LASTENHEFT FÜR DEN BIM

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LASTENHEFT FÜR DEN BIM-WETTBEWERB 2017
I-
EINLEITUNG
II-
BESCHREIBUNG DES STANDORTS
III-
IV-
1-
Beschreibung
2-
Informationen zum Standort
GRUNDLAGEN DES PROJEKTDESIGNS
1-
Programm
2-
Architektonische, urbane und landschaftliche Anforderungen
3-
Technische Anforderungen, BIM-Modell
ZU LIEFERNDE LEISTUNGEN
1-
Fristen
2-
Vorgaben
3-
Sprachen
4-
Darstellungen
V-
TERMINE
VI-
DOTIERUNG
VII-
KONTAKT
VIII-
ANHÄNGE
1-
Bereich
2-
Definition
3-
Schema zur Erschließung und Planung (OAP)
4-
Auszug aus den Regelungen des lokales Städtebauplans (PLU)
I.
EINLEITUNG
Ziel des BIM-Wettbewerbs 2017 ist die Förderung der unumgänglichen
Arbeitsmethode BIM.
Zudem soll der Anlass für pädagogische Zwecke genutzt werden: es sind – vor allem
– die Industriekonzerne und die großen Bauunternehmen, die die Architekten und
Architekturstudenten dabei begleiten, sich BIM-Kenntnisse anzueignen.
II.
BESCHREIBUNG DES STANDORTS
1. Beschreibung
Der Standort – mit einer Fläche von 2,3 Hektarn – befindet sich in der Gemeinde
Saint-Prix (95). Es handelt sich um den Bereich an der Kreuzung an der Rue
d’Ermont mit der Avenue Général Leclerc. Das urbane Gewebe ist hier locker,
überwiegend bebaut von einzelnen Wohn- und Geschäftsgebäuden.
Somit befinden sich die Gebäude hinter der Straßenanbindung und von den
Grundstücksgrenzen entfernt, eine wenig charakteristische Morphologie für zentrale
Viertel (im historischen Zentrum sind die Gebäude in Reihen angeordnet und an die
Straßen angebunden).
Inmitten dieser Einzelhausstruktur befindet sich das Einkaufszentrum E. Leclerc, ein
niedriges Gebäude mit großem Umriss, umgeben von großen Parkflächen.
Das Ergebnis ist ein Platz, der Belebung braucht, zwar sind die Geschäfte und
Aktivitäten stark konzentriert, doch mangelt es an Strukturierung und urbaner
Kohärenz: öffentliche Räume bestehen hier nur aus Straßen und Parkplätzen, es
fehlen öffentliche Plätze, die Bautypen sind nicht dicht und können dem öffentlichen
Raum keine Struktur verleihen.
Auf dem Standort befinden sich mehrere architektonisch interessante Gebäude, vor
allem das als „Gros Noyer“ bekannte Gebäude an der Anbindung zur Avenue du
Général Leclerc, oder auch die Kapelle Notre Dame in der Vallée rue d’Ermont.
Der Charakter der Umgebung des Standorts ist geprägt von einer Pavillonarchitektur
von Wohnhäusern, die relativ weit voneinander entfernt stehen. Diese Wohnhäuser
besitzen geneigte Dächer (meist doppelt geneigt) und haben ein recht kompaktes
Volumen. Häufig verwendete Baumaterialien sind weißer Putz, Stein, Fliesen,
seltener Schiefer.
2. Informationen zum Standort
Der Standort hat eine Fläche von 23.240m². Seine Grundfläche ist unten zu sehen:
III.
GRUNDLAGEN DES PROJEKTDESIGNS
1. Programm
2017 bietet der BIM-Wettbewerb den Kandidaten die Möglichkeit, sich Gedanken
über die Innenstadt der Gemeinde Saint-Prix zu machen.
Die Kandidaten müssen ein digitales Modell mehrerer Wohn- und Geschäftsgebäude
erstellen (siehe „Architektonischer Teil“ unten), die sich in ein größeres Projekt zur
Gestaltung eines neuen Stadtzentrums einfügen (siehe „Urbaner und
landschaftlicher Teil“ unten).
Das Gesamtprojekt muss Folgendes umfassen:
-
150 Wohnungen;
-
Geschäfte;
-
Anlagen;
-
Parkplätze;
-
Öffentliche Räume für Fußgänger;
-
Ein kleiner öffentlicher Platz.
Für den architektonischen Teil soll ein informiertes digitales Modell entworfen
werden. Dieses soll Wohnungen und Geschäfte umfassen. Die Baufläche beträgt
etwa 15.000 m² Grundfläche (12 000m² Wohnungen und damit verbundene Räume +
3.000 m² Geschäfte) auf dem für das Projekt vorgesehenen Gebiet (2,3 ha).
Der urbane und landschaftliche Teil besteht aus einer Überlegung zur
Erschließung der neuen Innenstadt von Saint-Prix (Anlagen, öffentliche Plätze,
verschiedene Verkehrswege), die im Wesentlichen aus allgemeinen Perspektiven
und im Baumassenplan sichtbar sein sollen.
