LASTENHEFT FÜR DEN BIM-WETTBEWERB 2017 I- EINLEITUNG II- BESCHREIBUNG DES STANDORTS III- IV- 1- Beschreibung 2- Informationen zum Standort GRUNDLAGEN DES PROJEKTDESIGNS 1- Programm 2- Architektonische, urbane und landschaftliche Anforderungen 3- Technische Anforderungen, BIM-Modell ZU LIEFERNDE LEISTUNGEN 1- Fristen 2- Vorgaben 3- Sprachen 4- Darstellungen V- TERMINE VI- DOTIERUNG VII- KONTAKT VIII- ANHÄNGE 1- Bereich 2- Definition 3- Schema zur Erschließung und Planung (OAP) 4- Auszug aus den Regelungen des lokales Städtebauplans (PLU) I. EINLEITUNG Ziel des BIM-Wettbewerbs 2017 ist die Förderung der unumgänglichen Arbeitsmethode BIM. Zudem soll der Anlass für pädagogische Zwecke genutzt werden: es sind – vor allem – die Industriekonzerne und die großen Bauunternehmen, die die Architekten und Architekturstudenten dabei begleiten, sich BIM-Kenntnisse anzueignen. II. BESCHREIBUNG DES STANDORTS 1. Beschreibung Der Standort – mit einer Fläche von 2,3 Hektarn – befindet sich in der Gemeinde Saint-Prix (95). Es handelt sich um den Bereich an der Kreuzung an der Rue d’Ermont mit der Avenue Général Leclerc. Das urbane Gewebe ist hier locker, überwiegend bebaut von einzelnen Wohn- und Geschäftsgebäuden. Somit befinden sich die Gebäude hinter der Straßenanbindung und von den Grundstücksgrenzen entfernt, eine wenig charakteristische Morphologie für zentrale Viertel (im historischen Zentrum sind die Gebäude in Reihen angeordnet und an die Straßen angebunden). Inmitten dieser Einzelhausstruktur befindet sich das Einkaufszentrum E. Leclerc, ein niedriges Gebäude mit großem Umriss, umgeben von großen Parkflächen. Das Ergebnis ist ein Platz, der Belebung braucht, zwar sind die Geschäfte und Aktivitäten stark konzentriert, doch mangelt es an Strukturierung und urbaner Kohärenz: öffentliche Räume bestehen hier nur aus Straßen und Parkplätzen, es fehlen öffentliche Plätze, die Bautypen sind nicht dicht und können dem öffentlichen Raum keine Struktur verleihen. Auf dem Standort befinden sich mehrere architektonisch interessante Gebäude, vor allem das als „Gros Noyer“ bekannte Gebäude an der Anbindung zur Avenue du Général Leclerc, oder auch die Kapelle Notre Dame in der Vallée rue d’Ermont. Der Charakter der Umgebung des Standorts ist geprägt von einer Pavillonarchitektur von Wohnhäusern, die relativ weit voneinander entfernt stehen. Diese Wohnhäuser besitzen geneigte Dächer (meist doppelt geneigt) und haben ein recht kompaktes Volumen. Häufig verwendete Baumaterialien sind weißer Putz, Stein, Fliesen, seltener Schiefer. 2. Informationen zum Standort Der Standort hat eine Fläche von 23.240m². Seine Grundfläche ist unten zu sehen: III. GRUNDLAGEN DES PROJEKTDESIGNS 1. Programm 2017 bietet der BIM-Wettbewerb den Kandidaten die Möglichkeit, sich Gedanken über die Innenstadt der Gemeinde Saint-Prix zu machen. Die Kandidaten müssen ein digitales Modell mehrerer Wohn- und Geschäftsgebäude erstellen (siehe „Architektonischer Teil“ unten), die sich in ein größeres Projekt zur Gestaltung eines neuen Stadtzentrums einfügen (siehe „Urbaner und landschaftlicher Teil“ unten). Das Gesamtprojekt muss Folgendes umfassen: - 150 Wohnungen; - Geschäfte; - Anlagen; - Parkplätze; - Öffentliche Räume für Fußgänger; - Ein kleiner öffentlicher Platz. Für den architektonischen Teil soll ein informiertes digitales Modell entworfen werden. Dieses soll Wohnungen und Geschäfte umfassen. Die Baufläche beträgt etwa 15.000 m² Grundfläche (12 000m² Wohnungen und damit verbundene Räume + 3.000 m² Geschäfte) auf dem für das Projekt vorgesehenen Gebiet (2,3 ha). Der urbane und landschaftliche Teil besteht aus einer Überlegung zur Erschließung der neuen Innenstadt von Saint-Prix (Anlagen, öffentliche Plätze, verschiedene Verkehrswege), die im Wesentlichen aus allgemeinen Perspektiven und im Baumassenplan sichtbar sein sollen. Das Gesamtprojekt muss die urbane Funktion des Viertels verbessern. Im lokalen Städtebauplan (PLU) teilt sich diese künftige Innenstadt in zwei Bereiche auf: einen zu beachtenden