Kommission leitet Konsultation über

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Brüssel, den 17. Juli 2001
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Das für den Binnenmarkt zuständige Kommissionsmitglied Frits Bolkestein erklärte:
"Ich messe dieser offenen Internet-Konsultation große Bedeutung bei und ermutige
alle Interessenten, ob Märkte, Anleger, Verbraucher oder Regulierungsbehörden, zu
unserem Konsultationspapier Stellung zu nehmen. Der Ausschuss der Weisen hat
sich in seinem Bericht besorgt darüber geäußert, dass die Offenlegungspflichten der
Unternehmen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr unterschiedlich sind, und
eindringlich dazu aufgerufen, Maßnahmen zur Verbesserung von Qualität und
Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse öffentlich gehandelter Unternehmen
einzuleiten. Aus diesem Grund müssen EU-weit einheitliche Offenlegungsstandards
gesetzt werden, die allen europäischen Anlegern, unabhängig davon, in welchem
Mitgliedstaat sie ihren Wohnsitz haben, einen angemessenen Schutz bieten.
Solange diese Reform aussteht, werden Unstimmigkeiten und Fragmentierung auf
dem europäischen Finanzmarkt an der Tagesordnung bleiben."
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Das Konsultationspapier gibt erste Anhaltspunkte für die möglichen künftigen
Offenlegungspflichten von Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem
geregelten Markt zugelassen sind. Dazu zählen
-
SHULRGLVFKH 3IOLFKWHQ, wie die Pflicht zur Vorlage von Finanzinformationen
(Jahres- und Zwischenberichte),
ODXIHQGH 3IOLFKWHQ, wie die zur Bekanntgabe von Änderungen in der
Zusammensetzung größerer Kapitalbeteiligungen eines Unternehmens oder
die zur Bekanntgabe anderer wesentlicher Entwicklungen, die ad hoc publik
gemacht werden müssen, um Marktverzerrungen zu vermeiden (z.B. die
Entlassung der Leitung eines börsennotierten Unternehmens).
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Die Kommission bittet vor allem um Beiträge zu folgenden Punkten:
1. .RQVROLGLHUXQJ: Im Interesse größerer Rechtssicherheit hinsichtlich des
anzuwendenden Rechts zieht die Kommission die Möglichkeit in Betracht, alle
derzeitigen periodischen und laufenden Offenlegungspflichten von Emittenten,
deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, in
einem einzigen Text zusammenzufassen. Eine solche Konsolidierung würde
auch Unstimmigkeiten beseitigen und für alle Offenlegungspflichten einen
einzigen Geltungsbereich ermöglichen.
2. $NWXDOLVLHUXQJ SHULRGLVFKHU 2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQ Die Kommission denkt
ferner über eine Anpassung der in der Richtlinie über regelmäßige
Informationen festgelegten Anforderungen an international anerkannte
Praktiken nach; demnach müssten Jahresabschlüsse nach internationalen
Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS) erstellt und Zwischenberichte in viertelanstatt in halbjährlichen Abständen erstellt werden.
3. $NWXDOLVLHUXQJ GHU $GKRF2IIHQOHJXQJVSIOLFKWHQ Um Marktverzerrungen
zu vermeiden, zieht die Kommission auch eine Aktualisierung der
Bestimmungen in Betracht, wonach wesentliche, der breiten Öffentlichkeit nicht
bekannte Entwicklungen, die den Kurs von Wertpapieren erheblich
beeinflussen können, öffentlich zu machen sind.
4. 9HU|IIHQWOLFKXQJ LQ HOHNWURQLVFKHU )RUP Die derzeitige Verpflichtung, die
Berichte in einer oder mehrerer Zeitungen bzw. einem gleichwertigen Medium
zu veröffentlichen, ist heute nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr sollten laufende
und periodische Informationen frei über das Internet zugänglich sein. Für die
Unternehmen wäre eine solche Veröffentlichung kostengünstiger als die
derzeitige Praxis und für die Anleger würde sie einen kostenlosen, effizienten
und weltweiten Zugriff in Echtzeit bedeuten.
5. .RQWUROOHGXUFKGLH]XVWlQGLJH%HK|UGHGHV+HUNXQIWVPLWJOLHGVWDDWVZur
Vereinfachung und effizienteren Verwaltung prüft die Kommission den
Empfehlungen des Ausschusses der Weisen entsprechend auch, ob die
Kontrolle in den Mitgliedstaaten nicht in die Hände einer einzigen Behörde
gelegt werden sollte. Dabei würde es sich um die unabhängige
Wertpapierregulierungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates handeln, deren
Aufgabe es ist, Anlegerschutz und Markttransparenz zu gewährleisten.
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/DPIDOXVV\(PSIHKOXQJHQUm die vom Ausschuss der Weisen empfohlene
und vom Europäischen Rat in Stockholm befürwortete Flexibilität des Systems
zu gewährleisten, sollte die künftige Rechtsvorschrift nach Auffassung der
Kommissionsdienststellen künftig bei Bedarf angepasst und näher erläutert
werden können, damit sie mit den Marktentwicklungen Schritt halten kann und
nicht rasch veraltet.
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Die Stellungnahmen zu diesem Konsultationspapier sollten bis spätestens
30. September 2001 gerichtet werden an:
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Per E-Mail können die Stellungnahmen gerichtet werden an:
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Das Konsultationspapier ist im Internet unter folgender Adresse abrufbar:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/mobil/index.htm
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