Das Gesamtprojekt muss die urbane Funktion des Viertels verbessern.
Im lokalen Städtebauplan (PLU) teilt sich diese künftige Innenstadt in zwei Bereiche
auf: einen zu beachtenden Bereich und ein Schema zur Erschließung und Planung
(OAP) (siehe Definitionen im Anhang) (siehe OAP-Schema im Anhang). Diese
Innenstadt wird gemäß der PLU-Regelung in die Zone UAc eingeordnet (siehe
Auszug der Regelung im Anhang).
A. Architektonischer Teil
a) Wohnhäuser
150 Wohneinheiten müssen im Inneren des Projekts vorhanden sein. Diese sind in
verschiedene Typen und Größen aufgeteilt, gemäß der folgenden Tabelle:
TYPOLOGIE PROZENTSATZ
DURCHANZAHL DER
(%)
SCHNITTLICHE WOHNUNGEN
WOHNFLÄCHE
T1
10
20
15
T2
35
40
52
T3
35
60
53
T4
10
80
15
T5
10
100
15
GESAMT
100
150
GESAMTWOHNFLÄCHE (M²)
300
2080
3180
1200
1500
8260
Die Gesamtfläche der Wohnungen und damit verbundenen Flächen wird auf etwa
12.000 m² geschätzt.
Dort, wo sich in den Gebäuden Wohnflächen befinden, müssen öffentliche Bereiche
geschaffen werden, die für die Wohnanlage erforderlich sind:
-
Eine oder mehrere Mülltonnen vor Ort,
-
Ein Raum, der für den Hausmeister vorgesehen ist,
-
Ein oder mehrere Abstellräume für Kinderwagen, separat oder zusammen mit
einem Abstellraum für Fahrräder,
-
Technische Einrichtungen, die die Regulierung der Energie und des Wassers
der Gebäude ermöglich,
-
Eventuelle Grünflächen zur gemeinschaftlichen Nutzung für die Wohnanlage,
-
Räume, die für neue Möglichkeiten des Wohnens und Lebens in
gemeinsamen Räumen geeignet sind,
-
Parkplätze, idealerweise unterirdisch, müssen entsprechend dem Bedarf der
Bewohner vorhanden sein.
b) Läden
Die Läden sollen der neuen Innenstadt Dynamik verleihen. Sie sollen vielfältig sein
und den Bedarf der Anwohner decken (Nahversorgung).
Am Standort gibt es bereits eine gewisse Anzahl an Läden und Dienstleistern. Diese
müssen also neu einbezogen werden, um das Leben im Viertel zu erhalten:
-
Bäckerei
-
Apotheke
-
Bank
-
Friseursalon
-
Autowerkstatt
-
Restaurant
-
Ärzte
-
Tierärzte
-
Physiotherapeuten
Um den Standortvorteil dynamischer zu nutzen, wird stark empfohlen, zudem
Folgendes einzubeziehen:
-
Einen Tabak-/Zeitschriftenladen.
-
Ein Café/eine Bar.
Diese nicht vollständige Liste kann durch weitere Läden ergänzt werden.
Die Läden sollten idealerweise im Erdgeschoss liegen, damit sie einfach zugänglich
sind und Distanz zu den Teilen des Programms schaffen können, die für die privatere
Nutzung vorgesehen sind, die Wohnungen.
Diese sind als Ziel mehr oder weniger stark an den kleinen öffentlichen Platz
angebunden und sollten je nach Funktion für Fußgänger oder Kraftfahrzeuge
zugänglich sein.
Die Fläche der Läden wird auf etwa 3.000 m² geschätzt, kann aber je nach den
Ambitionen des Projekts verringert oder vergrößert werden.
B. Urbaner und landschaftlicher Teil
a) Kleiner öffentlicher Platz
Der Platz muss die Bedürfnisse der neuen Innenstadt von Saint-Prix erfüllen. Er soll
den Saint-Prissiens Raum für gemeinsame Unternehmungen und Treffen bieten.
Er muss Platz für Bauanschlüsse, städtische Werbung, Wasserwirtschaft, begehbare
oder nicht begehbare Grünflächen usw. bieten.
b) Anlagen
Bei der/den Anlagen muss der Charakter des Ortes bedacht werden, sowie wie diese
sich am Standort einfügen und ihre programmatische Kohärenz. Hauptsächlich
werden Projekte nach den Perspektiven bewertet, die die Teilnehmer erzielt haben.
Das Programm bleibt diesbezüglich unbestimmt und frei für Vorschläge für die
dynamische und aktive Gestaltung dieser neuen Innenstadt. Da in der Gemeinde
bereits zahlreiche Anlagen, vor allem Sportanlagen, vorhanden sind, gilt es, den
tatsächlichen Bedarf der Anwohner zu decken, und eine Dopplung bereits
existierender
Programme
zu
vermeiden.
Je nach Funktion können die Anlagen sich direkt an die Anwohner vor Ort oder
allgemeiner an die Saint-Prissiens richten.
