(Microsoft PowerPoint - K\366ln

Werbung
Chronische Erkrankungen
Behinderung
Entwicklungsunterstützung
Peter Borusiak
Inhalte
Borusiak
Mehrdimensionale Bereichsdiagnostik
IVAN-Stufenkonzept
Ressourcenorientiertes Vorgehen bei chronischen Erkrankungen
Abgrenzung von Förderung und Therapie
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie - Zieldefinitionen
Kindzentrierte vs. familienzentrierte Ansätze
Heilmittel
Rechtliche Grundlagen (Behindertenausweis, Pflegeversicherung)
Wuppertal
1
Grundlage
Remo Largo: „Wir schauen immer auf die Defizite
und wollen sie ausmerzen – dabei ist das
aussichtslos. Für jedes Kind existiert ein
individuelles Optimum dessen, was es erlenen
kann.“ (Spiegel Nr. 38, 16.9.2013, S. 54-60,
Interview „Auf Leistung getrimmt“)
Positionierung des Kinder- und Jugendarztes gefragt!
Borusiak
Wuppertal
2
Statistik
-
I. Quartal 2011
• Gesamtausgaben Heilmittel
Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie
Podologie
€ 1.163.092.000
€ 852.687.000
€ 160.341.000
€ 124.734.000
€
25.332.468
1,1 Mrd.
852 Mio.
160 Mio.
124 Mio.
25 Mio.
• Kinder < 15 Jahre
Physiotherapie
Ergotherapie
Logopädie
€
€
€
€
173 Mio.
34 Mio.
60 Mio.
77 Mio.
173.446.000
34.878.000
60.631.000
77.928.000
2013: 9 Mio Versicherte der Barmer GEK
81,5 Mio € für Blutzuckerteststreifen
3
Statistik
-
I. Quartal 2011
• Ergotherapie
Hamburg und Sachsen
Bremen
Bayern
ca. € 3.100 pro 1.000 Versicherte
ca. € 1.600 pro 1.000 Versicherte
ca. € 1.900 pro 1.000 Versicherte
• Logopädie
Nordrhein
Sachsen
Bayern
ca. € 2.350 pro 1.000 Versicherte
ca. € 1.700 pro 1.000 Versicherte
ca. € 1.570 pro 1.000 Versicherte
4
MBS – mehrdimensionale Bereichsdiagnostik
Umgebungsvariablen
Kindbezogene Faktoren
• Individuelle Variabilität
• Begabungsprofil
• Temperament
•
•
•
•
•
Kindergarten/Schule
Soziales Umfeld
Kulturelle Präferenzen
Bewegungsfreiheit
Gesellschaftliche
Rahmenbedingungen
Familiäre Variablen
• Genetische Zielgröße
• Zielvorstellungen der
Eltern („Wunschkind“)
Entwicklung
Borusiak
Wuppertal
5
Borusiak
Wuppertal
6
Notwendigkeit der mehrdimensionalen Betrachtung
Ergibt sich bei komplexer Problemlage aus der Notwendigkeit einer
Priorisierung der therapeutischen Maßnahmen
Beispiel Sprachentwicklungsstörung
Ursache
Therapeutische Intervention
Hörminderung (Bereich K)
z.B. Parazentese, z.B. Hörgeräteversorgung
Intelligenzminderung (Bereich E)
heilpädagogische Förderung (wenn z.B. der
Sprachentwicklungstand dem kognitiven Stand
im sprachfreien Bereich entspricht)
soziale Deprivation (Bereich S)
Jugendhilfemaßnahmen, Stabilisierung der
familiären Situation, ggf. Fremdunterbringung
autistische Störung (Bereiche E, P, A)
autismusspezifische Interventionen
7
Entwicklungsauffälligkeit
Borusiak
normal
zeitliche
Variabilität
Keine Therapie
Normvariante
Intrandividuelle
Variabilität
Keine Therapie
Verzögerung
Interindividuelle
Variabilität
Förderung?
