ORTSGEMEINDE GUNTERSBLUM GE S T A L T F I B E L Projekt 850/Stand: Juli 2013 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 2 Inhalt 1. Vorwort ................................................................................................................................ 4 2. Räumlicher Geltungsbereich und Zonierung .............................................................................. 5 3. 4 5 6 2.1. Zone I: Historischer Ortskernbereich ................................................................................... 6 2.2. Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ ................................................ 12 2.3. Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“ ......................................................................... 20 Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden ...................................................................... 23 3.1 Bauweise und Bauflucht ........................................................................................................ 23 3.2 Geschossigkeit ....................................................................................................................... 24 3.3 Traufhöhen ............................................................................................................................ 24 Empfehlungen zur Fassadengestaltung ................................................................................ 25 4.1 Fassadenproportionen .......................................................................................................... 25 4.2 Fassadengliederung ............................................................................................................... 25 4.3 Fassadenöffnungen ............................................................................................................... 27 4.3.1 Fenster ........................................................................................................................... 27 4.3.2 Türen und Tore .............................................................................................................. 29 4.3.3 Schaufenster .................................................................................................................. 30 4.4 Erker ...................................................................................................................................... 31 4.5 Balkone .................................................................................................................................. 32 4.6 Sockel..................................................................................................................................... 33 Empfehlungen zur Dachgestaltung....................................................................................... 34 5.1 Dachformen / Dachneigungen .............................................................................................. 35 5.2 Dacheindeckung .................................................................................................................... 36 5.3 Dachflächenfenster ............................................................................................................... 36 5.4 Dacheinschnitte ..................................................................................................................... 37 5.5 Dachaufbauten ...................................................................................................................... 37 5.6 Kollektoren / Technische Aufbauten ..................................................................................... 38 5.7 Details im Dach ...................................................................................................................... 39 Gestalterische Empfehlungen zur Verwendung von Materialien ........................................... 39 6.1 Putz ........................................................................................................................................ 40 6.2 Gelber Kalksandstein / Sandstein .......................................................................................... 40 6.3 Ziegelstein/ Klinker ................................................................................................................ 40 6.4 Tonziegel / Schiefer ............................................................................................................... 41 6.5 Eisen ...................................................................................................................................... 41 6.6 Holz ........................................................................................................................................ 41 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 6.7 7. 3 Ortsuntypische Materialien ................................................................................................... 41 Gestaltempfehlungen zur Farbgebung ................................................................................. 42 7.1 Städtebauliches Einfügen ...................................................................................................... 42 7.2 Farbgestaltung der Fassade................................................................................................... 42 7.3 Farbpalette ............................................................................................................................ 42 8. Gestaltempfehlungen für Einfriedungen .............................................................................. 43 9. Gestaltempfehlungen für Stellplätze.................................................................................... 43 10. Gestaltempfehlungen für Werbeanlagen (Außenwerbung) .................................................. 43 10.2 Gestaltungsansätze für Flachtransparente ........................................................................... 44 10.3 Gestaltungsansätze für Ausleger ........................................................................................... 45 10.4 Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen ................................... 46 10.5 Gestaltungsansätze für die Plakatierung und die Beschriftung von Schaufenstern ............. 46 10.6 Gestaltungsansätze für Markisen .......................................................................................... 46 Anhang: Denkmalschutz ............................................................................................................. 47 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 4 1. Vorwort Der historische Ortskern der Gemeinde Guntersblum ist gebaute Tradition. Seine gestalterischen Merkmale sind Ausdruck von Individualität und Zusammengehörigkeit zugleich. Mit der Besinnung auf den regionalen Baustil und bewährte Konstruktionen soll der typische Charakter des Ortskerns weiterentwickelt und daraus ein unverwechselbares Erscheinungsbild geformt werden. Der Blick auf den historischen Ortskern zeigt, dass Guntersblum seine historisch gewachsenen Strukturen durch die wechselvolle Geschichte hindurch erhalten konnte. Um das Rathaus (Leininger Schloss), das Neue Schloss, die evangelische Kirche, die katholische Pfarrei St. Viktor und den Deutschherrenhof entwickelte sich eine durch stattliche Hofanlagen geprägte Siedlung. Die typische grenzständige Bebauung auf den langgezogenen, schmalen Parzellen prägt bis heute das Bild des Ortskerns von Guntersblum. Die Gestaltfibel besitzt, im Gegensatz zu Festsetzungen in Bebauungsplänen, örtlichen Bauvorschriften, und Gestaltungssatzungen, nicht den verbindlichen Charakter einer Rechtsnorm. Als gestalterischer Leitfaden gibt die Gestaltfibel für die Ortsgemeinde Guntersblum Hinweise für den Neu- und Umbau sowie für die Modernisierung von Gebäuden. Jedoch lassen sich nur in begrenztem Umfang generalisierbare Aussagen für Gestaltregelungen treffen. Bei baulichen Veränderungen, bei Eigentümer- und Betreiberwechsel sollen die Gestaltungshinweise allerdings beachtet werden. NeuAn- und Umbauten sollten sich nach den in der Gestaltfibel dargestellten Grundprinzipien wie beispielsweise Fassadengliederung, Dachgestaltung, Fensterausbildung u.a. in die gebaute historische Umgebung einfügen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 5 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 2. Räumlicher Geltungsbereich und Zonierung Der räumliche Geltungsbereich umfasst den historischen Ortskern der Ortsgemeinde Guntersblum und die angrenzenden Bereiche. Unter Betrachtung der vorhandenen Baustruktur und Bausubstanz mit den jeweils spezifischen Gestaltungsmerkmalen lässt sich der Geltungsbereich in drei Zonen mit unterschiedlichen Anforderungen unterteilen. Zone I: Bereich „Historischer Ortskern“ Zone II: Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“ II II I III Abgrenzung der Gestaltungszonen der Ortsgemeinde Guntersblum WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 6 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 2.1. Zone I: Historischer Ortskernbereich Zone I „Historischer Ortskernbereich“ und