Bereich und ein Schema zur Erschließung und Planung (OAP) (siehe Definitionen im Anhang) (siehe OAP-Schema im Anhang). Diese Innenstadt wird gemäß der PLU-Regelung in die Zone UAc eingeordnet (siehe Auszug der Regelung im Anhang). A. Architektonischer Teil a) Wohnhäuser 150 Wohneinheiten müssen im Inneren des Projekts vorhanden sein. Diese sind in verschiedene Typen und Größen aufgeteilt, gemäß der folgenden Tabelle: TYPOLOGIE PROZENTSATZ DURCHANZAHL DER (%) SCHNITTLICHE WOHNUNGEN WOHNFLÄCHE T1 10 20 15 T2 35 40 52 T3 35 60 53 T4 10 80 15 T5 10 100 15 GESAMT 100 150 GESAMTWOHNFLÄCHE (M²) 300 2080 3180 1200 1500 8260 Die Gesamtfläche der Wohnungen und damit verbundenen Flächen wird auf etwa 12.000 m² geschätzt. Dort, wo sich in den Gebäuden Wohnflächen befinden, müssen öffentliche Bereiche geschaffen werden, die für die Wohnanlage erforderlich sind: - Eine oder mehrere Mülltonnen vor Ort, - Ein Raum, der für den Hausmeister vorgesehen ist, - Ein oder mehrere Abstellräume für Kinderwagen, separat oder zusammen mit einem Abstellraum für Fahrräder, - Technische Einrichtungen, die die Regulierung der Energie und des Wassers der Gebäude ermöglich, - Eventuelle Grünflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung für die Wohnanlage, - Räume, die für neue Möglichkeiten des Wohnens und Lebens in gemeinsamen Räumen geeignet sind, - Parkplätze, idealerweise unterirdisch, müssen entsprechend dem Bedarf der Bewohner vorhanden sein. b) Läden Die Läden sollen der neuen Innenstadt Dynamik verleihen. Sie sollen vielfältig sein und den Bedarf der Anwohner decken (Nahversorgung). Am Standort gibt es bereits eine gewisse Anzahl an Läden und Dienstleistern. Diese müssen also neu einbezogen werden, um das Leben im Viertel zu erhalten: - Bäckerei - Apotheke - Bank - Friseursalon - Autowerkstatt - Restaurant - Ärzte - Tierärzte - Physiotherapeuten Um den Standortvorteil dynamischer zu nutzen, wird stark empfohlen, zudem Folgendes einzubeziehen: - Einen Tabak-/Zeitschriftenladen. - Ein Café/eine Bar. Diese nicht vollständige Liste kann durch weitere Läden ergänzt werden. Die Läden sollten idealerweise im Erdgeschoss liegen, damit sie einfach zugänglich sind und Distanz zu den Teilen des Programms schaffen können, die für die privatere Nutzung vorgesehen sind, die Wohnungen. Diese sind als Ziel mehr oder weniger stark an den kleinen öffentlichen Platz angebunden und sollten je nach Funktion für Fußgänger oder Kraftfahrzeuge zugänglich sein. Die Fläche der Läden wird auf etwa 3.000 m² geschätzt, kann aber je nach den Ambitionen des Projekts verringert oder vergrößert werden. B. Urbaner und landschaftlicher Teil a) Kleiner öffentlicher Platz Der Platz muss die Bedürfnisse der neuen Innenstadt von Saint-Prix erfüllen. Er soll den Saint-Prissiens Raum für gemeinsame Unternehmungen und Treffen bieten. Er muss Platz für Bauanschlüsse, städtische Werbung, Wasserwirtschaft, begehbare oder nicht begehbare Grünflächen usw. bieten. b) Anlagen Bei der/den Anlagen muss der Charakter des Ortes bedacht werden, sowie wie diese sich am Standort einfügen und ihre programmatische Kohärenz. Hauptsächlich werden Projekte nach den Perspektiven bewertet, die die Teilnehmer erzielt haben. Das Programm bleibt diesbezüglich unbestimmt und frei für Vorschläge für die dynamische und aktive Gestaltung dieser neuen Innenstadt. Da in der Gemeinde bereits zahlreiche Anlagen, vor allem Sportanlagen, vorhanden sind, gilt es, den tatsächlichen Bedarf der Anwohner zu decken, und eine Dopplung bereits existierender Programme zu vermeiden. Je nach Funktion können die Anlagen sich direkt an die Anwohner vor Ort oder allgemeiner an die Saint-Prissiens richten. 