,3 Brüssel, den 17. Juli 2001 .RPPLVVLRQ OHLWHW ,QIRUPDWLRQVSIOLFKWHQ 8QWHUQHKPHQHLQ .RQVXOWDWLRQ EHU |IIHQWOLFK JHKDQGHOWHU 'LH (XURSlLVFKH .RPPLVVLRQ KDW HLQ RIIHQHV ,QWHUQHW.RQVXOWDWLRQVYHUIDKUHQ]XGHQ,QIRUPDWLRQVSIOLFKWHQYRQ(PLWWHQWHQ HLQJHOHLWHW GHUHQ :HUWSDSLHUH DXI JHUHJHOWHQ 0lUNWHQ JHKDQGHOW ZHUGHQ 'DPLW IROJW VLH HUVWPDOV HLQHU (PSIHKOXQJ GHV LP )HEUXDU YHU|IIHQWOLFKWHQ /DPIDOXVV\%HULFKWV VLHKH KWWSHXURSDHXLQWFRPP LQWHUQDOBPDUNHWHQILQDQFHVJHQHUDOODPIDOXVV\KWP ZRQDFK DOOH LQWHUHVVLHUWHQ .UHLVH YRU GHP (UODVV QHXHU 5HFKWVYRUVFKULIWHQ LP :HUWSDSLHUEHUHLFK IUK]HLWLJ XPIDVVHQG XQG V\VWHPDWLVFK NRQVXOWLHUW ZHUGHQVROOWHQ'LHVH(PSIHKOXQJZDUYRP(XURSlLVFKHQ5DWLQ 6WRFNKROP XQWHUVWW]W ZRUGHQ ,Q GLHVHP .RQVXOWDWLRQVSDSLHU OLHIHUQ GLH .RPPLVVLRQVGLHQVWVWHOOHQHUVWH$QKDOWVSXQNWHIUGLHP|JOLFKH6WUXNWXUXQG GHQP|JOLFKHQ,QKDOWHLQHU1HXUHJHOXQJGHU2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQXQGELWWHW DOOH LQWHUHVVLHUWHQ .UHLVH ELV ]XP 6HSWHPEHU ]X GHP 3DSLHU 6WHOOXQJ ]X QHKPHQ 'HP HQGJOWLJHQ 9RUVFKODJ GHU .RPPLVVLRQ ZLUG GDGXUFK MHGRFK LQ NHLQHU :HLVH YRUJHJULIIHQ 'LHVHU .RQVXOWDWLRQ ZLUG LQ .U]H HLQH ]ZHLWH ]XU hEHUDUEHLWXQJ GHU :HUWSDSLHUGLHQVWOHLVWXQJVULFKWOLQLH IROJHQ Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärte: "Ich messe dieser offenen Internet-Konsultation große Bedeutung bei und ermutige alle Interessenten, ob Märkte, Anleger, Verbraucher oder Regulierungsbehörden, zu unserem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Der Ausschuss der Weisen hat sich in seinem Bericht besorgt darüber geäußert, dass die Offenlegungspflichten der Unternehmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind, und eindringlich dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse öffentlich gehandelter Unternehmen einzuleiten. Aus diesem Grund müssen EU-weit einheitliche Offenlegungsstandards gesetzt werden, die allen europäischen Anlegern, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sie ihren Wohnsitz haben, einen angemessenen Schutz bieten. Solange diese Reform aussteht, werden Unstimmigkeiten und Fragmentierung auf dem europäischen Finanzmarkt an der Tagesordnung bleiben." 2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQ Das Konsultationspapier gibt erste Anhaltspunkte für die möglichen künftigen Offenlegungspflichten von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Dazu zählen - SHULRGLVFKH 3IOLFKWHQ, wie die Pflicht zur Vorlage von Finanzinformationen (Jahres- und Zwischenberichte), ODXIHQGH 3IOLFKWHQ, wie die zur Bekanntgabe von Änderungen in der Zusammensetzung größerer Kapitalbeteiligungen eines Unternehmens oder die zur Bekanntgabe anderer wesentlicher Entwicklungen, die ad hoc publik gemacht werden müssen, um Marktverzerrungen zu vermeiden (z.B. die Entlassung der Leitung eines börsennotierten Unternehmens). =HQWUDOH3XQNWHGHU.RQVXOWDWLRQ Die Kommission bittet vor allem um Beiträge zu folgenden Punkten: 1. .RQVROLGLHUXQJ: Im Interesse größerer Rechtssicherheit hinsichtlich des anzuwendenden Rechts zieht die Kommission die Möglichkeit in Betracht, alle derzeitigen periodischen und laufenden Offenlegungspflichten von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, in einem einzigen Text zusammenzufassen. Eine solche Konsolidierung würde auch Unstimmigkeiten beseitigen und für alle Offenlegungspflichten einen einzigen Geltungsbereich ermöglichen. 