Energieeffizient Bauen und Sanieren (PDF 384 KB )

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Themen Energie und Klimaschutz sind große Herausforderungen, denen wir uns auch in
Geldern stellen. Die schwankenden Energiepreise belasten die Unternehmen, die Bürgerinnen
und Bürger und den Stadthaushalt. Zudem ist die derzeitige Energieerzeugung mit vielen
Umweltbelastungen verbunden. Daher sind intelligente Lösungen gefragt, die es ermöglichen,
weniger Energie zu verbrauchen und mehr umweltfreundliche Energie zu produzieren. Der
Klimaschutz, also allgemein die Verringerung des Ausstoßes an klimaschädlichen
Treibhausgasen, ist das vorrangige Ziel. Diese Verantwortung nimmt die Stadt Geldern ernst
und leistet auf lokaler Ebene ihren Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele.
Im Oktober 2013 hat der Rat der Stadt Geldern für den Klimaschutzprozess ein Leitbild
beschlossen. Bis zum Jahr 2050 soll das Stadtgebiet bezogen auf das Treibhausgas CO2
energieneutral sein. Diese Entwicklung soll in drei Teilschritten erreicht werden:
• 30% CO2 Einsparung bis zum Jahr 2020
• 60% CO2 Einsparung bis zum Jahr 2035
• energieautark bis zum Jahr 2050
Die Ziele, die dieses Leitbild beschreibt, werden nur erreicht, wenn alle Akteure unserer Stadt
einen Beitrag leisten. Das energie- und klimaschonende Bauen und Modernisieren stellt dabei
einen wichtigen Beitrag dar. Je niedriger der Energiebedarf Ihres künftigen Gebäudes ist und
je mehr regenerative Energiequellen Sie zur Deckung dieses Bedarfes nutzen, desto größer ist
Ihr persönlicher Beitrag zur Verringerung der schädlichen Treibhausgase. Und nebenbei
machen Sie sich ein ganzes Stück unabhängig von den heutigen Turbulenzen des
Energiemarktes.
Im Hinblick auf die vielen verschiedenen Möglichkeiten energieeffizientes Bauen und
Modernisieren zu verwirklichen, möchten wir Ihnen mit dieser Informationsmappe eine erste
Orientierungshilfe geben. Fachtechnischen Rat durch einen Architekten oder einen
Energieberater können und wollen wir natürlich nicht ersetzen.
Sven Kaiser
Bürgermeister der Stadt Geldern
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Zielsetzung
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2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)
2.2 Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
2.3 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
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3. Besser als der gesetzlich geforderte Standard? -Energieeffizienz im Neubau Seite 6
4. Gründe für die energetische Sanierung
einer Bestandsimmobilie
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5. Was sollte beim Neubau und bei der Sanierung
von Bestandsimmobilien beachtet werden?
5.1 Gut geplant ist halb gewonnen.
5.2 Ausrichtung und Grundriss
5.3 Welchen energetischen Standard sollte ein Gebäude aufweisen?
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6. Was sind Energieeffizienzstandards?
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7. Qualitätssicherung
7.1 Blower Door Test
7.2 Thermografie
Seite 13
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Seite 13
8. Beratungsangebote….
8.1 …der Stadt Geldern
8.2 …der Stadtwerke
8.3 …der Verbraucherzentrale
8.4 Beratung durch einen unabhängigen Energieberater
Seite 13
Seite 13
Seite 14
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Seite 15
9. Förderung Unterstützung vom Staat für mehr Energieeffizienzmaßnahmen
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10. Informationen zu Energiethemen im Internet
Seite 16
Anlage I: „Modernisierungsratgeber Energie“ der Deutschen Energieagentur (dena).
Anlage II „ Bauen für die Zukunft“ der Deutschen Energieagentur (dena)
Beide Broschüren werden über die Informationsmappe „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt
Geldern“ kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie können aber auch bei der dena unter www.dena.de kostenpflichtig bezogen
werden.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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1. Einleitung und Zielsetzung
Sie denken über den Bau eines neuen Hauses oder über die Modernisierung einer älteren
Immobilie nach? Neben vielen wichtigen Fragen, die bei einem solchen Vorhaben zu klären
sind, sollten Sie auch die künftige Energieversorgung und den Energiebedarf des Gebäudes in
Ihre Überlegungen einbeziehen. Wer vorrausschauend plant, strebt einen möglichst niedrigen
Energiebedarf für sein Gebäude an. Ein niedriger Energiebedarf beeinflusst ganz wesentlich
die künftigen Nebenkosten und damit auch den zukünftigen Marktwert einer Immobilie.