Kulturdenkmäler in Zone I 1 Die Zone „Historischer Ortskernbereich“ wird im Süden begrenzt durch den charakteristischen, ringartigen Dorfgraben, der heute noch als Allee in der Promenade und in den engen Gassen im nördlichen Bereich des Ortskerns ablesbar ist. Der historische Ortskernbereich ist gekennzeichnet durch eine unregelmäßige Straßenführung (z.B. der Hauptstraße), dem verwinkelten Straßensystem und der überwiegend kleinteiligen und kleinmaßstäblichen Bebauung. Hier findet sich eine Vielzahl an Repräsentationsbauten unterschiedlicher Größenordnungen (davon viele Kulturdenkmäler) sowie zahlreichen Gebäuden in traditioneller Bauweise. Durch diese gewachsenen Strukturen wird das Ortsbild von Guntersblum maßgeblich geprägt. Blick auf die Gabelung Hauptstraße und Alsheimer Straße 1 Digitale Denkmalliste des Landkreises Mainz-Bingen, aufgerufen unter http://www.geoportal.rlp.de WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 7 Im „Historischen Ortskernbereich“ finden sich insgesamt 24 denkmalgeschützte Gebäude, darunter die charakteristischsten Kulturdenkmäler der Ortsgemeinde: Das Rathaus („Altes Schloss“, spätbarocker Mansardwalmdachbau, frühes 18. Jahrhundert), Alsheimer Straße 29 Die katholische Kirche „St. Viktor (neuromanische Saalkirche von 1845), Alsheimer Straße 25 Die evangelische Pfarrkirche (Nordturm von etwa 1100 ältestes Gebäude in Guntersblum, Hauptgebäude von 1688), Markt 6 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Das Neue Schloss (Mansardwalmdachbau , Mischform Spätbarock / Frühklassizismus von 1789), Hauptstraße 45 Der Deutschherrenhof (spätbarocker Mansardwalmdachbau, erbaut Ende 18. Jahrhundert), Hauptstraße 42 Die ehemalige Kleinkinderschule (eingeschossiger historisierender Putzbau mit zweigeschossigem Mittelteil mit Fachwerkgiebel von 1900), Alsheimer Straße 27 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 8 9 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Merkmale der Bebauung „Historischer Ortskernbereich: Baualter der Gebäude von 1100 bis 1920 Vielzahl Kulturdenkmäler aus verschiedenen Stilepochen, darunter Vielzahl größerer Repräsentationsbauten Vielzahl traditioneller ortsbildprägender Bauten unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Stilepochen Bauweise: Stark verdichtete Bebauung Geschlossene Baufluchten Abweichende (halboffene) Bauweise (Haus-Hof-Bauweise), größere geschlossene Ensembles in der Hauptstraße Die Hauptgebäude stehen trauf- und giebelständig zur Straße Überwiegend 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss Stark verdichtete Bebauung und Ensemble in der Hauptstraße (beide halboffene Bauweise) Geschlossene Bauflucht (halboffene Bauweise) in der Hauptstraße und in der Bleichstraße WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 10 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Fassadengestaltung: Verputzte Fassaden, Fassaden mit Sichtmauerwerk aus gelben Kalksandstein oder Ziegelmauerwerk Erdfarbene Putzfassaden mit Sandsteinsockel oder farblich abgesetztem Sockel Fenster mit (farbigen) Klappläden aus Holz Vertikale Fassadengliederung durch Tür- und Fenstergewände Horizontale Fassadengliederung durch Sockel, Gesimse und Traufen Teilweise in die Fassade einbezogene Torhäuser Sichtmauerwerk aus gelbem Kalksandstein in der Hauptstraße und Fassade aus Ziegelmauerwerk in der Alsheimer Straße Dachgestaltung: Überwiegend steile Dachneigungen von 40-50° Dachformen: Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer, (Mansardwalmdächer meist auf historischen Bauten), Material: Tonziegel in rötlichen bis braunen Farbtönen, Schiefer (meist auf historischen Bauten) Dachaufbauten: Satteldachgauben, Schleppgauben, Zwerchgiebel; an repräsentativen historischen Gebäuden (z.B. Rathaus, „Neues Schloss“) Walmdachgauben, Krüppelwalmdach mit Satteldachgauben, Krüppelwalmdach und Satteldach in der Hauptstraße Mansarddach, und Satteldach mit Zwerchgiebel in der Alsheimer Straße WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 11 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Einfriedungen: Verputzte Mauern und unverputztes Sicht- oder Ziegelmauerwerk (meist angepasst an Hauptgebäude) Hoftore (teilweise Torhäuser) an der seitlichen Grundstücksgrenze Türen und Tore aus Holz oder Holz und Eisen Schmiedeeiserne Zäune oder Holzzäune auf Mauersockel Hoftor aus Holz und Metall in der Donaustraße - Tor und Tür aus Holz in der Mittelstraße Stellplätze: Stellplätze meist auf dem Grundstück im Innenhof Parken im Straßenraum entlang der Hauptstraße Defizite: Teilweise renovierungsbedürftige Gebäude und Gebäudefassaden Partiell springende Trauflinien Zone I Gestalterische Ziele: Die Zone I stellt die sensibelste Gestaltzone des Ortes dar. Die Wahrung der traditionellen Bausubstanz und eine umsichtige Gestaltung der Gebäude in den über Epochen gewachsenen Strukturen stehen hier im Vordergrund. Der Wert und die Bedeutung des historischen Ortskernbereichs für das Ortsbild und damit für die Identität der Gemeinde Guntersblum - aber auch als touristischer Anziehungspunkt – bedingt höhere gestalterische Anforderungen bei Neu-, An- und Umbauten und Modernisierungen in diesem Bereich. Zur Erhaltung des Gesamteindrucks sollten Gebäude hinsichtlich Bauweise und Maßstäblichkeit bis hin zur architektonischen Ausgestaltung (u.a. Dachform, -neigung, -eindeckung und Fassadenmaterialien, -gliederung, -farben) und den Einfriedungen an das überlieferte Gestaltungsschema angepasst werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 12 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 2.2. Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ Zone II „Nördliche Ortskernerweiterung mit Kellerweg“ Kulturdenkmäler in Zone II: im Kellerweg, 2 in Julianen-, Eimsheimer- und Ölmühlstraße Die Zone II umfasst die Ortskernerweiterungen im Norden, Osten und im Westen, die zwischen Mitte des 19. und Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden sind. Hierunter fallen u.a. Teile der Promenade, der Julianenstraße, des Geisenmarktes und der komplette Kellerweg, der ca. 1 Kilometer lang ist und topographisch bedingt die westliche Siedlungsgrenze bildet. Der Kellerweg liegt entlang der von Nord nach Süd verlaufenden Hangkante des Kachelbergs, auf dem seit Generationen Weinbau betrieben wird. Auch die Zone II ist durch eine unregelmäßige Straßenführung, ein größtenteils verwinkeltes Straßensystem und eine überwiegend kleinteilige und kleinmaßstäbliche Bebauung gekennzeichnet. Im Vergleich zum historischen Ortskernbereich finden sich hier aber keine größeren Repräsentationsbauten. Die in Zone II vorzufindenden Kulturdenkmäler liegen fast ausschließlich im Umfeld des Kellerweges, sind kleinmaßstäblich und weinbaulich geprägt. Der Kellerweg ist mit seinen historischen Kelterhäusern und mehr als hundert zum Teil in den Hang gebauten Weinkellern eine Eigentümlichkeit und charakteristisch für Guntersblum. Die Häufung solcher Weinkeller in einem derartigen „Kellerweg“ ist in Deutschland einmalig3. Das hier jährlich stattfindende „Kellerwegfest“ hat sich zum größten Weinfest in Rheinhessen entwickelt4, zu welchem zahlreiche Besucher aus dem Umland und weiter entfernten Städten anreisen. 2 Digitale Denkmalliste des Landkreises Mainz-Bingen, aufgerufen unter http://www.geoportal.rlp.de http://de.wikipedia.org/wiki/Guntersblumer_Kellerweg 4 Siehe Fn 3 3 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 13 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Gabelung Promenade und Julianenstraße Blick in den Kellerweg Im Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“ finden sich insgesamt 13 denkmalgeschützte Bauten. Diese kulturhistorisch bedeutsamen bzw. für die Weinbaugeschichte des Ortes charakteristischen Gebäude stehen überwiegend im Kellerweg (der älteste Weinkeller trägt hier das Datum 1600). Den bedeutendsten Abschnitt stellt der als Denkmalzone ausgewiesene nördliche Teil (direkt ab Julianenbrunnen) dar. Beispiele der kulturhistorisch bedeutsamen Gebäude in Zone II: Kelterhaus (Kalkbruchsteinbau mit Rundbogenöffnungen, um 1880/90), Kellerweg 12 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Kelterhaus (Bossenquaderbau in Heimatstilformen, 1904), Eimsheimer Straße 24 Korbbogiges Kellerportal (mit frühklassizistischem Blatt, ca. 1900), Julianenstraße 1 Wohn- und Kelterhaus (Krüppelwalmdachbau, frühes 18. Jh.), Julianenstraße 2 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 14 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Ehem. Wohn- und Kelterhaus (nachbarocker Krüppelwalmdachbau, tlw. Fachwerk, 1817), Am Julianenbrunnen 8 Ölmühle, (ehem. "Polyscher Hof", mehrflügelige Anlage; spätbarocke Baugruppe mit Herrenhaus, Stalltrakt, Doppelscheune, 19. Jh., und Mühlengebäude mit Fachwerk und Krüppelwalmdach, Mitte 18. Jh.), Ölmühlstraße 9 /11 WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 15 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 16 Merkmale der Bebauung im Bereich „Nördliche Ortskernerweiterungen mit Kellerweg“: Baualter der Gebäude von ca. 1860 bis 1950 Mischung ortsbildprägender Bauten unterschiedlicher Größen und Zeitepochen in traditioneller Bauweise und mit