Kreis Segeberg U m w e lt | P l a n e n | Bau e n © Nordlicht Fotografie © tommyS/www.pixelio.de © djama/Fotolia.com © Michael Lorenzet/www.pixelio.de GmbH Elektro Twele Wir sind ein technischer Dienstleister für die gesamte Elektrotechnik. Unser Team zeichnet sich durch innovative und kreative technische Lösungen aus. Neu-, Umbau und Erweiterungen – das sind unsere Stärken. •Allgemeine Elektroinstallationen •Schaltanlagen (Planung und Montage) •Einfamilienhaus-Paket zur Selbstmontage •Elektroinstallationen und Inbetriebnahme von Gewerbekälteanlagen •Anschlussarbeiten im Energieversorgungsbereich wie Trafostationen, Hausanschlüsse, Mittelspannungsanlagen und vieles mehr •Messungen nach BGV A3 und DIN VDE 0701 Haben Sie Fragen bezüglich unserer Leistungen, dann rufen Sie uns an: Lehfenfelde 1 • 21795 Högersdorf Tel. 0 45 51 / 9 08 42-0 • Fax 0 45 51 / 9 08 42-10 www.elektrotwele.de © Nordlicht Fotografie Grußwort 1 LIEBE MITBÜRGERINNEN UND MITBÜRGER, Wir wollen viele Ihrer Fragen beantworten, Ihnen Informationen für Ihre Entscheidungen liefern und Ihnen helfen, schnell und sicher die gesetzlichen Vorgaben zu finden, die für Sie zutreffend sind. Auch finden Sie viele nützliche Tipps und Hinweise, wie Sie Geld sparen oder wo Sie weitere Informationen finden können. In der am 1. Mai 2009 in Kraft getretenen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, die Vorschriftendichte vermindert und der Katalog der sogenannten verfahrens- freien Vorhaben erweitert sowie weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt. Für Bauherren, Architekten und Fachplaner bedeutet diese Vereinfachung der Verwaltung jedoch mehr Verantwortung. So werden z. B. bauordnungsrechtliche Regelungen im sogenannten vereinfachten Verfahren, dem Regelverfahren, nicht mehr geprüft, in anderen Fällen benötigen Sie unter bestimmten Voraussetzungen keine Baugenehmigung mehr, um Ihre Pläne zu verwirklichen. Dies bedeutet jedoch auch, dass der Bauherr für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist und gegenüber den Behörden selbst haftet. Eine wesentliche Voraussetzung für eine hohe Lebensqualität in unserer Gesellschaft und eine prosperierende Wirtschaft ist eine zuverlässige und wettbewerbsfähige Energieversorgung. Der Klimaschutz gebietet, den zukünftigen Versorgungsbedarf überwiegend mit erneuerbaren Energien sicherzustellen und den Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Kohle, Gas oder Öl zu verringern. Einen Teil dieser Broschüre haben wir daher dem Themenbereich Energie und Umwelt gewidmet. Bei Fragen, die diese Broschüre offen lässt, wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen gerne für weitere Beratung zur Verfügung stehen. Wir wünschen Ihrem Bauvorhaben ein gutes Gelingen. Jutta Hartwieg Landrätin © Nordlicht Fotografie Mit dieser Broschüre möchten wir Sie ein Stück auf dem Weg zu Ihrem Traumhaus begleiten. Auf dem Weg dorthin müssen viele Fragen beantwortet, viele Entscheidungen getroffen und viele Gesetze und Verordnungen befolgt werden. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist eine auf die Zukunft und die lange Lebensdauer eines Hauses ausgerichtete Planung besonders wichtig. 2 Gewerbe- und Industriepark Wahlstedt Baustofftransporte Bahnumschlag Logistik Kieswerk Asphaltmischwerk Baustoffrecycling Vermietung von Gewerbeflächen möglich Sprechen Sie uns an! GP Günter Papenburg AG Betriebsteil Halle NL Baustoffe Nord Industriestraße 8a 23812 Wahlstedt Fon: 04554 / 70207-0 Fax: 04554 / 70207-20 E-Mail: [email protected] Anzeige_Baubroschuere_Segeberg.indd 2 06.08.2012 17:01:30 © Nordlicht Fotografie 3 GRUSSWORT ���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 1 DER KREIS SEGEBERG ��������������������������������������������������������������������������������������������� 4 Ansprechpartner/Innen im FACHBEREICH UMWELT, PLANEN UND BAUEN ���������������������������������������������������������������������� 9 KREISKARTE �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 11 STÄDTE, AMTSFREIE GEMEINDEN UND ÄMTER DES KREISES SEGEBERG ������������������������������������������������������������������������������������ 12 Ansprechpartner WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG �������������������������� 13 PLANUNGSRECHT Planungsrechtliche Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit ��������������������������������������������������������������������������������� Kommunale Bauleitplanung ��������������������������������������������������������������� Der Flächennutzungsplan �������������������������������������������������������������������� Der Bebauungsplan ������������������������������������������������������������������������������������ BAUORDNUNGSRECHT 15 17 17 17 Die Landesbauordnung ���������������������������������������������������������������������������� 19 Gebäudeklassen ��������������������������������������������������������������������������������������������� 19 Bauaufsichtliche Verfahren (Baugenehmigung), Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorbescheid/Bauvoranfrage ���������������������������������������������������������������� 20 Teilbaugenehmigung ����������������������������������������������������������������������������������� 21 Abstandsflächen, Abstände ����������������������������������������������������������������� 21 Nachbarbeteiligung ��������������������������������������������������������������������������������������� 21 Ausnahmen und Befreiungen/Abweichungen ������������������ 21 Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde ���������� 21 Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen ������������������������������������������������������������������������ 23 Anlagen der Außenwerbung ���������������������������������������������������������������� 25 TIPPS ZU RECHTS- UND VERSICHERUNGSFRAGEN ��������������������������������������������������������������������������������� 27 DENKMALSCHUTZ UND DENKMALPFLEGE �������������������������������������������������� 31 NATUR- UND UMWELTSCHUTZ Naturschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 33 Gewässerschutz ������������������������������������������������������������������������������������������������ 35 Technischer Umweltschutz �������������������������������������������������������������������� 37 ENERGIE UND UMWELT Rahmenbedingungen Energieeinsparverordnung (EnEV) �������������������������������������������� Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWÄRMEG) ���������������������������������������������������������������������������������������������������� Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BimSchV) ����������������������������� Energieausweis ����������������������������������������������������������������������������������������������� Erneuerbare Energiequellen Biogas ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Kleinwindkraftanlagen ���������������������������������������������������������������������������� Photovoltaik (PV) ������������������������������������������������������������������������������������������� Wärme aus Erde, Luft und Wasser ������������������������������������������������ Heizen mit Holz ��������������������������������������������������������������������������������������������������� Strom und Wärme: Blockheizkraftwerke �������������������������������� Fernwärme �������������������������������������������������������������������������������������������������������������� Optimierung der Heizungsanlage ��������������������������������������������������� Wärmeverluste vermeiden Fassadendämmung ������������������������������������������������������������������������������������ Das Dach dämmen �������������������������������������������������������������������������������������� Den Keller dämmen������������������������������������������������������������������������������������� Fenster und Lüftung ���������������������������������������������������������������������������������� Energieberatung ����������������������������������������������������������������������������������������������� 39 39 39 39 39 39 41 41 43 43 43 45 45 45 45 47 47 FÖRDERMITTEL �������������������������������������������������������������������������������������������������������� 49 INSERENTENVERZEICHNIS ���������������������������������������������������������������������� 51, 52 IMPRESSUM ��������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 52 Hinweis: Wenn vom Bauherrn, Grundstücksbesitzer etc. geschrieben wird, ist selbstverständlich auch immer die Bauherrin, Grundstücksbesitzerin etc. gemeint. © Nordlicht Fotografie Der Kreis Segeberg 4 Lage Der Kreis Segeberg mit Kreissitz in Bad Segeberg liegt im südlichen Schleswig-Holstein. Er grenzt im Norden an die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie an die kreisfreie Stadt Neumünster. Im Osten wird er durch den Kreis Ostholstein, im Südosten durch den Kreis Stormarn und das Land Hamburg sowie im Westen durch die Kreise Pinneberg und Steinburg begrenzt. Bezogen auf die nächstgrößten Städte, liegt der Kreis Segeberg im Städtedreieck Hamburg – Lübeck – Kiel. Freizeit und Tourismus © Nordlicht Fotografie Die Kreisstadt Bad Segeberg verdankt ihre touristische Anziehungskraft nicht zuletzt den bekannten, jährlich stattfindenden Karl-May-Spielen. Eines der schönsten Freilichttheater Europas am Fuße des Kalkbergs bietet Groß und Klein ein besonderes Wildwesterlebnis (www.karl-may-spiele. de). Außerhalb der Karl-May-Saison ist das Freilichttheater Rahmen für jede Menge Shows und Konzerte. Von der Spitze des Kalkbergs hat man einen herrlichen Rundblick über die Stadt und das Umland. Unter dem Kalkberg befinden sich die faszinierenden Kalkberghöhlen. Die Höhlen sind das größte natürliche Winterquartier Mitteleuropas für mehr als 22.000 Fledermäuse. Das Fledermauszentrum „Noctalis“ ist eine spannende Erlebnisausstellung mit lebendigen Fledermäusen (www.noctalis.de). © Nordlicht Fotografie Als Landesreiterstadt SchleswigHolsteins lockt Bad Segeberg auch alle, die das „Glück auf dem Rücken der Pferde“ suchen. Hier werden auf dem Landesturnierplatz den ganzen Sommer Reitturniere ausgetragen. Der Wildpark Eekholt in Großenaspe wurde seit seiner Gründung im Jahre 1970 kontinuierlich zu einer Naturerlebnis- und Bildungsstätte weiterentwickelt. Kinder, Jugendliche und Erwachsene können hier die Schönheit und Vielfalt der Natur entdecken (www.wildpark-eekholt.de). © Nordlicht Fotografie Die Erlebnisbäder Holstentherme in Kaltenkirchen und das Arriba in Norderstedt haben für Familien nicht nur bei schlechteren Wetterbedingungen viel zu bieten (www.holstentherme. de; www.arriba-erlebnisbad.de). Im ErlebnisWald Trappenkamp fühlen sich Tiere – von der Ameise bis zum Adler – wohl. Über das gut 330 Hektar große Gelände mit Wäldern und weiten Wiesen, Kletterbäumen und anderen Attraktionen führen verschlungene Spazierwege und Naturerlebnispfade. (www.forst-sh.de/erlebnis.html). © Nordlicht Fotografie 5 Natur und Landschaft Das Landschaftsbild des Kreises prägen sowohl die schleswig-holsteinische Geest und Vorgeest als auch die ostholsteinische Hügel- und Seenlandschaft. Der Kreis ist vorwiegend ländlich strukturiert, rund 70,9 % seiner Fläche von rund 1.344 km2 werden landwirtschaftlich genutzt, nur 15,1 % sind Waldfläche. Gesundheit Bad Bramstedt mit dem „Rheumazentrum“ und der „Medizinisch-Psychosomatische Klinik“ sowie Bad Segeberg mit seinen Kliniken bieten eine breite gesundheitswirtschaftliche Ba- sis. Über die Landesgrenzen hinaus bekannt ist das „Forschungszentrum Borstel-Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften“. In den Heilbädern Bad Bramstedt und Bad Segeberg wird traditionell das gesundheitliche Potenzial der Natur mit Anwen- dungen von Sole und Moor in den Kur- und Rehabilitationskliniken genutzt. Exzellente medizinische Versorgung, Rehabilitation, Kur und Wellness runden in beiden Städten das Angebot für die Gesundheit ab. Foto: Segeberger Kliniken GmbH Der äußerste Nordosten des Kreises gehört zum Südwestrand der Holsteinischen Schweiz, einer reizvollen Landschaft, in der sich kleinere Waldgebiete mit Ackerflächen abwechseln. Ihr Erscheinungsbild wird durch niedrige Hügel bestimmt, zwischen denen eine Vielzahl von Seen liegen. © Nordlicht Fotografie Zwischen dem Wardersee und Hamberge erstreckt sich über 53 km das Travetal. Die Trave prägt durch ihren naturnahen Gewässerverlauf weite Teile des Kreises. Große Moor- und Grünlandniederungen sowie angrenzende Erlenwaldbestände kennzeichnen den Oberlauf der Trave. Bestens geeignet für Kanutouren bietet er ein ganz besonderes Naturerlebnis. Wirtschaftsförderung 6 Gern bringen wir auch Sie voran! Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH Ulrich Graumann, Geschäftsführer [email protected] Tel. 0 4551 / 908 62 - 0 Gieschenhagen 2b 23795 Bad Segeberg www.wks-se.de © Nordlicht Fotografie Der Kreis Segeberg 7 Direkt an der A 7, im Bereich Norderstedt – Henstedt-Ulzburg – Kaltenkirchen liegt der Wirtschaftsschwerpunkt des Kreises. Hier sind leistungsstarke Handels- und Dienstleistungszentren mit großer Industrievielfalt und einer starken Orientierung auf die ausländischen Märkte ansässig. Vor allem Betriebe aus den Bereichen Chemie, Maschinenbau, medizinische Produkte, Kunststoffverarbeitung, Ernährungsindustrie sowie der Möbeleinzelhandel bilden die Schwerpunkte. Der Geschäfts- und Tagungsverkehr trägt darüber hinaus durch eine große Anzahl an Übernachtungen zur Auslastung des Hotelgewerbes bei. Die Zugehörigkeit zur Metropolregion Hamburg fördert das Wirtschaftswachstum und bietet zahlreiche Arbeitsplätze. Verkehr Im westlichen Teil des Kreises verläuft die A 7 mit den Anschlussstellen Henstedt-Ulzburg, Kaltenkirchen, Bad Bramstedt und Großenaspe, im östlichen Teil durchquert die A 21 den Kreis. In Planung ist die Verlängerung der A 20 von Lübeck quer durch den Kreis Segeberg mit einer Querung der A 7 bei Bad Bramstedt und von dort weiter durch den Kreis Steinburg zu einer neuen Elbquerung bei Glückstadt. Nicht zuletzt mehrere Bahnlinien, sowie die Nähe zum Flughafen Hamburg- Fuhlsbüttel zeichnen die Standortqualität des Kreises aus. Seit 2003 ist der Öffentliche Personennahverkehr im Kreisgebiet vollständig in den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) eingegliedert. Wirtschaftsförderung Der Kreis Segeberg bietet eine Vielzahl an Ansprechpartnern für die Wirtschaft. Beim Kreis, den Städten oder sogar kreisübergreifend sind die Wirtschaftsförderer tätig. Die Städtekooperation NORDGATE von Neumünster über Bad Bramstedt, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg, Quickborn bis Norderstedt ist die zweitstärkste Wirtschaftsregion in Schleswig-Holstein. Im Norden Hamburgs gehört die Region NORDGATE schon heute zu den umsatzstärksten Gewerbestandorten. Die Kooperationspartner verfügen über Flächen in allen Lagen, Größen und Preislagen. Für spezielle Ansprüche können Gewerbeflächen auch individuell entwickelt werden. Mit seiner Lage in Schleswig-Holstein bietet NORDGATE einen vergleichsweise niedrigen Gewerbesteuerhebesatz. Das Städtebündnis bietet kurzfristig mehr als 1 Mio. m² und mittelfristig sogar bis zu 2,5 Mio. m² Gewerbefläche an 13 Standorten entlang der Autobahn A7 – mit einem Ansprechpartner. Die sechs Partnerstädte bieten Interessenten einen kundenfreundlichen One Stop-Service an – Informationsmaterial erhalten Sie aus einer Hand. Das NORDGATE bietet den idealen Zugang zur Metropole Hamburg – mit seiner exquisiten Lage entlang der Au- tobahn A7 sowie dem direkten Zugang zu Hamburg Airport und Hafen. Im Konzert der europäischen Zentren spielt die Stadt Hamburg an der Elbe eine stetig wachsende Rolle. Seit Anfang 2008 profiliert sich an ihrem nördlichen Rand die neue Wirtschaftsregion NORDGATE, „Das Tor zur Metropolregion Hamburg“ – ein Zukunftsstandort für Unternehmen und Investitionen. Die Bilanz heute: Seit Gründung der Kooperation sind bis Ende 2011 bereits über 120 Unternehmen angesiedelt worden, die Nachfrage von Unternehmen nach einem Standort in dieser Region stieg deutlich an. Das NORDGATE birgt enormes Potenzial: In der Wirtschaftsregion leben rund 230.000 Menschen – und jedes Jahr werden es mehr. Die Kaufkraft ist überdurchschnittlich hoch, die Arbeitslosenquoten liegen vergleichsweise niedrig. Mit 86.000 Beschäftigten zählt das Städtenetz zu den größten Arbeitsmärkten in Schleswig-Holstein – auf Augenhöhe mit den Standorten Kiel und Lübeck. Kontakt zu den Wirtschaftsförderern im Kreis Segeberg unter: • NORDGATE www.nordgate.de • Wirtschaftsförderung Kreis Segeberg www.wks-se.de • Wirtschaftsentwicklung Bad Segeberg www.bad-segeberg.de • EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH www.egno.de Foto: EGNO - Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH Wirtschaft Bauen & Handwerk 8 IHRE SPEZIALISTEN für Kernbohr- und Sägearbeiten: • Deckenöffnungen • Tür- und Fensteröffnungen • Abluftöffnungen • Entkernungen sgw Sprenggesellschaft Wahlstedt GmbH Telefon 0 45 54 / 70 55 60 Telefax 0 45 54/70 55 69 www.sgw-wahlstedt.de Voßkamp 3 a · 24568 Kaltenkirchen Tel.: 04191 873730 · Fax: 87373-17 [email protected] www.radtkebau.de Wir bauen Ihr individuelles Traumhaus, schlüsselfertig zum garantierten Festpreis. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns! Sie haben Probleme mit Feuchtigkeit im Wohnraum oder Keller? Unsere Leistungen: • Abdichtungssysteme • Mauerwerksinjektion • Vergelung • Dehnfugensanierung • Dick- und Kunststoffbeschichtungen • Rissverpressung mit PUR und EP Harz R. B. B. GmbH Jürgen Behrmann Betriebsleiter Schützenstraße 12 · 23826 Todesfelde Telefon 0 45 58 / 98 10 961 Fax 0 45 58 / 98 10 963 E-Mail: [email protected] www.feuchte-wand.info Ausführung sämtlicher und Schlosser- Edelstahl-Arbeiten SCHLOSSEREI - METALLBAU Schweißtechnischer Betrieb nach DIN 18800 Borsigstraße 9 · 24568 Kaltenkirchen · Telefon 0 41 91 / 91 27 - 0 Thorsten Ahrens Sanitär- und Heizungstechnik - Meisterbetrieb - Ton Hogenbargen 45 · 24629 Kisdorf · Tel. 0 41 93/96 86 74 [email protected] www.sanitaer-heizungstechnik-ahrens.de · Öl- und Gasheizung · Solartechnik · regenerative Energien · Badsanierung · kontrollierte Be- und Entlüftung · Wartungsdienst für Heizung und Lüftungsanlagen · Kleinreparaturen © Nordlicht Fotografie AnsprechpartnerInnen im Fachbereich Umwelt, Planen, Bauen 9 Kreisverwaltung Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51/9 51-0 Telefax 0 45 51/9 51-2 06 www.kreis-segeberg.de Fachbereichsleitung Umwelt, Planen, Bauen Thorsten Ingo Wolf Raum 6/606 Telefon 9 51-5 39 Fax 9 51-5 48 [email protected] Fachdienstleitung Bauaufsicht, Geschäftsstelle Gutachterausschuss Volker Rimka Raum 5/512 Telefon 9 51-5 44 Fax 9 51-5 33 [email protected] Fachdienstleitung Bau- und Umweltverwaltung Doris Baum Raum 6/608 Telefon 9 51-5 62 Fax 9 51-5 48 [email protected] Fachdienstleitung Kreisplanung, Regionalmanagement, Denkmalschutz, Tiefbau Frank Hartmann Raum 6/612 Telefon 9 51-5 18 Fax 9 51-9 98 17 [email protected] Fachdienstleitung Naturschutz und Landschaftspflege Thomas Falck Raum 8/815 Telefon 9 51-4 90 Fax 9 51-5 20 [email protected] Fachdienstleitung Wasser, Boden, Abfall Armin von Anshelm Raum 7/707 Telefon 9 51-4 62 Fax 9 51-9 98 24 [email protected] © Nordlicht Fotografie Immobilien 10 Fair Marktung › 20 Jahre Berufserfahrung ‹ Wir suchen für unsere Kunden · Ansprechende, ausführliche Exposés · Hochbildfotografie, Fotos, Grundrisse · Fachkompetenz aus Architektur und Sachverständigenwesen · Maklerauftrag: alles inklusive und kostenlos für den Verkäufer Häuser · Wohnungen · Grundstücke als Kaufobjekte Tel. 0 45 51 - 99 56-0 · Fax 0 45 51 - 99 56-10 www.immobilienord.de Sina Löhmann Immobilien Seminarweg 4 · Bad Segeberg Tel. (0 45 51) 9 08 26 70 Immobilien besser verkaufen: Jetzt anfragen! www.die-Maklerei.com Nutzen Sie unsere überregionale Vermarktung! Ihr Immobilienmakler Engel & Völkers Bad Segeberg Kirchstraße 28 23795 Bad Segeberg Telefon: 0 45 51 - 808 707 Telefax: 0 45 51 - 899 400 [email protected] www.engelvoelkers.com/badsegeberg Kreiskarte 11 Der Kreis Städte Amtsfreie Gemeinden Ämter Einwohner (Stand 30.09.11) Gesamtfläche Anzahl 5 2 8 259.919 1.344,41 km3 Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg 12 Städte Gemeinde Henstedt-Ulzburg Rathausplatz 1, Stadtverwaltung Bad Bramstedt 24558 Henstedt-Ulzburg Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 93/9 63-0 Telefon 0 41 92/5 06-0 Fax 0 41 93/9 63-1 90 Fax 0 41 92/5 06-60 [email protected] [email protected] www.henstedt-ulzburg.de www.bad-bramstedt.de Stadt Bad Segeberg/Bürgerdienste Lübecker Straße 9, 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51/9 64-0 Fax 0 45 51/9 64-111 [email protected] www.badsegeberg.de Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14, 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91/9 39-0 Fax 0 41 91/9 39-1 00 [email protected] www.kaltenkirchen.de Stadt Wahlstedt Markt 3, 23812 Wahlstedt Telefon 0 45 54/7 01-0 Fax 0 45 54/7 01-1 08 [email protected] www.wahlstedt.de Amtsfreie Gemeinden Gemeinde Ellerau Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Telefon 0 41 06/76 86-0 Telefax 0 41 06/76 86-76 [email protected] www.ellerau.de Twiete 9, 24598 Boostedt Telefon 0 43 93/99 76-0 Außenstelle Rickling Dorfstraße 34, 24635 Rickling Telefon 0 43 28/1 79-0 [email protected] www.amt-boostedt-rickling.de Amt Bornhöved Gemeinden: Bornhöved, Damsdorf, Gönnebek, Schmalensee, Stocksee, Tarbek, Tensfeld, Trappenkamp Ämter Amt Kisdorf Gemeinden: Hüttblek, Kattendorf, Kisdorf, Oersdorf, Sievershütten, Struvenhütten, Stuvenborn, Stakendorf II, Winsen Winsener Straße 2, 24568 Kattendorf Telefon 0 41 91/95 06-0 Fax 0 41 91/95 06-28 [email protected] www.amt-kisdorf.de Stadt Norderstedt Rathausallee 50, 22846 Norderstedt Telefon 0 40/5 35 95-0 Telefax 0 40/5 26 44 35 [email protected] www.norderstedt.de Amt Boostedt-Rickling Gemeinden: Boostedt, Daldorf, Groß Kummerfeld, Heidmühlen, Latendorf, Rickling Amt Bad Bramstedt-Land Gemeinden: Armstedt, Bimöhlen, Borstel, Föhrden-Barl, Fuhlendorf, Großenaspe, Hagen, Hardebek, Hasenkrug, Heidmoor, Hitzhusen, Mönkloh, Weddelbrook, Wiemersdorf Am Markt 3, 24610 Trappenkamp Telefon 0 43 23/9 07 70 Fax 0 43 23/90 77 27 [email protected] www.amt-bornhoeved.de Amt Itzstedt Gemeinden: Itzstedt, Kayhude, Nahe, Oering, Seth, Sülfeld, Tangstedt Segeberger Straße 41, 23845 Itzstedt Telefon 0 45 35/5 09-0 Fax 0 45 35/5 09-1 33 [email protected] www.amt-itzstedt.de König-Christian-Straße 6, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 92/20 09-0 Telefax 0 41 92/20 09-9 01 [email protected] Amt Kaltenkirchen-Land Gemeinden: Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen, Schmalfeld Schmalfelder Straße 9, 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91/50 09-0 Telefax 0 41 91/50 09-32 [email protected] www.kaltenkirchen-land.de Städte, amtsfreie Gemeinden und Ämter des Kreises Segeberg 13 Amt Leezen Gemeinden: Bark, Bebensee, Fredesdorf, Groß Niendorf, Högersdorf, Kükels, Leezen, Mözen, Neversdorf, Schwissel, Todesfelde, Wittenborn Hamburger Straße 28, 23816 Leezen Telefon 0 45 52/99 77-0 Fax 0 45 52/99 77-25 [email protected] www.amt-leezen.de Amt Trave-Land Gemeinden: Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Waldemar-von-Mohl-Straße 10 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51/99 08-0 Fax 0 45 51/99 08-13 [email protected] www.amt-trave-land.de Ansprechpartner Wirtschaftsförderung EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH Marc-Mario Bertermann Rathausallee 64-66 22846 Norderstedt Telefon 0 40/53 54 06-20 Fax 0 40/53 54 06-40 www.egno.de Gemeinde Henstedt-Ulzburg, Wirtschaftsförderung Manja Biel Rathausplatz 1 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93/9 63-4 70 Fax 0 41 93/9 63-1 90 www.henstedt-ulzburg.de Wirtschaftsentwicklung Bad Segeberg – Wahlstedt Markus Trettin Gieschenhagen 2 b 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51/9 64-1 03 Fax 0 45 51/9 64-16-1 03 www.bad-segeberg.de/wirtschaft Stadt Bad Bramstedt, Wirtschaftsförderung Udo Reinbacher Bleeck 17-19, 24576 Bad Bramstedt Telefon 0 41 92/5 06-31 www.bad-bramstedt.de Stadt Kaltenkirchen, Wirtschaftsförderung Alfred Vahl Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Telefon 0 41 91/9 39-2 20 Fax 0 41 91/9 39-1 00 www.kaltenkirchen.de Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH Ulrich Graumann Gieschenhagen 2 b 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51/9 08 62-0 Fax 0 45 51/9 08 62-29 www.wks-se.de Stadtpark Norderstedt, Foto: EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH Architekten und Ingenieure 14 Dipl. Ing. Bernd Biethahn Beratender Ingenieur - Bauvorlageberechtigter Ingenieur Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Bauphysik Wärme- und Schallschutznachweise Beratung - Planung - Statik - Konstruktion Gänseblümchenweg 4 // 24568 Kaltenkirchen Telefon: 0 41 91 - 7 74 08 // Telefax: 0 41 91 - 7 74 09 E-Mail: [email protected] ? Gebäudeplanung ? Ingenieurbauwerke ? Verkehrsanlagen ? Tragwerksplanung ? Freianlagen ? Bauüberwachung BÖGER + JÄCKLE ? Bauwerksprüfung Gesellschaft Beratender Ingenieure mbH & Co. KG ? Instandsetzungen Heidekoppel 4 · 24558 Henstedt-Ulzburg Dipl.-Ing. K. Domröse ? Projektsteuerung Fon 0 41 93 / 90 08-0 · Fax 0 41 93 / 90 08-44 ? SiGe-Koordination Dipl.-Ing. H.P. Hartmann Prüfingenieure für Baustatik E-Mail: [email protected] ? Werkstattüberwachung ? Anlagenplanung www.boeger-jaeckle.de Planen und Beraten Prüfen und Überwachen Vermessungsbüro Dipl. Ing. Gerhard Krause Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Beratender Ingenieur Carl-Stämmler-Weg 8 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51 / 8 78 46 Fax 0 45 51 / 8 78 47 [email protected] www.vermessungsbuero-krause.de Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH Ingenieurbüro für Geotechnik Beratung • Planung • Gutachten Beratende Ingenieure VBI GBU mbH • Raiffeisenplatz 4 • 23795 Fahrenkrug Tel. 0 45 51/96 85 26 Fax 0 45 51/96 85 28 www.gbu-fahrenkrug.de [email protected] ©tommyS/ pixelio.de Planungsrecht 15 Planungsrechtliche VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE BEBAUBARKEIT Bevor ein Grundstück bebaut werden kann, sollten sich die Bauherren, Grundstücksbesitzer und -käufer zunächst bei den zuständigen Behörden (Kreis, Stadt Norderstedt) erkundigen, ob das Grundstück grundsätzlich bebaubar ist. Dies ist in der Regel gegeben, wenn die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Baugesetzbuches (BauGB) erfüllt sind. migungsvoraussetzungen nach dem BauGB erfüllt sind und dem Vorhaben keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Das BauGB regelt, auf welchem Grundstück, was und in welchem Ausmaß gebaut werden darf. Das Bauordnungsrecht – Landesbauordnung (LBO) – regelt das „Wie“ einer Bebauung (z. B. Einhaltung von Abstandflächen). 30 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes Aus Sicht eines Bauwilligen besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die planungsrechtlichen Geneh- Für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben sieht das BauGB drei Kategorien vor, wobei sich jedes Grundstück einer dieser Kategorien zuordnen lässt: Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. der Stadt. Liegt das zu bebauende Grundstück im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und widerspricht es nicht dessen Festsetzungen des Bebauungsplanes, ist es grundsätzlich genehmigungsfähig. Die Erschließung Bauleitplanverfahren Planerfordernis wird festgelegt Aufstellungsbeschluss §2(1) BauGB Bekanntmachung des Beschlusses Erarbeitung des Vorentwurfes Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung §3(1) BauGB Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange §4(1) BauGB Erarbeitung des Entwurfes inkl. Umweltbericht Entwurfsbeschluss bzw. Offenlegungsbeschluss §3(2) BauGB Bekanntmachung des Beschlusses Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung §3(2) BauGB Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger Öffentlicher Belange §4(2) BauGB Prüfung der Stellungnahmen ggf. Einarbeitung in die Planung und wiederholte Auslegung; Abwägung durch die Gemeindevertretung Satzungsbeschluss §10(1) BauGB über die endgültige Planfassung mit Begründung inkl. Umweltbericht Ggf. Genehmigungsverfahren Bekanntmachung des Beschlusses §10(3) BauGB Inkrafttreten des Bauleitplans muss in jedem Fall gesichert sein. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde bzw. der Stadt. 34 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich Wenn kein Bebauungsplan vorliegt und das zu bebauende Grundstück innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt, ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Falls über die Zulässigkeitsvoraussetzungen Zweifel bestehen, empfiehlt sich eine Bauberatung durch die untere Bauaufsichtsbehörde oder das Einreichen einer schriftlichen Bauvoranfrage an die untere Bauaufsichtsbehörde. 35 BauGB: Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich Das Bauen im Außenbereich ist nur sehr eingeschränkt zulässig und auf bestimmte privilegierte Vorhaben beschränkt. Zudem dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung muss gesichert sein. Bei diesen privilegierten Außenbereichsvorhaben handelt es sich meist um landwirtschaftliche Betriebe oder Vorhaben, die aufgrund ihrer besonderen Anforderungen an den Standort zwingend im Außenbereich errichtet werden müssen (z. B. Betriebe, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- und Wasserenergie dienen). Sonstige Vorhaben können im Außenbereich unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, wenn sie die Nutzungsänderung oder Erweiterung einer bestandsgeschützten Bausubstanz zum Inhalt haben und keine öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen. Im Außenbereich empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Anfrage bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Architekten und Ingenieure 16 IMMOBILIENGUTACHTEN ZUM FAIREN PREIS! KSK INGENIEURE Dipl.-Ing. Horstmann · Dr.-Ing. Scheele Dr.-Ing. Vogt GmbH & Co. KG Beratende Ingenieure VBI für das Bauwesen Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen Tragwerksplanung (Statik) für Gebäude und zugehörige bauliche Anlagen Nicht nur, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen wollen, ist ein Wertgutachten sinnvoll. Auch im Falle einer Scheidung, einer Erbschaft oder Schenkung benötigen Sie den Wert der Immobilie. Wir erstellen Ihnen ein Wertgutachten abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Fachkundige Bewertung ist für uns selbstverständlich, denn wir verfügen über die nötige Erfahrung und haben das „Ohr am Markt“. Die Anforderungen an Wertgutachten sind sehr unterschiedlich. Um erst einmal einen groben Überblick über den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten reicht in der Regel ein Kurzgutachten völlig aus. Handelt es sich aber um Scheidungen, Erbschaften, Schenkungen oder sogar Versteigerungen ist der Anspruch an ein Verkehrswertgutachten wesentlich höher. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns! Prüfung und Überwachung in statischer und konstruktiver Hinsicht Stefan Hagemann • Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (ZSI) • Mitglied im Gutachterausschuss des Kreises Segeberg • Mitglied im Expertengremium der Sprengnetter Akademie in Hamburg Sachverständige vorbeugender Brandschutz Schweißfachingenieure · Bauphysik-Energieberater Langenharmer Weg 33 · 22844 Norderstedt Tel. 0 40/52 68 32-0 · Fax -22 Gartenweg 1-3 · 24326 Ascheberg Tel. 0 45 26/30 71-0 · Fax -22 Stefan Hagemann Sachverständigenbüro Alte Dorfstraße 1 · 22848 Norderstedt www.shi-gutachten.de · [email protected] Weidestraße 5-7 · 23701 Eutin/Holst. Tel. 0 45 21/70 45-0 · Fax -22 Telefon: 040/ 80 00 70 37 Beratung Planung Bauleitung Ingenieurgesellschaft mbH Mitglied der Architektenund Ingenieur-Kammer Schleswig-Holstein www.gsp-ig.de · · · · Städtebau Verkehrswesen Sicherheits- und Gesundheitsschutz Schallschutz · · · · · zertifizierte Kanalsanierungsberatung Umwelttechnik Wasserwirtschaft konstruktiver Ingenieurbau Freiraum- und Landschaftsplanung 23795 Bad Segeberg · Jasminstraße 2 · Tel. 0 45 51/95 65 60 · [email protected] 23843 Bad Oldesloe · Paperbarg 4 · Tel. 0 45 31/67 07 10 · [email protected] ARCHITEKTURBÜRO S C H N A C K + E L L E R B R O C K ACHTERN DIECK 2 24576 BAD BRAMSTEDT TEL. 04192 / 819 29 45 FAX 819 29 87 BERATUNG ENTWURF PLANUNG AUSSCHREIBUNG BAULEITUNG www.schnack-ellerbrock.de [email protected] ©tommyS/ pixelio.de Bauplanung 17 KOMMUNALE BAULEITPLANUNG Oftmals ist es erforderlich, dass die Bebaubarkeit eines Grundstückes erst durch die Aufstellung, Änderung oder Ergänzung eines Bauleitplanes geschaffen wird. Die Gemeinden stellen in eigener Verantwortung und zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung in ihrem Hoheitsgebiet kommunale Bauleitpläne auf. Bauleitpläne unterteilt man in zwei Stufen: ➡ den Flächennutzungsplan als vorbereitenden Bauleitplan ➡ und den Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan. Der Flächennutzungsplan Muster Im Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung, nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde, in Grundzügen dargestellt. Es handelt sich hierbei insbesondere um die verschiedenen Arten der Bauflächen, Flächen für die Land- und Forstwirtschaft und Grünflächen. Der Flächennutzungsplan ist keine Rechtsnorm. Er bindet jedoch die Gemeinde und die am Aufstellungsverfahren beteiligten Träger öffentlicher Belange. Der Flächennutzungsplan oder eine FNP-Änderung bedürfen der Genehmigung durch das Innenministerium. Der Bebauungsplan Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung beschlossen und sind Rechtsnormen, in denen für jedermann verbindliche Festsetzungen für die künftige Bebauung getroffen werden. Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. In der Regel werden Festsetzungen getroffen: ➡ zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet) ➡ zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse) ➡ zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise) ➡ zur überbaubaren Grundstücksfläche sowie ➡ zu den Verkehrsflächen. Nachdem ein Bebauungsplan von der Gemeinde als Satzung beschlossen wurde, wird er durch Bekanntmachung rechtskräftig. Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt sind, bedürfen der Genehmigung durch den Kreis. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke „zur Bebauung frei“, andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke. Konkrete Informationen zu den gültigen Bebauungsplänen einer Gemeinde sind direkt in einer Gemeinde, in der Amtsverwaltung oder beim Kreis in der unteren Bauaufsichtsbehörde abzurufen. Muster Ingenieure VERMESSUNG …wir setzen Zeichen! Grundstücksteilung Grenzherstellung Gebäudeeinmessung Gebäudeabsteckung Bauwerksüberwachung Beweissicherung Beratung Planung Gutachten Dipl.-Ing. Wolfgang Töbermann Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur · Beratender Ingenieur für Vermessung Schulstraße 6 · 24568 Kaltenkirchen · Telefon 0 41 91 / 85 02 60 · Telefax 0 41 91 / 85 02 61 www.vermessungsbuero-toebermann.de Vermessungsleistungen für Bauherren – Sicherheit von Anfang an! Seit nunmehr fast 15 Jahren erbringt mein modern ausgestattetes Vermessungsbüro Dienstleistungen für Bauherren und solche, die es werden wollen. Dies beginnt häufig mit der Beschaffung einer Amtlichen Karte (Flurkarte, Liegenschaftskarte) für den Bauantrag. Durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein (Landesamt für Vermessung und Geoinformation) habe ich die Möglichkeit, über das Internet tagesaktuelle Liegenschaftsauszüge (Liegenschaftskarte und -beschreibung) in kürzester Zeit abzurufen. Bevor die konkrete Planung des Bauvorhabens erfolgt, ist die Erstellung eines Lage- und Höhenplanes zweckmäßig. Hierbei werden die Grundstücksgrenzen, Gebäude und sonstigen Bestandteile des Grundstücks zentimetergenau vermessen und in analoger und digitaler Form aufbereitet. Anhand eines so erstellten Lage- und Höhenplanes kann ein Architekt Ihr Gebäude wesentlich sicherer planen, als mit einer Flurkarte auf Papier. So bleiben Ihnen böse Überraschungen erspart, denn die tägliche Praxis zeigt, dass nicht selten Gebäude zu groß oder zu klein geplant werden. Das Gebäude passt dann nicht auf das Grundstück bzw. nutzt die tatsächlich verfügbare Fläche nicht aus. Ist die Planung dann abgeschlossen und der Bau soll beginnen, ist in der Regel eine Gebäudeabsteckung erforderlich. Je nach Gelände auf dem Baugrundstück kann es sinnvoll sein, zunächst eine sogenannte Grob­absteckung durchzuführen. Hierbei werden die Eckpunkte des Gebäudes mit Dezimeter-Genauigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen und Baugrenzen auf das Grundstück übertragen, um z. B. Erdarbeiten punktgenau zu ermöglichen. Sind diese vorbereitenden Maßnahmen abgeschlossen, erfolgt die Feinabsteckung. Auch hierbei wird die Gebäudegeometrie auf das Grundstück übertragen, allerdings mit einer Lagegenauigkeit von wenigen Millimetern. Nach dieser Absteckung können dann Sohle und Fundamente erstellt werden. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist die Gebäudeeinmessung vorgeschrieben. Grundlage hierfür ist ein Landesgesetz, die Abrechnung erfolgt nach einer landeseinheitlichen Gebührenordnung. Nähere Informationen finden Sie unter www.vermessungsbuero-toebermann.de - Anzeige - 18 ©Gerd Altmann/ pixelio.de Bauordnungsrecht 19 Die Landesbauordnung In der am 1. Mai 2009 in Kraft getretenen neuen Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) wurden verzichtbare Regelungen gestrichen, die Vorschriftendichte vermindert, der Katalog verfahrensfreier Vorhaben erweitert sowie weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung eingeführt. Die Struktur der bauaufsichtlichen Verfahren wurde weiter vereinfacht. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO bleibt das Regelverfahren, in das praktisch alle baulichen Anlagen im gesamten Ge- biet der Gemeinde mit Ausnahme der Sonderbauten fallen. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren wird das Bauordnungsrecht nicht mehr geprüft. Der Katalog der verfahrensfreien Vorhaben wurde erweitert und materielle Regelungen wurden gestrichen, die verzichtbar sind oder in die Eigenverantwortung der Bauherren gestellt werden. Weitgehend klargestellt wurde die Verantwortung der am Bau Beteiligten. Dies betrifft besonders die Verantwortung der Prüfingenieure und der neu eingeführten Prüfsachverständigen für Brandschutz. Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im Internet unter: http://www. schleswig-holstein.de/IM/DE/StaedteBauenWohnung/Rechtsgrundlagen/ Bauordnung/Bauordnung_node.html Sofern ein Bauantrag unvollständig ist oder sonstige Mängel aufweist, fordert die Bauaufsichtsbehörde den Bauherrn zur Mängelbehebung oder Nachreichung von Unterlagen auf. Werden die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist (i. d. R. zwei Monate) behoben, gilt der Bauantrag gem. § 67 Abs. 2 LBO als zurückgenommen. Gebäudeklassen § 2 Abs. 2 und 3 LBO Gebäude sind nach der Definition der LBO selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen. In der Landesbauordnung 2009 wurden mit den Gebäudeklassen die Gebäude in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, wobei die unterschiedlichen Höhenangaben maßgeblich die Gebäudeklasse bestimmen. Die Einstufung eines Gebäudes in eine bestimmte Gebäudeklasse hat maßgeblich Einfluss auf den Umfang der durch den Bauherrn bzw. Architekten vorzulegenden bautechnischen Nachweise nach § 70 LBO. Für die ordnungsgemäße Ausführung sind die vom Bauherrn beauftragten Fachplaner verantwortlich. a GK 1 b max. 400 m² freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 ≤ 7m 1 2 2 1 2 1 0,0 m 1 0,0 m freistehende land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude max. 400 m² GK 2 GK 3 Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m2 sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7,00 m N ≤ 7m 1 2 2 1 2 1 0,0 m ≤ 7m N 0,0 m max. 400 m² je NE GK 4 Gebäude mit einer Höhe bis zu 13,00 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m2 N 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 17 14 17 15 17 16 n ≤ 13 m 0,0 m ≤ 13 m GK 5 sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude N 0,0 m ©Gerd Altmann/ pixelio.de Bauordnungsrecht 20 Bauaufsichtliche Verfahren (Baugenehmigung) §§ 67, 69 LBO Genehmigungsfreistellungsverfahren § 68 LBO Vorbescheid § 66 LBO Für die Errichtung, Erweiterung oder Veränderung einer baulichen Anlage oder für eine Nutzungsänderung ist in der Regel eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde zu erteilen. Die Landesbauordnung (LBO) kennt neben dem Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO zwei unterschiedliche bauaufsichtliche Genehmigungsverfahren: ➡ das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO und ➡ das umfassende Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO. Das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 69 LBO ist das Regelverfahren für alle verfahrenspflichtigen Bauvorhaben, die keinen Sonderbau im Sinne des § 51 Abs. 2 der LBO darstellen. Die erforderlichen Bauvorlagen sind durch qualifizierte Entwurfsverfasser einzureichen. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird durch die untere Bauaufsichtsbehörde nicht die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit den Vorschriften der LBO oder den Vorschriften aufgrund der LBO geprüft. Für die Einhaltung dieser Vorschriften übernimmt die Verantwortung der Entwurfsverfasser. Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der Bauvorlagen zu entscheiden; die Frist beginnt jedoch erst bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. Nach Ablauf der Frist gilt die Genehmigung als erteilt. In besonderen Fällen kann die Frist angemessen verlängert werden. Sind Abweichungen und Befreiungen erforderlich, ist dies vom Bauherrn gesondert zu beantragen. Die 3-Monats-Frist verlängert sich dann um einen Monat. Liegen die Voraussetzungen für das vereinfachte Genehmigungsverfahren nicht vor, soll die Bauaufsicht das Vorhaben in ein Verfahren nach § 67 LBO übernehmen. Der Bauherr ist hiervon zu benachrichtigen. Im umfassenden Genehmigungsverfahren nach § 67 LBO prüft die untere Bauaufsichtsbehörde die Vereinbarkeit des Vorhabens mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Dieses Verfahren findet Anwendung bei Sonderbauten nach § 51 Abs. 2 LBO und bei einer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung nach § 65 Abs. 4 LBO. Der Bauantrag nach § 69 und§ 67 LBO ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Die Anforderungen an die Bauvorlagen ergeben sich aus der Bauvorlagenverordnung. Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Baugenehmigung hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren. Sie kann auf schriftlichen Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 68 LBO sind bestimmte Bauvorhaben genehmigungsfrei – jedoch anzeigepflichtig. Zu diesen Bauvorhaben gehören die Errichtung und Änderung sowie Nutzungsänderung beispielsweise von: ➡ ➡ ➡ oberirdischen Gebäuden, die maximal 7 Meter hoch sind sonstigen baulichen Anlagen (die keine „Gebäude“ sind) sowie Nebengebäuden/Nebenanlagen Die geplanten Bauvorhaben müssen sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen, qualifizierten Bebauungsplans befinden, die öffentlich-rechtliche Erschließung muss gesichert sein und die Gemeinde erklärt, dass kein vereinfachtes Genehmigungsverfahren durchzuführen ist. Die Entwurfsverfasser und Aufsteller von bautechnischen Nachweisen müssen bestimmte Qualifikationen nach § 65 LBO vorweisen und eine Erklärung abgeben, dass die von ihnen gefertigten Unterlagen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen. Über Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen hat die Bauaufsichtsbehörde auf gesondert zu stellenden Antrag zu entscheiden. Mit den Bauvorhaben darf einen Monat nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Bauaufsicht begonnen werden, es sei denn, der Baubeginn wird von der Bauaufsichtsbehörde untersagt. Liegen die Voraussetzungen für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung nicht vor, soll die Bauaufsichtbehörde unter Benachrichtigung des Bauherrn das Vorhaben in das erforderliche bauaufsichtliche Verfahren übernehmen, wenn der Bauherr nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung widerspricht. Mit Zugang der Benachrichtigung gilt der Baubeginn nach § 68 Abs. 13 LBO als untersagt. Beim Genehmigungsfreistellungsverfahren sind ausschließlich der Bauherr bzw. die planverfassenden Architekten oder Ingenieure verantwortlich dafür, dass die Bauvorschriften berücksichtigt werden und erforderliche Genehmigungen, Erlaubnisse oder Zustimmungen anderer Fachbehörden eingeholt werden. Die erforderlichen Bauvorlagen sind zeitgleich bei der Gemeinde und Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Nach § 66 der LBO kann vor Einreichen eines Bauantrages schriftlich zu einzelnen Fragen eines Bauvorhabens eine Bauvoranfrage gestellt werden. Damit können bei zweifelhaften Fragen unnötiger und aufwändiger Planungsaufwand vermieden und Kosten gespart werden. Die untere Bauaufsichtsbehörde erteilt einen positiven Bescheid, wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dem Bauvorhaben entgegenstehen. Auf diesen verbindlichen Bescheid hin kann die weitere Planungs- und Genehmigungsphase durchgeführt werden. Keinesfalls darf jedoch mit den Bauarbeiten begonnen werden. Hierfür ist die Genehmigung eines Bauantrages oder die Einreichung einer Bauanzeige erforderlich. Die Bauvoranfrage ist bei der Gemeinde einzureichen. Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag um bis zu zwei Jahre möglich. ©Gerd Altmann/ pixelio.de Bauordnungsrecht 21 Teilbaugenehmigung Eine Teilbaugenehmigung (§ 74 LBO) kann vor endgültiger Ausstellung der Baugenehmigung erteilt werden. Diese gestattet den Beginn der Bauarbeiten für einzelne Bauteile. Die Baugenehmigung und Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Abstandsflächen, Abstände § 6 LBO Der § 6 LBO regelt das Abstandsflächenrecht der Landesbauordnung und enthält allgemeine Bestimmungen, die zugleich für Abstandsflächen und andere wie z. B. Brandschutz-Abstände gelten. Neu ist die grundsätzliche Verringerung der Abstandsflächentiefe von 1 H auf 0,4 H, unter Beibehaltung der bisherigen Mindestabstandsflächentiefe von 3 m. Sie zielt ausschließlich auf einen bauordnungsrechtlich zu sichernden Mindeststandard. Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt eine Abstandsfläche von 3 m. Vgl. hierzu auch § 6 Abs. 5 Satz 3 LBO. Der Verzicht auf die Nachbarrechte wird mit dem Eingang bei der Bauaufsichtsbehörde wirksam; er kann nur noch bis zur Erteilung der Baugenehmigung widerrufen werden. Ausnahmen und Befreiungen § 31 BauGB Abweichungen § 71 LBO Die Regelungen des Baurechts können nicht jeden Einzelfall im Baugeschehen hinreichend erfassen. Das Baugesetzbuch und die Landesbauordnung geben deshalb den Bauaufsichtsbehörden die Möglichkeit, unter Abweichung von diesen abstrakt generellen Regelungen auf der Grundlage des konkreten Einzelfalles dem Bauherrn eine Ausnahme, Befreiung oder Abweichung im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erteilen. Die Ausnahme, Befreiung oder Abweichung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen. Über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. In Zweifelsfällen empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Sachbearbeitung der Bauaufsicht. Nachbarbeteiligung § 72 LBO Die Beteiligung soll den Nachbarn Gelegenheit geben, Einwände bei der Bauaufsichtsbehörde vorzubringen und zu begründen, warum er sich durch das Bauvorhaben in seinen schutzwürdigen Belangen verletzt glaubt. Die Benachrichtigung entfällt, wenn die Nachbarn die Lagepläne und Bauzeichnungen unterschrieben oder dem Bauvorhaben auf andere Weise zugestimmt haben. © ffarchiteketen Ärger mit dem Nachbarn kann ein Bauvorhaben verzögern und auch verteuern, wenn es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommt. Die Bauaufsichtsbehörde soll daher von einer beabsichtigten Abweichung die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke gemäß § 72 LBO benachrichtigen, wenn zu erwarten ist, dass öffentlich-rechtlich geschützte nachbarliche Belange berührt werden. Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde § 59 LBO Nach § 59 Abs. 1 LBO haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden und die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Es ist vornehmlich Aufgabe der Bauherren, die öffentlich-rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Bauaufsichtsbehörde hat die Möglichkeit der Baueinstellung, wenn ohne Baugenehmigung gebaut bzw. von den genehmigten Bauvorlagen abgewichen wird. Parallel zu den dargestellten bauordnungsrechtlichen Maßnahmen können auch Bußgeldverfahren eingeleitet werden, wenn gegen geltendes Baurecht verstoßen wird (vgl. hierzu § 82 LBO). Die Zahlung eines Bußgeldes entbindet den Bauherrn nicht davon, sein Bauvorhaben an das öffentliche Baurecht anpassen zu müssen. Rechtssicherheit 22 Aktuelle Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts Gemeinden stellen in eigener Verantwortung Bauleitpläne auf. Häufig befürchten sie, dass ein konkretes Vorhaben ihre Planung unmöglich macht oder erschwert. Zur Sicherung ihrer Planung greifen sie dann meist auf die plansichernden Instrumente der Zurückstellung und Veränderungssperre zurück. Das OVG hat die Anforderungen an eine Veränderungssperre wiederholt herausgearbeitet. Der Erlass einer Veränderungssperre erfordert, dass die Planung der Gemeinde ausreichend konkretisiert und ein Mindestmaß dessen erkennbar ist, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll. Wird eine Satzung über die Veränderungssperre erlassen, obwohl konkrete Planungsvorstellungen fehlen, ist die Satzung von Anfang an unwirksam. Eine „Änderung“ dieser Satzung ist nicht möglich und geht ins Leere. (OVG Schleswig, Urteil v. 18.08.2011, - 1 KN 3/11) Baulasten werden regelmäßig für ein bestimmtes Vorhaben bestellt. Das OVG hatte sich mit einem Sachverhalt zu befassen, bei dem es um das Schicksal von Stellplatzbaulasten ging, die für ein Hotel bestellt worden waren, an dessen Appartements später Wohnungseigentum begründet worden war. Es stellte fest, dass eine Baulast dazu dienen kann, sicher zu stellen, dass die Art und Weise der Nutzung des Gebäudes der Anzahl der genehmigten Stellplätze entspricht. Eine für ein Hotelgrundstück mit sämtlichen Appartements bestellte Baulast gehe durch die Begründung von Wohnungseigentum an den Appartements nicht unter, weil sich Belastungen, die ein Grundstück als Ganzes beträfen, im Wohnungseigentum fortsetzen. (OVG Schleswig, Beschluß v. 20.03.2012, - 1 LA 4/12-) Mitgeteilt von Rechtsanwalt Arno Witt Fachanwalt für Verwaltungsrecht · Mediator Wegner Stähr & Partner – Rechtsanwälte und Notare www.wsp-recht.de ©Vera Löwenberg/ pixelio.de Bauordnungsrecht 23 VERFAHRENSFREIE BAUVORHABEN, BESEITIGUNG VON ANLAGEN § 63 ABS. 1 LBO In der Landesbauordnung vom 1.5.2009 wurde der Umfang bauordnungsrechtlich verfahrensfreier Vorhaben erheblich erweitert. Zu den verfahrensfreien Bauvorhaben gehören zum Beispiel Bauvorhaben für Gewächshäuser, Gartenlauben, Brunnen, Schwimmbecken, vorübergehend aufgestellte Gerüste oder Fahrradabstellanlagen. Bei diesen handeln die Bauherren eigenverantwortlich. Sie haben daher von sich aus sicherzustellen, dass auch eine Nutzungsänderung den öffentlichrechtlichen Vorschriften, zum Beispiel den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, nicht widerspricht. Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) müssen verfahrensfreie Bauvorhaben alle Festsetzungen, wie zum Beispiel zulässiger Standort, Farbe und Material der Außenhaut oder die Dachneigung, einhalten. Örtliche Gestaltungssatzungen können ebenfalls sehr detaillierte Gestaltungsvorschriften (Form, Farbgebung, Material) beinhalten. Diese müssen auch für verfahrensfreie Bauvorhaben eingehalten werden. Im Außenbereich kann für verfahrensfreie Vorhaben nach LBO eine Genehmigung nach anderen Vorschriften, insbesondere dem Naturschutzrecht, erforderlich sein. Im Außenbereich ist auch die Zulässigkeit nach BauGB stark eingeschränkt. So sind im Außenbereich (§ 35 BauGB) grundsätzlich nur solche verfahrensfreien Bauvorhaben zulässig, die in einem untergeordneten Zusammenhang mit einem dort bereits zulässigerweise errichteten Bauvorhaben stehen, zum Beispiel ein kleines Gartengerätehaus nahe am genehmigten Wohngebäude. Selbst wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, können im Außenbereich im Einzelfall selbstständige Genehmigungen anderer Behörden erforderlich sein, wie zum Beispiel der Naturschutzbehörde. Nachstehend finden Sie einige kommentierte Beispiele aus dem umfangreichen Katalog der verfahrensfreien Bauvorhaben. Verfahrensfrei bedeutet nicht, losgelöst von allen Vorschriften zu bauen. Verfahrensfreiheit nach § 63 LBO bezieht sich nur auf die formellen Aspekte des Baurechts. Es muss also kein Bauantrag bzw. keine Baufreistellungsanzeige eingereicht werden. Alle bauordnungsrechtlichen wie planungsrechtlichen Bestimmungen und das Nachbarrechtsgesetz sind stets einzuhalten. Errichtet ein Bauherr ein Vorhaben, welches nach § 63 LBO zwar formell verfahrensfrei ist, aber andere Aspekte des Baurechts verletzt, muss er mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Beseitigung der baulichen Anlage rechnen. Über dem Landesrecht steht das bundesweit gültige Baugesetzbuch (BauGB), das die grundsätzlichen Zulässigkeiten regelt. Auch verfahrensfreie Vorhaben nach der Landesbauordnung müssen nach §§ 30-35 des BauGB zulässig sein. Verfahrensfreie Nebengebäude (§ 63 Abs. 1 Nr. 1a LBO) Verfahrensfrei sind „Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³ – umbauten Raumes“. Die Räume dürfen nicht die Qualität von Aufenthaltsräumen haben (§ 48 LBO). In den Räumen dürfen keine Toilettenanlagen, keine Zähler für Energie und Wasser, keine Wärmepumpen oder auch keine Feuerstätten – dazu gehören neben Heizungsanlagen auch Kamine – vorhanden sein. Zum Beispiel wird ein Raum mit einer lichten Raumhöhe von 2,40 m, Heizung, Wärmedämmung und ausreichender Belichtung als Aufenthaltsraum betrachtet. Dabei kommt es nicht auf die angegebene oder aktuelle Nutzung, sondern auf die mögliche Nutzung an, die aufgrund der Eigenschaften des Raumes möglich sind. Verkaufs- und Ausstellungsstände sind grundsätzlich nicht verfahrensfrei. Das Bauvolumen ist begrenzt auf 30 m³ umbauten Raumes im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (§§ 30, 33 BauGB), bzw. auf 10 m³ umbauten Raumes im Außenbereich (§ 35 BauGB). Achtung: Ein Wintergarten ist ein Aufenthaltsraum im Sinne von § 48 LBO und darf somit nicht verfahrensfrei errichtet werden. Grenzbebauung nach § 6 Abs. 7 LBO An der Grenze oder in einem Abstand bis 3,0 Meter zur Grenze sind Garagen oder Carports, aber auch sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume (Abstellraum, Schuppen) zulässig, wenn deren Gesamtlänge an keiner der jeweiligen Grundstücksgrenzen des Baugrundstückes größer als 9,00 m ist und deren mittlere Wandhöhe 2,75 m nicht überschreitet. (Abb. 3) Wohnhaus Geräteraum 3,00 m 9,00 m 3,00 m Befindet sich an dieser Grenze bereits ein Geräteschuppen von 3,00 m Länge, dann darf lediglich noch eine Garage von maximal 6,00 m Länge errichtet werden (Abb. 4). Wohnhaus Geräteraum 3,00 m Garage <= 6,00 m 3,00 m ©Vera Löwenberg/ pixelio.de Bauordnungsrecht 24 Verfahrensfreie Garagen und Carports einschließlich Abstellraum bis zu 20 m² Grundfläche (§ 63 Abs. 1 Nr. 1b LBO) Werden diese Abmessungen eingehalten, darf die Sichtschutzwand auch auf der Grundstücksgrenze bzw. in weniger als 3,00 m Entfernung von der Grenze errichtet werden (§ 6 Abs. 1 LBO). Wird eines der Maße überschritten, entfällt die Verfahrensfreiheit. Verfahrensfrei sind notwendige Garagen oder Carports, wenn: Verfahrensfreie Werbeanlagen (§ 63 Abs. 1 Nr. 11a-f LBO) ➡ die Seitenwand nicht länger als 9,00 m ist und ➡ die mittlere Wandhöhe nicht höher als 2,75 m ist und ➡ die Dachneigung nicht steiler als 45° ist (bei traufständiger Bauweise zur Grundstücksgrenze). Verfahrensfrei sind die folgenden Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden: a) Werbeanlagen mit einer Ansichtsfläche bis zu 1 m2, b) Warenautomaten, c) Werbeanlagen, die nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich, Verfahrensfreie Zäune, Sichtschutzwände und andere Einfriedungen (§ 63 Abs. 1 Nr. 6a - d LBO) Verfahrensfrei sind Wände und Einfriedungen in ortsüblicher Ausführung bis zu 1,50 m Höhe, die Länge ist unbegrenzt. In dieser Höhe sind sie baurechtlich auch an der Grundstücksgrenze zulässig (siehe § 6 Abs. 7 LBO). Der Begriff Einfriedung umfasst sowohl offene Zäune als auch massive Mauern. 5,00 m d) Werbeanlagen, die an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, e) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind, f) Werbeanlagen in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Gelände­ oberfläche. 4,00 m 6,00 m 2,50 m 2,00 m verfahrensfrei Verfahrensfrei sind Sichtschutzwände bis zu 2,00 m Höhe und bis zu 5,00 m Länge. 1,80 m nicht verfahrensfrei Bei einer Höhe von 1,50 m oder weniger darf die Sichtschutzwand beliebig lang m wie eine Einfriedung beurteilt. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sein. Sie wird5,00 dann sich bitte beim Fachdienst Bauordnung über mögliche baurechtliche Einschränkungen! 2,00 m 1,50 m verfahrensfrei Bauplanung Statik Baubetreuung Sachverständigenwesen Architektur- & Ingenieurbüro Bernd Löhmann Unser Leistungsportfolio: Ein-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser Wohn- und Geschäftshäuser Kommunale- und Gewerbebauten Bauen im Bestand Sanierungen, Umbauten, Denkmalpflege Bernd Löhmann Architektur, Statik und Sachverständigenwesen aus einer Hand. Ich freue mich darauf, Sie in allen Leistungsbereichen fachkompetent zu beraten! Architekt & Dipl. Bauingenieur TÜV geprüfter Bausachverständiger Seminarweg 4 23795 Bad Segeberg Tel. 04551/90 82 660 Fax 04551/90 82 661 [email protected] www.bl-architektur.de Bauordnungsrecht ©Vera Löwenberg/ pixelio.de 25 Anlagen der Außenwerbung, Warenautomaten § 11 LBO Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) gem. § 11 LBO sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettelanschläge und Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen. Werbeanlagen, die keine baulichen Anlagen sind, dürfen weder bauliche Anlagen noch das Straßenbild, Ortsoder Landschaftsbild verunstalten oder die Sicherheit des Verkehrs gefährden. Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig. Bauliche Anlagen sind gem. § 2 Abs. 1 LBO mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen; eine Verbindung mit dem Boden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden. Außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile sind Werbeanlagen unzulässig. Ausgenommen sind, soweit in anderen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist, 1. Werbeanlagen an der Stätte der Leistung, 2. Schilder, die den Inhaber und die Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer Tafel zusammengefasst sind, 3. einzelne Hinweiszeichen an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, die im Interesse des Verkehrs auf außerhalb der Ortsdurchfahrten liegende Betriebe oder versteckt liegende Stätten aufmerksam machen, 4. Werbeanlagen an und auf Flugplätzen, Sportanlagen und Versammlungsstätten, soweit sie nicht in die freie Landschaft wirken, 5. Werbeanlagen auf Ausstellungsund Messegeländen. In Kleinsiedlungsgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten und Dorfgebieten sind Werbeanlagen nur an der Stätte der Leistung zulässig sowie Anlagen für amtliche Mitteilungen und zur Unterrichtung der Bevölkerung über kirchliche, kulturelle, politische, sportliche und ähnliche Veranstaltungen; freie Flächen dieser Anlagen dürfen auch für andere Werbung verwendet werden. In reinen Wohngebieten darf an der Stätte der Leistung nur mit Hinweisschildern geworben werden. Auf öffentlichen Verkehrsflächen können ausnahmsweise auch andere Werbeanlagen in Verbindung mit baulichen Anlagen, die dem öffentlichen Personennahverkehr dienen, zugelassen werden, soweit diese die Eigenart des Gebietes und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. © fotolia.com, imageteam Digitale BAUAKTE Von dieser gesetzlichen Regelung sind ausgenommen: 1. Anschläge und Lichtwerbung an dafür genehmigten Säulen, Tafeln und Flächen, 2. Werbemittel an Zeitungs- und Zeitschriftenverkaufsstellen, 3. Auslagen und Dekorationen in Fenstern 4. Wahlwerbung für die Dauer eines Wahlkampfes, 5. Werbemittel für einmalige Veranstaltungen, die längstens für die Dauer von 14 Tagen aufgestellt oder angebracht werden. Verfahrensfrei sind Werbeanlagen, soweit sie nicht an Kulturdenkmalen oder im Umgebungsschutzbereich von Kulturdenkmalen angebracht oder aufgestellt werden: a) wenn ihre Ansichtsfläche nicht mehr als 1 m² beträgt b) Warenautomaten, c) wenn sie nach ihrem erkennbaren Zweck nur vorübergehend für höchstens zwei Monate angebracht werden, außer im Außenbereich, d) wenn sie an der Stätte der Leistung vorübergehend angebracht oder aufgestellt werden, soweit sie nicht mit dem Boden oder einer baulichen Anlage verbunden sind, e) Schilder, die Inhaber und Art gewerblicher Betriebe kennzeichnen (Hinweisschilder), wenn sie vor Ortsdurchfahrten auf einer einzigen Tafel zusammengefasst sind, f) in durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten an der Stätte der Leistung mit einer Höhe bis zu 10 m über der festgelegten Geländeoberfläche. Als besondern Service bietet der Kreis Segeberg Ihnen als Bauherr, Architekt, Bevollmächtigter etc. die Möglichkeit, sich ganz bequem von zu Hause oder vom Büro aus über Ihren Bauantrag zu informieren. Der Zugang zu der digitalen Akte ermöglicht Ihnen, ➡ Ihren Bauantrag online bis zur Entscheidung zu verfolgen und somit stets den aktuellen Sachstand zu erfahren. Den Link zur digitalen Bauakte finden Sie unter: www.kreissegeberg.de, Menüpunkt Bauen 26 Mit Geld vom Staat ins Eigenheim. Jetzt staatlich gefördert in die eigenen vier Wände und viele Tausend Euro sparen – mit dem Allianz RiesterDarlehen. Denn die „Rente aus Stein“ ist die einzige Altersvorsorge, die Sie heute schon genießen können. Wir beraten Sie gern. Svend Andres Christian Berger Allianz am Kalkberg Jasminstr. 12a Jörg David Marcus Lescow e. K. Mario Seehaver Allianz am Kalkberg Oldesloer Str. 22 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51.32 66 www.andres-allianz.de Jasminstr. 12a 23795 Bad Segeberg 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51.959 31 Tel. 0 45 51.959 30 www.christian-berger-allianz.de www.vertretung.allianz.de/ joerg.david Große Seestraße 5 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51.80 03 60 www.allianz-lescow.de Stefan Söht Ingo Lehmann Armin Reher Arne Düwiger Ulf Petersen Eutiner Str. 17a 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51.908 81 66 www.allianz-soeht.de Hofkoppel 14 23812 Wahlstedt Tel. 0 45 54.924 20 www.allianz-ingo-lehmann.de Grüner Weg 20 23813 Wahlstedt Tel. 0 45 54.62 72 www.allianz-reher.de Klosterhof 8 23795 Högersdorf Tel. 0 45 51.40 68 www.allianz-duewiger.de Segeberger Str. 16 23813 Nehms Tel. 0 45 57.241 www.allianz-petersen.de Oldesloer Str. 22 23795 Bad Segeberg Tel. 0 45 51.32 66 www.allianz-seehaver.de Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen ©Thorben Wengert/ pixelio.de 27 Selbsthilfe und Eigenleistung Eigenleistung beim Bau kann zu einer hohen Kosteinsparung führen. Lohnintensive Arbeiten, welche keine großen Fachkenntnisse erfordern, bieten sich hier an. Im Gegenzug ist bei den schwierigeren Aufgaben sehr gut abzuwägen, ob diese selbst durchgeführt werden sollten. So kann es zu teuren Korrekturarbeiten vom Fachmann oder zur Verzögerung des Baus kommen. ©Viktor Mildenberger/pixelio.de Nachbarschaftshilfe Für unentgeltliche Mithilfe am Bau verwendet man meist den Begriff der Nachbarschaftshilfe. Eine unentgeltliche Hilfe von Nachbarn, Freunden und Bekannten auf Gegenseitigkeit oder aus Gefälligkeit ist vom Gesetzgeber erlaubt. Schwarzarbeit dagegen ist verboten und wird streng bestraft. Darunter versteht man alle Arbeiten, die jemand gegen Entgelt verrichtet, für die weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. ©Rainer Sturm/pixelio.de VERSICHERUNGEN RUND UMS BAUEN Vor der Bauzeit Sicherung der Finanzierung Mit einer Lebensversicherung unterstützen Sie die Finanzierung und sichern darüber hinaus Ihr Einkommen bei Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Während der Bauzeit Bauherrenhaftpflichtversicherung Für Unfälle auf der Baustelle, z. B. wenn ein spielendes Kind in die Baugrube stürzt oder ein Autofahrer wegen herumfliegender Planen einen Unfall verursacht, haftet der Bauherr unbegrenzt. Für alle, die ein Haus bauen, ist daher eine Bauherrenhaftpflichtversicherung unerlässlich. Schließen Sie die Bauherrenhaftpflicht bereits beim Grundstückskauf ab, wenn Sie absehen können, dass das Gebäude innerhalb von zwei Jahren fertig gestellt wird. Die Haftpflicht für das unbebaute Grundstück wird so bereits vor Baubeginn ohne Zusatzkosten mitversichert. Unfallschutz für Bauherren und Helfer Mit der Baugenehmigung wird dem Bauherrn ein „Merkblatt für Bauherren über die gesetzliche Unfallversicherung der bei Bauarbeiten beschäftigten Personen“ ausgehändigt. Der private Bauherr als Unternehmer nichtgewerbsmäßiger Bauarbeiten hat alle Verpflichtungen eines Unternehmers gegenüber der Bauberufsgenossenschaft Hamburg zu erfüllen. Alle Helfer, die dauernd oder auch nur vorübergehend im Rahmen der Bauarbeiten beschäftigt werden, sind gesetzlich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen über den Bauherrn als Unternehmer unfallversichert. Unerheblich ist es, ob ein Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht. Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bauberufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Bezirksverwaltung Hamburg Holstenwall 8-9 · 20355 Hamburg Tel. 0 40 / 3 50 00 - 0 Fax 0 40 / 3 50 00 - 3 97 E-Mail: [email protected] www.bgbau.de Absicherung Ihres Bauobjekts vor dem Einzug Die Bauleistungsversicherung (auch Bauwesenversicherung oder Bauversicherung) schützt Bauunternehmer und Bauherren vor Schäden, die unvorhersehbar sind und während der Bauzeit auftreten (z. B. Hochwasser, Sturm, Vandalismus). Die Haftung für Schäden am Bauobjekt teilen sich Bauherr und Bauunternehmer gemäß VOB Teil B § 7 wie folgt: Für unabwendbare Ereignisse (Krieg, höhere Gewalt, Aufruhr) hat der Bauunternehmer Anspruch auf Ersatz seiner Leistungen durch den Bauherrn (Bauherrenrisiko). Für sonstige Ereignisse (zum Beispiel ungewöhnliche Witterungsverhältnisse) muss der Bauunternehmer Ersatz leisten. Ein Anspruch auf Erstattung seiner Leistungen durch den Bauherrn steht ihm nicht zu (Unternehmerrisiko). Ist der Bauherr Versicherungsnehmer, wird zumeist vereinbart, dass die Prämie für die Bauleistungsversicherung auf die Bauunternehmer im Anteil ihrer Gewerke umgelegt wird. Die Bauleistungsversicherung deckt keine Feuerschäden am Rohbau, daher sollte der Bauherr schon zu Baubeginn eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Damit sind Feuerschäden dann bereits während der Bauphase für sechs bis zwölf Monate in der Regel beitragsfrei mitversichert. Nach der Bauzeit Als Hausbesitzer haften Sie für zahlreiche Risiken. Besonders teuer werden Schäden an Gewässern, z. B. durch auslaufendes Heizöl. Als Eigentümer eines Heizöltanks sollten Sie deshalb die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung mit in Ihre Wohngebäudeversicherung integrieren. ©Rainer Sturm/pixelio.de Rechts- und Versicherungsfragen 28 Sie suchen einen Experten im Baurecht? Wozu einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht? Kompetente Beratung und Betreuung von Bauunternehmen, Bauträgern und Bauherren vor, während und nach der Planung und Abwicklung eines Bauvorhabens, insbesondere Vorbereitung und Beratung bezüglich baurechtlicher Verträge, Prüfung bauplanrechtlicher Voraussetzungen – Geltend­ machung von Gewährleistungsansprüchen – Einleitung und Begleitung in selbstständigen Beweisverfahren (Sachverständigenverfahren) – Geltendmachung von werklohn- und architektenrechtlichen Honoraransprüchen – Abwehr von Ansprüchen aller Art am Bau Ein Problem am Bau? Ich freue mich auf Ihren Besuch! Thomas Uellendahl Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Jens-Olaf Buhr Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephanie Collatz Rechtsanwältin und Notarin Fachanwältin für Familienrecht KANZLEI AM BLEECK Dr. Buhr · Collatz · Uellendahl Rechtsanwälte und Notare Thomas Uellendahl Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Arbeitsrecht · Verkehrsrecht · Erbrecht Familienrecht · Grundstücksrecht Baurecht · Strafrecht · Verwaltungsrecht Bleeck 8 · 24576 Bad Bramstedt · Telefon 0 41 92 / 30 85 · Fax 0 41 92 / 66 55 · E-Mail: [email protected] Zu H �ause ist es doch am schönsten – und wir sorgen dafür, dass es so bleibt. Ihre Bezirkskommissare im Kreis Segeberg: Santo Frank Hampel e. K. Markt 12, 23812 Wahlstedt Tel. 04554/6412 Stefan Hünger e. K. Landweg 13, 24576 Bad Bramstedt Tel. 04192/81686 Gunnar Lassen e. K. Segeberger Str. 29, 23866 Nahe Tel. 04535/51040 Sascha Fölster e. K. Maienbeeck 28, 24576 Bad Bramstedt Tel. 04192/88050 Udo Porr e. K. Sengel 10, 24629 Kisdorf Tel. 04193/77004 Jan Kohfahl e. K. Schulstr. 10, 24568 Kaltenkirchen Tel. 04191/3075 Marlis Stagat e. K. Kurhausstr. 52-54, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551/4094 Alle Sicherheit für uns im Norden. 3.1.1_HuW2012_186x127_KombiAZ_KreisSegeberg.indd 1 07.08.12 13:10 Tipps zu Rechts- und Versicherungsfragen ©Thorben Wengert/ pixelio.de 29 Der Bauvertrag Der Abschluss des Bauvertrages ist eine erste wesentliche Weichenstellung. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen sollte vom Bauherrn wesentliches Augenmerk auf folgende Punkte gelegt werden: Pauschalpreis: Ein Pauschalpreis gewährt Preissicherheit. Marktüblich ist eine Festpreisgarantie von mindestens 12 Monaten. Das Vertragsrisiko sollte dadurch minimiert werden, dass Leistungsumfang, Art und Qualität der Baustoffe und Materialien sowie der Ausstattungsgrad so konkret wie möglich beschrieben werden. Hilfreich hierbei sind die vom Bundesbauministerium herausgegeben Mindestanforderungen an Bau- und Leistungsbeschreibungen. Zahlungspläne: Verhandeln Sie einen detaillierten Zahlungsplan, der genau mit dem Baufortschritt korreliert. Achten Sie darauf eventuelle Baumängel rechtzeitig anzuzeigen und auf deren Beseitigung mit Nachdruck zu bestehen. Bis zur Abnahme des Bauvorhabens ist der Werkunternehmer vorleistungspflichtig. Hier sollte vor Zahlung der jeweils nächsten Rate Mängelbeseitigung eingefordert werden. Baubeginn, Bauzeit und Fertigstellung: Achten Sie darauf, dass im Bauvertrag eine Vertragsstrafe für Bauzeitüberschreitung klar definiert ist. bezüglichen Bürgschaft vor Vertragsabschluss von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen. Förmliche Abnahme und Abnahmeprotokoll: Bestehen Sie auf die Durchführung einer förmlichen Abnahme und Fertigung eines Abnahmeprotokolls, in dem auch die noch zu behebenden Mängel und Restarbeiten aufzunehmen sind. Verjährung von Baumängeln: Häufig treten Mängel erst nach Bezug eines Gebäudes auf. Das BGB kennt im Bereich des Werkvertragsrechts eine fünfjährige Verjährungsfrist, wohingegen nach VOB/B Verjährung in vier Jahren eintritt. Hier sollte vertraglich die längere Frist festgesetzt werden. VERGABE DER BAULEISTUNGEN Von Bauherren beauftragte Architekten fungieren als treuhänderische Sachwalter der Bauherrn gegenüber allen anderen am Bau Beteiligten. Sie koordinieren alle Fachdisziplinen wie z. B. Tragwerksplanung, Gebäudetechnik und Bauphysik und sorgen dafür, dass diese Leistungen den Nutzungsanforderungen entsprechend erbracht werden und gute, anforderungsgerechte Architektur entsteht. Die unabhängige, umfassende und kompetente Beratung steht im Verhältnis Bauherr – Architekt immer im Vordergrund. Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel Tel. 04 31/5 70 6 5-0 Fax: 04 31/5 70 65-25 E-Mail: [email protected] www.aik-sh.de ©Stephanie Hofschläger/pixelio.de Sicherheitsleistung: Verlangen Sie von den bauausführenden Firmen eine Gewährleistungsbürgschaft für die Fertigstellung des Bauwerks und die anschließende Mängelgewährleistung. Lassen Sie den Text einer dies- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Brandschutzbeauftragte Fachkräfte für Arbeitssicherheit Koordination Arbeiten in Kontaminierten Bereichen (BGR 128) Schulung zur Arbeitssicherheit Berliner Straße 25 a 23823 Seedorf Telefon 0 45 55 / 13 14 Fax 0 45 55 / 13 32 [email protected] www.ibag-seedorf.de Ihre Partner in Sachen Sicherheit Handwerk vor Ort 30 Zimmerei Holzbau • Holzrahmenbau Dacheindeckungen • Fassadenbau Unsere Leistungen: K K K K K K K K Zimmererarbeiten Holzbau Schlüsselfertiger Objekt- und Gewerbebau in Holzrahmenbauweise Ingenieurholzbau Innenausbau Fassadenbau Lohnabbund Nagelplattenbinder-Konstruktionen Zuverlässigkeit und handwerkliches Können durch: K K K K K K K K über 60 Jahre Erfahrung 50 motivierte Mitarbeiter 4.000 qm Produktionsfläche 3 Hundegger Abbundanlagen vollautomatische Nagelbrücke 2 Nagelplattenbinderpressen Kran-Lkw mit speziellen Tiefladern 4 CAD-Arbeitsplätzen Holzbau Hamdorf Fahrenkrug Tel:04551-1225 www.zimmerei-hamdorf.de DIN 1052 Tragwerke in Holztafelbauweise Segeberger Straße 51 23795 Fahrenkrug Telefon 0 45 51/12 25 Telefax 0 45 51/62 52 [email protected] www.zimmerei-hamdorf.de Betonsteinwerk Gellesch GmbH Betonfertigteile Eingangsanlagen Fensterbänke Treppenstufen Waschbetonarbeiten Natursteinhandel Sämtliche Marmorund Granitarbeiten Betonsteinwerk – Lager/Produktion: Büro: Edisonstraße 7 · 24558 Henstedt-Ulzburg Götzberger Straße 21 · 24558 Henstedt-Ulzburg Telefon 0 41 93/69 34 · Fax 75 48 35 [email protected] · www.betonwerk-gellesch.de Willkommen in der Welt von naturaLignum! Und wann dürfen wir für Sie bauen? Lassen Sie sich von der Vielfalt und der Kreativität unserer Holzprodukte faszinieren: J Wohn- und Objektmöbel J Fußbodenbeläge und Holzterrassen J Innenausbau J Haus- und Innentüren J Fenster Bestimmen Sie den besten Zeitpunkt für die Umsetzung Ihrer Bauprojekte: J Schlüsselfertige Gewerbebauten und Lagerhallen J Einbau und Sanierung von Industriefußböden J Ein- und Mehrfamilienhäuser J Umbau und Sanierung ® naturaLignum GmbH Tischlerei Nehrmann GmbH Bauunternehmen Am Beeck 3 a 23826 Todesfelde-Voßhöhlen Telefon0 45 58 / 98 13 08 Fax 0 45 58 / 98 13 06 E-Mail: [email protected] Am Beeck 3 a 23826 Todesfelde-Voßhöhlen Telefon 0 45 58 / 98 14 00 Fax 0 45 58 / 13 17 [email protected] www.natura-lignum.de www.nehrmann-bauunternehmen.de Denkmalschutz © Nordlicht Fotografie 31 Denkmalschutz und Denkmalpflege Ein Kulturdenkmal ist ein Zeugnis menschlicher Geschichte und menschlichen Schaffens, das im Interesse aller auch für die folgenden Generationen erhalten werden sollte. Denkmalschutz und Denkmalpflege sollten deshalb nicht als Hemmnis verstanden werden, sondern als ein wichtiges öffentliches Anliegen. Der Schutz kann darüber hinaus auch Vorteile wie Steuererleichterungen, Fördermöglichkeiten (Zuschüsse) oder den Schutz vor Bebauung der Umgebung Ihres Anwesens mit sich bringen. © Nordlicht Fotografie Die untere Denkmalschutzbehörde berät Sie über denkmalrechtliche, baurechtliche, fachliche und finanzielle Fragen. Sie erfahren, ob Ihr Gebäude überhaupt ein Kulturdenkmal oder als solches im Denkmalbuch eingetragen ist und was Sie in diesem Fall für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Planung berücksichtigen müssen. Der fachliche Rat beinhaltet alle Fragen und Probleme bei der praktischen Durchführung eines Bauvorhabens von der denkmalpflegerisch einwandfreien Herstellung eines Fensters bis zur denkmalgerechten Umplanung eines historischen Gebäudes für zeitgemäße Nutzung. Die Denkmalbehörde unterstützt Sie bei einer soliden Kostenberechnung und gibt Auskunft über Möglichkeiten der finanziellen Förderung durch den Kreis und der erhöhten steuerlichen Abschreibung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand. Eine denkmalrechtliche Genehmigung ist nicht gesondert zu beantragen, sondern wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens eingeholt: Die im Kreis Segeberg für Sie zuständige untere Denkmalschutzbehörde ist dem Fachbereich „Umwelt Planen Bauen“ zugeordnet. Eine denkmalrechtliche Genehmigung direkt bei der unteren Denkmalschutzbehörde ist zu beantragen: ➡ im Verfahren der Genehmigungsfreistellung nach § 68 LBO, ➡ Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder in deren Umgebung, für die nach § 63 LBO keine Baugenehmigung erforderlich ist, ➡ Maßnahmen an Baudenkmalen, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, z. B. Austausch von Fenstern. ➡ ➡ ➡ bei einem Vorbescheid nach § 66 LBO, bei einer Baugenehmigung nach § 67 LBO, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 69 LBO. Ausführliche Informationen zur Denkmalpflege in Schleswig-Holstein finden Sie auch in Broschüren beim Landesamt für Denkmalpflege Wall 47/51 24103 Kiel Tel. 04 31/6 96 77-60 Fax 04 31/6 96 77-61 Oder im Internet unter: www.denkmal.schleswig-holstein.de Garten und Wohnen NIEDENHOFF BAUMPFLEGE Baumerhaltung und Spezialfällung Hörsten 10 · 23623 Ahrensbök 0 45 25-50 15 23 www.baumklettern.com 27_12_Garten_186x61_4c_Thestorf 02.07.12 09:54 Seite 1 ©Marc Tollas/pixelio.de 32 Wenn der Garten ruft - kommen wir! •Planung und Einbau von Bewässerungsanlagen •Gehölzschnitt, Fällarbeiten, Stubbenfräsen •Pflasterarbeiten (Beton-/Naturstein) •Pflanzarbeiten/Dachbegrünung •Grundstücksentwässerung •Zäune/Pergolen •Pflegearbeiten •Winterdienst •Teichbau Garten- und Landschaftsbau Rainer Thestorf GmbH Rainer Thestorf GmbH 22844 Norderstedt | Am Stammgleis 7 | Tel.: 040/535 51 51 | Fax: -52 [email protected] | www.thestorf.de BEI UNS SIND SIE RICHTIG! hagebaumarkt Bauzentrum Telefon 0 45 51 / 9 07 - 29 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7.00 - 19.00 Uhr · Sa. 7.00 - 18.00 Uhr Telefon 0 45 51 / 9 07 - 0 Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7.00 - 18.00 Uhr · Sa. 7.00 - 13.00 Uhr 23795 Bad Segeberg · Rosenstraße 35 · www.hass-hatje.de © Nordlicht Fotografie Naturschutz 33 Naturschutz Mit der Bebauung eines Grundstücks ist zugleich ein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden. Die Versiegelung des Bodens, der Verkehr, Lärm und andere Faktoren können der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt Lebensraum entziehen, die visuelle Wahrnehmung der Baukörper beeinträchtigen sowie das Landschaftsbild und die Erholungsmöglichkeiten des Menschen einschränken. Um die Belange von Natur und Landschaft zu sichern, werden in den Bau- leitplanverfahren zur Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten der Städte und Gemeinden die Naturschutzbehörden beteiligt. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden in der Regel durch eine Eingrünung/ Bepflanzung der Siedlungsgebiete sowie naturschutzfachliche Ersatzmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen. Der Bedarf an Ersatzmaßnahmen wird in der Regel über einen landschaftspflegerischen Begleitplan oder eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ermittelt. Von der Naturschutzbehörde werden ggf. Auflagen zur Erhaltung von Landschaftselemen- ten, z.B. Knicks und Bäumen erhoben. Abweichungen bedürfen der Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde (UNB). Diese Eingriffsregelung gilt auch für die Bauvorhaben im Außenbereich, d. h. die Errichtung von baulichen Anlagen außerhalb der Ortslagen. Bei Einzelvorhaben kann die Kompensation der Eingriffe ggf. auch durch eine Ersatzzahlung erfolgen. Die Zahlungen werden zusammengefasst und für Maßnahmen oder den Flächenerwerb in ökologisch bedeutsamen Gebieten des Kreisgebietes eingesetzt. NATURSCHUTZ IN GARTEN- UND AUSSENANLAGEN ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ © Nordlicht Fotografie ©Erika Hartmann/pixelio.de ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ Verwenden Sie keine Chemikalien. Asphaltieren und betonieren Sie Hof und Gartenflächen nicht, damit von Ihrem Grundstück soviel Regenwasser wie möglich ins Grundwasser gelangen kann. Fangen Sie einen Teil Ihres Regenwassers in Regentonnen oder auch in einer kleinen Zisterne auf und gießen Sie damit Ihre Pflanzen. So sparen Sie auch Abwassergebühren, die auf Grund Ihres Wasserverbrauches berechnet werden. Verwenden Sie bei Ihrer Gartenanlage vor allem einheimische, landschaftsgerechte Gehölze, weil heimische Tiere diese Pflanzen zum Überleben brauchen. Lebende Hecken sind schöner als Drahtzäune und verändern ihr Aussehen mit den Jahreszeiten. Legen Sie eine Blumenwiese an. Verwenden Sie Kompost als Dünger oder Rindenmulch zum Abdecken Ihrer Beete. Legen Sie in Ihrem Garten einen Teich an. Lassen Sie abgestorbene Pflanzenteile bis zum Frühjahr stehen, und lassen Sie das Laub von Bäumen und Sträuchern wenigstens teilweise liegen. Schaffen Sie für Igel Überwinterungsplätze. Igel nutzen sehr gerne Strauchhaufen zum Überwintern. Versehen Sie Regenfallrohre und Lüftungsrohre mit Drahteinsätzen, damit Vögel und Fledermäuse, die bei der Wohnungssuche hineinkriechen, nicht darin umkommen. Handwerk & Baustoffe 34 Richten Sie sich Ihr Leben schön ein und genießen Sie den Augenblick! Gemeinsam mit Ihnen entwickeln und entwerfen wir Ihr Möbelstück. • von der Idee – bis zum fertigen Produkt • für den privaten oder Geschäftskunden Wenden Sie sich vertrauens­voll an uns. Wir freuen uns auf Sie! Tischlermeister und Restaurator Andreas Gierke Fachbetrieb für barrierefreies Planen und Bauen Zum Bauhof · 24598 Boostedt · Tel. 0 43 93/32 61 · Fax 0 43 93/17 40 · [email protected] www.tischlerei-gierke.de Brunnenbau GmbH BERGHINRICHS Tiefbau • Brunnenbau • Erdwärmebohrung Wasser-Aufbereitungstechnik • Rohrleitungsbau Wahlstedter Straße 50 a · 23795 Fahrenkrug · Tel.: 0 45 51/28 82 · Fax: 0 45 51/62 38 E-Mail: [email protected] · www.berg-brunnenbau.de Lübecker Betonkontor GmbH & Co. KG Seelandstraße 15 • 23569 Lübeck Herstellung von Transportbeton und Vermittlung von Betonfördergeräten 04 51 – 39 30 11 www.luebecker-betonkontor.de [email protected] Ihr Profi in Sachen Transportbeton. Für Ihr Bauvorhaben erstellen wir gern ein individuelles Angebot. Wir liefern in den Großräumen Lübeck, Bad Segeberg, Bad Malente und Panten (bei Mölln). © Nordlicht Fotografie Gewässerschutz 35 Für den Schutz des Grundwassers und aller Oberflächengewässer ist die untere Wasserbehörde zuständig. Bei Bauvorhaben sind gegebenenfalls Genehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich für: Einleitung ist eine Erlaubnis zu beantragen, soweit nicht im Bebauungsplan ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt wurde. Der Entwässerungsantrag ist mit dem Bauantrag vorzulegen. Bohrungen/Erdaufschlüsse Alle Erdaufschlüsse, welche tiefer als 10 m vorgenommen werden oder das Grundwasser nachhaltig beeinträchtigen können, sind 4 Wochen vor Ausführung bei der unteren Wasserbehörde anzuzeigen (Bohranzeige). Bei Trinkwasserbrunnen wird die Wasserqualität durch das Gesundheitsamt fortlaufend überwacht. Beseitigung häuslichen Abwassers Über 96 % der Einwohner sind an ein öffentliches Netz mit einer öffentlichen Kläranlage angeschlossen, dafür sind die Kommunen zuständige Ansprechpartner in allen Fragen der Abwasserbeseitigung. Erdsondenanlage Die Zulassung einer Erdsondenanlage bestehend aus Tiefenbohrungen kann zugunsten der Sicherheit der Trinkwasserversorgung versagt oder nur eingeschränkt zugelassen werden. Dies gilt insbesondere in Wasserschutz- und Wasserschongebieten. Interessierte Bauherren sollten frühzeitig eine Voranfrage bei der unteren Wasserbehörde stellen. © Nordlicht Fotografie Versickerung/Einleitung von Niederschlagswasser Einleitungen von Niederschlagswasser in das Grundwasser und in Gewässer sind grundsätzlich zulässig. Für die Für Grundstücke im Außenbereich wird in der Regel eine eigene Kleinkläranlage benötigt, um das Abwasser zu beseitigen. Dafür ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die bei der unteren Wasserbehörde des Kreises zu beantragen ist. Lagerung wassergefährdender Stoffe Dies sind in der Regel Heizöllageranlagen. Diese Anlagen sind vor Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen abnehmen zu lassen. Unterirdische Anlagen und Anlagen in Wasserschutzgebieten sind wiederkehrend prüfpflichtig. Gewässerschutzstreifen Liegen Baugrundstücke an offenen oder verrohrten Gewässern, sind die Bebaubarkeit und die Nutzung des Grundstückes eingeschränkt. Es ist zu dem Gewässerufer bzw. der Rohrleitungsachse ein Mindestabstand von 5,00 m einzuhalten, der nicht bebaut oder mit Bäumen angepflanzt werden darf. Hochwasser gefährdete Gebiete und Überschwemmungsgebiete In Überschwemmungsgebieten ist die Errichtung von Gebäuden grundsätzlich verboten. In Hochwasser gefährdeten Gebieten sind bauliche Einschränkungen hinzunehmen. Wasserschutzgebiete In den Wasserschutzgebietsverordnungen sind zum Schutz der Trinkwasserversorgung eine Vielzahl von Einschränkungen und Verboten erlassen worden, die bauliche Maßnahmen einschränken oder ausschließen. Mitglied im Wasser- und Bodenverband Jeder Grundstückseigentümer ist beim Vorhandensein eines Wasserund Bodenverbandes mit dem Erwerb des Grundstückes Mitglied in dem jeweiligen Verband. In geschlossenen Ortschaften wird die Mitgliedschaft i. d. R. durch die Gemeinde wahrgenommen. 36 Vielfältige Angebote vom WZV für Handwerk und Baugewerbe Für alle – ob Handwerk, Baugewerbe oder Garten- und Landschaftsbau – die im Kreis Segeberg mit Neu- oder Umbauten, mit Gartengestaltung oder Landschaftspflege zu tun haben, ist der WZV mit seinem flächendeckenden Entsorgungsverbund der zuverlässige Partner für fachgerechte Entsorgung und umweltgerechte Verwertung. Je nach Bedarf bietet der WZV Transportbehälter unterschiedlichster Art: Absetz-Mulden mit 3 und 5,5 m³ sind ideal für kleine Baugrundstücke, sie schonen den Untergrund und können über übliche Zäune, Hecken und Gartenmauern hinweg abgesetzt werden. Container in den Größen 7, 10 und 18 m³ sind für große Mengen Grün-, Bau-, Restabfall und Wertstoffe ideal. Die Profis in Orange zeichnet eine zeitnahe, auch kurzfristige Lieferung und Abholung der Container aus. Ein Anruf genügt. Besonders beliebt bei Baufirmen sind die vier WZV Recyclinghöfe in Norderstedt, Schmalfeld, Bad Segeberg und Tensfeld. Sie können die ganze Woche, von montags bis samstags, direkt angefahren werden. Abfälle und Wertstoffe werden hier vom Kunden selbst sortiert, schadstoffhaltige Abfälle werden sicher entsorgt. Gute Beratung, bequemes Entladen und günstige Entsorgungspreise zeichnen die Vier vom WZV aus. www.meisterhaft.info Meisterhaft & sicher bauen! p das exklusive Qualitätssiegel unserer Innungsbetriebe p Transparenz durch Bewertungen von Bauherren p Kompetente, zuverlässige und termin gerechte Auftragsausführung p Einfache Websuche nach Gewerk und / oder Postleitzahl p Verbürgte Qualität für jeden einzelnen Kunden p So gut, dass wir sogar eine Gewähr leistungsversicherung bieten ©MG/ pixelio.de Technischer Umweltschutz 37 Bauabfallentsorgung Verantwortlich für die Überwachung der Bauabfall- und Bauschuttentsorgung ist die Untere Abfallbehörde. Für Bauabfälle gelten im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dieselben Bestimmungen wie für alle anderen Abfallarten auch: Sie müssen recycelt oder, falls es sich um schadstoffhaltige Materialien handelt, als Sonderabfälle entsorgt werden. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Entsorgung ist die Trennung der Abfälle bereits an der Anfallstelle. Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und mineralische Baustoffe (Bauschutt) ohne Verunreinigungen müssen, soweit es möglich ist, in separaten Containern gesammelt werden. Auch nichtmineralische Stoffe (Dachpappe, Isoliermaterialien etc.) vor allem asbesthaltige Baustoffe und anderes, mit Schadstoffen belastetes Material sind unbedingt getrennt und nach ihrem jeweiligen Belastungsgrad zu erfassen und zur weiteren Entsorgung bereitzustellen. Bei Abrissarbeiten empfiehlt sich daher ein kontrollierter Rückbau unter fachkundiger Leitung, der sofortige Trennung der Abfallfraktionen möglich und aufwendige nachträgliche Sortierung überflüssig macht. Für die fachkundige Untersuchung, korrekte Einstufung, Getrennthaltung, Nachweisführung und Entsorgung der Abbruchabfälle sind sowohl der Erzeuger (Bauherr) als auch der Besitzer (Bauunternehmer) des Abbruchmaterials verantwortlich. Der Antragsteller (in der Regel der Bauherr) ist im bauaufsichtlichen Verfahren gegenüber der unteren Abfallentsorgungsbehörde auch dann verpflichtet, folgende Angaben zu den anfallenden Abfällen zu machen, wenn er die Abbrucharbeiten an Dritte vergibt: ➡ Angaben über schadstoffhaltige Verunreinigung des Abbruchmaterials, insbesondere bei gewerblichen Bauten und über Asbestfasern (Asbestmaterialien), teerhaltige Pappe, künstliche Mineralfasern ➡ Beschreibung des geplanten Abbruchvorgangs ➡ Angaben über Art und Menge der anfallenden Abbruchabfälle sowie über deren vorgesehenen Verbleib (Entsorgungsweg). Kompetente Beratung zu allen Fragen der (Bau-)Abfallentsorgung erhalten Sie beim Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg Im Boden- und Altlastenkataster werden alle nutzungsbezogenen Daten, Tatsachen und Erkenntnisse gesammelt, aufbereitet und bewertet. Risiko-Altlasten Vor einem Grundstückskauf sollte man sich informieren, ob Verunreinigungen aus vergangenen Jahrzehnten im Boden- oder Grundwasser lauern. Bei der Bodenschutzbehörde des Kreises kann nachgefragt werden, ob im Altlastenkataster Informationen über das Grundstück vorliegen. Altlastenverdächtige Flächen werden hier gelistet, geben aber keine Garantie auf Vollständigkeit. Am Wasserwerk 4 23795 Bad Segeberg Service-Center (0 45 51) 90 90 E-Mail: [email protected] Internet: www.wzv.de BODENSCHUTZ/ALTLASTEN Die Umsetzung der Bodenschutzgesetzgebung ist die Hauptaufgabe der unteren Bodenschutzbehörde. Sinn und Zweck des Bundesbodenschutzund Landesbodenschutzgesetzes ist die nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktion. Dazu sind schädliche Bodenveränderungen zu verhindern, der Boden und Altlasten zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. ©Paul Georg Meister/pixelio.de SWNH_Luett-Watt_186x260_2012-08.pdf 1 13.08.12 17:37 38 Wolf-Carow.de LÜTT WATT GRÖÖ N C M Y CM MY CY CMY K „Klar zur Wende?“ • Ökostrom aus Wasserkraft • 100% aus erneuerbaren Energien • CO2 -neutrale Herstellung Alle Informationen erhalten Sie im Kundencenter, unter der Hotline 0 45 61 / 51 10-150 oder unter www.swnh.de ©ehuth/pixelio.de Energie und Umwelt 39 Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis Ziel der Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2009 ist es, den Energiebedarf für Heizung und Warmwasser im Gebäudebereich um etwa 30 Prozent zu senken. In der EnEV werden Mindeststandards für die energetische Gebäudequalität definiert. Beurteilt wird die Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes, in die sowohl die Eigenschaften der haustechnischen Anlagen als auch des baulichen Wärmeschutzes mit einfließen. Bei Neu- und Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen diese Vorschriften eingehalten werden. Auch bei bestehenden Gebäuden können Nachrüstungen erforderlich sein, z. B. die Erneuerung des Heizkessels. Informationen: www.enev-online.de Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWÄRMEG) Im Wärmegesetz ist festgelegt, dass spätestens im Jahr 2020 14 % der Wärme- und Kälteenergie in Deutschland aus erneuerbaren Energien stammen müssen. Eigentümer von Neubauten sind seit 2009 verpflichtet, für Ihre Wärmeversorgung zum Teil erneuerbare Energien zu nutzen. Seit 2011 gilt dies auch für die Kälteerzeugung. Das Gesetz fördert den Ausbau von Wärmenetzen. Kommunen können im Interesse des Klimaschutzes die Nutzung solcher Netze vorschreiben. Informationen: www.erneuerbareenergien.de Menüpunkt Gesetze/Verordnungen/Wärmegesetz Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BimSchV) Die Verordnung betrifft sowohl neue als auch bestehende Feuerungsanlagen. Mit ihr soll die Emission von Feinstaub, Kohlenmonoxid (CO) und anderen Schadstoffen aus Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe wie Holz reduziert werden. Neue Anlagen müssen strenge Grenzwerte für Staubemissionen und Kohlenstoffmonoxid einhalten, bereits installierte Anlagen müssen mit einem Sekundärsystem nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden, falls die Grenzwerte nicht eingehalten werden. Die Nachrüstpflicht für alte Feuerungsanlagen wird bis 2024 schrittweise umgesetzt. Informationen erhalten Sie bei Ihrem Schornsteinfeger oder unter www.bmu.de, Menüpunkt Luft/Luftreinhaltung/Gesetze, Verordnungen und Programme Energieausweis Der Ausweis bietet einem potenziellen Käufer oder Mieter Informationen über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes und muss seit 2009 bei jedem Verkauf und jeder Neuvermietung von Wohnungen oder Gebäuden dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter vorgelegt werden. Denkmalgeschützte Gebäude und Gebäude im Ensembleschutz sind zunächst von dieser Regelung ausgenommen. Es wird unterschieden zwischen einem Bedarfsausweis oder einem Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis bezieht seine Daten aus einer standardisierten energetischen Untersuchung des Gebäudes und enthält die objektiveren Angaben zum Energiebedarf. Für den verbrauchsorientierten Ausweis werden dagegen die Heiz- und Stromkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen, er spiegelt somit mehr das Heiz- und Nutzerverhalten der Bewohner wider, weniger die energetische Qualität eines Gebäudes. Erneuerbare Energiequellen Biogas Biogas ist ein Sammelbegriff für energetisch verwertbare Gase, die aus Biomasse (Pflanzen) hergestellt werden. Bei der anaeroben Verwesung (Verwesung ohne Sauerstoffzufuhr) wird zu etwa 2/3 Methan (CH4), zu etwa 1/3 Kohlendioxid (CO2) freigesetzt. Dabei ist das Methangas der energetisch nutzbare Anteil des Biogases. Solche Anlagen betreiben meist Landwirte, die hierfür eine Baugenehmigung oder eine Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz benötigen. Kleinwindkraftanlagen Windenergie dient mit Hilfe von Windenergieanlagen der Stromerzeugung. Auch für Privatpersonen werden Kleinwindkraftanlagen angeboten, die sich je nach Region und Abnahmemenge für den Bauherrn bezahlt machen. Diese Windkraftanlagen sind durch die Bauaufsichtsbehörde genehmigungspflichtig, größere Windkraftanlagen sind nach Bundesimmissionsschutzgesetz zu genehmigen. Informationen: www.wind-energie.de Energieausweise sind für zehn Jahre gültig. Nach umfangreichen Modernisierungen sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, um die bessere energetische Qualität zu dokumentieren. Informationen: www.energiepass-ausstellerverzeichnis.de www.dena-energieausweis.de www.enev-online.de © Nordlicht Fotografie RAHMENBEDINGUNGEN Energie und Umwelt 40 Planungsbüro Giese Staatlich geprüfter Hochbautechniker Beratung · Bauanträge Bausanierung Gebäude-Energieberatung Ingo Giese Oldesloer Straße 34 · 23795 Bad Segeberg Telefon 0 45 51 / 99 39 36 Fax 0 45 51 / 99 39 35 Mobil: 01 60 / 90 52 78 05 E-Mail: [email protected] www.planungsbuero-giese.de Energiekompetenz aus Ihrer Nachbarschaft Als Schleswig-Holstein Netz AG betreiben wir rund 50.000 Kilometer Mittel- und Niederspannungsnetze sowie 15.000 Kilometer Gasund 7.500 Kilometer Kommunikationsnetze. Hierzu können wir auf viele speziell ausgebildete Mitarbeiter zurückgreifen – erfahrene und kompetente Kollegen, die dort leben, wo die Netze liegen: in Ihrer Nachbarschaft. Service- und Störungsnummer: 0 41 06 - 6 48 90 90 Mehr Informationen im Internet unter sh-netz.com. ©ehuth/ pixelio.de Energie und Umwelt 41 Photovoltaik (PV) Photovoltaik ist die direkte Umwandlung von Lichtenergie in elektrische Energie. Die Umwandlung erfolgt über Solarzellen, die im wesentlichen aus zwei Siliziumschichten bestehen, die durch den Einschluss von Bor, Phosphat o. ä. unterschiedliche elektrische Eigenschaften haben. Um eine gewünschte Leistung zu erzielen, werden viele Solarzellen zu Solarmodulen zusammengefasst. Solarzellen geben Gleichspannung ab, die Verbrauchsgeräte und das öffentliche Stromnetz arbeiten mit Wechselspannung. Es wird daher ein Wechselrichter benötigt, der die Spannung umwandelt und dafür sorgt, dass die Anlage bei optimaler Spannung und maximaler Leistung arbeitet. Bei einer netzgekoppelten PV-Anlage gleicht das öffentliche Stromnetz Leistungsschwankungen aus. Überschüssiger Strom kann ins Netz eingespeist, falls die Leistung nicht ausreicht, kann Strom aus dem Netz entnommen werden. Strom einspeisen bedeutet Strom verkaufen. Sie erhalten für die Einspeisung vom örtlichen Stromversorger eine Einspeisevergütung, deren Höhe durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre festgelegt ist. Seit Anfang 2009 wird auch die Selbstnutzung des produzierten Stroms für die Dauer von 20 Jahren vergütet. PV-Anlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Sonderstellung haben PV-Anlagen in und an Dachund Außenwandflächen, diese sind bauaufsichtlich verfahrensfrei. ©Rainer Sturm/pixelio.de Einen ersten Anhaltspunkt, ob sich die Installation einer PV-Anlage auf Ihrer Dach- oder Fassadenfläche für Sie lohnt, liefern Berechnungshilfen im Internet: www.solarcalc.de www.therma-energie.de Wärme aus Erde, Luft und Wasser Um diese Energiequellen nutzen zu können, muss eine Wärmepumpe verwendet werden. Eine Wärmepumpe nutzt das Kühlschrankprinzip in umgekehrter Weise. Sie kühlt eine Wärmequelle ab, entnimmt ihr somit die vorhandene Wärmeenergie und nutzt diese zum Heizen. Wärmepumpen werden nach der Art der Wärmequelle unterschieden. Dabei wird die am besten geeignete Wärmequelle von vielen Faktoren bestimmt, dem Energiebedarf des Gebäudes, der vorhandenen Heizungsanlage, dem Bodentyp und den Platzverhältnissen auf dem Grundstück. Erdwärme Erdwärme wird durch im Boden versenkte