2. $NWXDOLVLHUXQJ SHULRGLVFKHU 2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQ Die Kommission denkt ferner über eine Anpassung der in der Richtlinie über regelmäßige Informationen festgelegten Anforderungen an international anerkannte Praktiken nach; demnach müssten Jahresabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS) erstellt und Zwischenberichte in viertelanstatt in halbjährlichen Abständen erstellt werden. 3. $NWXDOLVLHUXQJ GHU $GKRF2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQ Um Marktverzerrungen zu vermeiden, zieht die Kommission auch eine Aktualisierung der Bestimmungen in Betracht, wonach wesentliche, der breiten Öffentlichkeit nicht bekannte Entwicklungen, die den Kurs von Wertpapieren erheblich beeinflussen können, öffentlich zu machen sind. 4. 9HU|IIHQWOLFKXQJ LQ HOHNWURQLVFKHU )RUP Die derzeitige Verpflichtung, die Berichte in einer oder mehrerer Zeitungen bzw. einem gleichwertigen Medium zu veröffentlichen, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr sollten laufende und periodische Informationen frei über das Internet zugänglich sein. Für die Unternehmen wäre eine solche Veröffentlichung kostengünstiger als die derzeitige Praxis und für die Anleger würde sie einen kostenlosen, effizienten und weltweiten Zugriff in Echtzeit bedeuten. 5. .RQWUROOHGXUFKGLH]XVWlQGLJH%HK|UGHGHV+HUNXQIWVPLWJOLHGVWDDWVZur Vereinfachung und effizienteren Verwaltung prüft die Kommission den Empfehlungen des Ausschusses der Weisen entsprechend auch, ob die Kontrolle in den Mitgliedstaaten nicht in die Hände einer einzigen Behörde gelegt werden sollte. Dabei würde es sich um die unabhängige Wertpapierregulierungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates handeln, deren Aufgabe es ist, Anlegerschutz und Markttransparenz zu gewährleisten. 2 6. 6SlWHUHU (UODVV YRQ 8PVHW]XQJVPDQDKPHQ JHPl /DPIDOXVV\(PSIHKOXQJHQUm die vom Ausschuss der Weisen empfohlene und vom Europäischen Rat in Stockholm befürwortete Flexibilität des Systems zu gewährleisten, sollte die künftige Rechtsvorschrift nach Auffassung der Kommissionsdienststellen künftig bei Bedarf angepasst und näher erläutert werden können, damit sie mit den Marktentwicklungen Schritt halten kann und nicht rasch veraltet. 6WHOOXQJQDKPHQ Die Stellungnahmen zu diesem Konsultationspapier sollten bis spätestens 30. September 2001 gerichtet werden an: (XURSlLVFKH.RPPLVVLRQ *HQHUDOGLUHNWLRQ%LQQHQPDUNW 5HIHUDW):HUWSDSLHUHXQGRUJDQLVLHUWH0lUNWH $YGH&RUWHQEHUJK %%UVVHO Per E-Mail können die Stellungnahmen gerichtet werden an: PDUNWGLVFORVXUHFRQVXOWDWLRQ#FHFHXLQW Das Konsultationspapier ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar: http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/mobil/index.htm 3