2. Architektonische, urbane und landschaftliche Anforderungen A. Anforderungen der Jury – Bewertungskriterien Die Jury wird sich aus Architekten, Persönlichkeiten aus der BIM-Welt und Sponsoren zusammensetzen: Bertrand Delcambre, Vorsitzender des Plan Transition Numérique dans le Bâtiment; Pierre Mit, Vorsitzender von Mediaconstruct und Mitglied im Ausschuss des Plan de transition Numérique dans le Bâtiment; Jacques Lévy Bencheton, BIM-Projektmanagement-Experte bei der Sightline Group und teilhabender Architekt & BIM-Manager bei der Agentur Brunet Saunier Hélène Alonso, Marketingverantwortliche bei Sika; Nicolas Land, Verantwortlicher Architekt der Agentur Louis Paillard Architektur und Urban Design; Jérôme Bonnet, BIM-Konzern-Manager für AIA-Teilhaber; Éric Lebègue, Verantwortlich für CSTB InformationstechnologienPartnerschaften; Itaï Cellier, Architekt, Gründer und Geschäftsführer bei Polantis Die von den Teilnehmern eingereichten Arbeiten werden nach diesen 4 Kriterien bewertet: - Die Einhaltung des Programms und der Anforderungen der Stadt; - Der architektonischen Qualität und dem Können bei der Integration des Projekts in den Standort; - Der Einhaltung und dem Nachweis der BIM-Methodologie; - Der Integration der Sponsoren-Produkte in das digitale Modell. B. Architektur Das Projekt sollte die folgenden architektonischen Aspekte berücksichtigen: - Das Bauprojekt muss die direkte Umgebung berücksichtigen, indem es diese integriert und einen Dialog mit dem bereits Bestehenden eingeht; - Die Architektur sollte mit den Referenzpunkten übereinstimmen, wie dem Gebäude „Gros Noyer“ (siehe unten), den historischen Charakter der Stadt sowie des Gebäudes „Hélène de Mongeroult“ mit einer moderneren Architektur widerspiegeln (siehe unten). Soweit es möglich ist, sollte sich an der architektonischen Sprache dieser Gebäude orientiert oder diese neu interpretiert und dem Projekt zugleich eine eigene Identität verliehen werden. Le Gros Noyer Hélène de Mongeroult - Die Gebäudehöhen dürfen drei Stockwerke + Dachgeschosse nicht überschreiten - Ein offener architektonischer Stil, der visuelle und physische Durchgänge ermöglicht, wird bevorzugt. Zur Bereicherung des Projekts und zur Vermeidung von zu kompakter und monotoner Architektur können Erdbauarbeiten, Nivellierung, Erdaushübe, Erdaufschüttungen, Auffüllungen/Leerungen eingesetzt werden. C. Urban Design und Landschaft Das Projektdesign wird den Fokus legen auf: - Die Optimierung der Bodenressourcen; - Die qualitative Behandlung der Außenbereiche, Begrenzungen (Übergänge zwischen bebauten/nicht bebauten Bereichen und Übergänge zwischen öffentlichen/privaten Räumen) sowie Parkplätze. Der Umgestaltung des Standorts wird Folgendes ermöglichen: - Die Einrichtung eines öffentlichen Raumes zur gemeinsamen Nutzung, im Herzen des Sektors; - Die Integration einer landschaftlich gestalteten Fläche inmitten dieses öffentlichen Platzes; - Die Anlegung bepflanzter Boulevards, vor allem entlang der Avenue Général Leclerc und entlang der neuen Fußgängerachse, die zwischen der Rue d’Ermont und der Rue Albert 1er eingerichtet wird, und die Anbindung des Freizeitraums des Tals, der viele Grünflächen umfasst; - Die Aufwertung der Straße der Kapelle Notre Dame im Tal; - Der Erhalt der Gebäude, die in den Bilddokumenten der Regulierung als von architektonischem Interesse genannt wurden (siehe Gebäude „Gros Noyer“ und „Hélène de Mongeroult“; - Die Optimierung der Verkehrswege für Fußgänger, Radfahrer, den Zugang zum Bus (vor allem die Haltestelle „Général Leclerc“). D. Umwelt Ziel des Projekts soll es sein, folgendermaßen eine gesunde Lebensumgebung zu schaffen: - Verstärkung/Einrichtung eines Grünzugs (Straßenbäume, landschaftlich gepflegte Flächen) und eines Wasserwegs (Wasserwirtschaft); - Die Gebäude sollten gemäß den Standards der nachhaltigen Entwicklung errichtet werden; - Innovative Techniken, um sicherzustellen, dass der Komfort der Anwohner und Nutzer beachtet wird. 3. Technische Anforderungen, BIM-Modell A. Obligatorische Grundinformationen Da der BIM-Wettbewerb das Ziel verfolgt, ein informiertes digitales Modell zu erstellen und insbesondere die gelungene Umsetzung und die gute Nutzung der Möglichkeiten, die BIM bietet, zu bewerten, werden die Kandidaten gebeten, eine gewisse Anzahl an Nomenklaturen/quantitativer Informationen über die folgenden