Energetische Maßnahmen lassen sich insbesondere beim Neubau, aber auch bei der
Modernisierung einer Bestandsimmobilie mit überschaubaren Mehrkosten realisieren.
Entscheidend ist, dass Sie bereits in der Planungsphase des Bauprojektes Vorstellungen über
die energetischen Eigenschaften ihres Gebäudes entwickeln.
Die energetischen Mindestanforderungen sind gesetzlich geregelt. Oft ist es aber sinnvoll und
mit geringem finanziellem Mehraufwand möglich, einen deutlich verbesserten energetischen
Standard zu erreichen. Häufig gibt es für die Umsetzung von energetischen Maßnahmen, die
über den gesetzlich geforderten Standard hinausgehen, Fördermittel des Staates. So kann die
Wirtschaftlichkeit verbessert werden.
Die energetische Planung einer Immobilie benötigt Fachwissen und muss auch individuelle
Wünsche berücksichtigen. Daher sollten Sie sich von unabhängigen Experten, wie z.B.
Architekten, Ingenieuren, Fachplanern und Handwerkern, unterstützen lassen. Bei der
energetischen Planung empfiehlt sich die Hinzuziehung eines unabhängigen Energieberaters,
der bei vielen Förderprogrammen sowieso verpflichtend ist.
Mit dieser Informationssammlung möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über
Möglichkeiten zum energieeffizienten Bauen, sowohl im Neubau als auch bei der Sanierung
von Bestandsgebäuden geben. Besonders wichtig ist es uns, Ihnen Beratungsangebote und
Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, um Ihnen den Einstieg in die Thematik zu erleichtern.
Auch finden Sie Hinweise, wo Sie weiterführende Materialien zu diesem Thema erhalten
können. Eine unabhängige Energieberatung kann die vorliegende Zusammenstellung aber
keinesfalls ersetzen
2. Gesetzliche Grundlagen
2.1 Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG)
Grundlage für die Berücksichtigung der Energieeffizienz in Gebäuden ist das Gesetz zur
Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG). Ziel dieses Gesetzes ist es, den
Energieverbrauch auf das notwendige Maß zu beschränken. Darüber hinaus enthält das EnEG
Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die konkrete Anforderungen
an Bauvorhaben formulieren, wie z.B. die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 4
In der EnEV sind die Anforderungen an den Wärmeschutz und an die technische
Gebäudeausrüstung geregelt. Beispielsweise werden Heizungs-, Kühlungs- und
Raumlufttechnik, die Versorgung mit Warmwasser und die Beleuchtungstechnik anhand von
Referenzwerten, die sich an dem aktuellen Stand der Technik orientieren, dargestellt.
Die Regelungen der EnEV sind bei der Errichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden und
bei Änderungen, Erweiterungen und dem Ausbau von bestehenden Gebäuden, die mit Hilfe
von Energie beheizt oder gekühlt werden, zu berücksichtigen.
Im Jahr 2002 trat die erste EnEV in Kraft und löste die bis dahin geltende
Wärmeschutzverordnung ab. In den folgenden Jahren wurden die Anforderungen an den
Wärmeschutz sowie an die Effizienz der Gebäudetechnik stetig erhöht. Hierdurch wurden die
Vorgaben aus der Europäischen Gebäuderichtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von
Gebäuden (Richtlinie 010/31/EU) in deutsches Recht umgesetzt.
2.2 Erneuerbare Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG)
Am 01.01.2009 trat das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft. In diesem wird das Ziel
formuliert, bis zum Jahr 2020 mindestens 14 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs von
neuen Gebäuden, bzw. grundlegend renovierten öffentlichen Gebäuden, durch erneuerbare
Energien zu decken. Dabei kann der Bauherr oder die Baufrau selber wählen, welche
regenerative Energieform zur Anwendung kommen soll. Hierbei kann es sich z.B. um solare
Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse handeln. Auch eine
Kombination der verschiedenen Energieträger ist möglich. Es muss jedoch ein festgelegter
Anteil des Energiebedarfs regenerativ gedeckt werden, der vom gewählten Energieträger und
von der Gebäudeart abhängig ist.
Werden andere klimaschonende Techniken zur Deckung des Energiebedarfs gewählt wie z.B.
die Nutzung von Abwärme, von Kraft-Wärme-Kopplung oder von Fernwärme, kann auf
regenerative Energien verzichtet werden.
