Gestaltungsplan Regatron Planungsbericht Auflage

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Projekt Nr. 1.042.1.029
22. August 2014
Gestaltungsplan Regatron
Planungsbericht
Auflage
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Ingress
Zur besseren Lesbarkeit wird generell
nur die männliche Schreibweise verwendet.
Selbstverständlich sind damit auch
weibliche Personen angesprochen und
eingeschlossen.
Plandarstellungen sind grundsätzlich nach Norden ausgerichtet.
ERR Raumplaner AG
Kirchgasse 16
9004 St.Gallen
Telefon
+41(0)71 227 62 62
Fax
+41(0)71 227 62 63
[email protected]
www.err.ch
Seite 2
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Inhaltsverzeichnis
1
Ausgangslage .................................................................................................................... 5
2
Projekt ................................................................................................................................ 7
2.1
3
2.1.1
Firmengebäude Regatron AG ......................................................................... 7
2.1.2
Garagengebäude Ruckstuhl............................................................................ 9
2.2
Nutzungen ................................................................................................................ 9
2.3
Erschliessung und Parkierung ............................................................................... 11
2.4
Aussenraum / Freiraum ......................................................................................... 12
2.5
Kinderspielplätze .................................................................................................... 12
2.6
Architektonischer Ausdruck / Fassaden................................................................. 13
2.7
Konstruktion / Materialisierung............................................................................... 13
Gestaltungsplan .............................................................................................................. 13
3.1
Allgemeines / Perimeter ......................................................................................... 14
3.2
Erschliessung und Parkierung ............................................................................... 14
3.2.1
Zu- und Wegfahrten ...................................................................................... 14
3.2.2
Parkierung ..................................................................................................... 14
3.3
5
Überbauung ........................................................................................................... 14
3.3.1
Grundfläche und Baubereiche....................................................................... 14
3.3.2
Nutzung ......................................................................................................... 15
3.4
4
Bebauungskonzept .................................................................................................. 7
Umgebung ............................................................................................................. 15
Verhältnis zur übergeordneten Planung ....................................................................... 15
4.1
Kantonaler Richtplan .............................................................................................. 15
4.2
Agglomerationsprogramm St.Gallen / Arbon – Rorschach .................................... 16
4.3
Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS) .... 16
Interessenabwägung ....................................................................................................... 17
5.1
Baurechtliches und Städtebau ............................................................................... 17
5.1.1
Abweichungen von der Regelbauweise ........................................................ 17
5.2
Lärmschutz ............................................................................................................ 20
5.3
Energie................................................................................................................... 21
5.4
Naturgefahren ........................................................................................................ 21
5.5
Gewässerschutz .................................................................................................... 21
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
5.6
Feldmühlebach ...................................................................................................... 22
5.7
Nichtionisierende Strahlung ................................................................................... 22
5.8
Altlasten ................................................................................................................. 23
5.9
Radweg von regionaler Bedeutung........................................................................ 23
5.10
Flächenlast Unterwerk ......................................................................................... 23
6
Vorprüfung ....................................................................................................................... 23
7
Verfahren .......................................................................................................................... 23
Nachweis Autoabstellplätze (AAP) für den Neubau Regatron......................................... 24
Lärmberechnung.............................................................................................................. 26
Beilagen .................................................................................................................................. 27
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
1 Ausgangslage
Die 1969 gegründete Regatron AG entwickelt und fertigt technologisch hochwertige Produkte
auf dem Gebiet der Leistungselektronik, Antriebs- und Regelungstechnik. Rund 70% des
Umsatzes werden mit internationalen Kunden erzielt. Sie hat ihren Geschäftssitz in Rorschach, in Mieträumlichkeiten an der Kirchstrasse 11 und in angrenzenden Gebäuden. Am
zweiten Standort an der Blumenfeldstrasse16 in Goldach befinden sich die Bereiche Lager,
Materialbewirtschaftung und Montage. Die Firma hat die Absicht, in einem Neubau alle Betriebsbereiche an einem einzigen Standort zusammen zu führen. Um ein qualitativ hochstehendes Projekt zu erhalten, führte die Firma einen Studienauftrag auf Einladung mit fünf
Architekturbüros durch.
Das Plangebiet befindet sich im Siedlungsgebiet Rorschach an der Grenze zur Gemeinde
Rorschacherberg. Die Stadt- respektive Gemeindegrenze wurde für die Umsetzung des
Projektes angepasst, sodass diese neu entlang der Wiesenstrasse um das Plangebiet führt.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Nr. 1690, 1940, 2116, 2289, 2290, 2291 und 2292
2
mit einer Gesamtfläche von 6’064 m .
Abb. 1: Übersicht | Orthofoto mit Angabe Plangebiet (rot) und Gemeindegrenze (orange) | Quelle: Geoportal
Mehrere Gebäude befinden sich im Plangebiet, welche vollumfänglich abgebrochen werden.
Die Bocciahalle und das Garagengebäude Ruckstuhl sollen im Westen und im Norden des
Plangebietes als neue Gebäude wieder aufgebaut werden.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Seite 6
Das Plangebiet liegt in einer heterogenen Umgebung. Es ist der Wohn-Gewerbezone WG3
zugewiesen. Angrenzend folgen Gewerbe/Industriezonen, Zonen für öffentliche Bauten und
Anlagen wie auch reine Wohnzonen östlich der Feldmühlestrasse. Nach der Verlegung der
Gemeindegrenze an die Wiesenstrasse und mit der Genehmigung des Teilzonenplans
Regatron (parallel laufendes Verfahren) gelten für das gesamte Plangebiet die Bestimmungen
der WG3 der Stadt Rorschach. Vom Bauvorhaben sind keine schützens- oder erhaltenswerte
Objekte der Schutzverordnungen Rorschach und Rorschacherberg betroffen.
Abb. 2: Orthofoto | Zonenplan Nutzung transparent überlagert | Zonenplan Schutz | Quelle: Geoportal
Das Plangebiet ist optimal erschlossen. Die Feldmühlestrasse ist eine Gemeindestrasse
erster Klasse und führt gegen Norden direkt zum Stadtzentrum sowie zum Stadtbahnhof
Rorschach und gegen Süden auf die Kantonsstrasse von Rorschacherberg. Entlang der
Feldmühlestrasse führt zudem eine Buslinie mit einer Haltestelle in unmittelbarer Nähe zum
Plangebiet.
