, ein zweiter um
das abgekühlte Wasser wieder ins Erdreich abzugeben.
Energie und Umwelt
42
n
s nu
a
G
d
and!
m un
Stro im Uml
auch
In der Region – für die Region!
Es gibt gute Gründe, sich für die preislich fairen Produkte und Dienstleistungen
der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH zu entscheiden. Bei uns bekommen Sie Strom,
Gas, Wärme und Wasser aus einer Hand. Als kommunaler Betrieb leisten die Stadtwerke Bad Bramstedt seit 1998 ihren Beitrag für die Region. Die erwirtschafteten
Gewinne beispielsweise, verbleiben größtenteils vor Ort und kommen so allen
Bürgern der Region zugute. Als Arbeitgeber sichern die Stadtwerke Arbeitsplätze
und bilden junge Menschen in zukunftsfähigen Berufen aus. Wo es geht, werden
Aufträge vor allem an regional verankerte Betriebe vergeben. Zudem engagieren
sich die Stadtwerke für Schulen, Vereine und örtliche Veranstaltungen. Auch der
Klima- und Umweltschutz liegt den Stadtwerken am Herzen. So setzen sie sich
verstärkt für eine umweltschonende Eigenerzeugung von Strom ein - mithilfe
hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch das Stromprodukt Roland
Power regio wird mit diesen Anlagen direkt vor Ort produziert. Vollkommen CO2frei ist der Roland Aqua Power: umweltfreundlicher Strom aus 100 Prozent Wasserkraft, vom TÜV zertifiziert. Sie sehen: Ein Stadtwerk – zahlreiche Vorteile! Die
Mitarbeiter der Stadtwerke Bad Bramstedt sind vor Ort und daher auch persönlich
für Sie erreichbar: Telefon (0 41 92) 87 98-0.
Aus der Region für die Region
Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH
Lohstücker Weg 10-12
Tel. 04192-87980, Fax 04192-879898
www.stadtwerke-badbramstedt.de
Als Energiedienstleister mit langer Erfahrung und starker Kompetenz
bieten wir Ihnen eine sichere Versorgung rund um die Uhr,
maßgeschneiderte Tarife und einen umfassenden Service.
Überzeugen Sie sich selbst.
Bei Fragen rufen Sie uns gern an
oder besuchen Sie uns einfach
im Internet.
Energie und Wasser
Wahlstedt/Bad Segeberg
GmbH & Co. KG (ews)
Am Wasserwerk 5
23795 Bad Segeberg
Tel. (0 45 51) 89 39 00 00
www.ew-segeberg.de
©ehuth/
pixelio.de
Energie und Umwelt
43
Außen- oder Abluft
Für die Nutzung von Luft-Wärmepumpen fallen die Investitionskosten im
Vergleich zu Erd- oder Wasserwärmepumpe gering aus, da keine gesonderte Wärmequelle erschlossen werden
muss. Eine Außenluft-Wärmepumpe
nutzt dabei die selbst bei Temperaturen unter Null Grad noch immer vorhandene Wärmeenergie. Die Abluftwärmepumpe wird durch warme
Raumluft aus den Wohnräumen gespeist. Dabei wird frische Außenluft
dem Gebäude über Außenluftventile
zugeführt. Die erwärmte Abluft wird
in das installierte Kanalsystem gesogen, der Abluftwärmepumpe zugeführt und die enthaltene Wärmeenergie zur Beheizung des Gebäudes genutzt. Informationen: www.waermepumpe.de
Solarwärme/Solarthermie
Hierunter versteht man die Nutzung
von Sonnenenergie zur Erwärmung
von Brauchwasser (z. B. Bad, Dusche,
Küche) oder zur Unterstützung des
Heizungssystems, sofern eine Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung)
vorhanden ist. Für konventionelle
Heizkörper können die nötigen Temperaturen nicht erreicht werden.
Heizen mit Holz
Mit Holz heizen bedeutet, nur so viel
CO2 in den Naturkreislauf zurück zu
führen, wie der Baum beim Wachsen
gebunden hat. Dabei ist ein offenes
Kaminfeuer zwar stilvoll und behaglich, für die Energieauslastung jedoch
uneffizient.
Eine kostensparende Ergänzung zur
Zentralheizung bietet ein moderner
Kaminofen mit geschlossener Brennkammer, der manuell mit Holz bestückt
und angefeuert werden muss.
Komfortabler ist ein Holzvergaserkessel, der mit Scheitholz gefeuert wird
und nur alle 1-3 Tage nachgefüllt werden
muss.
Eine Holzpellets- und Hackschnitzelheizung bildet eine echte Alternative
zur Gas- oder Ölheizung. Solche Anlagen werden vollautomatisch beschickt
und erreichen bei einem optimal abgestimmten Brennvorgang einen Wirkungsgrad von 95 %. Die sogenannte
Brennwerttechnik moderner Anlagen
sorgt dafür, dass die wertvolle Wärme
aus der Abgasluft dem Heizsystem
wieder zugeführt und somit der Wirkungsgrad nochmals gesteigert wird.