2.3 Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Durch das EEG soll die Erzeugung von elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen
gefördert werden. Es regelt die Abnahme und die Vergütung des durch Wasserkraft,
Windenergie, solare Strahlungsenergie (Photovoltaik), Geothermie und Energie aus Biomasse
erzeugten Stroms. Bemessungsgrundlage für die Vergütung ist das Jahr der Inbetriebnahme
der Gesamtanlage und wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gewährt. Der selbsterzeugte
Strom kann teilweise oder vollständig eingespeist, aber auch selbst genutzt werden.
Die folgende Grafik zeigt die zeitliche Entwicklung der gesetzlichen Anforderungen zur
Energieeffizienz von Gebäuden. Sie wurde der Bauherrenmappe der Sächsischen
Energieagentur
entnommen,
die
im
Internet
unter
www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html eingesehen und heruntergeladen werden kann.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 5
Grafik entnommen aus : www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html
3
Besser als der gesetzlich geforderte Standard? - Energieeffizienz im
Neubau.
Wer sich heute für den Bau eines neuen Hauses entscheidet, muss aufgrund der verschärften
rechtlichen Vorschriften energetische Standards einhalten, die einen deutlich niedrigeren
Energiebedarf fordern, als dies noch vor wenigen Jahren üblich war. Die jüngste
Vergangenheit hat gezeigt, dass die Energieeffizienz von Gebäuden in immer kürzeren
Abständen verschärft wurde. So hat sich die europäische Union zum Ziel gesetzt, bis zum
Jahr 2020 sog. Nullenergiehäuser als gesetzlichen Standard einzuführen, was dann von den
Mitgliedsstaaten auch rechtlich umgesetzt werden muss. Wer heute ein Haus nach dem
gültigen rechtlichen Standard baut, muss damit rechnen, schon in wenigen Jahren in Sachen
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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Energieeffizienz eine veraltete Immobilie zu besitzen. Daher sollten Bauherren und Baufrauen
eingehend prüfen mit welchem baulichen und finanziellen Mehraufwand der Energiestandard
von Morgen bereits heute schon eingehalten werden kann. Vielfach sind hierzu keine
aufwändigen Mehrarbeiten erforderlich. Auch muss beachtet werden, dass Fördermittel vom
Staat in Anspruch genommen werden können, wenn verbesserte Standards gegenüber dem
gesetzlich geforderten eingehalten werden.
4 Gründe für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie
Ältere unsanierte Gebäude benötigen in der Regel deutlich mehr Energie für die Raumwärme
als in jüngster Zeit erbaute Immobilien. Insbesondere betrifft dies den Bedarf an Heizwärme,
der einerseits meistens hoch ist und zusätzlich häufig auf ineffiziente Weise gedeckt wird.
Ursache hierfür ist, dass ältere Gebäude häufig keine effektive Wärmedämmung der
Außenhülle aufweisen und über eine veraltete Heiztechnik verfügen. Die gesetzlichen
Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden wurden seit der ersten
Wärmeschutzverordnung 1995 laufend verschärft, so dass neuere Gebäude energetisch
deutlich besser aufgestellt sind. Die folgende Grafik zeigt den durchschnittlich gemessenen
Wärmeverbrauch von Gebäuden in Abhängigkeit vom Baualter.
Vergleich des Energieverbrauchs von Gebäuden in Deutschland
spezifischer Energieverbrauch für Gebäude in
Wärmebestimmungen für Gebäude in
Deutschland
Deutschland
in kwh pro qm pro Jahr
WSVO von 1977
< 400
WSVO von 1982
< 300
WSVO von 1995
< 170
EEV 2001
< 100
EEV 2002
< 85
Passivhaus
< 15
Diese Zahlen können natürlich nicht pauschal auf ein individuelles Gebäude übertragen
werden. Auch lässt sich nicht aus dem Baujahr auf den tatsächlichen Wärmebedarf schließen.
Hierzu muss eine genaue Bestandsaufnahme der Bauteile und der Heiztechnik durchgeführt
werden. Wenn Sie planen eine ältere Immobilie zu erwerben, verhilft der vorgeschriebene
Energieausweis zu einer ersten Einschätzung.