Stadtbahnhof
Bushaltestelle
Rorschacherberg Pflegeheim
Abb. 3: Übersichtsplan mit Haltestellen | Quelle: Geoportal
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2 Projekt
2.1
Bebauungskonzept
2.1.1
Firmengebäude Regatron AG
Abb. 4 und 5: Situation und Ansicht Projekt Regatron | Quelle: Andy Senn Architekten
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Städtebau und Architektur
Das neue Betriebsgebäude für die Firma Regatron liegt an der Gemeindegrenze von
Rorschach und Rorschacherberg am Einlenker der Wiesenstrasse in die Feldmühlestrasse
und bindet sich an beide Strassenräume mit seinen unterschiedlichen Nutzungen an. An der
Strassenecke unterbleibt der direkte Bezug zur Strasse. Dort findet weiterhin das Bildstöckli
seinen Platz. In unmittelbarer Nachbarschaft zum neuen Gebäude befinden sich grossmassstäbliche Bauten wie das Alters- und Pflegeheim (PeLago), Industrie und Gewerbebauten, daneben aber auch kleinmassstäbliche Wohnhäuser mit Gartenflächen.
Betriebsgebäude
Der Hauptzugang erfolgt ab der Feldmühlestrasse in das Sockelgeschoss des Gebäudes.
Geplant ist ein zweigeschossig verglaster Einschnitt an der Nordost-Ecke beim Haupteingang
der Firma Regatron. Bis zum 2. Vollgeschoss dient das Gebäude vollumfänglich der Gewerbenutzung. Im 3. und 4. Vollgeschoss ist im Ostflügel die Verwaltung untergebracht. Der
Südwestflügel dient der Wohnnutzung.
Die Logistik bildet eine zweigeschossige Halle. Die Arbeitsflächen werden über Oblichter und
hochliegende Fenster mit Tageslicht versorgt. Eingeschoben in die Halle im Bereich der
Südseite ist ein Zwischengeschoss. Im Westen ist die Montage untergebracht. Die SüdostEcke dient als Raumreserve für die Firma Regatron. Sie wird vorerst als vermietbare
Gewerbefläche genutzt. Durch den Niveausprung im Gelände sind diese Räume ebenerdig an
die Wiesenstrasse angebunden. Teilflächen können darin beliebig unterteilt werden.
Die Wohnungen im Neubau Regatron liegen im 3. und 4. Vollgeschoss entlang der
Wiesenstrasse und sind alle über einen offenen Laubengang erschlossen. Die maximal 10
2
Maisonette-Wohnungen mit einer Nettogeschossfläche von knapp 1200 m sind in zwei Trakte
gegliedert. Die 4.5 Zimmer-Wohnungen sind zweiseitig orientiert und bieten den weiten Blick
über den See. Die 3.5 Zimmer-Wohnungen sind gegen Süden orientiert. Durch die erhöhte
Lage und die vorgelagerten Terrassen erhalten die Wohnungen einen grosszügigen Fernblick
und eine gute Besonnung.
Bocciahalle
Die Bocciahalle befindet sich heute auf der Parzelle Nr. 2290 in der Mitte des Plangebietes.
Aufgrund der Bauabsichten der Regatron AG wird die Halle abgebrochen und weiter westlich
neu erstellt. Um einen unterbruchfreien Spielbetrieb zu gewährleisten, wird zuerst die neue
Bocciahalle erstellt und erst anschliessend die bestehende Bocciahalle abgebrochen. In
diesem Zuge erfolgt eine Umlegung der Grundstücke.
Die Anordnung der Bocciahalle ist in Nord-Süd-Ausrichtung vorgesehen. Der mit einem
Flachdach abgedeckte Bau weist einen grösseren Teil für die Bocciabahnen und ein östlich
daran angebautes, in der Nord-Süd-Ausdehnung reduziertes Clublokal mit Aufenthaltsraum
und Küche sowie den weiteren notwendigen Infrastrukturräumen auf.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Seite 9
Abb. 6 und 7: Situation und Visualisierung Baueingabe Bocciahalle | Quelle: Mario Bonetti, Architektur und Immobilienschätzungen
2.1.2
Garagengebäude Ruckstuhl
An der Feldmühlestrasse, nördlich des Firmengebäudes, wird ein baulicher Ersatz für das
abzubrechende Garagengebäude der Firma Ruckstuhl erstellt. Der zweigeschossige
Flachdachbau wird mit vier Einzelgaragen und mit Archivräumen bestückt. Das Gebäude wird
orthogonal zum Firmengebäude der Regatron angeordnet, mit einer abgewinkelten Fassade
entlang der Feldmühlestrasse.
Abb. 8: Grundriss Obergeschoss Projekt Garagengebäude Ruckstuhl | Quelle: capaul+schmid architekten
2.2
Nutzungen
Gemäss Baureglement der Stadt Rorschach gilt in der dreigeschossigen Wohn-/Gewerbezone
eine maximale Gesamtausnützungsziffer von 1.2, wobei für Wohnzwecke eine maximale Ausnützung von 0.7 und für gewerbliche Zwecke max. 0.9 gilt.
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
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Die Regatron AG beabsichtigt, möglichst die gesamte gewerbliche Nutzung zu konsumieren
und die Gebäudevolumetrie städtebaulich sinnvoll mit Wohnnutzungen zu ergänzen. Obwohl
beim Bezug nicht alle Gewerbeflächen durch die Regatron AG benötigt werden, dienen diese
in Zukunft dem Entwicklungsspielraum der Firma. Die nicht auf Anhieb genutzten Gewerbeflächen sind daher so angelegt, dass sie für die Vermietung an Dritte geeignet sind.
Die maximale Nutzung wird über die Volumen der Hauptbauten festgelegt. Im Sinne des
Nachweis soll nachstehende Tabelle aufzeigen, wieviel Bruttogeschossfläche gemäss Baureglement und unter Berücksichtigung einer Mehrausnützung (Art. 27 BauG) zulässig wäre.
