technischen Beurteilung von Hochhäusern G.1 Brandschutz im

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Inhaltsverzeichnis
Juni 2002
Inhaltsverzeichnis:
Seite
A
Vorwort
4
B
Einleitung
6
C
Vorschriften, Rechtslage
C.1
C.1.1
C.1.2
C.1.3
Vorschriften in Deutschland
Brandschutzforderungen der Musterbauordnung
Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen
Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden Brand-
7
9
16
18
C.1.4
C.2
schutz am Beispiel von Baden-Württemberg
Die Hochhausrichtlinie
Ausblick in die Zukunft - Deutschland und Europa
20
34
D
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes für Hochhäuser
D.1
D.1.1
D.1.2
D.2
D.2.1
D.2.2
D.3
D.3.1
Der Begriff Brandschutzkonzept
Brandschutzkonzept als Bau- und Planungsunterlage
Die ganzheitliche Betrachtung
Vorgehensweise bei der Planung
Planungsgrundsätze für Hochhäuser
Individuelles Brandschutzkonzept
Die Teilaspekte eines Brandschutzkonzeptes
Brandschutz im Bauzustand
D.3.1. a)
D.3.1. b)
D.3.1. c)
Baustelleneinrichtung
Sicherstellung der Rettungswege
Aufgaben der Bauleitung
D.3.2
Bauliche Maßnahmen
D.3.2. a)
D.3.2. b)
D.3.2. c)
Haupttragwerk
Fassaden
Rettungswege
D.3.3
Technische Einrichtungen
D.3.3. a)
D.3.3. b)
D.3.3. c)
D.3.3. d)
Wasserversorgung im Brandfall
Feuerwehraufzüge
Automatische Löschsysteme
Brandmeldeanlagen
D.3.4
Organisatorische Maßnahmen
D.3.4. a)
D.3.4. b)
Feuerwehr- und Rettungswegpläne
Schulung des Personals
D.3.5
Abwehrender Brandschutz
D.3.5. a)
D.3.5. b)
D.3.5. c)
Einfache Bedienung der Haustechnik an zentraler Stelle
Rettungswege sind Angriffswege
Informationen für die Feuerwehr
E
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.1
E.1.1
Universitätshochhäuser Keplerstraße Stuttgart-Stadtmitte
Allgemeines
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
38
38
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63
63
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67
1
Inhaltsverzeichnis
Juni 2002
E.1.2
E.1.3
E.1.4
E.1.5
E.2
E.2.1
E.2.2
E.2.3
E.3
E.3.1
E.3.2
E.3.3
E.3.4
E.3.5
E.3.6
Nutzung
Baukonstruktion
Brandschutz
Pläne
Bürohochhaus Daimler Chrysler AG Stuttgart-Untertürkheim
Allgemeines
Nutzung
Brandschutz
Hochhaus RWE AG Essen
Allgemeines
Tragwerk
Fassade
Nutzung
Brandschutz
Pläne
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69
70
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73
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78
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82
83
F
Fazit
84
G
Stichwort-Checkliste zur Planung und brandschutztechnischen
Beurteilung von Hochhäusern
G.1
G.1.1
G.1.2
G.1.3
Brandschutz im Bauzustand
Baudurchführung
Bauüberwachung
Abnahme
G.2
G.2.1
G.2.2
G.2.3
G.2.4
G.3
G.3.1
G.3.2
G.3.3
G.3.4
G.3.5
G.3.6
G.3.7
G.3.8
G.3.9
G.4
G.5
Bauliche Maßnahmen
Flächen auf dem Grundstück
Baukonstruktion / Standsicherheit im Brandfall
Brand- und Rauchabschnitte
Rettungswege / Angriffswege
Technische Einrichtungen
Aufzüge / Feuerwehraufzüge
Ersatzstromanlage
Lüftungsanlage
Heizungsanlage
Feuerlöscheinrichtungen / Wasserversorgung
Brandmeldeanlage
Alarm- und Warneinrichtungen
Löschanlagen
Blitzschutzanlagen
Organisatorische Maßnahmen
Abwehrender Brandschutz
H
Quellen
H.1
H.2
Bücher und Zeitschriften
Internetseiten
I
Anhang
I.1
I.2
Baurechtliche Begriffe
Technische Baubestimmungen, sonstige Normen und technische
85
85
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Seite
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95
97
Richtlinien
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
2
Inhaltsverzeichnis
Juni 2002
I.2.1
In Baden-Württemberg eingeführte technische Regeln
97
I.2.2
Bundesweite Bestimmungen
98
I.2.3
Europäische Brandschutz-Normen
98
I.2.4
Normenzusammenstellung: Brandschutz im Hochhaus
100
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorwort
Juni 2002
A Vorwort
Aufgabenstellung dieser Diplomarbeit ist es, für die an der Planung eines Hochhauses Beteiligten die Grundlagen für ein umfassendes und in sich schlüssiges Brandschutzkonzept zu entwickeln. Dies geschieht aus den gültigen Vorschriften heraus unter Berücksichtigung von aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen der Brandschutzbehörden
und Feuerwehren. Außerdem soll für alle am Bau Beteiligten klar werden, dass der Brandschutz
in erster Linie der Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen darstellt. Die Praxis zeigt,
dass die sachlich und finanziell gravierendsten Planungsfehler dann auftreten, wenn bestimmte
Aspekte in den frühen Planungsphasen unberücksichtigt bleiben. Daher soll hier das Thema
Brandschutz im Hochhaus möglichst umfassend beleuchtet werden.
Es werden zunächst die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland erläutert, danach wird dargestellt wie ein ganzheitliches Brandschutzkonzept aufgebaut sein sollte und die wichtigsten Teilaspekte dargestellt. Zum Abschluss werden einzelne wichtige Details des vorbeugenden Brandschutzes bei Hochhäusern an drei Beispielen anschaulich gezeigt.
Es werden nicht nur die baulichen und anlagentechnischen Teile eines Brandschutzkonzeptes
behandelt, sondern auch der organisatorische Brandschutz und die Belange der Feuerwehr mitbedacht. Hierbei sind die Erfahrungen des Autors aus 8 Jahren aktivem Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr mit eingeflossen.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
4
Vorwort
Juni 2002
Mein besonderer Dank bei dieser Arbeit geht an Herrn Prof. Dipl.-Ing. Rolf Kicherer, der es ermöglicht hat, dass dieses Thema von mir bearbeitet werden konnte. Danke auch für die gute
Betreuung und Hilfe während der Erstellung. Ebenso danke ich Herrn Prof. Dr. Dipl.-Ing. Paul
Schmitt für die Zusammenarbeit als Zweitbetreuer. Ein weitere Dank geht an Herrn Dipl.-Ing.
Jürgen Hof für die gute fachliche Hilfe und Betreuung in allen brandschutztechnischen Fragen.
Bedanken möchte ich mich bei Herrn Falk Hauptlorenz, dem Brandschutzbeauftragten der Universität Stuttgart und Vorstand des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V.,
für die Unterstützung bei der Untersuchung der Universitätshochhäuser in der Keplerstraße in
Stuttgart mit seinen Kenntnissen und Erfahrungen sowie für die Planunterlagen.
Weiterhin geht mein Dank auch an die Herren Jürgen Müller und Thomas Stoll von der Werkfeuerwehr Daimler Chrysler im Werk Untertürkheim, die mir eine Besichtigung des Konstruktionshochhauses Gebäude 120 ermöglichten.
Nicht zuletzt bedanken möchte ich mich bei allen, die mir während den Recherchen, Ortsbesichtigungen und der Arbeit am PC mit Rat und Tat zur Seite gestanden haben.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
5
Einleitung
Juni 2002
B Einleitung
Die Ereignisse des 11. September 2001 in New York und Washington haben alles bisher an
Vorstellungskraft da gewesene in Sachen Brandkatastrophen in Hochhäusern in den Schatten
gestellt. Es gibt wohl nichts Schlimmeres für einen betroffenen Architekten oder Tragwerksplaner, als ein Bauwerk wie das World-Trade-Center live im Fernsehen so komplett in sich zusammenstürzen zu sehen, wie dies in den USA geschehen ist. Solch ein Ereignis wirft im Nachhinein natürlich eine Vielzahl von Fragen durch die Öffentlichkeit auf. Selbst die beste Feuerwehr
der Welt ist mit solch einer Brandkatastrophe in einem Hochhaus total überfordert.
Dies wird klar, wenn man sich die Fakten noch einmal ansieht:
Die beiden 415 m und 417 m hohen Hochhaustürme mit einer
Grundfläche von 64 m x 64 m und 110 Stockwerken werden im
85. bzw. 95. Stockwerk von zwei vollgetankten Verkehrsflugzeugen vom Typ Boeing 737 getroffen. Bis zu 50.000 Menschen arbeiten täglich in den beiden Hochhaustürmen. Mit Besuchern hielten sich an manchen Tagen bis zu 80.000 Perso-
Einsturz WTC am 11.9.2001
Quelle: Internet
nen in dem Gebäudekomplex auf. Angesichts dieser Tatsache wird jedem klar, dass der sogenannte „Abwehrende Brandschutz“, also die Feuerwehren, ihre Aufgaben nur dann hinreichend
erfüllen können, wenn alle möglichen Brandschutzmaßnahmen am Bauwerk bei der Planung
und Ausführung berücksichtigt wurden. Vor allem die Gewährleistung der Selbstrettung der Nutzer steht im Vordergrund. Jedem Ingenieur ist allerdings klar, dass ein Bauwerk aus wirtschaftlichen Gründen nicht für alle erdenklichen Einwirkungen gebaut werden kann. Der Planer steht
immer in der Zwickmühle zwischen ausreichender Sicherheit und annehmbarer Wirtschaftlichkeit. Es ist also nahezu unmöglich, ein so sicheres Hochhaus zu erstellen, dass jedem Flugzeug- oder Bombenattentat standhält.
Die Ereignisse des 11. September 2001 sollten aber Anlass sein, noch mehr als bisher bei der
Planung und Ausführung von Hochhäusern ein Maximum an Sicherheit bei gleichzeitiger Wirtschaftlichkeit für die Bewohner und Benutzer zu gewährleisten. Dies kann nur dann funktionieren, wenn das Thema Brandschutz nicht über eine Entwurfsplanung gestülpt wird, sondern von
Anfang an als Planungsziel mitbedacht wird.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
6
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
C Vorschriften, Rechtslage
C.1
Vorschriften in Deutschland
Die ältesten bisher gefundenen Rechtsvorschriften, die sich vor allem mit Brandstiftungen beschäftigten, stammen von den Hethitern (indogermanisches Volk in Kleinasien) und sind um
das Jahr 2000 v.Chr. datiert. [SCHNEIDER1]
Ganz gleich welche Ursache ein Schadenfeuer hat, die Folgen waren und sind immer noch
großes menschliches Leid und große Vermögensverluste. Daher ist der Schutz von Leben und
Gesundheit der Menschen, das vorrangige Ziel des Bauordnungsrechts. Die Musterbauordnung
(MBO) drückt das an zwei Stellen besonders deutlich aus:
§3 Abs.(1) „Bauliche Anlagen und Einrichtungen ... sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern
und Instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden.“
§17 Abs.(1) „Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes
und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung
von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
[BÖCKENFÖRDE]
Bauordnungsrecht ist Sicherheitsrecht!
Die rechtliche Grundlage für den baulichen Brandschutz wird in Deutschland von Gesetzen
(den Bauordnungen) gebildet. Da das Grundgesetz das Bauordnungsrecht als Sicherheitsrecht
den Ländern zuweist, gibt es in Deutschland für jedes Bundesland eine eigene Bauordnung. Da
es aber nicht gerade praktisch und nachvollziehbar ist, warum jedes Bundesland eigene Vorschriften zum Baurecht und hier speziell zum Brandschutz erlassen soll, wurde von der Bauministerkonferenz – Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) – die Musterbauordnung (MBO) erarbeitet und fortgeschrieben. Auf dieser Grundlage wurden die Landesbauordnungen mit entsprechenden landesspezifischen Anpassungen und Veränderungen erlassen.
Die Musterbauordnung ist also kein geltendes Gesetz, sondern nur ein bundesweites Muster für
die einzelnen Landesbauordnungen.
Die Bauordnungen alleine reichen aber noch nicht aus damit in der Praxis gebaut werden kann.
Es sind zahlreiche weitere Regelungen notwendig. Wie jedes Gesetz ermächtigt auch die Bauordnung, die obersten Baubehörden zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Verwaltungswege. Hier gibt es Durchführungsverordnungen, Sonderbauverordnungen, Technische
Baubestimmungen und Verwaltungsvorschriften.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
7
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Des weiteren sind Normen (Deutsches Institut für Normung - DIN), die den „Stand der Technik“
widerspiegeln sollen und technische Richtlinien einzuhalten. Beispielsweise der Verband der
Sachversicherer (VdS) oder die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
(vfdb) erarbeiten solche technischen Richtlinien, die den Brandschutz betreffen.
Landesbauordnung
Bauliche Anlagen
besonderer Art oder Nutzung
Bauliche Anlagen
Durchführungsverordnungen
Sonderbauverordnungen
- Bauvorlagenverordnung
- Versammlungsstättenverordnung
- Allgemeine Durchführungsverordnung
- Geschäftshausverordnung
- Feuerungsverordnung
- Garagenverordnung
- Bautechnische Prüfungsverordnung
- Krankenhausverordnung
- Überwachungsverordnung
- Sonstige Verordnungen
Brandschutzforderungen
Technische
Baubestimmungen
Sonstige Normen und
technische Richtlinien
Verwaltungsvorschriften
z.B.
z.B.
z.B.
DIN 4102-4
DIN 18082-1 / -3
VdS Richtlinien
Hochhausrichtlinie
Abbildung 1:
Zusammenhang zwischen bauaufsichtlichen Brandschutzvorschriften,
Normen und technischen Richtlinien aus [SCHNEIDER1]).
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
8
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Da die Bauordnungen vom Inhalt her hauptsächlich auf den Bau von Wohngebäuden und landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden ausgerichtet sind, kennen die Bauordnungen den Begriff der
„Baulichen Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Dazu zählen zum Beispiel
Hochhäuser. Um Brandschutzforderungen für diese sogenannten Sonderbauten zu konkretisieren, gibt es entsprechende Sonderbauverordnungen (Abbildung 1).
In den nächsten Kapiteln werde ich näher auf die in Deutschland geltenden Vorschriften des
vorbeugenden Brandschutzes eingehen. Den Schwerpunkt bilden die Forderungen der Musterbauordnung bzw. der Landesbauordnungen und die zusätzlichen Forderungen der Hochhausrichtlinien. In einem weiteren Kapitel werde ich eine Zusammenstellung der wichtigsten technischen Baubestimmungen, sonstigen Normen und technischen Richtlinien, die für die weiteren
Betrachtungen von Bedeutung sind geben.
C.1.1
Brandschutzforderungen der Musterbauordnung
Die zur Zeit aktuelle Fassung der Musterbauordnung (MBO) vom Dezember 1997 beinhaltet bezüglich des Brandschutzes folgende Grundsatzforderungen, die sich in allen Landesbauordnungen wiederfinden, und aus denen sich alle weiteren Brandschutzanforderungen herleiten lassen: [BÖCKENFÖRDE]
§ 3 Allgemeine Anforderungen
(1) Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2
sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und Instand zuhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
(2) Bauprodukte dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer, die Anforderungen dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes
erfüllen und gebrauchstauglich sind.
(3) Die von der obersten Bauaufsichtsbehörde durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten. Bei der Bekanntmachung kann hinsichtlich ihres Inhalts auf die Fundstelle verwiesen werden. Von den
Technischen Baubestimmungen kann abgewichen werden, wenn mit einer anderen Lösung
in gleichem Maße die allgemeinen Anforderungen des Absatzes 1 erfüllt werden;
§ 20 Abs. 3 und § 23 bleiben unberührt.
(4) Für den Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des
§ 1 Abs. 1 Satz 2 und für die Änderung ihrer Benutzung gelten Absätze 1 und 3 sinngemäß.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
§ 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die Feuerwehr ein geradliniger Zuoder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu
schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. Der Zu- oder Durchgang muss mindestens 1,25 m breit sein und darf durch Einbauten nicht eingeengt werden; bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen
genügt eine lichte Breite von 1 m. Die lichte Höhe des Zu- oder Durchgangs muss mindestens 2 m betragen.
(2) Zu Gebäuden, bei denen die Oberkante der Brüstung notwendiger Fenster oder sonstiger
zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über Gelände liegt, ist in den Fällen des Absatzes 1 anstelle eines Zu- oder Durchganges eine mindestens 3 m breite Zu- oder Durchfahrt zu schaffen. Die lichte Höhe der Zu- oder Durchfahrt muss senkrecht zur Fahrbahn gemessen, mindestens 3,5 m betragen. Wände und Decken von Durchfahrten müssen feuerbeständig sein.
(3) Eine andere Verbindung als nach den Absätzen 1 oder 2 kann gestattet werden, wenn dadurch der Einsatz der Feuerwehr nicht behindert wird; sie kann verlangt werden, wenn der
Einsatz der Feuerwehr es erfordert.
(4) Bei Gebäuden, die ganz oder mit Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche
entfernt sind, können Zufahrten oder Durchfahrten nach Absatz 2 zu den vor und hinter den
Gebäuden gelegenen Grundstücksteilen verlangt werden.
(5) Bei Gebäuden, bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt
und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m über der Geländeoberfläche liegt, müssen diese
Stellen für Feuerwehrfahrzeuge auf einer befahrbaren Fläche erreichbar sein. Diese Fläche
muss einen Abstand von mindestens 3 m und höchstens 9 m, bei mehr als 18 m Brüstungshöhe einen Abstand von höchstens 6 m von der Außenwand haben; größere Abstände können gestattet werden, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.
(6) Die Zufahrten und Durchfahrten nach Absatz 2 sowie die befahrbaren Flächen nach Absatz
5 dürfen nicht durch Einbauten eingeengt werden und sind ständig freizuhalten. Sie müssen
für Feuerwehrfahrzeuge ausreichend befestigt und tragfähig sein. Die befahrbaren Flächen
nach Absatz 5 müssen nach oben offen sein.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
§ 6 Abstandflächen
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandflächen von oberirdischen Gebäuden
freizuhalten. Eine Abstandfläche ist nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Nachbargrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften
1. das Gebäude an die Grenze gebaut werden muss oder
2. das Gebäude an die Grenze gebaut werden darf und öffentlich-rechtlich gesichert ist,
dass vom Nachbargrundstück angebaut wird.
Darf nach planungsrechtlichen Vorschriften nicht an die Nachbargrenze gebaut werden, ist
aber auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude an der Grenze vorhanden, so kann gestattet
oder verlangt werden, dass angebaut wird. Muss nach planungsrechtlichen Vorschriften an
die Nachbargrenze gebaut werden, ist aber auf dem Nachbargrundstück ein Gebäude mit
Abstand zu dieser Grenze vorhanden, so kann gestattet oder verlangt werden, dass eine
Abstandfläche eingehalten wird.
(2) Die Abstandflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Die Abstandflächen dürfen
auch auf öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte.
(3) Die Abstandflächen dürfen sich nicht überdecken; dies gilt nicht für
1. Außenwände, die in einem Winkel von mehr als 75 Grad zueinander stehen,
2. Außenwände zu einem fremder Sicht entzogenen Gartenhof bei Wohngebäuden mit nicht
mehr als zwei Wohnungen und
3. Gebäude und andere bauliche Anlagen, die in den Abstandflächen zulässig sind oder gestattet werden.
(4) Die Tiefe der Abstandfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand
gemessen. Als Wandhöhe gilt das Maß von der festgelegten Geländeoberfläche bis zum
Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. Die
Höhe von Dächern sowie die Höhe von Giebelflächen im Bereich des Daches werden zu einem Drittel angerechnet. Das sich ergebende Maß ist H.
(5) Die Tiefe der Abstandflächen beträgt 1 H, mindestens 3 m. In Kerngebieten genügt eine Tiefe von 0,5 H, mindestens 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten eine Tiefe von 0,25 H,
mindestens 3 m. In Sondergebieten können geringere Tiefen als nach Satz 1, jedoch nicht
weniger als 3 m, gestattet werden, wenn die Nutzung des Sondergebietes dies rechtfertigt.
(6) Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als je 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandfläche 0,5 H, mindestens 3 m. Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an ein anderes Gebäude oder an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt Satz 1 nur noch für eine Außenwand; wird
ein Gebäude mit zwei Außenwänden an andere Gebäude oder an Grundstücksgrenzen gebaut, so ist Satz 1 nicht anzuwenden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
(7) Vor die Außenwand vortretende Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Blumenfenster,
Hauseingangstreppen und deren Überdachungen und Vorbauten, wie Erker und Balkone,
bleiben bei der Bemessung der Abstandflächen außer Betracht, wenn sie nicht mehr als
1,5 m vortreten. Von den Nachbargrenzen müssen sie mindestens 2 m entfernt bleiben.
(8) Unbeschadet der Absätze 5 und 6 darf die Tiefe der Abstandfläche 5 m nicht unterschreiten
1. bei Wänden aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind sowie
2. bei feuerhemmenden Wänden, deren Oberfläche aus normal entflammbaren Baustoffen
besteht oder die überwiegend eine Verkleidung aus normal entflammbaren Baustoffen haben.
(9) Abweichend von Absatz 5 genügt in Gewerbe- und Industriegebieten bei Wänden ohne Öffnungen als Tiefe der Abstandfläche
1. 1,5 m, wenn die Wände mindestens feuerhemmend sind und einschließlich ihrer Verkleidungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
2. 3 m, wenn die Wände mindestens feuerhemmend sind oder einschließlich ihrer Verkleidungen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.
Dies gilt nicht für Abstandflächen gegenüber Grundstücksgrenzen.
(10) Für bauliche Anlagen, andere Anlagen und Einrichtungen, von denen Wirkungen wie von
Gebäuden ausgehen, gelten die Absätze 1 bis 9 gegenüber Gebäuden und Nachbargrenzen sinngemäß.
(11) In den Abstandflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandflächen sind zulässig
1. Garagen einschließlich Abstellraum bis zu 8 m Länge je Nachbargrenze und einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m über der festgelegten Geländeoberfläche, wenn an die Nachbargrenze gebaut wird,
2. Stützmauern und geschlossene Einfriedungen bis zu einer Höhe von 1,80 m, in Gewerbe- und Industriegebieten ohne Begrenzung der Höhe.
(12) In überwiegend bebauten Gebieten können geringere Tiefen der Abstandflächen gestattet
werden, wenn die Gestaltung des Straßenbildes oder besondere städtebauliche Verhältnisse dies erfordern und Gründe des Brandschutzes nicht entgegenstehen.
(13) Ergeben sich aus einem Bebauungsplan durch ausdrückliche, zwingende Festsetzungen
der Bauweise, der überbaubaren Grundstücksflächen oder der Zahl der Vollgeschosse geringere Tiefen der Abstandflächen und ist eine ausreichende Beleuchtung und Belüftung in
der Begründung zum Bebauungsplan nachgewiesen, so gelten diese Tiefen. Anforderungen aus Gründen des Brandschutzes bleiben unberührt.
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
§ 17 Brandschutz
(1) Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der
Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von
Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
(2) Leichtentflammbare Baustoffe dürfen nicht verwendet werden; dies gilt nicht für Baustoffe,
wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht leichtentflammbar sind.
(3) Feuerbeständige Bauteile müssen in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen; dies gilt nicht für feuerbeständige Abschlüsse von Öffnungen.
(4) Jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss in jedem Geschoss über mindestens
zwei voneinander unabhängige Rettungswege erreichbar sein. Der erste Rettungsweg muss
in Nutzungseinheiten, die nicht zu ebener Erde liegen, über mindestens eine notwendige
Treppe führen; der zweite Rettungsweg kann eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle oder eine weitere notwendige Treppe sein. Ein zweiter Rettungsweg ist
nicht erforderlich, wenn die Rettung über einen Treppenraum möglich ist, in den Feuer und
Rauch nicht eindringen können (Sicherheitstreppenraum). Gebäude, deren zweiter Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt und bei denen die Oberkante der Brüstungen notwendiger Fenster oder sonstiger zum Anleitern bestimmter Stellen mehr als 8 m
über der festgelegten Geländeoberfläche liegt, dürfen nur errichtet werden, wenn die erforderlichen Rettungsgeräte der Feuerwehr vorgehalten werden.
(5) Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung, Blitzschlag leicht eintreten
oder zu schweren Folgen führen kann, sind mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu
versehen.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Folgende Abbildung macht den Aufbau der Einzelanforderungen aus den o.g. Grundsatzanforderungen deutlich:
Grundsatzforderungen LBO
Die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
darf nicht gefährdet werden
Der Entstehung und Ausbreitung von
Schadenfeuern muss vorgebeugt werden
Einzelanforderungen
Lage auf dem
Grundstück und zur
Nachbarbebauung
Abbildung 2:
Brandverhalten
von Baustoffen
und Bauteilen
Größe und Höhe
der Brandabschnitte
Länge und
Gestaltung des
Rettungsweges
Aufbau der Brandschutzanforderungen nach der Musterbauordnung
bzw. den Landesbauordnungen [SCHNEIDER1]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
14
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Die MBO enthält neben den Grundsatzanforderungen des Brandschutzes auch eine Fülle von
Detailregelungen, die z.T. in den einzelnen Bundesländern mit Unterschieden in die Landesbauordnungen übernommen worden sind. Die wichtigsten Detailregelungen der MBO zeigt folgende Tabelle:
Inhalt der Regelung
Abfallschächte
Anlagen für feste Abfallstoffe
Aufzüge
Außenwände
Bauprodukte
Brandwände
Dächer
Decken
Fenster, Türen, Kellerlichtschächte
Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen
Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte, Installationskanäle
Notwendige Flure und Gänge
Tragende Wände, Pfeiler und Stützen
Trennwände
Treppen
Treppenräume und Ausgänge
Wasserversorgungsanlagen
Tabelle 1:
MBO
§ 42
§ 43
§ 34
§ 26
§ 20 bis § 22
§ 28
§ 30
§ 29
§ 35
§ 38
§ 37
§ 33
§ 25
§ 27
§ 31
§ 32
§ 39
LBO
Ba.-Wü.
§ 33
§ 29
§ 26
§ 17
§ 26
§ 27
§ 26
§ 30
§ 32
§ 31
§ 28
§ 26
§ 28
§ 28
§ 33
Brandschutztechnische Detailregelungen der MBO [BÖCKENFÖRDE]
Die baulichen Brandschutzanforderungen sind also in den Gesetzen (Bauordnungen) bereits
umfangreich geregelt, was die Wichtigkeit nochmals deutlich macht. Alle bauordnungsrechtlichen Vorschriften sind „grundsätzlich“ einzuhalten, was im juristischen Sprachgebrauch bedeutet, dass es Ausnahmen gibt. In der Fragestellung dieser Diplomarbeit gehen wir aber von der
grundsätzlichen Einhaltung der gesetzlichen Regelungen aus. Festzustellen ist aber aus ingenieurmäßiger Sicht, dass die Erreichbarkeit des Schutzzieles einer gesetzlichen Brandschutzforderung auch durch andere nicht den gesetzlichen Regeln entsprechenden Maßnahmen möglich ist.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
15
Vorschriften, Rechtslage
C.1.2
Juni 2002
Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen
Die Landesbauordnungen mit Ihren allgemeinen Ausführungsverordnungen legen schon sehr
detaillierte Brandschutzanforderungen an bestimmte Gebäudeteile fest. Mit der Tabelle 2 auf
der folgenden Seite sollen die Unterschiede der brandschutztechnischen Mindestanforderungen
bei Gebäuden mittlerer Höhe in einigen Bundesländern aufgezeigt werden. Verglichen werden Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Aufenthaltsraumes höher als 7 m und
nicht höher als 22 m liegt. Die Anforderungen an diese „Gebäude mittlerer Höhe“ sind die Vorstufe zu den Regelungen über Hochhäuser, bei denen der Fußboden des obersten Aufenthaltsraumes höher als 22 m liegt.
Festzustellen ist, dass in den Regelungen der Landesbauordnungen eine klare Linie in den
brandschutztechnischen Mindestanforderungen aus der MBO ersichtlich ist, es aber in einzelnen wichtigen Mindestanforderungen Unterschiede gibt. Auffällig ist z.B. die unterschiedliche
Mindestfenstergröße für den zweiten Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr, oder
unterschiedliche Anforderungen der Feuerbeständigkeit von Wänden notwendiger Flure. In
Hamburg wird hier die mit Abstand größte Anforderung gestellt. Diese unterschiedlichen Brandschutzanforderungen vereinfachen das Planen, Bauen und Beurteilen von Bauwerken nicht gerade, sondern führen eher zu Unverständnis bei den am Bau Beteiligten. Anzustreben ist hierbei eine für die BRD einheitliche Festlegung der Schutzziele im Brandschutz und ebenso einheitliche, materielle Regelungen, wie diese Ziele erreicht werden sollen. (Siehe Kapitel C.2)
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Gebäudeteil
Tragende u. aussteifende Wände, Unterstützungen, Pfeiler und Stützen
... in Kellergeschossen
... in ausgebauten Dachgeschossen
Nichttragende Außenwände
Trennwände
Gebäudeabschlusswände
Gebäudetrennwände
Decken
... zwischen Nutzungseinheiten
... im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind
Rettungsweglänge
Zweiter Rettungsweg über Rettungsgerät der
Feuerwehr
Notwendige Treppen
Baden-Württemberg
F 90-B
Bayern
F 90-AB
Brandenburg
F 90-AB
Hamburg
F 90-AB
Saarland
F 90-AB
Schleswig-Holstein
F 90-AB
F 90-B
F 30-B
k. A.
F 90-B (T 30)
Brandwand
Brandwand (T 90)
F 90-B
F 90-B
F 30-B
F 90-AB
F 90-AB
F 30-B oder A
F 90-AB (T 30)
Brandwand
Brandwand (T 90)
F 90-AB
F 90-AB
F 30-B
F 90-AB
F 60-B
F 30-B oder Baustoffkl. A
F 90-AB (T 30)
Brandwand
Brandwand (T 90)
F 90-AB
F 90-AB
F 90-AB
F 90-AB
F 90-AB
F 30-AB
F 90-AB (T 30)
Brandwand
Brandwand
F 90-AB
F 90-AB
F 30-B
F 90-AB
F 90-B
F 30-B oder Baustoffkl. A
F 90-AB (T 30)
Brandwand
Brandwand (T 90)
F 90-AB
F 90-AB
keine
F 90-AB
F 90-AB
F 30-B oder Baustoffkl. A
F 90-AB (T 30)
Brandwand
Brandwand (T 90)
F 90-AB
F 90-AB
F 30-B
40 m
Fenster
0,9 x 0,9 m
Müssen in einem eigenen
durchgehenden TR liegen
35 m
Fenster
0,9 x 1,2 m
in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen
35 m
Fenster
0,9 x 1,2 m
in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen
Baustoffklasse A
35 m
Fenster
0,9 x 1,2 m
Müssen in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen führen
F 90-AB
35 m
Fenster
0,6 x 1,2 m
in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen
... tragende Teile
F 90-AB
F 90-A
F 90-AB
... Breite
mind. 1 m
1m
1,1 m
1m
1m
Notwendige Flure
vom TR max. 6 NE je Geschoss unmittelbar zugänglich
mind. 1,25 m
35 m
Fenster
0,6 x 1,0 m
Müssen in einem Zuge zu allen angeschlossenen Geschossen führen
F 30-B
bei > 5 VG =>F 90-AB
für größten Verkehr ausreichend
keine Forderung
bei Geschossen > 4 NE
muss Flur angeordnet sein
muss bei > 4 NE je Geschoss angeordnet werden
bei Geschossen > 4 NE
muss Flur angeordnet sein
für größten Verkehr ausreichend, mind. 1 m
bei > 30 m Rauchschutztüren
F 30-AB
Vom TR dürfen je Geschoss
nur max. 4 NE unmittelbar
zugänglich sein
für größten Verkehr ausreichend, mind. 1 m
bei > 30 m Rauchschutztüren
F 90-AB
für größten Verkehr ausreichend
bei > 30 m rauchdichte Türen
F 30-AB
für größten Verkehr ausreichend
bei > 30 m Rauchschutztüren
dichtschließend
dichtschließend
Baustoffklasse A
Baustoffklasse A
F 90-A
Rauchabzugsvorrichtung mit
2,5% der Grundfläche
F 90-AB (T 30)
F 90-AB
Rauchabzugsvorrichtung mit
2,5% der Grundfläche
k. A.
... Breite
... Wände
bei > 40 m Rauchschutztüren
F 30-AB
... Türen zu Nutzungseinheiten
dichtschließend
für größten Verkehr ausreichend
bei > 30 m dichtschließende
Türen
F 30-B
bei > 5 VG =>F 90-AB
k. A.
... Verkleidungen, Dämmschichten, Beläge
Aufzüge
... Schachtwände und deren Abschlüsse
... Lüftung
Baustoffklasse B 1
Baustoffklasse B 1
A / Bodenbeläge B 1
dicht und gegen Feuer ausreichend widerstandsfähig
Baustoffklasse A
F 90-AB
Rauchabzugsvorrichtung mit
2,5% der Grundfläche
k. A.
F 90-AB
Rauchabzugsvorrichtung mit
2,5% der Grundfläche
F 90-AB (T 30)
F 90-AB
Rauchabzugsvorrichtung mit
5% der Grundfläche
k. A.
F 90-AB
Rauchabzugsvorrichtung mit
2,5% der Grundfläche
F 90-AB (T 30)
... Länge
... Triebwerksraum, Wände und Türen
dichtschließend
F 30-AB
Abkürzungen: TR...Treppenraum; NE...Nutzungseinheit; k. A. ...keine Angaben im LBO Text; VG...Vollgeschoss;
Tabelle 2: Unterschiede der wichtigsten brandschutztechnischen Mindestanforderungen einiger Landesbauordnungen für Gebäude mittlerer Höhe
(zusammengestellt aus: [LÖBBERT])
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
17
Vorschriften, Rechtslage
C.1.3
Juni 2002
Zusammenstellung der Rechtsgrundlagen für den vorbeugenden Brandschutz am Beispiel von Baden-Württemberg
1. Das Gesetz als Grundlage ist die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der
zuletzt geänderten Fassung vom 19. Dezember 2000.
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums über die Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) vom 1. Oktober 2001 siehe Kapitel C.1.3 .
3. Rechtsverordnungen, die für den Brandschutz maßgebend sind:

Allgemeine Ausführungsverordnung des Wirtschaftsministeriums zur Landesbauordnung
(LBOAVO) zuletzt geändert am 30. Mai 1996

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen,
Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung – FeuVO) vom 24.
November 1995

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung – GaVO) vom 7. Juli 1997

Verordnung des Wirtschaftsministeriums über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten
(Verkaufsstättenverordnung – VkVO) vom 11. Februar 1997

Verordnung über Versammlungsstätten (VstättVO) zuletzt geändert am 12. Februar
1982
4. Verwaltungsvorschriften in denen Regelungen des vorbeugenden Brandschutzes enthalten
sind.

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Ausführungsgenehmigungen für
Fliegende Bauten und deren Gebrauchsabnahmen (FlBauVwV) vom 10. September
1998 mit Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR) in der Fassung vom Dezember 1997

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die brandschutztechnische Prüfung im Baurechtlichen Verfahren (VwV Brandschutzprüfung) zuletzt geändert am 21.
November 1997

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über die Brandverhütungsschau
(VwV Brandverhütungsschau) zuletzt geändert am 21. November 1997

Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums über Flächen für Rettungsgeräte der
Feuerwehr auf Grundstücken (VwV Feuerwehrflächen) zuletzt geändert am 21. November 1997
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
18
Vorschriften, Rechtslage

Juni 2002
Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen (VwV Leitungen) vom 2. Juli 1990
5. Hinweise und Richtlinien der Ministerien:

Hinweise des Innenministeriums über den baulichen Brandschutz in Krankenhäusern
und baulichen Anlagen entsprechender Zweckbestimmung vom 25. September 1990
Diese Auflistung beinhaltet nur die wichtigsten, direkt je nach Nutzung der Bauwerke mit dem
vorbeugenden Brandschutz zusammenhängenden Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien.
Zur Detailbetrachtung von Gebäuden mit entsprechender besonderer Nutzung, sind noch weitere Regelungen zu beachten. Zum Beispiel: Das Feuerwehrgesetz (FWG), die Verordnung über
die Kehrung und Überprüfung von Feuerungsanlagen (KÜO) oder die Verordnung über bauliche
Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime (HeimMindBauV) um
nur einige Beispiele zu nennen.
Die in der Praxis in der Baugenehmigung geforderten Brandschutzmaßnahmen bei Hochhäusern hängen in Baden-Württemberg im Wesentlichen von der Baugenehmigungsbehörde bzw.
für den Brandschutz sachverständigen Beamten ab. Sie sind zwar durch diverse Verwaltungsvorschriften in ihrem Entscheidungsspielraum eingeschränkt, aber da die Musterrichtlinie für die
bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern, die klare, einheitliche, umfassende Forderungen stellt, in Baden-Württemberg nicht in eine entsprechende Länderrichtlinie umgesetzt ist,
wird von den Baugenehmigungsbehörden zum Teil sehr unterschiedlich verfahren. Es wäre
wünschenswert so bald wie möglich eine in allen Bundesländern umgesetzte Musterbauordnung zu haben. Ebenso wäre es für Sonderbauten wichtig, bundesweit einheitliche Verordnungen oder Richtlinien einzuführen, um nach einheitlichen Kriterien Hochhäuser sicher planen zu
können. Die ohnehin vielfältigen Probleme im baulichen Brandschutz bei Hochhäusern wären
mit einer Verordnung oder Richtlinie, die mehr nach konzeptionellen Überlegungen gestaltet
(siehe Kapitel D dieser Arbeit) und weniger mit Einzelvorschriften gespickt ist, besser in den
Griff zu bekommen und wahrscheinlich auch von den einzelnen Bundesländern mit ihren regionalen Verschiedenheiten in der Gesetzgebung besser zu akzeptieren. Darin müssten aber bundeseinheitliche Mindestanforderungen enthalten sein und konsequent von den Behörden im
Baugenehmigungsverfahren gefordert werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
19
Vorschriften, Rechtslage
C.1.4
Juni 2002
Die Hochhausrichtlinie
Als Ausgangspunkt zur Entwicklung eines umfassenden Brandschutzkonzeptes für Hochhäuser ist das
Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern anzusehen. Dieses Muster entstand in den 70er Jahren und wurde von der
Fachkommission Bauaufsicht der ARGEBAU in der
Fassung vom Mai 1981 verabschiedet. Auch hier gilt
wie bei der Musterbauordnung, dass es Sache der
Länder ist, diese Vorlage in geltendes Recht umzusetzen. In Hessen beispielsweise ist das Muster nahezu
komplett übernommen worden. Die Überlegungen der
Fachkommission wurden auch durch die Hochhaus-
Brand des Bürogebäudes „Joelma“ in Sao Paulo:
Personen versuchen sich über die Fassade zu retten.
[aus Notruf 112 – Feuerwehren im Einsatz - Band 1 – EFB-Verlag]
brände zu jener Zeit beeinflusst, deren traurige Folgen weltweit besprochen wurden:
25.12.1971
Brand des Hotels „Tae Yon Kak“ in Seoul, Korea
24.02.1972
21 Geschosse, 163 Tote, 60 Verletzte
Brand des Geschäftshauses „Andraus“ in Sao Paulo, Brasilien
23.07.1973
31 Geschosse, 16 Tote, 375 Verletzte
Brand des Bürogebäudes „Avianka“ in Bogota, Kolumbien
22.08.1973
36 Geschosse, 4 Tote, 100 Verletzte
Brand des Bürogebäudes „Selmi“ in Frankfurt a.M. während des Rohbaues
15.01.1974
40 Geschosse, keine Personenschäden
Brand des Bürogebäudes „Caixa-Economica“ in Rio de Janeiro, Brasilien
01.02.1974
während des Ausbaues; 31 Geschosse, keine Personenschäden
Brand des Bürogebäudes „Joelma“ in Sao Paulo, Brasilien
25 Geschosse, 179 Tote, 300 Verletzte
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
20
Vorschriften, Rechtslage
Rückseite, etwa 14:42 Uhr
Juni 2002
Vorderseite, etwa 14:50 Uhr
Brand in einem Apartmenthochhaus in Hiroshima, Japan:
In weniger als 30 Minuten entwickelte sich der Zimmerbrand in einem Apartment im 8. Obergeschoss über 11 weitere Stockwerke und zerstörte oder beschädigte 66 Apartments. Beim Einsatz wurden ein Feuerwehrmann und ein Bewohner leicht verletzt. Die schnelle Brandentwicklung über die Fassade war auf die Balkonverkleidungen aus Acryl zurückzuführen.
(aus Brandschutz – Deutsche Feuerwehrzeitung 4/1999 – Seite 310) [BRANDSCHUTZ]
Rückseite, etwa 14:51 Uhr
Rückseite, etwa 14:52 Uhr
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
21
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Die inhaltlichen Forderungen des Musters werde ich bei den weiteren Überlegungen als Basis
des Kapitels D „Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes für Hochhäuser“ verwenden.
Die inhaltliche Gliederung des Musters für die Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung
von Hochhäusern zeigt deutlich, welche planerischen Gesichtspunkte z.T. schon beim Vorentwurf eines Gebäudes berücksichtigt werden müssen:
1.
Begriff
4.3
Verlegung von Leitungen
2.
Flächen für die Feuerwehr
4.4
Ersatzstromversorgungsanlage
3.
Bauliche Ausführung
4.5
Lüftungsanlagen
3.1
Wände
4.6
Heizungsanlagen
3.2
Decken, obere Raumabschlüsse
4.7
Müllabwurföffnungen
3.3
Dächer
4.8
Feuermeldeeinrichtungen
3.4
Verkleidungen, Dämmschichten, Dehnfugen
4.9
Feuerlöscheinrichtungen
3.5
Rettungswege
4.10
Alarmeinrichtungen
3.6
Treppenräume
5.
Betriebsvorschriften
3.7
Allgemein zugängliche Flure
5.1
Wege und Flächen auf dem Grundstück
3.8
Ausgänge ins Freie
5.2
Rettungswege im Gebäude
4.
Technische Einrichtungen
5.3
Sonstige Betriebsvorschriften
4.1
Aufzüge
5.4
Prüfungen
4.2
Feuerwehraufzüge
5.5
Wartung
12 m
Zur Definition der baurechtlich relevanten Gebäudehöhe ist folgendes zu sagen:
In der Musterbauordnung §2 Abs. 3 und auch allen
Landesbauordnungen ist das Maß der Höhe zur
Einstufung eines Gebäudes so festgelegt:
23 m
X
Gemessen wird die Differenz zwischen der von der
Baurechtsbehörde festgelegten Geländeoberfläche
(In der Regel das Niveau der für das Aufstellen von
Feuerwehrfahrzeugen notwendigen Fläche.) bis
zum Fußboden des höchsten Geschosses, in dem
Aufenthaltsräume möglich sind. (Siehe Skizze)
Wenn in diesem Kapitel von der Höhe eines Hoch-
Baurechtlich relevante Gebäudehöhe mit Nennrettungshöhe und Nennausladung einer Standard Drehleiter der
Feuerwehr (DLK 23-12). [Skizze: Verfasser]
hauses die Rede ist, dann ist immer dieses baurechtlich relevante Maß gemeint.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
22
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Im Folgenden habe ich die Forderungen des Musters kurz und verständlich zusammengefasst:
1.
Begriffe
Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden eines Aufenthaltsraumes mehr als
22 m über der festgelegten Geländeoberfläche liegt (§ 2 Abs. 3 MBO).
2.
Flächen für die Feuerwehr
Die Feuerwehr muss zu geeigneten Eingängen der Treppenhäuser und zu den Einspeisestellen
der Feuerlöschsteigleitungen mit ihren Fahrzeugen zufahren können. Vor den Treppenhauseingängen und Einspeisestellen muss eine ausreichend große Bewegungsfläche für die Feuerwehr ausgebildet werden. (DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken) Flächen
für die Feuerwehr sind nach DIN 4066 – Hinweisschilder zu kennzeichnen (Auflage in der Baugenehmigung!)
3.
Bauliche Ausführung
3.1
Wände
Tragende Wände:
Die Anforderung an tragende Wände ist F 90-A nach DIN 4102 T. 2.
Bei Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 60 m oder bei Nutzungen mit größerer Brandlast
als in üblichen Wohnungen oder Büros, kann eine höhere Widerstandsfähigkeit gegen Feuer
gefordert werden (F 120-A oder F 180-A).
Außenwände:
Nichttragende Außenwände müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen (Baustoffklasse
A nach DIN 4102 T. 1). Das gilt auch für Verglasungen, Blenden und Sonnenschutzvorrichtungen.
Der Feuerüberschlagsweg zwischen zwei Geschossen muss an Außenwänden mindestens 1 m
betragen. Dies ist durch Bauteile der Widerstandsklasse F 90-A (DIN 4102 T. 2) oder W 90-A
(DIN 4102 T. 3) zu gewährleisten.
Ein größerer Feuerüberschlagsweg kann verlangt werden, zwischen Geschossen mit großflächigen Nutzräumen, mit unterschiedlichen Nutzungen und zwischen Geschossen mit einer größeren Brandlast als übliche Wohnungen und Büroräume.
Es kann verlangt werden, dass Verglasungen mit besonderen Eigenschaften (Sicherheitsglas,
Verglasungen mit Feuerwiderstandsfähigkeit nach DIN 4102 T. 13 ) verwendet werden.
Außenwandverkleidungen:
Außenwandverkleidungen müssen aus nichtbrennbaren Baustoffen (Baustoffklasse A nach DIN
4102 T. 1) bestehen. Ausnahmen sind zulässig.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
23
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Bei Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 30 m müssen ohne Ausnahme alle Verkleidungen, einschließlich der Unterkonstruktion und Halterungen, aus Baustoffen der Klasse A bestehen.
Trennwände:
Trennwände müssen aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Trennwände zwischen allgemein
zugänglichen Fluren und anderen Räumen, und Trennwände zwischen Nutzungseinheiten müssen feuerbeständig (F 90-A) sein. Türen in solchen Wänden müssen mindestens dichtschließend und vollwandig sein (DIN 18095 Rauchschutztüren). Türen zu Wohnungen und Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe müssen mindestens feuerhemmend (T 30 nach DIN 4102 T 5)
sein.
Räume mit erhöhter Brandgefahr:
Räume mit erhöhter Brandgefahr, wie z.B. Lager und Abstellräume, müssen Wände F 90-A und
mindestens Türen T 30 haben und einzeln nicht größer als 150 m² sein. Sie müssen Einrichtungen zur Rauchabführung haben und an den Zugängen augenfällig und dauerhaft gekennzeichnet sein.
3.2
Decken, obere Raumabschlüsse
Decken:
Decken müssen allein durch die Stahlbetonrohdecke mindestens der Anforderung F 90-A entsprechen. Eine höhere Feuerwiderstandsfähigkeit kann gefordert werden, wenn die Nutzung
eine höhere Brandlast als bei üblichen Wohnungen oder Büros aufweist.
Obere Raumabschlüsse:
Sind unter Geschossdecken über allgemein zugänglichen Fluren oder anderen Rettungswegen
Leitungen oder Kabel verlegt, so ergeben sich für einen unterhalb der Leitungen liegenden oberen Raumabschluss (Unterdecke) besondere Anforderungen. Die Unterdecken müssen je nach
Ausbildung der Trennwände und Art der Leitungen aus Baustoffen der Klasse A bestehen, eine
Feuerwiderstandfähigkeit F 30-A bzw. F 90-A aufweisen.
3.3
Dächer
Tragwerk, Dachschalung, Dachaufbauten:
Das Tragwerk der Dächer, die Dachhaut, sowie die Dachaufbauten einschließlich der Verkleidungen müssen aus Baustoffen der Klasse A bestehen.
Begehbare Flachdächer:
Begehbare Flachdächer müssen F 90-A sein. Umwehrungen der begehbaren Dachfläche müssen bis zu einer Höhe von 90 cm geschlossen ausgeführt und F 90-A oder W 90-A sein.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
24
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Dächer niedrigerer Gebäude oder Gebäudeteile:
Dächer von niedrigeren Gebäudeteilen sind in einem Abstand von mindestens 5 m von den Außenwänden höherer Gebäudeteilen in F 90-A und ohne Öffnungen auszuführen. Ein größerer
Abstand kann verlangt werden, wenn die Geschosse in den niedrigeren Gebäudeteilen großflächige Nutzräume oder eine größere Brandlast als Geschosse mit üblichen Wohnungen oder
Büros haben.
Lichtbänder, Lichtkuppeln:
Lichtbänder oder Lichtkuppeln, die die Anforderungen an harte Bedachungen (DIN 4102 T.7)
nicht erfüllen, können gestattet werden, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.
3.4
Verkleidungen, Dämmschichten, Dehnfugen, Bodenbeläge
Wand – und Deckenverkleidungen
Wand – und Deckenverkleidungen in Rettungswegen, einschließlich ihrer Halterungen und Befestigungen, müssen aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Verkleidungen außerhalb von Rettungswegen müssen mindestens aus schwerentflammbaren Baustoffen der Klasse B1 bestehen. In Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 30 m, müssen alle Wand- und Deckenverkleidungen aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Ausnahmen in einzelnen Räumen sind zulässig.
Dämmschichten, Sperrschichten, Dehnfugen
Dämmschichten und Sperrschichten müssen einschließlich der Halterungen und Befestigungen,
aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Schichten von Baustoffen der Klasse A gegen Feuereinwirkung geschützt sind.
Bodenbeläge:
Bodenbeläge (Fußböden), einschließlich der Treppenbeläge, müssen in Treppenräumen, in Sicherheitsschleusen und in Vorräumen vor Feuerwehraufzügen und innenliegenden Treppenräumen aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen.
Bodenbeläge in allgemein zugänglichen Fluren müssen mindestens schwer entflammbar sein;
es dürfen keine Bedenken wegen Rauchentwicklung und Toxizität bestehen.
3.5
Rettungswege
Bemessung:
Die lichte Breite in Rettungswegen muss mindestens 1,25 m betragen. Bei Türen in Rettungswegen sind mindestens 1,1 m lichte Breite einzuhalten. Eine Folge von weniger als drei Stufen
ist in Rettungswegen unzulässig. Treppen dürfen keine Wendelstufen haben. Rampen dürfen
nicht mehr als 6% geneigt sein.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
25
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Beleuchtung:
Rettungswege müssen eine elektrische Beleuchtung mit einer Beleuchtungsstärke vom
mindestens 30 lx haben. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung muss über eine Ersatzstromanlage eine Beleuchtungsstärke
von mindestens 1 lx gewährleistet werden.
Kennzeichnung:
Rettungswegen der Gebäude sind durch grüne Hinweisschilder nach DIN 4844 zu kenn-
Gestaltung eines Treppenraumes hinsichtlich Breiten, Einbauten
und Beleuchtung
Foto: Verfasser
zeichnen.
Einbauten:
Einbauten in Rettungswegen sind unzulässig mit Ausnahme von Sicherheitseinrichtungen und
Hausbriefkästen aus Baustoffen der Klasse A.
3.6
Treppenräume
Anzahl, Zugänglichkeit:
In Hochhäusern sind grundsätzlich zwei notwendige Treppen vorzusehen. Bis zu einer Gebäudehöhe von 60 m ist auch eine Treppe in einem Sicherheitstreppenraum zulässig. Bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 60 m müssen alle notwendigen Treppen in einem Sicherheitstreppenraum liegen. Sind zwei oder mehr notwendige Treppen vorhanden, müssen diese entgegengesetzt und in verschiedenen Rauchabschnitten liegen. Von jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes muss der Treppenraum einer notwendigen Treppe in höchstens 25 m Entfernung
erreicht werden. Treppenräume dürfen Öffnungen nur zu allgemein zugänglichen Fluren, Sicherheitsschleusen, Vorräumen oder ins Freie haben.
Bauliche Beschaffenheit:
Die Wände der Treppenräume müssen quasi aus Brandwänden bestehen, in denen
aber die notwendigen Fenster und Türen in die Außenwände eingebaut sein dürfen. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Treppenraum im Brandfall nicht gefährdet wird.
Türen müssen mindestens T30 und selbstschließend sein. Treppenräume müssen über Rauchabzugsöffnungen verfügen.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
26
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Lage:
In der Regel sollen Treppenräume an der Außenwand liegen und in jedem Geschoss mit ausreichend großen, zu öffnenden Fenstern, versehen sein.
Treppenräume sind im Innern zulässig, wenn sie als Sicherheitstreppenräume ausgebildet sind,
also vom Eintritt von Feuer und Rauch geschützt sind.
Maisonettentreppen:
Eine Treppe ohne eigenen Treppenraum zwischen zwei Geschossen derselben Wohnung ist
zulässig, wenn von jedem Geschoss ein Zugang zu einem Rettungsweg vorhanden ist.
Ausgänge und Treppen in Kellergeschossen:
Kellergeschosse von Hochhäusern müssen in jedem Brandabschnitt mindestens zwei getrennte
Ausgänge haben. Kellergeschosse dürfen nur über Sicherheitsschleusen mit Treppenräumen,
die vom Erdgeschoss aufwärts führen, verbunden werden.
Sicherheitstreppenräume:
Sicherheitstreppenräume müssen mit ihren Zugängen so beschaffen sein, dass Feuer und
Rauch nicht in sie eindringen können.
3.7
Allgemein zugängliche Flure
Flure im Gebäudeinnern:
Da allgemein zugängliche Flure Rettungswege sind, müssen
sie der Bemessung nach 3.5 entsprechen. Flure mit zwei
Fluchtrichtungen dürfen zwischen den beiden Treppenräumen
max. 40m lang sein. Sie müssen in Rauchabschnitte von max.
20 m unterteilt werden. Flure mit nur einer Fluchtrichtung
(Stichflure) dürfen bis zum Treppenraum höchstens 10 m, in
Ausnahmen 20 m lang sein. Allgemein zugängliche Flure müssen, sofern keine Fensterlüftung möglich ist, mechanisch mit
einem einfachen Luftwechsel pro Stunde belüftet werden.
Laubengänge:
Laubengänge sind auf einer Langseite offene Gänge, die auf
der einen Seite von der Gebäudeaußenwand und auf der an-
Allgemein zugänglicher Flur
Foto: Verfasser
deren Seite von einer Brüstung mit 0,9 m bzw. 1,1 m Höhe begrenzt werden. Laubengänge
müssen zu zwei entgegengesetzt liegenden Treppenräumen führen. Laubengänge unter 15 m
Länge brauchen nur eine Fluchtrichtung zu haben. Die Breite muss mindesten 1,25 m betragen.
Die den Laubengang tragenden und begrenzenden Teile müssen feuerbeständig (F90-A) oder
mindestens 90 Minuten widerstandsfähig sein. Beläge müssen aus Baustoffen der Klasse A bestehen. Türen zum Laubengang müssen feuerhemmend (T30) sein. Die Außenwand darf inner-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
27
Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
halb eines Abstandes von 2,5 m zum Treppenraumzugang keine Öffnungen haben.
Rettungsbalkone:
Rettungsbalkone dienen als weiterer Rettungsweg, wenn Sie unmittelbar zu einem Treppenraum führen. Sie müssen mindestens 0,8 m breit sei, einzelne Einengungen bis zu 0,6 m sind
zulässig. Das Geländer muss mindestens 0,9 m bzw. 1,1 m hoch sein. Die Anforderungen an
das Geländer sind genau geregelt. Die Außenwand muss bei nur einseitiger Fluchtrichtung bis
zu einer Höhe von 0,7 m, 90 Minuten widerstandsfähig gegen Feuer sein. Zugänge von den
Nutzungseinheiten müssen durch mindestens eine Fenstertür oder ein Fenster, die ohne
Schlüssel oder Werkzeug zu öffnen sind, mit einer Größe von mindestens 0,9 m breite und
1,2 m Höhe vorhanden sein.
Rettungstunnel:
Rettungstunnel dienen als Ersatz für den unmittelbaren Ausgang in Freie. Der Rettungstunnel
muss ins Freie außerhalb von Gefahrenbereichen führen. Rettungstunnel müssen geradlinig,
stufenlos, mindestens 2,5 m breit und mindestens 2,3 m hoch und dürfen höchstens 50 m lang
sein. Die Neigung darf nicht mehr als 6% betragen. Die umschließenden Bauteile müssen feuerbeständig (F90-A) sein. Innere Zugänge müssen in der Regel Schleusen haben. Rettungstunnel müssen entgegen der Fluchtrichtung mechanisch belüftbar sein. Türen ins Freie sollen lichtdurchlässig sein.
3.8
Ausgänge ins Freie
Unmittelbarer Ausgang:
Ein unmittelbarer Ausgang ist in der Regel eine Türe des Treppenraumes direkt ins Freie. Ein
Vorraum, der als Windfang dient, ist zulässig.
Mittelbarer Ausgang:
Beim mittelbaren Ausgang ist zwischen dem Treppenraum und dem unmittelbaren Ausgang ins
Freie ein Raum zwischengeschaltet, der nicht ausschließlich als Windfang dient (z.B. Eingangshalle). Der Raum muss einigen baulichen Anforderungen entsprechen und darf außer für einen
Pförtnerplatz und kleinen Sitzgruppen, für andere Zwecke nicht genutzt werden.
Ausgang auf nach oben offene Flächen:
Nach oben offene Flächen können als „das Freie“ gelten, wenn sie ausreichend bemessen sind.
Wenn diese Flächen nicht öffentliche Verkehrsflächen sind, müssen sie mit diesen auf gleicher
Ebene oder mit einigen Treppen oder Rampen in Verbindung stehen. Nach oben offene Flächen sind z.B. Terrassen, Fußgängerebenen oder zum Begehen bestimmte Flachdächer angrenzender Gebäude oder Gebäudeteile mit nicht mehr als zwei Geschossen.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
28
Vorschriften, Rechtslage
4.
Technische Einrichtungen
4.1
Aufzüge
Juni 2002
Hochhäuser müssen mindestens zwei Aufzüge mit Haltestellen in jedem Vollgeschoss haben.
Beide Aufzüge müssen von jeder Stelle des Geschosses erreichbar sein. Die Haltestellen dürfen nur über Flure oder Vorräume zugänglich sein. Mindestens einer der Aufzüge muss zur Aufnahme von Rollstühlen, Krankentragen und Lasten geeignet und von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Geschossen mit Aufenthaltsräumen stufenlos erreichbar sein. Bei den Zugängen zu den Aufzügen ist ein Schild mit dem Verbot der Benutzung des Aufzuges im Brandfall anzubringen. In den Vorräumen zu den Aufzügen ist die Geschossnummer und ein Hinweis
auf die Treppen anzubringen.
4.2
Feuerwehraufzüge
Anzahl, Lage:
Hochhäuser mit einer Höhe von mehr als 30 m müssen einen
Feuerwehraufzug haben, der von jedem Punkt eines Aufenthaltsraumes in höchstens 50 m Entfernung erreichbar ist. Weitere Feuerwehraufzüge können verlangt werden, wenn das
Hochhaus höher als 100 m ist oder eine höhere Brandgefahr
besteht.
Schächte und Vorräume:
Jeder Feuerwehraufzug ist in einem eigenen feuerbeständigen
(F90-A) Fahrschacht anzuordnen. Er muss in jedem Geschoss
eine Haltestelle haben, die durch einen Vorraum mit feuerbeständigen Wänden zugänglich ist. Der Vorraum darf nur Verbindung zu allgemein zugänglichen Fluren, Schleusen, Trep-
Feuerwehraufzug
Foto: Verfasser
penräumen, Nassräumen oder anderen Aufzügen haben. Der Vorraum muss ausreichend groß
sein, damit auch Krankentragen eingebracht werden können. Die Türen zu Fluren müssen feuerhemmend (T30) sein, u.U. genügen auch rauchdichte Türen. Der Vorraum muss Fenster oder
Einrichtungen haben, dass er im Brandfall rauchfrei gehalten werden kann.
Triebwerksraum:
Das Triebwerk des Feuerwehraufzuges muss in einem eigenen Triebwerksraum liegen, dessen
Wände und Decken feuerbeständig (F90-A) sein müssen. Türen müssen mindestens feuerhemmend (T30) und selbstschließend sein. Der Fahrschacht und der Triebwerksraum müssen, jeder für sich ins Freie, ständig entlüftet werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Schalteinrichtungen und Leitungen:
Der sichere Betrieb des Feuerwehraufzuges verlangt, dass auch die Leitungen für den Aufzug
und die Schalteinrichtungen getrennt verlegt und durch feuerbeständige Bauteile geschützt
sind. Die Ersatzstromversorgung muss so ausgelegt sein, dass der Feuerwehraufzug dauernd
betrieben werden kann.
Kennzeichnung:
Der Feuerwehraufzug ist in allen Geschossen mit einem Schild nach der Norm 4066 zu kennzeichnen. Im Eingangsgeschoss sind Schilder zum schnellen Auffinden des Feuerwehraufzugs
anzubringen.
4.3
Verlegung von Leitungen
Rohrleitungen müssen in Schächten oder Kanälen verlegt sein, deren Wände wie feuerbeständige (F90-A) Trennwände ausgebildet sind. Öffnungen sind mit Verschlüssen nach DIN 4102
Teil 5 Abschnitt 5 zu versehen, die eine Widerstandsfähigkeit gegen Feuer von 90 Minuten aufweisen. Ausnahmen zur freien Verlegung von Rohren sind u.U. möglich.
Elektrische Leitungen, die durch mehrere Geschosse führen, sind in Schächten und Kanälen zu
verlegen, deren Wände wie feuerbeständige (F90-A) Trennwände ausgebildet sind. Eine waagrechte Unterteilung der Schächte kann verlangt werden.
4.4
Ersatzstromversorgungsanlage
Hochhäuser müssen eine Ersatzstromversorgungsanlage haben, die bei einem Ausfall des öffentlichen Versorgungsnetzes innerhalb 15 Sekunden mit Hilfe eines Stromerzeugungsaggregates alle elektrisch betätigten Anlagen, die der Sicherheit dienen, mit Notstrom versorgt. Diese
Anlagen sind z.B. Wasserdruckerhöhungsanlagen, Feuerwehraufzüge, Personenaufzüge, die
bei Stromausfall in das Eingangsgeschoss gefahren werden müssen, Rauchabzugsvorrichtungen, Feuerabschlüsse (z.B. Rolltore), Notbeleuchtung der Rettungswege, Personenwarneinrichtungen, Lüftungsanlagen von Sicherheitstreppenräumen oder ähnlichem.
Wenn möglich, kann auch eine Batterieanlage zur Notstromversorgung verwendet werden.
4.5
Lüftungsanlage
Lüftungsanlagen müssen so ausgeführt werden, dass Feuer oder Rauch nicht in Treppenräume, andere Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können. Lüftungsanlagen sind
gemäß den „Bauaufsichtlichen Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen an
Lüftungsanlagen in Gebäuden“ auszuführen.
Lüftungsanlagen müssen an zentraler Stelle z.B. beim Feuerwehrzugang ein- und ausgeschaltet werden können. Beim Auftreten von Rauch in der Zuluftanlage müssen Lüftungsanlagen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
selbsttätig abschalten.
4.6
Heizungsanlage
Als Wärmeübertragungsmedien dürfen nur Wasser, Dampf oder Luft verwendet werden. Brennstoffe dürfen nicht in Geschossen über dem Erdgeschoss gelagert werden. Brennstoffleitungen
zu Heizräumen, die über dem Erdgeschoss liegen, müssen in eigenen, feuerbeständigen
(F90-A) Schächten oder Kanälen geführt werden.
4.7
Müllabwurföffnungen
Müllabwurföffnungen dürfen, wegen der durch das gesamte Gebäude gehenden Schächte, nur
in eigenen Vorräumen mit feuerbeständigen Wänden (F90-A) und feuerhemmenden Türen
(T30) liegen. Der Einbau einer selbsttätigen Feuerlöscheinrichtung im Schacht kann gefordert
werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Rauch nicht in die Rettungswege eindringen kann.
4.8
Feuermeldeeinrichtungen
Hochhäuser müssen Einrichtungen haben, die eine unmittelbare Benachrichtigung der Feuerwehr ermöglichen (z.B. Telefonanschlüsse oder Brandmeldeanlagen mit manuellen Brandmeldern nach DIN 14675 Teil 2).
Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 60 m müssen Feuermeldeanlagen nach DIN 14675
Teil 2 haben. Es kann verlangt werden, dass Räume mit erhöhter Brandgefahr mit automatischen Nebenmeldern (z.B. Rauchmeldern) ausgestattet werden müssen.
In Hochhäusern mit einer Höhe von mehr als 120 m muss die Feuermeldung zusätzlich zur
Feuerwehr in einer ständig besetzten Stelle (Schaltzentrale) im Gebäude angezeigt werden.
Von dieser Stelle müssen die Alarmeinrichtungen nach 4.10 ausgelöst werden können.
4.9
Feuerlöscheinrichtungen
Steigleitungen, Wandhydranten:
Hochhäuser müssen in der Nähe jedes Treppenraumes einer notwendigen Treppe eine nasse
Steigleitung (Feuerlöschleitung) haben. In jedem Geschoss muss an der Steigleitung ein Wandhydrant mit Schlauchleitung nach DIN 14461 Teil 1 angeschlossen sein. Die Länge der Schläuche ist so zu bemessen, dass jede Stelle des Geschosses erreicht werden kann.
Zusätzliche trockene Steigleitungen können bei Hochhäusern mit erhöhter Brandgefahr oder
ohne selbsttätige Löscheinrichtungen verlangt werden. Bei Hochhäusern mit einer Höhe von
mehr als 60 m müssen sie vorhanden sein. Einspeisestelle für trockene Steigleitungen sind
nach DIN 4066 zu kennzeichnen.
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Vorschriften, Rechtslage
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Selbsttätige Feuerlöschanlagen:
Sprinkler- oder Sprühdüsenanlagen können verlangt werden, wenn das Gebäude höher als
30 m und nicht ausschließlich Wohnungen oder feuerbeständig (F90-A) abgetrennte Nutzungseinheiten ähnlicher Größe enthält. Bei Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 60 m müssen
Sprinkler oder Sprühdüsenanlagen vorhanden sein. Ausnahmen sind möglich.
Druckerhöhungsanlagen:
Für den Betrieb von nassen Steigleitungen und Wandhydranten sind Druckerhöhungsanlagen
einzubauen, wenn der Druck an der ungünstigsten Entnahmestelle bei einem Durchfluss von
100 l/min (Nenndurchfluss eines C-Strahlrohres der Feuerwehr nach DIN 14365) geringer als
3 bar ist. Bei trockenen Steigleitungen sind Druckerhöhungsanlagen erforderlich, wenn der Höhenunterschied zwischen der Einspeisung und der obersten Entnahmestelle mehr als 80 m beträgt. Druckerhöhungsanlagen müssen an allen Entnahmestellen bei einem Durchfluss von
100 l/min einen Fließdruck von mindestens 3 bar und höchstens 8 bar gewährleisten.
Druckerhöhungsanlagen können auch für selbsttätige Löschanlagen notwendig werden. Sie
müssen an die Ersatzstromversorgung angeschlossen sein.
Feuerlöscher:
Es kann verlangt werden, dass geeignete Feuerlöscher (nach DIN 14406) an allgemein zugänglichen Stellen angebracht werden.
4.10 Alarmeinrichtungen
Es kann verlangt werden, dass Einrichtungen zur Alarmierung und Anweisung der Personen im
Gebäude eingebaut werden. In Gebäuden mit einer Höhe von mehr als 60 m müssen diese Einrichtungen vorhanden sein.
5.
Betriebsvorschriften
5.1
Wege und Flächen auf dem Grundstück
Rettungswege und Flächen für die Feuerwehr sind von Kraftfahrzeugen oder sonstigen Gegenständen freizuhalten.
5.2
Rettungswege im Gebäude
Alle Rettungswege im Gebäude müssen frei von Gegenständen gehalten werden bzw. es dürfen keine Gegenstände aufgestellt werden, die dem Nutzungszweck als Rettungsweg wiedersprechen.
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Alle Türen im Zuge von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung ohne Hilfsmittel zu öffnen
sein. Türen mit Brandschutzanforderungen dürfen in geöffnetem Zustand auch vorübergehend
nicht festgestellt werden (z.B. mit Hilfe eines Keiles). Sie dürfen im Zuge von Rettungswegen
nur mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlagen offen gehalten werden.
Die Beleuchtung der Rettungswege einschließlich der Kennzeichnung muss, soweit die Rettungswege nicht durch Tageslicht erhellt sind, in Betrieb sein. Bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung wird die zusätzliche Beleuchtung von 1 lx mit der Ersatzstromanlage betrieben.
5.3
Sonstige Betriebsvorschriften
Im Gebäude sind an gut sichtbarer Stelle Flucht- und Rettungswegpläne (UVV VBG A8) anzubringen, auf denen die Rettungswege, die Feuermelde-, Feuerlösch- und Rauchabzugseinrichtungen dargestellt sind. Die Pläne sind weiterhin in der Schaltzentrale nach 4.8 anzubringen.
Für Gebäude, die nicht ausschließlich Wohnungen enthalten, ist eine Brandschutzordnung aufzustellen (DIN 14096). Das Betriebspersonal ist mindestens einmal jährlich über die Feuerlöschordnung zu belehren. Mindestens einmal im Jahr ist eine Alarmprobe durchzuführen.
Die Bewohner oder ständigen Benutzer sind durch ein Merkblatt über die Sicherheitseinrichtungen ihres Gebäudes und das richtige Verhalten im Brandfall zu unterrichten.
5.4
Prüfungen
Alle Sicherheitseinrichtungen, wie Rauchabzugseinrichtungen, Feuerlösch-, Feuermelde-, und
Alarmeinrichtungen, Feuerwehraufzüge, Lüftungsanlagen, Beleuchtung und Kennzeichnung der
Rettungswege und Ersatzstromversorgungsanlagen, sind vor Inbetriebnahme vom Betreiber
durch den Hersteller oder einen Sachverständigen prüfen zu lassen.
Die Prüfungen sind mindestens alle drei Jahre, bei Lüftungsanlagen alle fünf Jahre, zu wiederholen. Dies ist nicht erforderlich, wenn andere amtliche Prüfungen durchgeführt werden oder
ein Überwachungsvertrag mit einer fachlich geeigneten Firma besteht.
Selbsttätige Feuerlöschanlagen hat der Betreiber mindestens jährlich durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Über jede Prüfung ist ein Prüfbericht anzufertigen, der 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen ist.
Der Betreiber hat die festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen.
5.5
Wartung
Der Betreiber ist verpflichtet, die Sicherheitseinrichtungen zu warten oder warten zu lassen.
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Vorschriften, Rechtslage
C.2
Juni 2002
Ausblick in die Zukunft - Deutschland und Europa
Ulrich Schneider schreibt über die Überarbeitung und Harmonisierung der Brandschutzvorschriften in der Bundesrepublik in seinem Buch [SCHNEIDER1]:
[...
Überarbeitung der Musterbauordnung
Auch wenn die Landesbauordnungen auf der MBO basieren, so hat eine Bestandsaufnahme ergeben, dass in den Ländern zum Teil erhebliche Unterschiede in den Brandschutzregelungen
bestehen. Daher wurde der Beschluss zu einer grundlegenden Überarbeitung der Brandschutzvorschriften gefasst mit der Zielstellung, Brandschutzanforderungen zu überprüfen und in den
Ländern unterschiedliche Regelungen anzugleichen, sowie eine weitest gehende Anwendung
der Holzbauweise im Wohnungsbau zu ermöglichen. Die Mitglieder der Bauministerkonferenz
wollen zukünftig die gemeinsam erarbeiteten Muster-Vorschriften auch in ihren Ländern erlassen, so dass in der Bundesrepublik überall die gleichen materiellen Vorschriften für den baulichen Brandschutz gelten werden.
Die Überarbeitung der Brandschutzregelungen hat im Ergebnis zu einem neuen Brandschutzkonzept geführt. Alle betroffenen Kreise konnten dazu im Rahmen eines im Sommer 1999
durchgeführten Anhörungsverfahrens Stellung nehmen. Nach Sichtung der vorgetragenen Einwendungen und Anregungen durch die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz
sind die im Folgenden vorgestellten neuen Brandschutzregelungen formuliert worden. Da die
vorgesehenen Neuregelungen aber erst nach Abschluss des Forschungsvorhabens „Theoretische und experimentelle Grundlagenuntersuchung zum Brandschutz bei mehrgeschossigen
Gebäuden in Holzbauweise” und dem Vorliegen von technischen Regeln vollzugsfähig werden,
hat die Bauministerkonferenz zum Jahresende 1999 beschlossen, das neue Brandschutzkonzept in die in Auftrag gegebene Gesamtüberarbeitung der MBO einzubeziehen. Es soll der gesamte Normbestand der MBO darauf überprüft werden, ob Neuregelungen mit dem Ziel einer
Vereinheitlichung der materiellen Anforderungen und der verfahrensrechtlichen Regelungen gefunden werden können. Das Konzept „Rechtseinheit im Bauordnungsrecht” soll bis zum Jahresende 2002 der Bauministerkonferenz vorgelegt werden, sodass erst anschließend mit einer
Neufassung der MBO, auch mit neuen Brandschutzregelungen, gerechnet werden kann.
...]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Die Neue MBO:
Die neue MBO beinhaltet, wie bisher auch, die direkten materiellen Brandschutzforderungen für
Standardbauvorhaben wie Wohnungsbauten und Gebäude mit vergleichbarer Nutzung. Das
Abschottungsprinzip der Nutzungseinheiten ist nach wie vor gültig. Ebenfalls die Regelungen
des erforderlichen Rettungswegsystems. Die in der MBO geregelten Standardbauten sollen
auch weiterhin ohne anlagentechnischen Brandschutz, wie Löschanlagen oder Rauchmelder,
auskommen.
Die wesentlichen Änderungen der neuen MBO lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a) Um eine Zuordnung zu den künftigen europäischen Klassen des Brandverhaltens und den
europäischen Klassen der Feuerwiderstandsfähigkeit zu ermöglichen, werden die Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender Bauteile von den Anforderungen an die
zu verwendenden Baustoffe getrennt. Neben der bisherigen Formulierung „Bauteile aus
nichtbrennbaren Baustoffen“ wird es die Formulierung „Bauteile, deren für den Brandschutz
wesentlichen Teile aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen“ geben.
b) Bisher wurden die Brandschutzanforderungen allein von der Gebäudehöhe (siehe Skizze
Abschnitt C.1.4) abhängig gemacht. In Zukunft wird die Gebäudehöhe verknüpft mit der
Größe und Anzahl von Brandabschnitten. Aus dieser Verknüpfung werden Gebäudeklassen
definiert.
c) Als Lockerung der bisherigen Vorschriften wird nun zwischen den alten Anforderungen „feuerhemmend“ und „feuerbeständig“ die Anforderung „hochfeuerhemmend“ eingeführt. Damit
ist es dann möglich, Gebäude in Holzbauweise bis zu fünf Vollgeschosse hoch zu bauen
(bisher waren nur drei Vollgeschosse erlaubt). Bei diesen Gebäuden wird dann eine Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten gefordert werden.
d) Bisherige Formulierungen wie „...kann zugelassen werden, wenn wegen des Brandschutzes
keine Bedenken bestehen ...“ werden durchgehend ersetzt durch eingeschränkte Zulässigkeiten einzelner Brandschutzmaßnahmen. Dadurch sind die genauen Regelungen direkt
aus der MBO ablesbar, und es entfallen gesonderte bauaufsichtliche Ermessensentscheidungen im Baugenehmigungsverfahren. Dies setzt aber eine gewisse fachliche Kenntnis
und Eigenverantwortung von Bauherrn und Entwurfsverfassern voraus.
e) Die neuen Brandschutzregelungen enthalten weitestgehend eine einleitende Formulierung
des Schutzzieles. Damit wird der Zweck der Regelung erklärt. Außerdem können nun Abweichungen von den Brandschutzanforderungen von der Bauaufsichtsbehörde zugelassen
werden, wenn die Schutzziele auf andere Art und Weise gleichermaßen erfüllt werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Europäische Regelungen und Ausblick für Deutschland
Die Hauptschutzziele des baulichen Brandschutzes sind in der Richtlinie des Rates
89/106/EWG vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte – Bauproduktenrichtlinie in ihrem Anhang I formuliert:
Ein Bauwerk muss derart entworfen und ausgeführt sein, dass bei einem Brand