Zur energetischen Optimierung wie z.B. Änderungen des Heizungssystems, der
Warmwasserversorgung oder der Gebäudehülle, sind in der Regel größere bauliche
Maßnahmen erforderlich, die am ökonomischsten gemeinsam mit ohnehin anstehenden
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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Instandhaltungen
oder Modernisierungsmaßnahmen (Sowieso-Maßnahmen) verbunden
werden. Wollen Sie bei einer älteren Immobilie z.B. die Fassade erneuern, den Dachstuhl
ausbauen, das Bad modernisieren, Leitungen ersetzen oder Fußbodenbeläge auswechseln,
sollten sie immer auch energetische Verbesserungen einplanen. Die etwas höheren
Investitionskosten belohnen dann mit niedrigeren Betriebskosten über die
gesamte
Nutzungszeit. Auch gewährleistet ein niedriger Wärmebedarf eine gewisse Unabhängigkeit
von künftigen Veränderungen des Energiemarktes. Und ganz nebenbei leisten Sie einen
Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.
Die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie zahlt sich also dreifach aus: Sie erzielen
niedrige Energiekosten u. damit niedrige Nebenkosten, erhalten den Wert des Gebäudes und
haben das gute Gefühl einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Gründe, die für eine
energetische Sanierung sprechen, im Überblick:
• Minderung des Heizwärmebedarfs
• Senkung der Energiekosten
• Vermeidung von Bauschäden durch Tauwasserausfall
• Verbesserung des Raumklimas und des Wohngefühls
• Verringerung des CO2-Ausstoßes
• Vermeidung von Überhitzungen im Sommer
5 Was sollte beim Neubau und bei der Sanierung von Bestandsimmobilien
beachtet werden?
Bei der energetischen Sanierung eines Bestandsgebäudes und beim Neubau sind viele Dinge
zu berücksichtigen. Die Realisierbarkeit und der Nutzen von Maßnahmen muss abgewogen
werden. Kann die Wärmedämmung der Gebäudehülle – auch über den gesetzlichen Standard
hinaus - verbessert werden? Wie soll das Gebäude künftig beheizt werden? Benötigt das Haus
eine kontrollierte Lüftung? Muss der sommerliche Wärmeschutz beachtet werden oder wie
können regenerative Energien bei der Heizung und/oder der Erwärmung von Brauchwasser
zum Einsatz kommen?
All diese Fragen sind zu klären. An was man alles denken sollte und welche technischen
Möglichkeiten es bei der Dämmung der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik gibt, zeigen
die dieser Mappe beigefügten Broschüren „Modernisierungsratgeber Energie“ und „ Bauen
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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für die Zukunft“ der Deutschen Energieagentur. Diese Informationen sollen Ihnen einen
Einstieg in die Thematik geben und gemeinsam mit Ihrem Energieberater oder Architekten,
die für Ihr individuelles Bauvorhaben maßgeblichen Entscheidungen zu treffen. An dieser
Stelle möchten wir Ihnen noch ein paar grundlegende Überlegungen aufzeigen:
5.1 Gut geplant ist halb gewonnen.
Wichtig ist es, sich bereits sehr früh d.h. in der Planungsphase der Baumaßnahmen auch mit
Möglichkeiten zur Energieeffizienzsteigerung des Gebäudes zu beschäftigen. Die Aufstellung
einer energetischen Planung für das Gebäude sollte daher parallel zur Planung der baulichen
Maßnahmen erfolgen. Nur so können bei den einzelnen Bauabschnitten auch die
energetischen Anforderungen berücksichtigt und umgesetzt werden. Das spart Zeit und
Kosten.
Bei der Erarbeitung eines Energiekonzeptes unterstützen Architekten und
Gebäudeenergieberater. Sie erläutern verschiedene Möglichkeiten und zeigen wirtschaftliche
Aspekte unterschiedlicher Energiestandards auf. Je weiter der gesetzliche Standard
unterschritten wird, desto attraktiver werden auch staatliche Fördermöglichkeiten.
Folgende Planungsgrundsätze sollten bei der Aufstellung der Energieeffizienzplanung
berücksichtigt werden:
Verbrauchsvermeidung
=
Verbrauchsverminderung
=
Vermeidung von Klimagasen =
Optimierung der thermischen
Gebäudehülle
Auswahl effizienter Heizungs- und
Anlagentechnik
Einsatz erneuerbarer Energien
5.2 Ausrichtung und Grundriss
Bei der Sanierung einer Bestandsimmobilie lassen sich in der Regel die Orientierung und der
Grundriss nur unwesentlich beeinflussen. Ganz anders hingegen beim Neubau. Hier ist eine
optimale Ausrichtung des Baukörpers auf dem Grundstück wesentlich für den eigenen
Wohnkomfort und für eine kostenfreie Nutzung von solaren Gewinnen durch die Sonne. Gut
geeignet sind Grundstücke, bei denen eine Süd- oder Süd-Westausrichtung der Hauptfassade
und des Daches möglich ist. Für eine ausreichende natürliche Belichtung und hohe
winterliche solare Wärmegewinne, sind die Wohnräume im Grundriss südlich anzuordnen.
