4.3 Dachgestaltung - U-Plan

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GESTALTFIBEL HAUSEN
4.3.5
Dachöffnungen und –aufbauten
Durch einen gestiegenen Wohnflächenbedarf wird oftmals zur Anpassung an zeitgemäße
Wohnansprüche der Dachraum von Gebäuden ausgebaut. Ursprünglich war der Dachraum
nicht als Aufenthaltsort sondern als Lagerfläche oder Trockenraum vorgesehen. Gauben zur
Belichtung und Belüftung wurden nicht benötigt oder nur sparsam eingesetzt. Aus diesem
Grund stellen geschlossene Dachflächen ein regionaltypisches Gestaltungselement dar.
Mit der Umnutzung als Wohnraum werden jedoch Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten
benötigt. Diese sollten vorrangig als Sattelgauben oder als Zwerchhäuser ausgeführt
werden, da diese in historischen Ortskernen überwiegend in Erscheinung treten.
Schleppgauben sind eher typisch für Gebäude der 30er bis 60er Jahre und sollte auch nur
bei Gebäude dieser Baujahre angewendet werden.
Sattelgaube
Zwerchhaus
Gauben sollten möglichst sparsam verwendet werden und sich dem Hauptdach immer
unterordnen. So sollte die Breite aller Gauben 1/3 der Gesamtbreite des Daches nicht
überschreiten. Ebenfalls ist bei der Anordnung der Gauben die Fassadengliederung zu
berücksichtigen und mit den Fensterachsen in Bezug zu setzen.
Auch Dachflächenfenster sollten sparsam verwendet werden, da sonst der typische
geschlossene Charakter der Dachfläche verloren geht. Das einzelne Fenster sollte
deswegen nicht größer als 1 m² sein und ein stehendes Format aufweisen. Auch die Breite
aller Dachfenster sollte 1/3 der Gesamtbreite des Daches nicht überschreiten.
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4.3 Dachgestaltung
Dachaufbauten sollten untereinander die gleiche Größe aufweisen und auf gleicher Höhe
angebracht werden. Von First und Traufe sollte ein Mindestabstand von 0,5 m und vom
Ortgang von 1,0 m eingehalten werden. Die Öffnungen der Gauben sollten zudem immer
stehende Formate (hochformatiges Rechteck) aufweisen.
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Überdimensionierte Dachaufbauten oder Dacheinschnitte stellen zu starke Eingriffe in
die Dachlandschaft dar und sollten vermieden werden.
Lieber nicht
Lieber nicht
Weitere Belichtungsmöglichkeiten ohne wesentliche Eingriffe in die Dachfläche bzw. die
Gebäudestruktur bieten z.B. Glassattel im Firstbereich, allseits verglaste Gauben oder
Glasfugen zwischen Dach und Mauerwerk.
Glassattel
Glasfuge
4.3.6
Solaranlagen
Solaranlagen sollten wenn möglich auf der Straßen abgewandten Dachseite oder auf
Nebengebäuden, Vordächern oder Balkonüberständen angebracht werden. Darüber hinaus
sollten sie flächenhaft zusammengefasst und an der Traufe oder dem First orientiert sein.
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4.3 Dachgestaltung
Die Verglasung einzelner Gefache stellt für Fachwerkgebäude eine attraktive
Lösungsmöglichkeit dar ohne das ursprüngliche Erscheinungsbild wesentlich zu verändern.
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4.4 Fassadengestaltung
Die Fassade wird als Gesicht des Gebäudes bezeichnet und ist nicht nur für die Wirkung des
Hauses selbst sondern auch für das Orts- und Straßenbild von besonderer Bedeutung. Die
Fassade wird dabei durch die konstruktiv bedingte Gliederung, die Anordnung, Größe und
Format der Fenster sowie deren Einfassung bestimmt.
4.4.1
Fassadengliederung
Eine harmonische und ruhige Fassadengestaltung entsteht durch die Verwendung stehender
Fensterformate und die axiale Anordnung der Fassadenöffnungen. Dabei ist nicht nur die
horizontale Gliederung durch die Anordnung der Fenster auf gleicher Höhe, sondern auch
die vertikale Gliederung, bei der die Öffnungen übereinander liegen, von Bedeutung. Wie
das nachfolgende Beispiel aus Hausen zeigt, erfolgt eine weitere optische Gliederung durch
Gesimse und Lisenen sowie durch die einrahmenden Tür- und Fenstergewände.
Besser so
Hausen
Hausen
Lieber nicht
Bei Fachwerkgebäuden ist aus konstruktiven
Gründen eine einheitliche horizontale und vertikale
Gliederung nicht immer möglich. Allerdings bietet
gerade die in Hausen überwiegend angewendete
Ständerbauweise gute Voraussetzungen für die
Beachtung der horizontalen und vertikalen
Gliederung.
Stopperich
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4.4 Fassadengestaltung
Lieber nicht
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