©Heike Hering/pixelio.de
Pellets werden von einem Silowagen
angeliefert, der das Material ins Lager
bläst. Vorraussetzung ist ein ausreichend großer Vorratsraum, in dem die
Pellets trocken gelagert werden können. Ist kein Kellerraum vorhanden,
können die Pellets auch in einem speziellen Silo oder Erdtank gelagert werden. Für die Lagerung einer Pelletmenge, die dem Energiegehalt von ca.
3.000 Liter Heizöl entspricht, benötigt
man ca. 13,5 m³ Raum.
Sonnenkollektoren nehmen die Wärmestrahlung der Sonne auf und geben
diese an einen Warmwasserspeicher
ab. Unterschieden wird zwischen
Flach- und Vakuum-Röhrenkollektoren, die höhere Wirkungsgrade erzielen können. Der Energiebedarf für die
Brauchwasser-Erwärmung kann in den
Sommermonaten zu 100 % gedeckt
werden. In den Wintermonaten muss
ein zusätzlicher Heizkessel fehlende
Wärme für die Heizung beisteuern.
Für Scheitholzkessel und Holzpelletsheizung wird ein Pufferspeicher benötigt, der die überschüssige Wärme
aufnehmen und bei Bedarf abgeben
kann. Die Kombination mit einer thermischen Solaranlage ist dabei möglich und sinnvoll.
Strom und Wärme:
BlockheizkraftwerkE
Blockheizkraftwerke (BHKWs) können
mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas)
oder mit regenerativen Energieträgern
(Biogas, Holzpellets) betrieben werden. Kleinkraftwerke für zu Hause sind
in etwa so groß wie eine Tiefkühltruhe
und eignen sich von ihrer Leistung für
Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Der Anschluss eines BHKWs an die
bestehende Heizungsanlage ist problemlos. Für die Wirtschaftlichkeit eines
BHKW ist ein möglichst gleichmäßiger
Wärmebedarf während des ganzen
Jahres entscheidend. Blockheizkraftwerke, die Wohngebäude be­heizen
und mit Warmwasser versorgen, sind
in der Regel wärmegeführt und der
Strom ist hier Nebenprodukt.
Fernwärme
Eine Variante der Kraft-Wärme-Kopplung ist die Fernwärme. Hier versorgt
ein größer dimensioniertes zentrales
BHKW über ein Heißwasser-Leitungsnetz eine große Zahl von Haushalten,
aber auch Großkunden wie Freibäder
oder Krankenhäuser auf besonders
effiziente, umweltschonende Art mit
Wärme und Warmwasser. Diese
gleichzeitige Erzeugung von Strom
und Wärme kann je nach Bedarf stromoder wärmegeführt sein.
©Martin Büdenbender/pixelio.de
Energetisch sanieren
44
G
RDachdeckerei
RWärmedämmsysteme
RFalzdächer
RInnenausbau
RSchieferarbeiten
RDachbegrünung
RBauklempnerei
RKonstruktiver
Holzbau
RFlachdächer
RFassaden
RVELUX-Partner
RFassadenbekleidungen
Dachdeckerei Messerig
Rosenstraße 15 • 23795 Bad Segeberg
Telefon: 0 45 51 / 72 12 • Fax: 0 45 51 / 60 25
[email protected] • www.messerig.de
Messerig
Bedachung
BAUGESCHÄFT
RWärmedämmberechnung
JÖRG-PETER SCHWARTZ
� Ausführung sämtl. Maurer-,
Zimmerer- und
Dachdeckungsarbeiten
� Schlüsselfertige Neubauten
� An- und Umbauten, Sanierungen
� Wärmedämmung Dach und Wand
Für
ALLE Gewerke
EINEN Ansprechpartner!
� Komplette Bad- und
Küchenrenovierungen
� Fenster, Türen, Rollläden
• Eigene Planung
individuell nach Ihren Wünschen
• Ausführung ausschließlich
durch Facharbeiter
• Zahlung nach Baufortschritt
• Festpreis- und Bauzeitgarantie
• Besichtigung
von Referenzobjekten möglich
� Wir helfen beim Energiesparen!
Möglichkeiten der Energieeinsparung
Was für den Menschen die passende Kleidung, ist für das
Gebäude die maßgeschneiderte Wärmedämmung.
� Dach 20 %
� Wand 25 %
� Fenster 20 %
Wärmeverluste entstehen in folgenden Bereichen:
� Fragen Sie uns nach optimalen Energieeinsparmaßnahmen
für Ihr Haus, egal ob Neu- oder Altbau.
� Heizung 25 %
� Lüften 10 %
� Boden 5 %
� Wir führen die Arbeiten mit eigenen
ausgebildeten Facharbeitern aus.
� Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Waldstraße 1 · 23623 Ahrensbök · Telefon: 0 45 25 / 49 28 74 · Fax: 0 45 25 / 49 21 12
E-Mail: [email protected] · www.schwartz-bau.de
Wir bauen die Zukunft
Die Mitgliedsbetriebe der
Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg
Bauen Sie mit uns
zuverlässig – transparent – kompetent – qualifiziert – qualitativ gut
Telefon: 0 45 51 / 99 68-0 • www.bauinnung-segeberg.de • E-Mail: [email protected]
©ehuth/
pixelio.de
Energie und Umwelt
45
Optimierung der Heizungsanlage
Wärmeverluste vermeiden
Brennwertkessel
Ein moderner Brennwertkessel passt
seine Leistung automatisch an die Außentemperatur an und nutzt Abgase
und Wasserdampf, die bislang mit hohen Temperaturen über den Schornstein verloren gingen, zusätzlich zur
Wärmegewinnung. Sie senken damit
den Energieverbrauch gegenüber einem alten Standard- oder Niedertemperaturkessel.
Fassendämmung
Heizungspumpe
Eine mehrstufige, geregelte Heizungspumpe passt ihre Laufzeit und Leistung
der benötigten Heizleistung an. Die Anschaffung einer modernen Pumpe rechnet sich aufgrund des Einsparpotenzials
von bis zu 25 % in rund zwei Jahren.
Weitere Informationen:
www.sparpumpe.de
Weitere Optimierungstipps für Ihre
Heizungsanlage:
➡ Ein hydraulischer Abgleich des Heizungswassers sorgt dafür, dass
weit entfernte Räume warm und
andere Räume nicht überversorgt
werden. Er ist für eine KfW-Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bei Heizungsanlagen vorgeschrieben.
➡ Damit keine Heizenergie auf dem
Weg vom Kessel zu den Heizkörpern
verloren geht, sollten die Heizungsrohre gedämmt werden. Auch nachträglich ist dies kostengünstig durch
vorgefertigte Dämmschläuche aus
dem Baumarkt möglich.
➡ Passen Ihre Heizkörper noch zu Ihrer
optimierten Anlage? Mit großen Abstrahlflächen, z. B. bei einer Fußbodenheizung, kann bereits bei geringen Heizwassertemperaturen eine
behagliche Wärme erzielt werden.
Außendämmung
Eine Außendämmung schützt die
Wand vor Witterung und das Haus vor
Wärmeverlusten. Oft wertet sie auch
die Fassade auf. Für Fachwerk oder
Gebäuden mit historischem Fassadenschmuck ist sie umgekehrt nicht geeignet. Eine Außendämmung ist für
einen einschaligen Wandaufbau (z. B.
massives Mauerwerk) oder eine Holzständerkonstruktion geeignet. Je nach
Art der Außendämmung wird die
Wand hierdurch wesentlich dicker.
Beispielsweise an Grundstücksgrenzen muss daher geprüft werden, ob
der erforderliche Platz zur Verfügung
steht.
Kerndämmung
Eine Kerndämmung bietet sich für
zweischaliges Mauerwerk oder für
Fassaden an, die nicht verkleidet
werden sollen. Hierfür wird der
Dämmstoff in den Hohlraum zwischen den Mauern eingebracht. Vorab ist eine Wärme- und Feuchteschutzberechnung durch einen Bauphysiker unerlässlich, um Bauschäden zu vermeiden.
Innendämmung
Die Innendämmung ist bauphysikalisch problematisch und sollte nur
angewendet werden, wenn andere
Maßnahmen nicht möglich sind. Verzichten Sie nicht auf eine gute Fachberatung! Unsachgemäße Innendämmung kann zu Bauschäden durch
Feuchtigkeit führen.
Das Dach dämmen
Soll der Dachraum als Wohnraum genutzt werden, ist eine Dämmung der
Dachschräge sinnvoll. Bei nicht genutzten Spitzböden ist eine Dämmung
der obersten Geschossdecke die leichteste und preiswerteste Dämmmaßnahme.
Den Keller dämmen
Wenn Sie Ihren Keller als beheizten
Wohnraum nutzen, ist es sinnvoll, die
Kellerwände und den Boden zu dämmen. Ist der Keller ein unbeheizter
Raum, sollten Sie die Kellerdecke zum
Wohnraum hin dämmen. Gelangt
Feuchtigkeit des Erdbodens in Kellerwände oder -boden, kann sie sich in
alle Richtungen ausbreiten und erhebliche Bauschäden verursachen. Eine
sogenannte Perimeterdämmung der
äußeren, erdberührenden Kellerwände schützt vor Wärmeverlusten und
vor dem Eindringen von Feuchtigkeit.
Überlassen Sie die Sanierung
feuchter Wände und die Dämmung von Kellerwänden unbedingt einem Fachmann. Fehler
können hier zu größeren Bauschäden führen.