1
Berechnungstabelle Bruttogeschossflächen (BFG) :
Regatron
(Parz. Nr. 1690, 1940,
2116, 2289, 2292)
Ruckstuhl
(Parz. Nr. 2291)
Bocciaclub
(Parz. Nr. 2290)
Total
Landfläche in m2
4'762.1
240.5
1'062.0
6'064.6
BGF zulässig ohne
Bonus in m2 (AZ =1.2)
5'714.5
288.6
1'274.4
7'277.5
Bonus 25% in m2
1'428.6
72.2
-
1500.8
BGF zulässig mit Bonus
7'143.1 (AZ: 1.5)
360.
8
Anteil Gewerbe (75%)
5'357.3
270.6
955.7
6'583.6
Anteil Wohnen (25%)
1'785.8
90.2
318.6
2'194.6
BGF total
8'322.3
+1'179.1
0.0
-360.8
456.0
-818.3
8'778.3
Anteil Gewerbe
6'127.6
+770.3
0.0
-270.6
456.0
-499.7
6'583.6
Anteil Wohnen
2'194.7
+408.8
0.0
-90.2
0.0
-318.6
2'194.6
(AZ:1.5)
1'274.4
(AZ:1.2)
8'778.3
Erläuterungen zur Tabelle: Von der Parzelle der Bocciahalle zum Grundstück der Regatron
2
AG erfolgt ein Nutzungstransfer, da für den Bau der Bocciahalle nur 456 m Bruttogeschossflächen benötigt werden. Der Rest der gemäss Baureglement zulässigen Bruttogeschoss2
2
fläche für Gewerbefläche von 499.7 m und die zulässige Bruttogeschossfläche von 319 m
für Wohnen können, entsprechend der privatrechtlichen Vereinbarung, durch das Firmengebäude der Regatron AG konsumiert werden. Das Garagengebäude Ruckstuhl ist lediglich mit
1
Berechnung:
Bocciahalle:
1’061.8 m2 Landfläche
AZ max. 1.2
AZ max. Gewerbe = 0.9
AZ übrig für Wohnen = 0.3
1'274.2 m2 BGF
955.7 m2 BGF
318.6 m2 BGF
zulässige BGF Gewerbe für Bocciahalle = 955.7 m2
Nutzungsübertragung: 499.7 m2 (955.7 m2 – 456 m2)
Nutzungsübertragung übrige BGF Wohnen = 318.6 m2
(AZ:1.45)
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Nebennutzflächen belegt. Für den Transfer dieser Nutzung zur Regatron AG besteht ebenfalls
eine privatrechtliche Vereinbarung. Ein Vergleich mit den Beilageplänen zeigt, dass sich die
2
Bruttogeschossfläche für das Gewerbe der Regatron AG auf 6127.6 m beläuft und damit der
oberen Berechnungstabelle entspricht.
2.3
Erschliessung und Parkierung
Die Haupterschliessung erfolgt ab der Feldmühlestrasse zwischen dem Gebäude der
Regatron AG und dem Garagengebäude Ruckstuhl. Einerseits ist über diese Zu- und
Wegfahrt die Tiefgarage angebunden, andererseits erfolgt darüber die gesamte gewerbliche
Anlieferung. Die Dimensionierung der Erschliessungsfläche ist auf die Befahrbarkeit von
Lastwagen mit Anhänger (Länge max. 18.75 m) ausgerichtet. Aus diesem Grund ist ein
grosser Teil der Freifläche als Wenderaum für Lastwagen freizuhalten.
Eine weitere Zu- und Wegfahrt an der Feldmühlestrasse ganz im Norden dient dem Garagengebäude Ruckstuhl. Sie ist nördlich des Gebäudes angelegt. Die Einzelgaragen werden von
Norden her angefahren und beanspruchen das nachbarliche Grundstück (Parzellen Nr. 2115).
Hierfür besteht zwischen den Parzellen Nr. 2115 und 1690 ein gegenseitiges Fahr- und
Fusswegrecht, welches im Grunddienstbarkeitsvertrag aus dem Jahre 1984 festgelegt ist.
Die Parkierung erfolgt zu einem grossen Teil unterirdisch. Oberirdisch befinden sich
Besucherparkplätze auf der Erschliessungsfläche nördlich des Firmengebäudes der Regatron
AG und entlang der Wiesenstrasse. Die erstgenannten Parkplätze dienen Kunden der
Regatron AG, die letzteren den Besuchern der Wohnungen und der Bocciahalle. Die
Besucherparkplätze an der Wiesenstrasse werden direkt von der öffentlichen Strasse her
angefahren.
Die Berechnung gemäss dem Reglement über die Erstellung von Autoabstell- und
Kinderspielplätzen der Stadt Rorschach ergibt für den Neubau Regatron eine zu erstellende
Anzahl Autoabstellplätze zwischen 54 und 76. In der Projektstudie sind 93 Autoabstellplätze
vorgesehen. Zur Gewährleistung einer Flexibilität im Zusammenhang mit den effektiv
realisierten Nutzungen wird für den Neubau Regatron ein Minimum von 80 und ein Maximum
von 120 Autoabstellplätzen festgelegt. Die genaue Anzahl wird im Baubewilligungsverfahren
auf Grund des Vorprojekts bestimmt.
Veloabstellplätze befinden sich oberirdisch auf der Erschliessungsfläche nördlich des
Gebäudes der Regatron AG. Die Bocciahalle hat einige Veloabstellplätze vor dem Gebäudezugang. Die weiteren Veloabstellplätze befinden sich in Eingangsnähe im Gebäudeinnern.
Nach der VSS-Norm SN 640 065 sind mindestens 50 Veloabstellplätze zu erstellen. Die
Berechnungstabellen über die Anzahl der erforderlichen Auto- und Veloabstellplätze befinden
sich im Anhang dieses Berichtes.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
2.4
Aussenraum / Freiraum
Obwohl der Aussenraum aufgrund der Erschliessung weitgehend befestigt ist, sind entlang
der Feldmühlestrasse, zwischen den Gebäuden der Bocciahalle und der Regatron AG an der
Wiesenstrasse sowie entlang des nördlichen Abschlusses gegenüber dem Unterwerk Grünflächen vorgesehen.