Erdreichkollektoren oder Erdsonden nutzbar gemacht. Für Erdreichkollektoren muss eine größere, unversiegelte Fläche zur Verfügung stehen, auf der die Kollektoren in einer Tiefe von ca. 1,5 m waagerecht verlegt werden. Für eine Erdsonde ist eine Tiefenbohrung von bis zu 100 m erforderlich, dabei hängt die Tiefe des Bohrlochs von den örtlichen Gegebenheiten und der benötigten Wärmeleistung ab. Erdreichkollektoren sind wegen der entfallenden Tiefebohrung kostengünstiger, allerdings stehen in der geringeren Tiefe niedrigere Temperaturen und ein schwankendes Temperaturniveau zu Verfügung, so dass ihr Wirkungsgrad geringer ist. Grundwasser Ist oberflächennahes Grundwasser vorhanden, kann eine GrundwasserWärmepumpe eingesetzt werden. Hierfür müssen zwei Brunnen angelegt werden. Einer um das Grundwasser, mit dem die Wärmepumpe versorgt wird zu fördern, ein zweiter um das abgekühlte Wasser wieder ins Erdreich abzugeben. Energie und Umwelt 42 n s nu a G d and! m un Stro im Uml auch In der Region – für die Region! Es gibt gute Gründe, sich für die preislich fairen Produkte und Dienstleistungen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH zu entscheiden. Bei uns bekommen Sie Strom, Gas, Wärme und Wasser aus einer Hand. Als kommunaler Betrieb leisten die Stadtwerke Bad Bramstedt seit 1998 ihren Beitrag für die Region. Die erwirtschafteten Gewinne beispielsweise, verbleiben größtenteils vor Ort und kommen so allen Bürgern der Region zugute. Als Arbeitgeber sichern die Stadtwerke Arbeitsplätze und bilden junge Menschen in zukunftsfähigen Berufen aus. Wo es geht, werden Aufträge vor allem an regional verankerte Betriebe vergeben. Zudem engagieren sich die Stadtwerke für Schulen, Vereine und örtliche Veranstaltungen. Auch der Klima- und Umweltschutz liegt den Stadtwerken am Herzen. So setzen sie sich verstärkt für eine umweltschonende Eigenerzeugung von Strom ein - mithilfe hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch das Stromprodukt Roland Power regio wird mit diesen Anlagen direkt vor Ort produziert. Vollkommen CO2frei ist der Roland Aqua Power: umweltfreundlicher Strom aus 100 Prozent Wasserkraft, vom TÜV zertifiziert. Sie sehen: Ein Stadtwerk – zahlreiche Vorteile! Die Mitarbeiter der Stadtwerke Bad Bramstedt sind vor Ort und daher auch persönlich für Sie erreichbar: Telefon (0 41 92) 87 98-0. Aus der Region für die Region Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Lohstücker Weg 10-12 Tel. 04192-87980, Fax 04192-879898 www.stadtwerke-badbramstedt.de Als Energiedienstleister mit langer Erfahrung und starker Kompetenz bieten wir Ihnen eine sichere Versorgung rund um die Uhr, maßgeschneiderte Tarife und einen umfassenden Service. Überzeugen Sie sich selbst. Bei Fragen rufen Sie uns gern an oder besuchen Sie uns einfach im Internet. Energie und Wasser Wahlstedt/Bad Segeberg GmbH & Co. KG (ews) Am Wasserwerk 5 23795 Bad Segeberg Tel. (0 45 51) 89 39 00 00 www.ew-segeberg.de ©ehuth/ pixelio.de Energie und Umwelt 43 Außen- oder Abluft Für die Nutzung von Luft-Wärmepumpen fallen die Investitionskosten im Vergleich zu Erd- oder Wasserwärmepumpe gering aus, da keine gesonderte Wärmequelle erschlossen werden muss. Eine Außenluft-Wärmepumpe nutzt dabei die selbst bei Temperaturen unter Null Grad noch immer vorhandene Wärmeenergie. Die Abluftwärmepumpe wird durch warme Raumluft aus den Wohnräumen gespeist. Dabei wird frische Außenluft dem Gebäude über Außenluftventile zugeführt. Die erwärmte Abluft wird in das installierte Kanalsystem gesogen, der Abluftwärmepumpe zugeführt und die enthaltene Wärmeenergie zur Beheizung des Gebäudes genutzt. Informationen: www.waermepumpe.de Solarwärme/Solarthermie Hierunter versteht man die Nutzung von Sonnenenergie zur Erwärmung von Brauchwasser (z. B. Bad, Dusche, Küche) oder zur Unterstützung des Heizungssystems, sofern eine Flächenheizung (z. B. Fußbodenheizung) vorhanden ist. Für konventionelle Heizkörper können die nötigen Temperaturen nicht erreicht werden. Heizen mit Holz Mit Holz heizen bedeutet, nur so viel CO2 in den Naturkreislauf zurück zu führen, wie der Baum beim Wachsen gebunden hat. Dabei ist ein offenes Kaminfeuer zwar stilvoll und behaglich, für die Energieauslastung jedoch uneffizient. Eine kostensparende Ergänzung zur Zentralheizung bietet ein moderner Kaminofen mit geschlossener Brennkammer, der manuell mit Holz bestückt und angefeuert werden muss. Komfortabler ist ein Holzvergaserkessel, der mit Scheitholz gefeuert wird und nur alle 1-3 Tage nachgefüllt werden muss. Eine Holzpellets- und Hackschnitzelheizung bildet eine echte Alternative zur Gas- oder Ölheizung. Solche Anlagen werden vollautomatisch beschickt und erreichen bei einem optimal abgestimmten Brennvorgang einen Wirkungsgrad von 95 %. Die sogenannte Brennwerttechnik moderner Anlagen sorgt dafür, dass die wertvolle Wärme aus der Abgasluft dem Heizsystem wieder zugeführt und somit der Wirkungsgrad nochmals gesteigert wird. ©Heike Hering/pixelio.de Pellets werden von einem Silowagen angeliefert, der das Material ins Lager bläst. Vorraussetzung ist ein ausreichend großer Vorratsraum, in dem die Pellets trocken gelagert werden können. Ist kein Kellerraum vorhanden, können die Pellets auch in einem speziellen Silo oder Erdtank gelagert werden. Für die Lagerung einer Pelletmenge, die dem Energiegehalt von ca. 3.000 Liter Heizöl entspricht, benötigt man ca. 13,5 m³ Raum. Sonnenkollektoren nehmen die Wärmestrahlung der Sonne auf und geben diese an einen Warmwasserspeicher ab. Unterschieden wird zwischen Flach- und Vakuum-Röhrenkollektoren, die höhere Wirkungsgrade erzielen können. Der Energiebedarf für die Brauchwasser-Erwärmung kann in den Sommermonaten zu 100 % gedeckt werden. In den Wintermonaten muss ein zusätzlicher Heizkessel fehlende Wärme für die Heizung beisteuern. Für Scheitholzkessel und Holzpelletsheizung wird ein Pufferspeicher benötigt, der die überschüssige Wärme aufnehmen und bei Bedarf abgeben kann. Die Kombination mit einer thermischen Solaranlage ist dabei möglich und sinnvoll. Strom und Wärme: BlockheizkraftwerkE Blockheizkraftwerke (BHKWs) können mit fossilen Brennstoffen (Heizöl, Gas) oder mit regenerativen Energieträgern (Biogas, Holzpellets) betrieben werden. Kleinkraftwerke für zu Hause sind in etwa so groß wie eine Tiefkühltruhe und eignen sich von ihrer Leistung für Ein- oder Zweifamilienhäuser. Der Anschluss eines BHKWs an die bestehende Heizungsanlage ist problemlos. Für die Wirtschaftlichkeit eines BHKW ist ein möglichst gleichmäßiger Wärmebedarf während des ganzen Jahres entscheidend. Blockheizkraftwerke, die Wohngebäude be­heizen und mit Warmwasser versorgen, sind in der Regel wärmegeführt und der Strom ist hier Nebenprodukt. Fernwärme Eine Variante der Kraft-Wärme-Kopplung ist die Fernwärme. Hier versorgt ein größer dimensioniertes zentrales BHKW über ein Heißwasser-Leitungsnetz eine große Zahl von Haushalten, aber auch Großkunden wie Freibäder oder Krankenhäuser auf besonders effiziente, umweltschonende Art mit Wärme und Warmwasser. Diese gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme kann je nach Bedarf stromoder wärmegeführt sein. ©Martin Büdenbender/pixelio.de Energetisch sanieren 44 G RDachdeckerei RWärmedämmsysteme RFalzdächer RInnenausbau RSchieferarbeiten RDachbegrünung RBauklempnerei RKonstruktiver Holzbau RFlachdächer RFassaden RVELUX-Partner RFassadenbekleidungen Dachdeckerei Messerig Rosenstraße 15 • 23795 Bad Segeberg Telefon: 0 45 51 / 72 12 • Fax: 0 45 51 / 60 25 [email protected] • www.messerig.de Messerig Bedachung BAUGESCHÄFT RWärmedämmberechnung JÖRG-PETER SCHWARTZ � Ausführung sämtl. Maurer-, Zimmerer- und Dachdeckungsarbeiten � Schlüsselfertige Neubauten � An- und Umbauten, Sanierungen � Wärmedämmung Dach und Wand Für ALLE Gewerke EINEN Ansprechpartner! � Komplette Bad- und Küchenrenovierungen � Fenster, Türen, Rollläden • Eigene Planung individuell nach Ihren Wünschen • Ausführung ausschließlich durch Facharbeiter • Zahlung nach Baufortschritt • Festpreis- und Bauzeitgarantie • Besichtigung von Referenzobjekten möglich � Wir helfen beim Energiesparen! Möglichkeiten der Energieeinsparung Was für den Menschen die passende Kleidung, ist für das Gebäude die maßgeschneiderte Wärmedämmung. � Dach 20 % � Wand 25 % � Fenster 20 % Wärmeverluste entstehen in folgenden Bereichen: � Fragen Sie uns nach optimalen Energieeinsparmaßnahmen für Ihr Haus, egal ob Neu- oder Altbau. � Heizung 25 % � Lüften 10 % � Boden 5 % � Wir führen die Arbeiten mit eigenen ausgebildeten Facharbeitern aus. � Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Waldstraße 1 · 23623 Ahrensbök · Telefon: 0 45 25 / 49 28 74 · Fax: 0 45 25 / 49 21 12 E-Mail: [email protected] · www.schwartz-bau.de Wir bauen die Zukunft Die Mitgliedsbetriebe der Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg Bauen Sie mit uns zuverlässig – transparent – kompetent – qualifiziert – qualitativ gut Telefon: 0 45 51 / 99 68-0 • www.bauinnung-segeberg.de • E-Mail: [email protected] ©ehuth/ pixelio.de Energie und Umwelt 45 Optimierung der Heizungsanlage Wärmeverluste vermeiden Brennwertkessel Ein moderner Brennwertkessel passt seine Leistung automatisch an die Außentemperatur an und nutzt Abgase und Wasserdampf, die bislang mit hohen Temperaturen über den Schornstein verloren gingen, zusätzlich zur Wärmegewinnung. Sie senken damit den Energieverbrauch gegenüber einem alten Standard- oder Niedertemperaturkessel. Fassendämmung Heizungspumpe Eine mehrstufige, geregelte Heizungspumpe passt ihre Laufzeit und Leistung der benötigten Heizleistung an. Die Anschaffung einer modernen Pumpe rechnet sich aufgrund des Einsparpotenzials von bis zu 25 % in rund zwei Jahren. Weitere Informationen: www.sparpumpe.de Weitere Optimierungstipps für Ihre Heizungsanlage: ➡ Ein hydraulischer Abgleich des Heizungswassers sorgt dafür, dass weit entfernte Räume warm und andere Räume nicht überversorgt werden. Er ist für eine KfW-Förderung von Modernisierungsmaßnahmen bei Heizungsanlagen vorgeschrieben. ➡ Damit keine Heizenergie auf dem Weg vom Kessel zu den Heizkörpern verloren geht, sollten die Heizungsrohre gedämmt werden. Auch nachträglich ist dies kostengünstig durch vorgefertigte Dämmschläuche aus dem Baumarkt möglich. ➡ Passen Ihre Heizkörper noch zu Ihrer optimierten Anlage? Mit großen Abstrahlflächen, z. B. bei einer Fußbodenheizung, kann bereits bei geringen Heizwassertemperaturen eine behagliche Wärme erzielt werden. Außendämmung Eine Außendämmung schützt die Wand vor Witterung und das Haus vor Wärmeverlusten. Oft wertet sie auch die Fassade auf. Für Fachwerk oder Gebäuden mit historischem Fassadenschmuck ist sie umgekehrt nicht geeignet. Eine Außendämmung ist für einen einschaligen Wandaufbau (z. B. massives Mauerwerk) oder eine Holzständerkonstruktion geeignet. Je nach Art der Außendämmung wird die Wand hierdurch wesentlich dicker. Beispielsweise an Grundstücksgrenzen muss daher geprüft werden, ob der erforderliche Platz zur Verfügung steht. Kerndämmung Eine Kerndämmung bietet sich für zweischaliges Mauerwerk oder für Fassaden an, die nicht verkleidet werden sollen. Hierfür wird der Dämmstoff in den Hohlraum zwischen den Mauern eingebracht. Vorab ist eine Wärme- und Feuchteschutzberechnung durch einen Bauphysiker unerlässlich, um Bauschäden zu vermeiden. Innendämmung Die Innendämmung ist bauphysikalisch problematisch und sollte nur angewendet werden, wenn andere Maßnahmen nicht möglich sind. Verzichten Sie nicht auf eine gute Fachberatung! Unsachgemäße Innendämmung kann zu Bauschäden durch Feuchtigkeit führen. Das Dach dämmen Soll der Dachraum als Wohnraum genutzt werden, ist eine Dämmung der Dachschräge sinnvoll. Bei nicht genutzten Spitzböden ist eine Dämmung der obersten Geschossdecke die leichteste und preiswerteste Dämmmaßnahme. Den Keller dämmen Wenn Sie Ihren Keller als beheizten Wohnraum nutzen, ist es sinnvoll, die Kellerwände und den Boden zu dämmen. Ist der Keller ein unbeheizter Raum, sollten Sie die Kellerdecke zum Wohnraum hin dämmen. Gelangt Feuchtigkeit des Erdbodens in Kellerwände oder -boden, kann sie sich in alle Richtungen ausbreiten und erhebliche Bauschäden verursachen. Eine sogenannte Perimeterdämmung der äußeren, erdberührenden Kellerwände schützt vor Wärmeverlusten und vor dem Eindringen von Feuchtigkeit. Überlassen Sie die Sanierung feuchter Wände und die Dämmung von Kellerwänden unbedingt einem Fachmann. Fehler können hier zu größeren Bauschäden führen. ©Rainer Sturm/pixelio.de 46 Wüstenrot Turbodarlehen von 5.000 bis zu 30.000 Euro gepaart mit allen Vorteilen eines Bausparvertrages 4keine Grundschuld eintragung 4keine Objektprüfung 4einfache und unbüro­ kratische Beantragung 4schnelle Bearbeitung 4zügige Auszahlung Wüstenrot Modernisierungsdarlehen über die Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank sogar bis 50.000 Euro möglich ©ehuth/ pixelio.de Energie und Umwelt 47 Fenster und Lüftung Der Einbau neuer Wärmeschutzfenster kann Wärmeverluste deutlich reduzieren. Sie bestehen meist aus drei Scheiben mit spezieller Beschichtung und einer Edelgasfüllung. Der Fensterrahmen spielt jedoch eine entscheidende Rolle. Besonders energiesparend sind speziell gedämmte Rahmen oder Rahmen aus Mehrkammerprofilen. Nach der Erneuerung der Fenster kann es bei ungenügender Wanddämmung und falscher Lüftung zu Feuchteschäden und Schimmelpilzbildung an den Außenwänden kommen. Sinnvoll ist es daher, die Modernisierung von Fenstern und Fassade gleichzeitig durchzuführen. Auch Rollladenkästen sind energetische Schwachstellen, die bei der Fenstererneuerung nicht vergessen werden sollten. Nach dem Einbau neuer Fenster ist eine ausreichende und richtige Lüftung (Stoßlüftung, mindestens zweimal täglich) unverzichtbar. Komfortabler und auch bei der Sanierung eines älteren Hauses möglich, ist der Einbau einer automatischen Lüftungsanlage. Die Wärmerückgewinnung, mit der moderne Lüftungssysteme arbeiten, sorgt dafür, dass Frischluft von außen vor dem Einleiten in die Wohnräume über einen Wärmetauscher temperiert wird und wertvolle Heizwärme nicht verloren geht. Zugleich dienen Lüftungsanlagen damit der Energieeinsparung, regulieren die Feuchtigkeit und schützen somit vor Schimmelpilzbildung. Nicht zuletzt erhöhen sie den Wohnkomfort: Die Räume werden mit Frischluft versorgt, Feinstaub, Pollen und Insekten bleiben draußen. Energieberatung Obwohl eine effiziente Wärmedämmung der Außenmauern oder der Keller- und Dachbodendecken oft das größte Einsparpotenzial bietet und z. B. durch das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden kann (s. Kapitel Fördermittel (Seite 49) scheuen Hauseigentümer häufig Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle. Hier ist ein Gespräch mit einem unabhängigen Energieberater hilfreich, um zunächst herauszufinden, welche Maßnahmen bei einem Gebäude sinnvoll sind, welche Kosten bei der Umsetzung entstehen und wie groß das Einsparpotenzial ist. Energieberatungen werden z. B. von der Verbraucherzentrale SchleswigHolstein angeboten, die Mieter, Bauherren und Eigenheimbesitzer kompetent und anbieter-unabhängig zu folgenden Themen informiert: ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ ➡ Energiesparende Heizungsanlagen in Alt- und Neubauten Erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und Holzpelletheizungen Photovoltaik und Solarthermie Wärmeschutz im Gebäudebestand und in Neubauten Energieausweis Schimmel und Feuchtigkeit in Wohngebäuden Stromverbrauch Staatliche Förderung. www.verbraucherzentraleenergieberatung.de www.verbraucherzentrale-sh.de Anzeige Niedrige Zinsen nutzen – für die Umwelt …und Ihren Geldbeutel Historisch niedrige Zinsen – die Energie- und Baupreise dagegen jagen von einem Rekord zum nächsten: Da lohnt sich die ökologische Sanierung richtig. Mit Wärmedämmung, Solaranlage oder moderner Heizung lassen sich leicht 2.000 bis 3.000 Euro im Jahr an Energiekosten sparen. Rechnet man die Zinsen dagegen, die man aufwenden muss für eine solche Investition, bleibt unterm Strich mehr im Portmonee. Für diese jährliche Ersparnis rechnet sich schnell eine ökologische Investition z. B. auf Kreditbasis von einmalig 40.000 bis 70.000 Euro. Auch der Bau oder der Erwerb einer Immobilie ist so günstig wie nie. Mit Bausparen kann man sich zusätzlich dauerhaft niedrige Zinsen sichern, z. B. mit „Ideal Bausparen“ der traditionsreichen Wüstenrot Bausparkasse. Gewerkschaftsmitgliedern stehen häufig zusätzliche