Sanierung der Punkthäuser Waldweg 3 bis 7 Dokumentation zum Traktandum 5 der Generalversammlung vom 27. Mai 2014 Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG in Zusammenarbeit mit dem Generalplanerteam Auf der Maur & Böschenstein Architekten Luzern Einleitung Die Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG besitzt im Luzerner Geissenstein-Quartier 80 Wohnhäuser mit 412 Wohnungen. Diese wurden zwischen 1912 und 2013 erstellt. Heute leben rund 930 Menschen im Quartier. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Häuser saniert und diverse Ersatzbauten erstellt. Momentan befinden sich drei Vorhaben in der Projektierungsphase: Geissenstein West, Am Rain und die Sanierung der Punkthäuser. Grosse Projekte werden traditionell der Generalversammlung zur Genehmigung unterbreitet, obwohl die Statuten dem Aufsichtsrat die Kompetenz geben, selber zu entscheiden. Für die Generalversammlung vom 27. Mai 2014 ist deshalb die Sanierung der Punkthäuser Waldweg 3, 5, 6 und 7 traktandiert. Aktuelle Situation der Punkthäuser Die Häuser Waldweg 3, 5, 6, 7 wurden 1961 erbaut. Sie sind somit mehr als 50 Jahre alt und umfassen total 48 Wohnungen. Die Wohnungen teilen sich fast ausschliesslich in 3- und 4Zimmerwohnungen auf und sind entweder nach Süden mit Mittagsonne oder gegen Westen mit Abendsonne orientiert. Dank ihrer erhöhten Lage verfügen die meisten Wohnungen über eine beeindruckende Aussicht. Die Wohnungsgrundrisse sind effizient organisiert und die Zimmer lassen sich gut möblieren. In den letzten Jahren wurden in allen Wohnungen die Nasszellen und teilweise auch die Küchen erneuert. Zudem wurden die Aufzüge modernisiert. Strategische Überlegungen Die Zukunft der Punkthäuser wird im Aufsichtsrat seit geraumer Zeit diskutiert. Bis vor zwei Jahren bestand die Absicht, die Gebäude auf eine Restlebensdauer von 10 bis 12 Jahren auszurichten und nur noch Unterhaltsaufgaben wahrzunehmen. Der neue Aufsichtsrat hat die Zukunft der Punkthäuser noch einmal analysiert und ist zum Schluss gekommen, die Gebäude für einen Lebenszyklus von 30 bis 35 Jahren nachzurüsten. Folgende Aspekte sprechen dafür: die Sicherstellung einer guten Durchmischung der Bewohner und Wohnungen im Quartier durch den Erhalt von 48 preiswerten Wohnungen ● die energetische Sanierung von rund 12 % des heutigen Wohnungsbestandes der EBG ● Waldweg 5 und 7 im aktuellen Erscheinungsbild. Projektbeschrieb des Architekten Variantenvergleich Aufgrund des nach wie vor guten Wohnwerts ist es sinnvoll, die vier Gebäude für einen weiteren Nutzungszyklus von 30 bis 35 Jahren in Stand zu stellen. Dazu wurden verschiedene Varianten geprüft: ● ● ● ● ● nur energetische Massnahmen Aufstockung mit zusätzlicher Volletage Aufstockung mit Attikageschoss Erweiterung der bestehenden Nutzfläche mit Anbau Verdichtung mit zusätzlichen Baukörpern Im Falle einer Aufstockung wäre baurechtlich nur eine Erweiterung mit einem Attikageschoss (2/3 der Grundfläche) erlaubt. Zudem würde diese Lösung einen neuen Lift mit einem vergrösserten Aufzugsschacht bedingen. Eine seitliche Erweiterung der Gebäude mit zusätzlichen Zimmern wäre baurechtlich erst mittelfristig über die Aufhebung des heute gültigen Gestaltungsplans möglich. Gegen beide Varianten spricht, dass Bauarbeiten im Innern der Gebäude notwendig wären und erhebliche finanzielle Mittel investiert würden. Variantenentscheid Die Variante mit den minimalsten Eingriffen hat sich als am sinnvollsten herausgestellt. Sie wertet die bereits vorhandene Substanz gezielt auf und verzichtet bewusst auf eine Vergrösserung der Nutzflächen. Sie besticht durch das Argument, dass die Wohnung preiswert saniert werden können und die Mieter während der ganzen Bauphase in ihren Wohnungen bleiben können. Zudem erhöhen sich die Mieten nur moderat. Die geplanten Sanierungsmassnahmen sehen in erster Linie vor, die Gebäude gegen Wärmeverluste an der Fassa- Sanierung der Punkthäuser Waldweg 3 bis 7 de und am Dach zu dämmen. Um thermische Schwachstellen zu vermeiden, müssen auch die Fenster und Storen ersetzt werden. Aus dem gleichen Grund werden die Balkone entfernt, die sonst wie Kühlrippen wirken würden. Die neuen, thermisch getrennt montierten Balkone werden in der Fläche optimiert und verfügen künftig über Flächen von rund 3 m2 (Nord), 11 m2 (West) und 13 m2 (Süd). Sie bieten dadurch mehr Wetterschutz und Platz für einen Esstisch für 6 Personen. In Anlehnung an die bereits sanierten Gebäude am Waldweg werden die Fassaden auch hier mit einem bewährten Material verkleidet. Geplant ist die Verwendung von