2. Architektonische, urbane und landschaftliche Anforderungen
A. Anforderungen der Jury – Bewertungskriterien
Die Jury wird sich aus Architekten, Persönlichkeiten aus der BIM-Welt und
Sponsoren zusammensetzen:
 Bertrand Delcambre, Vorsitzender des Plan Transition Numérique dans le
Bâtiment;

Pierre Mit, Vorsitzender von Mediaconstruct und Mitglied im Ausschuss des
Plan de transition Numérique dans le Bâtiment;

Jacques Lévy Bencheton, BIM-Projektmanagement-Experte bei der Sightline
Group und teilhabender Architekt & BIM-Manager bei der Agentur Brunet
Saunier

Hélène Alonso, Marketingverantwortliche bei Sika;

Nicolas Land, Verantwortlicher Architekt der Agentur Louis Paillard Architektur
und Urban Design;

Jérôme Bonnet, BIM-Konzern-Manager für AIA-Teilhaber;

Éric Lebègue, Verantwortlich für CSTB InformationstechnologienPartnerschaften;

Itaï Cellier, Architekt, Gründer und Geschäftsführer bei Polantis
Die von den Teilnehmern eingereichten Arbeiten werden nach diesen 4 Kriterien
bewertet:
-
Die Einhaltung des Programms und der Anforderungen der Stadt;
-
Der architektonischen Qualität und dem Können bei der Integration des
Projekts in den Standort;
-
Der Einhaltung und dem Nachweis der BIM-Methodologie;
-
Der Integration der Sponsoren-Produkte in das digitale Modell.
B. Architektur
Das Projekt sollte die folgenden architektonischen Aspekte berücksichtigen:
-
Das Bauprojekt muss die direkte Umgebung berücksichtigen, indem es diese
integriert und einen Dialog mit dem bereits Bestehenden eingeht;
-
Die Architektur sollte mit den Referenzpunkten übereinstimmen, wie dem
Gebäude „Gros Noyer“ (siehe unten), den historischen Charakter der Stadt
sowie des Gebäudes „Hélène de Mongeroult“ mit einer moderneren
Architektur widerspiegeln (siehe unten).
Soweit es möglich ist, sollte sich an der architektonischen Sprache dieser Gebäude
orientiert oder diese neu interpretiert und dem Projekt zugleich eine eigene Identität
verliehen werden.
Le Gros Noyer
Hélène de Mongeroult
-
Die Gebäudehöhen dürfen drei Stockwerke + Dachgeschosse nicht
überschreiten
-
Ein offener architektonischer Stil, der visuelle und physische Durchgänge
ermöglicht, wird bevorzugt.
Zur Bereicherung des Projekts und zur Vermeidung von zu kompakter und
monotoner Architektur können Erdbauarbeiten, Nivellierung, Erdaushübe,
Erdaufschüttungen, Auffüllungen/Leerungen eingesetzt werden.
C. Urban Design und Landschaft
Das Projektdesign wird den Fokus legen auf:
-
Die Optimierung der Bodenressourcen;
-
Die qualitative Behandlung der Außenbereiche, Begrenzungen (Übergänge
zwischen bebauten/nicht bebauten Bereichen und Übergänge zwischen
öffentlichen/privaten Räumen) sowie Parkplätze.
Der Umgestaltung des Standorts wird Folgendes ermöglichen:
-
Die Einrichtung eines öffentlichen Raumes zur gemeinsamen Nutzung, im
Herzen des Sektors;
-
Die Integration einer landschaftlich gestalteten Fläche inmitten dieses
öffentlichen Platzes;
-
Die Anlegung bepflanzter Boulevards, vor allem entlang der Avenue Général
Leclerc und entlang der neuen Fußgängerachse, die zwischen der Rue
d’Ermont und der Rue Albert 1er eingerichtet wird, und die Anbindung des
Freizeitraums des Tals, der viele Grünflächen umfasst;
-
Die Aufwertung der Straße der Kapelle Notre Dame im Tal;
-
Der Erhalt der Gebäude, die in den Bilddokumenten der Regulierung als von
architektonischem Interesse genannt wurden (siehe Gebäude „Gros Noyer“
und „Hélène de Mongeroult“;
-
Die Optimierung der Verkehrswege für Fußgänger, Radfahrer, den Zugang
zum Bus (vor allem die Haltestelle „Général Leclerc“).
D. Umwelt
Ziel des Projekts soll es sein, folgendermaßen eine gesunde Lebensumgebung zu
schaffen:
-
Verstärkung/Einrichtung eines Grünzugs (Straßenbäume, landschaftlich
gepflegte Flächen) und eines Wasserwegs (Wasserwirtschaft);
-
Die Gebäude sollten gemäß den Standards der nachhaltigen Entwicklung
errichtet werden;
-
Innovative Techniken, um sicherzustellen, dass der Komfort der Anwohner und
Nutzer beachtet wird.
