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Ärztekammerversammlung einstimmig für Neubau des Ärztehauses Hannover
Hannover, 15. Juni 2017 (äkn) - Die asbestbelastete Altimmobilie an der Berliner Allee
wird einem modernem Bürogebäude für die Kammer, Verbände und andere
Gesundheitsinstitutionen weichen.
ÄKN-Präsidentin Dr.
med. Martina Wenker. Foto: ÄKN/A. Pagel
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat sich gestern Abend
einstimmig für den Neubau des Ärztehauses an der Berliner Allee 20 entschieden. "Mit dem
Neubau werden wir ein offenes, transparentes und energetisch nachhaltiges Haus der
Begegnung errichten, das auch Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten,
Wohlfahrtsverbänden und der Wissenschaft offen stehen wird. Wir wollen als Ärzteschaft im
zentralen Stadtbild Hannovers an vertrauter und angestammter Stelle präsent bleiben",
erklärte Kammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker nach der Entscheidung. "Wir haben
den Neubaubedarf durch fachkundige und unabhängige Stellen mit der gebotenen Sorgfalt
ermitteln lassen. Das haben wir getan, weil wir verantwortungsvoll mit den Beitragsmitteln
der freien Berufsgruppe der über 40.400 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen umgehen.
Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so auch unsere 180 Beschäftigten in der
Ärztekammer Niedersachsen, haben das Recht, in gesunder Umgebung zu arbeiten. Die
Ärztekammer Niedersachsen hat eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter", betonte Dr. Wenker.
Interimistisch wird die ÄKN-Hauptverwaltung Ende 2017 für den Neubauzeitraum in ein
Bürogebäude in der Karl-Wiechert-Allee 18-22 (Hannover Groß-Buchholz) ausweichen.
Nach einer beim Projektmanagementbüro Drees und Sommer in Auftrag gegebenen und
der Kammerversammlung als oberstem Beschlussorgan der ärztlichen Selbstverwaltung
vorgelegten Studie ist eine Kernsanierung des Ärztehauses Hannover an der Berliner Allee
20 aufgrund der beschriebenen Erkenntnisse und Ergebnisse nicht zu empfehlen.
Grundwasser:
Der Grundwasserspiegel in Hannover ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Im
Februar 2016 hat dies zum Überlaufen von zwei bisher unauffälligen Drainageschächten
im Keller des Ärztehauses geführt. Der Grundwasserspiegel zeigt sich auch in Form von
teilweise massiven Ausblühungen im Putz des Treppenhauses sowie ständigen Austritt
von Salzkristallen im Kellergeschoss unterhalb des Vortragssaales. Ein Vergleich der
Pegelstände mit dem Bodenniveau des Kellergeschosses ergab, dass der Heizungskeller
als tiefster Punkt des Gebäudes inzwischen dauerhaft 0,60 m und die übrigen
Kellerbereiche im Durchschnitt etwa 0,25 m im Grundwasser stehen. Ohne den dauerhaften
Einsatz von inzwischen zehn Pumpen wären die Kellerbereiche dauerhaft überflutet. Dies
ist insbesondere kritisch zu sehen, weil seinerzeit die komplette Elektroinstallation über
sogenannte Bodenkanäle ausgeführt wurde: die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt
über Kabel, die dauerhaft im Wasser liegen, obwohl das Material eine entsprechende
Wasserdichtigkeit nicht aufweist.
Schadstoffe:
Im Gebäude ist fast flächendeckend Asbestfaserzement verbaut. Eine Untersuchung der
Gebäudesubstanz durch entsprechende Schadstoffgutachter ergab, dass auch Wand- und
Deckenputz an vielen Stellen asbesthaltig sind. Hinzu kommen diverse kanzerogene
(krebserregende) Lacke und Farben, die bspw. für den Anstrich von Holzoberflächen
benutzt wurden.
Brandschutz:
Bereits bei den Umbaumaßnahmen der letzten Jahre stellte sich heraus, dass der
Brandschutz im Bestandsgebäude mangelhaft ist. Zwar sind die
Brandschutzbestimmungen in den letzten Jahren massiv verschärft worden, es zeigt sich
aber an vielen Stellen, das selbst die vergleichsweise milden Brandschutzbestimmungen
zur Gründungszeit des Gebäudes schon bei der Errichtung nicht eingehalten wurden.
Bspw. kann das Haupttreppenhaus als wesentlichster Fluchtweg für die Evakuierung im
Brandfall seinen Zweck nicht erfüllen, weil eine wirkliche Abschottung zu den einzelnen
Etagen fehlt.
Gebäudehülle/ Energieeffizienz/ Abdichtung:
Ein energieeffizienter Betrieb des Haues ist ausgeschlossen. Auch die Investition in eine
"intelligente" Gebäudeleittechnik scheidet aus, da schon das Nachrüsten der hierfür
erforderlichen Kabel und Rohrleitungen in den Kellerbereichen aus statischen Gründen
nicht möglich ist. Auch der vorhandene Schallschutz liegt weit unter den Anforderungen der
Arbeitsstättenrichtlinien bzw. der entsprechend einschlägigen DIN-Normen.
Auch bei einer Kernsanierung sei davon auszugehen, dass der Bestandsschutz
verloren geht. Das würde bedeuten, dass die Bauordnung z.B. bei den
Abstandsflächen eingehalten werden muss, was zur Folge hätte, dass doch ein
Abriss vorgenommen werden müsste, wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung
mit den Nachbarn kommt.
Es bestehe das Risiko, dass im Untergeschoss keine Wasserdichtigkeit erzielt wird,
da noch weitere Schäden entdeckt werden könnten, welche ggf. technisch nicht
langfristig saniert werden können.
Es bestehe das Risiko, dass sich bei der Betonsanierung herausstellt, dass tragende
Bauteile nicht nur mit Spritzmörtel bearbeitet werden müssen, sondern ggf. komplett
erneuert oder ausgetauscht werden müssen, da die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben
ist.
Die Investitionskosten für eine Kernsanierung seien fast identisch mit denen eines
Abbruchs und Neubaus. Jedoch werde bei gleichen Kosten auf der einen Seite ein
altes Gebäude nur saniert und auf der anderen Seite entstehe ein werthaltiger
Neubau.
Kontakt:
Thomas Spieker, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der Ärztekammer
Niedersachsen
Tel.: 0511/380-2220, E-Mail: [email protected]
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