August 2014 Stadt Brandis LANDKREIS LEIPZIG ____________________________________ Änderung 14-2 Bebauungsplan „Siedlung Waldsteinberg“ (Verfahren gemäß § 13 BauGB) BEGRÜNDUNG ____________________________________ Entwurf August 2014 PLANUNGSBÜRO HANKE GmbH Polenzer Straße 6b 04827 Machern fon (034292) 710-35 fax (034292) 7 10-36 www.ibhanke.de Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkung 2 1.1 Beschreibung der Ziele des Bebauungsplanes 2 1.2 Übergeordnete Planung 3 1.3 Städtebauliche Begründung 4 2.0 Gesetzliche Grundlagen / Verfahren 5 2.1 Gesetzliche Grundlagen 5 2.2 Planverfahren 6 3.0 Zeichnerische Unterlagen 6 4.0 Plangebiet 7 4.1 Plangeltungsbereich 7 4.2 Topographie und Beschaffenheit des Geländes 9 4.3 Vorhandene Erschließung und Infrastruktur 10 5.0 Planinhalt / Begründung 11 5.1 Baugebiet, Art und Maß der baulichen Nutzung 12 5.2 sonstige Festsetzungen 13 5.3 Verkehrserschließung 13 5.4 Ver- und Entsorgung 14 5.5 Löschwasserbereitstellung 15 5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur 15 5.7 Artenschutz 16 5.8 Immissionsschutz 16 6. Hinweise aus Sicht der Fachplanungen 17 7. Verfahrensvermerk 18 Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 1 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 1.0 Vorbemerkung 1.1 Beschreibung der Ziele des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan dient der städtebaulichen Ordnung und schafft die verbindliche baurechtliche Grundlage für die weitere Nutzung und die bauliche Entwicklung des Grundstückes und der Erschließung im Plangebiet. Im Bebauungsplan werden dazu die Art und das Maß der baulichen Nutzung, wie die Grundflächenzahl (GRZ), die Geschossigkeit, die Bauweise und die Baugrenzen sowie sonstige Festlegungen zu Dachform und Dachneigung festgesetzt. Des Weiteren erfolgen Festsetzungen zur Verkehrsfläche. Zur Sicherung einer städtebaulich geordneten Entwicklung wird der Bebauungsplans „Siedlung Waldsteinberg“ geändert. Ziel ist es, hier eine im Wesentlichen wohnbauliche Entwicklung mit der Festsetzung eines reinen Wohngebietes gem. § 3 BauNVO herbeizuführen. Der Bebauungsplan widerspricht nicht den Darstellungen des genehmigten Flächennutzungsplanes der Stadt Brandis (§ 8 Abs. 2 BauGB). Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 2 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 1.2 Übergeordnete Planung Bei der Planung wurden folgende übergeordnete Planungen berücksichtigt: ± Landesentwicklungsplan Sachsen des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung (Stand 2013, rechtskräftig seit 31.08.2013), ± Regionalplan Westsachsen des regionalen Planungsverbandes Westsachsen – regionale Planungsstelle (Stand 2008, rechtkräftig seit 25.07.2008) ± Flächennutzungsplan der Stadt Brandis (16.08.2010) Im Flächennutzungsplan der Stadt Brandis ist das Plangebiet als Wohnbaufläche enthalten. Der Flächennutzungsplan wurde am 16.08.2010 genehmigt. Plangebiet Abb.: Auszug aus dem FNP mit dem nordwestlichen Teil des Ortsteiles Waldsteinberg Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 3 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 1.3 Städtebauliche Begründung Die Bebauung ist durch eine ortstypische Bebauung gekennzeichnet. Bei den einzelnen Grundstücken setzt sich die Bebauung aus einem Hauptgebäude und teilweise einem Nebengebäude zusammen. Die Bebauung ist großzügig durch Wiesenflächen, Gehölz- und Baumbestand umgeben und teilweise eingefasst. Abb.: Bebauung Plangebiet Für das Plangebiet soll eine Umwidmung der Sonderbaufläche in Wohnbaufläche stattfinden. Da auf der im B-Plan zu ändernden Fläche bereits ein gewisses Maß an Bausubstanz vorzufinden ist, kann zukünftig eine erhöhte Verdichtung infolge einer zusätzlichen Errichtung neuer Gebäude ausgeschlossen werden. Das Vorhaben hat demzufolge keine Auswirkungen auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 4 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 2.0 Gesetzliche Grundlagen / Verfahren 2.1 Gesetzliche Grundlagen Für die Verfahrensdurchführung und die Darstellungen des Bebauungsplanes gelten die in der Planzeichnung (Teil A) und in den Textlichen Festsetzungen (Teil B) genannten Gesetze und Verordnungen. Dies sind in der jeweils gültigen Fassung: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl. I S. 954) m.W.v. 01.08.2014. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist. Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. I S. 58),zuletzt geändert am 22. Juli 2011 BGBl. I S. 1509 (Nr. 39). Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 238, 322). Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (Sächsisches Naturschutzgesetz – SächsNatSchG) In der Fassung vom 6. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 451), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234). Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 5 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 2.2 Planverfahren Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 abgesehen. Der vollständige Verfahrensweg des Bebauungsplanes ist den Verfahrensvermerken auf dem Planteil zu entnehmen. 3.0 Zeichnerische Unterlagen Als zeichnerische Unterlagen dient ein Auszug aus der Liegenschaftskarte der Gemarkung Cämmerei mit Stand vom 27.01.2014. Der Bebauungsplan ist im Maßstab 1:500 dargestellt. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 6 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 4.0 Plangebiet 4.1 Plangeltungsbereich Waldsteinberg ist ein Ortsteil der Stadt Brandis, welcher sich im mittleren Teil des Landkreis Leipzig, ca. 25 km östlich der Stadt Leipzig befindet. Abb.: Lage des Plangebietes im Raum Das Plangebiet liegt im nordwestlichen Teil des Ortsteiles Waldsteinberg zwischen der Staatsstraße 43 Finsterer Weg im Osten, der Wurzener Straße im Westen sowie dem Forstweg im Süden. Im Norden wird das Plangebiet durch Landwirtschaftsflächen begrenzt. Das Plangebiet wird von folgenden Grundstücken eingegrenzt: Im Norden von den Wochenendgrundstücken Flurstück 156/3 und 156/4 Im Osten von der Wohnbaufläche Flurstück 278e und 278/15 Im Westen von den Wochenendgrundstücken Flurstück 285/1 und 292/4 Im Süden von der Wohnbaufläche Flurstück 286/8, 286/10 und 287/8 Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 7 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Der Plangeltungsbereich hat eine Gesamtfläche von 8941 m². Abb.: Geltungsbereich des Plangebietes Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 8 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 4.2 Topographie und Beschaffenheit des Geländes Das Planungsgebiet befindet sich im ländlichen Raum. Naturräumlich gehört es zu dem Nordsächsischen Platten- und Hügelland. Das Gelände weist einen leichten Anstieg nach Osten auf. Die natürliche Bodenbildung wird insbesondere durch den Löss bestimmt. Der natürliche Boden wird der Sandlöss-Fahlerde-/ Staugley-Bodengesellschaft zugeordnet. Die Böden sind stellenweise wasserstauend. Das Plangebiet ist gut durchgrünt. Auf den Grünflächen ist ein ungeordneter und umfangreicher Laub- und Nadelbaumbestand mit dazwischen liegenden Wiesenflächen vorhanden. Zudem verfügt es über eine ortstypische Bebauung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Cämmerei im nordwestlichen Bereich des Ortsteiles Waldsteinberg. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 9 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 4.3 Vorhandene Erschließung und Infrastruktur Das Plangebiet wird straßenseitig über den von dem Forstweg abzweigenden Finkenweg erschlossen. Die Grundstücke sind über die bestehende private Verkehrsfläche erreichbar. Eine Widmung zu einer öffentlichen Verkehrsfläche der Zufahrt ist nicht vorgesehen. Das anfallende Schmutzwasser wird in Dreikammerkläranlagen mit Überlauf, die sich auf den jeweiligen Grundstücken befinden, gesammelt. Dabei gelangt das Abwasser zunächst in die erste Kammer, wo eine Ablagerung der Feststoffe stattfindet. Das daraufhin gebildete Klarwasser gelangt in eine zweite Kammer, in der sich im Wasser gelöste Feststoffe als Sediment abscheiden. Durch einen Überlauf tritt das bereits mehrmalig gereinigte Wasser in die Nachklärkammer über, von wo es abgepumpt wird. Hinsichtlich des Regenwassers findet eine Versickerung auf den Grundstücken statt. Die versorgungstechnische Erschließung des Planungsgebietes durch Erdgas, Trinkwasser, Elektro und Telekom ist bereits vorhanden. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 10 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 5.0 Planinhalt / Begründung Die Festsetzung des Bebauungsplanes für die geplante Nutzung des Plangebietes als reines Wohngebiet, ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Wohnbaufläche aus. Durch diese Zuordnung erfolgt die geplante Nutzung in Abstimmung mit den bereits im Süden und Osten vorhandenen angrenzenden Nutzungen, die ebenfalls durch Wohnbebauung charakterisiert sind. Aus städtebaulicher Sicht ist die geplante Umnutzung ein wichtiges Instrument, um die Ortslage weiterhin sinnvoll weiterzuentwickeln. Durch die Festsetzungen (z.B. Dachtyp, Zahl der Vollgeschosse) im Bebauungsplan sollen bei einer Neubebauung Festlegungen getroffen werden, die die baulichen Anlagen in das direkte Umfeld einpassen. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 11 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 5.1 Baugebiet, Art und Maß der baulichen Nutzung Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, § 4 und §6 BauNVO) Die Art der baulichen Nutzung im Planungsbereich für das Flurstück 284/2, 284/3, 284/4, 284/5, 284/6, 284/7, 284/8, 284/9, 284/10, 284/11 und 285/2 wird als reines Wohngebiet (WR), das dem Wohnen dient, gemäß § 3 BauNVO festgesetzt. Entsprechend sind hier Gebäude zur o.g. Nutzung zulässig. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 BauGB, §§ 16-20 BauNVO) Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl für das reine Wohngebiet ist mit 0,2 als Höchstgrenze festgesetzt. Zahl der Vollgeschosse Die Anzahl der Vollgeschosse wird auf 1 Vollgeschoss festgesetzt. Höhe der baulichen Anlage Für die Gebäude wird die Höhe der baulichen Anlage durch eine maximale Firsthöhe begrenzt. Diese Festsetzung wird aus Gründen des Ortsbildes für die Einpassung der Nachverdichtung im Bestand als erforderlich betrachtet. Die maximale Firsthöhe beträgt 8,50 m. Die Höhenfestsetzung für die Firsthöhe bezieht sich auf die mittlere Geländeoberfläche. Garagen, Carports und Stellplätze (§ 9 Abs. 1 Satz 4 BauGB i.V.m § 12 BauNVO und § 23 Abs. 5 BauNVO) Garagen, Carports und Stellplätze sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Festgesetzt werden Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „private Verkehrsfläche“. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „private Verkehrsfläche“ dient der inneren Erschließung des Plangebietes. Durch die Errichtung einer Aufstellfläche (5 x 12 m) am Ende der Sackgasse und einer Aufweitung der Einmündung der Sackgasse nach DIN 14090, kann eine Nutzung durch die Feuerwehr und durch Rettungsfahrzeuge gesichert werden. Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§ 9 Abs. 1 BauGB i.V. §§ 22 Abs. (2) und 23 Abs. 1 und 3 BauNVO) Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 12 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Bauweise Die Bauweise ist als offene Bauweise festgesetzt. Zulässig ist die Errichtung von Einzelhäuser und Nebenanlagen. Baugrenzen Die überbaubare Grundstücksfläche ist durch die Baugrenzen gemäß Planzeichnung festgesetzt. Ein Vorspringen von einzelnen Gebäudeteilen bis zu 0,50 m ist zulässig. 5.2 sonstige Festsetzungen ( § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 89 Abs. 2 SächsBO) Festsetzung der Dachform Aus gestalterischen Gründen und zur Eingliederung in das vorhandene Orts- und Landschaftsbild wird die Dachform wie folgt festgesetzt. Zulässig sind Walm-, Krüppelwalm-, Zelt, Flach- und Satteldächer. Sie sind mit einer Mindestdachneigung von 5 Grad und maximalen Dachneigung von 45 Grad zu errichten. 5.3 Verkehrserschließung Das Planungsgebiet ist über den vom Forstweg abgehenden Finkenweg an das Verkehrsnetz angeschlossen. Innerhalb des Planungsgebietes dient eine private Verkehrsfläche mit öffentlicher Mitbenutzung der Erschließung. Diese Verkehrsfläche wird nicht öffentlich gewidmet. Zudem soll die Errichtung einer Aufstellfläche (5 x 12 m) am Ende der Sackgasse sowie eine Aufweitung der Einmündung der Sackgasse nach DIN 14090 realisiert werden. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 13 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 5.4 Ver- und Entsorgung Das Plangebiet ist lediglich an die Versorgungsnetze für Erdgas, Trinkwasser, Elektro und Telekommunikation angeschlossen. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die bereits vorhandene private Verkehrsfläche. Dies ist die Voraussetzung zur Bebauung innerhalb des Plangebiets. Abfallentsorgung Die Abführung des Hausmülls erfolgt durch die KELL Kommunalentsorgung Landkreis Leipzig GmbH des Landkreis Leipzig. Da die Grundstücke selbst für die Müllfahrzeuge nicht erreichbar sind, werden die Müllcontainer bzw. die gelben Säcke zum Entsorgungstermin am Zufahrtsbereich ortsüblich abgestellt. Schmutzwasser Das auf dem Bebauungsplangebiet anfallenden häuslichen Schmutzwasser sollen in das öffentliche Abwassersystem eingeleitet werden. Niederschlagswasser Hinsichtlich des Niederschlagswassers findet weiterhin eine Versickerung auf den jeweiligen Grundstücken des Plangebietes statt. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 14 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 5.5 Löschwasserbereitstellung Die Löschwasserbereitstellung kann über den Unterflurhydrant im Finkenweg auf der Höhe des Flurstückes 281 erfolgen. Aktuelle Druck- und Ausflussmessungen haben ergeben, dass an dem Hydrantenstandort konstant, über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden, 86 m³/h (Restdruck 1,6 bar) Löschwasser entnommen werden können. Hiermit ist ein Grundschutz von 48 m³/h gegeben. Für den Änderungsbereich sind die vorhandene Löschwassermenge zu ermitteln und der Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung zu erbringen. Der Löschwassernachweis ist durch den Eigentümer zu erbringen. Es wird von einem Mindest-Löschwasserbedarf, in Abhängigkeit von der überwiegenden Bauart, von 48m³/h über die Dauer von 2 Stunden ausgegangen. Eine Erschließung durch die Feuerwehr wird durch die Errichtung einer Aufstellfläche, am Ende der sich im Plangebiet befindlichen Sackgasse, ermöglicht. Die Aufstellflächen, Bewegungsflächen und Zufahrten für die Feuerwehr, hier über die private Zufahrt (private Verkehrsfläche), sind abzusichern. 5.6 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur Die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Natur bleiben gemäß dem Bebauungsplan „Siedlung Waldsteinberg“ bestehen. Die dort festgesetzten Maßnahmen werden in der hier vorliegenden Änderung des Bebauungsplanes übernommen. Aus der Änderung des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ resultieren keine weiteren Maßnahmen zum Ausgleich, da die Änderungen im BP keine weiteren Eingriffe in Natur und Landschaft beinhalten. Es kommt zu keiner Erhöhung der Versiegelung. Vorhandene Bäume und Sträucher sind dauerhaft zu erhalten. Im Fall von Neupflanzungen sind gleichwertige einheimische Baum- und Straucharten zu verwenden. Es sind folgende Kompensationsmaßnahmen auf den Baugrundstücken zu erbringen: Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 15 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) Niederschlagswasser von überbauten und befestigten Flächen ist auf den Grundstücken, soweit möglich aufzufangen, zu nutzen bzw. zu versickern. Das aufgefangene Regenwasser kann als Grau- oder Gießwasser genutzt werden. 5.7 Artenschutz Aus Neu- sowie Umbauten können vorübergehende Beeinträchtigungen resultieren. Aufgrund der dort bereits vorzufindenden Bausubstanz, ist in naher Zukunft nicht mit Störungen und Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen und Bauverkehr infolge von Neuund Umbauten zu rechnen. Sollten sich durch Neu- und Umbauten mögliche Gefährdungen geschützter Arten ergeben, ist eine artenschutzfachliche Baubegleitung durchzuführen. Gegebenenfalls sind dann entsprechende Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. 5.8 Immissionsschutz Grundsätzlich hat die Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB neben anderen umweltrelevanten Belangen die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen. Mit der vorliegenden Planung werden keine Wohn- bzw. Arbeitsnutzungen im näheren Umfeld weder durch Lärm noch durch andere Immissionen beeinträchtigt. Lediglich bei eventuell eintretenden Neu- und Umbauten sind vorübergehend nachteilige nicht erhebliche Auswirkungen durch Lärm- und Schmutz zu erwarten. Aufgrund der dort bereits vorzufindenden Bausubstanz, ist in naher Zukunft jedoch nicht mit Immissionen zu rechnen. Lärmimmissionen können zudem durch die Bahnstrecke Beucha-Trebsen entstehen, welche sich in unmittelbarer Nähe befindet. Aufgrund der geringen Taktfrequenz (1 x wöchentlich bis 1 x monatlich) der Züge stellen die Immissionen jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung dar. Aus dem Umfeld des Plangebietes sind durch die bestehenden Wohnbebauungen, die sich in der Nähe befindlichen Staatstraße S43 und der angrenzenden Landwirtschaftsflächen keine konfliktträchtigen verkehrlichen, wohnlichen oder landwirtschaftlichen Immissionen zu erwarten. Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 16 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 6. Hinweise aus Sicht der Fachplanungen Wird im weiteren Verfahren ergänzt Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 17 Stadt Brandis Stand: Aug 2014 Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ Verfahren gemäß § 13 (BauGB) 7. Verfahrensvermerk Diese Begründung hat mit dem dazugehörigen Plan gem. § 3 (2) BauGB vom ........................ bis zum ..................... öffentlich ausgelegen. Sie wurde unter Behandlung / Berücksichtigung der im Bauleitplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung am ................. 2014 durch den Stadtrat der Stadt Brandis als Begründung zur Änderung 14-2 des Bebauungsplanes „Siedlung Waldsteinberg“ beschlossen. Stadt Brandis, den ........................... Siegel der Stadt ................................................... Der Bürgermeister Planungsbüro Hanke, Machern bei Leipzig 18