B03_014 - (doc 49Kb) - Landeshauptstadt Düsseldorf

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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 61/3/2017
Begründung
Teil A - Städtebauliche Aspekte
zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 03/014
- Neusser Straße / LahnwegBebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Stadtbezirk 03
1.
Stadtteil Unterbilk
Örtliche Verhältnisse
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Unterbilk und umfasst das ehemalige SiemensGelände südöstlich des Stadttores mit einer Größe von ca. 1,86.ha. Es wird im Norden vom
Lahnweg (Fuß- und Radwegeverbindung), der Neusser Straße im Osten, im Süden von der
Stichstraße Völklinger Straße sowie im Westen von der Völklinger Straße begrenzt. Entlang
der Völklinger Straße gibt es zwischen Plangebiet und Straßenfläche teilweise einen
Höhenversprung. Das restliche Plangebiet ist nahezu eben.
Das Plangebiet ist mit teilweise erhaltenswertem Baumbestand bewachsen und wird zum
Teil als Parkplatz genutzt.
An der Völklinger Straße befindet sich ein 4-geschossiges Bestandsgebäude (die „Wabe“),
das im Jahr 1967 errichtet wurde. Das Gebäude wurde bis 2010 von der Firma Siemens als
Mieter genutzt und steht seither leer. An der Neusser Straße befindet sich eine 4-5geschossige Wohnbebauung und im Süden zwei leerstehende 1-2-geschossige
Wohngebäude (Einfamilienhäuser).
Der nördlich angrenzende Lahnweg stellt eine wichtige Fuß- und Radwegeverbindung
zwischen Medienhafen und Unterbilk (Quartier Bilker Kirche / Lorettostraße) dar.
Im Süden des Plangebietes führt ein Fußweg von der Stichstraße Völklinger Straße aus zur
Neusser Straße.
Eine ÖPNV-Anbindung ist durch die Haltestelle „Stadttor“ in weniger als 100 m Entfernung
in nördlicher Richtung zum Plangebiet gegeben.
Stand: 06.01.2017, Anlage zur Vorlage Nr. 61/3/2017
-2-
2.
Gegenwärtiges Planungsrecht
2.1 Flächennutzungsplan
Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf von 1992 ist das Plangebiet als
Kerngebiet (MK) dargestellt. Er ist im Zuge einer Berichtigung entsprechend dem neuen
Planungsrecht anzupassen.
2.2 Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt im Wesentlichen im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr.
5375/67 aus dem Jahr 1989, der hier Kerngebiet (MK) ausweist. Die Grundflächenzahl
(GRZ) ist mit 0,5 und die Geschossflächenzahl mit 2,0 festgesetzt. Die Bestandsgebäude
an der Neusser Straße liegen im Baugebiet MK2, hier ist eine GRZ von 0,6, eine GFZ von
2,0 festgesetzt und es ist eine viergeschossige Bebauung möglich. Das Gebäude an der
Völklinger Straße ist durch eine überbaubare Fläche in seinem Bestand mit einer
Höhenfestsetzung von 4 Geschossen gesichert. Eine überbaubare Fläche in der Mitte des
Plangebietes lässt eine 6-geschossige Bebauung zu.
Südlich des Fuß- und Radweges gilt der Bebauungsplan Nr. 5375/056 aus dem Jahr 1979,
der hier ebenfalls Kerngebiet ausweist. Ein Baufeld im Bereich der zwei Einfamilienhäuser
südlich des Fuß- und Radweges lässt eine 14-geschossige Bebauung zu. Die GRZ ist hier
mit 0,6 und die GFZ mit 2,4 festgesetzt.
3.
Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes
3.1 Anlass
Anlass der Planung ist der Wunsch des Grundeigentümers eine städtebauliche
Reaktivierung des jahrelang brachliegenden und als Parkplatz untergenutzten
Grundstückes des ehemaligen Gewerbestandortes zu erwirken. Um ein qualitätvolles
Konzept zur Neuentwicklung zu erhalten, wurde im Vorfeld ein Gutachterverfahren
durchgeführt. Als Sieger des Verfahrens wurde aus 4 vorgestellten Konzepten der Entwurf
des Architekturbüros meyer schmitz-morkramer (msm) gekürt. Auf der Grundlage des
Siegerentwurfes soll das nun anstehende Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
Stand: 06.01.2017, Anlage zur Vorlage Nr. 61/3/2017
-33.2 Ziele
Ziel der Planung ist es, ein attraktives Quartier für Wohnen und Arbeiten (Büro,
Dienstleistung und Hotel) zu schaffen, das sich in die heterogene städtebauliche
Nachbarschaft einfügt und qualitätvolle Architektur und Freiräume generiert. Die neu
entstehende Bebauung soll zur Völklinger Straße eine Lärmschutzwirkung entfalten. In
diesem Bereich ist eine höhere Verdichtung (Hochpunkt) denkbar. Im Plangebiet soll eine
dreizügige Kindertagesstätte mit entsprechenden Außenräumen angesiedelt werden. Eine
Tiefgarage soll von der Stichstraße der Völklinger Straße aus angefahren werden, die
möglichst den gesamten ruhenden Verkehr des Gebiets aufnimmt, so dass die
oberirdischen Bereiche möglichst dem Fuß- und Radverkehr und der Freiraumgestaltung
vorbehalten bleiben.
3.3 Die städtebauliche Idee
Die Grundidee des Siegerentwurfes von msm ist die Ausbildung von zwei städtischen
Blöcken, die die Baufluchten der umgebenden Gebäude aufnehmen. Im Süden entsteht ein
zentraler Platz und im Norden eine Aufweitung zum Lahnweg. Der die Plätze verbindende
Straßenraum nimmt die historische Fluchtung und Maßstäblichkeit des Stadtgrundrisses
von 1920 auf.
Der östliche Block stellt eine 5-6-geschossige Blockrandbebauung dar, die sich an die
bestehende Bebauung an der Neusser Straße anschließt. Hier soll im Wesentlichen
Wohnnutzung entstehen. Im südöstlichen Teil zum Platz orientiert ist eine Hotelnutzung und
östlich anschließend die Kita vorgesehen. Der westliche Block weist eine Höhe von 6-7geschossiger Bebauung auf. Im Südosten zur Völklinger Straße ist ein Hochpunkt mit 17
Geschossen ausgebildet. Hier und an der Völklinger Straße soll Büronutzungen angesiedelt
werden, im östlichen Bereich des Blockes soll gewohnt werden. Geplant sind insgesamt ca.
200 Wohneinheiten (davon 54 Wohneinheiten öffentlich – gefördert und 25 Wohneinheiten
preisgedämpft) und ca. 27.400 m² Bruttogrundfläche Büro sowie ca. 5.000 m² Hotelnutzung.
In den Blockinnenbereichen sollen ruhige, begrünte Freibereiche entstehen. Die
gemeinsame Tiefgarage soll von der Stichstraße der Völklinger Straße aus erschlossen
werden.
3.4 Verfahren
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB.
Stand: 06.01.2017, Anlage zur Vorlage Nr. 61/3/2017
-4Es ist vorgesehen - über die gesetzliche Verpflichtung des § 13a BauGB hinausgehend eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen und die Ergebnisse in das
Planverfahren einzustellen.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB kann der Bebauungsplan ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die im § 1
Abs. 6 Nr. 7 BauGB genannten Umweltbelange werden in die Abwägung eingestellt und
berücksichtigt.
3.5 Handlungskonzept Wohnen
Das Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF wird
Anwendung finden.
Stand: 06.01.2017, Anlage zur Vorlage Nr. 61/3/2017
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