Univ.-Prof. Dr. Silvia DULLINGER Univ.-Prof. Dr. Christian HOLZNER Univ.-Prof. Dr. Olaf RISS Übung Privatrecht I SS 2015 Institut für Zivilrecht 7. Fall Gudrun bittet ihre Freundin Sandra, sie möge sich bei Gelegenheit beim Buchhändler Balduin nach dem Buch „Das keltische Baumhoroskop“ erkundigen. Auf Nachfrage von Sandra erklärt Balduin, dass er nur mehr ein Exemplar dieses Werks habe. Er könne es für Gudrun reservieren, aber nur wenn diese es auch wirklich nehme. Da Sandra zu wissen glaubt, wie dringend Gudrun das Buch haben möchte, lässt sie es auf deren Namen und Adresse reservieren. Als Sandra Gudrun darüber berichtet, ist diese zunächst sehr erfreut und bedankt sich bei Sandra. Am nächsten Tag entdeckt sie aber „Das keltische Baumhoroskop“ in einer Bibliothek, wo sie es entlehnen kann, ist daher an einem Kauf nicht mehr interessiert und meldet sich auch nicht bei Balduin. Nach zwei Wochen erhält Gudrun von Balduin die briefliche Aufforderung zur Abholung des Buchs und Bezahlung des Preises von € 50,-. Wie ist die Rechtslage? 8. Fall K, Betreiber einer Werbeagentur, gestattet seinem Mitarbeiter S, der sich über die „Altersschwäche“ seines Druckers beschwert, die Anschaffung eines neuen Geräts. Noch am selben Tag begibt sich S in das Fachgeschäft des G, um den dringend benötigten Drucker zu kaufen. G wird während des Verkaufsgesprächs mit S wegen eines Telefonats in sein Büro gerufen. Da er S nicht warten lassen möchte, sagt G zur 17-jährigen L, die in seinem Unternehmen als Bürolehrling arbeitet, sie solle S weiter bedienen. Nachdem sich S für den Kauf eines der schon von G angebotenen Drucker entschieden hat, stellt L unter Zuhilfenahme der Preisliste die Rechnung aus. Aufgrund eines Schreibfehlers gibt sie jedoch den Preis mit nur € 159,- statt € 195,- an. S, der zuvor von G bereits den „richtigen“ Preis (€ 195,-) erfahren hat (der im Übrigen auch auf der Verpackung des Geräts steht), fragt vorsichtshalber nicht nach und bezahlt die € 159,-. Er vergisst aber, darauf hinzuweisen, dass er für K einkauft. Den Drucker nimmt S gleich mit. Wenige Tage später verlangt G noch € 36,- für den von L verkauften Drucker. Er meint, dass der Fehler der minderjährigen L, die als Bürolehrling gar keine Verkaufsberechtigung habe, keinesfalls zu seinen Lasten gehen könne. Wie ist die Rechtslage?