Nachhaltiges Planen, Bauen und Sanieren in

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Nachhaltiges Planen, Bauen
und Sanieren
in Eberswalde
„Architektur ist erstarrte Musik.“
Friedrich Wilhelm Joseph von Schelling
„Probleme kann man niemals
mit derselben Denkweise
lösen, durch die sie
entstanden sind." Albert Einstein
„Durch Weisheit
wird ein Haus gebaut
und durch Verstand
erhalten.“ König Salomo
Vorwort3
6.4 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
1. Bauen mit Weitsicht und Köpfchen 2. Markt der Möglichkeiten 4
6.5 Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG) 28
7
6.6 Energieeinsparverordnung (EnEV)
29
2.1 Nachhaltige Rohstoffe als Baumaterialien
7
6.7 Wasserrecht – Bund und Land 30
2.2 Saubere Energie und gesparte Energie
8
7. Fördermittel
31
7.1 Planung
31
7.2 Sanierung
32
17
7.3 Neubau
34
3. Bericht aus der Praxis
4. Energetische Gebäudestandards
5. Baukosten 6. Rechtliche Anforderungen 18
7.4 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz
37
20
42
22
8. Beratungsstellen der Region
9. Weiterführende Literatur
24
Quellenverzeichnis44
6.1 Baugesetzbuch (BauGB)
24
Impressum45
6.2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
25
Notizen46
6.3 Baurechtliche und fördertechnische
Gebietskulissen in Eberswalde
26
2.3 Gebäudebegrünung – ein kleines Stück Natur
2.4 Regenwassernutzung – Ressource Wasser
clever nutzen
2|
28

15
43
Vorwort
Liebe Bauherrinnen und Bauherren,
liebe Interessierte,
der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen
unserer Zeit. Neben natürlichen Faktoren hat auch das
menschliche Handeln einen Einfluss auf das Klima. Treibhausgasemissionen ändern die Zusammensetzung der
Atmosphäre, wodurch es zu Temperaturerhöhungen
kommt. Vor allem stellen Unwetterereignisse die Infrastruktur vor Herausforderungen. F­ lächenversiegelungen
verschärfen dieses Problem – nicht nur für die Menschen,
sondern auch für Tiere und Pflanzen, die sich an wandelnde Lebensräume anpassen müssen.
Der Energieverbrauch und die damit verbundenen Treib­
hausgasemissionen haben einen maßgebenden Anteil am
menschengemachten Klimawandel. Die Hälfte des Energieverbrauchs entfällt in Deutschland allein auf die
­Erzeugung von Wärme für die Industrie, Heizen und
Warmwasser. Somit stellt der Bereich Bauen ein enormes
Klimaschutzpotenzial dar (UBA 2014).
Nachhaltiges Bauen ist …
cc gesund: Natürliche Baustoffe sorgen für ein gesundes
Raumklima – im Büro und zu Hause.
cc wirtschaftlich:
Besonders geringer Energieverbrauch
beim Betrieb des Hauses, langlebige Bauteile und
Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung tun dem
Budget gut.
cc schön:
Holz mit seiner vielfältigen Maserung,
leuchtende und lebhafte Naturfarben, angenehme
Oberflächen, fußwarme Böden und viele Dinge mehr
machen nachhaltige Gebäude auch zur Freude für die
Augen.
cc umwelt-
und klimaschonend: Wer Heizenergie spart,
entlässt weniger Klimagase in die Atmosphäre. Die
Wahl der Baustoffe hat entscheidenden Einfluss auf
die tatsächliche Energiebilanz und die Belastung der
Umwelt bei Gewinnung und Fertigung der Baustoffe.
cc wertsteigernd
Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet einerseits die Sanierung von Bestandsgebäuden unter energetischen Gesichtspunkten, andererseits das energieeffi­
ziente Bauen im Neubaubereich unter Verwendung von
erneuerbaren Energien.
Die Ausstellung „nachhaltig bauen erleben“ des Netzwerkes Nachhaltiges Bauen e. V. aus Verden hat die
guten Gründe für nachhaltiges Bauen auf den Punkt
­gebracht:
Wer heute baut oder saniert, will für eine lange
Zeit Freude an der Immobilie haben.
und langlebig: Nachhaltiges Bauen setzt
auf Langlebigkeit. Gesunde Häuser für ein langes
Leben darin sind gut zum Wohnen und Arbeiten, zum
Vermieten und gegebenenfalls zum Verkaufen.
Mit diesem Handbuch möchten wir einen Überblick über
rechtliche Anforderungen, Möglichkeiten der Umsetzung
und auch zur finanziellen Unterstützung ­vorstellen. Weiterhin leistet die Stadt Eberswalde damit einen Beitrag
zur Umsetzung der Strategie „Energie ⊕ Stadt 2030“ aus
dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept.
Mit Blick in die Zukunft wünsche ich bei allen
­anstehenden Baumaßnahmen nachhaltigen Erfolg.
Bau- und Kulturdezernentin
– stellvertretende Bürgermeisterin –
Anne Fellner
Grußwort
|3
1. Bauen mit Weitsicht und Köpfchen
Wer heute baut, der investiert in seine und in die familiäre Zukunft, denn ein durchschnittliches
Gebäude ist auf mindestens 30 Jahre Nutzungsdauer ausgelegt. Es lohnt sich also, bei der Planung
langfristig zu denken. Sind die Energiekosten in 10 Jahren noch immer bezahlbar? Ist die Nutzung bei
eventuellen Klimaveränderungen noch angenehm? Enthält die Bausubstanz Materialien, die dereinst
als Sondermüll entsorgt werden müssen oder gar gesundheitsschädlich sind?
Planen heißt also, ein Stück weit in die Zukunft zu
schauen und zu berücksichtigen, auf welche Ereignisse
es sich vorzubereiten gilt, wie z. B.:
Steigende Energiepreise
Trotz des seit 2014 bis 2016 anhaltenden Preisverfalls für
Energie wird es u. a. aufgrund von Unsicherheiten bei der
Verfügbarkeit von endlichen Ressourcen wie Erdöl und
Erdgas tendenziell zu einer Erhöhung der Energiekosten
kommen. Ein Gebäude mit einem geringen Energiebedarf
ist deshalb von Vorteil.
Zunahme von Hitze- und Dürreperioden
Unter anderem durch die Verlagerung von Niederschlägen vom Sommer in den Winter werden die Sommer
­trockener. Auch hier können bei der Planung eines
­Gebäudes die Folgen gemindert werden.
Zunahme von Hochwasser und Überschwemmungen
Zu den Folgen des Klimawandels gehört auch die Zunahme von Starkregen. Gleichzeitig werden immer mehr
­Flächen versiegelt, so dass eine Zunahme von Hochwasser und Überschwemmungen droht. Dies kann bei der
Planung berücksichtigt werden.
Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperaturen
Infolge des Klimawandels gibt es mehr warme Tage im
Jahr. Ein geschickt konstruiertes Gebäude bleibt im
­Winter warm und im Sommer kühl.
4|
Bauen mit Weitsicht und Köpfchen
Û
Abb. 1: Holzhaus mit Gründach und Solarthermie (Quelle: Superikonoskop)
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Som
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Ener
Energieerzeugung – laufende
Energiekosten niedrig halten
nun
g
Eine größtmögliche energetische Unabhängigkeit von
den Energiemärkten erlangt man durch den Ausbau von
­erneuerbaren Energien, die dann auch selbst genutzt
­werden. Dazu zählen im Wärmebereich Geothermie, Solarthermie und auch Biomasse in Verbindung mit den jeweiligen Energiespeichern. Jedoch können bei der Nutzung
von Biomasse auch neue Abhängigkeiten von Lieferanten
­entstehen.
Eng mit dem Thema Energieerzeugung ist die Bauweise
verbunden. Je energieeffizienter gebaut wird, desto weniger Energie muss bereitgestellt werden. Die Verbraucherzentrale empfiehlt sogar weit über die gesetzlichen
­Anforderungen hinauszugehen, um künftigen Anforderungen zu genügen und nicht zuletzt aus finanziellem
und ökologischem Eigennutzen.
Süden
Û
Kosten bei konventioneller Planung
Kosten bei Lebenszyklus optimierter
Planung
Beeinflussbarkeit der Kosten
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bis zu 80-85 % der
Gesamtkosten
Abb. 2: Solaroptimiertes Bauen
Potenzielle Einsparung nach
Ablauf des Lebenszyklus
Bauweise – die beste Energie
wird gar nicht erst verbraucht
W
Kumulierte Kosten
Im Strombereich sind hauptsächlich Photovoltaikanlagen
kombiniert mit einem Stromspeicher das Mittel der Wahl
für die energetische Unabhängigkeit des privaten Hausbesitzers. Mit der Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung lassen sich Strom und Wärme gleichzeitig produ­
zieren. Entsprechende Anlagen für Eigenheime sind am
Markt bereits etabliert.
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Ab
Abb. 3: Kostenvergleich bei konventioneller und nachhaltiger
Bauweise (Quelle: BBSR, in Anlehnung an Jones Lang LaSalle
(Green Building – Nachhaltigkeit und Bestandserhalt in der
Immobilienwirtschaft, Hrsg.: Jones Lang LaSalle, 2008))
Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang ergriffen
werden können, sind beispielsweise:
Kompakte Bauweise
Dadurch verringert sich die Außenfläche, über welche
die meiste Wärme verloren geht.
Ausreichende Dämmung der Gebäudeaußenbauteile
Eine gute Dämmung senkt die Energiekosten, auch auf
lange Sicht.
Südorientierung des Gebäudes
Beim sogenannten solaroptimierten Bauen dienen große
Fensterfassaden der Sonnenenergienutzung, gleichzeitig
wird auf sommerlichen Wärmeschutz geachtet.
(w vgl. Abb. 2)
Temperaturzonierte Raumaufteilung
Warme Bereiche sollten südlich und kalte nördlich
­orientiert sein.
Größtmögliche Nutzung von Tageslicht
So werden Stromkosten für die Beleuchtung gespart.
Regenwasser für Waschmaschine und WC
Die Nutzung von Regenwasser reduziert den Trinkwasserverbrauch, spart Geld und entlastet die Regenwasserkanalisation.
Dachbegrünung
Begrünung trägt zur Dämmung bei und sorgt bei
­fachgerechtem Aufbau für ein langlebiges Dach.
Flexibler Grundriss
Im Laufe des Lebens ändern sich die Anforderungen an
den Wohnraum. Deshalb lohnt es sich, eine eventuelle
­Umnutzung mitzudenken, das heißt, einen leicht
­veränderbaren Grundriss vorzusehen.
Bauen mit Weitsicht und Köpfchen
|5
Baustoffe – nachhaltig denken
Nicht alle Rohstoffe für Baumaterialien sind unendlich
verfügbar. Dies gilt besonders für Metalle und Erdöl­
produkte. Auch der Energieaufwand bei der Produktion
ist unterschiedlich hoch.
Die Herstellung von künstlichen Dämmstoffen ist beispielsweise sehr energieaufwändig und steht mitunter
in keinem guten Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Deshalb
empfiehlt sich die Wahl von nachwachsenden Roh­
stoffen.
Neben der oben genannten Umnutzung spielt auch der
Rückbau am Ende der Lebensdauer des Gebäudes bei der
Auswahl der Materialien eine Rolle. Damit das Gebäude
nicht als teurer Sondermüll entsorgt werden muss, sollte
das Augenmerk auf Sortenreinheit liegen. Das heißt
möglichst wenig oder nur leicht trennbare Verbundstoffe
einzusetzen.
Die Berücksichtigung dieser Aspekte hat auch Auswirkungen auf die Baukosten. Bei lebenszyklusoptimierter
Planung sind die Kosten der Planung und Erstellung des
Gebäudes zwar höher, auf den gesamten Lebenszyklus
des Gebäudes betrachtet jedoch erheblich geringer, als
bei konventionellem Planen und Bauen (w vgl. Abb. 3).
w Weitere Informationen zum Thema Baukosten
sind in Kapitel 5 auf Seite 22 zu finden.
Flächenverbrauch –
Ressource Boden schonen
Mit Neubaumaßnahmen ist oft auch die Nutzung bisher
unversiegelter Flächen verbunden. Neben dem Gebäude
selbst verschließen auch Straßen, Gehwege und Terrassen den Untergrund. Dieser Flächenverbrauch hat negative Auswirkungen. Zum einen heizen sich versiegelte
­Flächen in der Sonne stärker auf, zum anderen kann
­Regenwasser nicht mehr versickern. Dadurch nimmt die
Wassermenge zu, welche in der Kanalisation bei Stark­
regenereignissen abzuführen ist, wodurch diese überlastet werden kann. Abflussmindernde Maßnahmen sind
beispielsweise der Einsatz von wasserdurchlässigen
­Rasengittersteinen oder großfugigem Natursteinpflaster
im Wegebau und bei der Hofgestaltung.
Grundlegend empfiehlt sich, die Befestigung von Flächen
auf das geringstmögliche Maß zu beschränken.
Bauen im Bestand –
„Das ist doch noch gut!“
Jeder Neubau verursacht zunächst eine große Menge
Treibhausgas-Emissionen, auch wenn mit nachhaltigen
Rohstoffen gearbeitet wird. Auf der anderen Seite stehen
in vielen Orten Häuser leer. Zu einer nachhaltigen Planung gehört deshalb die Frage, ob das Bauvorhaben auch
im Bestand verwirklicht werden kann. Bauen im Bestand
verbraucht weniger Rohstoffe und Energie und trägt in
vielen Fällen auch nicht zur zusätzlichen Flächenversiegelung bei.
Û
6|
Abb. 4: Natursteinpflaster im Altstadtbereich – attraktive Optik
mit positivem Effekt für das Grundwasser
Bauen mit Weitsicht und Köpfchen
2. Markt der Möglichkeiten
2.1 Nachhaltige Rohstoffe als Baumaterialien
Eine wichtige Frage sollte am Anfang einer jeden
­Planung für ein Bauwerk geklärt werden: Was passiert
mit dem Gebäude, wenn es eines Tages umgebaut oder
ganz abgerissen wird?
Dies kann man schon bei der Planung berücksichtigen.
Denn beim Um- und Rückbau von Gebäuden steht oft die
Frage im Raum: Was geschieht mit den alten Baumate­
rialien? Teilweise sind diese stark belastet und müssen
als Sondermüll entsorgt werden. Verwendet man stattdessen ökologische und nachwachsende Materialien, so
verringert sich dieser Anteil.
Der Vorteil daran ist die Vermeidung von fossilen Rohstoffen, deren Verarbeitung CO2 freisetzt. Stattdessen
wird CO2 in Form von Kohlenstoff im Pflanzenmaterial
gespeichert und langfristig der Atmosphäre entzogen.
Auch tierische Produkte wie Wachs und Schafwolle
­werden übrigens zu nachwachsenden Rohstoffen gezählt.
Ein Beispiel für die Verwendung von nachwachsenden
Rohstoffen in Eberswalde ist der neue Anbau am Haus 1
der HNEE. Dieser wurde in Vollholzbauweise mit Holz aus
deutscher Forstwirtschaft errichtet. Auch die Fassade
­besteht vollständig aus Holz.
Auch was Energieeinsatz, Emissionen und Rohstoffverbrauch angeht unterscheiden sich Baumaterialien stark:
So sind beispielsweise die Materialien Beton, Styropor
und Aluminium bei der Herstellung mit sehr hohem
Energieaufwand und Rohstoffeinsatz verbunden, wodurch der Klimawandel zusätzlich beschleunigt wird.
Nachwachsende Rohstoffe
Als Alternative können beim Errichten oder Sanieren von
Gebäuden nachwachsende Rohstoffe (NaWaRo) eingesetzt werden. Dazu zählen vor allem Stoffe wie Holz oder
Naturfasern, aber auch Kautschuk, Harz, Wachs und
Gerbstoffe. Je nach Stoff ergeben sich unterschiedliche
Einsatzbereiche.