Posten anzugeben: Posten-Nr. Name Posten 01. Posten 02. Posten 03. Posten 04. Rohbau, Abbruch, Mauerwerk Bedachung – Abdichtung - Beschichtung Vertäfelung – Isolation – Zwischendecke Außenholzwerk – Innenholzwerk Klimatechnik - Starkstrom / Schwachstrom – Hausautomatisierung Klempnerarbeit Schlösser – Metallverarbeitung Malerarbeiten – Bodenbelag Posten 05. Posten 06. Posten 07. Posten 08. Eine Nomenklatur der Zimmer ist ebenfalls erforderlich. Siehe Informations-Datenbank, die in den zu liefernden Leistungen enthalten sein muss. B. Integration der Sponsorenobjekte Lumicène Akzonobel La Toulousaine Reckli Horizal Lafarge Coferming Isover Placo Weber Velux Sika 10 % der Wohnungen 500 m² 10 m 500 m² der Fassade 100 m 100 m 10 Objekte 50 m 50 m 20 m 20 % 1000 m² Sika: http://www.polantis.com/sika Velux: http://www.polantis.com/velux Lafarge France: http://www.polantis.com/lafarge Coferming: http://www.polantis.com/coferming Lumicène: http://www.polantis.com/lumicene La Toulousaine: https://www.polantis.com/la%20toulousaine Reckli: http://www.polantis.com/reckli Isover: http://www.polantis.com/fr/isover Placo: http://www.polantis.com/fr/placo Weber: http://www.polantis.com/fr/weber AkzoNobel: http://www.polantis.com/akzonobel Horizal: http://www.polantis.com/horizal IV. ZU LIEFERNDE LEISTUNGEN 1. Fristen: Einsendungen müssen bis zum 15. März 2017 Mitternacht (Pariser Zeit) per wetransfer an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden 2. Vorgaben: Die Nichteinhaltung der unten genannten detaillierten Vorgaben kann gegebenenfalls und nach Entscheidung der Jury zum automatischen Ausschluss eines Teams führen. Ebenso ist es den Kandidaten strikt untersagt, Elemente des Projekts (darunter visuelle Elemente, Modelle, digitale Modelle, Absichtserklärungen) vor der Bekanntgabe der Namen der Gewinner am Abend der Preisverleihung zu veröffentlichen. Die Anonymität muss gewahrt werden, erforderliche Vermerke müssen gemacht werden. Der Titel des Projekts sollte auf den Panels und dem Erklärungsvermerk angegeben werden. Bei der Registrierung wird ein Code zugeteilt. Die Jury wird das Projekt anhand des Codes identifizieren. 3. Sprachen: Die Ebenen und der Erklärungsvermerk müssen auf Französisch oder Englisch verfasst werden. 4. Darstellungen: 2 Ebenen in A0 1 Absichtserklärung zum Projekt 1 digitales Modell im IFC-Format 1 zu vervollständige „Informations”-Datenbank (basierend auf der gelieferten Matrix) A. Details 2 Ebenen in A0 : Bitte beachten Sie: Die Kandidaten müssen sicherstellen, dass die PDF-Dateien nicht zu groß sind, sie dürfen 10 MB pro Ebene nicht überschreiten. 2 horizontale Ebenen in A0 - Die erste Ebene soll aus den folgenden grafischen Illustrationen bestehen: Baumassenplan, axonometrische Ansicht(en) des Projekts, Übersichtsplan/-pläne, Aufriss(e) und Schnitt(e) - Die zweite Ebene setzt sich aus vier Bildern des Projekts zusammen (Synthese, Darstellung oder Collage). Eine der Ansichten zeigt das Projekt für die Innenstadt in seiner Gesamtheit. Alle grafischen und Präsentationsdokumenten müssen einen grafischen Maßstab besitzen. Die Ausrichtung muss auf allen Plänen angegeben werden. Technische Spezifikationen: PDF-Format; A0 horizontal: L 1189 mm x H 842 mm Auflösung: 150 dpi In der oberen linken Ecke: Eine Box von L 60 mm + H 40 mm, die den Code enthält, den die Kandidaten bei der Registrierung des Teams erhalten haben. In der oberen rechten Ecke: Nummerierung von 1 bis 2; Die Platzierung des Titels des Vorschlags und die Formatierung der Seite kann der Kandidat frei entscheiden. Es obliegt der Verantwortung jedes Kandidaten oder Kandidatenteams, sicherzustellen, dass die grafische Darstellung seines/ihres Projekt die mühelose Wiederverwendung in weiteren Publikationen ermöglicht. B. Details zur Absichtserklärung: 1 Absichtserklärung im A4-Format. Ein Text mit 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), der den Inhalt des Projekts präsentiert und dabei den innovativen Charakter des vorgeschlagenen Programms, den