Entlang der Feldmühlestrasse wird eine extensive Wiesenfläche in Form eines Vorgartens
angelegt. Diese ist eingefasst und hebt sich leicht vom Niveau des Trottoirs ab. Damit wird
vermieden, dass die Fläche als Auto- oder Veloabstellplatz benutzt wird. Der Bereich
zwischen dem Gebäude der Regatron AG und der Bocciahalle ist abgesenkt, um den
Nutzungen im Gebäude der Regatron AG ausreichend Tageslicht zukommen zu lassen. Der
abgesenkte „Tiefhof“ wird mit einer hainartigen Bepflanzung versehen und mit Stützmauern zu
den Aussenflächen der Bocciahalle und zum Unterwerk abgegrenzt. Die Bepflanzung dient
dem Sichtschutz zwischen den Gebäuden; ein vertikales Grünelement (Wildrebe / Hecke)
unterbindet den visuellen Bezug zum Unterwerk. Im Bedarfsfall kann im „Tiefhof“ zwischen
dem Gebäude der Regatron AG und der Bocciahalle ein Aussenplatz für das Bocciaspiel mit
einem befestigten, sickerfähigen Belag in Abstimmung mit der Bepflanzung angeordnet
werden. Eine weitere Stützmauer dient der Trennung der Erschliessungsfläche nördlich des
Gebäudes der Regatron AG und den benachbarten Wohnbauten. Die teilweise begrünten
Mauern werden 1.00 – 1.50 m über das gestaltete Terrain angehoben um die entsprechende
Absturzsicherung zu gewährleisten. Entlang der Feldmühlestrasse werden weitere Mauern,
nach den Bestimmungen des Baureglementes, zur Modellierung des Terrains angelegt.
Für die Mitarbeiter der Regatron AG steht ein Aussenraum auf dem Dach der Logistikhalle zur
Verfügung. Den Bedürfnissen der Nutzer entsprechend ist dieser als Aufenthalts- und
Erholungsraum gestaltet. Für die Bewohner in den oberen Geschossen des Firmengebäudes
stehen grosszügige Aussenbereiche in Form von Terrassen und Loggias zur Verfügung. Der
gegen Norden angelegte, halboffene Laubengang dient als Zirkulationsfläche und
Begegnungsort.
Die Bocciahalle besitzt eine nordseitig angelegte Gartenterrasse mit entsprechender Bestuhlung für das Clublokal. Die 1.00 m über dem Terrain liegende Stützmauer zum Tiefhof
gewährleistet die Absturzsicherung.
2.5
Kinderspielplätze
Gemäss dem Reglement über die Erstellung von Autoabstell- und Kinderspielplätze der Stadt
2
Rorschach ist innerhalb des Plangebietes eine Spielplatzfläche von 239 m (1/5 der gesamten
2
Wohngeschossfläche von 1’195 m ) zu erstellen oder eine entsprechende Ersatzabgabe zu
leisten. Da ein Kinderspielplatz ganz in der Nähe liegt (Pestalozzistrasse), dieser von den
nordseitig orientierten Wohnungen überschaubar ist und die Wohnungen über grosszügige
Aussenräume verfügen, wird kein Kinderspielplatz erstellt sondern die erforderliche Abgabe
geleistet.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
2.6
Architektonischer Ausdruck / Fassaden
Die Fassade des Regatron-Gebäudes bildet mit ihrer unterschiedlichen Ausbildung der
Öffnungen die Anforderungen der dahinterliegenden Räume und Nutzungen ab. In den
Bereichen der Wohnnutzungen weisen die Fassaden wesentlich grössere und über zwei
Geschosse verlaufende Öffnungen auf. Das Gebäude bildet ein homogenes Ganzes, welches
sich gegen den Strassenraum hin primär als Adresse für den Firmensitz präsentiert.
2.7
Konstruktion / Materialisierung
Der gesamte Gebäudekomplex der Regatron AG charakterisiert sich durch den Sichtbackstein
oder Sichtbeton der Fassade. Diese Materialien sind im industriellen Umfeld von Rorschach
bekannt.
3 Gestaltungsplan
Die Zusammenhänge und konzeptionellen Überlegungen der Überbauung sind im Kapitel 2
erläutert. Dieses Kapitel gibt Auskunft über die Umsetzung, ohne weiter auf die
konzeptionellen Zusammenhänge hinzuweisen.
Abb. 9: Gestaltungsplan
Seite 13
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
3.1
Allgemeines / Perimeter
Der Perimeter des Plangebietes umfasst die Parzellen Nr. 1690, 1940, 2116, 2289, 2290,
2
2291 und 2292 mit einer Gesamtfläche von 6’064 m .
3.2
Erschliessung und Parkierung
3.2.1
Zu- und Wegfahrten
Die Zu- und Wegfahrten an der Feldmühlestrasse werden in der Lage bezeichnet. Weitere Zuund Wegfahrten sind an dieser Strasse nicht zugelassen. Entlang der Wiesenstrasse erfolgt
die Regelung offener, da mehrere Autoabstellplätze direkt von der Strasse angefahren werden
können.
Innerhalb des Plangebietes ist die Lage der Anlieferung sowie die Zu- und Wegfahrt zur
Tiefgarage bezeichnet. Zudem wird die Fläche bezeichnet, die für die Wendemanöver der
Lastwagen benötigt wird und deshalb freigehalten werden muss.
3.2.2
Parkierung
Die Autoabstellplätze für Besucher und Kunden im Umfeld der Wiesenstrasse wie auch
nördlich des Regatron-Gebäudes werden durch abgegrenzte Bereiche in ihrer maximalen
Ausdehnung beschränkt. Die zu erstellenden Autoabstellplätze liegen zwischen mind. 80
und max. 120. Die genaue Anzahl wird im Baubewilligungsverfahren auf Grund des Vorprojekt
festgelegt.
3.3
Überbauung
3.3.1
Grundfläche und Baubereiche
Die Lage und Ausdehnung des Regatron Neubaus, des Garagengebäudes Ruckstuhl sowie
der Bocciahalle sind im Überbauungskonzept definiert. Sie werden deshalb im Gestaltungsplan durch Grundflächen in ihrer horizontalen Ausdehnung und Höhe beschränkt. Beim
Gebäude der Regatron AG erfolgt dies durch Teilbereiche mit unterschiedlich zulässigen
Höhen.