3. Technische Anforderungen, BIM-Modell
A. Obligatorische Grundinformationen
Da der BIM-Wettbewerb das Ziel verfolgt, ein informiertes digitales Modell zu
erstellen und insbesondere die gelungene Umsetzung und die gute Nutzung der
Möglichkeiten, die BIM bietet, zu bewerten, werden die Kandidaten gebeten, eine
gewisse Anzahl an Nomenklaturen/quantitativer Informationen über die folgenden
Posten anzugeben:
Posten-Nr.
Name
Posten 01.
Posten 02.
Posten 03.
Posten 04.
Rohbau, Abbruch, Mauerwerk
Bedachung – Abdichtung - Beschichtung
Vertäfelung – Isolation – Zwischendecke
Außenholzwerk – Innenholzwerk
Klimatechnik - Starkstrom / Schwachstrom –
Hausautomatisierung
Klempnerarbeit
Schlösser – Metallverarbeitung
Malerarbeiten – Bodenbelag
Posten 05.
Posten 06.
Posten 07.
Posten 08.
Eine Nomenklatur der Zimmer ist ebenfalls erforderlich.
Siehe Informations-Datenbank, die in den zu liefernden Leistungen enthalten sein
muss.
B. Integration der Sponsorenobjekte
Lumicène
Akzonobel
La Toulousaine
Reckli
Horizal
Lafarge
Coferming
Isover
Placo
Weber
Velux
Sika
10 % der Wohnungen
500 m²
10 m
500 m² der Fassade
100 m
100 m
10 Objekte
50 m
50 m
20 m
20 %
1000 m²
Sika: http://www.polantis.com/sika
Velux: http://www.polantis.com/velux
Lafarge France: http://www.polantis.com/lafarge
Coferming: http://www.polantis.com/coferming
Lumicène: http://www.polantis.com/lumicene
La Toulousaine: https://www.polantis.com/la%20toulousaine
Reckli: http://www.polantis.com/reckli
Isover: http://www.polantis.com/fr/isover
Placo: http://www.polantis.com/fr/placo
Weber: http://www.polantis.com/fr/weber
AkzoNobel: http://www.polantis.com/akzonobel
Horizal: http://www.polantis.com/horizal
IV.
ZU LIEFERNDE LEISTUNGEN
1. Fristen:
Einsendungen müssen bis zum 15. März 2017 Mitternacht (Pariser Zeit) per
wetransfer an die E-Mail-Adresse [email protected] gesendet werden
2. Vorgaben:
Die Nichteinhaltung der unten genannten detaillierten Vorgaben kann gegebenenfalls
und nach Entscheidung der Jury zum automatischen Ausschluss eines Teams
führen. Ebenso ist es den Kandidaten strikt untersagt, Elemente des Projekts
(darunter visuelle Elemente, Modelle, digitale Modelle, Absichtserklärungen) vor der
Bekanntgabe der Namen der Gewinner am Abend der Preisverleihung zu
veröffentlichen.
Die Anonymität muss gewahrt werden, erforderliche Vermerke müssen gemacht
werden. Der Titel des Projekts sollte auf den Panels und dem Erklärungsvermerk
angegeben werden. Bei der Registrierung wird ein Code zugeteilt. Die Jury wird das
Projekt anhand des Codes identifizieren.
3. Sprachen:
Die Ebenen und der Erklärungsvermerk müssen auf Französisch oder Englisch
verfasst werden.
4. Darstellungen:




2 Ebenen in A0
1 Absichtserklärung zum Projekt
1 digitales Modell im IFC-Format
1 zu vervollständige „Informations”-Datenbank (basierend auf der gelieferten
Matrix)
A. Details 2 Ebenen in A0 :
Bitte beachten Sie: Die Kandidaten müssen sicherstellen, dass die PDF-Dateien
nicht zu groß sind, sie dürfen 10 MB pro Ebene nicht überschreiten.
2 horizontale Ebenen in A0
- Die erste Ebene soll aus den folgenden grafischen Illustrationen bestehen:
Baumassenplan, axonometrische Ansicht(en) des Projekts, Übersichtsplan/-pläne,
Aufriss(e) und Schnitt(e)
- Die zweite Ebene setzt sich aus vier Bildern des Projekts zusammen (Synthese,
Darstellung oder Collage). Eine der Ansichten zeigt das Projekt für die Innenstadt in
seiner Gesamtheit.
Alle grafischen und Präsentationsdokumenten müssen einen grafischen Maßstab
besitzen. Die Ausrichtung muss auf allen Plänen angegeben werden.
Technische Spezifikationen:
PDF-Format;
A0 horizontal: L 1189 mm x H 842 mm
Auflösung: 150 dpi
In der oberen linken Ecke: Eine Box von L 60 mm + H 40 mm, die den Code enthält,
den die Kandidaten bei der Registrierung des Teams erhalten haben.
In der oberen rechten Ecke: Nummerierung von 1 bis 2;
Die Platzierung des Titels des Vorschlags und die Formatierung der Seite kann der
Kandidat frei entscheiden. Es obliegt der Verantwortung jedes Kandidaten oder
Kandidatenteams, sicherzustellen, dass die grafische Darstellung seines/ihres
Projekt die mühelose Wiederverwendung in weiteren Publikationen ermöglicht.