BIM-Einsatz im Unternehmen und das Projekt für das übrige Gebiet hervorhebt. Technische Spezifikationen: PDF-Format; A4: L 297 mm x H 210 mm In der oberen linken Ecke der Seite: Eine Box mit L 60 mm x H 40 mm, die die Registrierungsnummer enthält. C. Details zum digitalen Modell: Detaillierungsgrad (LOD) : 200. IFC-Format obligatorisch. D. Details zur „Informations“-Datenbank Eine „Informations”-Datenbank im .xls-Format soll die gelieferte Matrix ergänzen. Es ist überaus wichtig, dass diese Informations-Datenbank vollständig ausgefüllt wird, damit die Jury die Qualität des Modells, die Leistungen des Gebäudes und das Verständnis der BIM-Methodologie analysieren kann. V- TERMINE - Offizieller Beginn des Wettbewerbs und Registrierungseröffnung: 17. Oktober 2016. - Registrierungsende: 5. März 2017 um Mitternacht. - Einsendung des Projekts: 15. März 2017 bis Mitternacht. - Vorauswahl der Dateien und Verifizierung der Daten, die von CSTB in die engere Wahl genommen werden, Weiterleitung der Dateien an die Jury zur Konsultation und Fällung der endgültigen Entscheidungen: 16. bis 22. März 2017 - Abend der Preisbekanntgabe: 27. April 2017. VI- DOTIERUNG Das Gewinnerprojekt wird mit einem Preis in Höhe 10.000 € ausgezeichnet. Das zweitplatzierte Projekt erhält 5.000 €. Das drittplatzierte Projekt erhält 2.500 €. Die 3 Gewinnerteams erhalten jeweils 1 Werk „BIM & Digitale Modelle“ (EyrollesAusgabe – CSTB) Zudem erhalten die 3 Gewinner-Teams jeweils 1-mal die Software FinalCAD. VII- KONTAKT Manon Roger - Marketing und Kommunikation 01 42 64 07 02 - [email protected] ANHANGE 1. BEREICH 2. DEFINITIONEN Definition des zu beachtenden Bereichs: Artikel L. 123-2 a) des Gesetzes für Städtebau sieht vor, dass: „In urbanen oder zu urbanisierenden Zonen der lokale Städtebauplan Auflagen erlassen kann, die: a) Im Falle einer konkreten Begründung in einem festgelegten Umkreis und für eine Dauer von höchstens fünf Jahren den Bau oder die Einrichtung von Objekten verbieten, die eine in den Regeln festgelegte Schwelle übersteigen, in der Erwartung, dass die Gemeinde ein anhängiges umfassendes Erschließungsprojekt genehmigt; Arbeiten mit dem Ziel der Anpassung oder Änderung des Bereichs, der Instandsetzung oder begrenzten Erweiterung der vorhandenen Konstruktionen werden trotzdem genehmigt.“ Definition des Schemas zur Erschließung und Planung (OAP): Das Schema zur Erschließung und Planung ist im Artikel L. 123-1 -4 des Gesetzes zum Städtebau festgehalten (geändert durch das Gesetz Nr. 2014-1545 vom 20. Dezember 2014 – Artikel 12): „In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Erschließungsprojekts und der nachhaltigen Entwicklung umfassen die Richtlinien für die Planung und Entwicklung die Bestimmungen über Planung, Wohnraum, Transport und Fortbewegung. 1. In Bezug auf die Planung können die Richtlinien die nötigen Handlungen und Vorgänge festlegen, um die Umwelt zu schützen, insbesondere den ökologischen Fortbestand, die Landschaften, die Zugänge zu den Städten und das Kulturerbe, gesundheitsschädliche Auswirkungen zu bekämpfen, die urbane Erneuerung zuzulassen und die Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen. Sie können funktionelle Diversität fördern, indem sie für Planungs-, Bau- oder Sanierungsmaßnahmen einen gewissen Prozentsatz dieser Maßnahmen für den Bau von Geschäften vorsehen. Sie können einen geschätzten Zeitplan für den Beginn der Urbanisierung der zu urbanisierenden Zonen und die Umsetzung der entsprechenden Anlagen enthalten. Sie können für Viertel oder Sektoren gelten, die aufgewertet, saniert, restrukturiert oder erschlossen werden müssen. Sie können die Form von Planungsschemata annehmen und die Haupteigenschaften der öffentlichen Straßen und Plätze detailliert angeben (…)“ Die juristische Wirkung dieser Schemata zur Erschließung und Planung ist im Artikel L. 123-5 des Städtebaus präzise beschrieben, der alle Arbeiten und Vorgänge reguliert, die mit den Richtlinien der Erschließung und ihren grafischen Dokumenten kompatibel sein