©Rainer Sturm/pixelio.de
46
Wüstenrot
Turbodarlehen
von 5.000 bis zu
30.000 Euro
gepaart mit allen Vorteilen
eines Bausparvertrages
4keine Grundschuld eintragung
4keine Objektprüfung
4einfache und unbüro­
kratische Beantragung
4schnelle Bearbeitung
4zügige Auszahlung
Wüstenrot
Modernisierungsdarlehen
über die Wüstenrot Bank AG
Pfandbriefbank
sogar bis 50.000 Euro möglich
©ehuth/
pixelio.de
Energie und Umwelt
47
Fenster und Lüftung
Der Einbau neuer Wärmeschutzfenster
kann Wärmeverluste deutlich reduzieren. Sie bestehen meist aus drei Scheiben mit spezieller Beschichtung und
einer Edelgasfüllung. Der Fensterrahmen spielt jedoch eine entscheidende
Rolle. Besonders energiesparend sind
speziell gedämmte Rahmen oder Rahmen aus Mehrkammerprofilen.
Nach der Erneuerung der Fenster kann
es bei ungenügender Wanddämmung
und falscher Lüftung zu Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung an den
Außenwänden kommen. Sinnvoll ist
es daher, die Modernisierung von
Fenstern und Fassade gleichzeitig
durchzuführen. Auch Rollladenkästen
sind energetische Schwachstellen, die
bei der Fenstererneuerung nicht vergessen werden sollten.
Nach dem Einbau neuer Fenster
ist eine ausreichende und richtige Lüftung (Stoßlüftung, mindestens zweimal täglich) unverzichtbar. Komfortabler und auch
bei der Sanierung eines älteren
Hauses möglich, ist der Einbau
einer automatischen Lüftungsanlage. Die Wärmerückgewinnung,
mit der moderne Lüftungssysteme arbeiten, sorgt dafür, dass
Frischluft von außen vor dem
Einleiten in die Wohnräume über
einen Wärmetauscher temperiert
wird und wertvolle Heizwärme
nicht verloren geht. Zugleich dienen Lüftungsanlagen damit der
Energieeinsparung, regulieren
die Feuchtigkeit und schützen
somit vor Schimmelpilzbildung.
Nicht zuletzt erhöhen sie den
Wohnkomfort: Die Räume werden mit Frischluft versorgt, Feinstaub, Pollen und Insekten bleiben draußen.
Energieberatung
Obwohl eine effiziente Wärmedämmung der Außenmauern oder der Keller- und Dachbodendecken oft das
größte Einsparpotenzial bietet und z.
B. durch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden kann (s. Kapitel Fördermittel (Seite 49) scheuen Hauseigentümer häufig
Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Hier ist ein Gespräch mit
einem unabhängigen Energieberater
hilfreich, um zunächst herauszufinden,
welche Maßnahmen bei einem Gebäude sinnvoll sind, welche Kosten bei der
Umsetzung entstehen und wie groß
das Einsparpotenzial ist.
Energieberatungen werden z. B. von
der Verbraucherzentrale SchleswigHolstein angeboten, die Mieter, Bauherren und Eigenheimbesitzer kompetent und anbieter-unabhängig zu folgenden Themen informiert:
➡
➡
➡
➡
➡
➡
➡
➡
Energiesparende Heizungsanlagen
in Alt- und Neubauten
Erneuerbare Energien wie
Wärmepumpen und Holzpelletheizungen
Photovoltaik und Solarthermie
Wärmeschutz im Gebäudebestand
und in Neubauten
Energieausweis
Schimmel und Feuchtigkeit in Wohngebäuden
Stromverbrauch
Staatliche Förderung.
www.verbraucherzentraleenergieberatung.de
www.verbraucherzentrale-sh.de
Anzeige
Niedrige Zinsen nutzen – für die
Umwelt …und Ihren Geldbeutel
Historisch niedrige Zinsen – die
Energie- und Baupreise dagegen
jagen von einem Rekord zum nächsten: Da lohnt sich die ökologische
Sanierung richtig. Mit Wärmedämmung, Solaranlage oder moderner
Heizung lassen sich leicht 2.000 bis
3.000 Euro im Jahr an Energiekosten
sparen.
Rechnet man die Zinsen dagegen,
die man aufwenden muss für eine
solche Investition, bleibt unterm
Strich mehr im Portmonee.
Für diese jährliche Ersparnis rechnet
sich schnell eine ökologische Investition z. B. auf Kreditbasis von einmalig 40.000 bis 70.000 Euro.