Aufbauten auf dem Dach des Neubaus Regatron sind möglichst zusammenzufassen und
einzuhausen. Auch wenn die entsprechenden Bereiche bis an die Fassade reichen, sind die
Einhausungen im Verhältnis zur Höhe der Dachaufbauten von den Fassaden zurück zu
versetzen. Einzelne weitere Abluftrohre, bei denen es technisch nicht möglich ist, diese in die
bezeichneten Bereiche zu führen, sind auf dem Dach zulässig, sofern sie von den Fassaden
zurückversetzt sind. Für Dachaufbauten auf der Bocciahalle und dem Garagengebäude
Ruckstuhl gelten die Vorgaben der Regelbauweise.
Seite 14
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
3.3.2
Nutzung
Im Kapitel 2.2 sind die beabsichtigten Nutzungen des Projektes dargelegt. Ausgehend von
einer maximalen Ausdehnung wird die Nutzung im Plangebiet durch die Festlegung der
Volumen der Hauptbauten bestimmt.
3.4
Umgebung
Die wesentlichen Elemente der Umgebungsgestaltung werden durch den Gestaltungsplan
gesichert. Dabei konzentriert sich die Begrünung insbesondere auf die hainartige Bepflanzung
zwischen dem Firmengebäude der Regatron und der Bocciahalle sowie entlang der Grenze
zum Unterwerk, den Vorgarten entlang der Feldmühlestrasse und die Dachfläche auf der
Logistikhalle des Neubaus Regatron. Die im Gestaltungsplan bezeichneten Stützmauern
werden mit Hilfe des Gestaltungsplans in ihrer Lage und Höhe beschränkt. Durch eine
Begrünung soll ihre murale Wirkung an den bezeichneten Mauerflächen reduziert werden.
Weitere Stützmauern sind entsprechend den Bestimmungen der Regelbauweise zugelassen,
müssen aber den Anforderungen der vorzüglichen Umgebungsgestaltung gerecht werden. Die
befestigten Umgebungsflächen sind, wo technisch möglich, mit sickerfähigen Belag
auszugestalten.
4 Verhältnis zur übergeordneten Planung
4.1
Kantonaler Richtplan
Der kantonale Richtplan bezeichnet das Gebiet als Bauzone für Wohnen. Er unterscheidet in
der Bauzone Wohnen nicht zwischen reinen Wohngebieten und gemischt genutzten Gebieten.
Die Vorgaben des Kantonalen Richtplans sind somit berücksichtigt.
Abb. 10: Ausschnitt Kantonaler Richtplan | Quelle: Geoportal
Seite 15
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
4.2
Agglomerationsprogramm St.Gallen / Arbon – Rorschach
Das Agglomerationsprogramm dient der Koordination zwischen den Bereichen Siedlung und
Verkehr.
Massnahmenpaket 4.2
Nr. 4.2.3 Qualität der Freiraumgestaltung als Voraussetzung einer Mehrausnutzung bei SNP
Die Gemeinden und Kantone stellen sicher, dass ein Überbauungsprojekt nur dann in den
Genuss einer Mehrausnützung kommt, wenn sowohl die Anordnung und Gestaltung der
Baukörper als auch die Freiraumgestaltung eine bessere Qualität als bei zonengemässer
Überbauung aufweisen.
•
•
•
•
Die Qualität der Freiraumgestaltung soll bei der Gewährung von Mehrausnützungen
bei Sondernutzungsplänen gleichberechtigt mit der architektonischen Qualität der
Überbauung beurteilt werden.
Bei Arealüberbauungen müssen die Anordnung und Gestaltung der Baukörper und
Aussenraumgestaltung Teile eines Gesamtkonzeptes darstellen.
Es ist zu verlangen, dass nicht nur für die bauliche, sondern auch für die
Aussenraumgestaltung Fachpersonen beigezogen werden.
Die Prüfung der massgebenden Kriterien soll auch bei Projekten zur Anwendung
kommen, die nach Regelbauvorschriften zu beurteilen sind.
Eine hohe Qualität weisen Freiräume aus,
•
•
•
wenn sie ausreichend dimensioniert sind (quantitatives Kriterium),
sie zurückhaltend ins gewachsene Terrain eingreifen,
die Flächen zur gemeinschaftlichen und zur eher privaten Nutzung sinnvoll
angeordnet und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen
Bewohnergruppen ausgestattet sind,
•
die Anlage gut ans Quartier angebunden ist (Rad- und Fusswegenetz),
•
eine standortgerechte, für die Nutzung adäquate Bepflanzung aufweist.
Mit der Forderung einer vorzüglichen Umgebungsgestaltung sind hohe aussenräumliche
Qualitäten gefordert. Aufgrund der Verfügbarkeit der Dachflächen als Aussennutzflächen
stehen sowohl den Beschäftigten, als auch den Bewohnern attraktive Aussenräume zur
Verfügung. Der Beizug der Fachperson im Bereich Landschaftsarchitektur ist erfolgt (vgl.
Beilageplan Umgebungsgestaltung). Die bessere Qualität als nach Regelbauweise, wie im
Agglomerationsprogramm gefordert, wird mit dem Gestaltungsplan sichergestellt.
4.3
Bundesinventar schützenswerter Ortsbilder von nationaler Bedeutung (ISOS)
Das Plangebiet ist im ISOS nicht bezeichnet. Ziffer 8.1 bezeichnet die Arbeitersiedlung mit
regelmässigen Reihen von einheitlichen Arbeiterhäusern im schlichten Baumeisterstiel. Die
weiteren Punkte in der nahen Umgebung zum Plangebiet sind entweder Hinweise oder ohne
Auswirkungen auf das Plangebiet.
