Übung Privatrecht I SS 2015 7. Fall Gudrun bittet

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Univ.-Prof. Dr. Silvia DULLINGER
Univ.-Prof. Dr. Christian HOLZNER
Univ.-Prof. Dr. Olaf RISS
Übung Privatrecht I
SS 2015
Institut für Zivilrecht
7. Fall
Gudrun bittet ihre Freundin Sandra, sie möge sich bei Gelegenheit beim
Buchhändler Balduin nach dem Buch „Das keltische Baumhoroskop“ erkundigen.
Auf Nachfrage von Sandra erklärt Balduin, dass er nur mehr ein Exemplar dieses
Werks habe. Er könne es für Gudrun reservieren, aber nur wenn diese es auch
wirklich nehme. Da Sandra zu wissen glaubt, wie dringend Gudrun das Buch haben
möchte, lässt sie es auf deren Namen und Adresse reservieren.
Als Sandra Gudrun darüber berichtet, ist diese zunächst sehr erfreut und bedankt
sich bei Sandra. Am nächsten Tag entdeckt sie aber „Das keltische Baumhoroskop“
in einer Bibliothek, wo sie es entlehnen kann, ist daher an einem Kauf nicht mehr
interessiert und meldet sich auch nicht bei Balduin.
Nach zwei Wochen erhält Gudrun von Balduin die briefliche Aufforderung zur
Abholung des Buchs und Bezahlung des Preises von € 50,-.
Wie ist die Rechtslage?
8. Fall
K, Betreiber einer Werbeagentur, gestattet seinem Mitarbeiter S, der sich über die
„Altersschwäche“ seines Druckers beschwert, die Anschaffung eines neuen Geräts.
Noch am selben Tag begibt sich S in das Fachgeschäft des G, um den dringend
benötigten Drucker zu kaufen. G wird während des Verkaufsgesprächs mit S wegen
eines Telefonats in sein Büro gerufen. Da er S nicht warten lassen möchte, sagt G
zur 17-jährigen L, die in seinem Unternehmen als Bürolehrling arbeitet, sie solle S
weiter bedienen. Nachdem sich S für den Kauf eines der schon von G angebotenen
Drucker entschieden hat, stellt L unter Zuhilfenahme der Preisliste die Rechnung
aus. Aufgrund eines Schreibfehlers gibt sie jedoch den Preis mit nur € 159,- statt
€ 195,- an. S, der zuvor von G bereits den „richtigen“ Preis (€ 195,-) erfahren hat (der
im Übrigen auch auf der Verpackung des Geräts steht), fragt vorsichtshalber nicht
nach und bezahlt die € 159,-. Er vergisst aber, darauf hinzuweisen, dass er für K
einkauft. Den Drucker nimmt S gleich mit.
Wenige Tage später verlangt G noch € 36,- für den von L verkauften Drucker. Er
meint, dass der Fehler der minderjährigen L, die als Bürolehrling gar keine
Verkaufsberechtigung habe, keinesfalls zu seinen Lasten gehen könne.
Wie ist die Rechtslage?
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