Û
Abb. 5: HNE Eberswalde Haus 1 Anbau
(Quelle: HNE Eberswalde Berit Künzelmann)
Markt der Möglichkeiten
|7
Weitere nachhaltige Baustoffe
Neben pflanzlichen und tierischen Rohstoffen gibt es
auch noch andere Rohstoffe, die besonders nachhaltig
sind. Dazu zählen beispielsweise mineralische Farben und
Lehm. Auch Natursteine können – je nach Transportweg – eine günstige Umweltbilanz aufweisen. Eine
­weitere Möglichkeit ist das Recycling von Baustoffen
aus alten Gebäuden, bei denen keine Energie für die
­Herstellung mehr anfällt.
Neben dem Umweltschutz spielt auch der Schutz der
­eigenen Gesundheit eine Rolle bei der Materialauswahl.
Zum Teil kommen bedenkliche Stoffe zum Einsatz, die
giftig, krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind. Genaue Informationen liefert die
Broschüre „Umwelt- und gesundheitsverträgliche
­Bauprodukte“ [UBA 2015].
EINSATZBEREICHE VON NACHHALTIGEN ROHSTOFFEN
Baukonstruktion, Fassade, Fenster, Treppen
Holz, Lehm, Stroh, Natursteine
Dämmstoffe
Holzfasern bzw. Hobelspäne, Zellulose, Hanf, Flachs, Schafwolle, Stroh(ballen),
Schilf, Wiesengras, Seegras, Kork, Schilfrohr
Fußböden, Wand- und Deckenverkleidung
Holz, Lehm, Natursteine, Linoleum, Teppiche auf Naturfaserbasis, Kork, Kautschuk,
Biokunststoffe auf Basis von Stärke, Cellulose, Lehm, Polymilchsäure
Oberflächenbehandlung: Farben, Lacke, Lasuren
Wandfarben
Kalkfarben, Silikatfarben, Pflanzenfarben, Leimfarbe, Naturharz-Dispersionsfarbe
Öle und Wachse
Naturharze, Pflanzenöle, Zellleim (Methylcellulose), Pflanzen- und Bienenwachse als Bindemittel, Wasser,
­ätherische Pflanzenöle als Lösemittel, Erd-, Pflanzen- und Mineralpigmente als Farbstoffe/Pigmente, pflanzliche
Emulgatoren, Ammoniumseifen, bleifreie Trockenstoffe und mineralische Kieselsäure als Additive/Hilfsstoffe
Heizung
Scheitholz, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Strohballen, Biogas
2.2 Saubere Energie und gesparte Energie
Erneuerbare Energien sind die Energien, die uns in
­nahezu unbegrenztem Maße zur Verfügung stehen oder
wie es der Name sagt, sich regelmäßig erneuern. Global
gesehen ist die Sonne die wichtigste erneuerbare Energiequelle, gefolgt von Wind- und Wasserkraft, Biomasse
und Erdwärme. Für Bauvorhaben spielen Wind- und
Wasserkraft allerdings eine untergeordnete Rolle.
8|
Geothermie
Windkraft
Besonders gut für Umwelt und Geldbeutel ist jedoch das
Einsparen von Energie durch den effizienten Bau und
­Betrieb eines Gebäudes. Hier gibt es eine Vielzahl von
möglichen Maßnahmen.
Photovoltaik
Biomasse
Im Folgenden soll auf die verschiedenen Energieträger
genauer eingegangen werden.
Solarthermie
Kraft-WärmeKopplung
Markt der Möglichkeiten
2.2.1 Solarthermie: Duschen und Heizen
mit Sonnenergie
Solarthermie nutzt die von der Sonne abgegebene Energie und wandelt diese in Wärme in Form von warmem
Wasser um. Das spart auf lange Sicht Kosten für Heizung
und Warmwasserbereitung.
k­ önnen unterschiedlich lange Perioden ohne großen
Wärmeeintrag durch die Solarthermiemodule überbrückt
werden. Es gibt bereits Anlagen, die ein „Überwintern“
ausschließlich mit solarer Wärme ermöglichen. Je nach
Einsatzbereich variiert die zu installierende Kollektor­
fläche und die Dimensionierung des Speichers.
Typischerweise werden solche Anlagen auf einem südorientierten Dach installiert. Abweichungen nach Osten und
Trinkwasser­erwärmung
Trinkwassererwärmung &
Heizungsunterstützung
Û
Kollektor­
fläche
Speicher­
größe
4–6 m²
300 Liter
10–15 m²
500–1.000
Liter
Tabelle 1: Dimensionierung von Solarthermieanlagen mit Speicher
nach Einsatzbereich für einen durchschnittlichen Vier-PersonenHaushalt (Quelle: VDI 2015)
Zum Vergleich: 300 Liter entspricht in etwa dem
­Volumen einer großen Badewanne.
Mit der aus der Schweiz stammenden Solar-Toolbox1
kann für Gebäude der Aufbau einer Solarthermieanlage
auch für Standorte in Deutschland simuliert werden.
Neben der Ausstattung einzelner Gebäude mit Solarthermie ist es auch möglich, ganze Quartiere mit solarthermischer Unterstützung über ein Wärmenetz zu versorgen. Im Bioenergiedorf Büsingen wird Biomasse mit
Solarthermie kombiniert und so ein ganzes Dorf mit
Wärme versorgt.
Û
Abb. 6: Solarthermieanlage des Stahl Finow e. V.
Eine Übersicht der Firmen im Bereich Solarthermie
­finden sie beim Bundesverband Solarwirtschaft2.
Westen sind bis Südwest oder Südost zulässig und vom
Ertrag her immer noch rentabel, jedoch ist die westliche
Ausrichtung besser geeignet.
Der Aufbau von Solarthermieanlagen wird derzeit unter
anderem über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert3.
Über Kollektoren wird die Wärme gesammelt und dem
Heizungssystem zugeführt. Üblich ist auch der Einbau eines Warmwasserspeichers, um die Wärme auch dann
nutzen zu können, wenn die Sonne nicht scheint. Dieser
Speicher kann ein im Gebäude installierter und gedämmter Tank sein oder aber auch das Erdreich (w vgl. Geothermie – der Erdboden als unerschöpfliche Energiequelle,
Seite 10). Je nach Dimensionierung des Speichers
Solarthermie in Eberswalde
Die Sportgemeinschaft Stahl Finow e. V. hat zur Warmwassergewinnung und Heizungsunterstützung eine
40 m² große Solarthermieanlage mit 15 Kilowatt ther­
mischer Leistung (kWth) installiert. Über ein Jahr verteilt
werden so 13 Megawatt Wärme gewonnen, wodurch
2.100 m³ Erdgas im Wert von 1.400 EUR und dadurch
4 Tonnen Treibhausgase eingespart werden.
www.solar-toolbox.ch
www.solartechnikberater.de
3
www.bafa.de
1
2
Markt der Möglichkeiten
|9
2.2.2 Geothermie – der Erdboden als
unerschöpfliche Energiequelle
F­ lächenbedarf auf, wobei die Kollektorfläche nicht überbaut werden darf. Ob sich der Einsatz von Erdwärmekollektoren auf einem Grundstück lohnt, muss von einem
Fachmann geprüft werden.
Geothermie ist die Wärmegewinnung aus dem Erdreich.
Dabei wird unterschieden zwischen oberflächennaher
Geothermie und Tiefengeothermie, wobei die oberflächennahe Geothermie üblicherweise für Privatanwender
zum Einsatz kommt.
Erdwärmesonden hingegen fördern die Wärme aus 25–
100 m Tiefe zu Tage und weisen einen geringen Flächenbedarf auf, Überbauungsbeschränkungen bestehen nicht.
Es muss allerdings eine Tiefenbohrung auf dem Grundstück möglich sein.
Das Wärmepotenzial hängt von der Tiefe ab. Bis ca. 15
Meter Tiefe wird die Wärme durch die Sonne und Niederschläge erzeugt. Zwischen 15 und 20 Metern folgt
eine neutrale Zone mit konstanter Temperatur über 10°C.
Danach steigt die Temperatur um je 3°C je 100 m an.
[IBS-HLK.DE 2016]
Über eine Wärmepumpe wird in beiden Fällen die Erdwärme zur Beheizung des entsprechenden Gebäudes genutzt. Geothermie lässt sich gut mit Solarthermie kombinieren. So kann im Sommer anfallende Wärme für den
Winter im Boden gespeichert werden.
Bei der oberflächennahen Geothermie unterscheidet man
zwischen der Energiegewinnung aus Erdwärmekollektoren oder aus Erdwärmesonden.
Weitere Informationen und eine Branchenübersicht sind
beispielsweise beim Bundesverband für Geothermie4, im
Leitfaden Erdwärme des Bundesverbandes Wärmepumpe5
oder auf den Seiten des Landkreises Barnim6 zu finden.
Erdwärmekollektoren sind Leitungen, die großflächig in
geringer Tiefe verlegt werden und durch die ein flüssiger
Wärmeträger geleitet wird. Sie weisen einen hohen
Wie man mit Erd- und Umweltwärme heizen kann
1
3
2
3
3
2
1
A
B
1
A
B
C
www.geothermie.de
www.waermepumpe.de
6
www.barnim.de
4
5
10 | Markt der Möglichkeiten
C
1
Eine erste grobe Einschätzung, ob ein Standort für Geothermie geeignet ist, können Interessierte über das Geothermieportal online erhalten7. Diese Informationen ersetzen jedoch keine Fachplanung. Besonders sei an dieser
Stelle auf das Vorhandensein von Wasserschutzgebieten
hingewiesen, woraus sich für Geothermie Einschränkungen ergeben.
Der Einsatz von Wärmepumpen als Bestandteil von
­Geothermieanlagen wird derzeit unter anderem über
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
­gefördert8.
Geothermie in Eberswalde
Geothermie kommt in Eberswalde unter anderem in zwei
prominenten Gebäuden zum Einsatz, dem Paul-Wunderlich-Haus und dem Bürgerbildungszentrum Amadeu
­Antonio. In beiden Fällen waren Gründungspfähle für die
Standsicherheit des Gebäudes notwendig. In diese Pfähle
wurden Wärmetauscher integriert, die dem Erdreich
Wärme entziehen und dem Gebäude über Wärmepumpen
zur Verfügung stellen. Im Bürgerbildungszentrum werden
so jährlich rund 237.768 Kilowattstunden (kWh) gewonnen.
ı
Abb. 7: Gründungspfähle für die Energiegewinnung
im Paul-Wunderlich-Haus
(Quelle: teamgmi Ingenieurbüro GmbH, Österreich)
Wärme aus der Luft,
dem Wasser oder dem Boden
i
Eine Wärmepumpe klingt wie Magie: Man nimmt
Wasser oder Luft mit einer niedrigen Temperatur
(„Vorlauf“), schickt sie durch die Wärmepumpe
und erhält heißes Wasser, mit dem man heizen
oder duschen kann. Der Clou liegt darin, dass
auch Stoffe, die sich nach menschlichem Ermessen kalt anfühlen, Energie in Form von Wärme
enthalten. Diese Wärme kann von einer Wärmepumpe sozusagen „komprimiert“ werden, in etwa
wie bei einem umgekehrten Kühlschrank. Die
Wärmepumpe benötigt dafür zwar Strom, doch
ist die Energie- und Umweltbilanz trotzdem positiv. Wird Strom aus erneuerbaren Energien verwendet, minimieren sich die Emissionen noch
weiter. Die verwendete Wärme kann aus unterschiedlichen Quellen stammen: Der Außenluft,
der Abluft, dem Abwasser oder dem Erdreich.
2.2.3 Wärmerückgewinnung – nichts
geht verloren
Wärmerückgewinnung ist die Erzeugung von Wärme aus
Restwärme. Diese kann beispielsweise aus dem Abluftstrom einer Gebäudebelüftung gewonnen werden, indem
sie einen Wärmetauscher passiert und an dieser Schnittstelle die thermische Energie an den Zuluftstrom abgibt.
Weiter ist es möglich, dem durch die Kanalisation fließenden Abwasser die Restwärme ebenfalls über einen
Wärmetauscher zu entziehen und zur Beheizung von
­Gebäuden zu nutzen (w vgl. Abb. 8).
www.geothermieportal.de
www.bafa.de
7
8
Markt der Möglichkeiten | 11
Wärmerückgewinnung in Eberswalde
Anlagen zur Wärmerückgewinnung sind in Eberswalde
unter anderem im Paul-Wunderlich-Haus und in den
2015 fertiggestellten Michaelisgärten zu finden.
Fortluft
Zuluft
außen
Außenluft
Û
innen
Abluft
Abb. 8: Wärmetauscher
2.2.4 Biomasse – Wärme aus
nachwachsenden Rohstoffen
Zur Biomasse gehören alle organischen Materialien, aus
denen Energie gewonnen wird: Holz, Stroh, Laub, Gülle,
Essensreste und Energiepflanzen, um nur einige zu nennen. Einige der Materialien können in Biogasanlagen zur
Herstellung von Biogas eingesetzt werden. Biomasse besteht also aus nachwachsenden Rohstoffen und verursacht deshalb nur geringe CO2-Emissionen.
Neben dem Bezug von Biogas kommt im Eigenheimbereich Biomasse in der Regel in Form von Holz zum
­Einsatz. Hierbei wird unterschieden zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminen, Raumheizern,
­Kachelöfen oder Pelletöfen und Zentralheizungskesseln,
wie handbeschickte Stückholzkessel oder automatisch
befeuerte Kessel (Pellet- oder Hackschnitzelanlagen).
­Neben dem einfachen Kamin kommen auch wassergeführte Kamine, auch Kaminheizkessel genannt, infrage.
Die beim Heizen entstehende Wärme überträgt sich auf
das Wasser und fungiert als eigenständige Heizungsan­
lage oder dient zur Heizungsunterstützung. Je nach
­Vorhaben kommen also unterschiedliche Verfahren und
Brennstoffe zum Einsatz.
Einen guten Überblick verschafft die Broschüre „Heizen
mit Holz“ vom Umweltbundesamt 9.
Bevor die Anschaffung einer neuen Feuerstätte in
­Erwägung gezogen wird, sollten die persönlichen An­
forderungen an das Gerät und der damit verbundene
­Arbeitsaufwand ermittelt werden. Dabei sind die Größe
des Aufstellraums und der verfügbare Lagerraum für den
Brennstoff zu beachten. Darüber hinaus sollte im Vorfeld
geklärt werden, mit wie viel Aufwand das Gerät betrie www.umweltbundesamt.de
www.bafa.de
9
10
12 | Markt der Möglichkeiten
Abb. 9: Michaelisgärten
Û
ben werden muss und wie die Brennstoffbeschaffung
­sowie -handhabung funktioniert. Viele Eigenheimbesitzer
führen die Brennholzbeschaffung in Eigenregie im heimischen Wald durch und können somit wieder Kosten
­sparen. Sogenannte „Brennholzselbstwerber“ wenden
sich am besten an den jeweiligen Revierförster.
w Ihren zuständigen Revierförster finden sie unter:
www.forst.brandenburg.de
Die Installation von umweltschonenden Heizungssystemen auf Basis nachwachsender Rohstoffe wird derzeit
unter anderem vom Bundesamt für Wirtschaft und
­Ausfuhrkontrolle gefördert10.
Biomassenutzung in Eberswalde
Seit Oktober 2012 wird in Eberswalde Biomasse beispielsweise im Zoo in Form von Holzpellets genutzt. Die
installierte Anlage hat eine Gesamtleistung von 300 kW
und versorgt einen großen Teil des Zoos mit Wärme. Die
Holzpellets stammen aus der Region, lange Transport­
wege fallen damit nicht an. Durch die Umrüstung
­werden im Vergleich zur alten Heizanlage pro Jahr ca.