Störung
Pathologie
Therapie
Wuppertal
8
IVAN - ein Lösungsansatz
Stufenkonzept der Behandlung von Entwicklungsauffälligkeiten
in einem interaktiven Diagnostik-/Therapiemodell
Interdisziplinäre, verbändeübergreifende Arbeitsgruppe Entwicklungsdiagnostik
(IVAN)
des BVKJ, der DGAAP und der DGSPJ
Koordinator: Prof. Dr. med. Ronald G. Schmid, Altötting (BVKJ)
Dr. med. Folkert Fehr, Sinsheim (DGAAP)
Dr. Hedwig Freitag, Berlin (DGSPJ, BAG-Psychologen)
Dr. med. Helmut Hollmann, Bonn (DGSPJ)
Susanne Kleuker, Essen (DGSPJ, BAG-Psychologen)
Dr. med. Norbert Knieß, Ingolstadt (DGAAP)
Manfred Mickley, Berlin (DGSPJ, BAG-Psychologen)
Dr. med. Andreas Oberle, Stuttgart (DGSPJ)
Armin Wegener, Düsseldorf (DGSPJ, BAG-Psychologen)
9
IVAN – Stufenkonzept
Borusiak
Stufe 1
• Screening
• Niedergelassener Kinder- und Jugendarzt
• 10-30 min
Stufe 2
• Basisdiagnostik
• Kinder- und Jugendarzt / SPZ
• 25 – 50 min
Stufe 3
• Vertiefte Diagnostik
• EKPSAT-Schema
• 4 – 10 h (und mehr)
Wuppertal
10
Genetik und Epilepsie
Borusiak
Wuppertal
11
Chronische Erkrankung
12
Chronische Erkrankung
13
Chronische Erkrankung - Häufigkeit
Allergien: ca. 30 % der Schulkinder
Asthma: 4,7 %*
Neurodermitis: 13,1%*
Angeborene Herzfehler: ca. 1 %
Epilepsie: ca. 0,5 %
Diabetes Typ 1: ca. 0,2 %
Migräne: 2,5%*
*KiGGS-Daten, Prävalenz, 0 – 17 Jahre
Kamtsiuris et al. 2007
14
Chronische Erkrankung – Änderung der Rahmenbedingungen
Vorrang der ambulanten Behandlung
Wandel des Spektrums: Verschwinden von Infektionskrankheiten (Tbc)
Kliniken:
Hohe Fluktuation
kurze Verweildauer
Hohe Wiederaufnahmerate
Intensivbehandlung in Spezialkliniken:
Engmaschige diagnostische und therapeutische Prozeduren
Kind: Überflutung anstelle von Langeweile
Lange Anfahrtswege: erneute Trennung von Familien
Zunahme Psychosomatische Krankheiten / Zivilisationskrankheiten
Paradoxie: Medizinische Behandlung senkt nicht den
Betreuungsbedarf, sondern erhöht ihn!
15
Chronische Erkrankung – Was ist los?
Tiefe Verunsicherung:
Kann ich geheilt werden?
Wie wird die Krankheit mein Leben verändern?
Zugzwang medizinischer Entscheidungen
Akzeptanz
Ohnmacht und Hilflosigkeit
Kontrollverlust
16
Körperlich chronisch kranke Jugendliche
Bis 3‐fach erhöhtes Risiko für psychische/psychiatrische Erkrankungen
(Aggression, Depression, Angststörung)
Gründe hierfür sind u.A.:
Erhöhte Belastung der Familien
Verlusterlebnisse und Einschränkungen
Reduzierte Lebensqualität, verengte Lebensperspektive
Eingeschränktes Zeitbudget durch Unterstützung und Hilfestellungen
Noeker & Petermann (2013)
17
Chronische Erkrankung – erkrankungsübergreifende Leitprinzipien
Biopsychosoziales Grundverständnis chronischer Krankheit
Interdisziplinäre Zusammensetzung der Schulungsteams
Pragmatische Bewältigungs‐ und Ressourcenorientierung
Familienorientierung
Entwicklungsorientierung: Implikationen für
Didaktik (altergerechtes Krankheitskonzept)
Berücksichtigung von krankheitsunabhängigen Entwicklungsaufgaben
18
Epilepsie – was wann?