die Tragfähigkeit während eines bestimmten Zeitraumes erhalten bleibt

die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb eines Bauwerkes begrenzt bleibt

die Ausbreitung von Feuer auf benachbarte Bauwerke begrenzt wird

die Bewohner das Gebäude unverletzt verlassen, oder durch andere Maßnahmen gerettet werden können

die Sicherheit der Rettungsmannschaften berücksichtigt ist.
Diese Schutzziele können nur erfüllt werden, wenn Bauprodukte mit entsprechendem Leistungsvermögen Verwendung finden.
Das „Grundlagendokument Brandschutz“ der Richtlinie des Rates 89/106/EWG vom 28.2.1994
beschreibt die Strategie des Brandschutzes von der Verhinderung der Brandentstehung über
die Begrenzung der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch bis zur Begrenzung der
Ausbreitung auf benachbarte Gebäude. Als Voraussetzung für eine Abschnittsbildung, d.h. die
Erhaltung der raumabschließenden Funktion der Abschnitte, ist die Gesamtstabilität des Haupttragwerkes. Alle hiervon betroffenen Gebäudeteile werden aufgezählt und die Anforderungen
an die Produkte abgeleitet. Das Grundlagendokument behandelt auch die Ingenieurmethoden
auf dem Gebiet des Brandschutzes:

zur Ermittlung der Ausbreitung von Feuer und Rauch

zur Bewertung der Einwirkung von Wärme und Brandgasen auf die Bauwerke und Baukonstruktionen

zur Beurteilung des Brandverhaltens von Bauprodukten

zur Beurteilung von Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen

zur Bemessung von Räumungs- und Rettungsmaßnahmen
Diese Methoden können in verschiedener Weise zur Ermittlung eines erforderlichen Brandsicherheitsniveaus sowie zur Bemessung notwendiger Schutzmaßnahmen verwendet werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Vorschriften, Rechtslage
Juni 2002
Mit dem Vorliegen europäischer Bemessungsregeln für den konstruktiven Brandschutz (Eurocode 1 bis 6) ist in Zukunft damit zu rechnen, dass immer mehr rechnerische Nachweise für einen
ausreichenden Brandschutz der Tragwerke zur Anwendung kommen werden. Die Brandschutzbemessung wird integraler Bestandteil des Standsicherheitsnachweises.
Bei allen noch so guten Ingenieurmethoden darf aber immer eine schlüssige, umfassende
Brandschutzkonzeption nicht aus den Augen verloren werden. Dies sollte in den zuständigen
Gremien bei der Erarbeitung zukünftiger Gesetze, Verordnungen und Richtlinien beachtet werden.
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
D Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes für
Hochhäuser
D.1
Der Begriff Brandschutzkonzept
Für die weiteren Betrachtungen ist es notwendig, genau zu definieren, was unter einem Brandschutzkonzept zu verstehen ist. In der Praxis scheint es so zu sein, dass unter einem Brandschutzkonzept ein auf Papier gebrachter Plan bzw. ein Planwerk verstanden wird, in dem alle
brandschutzrelevanten Teile des Bauwerks eingetragen sind, vergleichbar mit einem Schalungs-, oder Einrichtungsplan. Hinter einem „Konzept“ steckt aber weit mehr. Leider sehen viele
Verantwortliche für Gebäude besonderer Art oder Nutzung, in unserem Fall speziell für Hochhäuser, die Notwendigkeit des vorbeugenden Brandschutzes lediglich in der Erfüllung der Vorschrift mit möglichst geringen finanziellen Mitteln. Gerade die öffentliche Hand ist durch die
schlechte Finanzsituation gezwungen, bei den Einzelvorschriften bis an die Grenze des Zulässigen einzusparen. Ich halte diese Vorgehensweise allerdings für kritisch. Die bessere Vorgehensweise, gerade bei geringen finanziellen Mitteln, wäre eine ganzheitliche Betrachtung eines
Gebäudes oder Gebäudeentwurfs aus brandschutztechnischer Sicht. Bei Neubauten muss also
schon bei der Vorplanung das Brandschutzkonzept eine Rolle spielen. Bei bestehenden Gebäuden ist zu beachten, dass durch eine Nutzungsänderung im Gebäude, das bisherige Konzept
nicht mehr funktionieren könnte.
D.1.1
Brandschutzkonzept als Bau- und Planungsunterlage
Die Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes e.V.
vfdb 01/01 : 2000-05 - Brandschutzkonzept, sieht als Anwendungsbereich und Inhalt eines
Brandschutzkonzeptes folgendes vor:
[...
Anwendungsbereich:
Der Bauherr/Betreiber des Gebäudes wendet das Brandschutzkonzept an als Grundlage bei
 der Planung des Gebäudes, der Nutzung des Gebäudes,
 der Organisation des betrieblichen Brandschutzes,
 der Ausbildung der Mitarbeiter und
 der Planung von Umbauten und Nutzungsänderungen.
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Es dient als Grundlage
 für die bauaufsichtliche Beurteilung/Genehmigung,
 für die Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke,
 für die Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen,
 für die privatrechtliche Risikobeurteilung,
 für die Brandsicherheitsschauen
 und für die Einsatzplanung der Feuerwehr.
Das Brandschutzkonzept kann im Baugenehmigungsverfahren, insbesondere bei Sonderbauten, als eigenständige Bauvorlage gefordert werden.
Inhalte des Brandschutzkonzeptes:
Allgemeine Angaben

Beschreibung des Gebäudes bzw. der baulichen Anlage und der örtlichen Situation im
Hinblick auf den Brandschutz

Art der Nutzung

Beurteilungsgrundlage (Planungsstand und Rechtsgrundlage)

Anzahl und Art der die bauliche Anlage nutzenden Personen

Brandlast der Nutz- und Lagerflächen

Darstellung der Schutzziele und insbesondere Beschreibung der Schwerpunkte der
Schutzziele z.B. zum Personen-, Sachwert-, Denkmal-, Unfall- und Umweltschutz

Brandgefahren und besondere Zündquellen, Risikoanalyse und Benennung der
Risikoschwerpunkte
Vorbeugender Brandschutz
Baulicher Brandschutz

Zugänglichkeit der baulichen Anlagen vom öffentlichen Straßenraum wie Zugänge,
Zufahrten

Erster und zweiter Rettungsweg und Rettungswegausbildung

Anordnung von Brandabschnitten und anderen brandschutztechnischen Unterteilungen
sowie die Ausführung deren trennender Bauteile, einschließlich ihrer Aussteifung

Abschluss von Öffnungen in abschnittsbildenden Bauteilen

Anordnung und Ausführung von Rauchabschnitten (Rauchschürzen, Rauchschutztüren)
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
39
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002

Feuerwiderstand von Bauteilen (Standsicherheit, Raumabschluss, Isolierung usw.)

Brennbarkeit der Baustoffe
Anlagentechnischer Brandschutz

Brandmeldeanlagen mit Darstellung der überwachten Bereiche, der Brandkenngröße und
der Stelle, auf die aufgeschaltet wird

Alarmierungseinrichtung mit Beschreibung der Auslösung und Funktionsweise

Automatische Löschanlagen mit Darstellung der Art der Anlage und der
geschützten Bereiche

Brandschutztechnische Einrichtungen wie Steigleitungen, Wandhydranten, Druckerhöhungsanlagen, halbstationäre Löschanlagen und Einspeisstellen für die Feuerwehr

Rauchableitung mit Darstellung der Anlage einschließlich der Zulufteinrichtungen und
des zu entrauchenden Bereiches.

Einrichtungen zur Rauchfreihaltung mit Schutzbereichen

Maßnahmen für den Wärmeabzug mit Darstellung der Art der Anlage

Lüftungskonzept, soweit es den Brandschutz berührt (z.B. Umsteuerung der
Lüftungsanlagen von Um- auf Abluftbetrieb)

Angabe zum Funktionserhalt von sicherheitsrelevanten Anlagen einschließlich der Netzersatzversorgung

Blitz- und Überspannungsschutzanlage

Sicherheit- und Notbeleuchtung

Angaben zu Aufzügen (z.B. Brandfallsteuerung, Aufschaltung der Notrufabfrage,
Feuerwehraufzüge)

Beschreibung der Funktion und Ausführung von Gebäudefunkanlagen
Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz

Angabe über das Erfordernis einer Brandschutzordnung nach DIN 14096, einer Evakuierungsplanung und von Rettungswegplänen.

Kennzeichnung der Rettungswege und Sicherheitseinrichtungen

Bereitstellung von Kleinlöschgeräten (Feuerlöscher, Brandschutzdecke)

Hinweis auf die Ausbildung des Personals in der Handhabung von Kleinlöschgeräten und
auf die jährliche Einweisung der Mitarbeiter in die Brandschutzordnung

Einrichtung einer Werkfeuerwehr
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Abwehrender Brandschutz

Löschwasserversorgung und -rückhaltung

Erstellung eines Feuerwehrplans nach DIN 14095

Flächen für die Feuerwehr (Aufstell- und Bewegungsflächen)

Einrichtung von Schlüsseldepots (Feuerwehrschlüsselkästen)

Festlegung zentraler Anlaufstellen für die Feuerwehr
...]
D.1.2
Die ganzheitliche Betrachtung
Als erster wichtiger Ansatz ist festzuhalten:
Um die geforderten Schutzziele einhalten zu können und ein wirtschaftliches Erstellen und Betreiben eines Hochhauses zu ermöglichen, ist eine ganzheitliche Betrachtung aus brandschutztechnischer Sicht unbedingt erforderlich (Abbildung 3).
Planer
Feuerwehr
bauliche
Maßnahmen
abwehrender
Brandschutz
vorbeugender
Brandschutz
technische
Einrichtungen
festgelegte Schutzziele
müssen erreicht werden
Abbildung 3:
organisatorische
Maßnahmen
Erstellen und Betreiben
müssen wirtschaftlich sein
Ganzheitliche brandschutztechnische Betrachtungsweise [Verfasser]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Die Abbildung 3 zeigt deutlich, dass die vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen voneinander
abhängen, und so ausbalanciert werden müssen, damit ein wirtschaftliches Gesamtkonzept
möglich ist. Die Feuerwehr, die den abwehrenden Brandschutz sicherstellt, ist bei der Planung
des Konzeptes mit einzubeziehen, da abwehrender und vorbeugender Brandschutz sich naturgemäß stark beeinflussen und daraus Auswirkungen auf die Gesamtbetrachtung zu erwarten
sind. Dies wird auch durch die Abbildung 4 nochmals deutlich, wenn die Teilaspekte der Gebäudenutzung mitbetrachtet werden.
Die gegensätzlichen Hauptziele sind dabei immer das Einhalten der vorgegebenen oder festgelegten Schutzziele, wie Personenschutz, Schutz der Umwelt und Schutz von Sachgütern und
eine wirtschaftliche Umsetzung des Gesamtkonzeptes.
Abbildung 4:
Zusammenhang zwischen vorbeugendem und abwehrendem Brandschutz und
der Nutzung eines Gebäudes (nach H. de Vries aus [LÖBBERT])
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.2
Juni 2002
Vorgehensweise bei der Planung
Auf der Grundlage des Brandschutzleitfadens für Gebäude besonderer Art oder Nutzung
[BMVBW] habe ich die nachfolgenden Grundlagen für den Planungsvorgang eines Hochhauses
aus brandschutztechnischer Sicht erarbeitet. Diese Planungsgrundlagen müssen unbedingt
schon bei der Vorplanung zum Tragen kommen, um ohne großen Zusatzaufwand ein wirtschaftliches Brandschutzkonzept erarbeiten zu können. Der Planungsprozess ist ein iterativer
Vorgang, der die externen und internen Anforderungen so weit wie möglich zu erfüllen versucht
und trotzdem eine sinnvolle Konstruktion und Gestaltung des Bauwerks durch den Planer zulassen muss. Dabei ist vom Groben beginnend hin zum Detail vorzugehen.
D.2.1
Planungsgrundsätze für Hochhäuser
I. Vorplanung des Gesamtgebäudes
1. Flächen- und Raumbedarf, Abgleich mit dem Planungsrecht
externe Anforderungen:
interne Anforderungen:
 Nachbarschaft: Abstände und Brandrisiken
 Erstellen von Nutzungsabschnitten:
- externe Zuwegung
- interne Betriebsabläufe
- Rettungswegoptimierung
 Zuwegung:
- öffentlich und auf dem Grundstück
- Feuerwehrzufahrt oder Umfahrt
- Aufstell- und Bewegungsflächen
 Löschwasser:
- öffentliches Dargebot
- Verteilung auf dem Grundstück
- Auffangen, Rückhalten, Ableiten
 Brandbekämpfung:
- öffentliche Feuerwehren
- Verfügbarkeit
- Anmarschzeit
- Technische Ausstattung
 Ordnen von Nutzungsabschnitten:
- interne Betriebsabläufe
- Brandlasten
- Personenaufenthalt
- Brandentstehungs- und Brandausbreitungsrisiken
- Rettungswegoptimierung
- Zuordnung zu notwendigen Fluren und
Treppenräumen
2. Besondere Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten
externe Anforderungen:
interne Anforderungen:
 Nachbarschaftsrisiken:
- Feuerüberschlag
- Trümmerschatten
 Konstruktion und Baustoffe:
- Mauerwerk
- Stahlbeton
- Stahl
- Glas
- Mischbauweise
 Gebrauchstauglichkeit im Brandfall:
- Tragwerk
- Fassade
- Dach
- Trennwände
 LBO  DIN 4102
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
3. Besondere anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen
externe Anforderungen:
 Brandmeldung zur Feuerwehr
interne Anforderungen:
 Branderkennung
 Löschwasserversorgung
 Brandmeldung
 Löschwasserentsorgung
 Brandbekämpfung / Eindämmung
 Abschottung
 Entrauchung
 Leitsysteme / Personenwarnsysteme
2. Vorplanung eines Nutzungsabschnittes
1. Unterbringung des Raumprogramms im Grundriss
externe Anforderungen:
interne Anforderungen:
 Rettungswege:
- notwendige Flure
- notwendige Treppenräume
- Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr
 Erstellen von Teilnutzungsabschnitten:
- externe Zuwegung
- interne Betriebsabläufe
- Rettungswegoptimierung
 Brandbekämpfung:
- Anordnung von Löschanlagen
- betriebliche Brandbekämpfung
- öffentliche Feuerwehr
 Ordnen von Teilnutzungsabschnitten:
- interne Betriebsabläufe
- Brandlasten
- Personenaufenthalt
- Brandentstehungs- und Brandausbreitungsrisiken
- Rettungswegoptimierung
2. Besondere Anforderungen an Bauprodukte und Bauarten
externe Anforderungen:
interne Anforderungen:
 Brandabschnittbildung
 Konstruktion und Baustoffe in Abstimmung
zu den anderen Nutzungsabschnitten
- Wand- und Bodenbeläge
- Einrichtungen
- Nutzungen
 Rauchabschnittbildung
 Brandlastenverminderung
 LBO  DIN 4102
3. Besondere anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen
externe Anforderungen:
 Branderkennung
interne Anforderungen:
 Branderkennung
 Löschen
 Brandmeldung
 Entrauchen
 Brandbekämpfung / Eindämmung
 Leitsysteme / Personenwarnsysteme
 Abschottung
 Entrauchung
 Leitsysteme / Personenwarnsysteme
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.2.2
Juni 2002
Individuelles Brandschutzkonzept
Ist es mit den oben stehenden Planungsgrundsätzen und den Brandschutzvorschriften nicht
möglich, ein Gebäude mit der erforderlichen Sicherheit für den Brandfall auszustatten, muss ein
individuelles Brandschutzkonzept erarbeitet werden. Dieses individuelle Konzept muss vom
Fachplaner nach folgender Vorgehensweise, mit entsprechenden Ingenieurmethoden, entwickelt werden:
1. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
2. Definieren der Schutzziele
3. Brandgefahrenermittlung
4. Brandschutzmaßnahmen
1. Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
 Nutzung:
Es ist zunächst zu klären, welche Nutzung das Gebäude haben wird, um die Geltungsbereiche der jeweiligen Sonderbauverordnungen festzulegen. Meist treten Kombinationen
von Nutzungen auf, wie ein Verwaltungshochhaus mit Versammlungsräumen oder Hochhaushotels. Hierbei ist eine sorgfältige Risikobetrachtung durchzuführen und an den
Schnittstellen der einzelnen Nutzungen mit besonderen Maßnahmen für die notwendige
Sicherheit zu sorgen. Rettungswege müssen hierbei voneinander unabhängig sein. Gelten
in einem Objekt mehrere Verordnungen, gilt diejenige, die höhere Anforderungen stellt.
Die Entscheidung, welche Rechtsgrundlage anzuwenden ist, muss nach sicherheits- und
nutzungstechnischen Kriterien getroffen werden.
 Arbeits-, Nutzungs-, Betriebsabläufe:
Alle zur Verfügung stehenden Informationen über das Objekt, wie z.B. Arbeitsabläufe, Organisationsaufbau, Besucher- oder Materialströme, Menschenansammlungen, Umgebungseinflüsse oder Nutzungszeiten, müssen gesammelt und ausgewertet werden.
 Gebäudegeometrie:
Es müssen alle zum jeweiligen Planungsstand existierenden Planunterlagen herangezogen werden, um die Bauart, die Bauweise, Abmessungen und Flächen genau zu kennen.
Hier treten in der Praxis meist schon Schwierigkeiten auf, da die Gebäudeplanungen laufend im Fluss sind und dementsprechend die Brandschutzplanung dem aktuellen Stand
angepasst werden muss.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
 Lage:
Bei der Lage des Gebäudes sind die Grenzabstände, angrenzende Gebäude, Anbindung
an die öffentlichen Verkehrsflächen, Zugänglichkeit (DIN14090), Zufahrten, Aufstell- und
Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Umfahrten für die Gebäude, zu berücksichtigen.
 Zwischenergebnis der Analyse:
Aus der Liegenschafts- und Gebäudeanalyse ergibt sich ein erster Aufschluss über die
Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung. Während bei einer Wohnungs- oder Verwaltungsnutzung von einer normalen Brandentstehungswahrscheinlichkeit ausgegangen
wird, ist diese bei Museen ca. 20% geringer und in einer Versammlungsstätte ca. 40% höher. Aus der Liegenschafts- und Gebäudeanalyse ergeben sich der Gebäudetyp, die Rettungswegführung, sowie die Festlegung der Brand- und Rauchabschnitte.
2. Schutzziele
 Allgemeine Schutzziele:
Die allgemeinen Schutzziele, die sich aus der Musterbauordnung ableiten lassen, sind im
entsprechenden Kapitel bereits ausführlich angesprochen worden. Zusammenfassend
sind folgende Schutzziele immer zu berücksichtigen:
- Schutz von Leben und Gesundheit
- Die Verhinderung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch
- Die Möglichkeit der Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten
- Den Schutz der Umwelt vor Brandschäden oder Brandfolgeschäden
- Nachbarschutz und Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
 Besondere Schutzziele:
Inwieweit besondere Schutzziele, also über die von den Vorschriften abgedeckten hinaus,
sinnvoll sind, ist im Einzelfall zu prüfen. Es kann durchaus wirtschaftlich sinnvoll sein,
Schutzziele zu erhöhen, um die Auswirkungen eines Brandes auf die künftige Betriebsfähigkeit gering zu halten. Beispiele sind vor allem Produktionsausfall in der Industrie,
Schutz von kulturellem Erbe in Museen, Datensicherheit in Betrieben und Ämtern, Betriebsicherheit militärischer Anlagen, Betriebsausfälle, die nicht oder nur begrenzt hingenommen werden können, z.B. in Forschungseinrichtungen
 Bewertung des Restrisikos:
Der Brandschutzfachplaner muss mit dem Bauherren / Nutzer das verbleibende Restrisiko
ermitteln, bewerten, festschreiben und schließlich verantworten.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
46
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
3. Brandgefahrenermittlung
Die gewonnenen Informationen und Erkenntnisse aus der Liegenschafts-, Gebäude- und
Schutzzielanalyse werden im Hinblick auf einen potentiellen Brand untersucht. Nach Ermittlung
möglicher Brandentstehungsquellen und der Erfassung der vorhandenen Brandlasten, wird eine
Schwachstellenanalyse mit Bezug auf Brand- und Rauchentwicklungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten durchgeführt.
 Brandentstehung:
Es müssen alle direkten Zündquellen (offene Flammen, z.B. Bunsenbrenner, Kerzen, Heizungsanlagen, offene Kamine oder Gasherde), aber auch alle latenten (indirekten) Zündquellen (hohe Temperaturen durch Elektrogeräte, Funkenflug bei Trennarbeiten, glimmende Zigaretten usw.), gefunden und dokumentiert werden.
 Brandlasten:
Die Brandlasten des Objekts können zunächst grob und überschlagsmäßig ermittelt werden. Man richtet sich hierbei nach den vorhandenen Nutzungsbereichen:
- Sanitärbereiche = 0
- Büros, Wohnungen = 300-600 MJ/m²
- Krankenhäuser = 500 MJ/m²
- Versammlungsstätten = 1500 MJ/m²
- Bibliotheken = 2000 MJ/m²
Bei sehr komplexen Bauvorhaben, mit sehr unterschiedlichen und aufgegliederten Nutzungen, ist aber eine genaue rechnerische Brandlastermittlung (z.B. analog DIN 18230 Baulicher Brandschutz im Industriebau) unbedingt durchzuführen.
 Schwachstellenanalyse:
Die Ermittlung der Brandlasten kann dazu dienen, Gefahrenschwerpunkte zu bestimmen.
Die Brandlast kann entscheidend für die Dauer eines Brandes sein. Eine hohe Brandlast
bedeutet aber noch keine reale Gefahr. Es müssen erst noch Informationen über mögliche
Brandtemperaturen, Entzündlichkeit, Rauchgasbildung und Toxizität der Stoffe im Brandfall zusammengestellt werden, um reale Gefahrenschwerpunkte zu entdecken. Diese Informationen sind nicht einfach zu bekommen. Sie können in Anlehnung der Methoden der
DIN 18230, durch Computersimulationen oder durch Brandversuche bestimmt werden.
Die Planung der räumlichen Zuordnung einzelner Nutzungsabschnitte mit den dazugehörigen Rettungswegen ist von grundsätzlicher Bedeutung für ein Brandschutzkonzept. Hierbei sollte immer eine Schwachstellenanalyse durchgeführt werden, die folgende Parameter berücksichtigt:
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
47
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
- Brandlasten
- Brandentstehung
- Brandausbreitungsmöglichkeiten
- Ventilation / Luftzufuhr
- Ausbreitung auf angrenzende Bereiche
- Wärmeleitung, Strahlung, Konvektion
- verschiedene Betriebszustände (z.B. Tag / Nacht)
- Rauchgefahren: Toxizität, Korrosivität, Menge und Temperatur des Rauches und Strömungsverhältnisse
 Zwischenergebnis:
Mit Hilfe dieser Überlegungen und Analysen lassen sich aus den Brandszenarien wichtige
Erkenntnisse für eine Optimierung des Brandschutzkonzeptes gewinnen. Es können kritische Nutzungsbereiche verlagert werden, oder andere Materialien oder Bauarten verwendet werden um Ausbreitungsgefahren zu vermindern und die angestrebte Sicherheit im
Brandfall zu erreichen.
4. Brandschutzmaßnahmen
Aus den Zwischenergebnissen der Liegenschafts- und Gebäudeanalyse, den Schutzzielbetrachtungen und der Brandgefahrenermittlung, werden dann definitive Planungskriterien und gezielte Maßnahmen unter Berücksichtigung des abwehrenden Brandschutzes (öffentliche Feuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hauspersonal) festgelegt. Dabei sollten zur Findung einer wirtschaftlichen Lösung immer Alternativen erarbeitet, und diese unter Betrachtung von Investitions- und
Betriebskosten, bewertet werden.
Brandschutzmaßnahmen lassen sich in folgende Bereiche einteilen:

Brandschutz im Bauzustand

Bauliche Maßnahmen

Technische Einrichtungen

Organisatorische Maßnahmen

Abwehrender Brandschutz
Diese fünf Bereiche werden im nächsten Kapitel ausführlich beleuchtet.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
48
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3
Juni 2002
Die Teilaspekte eines Brandschutzkonzeptes
Die folgenden Ausführungen sind im Zusammenhang mit den im nächsten Kapitel dargestellten
Beispielobjekten zu sehen und erarbeitet worden. Zur Erarbeitung habe ich nicht nur eine ausführliche Literaturrecherche betrieben, eine Vielzahl Vor-Ort-Terminen absolviert, sondern auch
meine Praxiserfahrungen aus dem Freiwilligen Feuerwehrdienst mit eingebracht. Es soll gezeigt
werden, wie einzelne Brandschutzmaßnahmen sich zu einem Gesamtkonzept ergänzen. Die
Hochhäuser des Kapitel E sollen diese Maßnahmen anschaulich machen. Die in diesem Rahmen aufgeführte Anzahl von Teilaspekten stellt lediglich eine Auswahl der bei Hochhäusern
wichtigen Maßnahmen dar. Weitere Brandschutzmaßnahmen siehe Kapitel G.
D.3.1
Brandschutz im Bauzustand
D.3.1.a)
Baustelleneinrichtung
Bei der Planung der Baustelleneinrichtung, insbesondere von Baubüros, Unterkünften, Containern, Mischanlagen und sonstigen festen Einrichtungen, ist darauf zu achten, dass die Zugänglichkeit der Hochhausbaustelle für schwere Feuerwehrfahrzeuge ständig möglich ist.
Bei unübersichtlichen Baustellen empfiehlt es sich, mit der zuständigen Feuerwehr einen Feuerwehrplan nach DIN 14095 anzufertigen, der während der Baumaßnahmen aktuell gehalten werden muss. Das Bereitstellen von Löschmitteln und Löschgeräten, durch die Bauunternehmen
während der Baumaßnahme muss geprüft werden. Auch die Gewährleistung einer schnellen
und sicheren Brandmeldung, mit Hilfe von z.B. Telefonen und deutschsprachigem Personal
durch den baustellenbetreibenden Unternehmer, ist nicht immer selbstverständlich.
Das Geringhalten der vorhandenen Brandlasten auf der Baustelle durch regelmäßige Entsorgung von Abfällen und geeignete Wahl von Lagerflächen, gehören ebenso zum vorbeugenden
Brandschutz beim Hochhausbau.
Nach der Forderung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes und der Bestimmung eines verantwortlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators bei Baumaßnahmen mit
mehreren Gewerken, durch die Baustellenverordnung vom Juni 1998, wird der Brandschutz auf
Baustellen besser als bisher umgesetzt.
D.3.1.b)
Sicherstellung der Rettungswege
Ein ganz wesentlicher Punkt, der beim fertigen Hochhaus auch ein zentraler Bestandteil des
Brandschutzkonzeptes ist, ist die Frage nach der Sicherstellung der Rettungswege, die zugleich
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
49
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Angriffswege für die Feuerwehr sind. Während der Baumaßnahmen kommen zu den Problemen der großen Rettungshöhen noch die Schwierigkeiten des Bauablaufes hinzu. Es stehen
z.B. noch keine regulären Treppen in bestimmten Bereichen und Bauphasen zur Verfügung,
oder es werden Fluchtbereiche mit Baumaterialien verstellt.
Durch das Fehlen von Trennwänden können während der Bauzeit sehr große Rauch- und Brandabschnitte entstehen, die eine höhere Gefährdung der Ausbreitung von Feuer und Brandgase
ergeben. Meist werden die Treppenhauskerne mit den notwendigen Treppen voreilend hergestellt, diese erhalten aber erst später, während des Ausbaues, Ihre gegen Feuer und Rauch widerstandsfähigen Verschlüsse wie Fenster und Türen.
Zwar sind in der Bauzeit, vor allem bei der Rohbauphase, sehr viel weniger Personen im Gebäude, trotzdem darf hier der Sicherheitsgedanke nicht dem Profit geopfert werden.
D.3.1.c)
Aufgaben der Bauleitung
Neben der Haftung für den planenden Ingenieur oder Architekten, ist die Bauleitung (Auftraggeber und Auftragnehmer) für die ordnungsgemäße Ausführung in brandschutztechnischer Hinsicht verantwortlich.
Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass bei
Arbeiten, die scheinbar nichts mit dem Brandschutz zu tun haben, wie die Verlegung von
Leitungen oder der Erstellung einer dem
Rauchschutz dienenden leichten Trennwand,
Eine Vielzahl von Leitungen im Gebäude stellen nicht nur eine
Brandlast und Brandentstehungsquelle dar, sondern schwächen
auch bei unsachgemäßer Ausführung die durchdringenden Bauteile.
Foto: Verfasser
die nach dem Brandschutzkonzept erforderlichen Qualitäten erreicht werden. Da diese Arbeiten
in der Regel nicht von brandschutzerfahrenem Personal durchgeführt werden, muss die Bauleitung hier besonders auf die ordnungsgemäße Ausführung achten.
Die ausführenden Firmen müssen regelmäßig, stichprobenartig hinsichtlich der verwendeten
Materialien und der Sorgfalt der Ausführung kontrolliert werden.
Für alle brandschutztechnisch relevanten Bauteile muss der Übereinstimmungsnachweis der
verwendeten Materialien und Konstruktionsarten vor dem Einbau vorliegen bzw. geführt werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
50
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.2
Bauliche Maßnahmen
D.3.2.a)
Haupttragwerk
Juni 2002
Die tragenden Konstruktionsteile bei Hochhausbauten müssen grundsätzlich feuerbeständig,
aus nicht brennbaren Baustoffen, errichtet werden. Nach DIN 4102 fallen Bauteile mit einer
Widerstandsfähigkeit von 90 und 120 Minuten
darunter. Hochfeuerbeständige Bauteile müssen eine Widerstandsfähigkeit von mindestens
Die völlig verformten, mächtigen Stahlträger des
World-Trade-Center am „Ground Zero“
Quelle: Internet
180 Minuten aufweisen.
Wenn man die außergewöhnliche Länge der Rettungswege für die betroffenen Personen durch
die Treppenräume berücksichtigt, und der lange Angriffsweg der Feuerwehr betrachtet, sollten
in den Baugenehmigungen bei Hochhäusern grundsätzlich hochfeuerbeständige tragende Konstruktionen zugelassen werden. Um die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes und damit dessen
Realisierung nicht zu gefährden, muss im Ausnahmefall überprüft werden, ob mit anderen Maßnahmen (z.B. Einbau einer flächendeckenden Sprinkleranlage) ein ähnliches Sicherheitsniveau
erreicht werden kann.
Bei einem guten Brandschutzkonzept sollte allerdings nicht generell versucht werden, die materiellen Forderungen an Bauteile durch anlagentechnischen Brandschutz bis auf ein Minimum zu
reduzieren. Dies stellt auch nicht immer die wirtschaftlichste Lösung dar, ganz zu schweigen
davon, dass technische Anlagen auch ausfallen können und damit keinesfalls eine gleichwertige Sicherheit darstellen.
Bei einer tragenden Konstruktion aus Stahlbeton ist der Brandschutz quasi mit eingebaut. Die
Betondeckung der Bauteile gewährleistet einen gewissen Schutz der darunter liegenden Bewehrung. Die Mindestmaße der Betondeckung nach DIN 1045 Tabelle 10 sind keine Garantie
für das Erreichen einer bestimmten Feuerwiderstandsdauer. Sie sind als absolutes Minimum
bei Standardbauten zu sehen. Können Bauteile nicht nach DIN 4102 Teil 4 in eine Feuerwiderstandsdauer klassifiziert werden, müssen eventuell Brandversuche durchgeführt werden.
Durch die Eigenschaften des Stahls, der bei Temperaturen von ca. 500°C ungefähr die Hälfte
seiner Festigkeit zu verliert, und die hohe Wärmeleitfähigkeit, können Tragwerke in reiner Stahlkonstruktion nur mit Zusatzmaßnahmen wie Verkleidungen oder Ummantelungen eine Feuerbeständigkeit von 90, 120 oder gar 180 Minuten erreichen. Gerade bei sehr hohen Gebäuden wird
aber oft eine Stahlkonstruktion gewählt, da sie ein besseres Verhältnis von Tragfähigkeit zu Ei-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
51
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
gengewicht erlaubt als eine Konstruktion aus Stahlbeton. Aber gerade bei sehr hohen Gebäuden, wie z.B. dem World-Trade-Center wären möglichst lange Feuerwiderstandsdauern der
Tragkonstruktion und natürlich auch der raumabschließenden Bauteile nötig.
D.3.2.b)
Fassaden
Bei den meisten bekannten Hochhausbränden
größeren Ausmaßes ist es zu einer rasanten
Brandausbreitung über die Fassade gekommen. Da der Baustoff Glas bekanntlich nicht
brennbar ist, wird die Gefahr des Feuersprungs
in ein höheres Stockwerk oft unterschätzt. Es
werden bei Hochhäusern im Normalfall keine
Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer
der Fassade gestellt. Bei der heute immer stär-
Fassadenkonstruktion: Eingezeichnet ist der Feuerüberschlagsweg, der durch Stahlbetonbrüstungen gebildet wird.
Foto: Verfasser
ker gefragten transparenten Architektur (siehe Kapitel E.3) kann das nicht mehr ausreichend
sein. Es sollten aber in jedem Fall Sicherheitsgläser verwendet werden, die in ungefährliche
kleine Bruchstücke zerspringen. Mittlerweile sind Sicherheitsgläser mit einer Widerstandsdauer
von 30 Minuten nach DIN 4102 als Standard zu bekommen. Gläser mit Widerstandsdauern von
90 Minuten, die auch noch löschwasserfest sind, gibt es ebenfalls auf dem Markt.
Man sollte sich bei der Gestaltung moderner Hochhausfassaden überlegen, ob der Einsatz von
Gläsern mit Feuerwiderstandsdauern nicht sinnvoll ist, um das Abschottungsprinzip im Brandschutzkonzept sicher umsetzen zu können. Die höheren Kosten der Gläser können z.B. beim
anlagentechnischen Brandschutz wieder zu Einsparungen führen und sich so günstig auf die
Wirtschaftlichkeit auswirken.
Der von der Musterhochhausrichtlinie geforderte Feuerüberschlagsweg von 1 m an den Fassaden durch Bauteile mit einer Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten (z.B. Stahlbetonbrüstungen) stellt keine Garantie dafür dar, dass sich bei einem Brand, Feuer und Rauch nicht in darüber liegende Stockwerke ausdehnen können. Dies kann nur dann einigermaßen sicher gewährleistet werden, wenn Brandschutzverglasungen zum Einsatz kommen.
D.3.2.c)
Rettungswege
Ein Problem bei der Evakuierung von Gebäuden ist das menschliche Verhalten, immer den
Weg als Fluchtweg zu benutzen, den man als Hinweg benutzt hat, oder den man kennt. Bei
komplizierter Fluchtwegführung ins Freie, können flüchtende Personen die Orientierung verlieren und sich dadurch gefährden. Daher ist eine einheitliche Beschilderung von Fluchtwegen un-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
bedingt erforderlich. Die Tatsache, dass man bei Hochhäusern in der Regel die Aufzüge benutzt, und deshalb die Lage der Treppenräume als Besucher gar nicht kennt, macht eine Kennzeichnung unabdingbar.
Die Forderung nach zwei, voneinander unabhängigen Fluchtwegen an jeder Stelle eines Aufenthaltsraumes für Hochhäuser, ist eine unbestrittene Sicherheitsforderung.
Treppenräume für notwendige Treppen sollten nach Möglichkeit an Außenwänden liegen, damit
bessere Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten gegeben sind. Die Vorschriften lassen auch
die Anordnung nur eines Treppenraumes zu, wenn dieser als Sicherheitstreppenraum ausgebildet ist. Das heißt, der Treppenraum muss so ausgeführt sein, dass Feuer und Rauch nicht in
ihn eindringen können. Das kann durch Sicherheitsschleusen mit Brandschutz oder Rauchschutztüren, durch eine Belüftung des Treppenraumes oder des Vorraumes, durch den Zugang
zum Treppenraum über einen Balkon oder durch die völlige bauliche Trennung des Treppenhauses vom Gebäude geschehen. Für Hochhäuser nur einen einzigen Treppenraum anzuordnen, halte ich für zu unsicher. Ideal wäre die Anordnung von so vielen Sicherheitstreppenräumen, dass immer zwei sichere Fluchtwege möglich sind.
Aus den USA kommt eine alternative Idee zu diesem Thema. Es wurde erkannt, dass gerade
bei Hochhäusern das notwendige Evakuieren im Brandfall nicht immer in der erforderlichen Zeit
zu schaffen ist. Dabei ordnet man sogenannte Sicherheits-Sammelräume im Gebäude in regelmäßigen Abständen (z.B. alle vier Geschosse), in Verbindung mit dem Treppenraum, an. Diese
Räume sind komplett feuerbeständig und rauchdicht ausgeführt und gut belüftet. Im Brandfall
sollen sich die gefährdeten Personen zunächst in diesen Räumen sammeln und weitere Maßnahmen ihrer eventuell stufenweisen Evakuierung durch die Feuerwehr abwarten. Diese Idee
hat vom Grundsatz her zwar durchaus eine gewisse Berechtigung in der Überlegung, der hohe
bauliche Aufwand der betrieben werden muss um die Räume wirklich eine längere Zeit sicher
zu machen, ist aber wohl nur bei sehr großen Gebäuden überhaupt zu vertreten. Mir ist in
Deutschland auch kein Beispiel bekannt, wo dieses Konzept bei Hochhäusern Verwendung
fand oder findet. Der Sicherheitsraum ist allerdings aus dem Tunnelbau nicht unbekannt.
Es sollte, gerade aus Sicht der Feuerwehr, alles getan werden, damit sich jeder Benutzer eines
Hochhauses in angemessener Zeit selbst in Sicherheit bringen kann.
Abgesehen von Knotenseilen, Rettungsschläuchen oder ähnlichem, gibt es noch eine weitere,
ernsthaftere alternative Fluchtmöglichkeit: Das Installieren eines Hubschrauberlandeplatzes auf
dem Dach eines Hochhauses. Hierbei ist selbst bei optimaler Konstruktion des Landeplatzes
durch das Freihalten von Hindernissen, wie Antennen und Dachaufbauten, eine befestigte
Dachoberfläche und eine gut gekennzeichnete und beleuchtete Landefläche zu bedenken, dass
während eines Brandfalles zunächst einmal Hubschrauber mit ausreichender Transportkapazi-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
53
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
tät zur Verfügung stehen müssen, und diese durch auftretende Brandthermik am Gebäude
eventuell gar nicht auf dem Dach landen können. Weiter müsste ein oben beschriebener Sicherheits-Sammelraum in der Nähe des Landeplatzes vorhanden sein damit die Flüchtenden
bis zum Eintreffen von Hubschraubern nicht gefährdet werden. Dort müsste auch eine im
Brandfall funktionierende Kommunikationseinrichtung installiert sein, um die Evakuierung koordinieren zu können. Auch dieser große Aufwand bei sehr risikoreicher Fluchtmöglichkeit kann
nur als Zusatzfluchtmaßnahme eingesetzt werden. Ist ein Landeplatzes für einen regelmäßigen
Normalbetrieb vorgesehen, könnte dieser eventuell mit noch vertretbarem Aufwand zur Rettungsmöglichkeit im Brandfall ausgebaut werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
54
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.3
Technische Einrichtungen
D.3.3.a)
Wasserversorgung im Brandfall
Juni 2002
Die Wasserversorgung in deutschen Städten und Gemeinden kann bei der Planung von Gebäuden in der Regel als sehr gut angenommen werden. Da sich ein Wasserversorgungsnetz aber
in den Druckgrenzen von 2 bis 6 bar an den Zapfstellen bewegen muss, reicht der vorhandene
Netzdruck in den meisten Fällen bei Hochhäusern nicht mehr aus, um die ungünstigsten Zapfstellen mit genügend Wasserdruck zu versorgen. Wenn dann von der Hochhausrichtlinie
[BAUMGARTNER] gefordert wird, dass im Brandfall über drei Wandhydranten gleichzeitig eine
Wassermenge von je 100 l/min (zusammen 5 l/s) bei einem Druck von 3 bis 8 bar zur Verfügung stehen muss, dann wird klar, dass man in den meisten Hochhäusern um den Einbau einer
Druckerhöhungsanlage nicht herum kommt. Selbst bei Wasserdrücken von 6 bar an der Übergabe im Keller des Hochhauses, ist bei 20-25 m Höhenunterschied zum höchsten Wandhydranten die Untergrenze von 3 bar erreicht.
Hierzu ist noch zu sagen, dass die 5 l/s dem Einsatz von drei C-Strahlrohren der Feuerwehr
entspricht. Der Einsatz dieser Wassermenge ermöglicht im Normalfall die erfolgreiche Bekämpfung eines ausgedehnten Wohnungsbrandes, der bereits mehrere Zimmer erfasst hat. Sind in
Hochhäusern aber Nutzungseinheiten vorhanden, die größer als eine normale Wohnung sind,
oder sind mehrere Wohnungen vom Brand erfasst, reicht der Einsatz von drei C-Rohren (5 l/s)
nicht mehr aus. Ist dann die Leistungsfähigkeit der Feuerlöschleitung erreicht, muss die Feuerwehr mit sehr großem personellen und zeitlichem Aufwand eine zusätzliche Schlauchleitung
durch den Treppenraum in das Brandgeschoss verlegen. Je nach Nutzung und vorhandener
Brandgefährdung ist es sinnvoll, im Hochhaus
eine Wassermenge von 800 l/min oder mehr
durch die Feuerlöschleitung zur Verfügung zu
stellen, und das bei möglichst 5 bar an den
Strahlrohren, um einen effektiven Löschwasserstrahl zu erhalten. Die modernsten Strahlrohre der Feuerwehr (sogenannte „Hohlstrahlrohre“) benötigen sogar meist höhere Drücke
von ca. 6 bar, um effektiv zu arbeiten.
Druckerhöhungsanlage mit Windkessel für Sprinkleranlage
Foto: [Verfasser]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
55
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Druckerhöhungsanlage:
Die Auslegung einer Druckerhöhungsanlage muss unter den oben genannten Kriterien geschehen. Weiter kann eine Druckerhöhungsanlage auch für selbsttätige Löschanlagen (Sprinkleranlagen) benötigt werden. Für die Trinkwasserversorgung ist oft auch eine Druckerhöhung notwendig. Es ist dann zu prüfen, inwieweit eine oder mehrere Druckerhöhungsanlagen errichtet
werden müssen, und wie diese miteinander in Verbindung stehen. Das DVGW-Arbeitsblatt
W314 – „Druckerhöhungsanlagen in Grundstücken“ ist dabei zu beachten.
Druckerhöhungsanlagen bestehen als Hauptkomponente aus Pumpen (i.d.R. Kreiselpumpen).
Um eine gewisse Sicherheit des Betriebes zu erhalten, sind meist zwei oder mehrere redundante Systeme nebeneinander zu anzuordnen. Da die Systeme für den Feuerlöschfall sehr selten
in Betrieb sind, müssen sie einer regelmäßigen Überprüfung und Wartung unterzogen werden.
Daher ist eine monatliche Funktionsüberprüfung durch einen sachkundigen Angestellten in meinen Augen ein Muss. Es können Pumpen mit Elektroantrieb verwendet werden. Diese sind an
die Ersatzstromversorgungsanlage anzuschließen. Es können aber auch direkt mit einem Dieselaggregat betriebene Pumpen zum Einsatz kommen, wenn bestimmte Voraussetzungen für
den Einbau gegeben sind. Gerade bei Sprinkleranlagen kommen auch Windkessel zum Einsatz, die Druckstöße im System reduzieren und dabei helfen, einen konstanten Druck zu halten
und gleichzeitig als Speicher dienen.
Bei nicht ausreichender Wasserversorgung müssen Speicherbehälter im Hochhaus eingerichtet
werden, um die Wasserversorgung im Brandfall sicherzustellen.
Steigleitungen:
Hier unterscheiden wir die trockenen und die nassen Steigleitungen. In der Nähe jedes notwendigen Treppenraumes muss eine nasse Steigleitung installiert sein. Die Kanäle für die Hausinstallationen werden sowieso oft an den Treppenhauskernen angeordnet, und eignen sich auch
zur Aufnahme der Steigleitung.
Der vorgegebene Druckbereich von 3 bis 8 bar an jeder Verbrauchsstelle muss durch geeignete
Maßnahmen gewährleistet werden. Bei hohen Gebäuden kann dies nur durch verschiedene
Druckzonen in der Gebäudeversorgung erreicht werden, die durch den Einsatz unterschiedlicher Pumpen und durch Einbau von Druckreduzierungsarmaturen gebildet werden. Außerdem
kann es sinnvoll sein, Wasserspeicherbehälter in einem oberen Geschoss anzuordnen, und so
den natürlichen Höhenunterschied auszunutzen. Die Wassermenge, der erforderliche Durchfluss und Wasserdruck müssen im gesamten Gebäude zur Verfügung stehen.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
56
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Die trockenen Steigleitungen können, aus Sicht
der Feuerwehr, nur einen Zusatz zu den nassen Systemen darstellen, da ihre Inbetriebnahme im Brandfall einige Zeit in Anspruch
nimmt. Der Einbau trockener Steigleitungen ist
jedoch dann eine hilfreiche Zusatzmaßnahme,
wenn größere Löschwassermengen mit Hilfe
von Feuerwehrpumpen nach oben gefördert
werden müssen, weil der Einbau einer Druckerhöhungsanlage für diese Mengen nicht zu-
Löschschlauch im Treppenraum: Schlecht, da bei Gebrauch die
selbstschließende Türe offen gehalten werden muss.
Foto: Verfasser
mutbar wäre. Die Musterhochhausrichtlinie
[BAUMGARTNER] fordert bei Gebäuden über 60 m
Höhe den Einbau von trockenen Steigleitungen.
Die üblichen Kreiselpumpen der Feuerwehr
können Löschwasser bis zu einer Höhe von 80
bis 100 m fördern. Die Einspeisestellen müssen
für die Feuerwehr mit schweren Fahrzeugen
gut zugänglich außen am Gebäude angebracht
werden und müssen nach
DIN 4066 gekennzeichnet sein.
Es gibt auch noch die Möglichkeit einer Steiglei-
Löschschlauch im notwendigen Flur: Eine Brandbekämpfung ist
ohne Hindernisse möglich. Die Löscheinrichtung ist gut sichtbar
integriert.
Foto: Verfasser
tung - nass / trocken nach DVGW-Arbeitsblatt W317. Dabei ist
die Steigleitung im Bereitschaftszustand nicht mit Wasser gefüllt. Dies kann z.B. aus Frostschutzgründen erforderlich sein.
Beim Öffnen einer Entnahmestelle wird dann die Leitung mit
Wasser gefüllt, und steht dann zu Löschzwecken zur Verfügung.
Wandhydranten / Löschschläuche:
Die Ausführung nach DIN 14461: Feuerlösch-, Schlauchanschlusseinrichtungen Teil 1: Wandhydrant mit formstabilem
Schlauch ist eine sehr gute Lösung. Ein formstabiler Druckschlauch nach DIN 14818 ist auf eine dreh- und schwenkbare
Schlauchhaspel aufgerollt und bereits betriebsfertig angeschlossen. Durch die Verwendung eines einfachen Hohlstrahlrohres wird die Löschwirkung des Wasserstrahles noch effekti-
Wandhydrant mit C-Rollschläuchen und
Norm C-Strahlrohr. Diese Ausführung ist für
ungeschultes Personal sehr schlecht zu
handhaben!
Foto: Verfasser
Wandhydrant mit formbeständigem 30 m
Schlauch und leicht zu handhabendem Hohlstrahlrohr. Auch für den Laien ist hiermit eine
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian
Gohl
effektive
Brandbekämpfung möglich. 57
Foto: Verfasser
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
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ver. Diese Version ist der mit Rollschläuchen und Strahlrohr nach DIN 14365 auf jeden Fall vorzuziehen, da sie auch für den aufgeregten, ungeübten Benutzer durch einfaches Abziehen des
Schlauches von der Haspel gut zu handhaben und einzusetzen ist. Ist die Version mit Rollschläuchen und Strahlrohr nach DIN 14365 noch in Gebäuden vorhanden, sollte unbedingt eine
Schulung der ständig anwesenden Personen erfolgen.
Die Löschschläuche sind in erster Linie für die Brandbekämpfung durch die anwesenden Personen vorgesehen. Die Feuerwehr verlegt in der Regel ihre Löschleitungen vom Wandhydrant
aus, selbst. Die Anordnung der Löschschläuche soll nicht wie oft ausgeführt, im Treppenraum,
sondern außerhalb des Treppenraumes in den notwendigen Fluren der betreffenden Geschosse erfolgen. Dies ergibt sich aus der Gefahr, dass bei einer Brandbekämpfung mit Schlauch die
Treppenraumtüren mindestens einen Spalt offen bleiben und so aus dem Brandgeschoss
Rauchgase in den Treppenraum eindringen können. Sind die Löschschläuche in dem Rauchabschnitt angeordnet, wo sie auch zur Brandbekämpfung vorgesehen sind, besteht keine Gefahr
der Rauchausbreitung durch die Benutzung des Löschschlauches. Bei Anordnung im Treppenraum muss die selbstschließende Treppenraumtüre in irgendeiner Weise so offengehalten werden, damit der Löschschlauch zum Brandherd vorgenommen werden kann. Der Löschschlauch
soll aber möglichst nahe am Treppenraumzugang angeordnet sein, damit die Rückzugssicherung durch die Schlauchleitung für vorgehende Feuerwehrtrupps gewährleistet bleibt.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.3.b)
Juni 2002
Feuerwehraufzüge
Unsere Vorschriften fordern bei Gebäuden mit einer Höhe von
mehr als 30 m den Einbau eines Feuerwehraufzuges. Dieser
stellt, wie jeder andere Aufzug, im Brandfall keinen Rettungsweg dar, sondern dient, wie der Name schon sagt, der Feuerwehr als Hilfsmittel.
Feuerwehraufzüge müssen eine Reihe von zusätzlichen Anforderungen gegenüber normalen Aufzügen erfüllen. Das sind:

Sie sind in eigenen feuerbeständigen Fahrschächten anzuordnen

Das Triebwerk muss einen eigenen feuerbeständigen
Triebwerksraum besitzen

Sie dürfen von Geschossen aus nur über feuerbeständig
umwandete Vorräume zugänglich sein, die ihrerseits nur
Blick in einen Feuerwehraufzug. Wichtig
sind die spezielle manuelle Steuerung und
eine sichere Kommunikationsanlage.
Foto: Verfasser
Verbindung zu Treppenräumen und Fluren, Nassräumen
und anderen Aufzügen haben dürfen.

