Arnhild Sobot Lüneburg Der konkrete Fall – Eine unendliche Geschichte Vortrag auf dem Peiner Kinderschutztag am 10.Oktober 2011 Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nun mit Ihnen in die konkrete Fallarbeit einsteigen. In meinem Arbeitsalltag bin ich mit diesen Fällen konfrontiert. Die Fälle, die mir in meinem Praxisalltag begegnen, haben oft denkbar ungünstige Prognosen. Es waren oftmals schon Fälle, lange bevor für uns überhaupt Handlungsmöglichkeiten gegeben waren. Natur gegeben. Beispielhaft möchte ich hier bei Einflüssen auf das Ungeborene in der Schwangerschaft beginnen, dessen weitere Lebensentwicklung deutlich von den pränatalen Erfahrungen beeinflusst ist (Folie „ Stress“). Bereits vor siebzig Jahren wurde erforscht und beschrieben, dass mütterliche Angstzustände in der Schwangerschaft die seelischen Steuerungszustände der Kinder verändern können - mit der Folge späterer Verhaltens- und Entwicklungsstörungen der betroffenen Kinder. Chronischer Stress führt zu einer Blutflussverteilung, die primär auf das fetale Hirn ausgerichtet ist, was zu Wachstumsstörungen beim Ungeborenen führt. Zudem kommt es zu Veränderungen in den fetalen Lernerfahrungen des Ungeborenen, das seine Lernerfahrungen am Herzschlag der Mutter ausrichtet und daran einordnet. Eine chronische Aktivierung der Stressachse beim Ungeborenen kann den Nährboden für unterschiedliche Krankheiten darstellen, der erhöhte Cortisolspiegel die Funktionsfähigkeit der Abwehrzellen beeinträchtigen, mit der Folge einer postnatal erhöhten Infektanfälligkeit der betroffenen Kinder. Es gibt mehrere Studien, die eine Verbindung aufzeigen zwischen pränatal erfahrenem Stress und dem Auftreten von Hyperaktivität bei Jungen sowie Störungen im Sozialverhalten bei Mädchen im Alter des 6./ 7. Lebensjahres. Neuere Forschungsergebnisse verweisen gar auf einen Zusammenhang zwischen pränatalem Stress und Bluthochdruck sowie Osteoperose im Erwachsenenalter. 1 Ich möchte mit diesem Beispiel nicht anregen, Schwangere in Watte zu packen oder diese oder jene Auffälligkeit beim Kind den normalen Schwangerschaftsstressoren zuzuordnen. Ich möchte nur anregen, auch diese Phase in den Blick zu nehmen. Denn häusliche Gewalt, Traumatisierungen, Delinquenz, Drogensucht, Existenzängste, Persönlichkeitsstörungen der Schwangeren u.v.m. sind Faktoren, die nachweislich in ähnlicher Form pränatal Einfluss auf die Kindesentwicklung nehmen können. Die Beachtung solcher Aspekte ist auch deshalb wichtig, um die Eltern und ihre Kinder zu verstehen. Denn nur wenn wir die von uns betreuten Familien verstehen, fühlen sie sich verstanden - und innerlich erreicht. Dies ist einer der wichtigsten Bausteine für eine gute „Beziehung“ zu unseren Klienten. Und - auf der Basis unseres Verstehens haben wir oftmals diesen oder jenen fachlichen Impuls, der für unsere fachliche Arbeit mit dem Kind oder seiner Familie hilfreich ist. Mein Arbeitsschwerpunkt liegt im Bereich der Suchtkrankenhilfe. Deshalb werde ich exemplarisch ein Fallbeispiel aus dem Suchtbereich beschreiben ( Folie „ Heroin/ Methadon). Heroin hat eine Halbwertzeit von 3-4 Stunden (bei Methadon ist sie höher). Der wiederkehrend sinkende Substanzspiegel wird von dem Ungeborenen viel eher wahrgenommen als von seiner Mutter. Es kommt damit zu einer permanenten Unterbrechung von Erholungsphasen. Dieser Wandel zwischen Sedierung und Entzug, d.h. die damit verbundenen körperlichen