traditionellem Gestaltungsschema Fast ausschließlich weinbauliche Kulturdenkmäler, begrenzt auf Kellerweg und Umfeld: Vielzahl kleinteiliger Kelterhäuser und Kombinationen Kelter-/Wohnhäuser Bauweise: verdichtete Bebauung Geschlossene Baufluchten Abweichende (halboffene) Bauweise (Haus-Hof-Bauweise) Teilbereiche mit geschlossenen Ensembles (z.B. Julianenstraße, Kellerweg) Hauptgebäude stehen trauf- und giebelständig zur Straße Überwiegend 1-2 Vollgeschosse + Dachgeschoss Mischung von Bauten in traditioneller Bauweise und mit traditionellem Gestaltungsschema in der Julianenstraße WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 17 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Kleinmaßstäbliche Bebauung und geschlossene Ensembles in der Julianenstraße Fassadengestaltung: Erdfarbene Putzfassaden, Fassaden mit Sichtmauerwerk aus gelben Kalksandstein oder Ziegelmauerwerk und Horizontale Fassadengliederung durch Traufen Vertikale Fassadengliederung durch Tür- und Fenstergewände Oftmals Rundbogenfenster (auch Korbbogenfenster) mit und ohne Klappläden Erdfarbene Putzfassaden Gebäude vielfach ohne Sockelgestaltung Im Erdgeschoss meist Tore, überwiegend mit Rundbögen oder Korbbögen Typische Kelterhäuser aus Kalksandstein und Ziegelmauerwerk im Kellerweg WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Kelterhäuser und Wohn-/ Kelterhäuser im Kellerweg Dachgestaltung: Überwiegend Satteldächer mit einer Dachneigung von 30-50° Dachaufbauten: Satteldach- und Schleppgauben, Zwerchgiebel Material: rote bis braune Tonziegel Einfriedungen: Verputztes Mauerwerk und unverputztes helles Sandsteinmauerwerk oder Ziegelmauerwerk Türen und Tore aus Holz oder Holz und Eisen Kalksandsteinmauerwerk im Kellerweg Stellplätze: Stellplätze meist auf dem Grundstück im Innenhof; oftmals auch im Straßenraum Im Kellerweg Stellplätze überwiegend im Erdgeschoss der Gebäude WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 18 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 19 Defizite: Uneinheitliche Fenstergestaltung Vereinzelte renovierungsbedürftige Gebäude und Fassaden Teilweise renovierungsbedürftige Einfriedungen Zone II Gestalterische Ziele: Allgemein stellt die Ortskernerweiterungszone II - im Vergleich zum historischen Ortskernbereich eine mäßiger sensible Gestaltzone dar. Grundsätzlich steht hier die Erhaltung des attraktiven Ortsbildes durch „Einfügen“ in die umgebende Bebauung (u.a. Bauweise, Maßstäblichkeit) sowie die Einhaltung grundlegender Gestaltungsregeln (z.B. Dachformen) im Vordergrund. Der Kellerweg speziell nimmt eine besondere Bedeutung als Gestaltzone der Gemeinde Guntersblum ein. Kellerweg: Die Bedeutung des kulturhistorisch und touristisch herausragenden Kellerwegs für das Ortsbild, die Identität und vor allem als touristisches Alleinstellungsmerkmal der Gemeinde erfordert erhöhte gestalterische Regelungen bei baulichen Maßnahmen. Insbesondere im Umfeld des hochsensiblen Bereichs „Denkmalzone“ (nördlich des Julianenbrunnens), aber auch im weiteren Verlauf des Kellerwegs im Umfeld der Kulturdenkmäler sowie der ortsbildprägenden Gebäude sollten alle Regelungsmöglichkeiten zur Steuerung der Gestaltung ausgeschöpft werden Zur Wahrung des Gesamteindrucks sollte die einzigartige ortstypische Baugestalt der historischen Kulturdenkmäler und der traditionellen Gebäude erhalten und durch Sanierungsmaßnahmen weiter aufgewertet werden. Die Bauten sollten hinsichtlich Bauweise und Maßstäblichkeit, aber auch hinsichtlich der architektonischen Ausgestaltung (u.a. Dachform, -neigung, -eindeckung und Fassadenmaterialien, -gliederung, -farben) an das traditionelle Gestaltungsschema angepasst werden. Künftige Neu-, An- und Umbauten sowie Modernisierungen von Gebäuden sollten sowohl die Erhaltung des historischen Baubestandes als auch der prägenden Gestaltungsmerkmale berücksichtigen. Vor allem ist darauf zu achten, dass einheitliche, regions- und ortstypische Baumaterialien und erdfarbene Töne bei der Fassadengestaltung verwendet werden. Als besonders gestaltprägend sind im Kellerweg die Rundbogentore, -türen und –fenster (bzw. Korbbogenform) anzusehen. Die Erhaltung der charakteristischen Tore, Türen und Fenster sollte unbedingt angestrebt werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 20 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 2.3. Zone III: Bereich „Südlich der Promenade“ Die Zone III „Südlich der Promenade“ bildet die zeitlich jüngere südliche Ortskernerweiterung ab, die Anfang bis Mitte des 20. Jahrhunderts entstand. Der Bereich ist gekennzeichnet durch breiter dimensionierte und geradlinigere Straßenräume, regelmäßigere Baustrukturen sowie teilweise vom Straßenraum zurückgesetzte Baufluchten mit Vorgartenbereich. Hierunter fallen u.a. Teile der Mühlstraße, Schlossstraße, Bleichstraße, Kleine Bleichstraße. Baustrukturen in der Südstraße und in der Kleierstraße WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 21 Baustrukturen in der Mühlstraße Merkmale der Bebauung im Bereich „Südlich der Promenade“: Baualter der Gebäude überwiegend 1920 bis 1950 Keine (förmlich festgestellten) Kulturdenkmäler Vielzahl ortsbildprägender Bauten in traditioneller Bauweise in strukturierteren / geradlinigeren Formen (kompakte Gebäudeformen) Bauweise: 1-2 Vollgeschosse + Dachgeschoss Abweichende Bauweise (halboffene Bauweise), jedoch keine Haus-Hof-Bauweise (keine zurückgesetzten querstehenden Nebengebäude) Häuser überwiegend freistehend ohne direkt angrenzende Nachbargebäude Teilbereiche mit zurückgesetzten Baufluchten (Vorgartenbereich) Fassadengestaltung: Fast ausschließlich Putzfassaden Dachgestaltung: Satteldächer mit überwiegend mittlerer Dachneigung (20-45°) Dacheindeckung mit roten bis braunen Tonziegeln Einfriedungen: Überwiegend verputztes Mauerwerk, Mauerwerkverkleidungen Mauersockel mit Holzzaun, Eisenzaun WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 22 Stellplätze: Überwiegend auf dem Grundstück, aber auch im Straßenraum Defizite: Vereinzelt grelle ungünstige Farbanstriche von Gebäudefassaden Materialmix zu vielfältig Zone III Gestalterische Ziele: Die Zone III stellt eine gemäßigte Gestaltungszone dar. Durch den unmittelbaren Anschluss an den historischen Ortskern steht hier die Attraktivität des Ortsbildes im Vordergrund. Das Gesamtbild der Zone, die durch eine traditionelle Bauweise in neueren Formen geprägt ist, sollte erhalten und weiterentwickelt werden. Durch die Abstimmung der Baumaterialien - insbesondere bei den Hoftoren und Einfriedungen sollte der Straßenraum aufgewertet werden. Die Farbgebung der Gebäudefassaden sollte zurückhaltend gestaltet werden (beispielsweise erdfarbene Töne als Basis) um sich gestalterisch besser in das Gesamtbild einzufügen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 23 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 3. Empfehlungen zur Gestaltung von Gebäuden Die Gestalt von Gebäuden wird im Wesentlichen durch die Bauweise, Geschossigkeit, Traufhöhe und Dachform bestimmt. Zusammen mit den benachbarten Bauten prägen diese Elemente das Ortsbild und den öffentlichen Raum. 3.1 Bauweise und Bauflucht Durch Beachtung von Stellung und Bauflucht der Gebäude soll der typische, prägende Raumeindruck des Straßenbildes gewahrt werden. Charakteristisch für den historischen Ortskern von Guntersblum und seine Randzonen ist die abweichende Bauweise. Im historischen Ortskern selbst und im Bereich Kellerweg sind mehrere geschlossene Ensembles vorzufinden. Vorzufinden ist eine halboffene Bauweise, bei der die Gebäude mit einer Gebäudeseite an die benachbarte Grundstücksgrenze angebaut sind. Auf der anderen Seite des Gebäudes schließen sich überwiegend Hofeinfahrten mit Hoftoren auf den Abstandsflächen an, wodurch ein geschlossener Raumeindruck entsteht. Schematische Darstellung einer geschlossenen Bauflucht Gestaltungsansatz „ Bauweise und Bauflucht“ Zur Erhaltung der historischen Straßenräume sollten bei Neu-, An- und Umbauten die ursprünglichen Bauweisen und Baufluchten aufgenommen bzw. weiterentwickelt werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 24 Geschlossenes Gebäudefluchten in der Hauptstraße 3.2 Geschossigkeit Bei den historischen Gebäuden des Ortskerns kann die zweigeschossige Bebauung, oftmals mit ausgebautem Dach, als ortstypisch bezeichnet werden. Vereinzelt beeinträchtigen Gebäude mit einer abweichenden Geschosszahl (1 oder 4 Geschosse) das homogene Ortsbild. Wesentlich abweichende Geschosszahlen sollten vermieden werden: Die rechte Abbildung stellt eine Unter- als auch Überschreitung der in der baulichen Umgebung vorherrschenden Geschosszahl dar. 3.3 Traufhöhen Das Ortsbild von Guntersblum weist teilweise springende Trauflinien auf. Die unterschiedlichen Traufhöhen entstehen durch verschiedene Geschosshöhen in den Gebäuden oder Geländeneigungen. Bei einheitlichen Traufhöhen fügt sich jedes Gebäude in die Häuserzeile ein, bleibt aber noch als eigenständiger Baukörper erkennbar. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 25 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Beispiel für eine gleichmäßige Trauflinie (links) Beispiel für eine springende Trauflinie (rechts) an der Promenade Gestaltungsansatz „Traufhöhen“ Neubaumaßnahmen bzw. bauliche Veränderungen sollten sich an den Traufhöhen der Nachbarbebauung orientieren. 