Initial:
Angst
Dann:
Entwicklung
Jugend:
Verhalten
19
Schulungen (krankheitsübergreifend)
• Vermittlung von altersgerechtem Wissen und funktionalen Erwartungen
zu Krankheit und Behandlung
• Kompetenzen zur Selbstbehandlung akuter Exazerbation (Notfallplan)
• Kompetenzen und Motivation zur Therapiedurchführung im
symptomfreien Intervall
• Abstimmung der Krankheitsbewältigung im Familiensystem
Selbstwirksamkeit
20
Borusiak
Wuppertal
21
Borusiak
Wuppertal
22
Wer braucht was…..
Borusiak
Wuppertal
23
...neulich in der Praxis...
Die Lehrerin hat gesagt, Lisa-Marie braucht Ergotherapie
Die Kindergärtnerin sagt aber, dass Kai-Michael Logopädie braucht
Irgendwie kann sich Peter-Helmut nicht so konzentrieren – ich hab‘
da mal im Internet nachgesehen – das passt alles zum ADS
Irgendwie kann sich Peter-Helmut nicht so konzentrieren – ich hab‘
da mal im Internet nachgesehen – das passt alles zu einem
Autismus
Irgendwie kann sich Peter-Helmut nicht so konzentrieren – ich hab‘
da mal im Internet nachgesehen – das passt alles zu einer
Wahrnehmungsstörung
Irgendwie kann sich Peter-Helmut nicht so konzentrieren – ich hab‘
da mal im Internet nachgesehen – das passt alles zu einer
Hochbegabung
Borusiak
Wuppertal
24
Abgrenzung von Förderung und Therapie
• pädagogische Förderung
grundlegende Entwicklungsstörung
längerfristig
allgemein
• medizinische Therapie
umschriebenes Problem
klar definierte Therapieziele
begrenzter Zeitraum
25
Abgrenzung von Förderung und Therapie
Entwicklungsfördernde Interventionen*
• Klar positive Effekte
Bei jungen und psychosozial deprivierten Kindern
Durch psychologische und pädagogische Ansätze (Lernprogramme)
Auf die Interaktion
Auf die gesamte Familie
• Eher geringe Effekte
Bei organischen Ursachen, v.a. bei schwerer Behinderung
Durch medizinisch orientierte Therapieformen
*Dunst CJ, Snyder SW, Mankinen M: Efficacy of early intervention (1989)
Metananalyse von 105 Studien zur Frühbehandlung und Frühförderung
26
Entwicklungsfördernde Interventionen
aus: v. Suchodoletz: Therapie von Entwicklungsstörungen – was wirkt wirklich
27
Entwicklungsfördernde Interventionen
aus: v. Suchodoletz: Therapie von Entwicklungsstörungen – was wirkt wirklich
28
Frühförderung
• Klassisch: heilpädagogische Frühförderung
• seit einigen Jahren (regional extrem unterschiedliche Umsetzung):
Komplexleistung Frühförderung (§ 30 und § 56 SGB IX)
Heilpädagogische Förderung und
medizinisch-funktionelle Therapie (Ergo, Logo, Physio) aus einer Hand
keine externen Therapien auf Heilmittelrezept mehr möglich
keine Parallelbehandlung mit gleichem Ansatz im SPZ (also nicht
Logopädie in IFF und im SPZ)
aber Vorstellung im SPZ z.B. zur Diagnostik und Behandlung der
Epilepsie / ICP bei paralleler Fortführung der IFF möglich
Im Ansatz gut gemeint……regionale Umsetzungen teilweise schwierig…..“übliches“
Problem: unterschiedliche Kostenträger
29
Ganzheitliche Förder- und Therapieverfahren
• Pädagogik, Heilpädagogik, Sonderpädagogik
• Entwicklungsförderung unter Einbeziehung spielerischer Ansätze
• Spiel als genuine, eigeninitiative Tätigkeit
• Spiel als Grundlage des Lernens
Heilpädagogik speziell für Kinder mit Entwicklungsstörungen und
Behinderungen
Montessori-Pädagogik
Konduktive Förderung nach Petö
30
Richtlinien zur Heilmittelverordnung
Wichtige allgemeine Aussagen (1)
„..dienen der Sicherung einer ...ausreichenden, zweckmäßigen und
wirtschaftlichen Versorgung...“
Nicht die optimale Versorgung, sondern die ausreichende ist Vorgabe
des Gesetzgebers
Es geht nicht um die optimale Entwicklung, sondern um die normale!