Welleternit-Platten, die sich durch eine Reliefwirkung auszeichnen und der Fassade Tiefe geben. Neu werden die Häuser mit einem Vordach geschützt und optisch nach oben abgeschlossen. Dieses Vordach folgt den Balkonen und bindet sie gestalterisch ans Gebäude. Farblich sind die Häuser ein Zusammenspiel von Weiss (Balkone, Vordach, Fenster) und Grautönen (Welleternit). Sie sollen dadurch frisch, zeitlos und unaufdringlich wirken. Ergänzende Massnahmen Um die Gebäude in einen neuen Nutzungszyklus überführen zu können, sind gesetzlich auch gewisse technische Verbesserungen notwendig. So müssen die Gebäude neu Die Wohnungen bleiben in ihrer Struktur erhalten. Die Balkone werden ersetzt und vergrössert. Anforderungen an die Erdbebenstabilität erfüllen. Dazu sind statische Ertüchtigungsmassnahmen an der Fassade notwendig. Ebenfalls muss die Elektroerschliessung der Wohnungen an die heutigen Vorschriften angepasst werden. Vorgehen / Termine / Kosten / Finanzierung / Mieten Hypothekarkredite sichergestellt. Für diese bestehen in genügender Höhe Registerschuldbriefe, die nicht verpfändet sind. Vorgehen / Termine Der Kreditantrag für die Sanierung der Punkthäuser wird der Generalversammlung der EBG vom 27. Mai 2014 vorgelegt. Nach der Genehmigung erfolgt die Detailplanung bis zur Eingabe der Baubewilligung im August 2014. Es ist vorgesehen, die vier Häuser in einem straffen Terminprogramm zu sanieren. Der Start erfolgt in Abhängigkeit zur rechtskräftigen Baubewilligung und ist im Frühling 2015 geplant. Die Bauarbeiten erfolgen in bewohntem Zustand. Es ist aber zeitweise mit Unannehmlichkeiten zu rechnen (Lärm, fehlende Storen, unbenutzbarer Balkon usw.). Der Start der Arbeiten wird so frühzeitig angekündigt, dass es möglich ist, den lärmintensivsten Tagen auszuweichen. Weitere punktuelle Massnahmen wie der Ersatz von defekten Böden oder von alten Küchen sind nicht Teil des vorliegenden Projektes. Mieten Es ist das Ziel des Aufsichtsrats, die 48 Wohnungen weiterhin in einem preisgünstigen Segment zu halten. Gemäss Mietrecht können nur die wertvermehrenden Massnahmen auf den Mietzins überwälzt werden. Aufgrund der heutigen Berechnungen werden sich die Mietzinse um durchschnittlich rund 25 % erhöhen, somit liegen die neuen Mietzinse exkl. Nebenkosten im Bereich von CHF 1100.– bis CHF 1350.–. Die energetische Sanierung führt jedoch gleichzeitig zu einer Ermässigung bei den Heizkosten von geschätzten CHF 50.– bis 70.– pro Monat! Kosten / Finanzierung Dies Gesamtkosten betragen CHF 7,0 Mio. Davon sind rund CHF 3,0 Mio. wertvermehrend. Rund CHF 4,0 Mio. werden als Unterhalt verbucht und aus der ordentlichen Rechnung der EBG beigesteuert. In diesen Zahlen sind ergänzende Massnahmen in den Wohnungen nicht enthalten (Ersatz von Küchen, Böden usw.). Die Finanzierung ist über eigene flüssige Mittel und über neue Sanierung der Punkthäuser Waldweg 3 bis 7 Antrag an die Generalversammlung Die Generalversammlung der Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG vom 27. Mai 2014 beschliesst: 1. Als Kostenrahmen für die Realisierung der Sanierung des Projekts «Punkthäuser Waldweg 3 bis 7» werden CHF 7,0 Mio. (Kostenstand April 2014 / Luzerner Baukostenindex) genehmigt. Der Aufsichtsrat der EBG wird beauftragt, das Projekt wie vorliegend vorgeschlagen zu realisieren: ● ● ● Energetische Sanierung der vier Gebäude Erstellen von neuen Balkonen und behindertengerechten Zugängen Neugestaltung der Umgebung 2. Der Aufsichtsrat wird ferner ermächtigt, alle für die Realisierung dieses Projekts nötigen Vorkehrungen (Finanzierungskonzept, Projektorganisation etc.) in die Wege zu leiten. 3. Nach Abschluss des Projekts hat der Aufsichtsrat den Genossenschafterinnen und Genossenschaftern in geeigneter Form Bericht zu erstatten. Zeitgemässes Erscheinungsbild: Die energetische Sanierung ermöglicht eine optische Auffrischung der Punkthäuser. Projektorganisation Aufsichtsrat der Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG Daniel Käslin (Präsident), Beat Barmettler, Peter Henauer, Philipp Ineichen, Deborah Stoll, Daniel Tschuppert Projektsteuerungsausschuss Deborah Stoll, Urs Herger, Daniel Tschuppert, Andi Willinig Architekt / Fachplaner Architektur: Auf der Maur & Böschenstein, Luzern Bauingenieur: Trachsel AG, Luzern Elektroplanung: Brunner Elektroplan AG, Luzern HSL-Ingenieur: Markus Stolz, Luzern Bauphysik: Ragonesi Strobel Partner AG, Luzern Wohngenossenschaft Geissenstein – EBG Dorfstrasse 32, 6005 Luzern, Tel. 041 360 61 03 www.geissenstein-ebg.ch, [email protected] Sanierung der Punkthäuser Waldweg 3 bis 7