142,4 ­Tonnen Treibhausgase eingespart. [Geiger 2014]
(w vgl. Abb. 10)
Was ist der Wirkungsgrad
und warum ist er wichtig?
i
Wenn es um Energiegewinnung geht, ist viel vom
Wirkungsgrad die Rede. Der Hintergrund ist folgender: Energie kann in vielen Formen vorliegen, unter
anderem als Wärme und Licht (Sonnenenergie), als
Bewegungsenergie (Windenergie), als chemische
Energie (Erdöl, Wasserstoff) oder auch in Form von
elektrischem Strom. Bei der „Energieerzeugung“
wird nie Energie erzeugt, sondern eine Form von
Energie in eine andere umgewandelt. Dabei geht
immer Energie verloren – die Frage ist nur, wie viel.
Je höher der Wirkungsgrad ist, desto weniger Energie wird verschwendet. Ein Wirkungsgrad von 90 %
bedeutet z. B., dass von der eingesetzten Energie
nur 10 % verloren gehen. Ist die eingesetzte Energie
unendlich vorhanden und nicht umweltschädlich,
wie z. B. Sonnenenergie, ist ein geringer Wirkungsgrad nicht ganz so dramatisch, bei fossilen Energieträgern hingegen schon.
Û
2.2.5 Photovoltaik (PV) – Strom von der Sonne
Bei der Photovoltaik wird im Gegensatz zur Solarthermie
die Lichtenergie der Sonne nicht in Wärme, sondern in
Strom umgewandelt. Bei Ein- oder Mehrfamilienhäusern
werden die Module auf dem Dach montiert, um möglichst viel Sonne einzufangen. Für die Ausrichtung gilt
das Gleiche wie für die Solarthermie: Am besten nach
Süden, aber Südwest und Südost sind auch möglich. Entscheidend für den Ertrag ist die Strahlungsenergie der
Sonne. In Eberswalde beträgt sie ca. 1.000 kWh/m² im
Jahr. Weiterhin ist die Energieausbeute vom Wirkungsgrad der gewählten Module abhängig, dieser schwankt
derzeit zwischen 14 und 21 %. Um auch sonnenarme
Zeiten zu überbrücken, lohnt es sich über einen Batteriespeicher nachzudenken. Eine aktuelle Studie der HTW
Berlin hat ermittelt, dass so die Eigenstromnutzung eines
Privathaushaltes bis zu 80% gedeckt werden kann.
[HTW BERLIN 2015]
Abb. 10: Pelletheizung im Zoo
Zur schnellen Überprüfung der Eignung eines Objektes
dient der Photovoltaikrechner von Photovoltaik.org11.
­Detailliertere Informationen bietet der PV-Rechner der
Energieagentur NRW12. Eine Übersicht der Firmen im
­Bereich Photovoltaik bietet der Bundesverband Solarwirtschaft13.
Photovoltaik in Eberswalde
Das bekannteste und sichtbarste Beispiel für Photovol­
taik ist die 1.440 Module zählende und 1.037 m² große
Anlage am Parkhaus des Landkreises mitten im Stadt­
zentrum. So kann man hier nicht nur parken, sondern
gleichzeitig grünen Strom tanken, welcher mit den
­Modulen auf dem Dach und an der südlichen Fassade
­erzeugt wird. Die installierte Leistung beträgt 108 kW zu
Spitzenzeiten, und seit der Installation im August 2009
konnten bis zum Februar 2017 etwa 576.522 kWh
­elektrische Energie erzeugt werden. (w vgl. Abb. 11)
Eine weitere 93 m² große Anlage befindet sich auf dem
Dach des Rathauses und zählt 72 Module. Diese wurde
aber nicht von der Stadt, sondern von Bürgern selbst
www.photovoltaik.org
http://energietools.ea-nrw.de/tools/solarrechner/pvr/
13
www.solartechnikberater.de
11
12
Markt der Möglichkeiten | 13
finanziert. Sie hat eine Leistung von 12 kW in der Spitze
und hat bis zum Jahr 2014 insgesamt 77.690 kWh elek­
trische Energie erzeugt. (w vgl. Abb. 12)
2.2.6 Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) –
effiziente Energieerzeugung
Û
Abb. 11: Photovoltaik an der Parkhausfassade (Quelle: Robert Müller)
Herkömmliche Kraftwerke erzeugen elektrische Energie
mit einem Wirkungsgrad von ca. 40–46 %. Der Rest geht
verloren, meist in Form von Abwärme. KWK-Anlagen sind
so konzipiert, dass die bei der Erzeugung von Elektrizität
anfallende Wärme im Gebäude selbst oder über ein Fernwärmenetz genutzt wird. Das bringt eine Wirkungsgradsteigerung auf bis zu 90 % mit sich.
Betrieben werden können KWK-Anlagen mit den unterschiedlichsten Brennstoffen, dazu zählen Öle, Diesel und
Gas, aber auch nachwachsende Rohstoffe wie Biogas,
Holzhackschnitzel oder Holzpellets.
Je nach Anlagengröße können mit der KWK-Technologie
über Mikronetze Stadtgebiete und Häusergruppen oder
aber einzelne Häuser mit Wärme versorgt werden. Im
­Eigenheimbereich kommen meist so genannte Blockheizkraftwerke (BHKW) im Leistungsbereich von 2,5–20 kW
zum Einsatz, welche mit Hilfe von Verbrennungsmotoren
und Erdgas das Gebäude mit Wärme und Strom versorgen. (w vgl. Abb. 13)
Û
Abb. 12: Photovoltaik auf dem Rathausdach (Quelle: Robert Müller)
Energie
erzeugung
Mit dem Onlineangebot der Energieagentur NRW unter
www.energieagentur.nrw kann der Einsatz eines BHKW
für verschiedene Objekte überprüft werden.
KWK in Eberswalde
Das größte BHKW im Stadtgebiet wird zur Wärmeerzeugung im Fernwärmegebiet Brandenburgisches Viertel
eingesetzt. Die 2014 von der EWE errichtete Anlage
­erzeugt 2 Megawatt Strom. Sie wird mit Bioerdgas betrieben und kann zusätzlich zur Stromerzeugung etwa
3.500 Haushalte mit klimafreundlicher Wärme versorgen.
(w vgl. Abb. 14)
2.2.7 Brennstoffzellen – sauber und leise
Û
Abb. 13: Mikronetz zur Wärmeversorgung von mehreren Gebäuden
14 | Markt der Möglichkeiten
In einer Brennstoffzelle wird Energie mit einer chemischen Reaktion zwischen Wasserstoff und Sauerstoff gewonnen. In Wasserstoff-Heizgeräten für das Eigenheim
wird der Wasserstoff zunächst aus Erdgas oder Biogas
gewonnen und reagiert mit Sauerstoff, dabei entsteht
Strom, Wärme und Wasserdampf. Somit ist die Brennstoffzellentechnologie auch der Kraft-Wärme-Kopplung
zugehörig. Die gleichzeitige Erzeugung von Strom und
Wärme bewirkt eine Senkung der Energiekosten
­zwischen 40 und 60 %.
Aufgrund des Einsatzes von fossilem Erdgas ist der
­Prozess im selben Maße klimaschädlich, als würde das
Gas direkt verbrannt werden. Jedoch muss durch den erhöhten Wirkungsgrad weniger Erdgas eingesetzt werden,
um die notwendige Wärme zu erzeugen. Klimafreundlicher hingegen ist die Nutzung von Biogas, welches aus
pflanzlichen Reststoffen oder anderen Quellen hergestellt wird und nicht nur aus agrarindustrieller Biogasproduktion (bspw. Mais-Monokultur) stammt.
Diese Technologie ist im Gebäudebereich noch neu,
­deshalb ist aktuell noch kein Beispiel aus Eberswalde
­bekannt.
Bei einigen Gasanbietern kann man darüber hinaus auch
sogenanntes „Windgas“ beziehen. Dabei handelt es sich
um Wasserstoff, der aus überschüssigem Windstrom hergestellt und ins Erdgasnetz eingespeist wird. Die Zumischung von geringen Mengen Wasserstoff ins Gasnetz ist
technisch problemlos möglich und völlig ungefährlich. In
diesem Fall ist der Wasserstoff ein erneuerbarer Energieträger, da er aus Windenergie hergestellt wird.
Û
Abb. 14: KWK-Anlage im Brandenburgischen Viertel.
(Quelle: Robert Müller)
2.3 Gebäudebegrünung – ein kleines Stück Natur
Ein Aspekt des nachhaltigen Bauens ist die Gebäudebegrünung mit geeigneten Pflanzen. Neben dem Dach können die Fassaden oder die Innenräume begrünt werden.
Begrünung wirkt sich in vielerlei Hinsicht positiv aus:
Durch Photosynthese nimmt die Pflanze das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid aus der Luft auf, speichert den
Kohlenstoff und gibt Sauerstoff wieder an die Umwelt
ab. Somit tragen Pflanzen zur sogenannten Dekarbonisierung, einem Baustein im Bereich Klimaschutz, bei. Die
Pflanzen bieten außerdem einen Lebensraum für Insektenarten wie Schmetterlinge und Wildbienen. Doch auch
energetisch kann eine Begrünung ein Gewinn sein, da sie
eine isolierende Wirkung hat.
Je nach Standort existieren unterschiedliche Anforderungen an die Ausführung und Pflanzenverwendung.
Gebäudebegrünungen werden von der Stadt Eberswalde
im Rahmen der Umweltprojekte gefördert.
(w vgl. Kapitel 7.2.8 auf Seite 34)
2.3.1 Dachbegrünung
Die Dachbegrünung ist die wohl schon verbreitetste
Form der Gebäudebegrünung und kann auf intensive
oder auf extensive Weise erfolgen. Fachgerecht
­ausgeführte Dachbegrünung …
cc schützt
die Dachabdichtung und verlängert
die Lebensdauer
cc speichert das Regenwasser und hält es zurück, der Rück­
halt von Regenwasser beugt deshalb Hochwasser vor
cc verbessert
das Mikroklima durch Verdunstung
von Regenwasser
cc verbessert
das Raumklima in den darunter
liegenden Räumen
cc verringert
den Energiebedarf durch Dämmwirkung
des Gründaches
cc reduziert
in manchen Fällen die Abwassermengen
cc ist
optisch attraktiv und bietet je nach Ausführung
hohe Aufenthaltsqualität
Markt der Möglichkeiten | 15
EXTENSIV
INTENSIV
Pflanzenverwendung
Pflegeleichte und
­niedrigwüchsige Kräuter,
Gräser und Stauden
Gräser, Stauden,
­Sträucher und Bäume mit
­höherem Pflegeaufwand
Kosten
15–40 EUR/m²
ab 60 EUR/m²
Nutzen
Ca. 3–8 % Energie­
einsparung, bei bisher
schlechter Dämmung
­sogar mehr
Höhere Energieeinsparung, da der Schichtaufbau ­stärker und somit die
Dämmwirkung größer ist
Last
60–170 kg/m²
320–1200 kg/m²
(Quelle: FBB o. J. a)
Û
2.3.2 Fassadenbegrünung
­ ariante zurückgegriffen werden sollte. Eine intakte
V
­Fassade kann durchaus mit Selbstklimmern begrünt
­werden. Ist die Fassade bereits beschädigt, zeigt also
­Risse und Löcher auf, können Selbstklimmer weitere
Schäden zuführen und es empfiehlt sich, Rankhilfen
oder Vorhangfassaden zur Begrünung zu benutzen.
Die Begrünung von Fassaden kann auf drei unterschiedliche Weisen erfolgen: Begrünung mit selbstklimmenden
Pflanzen, Begrünung mit Rankhilfen oder Begrünung mit
einer Vorhangfassade. Der bauliche Zustand der zu
­begrünenden Gebäude gibt den Ausschlag, auf welche
BEGRÜNUNG MIT
­S ELBSTKLIMMERN
Abb. 15: Dachbegrünung auf dem Paul-Wunderlich-Haus
BEGRÜNUNG MIT
­R ANKHILFEN
BEGRÜNUNG MIT
­V ORHANGFASSADE
Anwendungsbereich
Intakte Fassade, ohne Risse,
Spalten und ­offenen Fugen
Flächenwirkung in 5–20 Jahren
Für dauerhafte Begrünung
Intakte Fassade
Flächenwirkung in 3–12 Jahren
Für temporäre/dauerhafte
­Begrünung
Intakte/nicht intakte ­Fassade
Flächenwirkung sofort
Temporäre Begrünung
Kosten
ca. 15–35 EUR/m²
ab ca. 400 EUR/m²
Vorteile
Verbesserung des Mikroklimas durch Beschattung und Verdunstungskälte
Filterung von Staub und Luftschadstoffen
Gebäudeerhaltung durch Schutz vor Umwelteinflüssen
Energieeinsparung durch Wärmedämmung bzw. Hitzeschild
Lärmschutz
Steigerung der Aufenthaltsqualität, da optisch attraktiv
(Quelle: FBB o. J. b)
16 | Markt der Möglichkeiten
˜
Abb. 16: Fassadenbegrünung am Rathaus
Im Haus ist ein hygienisch absolut unbedenkliches
­Einsatzfeld die Toilettenspülung. Die Angaben zum
­Wasserverbrauch auf dem stillen Örtchen variieren von
30 bis 50 Liter pro Person und Tag. Ein Drei-PersonenHaushalt kann auf diese Weise ca. 43,8 Kubikmeter
­Wasser im Jahr sparen. Bei einem aktuellen Preis von
1,23 EUR je Kubikmeter entspricht das rund 54 EUR pro
Jahr.
Regenwasser ist besonders „weiches“ Wasser. Es ist
­deshalb auch hervorragend für die Waschmaschine
­geeignet, da diese weniger verkalkt, zudem reduziert sich
auch der Waschmitteleinsatz. Für die hausinternen Anwendungsbereiche ist ein eigener Speicher im Inneren
des Gebäudes sowie Leitungen und Pumpen vorzusehen.
2.4 Regenwassernutzung –
Ressource Wasser
clever nutzen
Der Einsatzbereich für Regenwasser im Garten und
Haushalt ist nahezu unbegrenzt.
Für die aufgeführten Bereiche ist der Einsatz von
­vergleichsweise teurem Trinkwasser nicht zwingend
­erforderlich, dies bietet das Potenzial, Kosten zu sparen.
Regenwasser kann darüber hinaus auch als Trinkwasser
genutzt werden. Das ist allerdings mit einem höheren
Aufwand verbunden, da es erst gereinigt und keimfrei
gemacht werden muss.
Mit geringstem Aufwand lässt sich Wasser für die
­Pflanzenbewässerung im Garten verwenden. Notwendig
ist hier nur ein Wasserspeicher, welcher an ein Fallrohr
angeschlossen ist. Dieser Speicher kann oberirdisch in
Form von Fässern oder unterirdisch in Form von Zisternen errichtet werden. Wichtig ist hierbei der Überlaufschutz. Der Vorteil: Pflanzen vertragen das kalkfreie
Wasser besser als frisches Leitungswasser, und zudem
ist es auch noch kostenlos.
Abb. 17: Regenwassernutzung im Eigenheim
(Quelle: fbr Fachvereinigung Betriebs- und
Regenwassernutzung e. V.)
Ç
Markt der Möglichkeiten | 17
3. Bericht aus der Praxis
Nachhaltiges Bauen wird in Eberswalde schon heute praktiziert. Wir haben eine Familie interviewt,
die sich für ein Haus aus Holz entschieden hat. Hier verraten die Bauherren, was das konkrete Vor­
haben ausmacht, wie es zum nachhaltigen Bauen kam und welche Auswirkungen die Entscheidung
mit sich brachte.
Können Sie zuerst Ihr Vorhaben bitte
kurz ­beschreiben?
Mit dem Hausbau wollen wir uns die Möglichkeit schaffen, Wohnen und Arbeiten zusammenzuführen. Dazu ist
die Lage in der Innenstadt sehr attraktiv. Viele Wege
können zu Fuß zu erledigt werden und das Auto wird
weniger gebraucht. Weiter reduzieren sich so auch
­Arbeitswege, da das Pendeln zum alten Büro nach Berlin
entfällt.
Wichtig war uns außerdem ein leicht veränderbarer
Grundriss, um den Wohnbereich später einfach in zwei
separate Wohnungen aufteilen und eine davon vermieten zu können. Holz eignet sich als Baustoff dafür
­besonders gut. Zudem soll uns das Holz insgesamt ein
besseres Raumklima verschaffen, ebenso die unversiegelten Fliesen, welche Feuchtigkeit aufnehmen und auch
wieder abgeben können.