31
Richtlinien zur Heilmittelverordnung
Wichtige allgemeine Aussagen (2)
„Vertragsärzte und Krankenkassen haben darauf hinzuwirken, dass
die Versicherten eigenverantwortlich durch gesundheitsbewusste
Lebensführung....und durch aktive Mitwirkung an
Behandlungsmaßnahmen dazu beitragen, Krankheiten zu verhindern
und deren Verlauf und Folgen zu mildern“
Das sollte eigentlich selbstverständlich sein – Realität?
keine Therapie ohne Einbeziehung der Bezugspersonen und
ohne „Hausaufgaben“
32
Richtlinien zur Heilmittelverordnung
Wichtige allgemeine Aussagen (3)
„Die Verordnung von Heilmitteln kann nur erfolgen, wenn sich der
behandelnde Vertragsarzt von dem Zustand des Kranken überzeugt,
diesen dokumentiert und sich erforderlichenfalls über die persönlichen
Lebensumstände informiert hat oder wenn ihm diese aus der laufenden
Behandlung bekannt sind.
Folgeverordnungen sind nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs nur
zulässig, wenn sich der behandelnde Vertragsarzt zuvor erneut vom
Zustand des Patienten überzeugt hat. Bei der Entscheidung des
Vertragsarztes über Folgeverordnungen sind der bisherige
Therapieverlauf sowie zwischenzeitlich erhobene Befunde zu
berücksichtigen.“
Keine Verordnung, nur weil Lehrer, Therapeut etc. das sagt!
eigene Kompetenz
33
Richtlinien zur Heilmittelverordnung
Wichtige allgemeine Aussagen (4)
„Insbesondere bei Verordnungen außerhalb des
Regelfalls hat der Vertragsarzt störungsbildabhängig eine
weiterführende Diagnostik durchzuführen, um auf der Basis des
festgestellten Therapiebedarfs, der Therapiefähigkeit, der
Therapieprognose und des Therapieziels die Heilmitteltherapie
fortzuführen oder andere Maßnahmen einzuleiten.“
Auch schwer betroffene Kinder haben ein Anrecht darauf, dass
die Therapienotwendigkeit überprüft wird. Das entspricht dem
üblichen Vorgehen beim Einsatz anderer „Mittel zur Heilung“,
z.B. bei Medikamenten.
34
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie
Indikation
Zielvereinbarung
Therapiepausen
Beendigung der Therapie
35
Nebenwirkungen?