Seite 16
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
4.2
3.0.3
3
3.0.1
0.0.19
8.0.7
8.0.8
0.0.20
8
8.0.6
8.3.1
8.3
0.0.21
8.0.1
5.0.1
IV
8.0.2
7.0.1
6.0.2
6.0.3
7.1.1
7
8.0.3
7.0.4
8.1.2
0.0.30
6.0.1
7.1
6.0
0.0.18
8.0.5
V
5.1
2.0.6
3.0.2
Seite 17
8.1.1
8.1
X
7.0.2
7.0.3
0.0.14
8.2.1
0.0.13
8.2
0.0
8.0.4
0.0.32
0.0.31
Abb. 11: ISOS Gemeinde Rorschach | Quelle: ISOS
5 Interessenabwägung
5.1
Baurechtliches und Städtebau
5.1.1
Abweichungen von der Regelbauweise
Sämtliche nachgenannten Abweichungen beziehen sich auf das Firmengebäude der Regatron
AG. Die Bestimmungen zu den Hauptgebäuden B und C (Bocciahalle und Garagengebäude
Ruckstuhl) entsprechen den Vorgaben des Baureglements.
Regelbauweise WG3
Gestaltungsplan
Gesamtgeschosszahl
3
4 (+1)
Ausnützungsziffer insgesamt
1.2
+ ca. 25% Bonus
Gebäudehöhe in m ü. M.
11.0
15.0 (+4)
Firsthöhe in m
15.0
keine
Gebäudelänge in m
40.0
70.5 (+30.5)
Kleiner Grenzabstand
4.0
eingehalten
Grosser Grenzabstand
6.0
kommt nicht zur Anwendung
Der geplante Neubau Regatron weicht in einigen Punkten von der Regelbauweise ab. Aufgrund seiner architektonischen und städtebaulich vorzüglichen Qualität sowie der Eingliederung und der Sicherung der Aussenraumqualität für Bewohner und Beschäftigte
sind die Abweichungen tolerierbar.
Die Jury des Studienauftrages würdigte das Projekt wie folgt:
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
“Das Projekt nutzt geschickt die Topografie zur Erschliessung der Anlage und überwindet so
den Höhenunterschied zum Vorteil der Präsenz im Strassenbild. Der Zugang zur Firma
Regatron liegt logisch und übersichtlich an der Nordostecke der Liegenschaft.
Die volumetrische Gliederung der Baumassen nimmt Bezug zur direkten Umgebung. Im
Süden wird durch einen Rücksprung eine Antwort gesucht zum Absatz beim Altersheim. Der
winkelförmige Hauptbau des Bürotraktes bildet den Abschluss gegenüber den kleinteiligen
Bauten des östlichen Wohnquartiers. Nordseitig wird der Nachbarschaft rücksichtsvoll
begegnet, mit dem Sockelbau der Montagehalle und dem begrünbaren Dach. Machbar wäre
in diesem Zusammenhang die Nutzung dieser grossen Dachfläche zum Beispiel als
Pausenfläche für das Personal, was betrieblich wie auch gestalterisch Vorteile verspricht.
Das Projekt überzeugt durch seine gesamte Haltung sowohl im kubischen Aufbau wie in
seiner inneren Organisation.“
Volumendefinition / Ausnützung
Der Gestaltungsplan bestimmt die maximale Nutzung durch die Festlegung der Gebäudevolumen. Dies ermöglicht im Plangebiet eine Mehrausnützung von ca. 25% (vgl. Tabelle
S. 10).
In der Höhenausdehnung werden die Gebäude mit maximalen Koten im m ü. M. festgelegt.
Dies ermöglicht bei der Hauptbaute A eine Gebäudehöhe von 15.0 m. Damit wird die laut
Baureglement zulässige Gebäudehöhe um 4.0 m überschritten. Entsprechend der höheren
Gebäudehöhe erfolgt in der Geschossigkeit eine Überschreitung von einem Vollgeschoss.
Auf die Erstellung eines Dach- oder Attikageschosses wird verzichtet, welches nach Baureglement eine maximale Firsthöhe von 15.0 m aufweisen darf.
Nach den Bestimmungen der Regelbauweise sind Gebäude in der WG3 mit einer maximalen
Länge von 40 m zulässig. Entsprechend den Bestimmungen zur Grundfläche Hauptbaute A
lässt der Gestaltungsplan ein Gebäude mit knapp 70 m Länge entlang der Wiesenstrasse und
etwas über 45 m entlang der Feldmühlestrasse zu. Dies ist eine Überschreitung der
Bestimmungen der Regelbauweise von 30 m.
Aufgrund der zentralen Lage und der guten Erschliessungssituation ist eine verdichtete Bebauung im Plangebiet erstrebenswert. Der Neubau schafft in seiner Ausdehnung entlang der
Feldmühlenstrasse und der Wiesenstrasse sowie durch die orthogonale Anordnung zur Bebauung an der Pestalozzistrasse, zusammen mit dem Wohngebäude östlich der Feldmühlestrasse, den Auftakt zu den nördlich folgenden, grossmassstäblichen Bauten. Entlang der
Wiesenstrasse erfolgt durch die Rückversetzung der oberen zwei Geschosse eine
Strukturierung in der Fassadenabwicklung. Der lange Sockel wiederspiegelt gleichzeitig die
innerstädtische Lage des Gebäudes.
Seite 18
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Seite 19
Abb. 12: Orthofoto mit Angabe der städtebaulichen Ausrichtung | Quelle: Geoportal
Die Erhöhung und Verdichtung des Gebäudes entlang den Strassenräumen der Feldmühleund der Wiesenstrasse ermöglicht im nördlichen Teil des Planungsgebietes, also gegen die
angrenzenden Wohnnutzungen, die Bauten tief zu halten und dort grössere Abstände zu
generieren.
Grenz- und Gebäudeabstand
Mit der Definition der Grundflächen ist ein interner Gebäudeabstand von mindestens 8.5 m
gesichert. Gemäss Baureglement ist ein Abstand von 10.0 m zwischen einer Haupt- und einer
Nebenfassade und 8.0 m zwischen zwei Nebenfassaden bestimmt. Der Gebäudeabstand wird
2
somit eingehalten, jedoch ohne Berücksichtigung der Mehrlängenzuschläge für die Hauptbauten A und B (3.0 m für Hauptbaute A, 1.4 m für Hauptbaute B).
Der Gebäudeabstand gegenüber Nachbargebäuden ist gemäss den Bestimmungen des
Baureglements auch dann einzuhalten, wenn dazwischen eine öffentliche Strasse oder ein
öffentlicher Weg liegt. Dies wird durch die Vorgaben des Gestaltungsplans eingehalten. Beim
Mehrlängenzuschlag kann die minimale Überschreitung zum Unterwerk durch die Möglichkeit
des Flächenausgleichs ebenfalls eingehalten werden.