Untergeordnete und wenig genutzte Räume, wie Abstellräume und Bäder, sind hingegen auf
der Nordseite anzuordnen.
Je kompakter das Gebäude, desto besser die Energiebilanz, Auskunft hierüber gibt
das Verhältnis zwischen der Gebäudehülle (A) und dem Volumen (V) (A/VVerhältnis),
Kompakte Dachformen vermeiden Verschattungen und minimieren die Außenfläche,
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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Dachflächen sollten möglichst in Nord-Süd-Ausrichtung angelegt werden, um die
Nutzung der Solarenergie zu erleichtern,
Großflächige Verglasungen an der Südfassade erhöhen die solaren Energieerträge,
Verschattungselemente sollten so ausgelegt sein, dass die flach stehende
Wintersonne ins Gebäude einstrahlen kann und die im Sommer steil einfallenden
Sonnenstrahlen abgeschirmt werden,
Aufenthaltsräume sollten im Süden geplant und Funktions- und Nebenräume im
Norden angeordnet werden,
Bei der Auswahl der Anlagentechnik, der Steuerung und bei Pumpen sollte auf die
Energieeffizienz der Geräte geachtet werden,
Intelligenter Einsatz erneuerbarer Energien
5.3 Welcher energetische Standard sollte ein Gebäude aufweisen?
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für
Änderungen, Erweiterung und Ausbau an bestehenden Gebäuden sind in der aktuellen EnEV
geregelt. Werden die energetischen Anforderungen der EnEV eingehalten, wird der sog.
gesetzliche Mindeststandard (EnEV-Haus) erreicht. Um einen höheren Energiestandard zu
erzielen, sind Optimierungen an der Gebäudehülle und/oder in der Gebäudetechnik nötig.
Dies ist zunächst auch mit höheren Investitionskosten (energetische Mehrkosten) verbunden,
welche aber über einen angemessenen Nutzungszeitraum durch geringere Energiekosten
ausgeglichen werden.
Durch die Erzielung höherer Standards können verschiedene Förderprogramme in Form von
attraktiven Finanzierungen bis hin zu Zuschüssen in Anspruch genommen werden.
Welchen Standard bei der Sanierung Ihres Gebäudes, auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten erreicht werden kann, richtet sich bei Bestandsimmobilien im Wesentlichen
nach der Bausubstanz. Bei der Planung eines Neubaus sind diese Beschränkungen nicht
gegeben. Hier sollte in Abhängigkeit von den weiteren Wünschen an das Bauvorhaben die
Wirtschaftlichkeit eines verbesserten Standards geprüft werden. Die unterschiedlichen
Möglichkeiten sollten Sie mit einem Energieberater erarbeiten.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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6 Was sind Energieeffizienzstandards
Der Mindeststandard, den Neubauten oder Gebäude im Rahmen einer umfänglichen
Sanierung einhalten müssen, wird in der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV)
festgeschrieben. Diese Verordnung wird im Abstand weniger Jahre aktualisiert. Für
darüberhinausgehende Effizienzstandards gibt es keine einheitlichen Definitionen. Allgemein
anerkannt und häufig verwendet sind die Standards der KFW-Bankengruppe, die auch die
verschiedenen Förderstufen regeln. Der Energiebedarf wird meist auf die Gebäudenutzfläche
(AN nach EnEV) oder die beheizte Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlVO)
bezogen. Zu unterscheiden sind ferner der Heizwärmebedarf und der (höhere)
Primärenergiebedarf. Im Folgenden werden einige Standards der KFW-Bankengruppe, die
auch auf der Internetseite der KFW, www.kfw.de nachgelesen werden können, beschrieben.