Interaktionsstörungen, Rückzugsverhalten bzw. Verweigerung
zeitliche Überlastung des Kindes
Fortschreibung von Störungsmustern (Studie zur Sprache)*
Verlust des Vertrauens in eigene Kompetenzen
Vernachlässigung weiterer differenzialdiagnostischer Schritte
Mangelnde Akzeptanz für die Behinderung des Kindes
Verschwendung von emotionalen, interaktiven, sozialen, zeitlichen und
finanziellen Ressourcen der Familie
Einschränkung der eigenen Beziehungs- und Handlungskompetenz
des Patienten bei Übertherapie
Psychische Abhängigkeit des Patienten / Angehörigen von den
Therapeuten
*Ritterfeld & Dehnhardt (2000)
Borusiak
Wuppertal
36
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie - Indikation
• Umschriebene Entwicklungsstörung in einem Bereich, der mittels der
zur Verfügung stehenden Heilmittel therapierbar ist:
gut: Sigmatismus interdentalis
cave: „auditive Wahrnehmungsstörung“
• Die Entwicklungsstörung muss alltagsrelevant sein:
ja: Stifthaltung, Anpressdruck
nein: Tennisaufschlag
• Idealerweise gelingt eine standardisierte Messung und der Vergleich mit
den übrigen Entwicklungsbereichen, z.B.:
expressiver Sprachentwicklungsstand (SETK): 3;6 Jahre
rezeptiver Sprachentwicklungsstand (SETK): 4;8 Jahre
kognitiver Entwicklungsstand (SON-R): 4;10 Jahre
37
UEMF – Umschriebene Entwicklungsstörung motorischer
Funktionen (N. Knieß)
Abgestufte Interventionen bei auffälliger Entwicklungsdiagnostik
oder alltagsrelevanter Entwicklungsstörung:
intensivierte häusliche Förderung
pädagogische Angebote, Vereine
FamilienErgo – Konzept
Heilmittelverordnung (Ergotherapie),
weiterführende Diagnostik (evtl. in Zusammenarbeit mit ErgotherapeutIn
Movement-ABC, BOT-2)
Verlaufskontrolle n. Ergotherapie, ggf. Weiterüberweisung bei
mangelndem Therapieerfolg o. Verordnung über den Regelfall hinaus an
nächsthöhere Versorgungsstufe wie SPZ
Borusiak
Wuppertal
38
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie - Zielvereinbarung
Bitte nicht: „Ergotherapie bei Wahrnehmungsschwäche“
• Ziele von Therapien sind grundsätzlich an den
Bedürfnissen des Kindes zu orientieren
• Zielsetzungen müssen folgende Eigenschaften erfüllen:
abgesprochen mit Eltern und wenn möglich mit Kind,
konkret,
realistisch,
alltagspraktisch und
erreichbar
• Die Zielsetzungen müssen überprüfbar sein
…das gilt auch für schwer-mehrfach Behinderte
39
Betätigungen - Aktivitäten
Betätigungen sind Handlungen, die aus der Klientenperspektive für die
Gestaltung der individuellen Lebensbereiche Bedeutung haben.
Aktivitäten sind aus der professionellen Perspektive beschrieben und
sinnvoll
CO-OP = Cognitive Orientation to daily
Occupational Performance
Statt „Förderung der Feinmotorik“, beispielsweise
„Laura zieht sich ab der kommender Woche morgens vor dem
Kindergarten die Oberteile ohne Hilfe von Mama an“
Borusiak
Wuppertal
40
Borusiak
Wuppertal
41
RopE
Borusiak
Wuppertal
42
RopE
Borusiak
Wuppertal
43
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie - Therapiepausen
Sinnvoller Bestandteil des Behandlungskonzeptes
Beobachtung der spontanen Weiterentwicklung
Beurteilung des Transfers therapeutischer Inhalte in den Alltag
Überprüfung der weiteren Therapienotwendigkeit
Zeitliche Entlastung der Familie
Emotionale Entlastung des Kindes
44
Therapieprinzipien der Sozialpädiatrie Beendigung der Therapie
Was soll das Kind nach 20 Therapieeinheiten können, was es
momentan nicht kann und ohne Therapie nicht erreichen wird?
Wie viele Therapieeinheiten sind wohl notwendig?
Woran würde man merken, dass die Therapie erfolgreich war und
beendet werden kann?