Ein weiterer Vorteil von Holz ist, dass die Bauzeit kurz
ist, wir die neuen Räume so schneller beziehen und somit
mehr Miete sparen können. Das Holz stammt aus zerti­
fizierter Forstwirtschaft.
18 | Bericht aus der Praxis
Was macht die Nachhaltigkeit Ihres B
­ auwerks aus?
Vorweg soll gesagt sein, dass wir nicht auf Biegen und
Brechen alle Bereiche des nachhaltigen Bauens ausschöpfen wollten. Aber an Stellen, wo es sich angeboten
hat, haben wir es auch getan. So haben wir zum Beispiel
Holz nicht nur eingesetzt, weil der Grundriss dadurch
leicht veränderbar ist, sondern auch weil somit immer
wieder nachwachsendes Material zum Einsatz kommt.
Schließlich spart das ja auch Energie in der Herstellung
der Baumaterialien. Außerdem haben wir Lehmfliesen
vergleichbar mit Terracotta verbaut, um ein gesundes
Raumklima zu erreichen. Die handgeformten Fliesen
stammen aus regionaler Fertigung, so konnte Energie
dank kurzer Transportwege eingespart werden.
­Gründachflächen runden das Projekt ab.
Die Wärmeerzeugung erfolgt über eine Gas-Brennwerttherme und die Wärme wird unter anderem über Niedertemperatur-Fußbodenheizungen verteilt. Für das Gas
wird überschüssiger Windstrom in Wasserstoff gewandelt und dann als erneuerbares Gas ins Erdgasnetz eingespeist. Unseren Strom und das Gas beziehen wir von
einem zertifizierten Öko-Energiedienstleister. Damit die
Wärme möglichst lange im Gebäude bleibt, wurde das
Haus mit Mineralwolle gedämmt.
Die Anordnung der Räume trägt ebenfalls zur Nachhaltigkeit bei. Wir haben uns nach der Sonne gerichtet und
Aufenthaltsbereiche so angeordnet, dass die Sonnenstrahlen diese Bereiche direkt erwärmen und auch das
Sonnenlicht zur Ausleuchtung beiträgt.
­ urden, war der anspruchsvolle Baugrund. Aber das
w
wussten wir im Vorfeld bereits und waren darauf ein­
gestellt. ­Konkret mussten wir mit einem sehr feuchten
Baugrund umgehen, in dem sich möglicherweise auch
noch Bodendenkmale befinden.
Was motivierte Sie, nachhaltig zu bauen?
Die grundlegende Motivation nachhaltig zu bauen waren
die beiden Fragen: Was hinterlasse ich meinen Kindern?
Wie umweltschädlich bauen wir? Wir haben versucht,
im Rahmen unserer Möglichkeiten nachwachsende und
­regionale Rohstoffe zu verwenden, um die umweltschädlichen Auswirkungen zu senken und unseren Kindern
später wenig Sondermüll zu hinterlassen.
Eine Pfahlgründung war wegen des Untergrunds
­notwendig, und auf eine Unterkellerung haben wir
­verzichtet, um den Aufwand gering zu halten.
Wie hat sich das nachhaltige Bauen auf Ihr
Vorhaben ausgewirkt?
Da wir in der Vergangenheit bereits ein Haus saniert
­haben, fiel uns der Einstieg in dieses Projekt nicht so
schwer. Das Bauen war nicht mit großem zusätzlichen
Aufwand verbunden. Dazu haben wir glücklicherweise
sehr kompetente Planer beauftragt, die auch mit den
einzelnen Gewerken vertraut sind, so dass ein eingespieltes Bauteam unser Haus errichtet hat. Als besonders vorteilhaft hat sich herausgestellt, Planer und Unternehmen
aus der Region zu beauftragen, da diese mit den besonderen Gegebenheiten des Grundstücks besser umgehen
können als externe.
Aus zeitlicher, organisatorischer oder finanzieller Sicht
gab es durch die unterschiedlichen Aspekte des nachhaltigen Bauens keine großen Auswirkungen im Vergleich
zum konventionellen Bauen. Die Abfolge der Gewerke
­erfolgte sehr präzise und der Termin zur Übergabe wird
vermutlich auf den Tag genau eingehalten.
Gab es Hürden, sich für nachhaltiges Bauen zu
­entscheiden? Wenn ja, welche und wie wurden diese
gemeistert?
Nein, solche Hürden gab es nicht, da wir ja selbst motiviert waren, so nachhaltig zu bauen, wie es unser Budget
eben zulässt. Es war also immer eine Abwägung zwischen
unseren Wünschen und dem finanziell Möglichen. Einen
höheren Pflegeaufwand durch nachhaltige Bauweisen
­sehen wir nicht, denn jeder, der ein Haus baut, muss
­substanzerhaltende Maßnahmen durchführen.
Die Hürden waren eher anderer Natur:
Die größte Schwierigkeit, mit der wir konfrontiert
Wenn Sie ein Buch zum Thema nachhaltiges Bauen
empfehlen müssten, welches wäre das?
Wir haben als Anregung zu den Gestaltungsmöglichkeiten mit Holz das Buch „Holzhäuser heute – nachhaltig
und kostengünstig bauen“ von Johannes Kottjé genutzt.
Was sind Ihre drei wichtigsten Ratschläge für
­Bauherren, wenn es um nachhaltiges Bauen geht?
Als erstes sollte bereits vor dem Kauf gemeinsam mit
dem Stadtentwicklungsamt der Rahmen der Möglich­
keiten geklärt werden, um bei der weiteren Planung
­keine Energie auf Ideen zu verwenden, die ohnehin nicht
umsetzbar sind. Innerhalb dieses Rahmens hatten wir
­sozusagen Entscheidungsfreiheit. Generell sollte man
­lieber einmal öfter nachfragen, ob das eine oder andere
möglich ist. Wir haben die zuständigen Bearbeiter bei
den Ämtern als unterstützend und ermöglichend erfahren. Und nicht zu unterschätzen ist das Fachwissen und
die Hinweise, die man bekommen kann, wenn man offen
an so ein Projekt herangeht.
Wenn das Grundstück gekauft ist, sollte ausreichend Zeit
für die Planung investiert werden. Eine gute Kenntnis der
Gegebenheiten seines Grundstückes schützt vor Fehlentscheidungen. Wir haben uns zum Beispiel genau angeschaut, wie sich der Wasserlauf und -stand auf unserem
Grundstück über das Jahr verändert.
Für die Gestaltung des Umfeldes macht es wirklich Sinn,
einen Landschaftsarchitekten zu beauftragen. In unserem
Fall haben wir dadurch wesentlich besser mit dem Wasser auf dem Grundstück umgehen können. Nicht zuletzt
auch wieder, weil unsere Landschaftsarchitektin sich in
der Region gut auskennt und das Bauen im Bestand –
eben „gebaute Landschaft“ beherrscht. Wichtig ist aber
auch, dass der Architekt und der Landschaftsarchitekt
frühzeitig in Kontakt treten, um sich bei Planungs- und
Umsetzungsprozessen besonders bei schwierigem Umfeld
abstimmen zu können.
Bei Interesse kann der Kontakt zur Baufamilie über das Stadtentwicklungsamt hergestellt werden (Tel. 03334 64-610).
Bericht aus der Praxis | 19
4. Energetische Gebäudestandards
Energetische Gebäudestandards definieren, wie viel Heizenergie ein Haus im Betrieb verliert bzw.
verbraucht. Je nach dem eingehaltenen Standard gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten. Die
gesetzlichen Mindestanforderungen sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Hier ein
Überblick über aktuell gängige Bezeichnungen und was darunter zu verstehen ist.
KfW-Effizienzhaus – Neubau
Das KfW-Effizienzhaus 70 entspricht im Neubaubereich
den aktuell geltenden Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) und stellt somit ein EnEVkonformes Haus dar.
Weiterhin gibt es die KfW-Standards 55, 40 und 40 Plus.
Der Wert des jeweiligen Standards gibt den prozentualen
Rest-Jahres-Primärenergiebedarf in % an, gemessen am
KfW-Effizienzhaus 70. Das heißt, je geringer der Wert,
desto geringer auch der Energieverbrauch. Die KfW
­fördert den Neubau von Wohnhäusern mit den KfW-­
KfW-Effizienzhausstandards – Neubau
Effizienzhaus-Standards
40in Plus,
40 und 55.
Energieverbrauch/-einsparung
%
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
KfW 70
KfW 55
KfW 40
KfW 40 plus
Das KfW-Effizienzhaus 40 Plus erfüllt neben den
­Anforderungen an das KfW-Effizienzhaus 40 folgende
Anforderungen:
cc eine stromerzeugende Anlage auf Basis
erneuerbarer Energien
cc ein
stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
cc eine
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
cc eine
Visualisierung von Stromerzeugung
und Stromverbrauch über ein entsprechendes
Benutzerinterface
KfW-Effizienzhausstandards
KfW-Effizienzhausstandards –– Sanierung
Neubau
Energieverbrauch/-einsparung
Energieverbrauch/-einsparung in
in %
%
KfW
115
KfW KfW
55 70KfW 70
KfW 55KfW 85
KfW KfW
40 100
KfW 40
plus
120
100
110
90
100
80
90
70
80
70
60
60
50
50
40
40
30
30
20
10
00
Energieverbrauch
20 | Energetische Gebäudestandards
Energieeinsparung
KfW-Effizie
Energieverbra
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
KfW 5
40 plus
KfW-Effizienzhaus – Sanierung
Die Unterteilung in die verschiedenen Effizienzhaustypen
erfolgt ähnlich wie im Neubaubereich, nur ist es im Bereich Sanierung schwieriger, einen Energiestandard entsprechend dem KfW-Effizienzhaus 40 Plus zu realisieren,
daher werden an Sanierungen andere Maßstäbe angelegt. Bei der Sanierung ist das Effizienzhaus 100 das Referenzgebäude und entspricht den Anforderung der EnEV.
vorzusehen. Zudem speichert ein Tank die Wärme für
mehrere Tage oder Wochen, somit soll ein Wärmedeckungsbeitrag von mindestens 50 % sichergestellt werden. Außerdem werden Fenster und Räumlichkeiten so
angeordnet, dass in den Wintermonaten eine möglichst
hohe passive Nutzung der Sonnenenergie ermöglicht
wird.
Energieplushaus 16
Bei den folgenden energetischen Standards unterscheiden sich die Definitionen vom KfW-Effizienzhaus. Da sie
aber alle sehr effizient sind, fallen sie in der Regel in eine
der förderungswürdigen KfW-Effizienzhaus-Kategorien:
KfW-Effizienzhausstandards – Sanierung
Energieverbrauch/-einsparung in %
120
110
100
90
80
70
60
50
40
30
20
10
0
KfW 55
KfW 70
KfW 85
KfW 100
KfW 115
Ein Plusenergiehaus oder Energieplushaus ist ein Gebäude, das im Jahresmittel mehr Energie produziert, als es
verbraucht. Damit ist es aktuell das effizienteste Gebäudekonzept auf dem Markt. Die benötigte Energie stammt
zu 100 % aus erneuerbaren Energien und überschüssiger
Strom wird an das Stromnetz abgegeben.
Die Komponenten eines Energieplushauses sind:
cc Photovoltaik- und Solarthermieanlage
cc infrarotreflektierende
cc wärmebrückenfreie
cc Lüftungssystem
Dreifach-Isolierverglasung
Dämmung des Gebäudes
mit Wärmerückgewinnung
Niedrigstenergiehaus 17
Energieverbrauch
Energieeinsparung
Passivhaus 14
Das Passivhaus-Institut aus Darmstadt formuliert die
­Anforderungen an ein Passivhaus und verleiht Gebäuden
das Passivhauszertifikat. Zum anderen werden auch
­Planer und Handwerker zertifiziert, wenn sie das nötige
Fachwissen erworben haben und nachweisen können.
Grundanforderung für ein Passivhaus ist, dass der Energieverbrauch nicht höher als 15 kWh pro Quadratmeter
und Jahr sein darf. Dies entspricht einem Heizölgleichwert von 1,5 Liter je Quadratmeter und Jahr.
w www.passiv.de 2016
Das Niedrigstenergiehaus ist ein von der Europäischen
Union vorgegebener Standard, der für Neubauten ab dem
Jahr 2021 verpflichtend ist. Gebäude müssen fortan eine
sehr hohe Gesamteffizienz aufweisen. Der Energiebedarf
muss zu einem ganz wesentlichen Teil aus erneuerbaren
Energien stammen. Genauere Angaben dazu liefert der
Gesetzgeber aber erst in der Zukunft.
Niedrigenergiehaus
Der Begriff „Niedrigenergiehaus“ wird zwar gelegentlich
verwendet, ist aber nicht verbindlich definiert und stellt
deshalb auch keine Grundlage für eine Förderung dar.
Solar Aktiv Haus/Sonnenhauskonzept 15
Wie es der Name schon vermuten lässt, basiert die Idee
des Sonnenhauses weitestgehend auf der Nutzung von
Sonnenenergie. Aufgrund der Tatsache, dass auch bei
Niedrigenergiehäusern die Wärmebereitstellung 70–80 %
des Energiebedarfes ausmacht, ist eine große südorientierte Fläche zur Installation von Solarthermieanlagen
www.passiv.de
www.sonnenhaus-institut.de
16
www.plusenergiehaus.de
17
www.bbsr-energieeinsparung.de
14
15
Û
Abb. 18: Sonnenhaus (Quelle: Sonnenhaus-Institut e. V.)
Energetische Gebäudestandards | 21
5. Baukosten
Natürlich ist Bauen auch immer eine Frage der Kosten. Nachhaltiges Bauen ist dabei zunächst einmal
nicht die günstigste Art zu bauen. Durch umsichtige Planung und Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten
halten sich die Mehrkosten jedoch in Grenzen und können die einer teuren, konventionellen Bauweise
sogar unterschreiten. Auf lange Sicht werden die Mehrkosten dann durch gesparte Kosten im Betrieb und
ein Plus an Wohnqualität wieder mehr als ausgeglichen. Die folgenden Studien verdeutlichen dies:
Baukostenstudie des Instituts für
Wohnen und Umwelt
Das „Institut Wohnen und Umwelt“ (IWU) gibt Auskünfte
zu den Investitions(mehr)kosten im Ein- bis Zweifamilienhausbereich. Je energieeffizienter gebaut oder saniert
wird, desto höher sind die damit verbundenen Kosten
(w vgl. Tabelle 2 und vgl. Tabelle 3), so das IWU.
In diesen Berechnungen sind jedoch noch keine Fördermöglichkeiten berücksichtigt. Weiter kommt hinzu, dass
die Energieeinsparverordnung eine Amortisation bei
­moderater Energiepreissteigerung in überschaubarem
Zeitraum zulässt. Sollten die Energiepreise schneller ansteigen, verkürzt sich die Zeit bis zur Amortisation, und
energieeffizientere Gebäude rentieren sich früher.
Gebäudestandard
KfW 100
KfW 85
KfW 70
KfW 55
Gesamtkosten im ­­
Mittel in EUR/m²
ca. 450
ca. 470
ca. 520
ca. 590
Û
Tabelle 2: Kosten der Gebäudesanierung nach Effizienzhaustyp
Gebäudestandard
EnEv 2014
(Neubau)
KfW 70
KfW 55
KfW 40
KfW 40+
Gesamtkosten im ­­
Mittel in EUR/m²
ca. 1.400
ca. 1.465
ca. 1.500
ca. 1.545
ca. 1.585
+ 65
+ 100
+ 145
+ 185
Mehrkosten geg. EnEv
2014 Neubau in EUR/m²
Û
Tabelle 3: Kosten im Neubau nach Effizienzhaustyp
22 | Baukosten
Baukostenstudie in Hamburg
Im Vergleich zur Studie des IWU wurden in einer durch
die Stadt Hamburg beauftragten Studie die Baukosten
von 120 Wohnungsbauprojekten (Mehrfamilienhäuser)
untersucht. Die Bauvorhaben wurden in vier gebäudeenergetische Standards eingeteilt: gesetzlicher Standard
(damals EnEV 2009), Effizienzhaus 70, Effizienzhaus 40
und Passivhaus. Die zentralen Ergebnisse der Studie besagen, dass es keinen statistischen Zusammenhang zwischen den Baukosten und dem energetischem Standard
gibt. Jedoch ist die Streuung der Kosten innerhalb jedes
Standards sehr groß.
