Themenbereiche / Kapitel gemeinde beckin gute gestaltung

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gemeinde beckin9 en
Wohneigentum
Die Schaffung von Wohneigentum
innerhalb unserer Dörfer hat sich in
den letzten Jahren stark verändert.
Neubaugebiete werden kaum noch
erschlossen. Junge Familien entscheiden sich aufgrund enorm
gestiegener
Baulandund
Baustoffpreise heutzutage oft für
den Kauf einer bestehenden
Immobilie. Neben leerstehenden
Gebäuden der 60-er bis 80-er
Jahre sind auch zum Teil regionaltypische Gebäudestrukturen innerhalb der Ortskerne zu erwerben.
Unter Berücksichtigung der „Energieeinsparverordnung”
(EnEV)
werden bei älteren Gebäuden erhebliche Sanierungsmaßnahmen
erforderlich. Die Modernisierung
bedeutet neben Erneuerung von
Fenstern und Türen zunehmend
Dämmarbeiten im Bereich der
Dächer und Gebäudefassaden.
Hauptsächlich in den Ortskernen,
mit dichtem Nebeneinander von
ortsbildprägender Bausubstanz
und modernen Geschäfts- und
Dienstleistungsgebäuden, muss
mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden.
Gelungene Sanierung einer historischen
Bausubstanz sowie Schaffung einer attraktiven Vorgartenfläche in regional typischer
Erscheinungsform
gute gestaltung
Sanierung und Gestaltung von
Gebäuden
Entscheidet sich ein Bauherr zum
Erwerb und / oder zur Sanierung
eines älteren Gebäudes wird er vor
eine besondere Herausforderung
gestellt.
Bei einer Sanierungsmaßnahme
sind mehrere Gesichtspunkte zu
berücksichtigen, um eine regionaltypische Verbesserung zu erreichen. Das äußere Erscheinungs
bild kann durch die Wahl der
Materialien, Farben und Strukturen
stark beeinflußt werden. Bei fehlender Beratung sind die Bauherren
oft überfordert. Ergebnisse sind z.
B. überdimensionale Dachgauben,
grelle Fassadenfarben oder die
Verwendung
untypischer
Materialien bei Gebäudefassaden,
Dacheindeckungen und Hausvor
flächen.
Veröffentlichung 14-tägig
Die Veröffentlichung der Ge
staltungsempfehlungen für die
Gemeinde Beckingen sieht
dabei die Behandlung folgender
Themenbereiche vor:
• Kapitel I “Fassade”
Teil 1 - Fenster, Schaufenster,
Türen, Eingänge
• Kapitel I “Fassade”
Teil 2 - Fassadengliederung
• Kapitel I “Fassade”
Teil 3 - Material und Farbe
• Kapitel II “ Anbauten”
Anbauten, Erweiterungen,
Garagen, Balkone
Gestaltungsempfehlungen
Mit Hilfe der Veröffentlichung von
Gestaltungsempfehlungen will die
Gemeinde Beckingen eine Hilfestellung
bei
Umbauund
Sanierungsmaßnahmen leisten. Es
werden Hinweise und Anregungen
für den Erhalt und die Sanierung
regionaltypischer Bauformen der
südwestdeutschen Region geliefert. Mit der Behandlung unterschiedlicher Themenbereiche soll
ein kritisches Bewußtsein bei den
Bürgern geweckt werden. Anhand
von Beispielen wird den Eigentümern gezeigt, wie das Gebäude
mitsamt seinen baulichen Details,
Vor- und Gartenflächen in seiner
Gesamtheit äußerlich verbessert
werden kann.
• Kapitel III “Dach”
Teil 1 - Dacheindeckungen
• Kapitel III “Dach”
Teil 2 - Dachaufbauten
• Kapitel III “Dach”
Teil 3 - Vordächer,
Eingangsüberdachungen,
Markisen
• Kapitel IV “Vorflächen”
Teil 1 - Gestaltung unbebauter
Flächen
• Kapitel IV “Vorflächen”
Teil 2 - Einfriedungen
Kontaktadressen Gemeinde Beckingen
Herr Schwinn
Bergstraße 48
66701 Beckingen
www.beckingen.de
06835 / 55 - 303
Themenbereiche / Kapitel
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• Kapitel V “Werbung”
Anlagen der Außenwerbung,
Warenautomaten,
Hinweisschilder
Geltungsbereich der
Gestaltungssatzung
gemeinde beckin9 en
Satzung der Gemeinde Beckingen zur Gestaltung der Gebäude
in den Ortskernen der Gemeinde
bezirke
Auf Grund des § 85 Abs. 1 der
Bauordnung für das Saarland
(Landesbauordnung LBO) in der
Fassung vom 18.02.2004 (Amtsblatt S. 822) i. V. m. § 12 des
Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.06.1997
(Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert
durch das Gesetz vom 15.02.2006
(Amtsblatt S. 474, 530), hat der
Gemeinderat
der
Gemeinde
Beckingen am 13.12.2006 folgende örtlichen Bauvorschriften als
Satzung beschlossen:
Präambel
Die Gemeinde Beckingen will in
den Bereichen der Ortszentren
ihrer Gemeindebezirke durch planerische und gestalterische Maßnahmen ihr Orts- und Straßenbild
verbessern, um damit die Wohnund Umweltqualität sowie die Gesamtattraktivität zu steigern.