müssen. BESTIMMUNGEN, DIE FÜR DIE UA-ZONE GELTEN Die Zone USA ist in fünf Sektoren unterteilt: UAa UAb UAc UAd und UAe. Der Sektor UAc umfasst: - Die Richtlinien für die Erschließung und Planung Nr. 1, 2 und 3, die in Teil Nr. 4 der PLU-Datei präsentiert und in den grafischen Dokumenten der Regulierung begrenzt werden. Bei der Belegung und Nutzung der Bodenfläche dieses Bereichs müssen die PLU-Regeln und die Richtlinien der OAP eingehalten werden; UA2. BELEGUNG UND NUTZUNG DER BODENFLÄCHE Alle Hausbauprogramme, die mehr als 12 Wohnungen enthalten, müssen mindestens 30 % Sozialwohnungen erhalten, hierfür ist die geltende Gesetzeslage ausschlaggebend. Bauten mit kommerzieller Nutzung, sofern sie sich im Erdgeschoss eines Gebäudes mit Wohnungen oder Büros in den Obergeschossen befinden und: - Deren Grundfläche 300 m² nicht übersteigt; - Die direkt von der Fassade aus Zugang zu diesen Wohnungen oder Büros bieten. Bauten, die für handwerkliche Aktivitäten bestimmt sind, sofern diese die Wohnung eines Handwerkers ergänzen, sich im Erdgeschoss befinden und: - Ihre Grundfläche 150 m² nicht übersteigt; - Störungen und Gefahren im Hinblick auf die aktuelle Umgebung der Zone, in der sie eingerichtet werden, zufriedenstellend verhindert werden können. UA3 - ZUGANG ZUGANG Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein Gebiet Zugang zu einer für Autos befahrbaren Straße bieten, die in gutem Zustand und mindestens 5 Meter breit ist. UA4 - FÜR ÖFFENTLICHE DIENSTE VORGESEHENE BEREICHE FÜR DEN HAUSMÜLL VORGESEHENE BEREICHE Die Abstellplätze und –bereiche für den Müll müssen öffentlich angebunden oder sollten über eine nutzbare Straße zugänglich sein. Bei Gebäuden, die 2 oder mehr Wohnungen enthalten sollen, sollten ein oder mehrere Räume für Haushaltsabfälle eingerichtet werden, einschließlich eine Mindestfläche von 10 m² für 10 Wohnungen. Diese Fläche erweitert sich pro 10 weitere Wohnungen jeweils um 4 m². In Gebäuden, die für die gemischte Nutzung von Aktivitäten und Wohnungen vorgesehen sind, muss ein Mülleimer vor Ort im Bereich der Aktivitäten aufgestellt werden. Die Größe dieses Bereichs richtet sich nach der Aktivität, die den meisten Müll verursacht. UA6 - ANORDNUNG ZU DEN STRASSEN UND ZUM ÖFFENTLICHEN ZUGANG Im Sektor UAc : Gebäude werden in der grafischen Vertiefung platziert, die im grafischen Dokument Nr. 5.2 der PLURegeln zu sehen ist, und zwar die ganze oder Teile der Gebäudefassade oder des Giebels, oder versetzt dahinter. Sollte keine grafische Vertiefung vorhanden sein, werden die Gebäude entlang der Straßen oder öffentlichen Zugänge platziert, dies gilt für die ganze oder Teile der Gebäudefassade oder des Giebels, oder versetzt dahinter. Bei einer versetzten Anordnung muss die Versetzung mindestens 3 Meter betragen. Gebäude und Installationen, die für öffentliche Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind, werden entlang der Straße oder einen Meter nach hinten versetzt platziert. UA7· ANORDNUNG ZU DEN GRUNDSTÜCKSGRENZEN Im Sektor UAc : Gebäude werden an einer der Grenzlinien platziert, die am Bereich für den öffentlichen Dienst (Straße oder öffentlicher Zugang) enden, oder versetzt dahinter. In Bezug auf die anderen Grenzlinien werden die Gebäude versetzt platziert. Bei einer versetzten Anordnung muss die Entfernungsmarge in Bezug auf alle anderen Grenzlinien mindestens der Höhe der Hälfte der Gebäudefassade (L=H/2) entsprechen, mindestens jedoch: - 3 Meter, wenn die Gebäudefassade eine Öffnung enthält; - 2,5 Meter, wenn es eine Blendfassade ist, die ein Innenfenster oder einen Eingang aufweist; Die Anlagen und Bauten, die für die öffentlichen Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind, werden an den Grenzlinien oder um mindestens 1 Meter nach hinten versetzt platziert, Die Anbauten an die Hauptgebäude werden an den Grenzlinien oder um mindestens 2,5 Meter nach hinten versetzt platziert. Die Entfernungsmarge für den Bau eines Außenpools beträgt mindestens 3,5 Meter von den Grenzlinien. UA8· ANORDNUNG DER GEBÄUDE