B. Details zur Absichtserklärung:
1 Absichtserklärung im A4-Format.
Ein Text mit 2500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), der den Inhalt des Projekts
präsentiert und dabei den innovativen Charakter des vorgeschlagenen Programms,
den BIM-Einsatz im Unternehmen und das Projekt für das übrige Gebiet hervorhebt.
Technische Spezifikationen:
PDF-Format;
A4: L 297 mm x H 210 mm
In der oberen linken Ecke der Seite: Eine Box mit L 60 mm x H 40 mm, die die
Registrierungsnummer enthält.
C. Details zum digitalen Modell:
Detaillierungsgrad (LOD) : 200.
IFC-Format obligatorisch.
D. Details zur „Informations“-Datenbank
Eine „Informations”-Datenbank im .xls-Format soll die gelieferte Matrix ergänzen. Es
ist überaus wichtig, dass diese Informations-Datenbank vollständig ausgefüllt wird,
damit die Jury die Qualität des Modells, die Leistungen des Gebäudes und das
Verständnis der BIM-Methodologie analysieren kann.
V-
TERMINE
- Offizieller Beginn des Wettbewerbs und Registrierungseröffnung: 17. Oktober 2016.
- Registrierungsende: 5. März 2017 um Mitternacht.
- Einsendung des Projekts: 15. März 2017 bis Mitternacht.
- Vorauswahl der Dateien und Verifizierung der Daten, die von CSTB in die engere
Wahl genommen werden, Weiterleitung der Dateien an die Jury zur Konsultation und
Fällung der endgültigen Entscheidungen: 16. bis 22. März 2017
- Abend der Preisbekanntgabe: 27. April 2017.
VI-
DOTIERUNG
Das Gewinnerprojekt wird mit einem Preis in Höhe 10.000 € ausgezeichnet.
Das zweitplatzierte Projekt erhält 5.000 €.
Das drittplatzierte Projekt erhält 2.500 €.
Die 3 Gewinnerteams erhalten jeweils 1 Werk „BIM & Digitale Modelle“ (EyrollesAusgabe – CSTB)
Zudem erhalten die 3 Gewinner-Teams jeweils 1-mal die Software FinalCAD.
VII- KONTAKT
Manon Roger - Marketing und Kommunikation
01 42 64 07 02 - [email protected]
ANHANGE
1. BEREICH
2. DEFINITIONEN
Definition des zu beachtenden Bereichs:
Artikel L. 123-2 a) des Gesetzes für Städtebau sieht vor, dass:
„In urbanen oder zu urbanisierenden Zonen der lokale Städtebauplan Auflagen
erlassen kann, die:
a) Im Falle einer konkreten Begründung in einem festgelegten Umkreis und für eine
Dauer von höchstens fünf Jahren den Bau oder die Einrichtung von Objekten
verbieten, die eine in den Regeln festgelegte Schwelle übersteigen, in der Erwartung,
dass die Gemeinde ein anhängiges umfassendes Erschließungsprojekt genehmigt;
Arbeiten mit dem Ziel der Anpassung oder Änderung des Bereichs, der
Instandsetzung oder begrenzten Erweiterung der vorhandenen Konstruktionen
werden trotzdem genehmigt.“
Definition des Schemas zur Erschließung und Planung (OAP):
Das Schema zur Erschließung und Planung ist im Artikel L. 123-1 -4 des Gesetzes
zum Städtebau festgehalten (geändert durch das Gesetz Nr. 2014-1545 vom 20.
Dezember 2014 – Artikel 12):
„In Übereinstimmung mit den Richtlinien des Erschließungsprojekts und der
nachhaltigen Entwicklung umfassen die Richtlinien für die Planung und Entwicklung
die Bestimmungen über Planung, Wohnraum, Transport und Fortbewegung.
1. In Bezug auf die Planung können die Richtlinien die nötigen Handlungen und
Vorgänge festlegen, um die Umwelt zu schützen, insbesondere den ökologischen
Fortbestand, die Landschaften, die Zugänge zu den Städten und das Kulturerbe,
gesundheitsschädliche Auswirkungen zu bekämpfen, die urbane Erneuerung
zuzulassen und die Entwicklung der Gemeinde sicherzustellen.
Sie können funktionelle Diversität fördern, indem sie für Planungs-, Bau- oder
Sanierungsmaßnahmen einen gewissen Prozentsatz dieser Maßnahmen für den Bau
von Geschäften vorsehen. Sie können einen geschätzten Zeitplan für den Beginn der
Urbanisierung der zu urbanisierenden Zonen und die Umsetzung der
entsprechenden Anlagen enthalten. Sie können für Viertel oder Sektoren gelten, die
aufgewertet, saniert, restrukturiert oder erschlossen werden müssen. Sie können die
Form von Planungsschemata annehmen und die Haupteigenschaften der
öffentlichen Straßen und Plätze detailliert angeben (…)“ Die juristische Wirkung
dieser Schemata zur Erschließung und Planung ist im Artikel L. 123-5 des
Städtebaus präzise beschrieben, der alle Arbeiten und Vorgänge reguliert, die mit
den Richtlinien der Erschließung und ihren grafischen Dokumenten kompatibel sein
müssen.
