Fakultät für Architektur Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft Fachgebiet Stadtquartiersplanung PRAKTIKANTENAMT Englerstraße 11, Geb. 11.40, Raum 016 76131 Karlsruhe Institut Entwerfen von Stadt und Landschaft | Fachgebiet Stadtquartiersplanung KIT-Campus Süd | Postfach 6980 | 76128 Karlsruhe Bearbeiterin: Maria Schweitzer Telefon: Fax: E-Mail: Web: +49 721 608- 2181 +49 721 608- 6270 [email protected] www.archit.uni-karlsruhe.de www.stqp.uni-karlsruhe.de Datum: Januar 2013 Merkblatt zur praktischen Tätigkeit Studiengang Architektur Bachelor _ 5. + 6. Semester Eine Befreiung von den Studiengebühren für eine praktische Tätigkeit ist nicht möglich, da es sich nicht um ein Pflichtpraktikum handelt. Abgeraten wird vorerst von einem Praxissemester, empfohlen wird ein Praktikum nach dem 6. Semester. 5. Semester / 6. Semester Pflichtfach, 1 ECT Schlüsselqualifikation House of Competence 5. Semester / 6. Semester Wahlpflichtfach, 5 ECT praktische Tätigkeit in einem Büro für Architektur, Städtebau, Landschaftsarchitektur oder adäquates Amt, auch Projektentwicklung, abgeleistet werden (150 Stunden) = Anerkennungsverbuchung über Praktikantenamt oder House of Competence oder Werkstattkurse Metall‐ oder Holzbau Fotowerkstatt Modellwerkstatt Druckwerkstatt AUSWERTUNGSBOGEN (Bitte unbedingt beachten!) Die ausgefüllte Seite 1 des Auswertungsbogens ist vor Beginn der praktischen Tätigkeit dem Praktikantenamt vorzulegen, Seite 2 und 3 sind nach Beendigung der praktischen Tätigkeit im Praktikantenamt abzugeben. DATENBANK Auf der Homepage der Fakultät für Architektur finden Sie Adressen bekannter Praktikastellen und deren Bewertung. Datenbank: http://www.arch.kit.edu/studium‐und‐lehre/praktikum‐portal.php BEURLAUBUNG FÜR EIN FREIWILLIGES PRAKTIKUMSSEMESTER Eine Beurlaubung über das Studienbüro für ein freiwilliges Praktikumssemester ist möglich; Urlaubsantrag und Bescheinigung des Architekturbüros sind dem Praktikantenamt vorzulegen; Genehmigung durch das Praktikantenamt. Name des Studierenden ist beim Praktikantenamt zu erfassen. Praktika in EU‐Ländern Die Absolvierung eines freiwilligen Praktikums in einem EU‐Land wird durch ERASMUS‐PLACEMENTS gefördert. Die administrative Abwicklung der ERASMUS‐PLACEMENTS erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der KOOR‐BEST, der zentralen Koordinierungsstelle für die praktischen Studiensemester in Baden‐Württemberg, die ihren Sitz an der Hochschule Karlsruhe – Technik und Wirtschaft hat (www.hs‐karlsruhe.de). Ihr Ansprechpartner für die Abwicklung der ERASMUS‐PRAKTIKA an unserer Fakultät ist das Praktikantenamt.