Geltungsbereich OT Beckingen
gute gestaltung
Um diese Zielvorgabe zu erreichen, ist es notwendig, einheitliche
und allgemeinverbindliche Gestaltungsgrundlagen zu schaffen, um
auch private Baumaßnahmen steuernd und lenkend beeinflussen zu
können.
(s. Veröffentlichung,
Amtsblatt Nr. 52 / 2006)
OT Düppenweiler
OT Erbringen
Örtlicher und sachlicher Geltungsbereich
1. Die örtlichen Bauvorschriften
gelten für die in der Anlage festgelegten Gebiete, die Bestandteil der
Satzung sind. Für die in diesen
Gebieten vorhandenen Bebauungs
pläne finden die Bestimmungen der
§§ 3, 4 und 9 keine Anwendung.
2. Sie finden auch Anwendung auf
außerhalb dieser Gebiete gelegene
Bauernhäuser, die vor 1935 errichtet wurden.
OT Hargarten
OT Haustadt
3. Sie gelten im gesamten Gemeindegebiet für Anlagen der
Außenwerbung und Warenauto
maten.
OT Honzrath
4. Sie gelten ferner für genehmigungsbedürftige (§§ 64 und 65
LBO)
und
genehmigungsfrei
gestellte (§§ 63 ff LBO) und verfahrensfreie (§ 61 LBO) bauliche
Vorhaben.
OT Oppen
5. Weitergehende Auflagen für
Baudenkmäler gem. dem saarländischen
Denkmalschutzgesetz
werden durch diese Satzung nicht
berührt.
OT Reimsbach
OT Saarfels
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Kapitel I - “Fassade”
gemeinde beckin9 en
Fenster
Neben dem Zweck zur Raumbelichtung sind Fenster die Augen
des Hauses und ein wichtiges
Element, die Fassade zu gliedern
und zu gestalten. Hochformatige
Sprossenfenster, als Drehflügel
(2-teilig), aus weiß gestrichenem
oder naturbelassenem Holz, sind
die Grundmerkmale der Fensterformen
alter
Bauernhäuser.
Heutzutage
verschwinden
Sprossenfenster immer mehr von
der Bildfläche und weichen modernen
„pflegeleichten
Fenster
systemen”. Hierdurch verliert eine
Fassade oftmals ihre ursprüngliche
kleingliedrige
Ordnung
und
Proportionierung.
gute gestaltung
Teil 1 - Fenster, Schaufenster,
Türen und Eingänge
gem. §§ 2,5 Gestaltungssatzung
Holzoptik bzw. nicht glänzenden
Grautönen ausgebildet werden.
• Fenster und Türen sind vorzugsweise in Holz auszuführen.
• Klappläden als Sonnenschutz
und Gestaltungselement sollen
erhalten werden.
Schaufenster
Schaufenster, als Flächen eines
Geschäftes oder einer Einrichtung,
in der hinter einem Fenster Waren
von außen sichtbar zur Schau stehen oder auf Dienstleistungen hingewiesen wird, müssen einen einladenen und repräsentativen Ein
druck auf die Kunden hinterlassen.
In der Gemeinde Beckingen sind
hochformatige Schaufenster nur im
Erdgeschoss zulässig. Sie sollten
die vertikale Gliederung der darüber liegenden Öffnungen übernehmen und sich gestalterisch unterordnen.
Links: traditionell gestalteter Eingangs
bereich; rechts: ursprüngliches
Fensterformat mit Sprossenteilung in
Holzausführung
Türen, Eingänge
Mit liegenden Rechteckfenster büßt eine
Bausubstanz den dörflichen Charakter ein
Empfehlenswerte Fensterformen
und Fenstermaterialien
• Verwendung stehender
Fensterformate (hochformatig)
• Unterteilung mit Pfosten,
Kämpfern und Sprossen so,
dass die Gliederung dem
Charakter des Baukörpers entspricht
• Bei Vergrößerung der Fassaden
öffnungen muss die Dominanz
des Mauerwerkes gewahrt bleiben; Proportionalität
• Materialien wie Aluminium, Stahl
und Kunststoff sollten nur dann
Verwendung finden, wenn deren
Sichtflächen weiß oder in
Auf die Gestaltung des Haus
einganges wurde früher und wird
heute großen Wert gelegt, da dieser in der Regel das zentrale
Gestaltungselement einer Fassade
darstellt und den ersten Kontakt zu
den Bewohnern des Hauses herstellt. Früher wurden die Haustüren
mit verschiedenen Zierformen versehen. In der heutigen Zeit sollte
der Hauseingang ebenfalls eine
attraktive Gestaltung erfahren um
der Bedeutung eines Einganges
gerecht zu werden.