KFW-Effizienzhaus 40
Bei einem KfW Energieeffizienzhaus 40 ist der Jahresprimärenergiebedarf um 60 Prozent
geringer als bei einem vergleichbaren Neubau, der die gesetzlichen Mindestanforderungen
entsprechend der gültigen EnEV einhält. Dieser geringere Energieverbrauch wird durch einen
umfangreichen Wärmeschutz und eine hochwertige Dach- und Bodenplattendämmung
gewährleistet. Ein Haus nach dem Standard KfW 40 muss luftdicht sein und regenerative
Energien nutzen. Dies kann eine Kombination aus Solaranlage, Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung und Holzpellets sein.
KFW-Effizienzstandard 55
Der Jahresprimärenergiebedarf vom KfW Effizienzhaus 55 beträgt lediglich 55 Prozent des
Energiebedarfs eines vergleichbaren Neubaus. Dies resultiert aus einer sehr guten
Wärmedämmung in Dach und Außenwänden sowie einer Dreifachverglasung bei Fenstern
und Türen. Auch eine Holzpellet- oder Biomasse-Heizung ist zum Erreichen der Vorgaben
des KfW Energieeffizienzhauses 55 erforderlich. Häuser mit dem Standard KfW 55 verfügen
über eine thermische Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwassergewinnung.
Eine zentrale Lüftungsanlage gewinnt 80 Prozent der Abluft zurück.
KFW-Effizienzhaus 70
Im KfW Effizienzhaus 70 muss der jährliche Primärenergiebedarf um 30 Prozent geringer
sein als der eines vergleichbaren normalen Neubaus.
Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen der letzten 50 Jahre der gesetzlich
festgeschriebenen Mindeststandards und der förderfähigen KFW Effizienzstandards. Der
Heizwärmebedarf und der (vom Energieträger abhängige) Primärenergiebedarf werden
darüber hinaus angegeben. Die Tabelle ist der Internetplattform wikipedia,
www.wikipedia.de/ effizienzstandards entnommen.
Standard
Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Transmissionswärmeverlust
Qh
QP
H'T
Nicht saniertes
Wohnhaus, Baujahr
300 kWh/(m²·a)
1960–1980
Durchschnitt Deutschland
160 kWh/(m²·a)
2002[3]
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 11
Wärmeschutzverordnung
(WSVO 77)
Wärmeschutzverordnung
(WSVO 82)
Wärmeschutzverordnung
(WSVO 95)
Niedrigenergiehaus
(EnEV 2002)
KfW-60-Haus (EnEV
2004)
KfW-40-Haus (EnEV
2004)
KfW-Effizienzhaus 70
(EnEV 2007)
KfW-Effizienzhaus 55
(EnEV 2007)
KfW-Effizienzhaus 85
(EnEV 2009)
≤ 250 kWh/(m²·a)
≤ 150 kWh/(m²·a)
≤ 100 kWh/(m²·a)
≤ 70 kWh/(m²·a)
≤ 60 kWh/(m²·a)
≤ 40 kWh/(m²·a)
≤ 60 kWh/(m²·a)
≤ 40 kWh/(m²·a)
≤ 55 kWh/(m²·a)
1
KfW-Effizienzhaus 70
≤ 45 kWh/(m²·a) 1
(EnEV 2009)
KfW-Effizienzhaus 55
≤ 35 kWh/(m²·a) 1
(EnEV 2009)
KfW-Effizienzhaus 40
≤ 25 kWh/(m²·a) 1
(EnEV 2009)
Energieeinsparverordnung
≤ 45 kWh/(m²·a) 1
2016 (EnEV 2016)
KfW-Effizienzhaus 55
≤ 35 kWh/(m²·a) 1
(EnEV 2016)
KfW-Effizienzhaus 40
≤ 25 kWh/(m²·a) 1
(EnEV 2016)
Passivhaus (PHPP)
≤ 15 kWh/(m²·a) 1
3
≤ 85 % Höchstwert
EnEV 2009 (ca. 50
kWh/(m²·a))
≤ 70 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 55 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 40 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 70 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 55 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 40 % Höchstwert
EnEV 2009
≤ 120 kWh/(m²·a) 2
≤ 070 % Höchstwert EnEV
2007
≤ 055 % Höchstwert EnEV
2007
≤ 100 % Höchstwert EnEV
2009
≤ 085 % HT,Ref EnEV 2009
≤ 070 % HT,Ref EnEV 2009
≤ 055 % HT,Ref EnEV 2009
≤ 085 % HT,Ref EnEV 2009
≤ 070 % HT,Ref EnEV 2009
≤ 055 % HT,Ref EnEV 2009
Für das Passivhaus gelten folgende Abweichungen:
1
Der Jahres-Heizwärmebedarf wird nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die
tatsächliche beheizte Fläche (Energiebezugsfläche) bilanziert (statt Gebäudenutzfläche
AN nach EnEV).