Im Vergleich der beiden Untersuchungen lässt sich festhalten, dass die Baukosten nicht zwingend mit dem
energetischen Standard steigen müssen und jedes Vor­
haben einer Einzelfallbetrachtung unterzogen werden
muss, um verlässliche Informationen zu den Baukosten
zu erhalten.
Am konkreten Beispiel nach w Abb. 19 sind die Bau­
kosten des teuersten Passivhauses günstiger als die des
teuersten Gebäudes nach gesetzlichem Standard.
Baukosten nach gebäudeenergetischem Standard (Effizienzhausklasse) in €/m² Wohnfläche
Gesetzl. Standard
(EnEV 2009)
Effizienzhaus 70
Effizienzhaus 40
Median
2.604 €/m²
Median
2.585 €/m²
Median
2.644 €/m²
Median
2.451
€/m²
Variationskoeffizient
V=0,330
Variationskoeffizient
V=0,212
Variationskoeffizient
V=0,276
Variationskoeffizient
V=0,173
Passivhaus
6.000
5.000
4.000
3.000
2.000
1.000
0
Û
Abb. 19: Baukosten nach gebäudeenergetischem Standard (Effizienzhausklasse)
in EUR/m² Wohnfläche (Quelle: F + B GmbH 2016)
Baukosten | 23
6. Rechtliche Anforderungen
Bauherren müssen für ihre Bauvorhaben die unterschiedlichsten Vorschriften berücksichtigen. Neben
allgemeinen Vorschriften, die für alle Bauvorhaben gelten, variieren die Auflagen stark, je nachdem, wo
sich das Baugrundstück befindet. Nachfolgend sind die wichtigsten Vorschriften nach a­ ktuell geltendem Recht zusammengestellt. In Eberswalde gibt es zum Beispiel Gebiete mit einer sogenannten Erhaltungssatzung. Dort ­gelten spezielle Anforderungen, es gibt aber auch besondere F­ ördermöglichkeiten.
6.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Stand: 10/2015
Das Baugesetzbuch ist die Rechtsgrundlage für die bauliche Entwicklung von besiedelten Gebieten. Bauanträge
werden vom Stadtentwicklungsamt hinsichtlich ihrer
planungsrechtlichen Zulässigkeit geprüft.
Übergeordnet ist der gesamtstädtische Flächennutzungsplan, der die allgemeine Art der baulichen Nutzung vorbereitet (z. B. Wohnbaufläche und gewerbliche Baufläche). Für einige Bereiche im Stadtgebiet existieren
verbindliche Bebauungspläne, die als Bauvorschrift zu
beachten sind (§ 30 BauGB). Sie regeln unter anderem
die Größe der überbaubaren Fläche, die Anzahl der Geschosse, die Art der zulässigen Nutzungen oder die Anordnung von Grünflächen. Darüber hinaus können auch
Festsetzungen im Bereich Energieversorgung, Ausrichtung von Gebäuden zur solaren Energienutzung oder Gebäudebegrünung getroffen werden. Außerdem können
bestimmte negative Auswirkungen, wie die gegenseitige
Verschattung durch Gebäude oder bestimmte Brennstof-
24 | Rechtliche Anforderungen
Stadtentwicklungsamt Eberswalde
Wenn Sie unsicher sind, w
­ elche Auflagen
für Ihr Baugrundstück gelten, wenden Sie sich
am ­besten schon vor dem Kauf an das
­Stadtentwicklungsamt Eberswalde,
Telefon 03334 64-610
i
fe (bspw. Kohle), für das Gebiet ausgeschlossen werden.
Eine Sonderregelung gibt es für die sparsame und
­effiziente Nutzung von Energie in bestehenden Gebäuden nach § 248 BauGB. Hier sind für Maßnahmen zum
­Zwecke der Energieeinsparung ­geringfügige Abweichungen von den Festsetzungen ­zulässig.
Liegt das Grundstück in einem bebauten Bereich ohne
verbindlichen Bebauungsplan, gilt in der Regel § 34.
In diesen Be­reichen muss sich ein Vorhaben in die
städtebauliche ­Eigenart der näheren Umgebung
­einfügen. In Eberswalde trifft das auf die meisten
Siedlungsbereiche zu.
Û
Abb. 20: Straßenraum nach historischem Vorbild
Der § 35 hingegen regelt Vorhaben im sogenannten Außenbereich. In den Außenbereich fallen alle Grundstücke,
die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen
und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten
Ortsteil nach § 34 gehören. Diese Vorschrift kommt nur in
äußerst seltenen Einzelfällen zur Anwendung.
Zusätzlich wurde in Eberswalde für mehrere Gebiete
durch Erlass einer Erhaltungssatzung eine Genehmi-
Û
Abb. 21: Erhaltenswerte Gebäudedetails
Û
Abb. 22: Altstadterhalt durch Gestaltungssatzung in der Jüdenstraße
gungspflicht für bauliche, sonst genehmigungsfreie
Maßnahmen eingeführt. Dazu zählen die Messingwerksiedlung, Heegermühler Straße, Westend/Luisenplatz,
Friedrich-Engels-Straße/Brunnenstraße, Heinrich-HeineStraße/Pfeilstraße (w vgl. Kapitel 6.3 auf Seite 26). In
diesen Gebieten sind der Rückbau, die Änderung oder die
Nutzungsänderung baulicher Anlagen zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart genehmigungspflichtig.
6.2 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Stand: 05/2016
Die Brandenburgische Bauordnung regelt das Verfahren
zur Erteilung von Baugenehmigungen und sorgt dafür,
dass von baulichen Anlagen keine Gefahren für die
­Öffentlichkeit ausgehen. Konkreter bedeutet es, dass
­Anforderungen an die Bauausführung, Bauteile, Gebäudeausrüstung, Aufenthaltsräume und an das Bauverfahren selbst gestellt werden. Zuständig für die Erteilung
von Baugenehmigungen auf Grundlage der Brandenburgischen Bauordnung ist das Bauordnungsamt der Stadt
Eberswalde.
Der § 15 regelt die Grundanforderungen an den Wärmeschutz. Gebäude sind einerseits so zu planen und in der
Bauausführung zu isolieren, dass sie möglichst wenig
Wärme nach außen abgeben, aber andererseits Belange
des sommerlichen Wärmeschutzes berücksichtigt sind.
Im Baugenehmigungsverfahren muss der Nachweis zur
Einhaltung der Anforderungen aus der Energieeinsparverordnung erbracht werden.
Weiterhin ist die BbgBO nach § 87 auch Rechtsgrundlage
für örtliche Bauvorschriften. Daraus resultiert in Eberswalde die Gestaltungssatzung im Bereich der Altstadt
(w vgl. Kapitel 6.3 auf Seite 26). Das Ziel dieser Satzung
ist es, die baukulturelle Eigenart des Gebietes zu erhalten. Um das zu erreichen, werden Anforderungen an die
Bau- und Anbauteile von Gebäuden wie beispielswiese
Dächer, Dachaufbauten, Fassaden sowie Sonnen- und
Wetterschutzeinrichtungen als auch an Werbeanlagen
und Einfriedungen gestellt. Für Neubauten gelten in der
Gestaltungssatzung andere Vorschriften als für Sanierungsvorhaben. Die vollständige Satzung ist auf den
Webseiten der Stadt nachzulesen
Rechtliche Anforderungen | 25
6.3 Baurechtliche und fördertechnische Gebietskulissen in Eberswalde
CLARA-ZETKINSIEDLUNG
FINOW
Legende
BRANDENBURGISCHES
VIERTEL
Gemeindegrenzen
Denkmalbereich
Ausgewählte Baudenkmale (Stand Januar 2017)
Erhaltungssatzung
Gestaltungssatzung
Konsolidierungsgebiet der Landeswohnungsbauförderung
Vorranggebiet Wohnen der Landeswohnungsbauförderung
Eine genauere grundstücksbezogene Zuordnung erfolgt auf Anfrage im Stadtentwicklungsamt.
26 | Rechtliche Anforderungen
SPECHTHAU
NORDEND
WESTEND
CITY
OSTEND
USEN
Rechtliche Anforderungen | 27
6.4 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Stand: 06/2016
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz fördert die nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung. Dazu sollen die
erneuerbaren Energien ausgebaut werden, um bis 2050
einen Anteil am deutschen Strommix von 80 % zu erreichen (§ 1).
Zur Erreichung dieses Ziels stellt das Gesetz eine finan­
zielle Förderung für die Einspeisung von Strom aus
­erneuerbaren Energien sicher und benennt Ausbauziele
je Energiequelle. Außerdem sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Strom aus Erneuerbaren Energiequellen
vorrangig abzunehmen (§ 11).
Für Eigenheime kommt insbesondere die Eigenstrom­
nutzung infrage. Der § 61 regelt dafür die EEG-Umlage
für Letztverbraucher und Eigenversorger. Eigenverbraucher sind für den selbst hergestellten und genutzten
Strom verpflichtet, die EEG-Umlage an die Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten. Ausgenommen sind
Eigenver­sorger nach Absatz 2 wenn,
cc sie weder mittelbar oder unmittelbar an ein Netz
angeschlossen sind.
cc sie
sich selbst vollständig mit Strom versorgen können
und keine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen.
cc die
installierte Leistung höchstens 10 Kilowatt beträgt.
6.5 Erneuerbare Energien Wärme Gesetz (EEWärmeG)
Stand: 10/2015
Das Erneuerbare Energien Wärme Gesetz dient dem
Zweck, den Klimaschutz zu fördern, den Einsatz fossiler
Rohstoffe zu reduzieren und die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken. In diesem Sinne sollen, unter
Wahrung der Wirtschaftlichkeit, die erneuerbaren Energien auch im Wärmebereich ausgebaut werden.
Der öffentlichen Hand kommt dabei eine Vorbildfunktion
zu, welcher die Stadt Eberswalde bereits gerecht wird.
So wird beispielsweise das Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio teilweise über Geothermie und der Zoo über
eine Pelletheizung mit Wärme versorgt.
DOCH WAS FORDERT DAS EEWärmeG KONKRET?
§ 3
Nutzungspflicht
Eigentümer von Gebäuden nach § 4, die neu errichtet werden, sind verpflichtet, erneuerbare Energien
zur Gewinnung von Wärme oder Kälte einzusetzen
§ 4 Geltungsbereich
Das EEWärmeG gilt für alle Gebäude ab einer Nutzfläche von mehr als 50 m², die mit Energie
geheizt oder gekühlt werden müssen. Hauptsächlich sind an dieser Stelle Wohngebäude gemeint.
erneuerbarer Energien bei neuen Gebäuden
§ 5 Anteil
Der geforderte Mindestanteil erneuerbarer
E­ nergien bei der Wärme- oder Kälteversorgung
neuer Gebäude schwankt je nach eingesetztem
Energieträger:
cc Sonnenenergie
cc gasförmige
cc flüssige
15 %
Biomasse 30 %
und feste Biomasse 50 %
cc Geothermie
und Umweltwärme 50 %
§ 7 Ersatzmaßnahmen
In diesem Paragrafen sind Maßnahmen beschrieben, ­welche die Verpflichtungen
nach EEWärmeG ebenfalls ­erfüllen.
So kann die Nutzung von Wärme aus Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder Fernwärme
bzw. -kälte aus erneuerbaren Energien angerechnet werden. Auch eine deutlich stärkere Isolierung
wird als Ersatzmaßnahme akzeptiert.
28 | Rechtliche Anforderungen
§
6.6 Energieeinsparverordnung (EnEV)
Stand: 10/2015
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) dient, wie es der
Name sagt, dem Einsparen von Energie und ist auf Gebäude bezogen, die unter Einsatz von Energie beheizt
oder gekühlt werden sowie auf die dafür notwendige
Technik. Sie ist verbindlich anzuwenden für Gebäude im
Neubau und bei Sanierungen von Gebäuden.
Neubau
Allgemein schreibt die EnEV für Wohngebäude vor, wie
hoch der Jahres-Primärenergiebedarf bezogen auf die
Gebäudenutzfläche maximal sein darf, dass eine bestimmte Menge an Transmissionswärmeverlusten nicht
überschritten werden darf, welche Berechnungsverfahren
angewendet werden müssen und welche Anforderungen
beim sommerlichen Wärmeschutz einzuhalten sind (§ 3).
Außerdem spielt die Luftdichtheit der Außenhülle und
der Mindestluftwechsel im Wohnhaus eine Rolle (§ 6).
Wer Angaben nach dem maximal zulässigen Energiebedarf je Quadratmeter sucht, wird in der EnEV allerdings
nicht fündig. Stattdessen ist im Anhang zur Verordnung
aufgelistet, welche Bauteile wie viel Energie „durchlassen“ dürfen.
ı
Wird in dem geplanten Gebäude Strom aus erneuerbaren
Energien eingesetzt, darf dieser vom Endenergiebetrag
abgezogen werden (§ 5).
Seit dem 1.1.2016 sind die Anforderungen an Neubauten
gestiegen. So muss der Jahres-Primärenergiebedarf um
25 % geringer sein, als es noch 2015 der Fall war. Die
maximalen Transmissionswärmeverluste sinken um 20 %.
Bestandsgebäude
Finden an Gebäuden nach § 9 Änderungen, Erweiterungen und Ausbau im Umfang von 10 % des Gebäudes oder
mehr statt, so sind die Änderungen so auszuführen, dass
die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen
­Flächen und Bauteile die geforderten Werte nicht übersteigen.
Der § 10 schreibt auch erhöhte Anforderungen im Gebäudebestand vor. Nun besteht die Pflicht, die oberste
Geschossdecke eines Gebäudes zu einem unbeheiztem
Dachraum zu dämmen, wenn diese mindestens vier
­Monate im Jahr auf mindestens 19°C beheizt werden.
Abb. 23: Beispiele für erneuerbare Energieträger (Quelle o. r.: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR), Quelle u. r.: FNR/ Michael Nast)
Rechtliche Anforderungen | 29
Weiterhin sind bisher ungedämmte und zugängliche Heizungsrohre, welche durch nicht beheizte Räume verlaufen, zu isolieren. Alte Öl- oder Gasheizungsanlagen, die
vor dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, dürfen ab
2015 nicht mehr betrieben und müssen modernisiert
werden. Öl- und Gasheizungsanlagen, die nach dem 1.
Januar 1985 installiert wurden, dürfen nach dem Ablauf
von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden.
EnEV in Eberswalde
Beim Umbau der Kita Nesthäkchen im Stadtteil Finow
wurde die EnEV auf verschiedene Weise eingehalten. So
wurde die alte Gasheizung durch eine moderne Pelletheizung ersetzt, wodurch der fossile
Energieträger durch einen erneuerbaren ersetzt wird. Zudem speichern
zwei 850-Liter-Tanks Wärme. Damit
die Wärme auch im Gebäude bleibt,
wurde die Fassade mit einer 12 cm
dicken Dämmschicht aus Mineralwolle versehen. Dazu wurden auch
die oberen Geschossdecken mit einer
26 cm und 14 cm dicken Dämmschicht thermisch isoliert.
˜
Abb. 24: Kita Nesthäkchen
6.7 Wasserrecht – Bund und Land
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG Stand: 08/2015)
­wurde zu dem Zweck geschaffen, eine nachhaltige
­Gewässerbewirtschaftung zu gewährleisten. Nach dieser
Maßgabe sind Gewässer wichtiger Bestandteil des
N­aturhaushaltes und Lebensgrundlage für Menschen,
Tiere und Pflanzen.