Auch der Bau oder der Erwerb einer
Immobilie ist so günstig wie nie. Mit
Bausparen kann man sich zusätzlich
dauerhaft niedrige Zinsen sichern,
z. B. mit „Ideal Bausparen“ der traditionsreichen Wüstenrot Bausparkasse. Gewerkschaftsmitgliedern
stehen häufig zusätzliche Mitgliedervorteile zu. Mitglieder des Deutschen Beamtenbundes (dbb) erhalten bei Wüstenrot sogar besonders
günstige Konditionen: Sie zahlen
eine niedrigere Eröffnungsgebühr
fürs neue Bausparkonto. Bei einer
Bausparsumme von 70.000 Euro ergibt sich immerhin ein Preisvorteil
von 350 Euro. Für Hypothekendarlehen gibt es aktuell einen Zinsvorteil von 0,3 % bei einer 10-jährigen
Kreditlaufzeit. Da geht die Ersparnis
schnell in die Tausende. Auch die
Mitglieder der drei DGB-Gewerkschaften ver.di, IG Bau und NGG
erhalten bei Wüstenrot – wenn auch
andere – sehr lukrative Mitgliedervorteile. Kontakt siehe Seite 46
Finanzierung
48
Der Finanzierungs-, Subventions- und Fördermitteloptimierer seit 25 Jahren
1 Finanzierung
1
Modernisierung
1
Anschlussfinanzierung
1
Förderdarlehen
1
Bau
1
Kauf
Volkert Ortlieb Finanzdienstleistungen e.K.
Otterbraack 6 · 24632 Lentföhrden · Telefon: 04192 - 88 91 777 · Fax: 04192 - 88 91 778
www.vofd-finanz.de · [email protected]
Service aus einer Hand
Schöne Immobilien – optimal finanziert.
Wir beraten Sie fachkundig zu allen Themen rund um die
Immobilie und gehen gern auf Ihre individuellen Wünsche ein.
Nutzen Sie auch die umfassende Marktkenntnis der LBS
Immobilien GmbH.
Wir verfügen über das gesamte Know-how des Marktführers im Bausparsektor, daher können wir Ihnen nahezu
jede Finanzierungsform - unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel - zu attraktiven Konditionen anbieten.
Ob Kauf oder Verkauf, alles aus einer Hand: Von der
Ermittlung des Marktpreises über die professionelle Vermarktung bis zur Abwicklung des Kaufvertrages –
Sie sparen Zeit und Kosten.
LBS-Bezirksleiterin
Freia Garbe
Hamburger Str. 46
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 2989
LBS-Bezirksleiter
Klaus-Peter Schmidt
Hamburger Str. 46
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 2989
LBS ImmobilienGebietsleiter
Johannes Hansen
Hamburger Str. 46
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 7626
LBS-Bezirksleiterin
Ursula Berg
Am Markt 7
24568 Kaltenkirchen
Tel. 04191 3063
LBS-Bezirksleiter
Werner Iwanovski
Ohechaussee 19 a
22848 Norderstedt
Tel. 040 5249011
Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause.
Kompetent, zuverlässig, nah: Ihre Immobilienexperten in Bad Segeberg.
Telefon 04551 807-2544 • www.spk-suedholstein.de
LBS ImmobilienGebietsleiterin
Cornelia Handschuch
Ohechaussee 19 a
22848 Norderstedt
Tel. 040 5294999
S Sparkasse
Südholstein
©Thorben Wengert/
pixelio.de
Fördermittel
49
Informationen über vielfältige Förderungsmöglichkeiten geben z. B. die
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
oder auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB). Diese Förderungen
sind weitgehend einkommensunabhängig und stehen vielen Interessenten zur Verfügung. Insbesondere als
Finanzierungsergänzung sind diese
Programme gut nutzbar, da es sich um
Nachrangdarlehen handelt.
Wie erhalte ich Fördermittel?
Förderprogramme im Überblick
Soziale Wohnraumförderung
Zinsgünstige Darlehen bis 70.000 e für
Wohneigentum in Schleswig Holstein für
Haushalte mit mindestens einem Kind
oder schwer behinderten Personen.
Zuschussprogramm Modernisierung
Mit einem eigenen Förderprogramm
will das Land Schleswig-Holstein
Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen und damit
Maßnahmen zur Energieeinsparung
und Barrierereduzierung auf den Weg
bringen.
Eigentümer von selbstgenutztem
Wohnraum erhalten einen Zuschuss
von 1.000 Euro, wenn sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, die
eine CO2-Einsparung von mindestens
20 % bewirken. Dieser Zuschuss ist mit
anderen Fördermitteln kombinierbar.
Energieeffizient Bauen
(KfW-Förderprogramm)
Altersgerecht umbauen
(KfW-Förderprogramm)
Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes.
Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung
der Errichtung, Herstellung oder des
Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern.
Förderung des Barriereabbaus im
Wohnungsbestand
Energieeffizient Sanieren –
(KfW-Förderprogramm)
Weitere Informationen:
Kredit
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen
des „CO2-Gebäudesanierungs­pro­
gramms“ des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur
Minderung des CO2-Ausstoßes bei
bestehenden Wohngebäuden.
Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm
Energieeffizient Sanieren aufnehmen,
steht alternativ die Zuschussvariante
zur Verfügung.
Wohneigentumsprogramm
(KfW-Programm)
Investitionszuschüsse
Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Fördermittel für die
Zuschüsse werden aus Bundesmitteln
zur Verfügung gestellt.