Aktivitäten werden bereits im ersten Drittel der Schwangerschaft nach positiven und negativen Konsequenzen bewertet und im unbewussten Erfahrungsgedächtnis des Kindes abgespeichert. Zunächst im Körpergedächtnis, später auch psychologisch. Das ist deshalb möglich, weil zu dieser Zeit bereits die Amygdala (und die limbischen Verbindungswege)ausreifen, die die Funktion besitzen, unbewusste emotionale Erinnerung zu speichern und sie einzuordnen. Uns begegnet zum Beispiel eine drogenabhängige Schwangere in der 4. Schwangerschaftswoche. Hier sind zunächst meine KollegInnen der Suchtkrankenhilfe, i. d. Regel aus den Bereichen der medizinischen Rehabilitation und der Krankenkassen (= SGB V) gefordert. Nach einer ausführlichen Anamnese und Diagnose sind bei der Auswahl der möglichen Behandlungsprozesse die jeweiligen Indikationskriterien für die entsprechende Form eines medizinisch- beruflichen Rehabilitationsprozesses zu berücksichtigen ( Folie „ Indikationskriterien“). 2 Auch diese Kriterien aus dem Rehabilitationsrecht, denen sich die Krankenkassen über Vereinbarungen angeschlossen haben, dienen dem Kinderschutz. Präventiv. So setzt beispielweise eine ambulante Therapie eine kurze Suchtkarriere mit spätem Einstieg und geringer Ausprägung voraus, es sollte auch keine oder nur eine geringe Komorbidität vorhanden sein, eine Arbeit mindestens in Aussicht, eine hohe Selbstverantwortlichkeit der Betroffenen und ein Netzwerk von 6-7 drogenfreien Kontaktpersonen für alle Wochentage. Wir können davon ausgehen, dass diese Beurteilungskriterien, wenn sie wirklich beachtet werden, dann auch den Kindern zu Gute kommen. Aber drängen wir unsere Klienten nach dem dritten gescheiterten Abstinenzversuch, nach der dritten missglückten Entgiftung, nun endlich eine stationäre Therapie anzustreben? Konfrontieren wir die süchtigen Eltern mit den Folgen ihrer Sucht für die Weiterentwicklung ihrer Kinder? Oder haben wir Sorge, dass klare Worte dazu führen, dass die Klienten nicht mehr wiederkommen? Fühlen wir uns überhaupt für die Kinder unserer Klientinnen zuständig? Wählen wir optimistisch und nach der Prämisse - wenn schon denn schon - erst ambulant vor stationär? Passt denn hier wirklich Sozialraumorientierung? … damit die bisherigen Kontakte erhalten bleiben, die oftmals nur aus Dealern und abhängigen Freunden bestanden? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn unzureichende Hilfen oder keine stringente Behandlungsplanung für Eltern oder wie in diesem Fall für eine Schwangere führen meist mit Geburt des Kindes in ein Desaster. Der Säugling muss auf Grund eines neonatalen Entzuges intensiv medizinisch betreut werden, durchläuft diesen klinischen Entzug Entgiftungsangebote für oft mehrwöchig. Auf Grund mangelnder Mutter und Kind werden beide voneinander getrennt, der Bindungsaufbau zwischen beiden wird dadurch behindert, die Mutter bleibt auf sich alleine gestellt, mit ihrem Versagen konfrontiert. Und was passiert? Sie setzt ihren bisherigen Lebenswandel fort… Genau das, passiert. Am laufenden Band! 3 Und…dass Jugendhilfe tätig werden muss. Raten sie bei diesen Fällen mal, in welcher Form … Das Kind muss herausgenommen werden, muss zunächst in die Pflegestelle oder ins Heim, möglicherweise muss das Familiengericht eingeschaltet werden, der ganze Apparat läuft an…(Folie „ Blinder Optimismus“). Aber wir gehen jetzt erst einmal von der positiven Variante aus: Die Kindesmutter