Empfehlenswerte
Gestaltung
von Eingangsbereichen
Einladende Gestaltung einer
Schaufensteranlage in Anlehnung an die
darüber liegenden Fensterformate
Saniertes Bauernhaus mit Holzfenstern
und Klappläden sowie traditionellem
Eingagsbereich und Betonung der
Fenser- und Türöffnungen
• Format- und Materialwahl in
Anlehnung an die Fenster.
• Vorhandene Gewände und
Leibungen sind zu erhalten oder
plastisch und farblich hervorzuheben.
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Ortsbildprägende Sanierung eines
Gebäudes mit Betonung der
Gesimsbänder, Gewände und
Fensterleibungen
Kapitel I - “Fassade”
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Fassadengliederung
Die Fassade zur Straßenseite, als
Gesicht eines Hauses, ist für jedermann zugängig und sichtbar und
somit das Aushängeschild einer
Bebauung. Daher ist sie meist
schöner und aufwendiger gestaltet
als die übrigen Außenflächen.
Die Form und die Anordnung der
Wandöffnungen bestimmen ganz
wesentlich den Charakter und das
Erscheinungsbild eines Hauses.
Durch gleichmäßige Verteilungen
der Wandöffnungen entlang senkrechter und waagerechter Achsen
mit gleichgroßen Fenstern kann
eine harmonische, geordnete
Fassadengliederung erreicht werden, bei denen die Gliederungs
elemente klare Bezüge zueinander
aufweisen.
Wie
bei
einem
Menschen findet deren Schönheit
ihren Ausdruck im Größen
verhältnis und der Form seiner
Einzelelemente
und
deren
Zusammenspiel.
Eine
besonders
sorgfältige
Fassadengestaltung erfordern jene
Häuser, die im Verlauf von Straßen,
an Gabelungen, Abknickungen und
Außenkurven liegen oder in der
Sichtachse einer anderen Straße
stehen. Gleiches gilt für Gebäude
mit großzügigen Vorflächen.
Die alten ortstypischen Bauern
häuser sind durch ihre einfachen
und klaren Formen gekennzeichnet. Die horizontalen und vertikalen
Elemente sind regelmäßig angeordnet und basieren auf einem
strengen Raster, welches nur durch
die Haustür unterbrochen wird. Die
nebeneinander
angeordneten
Fenster, bei denen auch Stürze
und Bänke auf einer Linie liegen,
sowie Gesimse und Sockel sind
horizontal gegliedert.
gute gestaltung
Teil 2 - Fassadengliederung
gem. §§ 2, 5 Gestaltungssatzung
Stark gegliederte und aufgelöste
Baukörper wirken als Fremdkörper.
Auch aus energietechnischen
Gründen sind sie eindeutig im
Nachteil.
Um einen Bezug zur historischen
Bauweise herzustellen, sollte auf
der Straßenseite möglichst ohne
Vor- und Rücksprünge, ohne aufgelöste Gebäudeecken und ohne
durch Schrägen und Rundbogen
betonte Gebäudeecken gebaut
werden. Außerdem sollte die
Fassadengliederung harmonisch
mit der Umgebung abgestimmt
werden.
Horizontal und vertikal gegliederte
Fassadengestaltung
Auch bei dieser historischen Bausubstanz
ist die Fassadengliederung erhalten
geblieben
Misslungene Fassadengliederung, die
Fensteröffnungen liegen in der vertikalen
Achse versetzt
Horizontale
Gliederungsele
mente sind z. B.
• Dachgesims
• Fensterbänder
• Betonung des Sockelbereiches
Vertikale Gliederungselemente
sind z. B.
Horizontale Gliederung durch horizontal
verlaufende Fensterbänder, Fensterstürze
und Fensterbänke befinden sich in einer
Linienführung
• Achsigkeit der Fenster
• Mauervorlagen / Lisenen als vertikales Element
• Hervorstehende Putz- oder
Mauerwerksbänder
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66701 Beckingen
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Vertikale Gliederung durch Achsigkeit der
Fenster bedeutet, dass die Öffnungen
genau übereinander angeordnet und
gleich groß sind
Kapitel I - “Fassade”
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gute gestaltung
Materialgebung
Farbgebung
Gute Fassaden zeichnen sich
durch die Verwendung nur weniger,
sich wiederholender Materialien
aus. Auch die einzelnen Elemente
(vorrangig Fenster und Türen) sollten sich auf wenige Formate
beschränken, um eine harmonisch
gestaltete Fassade zu erhalten.
Auch
einfarbig
gestrichene
Fassaden passen sich gut in die
dörfliche
Umgebung
ein.
