Beratungsbericht über eine Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung Gebäude Aussteller Beraternummer (BAFA) Auftraggeber Erstellungsdatum Einfamilienhaus Schlesiergasse 15 64888 Musterstadt Dipl.Ing. Architekt, Energieberater Matthias Maurer Schillerstraße 50 64839 Münster 102078 Marina und Frank Muster Schlesiergasse 15 64888 Musterstadt 22.03.2011 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Für das untersuchte Gebäude wurden folgende Sanierungsvarianten entwickelt: Bezeichnung Ausgangsfall 1. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung 2. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung, Lüftung Effizienzhaus 115 Beschreibung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dichtigkeitsprüfung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Heizung Pelletkessel Warmwasserbereitung über Pelletkessel Einsparpotentiale Die Einsparpotentiale der Sanierungsvarianten stellen sich, bezogen auf das Bestandsgebäude, wie folgt dar: Bezeichnung spez. Heizwärmebedarf [kWh/(m²a)] HT' [W/(m²K)] spez. Primärenergiebedarf [kWh/(m²a)] spez. CO2-Emissionen [kg/(m²a)] spez. NOx-Emissionen [kg/(m²a)] Energiekosten [€/a] Investitionssumme [€] Amortisationszeit [a] Ausgangsfall 1. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung 145,6 0,823 249,7 54,2 0,0457 3.273,5 0,00 – 72,4 0,412 164,2 36,0 0,0301 2.177,5 66.870,0 22 2. WDVS, Effizienzhaus neue 115 Fenster, Aufsparrendämmung, Lüftung 72,4 72,4 0,410 0,410 152,8 58,8 34,4 12,2 0,0280 0,0972 2.077,2 2.496,3 78.870,0 95.870,0 23 23 Die Berechnungsgrundlagen sind: • Energieeinsparverordnung 2009 • DIN V 4108-6 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 2 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Empfehlung Aus Sicht des Energieberaters stellt die Sanierungsvariante 1 einen guten Kompromiss aus Energieeinsparung und notwendiger Investitionen dar. Neben der Amortisationszeit führten nachfolgende Punkte zu der Empfehlung: • Verminderung (Beseitigung) fast aller Wärmebrücken • Kosteneinsparung durch Kombination von Einzelmaßnahmen (Bsp. Gerüst für WDVS / Dach) • Wertsteigerung der Immobilie • Behaglichkeitssteigerung durch höhere Oberflächentemperaturen, Dämmung der Außenwände und Kellerdecke hervorgerufen durch Von der Variante 2 mit zentraler Lüftungsanlage wird aus konstruktiven abgesehen. Das Verlegen der Lüftungskanäle im Bestand ist sehr aufwendig, und führt zu starken Einschränkungen der Bewohner während der Arbeiten. Der Primärenergiebedarf und die Energiekosten werden nur geringfügig gesenkt, die Anschaffungskosten der Lüftungsanlage sind relativ hoch. Es wird jedoch empfohlen, dass Schlafzimmer im Kellergeschoss durch einen Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung zu belüften, da dort nur ein relativ kleines Fenster vorhanden sit. Nachrüstpflichten Gemäß der Energieeinsparverordnung 2009, §§10, 10a liegen am untersuchten Gebäude folgende Nachrüstpflichten vor: • Dämmung der ungedämmter Rohrleitungen und Armaturen im unbeheizten Keller (Heizraum) Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 3 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Aufbau des Beratungsberichts Der Bericht ist, wie der nachfolgenden Inhaltsangabe zu entnehmen, in 7 Kapitel unterteilt. Nach einer allgemeinen Einleitung folgt die Bestandsanalyse, in der die vorhandene Bau- und Anlagentechnik beschrieben und bewertet werden. Daran anschließend werden Einzelmaßnahmen beschrieben, die aus Sicht des Autors, zu einer energetisch sinnvollen Sanierung beitragen. Nach der Beschreibung der Einzelmaßnahmen, werden diese in Sanierungsvarianten miteinander kombiniert. Um die Einsparpotentiale der Varianten zu sehen, werden die Ergebnisse in einer Zusammenfassung gegenübergestellt. Am Ende des Berichts finden Sie eine Erklärung zur Berichtserstellung und einen Anhang, in dem Sie weiterführende Informationen zum Bericht finden. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 4 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Inhalt Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse ........................................................................................... 2 Aufbau des Beratungsberichts ..................................................................................................................... 4 Inhalt ............................................................................................................................................................. 5 1 Einleitung ............................................................................................................................................... 7 2 Bestandsanalyse ................................................................................................................................... 8 2.1 Grunddaten ................................................................................................................................... 8 2.2 Gebäudezustand .......................................................................................................................... 8 2.3 Fotografische Darstellung........................................................................................................... 12 2.4 Wärmebrücken ........................................................................................................................... 13 2.5 Energetische Bewertung ............................................................................................................ 14 2.5.1 Bautechnik .............................................................................................................................. 14 2.5.2 Anlagentechnik ....................................................................................................................... 16 2.6 3 4 2.6.1 Tatsächlicher Verbrauch ......................................................................................................... 16 2.6.2 Berechneter Bedarf ................................................................................................................ 17 Empfohlene Maßnahmen zur Energieeinsparung .............................................................................. 20 3.1 Dämmung des Satteldaches (Aufsparrendämmung) ................................................................. 22 3.2 Erneuerung der Fenster ............................................................................................................. 24 3.3 Wärmedämmung der Außenwände (WDVS) Kellergeschoss....................................................25 3.4 Wärmedämmung der Außenwände (WDVS) Erdgeschoss........................................................28 3.5 Wärmedämmung der Außenwände Innendämmung ................................................................. 29 3.6 Einbau eines Holzpelletkessels .................................................................................................. 30 3.7 Einbau einr Lüftungsanlage ........................................................................................................ 33 Sanierungsvarianten ........................................................................................................................... 34 4.1 Übersicht..................................................................................................................................... 34 4.2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung .................................................................................................... 34 4.2.1 4.3 Preisermittlung ........................................................................................................................ 35 Sanierungsvariante: 1. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung......................................... 36 4.3.1 Beschreibung .......................................................................................................................... 36 4.3.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit .......................................................................................... 36 4.4 Sanierungsvariante: 2. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung, Lüftung .......................... 37 4.4.1 Beschreibung .......................................................................................................................... 37 4.4.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit .......................................................................................... 37 4.5 5 Energiebilanz des Gebäudes ..................................................................................................... 16 Sanierungsvariante: Effizienzhaus 115 ...................................................................................... 39 4.5.1 Beschreibung .......................................................................................................................... 39 4.5.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit .......................................................................................... 39 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse ................................................................................. 40 5.1 Vergleich der Sanierungsvarianten ............................................................................................ 40 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 5 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 5.1.1 Endenergiebedarf (kWh/Jahr) ........................................... Fehler! Textmarke nicht definiert. 5.1.2 Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) ............................................................................................ 40 5.1.3 Jährliche CO2-Emissionen (kg/Jahr) ...................................................................................... 40 5.1.4 Erforderliche Investitionen (€)................................................................................................. 40 5.1.5 Anfängliche jährliche Energiekosten (€/Jahr) ......................................................................... 41 5.1.6 Berechnete Amortisationszeiten (Jahre) ................................................................................ 41 6 Erklärung ............................................................................................................................................. 41 7 Anhang ................................................................................................................................................ 43 7.1 Begrifflichkeiten .......................................................................................................................... 43 7.2 Allgemeine Hinweise zur Energieeinssparung ........................................................................... 46 7.3 Förderprogramme ....................................................................................................................... 48 7.3.1 Ansprechpartner ..................................................................................................................... 48 7.3.2 Förderprogramm Energieeffizient Sanieren der KfW ............................................................. 50 7.3.3 Förderprogramm Erneuerbare Energien der BAFA ............................................................... 52 7.4 Entsorgungskonzept ................................................................................................................... 53 7.5 Bewertungsschemata ................................................................................................................. 