4 Empfehlungen zur Fassadengestaltung 4.1 Fassadenproportionen Die überwiegend kleinteiligen Parzellenstrukturen des Ortskerns spiegeln sich auch in den Fassadenproportionen. Die traditionellen bzw. historischen Gebäude weisen hier überwiegend hochstehende Formate auf (Gebäudehöhe größer als Gebäudebreite) Gliederung großer Baukörper zur Wahrung der Proportionen 4.2 Fassadengliederung Die Gliederung einer Fassade wird mit flächigen, linienförmigen, reliefartigen Mitteln und mit verschiedenartiger Ausformung und Platzierung von Einzelelementen erreicht. Die geschlossene Wandfläche bildet hierbei die Grundfläche einer Fassade. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 26 Eine Fassade lässt sich in folgende Zonen horizontal unterteilen: Fensterband des zweiten OG Fensterband des ersten OG Fenster- und Türband des EG Sockelzone Fassadengliederung In den Ortskernbereichen von Guntersblum betonen z.T. noch Klappläden, die sich mit den Fensteröffnungen zu einem bandartigen Gliederungselement zusammenfügen, die horizontale Fassadengliederung. Weitere fassadengliedernde Wirkungen entfalten auch horizontale Sandsteingesimse (Fensterbank-, Stockwerks-, und Traufgesimse). Neben der horizontalen Fassadengliederung ist auch die vertikale Fassadengliederung ein wesentliches Element der Fassadengestaltung. Die Gliederung erfolgt durch senkrecht übereinanderstehende Fassadenöffnungen wie beispielsweise Fenster in den Obergeschossen sowie Fenster, Türen und Tore in den Erdgeschossen. Zusätzlich wird die vertikale Gliederung durch Sandsteinlisenen, Mauerpfeiler, Fassadeneinschnitte und Tür- und Fenstergewände verstärkt. Vertikale Fassadengliederung bei traufständigen und giebelständigen Gebäuden Gestaltungsansatz „Fassadengliederung“ Bei baulichen Maßnahmen sollte die ursprüngliche horizontale und vertikale Fassadengliederung berücksichtigt werden. Bei der Umnutzung von Nebengebäuden sollte eine Anpassung an die Fassadengliederung der Hauptgebäude erfolgen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 27 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 4.3 Fassadenöffnungen 4.3.1 Fenster Das wichtigste Gliederungselement einer Fassade sind die Fenster. Hierbei bestimmen ihre Anzahl, Größe, Format, die Anordnung und ihre Detailausbildung den Charakter eines Hauses. Grundsätzlich weisen die traditionellen bzw. historischen Fassaden ein ausgewogenes Verhältnis von Fassadenöffnungen und geschlossener Wandfläche auf. Beachtet wurde auch stets die Platzierung der Fensteröffnungen in der Fassade, etwa der Abstand zu den Gebäudeecken. Stehende, zweiflügelige Fenster mit Oberlicht in der Hauptstraße Die Klappläden an den Fenstern ergeben ein durchgehendes Band (vgl. Abschnitt Klappläden); Neues Schloss Die traditionellen bzw. historischen Fassaden in der Ortsgemeinde Guntersblum weisen fast ausschließlich stehende Fensterformate auf. Die häufigste Erscheinungsform im Ortskernbereich ist das durch Flügel und Sprossen gegliederte Fenster. Daneben sind klassische stehende Fensterformate, zweiflügelige Fenster und zweiflügelige Fenster mit Oberlicht vertreten (siehe Fenstergliederung). An historischen Gebäuden finden sich außerdem verschiedene Arten von Rundbogenfenstern (z.B. im Giebelbereich), die dem Gebäude ein individuelles Erscheinungsbild verleihen. Gestaltungsansatz „Fenster“ Großflächige, breite Fenster („liegende Fensterformate“) sind möglichst zu vermeiden. Bei Renovierung oder Umbau sollte die Fensterteilung (mindestens 2 flügelig) beibehalten werden. Bei Neubaumaßnahmen sollen grundsätzlich aufrecht stehende Fensterformate (höher als breit) verwendet werden. Entsprechend historischen Vorbildern sollten Rundbogenfenster erhalten bzw. wieder eingebaut werden. Anordnung und Akzentuierung In jedem Geschoss bilden die Fensteröffnungen ein waagrechtes Band und sind senkrecht über den Fensteröffnungen des darunter liegenden Geschosses angeordnet. Durch die Positionierung der Fenster kann einerseits ein optisches Gleichgewicht erzielt werden, andererseits können WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 28 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Schwerpunkte in der Verteilung der Fenster einer Fassade besonderen Ausdruck verleihen. Um sich von der Wandfläche abzusetzen, sollten Fenster nicht bündig mit dieser abschließen (Ausnahme: historische „Kastenfenster“), sondern in Fensterlaibungen zurückgesetzt werden. Beispiel für eine typische senkrechte und horizontale Anordnung der Fensteröffnungen Fenstergliederung Das wesentliche Merkmal einer traditionellen bzw. historischen Fensterarchitektur ist die Gliederung der Fenster durch Sprossen, Flügel und Oberlichter. Je nach Größe und Format der Fenster wird diese in quadratische bis rechteckig stehende Scheibenformate unterteilt. Die Sprossenteilung erfolgt symmetrisch zur Mittelachse. Die Fenstergliederung weist verschiedene Erscheinungsformen auf: Stehendes Fensterformat, zweiflügeliges Fenster, zweiflügeliges Fenster mit Oberlicht, historische Sprossenfenster Fensterläden (Klappläden) An traditionellen bzw. historischen Gebäuden bilden die meist von der Fassade farblich abgesetzten Klappläden einen Kontrast zur Außenwand eines Gebäudes und unterstreichen damit die waagrechte Fassadengliederung. Geöffnet bilden die Klappläden ein durchgehendes Band. Die Klappläden stellen damit ein wesentliches Gestaltelement in der Fassade dar und sollten auch bei Renovierungen bzw. Umbaumaßnahmen (z. B. Rolladeneinbau) erhalten bleiben. Das traditionelle Material der Klappläden ist Holz, in selteneren Fällen auch Metall. An traditionellen bzw. historischen Fassaden sollten Rolladenkästen nicht sichtbar, d. h. innenliegend angebracht werden. Fensterumrahmungen / Gewände WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 29 Fensterumrahmungen (Gewände) markieren den Übergang von Wandöffnung zur Wandfläche und unterstützen die Gliederung einer Fassade. Die Umrahmungen werden durch Materialwechsel, unterschiedliche Oberflächenstrukturen und / oder durch Farbwechsel akzentuiert. Ornamente Fenster- und Türöffnungen traditioneller bzw. historischer Bauten sind oftmals mit zahlreichen Ornamenten verziert, beispielsweise mit Sandsteinornamenten, schmiedeeisernen Fensterbankgeländern, Fensterverdachungen als Halbkreis- oder Dreieckgiebel. Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen sind diese als Charakteristika unbedingt zu erhalten. 4.3.2 Türen und Tore Türen und Tore (und Torhäuser) traditioneller bzw. historischer Gebäude sind nicht nur Zugang oder Einfahrt sondern stets auch Schmuck- und Repräsentationselement. Vielfach sind Türen und Tore mit Rundbögen (oder Korbbögen) an traditionellen bzw. historischen Gebäuden vorzufinden. Gestaltungsansatz „Türen und Tore“ Traditionelle bzw. historische Türen und Tore (und Torhäuser) sind ortsbildprägend und sollten deshalb unbedingt erhalten bzw. wiederhergestellt werden. Besonders aufwendige künstlerische Elemente sollten renoviert werden. Neue Türen und Tore sollten sich in ihrer Formsprache und Gliederung an den traditionellen / historischen Vorbildern orientieren. Entsprechend dem historischen Vorbild sollten insbesondere Türen und Tore mit Rundbögen erhalten bzw. verwendet werden. Hof- und Einfahrtstore sollten aus Holz, Holz- und Stahlkonstruktionen oder als reine Stahlkonstruktion hergestellt werden, wobei die Gestaltung ortstypischen Vorbildern und der Fassadengestaltung angepasst werden sollte. Garagen- und Hoftore sollten als Doppelflügeltore ausgebildet werden, ggf. auch als mit Holz aufgedoppelte Kipp- und Schwingtore. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 30 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Modernes Wohnen in historischer Bausubstanz Haus im Kellerweg Haustür zum Wohngebäude des Deutschherrenhofes mit der eingemeißelten Jahreszahl 1786 Treppen Treppen an Hauszugängen sollten mit Blockstufen möglichst aus Sandstein oder Basaltlava (ggf. auch aus Betonsteinwerk) hergestellt werden. 4.3.3 Schaufenster Schaufenster sind das „Gesicht“ der Geschäfte. Sie präsentieren das Angebot und laden zum Geschäftsbesuch ein. Sie sind aber auch Teil der gesamten Fassade – die Obergeschosse „ruhen“ auf dem von den Schaufenstern dominierten Erdgeschoss. Überdimensionierte Fensterflächen trennen die Obergeschosse räumlich wie optisch ab – das Gebäude verliert seine „Bodenhaftung“. Deshalb sollte die Aufteilung der Schaufenster auch mit den Obergeschossen in Einklang stehen, die eigentliche Fassadengliederung soll sich hier wieder finden, Rahmen und Pfosten diese aufnehmen. Platzierung von Schaufenstern Rechteckig stehende Fensterformate mit Schaufenstern, die sich in die Gesamtfassade einfügen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 31 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Schaufenster in der Hauptstraße (links) und in der Alsheimer Straße Gestaltungsansatz „Schaufenster“ Bei Schaufenstern sollten rechteckig stehende bis quadratische Formate für die Fensteröffnungen verwendet werden. Segmentbogenfenster und Rundbogenfenster können ebenfalls Verwendung finden. Die Bemessung von Schaufensterflächen sollte sich an der Gliederung des Obergeschosses orientieren (soweit noch in der typischen Form erhalten). Größere Schaufensterflächen sollten vertikal gegliedert werden. Mauerwerkspfeiler oder gliedernde Holzbaukonstruktionen sollten entsprechende Breiten (mind. 10 cm) aufweisen. Die Schaufenster selbst sind dabei hinter die Pfeilerlaibung zurückzusetzen (Optik mit Tiefenwirkung). Materialien und Farbgebung im Erdgeschossbereich sollten auf die der Obergeschosse abgestimmt werden. Die Unterkante des Schaufensters sollte nicht tiefer als die Sockelhöhe des Gebäudes liegen. Ladeneingänge sollten durch Pfeiler vom Schaufenster abgetrennt werden. 