Wohnhäuser, die bis ca. 1950 entstanden sind, bestehen fast alle
aus Sandstein. Nur selten sind
diese unverputzt vorzufinden.
Meist hat der Putz eine glatte
Oberflächenstruktur, die mit dem
Reibbrett oder der Kelle bearbeitet
wurde.
Sichtmauerwerk
und
Holzhäuser sind in der Gemeinde
Beckingen als untypisch zu
bezeichnen.
Bei den ortstypischen Bauern
häusern sind vorzugsweise helle
Farben
verwendet
worden.
Lediglich Gewände, Lisenen,
Gesimse oder Sockel sind entweder durch dunklere Farben abgesetzt oder im Naturton des
Sandsteines belasssen worden.
Durch die Verwendung mehrerer
Gestaltungsinstrumente,
wie
Gesimse, Sockel usw. hat der
Hausherr die Möglichkeit, eine liebevolle Gestaltung der Fassade
und somit einen eigenständigen
Charakter zu erzielen.
Vermieden wurden grelle Farben
sowie die Verwendung von
Kunststoff-, Teerpapp- oder Faser
zementverkleidungen, polierten
oder
geschliffenen
Kunst
steinen und glänzende Fliesen.
Empfehlenswerte Farben
• Putzfassade mit glatter
Oberflächenstruktur
• die Farbgebung der Fassade soll
sich an der von der Gemeinde
festgelegten Farb
skala orientieren (vorzugsweise
gebrochene Weißtöne, “Erd
farben”, etc.)
• Verkleidungen der Giebel
flächen sind als “Verschin
delung” mit Schiefer zulässig
• Holzfassaden und Holzver-schalungen sind nur bei unter-geordneten Nebengebäuden wie z. B.
Garagen, Stellplatzüber
dachungen sowie Scheunen und
Ställen erlaubt
Putzfassade mit einer Farbgebung in
einem gebrochenem Weißton, Betonung
der Fensterleibungen durch eine dunklere
Farbwahl
Intensive Farbgebungen wirken dominant
und passen nicht in die dörfliche
Umgebung
Empfehlenswertes Material
• ungeputzte Außenwände aus
Sandstein als Sichtmauerwerk
sind erhaltenswert
Teil 3 - Material und Farbe der
Außenwände
gem. §§ 2, 5 Gestaltungssatzung
• die Verkleidung der Sockel kann
mit Natursteinen bzw. mit
Farbanstrichen in farblicher
Absetzung zur Fassade erfolgen
Putzfassade in einem hellen Farbton,
kombiniert mit weißen Gewänden,
Fenster- und Türleibungen. Fenster,
Haustür und Klappläden in
Holzausführung
• Sockel in Naturstein / Sandstein
sind erhaltenswert
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Sichtmauerwerk mit Natursteinfassade,
Fenster und Klappläden aus weiß gestrichenem Holz, Tür und Toranlage ebenfalls aus Holz, naturbelassen
Kapitel II - “Anbauten”
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Anbauten, Erweiterungen und
Garagen
Gerade bei Anbauten, Erweiterungen und Garagen ist zu beachten,
sich an den Wandoberflächen,
Materialien und Farben der bestehenden Bausubstanz zu orientieren. In diesem Zusammenhang
stehen
auch
Rinnen
und
Verblechungen am Haus. Bei
Beachtung wird ein einheitliches
Erscheinungsbild von bebauten
Grundstücken erzielt. Zudem sollte
die gleiche Dachneigung des
Hauptgebäudes übernommen werden. Als gelungene Beispiele gelten An- und Nebenbauten wenn sie
unter
das
heruntergezogene
Hauptdach einbezogen werden.
gute gestaltung
Anbauten, Erweiterungen,
Garagen, Balkone
gem. §§ 2, 5 Gestaltungssatzung
Balkone
Balkone dienen den Anwohnern
dazu, sich auch in den oberen Geschossen im Außenbereich aufzuhalten. Neben der Aufenthaltsfunktion bringen sie eine Horizontalgliederung ans Haus und bieten
Gelegenheit das Erscheinungsbild
mit gestalterischem Geschick und
Verwendung hochwertiger Materialien nachhaltig aufzuwerten.
Dabei ist darauf zu achten, dass
sie in ihrer Abmessung nicht zu
groß geraten und sich dem Haupt
haus unterordnen.
Anbau / Wohnhauserweiterung unter dem
“herausgezogenen” Hauptdach
Doppelgarage mit gleicher Dachneigung
wie Hauptgebäude, hier als Pultdach
Übergroß dimensionierte Balkone wirken
deplatziert
Mix aus Gebäudeanbauten ohne
Orientierung am Haupthaus in Form,
Material und Farbe.