hat im Verlaufe der Schwangerschaft eine Drogenabstinenz erreicht und damit ist auf der elterlichen Ebene ein! Ein besonderes Gefährdungsrisiko für das Kind kann weitgehend ausgeschlossen werden. Bleiben lediglich die Spuren der vorangegangenen Schwangerschaftseinflüsse (Folie „ belasteter Schwangerschaftsverlauf“). In der Graphik betreffen diese frühkindlichen Regulationsstörungen und / oder motorischen Entwicklungsverzögerungen eine suchtbelastete Schwangerschaft. Dieses sind Einzelfälle und, so meinen wir, dementsprechend auch Ausnahmen. Zusammengefasst auf die Gesamtpopulation zeigen sich jedoch z.B. in Studien von Egger und Angold 2006, dass bei 1425 % aller Kinder im Kleinkindalter psychische Störungen bestehen und wiederum nur maximal 25% aller Verhaltensstörungen, die eine DSM IV -Diagnose aufweisen (das ist das medizinische Klassifikationssystem), tatsächlich zur Diagnostik und Therapie vorgestellt werden. Meist handelt es sich bei diesen Störungen neben motorischen und allgemeinen Entwicklungsverzögerungen um die sogenannten Regulationsstörungen; exzessives Schreien, Schlafstörungen, Fütterstörungen, die dann wiederum für Beziehungs- und Bindungsstörungen, aber auch für weitere psychische Störungen in der späteren Entwicklung prädestinieren. Ausreichende Forschungsaktivitäten sind lediglich im Bereich der ADHS und des ODD Oppositionell Difiant Disorder (Störung des Sozialverhaltens mit oppositionellem Verhalten), der PTBS (Posttraumatischen Belastungsstörung) sowie den Schlafstörungen zu verzeichnen. Zunächst einmal sind für die Behandlung und die Betreuung solcher Störungsbilder vorrangig Hilfen aus dem Gesundheitssystem angezeigt (Folie „ mögliche Hilfen“). Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, spiegelt jedoch die Fülle an vorhandenen Möglichkeiten und Potentialen wider, die es innerhalb eines Systems gibt. Sie sehen links, 4 welche unterschiedlichen Hilfen es gibt und rechts, welche unterschiedlichen Institutionen die Hilfen anbieten. Das Arbeiten in konkreten Hilfeprozessen ist geprägt von einer Strukturierung der Arbeit im Dreischritt und lässt sich sowohl auf sozialarbeiterisches, psychologisches Handeln, als auch auf alle medizinischen Konzepte übertragen. Dementsprechend setzt auch erfolgreiches Handeln im Kinderschutz an dieser Trias aus: Anamnese, Diagnose und Behandlung sowie deren Unterpunkten ( Folien „Anamnese“, „Diagnose“, „Behandlung“ ). Bei der Anamnese geht es um das Ergründen der Vorgeschichte: Sozialanamnese, Familienanamnese, Schwangerschaftsanamnese, Schulanamnese, biographische Belastungen und Besonderheiten, Milieubedingungen, kultureller Hintergrund, Ressourcen und vieles mehr. Nur wenn wir diese Anamnese exakt durchführen, sind wir in der Lage, daraus eine gesicherte Diagnose abzuleiten oder kausale Hypothesen zu formulieren, z.B. warum sich dieses oder jenes problematische Verhalten entwickelt hat oder dass es sich um diese oder jene Krankheit handelt. Nur wenn Anamnese und Diagnose vorliegen, können wir definieren, welches Ziel wir anstreben, um dann die Handlungsabläufe und die nötigen Interventionen zu planen. Möglicherweise denken Sie, sie sind in einem Bereich tätig, in dem sie mit diesen Aspekten noch nicht Berührung kamen. Ich behaupte aber, dass Sie in Wirklichkeit in diesem Sinne schon deshalb so vorgehen, um überhaupt Problemkonstellationen richtig zu erfassen und sie entsprechend darzustellen. So