www.dgspj.de (unter Qualitätssicherung Papiere der Qualitätszirkel)
45
Besonderheiten bei behinderten Kindern und Jugendlichen
Annäherung an Normalität nur begrenzt oder nicht möglich
Andere Zielstellungen:
- Lebensqualität
- Größtmögliche Selbständigkeit und
- Optimierung der sozialen Teilhabe
- Stärkung der elterlichen Kompetenz
Borusiak
Wuppertal
46
Therapie im pädiatrischen Alltag - Korridor
47
Therapie im pädiatrischen Alltag - Korridor
48
Unterschiede Eltern – Kinder
Melanie White-Koning et al. Pediatrics 2007
49
Lebensqualität bei CP
Kinder mit CP, die über sich selbst berichten können haben eine ähnliche
Lebensqualität wie gleichaltrige Kinder ohne Behinderungen
50
Psychische Probleme bei CP
SPARCLE-Gruppe
Strenghts and Difficulties Questionnaire (SDQ)
51
52
53
54
Prävalenz psychischer Störungen
Psychische Störung
Prävalenz in % bei
Intelligenzminderung
ohne IM
odds ratio
Emotionale Störung
9,5
4,1
2,4
Angststörung
8,7
3,6
2,5
Depression
1,5
0,9
1,7
Störung des
Sozialverhaltens
25,0
4,2
7,6
Hyperaktivität
8,7
0,9
10
Tiefgreifende
Entwicklungsstörung
7,6
0,1
74,7
Ticstörung
0,8
0,0
15,3
Essstörungen
0,4
0,1
3,5
Emerson 2003; n=10.438
55
Kindzentrierte vs. familienzentrierte Ansätze
Entscheidung über die Hauptproblemebene der MBS
Handelt es sich um ein genuines Problem, welches beim Kind
begründet ist (z.B. ICP) oder liegt die (vermutete) Ursache eher im
psycho-sozialen Umfeld (familiäre Situation, Erwartungsdruck, soziale
Verhältnisse)
Therapeutische Ansätze können erst bei Sicherung der
Grundbedürfnisse wirksam sein
Stabilisierung des Umfelds vor kindzentrierten Maßnahmen
56
Kindzentrierte vs. familienzentrierte Ansätze
Möglichkeiten der Jugendhilfe
Arbeitsformen
Familienunterstützende
Hilfen
Familienergänzende
Hilfen
Familienersetzende
Hilfen
Angebote
Hauptzielgruppen
Erziehungsberatung
Alle Altersgruppen
Soz-päd. Familienhilfe
Fam. mit jüngeren Kindern
Soz. Gruppenarbeit
Ältere Kinder/Jugendliche
Erziehungsbeistände
Ältere Kinder/Jugendliche
Gemeinsame Wohnformen für
Väter/Mütter & Kinder
Alleinerziehende Eltern mit
Kindern < 6 Jahre
Tagesgruppen
Kinder bis 14 Jahre
Soz.-päd. Tagespflege
Kinder im Vor-/Grundschulalter
Vollpflege
v.a. jüngere Kinder
Heimerziehung / sonstige
Wohnformen
Intensive soz.-päd.
Einzelbetreuung
Kinder / Jugendliche / junge
Volljährige
Jugendliche / Heranwachsende
57
(Schwer-) Behindertenausweis – SGB IX
„Behindert“ sind Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige
Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als
sechs Monate für den für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und
daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Schwerbehinderte Menschen sind behinderte Menschen, deren Grad der
Behinderung mindestens 50 beträgt, die in Deutschland wohnen, ihren
gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind.
Borusiak
Wuppertal
58
(Schwer-) Behindertenausweis – SGB IX
Antragstellung schriftlich an das zuständige Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie (Versorgungsamt) mit dem Ziel
der Feststellung der Behinderung und Ihrer Schwere
dem Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur
Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (z.B.
Steuervergünstigungen)
der Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und
Nachteilsausgleichen.
Die Antragstellung kann auch rückwirkend erfolgen!
Borusiak
Wuppertal
59
(Schwer-) Behindertenausweis – SGB IX
Merkzeichen G
Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung im Straßenverkehr, einer
erheblichen Gehbehinderung und einer Geh- und Stehbehinderung
Merkzeichen G berechtigt zur Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln im
Umkreis von 50 km (mit Wertmarke)
Merkzeichen aG
Feststellung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung
Mit dem Merkzeichen aG kann der blaue Behindertenaufkleber beantragt
werden, der zur Nutzung von Behindertenparkplätzen und anderen
Parkerleichterungen dient
Borusiak
Wuppertal
60
(Schwer-) Behindertenausweis – SGB IX
Merkzeichen H
Feststellung von Hilflosigkeit
Bedeutet die höchstmögliche Steuervergünstigung
Merkzeichen B
Feststellung der Notwendigkeit ständiger Begleitung
Beim Merkzeichen B hat eine Begleitperson Freifahrt in sämtlichen
öffentlichen Verkehrsmitteln bundesweit.