Empfehlenswerte Maßnahmen
bei Anbauten, Erweiterungen
und Garagen
• Gleiche Materialien und Far-ben
wie beim Haupthaus ver-wenden
• Dachneigung des Haupthauses
übernehmen
• An- und Nebenbauten möglichst
unter das abgeschleppte
Hauptdach einbeziehen
Empfehlenswerte
von Balkonen
Ausführung
• Abmessungen eines Balkones
nicht zu groß wählen, Propor
tionalität beachten
• Vorwiegend Verwendung von
Holz- oder Eisenstabgeländern
• Gliederung längerer Balkone
durch senkrechte Teilungen mit
Pfosten
• Waagerechte Geländer beto-nen
waagerechte Gebäude
formen und wirken zeitgemäßer
als senkrechte
Anbau / Garage mit gleicher Dachform
und Dachneigung wie Hauptgebäude
• Berücksichtigung der Proportionen der vorhandenen Baustruktur
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moderne Balkonausführung in
Dorfregionen, hier: Holzkonstruktion an
einer Giebelwand,
Kapitel III - “Dach”
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Eindeckung, Material
Dachlandschaften sind wichtige
charakteristische und unterscheidende Merkmale unserer Kulturlandschaft. Die Dachlandschaft ist
ein wesentliches Element der
Gestaltungsqualität unserer Dörfer.
Von außen betrachtet tritt sie als
erstes in Erscheinung und besitzt
somit einen entscheidenden Einfluss auf die Harmonie des Dorfgefüges.
Um einer Anpassung an das vorhandene Ortsbild gerecht zu werden, sind in der Gemeinde
Beckingen einfache Dachformen
(Sattel-, Walm-, Krüppelwalmdach)
mit durchgehendem First und
Traufe zu wählen. Schon eine einzige fremde Dachform (z. B.
Flachdach) kann das Dorfbild empfindlich stören.
gute gestaltung
Teil 1 - Dacheindeckung
gem. § 3 Gestaltungssatzung
sollte Naturschiefer verwendet werden.
Empfehlenswerte
ckungsmaterialien
Dacheinde-
• Falzziegel
• Hohlziegel
• Schiefer
• Biberschwanz
Zu vermeidende
Dacheindeckungsmaterialien:
Satteldächer sind die vorherrschende und
somit ortstypische Dachform in der
Gemeinde Beckingen
• Wellplatten aus Faserzement
• Betondachsteine
• Bitumendachschindeln u.ä
Auch
stark
strukturierte
Ziegelformen wie Dachpfannen
und
Mönchsund
Nonnen
deckungen sind ortsfremd und passen nicht in die Dachlandschaft der
Beckinger Dörfer.
Naturrote Ziegeln gelten als typisches
Deckungsmaterial unserer Dörfer
Untypische Dachformen, wie bsp. ein
Flachdach stören das Erscheinungsbild
der Dachlandschaft unserer Dörfer
Wellplatten sind zu vermeiden und keine
typische Dacheindeckung in Dorfgebieten
Farbe
Naturrote Tonziegel haben seit
Beginn des 19. Jahrhunderts bis
zum 2. Weltkrieg die Dachlandschaft entscheidend geprägt. Besonders durch die natürliche Patina gewinnt dieser mit zunehmendem Alter an Gestaltwert
Auch Schiefer stellt eine typische
Dacheindeckung dar, die allerdings nicht so verbreitet ist wie
Ziegeln oder Biberschwanz. Bei
einer Neueindeckung mit Schiefer
Neben dem Material und seiner
Formgebung spielt die Farbwahl
eine große Rolle. Die Farbe der
Dacheindeckung sollte einheitlich
sein. Alle Tonziegel sollten vorzugsweise in “naturrot” zur Anwendung kommen. Sie können auch in
rotbraun, anthrazit oder grau eingedeckt werden, was aber dem
Material Ton seinen natürlichen
Charakter nimmt und die Bildung
von Patina verhindert.
Die Biberschwanzeindeckung gilt ebenfalls als typisch für Steildächer
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Naturschiefer als hochwertiges
Deckungsmaterial, in Beckingen nur selten vorzufinden, dennoch empfehlenswert
Kapitel III - “Dach”
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Dachaufbauten und
Dacheinschnitte
Große, ungegliederte Dachflächen
ohne
jede
Störung
durch
Dachgauben, Dachflächenfenster,
Loggien oder Dachbalkone sind
das Kennzeichen der alten dorf
typischen Häuser in der Gemeinde
Beckingen.
Früher dienten die Dachräume als
Speicher, so dass Dachaufbauten
oder Einschnitte nicht notwendig
waren. Bei der Umnutzung der
alten Häuser und auch beim
Neubau ist es heute finanziell kaum
noch tragbar, das große Volumen
des Dachraumes nicht zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund bieten
Dachaufbauten oder Dacheinschnitte eine Möglichkeit, eine bessere Belichtung und Belüftung
sowie eine Erweiterung des nutzbaren Raumes im Dachbereich zu
erzielen.
Dachaufbauten
Unter Dachaufbauten versteht man
Gauben
(Satteldachgauben,
Schleppgauben, Zwerchhäuser,
Zwerchgiebel, Walmdachgauben).