Die Verknüpfung von Planen und Bauen mit dem WHG
liegen bei den Themen Abwasserbehandlung und vorbeu-
30 | Rechtliche Anforderungen
gender Hochwasserschutz. Dabei spielt die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser eine entscheidende
Rolle (§ 55 WHG), denn diese sorgt einerseits für die
Grundwasserneubildung und beugt andererseits dem
Entstehen von Hochwasser und Überschwemmungen vor.
Gleiches sieht auch das Brandenburgische Wassergesetz
(BbgWG Stand: 01/2016) vor. Nach § 54 (4) BbgWG ist
nicht verunreinigtes Niederschlagswasser zu versickern.
7. Fördermittel
Auf den folgenden Seiten sind Fördermittelquellen mit Stand vom September 2016 für Planung
und Umsetzung aufgelistet. Aufgrund der häufigen Anpassung der Förderrichtlinien sind Änderungen
vorbehalten. Für weitere Förderprogramme oder Aktualisierungen empfiehlt sich ein Blick auf
www.foerderdatenbank.de.
7.1 Planung
7.1.1 BAFA – Vor-Ort-Beratung
Zuschuss (nur für Sanierung) · Stand: 03/2015
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA) können Eigentümer von selbst genutztem oder
vermietetem Eigentum eine Energieberatung beantragen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die S­ anierung zu
einem w KfW-Effizienzhaus zeitlich zusammenhängend
durchgeführt wird oder die einzelnen Maßnahmen nach
einem Sanierungsfahrplan aufeinander abstimmt durchgeführt werden. Antragsteller ist der jeweilige Energieberater.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe
von 60 % der förderfähigen Beratungskosten:
cc maximal 800 EUR bei Ein- und Zweifamilienhäusern
7.1.2 KfW 431 – Energieeffizient Bauen
und Sanieren – Baubegleitung
Zuschuss · Stand: 04/2016
Die KfW-Bank bezuschusst die Baubegleitung bei
­energieeffizientem Sanieren mit 50 % der Kosten,
­maximal jedoch 4.000 EUR. Dieser Zuschuss kann nur in
Verbindung mit den KfW-Programmen 151, 152, 430
oder 153 gewährt werden.
Dazu zählen:
cc Detailplanung
cc Unterstützung
bei der Ausschreibung
cc Kontrolle
der Bauausführung
cc Abnahme
der Sanierung
cc maximal
1.100 EUR bei Wohnhäusern
mit mindestens drei Wohneinheiten
Fördermittel | 31
7.2 Sanierung
7.2.1 BAFA – Heizungsoptimierung
KfW-Denkmal-Sanierung
Zuschuss · Stand: 08/2016
Das BAFA fördert die Optimierung bestehender Heizungssysteme. Hierzu zählt einerseits der Austausch von
Heizungs-Umwälzpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen durch hocheffiziente Modelle. Andererseits wird
der hydraulische Abgleich gefördert. In Verbindung
­damit kann auch die Anschaffung und fachgerechte
­Installation von voreinstellbaren Thermostatventilen,
Einzelraumtemperaturreglern, Strangventilen, Technik
zur Volumenstromregelung, separater Mess-, Steuerungsund Regelungstechnik mit Benutzerinterface, Pufferspeichern sowie die professionelle Einstellung der Heizkurve
gefördert werden.
Kredit
Auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden
mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz ist förder­
fähig, und zwar mit erleichterten Fördervoraussetzungen.
Gefördert werden die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
und Einzelmaßnahmen wie bspw. der Heizungstausch
oder die Erneuerung der Fenster. Die Konditionen entsprechen der Sanierung eines Nicht-Denkmals, jedoch
sind im Denkmalbereich höhere Energieverbräuche
(+60 %) und Transmissionswärmeverluste (+75 %)
­zulässig, bezogen auf die entsprechenden Referenz­
gebäude der Energieeinsparverordnung (EnEV).
Die Förderung beträgt 30 % der Nettoinvestitionskosten,
höchstens jedoch 25.000 EUR.
7.2.2 KfW 151 – Energieeffizient Sanieren
Kredit · Stand: 07/2016
Die KfW Bank fördert die Sanierung von Gebäuden mit
einem zinsgünstigen Kredit und stellt dazu Tilgungszuschüsse in Aussicht. Der effektive Jahreszins beträgt
­aktuell 0,75 % und je Wohneinheit werden bis zu
100.000 EUR Kredit gewährt, wenn ein KfW-Effizienzstandard angestrebt wird, oder bis zu 50.000 EUR bei
Einzelmaßnahmen.
Auch wenn die denkmalpflegerischen Ansprüche eine
energetische Sanierung in diesem Rahmen nicht möglich
machen, besteht dennoch die Möglichkeit der Förderung.
In diesem Fall muss eine sachverständige Person für
Baudenkmale hinzugezogen werden, die die Planung auf
die gestalterischen Vorgaben abstimmt, eine Gebäude­
bilanzierung durchführt und nachweist, dass alle unter
­Berücksichtigung der Auflagen zum Erhalt der wertvollen
Bausubstanz technisch möglichen Maßnahmen zur
­energetischen Sanierung umgesetzt werden.
Der Tilgungszuschuss ist abhängig vom KFW-Effizienzhaus-Standard, der angestrebt bzw. erreicht wird.
(w vgl. Abb. 25)
Gefördert werden Wärmedämmung, Erneuerung
der Fenster und Außentüren, Erneuerung und
­Optimierung der Heizungsanlage sowie der
Lüftungsanlage, die Baunebenkosten,
Wiederherstellungskosten und auch
Beratungs-, Planungs- und Bau­
begleitungsleistungen.
KfW 151
Höhe Tilgungszuschuss
in Bezug auf die Darlehenssumme/
pro Wohneinheit (WE)
KfW-Effizienzhaus 85
bis zu 17.500 EUR/WE
Einzelmaßnahmen
bis zu 3.750 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 115/
KfW-Effizienzhaus Denkmal
bis zu 12.500 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 100
bis zu 15.000 EUR/WE
Höhe des
Tilgungszuschusses
in Bezug auf die
Darlehenssumme
Abb. 25: KfW 151 Konditionen
des Tilgungszuschusses
32 | Fördermittel
Ç
KfW-Effizienzhaus 70
bis zu 22.500 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 40/40+
bis zu 27.500 EUR/WE
27,5%
22,5%
12,5%
7,5%
15%
17,5%
Ab 1.4.2016 Heizungs-/Lüftungspaket
bis zu 6.250 EUR/WE
7.2.3 KfW 430 – Energieeffizient Sanieren
Investitionszuschuss · Stand: 04/2016
Neben den Krediten im Bereich Sanierung bietet die
KfW-Bank auch ein Zuschussprogramm an. Die Höhe
des Zuschusses richtet sich ebenfalls nach dem Effizienzhaus-Standard, welcher mit der Umbaumaßnahme
­erreicht wird. (w vgl. Abb. 26)
Gefördert werden Wärmedämmung von Wänden und
Dächern, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung und Optimierung der Heizungsanlage sowie
der Lüftungsanlage, die Baunebenkosten, Wiederherstellungskosten und auch Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen.
­ aximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Voraussetzunm
gen dafür sind ein störungsfreier Darlehensverlauf sowie
keine vorzeitigen (Teil-)Rückzahlungen des KFW-Darlehens.
7.2.5 ILB – Wohneigentum – Modernisierung/
Instandsetzung mit energetischer Sanierung
Kredit ·Stand: 02/2016
Die ILB fördert die energetische Sanierung von selbst
­genutztem Wohneigentum in Innenstädten mit einem
zinsfreien Darlehen. Voraussetzung ist eine Mindesteigenleistung von 15 % und die Einhaltung einer Einkommensgrenze. Die Höhe dieser Grenze muss bei der ILB
­erfragt werden. Weitere Bedingungen sind:
cc Die
7.2.4 ILB – Energieeffizienter Wohnungsbau
Kredit · Stand: 10/2016
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
­gewährt kommunalen Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und privaten Investoren der
Wohnungswirtschaft einen weiteren Tilgungszuschuss zu
dem KfW-Programm 151 Energieeffizient Sanieren.
Der Zuschuss beträgt 5 % des Zusagebetrages, aber
Wohnung muss vor dem 2.2.2002
errichtet worden sein.
cc Die
Kosten des Vorhabens sind mindestens
500 EUR/m² Wohnfläche.
cc Ziel
der Sanierung ist Neubauniveau entsprechend
der aktuellen Energieeinsparverordnung.
cc Das
Gebäude liegt innerhalb eines Vorranggebietes
für Wohnen (w vgl. Kapitel 6.3 auf Seite 26).
KfW 430
Höhe Investitionszuschuss
in Bezug auf die förderfähigen Kosten/
pro Wohneinheit (WE)
Einzelmaßnahmen
bis zu 5.000 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 85
bis zu 20.000 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 115/
KfW-Effizienzhaus Denkmal
bis zu 15.000 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 100
bis zu 15.000 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 70
bis zu 25.000 EUR/WE
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 40/40+
bis zu 30.000 EUR/WE
30,0%
25,0%
15,0%
10,0%
17,5%
Heizungs-/Lüftungspaket
bis zu 7.500 EUR/WE
20,0%
Höhe des
Investitionszuschusses
in Bezug auf die
förderfähigen Kosten
˜
Abb. 26: KFW 430 Konditionen
des Investitionszuschusses
Fördermittel | 33
7.2.7 Landkreis Barnim – Denkmalförderung
Zuschuss · Stand: 11/2014
Der Landkreis Barnim unterstützt Eigentümer oder
­Verfügungsberechtigte bei der Erhaltung und Sanierung
ihrer Denkmale. Zu den Denkmalen zählen Baudenkmale,
zu Denkmalbereichen gehörende bauliche Anlagen,
­beweglichen Denkmale und Bodendenkmale. In Eberswalde existieren zwei Denkmalbereiche sowie zahlreiche
Baudenkmale (w vgl. Kapitel 6.3 auf Seite 26).
7.2.6 ILB – Mietwohnungsbau Modernisierung
Kredit · Stand 02/2016
Die ILB fördert die generationsgerechte Sanierung von
Mietwohngebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen zur Vermietung zu sozialverträglichen Mieten.
Gefördert werden:
cc bauliche Maßnahmen
cc generationsgerechte
Gestaltung
der Hof- und Freiflächen
cc die
Verbesserung der Energieversorgung, der Wasser­
ver- und entsorgung, der sanitären Einrichtungen
cc bauliche
Maßnahmen, die Energie- und
Wassereinsparungen bewirken
cc Schaffung
von Voraussetzungen für die Nutzung von
Informations- und Kommunikationstechnik
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben
innerhalb eines Vorranggebietes für Wohnen oder eines
Konsolidierungsgebietes des Stadtumbaus liegt.
Die Förderung erfolgt als Darlehen bis zu einer Höhe von
1100 EUR/m². Die Förderdarlehen sind für 20 Jahre z­ insfrei.
Zuwendungsfähig sind:
cc vorbereitende Maßnahmen
cc Maßnahmen
zur Denkmalsicherung, Erhaltung
und Instandsetzung
cc Investitionen
an Denkmalen, die mit einer dem
Denkmalstatus dienenden Wertsteigerung einhergehen
cc die
Dokumentation an Denkmalen und Bauforschung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer maximalen
Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtaus­
gaben. Für archäologische Voruntersuchungen und die
archäologische Dokumentation von Bauvorhaben gilt ein
maximaler Zuwendungsbetrag von 1.500 EUR pro
­Vor­haben. Der Zuwendungsbetrag muss mindestens
500 EUR betragen.
7.2.8 Stadt Eberswalde – Umweltprojekte
Zuschuss · Stand: 04/2010
Die Stadt Eberswalde gewährt über die Förderrichtlinie
Umweltprojekte Zuwendungen für Maßnahmen, die zur
Begrünung der Stadt beitragen. Darunter fällt auch die
Gebäudebegrünung. Die maximale Höhe der Zuwendung
beträgt 1.000 EUR.
7.3 Neubau
7.3.1 KfW 153 – Energieeffizient Bauen
Kredit · Stand: 04/2016
Die Regelungen aus der Energieeinsparverordnung sind
Pflicht im Neubaubereich und entsprechen dem KfW-­
Effizienzhaus 70. Dafür stellt die KfW-Bank ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von 100.000 EUR je Wohneinheit
zur Verfügung. Wer effizienter baut, also ein Gebäude mit
geringerem Energiebedarf, wird mit einem Tilgungszuschuss belohnt. Generell gilt: Je energieeffizienter das
Bauwerk ausfällt, desto attraktiver die Konditionen.
Hier benennt die KfW-Bank die Effizienzhausstandards
KfW 55, KfW 40 und KfW 40 Plus (w siehe Energetische
Gebäudestandards).
Sollzins
Laufzeit
KfW
KfW (Jahre)
40/55
70
Anlaufzeit
tilgungsfrei
(Jahre)
Zinsbindung
(Jahre)
0,75% 1,00 %
4–10
1–2
10
0,75% 1,20 %
11–20
1–3
10
0,75% 1,20 % 21–30
1–5
10
Tabelle 4: Kreditkonditionen für KfW 153
34 | Fördermittel
Û
Die Attraktivität der zinsgünstigen Darlehen steigt zudem mit dem Tilgungszuschuss. Wieder gilt: Je energieeffizienter gebaut wird, desto besser die Konditionen.
7.3.5 BAFA – Innovations- und Zusatzförderung
KfW-Effizienzhaus
Tilgungszuschuss KfW-Bank
KfW-Effizienzhaus
40 Plus
15% der Darlehenssumme
bis zu 15.000 EUR
für jede Wohneinheit
Zuschuss · Stand: 12.2015
Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien werden über die BAFA-Richtlinie Heizen mit Erneuerbaren
Energien hauptsächlich bei Heizungssanierungen gefördert (w vgl. Kapitel 7.4.1 auf Seite 37). Das heißt, es
muss bereits eine Heizung im Gebäude verbaut sein.
Neubau scheidet hier also aus.
KfW-Effizienzhaus 40
10 % der Darlehenssumme
bis zu 10.000 EUR
für jede Wohneinheit
Jedoch bietet die BAFA Innovations- und Zusatzförderung die Möglichkeit, Fördermittel zur Nutzung erneuerbarer Energien auch im Neubaubereich zu erhalten.
KfW-Effizienzhaus 55
5% der Darlehenssumme
bis zu 5.000 EUR
für jede Wohneinheit
Û
Tabelle 5: Tilgungszuschüsse der KfW-Bank
Solarthermie
Voraussetzung für eine Innovations-/Zusatzförderung ist,
dass es sich um eine große Anlage von mindestens 20 m²
handelt und damit mindestens 3 Wohneinheiten oder ein
Nichtwohngebäude mit mindestens 500 m² Nutzfläche
versorgt werden.
7.3.2 ILB – Energieeffizienter Wohnungsbau
Kredit · Stand: 10/2016
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg gewährt
einen weiteren Tilgungszuschuss zu dem KfW Programm
153 Energieeffizient Bauen. Der Zuschuss beträgt 5 %
des Zusagebetrages, aber maximal 100.000 EUR je
Wohneinheit. Voraussetzungen dafür sind ein störungsfreier Darlehensverlauf sowie keine vorzeitigen (Teil-)
Rückzahlungen des KFW-Darlehens.
7.3.3 ILB – Mietwohnungsbau – Neubau
Kredit · Stand: 02/2016
Die ILB fördert den Neubau von Gebäuden mit mindestens drei Mietwohnungen mit der Maßgabe, dass die
Wohnungen dauerhaft, das heißt für 20 bis 25 Jahre, zu
sozial verträglichen Preisen verfügbar sind. Weiterhin
muss das Vorhaben innerhalb eines Vorranggebietes
Wohnen liegen (w vgl. Kapitel 6.3 auf Seite 26).
Reine Einfamilienhäuser sind daher von der Zusatz­
förderung ausgenommen.