4.4 Erker Erker besitzen ebenfalls eine Gliederungsfunktion für Gebäudefassaden. Sie setzen gezielt Schwerpunkte und tragen auch zur optischen Belebung und Akzentuierung von Straßen- und Platzräumen bei. In Guntersblum sind Erker überwiegend an gründerzeitlichen Häusern zu finden. Diese sind meist aufwendig verziert und waren ursprünglich ein repräsentatives Element. An der neueren Bebauung in Randlage des historischen Ortskerns finden sich vereinzelt moderne Erker. Runde Erker sind in Guntersblum nicht üblich, vielmehr sind rechteckige oder dreieckige Grundrisse anzutreffen. Die Erker erstrecken sich jeweils über eine Geschosshöhe. Ein weiteres Merkmal der Erker ist der vom Hauptdach unabhängige Abschluss. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 32 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Gründerzeitlicher Klinkerbau mit Erker in der Alsheimer Straße Dreieckiger Erker in der Alsheimer Straße Gestaltungsansatz „Erker“ Generell sollten sich Erker als architektonische Akzentuierung auf markante Gebäude innerhalb des Ortskerns beschränken. Die vorhandene Bebauung in den engen Gassen der Ortsgemeinde zeichnet sich durch glatte Fassaden ohne weitere Bauelemente aus. Erker würden die ohnehin schon engen Gassen zusätzlich verschmälern. Auch ginge die Wirkung einzelner architektonisch interessanter Erker durch eine Vielzahl an Erkern verloren. Als Formen kommen nur Kasten- oder Polygonalerker in Betracht. Runderker befinden sich nicht im Bestand und würden sich auch nicht in das Gesamtbild einfügen. Zu berücksichtigen ist, dass sich Erker in ihren Abmessungen der jeweiligen Fenstergliederung des Gebäudes anpassen. Auch ist die Farb- und Materialwahl ist auf das Gebäude abzustimmen. Ggf. an exponierten Standorten wie Straßenecken und Platzräumen können Erker (mit einer angemessenen Auskragung) angefügt werden. Auch sollten Erker eine Gesamtbreite von 1/3 der Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten. 4.5 Balkone Ebenso wie die Erker übernehmen Balkone als von der Fassade vorkragende Gebäudeteile eine fassadengliedernde Wirkung. Im Ortskernbereich finden sich – mit wenigen Ausnahmen an repräsentativen Gebäuden - Balkone nicht straßenseitig, sondern fast ausschließlich an den seitlichen Teilen der Gebäude. Auch in den umliegenden Zonen sind Balkone an älteren Gebäuden im Straßenraum unüblich. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 33 Schmiedeeiserner Balkon im Kellerweg (links) und am Neuen Schloss in der Hauptstraße (rechts) Gestaltungsansatz „Balkone“ In den Straßenraum vorkragende Balkone sollten im Ortskernbereich (bzw. in Zonen mit verengten Straßenräumen) nicht straßenseitig angebracht werden. Insgesamt sollten sich straßenseitig angeordnete Balkone in die Gliederung der Fassade einfügen. Eine Beschränkung auf einzelne, schwerpunktbildende Balkone in handwerklich hochwertiger Ausführung (Schmiedeeisen, Sandstein), angeordnet in der Mittelachse der Fassade, ist anzustreben. Mehrere Balkone in einem Geschoss sind zu vermeiden Vorgefertigte, serienmäßige massive Balkonelemente, vor allem Betonfertigteile, sollten vermieden werden. Bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von historischen Gebäuden sollten die Balkone erhalten bzw. fachgerecht restauriert werden. 4.6 Sockel Unter Sockel ist die Außenwandzone bis Oberkante des Erdgeschossfußbodens zu verstehen. Gebäudesockel haben neben ihrer technischen Bedeutung als Fundament- oder Kellersockel zweierlei Gestaltungsfunktionen: Sie schließen einerseits durch ihre Stärke und Ausbildung eine Gebäudewand ab und schaffen durch Material- und Farbgebung einen optischen Übergang zwischen Boden und Bauwerk. Das Gebäude „ruht“ auf dem Sockel. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 34 Ausgestalteter Sockel in der Hauptstraße; deutlich vom Rest der Fassade abgrenzbar Gestaltungsansatz „ Sockel“ Grundsätzlich sollten Neubauten und renovierte Gebäude mit Sockel versehen werden, da dieser das ruhende und stabilisierende Element eines Gebäudes darstellt und ihm eine waagrechte Fassadengliederungsfunktion zukommt. Gebäudesockel sollten höchstens bis zur halben Höhe der Fensterbrüstung reichen, jedoch max. einen Meter Höhe haben. Gebäude die an stärker geneigtem Gelände stehen, können hiervon abweichen. Des Weiteren sollte die obere Sockelkante waagrecht und ohne Vorsprünge entlang des Gebäudes verlaufen und nur durch Türen bzw. Toren unterbrochen werden. Die Sockelausbildung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Entweder durch eine abweichende Materialwahl, z.B. Sand- oder Kalkstein oder aber durch eine abgesetzte Farbgebung. Bei der Gestaltung des Sockels ist darauf zu achten, dass sowohl Farbwahl als auch Materialwahl mit dem Rest des Gebäudes harmoniert. Auf die Verwendung von glasierten oder reflektierenden Materialien sollte aus gestalterischen sowie bauphysikalischen Gründen verzichtet werden. Dunklere Töne sind den helleren vorzuziehen. 5 Empfehlungen zur Dachgestaltung Insbesondere in der Fernwirkung verleiht das Dach dem Gebäude seine Charakteristika. Das optische Zusammenwirken mehrerer Dächer, also die Dachlandschaft, prägt den Ort. Vor allem aus größerer Entfernung und von breiteren Straßenräumen und Plätzen aus entfaltet eine Dachlandschaft ihre Wirkung. Von der freien Landschaft betrachtet, prägt sie den Gesamteindruck des Ortes. Die Ausbildung einer ortsbildprägenden, zusammenhängenden und homogenen Dachlandschaft stellt ein wichtiges städtebauliches Ziel dar. Das Erscheinungsbild eines Daches und damit des gesamten Gebäudes wird bestimmt durch die Dachform, -neigung, -eindeckung und -gliederung (Größe und Lage der Dachaufbauten, Größe der Dachflächen). Von besonderer Bedeutung für das Erscheinungsbild des Ortes und die Fernwirkung der Ortssilhouette ist auch die Farbe der Dächer. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 35 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 5.1 Dachformen / Dachneigungen In der Ortsgemeinde Guntersblum sind steile Satteldächer die am häufigsten vorkommende Dachform. Daneben existieren zahlreiche Krüppelwalmdächer und Walmdächer. Insbesondere im alten Ortskern sind auch häufig Mansard- bzw. Mansardwalmdächer vorzufinden. Krüppelwalmdach Mansarddach Satteldach Walmdach Gestaltungsansatz „Dachformen / Dachneigung“ Dächer sollten in ihrer Form dem Bestand der Umgebung entsprechend angepasst werden. Zur Wahrung eines harmonischen Ortsbildes sollten bei Neu- und Umbaumaßnahmen bei straßenseitigen Hauptgebäuden Satteldächer, Krüppelwalmdächer (ggf. Mansarddächer) gewählt werden, bei Eckhäusern oder freistehenden Häusern auch Walmdächer. Ausnahmsweise können abweichende Dachformen (z. B. Pultdächer) gewählt werden, dabei sollte dann eine Mindestdachneigung vorgegeben werden. Auf Flachdächer sollte verzichtet werden. Grundsätzlich sollten Dächer in ihrer Neigung dem Bestand der Umgebung entsprechend angepasst werden. Zur Erhaltung der Dachlandschaft sollten Satteldächer, Krüppelwalmdächer und Walmdächer mit einer Dachneigung von mindestens 40°, Mansarddächer mit einer Dachneigung von höchstens 75° im unteren Bereich, abweichende Dachformen mit einer Dachneigung von mindestens 40° ausgeführt werden. Mansardwalmdach des Deutschherrenhofes in der Hauptstraße (links) und Satteldach mit Zwerchgiebel (rechts) WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 5.2 36 Dacheindeckung Bei den historischen Gebäuden Guntersblums kommen zur Dacheindeckung überwiegend rote bis braune Tonziegel, bei historischen Repräsentationsbauten auch Schiefereindeckungen zur Anwendung. Gestaltungsansatz „Dacheindeckung“ Zur Neueindeckung historischer Gebäude sollten ursprüngliches Material und Farbgebung der Dacheindeckung (braune bis rotbraune Ziegel und Schiefer) beibehalten werden. Neubauten im Umfeld historisch oder architektonisch wertvoller Gebäude sollten sich an die benachbarte Bebauung hinsichtlich Material und Farbe anpassen. Grundsätzlich sollten bei Neubauten ortsübliche Materialien und Farben der Dachdeckung, d.h. rote, rotbraune bis braune Ziegeldeckungen oder gleichwertige Materialien verwendet werden. Für abweichende Dachformen und untergeordnete Dächer von Erkern oder kleinen Vorbauten können Eindeckungen in Kupferblech ausgeführt werden. Zur Eindeckung von Gauben ist auch Schiefer, Zink und Kupferblech möglich. Eindeckungen aus Asbest- und Faserzementplatten sollten auf allen Dächern vermieden werden. Auch sollten glasierte Ziegeln, Kunstschiefer, Eternitplatten, Betonziegel und Bitumenschindeln keine Verwendung finden. 