Durch die Gliederung des Daches
tragen Dachaufbauten wesentlich
zur Gestaltung des Daches bei.
gute gestaltung
Teil 2 - Dachaufbauten
gem. § 3 Gestaltungssatzung
Größe, Abstand und Form der
Gauben sind entscheidend, ob sie
sich in die Dachfläche einfügen
oder störend wirken. Dachauf
bauten sollten in reduzierter Anzahl
(als Einzelgauben oder Schlepp
gauben) auftreten und sich in ihren
Proportionen der Dachfläche und
dem Gebäude (in der Summe
höchstens 2/3 der Frontseite)
unterordnen.
Dacheinschnitte
Der Einbau von Dacheinschnitten
zur besseren Nutzung des Dachraumes zerstört die geschlossene
Wirkung der Dachlandschaft erheblich und bringt oftmals Probleme bezüglich der Dichtigkeit des
Daches mit sich.
Straßenseitig sind Dacheinschnitte
(wie Loggien oder Dachterrassen)
in der Gemeinde Beckingen nicht
zulässig. Erscheinen sie dennoch
auf der Rückseite des Gebäudes
als erforderlich, sollten diese überdacht werden.
Kleingliedrige Satteldachgauben sind
typisch für unsere Dorfregionen,
hier: Anordnung in Abstimmung mit den
darunter liegenden Fensteröffnungen
Empfehlenswerte
Dachaufbauten
• Satteldachgauben
• Schleppgauben
Kleingliedrige Schleppgauben sind ebenfalls typisch für unsere Dorfregion,
hier in Kombination mit Ziegeleindeckung
• Zwerchhäuser
• Zwerchgiebel
Die Verwendung mehrerer Formen von
Dachaufbauten sollte vermieden werden
Kontaktadressen Gemeinde Beckingen
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66701 Beckingen
www.beckingen.de
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Historisches Gebäude mit Schwerchhaus
und verziertem Zwerchgiebel, hier in
Kombination und in Abstimmung mit den
darunter liegenden Fensteröffnungen
Kapitel III - “Dach”
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Vordächer, Eingangsüber
dachungen
An den ursprünglichen Bauernund Arbeiterhäusern unserer Region lassen sich keine Vordächer
finden. Bei erforderlichem Wetterschutz bilden filigrane, zurückhaltende Holz- oder Stahl-GlasKombinationen eine attraktive Lösung. Auf die Verwendung von farbigem Glas, Kunststoff, massiver
Holzkonstruktionen und verspieltem Schmiedeeisen sollte verzichtet werden, da sie nicht in unser
Dorfbild passen. Gemäß § 4 der
Gestaltungssatzung sind Vor
dächer und Eingangsüberdach
ungen in Form, Material und Farbe
dem Haupthaus anzupassen. Auch
die Proportion und die Dachform
spielt dabei eine wichtige Rolle.
gute gestaltung
Teil 3 - Vordächer, Markisen
gem. § 4 Gestaltungssatzung
Markisen
Markisen dienen hauptsächlich
dem Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Daneben können sie
das Erscheinungsbild eines Privatoder Geschäftshauses stark beeinflussen. Ein besonderes Augen
merk ist hier auf die Anordnung,
Abmessung und Farbgebung der
Anlage zu richten. So dürfen sie lt.
Satzung beispielsweise nur bis zu
einer Breite von max. 5 m errichtet
werden. In öffentlichen Bereichen
ist zudem darauf zu achten, dass
sie mit ihrer Auskragung weder den
Verkehr noch den Fußgänger
betrieb beeinflussen.
Überdimensionierte Markisen sind zu vermeiden
Eingangsüberdachungen in Anlehnung an
das Hauptdach, leichte
Holzkonstruktionen mit Ziegeleindeckung
Zu berücksichtigende Aspekte
bei Vordächern, Eingangsüberdachungen und Markisen
• Verwendung von leichten / filigranen Materialien
• Auswahl der Form, des Materials und der Farbe dem
Haupthaus angleichen
• Vermeidung von Kunststoffen,
bunten Gläsern und massiven
Bauteilen
Formen von Eingangsüberdachungen und
Vorbauten die zu vermeiden sind
Filigrane, transparente Eingangs
überdachung, Ausführung aus
Schmiedeeisen
• auskragende Flachdächer vermeiden
• auf Seitenteile verzichten
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Markise im öffentlichen Bereich, auf eine
ausreichende Durchgangshöhe muss
geachtet werden
Kapitel IV - “Vorflächen”
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gute gestaltung
Gestaltung unbebauter Flächen
bebauter Grundstücke
Der Umgang mit den Gebäuden
wirkt sich nicht allein auf das Erscheinungsbild aus. Eine besondere Rolle spielt auch die Gestaltung
der unbebauten Flächen.