2
Der Jahres-Primärenergiebedarf wird nach dem PHPP berechnet und enthält die
Bedarfe für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und Haushaltsstrom.
Der Primärenergiebedarf nach EnEV hingegen enthält keinen Bedarf für
Haushaltsstrom.
Bine – Fachinformationszentrum Karlsruhe
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 12
7 Qualitätssicherung
Eine gute Planung ist die Grundlage jeder erfolgreichen Sanierung. Wie kann man aber sicher
sein, dass das Geplante auch realisiert wird? Hierzu ist es wichtig, Fachbetriebe mit der
Umsetzung zu beauftragen und die Ausführungsarbeiten durch den Architekten oder den
Energieberater begleiten zu lassen. Die Baubegleitung im Rahmen der Sanierung einer
Bestandsimmobilie wird staatlich gefördert.
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäudehülle lassen sich durch zwei
verschiedene Verfahren kontrollieren:
7.1 Blower Door Test
Bei dieser Methode wird die Luftdichtigkeit der Gebäudehülle überprüft. Im Gebäude wird
ein Unter- oder Überdruck erzeugt und die Luftwechselrate gemessen. Der Wert gibt dann
Auskunft, in welchem Maße Luft unkontrolliert aus dem Gebäude ein und ausströmt und
somit Wärmeverluste erzeugt.
7.2 Thermografie
Bei der Thermografie wird mit einer Wärmebildkamera das Gebäude fotografiert. Auf dem
Bild werden unterschiedlich warme Bereiche abgebildet. So lassen sich Wärmebrücken leicht
erkennen. Voraussetzung ist, dass die Bilder im Herbst oder Winter gemacht werden, wenn
das Gebäude beheizt wird.
8 Beratungsangebote
Für weitere Informationen bei der Realisierung ihrer baulichen Maßnahmen stehen Ihnen
verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung. Diese reichen von einer Einführung in die
Thematik bis hin zur Erstellung qualifizierter Energiekonzepte und der persönlichen
Begleitung ihrer Baumaßnahme. Einige Angebote werden mit stadtlichen Mitteln gefördert,
so dass Sie lediglich einen Kostenanteil leisten müssen. Im Folgenden finden Sie einen
Überblick der Angebote in Geldern.
8.1 Beratungsangebot der Stadtverwaltung Geldern
Ort
Termin
Dauer
Kosten
Bemerkung
Stadtverwaltung Geldern, Raum 309
Beratung am Telefon oder persönlich nach Terminvereinbarung
Tel.: 02831/398309 oder unter [email protected]
keine
Vermittlung eines ersten Überblicks über verschiedene
Möglichkeiten zum energieeffizienten Bauen und weiteren
möglichen Beratungsangeboten
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 13
8.2 Beratungsangebot der Stadtwerke Geldern
Ort
Termin
Dauer
Kosten
Bemerkung
Stadtwerke Geldern, Kundenzentrum am Markt
Beratung am Telefon oder persönlich nach Terminvereinbarung
Tel.: 02831/ 93 33 24oder unter [email protected]
keine
Beratungsangebot über Strom- und Erdgasnutzung,
Energiesparmaßnahmen, Heizungsumstellung
8.3 Beratungsangebote der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale bietet zwei Arten von Energieberatung an:
•
•
Beratung im Energieberatungsstützpunkt der Verbraucherzentrale
In der Stadtverwaltung Geldern unterhält die Verbraucherzentrale einen
Energieberatungsstützpunkt. Jeden ersten Montag im Monat haben Sie die Möglichkeit
Herrn Rabe zu ihrem Neubau- oder Sanierungsvorhaben um Auskunft zu bitten.
Ort
Termin
Stadtverwaltung Geldern, Raum 129
Nach Terminvereinbarung; Tel.: 02831/398350 oder unter
[email protected]
Dauer
Kosten
Bemerkung
30 min – 45 min
5 €, zu entrichten in der Beratungsstelle
Einstiegsberatung zu Energiesparmöglichkeiten bei Neubau –
und Sanierungsvorhaben sowie von Fördermöglichkeiten.