53 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 6 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 1 Einleitung Die Frage, warum die energetische Sanierung des Gebäudebestands notwendig und sinnvoll ist, hat spätestens mit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 an Bedeutung gewonnen. Das Inkrafttreten der EnEV stellte nicht nur schärfere Anforderungen an Neubauten gegenüber der bis dahin gültigen Wärmeschutzverordnung, sondern hatte auch Auswirkungen auf den Gebäudebestand. Diese Anforderungen wurden mit Inkrafttreten der novellierten EnEV 2009 am 01.10.2009 weiter verschärft. So werden für den Fall baulicher Veränderungen im Gebäudebestand „Bedingte Anforderungen“ gestellt. Darüber hinaus sind unabhängig von baulichen Veränderungen oder Sanierungsmaßnahmen auch „Nachrüstpflichten“ vorgeschrieben. „Bedingte Anforderungen“ sollen zur Verbesserung des Wärmeschutzes beitragen. Sie gelten bei der Sanierung oder Erweiterung von Gebäuden, wenn mehr als 10 Prozent der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes geändert werden. Alternativ kann der EnEV- Nachweis für Gebäude im Bestand auch als Gesamtbilanz geführt werden. Dabei darf der Jahresprimärenergiebedarf, gegenüber dem eines vergleichbaren Neubaus, um 40 Prozent überschritten werden. Ist die hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche größer als 50 Quadratmeter gelten für den neuen Gebäudeteil die gleichen Anforderungen wie für Neubauten, d.h. es muss eine Gesamtbilanz erstellt werden. Die „Nachrüstpflichten“ gemäß EnEV §§10 und 10a betreffen sowohl Bereiche der Bau- als auch der Anlagentechnik. So werden im anlagentechnischen Bereich der Austausch alter Heizkessel und die Dämmung ungedämmter, zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen, die sich in unbeheizten Räumen befinden, gefordert. Im baulichen Bereich betreffen die Nachrüstpflichten die Dämmung von ungedämmten, nicht begehbaren aber zugänglichen obersten Geschossdecken. Diese Anforderung ist nach dem 31.12.2011 auch auf begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume anzuwenden. Bei Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung (mindestens seit dem 01.02.2002) selbst bewohnt, sind die Nachrüstpflichten erst im Falle eines Eigentümerwechsels von dem neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang zu erfüllen. Generell gelten die Nachrüstverpflichtungen, mit Ausnahme des Kesselaustauschs, nur dann, wenn die für die Nachrüstung erforderlichen Aufwendungen durch die eintretenden Einsparungen in angemessener Frist erwirtschaftet werden können. Darüber hinaus wurde die Außerbetriebnahme von elektrischen Speicherheizsystemen bei Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten festgeschrieben, wenn die Raumwärme ausschließlich durch diese Systeme bereitgestellt wird. Dies gilt aber nur für Systeme, deren Heizleistung über 20 W/m² Nutzfläche beträgt. Warum aber ist es erstrebenswert, Bestandsgebäude energetisch zu sanieren? Die Anforderungen der EnEV bei Neubauten stellen für die Zukunft einen guten energetischen Standard sicher. Im Gebäudebestand zeigt sich aber ein anderes Bild. Allein die Tatsache, dass ca. 75% aller bewohnter Wohnungen im Gebäudebestand liegen macht deutlich, dass die wirklich großen Energieeinsparpotentiale im Altbau liegen. Die geforderten bedingten Anforderungen und Nachrüstpflichten können dabei nur als Anregung verstanden werden, stärkere Anstrengungen vorzunehmen, als es die EnEV vorsieht. Für den Eigentümer ist diese Situation aber wenig hilfreich. Wenn es um Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs geht, steht das Motiv der Ausgabenersparnis häufig im Vordergrund. Der Eigentümer will eine Antwort auf die Frage, warum auch für ihn energetische Sanierungsmaßnahmen lohnend sein können, die über die Anforderungen der Einzelmaßnahme hinausgehen. Die Antwort auf diese Frage kann mit Hilfe einer Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung gegeben werden. Die Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung zeigt, wo und wie individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs ergriffen werden können. In der hier durchgeführten Energieberatung wurde der IstZustand des Gebäudes vor Ort erfasst. Dabei wurden insbesondere die bau- und anlagentechnischen sowie bauphysikalischen Gegebenheiten betrachtet. Die Ausarbeitung von Sanierungsvarianten zeigt die Einsparmöglichkeiten auf, wobei die Aufnahme des Ist-Zustandes als Bezugsvariante für alle Sanierungsmaßnahmen dient. Beim Vergleich des Energiebedarfs im Ist-Zustand mit denen nach Durchführung der Einzelmaßnahmen werden die jeweiligen Einsparpotentiale aufgezeigt. Die anschließende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auch unter der Einbeziehung von Förderprogrammen, sollen Eigentümer/Bauherren aufzeigen, welche Maßnahmen/Maßnahmenpakete besonders interessant sind. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 7 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 2 Bestandsanalyse 2.1 Grunddaten Eigentümer Marina und Frank Muster Straße Schlesiergasse 15 Standort 64888 Musterstadt Gebäudetyp Einfamilienhaus Anzahl Wohneinheiten 1 Baujahr 1977 Beheiztes Volumen [Ve] 672,2 m 3 Wärmeübertragende Hüllfläche [A] 509,0 m 2 A/Ve 0,76 Gebäudenutzfläche [AN] 215,1 m Firstrichtung Nord-Süd Lage Freistehend Bauweise Massiv Nutzung Keller Größtenteils beheizt Nutzung Dachgeschoss Kein Dachgeschoss Anzahl der Bewohner Zwei Erwachsene, zwei Kinder 2.2 2 Gebäudezustand Allgemeines zum Gebäude Wände Die Außenwände des Gebäudes bestehen im Keller aus 30 cm starken Hohlblocksteinen und in den Obergeschossen aus 24 cm starken Hochlochziegeln ohne weitere Dämmung. Es sind Heizkörpernischen vorhanden, die innenseitig vermutlich mit Wärmedämmung ausgekleidet sind. Der genaue Aufbau der Wände, vor allem die verwendete Mauersteinqualität lasst sich im Bestand nicht feststellen, es wurden daher auch Annahmen aus der hessischen Gebäudetypologie für dieses Baualter zugrundegelegt. Die meisten Außenwände im Kellergeschoss sind mit einer Gipskartonvorsatzschale mit Wärmedämmung von innen Gedämmt. Fenster und Türen Die Hauseingangstür ist aus Holz gefertigt und hat ein Seitenteil mit Verglasung. Die Fenster besitzen einen Rahmen aus Holz, die Verglasung besteht aus einer 2 Scheiben Isolierverglasung. Es sind Rollladen vorhanden. Die Fenster besitzen keine Dichtungen und befinden sich in einem ihrem Alter entsprechenden Zustand. Dach Die Dachkonstruktion besteht aus einem Ost / West ausgerichteten, flach geneigten Satteldach. Der Zustand der Dachkonstruktion ist derzeit nicht einsehbar. Die Holzkonstruktion des Satteldachs besteht aus Sparren 8 / 14 cm, vermutlich mit einer 10 cm Zwischensparrendämmung aus Mineralwolle. Das Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 8 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Achsmaß beträgt 80 cm. Die Dacheindeckung besteht aus Faserzementwellplatten (Welleternit). Aufgrund der Bauzeit ist hier Asbestfaserbelastung zu rechnen. Keller Das Gebäude ist voll unterkellert und bis auf den Abstellkeller und den Heizraum voll beheizt. Wohnräume befinden sich im Erdgeschoss und teilweise auch im Kellergeschoss. Aufgrund der versetzten Bauweise können die Wände am Höhenversprung nachträglich von außen nicht mehr gedämmt werden. Auch die Wände im Bereich der angebauten Garage lassen sich unterhalb der Garagenbodenplatte nicht nachträglich von außen dämmen. Der Raum, in dem sich das Schlafzimmer befindet (Raum neben dem Heizraum) wurde als Kellerraum genehmigt. Es ist davon auszugehen, dass dieser Raum ursprünglich als nicht- oder nur geringbeheizter Raum errichtet wurde. Die hier fehlende Wärmedämmung kann bei einer Sanierung ersetzt werden. Da geplant ist, dass die Außenwände bis zur Kellersohle gedämmt werden, stelle die Westliche Außenwand hier kein Problem dar. Die südliche Wand und die Wand am Höhenversatz können durch eine Innendämmung ertüchtigt werden. Im Bereich der Bodenplatte wurde ein Nassestrich (Zementestrich) eingebaut. Ob und in welcher Stärke eine Wärmedämmung vorhanden ist, lässt sich derzeit nicht feststellen. Um zukünftig Probleme zu vermeiden, sollte die Stärke der evtl. vorhandenen Dämmung geklärt werden, wobei schon jetzt davon ausgegangen werden kann, dass nur mit einer dünnen Dämmung zu rechnen ist. Durch den Einbau eines Trockenestrichs könnte zum einen die Dämmstärke um bis zu 2 cm vergrößert werden, zum anderen könnte eine Verbesserung durch den Einbau eines Dämmstoffes mit einer besseren Wärmeleitzahl erzielt werden. Der Einsatz einer Vakuumdämmung wird hier wahrscheinlich zu kostenintensiv werden. Anlagentechnik Die Anlagentechnik des Hauses ist im unbeheizten Keller untergebracht. Im Jahr 2004 wurde eine neue Heizungsanlage eingebaut. Das Wohnhaus wird über eine Gas-Brennwert-Zentralheizung, deren Nennwärmeleistung 15KW beträgt, beheizt. Die Wärmeübergabe erfolgt über Radiatoren. Ein Schornsteinfegerprotokoll für die Heizungsanlage ist vorhanden, der Abgasverlust ohne Toleranz wird dort mit 1,2 Prozent, die Abgastemperatur mit 52°C ausgewiesen. Die horizontalen Verteilungsleitungen der Heizung sind teilweise außerhalb der thermischen Hülle, die Steigleitungen in den Außenwänden verlegt. Die Trinkwarmwasserbereitung erfolgt im Kombinationsbetrieb im integrierten Warmwasser-Speicher und wird zentral über den Heizkessel bereitgestellt. Die Warmwasserversorgung der einzelnen Zapfstellen wird über Stichleitungen sichergestellt. Eine Zirkulationsleitung ist vorhanden. Die Verteilung der Rohrleitungen erfolgt teilweise außerhalb der thermischen Hülle. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 9 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Nutzung Das Gebäude wird von zwei Erwachsenen und zwei Kindern bewohnt. Die Wohnfläche des Gebäudes erstreckt sich über das Erd- und Kellergeschoss. Das Treppenhaus ist offen gestaltet. Heiz- und Lüftungsverhalten Die Lüftung erfolgt nach Angaben der Nutzer individuell über die Fenster. Das Heizverhalten erfolgt ebenfalls individuell, d.h. über raumweise Regelung mittels Thermostatventilen. Eine ungewollte Weiterbeheizung einzelner Räume bei Abwesenheit, aufgrund Unterlassung des zurück Drehens der Thermostate, kann nicht ausgeschlossen werden. Unkontrollierte Lüftungswärmeverluste Unkontrollierte Lüftungsverluste entstehen bei den Fenstern, da diese keine Dichtungen besitzen. Weitere Lüftungsverluste entstehen über die Festbrennstofffeuerstätte im Wohnzimmer. Aufgrund des Baualters kann davon ausgegangen werden, dass die Luft- und Winddichtungsebene der Dachkonstruktion nur ungenügend ausgebildet ist. Bisher durchgeführte Sanierungsmaßnahmen Im Jahr 2004 wurde die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung erneuert. Das Fenster des Schlafzimmers im Kellergeschoss wurde 2007 ausgetauscht. Zusammenfassung Nach Ansicht des Beraters befindet sich die Hüllfläche des betrachtete Gebäudes in einem, für seine Bauzeit, üblichen energetischen Zustand. Nach heutigen Gesichtspunkten besteht daher erheblicher Sanierungsbedarf. Die Heizkörpernischen scheinen weitestgehend schlecht gedämmt zu sein. Die gesamte Haustechnik wurde bereits 2004 erneuert. Da bei dieser Erneuerung auch der Warmwasserbereiter ausgetauscht wurde macht es aus Sicht des Beraters zum momentanen Zeitpunkt keinen Sinn, die Installation einer thermischen Solaranlage zur Warmwasserbereitung ins Auge zu Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 10 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster fassen, zumal die Dachausrichtung mit Ost-West-Orientierung nicht optimal erscheint. Für längerfristige Überlegungen wird jedoch eine Variante mit einer CO2-neutalen Pelletheizungsanlage gerechnet. Die Fenster im Gebäude sind noch aus der Erbauungszeit. Sie sind mit Isolierglasscheiben versehen, haben aber keine Dichtungen. Sie sollten aufgrund ihres Alters und ihres Zustandes vor dem aufbringen eines Wärmedämmverbundsystemes erneuert werden. Die wesentlichen Einsparungsmöglichkeiten bestehen beim untersuchten Gebäude im Bereich der Fassaden und des Daches. Aus diesem Grund werden diese Bereiche genauer untersucht. Der Beratungsempfänger plant auch eine Dämmung der Kelleraußenwände im Bereich der Erdanschüttung. Da das Kellergeschoss im wesentlichen beheizt ist, ist diese Maßnahme aus Sicht des Energieberaters sinnvoll. Die Bereiche, die von außen nicht mehr gedämmt werden können (Höhenversprung, Wandfläche unterhalb der Gargenbodenplatte) sollte zur Reduzierung von "Restwärmebrücken" mit einer Innendämmung versehen werden. Zur Vermeidung von Bauschäden wird hier eine fachliche Planung angeraten. Aufgrund der Tatsache dass zur Dämmung der Außenwände ohnehin ein Arbeitsgerüst errichtet werden muss, und die Dachdämmung ungenügend ist, empfiehlt der Aufsteller auch die Dachflächen mitzudämmen. Hier stellen sich Kostensenkungen durch den einmaligen Gerüstbau ein. Wärmebrücken sind an mehreren Stellen im Gebäude erkennbar. Auf diese wird in einem gesonderten Abschnitt eingegangen. Zur Qualitätssicherung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es sinnvoll die Durchführung der Maßnahme durch einen Fachmann begleiten zu lassen. Derzeit gibt es auch Zuschüsse für die Baubetreuung und Objektbegleitung durch einen Energieberater oder Architekten. Baurechtliche Hinweise Bei Veränderungen an Bestandsgebäuden ist das zu Zeitpunkt der Veränderung geltende Baurecht eizuhalten. Das betrachtete Gebäude fällt nach § 2 (4) der Hessischen Bauordnung (HBO) in die Gebäudeklasse 2. Gemäß HBO § 25 müssen Dämmstoffe die Baustoffklasse B1 erfüllen. Die konkrete Abklärung der rechtlichen Anforderungen kann nicht im Zuge einer Energieberatung stattfinden. Hier können nur grundsätzlich Fragen des Brandschutzes, von Abstandsflächen und Baulasten usw. angerissen werden. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 11 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 2.3 Fotografische Darstellung Bild 1 Bild 2 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 12 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Bild 3 2.4 Wärmebrücken Wärmebrücken treten im Bereich von örtlich begrenzten Schwachstellen in der thermischen Hülle eines Gebäudes auf. Sie bewirken einerseits höhere Transmissionswärmeverluste und andererseits niedrigere, raumseitige Oberflächentemperaturen, welche im ungünstigsten Fall zu Tauwasserbildung und dadurch zu Schimmelpilzbefall führen können. Durch energetische Sanierungsmaßnahmen könne auch neue Wärmebrücken geschaffen werden (z.B. in die Wärmedämmung einbindende Bauteile). Ziel einer Sanierungsplanung sollte es auch sein, derartige neu entstandene Wärmebrücken zu unterbinden bzw. durch entsprechende Detaillösungen zu beseitigen. Im Rahmen der Durchführung von wärmedämmenden Baumaßnahmen ist es zwingend erforderlich auf eine sorgfältige Ausbildung der gefährdeten Anschlüsse zu achten, um diese Gefahren zu vermeiden. Grundsätzlich werden zwei Arten von Wärmebrücken unterschieden: • geometrische Wärmebrücken Sie entstehen, wenn an homogenen Bauteilen eine Änderung der Geometrie auftritt, z.B. Außenund Innenecken, Nischen oder Pfeiler. • materialbedingte Wärmebrücken Sie treten an fast allen Bauteilverbindungen im Hochbau auf, wo Konstruktionen aus Materialien mit unterschiedlicher Wärmeleitfähigkeit aneinander anschließen. In der Praxis tritt häufig eine Kombination aus geometrischen und materialbedingten Wärmebrücken auf. Am untersuchten Gebäude sind aus den vorliegenden Plänen und der Ortsbegehung nachfolgend genannte Wärmebrücken feststellbar. • Wandkronen Die Wandköpfe im Erdgeschoss sind mit hoher Wahrscheinlichkeit ungedämmt und wirken wie Kühlrippen. Über den Wandkopf wird Wärme aus dem Wohnräumen des Erdgeschosses Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 13 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster abgegeben. Die oberen Wandbereiche unter der Decke können auskühlen, es besteht ein erhöhtes Risiko von Schimmelbefall in diesem Bereich. Durch eine Aufsparrendämmung wird diese Wärmebrücke beseitigt. Beim Einbau einer Zwischensparrendämmung müssen zur Beseitigung dieser Wärmebrücken Detailüberlegungen angestellt werden. • Rollladenkästen Ob die Rollladenkästen ausreichend gedämmt sind konnte nicht festgestellt werden. Es gibt heute gute Dämmsysteme zur nachträglichen Dämmung von Rollladenkästen. Bei Renovierungsarbeiten in den Innenräumen sollte die Dämmung der Rollladenkästen überprüft und bei Bedarf verbessert werden. • Heizkörpernischen Die Heizkörpernischen haben eine Wandstärke von ca. 11,5 cm und sind weitestgehend ungedämmt. Diese Wärmebrücke kann durch das Aufbringen eines Wämedämmverbundsystemes vollständig beseitig werden. • Holzfachwerkwand im Wohnraum Die Verglasungsflächen im Wohnraum (Küche u. Essen) sind durch eine ausgemauerte Holzkonstruktion hergestellt. Die Ausmauerung im Brüstungsbereich besteht aus 11,5 cm starken, schlecht dämmenden Ziegelsteinen. An den Anschlüssen zu den Holzbalken können Undichtigkeiten durch Haarrisse entstehen. Darüber hinaus sind augenscheinlich keine weiteren konstruktiven Wärmebrücken vorhanden. Für eine detaillierte Aussage über vorhandene Wärmebrücken besteht die Möglichkeit einer Thermografie. 2.5 Energetische Bewertung 2.5.1 Bautechnik Ein Maß zur Beurteilung der Wärmedämmfähigkeit von Bauteilen ist der Wärmedurchgangskoeffizient U, ² angegeben in W/m K. Im Allgemeinen wird er jedoch als „U-Wert“ (früher K-Wert) bezeichnet. Seine Bestimmung ist in DIN EN ISO 6946 geregelt. Bei Berechnungen von U-Werten für wärmeschutztechnische Nachweise sind die Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeit gemäß DIN 4108-4 oder bauaufsichtlich zugelassener Baustoffe zugrunde zu legen. Der U-Wert ist somit ein Maß zur Beurteilung der energetischen Qualität eines Bauteils. Je höher der U-Wert ist, desto mehr Energie kann durch das Bauteil entweichen. Das untersuchte Gebäude weist die in Tabelle 1 ausgewiesenen Werte aus. Grundlage der Berechnung sind folgende Unterlagen: • Wärmeschutzberechnung (Bestandteil des Bauantrags) • Baubeschreibung (Bestandteil des Bauantrags) • Ausführungen des Eigentümers (1. Besprechung) • Gebäudetypologie bzw. Veröffentlichungen Alle in den Unterlagen nicht aufgeführten Konstruktionen (Schichtaufbauten) wurden aus dem Buch „UWerte alter Bauteile“, der von der Deutschen Energie-Argentur (Dena) herausgegebenen Typologie und nach eigenen Erfahrungswerten angenommen. Für die energetische Bewertung der Konstruktionen sind in Tabelle 1 zum Vergleich die zulässigen Höchstwerte nach Energieeinsparverordnung (EnEV) mit angegeben. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 14 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Tabelle 1 Vergleichende Darstellung U-Werte Bezeichnung Außenwand KG Sockel Nord (später WDVS) Fenster Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Nord (später WDVS) Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Ost (später WDVS) Fenster Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Süd (später WDVS) Außenwand KG Sockel Vorsatzschale West (später WDVS) Fenster Außenwand KG Erdreich (später WDVS) Außenwand KG Erdreich (später Höhenversatz ungedämmt) Außenwand KG Erdreich Vorsatzschale (später WDVS) Außenwand KG Erdreich Vorsatzschale Schlafen (Später Calziumsilikat) Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Schlafen (später Calziumsilikat) Außenwand EG Nord Außenwand EG Ost Fenster Außenwand EG Süd Fenster Haustür Außenwand EG Süd Garage Außenwand EG West Fenster HK-Nischen Bodenplatte unbeheizt (Heizung) Bodenplatte beheizt Sparrenlage Fläche Netto[m²] fläche [m²] U-Wert [W/(m²K)] zul. U-Wert [W/(m²K)] Fx-Wert [-] 5,26 1,13 0,24 1,00 1,60 2,7 0,60 1,30 0,24 1,00 1,00 15,64 0,60 0,24 1,00 3,81 2,7 0,60 1,30 0,24 1,00 1,00 3,71 0,60 0,24 1,00 0,94 29,78 1,6 1,18 1,30 0,30 1,00 0,60 4,98 1,18 0,30 0,60 25,43 0,61 0,30 0,60 16,39 0,61 0,30 0,60 6,85 0,57 0,30 0,50 37,03 24,95 1,08 1,08 1,6 1,08 2,7 3,0 0,98 1,08 2,7 0,87 3,93 0,98 0,42 0,24 0,24 1,30 0,24 1,30 2,90 0,30 0,24 1,30 0,24 0,30 0,30 0,24 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 0,50 1,00 1,00 1,00 0,40 0,40 1,00 6,85 8,78 19,46 8,78 4,65 25,33 11,70 23,27 20,10 4,84 21,49 0,71 3,14 10,75 12,52 7,59 17,03 105,75 124,42 Die zulässigen U-Werte beziehen sich gemäß EnEV Anlage 3 auf die Begrenzung des Wärmedurchgangs beim erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen. Eine weitere Größe zur Beurteilung der vorhandenen U-Werte sind die „Richtwerte“ eines Passivhauses. Um dessen Anforderung an den Jahresheizwärmebedarf von maximal 15 kWh/(m²a) zu erfüllen, bedarf es unter anderem einer sehr guten Gebäudehülle. Die durchschnittlichen U-Werte der opaken Bauteile betragen hier 0,15 W/(m²K), die der Fenster 0,8 W/(m²K) mit einem Gesamtenergiedurchlassgrad um die 50%. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 15 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Die Gegenüberstellung der vorhandenen U-Werte für das untersuchte Gebäude mit denen der EnEV und der Passivhaus-Richtwerte zeigt, dass alle Bauteile - außer des bereits ausgetauschten Fensters im Kellergeschoss - nicht mehr dem wärmedämmtechnischen Standard entsprechen. 2.5.2 Anlagentechnik Nach den für die Bewertung der Anlagentechnik zur Verfügung stehenden Kriterien kann die Heizungsanlage im Einzelnen folgendermaßen bewertet werden. Anlagenteil Beschreibung Heizung Erzeugung Brennwert-Kombikessel Standard (Kleinspeicher), Erdgas H, innerhalb der therm. Hülle, Baujahr 2004 Speicherung ohne Speicher Verteilung horiz. Verteilung innerhalb, Stränge innenliegend, Pumpe nicht geregelt, Baujahr 1977 Übergabe Radiatoren Außenwand, Thermostatventile, 2 K, 70°C/ 55°C, Baujahr 1977 Trinkwarmwasser Erzeugung Brennwert-Kombikessel Standard (Kleinspeicher), Erdgas H, innerhalb der therm. Hülle, Baujahr 2004 Speicherung Indirekt beheizter Speicher, innerhalb der therm. Hülle, Baujahr 2004 Verteilung zentrale Verteilung, horizontale Verteilleitungen innerhalb der therm. Hülle, mit Zirkulation, ohne gemeinsame Installationswand, Baujahr 1977 Lüftungsanlage Erzeugung ohne Lüftungsanlage 2.6 Energiebilanz des Gebäudes 2.6.1 Tatsächlicher Verbrauch Der Energieverbrauch wird entscheidend durch das Nutzerverhalten bestimmt. Die wesentlichen Einflussfaktoren dabei sind: • das Lüftungsverhalten • die Raumlufttemperatur • die tägliche Betriebsdauer der Heizung • interne Wärmequellen (Licht, Elektrogeräte, Personenanzahl, …) • der Warmwasserverbrauch Der Energieverbrauch der letzten Abrechnungszeiträume beträgt im Mittel 2800 m³ Erdgas. Dies entspricht, ca. 2.100,-- Euro Energiekosten. Dazu kommen noch die Kosten für elektrischen Strom zum Betrieb der Anlagentechnik, etwa Umwälz- und Zirkulationspumpen (der sogenannte Hilfsenergiebedarf). Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 16 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 2.6.2 Berechneter Bedarf Der Energiebedarf beschreibt die Energiemenge, die unter genormten Randbedingungen (s. u.) benötigt wird. Er wird u. a. von der Kompaktheit des Gebäudes (A/Ve), der Qualität der Gebäudehülle und der Qualität der Anlagentechnik beeinflusst. Durch die Ermittlung des Energiebedarfs unter genormten Randbedingungen lassen sich Gebäude gleicher Typologie und Altersklasse miteinander vergleichen. Im Anhang finden Sie Erläuterungen zu den Begrifflichkeiten Heizwärmebedarf, Heizenergiebedarf, Nutzenergiebedarf für Heizung, Endenergiebedarf. Normierte Randbedingungen nach EnEV 2 Warmwasserwärmebedarf qtw 12,5 kWh/(m a) Mittlerer interne Wärmegewinne qi 5,0 W/m Dauer der Nachtabschaltung tu 7,0 h Mittlere Gebäudeinnentemperatur θi 19,0°C Luftwechsel n 0,7 h Klima-Standort EnEV Referenzklima Deutschland 2 -1 Wichtig: Alle nachfolgend dargestellten Ergebnisse basieren auf Norm-Randbedingungen nach EnEV. Jährlicher Energiebedarf Für die Bewertung des Energiebedarfs [kWh/Jahr], wird ein normiertes Nutzerverhalten zugrunde gelegt. Der tatsächliche Energieverbrauch kann daher, abhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten und der Anzahl der tatsächlichen Nutzer, mehr oder weniger stark von den unter Standardbedingungen errechneten Werten abweichen. Allgemein lässt sich die Differenz zwischen errechnetem Bedarf und tatsächlichem Verbrauch auf folgende Gründe zurückführen: • Teilbeheizung: Einzelne Räume werden nicht mit der normierten Innentemperatur bzw. gar nicht beheizt. • Nutzerverhalten: Die Bewohner sind berufstätig, die Beheizung der Räume erfolgt überwiegend in der zweiten Tageshälfte und in den Abendstunden. • Wohlbefinden: Abhängig vom Nutzer sind die Randbedingungen (Innentemperatur, Luftwechsel) sehr unterschiedlich. Eine wichtige Vergleichsgröße für den Energieverbrauch ergibt sich, wenn der Energiebedarf [kWh/Jahr] auf die Gebäude-Nutzfläche AN bezogen wird. Diese errechnet sich zu: AN = 0,32 x Ve [m²] mit Ve = beheiztes Gebäudevolumen Die durch den Bezug auf die Nutzfläche entstandene Vergleichseinheit lautet kWh/(m²Jahr). Für das untersuchte Gebäude ergibt sich für den Ist-Zustand ein jährlicher Endenergiebedarf von 46.375,9 kWh/a. Bezogen auf die Nutzfläche von 215,1 m² entspricht das 215,6 kWh/(m²Jahr). Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 17 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Abbildung 1 Endenergiebedarf Im Einzelnen ergibt sich folgender Bedarf der einzelnen Energieträger. Der hier ausgewiesene Strombedarf enthält auch den berechneten Bedarf für Hilfsenergie, etwa für Pumpen. Bezeichnung Endenergie absolut [kWh/a] Erdgas H (Wärmeenergie) Strom (Hilfsenergie) 44.579 1.797 Endenergie Primärenergie Primärenergie spez. absolut spez. [kWh/m²a] [kWh/a] [kWh/m²a] 207,2 8,4 49.037 4.671 228,0 21,7 Abbildung 2 Energiebedarf der Energieträger Abbildung 3 oberer Pfeil = Primärenergiebedarf Ist-Wert unterer Pfeil = EnEV-Anforderungswert gemäß §§3 oder 9 nur zum Vergleich fP [-] 1,10 2,60 Transmissions- und Lüftungswärmeverluste Wie bereits erwähnt, bilanziert der Heizwärmebedarf die Wärmeverluste (HT und HV) mit den Wärmegewinnen (QS und QI) und kennzeichnet damit die wärmeschutztechnische Qualität der Gebäudehülle. Bei der Darstellung der energetischen Qualität der Gebäudehülle bleiben die Gewinne unberücksichtigt. Zum einen treffen die internen Gewinne (z.B. elektrische Geräte) keine Aussage über die energetische Qualität der Wärmehülle. Zum anderen werden die solaren Gewinne der Fenster zum größten Teil außerhalb der Heizperiode erzeugt, somit sind für die energetische Bewertung der Fenster in erster Linie die Verluste maßgebend. Die Bewertung der Gebäudehülle erfolgt somit am besten über die Darstellung der Transmissions- und Lüftungswärmeverluste der einzelnen Bauteile. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 18 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster *) Hinweis: Die Wärmegewinne durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung sind hier nicht berücksichtigt. Abbildung 4 Transmissions- und Lüftungswärmeverluste Diese Abbildung zeigt, wo die größten baulichen Wärmeverluste auftreten und energetische Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Die Außenwände (33,1%) und Fenster (11%) zusammen sind für 44,1% aller Transmissions- und Lüftungswärmeverluste verantwortlich. Werden die Verluste aus den Wärmebrücken mit 9,4% hinzugezählt (die meisten WB befinden sich im Bereich der Außenwände), verursacht allein diese Bauteilgruppen über die Hälfte aller aufgeführten Verluste. Die Lüftungswärmeverluste (22,5%) sind auf den hygienisch notwendige Luftwechsel im Winter zurückzuführen. Die doch eher geringen Verluste vom Satteldach (9,7%) sind durch die im Vergleich zu den anderen Bauteilen vorhandene 8 cm Mineralwolldämmung (Annahme) zu erklären. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 19 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3 Empfohlene Maßnahmen zur Energieeinsparung Nachfolgend werden Sanierungsmaßnahmen vorgestellt, die zu einer Reduzierung des Energiebedarfs führen. Die Reihenfolge der Aufzählung entspricht der Reihenfolge, in denen die Maßnahmen aus ökonomischen und/ oder baupraktischen Gründen umgesetzt werden sollten. • Dämmung des Satteldaches • Erneuerung der Fenster • Wärmedämmung der Außenwände Bei den Empfehlungen werden die für die Sanierung geeignete Baustoffgüten, -art und Schichtdicken aufgezeigt. Aus der Vielzahl der Konstruktionsmöglichkeiten sind jeweils die ausgewählt, die aus Sicht des Beraters eine sinnvolle Kombination aus energetischer, wirtschaftlicher und praktikabler (Eigenleistung) Sicht darstellen. Allgemeine Ausführungshinweise: • Dachsanierungen Die Dachüberstände der Giebel- und Traufseiten sollten auf ggf. später aufzubringende Außenwand-Dämmstärken vor der Ausführung überprüfen und ggf. angepasst werden. • Fensteraustausch Beim Austausch von alten Fenstern ist bei den Neuen auf die richtige Rahmenbreite zu achten. Die optimale Rahmenbreite ergibt sich abhängig von der Einbausituation. Beispiel: Bei einer Schrittweisen Sanierung (erst Fenster, dann WDVS) sollte ein breiterer Rahmen verwendet werden, um später eine ausreichend dicke Leibungsdämmung aufbringen zu können. • Fenster und Wärmedämmverbundsystem (WDVS) Diese beiden Maßnahmen lassen sich gut kombinieren. Zum einen sind die durch den Austausch der Fenster auftretenden kleineren Beschädigungen nur innenseitig zu beheben, da außenseitig alle Beschädigungen durch das WDV-System behoben werden. Zum anderen kann durch die Verlagerung des Fenster-Einbauorts der unerwünschte Wärmebrückeneinfluss im Fensteranschlussbereich deutlich vermindert werden. • Dämmung der Außenwände / unterer Gebäudeabschluss Die Dämmung sollte nach Möglichkeit mindestens 30 bis 50 cm unter die Kellerdecke geführt werden, damit der unerwünschte Wärmebrückeneinfluss im Kellerdeckenanschlussbereich deutlich vermindert wird. • Gerüst Das Gerüst ist nicht nur für das Aufbringen von Außenwanddämmungen notwendig, sondern auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen für Arbeiten am Dach vorgeschrieben. Um Kosten zu sparen ist es daher sinnvoll, alle Maßnahmen zu bündeln, die die Aufstellung eines Gerüsts erfordern. Dies betrifft nicht nur das Dach und die Außenwände, sondern z.B. auch den Einbau der Fenster, die Installation von Solarkollektoren oder die Montage der Dachentwässerung. Hierbei sind Hilfestellungen oder der Transport größerer Einbauelemente über das Gerüst eine wesentliche Arbeitserleichterung. • Eigenleistung Die Eigenleistung wird zwar von den Förderprogrammen der KfW nicht unterstützt, ist in vielen Fällen aber eine echte Alternative zu Fachfirmen. Dies insbesondere dann, wenn der Eigentümer über ein Mindestmaß an handwerklichen Geschick verfügt und die auszu-führenden Arbeiten sehr zeitaufwendig und daher Kostenintensiv sind. Dies betrifft insbesondere Arbeiten an der obersten Geschossdecke und der Kellerdecke. Speziell an diesen zwei Gewerken ist der größte Vorteil der, dass der Ausführungszeitpunkt und die Dauer recht variabel sind (Stichwort Wetterabhängigkeit). • Bei allen neuen Konstruktionen empfiehlt es sich, den Einfluss der Wärmebrücken durch Anwendung der Planungsbeispiele nach DIN 4108 Bbl. 2 zu begrenzen. Verbleibende Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 20 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Wärmebrücken können durch Kondensatbildung zu Bauschäden führen. Auch Schimmelbildung kann infolge technisch und bauphysikalisch falscher konstruktiver Ausführung von Sanierungsmaßnahmen im Anschluss an eine Sanierung auftreten. Aus den oben angeführten Problemstellungen heraus ist es empfehlenswert die Sanierung von Gebäuden durch einen Sachkundigen begleiten zu lassen. Derzeit wird die professionelle Baubegleitung von Sanierungsmaßnahmen durch Sachverständige unter bestimmten Umständen im Zuge eine KfW-Sonderprogrammes 431 mit bis zu 2000,-- € bezuschusst. • Wenn möglich sollte die Gesamtumsetzung der energetischen Sanierung umgesetzt werden, da so von Anfang an der volle Einspareffekt eintritt und sich in der Regel die Baukosten für zerstückelte Einzelgewerke deutlich verringern lassen, Bsp.: Gerüstkosten bei Außenwand und Dach. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 21 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.1 Dämmung des Satteldaches (Aufsparrendämmung) Neben den klassischen Möglichkeiten das Dach zwischen oder unter den Sparren zu dämmen ist es seit einigen Jahren auch möglich das Dach oberhalb der Dachsparren zu dämmen. Die Aufsparrendämmung bietet sich hauptsächlich dann an, wenn bereits eine Dachsanierung mit neuer Eindeckung geplant ist. Diese Variante hat den Vorteil, dass die Dämmstärke nur durch die Befestigungsmöglichkeiten beschränkt ist. Darüber hinaus werden alle Wärmebrücken der Dachanschlussbereiche beseitigt und im Gebäudeinneren fällt keine Schmutzbelastung an. Bildquelle: BAUDER Eine Aufsparrendämmung wird häufig mit Polystyrol Verbundplatten oder auch Polyuretan Platten mit Nut und Feder Verlegung durchgeführt. Aber auch natürliche Dämmstoffe wie Zelluloseplatten, Holzweichfaserplatten oder Hanfmatten sind bei der Aufsparrendämmung denkbar. Wie auch bei allen anderen Dämmarten ist es auch bei der Aufsparrendämmung wichtig möglichst genau und ohne Schlitze zwischen den Platten zu arbeiten. Bei ineinander greifenden Verbundplatten ist dies kein größeres Problem, kann aber bei nicht verzahnbaren Platten durchaus passieren. Auch die Luftdichtigkeitsebene und der Verlauf der Einzubauenden Dichtbänder sollten im Detail geplant werden, damit es nach der Sanierung nicht in den Anschlussbereichen zu angrenzenden Bauteilen zu Zugerscheinungen und damit verbundenen Wärmeverlusten kommen kann. Eine Aufsparrendämmung kann selbstverständlich auch in Kombination mit einer Dämmung zwischen den Dachsparren erfolgen. Die Kosten für eine Aufsparrendämmung sind in der Regel höher als bei einer Zwischen-sparrendämmung. Allerdings ist die Aufsparrendämmung trotz der höheren Kosten immer eine Option, über die man nachdenken sollte, da diese Art der Dachdämmung sehr effektiv und Platz sparend (kein Wohnraumverlust) ist. Die Dampfbremse wird auf der Schalung unter der Dämmung angebracht. Die feste Unterlage erleichtert das Verkleben der Stöße. Der Brandschutz gemäß der entsprechenden Gebäudeklasse der Hessischen Bauordnung muss auch nach dem Aufbringen einer Aufsparrendämmung gewährleistet sein. Eine Detailplanung im Bereich von Brand- und Grenzwänden ist unerlässlich. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 22 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Im konkreten Fall empfehle ich folgende Konstruktion: Verwendet für: Sparrenlage (U=0,121 W/m²K) Schicht Material 1 DIN EN ISO 10456 Konstruktionsholz 500 2 Luftschicht - nicht belüftet DIN EN ISO 10456 Konstruktionsholz 500 3 Luftschicht - nicht belüftet DIN EN ISO 10456 Konstruktionsholz 500 4 Knauf Insulation LDS 100 Dampfbremse 100 m 5 ISOVER Integra ZRF Rollisol Zwisch.sp.Randl.filz DIN EN ISO 10456 Konstruktionsholz 500 6 Luftschicht - nicht belüftet DIN EN ISO 10456 Konstruktionsholz 500 7 IVPU 5.4 Polyurethan-Hartschaum WLS 028 Dicke λ µ min/µ max [mm] [W/mK] 12 0,130 20 / 50 24 R=0,17 0/0 9 m²K/W 24 0,130 20 / 50 24 R=0,17 0/0 9 m²K/W 24 0,130 20 / 50 0,14 0,170 500000 / 500000 1/1 80 0,040 80 0,130 60 R=0,18 0 m²K/W 60 0,130 160 0,028 sd-Wert Anteil [m] [%] 0,240 100,0 0,024 87,9 0,480 0,024 12,1 86,2 0,480 70,000 13,8 100,0 0,080 90,0 20 / 50 0/0 1,600 0,060 10,0 90,0 20 / 50 1,200 0,100 10,0 100,0 0/0 Die wichtigsten Daten im Überblick: Dämmstoffdicke: Wärmeleitgruppe WLG 16 cm 028 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 23 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.2 Erneuerung der Fenster Im Bereich der Fenstertechnik wurden in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, was sich in der Leistungsfähigkeit der Rahmen und der Verglasung niederschlägt. Heutige moderne Fenster erreichen ohne Weiteres UW -Werte von 0,9 W/(m²K). Dieser Wert bedingt natürlich einen gedämmten Rahmen sowie eine 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasung. Dennoch sind die U-Werte immer noch deutlich schlechter als die von Außenwänden oder Dächern, wo bei Neubauten U-Werte von 0,2 W/(m²K) üblich sind. Neben den schlechteren U-Werten sind zudem die Preise pro Quadratmeter deutlich höher als bei opaken (nicht transparenten) Bauteilen. So sind die U-Werte der Fenster, je Variante, rund viermal schlechter als bei der Wand bei gleichzeitig drei bis viermal höheren Kosten pro m² Fensterfläche. Die dargestellten Abbildungen zeigen auf, welche Energiegewinne und –verluste durch die verschiedenen Verglasungstypen zu erwarten sind. Einfachverglasung Zweischeiben Wärmeschutzverglasung Dreischeiben Wärmeschutzverglasung Altes Fenster heutiger Mindeststandart Energetisch zu empfehlen Die Beurteilung der neuen Fensterqualität sollte aber nicht am Vergleich der U-Werte mit denen der Wand sondern vielmehr mit denen der alten Fenster erfolgen. Der Energieverlust durch alte Fenster ist sehr hoch, zum einen geht ein Großteil der Wärme durch Glas und Rahmen verloren und zum anderen geht ein weiterer nicht unerheblicher Teil an Lüftungswärme durch Undichtheiten der Rahmen verloren. Der Fenster- und Türenaustausch sollte im Ganzen erfolgen, d.h. inkl. Rahmen und Verglasung. Für den Neueinbau sind Fenster- und Türelemente mit einer Zweischeiben-Wärmeschutzverglasung UW = 1,3 2 2 W/(m K), Ug = 1,1 W/(m K), g-Wert = 0,6 angemessen. Der Einbau der Elemente sollte gemäß dem Leitfaden zur Montage" des RAL-Güteausschusses folgen. Damit soll eine Einbausituation erreicht werden, die außen dauerhaft und schlagregendicht und innen luftdicht nach dem Prinzip innen dichter als außen ist. Gut erhaltene isolierverglaste Fenster können evtl. energetisch ertüchtigt werden. Sind die Fensterrahmen gut erhalten und funktionstüchtig, lässt sich durch den Austausch der alten 2 Isolierverglasung mit einem üblichen Ug-Wert von 2,9 W/(m K) durch eine moderne Wärmeschutzverglasung mit einem Ug-Wert von 1,1 W/(m²K) eine erhebliche Verbesserung erzielen. Die entstehenden Kosten für den Scheibenaustausch können Fensterweise, auch über einen längeren Zeitraum verteilt werden. Bestandsfenster sollten regelmäßig eingestellt werden. Auch die Dichtungen sollten regelmäßig überprüft und im Bedarfsfall erneuert werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Sanierung von Außenwand und Fenster, sollte der Einbauort der Fenster in die Ebene der Wärmedämmung verschoben werden. Durch diese Maßnahme lassen sich Wärmebrücken in den Bereichen der Fensterlaibungen, -brüstung und -sturz sehr gut optimieren. Bei einer veränderten Einbausituation und der energetischen Optimierung der Anschlüsse zu Gebäude ist eine gute Detailplanung und Koordination der unterschiedlichen Gewerke (Fassadenbau / Fensterbau) wichtig. Auch die energetische Situation der Rollladenkästen sollte in die Detailüberlegungen einfliesen. Im konkreten Fall empfehle ich folgende Fensterqualität: U-Wert [W/(m²K)] g-Wert [-] Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt 0,95 0,50 Seite 24 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.3 Wärmedämmung der Außenwände (WDVS) Kellergeschoss Bei einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) handelt es sich um die Kombination eines in der Regel einschaligen Außenmauerwerks, mit einer energetisch leistungsfähigen außenseitigen Dämmschicht einschließlich Beschichtung, bestehend aus einer armierten Unterputzschicht und einer anschließenden Oberputzschicht. Das Dämmmaterial wird in Form von Platten oder Lamellen mit Hilfe von Kleber und/oder Dübeln (Tellerdübeln) auf dem bestehenden Untergrund (zum Beispiel Ziegel, Kalksandstein, Beton, …) befestigt und mit einer Armierungsschicht versehen. Die Armierungsschicht besteht aus einem Armierungsmörtel (Unterputz), in dem ein Armierungsgewebe eingebettet wird. Abschließend wird der Oberputz aufgebracht. 1. 2. 3. 4. 5. 