NEBENEINANDER AUF EINEM GRUNDSTÜCK Es gibt keine festen Regeln für Anlagen und Bauten, die für die öffentliche Dienste nötig oder von öffentlichem Interesse sind. UA9. GRUNDFLÄCHE In den Sektoren UAa, UAb und UAc : Jegliche Grundflächen der Gebäude dürfen 50 % der Gesamtfläche des Gebäudes nicht überschreiten. In der gesamten Zone: Es gibt keine festen Regeln für: Bauten und Installationen, die für öffentlichem Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind. Den Grundriss eines Gebäudes, das zum Zeitpunkt der Zulassung der aktuellen PLU-Regeln bereits existierte, und die genehmigte Grundfläche überschreitet. UA10 - MAXIMALE HÖHE Die Höhe der Gebäude wird vom Erdboden bis zum höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, technische Anlagen, Schornsteine und andere Überbauten ausgenommen. Sollte das Gelände geneigt sind, wird die maximale Höhe vom Erdboden aus senkrecht bis zum höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, in 10-Meter-Abschnitten, gemäß des hier gezeigten Schemas. Im Sektor UAc : Die maximale Höhe der Gebäude ist festgelegt auf: 10 Meter bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung größer oder gleich 35° ist; 8 Meter bis zur Attika bei Terrassendächern oder bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung geringer als 35° ist. In den Sektoren, in denen die Planungsrichtlinien Nr.1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten, die im Dokument Nr. 4 der PLU-Akte enthalten und in den grafischen Dokumenten der Regeln dargestellt sind: Ist die maximale Höhe des Gebäudes festgelegt auf: 13 Meter bis zum Dachfirst bei Dächern mit einer Neigung von mehr oder gleich 35°; 11 Meter bis zur Attika bei Terrassendächern oder bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung weniger als 35° beträgt. In der gesamten Zone: Eine punktuelle Überschreitung der Höhe, die 10 % des Gebäudes nicht übersteigt, wird aus architektonischen Gründen erlaubt. Jegliche Erweiterung aufgrund einer Höhenerweiterung eines bestehenden Gebäudes wird im Einklang mit der urbanen Landschaft der Umgebung gestaltet. Die maximale Höhe von Anbauten, die separat vom Hauptgebäude sind, wird festgelegt auf: 4 Meter bis zum Dachfirst im Falle eines doppelt geneigten Daches mit einer Neigung von mehr oder gleich 35°; 2,5 Meter bis zur Attika im Falle eines Terrassendaches oder eines Daches mit einer Neigung von weniger als 35°. Direkt an den Grenzlinien ist die Höhe der Anbauten auf 2,3 Meter begrenzt. Wenn es mehr als zwei Gebäude gibt, die aneinander angrenzen oder nicht, muss die Höhe eines dieser Gebäude verglichen zum anderen keinen zu abrupten Höhenunterschied bewirken und sollte sich harmonisch in die Gesamtumgebung fügen. Die Höhe wird unter Vorbehalt ihres stimmigen Einfügens in die unmittelbare und entfernte Umgebung definiert. Die obigen Regeln gelten nicht für: Gebäude und Anlagen, die nötig für öffentliche Dienste oder von allgemeinem Interesse sind, sofern technische Vorgaben diese erfordern; Die Gestaltung und den Anbau eines vorhandenen Gebäudes, sofern seine Höhe unverändert bleibt. A11 - ÄUSSERE ASPEKTE UND GESTALTUNG 2 – GESTALTUNG DER UMLIEGENDEN GEBÄUDE Zäune In der gesamten Zone Bei Zäunen darf eine Gesamthöhe von 2 Metern nicht überschritten werden. Garagentore sollten vollflächig sein, in Holz- oder Metalloptik. In der gesamten Zone UA : Es gibt keine festen Regeln für Gebäude und Anlagen, die für die öffentliche Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind. UA12 - PARKPLÄTZE 1· GRUNDLAGEN: Parkplätze entsprechend des Bedarfs der Gebäude und Anlagen werden außerhalb der öffentlichen Straßen angelegt. Für jedes Gebäude und jede Anlage werden Parkplätze auf dem eigenen Gebiet der Anlage eingerichtet, gemäß den Normen, die in diesem Artikel genannt werden. Wenn der Genehmigungsinhaber oder Inhaber eines Zertifikats des Nichtwiderspruchs bezüglich einer vorherigen Erklärung diese Verpflichtungen nicht auf seinem eigenen Gebiet erfüllen kann, können die Bestimmungen des Artikels