Warmwasserbereitung
Gefördert werden Solarkollektoranlagen von 20 bis
100 m², deren erzeugte Wärme der Warmwasserbereitung dient. Der Zuschuss beträgt bis zu 75 EUR pro
­angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Gefördert werden Solarkollektoranlagen von 20 bis
100 m², deren erzeugte Wärme der Raumheizung und
der Warmwasserbereitung dient. Der Zuschuss beträgt
bis zu 150 EUR pro angefangenem Quadratmeter
­Bruttokollektorfläche.
Die Förderung erfolgt über ein zinsfreies Darlehen bis zu
einer Höhe von 1.800 EUR/m².
7.3.4 ILB – Wohneigentum Neubau
Kredit · Stand: 01/2016
Die ILB fördert den Neubau in innerstädtischen Baulücken und Recyclingflächen. Die Förderbedingungen entsprechen denen aus w 7.2.5 ILB – Wohneigentum – Modernisierung/Instandsetzung mit energetischer Sanierung.
(Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft)
Fördermittel | 35
Biomasse
Im Neubaubereich können Biomasseanlagen bis 100 K
­W
gefördert werden, wenn sie mit einer Sekundärmaßnahme
zur Emissionsminderung ausgestattet sind und zur Effi­
zienzsteigerung ein Abgaswärmetauscher i­ntegriert ist.
Die Maßeinheit Liter pro Kilowatt (l/kW) beschreibt hier
die Größe des Pufferspeichers, der einen effizienten Betrieb einer Pelletheizung gewährleistet.
Fördersätze für Biomasse im Neubau
Heizungstypen
Partikelabscheidung
Brennwertnutzung
Pelletofen mit Wassertasche
2.000 EUR
–
Pelletkessel
3.000 EUR
3.000 EUR
Pelletkessel
mit neu errichtetem P­ ufferspeicher von mind. 30 l/kW
3.500 EUR
3.500 EUR
Hackschnitzel-Kessel
mit vorhandenem P­ ufferspeicher von mind. 30 l/kW
3.500 EUR
3.000 EUR
Hackschnitzel-Kessel
mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
3.500 EUR
3.500 EUR
Scheitholzvergaserkessel
mit vorhandenem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
2.000 EUR
3.000 EUR
Scheitholzvergaserkessel
mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
2.000 EUR
3.500 EUR
Tabelle 6: Fördersätze Biomasse im Neubau (Quelle: www.bafa.de)
Wärmepumpen
Wärmepumpen mit einer „hohen Jahresarbeitszahl oder
verbesserter Systemeffizienz“ können eine Innovationsförderung erhalten. Bei gasbetriebenen Wärmepumpen
muss diese 1,5 und bei allen anderen Wärmepumpen
mindesten 4,5 betragen.
Û
Als Zusatzförderung gibt es einen Lastmanagement­bonus
und einen Kombinationsbonus (Solarkollektoranlagen,
Biomasseanlagen, kombinierte Solarkollektor- und
­Photovoltaikanlagen sowie Wärmenetze). Außerdem
können ein Gebäudeeffizienzbonus gewährt werden
­sowie die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energe­
tischen ­Optimierung.
Fördersätze für Wärmepumpen im Neubau
Betriebsart
Betriebsweise/Wärmepumpenart
Wärmequelle
Fördersatz je kW
Fördersatz mind.
Elektrisch
Wärmepumpe leistungsgeregelt
und/oder monovalent
Luft/Wasser
40 EUR
1.500 EUR
Elektrisch
Sonstige Wärmepumpe
(fixed-speed, bivalent etc.)
Luft/Wasser
40 EUR
1.300 EUR
Elektrisch
Sole-Wärmepumpe
mit Erdsondenbohrung
Sole (Erde)
100 EUR
4.500 EUR
Elektrisch
Sonstige Erdwärme-/
Grundwasser-Wärmepumpe
Erde und Wasser
100 EUR
4.000 EUR
alle
100 EUR
4.500 EUR
Gas
–
Tabelle 7: Fördersätze Wärmepumpe im Neubau (Quelle: www.bafa.de)
36 | Fördermittel
Û
7.4 Erneuerbare Energien/Energieeffizienz
7.4.1 BAFA – Heizen mit Erneuerbaren Energien
Zuschuss · Stand: 01/2017
Dieses Förderprogramm betrifft hauptsächlich den
­Gebäudebestand. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt
der Inbetriebnahme der neuen Anlage ein anderes
­Heizungssystem mindestens 2 Jahre in Betrieb war.
Solarthermieanlagen
Warmwasserbereitung
Gefördert werden Solarkollektoranlagen mit maximal
40 m², aber mindestens 3 m² Kollektorfläche in Kombi­
nation mit einem Speicher von mindestens 200 Litern.
Je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche
­beträgt die Basisförderung 50 EUR, mindestens jedoch
500 EUR.
Eine Innovationsförderung existiert für große Solarkollektoranlagen im Gebäudebestand (mindestens 3 Wohneinheiten oder 500 m² Nutzfläche bei Nichtwohnge­
bäuden) von 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche. Der
Zuschuss beträgt bis zu 100 EUR je angefangenem
­Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Warmwasserbereitung + Heizungsunterstützung
Gefördert werden Solarkollektoranlagen bis zu einer
­Größe von 40 m² Kollektorfläche. Anlagen mit Vakuumröhren- und Vakuumflachkollektoren müssen mindestens
7 m² und mindestens 50 Liter Speichervolumen je Qua­
dratmeter Bruttokollektorfläche aufweisen. Bei Flach­
kollektoranlagen sind es mindestens 9 m² und mindestens 40 Liter Speichervolumen je Quadratmeter
Bruttokollektorfläche.
gebäuden) von 20 bis 100 m² Bruttokollektorfläche. Der
Zuschuss beträgt bis zu 200 EUR je angefangenen
­Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Für Warmwasserbereitung und Warmwasserbereitung
mit Heizungsunterstützung existiert weiterhin die Möglichkeit einer Zusatzförderung, innerhalb derer es einen
Kombinationsbonus für Biomassenanlagen, Wärmepumpenanlagen, Wärmenetze und Kesseltausch gibt. Außerdem können ein Gebäudeeffizienzbonus gewährt werden
sowie die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung.
Biomasseanlagen
Pelletanlagen
Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit
Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer
Zündung.
Die Förderung beträgt bis zu 80 EUR je Kilowatt
­installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch:
cc 2.000 EUR bei Pelletöfen mit Wassertasche
cc 3.000
EUR bei Pelletkesseln
cc 3.500
EUR bei Pelletkesseln mit neu errichtetem
Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von
mindestens 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung
Die Förderhöhe beträgt 140 EUR je angefangenem
­Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch
2.000 EUR.
Die Erweiterung von bestehenden Anlagen um 4 bis
40 m² wird mit 50 EUR je zusätzlich installiertem
­Quadratmeter Bruttokollektorfläche vergütet.
Eine Innovationsförderung existiert für große Solar­
kollektoranlagen im Gebäudebestand (mindestens 3
Wohneinheiten oder 500 m² Nutzfläche bei Nichtwohn-
Fördermittel | 37
Hackschnitzel-Anlagen
Gefördert werden automatisch beschickte Anlagen mit
Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer
Zündung und einem Pufferspeicher von mindestens 30 l/
kW. Die Förderung beträgt pauschal 3.500 EUR je Anlage.
Scheitholz-Anlagen
Gefördert werden besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, kombiniert mit einem Pufferspeicher von
mindestens 55 l/kW. Die Liste der förderfähigen Scheitholzvergaserkessel kann unter w www.bafa.de heruntergeladen werden.
Die Förderung beträgt pauschal 2.000 EUR je Anlage.
Eine Innovationsförderung wird für Biomasseanlagen mit
Maßnahmen zur Emissionsminderung gewährt.
Innovationsförderung Biomasse im Gebäudebestand 18
Heizungstypen
Partikelabscheidung
Brennwertnutzung
Pelletofen mit Wassertasche
3.000 EUR
–
Pelletkessel
4.500 EUR
4.500 EUR
Pelletkessel
mit neu errichtetem ­Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5.250 EUR
5.250 EUR
Hackschnitzel-Kessel
mit vorhandenem P­ ufferspeicher von mind. 30 l/kW
5.250 EUR
4.500 EUR
Hackschnitzel-Kessel
mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW
5.250 EUR
5.250 EUR
Scheitholzvergaserkessel
mit vorhandenem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
3.000 EUR
4.500 EUR
Scheitholzvergaserkessel
mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 55 l/kW
3.000 EUR
5.250 EUR
Û
Tabelle 8: Innovationsförderung Biomasse im Gebäudebestand (Quelle: www.bafa.de)
Für Biomasseanlagen existiert weiterhin die Möglichkeit
einer Zusatzförderung, innerhalb derer es ­einen Kombinationsbonus für Solarkollektoranlagen, Wärmepumpenanlagen und Wärmenetze gibt. A
­ ußerdem können ein
Gebäudeeffizienzbonus ­gewährt werden sowie die Förderung von Einzelmaßnahmen zur energetischen Optimierung.
Für Pelletanlagen ist der Mindestförderbetrag angegeben, ansonsten 80 EUR/kW.
18
38 | Fördermittel
Wärmepumpen
Gefördert werden Wärmepumpen bis 100 Kilowatt
Nennwärmeleistung für folgende Verwendungen:
cc kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung
in Wohngebäuden
cc Raumheizung
von Wohngebäuden, wenn die
Warmwasserbereitung des Gebäudes zum
wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien erfolgt
cc Raumheizung
von Nichtwohngebäuden
cc Bereitstellung
gewerblicher Prozesswärme
cc Bereitstellung
von Wärme für Wärmenetze
Elektrische Wärmepumpen
Basisförderung: Wärmequelle Luft
Die Basisförderung beträgt bis zu 40 EUR je kW
­installierter Nennwärmeleistung. Mindestens jedoch:
cc 1.500 EUR je Anlage bei leistungsgeregelten oder
monovalenten Wärmepumpen
cc 1.300
EUR je Anlage bei allen sonstigen
elektrischen Luft-Wärmepumpen
Basisförderung: Wärmequelle Erde und Wasser
Die Basisförderung beträgt bis zu 100 EUR je kW
­installierter Nennwärmeleistung. Mindestens jedoch:
cc 4.000 EUR je Anlage bei allen
elektrischen Wärmepumpen
cc 4.500
EUR je Anlage bei elektrischen Wärmepumpen
mit gleichzeitiger Erdsondenbohrung
Neben der Basisförderung kann auch die Innovations­
förderung im Gebäudebestand in Anspruch genommen
­werden. Voraussetzung ist eine verbesserte Systemeffi­
zienz oder eine höhere Jahresarbeitszahl der beantragten
Wärmepumpe.
Innovationsförderung: Wärmequelle Luft
Die Innovationsförderung beträgt bis zu 60 EUR je kW
installierter Nennwärmeleistung. Mindestens jedoch:
cc 2.250 EUR je Anlage bei leistungsgeregelten oder
monovalenten Wärmepumpen
cc 1.950
EUR je Anlage bei allen sonstigen elektrischen
Luft-Wärmepumpen
Innovationsförderung: Wärmequelle Erde oder Wasser
Die Innovationsförderung beträgt bis zu 150 EUR je kW
installierter Nennwärmeleistung. Mindestens jedoch:
cc 6.750 EUR je Anlage bei Sole-Wärmepumpe
mit Erdsondenbohrung
cc 6.000
EUR je Anlage bei elektrischen sonstigen
Erdwärme-Grundwasser-Wärmepumpen
Als Zusatzförderung gibt es einen Lastmanagementbonus, einen Kombinationsbonus (Solarkollektoranlagen,
Biomasseanlagen, kombinierte Solarkollektor- und
­Photovoltaikanlagen sowie Wärmenetze). Außerdem
können ein Gebäudeeffizienzbonus ­sowie die Förderung
von Einzelmaßnahmen zur energe­tischen ­Optimierung
gewährt werden.
Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen
Die Basisförderung beträgt bis zu 100 EUR je Kilowatt
installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch
4.500 EUR je Anlage.
Nachträgliche Optimierung bereits
geförderter Anlagen
Bei bereits geförderten Heizungsanlagen (Solarkollektor-,
Biomasseanlage oder Wärmepumpe) besteht die Möglichkeit, eine Optimierung gefördert zu bekommen.
­Voraussetzung dafür ist, dass die Anlage nicht jünger als
drei Jahre und nicht älter als sieben Jahre ist. Der Investitionszuschuss liegt bei 200 EUR, höchstens jedoch in
Höhe der förderfähigen Kosten.
Geförderte Wärmepumpen können bereits nach einem
Betriebsjahr mit Fördermitteln optimiert werden. Dabei
gibt es einen Investitionszuschuss von 250 EUR, höchstens jedoch in Höhe der nachgewiesenen Nettoinvesti­
tionskosten.
7.4.2 BAFA – Kraft-Wärme-Kopplung
Zuschuss · Stand: 12/2015
Das BAFA fördert den Aufbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) auf zwei verschiedenen Wegen.
Zuschuss für Mini-KWK bis 20 Kilowatt
Für Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis zu einer
elektrischen Leistung von 20 Kilowatt elektrischer Leistung (kWel) gewährt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss bei Bestandsgebäuden, deren Bauantrag
vor dem 1.1.2009 gestellt bzw. die Bauanzeige vor dem
1.1.2009 erstattet wurde.
Fördermittel | 39
Die Höhe des Zuschusses hängt von der
elektrischen Leistung der Anlage ab:
Als weitere Fördervoraussetzung muss ein Wärmespeicher mit einer Kapazität von 60 Liter je thermischer
­Kilowattstunde sowie eine Steuerungs- und Regelungstechnik in Kombination mit einem intelligenten Wärmespeichermanagementsystem installiert sein. Ab 10 Kilowatt elektrischer Leistung ist die Installation von
Informations- und Kommunikationstechnik notwendig,
um Signale des Strommarktes empfangen und darauf
­reagieren zu können.
Zuschuss/Antragseingang ab 1.1.2015
<1 kW
1.900 EUR
>2 kW
2.200 EUR
>3 kW
2.500 EUR
>4 kW
2.800 EUR
>5 kW
2.900 EUR
>6 kW
3.000 EUR
>7 kW
3.100 EUR
>8 kW
3.200 EUR
>9 kW
3.300 EUR
>10 kW
3.400 EUR
>11 kW
3.410 EUR
>12 kW
3.420 EUR
>13 kW
3.430 EUR
>14 kW
3.440 EUR
>15 kW
3.450 EUR
>16 kW
3.460 EUR
>17 kW
3.470 EUR
>18 kW
3.480 EUR
>19 kW
3.490 EUR
<20 kW
3.500 EUR
Û
Tabelle 9: Basisförderbetrag nach Leistungsstufen
(Quelle: www.bafa.de)
Zudem gibt es eine Bonusförderung für besonders
­effiziente Anlagen. Der Wärmeeffizienzbonus in Höhe
von 25 % wird als Aufschlag gewährt, wenn ein zweiter
Abgaswärmetauscher zur Brennwertnutzung installiert
wird und das Heizungssystem hydraulisch abgeglichen
ist. Weiter gibt es je Leistungsklasse einen wirkungsgradabhängigen Stromeffizienzbonus von 60 % der
­Basisförderung.
Stromeffizienzbonus
Leistung Min. (kWel)
>0
>1
>4
>10
Leistung Max. (kWel)
≤1
≤4
≤10
≤20
Elektrischer
­Wirkungsgrad
>31 % >31 % >33 % >35 %
bei Nennleistung gemäß der
zertifizierten ­techn. Leistungsdaten der Mini-KWK-Anlage
Û
Tabelle 10: Stromeffizienzbonus (Quelle: www.bafa.de)
40 | Fördermittel
Einspeisevergütung nach
Kraft-Wärme-­Kopplungs-Gesetz
Für alle KWK-Anlagen und auch für Anlagen mit mehr
als 20 Kilowatt elektrischer Leistung, besteht die Möglichkeit der Einspeisung des erzeugten Stromes in das
Stromnetz. Je nach Anlagengröße variiert die Vergütung.