6. Innenputz Mauerwerk alter Außenputz Klebemasse Wärmedämmung neuer Außenputz Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 25 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Details Fensteranschluss Detail Sockelausbildung Um Wärmebrücken zu vermeiden, sollte das WDVS ca. 30-50 cm nach unten über die Deckeneinbindung geführt werden. Liegt die Deckeneinbindung im Spritzschutzbereich (Sockelbereich) wird dieser mit einer Perimeterdämmung versehen, d. h. das WDVS wird bis in den Spritzschutzbereich gezogen und dort an die Perimeterdämmung angeschlossen (siehe Detail Sockelausbildung). Zur Vermeidung von Bauschäden im Sockelbereich sollte das gesamte WDVS entsprechend der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung ausgeführt werden. Anschlussdetails und Sockelausbildung sind sorgfältig zu planen und in der Ausführung zun überwachen. Als Dämmmaterial werden überwiegend MineralwollIe und verschiedene Schaumstoffplatten verwendet. Der Dämmstoff des WDVS sollte mindestens in der Wärmeleitgruppe (WLG) 035 und einer Dicke von 16 cm ausgeführt werden. Im Sockelbereich / Erdreich sollte eine Perimeterdämmplatte (WLG 030, d = 8 cm) verwendet werden. Diese Angaben orientieren sich an den Vorgaben der KfW. Auch ökologische Dämmstoffe können als WDVS eingesetzt werden. Hier bieten sich Dämmsysteme aus Kork oder Holzweichfaserplatten an. Da diese Systeme in der Regel in eine schlechtere Wärmeleitgruppe eingestuft sind, müssen hei geringfügig vergrößerte Dämmstärken eingebaut werden. Bei der Planung von Wärmedämmverbundsystemen ist ein besonderes Augenmerk auf die konsequente Vermeidung von Wärmebrücken zu legen. Der Brandschutz gemäß der entsprechenden Gebäudeklasse der Hessischen Bauordnung muss auch nach dem Aufbringen eines Wärmedämmverbundsystemes gewährleistet sein. Eine Detailplanung im Bereich von Brand- und Grenzwänden ist unerlässlich. Dämmung mit VIP an bautechnisch kritischen Stellen VIP - Vakuum-Isolations-Paneel ist eine hochwertige Dämmung bei gleichzeitig geringer Schichtdicke Sie kann bei beengten Verhältnissen zum Einsatz kommen. Hier kann ein sehr guter Wärmeschutz durch das Aufbringen einer VIP-Dämmung erzielt werden. Dieses Bauelement hat etwa die zehnfache Dämmwirkung eines herkömmlichen Dämmmaterials. Die Verarbeitung muss sehr sorgfältig erfolgen. Der Schutz vor mechanischer Einwirkung und die wärmebrückenfreie Einbindung muss gewährleistet sein. Der Einsatz sollte von einem Fachingenieur unter besonderer Beachtung der Dampfdichtheit geplant und beim Einbau beaufsichtigt werden. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 26 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Im konkreten Fall empfehle ich folgende Konstruktion: Verwendet für: Außenwand KG Sockel Nord WDVS 180 mm (U=0,166 W/m²K) Außenwand KG Erdreich WDVS 180 mm (U=0,167 W/m²K) Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Nord WDVS 180 mm (U=0,166 W/m²K) Schicht Material 1 DIN V 4108 1.1.6 Gipsputz ohne Zuschlag 2 DIN V 4108 4.5.1 Hohlblöcke Gruppe 1 1000 NM 3 DIN V 4108 1.1.1 Putzmörtel aus Kalk, Kalkzement und hydraulischem Kalk 4 SCHWENK Fassadendämmplatte EPS 035 WDV 5 Knauf Marmorit SM 700 Dicke λ [mm] [W/mK] 15 0,510 300 0,450 µ min/µ max 10 / 10 5 / 10 sd-Wert Anteil [m] [%] 0,150 100,0 1,500 100,0 20 1,000 15 / 35 0,300 100,0 180 0,035 30 / 70 5,400 100,0 5 0,540 11 / 11 0,100 100,0 Die wichtigsten Daten im Überblick: Dämmstoffdicke mindestens 18 cm Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 27 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.4 Wärmedämmung der Außenwände (WDVS) Erdgeschoss Im konkreten Fall empfehle ich folgende Konstruktion: Verwendet für: Außenwand EG Nord WDVS 180 mm (U=0,165 W/m²K) Außenwand EG Ost WDVS 180 mm (U=0,165 W/m²K) Außenwand EG Süd WDVS 180 mm (U=0,165 W/m²K) Außenwand EG Süd Garage WDVS 180 mm (U=0,162 W/m²K) Außenwand EG West WDVS 180 mm (U=0,165 W/m²K) Schich Material t 1 DIN V 4108 1.1.6 Gipsputz ohne Zuschlag 2 DIN V 4108 4.1.3 Hochlochziegel 800 LM21/LM 36 3 DIN V 4108 1.1.1 Putzmörtel aus Kalk, Kalkzement und hydraulischem Kalk 4 SCHWENK Fassadendämmplatte EPS 035 WDV 5 Knauf Marmorit SM 700 Dicke λ [mm] [W/mK] 15 0,510 240 0,340 µ min/µ max 10 / 10 5 / 10 sd-Wert Anteil [m] [%] 0,150 100,0 1,200 100,0 20 1,000 15 / 35 0,300 100,0 180 0,035 30 / 70 5,400 100,0 5 0,540 11 / 11 0,100 100,0 Die wichtigsten Daten im Überblick: Dämmstoffdicke mindestens 18 cm Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 28 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.5 Wärmedämmung der Außenwände Innendämmung Innendämmung, kapillaraktive Dämmplatten Verschiedene Fassadenbereiche können oft nicht mit einer Außendämmung versehen werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft handelt es sich um Wandbereiche die von außen nicht zugänglich sind, oder Fassaden an Nachbargrenzen bei denen keine privatrechtliche Zustimmung für eine Außendämmung zu erhalten ist. Hier eignen sich kapillaraktive Dämmplatten. Diese werden vollflächig auf der Wand verklebt und mit einer entsprechenden, zum System gehörenden Oberflächenbehandlung versehen. Bauphysik: Die Innendämmung verstärkt die Wärmebrückenwirkung von Geschossdecken und einbindenden Wänden. Die Außenwand trägt nicht mehr zur Wärmespeicherung bei. Feuchtigkeitsund Frostschäden können verstärkt auftreten. Innendämmungen müssen sehr sorgfältig geplant und ausgeführt werden, damit es nicht zu Feuchteschäden infolge Kondensatbildung im Bauteil kommt. Im konkreten Fall empfehle ich folgende Konstruktion: Verwendet für: Außenwand KG Erdreich Vorsatzschale Schlafen Calziumsilikat (U=1,076 W/m²K) Außenwand KG Sockel Vorsatzschale Schlafen Calziumsilikat (U=0,944 W/m²K) Schicht Material 1 Calciumsilikatplatte 2 DIN V 4108 1.1.6 Gipsputz ohne Zuschlag 3 DIN V 4108 4.5.1 Hohlblöcke Gruppe 1 1000 NM 4 DIN V 4108 1.1.1 Putzmörtel aus Kalk, Kalkzement und hydraulischem Kalk Dicke λ [mm] [W/mK] 50 0,600 15 0,510 300 0,450 20 1,000 µ min/µ max 5 / 20 10 / 10 5 / 10 15 / 35 sd-Wert Anteil [m] [%] 0,250 100,0 0,150 100,0 1,500 100,0 0,700 100,0 Die wichtigsten Daten im Überblick: Dämmstoffdicke 50 mm Wärmeleitgruppe WLG 060 oder besser Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 29 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.6 Einbau eines Holzpelletkessels Durch die in den letzten Jahren auftretenden, relativ starken Ölpreisschwankungen auf hohem Niveau, einem gestiegenen Interesse an regenerativen Energiequellen, durch die inzwischen ausgereifte Technik, und nicht zuletzt durch die Förderprogramme der Bundesregierung werden Holzpelletkessel als Wärmerzeuger bei den Hauseigentümern immer beliebter. Bei Pelletheizungen unterscheidet man grundsätzlich zwei verschiedene Arten. Zum einen kleinere Einzelöfen, die sich im Leistungsbereich von max. 6-8 kW befinden und zum anderen die sogenannten Pellets-Zentralheizungen für einen größeren Energiebedarf ab 8 kW und mehr. Nachfolgend wird die Zentralheizung näher beschrieben. Der Betrieb der Heizung funktioniert wie eine Öl- oder Gasheizung vollautomatisch. Der Mittelpunkt der Heizungsanlage ist die so genannte Brennkammer, in die die Pellets über ein Saug- oder Schneckensystem gefördert werden. Die Fördermenge ist angepasst auf den jeweiligen Leistungsbedarf. Über eine elektronische Steuerung wird die Zündung automatisch geregelt und somit in Betrieb genommen. Somit wird die optimale Verbindung von Betriebstemperatur, Brennstoffmenge und der Verbrennungsluft hergestellt. Zu beachten ist, dass anders als bei Öl- und Gasheizungen ca. 0,5 % Verbrennungsrückstände (ca. 5kg Asche pro Tonne Pellets) anfallen, die regelmäßig entsorgt werden müssen. Die Entsorgung kann über den Hausmüll erfolgen. Als Brennstoff werden gepresste Pellets verwendet. Holzpellets sind genormte zylindrische Presslinge aus naturbelassenen Holzspänen, die im holzverarbeitenden Gewerbe anfallen. Um eine gleichbleibende Verbrennung gewährleisten zu können, ist eine bestimmte Pelletqualität erforderlich. Diese wird erreicht, indem alle zur Verwendung in Kleinfeuerungsanlagen bestimmten Pellets nach der DINplus hergestellt werden. Ein Normpellet ist zwei bis fünf Zentimeter lang, hat einen Durchmesser von ca. 6 mm bis 8 mm mit und einen möglichst geringen Abriebswert. Für die Verwendung in einer Pelletheizung oder einem Pelletofen haben sich in Deutschland quasi ausschließlich Pellets mit einem Durchmesser von 6 mm etabliert. Bei der DINplus handelt es sich um keine DIN Norm im klassischen Sinne, sondern um ein sogenanntes Zertifizierungsprogramm, in dem bestimmt Qualitätskriterien definiert sind. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 30 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Abbildung 5 Lagerraum mit Maulwurf-Saug-Entnahmesystem (Quelle: Paradigma) Für die Lagerung des Brennstoffs ist ein geeigneter Behälter / Lagerraum vorzusehen. Dies könnte z. Bsp. der Nachbarraum sein, wo bisher der Öltank stand. Die automatische Zuführung der Pellets zur Pelletheizung erfolgt über das Entnahmesystem. Seine Aufgabe besteht darin, die Pellets aus einem Lager oder Lagerbehälter zu entnehmen und möglichst schonend, d.h. ohne die Pellets zu zerstören, dem Kessel bedarfsgerecht zuzuführen. Hierfür haben sich die zwei grundlegende Techniken Heizkessel mit Förderschnecke und Heizkessel mit Saugsystem durchgesetzt. Die Förderschnecke ist die klassische Lösung für den Anwendungsfall, wenn das Pelletslager unmittelbar an den Aufstellraum des Pelletskessels angrenzt oder das Gewebesilo direkt neben dem Kessel steht. Vorteil dieses Systems ist die leise Betriebsweise und die etwas günstigeren Investitionskosten. Das Saugsystem verfügt über einen in der Heizung integrierten Vorratsbehälter mit einer leistungsstarken Saugturbine, welche die Pellets auch über größere Entfernungen, bis zu 20 m und Höhenunterschiede bis zu 5 m, dem Kessel zuführt. Vorteil dieses Systems ist die flexiblere Standortwahl des Lagers. Zur Lagerung ist anzumerken, dass die Pelletslager trocken sein müssen, da sonst die Pelletqualität negativ beeinflusst wird. Des Weiteren ist die Lagerkapazität bezogen auf den Heizwert im Vergleich zu Heizöl deutlich geringer, d. h. um die gleiche Energiemenge zu bevorraten wird das dreifache Lagervolumen benötigt. (Hintergrund: Der Heizwert ist die bei der Verbrennung maximal nutzbare Wärmemenge, bei der es – anders als z.B. bei Gasheizungen mit Brennwerttechnik – nicht zu einer Kondensation des im Abgas enthaltenen Wasserdampfes kommt, bezogen auf die Menge des eingesetzten Brennstoffs. Zum Vergleich liegt der Heizwert von Heizöl EL bei 36,0 MJ/l bzw. 10,0 kWh/l. Somit entspricht der Heizwert von 1 kg Pellets dem von 0,5 Liter Heizöl EL. Dazu kommt, dass Pellets nicht so komprimiert gelagert werden können, d.h. in einem Kubikmeter können nur ca. 650 kg gelagert werden.) Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 31 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Abbildung 6 Systemskizze Gewebesilo mit Schneckensystem (Quelle: Paradigma) Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 32 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 3.7 Einbau einer Lüftungsanlage Es handelt sich hierbei um ein zentral aufgestelltes Be- und Entlüftungsgerät und zugehörigem Kanalsystem sowie Zu- und Abluftöffnungen in den Räumen. Mit diesen Anlagen ist eine definierte Dosierung der Luftmenge möglich. Die verbrauchte Luft wird in so genannten Ablufträumen (Küche, Sanitärräume) abgesaugt und über einen Wärmetauscher abgekühlt nach draußen geleitet. Der Abluft wird im Wärmetauscher die enthaltene Wärme entzogen und der frischen Zuluft zugeführt, ohne dass es dabei zur Vermengung von Frischluft und Abluft kommt. Die Zuluft kann nach dem Austritt aus dem Wärmetauscher zusätzlich mit einem nachgeschalteten Lufterhitzer auf die gewünschte Zulufttemperatur nachgeheizt werden. Weiterhin wird die Zuluft gefiltert und gereinigt (ein Vorteil für Allergiker). In den Aufenthaltsräumen wird die so erwärmte Zuluft mittels (Weitwurf-) Düsen frei von Zugluft eingebracht. Durch den Einbau von Schalldämpfern ist mit Geräuschproblemen nicht zu rechnen. Die Planung einer solchen Anlage muss durch Fachleute erfolgen. Das Gebäude sollte sehr luftdicht sein, damit die Anlage effizient arbeiten kann. Die Kostenkalkulation berücksichtigt die Planung, das Zentralgerät, die Leitungen, Strom sparende Gleichstromventilatoren, Filter, und Düsen für eine Nutzungseinheit mit bis zu 8 Räumen. Bildquelle: Fachinformation 2 - Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung, HEA Lüftungsanlage mit Kreuzstromwärmetauscher Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 33 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 4 Sanierungsvarianten Für das zu untersuchende Gebäude wurden nachfolgende Sanierungsvarianten entwickelt. In Tabelle 2 sind die Sanierungsmaßnahmen für jede Sanierungsvariante zusammengestellt. Übersicht Tabelle 2 Zusammenstellung der Sanierungsvarianten Name Empfohlene Maßnahmen 1. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dichtigkeitsprüfung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Heizung Pelletkessel Warmwasserbereitung über Pelletkessel 2. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung, Lüftung Effizienzhaus 115 4.1 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Das hier eingesetzte Berechnungsverfahren ist ein so genanntes Zeitreihenverfahren, bei dem fortlaufend für jedes Jahr alle angesetzten Beträge ermittelt werden. Bitte beachten Sie: Die Berechnung findet inflationsbereinigt statt. Die jährlichen Preissteigerungsraten der Energiepreise sind daher um die allgemeine Inflationsrate zu vermindern. Amortisationszeit: Am Ende des Jahres, in dem der kumulierte Kapitalrückfluss die Restschuld übersteigt, gilt die Investition als amortisiert. Erläuterung des Berechnungsverfahrens Anfangswerte: 1. Der Kapitalrückfluss als negativer Betrag der Investitionen angesetzt, vermindert um Zuschüsse 2. Das anfänglich eingesetzte Eigenkapital ergibt sich aus Investitionen vermindert um Zuschüsse und anfängliche Darlehenssumme. Die Verfahrensschritte bei der Jahresbetrachtung: 1. Ermittlung der jährlichen Energiekosten mittels der Endenergiebedarfe und der jeweiligen Energiepreissteigerungen sowie Grundkosten. 