Bau oder Kauf von selbst genutzten
Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Anträge können alle Privatpersonen stellen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen, auch der
Erwerb von Genossenschaftsanteilen
wird gefördert. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln.
Baubegleitung
Mit dem Förderprogramm gewährt die
KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung
durch einen externen Sachverständigen
während der Sanierungsphase. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus
Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.
Das Programm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden
unabhängig vom Alter und jeglicher
Einschränkung der Nutzer durch
zinsgünstige Darlehen.
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
04 31/99 05-0
[email protected], www.ib-sh.de
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main 0 69/74 31-0
[email protected]
www.kfw-foerderbank.de
Tipp !
Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
www.bafa.de
Fördermittel
www.foerdermittel-sh.de
Fördermittel/Finanzierung
www.ib-sh.de
Finanzierung
www.baufinanzierung-sh.de
Merkblätter
www.kfw-foerderbank.de
Ingenieure MSG+P
Handwerk vor Ort
50
Die Sonnenseite des Wohnens!
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung:
Ihr Spezialist für Flachdachabdichtungen
• Um- und Neueindeckungen
• Schieferverkleidungen
• Dachrinnen und Kehlen
• Begrünungen der Flachdächer
✔ Wintergärten
✔ Überdachungen
✔ Fenster
✔ Türen
✔ Sonnenschutz
✔ Terrassenbeläge
Neumünsterstr. 32
23812 Wahlstedt
Telefon 0 45 54 / 36 02
Fax 0 45 54 / 58 87
E-Mail: [email protected]
Dorfstraße 24 · 23827 Krems II
Tel. 0 45 57 - 98 19 92 · Fax 0 45 57 - 98 19 96
E-Mail: [email protected]
www.win-haus.de
www.dachdeckerei-fabricius.de
Inhaber: Bianca Herzog e. K.
Ç 24 Stunden Notdienst
Ç Heizung
Ç Sanitär
Ç Brennwerttechnik
Ç Wärmepumpen
Ç Heizungswartung
Wiesenweg 8 · 23812 Wahlstedt
Tel. 0 45 54 / 64 52 · Fax 0 45 54 / 42 08
[email protected]
www.kaeshammer-heizung.de
ManuLux ®
Historikfenster
Das Denkmalschutz-Fenster
mit bis zu 30% Lichtgewinn!
Tel.: 0 45 54 - 90 59 50
Willy-Pelz-Straße 6
23812 Wahlstedt
Fax 0 45 54 - 44 96
www.manulux.de
[email protected]
©Gerd Altmann
/pixelio.de
Inserenten
51
Bitte berücksichtigen Sie die Inserenten aus
Ihrer Region, die auch die kostenlose Verteilung der Broschüre ermöglicht haben.
Abbrucharbeiten
sgw Sprenggesellschaft . .......................... 8
Abfall + Containerdienste WZV . .............. 36
Arbeitssicherheit ibag ............................... 29
Architekten
Gosch – Schreyer – Partner . ................... 16
Architektur- & Ingenieurbüro
Dipl.-Ing. Bernd Löhmann ....................... 24
Architekturbüro
Schnack + Ellerbrock ...................... 16
Baugewerbe-Innung für den
Kreis Segeberg ......................................... 44
Baugewerbeverband
Schleswig-Holstein .................................. 36
Baugrunduntersuchung GBU ................... 14
Baumarkt
bauXpert C.F. Vogt .................................. U3
hagebaumarkt .......................................... 32
Baumpflege Niedenhoff . .......................... 32
Bausparkasse
LBS . ........................................................... 48
Wüstenrot ........................................... 46, 47
Bauträger RadtkeBau .............................. 8
Bauunternehmen
Nehrmann ................................................. 30
Schramm .................................................... 8
SCHWARTZ . ............................................. 44
Bauwerksabdichtung R.B.B. ....................... 8
Bauzentrum Hass+Hatje . .......................... 32
Beratender Ingenieur
Dipl.- Ing. Wolfgang Töbermann ............ 18
Betonfertigteile Gellesch .......................... 30
Betonkontor Lübecker Betonkontor . ....... 34
Bodengutachten GBU ............................... 14
Brunnenbau Berg-Hinrichs .................. 34
Containerdienste
brockmann recycling ............................... 37
ImmobilieNord ......................................... 10
LBS . ........................................................... 48
Dachdeckerei
Fabricius .................................................... 50
Gerhard Messerig .................................... 44
Ingenieurbüro für
Arbeitssicherheit ibag ............................. 29
Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Dipl. Ing. Bernd Biethahn ........................ 14
Das Finanzhaus ......................................... U4
die Maklerei
Sina Löhmann Immobilien . .................... 10
Eingangsanlagen Gellesch ....................... 30
Elektro TWELE . ......................................... U2
Energetische Sanierung
SCHWARTZ . ............................................. 44
ews Energie und Wasser .......................... 42
Energieversorgung
E.ON Hanse ...............................................
ews Energie und Wasser ........................