zum Beispiel, um sich in der Fallbeschreibung oder in der Fallbesprechung anderen gegenüber verständlich zu machen. Fällen und Hilfeprozessen, die eine unendliche Geschichte zeichnen, ist in der Regel gemein, dass Teilaspekte nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Oftmals ist z.B. die Anamnese nicht vollständig, können wichtige Fakten nicht berücksichtigt werden, die nötig wären, um die richtige bzw. passende Hilfe zu finden. Die Diagnose ist mitunter verwaschen, oder aber die Zielfindung wird ständig erneuert. Zum Beispiel wird bei den Kontextfaktoren das unterstützende oder hinderlich wirkende Milieu, die kulturellen Besonderheiten nicht berücksichtigt, medizinische Auffälligkeiten als fachgebietsfremd bei Seite geschoben oder Unterstützungspotentiale nicht einbezogen. 5 Mitunter wird auch die ursprünglich geplante Zieldefinition verkürzt und zu früh Entwarnung gegeben, so zum Beispiel bei elterlicher Drogenabhängigkeit nach der Absolvierung eines Entzuges. Dabei ist just die kritischste Phase. Deshalb muss an dieser Stelle ggf. nahtlos eine Anschlusshilfe ansetzen. Mitunter bedarf es eines beratenden Hinzuziehens einer anderen Profession und manchmal gehört auch die Erfüllung des Behandlungsauftrages gänzlich in die Hände eines anderen Hilfesystem, so zum Beispiel in die Hände der Jugendhilfe… Aber all zu oft ist es so, dass im Rahmen des Systems, das qua Kontakt am „nächsten dran ist“, also sozusagen mit dem Klientel schon „in Beziehung ist“, die Möglichkeiten und Chancen der gesicherten Arbeitsbasis nicht ausreichend ausgeschöpft werden. Nehmen wir zum Beispiel als Ärzte den Hörer in die Hand und versuchen über einen unbürokratisch kollegialen Kontakt im Beisein der Eltern mit der Schreiambulanz oder der Kleinkind- Psychiatrie flugs einen Termin zu vereinbaren? Nehmen wir uns die Zeit? Wäre es manchmal nicht sinnvoll? Oder warten wir ab bis zum nächsten Wiedersehen, um festzustellen dass die Betroffenen nicht mal in der Lage sind, höchst notwendige Termine selbst zu vereinbaren … Erfragen wir dann bei ihnen, woran es hapert? Oder pflegen wir zu den Betroffenen gar keine Beziehung, auf deren Ebene sie uns vertrauensvoll berichten könnten, dass ein Anruf eben nicht einfach ein Anruf ist, sondern die Konfrontation mit einem emotional leidvoll besetzten Thema – und dieser einfache Anruf sie überfordert. Im Zweifelsfall muss eben - um dieses herauszufinden und dann die Termine zu vereinbaren - die Jugendhilfe ran, sei es durch allgemeine Beratung oder möglicherweise durch Präsenz innerhalb der Familie in Form einer SPFH. Bedenken wir, dass es auf dem Weg der „Weiterleitung“, z.B. an das Jugendamt, passieren könnte, dass die ursprüngliche Vertrauensbeziehung z.B. zum Arzt beschädigt wird? Sich die Betroffenen unseren Hilfeangeboten dann gänzlich entziehen? Bedenken wir das? Holen sich die KollegInnen der Frühförderung, der Logopädie, der Krankengymnastik, der Hebammen, der Ergotherapie bei Bedarf Beratung untereinander oder bei den spezialisierten Fachkräften der öffentlichen 6 Jugendhilfe? Und trauen sie sich nach dieser Beratung möglicherweise auch mal ein Familiengespräch zu, das nicht explizit Aufgabe ihres Bereiches wäre? Oder muss die bisher vertrauensvolle Beziehung - und damit die wichtigste Arbeitsgrundlage zu unserer Klientel dadurch belastet werden, dass der einzige Ausweg in der „ Überweisung“ an eine „zuständige“ Institution