2. Berechnung der Energiekosteneinsparung gegenüber der Bezugsvariante. 3. Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital. Der kalkulatorische Zinssatz wird dabei um die Inflationsrate reduziert. 4. Berechnung der Zinsen für das Darlehen aus Restschuld und Darlehenszinssatz. Auch dieser Zinssatz wird um die Inflationsrate gemindert. 5. Berechnung der jährlichen Tilgung und daraus der Restschuld. 6. Berechnung des fiktiven Aufwands als Summe von Zins, jährlicher Tilgung, kalkulatorischen Zinsen sowie jährlichen Grundgebühren und monatlichen Wartungskosten. Ggf. wird davon die Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 34 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Steuerersparnis durch Abschreibung abgezogen. Das eingesetzte Eigenkapital wird um den fiktiven Aufwand erhöht. 7. Falls für eine Investition die Nutzungsdauer überschritten wurde, wird das Eigenkapital um diese Investitionssumme erhöht (Berücksichtigung der erforderlichen Reinvestition) 8. Berechnung der Kosteneinsparung: Energiekostenersparnis abzüglich fiktivem Aufwand. 9. Berechnung des kumulierten Kapitalrückflusses: Er wird jährlich um die Kosteneinsparungen erhöht. Für die Berechnung der Amortisationszeit wurden die folgenden Daten und Energiepreise zugrunde gelegt. Tabelle 3 Globale Daten zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit kalkulatorischer Zinssatz [%] jährliche Preissteigerung [%] Steuerersparnis durch Abschreibung berücksichtigt Tabelle 4 2,50 1,70 nein Angaben zu Energiepreisen Bezeichnung Einheit kWh Preis [€/Einheit] 0,064 Grundpreis [€/Monat] 0,00 jährl. Preissteigerung inflationsbereinigt [%] 10,00 Erdgas (Gemis 4.2) Preis II/10 Holz-Pellet 10 kW (Gemis 4.2) Strom-Mix (Gemis 4.2) Preis II/09 kWh 0,047 0,00 5,60 kWh 0,234 0,00 1,80 Angaben zu erforderlichen Investitionskosten und zur Finanzierung sind bei der Beschreibung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen zu finden. 4.1.1 Preisermittlung Sämtliche Preise für Baustoffe und Bauleistungen sind Richtpreise und wurden aufgrund von eigenen Erfahrungswerten ermittelt. Die Energieberatung ersetzt nicht eine detaillierte Kostenplanung. Vor Ausführung der Maßnahmen sind diese Richt-/Schätzpreise durch konkrete Angebote zu untermauern. In die Kostenbetrachtung wurden, soweit möglich, sämtliche mit einer Sanierung entstehenden "Nebenkosten" die für eine normale und übliche Gebäudeunterhaltung erforderlich sind, sogenannte Sowiesokosten eingerechnet. Diese, nicht energetisch bedingten Kosten verlängern die Amortisationszeit. Aus Sicht des Beraters ist ein Aufzeigen der zu erwartenden Gesamtkosten jedoch sinnvoll (als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für den Beratungsempfänger), auch wenn sich dies negativ auf die Amortisation auswirkt. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 35 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 4.2 Sanierungsvariante: 1. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung 4.2.1 Beschreibung Empfohlene Sanierungsmaßnahmen Beschreibung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Ergebnisse Anlagenaufwandszahl 1,93 Primärenergie 35.328,2 kWh/Jahr Endenergie 30.104,8 kWh/Jahr CO2-Emissionen 7748,7 kg/Jahr 4.2.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit Mit den getroffenen Annahmen ergibt sich eine berechnete Amortisationszeit von 22 Jahren. Angaben zu Kosten und Finanzierung Investitionen gesamt [€] Zuschüsse [€] Darlehen gesamt [€] erforderliches Eigenkapital [€] anfängliche Energiekosten (berechnet) [€/Jahr] 66.870 2.500 0 64.370 2.177,51 Erforderliche Investitionen Bezeichnung Dämmung im Erdreich Wärmedämmverbundsystem WDVS Fenster / Haustür Aufsparrendämmung Innendämmung Kalziumsilikat Kosten [€] Nutzungsdauer [Jahre] 9.900 40 20.750 40 12.500 25 20.000 40 3.720 40 Darlehen Kein Darlehen gerechnet. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 36 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 4.3 Sanierungsvariante: 2. WDVS, neue Fenster, Aufsparrendämmung, Lüftung 4.3.1 Beschreibung Empfohlene Sanierungsmaßnahmen Beschreibung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung Dichtigkeitsprüfung Ergebnisse Anlagenaufwandszahl 1,80 Primärenergie 32.867,9 kWh/Jahr Endenergie 27.161,6 kWh/Jahr CO2-Emissionen 7392,5 kg/Jahr 4.3.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit Mit den getroffenen Annahmen ergibt sich eine berechnete Amortisationszeit von 23 Jahren. Angaben zu Kosten und Finanzierung Investitionen gesamt [€] Zuschüsse [€] Darlehen gesamt [€] erforderliches Eigenkapital [€] anfängliche Energiekosten (berechnet) [€/Jahr] Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt 78.870 2.500 0 76.370 2.077,22 Seite 37 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Erforderliche Investitionen Bezeichnung Kosten [€] Nutzungsdauer [Jahre] Dämmung Erdreich Wärmedämmverbundsystem WDVS Fenster / Haustür Aufsparrendämmung Innendämmung Kalziumsilikat Zentrale Lüftungsanlage 9.900 20.750 12.500 20.000 3.720 12.000 40 40 25 40 40 20 Darlehen Kein Darlehen gerechnet. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 38 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 4.4 Sanierungsvariante: Effizienzhaus 115 4.4.1 Beschreibung Empfohlene Sanierungsmaßnahmen Beschreibung Fenster 3-fach verglast, Uw= 0,95 W/(m²K) Haustür Ud= 1,30 W/( m²K) 180 mm Fassadendämmung WLG 035 160 mm Aufsparrendämmung WLG 028 Dichtigkeitsprüfung Heizung Pelletkessel Warmwasserbereitung über Pelletkessel Ergebnisse Anlagenaufwandszahl 0,69 Primärenergie 12.647,4 kWh/Jahr Endenergie 48.092,0 kWh/Jahr CO2-Emissionen 2634,9 kg/Jahr 4.4.2 Berechnung der Wirtschaftlichkeit Mit den getroffenen Annahmen ergibt sich eine berechnete Amortisationszeit von 23 Jahren. Angaben zu Kosten und Finanzierung Investitionen gesamt [€] Zuschüsse [€] Darlehen gesamt [€] erforderliches Eigenkapital [€] anfängliche Energiekosten (berechnet) [€/Jahr] 95.870 5.625 0 90.245 2.496,33 Erforderliche Investitionen Bezeichnung Dämmung Erdreich Wärmedämmverbundsystem Fenster / Haustür Aufsparrendämmung Innendämmung Kalziumsilikat Heizung u. Warmwasserbereitung Pellets Kosten [€] Nutzungsdauer [Jahre] 9.900 40 20.750 40 12.500 25 20.000 40 3.720 40 29.000 20 Darlehen Kein Darlehen gerechnet. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 39 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 5 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse Das Wohnhaus aus dem Jahr 1977 ist im Vergleich zum heutigen Baustandart nicht ausreichend gedämmt. Der Beratungsbericht zeigt, dass ein großes Energieeinsparpotential vorhanden ist. Die im Bericht vorgeschlagenen Dämmstärken sollten auf keinen Fall unterschritten werden. Eine nachträgliche Vergrößerung der Dämmstärken steht in keinem Verhältnis zu den geringen Mehrkosten einer gut dimensionierten Dämmung. Jede Verbesserung des Wärmeschutzes erhöht auch den Wohnkomfort und die Lebensdauer des Bauwerkes. Durch die Dämmmaßnahmen erhöhen sich die inneren Wandoberflächentemperaturen, was als angenehm empfunden wird. Die Gefahr der Tauwasserbildung und damit der Schimmelpilzbildung, wird verringert. Eine Innendämmung von Bauteilen sollte aus bauphysikalischen Gründen nur im Ausnahmefall erfolgen. 5.1 Vergleich der Sanierungsvarianten 5.1.1 Primärenergiebedarf (kWh/Jahr) 5.1.2 Jährliche CO2-Emissionen (kg/Jahr) 5.1.3 Erforderliche Investitionen (€) Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 40 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 5.1.4 Anfängliche jährliche Energiekosten (€/Jahr) 5.1.5 Berechnete Amortisationszeiten (Jahre) 6 Erklärung Dieser Beratungsbericht wurde nach bestem Wissen aufgrund der nachfolgend aufgeführten Grundlagen erstellt. • einer Vor-Ort-Begehung, • Bauplänen, Baustatik, • Schornsteinfegerprotokoll und Die Durchführung und der Erfolg einzelner Maßnahmen bleiben in der Verantwortung der Durchführungsbeteiligten. Die Kostenangaben sind Schätzwerte. Bei künftigen Investitionen sollten immer mehrere Vergleichsangebote eingeholt werden. Der Bericht soll dem Beratungsempfänger die Möglichkeiten zum Energie sparen aufzeigen. Wie in den Ergebnissen gezeigt, werden durch Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen nicht nur die Energieverbräuche sondern auch die Emissionen reduziert. Darüber hinaus steigt die Behaglichkeit im Gebäude deutlich an. Die in diesem Bericht gemachten Angaben zu den Sanierungsmaßnahmen sind auf die jeweiligen Einzelmaßnahmen beschränkt. Sie dienen dem Verständnis, sind aber zu ungenau für die Ausführung. Das heißt, dass der Umsetzung der Maßnahmen eine Ausführungsplanung vorgeschaltet und später die Durchführung durch einen Fachplaner begleitet werden sollte. Der Beratungsbericht ist kein Ersatz für eine Ausführungsplanung. Trotz aller Bemühen die Berechnung so genau wie möglich durchzuführen, werden die tatsächlichen Einsparungen von den ermittelten Einsparungen abweichen. Dies liegt unter anderem am individuellen Nutzerverhalten, der Teilbeheizung und der Bauausführung, die abweichend von denen der Berechnung zu Grunde liegenden Daten und Angaben sein können. Der Beratungsbericht ist urheberrechtlich geschützt und alle Rechte bleiben dem Unterzeichner vorbehalten. Der Beratungsbericht ist nur für den Auftraggeber und nur für den angegebenen Zweck bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Verwertung durch Dritte ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verfassers gestattet. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 41 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Eine Rechtsverbindlichkeit folgt aus unserer Stellungnahme nicht. Sofern im Falle entgeltlicher Beratungen Ersatzansprüche behauptet werden, beschränkt sich der Ersatz bei jeder Form der Fahrlässigkeit auf das gezahlte Honorar. Der Beratungsbericht wurde dem Auftraggeber in einem Exemplar überreicht. 64839 Münster, 22.03.2011 (Dipl.Ing. Architekt, Energieberater Matthias Maurer) Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 42 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 7 Anhang 7.1 Begrifflichkeiten Für eine eindeutige Beschreibung des energetischen Zustandes eines Gebäudes, werden im Folgenden die Begrifflichkeiten klar abgegrenzt. Die hierfür notwendigen, wesentlichen Begriffe werden nachstehend erläutert. • Heizwärmebedarf Unter Heizwärmebedarf QH wird die Energiemenge verstanden, die (unter Normbedingungen) zur Aufrechterhaltung der benötigten Raumtemperatur erforderlich ist. Angaben zum Heizwärmebedarf werden i.d.R. auf ein Jahr bezogen und in kWh ausgedrückt. Die Größe wird und durch Bilanzierung von Wärmeverlusten (Transmissionswärmeverluste HT Lüftungswärmeverluste HV) mit den Wärmegewinnen (Solare Einstrahlung QS und Interne Wärmequellen QI) ermittelt. Der Heizwärmebedarf kennzeichnet somit die wärmeschutztechnische Qualität der Gebäudehülle. • Heizenergiebedarf Energiemenge, die für die Gebäudeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizsystems aufgebracht werden muss. Die Verluste des Heizsystems treten bei der Wärmeübergabe, -verteilung, -speicherung und -erzeugung auf und werden in einer Anlagenaufwandszahl zusammengefasst. Eine kleine Anlagenaufwandszahl kennzeichnet ein energetisch günstiges Heizsystem. • Endenergiebedarf Energiemenge, die für die Gebäudeheizung unter Berücksichtigung des Heizwärmebedarfs und der Verluste des Heizsystems sowie des Warmwasserbedarfs und der Verluste des Warmwasserbereitungssystems aufgebracht werden muss. Die Endenergie bezieht die für den Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung usw.) benötigte Hilfsenergie mit ein. Die Endenergie wird an der „Schnittstelle“ Gebäudehülle übergeben und stellt somit die Energiemenge dar, die vom Verbraucher bezahlt werden muss. • Primärenergiebedarf Energiemenge, die zur Deckung des Energiebedarfs benötigt wird unter Berücksichtigung der zusätzlichen Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze Gebäude bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung der jeweils eingesetzten Brennstoffe entstehen. Die Primärenergie kann als Beurteilungsgröße für ökologische Kriterien, wie z.B. CO2-Emission, herangezogen werden, da der gesamte Energieaufwand für die Gebäudebeheizung einbezogen wird. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 43 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Abbildung 7 Schematische Darstellung der Einflussgrößen auf die Bilanzierung des Primärenergiebedarfs Energieumsatz pro Zeiteinheit Einheit für Energieverbrauch/-leistung pro Jahr Flächenspezifischer, jährlicher Energieverbrauch = Watt (W) (1 kW = 1.000 W) = kWh/a = kWh/m2a Weitere im Bericht verwendete Begrifflichkeiten: Abgasverluste Wärme, die mit dem Abgas der Heizanlage verloren geht. Lässt sich durch Brennertechnik reduzieren (siehe Brennwertkessel). Bei niedrigen Abgasverlusten allerdings Gefahr der Schornsteinversottung. Amortisation Deckung der aufgewendeten Investitionskosten für ein Maßnahmepaket durch deren Einsparung. Sollte unter Berücksichtigung der Preissteigerung und der Kapitalverzinsung errechnet werden. beheizbare Wohnfläche Die beheizbare Wohnfläche ist die Summe der Flächen innerhalb der thermischen Hülle. Die Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs bezieht sich auf die beheizbare Fläche. Der Energieverbrauch pro m2 entspricht der Energiekennzahl. Bereitschaftsverlust Beim Aufheizen eines kalten und beim Abkühlen eines Kessels auftretende Verluste. Reduzierbar durch hohe Brennerlaufzeiten. Einfluss auf die Verluste hat auch die Bauart (relative Bereitschaftsverluste). Brennwertkessel Durch einen zweiten Wärmetauscher entzieht ein Brennwertkessel dem wasserdampfhaltigen Abgas durch Kondensation Wärme. Dadurch wird über den Heizwert eines Brennstoffes hinausgehende Energie genutzt und die Abgase auf niedrige Temperaturen gebracht. Diese Technik stellt besondere Ansprüche an den Schornstein. Gegebenenfalls ist eine Neutralisation des Kondensats erforderlich. Dämmung Wichtigste Methode der Energieeinsparung. Durch Dämmung wird die Transmission (Wärmeverlust durch Bauteile) herabgesetzt. Bei der Bauteildämmung genutzte Dämmstoffe werden nach ihrem Dämmwert, nach den Kosten, nach dem Energieaufwand bei der Herstellung und unter ökologischen Kriterien beurteilt bzw. unterschieden. Konventionelle Dämmstoffe sind Polystyrol, Mineralwolle (Steinoder Glaswolle) und Polyurethanschäume. Alternative Dämmstoffe sind Holzfaserplatten Kork, Zellulosefasern, Hanf, Flachs, Mineraldämmplatten u.v.m. Besonders im Bereich der Dachdämmung Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 44 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster sollten neben ökologischen Gesichtspunkten aus Gründen der Behaglichkeit Wärmeschutz!) auf Holzfaser- und/oder Zellulosedämmstoffe zurückgegriffen werden. (sommerlicher Deckung in % Die Deckung bezeichnet den Anteil des jeweiligen Heizungssystems am Gesamtaufkommen des Heizwärmebedarfs einschließlich des Warmwasserbedarfs, wenn dieser mit der Heizung ganz oder teilweise erzeugt wird. Die Deckung des Warmwasserbereiters bezieht sich auf den Warmwasserbedarf, der über die Warmwasseranlagen erzeugt wird. Emissionen Bei der Verbrennung fossiler Energieträger entstehende Schadstoffe und -gase, die durch Schornsteine und Abgasrohre an die Außenluft abgegeben werden und die Luft verunreinigen. Beim Hausbrand sind dies im Wesentlichen CO2, SO2, NOX und Stäube. Energiekennzahl Vergleichsgröße zur Bezifferung des Energieverbrauchs bei Gebäuden. Hierunter wird die Energiemenge verstanden, die im Laufe eines Jahres für die Beheizung eines Quadratmeters Wohnfläche verbraucht wird. Bei Einfamilienhäusern liegt die Energiekennzahl zwischen 100 und 300 KWh/m2, möglich sind Werte um 50 KWh/m2 (Niedrigenergiehaus). Bei Mehrfamilienhäusern sind die Werte wegen günstigerem Volumen/Hüllflächen-Verhältnis um etwa 40 % niedriger. Heizkörperthermostat Regelungseinrichtung am Heizkörper. Das Ventil wird nur dann geöffnet, wenn eine eingestellte SollTemperatur unterschritten wird. Heute bei Wohngebäuden Pflicht. Jahresnutzungsgrad Er sagt aus, wie stark die Heizanlage ausgelastet ist. Ein gut ausgelastetes System arbeitet wesentlich wirtschaftlicher. Schlechte Nutzungsgrade kommen durch Überdimensionierung zustande. Kapitalwert Angenommener Geldwert, der zu Beginn der Maßnahme aufzuwenden wäre, um die Maßnahme abzüglich der Energieeinsparung unter Berücksichtigung der Zinsen durchzuführen. Ein positiver Kapitalwert entspricht einem finanziellen Gewinn über die Nutzungszeit. Klimaschutz Bei der Verbrennung von Kohle, Gas oder Öl wird das Treibhausgas CO2 freigesetzt. Dieses Gas wird für die klimatischen Veränderungen mit verantwortlich gemacht. Ziel ist es deshalb diesen Ausstoß zu verringern. kWh KiloWattStunde, Einheit für Energie, Umrechnungsfaktoren: 1 Liter Heizöl = 10 kWh 1 m3 Erdgas = 8 bis 10 kWh 1 Liter Flüssiggas = 6 bis 7 kWh 1 kg Holzpellets = 5 kWh Nutzungsdauer Angenommene Lebensdauer einer technischen Anlage oder einer Dämmung, während der sie die geplanten Aufgaben rentabel erfüllen kann. Durch diese Angabe werden verschiedene Maßnahmen wirtschaftlich vergleichbar. Primärenergieaufwandszahl Diese Zahl beschreibt die Qualität des Heizsystems als Verhältnis zwischen zugeführter Primärenergie und tatsächlich genutzter Energie für Heizung und Warmwasser (kWhPrimär/kWhNutz). Je kleiner die Primärenergieaufwandszahl ist, desto besser ist die Bewertung. Regelung Heizenergieverluste können durch optimale Regelung weitgehend minimiert werden. Wichtige Ansatzpunkte: Wärme soll nur dahin gelangen, wo sie zur Zeit auch benötigt wird (Heizkörper- und Raumthermostate); die Vorlauftemperatur soll nur so hoch sein, wie sie zur Erfüllung des Heizzweckes unbedingt erforderlich ist (Nachtabsenkung, Außenthermostat). Die Flammengröße des Brenners soll so eingestellt werden, dass unnötige Stillstandsverluste vermieden werden. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 45 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Regenerative Energien Erneuerbare Energien benutzen die in der Umwelt vorhandenen und sich durch natürliche Vorgänge erneuernden Energieformen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Umweltwärme (Wärmepumpen), Sonnenenergie (Kollektoren), Erdwärme (aus tiefen Erdschichten), Wasserkraft (Wasserkraftwerke), Wellenenergie. Systemnutzungsgrad in %: Dieser umfasst den Nutzungsgrad der Heizungsanlage einschließlich der Wärmeverteilung (Leitungen) im Gebäude. Je höher dieser Nutzungsgrad ist, desto effektiver ist die Heizungsanlage. Beim Einsatz von Solarkollektoren und Wärmepumpen liegt der Nutzungsgrad zwischen 100 und 300 %. Alte Heizungsanlagen weisen dagegen einen Nutzungsgrad < 70 % aus. Transmission Wärmedurchgang durch ein Bauteil, durch Strahlung und durch Konvektion an den Oberflächen. Wird errechnet aus dem U-Wert, der Fläche des Bauteils. U-Wert Wärmedurchgangskoeffizient, Größe für die Transmission durch ein Bauteil. Er beziffert die Wärmemenge (in KWh), die bei einem Grad Temperaturunterschied durch einen Quadratmeter des Bauteils entweicht. Folglich sollte ein U-Wert möglichst gering sein. Wird bestimmt durch die Dicke des Bauteils und den Lambda-Wert (Dämmwert) des Baustoffes. Wärmebrücken Als Wärmebrücken werden örtlich begrenzte Stellen bezeichnet, die im Vergleich zu den angrenzenden Bauteilbereichen eine höhere Wärmestromdichte aufweisen. Daraus ergeben sich zusätzliche Wärmeverluste sowie eine reduzierte Oberflächentemperatur des Bauteils in dem betreffenden Bereich. Wird die Oberflächentemperatur durch eine vorhandene Wärmebrücke abgesenkt, kann es an dieser Stelle bei Unterschreitung der Taupunkttemperatur der Raumluft, zu Kondensatbildung auf der Bauteiloberfläche mit den bekannten Folgeerscheinungen, wie z.B. Schimmelpilzbefall kommen. Typische Wärmebrücken sind z.B. Balkonplatten. Attiken, Betonstützen im Bereich eines Luftgeschosses, Fensteranschlüsse an Laibungen. 7.2 Allgemeine Hinweise zur Energieeinssparung Hinweise zum richtigen Lüften In älteren Gebäuden muss man sich um eine ausreichende Belüftung der Wohnräume meist keine Gedanken machen. Undichte Fenster und Türen, manchmal auch undichte Baukonstruktionen (Dächer ohne Winddichtung) sorgen für ausreichend Frischluft. Die Luftwechselzahlen (Anzahl der ausgetauschten Raumluftvolumen je Stunde) übersteigen die hygienisch erforderlichen Werte (etwa 0.6 Luftwechsel pro Stunde) in der Regel um ein Vielfaches. Das bedeutet aber Energieverschwendung, denn die kalte Frischluft muss unter Zufuhr von Heizenergie erwärmt werden. „Richtiges Lüften" fängt also bei der Abdichtung der Gebäudehülle (Fenster und Türen) an. Die Dichtheit des Gebäudes lässt sich mit einer Lutdichtheitsmessung, der so genannten „Blower-Door-Methode", überprüfen: Bei geschlossenen Fenstern und Türen wird ein künstlicher Überdruck erzeugt und dabei die Menge der entweichenden Luft gemessen. Neubauten mit zeitgemäßen Fensterdichtungen (Lippendichtungen) und üblichen Dichtheitsstandards kommen auf Luftwechselzahlen von 0.7 (70% des Luftvolumens wird stündlich ausgetauscht). Eine Dichtheitsprüfung ist in diesem Fall verzichtbar. Für alle anderen Annahmen, insbesondere in Gebäuden mit Lüftungsanlagen muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Der Austausch der Raumluft ist in jedem Fall notwendig, denn einerseits leidet bei fehlendem Luftaustausch die Luftqualität und andererseits kommt es in stehender Luft zu Feuchtigkeitsanreicherungen. Feuchte Luft fördert die Schimmelpizbildung und kann Schaden an den Baukonstruktionen und gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Frischluft ist immer wesentlich trockener als verbrauchte Raumluft. Wenn die ausreichende Dichtheit der Gebäudehülle gegeben, aber keine Lüftungsanlage vorhanden ist, spricht man von freier Lüftung oder Fensterlüftung. Die folgenden Hinweise zum „richtigen Lüften" (gesunden Wohnen) sind dabei zu empfehlen: Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 46 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster • Mehrmals am Tag durch weites Öffnen der Fenster kurz und kräftig lüften (Stoßlüftung) • Dauerkippstellung der Fenster vermeiden (Energieverschwendung) • In den Wintermonaten mehrmals täglich ca. 4-6 Minuten „Stosslüften", in den Übergangszeiten 10-15 Minuten. • Feuchtigkeit dort abführen, wo sie entsteht (Bad, Küche, ...). • Warme (feuchte) Luft nicht in kalte bzw. ungeheizte Räume leiten. • Während des Lüftens die Thermostatventile an den Heizkörpern zudrehen. Bei Einsatz einer Zu- und Abluft Lüftungsanlage lassen sich die o.g. Bedingungen zum gesunden Wohnen weitgehend minimieren. Voraussetzung hierfür ist das richtige und konsequente Verhalten in Umgang und Bedienung einer solchen Anlage. Hinweise zum Stromsparen • Energiesparlampen verwenden Energiesparlampen sind fast überall sinnvoll einzusetzen. Kompaktleuchtstofflampen sind heute in allen Formen und Größen erhältlich. Die Leuchtfarben reichen vom warmen Gelb bis zum weißen Bürolicht. Energiesparlampen sparen je nach Leistung zwischen 20 und 80 EUR pro Lampe und Lebensdauer und sind damit sehr wirtschaftlich. • Geräte abschalten Viele elektrische Geräte (Fernseher, HiFi, Video usw.) arbeiten mit dem so genanntem Stand-ByBetrieb, der kaum zusätzlichen Komfort bietet. Auch wenn der Stromverbrauch im Stand-ByBetrieb zunächst vernachlässigbar klein erscheint, haben Messungen erschreckend hohe Stromerbräuche zutage gefördert. Zusammengenommen ließe sich bundesweit ein komplettes Kernkraftwerk einsparen, wenn Geräte richtig ausgeschaltet würden. Auch ohne Stand-By (im ausgeschalteten Zustand) verbrauchen einige Geräte Strom (Computer, Monitore, Drucker). Benutzen Sie daher Steckerleisten mit Ausschalter. • Wählen Sie bei Neuanschaffungen sparsame Geräte Wählen Sie neue Geräte vordringlich auch nach ihren Verbrauchswerten für Strom und Wasser aus. "Weiße Ware" (Spül-, Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke usw.) werden mit Aufklebern angeboten, aus denen die wichtigsten Kennwerte (wie der Strom und Wassererbrauch) hervorgehen. Eine Vergleichsliste erhalten Sie vom Bund der Energieverbraucher, von der Stiftung Warentest oder Ihrem Energieversorger. Einige Geräte (Wasch- Spülmaschinen) können Warm und Kaltwasser getrennt aufnehmen. Mit diesen Geräten kann die energiesparende Wassererwärmung in der hauszentralen Heizungsanlage genutzt werden. Ältere Maschinen kann man mit einem Vorschaltgerät nachrüsten. • Kontrollieren und analysieren Sie Ihren Stromverbrauch Im Handel, über den Energieberater und vom Bund der Energieverbraucher werden Messgeräte angeboten, mit denen man Energielecks auffinden kann. Vergleichen Sie auch den Energieverbrauch Ihrer Geräte mit Richtwerten (ebenfalls beim Bund der Energieverbraucher zu beziehen). • Lastspitzen vermeiden Kraftwerke bemessen Ihre Kapazitäten bekanntlich für den größten Lastfall, der sich erfahrungsgemäß im Winter am späten Vormittag einstellt. Mit kleineren Lastspitzen können Kraftwerkskapazitäten eingespart werden. Schalten Sie Wasch- und Spülmaschinen nach Möglichkeit am späten Nachmittag oder sogar nachts ein. • Lassen Sie Ihre Heizung überprüfen Umwälzpumpen in Heizungen laufen oft ohne Not permanent. Das macht sich beim Stromverbrauch bemerkbar. Lassen Sie Ihre Heizungspumpe genau nach Bedarf einstellen. Lassen Sie die Heizkurven, die Nacht- und Wochenendabsenkung und die Umstellung von Sommer auf Winterbetrieb von Ihrem Installateur überprüfen. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 47 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster • Viele weitere nützliche Stromspartipps und Informationen stehen in den Broschüren: "Energiesparen leicht gemacht, Schönauer Stromspartipps" (zu beziehen über "Bund der Energieverbraucher", Tel. 02224 / 92 27 0, Internet: www.energienetz.de) Broschüre des Umwelt Bundesamtes: "Ihr Verlustgeschäft - Energieräuber im Haushalt" (Tel. 030/8903-0, Internet: www.umweltbundesamt.de) 7.3 Förderprogramme Neben den bekannten Institutionen wie der Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es eine Vielzahl Anderer, die Maßnahmen zur Energieeinsparung oder der Verwendung von regenerativen Energien unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesminsiterium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter: http://www.bmu/energieeffizienz.de 7.3.1 Ansprechpartner Nachfolgend sind einige Ansprechpartner aufgeführt, bei denen weitere Informationen zu Förderprogrammen geben können. Die Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bundesweit • Bundesministerium der Finanzen Wilhelmstraße 97 Postfach 272 10107 Berlin Tel.: 030-2242-4664 Fax: 030-2242-3260 (Presseabteilung) Internet: www.bundesfinanzministerium.de • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 411 Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschenborn Tel.: 06196-908-0 Fax: 06196-908-800 e-mail: [email protected] Internet: www.bafa.de • Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt am Main Postfach 11 11 41 60046 Frankfurt am Main Tel.: 069-7431-0 Informationszentrum: 01801-335577 Fax: 069-7431-2944 e-mail: [email protected] Internet: www.kfw.de (CO2-Gebäudesanierungsprogramm) • Deutsche Energie Agentur „dena“ Chausseestraße 128a 10115 Berlin Tel.: 030-7261656-0; 08000-736-734 Info-Hotline Fax.: 030-726165699 e-mail: [email protected] Internet: www.deutsche-energie-agentur.de Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 48 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster • Deutsche Bundesstiftung Umwelt Weiße Breite 5 49084 Osnabrück Tel.: 0541-9633-0 Fax: 0541-9633-192 e-mail: [email protected] • Energieversorgungsunternehmen: Programme der deutschen Elektrizitätsversorgungs-Unternehmen (EVU) Die Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke -VDEW- e.V. Streesemannallee 23 69596 Frankfurt am Main Landesweit • Landeskreditbank Baden-Württemberg (LAKRA) Internet: www.t-bank.de • Bayrisches Energieforum Internet: www.bayrisches-energieforum.de • Investitionsbank Berlin Internet: www.investitionsbank.de • Landesumweltamt Brandenburg Internet: www.brandenburg.de/land/umwelt • Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Internet: www.wk-hamburg.de • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Internet: www.fi-mv.de • Ministerium für Bauen und Wohnen (Nordrhein-Westfalen) Internet: www.mbw.nrw.de • Ministerium der Finanzen (Rheinland-Pfalz) Internet: www.fm.rpl.de • Energiestiftung Schleswig-Holstein Internet: www.energiestiftung.de Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 49 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 7.3.2 Förderprogramm Energieeffizient Sanieren der KfW Die Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW) ist die Förderbank für Investitionen in der Wirtschaft und für Maßnahmen in den Entwicklungsländern. Sie fördert darüber hinaus einer Reihe von Maßnahmen mit Mitteln des Bundes, die der Energieeinsparung an Gebäuden sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung dienen und die CO2- Belastung der Umwelt reduzieren. Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die vor dem 1.1.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Für die Förderung gibt es zwei Möglichkeiten • Sanierung zum KfW-Effizienzhaus • Einzelmaßnahmen, bzw. freie Maßnahmenkombinationen Zudem werden im Rahmen einer Sonderförderung Baubegleitung, der Austausch von Nachtspeicheröfen und die Optimierung der Wärmeverteilung gefördert. Ziel dieses Programms ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dabei ist der Weg, d. h. mit welchen Maßnahmen das Neubau-Niveau erreicht wird, freigestellt. Die Anforderungen richten sich an den Jahresprimärenergiebedarf (Qp) und den spezifische Transmissionswärmeverlust (HT´). Beide Kriterien orientieren sich an den Vorgaben für einen Neubau gemäß EnEV 2009 (Referenzgebäude). Zusätzlich darf der für das geförderte Gebäude berechnete absolute HT´-Wert den in der EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2 festgelegten Höchstwert für den jeweiligen Gebäudetyp nicht überschreiten. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen bezogen auf das Referenzgebäude zusammengefasst dargestellt: Energieeffizient Sanieren Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 Qp HT´ 1) 1) 115 100 85 130% 115% 100% 85% 145% 130% 115% 100% Die Förderstufe KfW-Effizienzhaus 130 wird zeitlich befristet, voraussichtlich bis zum 30.06.2010, angeboten. Wichtig: Der Nachweis wird über den auszustellenden Energieausweis nach Abschnitt 5 EnEV geführt. Der Aufschlag von 40 % auf die Anforderung für Bestandsgebäude nach § 9 (1) EnEV darf für den JahresPrimärenergiebedarf nicht angewendet werden, er kommt lediglich bei der Berücksichtigung des zulässigen Transmissionswärmeverlustes zum Tragen. Für das Programm Energieeffizient Sanieren gibt es zwei unterschiedliche Fördervarianten: • Kreditvariante Sehr günstige Zinsen durch zusätzliche Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Zusätzlich erfolgt ein Tilgungszuschuss. Dessen Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard, für Einzelmaßnahmen wird kein Tilgungszuschuss gewährt. Finanziert werden • max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und • max. 50.000 € / Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 50 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster • Zuschussvariante Es wird ein Zuschuss gewährt. Die Höhe ist abhängig von dem erreichten Standard. und ist bezogen auf die förderfähigen Investitionskosten. Die förderfähigen Investitionskosten betragen • max. 75.000 € / Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und • max. 50.000 € / Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. freien Maßnahmenkombinationen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Förderkonditionen zusammengefasst dargestellt: Kreditvariante (Programm 151) Förderstufe Zinssatz Zuschussvariante (Programm 430) Tilgungszuschuss Zuschuss Einzelmaßnahmen 0% 5% KfW-Effizienzhaus 130 5% 10% 7,5% 12,5% KfW-Effizienzhaus 100 12,5% 17,5 KfW-Effizienzhaus 85 15% 20% KfW-Effizienzhaus 115 tagesaktuell 1) einheitlich 1) Die Zinssätze werden tagesaktuell ausgegeben und können unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Service/Zinsstze.jsp in der Programmgruppe Bauen, Wohnen, Energie sparen eingesehen werden. Als Einzelmaßnahmen oder als Maßnahmenkombinationen werden gefördert: • Wärmedämmung der Außenwände • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke und von Flachdächern • Wärmedämmung des Daches • Wärmedämmung von erdberührten Wand- und Bodenflächen beheizter Räume, von Wänden zwischen beheizten und unbeheizten Räumen sowie der Kellerdecke zum kalten Keller • Erneuerung der Fenster • Einbau einer Lüftungsanlage • Austausch der Heizung einschließlich Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe mindestens der Klasse B Wichtig: Bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen/Maßnahmenkombinationen sind die Anforderungen des Merkblatts „Technischen Mindestanforderungen“ zu beachten. Da die Programme des Öfteren aktualisiert und angepasst werden, sollten Sie sich immer auf der Homepage der KfW-Bank über die aktuellen Programmbedingungen informieren. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 51 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 7.3.3 Förderprogramm Erneuerbare Energien der BAFA Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Im Interesse einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Energieversorgung, angesichts der nur begrenzten Verfügbarkeit fossiler Energieressourcen sowie aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes fördert die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Energiemarkt. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: • Die Errichtung und Erweiterung von • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche, • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina, • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung, • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel), • effizienten Wärmepumpen, • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien: • Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung • besonders effiziente Wärmepumpen. Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonussystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Einzelheiten zu den förderfähigen Maßnahmen finden Sie unter: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/index.html Wichtig: Da die Programme des Öfteren aktualisiert und angepasst werden, sollten Sie sich immer auf der Homepage des bafa über die aktuellen Programmbedingungen informieren. Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 52 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster 7.4 Entsorgungskonzept Bei der Gebäudesanierung fallen Abfallstoffe an, welche fachgerecht entsorgt werden müssen. Bei der Auswahl der einzusetzenden Baustoffe für die Sanierung sollte eine spätere Entsorgung in jedem Fall berücksichtigt werden. Baumaterialien und -konstruktionen haben höchst unterschiedliche Eigenschaften, was die spätere Entsorgung (nach Ihrer Nutzungszeit) angeht. Im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme werden Bauteile oder Komponenten entfernt und neue eingebaut. Beim Ausbau tritt das Problem der Entsorgung direkt auf, aber auch die neu einzubauenden Komponenten und Materialien müssen irgendwann entsorgt werden. Eine wesentliche Rolle bei der Entsorgung spielt natürlich das eingesetzte Material (Holz, Kunststoff, Metall) und deren Kombination (Verbundmaterialien). In jedem Fall müssen Sie diese Materialien soweit möglich trennen und der jeweiligen Entsorgungsart zuführen. Unkritisch zu entsorgen sind unbehandelte Hölzer und andere Naturmaterialien. Diese können direkt verwertet werden, als Rohstoff für eine weitere Nutzung dienen oder thermisch verwertet werden (Verbrennung). Auch Metalle, wenn Sie sauber getrennt werden, sind als Wertstoffe Rohstoffe für eine hochwertige Wiederverwendung. Wesentlich problematischer sind Kunststoffe, Lacke und Verbundwerkstoffe. Hierbei müssen die besonderen Entsorgungs-Vorschriften jedes Stoffes beachtet werden. Zuweilen sind Bauteile bei der Entsorgung sogar sehr gefährlich (Asbest), bei anderen Stoffen kann unsachgemäße Entsorgung gesundheitsgefährdend sein (Verbrennung von Polystyrol). Fragen Sie hier im Einzelfall nach. Während Sie die ausgebauten Stoffe sachgerecht entsorgen müssen, können Sie bei der Entscheidung für neu einzubauende Materialien schon Einfluss nehmen auf den Aufwand späterer Entsorgung. Unbedenklich, nachhaltig und hochwertig sind meist ökologische Bau- und Dämmstoffe, die zudem bei der Herstellung nicht viel Energie benötigen. Sie finden sie im entsprechenden Fachhandel. Verwenden Sie zurückhaltend Kunststoffe, Verbundstoffe. PVC und andere Problemstoffe können heute gänzlich vermieden werden. Als Alternative zu Wärmedämmverbundsystemen aus Syropor befinden sich auch Systeme aus natürlichen Baustoffen wie z.B. Holzfaserplatten oder Korkdämmplatten auf dem Baustoffmarkt. 7.5 Bewertungsschemata Bewertung der U-Werte von Bauteilen Bauteil Außenwände U-Wert (W/m2K) < 0,15 0,15 - 0,2 0,2 - 0,45 0,45 - 0,6 0,6 - 1,5 > 1,5 Bemerkung Passivhaus Niedrigenergiehaus EnEV 2002 Wärmeschutzverordnung 1984 Gebäudebestand Dach < 0,1 0,1 - 0,15 0,15 - 0,3 0,3 - 0,4 0,4 - 1,5 > 1,5 Passivhaus Niedrigenergiehaus EnEV 2002 Wärmeschutzverordnung 1984 Gebäudebestand 1 2 3 4 5 6 Boden < 0,2 0,2 - 0,3 0,3 - 0,4 0,4 - 1,0 1,0 - 1,8 > 1,8 Passivhaus Niedrigenergiehaus EnEV 2002 Wärmeschutzverordnung 1984 Gebäudebestand 1 2 3 4 5 6 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Note sehr gut (1) gut (2) befriedigend (3) ausreichend (4) mangelhaft (5) ungenügend (6) Seite 53 von 54 Architekturbüro Otmar + Matthias Maurer Schillerstraße 50, 64839 Münster Fenster < 0,7 0,7 - 1,5 1,5 - 3,0 3,0 - 4,0 4,0 - 5,0 > 5,0 3fach Verglasung Wärmeschutzverglasung Standard ISO Gebäudebestand Einfachverglasung 1 2 3 4 5 6 Fugen ohne Dichtung oder ungenügende Metallrahmen ergeben eine Abstufung um eine Note! Bewertung der Energiekennzahlen spezifischer Heizenergieverbrauch (kWh(m2a) - 70 70 - 120 120 - 160 160 - 220 220 - 300 > 300 Bemerkung Passivhaus/Niedrigenergiehaus EnEV Wärmeschutzverordnung 1995 Bestand Bestand Bestand Note 1 2 3 4 5 6 Bewertung der Heizungsanlage und der Warmwasseranlage Jahresnutzungsgrad der Heizungsanlage > 95 % 85 - 95 % 80 - 85 % 75 - 80 % 70 - 75 % < 70 % Heizsystem Jahresnutzungsgrad Note der WW-Anlage Brennwertkessel Fern-/Nahwärmeanschluss > 90 % 1 moderner Niedertemperaturkessel (Öl/Gas) 70 - 90 % 2 Standardkessel 5 - 10 Jahre alt 50 - 70 % 3 Standardkessel 10 - 15 Jahre als 30 - 50 % 4 > 15 Jahre, stark überdimensionierter Kessel < 30 % 5 > 20 Jahre, stark überdimensionierter Kessel 6 Bewertung Stromverbrauch Haushaltsgröße durchschnittlicher Stromverbrauch*) kWh/a 1 Person 1.600 2 Personen 2.800 3 Personen 3.900 > 3 Personen 4.500 Verbrauch sehr gut 900(1) 1450(1) 1900(1) 2250(1) Verbrauch Verbrauch Verbrauch gut befriedigend unbefriedigend 1350(2) 1600(3) 2250(4) 2180(2) 2800(3) 3630(4) 2850(2) 3900(3) 4750(4) 3380(2) 4500(3) 5650(4) Verbrauch schlecht 2700(5) 4350(5) 5700(5) 6750(5) *) Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen VEW, Ergebnisse der Haushaltskundenbefragung 1991 Beratungsbericht: Einfamilienhaus Familie Muster in Musterstadt Seite 54 von 54