Die Abmessungen von Vorräumen und Aufzug müssen das ungehinderte Befördern einer
Krankentrage (0,6 x 2,26 m) erlauben.

Die elektrischen Schalteinrichtungen und die Leitungen für die Stromversorgung und Steuerung sind baulich von den Anlagen anderer Aufzüge zu trennen und gegen Brandeinwirkung
zu schützen.

Die Feuerwehraufzüge müssen an eine Ersatzstromversorgungsanlage angeschlossen
sein.

Die Feuerwehraufzüge müssen geeignet gekennzeichnet sein.

Die Feuerwehraufzüge müssen eine manuelle Schlüsselsteuerung zur Bedienung haben.

Die Aufzüge müssen eine Reihe weiterer technischer Details aufweisen, wie Ausstiegsluke,
Kommunikationseinrichtung usw. (Neueste Anforderungen in DIN EN 81 Teil 72)
Diese Anforderungen sind wichtige Voraussetzungen, dass die Feuerwehr den Aufzug im
Brandfall sicher einsetzen kann.
Die Wichtigkeit der Forderung nach Feuerwehraufzügen in hohen Gebäuden wird klar, wenn
man sich überlegt, das die Feuerwehrleute mit je 20 bis 30 kg Ausrüstung die Treppen zum
Brandgeschoss erklimmen müssen, um dann eventuell nicht mehr gehfähige Personen mit
Krankentragen wieder über den Treppenraum nach unten zu bringen. Nicht nur dass dieses
eine ungeheuerliche körperliche Anstrengung für die Retter darstellt, sondern der hierbei benö-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
tigte Zeitaufwand, bei Gebäuden mit mehr als 10 Obergeschossen, reduziert die Möglichkeit auf
eine erfolgreiche Rettung von Verletzten.
Der Feuerwehraufzug kann hierbei lebensrettend sein. Voraussetzung ist eine baulich einwandfreie Ausführung, damit sich nicht auch noch die Retter in Gefahr bringen. Auch beim Transport
von Lösch- und Rettungsgerät leistet ein funktionierender, geräumiger Aufzug mit ausreichender Traglast, gute Dienste.
Ein Feuerwehraufzug kann mit entsprechender Steuerung im Normalfall als gewöhnlicher Aufzug mitbenutzt werden, und stellt deshalb eine meist vertretbare Forderung dar.
D.3.3.c)
Automatische Löschsysteme
Sprinkler:
Das bekannteste und wohl auch häufigste selbsttätige Löschsystem ist die Sprinkleranlage. Die
Sprinkleranlage besteht aus einem meist an der Decke verlegten Rohrsystem, das mit Wasser
gefüllt unter einem bestimmten Druck steht. Es gibt für Spezialanwendungen aber auch trockene Systeme. Eine Druckerhöhungsanlage mit Pumpen versorgt das System, eventuell aus
einem Vorratsbehälter mit Wasser. Ein wichtiger Bestandteil sind die Sprinklerköpfe, die flächendeckend an das Rohrsystem angeschlossen sind. Sie sorgen dafür, dass bei einem abnormalen Temperaturanstieg die Düse freigegeben wird und Wasser meist kegelförmig austritt,
und so das Feuer bekämpft. Erreicht wird dies von einem, mit einer Flüssigkeit gefüllten Glasröhrchen, das bei einer bestimmten Temperatur von der Ausdehnung der Flüssigkeit gesprengt
wird, und somit die Düse mechanisch freigibt.
Durch die Auslösung von, nur den direkt vom Brand beaufschlagten, Sprinklerdüsen wird eine
gezielte Brandbekämpfung bzw. Eindämmung bei vergleichsweise geringen Wasserschäden erreicht. Um dies zu optimieren, gibt es auch Sprinkleranlagen, die beim Erzielen eines Löscherfolges die Wasserzufuhr auch automatisch wieder stoppen.
Die Sprinkleranlagen sind in der Regel auch mit einer Brandmeldeanlage verbunden, die bei
Druckabfall im System einen Feueralarm direkt zur Feuerwehr auslöst. Das ist vor allem deshalb nötig, da die Sprinkler einen größeren Brand durch die starre Anordnung der Düsen meist
nur begrenzen, und die Feuerwehr eigentlich immer tätig werden muss.
Die flächendeckende Ausstattung eines Hochhauses mit einer Sprinkleranlage führt nicht nur zu
einer erheblichen Einsparung bei den Gebäude-Brandversicherungsprämien und amortisiert damit die zusätzlichen Kosten, sondern sie ist eine gute Gewährleistung zur Verhinderung einer
starken Brandausbreitung.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
60
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Sprühwasser-Löschanlagen:
Bei dieser Art der automatischen Löschanlage wird meist die komplette Anlage über eine Auslösung in Betrieb gesetzt, und z.B. bei Räumen mit erhöhter Brandgefahr eine Brandbekämpfung
in Gang gesetzt. Bei Hochhäusern sind diese Anlagen durchaus auch denkbar, z.B. in Archiven
und Lagerräumen. Durch eine sehr feine Zerstäubung des Wassers und daher hoher Oberfläche der Wassertröpfchen, wird eine sehr starke Kühlwirkung bei gleichzeitig geringem Wasserverbrauch erzielt. Ein möglicher Wasserschaden kann somit ebenfalls gering gehalten werden.
Gaslöschanlagen:
Gaslöschanlagen werden meist in der Ausführung als CO2 – Löschanlage vor allem in Bereichen von Elektro- oder EDV-Anlagen verwendet. Ein Löscherfolg wird durch Ersticken des Feuers erzielt. Das CO2 – Gas verdrängt den Luftsauerstoff und somit kann keine Verbrennung
mehr stattfinden. Ein Löscherfolg wird durch Fluten ganzer Räume erzielt. Durch das Verdrängen des Sauerstoffes besteht dann auch Erstickungsgefahr für den Menschen. Es müssen also
diverse Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein. Auch hier erfolgt eine automatische Auslösung eines Feueralarms zur Feuerwehr.
CO2 – Löschanlagen bieten gerade bei den in modernen Hochhäusern vorhandenen EDV-Anlagen mit einem hohen Datensicherheitsanspruch einen wirksamen Schutz.
(Siehe Kapitel E.2.3)
Weitere Löschanlagen:
Der Vollständigkeit halber seien hier noch ortsfeste Schaumlöschanlagen und Pulverlöschanlagen erwähnt. Sie kommen beim Vorhandensein bestimmter Brandgüter (z.B. brennbare Flüssigkeiten) und hoher Brandgefahren zur Anwendung. Der Einsatz im Hochhaus ist eher selten.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
61
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.3.d)
Juni 2002
Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen bieten z.B. zusätzlich zu Sprinkleranlagen eine noch schnellere, frühzeitige
Branderkennung und Alarmierung der Löschkräfte. Durch verschiedenste Sensoren, wie
Rauchmelder oder Wärmemelder, kann schon ein Entstehungs- oder Schwelbrand schnell gemeldet werden. Eine Anbringung von manuellen Brandmeldern im Gebäude ist aber nach wie
vor sinnvoll. Eine über Telefonleitung zur Feuerwehreinsatzzentrale aufgeschaltete Brandmeldezentrale eines Gebäudes ist heute Standard und alarmiert die zuständige Feuerwehr in kürzester Zeit. Gerade bei Gebäude besonderer Art oder Nutzung, wie sie Hochhäuser darstellen,
ist es erforderlich, dass der Betreiber der Feuerwehr ausführliche, aktuelle Informationen zum
Gebäude und zur Brandmeldeanlage zur Verfügung stellt, damit die Feuerwehr im Brandfall effektiv eingreifen kann. Dies sind der Feuerwehreinsatzplan (auf Grundlage des Feuerwehrplanes nach DIN 14095) und die Laufkarten nach DIN 14675. Zur einheitlichen Bedienung durch
die Feuerwehr, ist das Feuerwehrbedienfeld für Brandmeldeanlagen nach DIN 14661 genormt.
(Siehe Kapitel E.1.4)
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
62
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.4
Organisatorische Maßnahmen
D.3.4.a)
Feuerwehr- und Rettungswegpläne
Juni 2002
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen - DIN 14095
Feuerwehrpläne dienen der raschen Orientierung und zur Beurteilung der Lage durch die Feuerwehr im Einsatzfall. Feuerwehrpläne dürfen nicht verwechselt werden mit anderen notwendigen Plänen, wie Feuerwehr-Laufkarten nach DIN 14675 oder ähnlichem.
Feuerwehrpläne können auch Hinweise zum taktischen Vorgehen durch die Feuerwehr beinhalten, sie heißen dann Einsatzpläne.
Ob Feuerwehrpläne für ein Einzelobjekt oder für eine bauliche Anlage notwendig sind, hängt
von der Lage, der Art oder Nutzung ab. Hochhäuser sind in den Augen des Verfassers in jedem
Fall Gebäude besonderer Art, und somit sind Feuerwehrpläne anzufertigen und auf aktuellem
Stand zu halten. Dem Übersichtsplan auf einer Seite mit der Darstellung des Objektes und der
Nachbarschaft und den wichtigen Angaben wie Zufahrten, Aufstellflächen, Wasserentnahmestellen, Standort von Feuerwehrschlüsseldepot, Anzahl der Geschosse, Angaben zu besonderen Gefahren usw., kommt für den Feuerwehreinsatz besondere Bedeutung zu. Der Feuerwehreinsatzleiter muss sich rasch einen Überblick verschaffen können, um die richtigen Maßnahmen
einleiten zu können.
Für Hochhäuser empfiehlt sich auch, für jedes Geschoss Pläne mit allen für die Feuerwehr
wichtigen Angaben anzufertigen. Nach DIN 14095 sind folgende Mindestangaben in den Plänen
mit anzugeben:
a) Bezeichnung des Objekts
i)
Besondere Angriffswege
b) Art der Nutzung
j)
Feuerwehr- und sonstige Aufzüge
c) Bezeichnung der Geschosse
k) Bedienstellen von brandschutz-
d) Brandwände
und betriebstechnischen Anlagen
e) Öffnungen in Decken und Wänden
l)
f)
m) Löschanlagen
Zugänge und Notausgänge
g) Treppenräume mit Laufrichtung
Steigleitungen
n) Elektrische Betriebsräume
h) Nicht begehbare Flächen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
63
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
Diese Angaben sind sinnvoll für den Feuerwehreinsatz. Feuerwehrpläne sollten immer in enger
Zusammenarbeit mit der zuständigen Feuerwehr erstellt werden. Pläne mit zu vielen und vor allem belanglosen Angaben werden unübersichtlich und für die Feuerwehr unbrauchbar. Ein Feuerwehrplan muss in relativ kurzer Zeit dem Betrachter die wichtigsten Angaben über das Objekt
aus brandbekämpfungstaktischer Sicht offenbaren.
Flucht- und Rettungswegpläne nach UVV VBG A8
Flucht und Rettungswegpläne werden von der Arbeitsstättenverordnung im §55 und von der
Musterhochhausrichtlinie (siehe Nr. 5.3 in Kapitel C1.4) gefordert.
Es wird auch ortsunkundigen Besuchern die Möglichkeit zur schnellen Orientierung im Gefahrenfall gegeben. Ein Auffinden von Treppenräumen oder Nottreppenräumen die man gewöhnlich nicht benutzt, wird erheblich erleichtert. Die Anbringung von Flucht- und Rettungswegplänen darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass die Qualität der Beschilderung der Fluchtwege
geringer ausfällt.
D.3.4.b)
Schulung des Personals
Ein hoher Anteil der Brandursachen liegt im Bereich des Menschen. Ob vorsätzliche oder fahrlässige Brandstiftung, oder einfach nur Unaufmerksamkeit, der Mensch kann mit seinem Verhalten Schadenfeuer verhindern. Auch durch Training der in einem Hochhaus dauernd anwesenden Personen im Umgang mit Feuerlöschern, Brandschutzdecken und Löschschläuchen,
können Brände schon in der Entstehungsphase erfolgreich bekämpft werden.
Die regelmäßige, mindestens jährliche, Unterweisung des Personals über richtige Verhaltesweisen im Brandfall, bei Firmen oder Behörden, ist ein wichtiger Bestandteil eines umfassenden
Brandschutzkonzeptes. Auch bei großen Wohnhochhäusern sollten die Verantwortlichen über
Schulungen und Information der Bewohner nachdenken.
Für sehr wichtig, gerade in Hochhäusern und Versammlungsstätten, halte ich regelmäßige Räumungsübungen in den Gebäuden. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass diese meist nur anfangs
einmalig durchgeführt werden, um etwa Evakuierungszeiten zu ermitteln. Ich halte die Evakuierungsübungen aber nur für effektiv, wenn sie regelmäßig (auch mindestens jährlich) durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass genügend Personen im Notfall schnell
die richtigen Fluchtwege kennen und finden. Gerade bei Objekten mit viel fremdem Publikumsverkehr ist es für eine ruhige, zügige Evakuierung wichtig, dass „kompetente“ Personen durch
entsprechendes Verhalten, Paniken verhindern.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
64
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
D.3.5
Abwehrender Brandschutz
D.3.5.a)
Einfache Bedienung der Haustechnik an zentraler Stelle
Juni 2002
Schon kleinere Gebäude im Hochhausbereich verfügen heute über eine große Anzahl und Art
von technischen Anlagen: Heizung, Lüftung, Klima, Wasserversorgung, Elektroversorgung, Aufzüge, Kommunikation und EDV. Nicht nur die direkt den Brandschutz betreffenden Anlagen wie
Rauchabzüge, Löschanlagen und Feuerwehraufzüge sind im Brandfall für die Feuerwehr interessant. Eine Lüftungs- oder Klimaanlage kann im Brandfall zur großen Gefahr werden, indem
sie Brandrauch im ganzen Gebäude verteilt, wenn sie nicht abgeschaltet wird. Dieses Beispiel
soll zeigen, dass es sinnvoll ist, zentrale Bedienelemente nicht nur für direkt den Brandschutz
betreffende Anlagen, sondern auch andere wichtige Haustechnikanlagen, an zentraler Stelle für
die Feuerwehr z.B. im Zugangsgeschoss bei der Brandmeldezentrale anzubringen. Die Bedienelemente müssen auch für den technischen Laien leicht verständlich und einfach zu bedienen sein, was bei der heutigen Technik oft schwer zu verwirklichen ist.
Es ist anzustreben, dass die Feuerwehr im Brandfall solche manuellen Bedienungen gar nicht
erst vornehmen muss, sondern dass die Systeme im Brandfall automatisch abschalten oder
umschalten. Es muss aber immer die Möglichkeit eines manuellen Eingriffs vorhanden sein, um
auf Unvorhergesehenes reagieren zu können.
D.3.5.b)
Rettungswege sind Angriffswege
Dem Planer von Hochhäusern muss beim Entwurf der Fluchtwege, also Flure, Treppenräume,
Ausgänge ins Freie, aber auch Gänge in großen Räumen, bewusst sein, dass sie nicht nur Personen der Flucht dienen, sondern auch der Feuerwehr als Angriffsweg. Man sollte sich überlegen, ob es bei einer großen Anzahl von flüchtenden Personen nicht sinnvoll ist, der Feuerwehr
durch bauliche Maßnahmen einen eigenen Treppenraum zur Verfügung zu stellen. Beim WorldTrade-Center am 11. September wurde deutlich, wie stark die vorgehende Feuerwehr von
flüchtenden Personen im Vorgehen in die oberen Etagen behindert wurde.
Auch der Einbau von Feuerwehraufzügen stellt für die vorgehenden Feuerwehrtrupps eine gewisse Hilfe dar. Zu beachten ist aber, dass der Feuerwehraufzug kein kontinuierlicher Angriffsund Rückzugsweg darstellt und in ihm auch keine Schlauchleitung verlegt werden kann. Eine
ausreichende Bemessung der Treppenräume hinsichtlich Anzahl, Fluchtwegbreiten und Ausstattungen sind auch für eine erfolgreiche Brandbekämpfung durch die Feuerwehr das A und O.
Bei der Planung von Details, wie z.B. Rauchschleusen, bleiben Belange der Feuerwehr oft unberücksichtigt. Es werden die selbstschließenden Türen aus Platzmangel mit so kleinem Ab-
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
65
Entwicklung eines Brandschutzkonzeptes
Juni 2002
stand gebaut, dass es für zwei Retter fast unmöglich ist, mit einer Krankentrage einen Verletzen
hindurch zu bugsieren. Gleiches gilt für alle Vorräume und Treppenräume.
Meine persönliche Erfahrung im Feuerwehrdienst zeigt, dass ein durchgehendes Treppenauge
für die Feuerwehr sehr hilfreich bei einer eventuell nötigen Schlauchverlegung in Treppenräumen sein kann. Die senkrechte Verlegung der Löschschläuche im Treppenraum ist nicht nur
sehr viel einfacher und schneller möglich, sondern es wird auch bedeutend weniger Schlauchmaterial benötigt, als wenn die Schläuche auf der Treppe verlegt werden müssen, wo diese zudem auch noch „Stolperfallen“ darstellen.
Gerade sehr viele kleine konstruktive Details können die Arbeit der Feuerwehr erheblich vereinfachen. Wenn Planer von Hochhäusern hierfür etwas mehr Gespür entwickeln würden und
Grundwissen hätten, würde meist ohne Mehraufwand das Sicherheitsniveau eines Hochhauses
gesteigert werden können.
D.3.5.c)
Informationen für die Feuerwehr
Feuerwehren haben in ihrem Zuständigkeitsbereich oft eine Vielzahl von komplexen Gebäuden
mit Brandmeldeanlagen zu betreuen. Die Feuerwehr muss, um ihren Auftrag im Schadenfall zu
erfüllen, die nötigen Informationen zu den Objekten haben. Ein guter Feuerwehrplan nach DIN
14095 und eine ausführliche Dokumentation der Brandmeldeanlage mit Feuerwehr-Laufkarten
nach DIN 14675 stellen das Minimum an Information für die Feuerwehr dar, damit auch unterschiedliches Feuerwehrpersonal seine Aufgaben am Objekt erfüllen kann und ein Einsatzerfolg
möglich ist.
Ein wichtiger Bestandteil der Feuerwehrinformation sind regelmäßige Begehungen durch die
unteren Führungskräfte der zuständigen Feuerwehr (Zug- und Gruppenführer). Nicht zu verwechseln mit der bauordnungsrechtlichen Brandverhütungsschau, die meist durch höhere Führungskräfte der Feuerwehr durchgeführt wird. Wenn der Einsatzleiter schon ein- oder mehrmals
im Gebäude war, kann er einen Einsatz um einiges besser koordinieren und seine Mannschaft
besser führen.
Noch besser sind regelmäßige Einsatzübungen in den Gebäuden. Hier kann auch die Feuerwehrmannschaft eine Ortskenntnis erwerben und es können gleichzeitig verschiedene Brandschutzeinrichtungen auf Funktion überprüft werden.
Die Initiative für solche Begehungen und Übungen kommen aus Eigeninteresse häufig automatisch von den Feuerwehren. Hierbei sollten die Betreiber von Hochhäusern grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen, um die Sicherheit der Benutzer durch ein weiteres organisatorisches Element im Brandschutzkonzept zu verbessern.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Juni 2002
E Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Die drei in diesem Kapitel dargestellten Hochhaus-Beispiele wurden für diese Diplomarbeit ausgewählt, um einzelne Brandschutzmaßnahmen „am Objekt“ mit Fotos und Plänen zeigen zu
können. Um die kompletten Brandschutzkonzepte der einzelnen Gebäude bis ins Detail zu untersuchen und zu bewerten, war die vorhandene Zeit nicht ausreichend und ist somit nicht Gegenstand dieses Kapitels.
E.1
Universitätshochhäuser Keplerstraße
Stuttgart-Stadtmitte
E.1.1
Allgemeines
Die Kollegiengebäude K1 und K2 der Universität Stuttgart liegen direkt im Stadtzentrum von
Stuttgart an der Keplerstraße. Am östlichen Ende des Stadtgartens ragen sie 10 Stockwerke
(ca. 40 m) in die Höhe.
Die beiden Gebäude sind in den Untergeschossen baulich miteinander verbunden. Sie sind von
den Grundrissen her nahezu identisch aufgebaut. Ihre Abmessungen betragen jeweils ca. 60 m
in der Länge und 25 m in der Breite. Das Gebäude K1 wurde 1960, das Gebäude K2 1965 und
die Tiefenhörsäle wurden 1969 gebaut. Das Gebäude K1 wird zur Zeit saniert. Die Sanierungsarbeiten, die den Brandschutz betreffen, sind größtenteils abgeschlossen. Die Sanierung des
Gebäudes K2 ist in der Vorbereitung.
Die beiden Hochhäuser, Kollegiengebäude 1 und 2 der Universität Stuttgart im Stadtzentrum
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
67
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.1.2
Juni 2002
Nutzung
Hörsaal im Gebäude K1
Foto: Verfasser
Tiefenhörsaal im Gebäude K2; hier kommt die Versammlungsstättenverordnung zur Anwendung
Foto: Verfasser
Die Gebäude sind für den Vorlesungsbetrieb der Universität konzipiert. Außer den Hörsälen befinden sich auch Büros und Werkstätten in den Gebäuden. Im zweiten Untergeschoss des Gebäudes K2 sind zwei große, sogenannte Tiefenhörsäle mit 720 bzw. 250 Sitzplätze untergebracht. Räume dieser Größenordnung fallen unter die Versammlungsstättenverordnung. Damit
sind z.T. noch strengere Anforderungen als nach der Musterhochhausrichtlinie zu erfüllen. Dies
ist bei großen Menschenansammlungen vor allem bei den Anforderungen an die Fluchtwege
der Fall.
In den Erdgeschossen der beiden Gebäude sind Cafeterias mit Küchen eingerichtet. Hier besteht auch ein gewisses Gefahrenpotential hinsichtlich einer Brandentstehung. Hier halten sich
zwischen den Vorlesungen sehr viele Studenten und Angestellte auf. In diesen Bereichen besteht Rauchverbot.
Eine weitere besonders erwähnenswerte Nutzung ist ein aus Holz gefertigter Pavillon, in dem
PC’s für den Zugang ins Internet installiert sind. Dieser Pavillon ist im Erdgeschoss des Gebäudes K2 untergebracht (siehe Foto). Auch hier besteht Rauchverbot.
Holzpavillon mit EDV-Anlagen im Erdgeschoss vom Gebäude K2
Foto: Verfasser
Diese Treppe verbindet das EG und das 1. UG im Gebäude K1
miteinander.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
68
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.1.3
Juni 2002
Baukonstruktion
Die Gebäude sind in Skelettbauweise mit Stahlbetonstützen und Stahlbetondecken ausgeführt.
Bei dieser Bauweise bestehen, wegen der Feuerwiderstandsdauer des Haupttragwerkes, in
der Regel keine Probleme. Vorausgesetzt ist
eine normgemäße Ausführung der Stahlbetonarbeiten mit ausreichenden Betonüberdeckungen der Bewehrung.
Die Fassaden der Gebäude sind in den Obergeschossen mit Stahlbetonbrüstungen versehen, um den geforderten Feuerüberschlagsweg
zu verwirklichen. Eine an der Fassade verlaufende Stützenreihe bildet das vertikale Raster.
Die Rasterfläche dazwischen ist mit Glasfassadenelementen, die auch mit Fenstern versehen
Blick auf den Aufzugskern: Die Zwischenebenen werden durch
freie Treppen verbunden. Es entsteht ein großer Rauchabschnitt.
Foto: Verfasser
sind, ausgefacht.
Eine weitere Besonderheit stellen die Zwischenebenen in den geraden Obergeschossen dar
(siehe auch Pläne Nr. 2 und 3). Es besteht über freie Treppen die Möglichkeit, von Ebene 2a
nach Ebene 2 und Ebene 2b zu gelangen (gilt für alle geraden Geschosse). Die Decken sind in
diesem Bereich vom 1. Obergeschoss bis in die Ebene 2b an zwei Stellen pro Geschoss durchbrochen (siehe Pläne und Foto rechts). Diese Durchbrüche machen aus den vier Geschossebenen einen großen Rauchabschnitt. Dies muss beim Brandschutzkonzept bedacht werden.
Geschosse 1. UG und EG des Gebäudes K2;
Die Skelettbauweise in Stahlbeton ist gut zu erkennen.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
69
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.1.4
Juni 2002
Brandschutz