5.3 Dachflächenfenster Die historische Bauweise kennt keine liegenden Dachflächenfenster. Dachgeschosse wurden traditionell über Gauben und stehenden Fensterformaten belichtet. Ältere Dachflächenfenster weisen zumeist eine Breite auf, die sich am Abstand der Dachsparren (ca. 66 cm) orientierte. Großformatige Dachflächenfenster zerstören durch ihre optische Wirkung die Einheit und Geschlossenheit der Dachfläche. Gestaltungsansatz „Dachflächenfenster“ Um den Gesamteindruck bzw. Charakter eines Gebäudes nicht zu zerstören sollte bei Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen an historischen Gebäuden auf den Einbau von Dachflächenfenstern gänzlich verzichtet werden,. Auf den straßenseitigen Dachflächen sollten keine „liegenden“ Dachfenster (Format: breiter als hoch) verwendet werden, da sich dies negativ auf das Straßenbild auswirken würde. Zur Hof- und Gartenseite können Dachflächenfenster eingebaut werden. Größere Glasflächen können durch Addition mehrerer schmaler Formate erzielt werden. Die Gesamtbreite von Dachflächenfenstern sollte auf max. 1/3 der Dachbreite beschränkt werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 37 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Dachflächenfenster zum öffentlichen Raum sollten vermieden werden 5.4 Dachflächenfenster zur Hof- und Gartenseite möglich Dacheinschnitte Dacheinschnitte sind untypisch für traditionelle bzw. historische Gebäude. Sie stören die geschlossene Wirkung einer Dachlandschaft. Heute werden jedoch in zunehmendem Maße Dacheinschnitte in die Dachflächen eingefügt (Dachbalkone, Loggien) Gestaltungsansatz „Dacheinschnitte“ Grundsätzlich sollten dem Straßenraum zugewandte Dacheinschnitte (Dachterrassen) vermieden werden. Auf der Gebäuderückseite sind solche Dacheinschnitte möglich. Zur Erhaltung des typischen Erscheinungsbildes der Dachlandschaft sollte jedoch der Abstand vom Ortgang mind. 1,0 m betragen, ebenso von der Traufe und vom First. Eine Größe von maximal einem Drittel der jeweiligen Gebäudelänge sollte nicht überschritten werden. Auf Dacheinschnitte zum öffentlichen Raum sollte verzichtet werden 5.5 Dacheinschnitte zum rückwärtigen Grundstücksbereich sind möglich Dachaufbauten Im gesamten Ortskern von Guntersblum stellen Dachaufbauten ein traditionelles bzw. historisches Gestaltungs- und Gliederungselement der Dachlandschaft dar. Folgende Dachaufbauten sind im Ortskernbereich dominant: Satteldachgauben Schleppgauben Zwerchgiebel Walmdachgauben, Gauben mit Zeltdach an historischen Gebäuden WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 38 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum Proportionen bei Satteldach- und Schleppgauben Gestaltungsansatz „Dachaufbauten“ Bei Neu- und Umbaumaßnahmen sollten die im Ortskern dominanten Dachaufbauten Verwendung finden (Giebelgauben, Walmgauben, Gaube mit Zeltdach und Zwerchgiebel). In ihrer Anordnung und Größe sollten sie auf die Fassadengliederung des jeweiligen Gebäudes abgestimmt werden. Folgendes ist bei der Errichtung von Dachaufbauten zu berücksichtigen: Gauben: Je Gebäude sollte nur eine Art von Gauben eingebaut werden. Die Lage der Dachaufbauten sollte auf die Fassadengliederung des darunterliegenden Geschosses abgestimmt sein. Gauben sollten sich durchgehend auf der gleichen Höhe befinden und die gleiche Größe aufweisen. First- und Trauflinie sollten durch Gauben nicht aufgelöst werden; prinzipiell sollten Gauben von der Trauflinie Abstand halten. Die Gesamtbreite der Gauben sollte insgesamt 2/3 der Länge der Gebäudefront nicht überschreiten. Zwerchgiebel: Die handwerklich und architektonisch wertvollen Zwerchgiebel der historischen Bebauung sollten erhalten werden. Um den Eindruck eines Vollgeschosses zu vermeiden, sollte die Fassade von Zwerchgiebeln schmäler sein als der Hauptbaukörper, so dass beidseitig von ihm das Hauptdach sichtbar bleibt. Zwerchgiebel sollten 1/3 der Frontbreite eines Gebäudes nicht überschreiten; ihre Fassade sollte als Teil der Gesamtfassade ausgebildet sein. 5.6 Kollektoren / Technische Aufbauten Das historische Ortsbild kann durch Kollektoren und sonstige technische Aufbauten erheblich beeinträchtigt werden. Wenn irgend möglich sollten entsprechende Anlagen gestalterisch behutsam angeordnet werden. Gestaltungsansatz „Kollektoren/ technische Aufbauten“ Kollektoren: Die Gesamtfläche eines Sonnenkollektors sollte höchstens 75 % der Dachfläche überdecken. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 39 Nach Möglichkeit sollten Sonnenkollektoren in die Dachhaut eingebaut werden. Sonnenkollektoren. Auf der Dachhaut montierte Kollektoren sollten klar von der Dachhaut getrennt und gut ablesbar als technisches Element gestaltet werden. Von Traufe, First oder Ortgang sollte mindestens ein Abstand von 0,5 m eingehalten werden. Technische Aufbauten: Technische Aufbauten sollten auf der dem Straßenraum zugewandten Dachseite vermieden werden. Sie sollten so gestaltet werden, dass sie sich in das Erscheinungsbild des gesamten Gebäudes einfügen. Sonnenkollektoren in (links) und auf (rechts) der Dachhaut 5.7 Details im Dach Details im Dach sind beispielsweise Regenfallrohre und Dachrinnen. Diese aus Zinkblech oder anderen Metallen hergestellt und werden sichtbar, d.h. ohne Verblendung montiert. Die Regenfallrohre sind der Fassade vorgesetzt. Gestaltungsansatz „ Details im Dach“ Sichtbare Regenfallrohre und Regenrinnen sollten vorzugsweise aus Zinkblech oder Kupfer ausgeführt werden Besondere Gestaltungen der Traufgesimse und Dachüberstände sollten im Falle einer Dacherneuerung erhalten bleiben. Ebenso ist die besondere Ortganggestaltung eines kurzen Dachüberstandes mit schmaler Brettverschalung bei der Renovierung zu berücksichtigen 6 Gestalterische Empfehlungen zur Verwendung von Materialien Die Materialien der Außenwand eines Gebäudes stellen eine Beziehung zwischen Straßenbild und Gebäude her. Durch eine Beschränkung auf ortsübliche und regional verfügbare Rohstoffe und Baumaterialien wie beispielsweise Naturstein, Tonziegel, Putz und Schiefer kann eine vielfältige und doch homogene Ortsbildgestaltung erzielt werden. Neben der Pflege, Erhaltung und Weiterführung straßenbildprägender Baustoffe gilt es, die Verwendung störender oder auch unangepasster Materialien zu verhindern, die durch die vielfältige Produktpalette industrieller Fertigung angeboten werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 40 Weiterhin sollte die Art und die Farbe der Baumaterialien so gewählt werden, dass sich die bauliche Anlage zwar in die nähere Umgebung harmonisch einfügt, aber einen eigenen unverwechselbaren Charakter erhält. 6.1 Putz Putzfassaden traditioneller bzw. historischer Gebäude sind vom Sockel bis hin zur Traufe glatt verputzt. Spritz-, Kratz-, und sonstiger Strukturputz ist ortsuntypisch und schmutzt schnell. Gestaltungsansätze: Fassadenputze sollten i.d.R. glatt, in einer Körnung von max. 2 – 3 mm ausgeführt werden. Spritz-, Kratz- und sonstiger Strukturputz sollte vermieden werden. Werden bei Neubauten Gesimse, Gewände, Sockel oder sonstige Fassadengliederungen glatt verputzt, sollten sie farblich von der Fassade abgesetzt werden. 6.2 Gelber Kalksandstein / Sandstein Kalksandstein ist ein traditionelles und regionstypisches Material. In Guntersblum findet sich eine Vielzahl von charakteristischen ortsbildprägenden Gebäuden und Kulturdenkmälern aus Kalksandstein. Sandstein gilt als traditionelles Material wird zur konstruktiven Gliederung und Ausgestaltung einer Fassade. Viele Gesimse, Fenster- und Türgewände sowie manche Sockel sind in Sandstein ausgeführt und zum Teil auch aufwendig ornamentiert. Gestaltungsansätze: Traditionelle bzw. historische Gebäude aus Kalksandstein sollten erhalten und bei Renovierung fachgerecht restauriert werden. Die Fassaden sollten keinesfalls verputzt werden. Benachbarte Neubauten sollten sich zumindest durch eine entsprechende Farbgebung diesen Gebäuden anpassen. Bei der Durchführung baulicher Maßnahmen sollten die typischen Gestaltelemente, wie in Sandstein ausgeführte Sockel, Gesimse, Fenster- und Türgewände möglichst erhalten oder wiederhergestellt werden. Der verwendete Sandstein sollte hierbei farblich entsprechend ausgewählt werden. 6.3 Ziegelstein/ Klinker Neben den ortstypischen Putzfassaden finden sich viele Gebäude aus Ziegelstein. Gebäude dieser Art sind ortsbildprägend und unbedingt zu erhalten. Gestaltungsansätze: Traditionelle bzw. historische Gebäude mit Ziegelsteinfassaden sollten erhalten und bei Renovierung fachgerecht restauriert werden. Die Fassaden sollten keinesfalls verputzt werden. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 6.4 41 Neubauten im Umfeld sollten sich zumindest durch eine entsprechende Farbgebung diesen Gebäuden anpassen. Tonziegel / Schiefer Tonziegel (Schiefer an historischen Gebäuden) sind ortsübliche Materialien zur Dacheindeckung und sollten auch bei Neubauten bzw. bei einer neuen Dacheindeckung Verwendung finden (vgl. 5.2 Dacheindeckung). 