liegt? (Folie „ Kinderschutz/ Vernetzung“) Oder - warten wir auf Gesetzesänderungen? Sicherlich wäre die baldige Durchsetzung des § 8b SGB VIII im viel diskutierten und umfangreich überarbeiteten Bundeskinderschutzgesetz zu begrüßen. § 8 b SGB VIII-E verspricht nämlich eine flächendeckende Fachberatung zur Einschätzung einer möglichen Gefährdungssituation, und zwar für all jene, die beruflich mit Kindern oder Jugendlichen in Kontakt stehen. Davon würden wir alle profitieren, Institutionen des Gesundheitsbereiches, des Schulsystems, der Eingliederungshilfe, der medizinischen Rehabilitation, der Suchtkrankenhilfe…Wir alle würden profitieren. Und die Kinder! Wäre da nur noch die Frage der Finanzierung dieser Beratungspools zu klären … Im bisherigen Entwurf hängt die Finanzierung mal wieder ausschließlich an der Jugendhilfe. Oder – können / dürfen wir einfach abwarten? Schlagwort „Prozessual“, da aktuell (noch) keine akute Gefährdung zu erkennen ist… ( Folie „ Frühkindliche Störung“). Es besteht lediglich eine Regulationsstörung beim Kind. Diese stellt per se noch keine Gefährdungssituation dar. Problematisch ist z.B. nur das nächtliche Schreien des Kindes. Für stabile Eltern eine große Herausforderung. Für ehemals drogenabhängige Eltern ist das möglicherweise aber solch eine Überforderung, dass sie durch den Griff zurück zur Droge ihre Überforderung durch erneuten Konsum zu kompensieren versuchen. Durch den Drogenkonsum sind die Eltern dann emotional nicht mehr präsent. Das Kind spürt nun die emotionale Unerreichbarkeit seiner Eltern und entwickelt, wenn diese lange genug anhält, möglicherweise eine reaktive Bindungsstörung. Diese kann sich unter Anderem darin ausdrücken, dass das Kind sich von den Eltern nicht mehr erreichen lässt und problematisches Verhalten zeigt, welches die Eltern überfordert, in Hilflosigkeit oder gar Ohnmacht treibt – beides Gefühle, die auf der anderen Seite in Aggression kippen können. Möglicherweise in Aggression gegen das eigene Kind… Spätestens jetzt bleibt der Jugendhilfe gar nichts anderes mehr übrig als den Beweis zu erbringen, dass sie „ Kinder wegnehmen“. Vielleicht passiert auch nichts Dramatisches, die 7 Symptome der primär Störung verschwinden zunächst und tauchen erst später wieder auf. Wir kennen das. Oftmals verschwinden bestimmte Symptome und treten erst wieder auf wenn das Kind in die nächste Entwicklungsphase eintritt (Folie“ Mögliche Elendskarrieren“). Nunmehr sind halt die Schulprozesse betroffen… Sind denn die Hilfen des Schulsystems ausreichend? Gibt es genügend Schulassistenzen, Förderlehrer, Integrationsangebote, Schulsozialarbeiter in den Regelschulen (und sind die Hilfen innerhalb des Schulsystems ausreichend vernetzt)? Oder muss im Zweifelsfall wieder …die Jugendhilfe ran? Wer weiß? Zum Glück bleibt es bei der Entwicklung und – schwups, ehe wir recht blicken können, sind die kleinen schon erwachsen. Auch wenn sie auf ihrem schwierigen Pfad mitunter als schwer erziehbar bezeichnet wurden, auf einer Ebene, waren sie oftmals sehr brav. Sie sind familienloyal, indem sie in die Fußstapfen ihrer Eltern treten. Und von Generation zu Generation das Elend weitervererben (Folie „ Generation). Es sind nicht wenige, die es betreffen könnte. Es sind auch keine Ausnahmefälle. Es sind – siehe Folie Zahlen. Wie es hier bei Ihnen in Peine ist, kann ich nicht sagen – vielleicht ist hier auch alles ganz anders… Vielen Dank! 8