Stadtwerke Bad Bramstedt .....................
Stadtwerke Neustadt in Holstein ...........
40
42
42
38
Ingenieure
b3-Ingenieure ...........................................
BÖGER + JÄCKLE .....................................
Gosch – Schreyer – Partner . ...................
KSK Ingenieure . .......................................
Dipl.-Ing. Horstmann .............................
Dipl.-Ing. Scheele ...................................
Dipl.-Ing. Vogt .........................................
14
14
16
16
16
16
16
Kanzlei am Bleeck ...................................... 28
Käshammer Heizung und Sanitär ............ 50
Metallbau Jörg Steen-Höppner ................. 8
Nordgate Städtebündnis ........................ 6
Fenster Ehmke ............................................ 50
Fenster und Türen WIN HAUS . ................ 50
Finanzdienstleister Volkert Ortlieb .......... 48
Finanzierung
Das Finanzhaus . ...................................... U4
Garten- und Landschaftsbau
Rainer Thestorf . ....................................... 32
Gebäude-Energieberatung
Planungsbüro Giese ................................ 40
GP Günter Papenburg ................................. 2
Heizung/Sanitär Käshammer ................... 50
Holzrahmenbau
Hans Heinrich Hamdorf ........................... 30
Holzverarbeitung Andreas Gierke.............. 34
Notare/Notarinnen/
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
Dr. Jens-Olaf Buhr...................................... 28
Stephanie Collatz....................................... 28
Thomas Uellendahl . ................................ 28
ws&p Wegner Stähr & Partner ............... 22
Dr. Mischa Färber, Dr. Stephan Geisler,
Rolf Hansen, Gaby Krämmer,
Karl W. Langen, Dr. Wolf Stähr,
Dr. Stefan Tholund, Dr. Georg Wegner,
Dr. Alexander Wilcken, Arno Witt
Prüfingenieure
Böger + Jäckle .......................................... 14
Dipl.-Ing. K. Domröse
Dipl. Ing. H. P. Hartmann
Immobilien/ Immobilienmakler
Das Finanzhaus . ...................................... U4
die Maklerei .............................................. 10
Engel & Völkers Bad Segeberg . ............. 10
Stefan Hagemann .................................... 51
Das SHI-Team:
Ihr zuverlässiger
Partner für
Verkauf,
Vermietung und
Verwaltung.
GESUCHT:
Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser,
Eigentumswohnungen und Grundstücke
Telefon: 040/ 80 00 70 37
Stefan Hagemann Immobilienmanagement
Alte Dorfstr. 1 · 22848 Norderstedt
www.shi-immo.de · [email protected]
©BirgitH/pixelio.de
Impressum/Inserenten
52
Restaurierung Andreas Gierke ................. 34
Rohrleitungsbau Berg-Hinrichs .......... 34
Sachverständiger Stefan Hagemann ...... 51
Sanierung Planungsbüro Giese ............... 40
Sanitär- und Heizungstechnik
Thorsten Ahrens ........................................ 8
Schleswig-Holstein Netz AG .................... 40
Schlosserei Jörg Steen-Höppner . ............. 8
sgw Sprenggesellschaft ............................. 8
Solartechnik Stiens . .................................. 40
Solarzentrum Schleswig-Holstein ........... 40
Sparkasse/Banken
LBS-Bausparkasse ................................... 48
Sparkasse Südholstein
ImmobilienCenter .................................. 48
Sparkasse Südholstein . .......................... 48
Stadtwerke
Bad Bramstedt . ........................................ 42
Neustadt in Holstein ................................ 38
Tischlerei
Ehmke ........................................................ 50
Andreas Gierke ......................................... 34
naturalLignum .......................................... 30
Transportbeton
Lübecker Betonkontor ............................. 34
Vermessungsbüro
Dipl.- Ing. Wolfgang Töbermann ............ 18
Ernst Gräfe ................................................ 14
Vermessungsingenieur
Ernst Gräfe ................................................ 14
Dipl. Ing. Gerhard Krause . ...................... 14
Versicherungen
Allianz Versicherung
Svend Andres, Allianz am Kalkberg .....
Christian Berger .....................................
Jörg David, Generalvertretung . ...........
Arne Düwiger . ........................................
Ingo Lehmann .........................................
Marcus Lescow . .....................................
Ulf Petersen . ...........................................
Armin Reher ............................................
Mario Seehaver, Allianz am Kalkberg ..
Stefan Söht .............................................
26
26
26
26
26
26
26
26
26
26
Provinzial Versicherung
Sascha Fölster, Bad Bramstedt-Stadt ..
Santo Frank Hampel, Wahlstedt ...........
Stefan Hünger, Bad Bramstedt-Land ...
Jan Kohfahl, Kaltenkirchen-Stadt ........
Gunnar Lassen, Niederlassung Nahe ..
Udo Porr, Kaltenkirchen-Land ..............