Der Zugang zur Brandmeldezentrale und das
Feuerwehrschlüsseldepot mit dem Generalschlüssel für das Gebäude K1, ist an der südwestlichen Ecke des Gebäudes angeordnet
(siehe Lageplan Nr. 1). Die Brandmeldezentrale, an der ein ausgelöster Brandmelder geortet werden kann, befindet sich im Hausdienstbereich des Erdgeschosses südlich des westlichen Treppenraumes (siehe Plan Nr. 4).
Feuerwehrschlüsseldepot und Zugang zur Brandmeldezentrale
am Gebäude K1
Foto: Verfasser
Die Feuerwehr fährt im Einsatzfall von der Keplerstraße aus die Gebäude an (siehe Foto).
Eine Zufahrt über den Stadtpark von westlicher
Seite ist ebenfalls möglich. Wenn auch bei
Hochhäusern der zweite Rettungsweg nicht
über Leitern der Feuerwehr führt, ist es sinnvoll
den Drehleitern der Feuerwehr den Einsatz bis
zu einer Höhe von ca. 23 m zu ermöglichen.
Aufstellflächen sind südlich des Gebäudes K1
und nördlich von K2 vorgesehen. Die Bäume
Zufahrtssituation an der Keplerstraße: Im Vordergrund das
Gebäude K2 dahinter K1
Foto: Verfasser
um das Objekt könnten einen Drehleitereinsatz behindern.
Im Normalfall werden die 10 Obergeschosse durch 6 Aufzüge
erschlossen. Im Brandfall dürfen die Aufzüge nicht benutzt
werden. Beim Auslösen der Brandmeldeanlage fahren diese
zu den Ausgangsgeschossen und bleiben dort offen stehen
(Evakuierungsschaltung). Zwei durchgehende Treppenräume
stehen als Fluchtwege aus den Geschossen zur Verfügung.
Die westlichen Treppenräume können im Erdgeschoss unmittelbar ins Freie verlassen werden. Die östlichen Treppenräume können durch das Erdgeschoss und durch das
1. Untergeschoss mittelbar ins Freie verlassen werden
(siehe Pläne Nr. 4, 8 und 9).
Treppenraum im K1. Sehr schlecht sind
Verkleidungen aus Holz.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
70
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Fluchttüre im 1. UG des Gebäudes K2; der östliche Treppenraum kann hierüber direkt auf die Keplerstraße verlassen werden.
Foto: Verfasser
Juni 2002
Fluchtwegplan vor den Aufzügen im Gebäude K1
Foto: Verfasser
Im Gebäude K1 ist die Brandmeldeanlage zusätzlich zu den manuellen Brandmeldern mit
automatischen Rauchmeldern ausgerüstet worden. Diese überwachen die notwendigen Flure
in den Obergeschossen (siehe Pläne). Das Gebäude K2 ist noch nicht damit ausgerüstet.
Die Löschwasserbereitstellung durch die öffent-
Rauchmelder in den notwendigen Fluren im Gebäude K1
Foto: Verfasser
liche Trinkwasserversorgung ist für die Gebäude ausreichend. Es liegen in unmittelbarer Nähe
um die zwei Hochhäuser, sechs Unterflurhydranten zur Löschwasserentnahme für die Feuerwehr. Zwei davon liegen auf Zuleitungsrohre
DN 200 (20 cm Durchmesser). Bei ausreichendem Netzdruck, lassen nach einer Faustformel
der Feuerwehrpraxis, sich pro Hydrant auf DN 200 Ringleitung ca. 2000 l/min. Löschwasser fördern. Das entspricht dem Einsatz von 20 C-Strahlrohren nach Norm.
Die Eingreifzeit der Feuerwehr bei einem Brand
ist in diesem Fall optimal. Es befinden sich zwei
Zugwachen der Berufsfeuerwehr in der Umgebung. Von der Feuerwache 2 (West), in der Weimarstraße 36, ist der Anfahrtsweg ca. 1,2 km und
von der Feuerwache 1 (Süd), in der Heusteigstraße 12, beträgt die Fahrstrecke der Einsatzfahrzeuge ca. 2,0 km.
Unterflurhydrantenbeschilderung am Gebäude K1. Es kann im
Schadensfall eine DN 200 Hauptleitung angezapft werden.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
71
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.1.5
Juni 2002
Pläne
1. Lageplan Keplerstraße 11 und 17
Maßstab 1:1000
2. Ansichtsfoto mit der Geschossebeneneinteilung des Gebäudes K1
3. Ansichtsfoto mit der Geschossebeneneinteilung des Gebäudes K2
4. Gebäude K1 - Erdgeschoss
Maßstab 1:250
5. Gebäude K1 - 1. Obergeschoss
Maßstab 1:250
6. Gebäude K1 - 2. Obergeschoss Ebenen 2 und 2a
Maßstab 1:250
7. Gebäude K1 - 2. Obergeschoss Ebene 2b
Maßstab 1:250
8. Gebäude K2 - Erdgeschoss
Maßstab 1:250
9. Gebäude K2 – 1. Untergeschoss
Maßstab 1:250
10. Gebäude K2 – 2. Untergeschoss
Maßstab 1:250
11. Gebäude K2 – 2. Untergeschoss Tiefenhörsäle
Maßstab 1:250
Die Planunterlagen wurden vom Verfasser, mit Hilfe einfacher Grundrisskopien und Handaufzeichnungen bei den Begehungen, mit dem PC erstellt. Der Inhalt stellt den vorgefundenen
Sachverhalt im Mai und Juni 2002 dar. Die Sanierungsarbeiten am Gebäude K1 waren noch
nicht ganz abgeschlossen. Das Gebäude K2 wird in nächster Zeit ebenfalls saniert.
Die Pläne sind keine Feuerwehrpläne (DIN 14095), Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675) oder
Rettungswegpläne (UVV VGB A8). Sie dienen hier nur der besseren Darstellung des Objektes.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
72
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.2
Juni 2002
Bürohochhaus Daimler Chrysler AG
Stuttgart-Untertürkheim
E.2.1
Allgemeines
In diesem Kapitel soll ein weiteres Beispiel für
ein Hochhaus beschrieben werden. Ich habe
ein in der Fläche ausgedehnteres Hochhausgebäude gesucht, und daher dieses Objekt
ausgewählt. Die hier dargestellten Ergebnisse
sind aus einem Rundgang durch das Gebäude
entstanden.
Das Gebäude 120 im Werk Stuttgart-Untertürkheim der Daimler Chrysler AG wurde in drei
Das Gebäude 120 im Werk Untertürkheim
Foto: Verfasser
Bauabschnitten 1974, 1980 und 1982 fertiggestellt. Es hat die ungefähren Abmessungen von 175 m mal 20 m und einer Höhe von ca. 45 m.
Es ist in weiten Teilen neun Stockwerke hoch. Im westlichen Bereich, Richtung Bad Cannstatt,
hat das Gebäude 13 Obergeschosse. Es liegt unmittelbar an der Hauptpforte Mercedesstraße.
Das Übergangsbauwerk zum Gebäude 119 beinhaltet die Pfortendurchfahrt. Mit einem Außenwandabstand von nur ca. 15 m liegt im Süden des Hochhauses die große Halle, Gebäude 122,
des Pkw-Versuches.
Das begrünte Übergangsbauwerk zwischen den Gebäuden
120 und 119
Foto: Verfasser
Der Abstand zu den Nachbargebäuden
ist aufgrund der beengten Platzverhältnisse im Werksgelände gering.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
73
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.2.2
Juni 2002
Nutzung
Das Gebäude wird für ca. 1500 Mitarbeiter in der PKW-Konstruktion genutzt. Dominiert wird es von Großraumbüros. Es
sind aber auch kleinere Büroeinheiten vorhanden. Natürlich ist
auch eine Fülle von EDV-Anlagen im Gebäude untergebracht.
Am südwestlichen Ende des Gebäudes befindet sich die Abfahrt
zur Tiefgarage, die sich teilweise zweigeschossig mit 395 Stellplätzen unter dem Gebäude 120 befindet und direkten Zugang
dazu hat. Das 13. Geschoss ist als Technikzentrale mit Heizung,
Lüftung, Klimaanlage, Sanitär und Elektrik (mit fünf großen
Transformatoren) ausgestattet. Im Gebäude sind diverse kleinere Räume als Unterverteiler für Haustechnik und Installation
vorhanden.
Blick in einen Installationsraum
Foto: Verfasser
Nutzung als Großraumbüro
Foto: Verfasser
Gesicherter Zugang zum Rechenzentrum mit Panikschaltung
Foto: Verfasser
Die Tiefgarage mit direktem Zugang zum Hochhaus
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
74
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.2.3
Juni 2002
Brandschutz
Die Daimler Chrysler AG unterhält in Stuttgart-Untertürkheim eine hauptberufliche Werkfeuerwehr. Die Feuerwache befindet sich nur
einige 100 m vom Hochhausgebäude 120
entfernt, so dass eine optimale Eingreifzeit
der Feuerwehr gegeben ist. Das Motorenwerk
in Untertürkheim ist aus infrastruktureller
Sicht wie eine eigene kleine Stadt zu betrachten. Die Wasserversorgung im Brandfall wird
von einem leistungsfähigen Versorgungsnetz
mit Überflurhydranten sichergestellt.
Feuerwache der Werkfeuerwehr Daimler Chrysler im Werk Untertürkheim.
Foto: Werkfeuerwehr Daimler Chrysler
Ein wichtiger Punkt bei einem Hochhausgebäude dieser Ausmaße sind die Fluchtwege. Es sind
drei notwendige Treppenräume vorhanden, die über die Gebäudelänge verteilt sind. Weiter gibt
es am südwestlichen Ende ein mit dreieckigem Grundriss versehenes Nottreppenhaus, das
auch einen Feuerwehraufzug beinhaltet. Um an jeder Stelle im Gebäude (auch in den Großraumbüros) zwei voneinander unabhängige Fluchtwege von nicht mehr als 25 m zu bekommen,
wurden Fluchtbalkone angeordnet. Diese erlauben eine Flucht durch ein Fenster in den Treppenraum.
Dieser Treppenhauskern beinhaltet den
Feuerwehraufzug und einen Nottreppenraum. Über die Fluchtbalkone gelangt man in den Treppenraum.
Foto: Verfasser
Blick vom Nottreppenhaus auf einen
Fluchtbalkon.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
75
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Juni 2002
Eine Beschilderung der Flucht- und Rettungswege ist selbstverständlich vorhanden.
Eine Unterteilung der langen Flure in Rauchabschnitte wurde durchgeführt. Um die Funktion
der, für normale Betriebsabläufe geöffneten Rauch- und Brandschutztüren zu gewährleisten,
wurden einige rauchmeldergesteuerte Türfeststellanlagen installiert.
Neben den Wandhydranten, mit Rollschläuchen und Strahlrohr an den Treppenräumen und
Feuerlöschern, ist zur frühzeitigen automatischen Brandeindämmung eine Sprinkleranlage vorhanden. Für sensible Bereiche wie EDV und Elektroinstallation gibt es eine CO2-Löschanlage.
Eine Brandmeldeanlage, die zur ständig besetzten Werkfeuerwache aufgeschaltet ist, ist vorhanden. Sie ist nicht nur mit den manuellen Brandmeldern, sondern auch mit diversen automatischen Meldern, wie Rauchmelder oder Wärmemelder und mit der Sprinkleranlage verbunden.
Flucht- und Rettungswegplan nach UVV VBG A8.
Foto: Verfasser
Ältere Ausführung eines Fluchtwegplanes.
Foto: Verfasser
Zugang zum Treppenraum. Links: Wandhydrant und Feuerlöscher.
Foto: Verfasser
Notwendiger Flur mit Fluchtwegbeschilderung und
Rauchschutztüre.
Foto: Verfasser
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
76
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Speziell abgeschottete Räume für Transformatoren in der Technikzentrale im 13. Geschoss.
Foto: Verfasser
Juni 2002
Die Flaschenbatterie für die CO2 – Löschanlage befindet sich
ebenfalls im Technikgeschoss.
Foto: Verfasser
Der folgende Lageplan ist kein Feuerwehrplan nach DIN 14095. Er dient hier nur der besseren
Darstellung des Objektes.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
77
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
Juni 2002
E.3
Hochhaus RWE AG Essen
E.3.1
Allgemeines
Die neue Konzernzentrale der RWE AG in Essen wurde am 31.12.1996 fertiggestellt. Der von
den Architekten Ingenhoven Overdiek und Partner gebaute gläserne Turm soll das erste sogenannte Öko-Hochhaus der Welt sein. Durch eine intelligent konstruierte doppelte Fassade und
innovativer Haustechnikkonzepte wird dies begründet. Bei diesem architektonisch sehr anspruchsvollen Entwurf wurde die Funktionalität eines modernen Bürogebäudes, der ökologische
Grundgedanke, mit einer ansprechenden Ästhetik verknüpft. Im Folgenden sollen die baulichen
Brandschutzaspekte solch eines modernen gläsernen Hochhausturmes herausgestellt werden.
Alle Angaben und Fotos sind aus dem Buch [INGENHOVEN] entnommen.
Daten:
Standort
3,60 m
Büros
Opernplatz 1, Essen
3,80 m
Sondernutzung
Gebäudehöhe
8,00 m
Technikgeschoss
120 m
Glasfassade
Geschosse
127 m
Aufzugsturm
2
Technik, Lager
162 m
Antenne
1
Gartenebene
Geschosshöhen
31
Obergeschosse, davon
3;00 m
Lager
2
Technik
5,05 m
Gartenebene
1
Dachgarten
9,00 m
Eingangshalle
Grundfläche Hochhaus
860 m²
Durchmesser Hochhaus
32 m (31 m an der inneren Fassade)
Nutzfläche gesamt
ca. 20.000 m²
Bruttorauminhalt gesamt
ca. 147.000 m²
Fassadenoberfläche gesamt
ca. 24.200 m²
Fassadenzwischenraum
0,50 m begehbar, raumweise geschottet
Eigengewicht Hochhaus
35.000 t
ca. 500 Arbeitsplätze
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
78
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.3.2
Juni 2002
Tragwerk
Das Gebäude ruht wegen der schlechten Untergrundverhältnisse auf einer 2 m dicken Bodenplatte, die in einigen
Bereichen auf 3 m verstärkt wurde. Die drei Untergeschosse
des Hochhauses sind als Flachdecken (d= 30 bis 40 cm)
ausgeführt. Die Spannweiten schwanken von 5 bis 15 m.
Zum Teil mussten Unterzüge angeordnet werden. Die Eingangshalle des Hochhauses wird von einer speichenähnlichen, bis zu 2 m dicken, radial verrippten Deckenplatte überspannt. Die Regelgeschossdecken wurden als Flachdecken
mit einer Dicke von nur 25 cm ausgeführt. Die äußeren
Rundstützen am Umfang des Gebäudes sind in Beton der
Qualität (B40) mit Durchmessern von 40 bis 60 cm hergestellt. Die Innenstützen haben Durchmesser von bis zu 95
cm. Der kreisrunde Grundriss wird von den beiden Treppenhauskernen, die außen jeweils gegenüber angeordnet sind,
ausgesteift.
Da das Haupttragwerk dieses Hochhauses in Stahlbetonausführung hergestellt ist, kann hinsichtlich der Standfestigkeit im Brandfall von einer ausreichenden Sicherheit
Deutlich ist der zylinderförmige Skelettbau mit
doppelter Glasfassade zu erkennen.
Foto: [INGENHOVEN]
ausgegangen werden.
Die Dachgärten des Konferenzsaals bieten
eine ungestörte Aussicht über Essen.
Foto: [INGENHOVEN]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
79
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.3.3
Juni 2002
Fassade
Der Wunsch nach einer transparenten Architektur ist heute
überall dominierend. Die speziell für dieses Projekt entwickelte Doppelglasfassade erfüllt die Forderungen nahezu ideal. Zuerst ist eine optimale Belichtung gewährleistet,
eine für das Wohlbefinden gute Lüftung durch Öffnen von
Fenstern ist möglich, und in der Doppelhautfassade kann
ein guter Sonnenschutz integriert werden.
Die äußere Glasfassade besteht aus Weißglasscheiben,
die an nur acht Haltepunkten befestigt sind. Sie ist von Innen daher kaum wahrnehmbar. Ihre Hauptaufgabe ist die
Regulierung der Gebäudedurchströmung und der Schutz
des Sonnenschutzes vor der Witterung.
Die Inneren Fenster reichen vom Boden bis zur Decke. Sie
sind als Schiebefenster ausgebildet und ermöglichen einen
stufenlos regulierbaren Öffnungsspalt.
Die Verbindung von Innen- zur Außenhaut wird durch ein
Die runde Fassade wird polygonal durch 51
gerade Glasscheiben gebildet.
Abbildung: [INGENHOVEN]
Fischmaulprofil hergestellt. Die geringe Deckenstärke verjüngt sich nochmals auf die ausreichenden Zu- und Abluftöffnungen.
(siehe Abbildung rechts)
Aus brandschutztechnischer Sicht wäre durch
Versuche zu überprüfen, wie sich eine solche
Fassade im Brandfall verhält. Hier ist ein besonderes Augenmerk auf die Rauchgasausbreitung in andere Stockwerke und Bereiche zu legen.
Regelknoten der Doppelfassade
Abbildung: [INGENHOVEN]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
80
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.3.4
Juni 2002
Nutzung
Das Gebäude wird als Konzernzentrale der
RWE AG genutzt. Es sind alle in einem modernen Bürokomplex üblichen Teilnutzungen vorhanden. Vom kleinen Standardbüro bis zum
großen Vorstandsbüro, Besprechungsräume,
Teeküchen, Konferenzsaal mit Multimediaausstattung, Mitarbeiterrestaurant, Lager, Tief-
Standardbüro. Durch den runden Grundriss wird das Zimmer
zum Fester hin weiter.
Foto: [INGENHOVEN]
garage, Helikopterlandeplatz und Haustechnik.
Die Erschließung des Kreisquerschnittes mit
32 m Durchmesser in den Obergeschossen
durch einen Ringflur, macht ein Einhalten der
maximalen Rettungsweglängen problemlos
möglich. Die notwendigen Treppenräume werden durch Vorräume, die als Rauchschleusen
wirken, geschützt.
(siehe Pläne)
Freie Innentreppen verbinden verschiedene
Ausstattung eines größeren Büros. Die Brandlasten dürften sich
im Bereich gewöhnlicher Büronutzung bewegen.
Foto: [INGENHOVEN]
Geschosse des Hochhauses miteinander. Es ist zu beachten, dass dabei auch große Rauchund Brandabschnitte über mehrere Etagen entstehen.
Ringflur im Normalgeschoss
Foto: [INGENHOVEN]
Freie Innentreppen verbinden geschossübergreifende Nutzungseinheiten.
Foto: [INGENHOVEN]
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
81
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.3.5
Juni 2002
Brandschutz
Aufgrund der besonderen Architektur und Bautechnik erhielt dieses Gebäude ein individuelles Brandschutzkonzept
(vergleiche auch Kapitel D.2.2) durch einen Brandschutzgutachter. Es ist kaum möglich, bei einem solchen Gebäude alle gesetzlichen Forderungen zu erfüllen!
Als Feuerlöschanlagen zur Erstbekämpfung sind im Gebäude in allen Geschossen an den Zugängen der Fluchtwege, Feuerlöschkästen mit Wandhydrant und Strahlrohr,
sowie manuelle Brandmelder installiert.
Als wichtigstes Element des vorbeugenden Brandschutzes
wurde eine flächendeckende Sprinkleranlage gefordert, die
eine frühzeitige Brandbekämpfung bzw. Eindämmung er-
Sprinklerzentrale im UG mit Vorratsbehälter,
Druckerhöhung und Ventilstation.
Foto: [INGENHOVEN]
möglicht und dadurch das Risiko einer Brandausbreitung
im Gebäude minimiert.
Wegen des Einbaus der Sprinkleranlage wurden Brandabschnitte vergrößert und Brandschutzqualitäten reduziert, was zu einer erheblichen Kostensenkung im Ausbau geführt hat.
Hierbei warne ich aber davor, sich bei einem
Brandschutzkonzept zu sehr auf den anlagentechnischen Teil zu verlassen. Die Vergrößerung von Brandabschnitten und Reduzierung
von Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen dürfen nur bis zu einer ge-
Der Aufzugsvorraum im externen Aufzugsturm. Das Gebäude
besitz eine vollflächige Besprinklerung.
Foto: [INGENHOVEN]
wissen vertretbaren Grenze durch andere Maßnahmen kompensiert werden, um die Sicherheit der Personen im Brandfall nicht zu gefährden.
Der Einbau einer Brandmeldeanlage mit Direktaufschaltung zur Feuerwehr und automatischen
Brandmeldern in gefährdeten Bereichen in ein solches Gebäude, versteht sich von selbst, da
auch die Kosten (Investitionskosten und Betriebskosten) einer solchen Anlage für Gebäude dieser Größenordnung nicht ins Gewicht fallen.
Der Einbau eines Feuerwehraufzuges ermöglicht im Brandfall das schnelle Transportieren von
Gerätschaften, aber auch von Verletzten auf Krankentragen durch die Feuerwehr.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
82
Hochhaus-Beispiele zur Veranschaulichung
E.3.6
Juni 2002
Pläne
1. Lageplan Opernplatz 1
Maßstab 1:1000
2. Schnitt vom Vorplatz durch das Hochhaus
Maßstab 1:750
3. Normalgeschoss
Maßstab 1:200
4. Konferenzebene
Maßstab 1:200
5. Konferenzsaal
Maßstab 1:200
6. Dachterrasse
Maßstab 1:200
Die Grundrisse der einzelnen Ebenen sind aus dem Buch [INGENHOVEN] entnommen und mit den
Farbhinterlegungen und Legenden versehen worden. Die Angaben stützen sich alle auf die Literatur.
Die Pläne sind keine Feuerwehrpläne (DIN 14095), Feuerwehr-Laufkarten (DIN 14675) oder
Rettungswegpläne (UVV VGB A8). Sie dienen hier nur der besseren Darstellung des Objektes.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
83
Fazit
Juni 2002
F Fazit
Bei den Recherchen zu dieser Arbeit ist mir klar geworden, dass es zu den einzelnen Details
des vorbeugenden baulichen Brandschutzes eine große Fülle an Literatur, Zeitschriften und Untersuchungen gibt. Dieses vorhandene Material hilft aber bei der Erstellung eines umfassenden
Brandschutzkonzeptes nur wenig weiter. Die beim Bau eines Hochhauses verantwortlichen Planer und Fachplaner und die für den Betrieb des Gebäudes Zuständigen, haben kaum Möglichkeiten auf umfassende Planungsgrundlagen und Unterlagen die einen Überblick verschaffen,
zurückzugreifen.
Ein Brandschutzkonzept ist nicht nur eine einfache Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen
und das Erfüllen von Detailvorschriften, sondern es gilt die Aspekte baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz und organisatorischer Brandschutz im Einklang mit dem abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) zu bringen. Es ist dringend notwendig in diesem Bereich mehr
Hilfsmittel für die Praxis zur Hand zu haben. Diese Arbeit soll ein solches Hilfsmittel darstellen,
dass in Zukunft die Sicherheit von Hochhäusern, im Hinblick auf immer geringere Finanzmittel
und höhere Wirtschaftlichkeit der Gebäude, nicht leidet, sondern noch optimiert werden kann.
Es währe wünschenswert wenn der vorbeugende Brandschutz im Bereich der Ausbildung der
Bauingenieure und Architekten in Deutschland eine größere Bedeutung bekommen würde als
es zur Zeit der Fall ist. Würde in einer Grundausbildung im Bereich des Brandschutzes den Studenten die Wichtigkeit des Planungszieles „Sicherheit im Brandfall“ näher gebacht werden,
könnte vielleicht die hinderliche Meinung vom lästigen und kostensteigernden Thema „Brandschutz“ ausgeräumt werden.
Mit dieser Diplomarbeit habe ich versucht die Sichtweise auf den vorbeugenden Brandschutz
bei Hochhäusern in Deutschland so zu beleuchten, dass die wesentlichen Zusammenhänge für
Planungs- und Sanierungsaufgaben verständlich geworden sind.
Mit der im nachfolgenden Kapitel G beigefügten Stichwort-Checkliste soll der Planer von Hochhäusern in den Grundüberlegungen des Brandschutzes unterstützt werden.
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
84
Stichwort-Checkliste
Juni 2002
G Stichwort-Checkliste zur Planung und brandschutztechnischen Beurteilung von Hochhäusern
G.1
Brandschutz im Bauzustand
G.1.1
Baudurchführung:

Standort der Bauunterkünfte (siehe Kapitel D.3.1. a) )

Lagerung von leicht entzündlichen oder brennbaren Stoffen (siehe Kapitel D.3.1. a) )

Betrieb von Feuerstätten

Rauchverbote

Brandgefährliche Arbeiten und Geräte

Rettung von Personen und Arbeiter

Sicherstellung der Rettungswege zu jedem Zeitpunkt (siehe Kapitel D.3.1. b) )

Gewährleistung der Brandmeldung

Löschen von Bränden (Pläne mit der Feuerwehr ausarbeiten, Personal schulen...)