Merkzeichen RF (Befreiung von Rundfunkgebühren)
Merkzeichen Bl
(Blindheit)
Merkzeichen GL (Gehörlosigkeit)
Borusiak
Wuppertal
61
Pflegeversicherung – SGB IX
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf
Dauer, voraussichtlich für mindestens von sechs Monaten, in erheblichem
oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Die Antragstellung für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgt bei der
Pflegekasse der Krankenkasse des Versicherten.
Borusiak
Wuppertal
62
Pflegeversicherung – SGB IX
Das Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit wird durch den
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführt und erfolgt
durch Hausbesuche und Begutachtung des Pflegebedürftigen im
häuslichen Umfeld.
Wichtig: Leistungen aus der Pflegeversicherung werden ab Antragstellung
und nicht rückwirkend bewilligt!
Drei Pflegestufen - Bei Kindern ist für die Zuordnung der zusätzliche
Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind maßgebend.
Borusiak
Wuppertal
63
Pflegeversicherung – SGB IX
Pflegestufe I
Erheblich Pflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für
wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen
mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in
der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen muss mindestens 90
Minuten betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45
Minuten entfallen.
Borusiak
Wuppertal
64
Pflegeversicherung – SGB IX
Pflegestufe II
Schwerpflegbedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
mindestens dreimal zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen muss mindestens drei
Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei
Stunden entfallen.
Borusiak
Wuppertal
65
Pflegeversicherung – SGB IX
Pflegestufe III
Schwerstpflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität
täglich rund um die Uhr, auch nachts der Hilfe bedürfen und mehrfach in
der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Der Zeitaufwand für die erforderlichen Leistungen muss mindestens fünf
Stunden betragen, hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier
Stunden entfallen.
Borusiak
Wuppertal
66
Pflegeversicherung – SGB IX
Pflegestufe 0
Demenzkranke, geistig, psychisch und physisch Behinderte mit erheblich
eingeschränkter Alltagskompetenz können Pflegegeld und bestimmte
Leistungen zur Deckung eines Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und
Betreuung in Anspruch nehmen, auch wenn noch nicht der für Pflegestufe I
erforderliche Zeitumfang erfüllt wird.
Borusiak
Wuppertal
67
Haushaltshilfe - SGB V
Versicherte erhalten eine Haushaltshilfe, wenn sie wegen
Krankenhausbehandlung
einer Kurmaßnahme oder Müttergenesungskur
einer sonstigen medizinischen Rehabilitationsmaßnahme
(z.B. Anschlussheilbehandlung)
einer einer häuslichen Krankenpflege
einer medizinisch erforderlichen Mitaufnahme der haushaltsführenden
Person bei stationärer Behandlung eines Versicherten
ein Kind nicht ausreichend versorgen können.
Voraussetzung
Im Haushalt lebt ein Kind, das bei Beginn der Haushaltshilfe das
12.Lebenjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe
angewiesen ist.
Borusiak
Wuppertal
68
Häusliche Krankenpflege - SGB V
Häusliche Krankenpflege bedarf einer ärztlichen Verordnung, wenn
Krankenhausbehandlung geboten aber nicht ausführbar ist oder wenn sie
durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.
Ein Anspruch besteht höchstens 4 Wochen pro Krankheitsfall. Ist eine
häusliche Krankenpflege länger als 4 Wochen erforderlich, muss die
Krankenversicherung den Medizinischen Dienst einschalten.
Gegenüber den Leistungen der Pflegeversicherung hat die häusliche
Krankenpflege der Krankenkassen Vorrang. Für die Behandlungspflege ist
immer die Krankenkasse zuständig!
Borusiak
Wuppertal
69
Fazit
Eigene Positionierung für die Inhalte in der Praxis
Screening – Basis – vollständige MBS
Eigene Positionierung zum Stand der Entwicklung des Kindes
„Saubere“ Nomenklatur
Verzögerung – Störung
Therapie – Förderung
Klare Definition von Zielen
Borusiak
Wuppertal
70
Herunterladen