Mitgliedervorteile zu. Mitglieder des Deutschen Beamtenbundes (dbb) erhalten bei Wüstenrot sogar besonders günstige Konditionen: Sie zahlen eine niedrigere Eröffnungsgebühr fürs neue Bausparkonto. Bei einer Bausparsumme von 70.000 Euro ergibt sich immerhin ein Preisvorteil von 350 Euro. Für Hypothekendarlehen gibt es aktuell einen Zinsvorteil von 0,3 % bei einer 10-jährigen Kreditlaufzeit. Da geht die Ersparnis schnell in die Tausende. Auch die Mitglieder der drei DGB-Gewerkschaften ver.di, IG Bau und NGG erhalten bei Wüstenrot – wenn auch andere – sehr lukrative Mitgliedervorteile. Kontakt siehe Seite 46 Finanzierung 48 Der Finanzierungs-, Subventions- und Fördermitteloptimierer seit 25 Jahren 1 Finanzierung 1 Modernisierung 1 Anschlussfinanzierung 1 Förderdarlehen 1 Bau 1 Kauf Volkert Ortlieb Finanzdienstleistungen e.K. Otterbraack 6 · 24632 Lentföhrden · Telefon: 04192 - 88 91 777 · Fax: 04192 - 88 91 778 www.vofd-finanz.de · [email protected] Service aus einer Hand Schöne Immobilien – optimal finanziert. Wir beraten Sie fachkundig zu allen Themen rund um die Immobilie und gehen gern auf Ihre individuellen Wünsche ein. Nutzen Sie auch die umfassende Marktkenntnis der LBS Immobilien GmbH. Wir verfügen über das gesamte Know-how des Marktführers im Bausparsektor, daher können wir Ihnen nahezu jede Finanzierungsform - unter Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel - zu attraktiven Konditionen anbieten. Ob Kauf oder Verkauf, alles aus einer Hand: Von der Ermittlung des Marktpreises über die professionelle Vermarktung bis zur Abwicklung des Kaufvertrages – Sie sparen Zeit und Kosten. LBS-Bezirksleiterin Freia Garbe Hamburger Str. 46 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 2989 LBS-Bezirksleiter Klaus-Peter Schmidt Hamburger Str. 46 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 2989 LBS ImmobilienGebietsleiter Johannes Hansen Hamburger Str. 46 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 7626 LBS-Bezirksleiterin Ursula Berg Am Markt 7 24568 Kaltenkirchen Tel. 04191 3063 LBS-Bezirksleiter Werner Iwanovski Ohechaussee 19 a 22848 Norderstedt Tel. 040 5249011 Wir geben Ihrer Zukunft ein Zuhause. Kompetent, zuverlässig, nah: Ihre Immobilienexperten in Bad Segeberg. Telefon 04551 807-2544 • www.spk-suedholstein.de LBS ImmobilienGebietsleiterin Cornelia Handschuch Ohechaussee 19 a 22848 Norderstedt Tel. 040 5294999 S Sparkasse Südholstein ©Thorben Wengert/ pixelio.de Fördermittel 49 Informationen über vielfältige Förderungsmöglichkeiten geben z. B. die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB). Diese Förderungen sind weitgehend einkommensunabhängig und stehen vielen Interessenten zur Verfügung. Insbesondere als Finanzierungsergänzung sind diese Programme gut nutzbar, da es sich um Nachrangdarlehen handelt. Wie erhalte ich Fördermittel? Förderprogramme im Überblick Soziale Wohnraumförderung Zinsgünstige Darlehen bis 70.000 e für Wohneigentum in Schleswig Holstein für Haushalte mit mindestens einem Kind oder schwer behinderten Personen. Zuschussprogramm Modernisierung Mit einem eigenen Förderprogramm will das Land Schleswig-Holstein Wohnungs- und Hausbesitzer zu Modernisierungen anregen und damit Maßnahmen zur Energieeinsparung und Barrierereduzierung auf den Weg bringen. Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum erhalten einen Zuschuss von 1.000 Euro, wenn sie Modernisierungsmaßnahmen durchführen, die eine CO2-Einsparung von mindestens 20 % bewirken. Dieser Zuschuss ist mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Energieeffizient Bauen (KfW-Förderprogramm) Altersgerecht umbauen (KfW-Förderprogramm) Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern. Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand Energieeffizient Sanieren – (KfW-Förderprogramm) Weitere Informationen: Kredit Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungs­pro­ gramms“ des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante zur Verfügung. Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm) Investitionszuschüsse Das Förderprogramm dient der Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Anträge können alle Privatpersonen stellen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben wollen, auch der Erwerb von Genossenschaftsanteilen wird gefördert. Das Programm ist kombinierbar mit anderen Fördermitteln. Baubegleitung Mit dem Förderprogramm gewährt die KfW einen Zuschuss für die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen während der Sanierungsphase. Die Fördermittel für die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt. Das Programm Altersgerecht Umbauen unterstützt den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer durch zinsgünstige Darlehen. Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn 29-31 24103 Kiel 04 31/99 05-0 [email protected], www.ib-sh.de KfW Bankengruppe Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main 0 69/74 31-0 [email protected] www.kfw-foerderbank.de Tipp ! Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de Fördermittel www.foerdermittel-sh.de Fördermittel/Finanzierung www.ib-sh.de Finanzierung www.baufinanzierung-sh.de Merkblätter www.kfw-foerderbank.de Ingenieure MSG+P Handwerk vor Ort 50 Die Sonnenseite des Wohnens! Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung: Ihr Spezialist für Flachdachabdichtungen • Um- und Neueindeckungen • Schieferverkleidungen • Dachrinnen und Kehlen • Begrünungen der Flachdächer ✔ Wintergärten ✔ Überdachungen ✔ Fenster ✔ Türen ✔ Sonnenschutz ✔ Terrassenbeläge Neumünsterstr. 32 23812 Wahlstedt Telefon 0 45 54 / 36 02 Fax 0 45 54 / 58 87 E-Mail: [email protected] Dorfstraße 24 · 23827 Krems II Tel. 0 45 57 - 98 19 92 · Fax 0 45 57 - 98 19 96 E-Mail: [email protected] www.win-haus.de www.dachdeckerei-fabricius.de Inhaber: Bianca Herzog e. K. Ç 24 Stunden Notdienst Ç Heizung Ç Sanitär Ç Brennwerttechnik Ç Wärmepumpen Ç Heizungswartung Wiesenweg 8 · 23812 Wahlstedt Tel. 0 45 54 / 64 52 · Fax 0 45 54 / 42 08 [email protected] www.kaeshammer-heizung.de ManuLux ® Historikfenster Das Denkmalschutz-Fenster mit bis zu 30% Lichtgewinn! Tel.: 0 45 54 - 90 59 50 Willy-Pelz-Straße 6 23812 Wahlstedt Fax 0 45 54 - 44 96 www.manulux.de [email protected] ©Gerd Altmann /pixelio.de Inserenten 51 Bitte berücksichtigen Sie die Inserenten aus Ihrer Region, die auch die kostenlose Verteilung der Broschüre ermöglicht haben. Abbrucharbeiten sgw Sprenggesellschaft . .......................... 8 Abfall + Containerdienste WZV . .............. 36 Arbeitssicherheit ibag ............................... 29 Architekten Gosch – Schreyer – Partner . ................... 16 Architektur- & Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Bernd Löhmann ....................... 24 Architekturbüro Schnack + Ellerbrock ...................... 16 Baugewerbe-Innung für den Kreis Segeberg ......................................... 44 Baugewerbeverband Schleswig-Holstein .................................. 36 Baugrunduntersuchung GBU ................... 14 Baumarkt bauXpert C.F. Vogt .................................. U3 hagebaumarkt .......................................... 32 Baumpflege Niedenhoff . .......................... 32 Bausparkasse LBS . ........................................................... 48 Wüstenrot ........................................... 46, 47 Bauträger RadtkeBau .............................. 8 Bauunternehmen Nehrmann ................................................. 30 Schramm .................................................... 8 SCHWARTZ . ............................................. 44 Bauwerksabdichtung R.B.B. ....................... 8 Bauzentrum Hass+Hatje . .......................... 32 Beratender Ingenieur Dipl.- Ing. Wolfgang Töbermann ............ 18 Betonfertigteile Gellesch .......................... 30 Betonkontor Lübecker Betonkontor . ....... 34 Bodengutachten GBU ............................... 14 Brunnenbau Berg-Hinrichs .................. 34 Containerdienste brockmann recycling ............................... 37 ImmobilieNord ......................................... 10 LBS . ........................................................... 48 Dachdeckerei Fabricius .................................................... 50 Gerhard Messerig .................................... 44 Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit ibag ............................. 29 Ingenieurbüro für Tragwerksplanung Dipl. Ing. Bernd Biethahn ........................ 14 Das Finanzhaus ......................................... U4 die Maklerei Sina Löhmann Immobilien . .................... 10 Eingangsanlagen Gellesch ....................... 30 Elektro TWELE . ......................................... U2 Energetische Sanierung SCHWARTZ . ............................................. 44 ews Energie und Wasser .......................... 42 Energieversorgung E.ON Hanse ............................................... ews Energie und Wasser ........................ Stadtwerke Bad Bramstedt ..................... Stadtwerke Neustadt in Holstein ........... 40 42 42 38 Ingenieure b3-Ingenieure ........................................... BÖGER + JÄCKLE ..................................... Gosch – Schreyer – Partner . ................... KSK Ingenieure . ....................................... Dipl.-Ing. Horstmann ............................. Dipl.-Ing. Scheele ................................... Dipl.-Ing. Vogt ......................................... 14 14 16 16 16 16 16 Kanzlei am Bleeck ...................................... 28 Käshammer Heizung und Sanitär ............ 50 Metallbau Jörg Steen-Höppner ................. 8 Nordgate Städtebündnis ........................ 6 Fenster Ehmke ............................................ 50 Fenster und Türen WIN HAUS . ................ 50 Finanzdienstleister Volkert Ortlieb .......... 48 Finanzierung Das Finanzhaus . ...................................... U4 Garten- und Landschaftsbau Rainer Thestorf . ....................................... 32 Gebäude-Energieberatung Planungsbüro Giese ................................ 40 GP Günter Papenburg ................................. 2 Heizung/Sanitär Käshammer ................... 50 Holzrahmenbau Hans Heinrich Hamdorf ........................... 30 Holzverarbeitung Andreas Gierke.............. 34 Notare/Notarinnen/ Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Dr. Jens-Olaf Buhr...................................... 28 Stephanie Collatz....................................... 28 Thomas Uellendahl . ................................ 28 ws&p Wegner Stähr & Partner ............... 22 Dr. Mischa Färber, Dr. Stephan Geisler, Rolf Hansen, Gaby Krämmer, Karl W. Langen, Dr. Wolf Stähr, Dr. Stefan Tholund, Dr. Georg Wegner, Dr. Alexander Wilcken, Arno Witt Prüfingenieure Böger + Jäckle .......................................... 14 Dipl.-Ing. K. Domröse Dipl. Ing. H. P. Hartmann Immobilien/ Immobilienmakler Das Finanzhaus . ...................................... U4 die Maklerei .............................................. 10 Engel & Völkers Bad Segeberg . ............. 10 Stefan Hagemann .................................... 51 Das SHI-Team: Ihr zuverlässiger Partner für Verkauf, Vermietung und Verwaltung. GESUCHT: Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke Telefon: 040/ 80 00 70 37 Stefan Hagemann Immobilienmanagement Alte Dorfstr. 1 · 22848 Norderstedt www.shi-immo.de · [email protected] ©BirgitH/pixelio.de Impressum/Inserenten 52 Restaurierung Andreas Gierke ................. 34 Rohrleitungsbau Berg-Hinrichs .......... 34 Sachverständiger Stefan Hagemann ...... 51 Sanierung Planungsbüro Giese ............... 40 Sanitär- und Heizungstechnik Thorsten Ahrens ........................................ 8 Schleswig-Holstein Netz AG .................... 40 Schlosserei Jörg Steen-Höppner . ............. 8 sgw Sprenggesellschaft ............................. 8 Solartechnik Stiens . .................................. 40 Solarzentrum Schleswig-Holstein ........... 40 Sparkasse/Banken LBS-Bausparkasse ................................... 48 Sparkasse Südholstein ImmobilienCenter .................................. 48 Sparkasse Südholstein . .......................... 48 Stadtwerke Bad Bramstedt . ........................................ 42 Neustadt in Holstein ................................ 38 Tischlerei Ehmke ........................................................ 50 Andreas Gierke ......................................... 34 naturalLignum .......................................... 30 Transportbeton Lübecker Betonkontor ............................. 34 Vermessungsbüro Dipl.- Ing. Wolfgang Töbermann ............ 18 Ernst Gräfe ................................................ 14 Vermessungsingenieur Ernst Gräfe ................................................ 14 Dipl. Ing. Gerhard Krause . ...................... 14 Versicherungen Allianz Versicherung Svend Andres, Allianz am Kalkberg ..... Christian Berger ..................................... Jörg David, Generalvertretung . ........... Arne Düwiger . ........................................ Ingo Lehmann ......................................... Marcus Lescow . ..................................... Ulf Petersen . ........................................... Armin Reher ............................................ Mario Seehaver, Allianz am Kalkberg .. Stefan Söht ............................................. 26 26 26 26 26 26 26 26 26 26 Provinzial Versicherung Sascha Fölster, Bad Bramstedt-Stadt .. Santo Frank Hampel, Wahlstedt ........... Stefan Hünger, Bad Bramstedt-Land ... Jan Kohfahl, Kaltenkirchen-Stadt ........ Gunnar Lassen, Niederlassung Nahe .. Udo Porr, Kaltenkirchen-Land .............. Marlis Stagat, Bad Segeberger-Land . . 28 28 28 28 28 28 28 Versicherungsmakler Das Finanzhaus ...................................... U4 Impressum Herausgeber: inixmedia GmbH Marketing & Medienberatung HRB 5629, Kiel GF: Claus Udo Monica, Dagmar Monica Liesenhörnweg 13, 24222 Schwentinental Telefon 04 31/6 68 48-60, Fax -70 [email protected], www.inixmedia.de Im Auftrag des Kreises Segeberg 1. Auflage, Ausgabe 2012-2014 Redaktion/Lektorat Verlag: Michaela Szepansky, Gabriele Steffan/Anne Scheel Redaktion des Kreises Segeberg: Volker Rimka Anzeigenberatung: Hans-Joachim Breda Layout/Satz: Marco Alsen, Uwe Stahl Fotos: Nordlicht Fotografie Claus Harlandt www.fotostudio-nordlicht.de, ffarchitekten, Brix-Fenster, Ingenieure MSG+P Druck: Neue Nieswand Druck GmbH, Kiel (PN 769) Text, Umschlaggestaltung, Art und Anordnung des Inhalts sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck – auch auszugsweise – nicht gestattet. Weder der Kreis Segeberg noch der Verlag können für die Vollständigkeit und korrekte Wiedergabe der zahlreichen Adressen oder Telefonnummern eine Gewähr übernehmen. Wärmedämmung Gerhard Messerig ...... 44 Winterdienst Rainer Thestorf ................... 32 Wintergärten WIN HAUS .......................... 50 WirtschaftSEntwicklung Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg .............................. 6 Wüstenrot-Service-Center.......................... 46 WZV Wege-Zweckverband ....................... 36 Zimmerei Fabricius .................................................... 50 Hans Heinrich Hamdorf ........................... 30 U = Umschlagseite www.markt-kreis-segeberg.de www.bau-kreis-segeberg.proaktiv.de Ich bedanke mich bei allen Inserenten, die meiner Beratung vertraut haben, und wünsche allen viel Erfolg und gute Geschäfte. Bettina-Maria Franik Wir sind: Ein erfolgreicher Verlag im Bereich der kom­mu­nalen Print­­me­dien mit eingeführten Produkten – ein Beispiel halten Sie in Ihren Händen. Wir suchen: Selbstständige Außendienstmitarbeiter/innen mit Spaß am Verkauf, gern auch branchenfremd, für die Re­­gionen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Wir bieten: Sorgfältige Einarbeitung, regelmäßiges leistungsgerechtes Einkommen, eine interes­sante und lukrative Tätigkeit im Außendienst. inixmedia GmbH Liesenhörnweg 13 · 24222 Schwentinental Fon 04 31/6 68 48 60 · Fax 04 31/6 68 48 70 [email protected] · www.inixmedia.de ...so geht das. Lieferservice Wir liefern Ihnen sämtlich Baustoffe für Ihren Neubau, Umbau und Ausbau mit modernen, speziell ausgerüsteten LKWs termingerecht und zuverlässig direkt auf die Baustelle. 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