2
Für Gebäude über 20.0 m ist 1/5 der Mehrlänge als Zuschlag beim minimalen Abstand hinzuzufügen, jedoch höchstens 3.0 m.
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Abb. 13: Abstandslinienplan
Grenzabstand
Mehrlängenzuschlag
Abgrabung
Abgrabungen zur Freilegung des Untergeschosses für die Errichtung von Fenstern sind laut
Baureglement bis maximal 1.0 m unterhalb des gewachsenen Terrains gestattet. Der
Gestaltungsplan lässt grössere Abgrabungen zu, jedoch nur soweit dies notwendig ist und
unter Wahrung einer entsprechend vorzüglichen Umgebungsgestaltung.
5.2
Lärmschutz
Die Feldmühlestrasse weist einen Lärmemissionswert von 72 Dezibel am Tag und 57 Dezibel
3
in der Nacht auf . Aufgrund des Abstands von 9 m zur Strassenachse reduziert sich die
Belastung bis zum Baufeld um 9 Dezibel auf 63 respektive 48 Dezibel. Die Immissionsgrenzwerte der Lärmempfindlichkeitsstufe III von 65 respektive 55 Dezibel bleiben unterschritten.
Auf der Pestalozzistrasse sind die Emissionswerte leicht höher als auf der Feldmühlestrasse
(74 / 61 Dezibel). Aufgrund der grösseren Distanz zum Plangebiet erfolgen keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte.
3
Berechnungstabelle im Anhang
Seite 20
Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Die Lüftungsanlagen des Gewerbes müssen den gesetzlichen Bestimmungen der
Lärmschutzverordnung entsprechen. Dabei ist sowohl die Situation der benachbarten
Gebäude als auch die Lärmsituation der im Gebäude befindlichen Wohnungen zu
berücksichtigen.
5.3
Energie
Die Erreichung eines energietechnisch hohen Standards ist für Rorschach als zertifizierte
Energiestadt von Bedeutung und wird durch den Beizug eines Energiefachplaners und der
Einreichung eines Energiekonzeptes im Baubewilligungsverfahren sichergestellt. Es sind
Anlagen zur Gewinnung von Sonnenenergie vorgesehen.
5.4
Naturgefahren
Gemäss Naturgefahrenkarte des Kantons St.Gallen besteht für das Plangebiet eine geringe
(gelb) bis mittlere (blau) Gefährdung durch Hochwasser. Abklärungen mit der GVA haben
ergeben, dass gemäss Naturgefahrenkarte für den Neubau kein Objektschutznachweis
erforderlich ist, ein solcher jedoch empfohlen wird.
Im Baubewilligungsverfahren ist der Umgang mit dieser Gefährdung darzulegen. Objektschutzmassnahmen sind nach Rücksprache mit der kantonalen Fachstelle aufzuzeigen.
Abb. 14: Ausschnitt Naturgefahrenkarte | Quelle: Geoportal
5.5
Gewässerschutz
Das Plangebiet befindet sich teilweise im Gewässerschutzbereich Au und damit in einem
besonders gefährdeten Bereich (Art. 29, Gewässerschutzverordnung GSchV). Quell- oder
Grundwasserfassungen im öffentlichen Interesse sind im Plangebiet keine betroffen.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Abb. 15: Ausschnitt Gewässerschutzkarte | Quelle: Geoportal
5.6
Feldmühlebach
Der Feldmühlebach verläuft eingedolt in der Feldmühlestrasse. Das Plangebiet befindet sich
gemäss Art. 41a Abs. 4 GSchV im „dicht überbauten Gebiet“, weshalb eine Bachöffnung nicht
zweckmässig ist. Der Bachunterhalt ist weiterhin gewährleistet.
5.7
Nichtionisierende Strahlung
Auf der benachbarten Parzelle Nr. 1868 befindet sich das Unterwerk der Sankt Galler Stadtwerke, für welches in naher Zukunft ein Ausbau vorgesehen ist. Nach Abklärungen durch
CFW EMV-Consulting AG konnte festgestellt werden, dass trotz des geplanten Ausbaus keine
Belastung für die Gebäude im Plangebiet durch eine NIS-Bestrahlung entsteht.
2216
2290
2291
Abb. 16: Isolinienberechnung | Quelle: CFW EMV-Consulting AG
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
5.8
Altlasten
Nach Angaben des Katasters der belasteten Standorte (Quelle: Geoportal) sind innerhalb des
Plangebietes keine Altlasten vorhanden.
5.9
Radweg von regionaler Bedeutung
Entlang der Wiesenstrasse verläuft ein Radweg von regionaler Bedeutung. Dessen Funktion
ist weiterhin gewährleistet. Auf Initiative der Stadt Rorschach und der Gemeinde Goldach wird
eine Verlegung dieses Radweges an die Bahnlinie Goldach – Rorschach geprüft,
entsprechend den Absichten des Agglomerationsprogramms. Diese Massnahme würde eine
Optimierung der Situation an der Wiesenstrasse bringen.
5.10
Flächenlast Unterwerk
Das Gelände vor den Trafozellen muss den Belastungen bei einem Trafowechsel (80 Tonnen)
standhalten. Die an der Grundstücksgrenze angeordnete Stützmauer darf nicht weichen resp.
sie darf sich nicht senken. Im Baubewilligungsverfahren für die Stützmauer ist der Nachweis
zu erbringen, dass diese den auftretenden Lasten standhält.
6 Vorprüfung
Die Unterlagen wurden in der ersten Hälfte April 2014 zur kantonalen Vorprüfung eingereicht.
Die Stellungnahme des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation fiel positiv aus. Es
erfolgten daraus keine wesentlichen Anpassungen am Gestaltungsplan.
7 Verfahren
Es wird das ordentliche Verfahren gemäss Art. 29ff BauG durchgeführt.