6.5 Eisen Eisen ist an traditionellen und historischen Gebäuden vorzufinden. Es wurde als Material für Türen und Tore (meist in Kombination mit Holz), Fensterbankgeländer, Balkongeländer, Überdachungen und für Eisengitterzäune (Einfriedungen) verwendet. Gestaltungsansätze: Traditionelle bzw. historische Bauteile aus Eisen sollten als Stilmerkmale der jeweiligen Bauepochen möglichst erhalten bleiben. Bei Neubaumaßnahmen kann Eisen zu ebensolchen Zwecken verwendet werden; in ihrer handwerklichen Qualität an den historischen Vorbildern orientiert, aber in ihrer Ausführung neuzeitlich entsprechend integriert. 6.6 Holz Bei historischen Bauten ist Holz, oft farblich auf die Fassade abgestimmt lasiert, an verschiedenen Stellen zu finden. Verwendet wird Holz beispielsweise für Tore, Türen, Fenster, Klappläden und für Fachwerkkonstruktionen. Gestaltungsansätze: Türen, Tore und Klappläden sind meist handwerklich konstruktiv ausgeführt und sollten bei Renovierungen erhalten oder durch gleichwertige Bauteile zu ersetzt werden. 6.7 Ortsuntypische Materialien Mit der Verwendung ortsuntypischer Verkleidungen / Materialien wird die Fassade oftmals „eingeebnet“. Fensterbrüstungen und Gesimse werden abgeschlagen, Klappläden entfernt. Dadurch wirkt die Fassade nach der Renovierung eintönig und weniger spannungsreich als zuvor. Insbesondere im Hinblick auf eine nachträgliche Außendämmung sollte nicht nur hinsichtlich der komplexen bauphysikalischen Zusammenhänge und Erforderlichkeiten sondern auch aus ortsgestalterischer Sicht behutsam und sinnvoll vorgegangen werden. Gestaltungsansätze: Bei der äußeren Gestaltung von Gebäuden gilt es folgende Materialien zu vermeiden: WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 7. 42 Ortsuntypischer Naturstein oder polierter bzw. geschliffener Kunststein Glänzende keramische Platten und Fliesen, insbesondere für die Sockelverkleidung Glänzende Leichtmetallelemente für Türen, Tore und Fenster Glasbausteine sollten nicht nur wegen des hohen Wärmeverlustes an den Glasbausteinflächen, sondern auch aus gestalterischen Gründen vermieden werden Kunststoff-, Asbestzement- und Teerpappeverkleidungen der Fassade sind generell zu vermeiden Gestaltempfehlungen zur Farbgebung Sowohl bei der baulichen Ausgestaltung, als auch bei der Farbgestaltung steht die Forderung nach dem „Einfügen des Einzelgebäudes in die städtebauliche Gesamtsituation“ im Vordergrund. Ziel ist eine farblich abgestimmte Harmonie der Gebäude. Sinnvoll erscheint die Farbgebung in Erdtönen. 7.1 7.2 Städtebauliches Einfügen Der Fassadengrundton sollte so gewählt werden, dass sich das Einzelgebäude in eine Häuserzeile und die Umgebung einfügt. Die Palette der Erdfarben stellt hier eine gute Basis dar. Insbesondere im Umfeld von Kulturdenkmälern bzw. historischen Gebäuden ist auf zurückhaltende Farbgebung in helleren erdfarbenen Tönen zu achten; Vollfarbtöne sind i.d.R. ungeeignet Farbgestaltung der Fassade Bei der Gestaltung einer Fassade sind Farben und Farbkombinationen zu verwenden wie sie im historischen Ortskern von Guntersblum üblich sind. Das sind in der Regel erdfarbene Töne. 7.3 Der Grundton der Fassade bestimmt sich aus der städtebaulichen Situation (siehe oben). Der Grundton der Fassade wird auf sämtliche Putzflächen aufgetragen. Auf ihn sollten alle anderen Farben abgestimmt werden. Die einzelnen Gestaltelemente können den Grundton kontrastieren oder in Farbabstufung und Schattierungen des Grundtones gehalten werden. Die Farbgebung sollte für die einzelnen Gestaltelemente (wie Türen, Tore, Fenster, Klappläden, Gesimse, Fenstergewände, Sockel, Regenrinne und Rohr, Geländer, Traufe, Ortgangverschalungen) differenziert werden. Der Sockel sollte einen kräftigen Farbton aufweisen oder sich an den Farbton der anderen Gesimse und Gewände anlehnen. Farbpalette Bei der Farbauswahl für die einzelnen Gestaltelemente ist eine Beschränkung auf erdfarbene Töne sinnvoll. Diese Farbtöne können in verschiedenen Schattierungen und Abtönungen verwendet werden. Alle Farbtöne sollten sich aber in die Farbintensität der Häuserzeile und Umgebung einfügen. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 8. 43 Für die Fassadengestaltung sollten keine grellen oder dunklen Farbtöne verwendet werden. Abgetönte weiße Farben, Erd- und Mineralfarben eignen sich am besten. Gestaltempfehlungen für Einfriedungen Einfriedungen gehören zu dem unmittelbaren Gebäudeumfeld. Sie grenzen das Grundstück von benachbarten Grundstücken und von öffentlichen Flächen, meist durch einen Zaun, eine freistehende Mauer oder eine Hecke, ab. Ihre Anordnung und Gestaltung prägen den Charakter des Straßen- und Ortsbildes entscheidend. Ungeeignet für die Einfriedung eines Grundstücks sind beispielsweise Maschendrahtzäune und Jägerzäune. In Guntersblum finden sich zur Einfriedung eine Vielzahl an verputzten Mauern, unverputzten Mauern aus Sandstein und Ziegelmauerwerk. Mauern wirken zwar massiv, sind aber langlebig, bieten guten Sicht- und Lärmschutz und haben geringe Instandhaltungskosten. Gestaltungsansätze „ Einfriedungen“ Zwischen Gärten (oder Privatgrundstücken) und öffentlichen Verkehrsflächen sollten Einfriedungen erstellt werden. Einfriedungen sollten, wenn sie nicht in einer anderen orts- bzw. gestalterisch typischen Form bestehen, mit einer Höhe von mindestens 0,80 cm errichtet werden. Möglich sind Bruchsteinmauern, Ziegelmauerwerk sichtbar oder verputzt, Metallzäune oder Kombinationen, wie Zäune auf Mauersockeln. Auf Maschendrahtzäune und Jägerzäune sollte im Vorgartenbereich verzichtet werden 9. Gestaltempfehlungen für Stellplätze Zum Schutze des historischen Straßen- und Ortsbildes sollten Stellplätze für Kraftfahrzeuge in ihrer Anlage und Ausgestaltung mit ihrer Umgebung so in Einklang gebracht werden, dass sie keine Störung für benachbarte bauliche Anlagen, das Straßen- und Ortsbild oder dessen beabsichtigte Gestaltung sowie Bau- und Kulturdenkmäler darstellen. 10. Gestaltempfehlungen für Werbeanlagen (Außenwerbung) Die direkt auf der Fassade angebrachten Flachwerbungen sind in den Ausmaßen beschränkt, damit sie nicht zu sehr das Erscheinungsbild des Gebäudes und des öffentlichen Raumes dominieren. In den nachfolgenden gestalterischen Hinweisen werden bestimmte Maße und die Lage der Werbung empfohlen. Ziel dabei ist, trotz der Vielfalt der einzelnen Werbebotschaften ein in den Grundzügen einheitliches Erscheinungsbild der Werbeanlagen zu erreichen. Werbeausleger werden von den Passanten schon von weither gesehen. In den letzten Jahrzehnten wurde diese Werbung immer größer und greller, sodass die einzelne Werbebotschaft nicht mehr wahrgenommen werden konnte. Hierin begründet sich die Forderung zur Beschränkung der Abmessungen auf ein einheitliches Maß. Werbung ist in jeder Handelslage ein notwendiges Mittel, Passanten und Kunden auf einzelne Geschäfte und Nutzungen aufmerksam zu machen. Zu viel Werbung erreicht aber genau das Gegenteil. Einzelne Hinweise sind nicht mehr wahrnehmbar und gehen in der Flut der immer WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 44 aufdringlicher werdenden Werbebotschaften unter. Das Erscheinungsbild des Ortes, die Qualität der Gebäude und des öffentlichen Raumes wird empfindlich gestört. Um einerseits die Wahrnehmbarkeit dessen was beworben wird zu erleichtern und andererseits eine qualitätsvolle Gestaltung des öffentlichen Raumes zu gewährleisten, sind gestalterische Hinweise notwendig. Zusätzlich soll die Auffindbarkeit von Läden durch gezielte und ansprechend gestaltete Werbung verbessert werden. 10.2 Gestaltungsansätze für Flachtransparente Flachtransparente sollten grundsätzlich parallel zur Fassade angebracht werden. Flachwerbungen sollten nur an der Stätte der Leistung angebracht werden. Material: Stein, auf den Putz aufgemalte Schriften, nicht glänzendes Metall, Kunststoff. Flachwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden. Flachwerbungen sollten nur aus Einzelbuchstaben oder zusammenhängenden Schriftzügen bestehen. Die Schriften sollten nicht höher als 45 cm sein. In Ausnahmefällen kann auch kastenförmige Flachwerbung zugelassen werden. Die Gesamtbreite der Flachwerbung sollte 60% der Gebäudelänge nicht überschreiten. Die maximale Breite einer Flachwerbung sollte 2,75 m betragen. Flachwerbung sollte nicht über zwei Geschosse reichen. Der Abstand aller Teile einer Flachwerbung zur Fassade sollte 0,50 m nicht überschreiten. Bei Leuchtwerbungen sollten nur durchscheinende Schriften und Symbole verwendet werden, die aus Einzelelementen angefertigt sind. Ebenso sind hinterleuchtete Einzelbuchstaben möglich. Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung und eine Auslegerwerbung beschränkt werden Vermieden werden sollte: Dachwerbung, Infoscreens, Blink- und Wechselbeleuchtung, grelle Farben, Abbildungen von Waren / Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen Diese Skizze verdeutlicht den Anbringungsort und die Größe von Flachwerbungen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 45 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 10.3 Gestaltungsansätze für Ausleger Die Anbringung von Auslegerwerbung sollte, wenn möglich, senkrecht zur Fassade geschehen. Auslegerwerbung sollte nur an der Stätte der Leistung angebracht werden. Metall oder schmiedeeiserne Ausleger sollten bevorzugt verwendet werden. Auslegerwerbungen sollten generell nur oberhalb der Fenster des Erdgeschosses und unterhalb der Fenster des ersten Obergeschosses angebracht werden. Die Ausleger sollten nicht breiter als 0,50 m und nicht höher als 0,90 m sein. Schmiedeeiserne Ausleger können ausnahmsweise breiter als 0,50 m sein. Der Abstand aller Teile eines Auslegers zur Außenwand des Gebäudes sollte nicht größer als 0,90 m sein. Sie sollten von der Gebäudeecke mindestens das Maß ihrer Auskragung als Abstand einhalten. Die Ausleger sollten 0,7 m von der Bordsteinkante entfernt sein. Die Unterkante der Ausleger sollte mind. 2,3 m über dem Gehweg liegen, in Straßenzügen ohne Gehsteig und ohne Sicherung durch Straßenmöblierung 3,50 m über Straßenniveau. Eine Anbringung oberhalb der Brüstung der Fenster des 1. Obergeschosses sollte vermieden werden. Die Höhe eines Werbeauslegers sollte zwei Stockwerke nicht überschreiten. Die Zahl der Werbeanlagen an den einzelnen Gebäuden sollte je Betrieb auf eine Flachwerbung und eine Auslegerwerbung beschränkt werden. Weitere Beschränkungen, die sich aus anderen, insbesondere straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen ergeben, bleiben unberührt. Die Anstrahlung von Auslegern sollte nur mit weißem Licht erfolgen. Vermieden werden sollten: Dachwerbung, Infoscreens, Blink- und Wechselbeleuchtung, grelle Farben, Abbildungen von Waren/Produkten, flächige Leuchtkästen, dauerhaft angebrachte Transparente bzw. Fahnen und animierte Werbungen Anbringungsort und Größe von Auslegern Schmiedeeiserner Ausleger am Neuen Schloss WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 10.4 46 Gestaltungsansätze für Werbetafeln, Werbeständer, Werbefahnen Als Werbetafeln, Werbereiter, Werbeständer und Werbefahnen gelten alle auf dem Boden stehende, selbsttragende und mobile Konstruktionen (Klappschilder, Hinweisschilder, Menütafeln etc.) die der Produktwerbung dienen. Werbefahnen oder andere Werbeelemente wie beispielsweise Luftfiguren oder Bogenfahnen sollten nicht verwendet werden. Pro Betriebsstätte sollte nur eine Werbetafel bzw. ein Werbeständer eingesetzt werden. Begrenzung der Größe einer Werbetafel bzw. eines Werbeständers (Höhe und Breite max. 80 cm). 10.5 Ein großflächiges Verkleben, Verhängen oder Streichen von Fenster- und Schaufensterflächen sollte auf die Dauer eines Umbaus oder einer Neudekoration beschränkt bleiben. Langfristig verklebte oder gestrichene Fenster stellen einen funktionalen Missstand dar und wirken aus diesem Grund auf Passanten abschreckend. Grundsätzlich sollen Schaufensterbeschriftungen nur einen untergeordneten Bereich des Schaufensters einnehmen und sind der Fensteraufteilung anzupassen. Grelle Farben sind zu vermeiden. 10.6 Gestaltungsansätze für die Plakatierung und die Beschriftung von Schaufenstern Gestaltungsansätze für Markisen Oberhalb von Schaufenstern können Markisen angebracht werden, um die Ware vor allzu starker Sonneneinstrahlung zu schützen. Sie sind jedoch der Fensterteilung anzupassen und dürfen keinesfalls historische Details der Fassadengestaltung verdecken. Markisen sind entsprechend der Schaufenster-, Fenster- und Türgliederung zu unterteilen Sie sollten an den Straßenfronten Elemente der Fassadengliederung wie Gesimse, Gewändelaibungen, historische Bauteile, Zeichen oder Inschriften nicht verdecken. Feststehende Markisen und Sonnenschutzanlagen sollten nicht mehr als 1 m vorkragen. Markisen sollten eine textilähnliche Oberfläche besitzen, glänzende Markisentücher sind zu vermeiden Die Farbe der Markise ist grundsätzlich dem Erscheinungsbild der jeweiligen Fassade anzupassen WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 47 Anhang: Denkmalschutz Die im Anhang aufgeführten Anwesen werden in der Denkmaltopografie des Landes Rheinland – Pfalz, Landkreis Mainz – Bingen aufgeführt. Für diese Anwesen gelten insbesondere bei An- und Umbau- sowie bei Modernisierungsmaßnahmen die besonderen Vorschriften des Denkmalschutzund –pflegegesetzes. Zone I: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Alsheimer Straße 5: Dreiseithof; barockes Fachwerkhaus, teilweise massiv, bezeichnet 1705, Wirtschaftsgebäude 19. Jahrhundert, Torpfosten, Gusseisen, zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts Alsheimer Straße 11: Dreiseithof mit Toranlage; klassizistisches Wohnhaus, datiert 1836; Wasserturm nach dem Vorbild italienischer Festungsbaukunst Alsheimer Straße 19: Homburger Hof; Dreiflügelanlage; barocker Mansardwalmdachbau, Mitte des 18. Jahrhunderts, Renaissancetorpfosten, bezeichnet 1671 Alsheimer Straße 21: Hofanlage, ehem. Essigfabrik, um 1970/80 Alsheimer Straße 22: zweieinhalbgeschossiger gründerzeitlicher Klinkerbau, Ende des 19. Jahrhunderts Alsheimer Straße 25: Katholische Kirche St. Victor; neuromanischer Bruchsteinsaal, 1844 Alsheimer Straße 27: evangelische Kleinkinderschule; eingeschossiger historisierender Putzbau, um 1900 Alsheimer Straße 29: ehemaliges Leininger Schloss; spätbarocker Mansardwalmdachbau, 1787 Bleichstraße 7: Hofanlage, bezeichnet 1830; eingeschossiges Wohnhaus, teilweise Fachwerk; hofseitig Wohnturm, im Kern spätmittelalterlicher, spätbarock überformt, 1754 bezeichnet Bleichstraße 12: ehemalige Synagoge, quadratischer Bau, Mitte des 19. Jahrhunderts; ehemaliges Mikwe (an) Bleichstraße 14: barockes Petrusrelief, bezeichnet 1754 Hauptstraße 21: Vierseithof, Ende 19. Jh. Hauptstraße 41: Hofanlage; Krüppelwalmdachbau, teilweise Fachwerk verschindelt, Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts Hauptstraße 42: ehemaliger Deutschherrenhof; Vierflügelanlage; spätbarocker Mansardwalmdachbau, bezeichnet 1786, Wirtschaftsgebäude zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts Hauptstraße 44: klassizistisches Wohnhaus, Anfang des 19. Jahrhunderts Hauptstraße 45/47: ehemaliges Neues Schloss; Mansardwalmdachbau, Mischformen Spätbarock/Frühklassizismus, 1787–89; Krüppelwalmdachscheuene, bezeichnet 1774; Gartenmauer 18. Jahrhundert Julianenstraße 33: Schule; klassizistischer Typenbau, um 1830 Julianenstraße 44: ehemaliger Hof der Neidhard von Gneisenau, eingeschossiger spätbarocker Mansardwalmdachbau, bezeichnet 1723, Scheune 19. Jahrhundert (zu) Kirchstraße 1: Scheune des ehem. Dalbergier Hofs, großvolumiger Kalkbruchsteinbau mit Krüppelwalmdach, bez. 1883 Kirchstraße 2: evangelisches Pfarrhaus; spätklassizistischer Kalkbruchsteinbau, 1859/60 Kirchstraße 3: ehemalige Dalbergische Zehntscheune; barock, 18. Jahrhundert Markt 1: ehemalige Schule; gründerzeitlicher Klinkerbau, 1891 Marktplatz 6: Evangelische Pfarrkirche, ehemals St. Victor; romanische Doppelturmfassade, Südturm 1842 erneuert, Architekt Ignaz Opfermann; barocker Saalbau, 1681–84; am Chor spätestgotisches Portal, bezeichnet 1610; romanische Spolie Mittelstraße 14: Villa, Neurenaissance, Ende des 19. Jahrhunderts WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200 Gestaltfibel: Ortsgemeinde Guntersblum 48 Zone II: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. Am Julianenbrunnen 8: Wohn- und ehemaliges Kelterhaus; nachbarocker Krüppelwalmdachbau, teilweise Fachwerk, bezeichnet 1814 und 1817 (gegenüber) Am Julianenbrunnen 8: Julianenbrunnen; bezeichnet 1608 und 1838 (bei) Eimsheimer Straße 36: Erbes- oder Erbsenbrunnen; erwähnt seit 1655 Julianenstraße 2: Wohn- und Kelterhaus, Krüppelwalmdachbau, frühes 18. Jahrhundert Kellerweg 5: tonnengewölbter Erdkeller mit Stichbogenportal, spätes 18. Jahrhundert (unterhalb) Kellerweg 9: tonnengewölbter Erdkeller, bez. 1785 (zu) Kellerweg 10: spätklassizistisches turmartiges Gartenhaus mit Zeltdach und Kelleranlage, um 1860/70 Kellerweg 12: Kelterhaus, Kalkbruchsteinbau mit Rundbogenöffnungen, um 1880/90, rückwärtig ausspringend „Kellerstübchen“, Weinkeller bez. 1815 Kellerweg 20: ehemalige Weinprobierstube mit originaler Innenausstattung, 1887, über tonnengewölbten Weinkellern Kellerweg 22 / 24: Doppelkelterhaus; Kalksteinquaderbau, rückwärtig zweigesch. „Kelterstübchen“, 1896 (bei) Kellerweg 27: tonnengewölbter Erdkeller, bez. 1600 Kellerweg 31-57 (ungerade Nrn.), 34-58 (gerade Nrn.), Am Julianenbrunnen 8, Julianenstraße1, 2-6 (gerade Nrn.) (Denkmalzone): Abschnitt des rund 1 km langen Kellerwegs, in dem der gewachsene Charakter mit Kellern und vielfältigen Kelterhaustypen des 18. – 20. Jh. Am anschaulichsten erfahrbar ist; beachtenswert die geschlossenen Reihen von Kelterhäusern in Giebelstellung (nr. 43-49); im südlichen Teil stark eingetiefte, von Stützmauern eingefasste und durch Treppen erschlossene Platzanlage um den seit 1472 bezeugten Julianenbrunnen mit hundertjähriger Platane; in Rheinland-Pfalz einzigartiges Ensemble und hochrangiges Zeugnis der rheinhessischen Weinbaugeschichte Kellerweg 53: Villa, teilweise Fachwerk, um 1900 Ölmühlstraße 9 / 11: ehem. „Polyscher Hof“, mehrflügelige Anlage; spätbarocke Baugruppe mit Herrenhaus,Stalltrakt, Doppelscheune, 19.Jh., und Mühlengebäude mit Fachwerk und Krüppelwalmdach, Mitte 18. Jh. WSW & Partner GmbH - Hertelsbrunnenring 20 - 67657 Kaiserslautern - Tel. (0631) 3423-0 - Fax (0631) 3423-200