Brandlasten gering halten (z.B.: durch schnelle Abfallentsorgung) (siehe Kapitel D.3.1. a) )
G.1.2
Bauüberwachung:
(siehe auch Kapitel D.3.1. c) )

Übereinstimmungsnachweise der verwendeten Materialien und Konstruktionsarten

stichprobenartige Kontrollen hinsichtlich der tatsächliche eingebauten Materialien

Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen (Sicherheits- und Gesundheits-Plan)
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
85
Stichwort-Checkliste
G.1.3
Juni 2002
Abnahme:
(siehe auch Kapitel D.3.1. c) )

Kontrolle der verwendeten Baustoffe und Bauprodukte

Ausbildung der Brand- und Rauchabschnitte

Einhaltung der Rettungsweglängen

Kontrolle der Beschilderung

Kontrolle der Einsatzbereitschaft von technischen Einrichtungen:
- RWA
- Brandschutzklappen
- Wandhydranten
- Sprinkleranlagen
- BMA
- Feuerwehraufzüge
- Sicherheitsbeleuchtung
- Notstromanlage
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
86
Stichwort-Checkliste
G.2
Bauliche Gesichtspunkte
G.2.1
Flächen auf dem Grundstück
Juni 2002
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 2.)

Abstände zur Nachbarbebauung

Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge

Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Zu- und Durchfahrten für die Feuerwehr

Zu- und Durchgänge für die Feuerwehr
G.2.2
Baukonstruktion / Standsicherheit im Brandfall
(siehe auch Kapitel D.3.2. a) )

Feuerwiderstandsdauer der kompletten Tragkonstruktion:
- Stahlbauweise
- Massivbauweise

Dachkonstruktion

Wirksamkeit des Brandschutzes von Stahlbauteilen

Wirksamkeit des Brandschutzes von Spannbetonbauteilen

Redundanzen beim Tragwerk hinsichtlich Einsturzgefahr

Gefahr des Teileinsturzes (Auflagerung von Deckenplatten...)
G.2.3
Brand- und Rauchabschnitte (Abschottungsprinzip)
(siehe auch Kapitel D.3.2. b) )

Größe von Brandabschnitten

Bautechnische Ausführung eines Brandabschnittes

Größe von Rauchabschnitten

Bautechnische Ausführung eines Rauchabschnittes

Entrauchungskonzept
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
87
Stichwort-Checkliste
G.2.4
Juni 2002
Rettungswege / Angriffswege
(siehe auch Kapitel D.3.2. c) und Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 3.5)

Einhaltung der max. Rettungsweglängen

Anzahl und Anordnung der Treppenräume

Bauliche Beschaffenheit der Treppenräume

Bemessung der Rettungswege

Kennzeichnung und Beleuchtung der Rettungswege

Erreichbarkeit der Zugänge zu Treppenhäusern für die Feuerwehr

Fluchtmöglichkeit auf das Dach des Hochhauses mit Rettungsmöglichkeit

Alternative Rettungsmöglichkeiten
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
88
Stichwort-Checkliste
G.3
Technische Einrichtungen
G.3.1
Aufzüge / Feuerwehraufzüge
Juni 2002
(siehe auch Kapitel D.3.3. b) und Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.1 und 4.2.)

Anzahl und Lage:

Bauliche Beschaffenheit:

Kennzeichnung:

Technische Ausführung:
G.3.2
Ersatzstromversorgungsanlage
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.4)

Anschluss aller der Sicherheit dienenden elektrischen Anlagen

Eigenständiges Leitungsnetz für Ersatzstromanlage

Funktionsfähigkeit des Ersatzstromgenerators
G.3.3
Lüftungsanlage
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.5)

Einhaltung des Abschottungsprinzips für Feuer und Rauch

Lüftungsanlagen für Treppenräume

Sicherheitsabschaltung bei Verrauchung

Lage der Lüftungszentrale

Bauliche Ausführung der Lüftungszentrale
G.3.4
Heizungsanlage
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.6)

Lage des Heizraumes

Bauliche Ausführung des Heizraumes

Lage des Brennstofflagerraumes

Bauliche Ausführung des Brennstofflagerraumes
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
89
Stichwort-Checkliste
G.3.5
Juni 2002
Feuerlöscheinrichtungen / Wasserversorgung
(siehe auch Kapitel D.3.3. a) und Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.9)

Art, Anzahl und Lage von Wandhydranten und Feuerlöscher

Nasse, trockene Steigleitungen

Druckerhöhungsanlage

Bemessung der Feuerlöschleitungen
G.3.6
Brandmeldeanlage
(siehe auch Kapitel D.3.3. d) und Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.8)

Automatische Brandmelder

Manuelle Brandmelder

Lage der Brandmeldezentrale

Ausführung des Leitungsnetzes der BMA
G.3.7
Alarm- und Warneinrichtungen
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.10)

Lage der Auslöseeinrichtung

Funktionsweise der Gefahrenmeldeanlage
G.3.8
Löschanlagen
(siehe auch Kapitel D.3.3. c) und Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 4.9)

Art, Anzahl und Lage:
- Sprinkleranlagen
- Gaslöschanlagen

Technische Ausführung:
G.3.9
Blitzschutzanlagen

Sicherheit gegen Brandentstehung durch Blitzschlag

Sicherheit gegen Beeinträchtigungen der elektrischen Anlagen und Systeme im Hochhaus
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
90
Stichwort-Checkliste
G.4
Juni 2002
Organisatorische Maßnahmen
(siehe auch Kapitel C.1.4 Musterhochhausrichtlinie Abschnitt 5.)

Flächen für Feuerwehr freihalten

Rettungswegpläne (siehe Kapitel D.3.4. a) )

Betriebsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten

Feuerwehrpläne (siehe Kapitel D.3.4. a) )

Räumungs- / Notfallübungen

Schulung des Personals (siehe Kapitel D.3.4. b) )

Stellung eines Brandschutzbeauftragten

Unterhaltung einer Hausfeuerwehr

Überprüfung des Brandschutzkonzeptes bei Nutzungsänderungen
G.5
Abwehrender Brandschutz (Feuerwehr)

Rettungswege sind Angriffswege (siehe Kapitel D.3.5. b) )

Die Feuerwehr kann nur einzelne Personen retten

Einfache Bedienung der komplizierten Haustechnik an zentraler Stelle
(siehe Kapitel D.3.5. a) )

Regelmäßige Wartung der BMA zur Fehlalarmvermeidung

Gebäudefunkanlagen zur Kommunikation

Feuerwehrübungen / -begehungen (siehe Kapitel D.3.5. c) )
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
91
Quellen
Juni 2002
H Quellen
H.1
Bücher und Zeitschriften
[ACHILLES]
Achilles E.; Deutsche Konferenz Hochhäuser; 2.-4. Oktober 1975;
Brandschutz bei Hochhäusern; Deutsche Gruppe der Internat. Vereinigung für Brückenbau und Hochbau (IVBH); Wiesbaden/Köln 1975
[BAUMGARTNER]
Baumgartner, Robert: Hochhäuser: Muster für Richtlinien über die
bauaufsichtliche Behandlung von Hochhäusern
Erich Schmidt Verlag, Berlin, 1983
[BRANDSCHUTZ]
Brandschutz Deutsche Feuerwehr Zeitung
Kohlhammer Verlag Stuttgart
Ausgaben: 6/2002, 4/2002, 10/2001, 4/1999
[BEUTH]
DIN, Deutsches Institut für Normung e.V.,
DIN-Taschenbuch 120 - Brandschutzmaßnahmen
Beuth Verlag, Berlin, Wien, Zürich, 1999
[BMVBW]
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:
Brandschutzleitfaden für Gebäude besonderer Art und Nutzung
Stand: November 1998
[BÖCKENFÖRDE]
Böckenförde/Temme/Krebs: Musterbauordnung für die Länder der
Bundesrepublik Deutschland (Fassung Dezember 1997)
Werner Verlag, Düsseldorf, 1999
[HÄGER]
Häger, Axel: Bautechnik und Brandschutz
Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1996
[HASS]
Hass/Meyer-Ottens/Richter: Stahlbau Brandschutz Handbuch
Ernst & Sohn Verlag, Berlin, 1993
[HOF]
Hof, Jürgen: Brandschutz im Krankenhaus,
Diplomarbeit FH-Stuttgart im SS2001
[INGENHOVEN]
Ingenhoven, Overdiek und Partner: Hochhaus RWE AG Essen
Birkhäuser Verlag, Basel, Boston, Berlin, 2000
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
92
Quellen
Juni 2002
[KIRCHNER]
Kirchner/Kordina/Kersken-Bradley: Der Ingenieurbau: Grundwissen
Bauphysik, Brandschutz
Ernst & Sohn Verlag, Berlin, 1996
[KLINGSOHR]
Klingsohr, Kurt: Vorbeugender baulicher Brandschutz
Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 2002
[LÖBBERT]
Löbbert/Pohl/Thomas: Brandschutzplanung für Architekten und
Ingenieure
Rudolf Müller Verlag, Köln, 1998
[NOTRUF]
Notruf 112 – Feuerwehren im Einsatz, Band 1 bis 16
efb-Verlag, 1980 bis 1995
[POLTHIER]
Polthier, Konrad: Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1998
[SCHNEIDER1]
Schneider, Ulrich: Ingenieurmethoden im baulichen Brandschutz
Expert Verlag, Renningen, 2001
[SCHNEIDER2]
Schneider, Ulrich / Lebeda, Christian: Baulicher Brandschutz
Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 2000
[VFDB]
Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
vfdb-Richtlinie 01/01 - Brandschutzkonzept
VdS Schadenverhütung Verlag, Köln, 2000
H.2
Internetseiten
Seite
Adresse
Feuerwehraufzüge, Ausführungskriterien
http://www.feuerwehr-duesseldorf.de/fwaufzug.htm
für den Bau- und Betrieb
Berliner Feuerwehr
Beuth Verlag GmbH
Brandschutz Atlas
Brandschutz bei Ganzglasfassaden im
http://www.berliner-feuerwehr.de/
http://www2.beuth.de/
http://www.feuertrutz.de/
http://www.bpk-fire.de/innovation.htm
Hochhausbau
Brandschutz Fachzeitschrift
http://www.brandschutz-zeitschrift.de/
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
93
Quellen
Juni 2002
Brandschutz Firma
http://www.brandschutz.org
Seite
Adresse
Brandschutz in Hochhäusern
http://www.anna-schmidt-schule.de
Brandschutz UNI Köln
/CHRONIK/1998/ProWo99/Skyline/brand.htm
http://www.uni-koeln.de
Brandschutzfachplaner
Brandschutzplanung
/verwaltung/uni/auus/brandstz/brandsch.html
http://www.brandschutzfachplaner.de/
http://www.fh-deggendorf.de
Sicherheitskennzeichnung
Feuerwehrpläne Firma f-plan
Fire safety in high rise buildings
Hamburger Feuerkasse
London Fire Brigade
Musterbauordnung
/biw/studenten/jg1995/rbrandhofer/index.htm
http://www.fgsk.de
http://www.f-plan.de/
http://www.fireservice.co.uk/highrise.php
http://www.hamburger-feuerkasse.de/
http://www.london-fire.gov.uk/
http://www.bauen.de/ratgeber/handbuch/080001_bau
National Fire Protection Association)
Promat Bautechnischer Brandschutz GmbH
Prüfstelle für Brandschutztechnik Öster-
ordnungsrecht/08000101.html
http://www.nfpa.org
http://www.promat.de
http://www.pruefstelle.at
reich
Risiko Management
Skyscrapers - Great Buildings Online
http://www.risknet.de
http://www.greatbuildings.com/types/types/sky-
Technik - Brandschutz in Hochhäusern
scraper.html
http://www.firefighter.at/fire/material
Tragverhalten von Hochhäusern
/technik/brandschutz/brandschutzt.htm
http://www.bauen-mit-stahl.de
VDS Schadenverhütung
Verein der Brandschutzbeauftragten
/presse/tragverhalten_von_hochhaeusern.htm
http://www.vds.de/
http://www.vbbd.de/
Deutschland
Vereinigung zur Förderung des Deutschen
http://www.vfdb.de/
Brandschutzes e.V.
World Trade Center Konstruktion von Hoch-
http://www.zeit.de/2001/66/Wissen/200166_s-wolken-
häusern
kratzer.html
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
94
Anhang
Juni 2002
I Anhang
I.1
Baurechtliche Begriffe
Baurechtliche Begriffe nach der Landesbauordnung von Baden-Württemberg:
Gebäudekategorien:
(ansteigendes Anforderungsniveau)
1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit nicht mehr als einem Geschoss
2. Wohngebäude mit nur einer Wohnung in nicht mehr als zwei Geschossen
3. Wohngebäude geringer Höhe
4. Sonstige Gebäude geringer Höhe
5. Sonstige Gebäude (bis zur Hochhausgrenze)
Baustoffklassen:
(nach DIN 4102 Teil 1)
Nicht brennbare Baustoffe (A)
Baustoffklasse A1
Baustoffklasse A2
Baustoffe ohne brennbare Bestandteile
Baustoffe mit brennbaren Bestandteilen
z.B.: Sand, Kies, Lehm, Kalk, Gips, Beton, Zie- z.B.: bestimmte Arten von Gipskartonplatten
gel, Glas
und Holzspanplatten
Brennbare Baustoffe (B)
Baustoffklasse B1
Baustoffklasse B2
Baustoffklasse B3
Schwer entflammbare Baustof- Normal entflammbare Baustof- Leicht entflammbare Baustoffe
fe
z.B.:
fe
z.B.:
z.B.:
Gipskartonplatten nach DIN,
Holz mit Rohdichte von mehr
Papier, Stroh, Holzwerkstoffe
Holzwolleleichtbauplatten nach als 400 kg/m³, genormte Holz- unter 2 mm Dicke, Klebemittel
DIN, Bodenbeläge nach DIN
werkstoffe über 2 mm
Dicke, genormte Dachpappen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
95
Anhang
Juni 2002
Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (DIN <-> LBO):
Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102
Feuerwiderstandsklasse F 30
Feuerwiderstandsklasse F 30 und in den
wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren
Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 30 und aus nicht
brennbaren Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 90 und in den
wesentlichen Teilen aus nicht brennbaren
Baustoffen
Feuerwiderstandsklasse F 90 und aus nicht
brennbaren Baustoffen
Baurechtliche Kategorie
Kurzbe-
nach Landesbauordnung
feuerhemmend
feuerhemmend und in den tragenden
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
feuerhemmend und aus nicht brennbaren Baustoffen
feuerbeständig
zeichnung
F 30-B
F 30-AB
feuerbeständig und aus nicht brennbaren Baustoffen
F 90-A
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
F 30-A
F 90-AB
96
Anhang
I.2
Juni 2002
Technische Baubestimmungen, sonstige Normen
und technische Richtlinien
I.2.1
In Baden-Württemberg eingeführte technische Regeln
(Technische Baubestimmungen), die den Brandschutz betreffen:
(Stand November 2001)
Baunormen:
DIN 4102-4
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Zusammenstel- 1994-03
lung und Anwendung klassifizierter Baustoffe, Bauteile und
DIN 18 093
Sonderbauteile
Feuerschutzabschlüsse; Einbau von Feuerschutztüren in mas- 1987-06
sive Wände aus Mauerwerk oder Beton; Ankerlagen, Anker-
formen, Einbau
DIN V ENV 1992-1-2 Euro Code 2 Teil 1-2:
+ NAD
Planung von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken –Allge-
meine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN V ENV 1993-1-2 Euro Code 3 Teil 1-2:
+ NAD
1997-05
Bemessung von Holzbauwerken -
Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN V ENV 1996-1-2 Euro Code 6 Teil 1-2:
+ NAD
1997-06
Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton -
Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN V ENV 1995-1-2 Euro Code 5 Teil 1-2:
+ NAD
1997-05
Konstruktion von Stahlbauten -
Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall
DIN V ENV 1994-1-2 Euro Code 4 Teil 1-2:
+ NAD
1997-05
1997-05
Konstruktion von Mauerwerksbauten Allgemeine Regeln; Tragwerksbemessung für den Brandfall
Sonstige Bestimmungen:
1. Leitungsanlagen-Richtlinie
2. Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie
3. Verwaltungsvorschrift (VwV) Feuerwehrflächen
4. VwV Brandschutzanforderungen an Leitungen und Leitungsanlagen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
97
Anhang
I.2.2
Juni 2002
Bundesweite Bestimmungen
Auf Bundesebene erarbeitete Muster–Verordnungen und –Richtlinien für Sonderbauten:
Muster-Garagenverordnung (GaVO)
Muster-Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
Muster-Versammlungsstättenverordnung (VstättVO)
Muster-Gaststättenbauverordnung (GastBauVO)
Muster-Krankenhausbauverordnung (KhBauVO)
Muster-Wochenendplatzverordnung (WochPlVO)
Muster-Campingplatzverordnung (CPlVO)
Muster für Richtlinien über die bauaufsichtliche Behandlung von
Mai 1993
September 1996
März 1978 (in Überarbeitung)
Juni 1982 (in Überarbeitung)
1976
1981
1981
1981
Hochhäusern (HochHR)
Muster für bauaufsichtliche Richtlinien für Schulen (BschulR)
Juli 1998
Muster Richtlinien über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten 1988
(FlBauR)
Muster Richtlinie über den Baulichen Brandschutz im Industrie-
März 2000
bau (IndbauRL)
I.2.3
Europäische Brandschutz-Normen
Normen für die Tragwerksbemessung im Brandfall:

DIN V ENV 1991-2-2 (Euro Code 1 Teil 2-2 – Einwirkungen auf Tragwerke im Brandfall)

DIN V ENV 1992-1-2 (Euro Code 2 Teil 1-2 – Stahlbeton- und Spannbetontragwerke)

DIN V ENV 1993-1-2 (Euro Code 3 Teil 1-2 – Stahlbauten)

DIN V ENV 1994-1-2 (Euro Code 4 Teil 1-2 – Verbundtragwerke aus Stahl und Beton)

DIN V ENV 1995-1-2 (Euro Code 5 Teil 1-2 – Holzbauten)

DIN V ENV 1996-1-2 (Euro Code 6 Teil 1-2 – Mauerwerksbauten)
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
98
Anhang
Juni 2002
Europäische Brandprüfnormen:
DIN EN 1363
Feuerwiderstandsprüfungen
DIN EN 1364
Feuerwiderstandsprüfungen für
nichttragende Bauteile
DIN EN 1365
Feuerwiderstandsprüfungen für tragende Bauteile
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Teil 2: Alternative und ergänzende Verfahren
Teil 3: Nachweis der Ofenleistung
Teil 1: Wände
Teil 2: Unterdecken
Teil 3: Vorhangfassaden – Gesamtausstattung
Teil 4: Vorhangfassaden – Teilausstattung
Teil 5: Außenwandbausysteme
Teil 1: Wände
Teil 2: Decken und Dächer
Teil 3: Balken
Teil 4: Stützen
Teil 5: Balkone
Teil 6: Treppen und Laubengänge
Teil 1: Leitungen
EN 1366
Feuerwiderstandsprüfungen für Installationen
DIN EN 1364
Teil 1: Feuerschutzabschlüsse
Feuerwiderstandsprüfungen für Tür- Teil 3: Rauchschutztüren
und Abschlusseinrichtungen
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09/99
10/99
10/99
10/99
02/00
02/00
10/99
10/99
03/00
Brennbarkeitsprüfungen nach europäischen Prüfnormen:
prEN ISO 1182
Prüfung zum Brandverhalten von Bauprodukten –
prEN ISO 1716
Nichtbrennbarkeitsprüfung
Prüfung zum Brandverhalten von Bauprodukten –
prEN 11 925-2
Bestimmung des Wärmepotentials
Prüfung zum Brandverhalten von Bauprodukten: Teil 2 -
prEN 13 823
Entzündbarkeit bei direkter Flammeinwirkung
Prüfung zum Brandverhalten von Bauprodukten Thermische Beanspruchung durch einen einzelnen brennenden Gegen-
prEN ISO 9239-1
stand für Bauprodukte mit Ausnahme von Bodenbelägen (SBI-Test)
Prüfung zum Brandverhalten von Bodenbelägen: Teil 1 Bestimmung des Brandverhaltens bei Beanspruchung mit einem Wärme-
prEN 13 238
strahler
Prüfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten Konditionierungsverfahren und allgemeine Regeln für die Auswahl von
Trägerplatten
I.2.4
Norm
DIN 1045
DIN 14011
DIN 14090
DIN 14095
Normenzusammenstellung: Brandschutz im Hochhaus
Titel
Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton
Begriffe aus dem Feuerwehrwesen; Brandschutzeinrichtungen
Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken
Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
99
Anhang
DIN 14096
DIN 14365
DIN 14406
DIN EN 3
DIN 14461
DIN 14494
DIN 14661
DIN 14675
DIN EN 54
DIN 18082
DIN 18092
DIN 18095
DIN 18230
DIN 18232
DIN 4066
DIN 4102
DIN 4844
DIN EN 81-72
DIN VDE 0833
E DIN EN 12259
E DIN EN 12845
Juni 2002
Brandschutzordnung
Mehrzweckstrahlrohre PN16
Tragbare Feuerlöscher
Feuerlösch-Schlauchanschlusseinrichtungen
Sprühwasser-Löschanlagen
Feuerwehr-Bedienfeld für Brandmeldeanlagen
Brandmeldeanlagen
Feuerschutzabschlüsse
Feuerschutzabschlüsse - Einbau
Rauchschutztüren
Baulicher Brandschutz im Industriebau
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Hinweisschilder für die Feuerwehr
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
Sicherheitskennzeichung
Feuerwehraufzüge
Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
Ortsfeste Löschanlagen
Automatische Sprinkleranlagen
Diplomarbeit – Entwicklung von Brandschutzkonzepten für Hochhäuser – Sebastian Gohl
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