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Stadt Rorschach | Gestaltungsplan Regatron – Planungsbericht
Seite 24
Anhang
Nachweis Autoabstellplätze (AAP) für den Neubau Regatron
Ausgangslage
Berechnung erforderliche AAP
4
AAP
Wohnnutzung:
- max. 10 Wohnungen (gemäss Projektstudie)
1 AAP / Wohnung
12
1 AAP / 2.5 Arbeitsplätze
42
Gewerbenutzung:
- 105 Mitarbeiter im Bestand
- (150 –) 160 Mitarbeiter angestrebt
64
TOTAL
- Bestehende Mitarbeiterzahl
54
- angestrebte Mitarbeiterzahl
76
Bemerkungen:
4
-
Mindestens ein Fünftel der Autoabstellplätze für Wohnbauten ist als Besucherparkplätze
auszuscheiden.
-
In der Projektstudie sind 93 Autoabstellplätze vorgesehen.
Gemäss Reglement über die Erstellung von Autoabstell- und Kinderspielplätzen
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Seite 25
Nachweis Veloabstellplätze (VAP) für den Nebau Regatron
(nach VSS-Norm SN 640 065)
Ausgangslage
Berechnung erforderliche VAP
VAP
1 VAP pro Zimmer 5
24
2 VAP / 10 Arbeitsplätze
21
Wohnnutzung:
- max. 10 Wohnungen (im Projekt: 6 x 4.5 Zi / 3 x 3.5 Zi)
Gewerbenutzung:
- 105 Mitarbeiter im Bestand
- 160 Mitarbeiter angestrebt
- AP-V Kundschaft nach Mitarbeiterzahl (105)
32
0.5 AP-V / 10 Arbeitsplätze
- AP-V Kundschaft nach Mitarbeiterzahl (160)
5
8
TOTAL
- Bestehende Mitarbeiterzahl
50
- Angestrebte Mitarbeiterzahl
64
Bemerkungen:
5
-
Anzahl VAP für Besucher sind in den Richtwerten für die Bewohner enthalten.
-
In der Projektstudie sind 64 Veloabstellplätze vorgesehen.
Annahme: gilt ohne Wohn-/Esszimmer (z.B. 4.5 Zimmer = 3)
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Seite 26
Lärmberechnung
Lärmberechnung
Berechnung
DTV
Feldmühlenstrasse
Pestalozzistrasse
Quelle
Tag
Tag
Messung
3061
177.5
Nacht
Nacht
5189
Durchschnittlicher Tagesverkehr Nt
0.058 x DTV
Anhang 3 LSV
Durchschnittlicher Nachtverkehr Nn
0.009 x DTV
Anhang 3 LSV
Teilverkehrsmenge N1
0.90 x Nt / 0.95 x Nn
Anhang 3 LSV
159.78
26.17
270.9
44.4
Teilverkehrsmenge N2
0.10 x Nt / 0.05 x Nn
Anhang 3 LSV
17.75
1.38
30.1
2.3
Signalisation
50
50
50
50
Emissionswert Fahrzeugkategorie E'1
12.8 + 19.5 x LOG(v) (wenn 45 <= v <=130)
*
45.9
45.9
45.9
45.9
Emissionswert Fahrzeugkategorie E'2
34 + 13.3 X LOG(v) (wenn 45 <= v <=130)
*
56.6
56.6
56.6
56.6
Strassensteigung in % (i)
Aufnahme **
6.2
Faktor aufwärts fahrender Verkehr
Annahme
0.5
0.5
0.5
Gefahrene Geschwindigkeit (v)
301.0
27.5
46.7
0.1
0.5
Faktor abwärts fahrender Verkehr
1 - (1 x Faktor aufwärts fahrender Verkehr)
0.5
0.5
0.5
0.5
aufwärts fahrender Verkehr Nauf
Faktor aufwärts fahrender Verkehr x N
90.7
14.1
150.5
23.4
abwärts fahrender Verkehr Nab
Faktor abwärts fahrender Werkehr x N
Annahme
86.9
13.5
150.5
23.4
gewichtete Steigung (I)
i / 2 x (1 + (Nauf - Nab) / (Nauf + Nab))
*
3.2
3.2
0.1
0.1
- wenn Nauf = Nab
i/2
*
3.1
3.1
0.1
0.1
Emissionswert Fahrzeugkategorie E''1
45 + 0.8 x (I - 2) (wenn 0 <= I <= 10%)
*
45.9
45.9
43.4
43.4
Emissionswert Fahrzeugkategorie E''2
56 + 0.6 x (I - 1.5) (wenn 0 <= I <= 10%)
*
57.0
57.0
55.1
55.1
Emissionswert Fahrzeugkategorie E1
grösserer Wert E'1 oder E''1
*
45.9
45.9
45.9
45.9
Emissionswert Fahrzeugkategorie E2
grösserer Wert E'2 oder E''2
*
57.0
57.0
56.6
56.6
Emissionspegel LE1
E1 + 10 x LOG(N1)
*
67.97
60.11
70.26
62.40
Emissionspegel LE2
E2 + 10 x LOG(N2)
*
69.49
58.39
71.38
60.28
Lr
10 x LOG(10 ^ (0.1 x LE1) + 10 ^ (0.1 x LE2))
Anhang 3 LSV
71.81
62.35
73.87
64.48
Lärmred. K
0 für N > 100; -5 für N < 31.6
Anhang 3 LSV
0
-5
Lärmred. K
0 für N > 100; 10 x LOG(N / 100) für N >31.6 bis <100 Anhang 3 LSV
0
-3.31
Korrektur Fahrbahnbelag
Asphalt = 0; Beton = +2; Pflästerung = +6
0
0
0
0
Lärmemissionen
Lr - Korrekturfaktoren
71.81
57.35
73.87
61.17
Anhang 3 LSV
* Strassenlärmmodell für überbaute Gebiete; Schriftenreihe Umwelt Nr. 15 Lärm; BUWAL; April 1991 (3. Auflage)
** Annahme: kein Gefälle auf der Pestalozzistrasse
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Beilagen
-
Beilagepläne Projekt, Andy Senn Architekten, 13. August 2014
-
Beilageplan Umgebungsgestaltung. J. Kissling Landschaftsarchitektin, 13. August
2014
-
Verkehrliche Nachweise, Nagel und Steiner GmbH, 28. Februar und 2. April 2014
-
Geotechnischer Bericht, Andres Geotechnik AG, 14. März 2014
Seite 27
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