BESTIMMUNGEN, DIE FÜR DIE UA-ZONE GELTEN
Die Zone USA ist in fünf Sektoren unterteilt: UAa UAb UAc UAd und UAe.
Der Sektor UAc umfasst:
-
Die Richtlinien für die Erschließung und Planung Nr. 1, 2 und 3, die in Teil Nr. 4 der PLU-Datei
präsentiert und in den grafischen Dokumenten der Regulierung begrenzt werden. Bei der
Belegung und Nutzung der Bodenfläche dieses Bereichs müssen die PLU-Regeln und die
Richtlinien der OAP eingehalten werden;
UA2. BELEGUNG UND NUTZUNG DER BODENFLÄCHE
Alle Hausbauprogramme, die mehr als 12 Wohnungen enthalten, müssen mindestens 30 %
Sozialwohnungen erhalten, hierfür ist die geltende Gesetzeslage ausschlaggebend.
Bauten mit kommerzieller Nutzung, sofern sie sich im Erdgeschoss eines Gebäudes mit Wohnungen
oder Büros in den Obergeschossen befinden und:
-
Deren Grundfläche 300 m² nicht übersteigt;
-
Die direkt von der Fassade aus Zugang zu diesen Wohnungen oder Büros bieten.
Bauten, die für handwerkliche Aktivitäten bestimmt sind, sofern diese die Wohnung eines
Handwerkers ergänzen, sich im Erdgeschoss befinden und:
-
Ihre Grundfläche 150 m² nicht übersteigt;
-
Störungen und Gefahren im Hinblick auf die aktuelle Umgebung der Zone, in der sie
eingerichtet werden, zufriedenstellend verhindert werden können.
UA3 - ZUGANG
ZUGANG
Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss ein Gebiet Zugang zu einer für Autos befahrbaren Straße
bieten, die in gutem Zustand und mindestens 5 Meter breit ist.
UA4 - FÜR ÖFFENTLICHE DIENSTE VORGESEHENE BEREICHE
FÜR DEN HAUSMÜLL VORGESEHENE BEREICHE
Die Abstellplätze und –bereiche für den Müll müssen öffentlich angebunden oder sollten über eine
nutzbare Straße zugänglich sein.
Bei Gebäuden, die 2 oder mehr Wohnungen enthalten sollen, sollten ein oder mehrere Räume für
Haushaltsabfälle eingerichtet werden, einschließlich eine Mindestfläche von 10 m² für 10
Wohnungen. Diese Fläche erweitert sich pro 10 weitere Wohnungen jeweils um 4 m².
In Gebäuden, die für die gemischte Nutzung von Aktivitäten und Wohnungen vorgesehen sind, muss
ein Mülleimer vor Ort im Bereich der Aktivitäten aufgestellt werden. Die Größe dieses Bereichs
richtet sich nach der Aktivität, die den meisten Müll verursacht.
UA6 - ANORDNUNG ZU DEN STRASSEN UND ZUM ÖFFENTLICHEN ZUGANG
Im Sektor UAc :
Gebäude werden in der grafischen Vertiefung platziert, die im grafischen Dokument Nr. 5.2 der PLURegeln zu sehen ist, und zwar die ganze oder Teile der Gebäudefassade oder des Giebels, oder
versetzt dahinter.
Sollte keine grafische Vertiefung vorhanden sein, werden die Gebäude entlang der Straßen oder
öffentlichen Zugänge platziert, dies gilt für die ganze oder Teile der Gebäudefassade oder des Giebels,
oder versetzt dahinter. Bei einer versetzten Anordnung muss die Versetzung mindestens 3 Meter
betragen.
Gebäude und Installationen, die für öffentliche Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind,
werden entlang der Straße oder einen Meter nach hinten versetzt platziert.
UA7· ANORDNUNG ZU DEN GRUNDSTÜCKSGRENZEN
Im Sektor UAc :
Gebäude werden an einer der Grenzlinien platziert, die am Bereich für den öffentlichen Dienst
(Straße oder öffentlicher Zugang) enden, oder versetzt dahinter.
In Bezug auf die anderen Grenzlinien werden die Gebäude versetzt platziert.
Bei einer versetzten Anordnung muss die Entfernungsmarge in Bezug auf alle anderen Grenzlinien
mindestens der Höhe der Hälfte der Gebäudefassade (L=H/2) entsprechen, mindestens jedoch:
- 3 Meter, wenn die Gebäudefassade eine Öffnung enthält;
- 2,5 Meter, wenn es eine Blendfassade ist, die ein Innenfenster oder einen Eingang aufweist;
Die Anlagen und Bauten, die für die öffentlichen Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind,
werden an den Grenzlinien oder um mindestens 1 Meter nach hinten versetzt platziert,
Die Anbauten an die Hauptgebäude werden an den Grenzlinien oder um mindestens 2,5 Meter nach
hinten versetzt platziert.