Marlis Stagat, Bad Segeberger-Land . .
28
28
28
28
28
28
28
Versicherungsmakler
Das Finanzhaus ...................................... U4
Impressum
Herausgeber:
inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung
HRB 5629, Kiel
GF: Claus Udo Monica, Dagmar Monica
Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental
Telefon 04 31/6 68 48-60, Fax -70
[email protected], www.inixmedia.de
Im Auftrag des Kreises Segeberg
1. Auflage, Ausgabe 2012-2014
Redaktion/Lektorat Verlag:
Michaela Szepansky, Gabriele Steffan/Anne Scheel
Redaktion des Kreises Segeberg: Volker Rimka
Anzeigenberatung: Hans-Joachim Breda
Layout/Satz: Marco Alsen, Uwe Stahl
Fotos: Nordlicht Fotografie Claus Harlandt www.fotostudio-nordlicht.de,
ffarchitekten, Brix-Fenster, Ingenieure MSG+P
Druck: Neue Nieswand Druck GmbH, Kiel (PN 769)
Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt.
Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Weder der Kreis Segeberg noch der Verlag
können für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der zahlreichen Adressen oder Telefonnummern eine Gewähr übernehmen.
Wärmedämmung Gerhard Messerig ...... 44
Winterdienst Rainer Thestorf ................... 32
Wintergärten WIN HAUS .......................... 50
WirtschaftSEntwicklung
Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft
des Kreises Segeberg .............................. 6
Wüstenrot-Service-Center.......................... 46
WZV Wege-Zweckverband ....................... 36
Zimmerei
Fabricius .................................................... 50
Hans Heinrich Hamdorf ........................... 30
U = Umschlagseite
www.markt-kreis-segeberg.de
www.bau-kreis-segeberg.proaktiv.de
Ich bedanke mich bei allen Inserenten, die meiner
Beratung vertraut haben, und wünsche
allen viel Erfolg und gute Geschäfte.
Bettina-Maria Franik
Wir sind: Ein erfolgreicher Verlag im Bereich
der kom­mu­nalen Print­­me­dien mit eingeführten Produkten – ein Beispiel
halten Sie in Ihren Händen.
Wir suchen:
Selbstständige
Außendienstmitarbeiter/innen
mit Spaß am Verkauf, gern auch branchenfremd, für die Re­­gionen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
Wir bieten: Sorgfältige Einarbeitung,
regelmäßiges leistungsgerechtes
Einkommen, eine interes­sante und
lukrative Tätigkeit im Außendienst.
inixmedia GmbH
Liesenhörnweg 13 · 24222 Schwentinental
Fon 04 31/6 68 48 60 · Fax 04 31/6 68 48 70
[email protected] · www.inixmedia.de
...so geht das.
Lieferservice
Wir liefern Ihnen sämtlich Baustoffe für Ihren Neubau, Umbau und Ausbau mit
modernen, speziell ausgerüsteten LKWs termingerecht und zuverlässig direkt
auf die Baustelle.
Egal ob Kranentladung, Express-Lieferung, Lieferung per Kipp Fahrzeug – mit
der Logistik von bauXpert Vogt werden Sie schnell und zuverlässig bedient.
- Baumarkt
Gartencenter
- Hoch- und Tiefbau
Wohnen und Dekorieren
- Dach und Fassade
- Energiefachberatung
- Holz- und Bauelemente
- Garten- und Landschaftsbau
bauXpert C.F. Vogt GmbH & Co KG
Bollmoor 1, 23795 Klein Rönnau / Bad Segeberg
Telefon: 0 45 51 - 88 79-0 www.bauxpert-vogt.de
Lassen Sie sich von uns unabhängig und kostenlos beraten.
Sarah Hovorka
Elke Barfknecht
Sharon Olschewski
Lisa Heilmann
Philipp Frank
Anna Katharina Falke
Tina Stutzke
Melanie Siee
Kathrin Nohrn
Wir sind immer für Sie da! Vereinbaren Sie gern einen Termin.
Carina Schnackenberg
Estera Pohl
Sabine Klaeden
Svea Rahlf
Rainer Coordts
Michaela Graß
Saskia Mester
Wir bieten eine echte Alternative zu den Banken mit
kompetenten und persönlichen Ansprechpartnern.
Unser Komplettservice:
- Baufinanzierung
- Bausparen
- Versicherungen
- Immobilien
Julia Saggau
Silke Behrens
Britta Hanelt
Mirja Sanne
Caroline Boock
Michaela Krause
Baufinanzierungen
www.finanzhaus-roennau.de
Telefon 04551 / 83 83 0
Wir freuen uns auf Sie!
Immobilienmakler
www.finanzhaus-immobilien.de
Telefon 04551 / 30 40 73-5
Versicherungsmakler
www.krause-schubert.com
Telefon: 04551 / 96 864-6
Sie finden uns in der Plöner Straße 1c in 23795 Klein Rönnau
Herunterladen