L. 123-1-12 des Gesetzes zum Städtebau gelten. Diese Regelungen gelten für alle Umbauten oder Änderungen der Nutzung mit oder ohne Erweiterung. Die durchschnittlich vorgesehene Parkplatzfläche beträgt 25 m² pro Parkplatz, Abstände eingeschlossen. Jeder Parkplatz auf einer öffentlichen Parkfläche muss die folgenden Mindestkriterien erfüllen: - Länge: 5 Meter - Breite: 2,50 Meter und 3,30 Meter bei Behindertenparkplätzen - Abstand: 6 x 2,50 Meter 2- ANZAHL DER PARKPLÄTZE Für Wohnungen vorgesehene Gebäude: Im OAP-Bereich Für Wohnungen mit mehr als 2 Zimmern müssen mindestens 2 Parkplätze eingeplant werden. Für Wohnungen mit weniger oder genau 2 Zimmern muss mindestens 1 Parkplatze eingeplant werden. Fahrradabstellplätze in Gebäuden, die für Wohnungen vorgesehen sind: Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwei Hauptzimmern muss eine Fläche von 0,75 m² pro Wohnung vorgesehen und eingeplant werden, mit einer Mindestfläche von 3 m². Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Hauptzimmern muss eine Fläche von 1,5 m² pro Wohnung vorgesehen und eingeplant werden, mit einer Mindestfläche von 3 m². Der Raum, der für das sichere Abstellen der Fahrräder vorgesehen ist, sollte abgeschlossen, überdacht und beleuchtet sein. Der Raum sollte direkt an die Straße oder an den Fahrradweg angeschlossen sein oder direkt in den Gang hinausführen, mit einer Rampe, die um maximal 12 % geneigt sein darf. Die Nutzung dieses Raums ist ausschließlich Fahrrädern vorbehalten. Für Geschäftsräume vorgesehene Gebäude: Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von weniger oder gleich 100 m² ist keine Regel festgelegt. Bei Gebäuden, deren Grundfläche zwischen 100 und 200 m² beträgt, müssen mindestens 2 Parkplätze geschaffen werden. Bei Gebäuden, deren Grundfläche größer oder gleich 200 m² beträgt, müssen mindestens 3 Parkplätze pro jeweils 50 m² Bodenfläche geschaffen werden. Fahrradabstellplätze: Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr 500 m² muss ein Bereich von jeweils einem Parkplatz für jeweils 10 Mitarbeiter für Fahrradabstellplätze reserviert und eingeplant werden. Der Raum Der Raum, der für das sichere Abstellen der Fahrräder vorgesehen ist, sollte abgeschlossen, überdacht und beleuchtet sein. Der Ort sollte direkt an die Straße oder an den Fahrradweg angeschlossen sein oder direkt in den Gang hinausführen, mit einer Rampe, die um maximal 12 % geneigt sein darf. Die Nutzung dieses Raums ist ausschließlich Fahrrädern vorbehalten. UA13 - FREIE FLÄCHEN - SPIEL- UND FREIZEITFLÄCHEN - BEPFLANZUNG 1- FREIE FLÄCHEN: In den Sektoren UAa und UAc : Die freien Flächen müssen mindestens 10 % der Gesamtimmobilie ausmachen. Die bepflanzten Flächen müssen mindestens 30 % der Gesamtimmobilie ausmachen. Diese Regeln gelten nicht für Gebäude, die für Läden, Büros und handwerkliche Tätigkeiten errichtet werden. In den Sektoren, in denen die Planungsrichtlinien Nr.1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten, die im Dokument Nr. 4 der PLU-Akte enthalten und in den grafischen Dokumenten der Regeln dargestellt sind: Dort müssen die Grundregeln zur Einrichtung landschaftlich gestalteter Bereich und öffentlicher Plätze gemäß den Planungsschemata zwingend eingehalten werden. 2- BEPFLANZUNG: In der gesamten Zone: Offene, nicht bebaute Flächen, auf denen sich keine Parkplätze oder Spiel- und Freizeitflächen befinden, müssen zu mindestens 70 % ihrer Fläche bepflanzt werden und auf diesen muss auf jeweils 50 m² mindestens ein hoher Baum stehen. Bepflanzungen, die bereits vor Erteilung der Baugenehmigung vorhanden sind und sich außerhalb der Bodenfläche des Bauprojekts befinden, werden erhalten oder durch einheimische Bepflanzungen ersetzt, die an die bioklimatischen Bedingungen angepasst sind, dabei muss ihre Zahl und Grundfläche mindestens der zuvor vorhandenen entsprechen. Bei Parkflächen, die mehr als vier Parkplätze umfassen, muss pro 50 m² Fläche, die von dieser Nutzung betroffen ist, jeweils mindestens ein hoher Baum gepflanzt werden.