Die Entfernungsmarge für den Bau eines Außenpools beträgt mindestens 3,5 Meter von den
Grenzlinien.
UA8· ANORDNUNG DER GEBÄUDE NEBENEINANDER AUF EINEM GRUNDSTÜCK
Es gibt keine festen Regeln für Anlagen und Bauten, die für die öffentliche Dienste nötig oder von
öffentlichem Interesse sind.
UA9. GRUNDFLÄCHE
In den Sektoren UAa, UAb und UAc :
Jegliche Grundflächen der Gebäude dürfen 50 % der Gesamtfläche des Gebäudes nicht
überschreiten.
In der gesamten Zone:
Es gibt keine festen Regeln für:
Bauten und Installationen, die für öffentlichem Dienste nötig oder von allgemeinem Interesse sind.
Den Grundriss eines Gebäudes, das zum Zeitpunkt der Zulassung der aktuellen PLU-Regeln bereits
existierte, und die genehmigte Grundfläche überschreitet.
UA10 - MAXIMALE HÖHE
Die Höhe der Gebäude wird vom Erdboden bis zum höchsten Punkt des Gebäudes gemessen,
technische Anlagen, Schornsteine und andere Überbauten ausgenommen.
Sollte das Gelände geneigt sind, wird die maximale Höhe vom Erdboden aus senkrecht bis zum
höchsten Punkt des Gebäudes gemessen, in 10-Meter-Abschnitten, gemäß des hier gezeigten
Schemas.
Im Sektor UAc :
Die maximale Höhe der Gebäude ist festgelegt auf:
10 Meter bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung größer oder gleich 35° ist;
8 Meter bis zur Attika bei Terrassendächern oder bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung
geringer als 35° ist.
In den Sektoren, in denen die Planungsrichtlinien Nr.1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten, die im Dokument Nr. 4
der PLU-Akte enthalten und in den grafischen Dokumenten der Regeln dargestellt sind:
Ist die maximale Höhe des Gebäudes festgelegt auf:
13 Meter bis zum Dachfirst bei Dächern mit einer Neigung von mehr oder gleich 35°;
11 Meter bis zur Attika bei Terrassendächern oder bis zum Dachfirst bei Dächern, deren Neigung
weniger als 35° beträgt.
In der gesamten Zone:
Eine punktuelle Überschreitung der Höhe, die 10 % des Gebäudes nicht übersteigt, wird aus
architektonischen Gründen erlaubt.
Jegliche Erweiterung aufgrund einer Höhenerweiterung eines bestehenden Gebäudes wird im
Einklang mit der urbanen Landschaft der Umgebung gestaltet.
Die maximale Höhe von Anbauten, die separat vom Hauptgebäude sind, wird festgelegt auf:
4 Meter bis zum Dachfirst im Falle eines doppelt geneigten Daches mit einer Neigung von mehr oder
gleich 35°;
2,5 Meter bis zur Attika im Falle eines Terrassendaches oder eines Daches mit einer Neigung von
weniger als 35°.
Direkt an den Grenzlinien ist die Höhe der Anbauten auf 2,3 Meter begrenzt.
Wenn es mehr als zwei Gebäude gibt, die aneinander angrenzen oder nicht, muss die Höhe eines
dieser Gebäude verglichen zum anderen keinen zu abrupten Höhenunterschied bewirken und sollte
sich harmonisch in die Gesamtumgebung fügen.
Die Höhe wird unter Vorbehalt ihres stimmigen Einfügens in die unmittelbare und entfernte
Umgebung definiert.
Die obigen Regeln gelten nicht für:
Gebäude und Anlagen, die nötig für öffentliche Dienste oder von allgemeinem Interesse sind, sofern
technische Vorgaben diese erfordern;
Die Gestaltung und den Anbau eines vorhandenen Gebäudes, sofern seine Höhe unverändert bleibt.
A11 - ÄUSSERE ASPEKTE UND GESTALTUNG
2 – GESTALTUNG DER UMLIEGENDEN GEBÄUDE
Zäune
In der gesamten Zone
Bei Zäunen darf eine Gesamthöhe von 2 Metern nicht überschritten werden.
Garagentore sollten vollflächig sein, in Holz- oder Metalloptik.
In der gesamten Zone UA :
Es gibt keine festen Regeln für Gebäude und Anlagen, die für die öffentliche Dienste nötig oder von
allgemeinem Interesse sind.
UA12 - PARKPLÄTZE
1· GRUNDLAGEN:
Parkplätze entsprechend des Bedarfs der Gebäude und Anlagen werden außerhalb der öffentlichen
Straßen angelegt.
Für jedes Gebäude und jede Anlage werden Parkplätze auf dem eigenen Gebiet der Anlage
eingerichtet, gemäß den Normen, die in diesem Artikel genannt werden.
Wenn der Genehmigungsinhaber oder Inhaber eines Zertifikats des Nichtwiderspruchs bezüglich
einer vorherigen Erklärung diese Verpflichtungen nicht auf seinem eigenen Gebiet erfüllen kann,
können die Bestimmungen des Artikels L. 123-1-12 des Gesetzes zum Städtebau gelten.