Beratung bei Ihnen zu Hause
Ein Energieberater der Verbraucherzentrale kommt auch zu Ihnen nach Hause und gibt
Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand ihres Bestandsgebäudes und
benennt mögliche energetische Verbesserungen.
Ort
Termin
Dauer
Kosten
Bemerkung
Bei Ihnen zu Hause
nach Terminvereinbarung; Tel.: 0180 1 11 5 999 (3,9 Cent/Minute
aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42
Cent/Minute); www.vz-nrw.de/energieberatung
1,5 Stunden
60 €, zu entrichten an den Berater
Beratung zur Steigerung der Energieeffizienz eines
Bestandsgebäudes; Benennung von Förderprogrammen;Es wird
ein Protokoll gefertigt, welches Ihnen zur Verfügung gestellt wird.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
Seite 14
8.4 Beratung durch einen unabhängigen Energieberater
Ein unabhängiger Energieberater kann Sie zu allen Energiethemen rund um ihre Immobilie
beraten. Insbesondere gehört es zum Leistungsspektrum nach einer Bestandsaufnahme eine
umfängliche Planung der erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und auch
Förderprogramme einzubeziehen. Wollen Sie Mittel aus Förderprogrammen in Anspruch
nehmen, ist es bei einigen Fördergebern Voraussetzung, dass die Maßnahme durch einen
Energieberater bestätigt wird.
Für die Expertise bestehender Wohngebäude kann im Vorfeld eine Förderung beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden:
Ort
Was wird gefördert?
Antrags- und
Bewilligungs-stelle
Kontakt
Wie finden Sie einen
unabhängigen
Energieberater?
Bemerkung
Vor-Ort Beratung (bei Ihnen zu Hause) zur sparsamen und
rationellen Energieanwendung in Wohngebäuden durch
einen registrierten Energieberater
Zuschuss: • 60 % der förderfähigen Beraterkosten, festgelegte
Höchstgrenze nach BAFA (max. 500 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie max. 1.100 € für Wohnhäuser mit mind.
3 Wohneinheiten)*
• 100 % der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche
Erläuterung des Energieberatungsberichtes in
Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung;
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35, Referat 424,65760 Eschborn
Tel: 06196-908 1880
Fax: 06196-908 1800
www.bafa.de
(Rubrik: Energie)
Auf der Internetplattform www.energie-effizienz-experten.de
sind für die sog. BAFA-Beratung zugelassene Energieexperten
gelistet.
Es wird eine detaillierte Bestandsaufnahme des Gebäudes
durchgeführt, Vorschläge zur energetischen Sanierung
unterbreitet, die energetischen und finanziellen Auswirkungen
berechnet und Fördermittel aufgezeigt.
Die Bezeichnung Energieberater ist kein geschützter Berufstitel, daher sollten Sie immer die
Qualifikation erfragen. Auch sollten Sie darauf achten, dass der Berater eine Produktunabhängige Beratung durchführt. Die Deutsche Energieagentur (dena) listet auf der Internetseite www. energie-effizienzexperten.de
Energieberater, die für verschiedene
Förderprogramme zugelassen sind. Über eine Suchfunktion ist es möglich Experten in ihrer
Nähe auszuwählen.
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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9 Förderung Unterstützung vom Staat für mehr Energieeffizienz
Viele Maßnahmen zur Energieeinsparung oder Anwendung Erneuerbarer Energien werden
vom Land Nordrhein-Westfalen oder dem Bund gefördert. Auch Gesetze wie das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
stellen eine Grundlage für garantierte Vergütungssätze oder Zuschläge dar. Es gibt also eine
sehr vielfältige Förderlandschaft. Die Suche nach dem geeignetsten Programm ist nicht immer
einfach. Auch werden die Fördersätze und -voraussetzungen regelmäßig angepasst. Im
Internet finden Sie verschiedene Möglichkeiten sich über die Förderprogramme, die
Fördervoraussetzungen und – höhen zu informieren:
• www.stadtwerke-geldern.de: In Zusammenarbeit mit dem Informationsdienst BINE bieten
die Stadtwerke Geldern umfangreiche Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten an
• www.förder-navi.de: Angebot der Energieagentur zu aktuellen Förderkonditionen im
Internet
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Informationen zu Energiethemen im Internet
www.stadtwerke-geldern.de
www. energieagenturnrw.de
www.saena.de/angebote/bauherrenmappe.html
www.klima-sucht-schutz.de
www.dena.de
Energieeffizient Bauen und Sanieren - Eine Information der Stadt Geldern
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