Empfehlenswerte Materialien der
Flächenbefestigung
Bei jedem Gestaltungsinstrument,
wie z. B. Pflastersteinen empfiehlt
es sich mit ortsüblichen Materialien
zu arbeiten. Diese sollten in ihrer
Gewinnung, Verarbeitung, Funktion und Entsorgung ein hohes Maß
an Gesundheits- und Umwelt
freundlichkeit aufweisen.
• Natursteinpflaster
Zudem ist auf eine einheitliche
Materialsprache zu achten. Das
soll aber nicht dazu führen, dass
alle Gebäude und deren Vorflächen gleich aussehen und somit
monoton erscheinen. Die Formensprache der bestehenden Gebäude sowie die Gliederung und Anordnung der eingesetzten Materialien und Farben bewirken die Unterschiede im Detail. Asphaltier
ungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Gegen eine attraktiv ausgebildete Pflasterfläche in harmonischer Farbgestalt (Naturtönen) ist
grundsätzlich nichts einzuwenden,
jedoch sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ver- und
entsiegelter Fläche geachtet werden.
Die Durchlässigkeit einer Pflasterfläche kann durch die Anordnung
der Fugenbreite stark beeinflusst
werden. Eine Kombination von
dichtfugig und breitfugig gelagerten Pflasterungen kann eine funktionsgerechte Lösung zur Herstellung von ver- und entsiegelten Flächen bilden. Ebenso stellt die
Ausführung von Kalksplittflächen
eine willkommene Abwechslung
und zugleich kostengünstige Variante dar.
Teil 1 - Gestaltung unbebauter
Flächen
gem. § 7 Gestaltungssatzung
• Splittdecke
• Rasengittersteine
• Rasenfugensteine
• Ökopflaster allgemein
Grünflächen
Die übrigen Flächen sollten aus
gestalterischen und auch ökologischen Gründen völlig entsiegelt
werden. Das bedeutet die Ausbildung von Rasen- und Pflanzflächen. Sie sind mit standortgerechten Bäumen, Sträuchern, Stauden
und Blumen zu bepflanzen. Sehr
typisch für unsere Dorfregion ist z.
B. ein „Hausbaum“, als Schatten
spender und wichtiges Element der
Raumbildung in Freiflächen und
Straßenzügen. Bei kleineren Grün
flächen sind entsprechend kleinkronige Bäume zu pflanzen. Bei
der Auswahl
sollten
Nadel
gehölze und Koniferen gemieden
werden. Standortgerechte Obst
bäume sind vorzugsweise im rückwärtigen Grundstücksteil umzusetzen, da sie dort zur Erhaltung
der typischen „Streuobstgürtel“ beitragen und einen wichtigen Übergang vom bebauten Siedlungs
bereich in die freie Landschaft darstellen.
Attraktive Gestaltung unbebauter
Grundstücksflächen in Dorfregionen
Der “Hausbaum” als bedeutendes
Merkmal in privaten Hausvorflächen
Einheimische Gehölze
• Nussbaum, Kastanie, Linde
• Hasel, Holunder, Hartriegel,
Schlehe, Lorbeer, Oleander,
Weißdorn,
• Margeriten, Mohn, Rittersporn
• Sonnenblume, Kornblume,
Ringelblume, Kapuzinerkresse
• wilder/ echter Wein, Efeu, Glycine, Kletterose
Kontaktadressen Gemeinde Beckingen
Herr Schwinn
Bergstraße 48
66701 Beckingen
www.beckingen.de
06835 / 55 - 303
Frau Herrmann
Bergstraße 48
66701 Beckingen
www.beckingen.de
06835 / 55 - 304
Empfehlenswert: Kombination aus dichtund breitfugig gelagerten Pflasterungen
Kapitel IV - “Vorflächen”
gemeinde beckin9 en
gute gestaltung
Regionaltypische Einfriedungen
Zu vermeiden
Ursprüngliche Einfriedungen unserer Region sind hölzerne Stangenoder Bretterzäune zur Abgrenzung
von privaten Grundstücken und
Hausgärten. Charakteristisch sind
diese Zaunanlagen in unbehandeltem oder dunkelbraun imprägniertem Naturholz, montiert an hölzernen Pfosten.
• Maschendrahtzaun
• Jägerzaun
• stark verzierte Zaunanlagen aus
Schmiedeeisen
• einfache Ortbetonmauern
Der Lattenzaun mit hölzernen Pfosten,
eine ursprüngliche Art der Einfriedung
Im Laufe der Zeit haben sich Mauereinfriedungen etabliert. Sie werden gerne als hochwertige Eingrenzung vornehmer Anwesen verwendet. Kombinationen aus massivem Mauerwerk mit Holz oder
Schmiedeeisen treten ebenfalls
immer mehr in Erscheinung. Neben
Einfriedungen aus Holzzäunen
(Stangen-, Latten-, Bretterzäune)
und Mauerwerkskonstruktionen
sind auch lebende Hecken eine
typische Erscheinungsform.
