Detailansicht Zurück zur Übersicht Ärztekammerversammlung einstimmig für Neubau des Ärztehauses Hannover Hannover, 15. Juni 2017 (äkn) - Die asbestbelastete Altimmobilie an der Berliner Allee wird einem modernem Bürogebäude für die Kammer, Verbände und andere Gesundheitsinstitutionen weichen. ÄKN-Präsidentin Dr. med. Martina Wenker. Foto: ÄKN/A. Pagel Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) hat sich gestern Abend einstimmig für den Neubau des Ärztehauses an der Berliner Allee 20 entschieden. "Mit dem Neubau werden wir ein offenes, transparentes und energetisch nachhaltiges Haus der Begegnung errichten, das auch Bürgerinnen und Bürgern, Patientinnen und Patienten, Wohlfahrtsverbänden und der Wissenschaft offen stehen wird. Wir wollen als Ärzteschaft im zentralen Stadtbild Hannovers an vertrauter und angestammter Stelle präsent bleiben", erklärte Kammerpräsidentin Dr. med. Martina Wenker nach der Entscheidung. "Wir haben den Neubaubedarf durch fachkundige und unabhängige Stellen mit der gebotenen Sorgfalt ermitteln lassen. Das haben wir getan, weil wir verantwortungsvoll mit den Beitragsmitteln der freien Berufsgruppe der über 40.400 Ärztinnen und Ärzte in Niedersachsen umgehen. Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so auch unsere 180 Beschäftigten in der Ärztekammer Niedersachsen, haben das Recht, in gesunder Umgebung zu arbeiten. Die Ärztekammer Niedersachsen hat eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", betonte Dr. Wenker. Interimistisch wird die ÄKN-Hauptverwaltung Ende 2017 für den Neubauzeitraum in ein Bürogebäude in der Karl-Wiechert-Allee 18-22 (Hannover Groß-Buchholz) ausweichen. Nach einer beim Projektmanagementbüro Drees und Sommer in Auftrag gegebenen und der Kammerversammlung als oberstem Beschlussorgan der ärztlichen Selbstverwaltung vorgelegten Studie ist eine Kernsanierung des Ärztehauses Hannover an der Berliner Allee 20 aufgrund der beschriebenen Erkenntnisse und Ergebnisse nicht zu empfehlen. Grundwasser: Der Grundwasserspiegel in Hannover ist in den vergangenen Jahren ständig gestiegen. Im Februar 2016 hat dies zum Überlaufen von zwei bisher unauffälligen Drainageschächten im Keller des Ärztehauses geführt. Der Grundwasserspiegel zeigt sich auch in Form von teilweise massiven Ausblühungen im Putz des Treppenhauses sowie ständigen Austritt von Salzkristallen im Kellergeschoss unterhalb des Vortragssaales. Ein Vergleich der Pegelstände mit dem Bodenniveau des Kellergeschosses ergab, dass der Heizungskeller als tiefster Punkt des Gebäudes inzwischen dauerhaft 0,60 m und die übrigen Kellerbereiche im Durchschnitt etwa 0,25 m im Grundwasser stehen. Ohne den dauerhaften Einsatz von inzwischen zehn Pumpen wären die Kellerbereiche dauerhaft überflutet. Dies ist insbesondere kritisch zu sehen, weil seinerzeit die komplette Elektroinstallation über sogenannte Bodenkanäle ausgeführt wurde: die Stromversorgung des Gebäudes erfolgt über Kabel, die dauerhaft im Wasser liegen, obwohl das Material eine entsprechende Wasserdichtigkeit nicht aufweist. Schadstoffe: Im Gebäude ist fast flächendeckend Asbestfaserzement verbaut. Eine Untersuchung der Gebäudesubstanz durch entsprechende Schadstoffgutachter ergab, dass auch Wand- und Deckenputz an vielen Stellen asbesthaltig sind. Hinzu kommen diverse kanzerogene (krebserregende) Lacke und Farben, die bspw. für den Anstrich von Holzoberflächen benutzt wurden. Brandschutz: Bereits bei den Umbaumaßnahmen der letzten Jahre stellte sich heraus, dass der Brandschutz im Bestandsgebäude mangelhaft ist. Zwar sind die Brandschutzbestimmungen in den letzten Jahren massiv verschärft worden, es zeigt sich aber an vielen Stellen, das selbst die vergleichsweise milden Brandschutzbestimmungen zur Gründungszeit des Gebäudes schon bei der Errichtung nicht eingehalten wurden. Bspw. kann das Haupttreppenhaus als wesentlichster Fluchtweg für die Evakuierung im Brandfall seinen Zweck nicht erfüllen, weil eine wirkliche Abschottung zu den einzelnen Etagen fehlt. Gebäudehülle/ Energieeffizienz/ Abdichtung: Ein energieeffizienter Betrieb des Haues ist ausgeschlossen. Auch die Investition in eine "intelligente" Gebäudeleittechnik scheidet aus, da schon das Nachrüsten der hierfür erforderlichen Kabel und Rohrleitungen in den Kellerbereichen aus statischen Gründen nicht möglich ist. Auch der vorhandene Schallschutz liegt weit unter den Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien bzw. der entsprechend einschlägigen DIN-Normen. Auch bei einer Kernsanierung sei davon auszugehen, dass der Bestandsschutz verloren geht. Das würde bedeuten, dass die Bauordnung z.B. bei den Abstandsflächen eingehalten werden muss, was zur Folge hätte, dass doch ein Abriss vorgenommen werden müsste, wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung mit den Nachbarn kommt. Es bestehe das Risiko, dass im Untergeschoss keine Wasserdichtigkeit erzielt wird, da noch weitere Schäden entdeckt werden könnten, welche ggf. technisch nicht langfristig saniert werden können. Es bestehe das Risiko, dass sich bei der Betonsanierung herausstellt, dass tragende Bauteile nicht nur mit Spritzmörtel bearbeitet werden müssen, sondern ggf. komplett erneuert oder ausgetauscht werden müssen, da die Tragfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Die Investitionskosten für eine Kernsanierung seien fast identisch mit denen eines Abbruchs und Neubaus. Jedoch werde bei gleichen Kosten auf der einen Seite ein altes Gebäude nur saniert und auf der anderen Seite entstehe ein werthaltiger Neubau. Kontakt: Thomas Spieker, Leiter Kommunikation und Pressesprecher der Ärztekammer Niedersachsen Tel.: 0511/380-2220, E-Mail: [email protected] Wenn Sie regelmäßig aktuelle Informationen von der Ärztekammer Niedersachsen erhalten möchten, abonnieren Sie unseren Newsletter! Zurück zur Übersicht