Diese Regelungen gelten für alle Umbauten oder Änderungen der Nutzung mit oder ohne
Erweiterung.
Die durchschnittlich vorgesehene Parkplatzfläche beträgt 25 m² pro Parkplatz, Abstände
eingeschlossen. Jeder Parkplatz auf einer öffentlichen Parkfläche muss die folgenden
Mindestkriterien erfüllen:
-
Länge: 5 Meter
-
Breite: 2,50 Meter und 3,30 Meter bei Behindertenparkplätzen
-
Abstand: 6 x 2,50 Meter
2- ANZAHL DER PARKPLÄTZE
Für Wohnungen vorgesehene Gebäude:
Im OAP-Bereich
Für Wohnungen mit mehr als 2 Zimmern müssen mindestens 2 Parkplätze eingeplant
werden.
Für Wohnungen mit weniger oder genau 2 Zimmern muss mindestens 1 Parkplatze
eingeplant werden.
Fahrradabstellplätze in Gebäuden, die für Wohnungen vorgesehen sind:
Für Mehrfamilienhäuser mit bis zu zwei Hauptzimmern muss eine Fläche von 0,75 m² pro Wohnung
vorgesehen und eingeplant werden, mit einer Mindestfläche von 3 m².
Für Mehrfamilienhäuser mit mehr als zwei Hauptzimmern muss eine Fläche von 1,5 m² pro Wohnung
vorgesehen und eingeplant werden, mit einer Mindestfläche von 3 m².
Der Raum, der für das sichere Abstellen der Fahrräder vorgesehen ist, sollte abgeschlossen,
überdacht und beleuchtet sein. Der Raum sollte direkt an die Straße oder an den Fahrradweg
angeschlossen sein oder direkt in den Gang hinausführen, mit einer Rampe, die um maximal 12 %
geneigt sein darf. Die Nutzung dieses Raums ist ausschließlich Fahrrädern vorbehalten.
Für Geschäftsräume vorgesehene Gebäude:
Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von weniger oder gleich 100 m² ist keine Regel
festgelegt.
Bei Gebäuden, deren Grundfläche zwischen 100 und 200 m² beträgt, müssen mindestens 2
Parkplätze geschaffen werden.
Bei Gebäuden, deren Grundfläche größer oder gleich 200 m² beträgt, müssen mindestens 3
Parkplätze pro jeweils 50 m² Bodenfläche geschaffen werden.
Fahrradabstellplätze:
Bei Gebäuden mit einer Grundfläche von mehr 500 m² muss ein Bereich von jeweils einem
Parkplatz für jeweils 10 Mitarbeiter für Fahrradabstellplätze reserviert und eingeplant werden.
Der Raum
Der Raum, der für das sichere Abstellen der Fahrräder vorgesehen ist, sollte abgeschlossen,
überdacht und beleuchtet sein. Der Ort sollte direkt an die Straße oder an den Fahrradweg
angeschlossen sein oder direkt in den Gang hinausführen, mit einer Rampe, die um maximal 12 %
geneigt sein darf. Die Nutzung dieses Raums ist ausschließlich Fahrrädern vorbehalten.
UA13 - FREIE FLÄCHEN - SPIEL- UND FREIZEITFLÄCHEN - BEPFLANZUNG
1- FREIE FLÄCHEN:
In den Sektoren UAa und UAc :
Die freien Flächen müssen mindestens 10 % der Gesamtimmobilie ausmachen.
Die bepflanzten Flächen müssen mindestens 30 % der Gesamtimmobilie ausmachen.
Diese Regeln gelten nicht für Gebäude, die für Läden, Büros und handwerkliche Tätigkeiten errichtet
werden.
In den Sektoren, in denen die Planungsrichtlinien Nr.1, Nr. 2 und Nr. 3 gelten, die im Dokument Nr. 4
der PLU-Akte enthalten und in den grafischen Dokumenten der Regeln dargestellt sind:
Dort müssen die Grundregeln zur Einrichtung landschaftlich gestalteter Bereich und öffentlicher
Plätze gemäß den Planungsschemata zwingend eingehalten werden.
2- BEPFLANZUNG:
In der gesamten Zone:
Offene, nicht bebaute Flächen, auf denen sich keine Parkplätze oder Spiel- und Freizeitflächen
befinden, müssen zu mindestens 70 % ihrer Fläche bepflanzt werden und auf diesen muss auf jeweils
50 m² mindestens ein hoher Baum stehen.
Bepflanzungen, die bereits vor Erteilung der Baugenehmigung vorhanden sind und sich außerhalb der
Bodenfläche des Bauprojekts befinden, werden erhalten oder durch einheimische Bepflanzungen
ersetzt, die an die bioklimatischen Bedingungen angepasst sind, dabei muss ihre Zahl und
Grundfläche mindestens der zuvor vorhandenen entsprechen.
Bei Parkflächen, die mehr als vier Parkplätze umfassen, muss pro 50 m² Fläche, die von dieser
Nutzung betroffen ist, jeweils mindestens ein hoher Baum gepflanzt werden.
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