Die Stromvergütungen sind über das w Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu erfahren.
7.4.3 BAFA – Anreizprogramm
Energieeffizienz APEE
Zuschuss · Stand: 01/2016
Das Anreizprogramm kann für zwei Varianten der
­Heizungsmodernisierung in Anspruch genommen
­werden. Einerseits wenn ineffiziente Anlagen durch
­moderne Heizungen ersetzt werden. Andererseits wenn
in bestehende Heizungsanlagen eine der folgenden
­Formen der Energiegewinnung eingebunden wird:
cc Solarthermieanlage zur Unterstützung und
Modernisierung einer Heizungsanlage
auf Basis fossiler Energien
cc förderfähige
Biomasseanlage im Austausch gegen
eine Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien
cc Errichtung
einer förderfähigen effizienten
Wärmepumpenanlage im Austausch gegen eine
Heizungsanlage auf Basis fossiler Energien.
Die Grundförderung entspricht der Basisförderung und
Innovationsförderung aus dem Programm Heizen mit
­erneuerbaren Energien (w vgl. Kapitel 7.4.1 auf Seite
37). Der Energieeffizienzbonus aus dem Anreizprogramm Energieeffizienz erhöht die Grundförderung um
20 %. Weitere 600 EUR Zuschuss gibt es für die Optimierung des Heizsystems mit Bestandsaufnahme, hydraulischem Abgleich und weiterer Effizienzmaßnahmen wie
der Optimierung der Heizkurve, Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung oder dem Einsatz
von Einzelraumreglern.
Bedingungen für eine Förderung sind:
cc Ein bereits gewährter Zuschuss gemäß w Kapitel 7.4.1
BAFA – Heizen mit Erneuerbaren Energien.
cc Es
wird eine Optimierung des gesamten
Heizungssystems durchgeführt.
cc Die
zu ersetzende Heizungsanlage muss auf Basis
fossiler Energien betrieben worden und darf nicht
bereits mit Brennwerttechnik oder
Brennstoffzellentechnologie ausgestattet sein.
cc Eine
gesetzliche Austauschpflicht darf nicht bestehen.
7.4.4 KfW 167 – Energieeffizient Sanieren
Ergänzungskredit · Stand: 04/2016
Mit einem effektiven Jahreszins von 1,11 % fördert die
KfW-Bank die Umstellung von Heizungsanlagen auf
­Erneuerbare Energien in Höhe von bis zu 50.000 EUR je
Wohneinheit, wenn die Altanlage vor 2009 in Betrieb
­genommen wurde.
In Frage kommen dafür Solarthermieanlagen bis 40 m²,
Biomasseanlagen von 5 bis 100 Kilowatt, Wärmepumpen
bis 100 Kilowatt und kombinierte Heizungsanlagen auf
Basis erneuerbarer und fossiler Energieträger.
7.4.5 KfW 270 – Erneuerbare Energien
Kredit · Stand: 08.2016
Die KfW-Bank vergibt Darlehen für den Aufbau, die
­Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Erzeugung
von Strom aus erneuerbaren Quellen. Dazu zählen
­Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Batteriespeicher
für erneuerbare Energie-Anlagen und Biogasanlagen.
Über dieses Programm können Anlagen mit einem Investitionsvolumen von bis zu 50 Mio. EUR realisiert werden.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass zumindest ein
Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist
wird.
7.4.6 KfW 271, 272, 281, 282 –
Erneuerbare Energie „Premium“
Kredit und Tilgungszuschuss · Stand: 08/2016
Die KfW-Bank vergibt Darlehen und Tilgungszuschüsse
für die Errichtung von großen Solarthermieanlagen
(>40 m²), Biomasseanlagen, großen Wärmespeichern
(>10 m³), KWK-Biomasseanlagen (>100 kW), Wärmepumpen (>100 kW), aus erneuerbaren Energien gespeiste
Wärmenetze sowie Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie ab 400 m Tiefe. Der maximale
Kreditbetrag beträgt 10 Mio. EUR. Die Tilgungszuschüsse
variieren je nach Energieerzeugungsanlage.
7.4.7 KfW 275 – Erneuerbare
Energien – Speicher
Kredit · Stand: 08/2016
Die KfW-Bank vergibt Darlehen mit Zinssatz ab 1 % für
die Neuinstallation von einem stationären Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage (max.
30 kW) in Höhe von 100 % der Investitionskosten, ebenso für die Speichernachrüstung für Anlagen, die nach
2012 in Betrieb genommen wurden. Das Batteriespeichersystem muss sich in Deutschland befinden und mindestens für 5 Jahre betrieben werden.
Zusätzlich besteht seit 1.3.2016 die Möglichkeit, einen
Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Energie zu beantragen.
Antragszeitraum
Höhe des
­Tilgungszuschuss
1.3. (Programmbeginn)–30.2.2016
25%
1.7.2016–31.12.2016
22%
1.1.–30.6.2017
19%
1.7.–31.12.2017
16%
1.1.–30.6.2018
13%
1.7.–31.12.2018
(Programmende)
10 %
Fördermittel | 41
8. Beratungsstellen der Region
Verbraucherzentrale
Stadt Eberswalde
Die Verbraucherzentrale bietet kompetente und unabhängige Beratung zu Energieeinsparung und zum Einsatz
erneuerbarer Energien in privaten Wohngebäuden.
Die Stadt Eberswalde steht bei Bauvorhaben und Fragen
zum Baurecht, zu Fördermitteln und zu erneuerbaren
Energien unter Telefon 03334 64-610 zur Verfügung.
In 30 Orten des Landes Brandenburg beraten erfahrene
Architekten und Ingenieure zu allen Fragen rund um den
effizienten Energieeinsatz:
cc baulicher Wärmeschutz
Berater für Förderprogramme des Bundes
cc Heizungs-
und Regelungstechnik
cc Solarenergie,
Wärmepumpen
cc energierelevante
Förderprogramme
cc Heizkostenabrechnung
cc Wechsel
des Energieversorgers
cc Stromsparen
cc alle
i
im Haushalt
weiteren Themen des privaten Energieverbrauchs
Weitere Beratungsmöglichkeiten bieten Ihnen die
­Energieeffizienzexperten für die Förderprogramme
des Bundes.
Unter w www.energie-effizienz-experten.de sind die
Energieberater der Region gelistet.
Aber auch Energieversorgungsunternehmen, der ­lokale
Handwerksbetrieb oder Schornsteinfeger kann Fragen
zum Einsatz erneuerbarer Energien, zum Stromsparen
oder der richtigen Dämmung von Dächern beantworten.
Landkreis Barnim
Beratungsstelle Eberswalde
im Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio
Puschkinstr. 13 · Termintelefon 0331-98 22 999 5
Persönliche Beratung
Dienstag/Donnerstag 10–13 Uhr und 14–18 Uhr,
­telefonische Anmeldung erforderlich (Mo–Fr 9-18 Uhr)
Kosten Grundberatung: 5 EUR (Unkostenbeitrag)
Detailcheck: 40 EUR
w www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
42 | Beratungsstellen der Region
Die Webseite der Barnimer Energiegesellschaft bietet
unter w kw.beg-barnim.de eine Suche nach regionalen
Energieberatern und regionalen Handwerkern an. Zudem
erhalten Sie weitere Informationen zu den ­Themen Mobilität, Energiegewinnung sowie Innovation und, sofern
möglich, sind jeweils auch Beispiele aus der R
­ egion zur
weiteren Information aufgeführt.
w kw.beg-barnim.de
9. Weiterführende Literatur
Altbausanierung mit nachwachsenden Rohstoffen.
Erschienen 2014. Fachagentur für Nachwachsende
­Rohstoffe e. V. (FNR).
w www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/­
Broschuere_Altbausanierung_Nachdruck_2016_Web.pdf
Ausbauen und Gestalten mit nachwachsenden
­Rohstoffen. Erschienen 2016. Fachagentur für
­Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
w https://mediathek.fnr.de/ausbauen-und-gestaltenmit-nachwachsenden-rohstoffen.html
Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen.
­Erschienen 2015. Fachagentur für Nachwachsende
­Rohstoffe e. V. (FNR).
w https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/
samples/b/r/brosch_baustoffe_web.pdf
Energetische Gebäudesanierung – Wider die falschen
Mythen. Erschienen online ohne Datum.
w www.duh.de/4762.html
Grüne Innovation Dachbegrünung.
Erschienen online ohne Datum.
Fachvereinigung ­Bauwerksbegrünung e. V. (FBB)
w www.gebaeudegruen.info/service/downloads/­
fbb-fachinfos/dachbegruenung/
Grüne Innovation Fassadenbegrünung.
Erschienen online ohne Datum.
Fachvereinigung ­Bauwerksbegrünung e.V. (FBB)
w www.gebaeudegruen.info/service/downloads/
fbb-fachinfos/fassadenbegruenung/
Holzhauskonzepte. Erschienen 2013. Fachagentur für
Nachwachsende ­Rohstoffe e. V. (FNR).
w https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/
samples/b/r/broschuere_holzhauskonzepte_web.pdf
Leitfaden Nachhaltiges Bauen.
Erschienen 2014. Bundesministerium für Umwelt,
­Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ( ).
w www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-­
arbeitshilfen-veroeffentlichungen/leitfaden-­
nachhaltiges-bauen-2013.html
Marktübersicht Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen. Erschienen 2016. Fachagentur für
­Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR).
w www.fnr.de/fileadmin/allgemein/pdf/broschueren/­
Broschuere_Daemmstoffe_Nachdruck_2016_Web.pdf
Modernisierungsratgeber Energie. Kosten sparen –
Wohnwert steigern – Umwelt schonen. Erschienen
2015. Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena).
w https://shop.dena.de/fileadmin/denashop/media/
Downloads_Dateien/bau/2024_Modernisierungsratgeber_Energie.pdf
Nachhaltig Bauen. Baunetz Wissen.
w www.baunetzwissen.de
Nachhaltiges Planen und Bauen in Brandenburg.
­Erschienen 2013. Ministerium für Infrastruktur
und Landwirtschaft.
w www.mil.brandenburg.de/cms/detail.php/
bb1.c.366241.de/bbo_products_list_product
Naturdämmstoffe – Wider die falschen Mythen.
­Erschienen 2016. Deutsche Umwelthilfe.
w www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/­
Projektinformation/Energieeffizienz/Gebaeude/
Mythen_Naturdaemmstoffe_110216.pdf
Regenwassernutzungsanlagen: Moderne und
­ökologische Haustechnik. Erschienen 2001.
w http://fbr.de/publikation/fbr_tops/top1.pdf
Strohgedämmte Gebäude. Erschienen 2013.
­Fachagentur für Nachwachsende ­Rohstoffe e. V. (FNR).
w https://mediathek.fnr.de/media/downloadable/files/
samples/b/r/broschuere_strohgedaemmte_gebaeude_
web_neu.pdf
Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte.
Erschienen 2015. Umweltbundesamt.
w https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/378/publikationen/umwelt-_und_gesundheitsvertraegliche_bauprodukte.pdf
Versickerung und Nutzung von Regenwasser ­Vorteile, Risiken, Anforderungen. Erschienen 2005.
w https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/­
versickerung-nutzung-von-regenwasser
Regionaltypisches Bauen und energieeffizientes
Sanieren in der Region Barnim-Uckermark.
Erschienen 2013. Landesamt für Umwelt, Gesundheit
und Verbraucherschutz Biosphärenreservat
­Schorfheide-Chorin.
w www.hnee.de/_obj/EAF25517-CF0F-4A8C-9B2107D64FB497C8/outline/Lehmann-­Peters-2013_
Reg-Bauen-u-sanieren.pdf
Weiterführende Literatur | 43
Abkürzungsverzeichnis
Quellenverzeichnis
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BBSR
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Leitfaden Nachhaltiges Bauen.
BauGB Baugesetzbuch
BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
­Raumforschung
BHKW Blockheizkraftwerk
EnEV Energieeinsparverordnung
EWE regional ansässiger Energiedienstleister
FNR Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e. V.
HNEE Hochschule für nachhaltige Entwicklung
­Eberswalde
HTW Hochschule für Technik und Wirtschaft
ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
KFW Kreditbank für Wiederaufbau
kWh Kilowattstunden pro
m²∙a Quadratmeter und Jahr
kWel Kilowatt elektrischer Leistung
kWth Kilowatt thermischer Leistung
KWK Kraft-Wärme-Kopplung
KWKG Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz
kWp Kilo-Watt-Peak (von Solarmodulen abgegebene
elektrische Leistung unter Standard-Testbedingungen)
m² Quadratmeter
MWel Megawatt elektrischer Leistung
PV Photovoltaik
UBA Umweltbundesamt
WHG Wasserhaushaltsgesetz
FBB o. J. a
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V.
Grüne Innovation Dachbegrünung.
FBB o.J. b
Fachvereinigung Bauwerksbegrünung e. V.
Grüne Innovation Fassadenbegrünung.
HTW BERLIN 2015
Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Dezentrale Solarstromspeicher für die Energiewende.
IBS-HLK.DE 2016 Wärmepumpen.
w http://energieberatung.ibs-hlk.de/planwp.htm
F + B GMBH 2016
Forschung und Beratung für ­Wohnen, Immobilien und
Umwelt GmbH. Analyse des Einflusses der energetischen
Standards auf die Baukosten im öffentlichen geförderten
Wohnungsbau in Hamburg.
w www.hamburg.de/contentblob/6959248/
c369d0f01dfa52086a1df2d8bbcacbc3/data/
pdf-pm-analyse-baukosten.pdf
MIL 2013
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft.
Nachhaltiges Planen und Bauen in Brandenburg.
PASSIV.DE 2016 Passivhaus Institut.
w www.passiv.de
UBA 2014
Umweltbundesamt. Anteile der Energieformen Strom,
Wärme und Kraftstoffe.
w https://www.umweltbundesamt.de/daten/­
energiebereitstellung-verbrauch/anteile-der-­
energieformen-strom-waerme-kraftstoffe
UBA 2015
Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte –
Ratgeber für Architekten Bauherrn und Ingenieure.
w https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/378/publikationen/umwelt-_und_­
gesundheitsvertraegliche_bauprodukte.pdf
VDI 2015
Verein Deutscher Ingenieure. Statusreport ­
Regenerative Energien in Deutschland 2015.
Geiger 2014
Ökobilanz der neuen Heizanlage des zoologischen
­Gartens Eberswalde. Bachelorarbeit an der Hochschule
für nachhaltige Entwicklung.
44 | Weiterführende Literatur
Impressum
Herausgeber
Stadt Eberswalde
Breite Straße 41-44 · 16225 Eberswalde
Telefon 03334 64-0 · Fax 03334 64-119
[email protected]
www.eberswalde.de
Inhalt
Stadt Eberswalde
Stadtentwicklungsamt
Breite Straße 39 · 16225 Eberswalde
Telefon 03334 64-610 · Fax 03334 64-619
[email protected]
Stand März 2017
Gestaltung & Infografiken
FISCHUNDBLUME DESIGN
Yvonne Berthold & Katrin Hellmann GbR
Kastanienallee 79 · 10435 Berlin
www.fischundblume.de
Redaktionelle Endbearbeitung
Content Kitchen . Sonja Vogt
www.contentkitchen.de
Bildnachweis
Luftbild Barnim, Dr. R. Schliebenow (Titelbild),
Ulrich Wessollek (S. 18), istockphoto (S. 2/4 oben/7 oben/
20/22/24/31/37/38/42), Stadt Eberswalde, sonstige
­Quellen siehe ­jeweilige ­Bildunterschriften
Kartografie
Stadt Eberswalde (S. 26/27)
Gedruckt auf 100 % Recyclingpapier.
klimaneutral
natureOffice.com | DE-275-858644
gedruckt
Impressum | 45
Notizen
46 | Notizen
Notizen | 47
(Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft)
Stadt Eberswalde
Stadtentwicklungsamt
Breite Straße 39 · 16225 Eberswalde
Telefon 03334 64-610 · Fax 03334 64-619
[email protected]
www.eberswalde.de
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