Die Einfriedung der Grundstücke
gegen den öffentlichen Verkehrs
raum ist gem. § 8 der örtlichen
Bauvorschriften bis zu einer maximalen Höhe von 0,80 m zulässig.
Im Übrigen gelten die Vorschriften
der “Landesbauordnung für das
Saarland” in der jeweils geltenden
Fassung.
Empfehlenswerte Formen der
Einfriedung
• Stangenzaun
• Bretterzaun
• Lattenzaun
• Heckenbepflanzung
• heckenhinterpflanzter Bretterzaun
• Mauerwerk aus Natur- oder
Betonstein
• Kombination aus Mauerwerk mit
Holz oder Schmiedeeisen
Teil 2 - Einfriedungen
gem. § 8 Gestaltungssatzung
Attraktive Einfriedung aus einer
Bruchsteinmauer mit Lattenzaun
Formen der Einfriedung auf die in unseren Dorfregionen verzichtet werden sollte
Bauliche Anlagen für Mülltonnen
Die
Wahl
des
oder
der
Mülltonnenstellplätze in privaten
wie auch öffentlichen Bereichen ist
wohlüberlegt zu treffen. Frei
stehende Mülltonnen in gestalteten
Vorflächen wirken unattraktiv.
Parallel der Grundstücksgrenzen
werden immer häufiger gestaltete
Flächen und Einbauten für
Mülltonnen errichtet. Hierbei ist
darauf zu achten, dass sie sich in
Art
und
Gestalt
im
Erscheinungsbild der Einfriedung
integrieren. Auf grelle farbliche
Akzente sollte verzichtet werden.
Gestalterische Alternativen von Ein
friedungen, oben: Schmiedeeisen kombiniert mit Bruchsteinmauerwerk, unten:
horizontal verlaufende Holzlatten
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Herr Schwinn
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Hainbuchenhecke oder Spalierobst als
“lebende Alternativen” zur Gestaltung von
Einfriedungen
Kapitel V - “Werbung”
gemeinde beckin9 en
gute gestaltung
Werbeanlagen in Ortskernen
Empfehlenswerte Werbeanlagen
Die Ortskerne ländlicher Siedlungen sind gekennzeichnet durch
eine Nutzungsmischung von Wohnen, Handwerk, Dienstleistung und
Kleingewerbe. Um auf die angesiedelten Handel- und Dienstleistungs
betriebe aufmerksam zu machen,
spielt die Werbung eine große
Rolle. Die Ortskerne ländlicher
Siedlungen verlieren ihre Liebenswürdigkeit, wenn Werbeanlagen zu
häufig, zu groß und aufdringlich
wirken. Um eine städtische Atmos
phäre zu vermeiden sind Werbeanlagen gem. § 9 der Gestaltungs
satzung strengen Maßstäben zu
unterwerfen.
• Werbung gemalt auf Putz
flächen
Außenwerbung, Waren
automaten, Hinweisschilder
gem. § 9 Gestaltungssatzung
• montierte Holz- oder Blechtafeln
mit Gravur oder Relief
• bedruckte Glas- oder Kunst-stoffscheiben
• ausgestanzte Werbezüge aus
Metall
Ausgestanzte Schriftzüge aus einer
Metalltafel wirken sehr hochwertig
• aufgesetzte Einzelbuchstaben
als Objekt aus Holz, Metall oder
Stein
• Aushängeschilder mit oder ohne
Kragarm, bemalt oder aus
Schmiedeeisen gefertigt
Die empfohlenen Werbeanlagen
gewinnen zunehmend an Attraktivität wenn sie zusätzlich hinterleuchtet oder angestrahlt werden.
Zu vermeidende Werbeanlagen
• bunte Kunsstoffbahnen /
Spannbänder / Fahnen
Werbungen, die sich in Material, Farbe
und Gestaltung vom Bauwerk abheben
sind zu vermeiden
Die Gestaltungssatzung von Beckingen behandelt die Art, die
Größe, die Farbgebung, die Anordnung, den Standort und die
Häufigkeit einer Werbeanlage.
Beispielsweise sind Werbeanlagen
nur an der Stätte der Leistung
erlaubt, außer in Misch- und
Gewerbegebieten. Zudem ist darauf zu achten, dass sie sich nach
Material, Farbe, Gestaltung und
Proportion den Bauwerken unterordnen. Großflächenwerbung auf
Giebelflächen sowie anderen
Wandflächen über 2 m2 sind nicht
erlaubt.
• Lichtwerbung aus bunt hinterleuchteten Kunststoffgehäusen
• überdimensionale Werbe
schilder
Aushängeschilder aus Metall sind
ursprünglich und sehr wirkungsvoll
• Plakatwerbung
Einladende Restaurantwerbung aus aufgesetzten Einzelbuchstaben
Auf Werbung mit bedruckten Kunststoff
gehäusen sollte verzichtet werden
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Angestrahlte Werbezüge wirken sehr
ansprechend und einladend
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