Mitgliederzeitschrift 2/05 Generalversammlung 2005 in Lugano Wahrnehmung der Rechte im Ausland Musikmesse Frankfurt – die grosse Unbekannte Filmmusik-Preis an Vincent Gillioz SUISA 2/05 18 Inhal tsverzeichnis 5 Titelbild: Winterthurer Musikfestwochen, Seite 13 Inhal tsverzeichnis 15 3 Editorial 4 Generalversammlung 2005 6 Statutenänderung 7 Wahrnehmung der Rechte im Ausland 8 Wovon leben Schweizer Urheber? 9 Einkommenssituation unserer Mitglieder 10 Inquiry-List 10 IFPI Deutschland – GEMA 11 Creative Commons 13 Nachgefragt 14 Radio à la carte 16 Musikmesse Frankfurt 17 Aufruf MIDEM 2006 18 Schweizer Filmmusik-Preis 20 Mitteilung aus dem Stiftungsrat 20 Gratulationen 20 Wichtige Termine 21 Wettbewerb 22 In Memoriam 23 Fragen an die SUISA 24 Mitgliederecke Redaktion Roy Oppenheim und Claudia Kempf Gestaltung/DTP www.schellerdesign.ch Druck Mattenbach AG Auflage 20 900 Ex. SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich, Telefon 044 485 66 66, Fax 044 482 43 33 SUISA 11bis, av. du Grammont, 1007 Lausanne, téléphone 021 614 32 32, téléfax 021 614 32 42 SUISA Centro San Carlo, Via Soldino 9, 6903 Lugano, Telefono 091 950 08 28, Fax 091 950 08 29 www.suisa.ch / E-Mail: [email protected] 9 SUISA 2/05 Edit orial Musikangebote online – digitaler Goldregen für die Urheber und Verleger? Andreas Wegelin S eit Mitte Mai hat in der Schweiz auch der grösste Anbieter Einige der «legalen» Anbieter im Internet stellen sich zudem auf von Musikstücken im Internet, Apple, mit seinem Musikser- den Standpunkt, dass sie für die Musik in ihren Online-Shops vice «iTunes» einen Online-Musik-Shop eröffnet. Seither scheint nur die Rechte für die Aufnahmen an die Plattenproduzenten das kleine Gerät «iPod» mit den weissen Kopfhörersteckern im abzugelten haben. Sie verweisen die Urheber und ihre Verwer- Ohr geradezu zu einem unverzichtbaren Accessoire des moder- tungsgesellschaften an die Plattenfirmen. Die Plattenfirmen nen mobilen Menschen geworden zu sein. sind aber für Aufnahmen, die im Internet von Online-Anbietern Die von der Industrie veröffentlichten Zahlen lassen aufhorchen. verbreitet werden, gar nicht die Nutzer der Urheberrechte. Im ersten Halbjahr 2005 hat sich die Zahl der gegen Bezahlung Die Online-Anbieter von Musik operieren in einem internationa- aus dem Internet bezogenen Musikstücke verdreifacht. Einer len Umfeld. Territoriale Grenzen werden problemlos überwun- Statistik des internationalen Verbandes der Schallplattenindus- den. Die Kontrolle, ob ein Anbieter sämtliche Downloads in alle trie (IFPI) ist zu entnehmen, dass weltweit 180 Millionen Mu- Länder korrekt deklariert und abrechnet, wird dadurch nicht siktitel über das Internet verkauft wurden. Das scheint für die einfacher. Urheber, Interpreten, Musikverleger und -produzenten ein Hoff- So bleiben auch in der digitalen Welt viele Hindernisse zu über- nungsschimmer zu sein, nachdem man seit einigen Jahren einen winden, und es wird weiter viel Überzeugungsarbeit und inter- dramatischen Niedergang der CD-Verkäufe hinnehmen musste. nationale Zusammenarbeit unter den Urheberrechtsgesellschaf- Diese neue Art der Musiknutzung bietet grosse Chancen, aber ten brauchen, damit die Rechte der Urheber und Verleger bei leider auch viele Gefahren für die Komponisten, Textautoren und Online-Musikangeboten auch wirklich gewahrt werden und die Verleger. neuen digitalen Möglichkeiten der Verbreitung von Musik auch Chancen deshalb, weil damit ein neuer Verbreitungs- und Ver- zu einem Geldsegen für die Urheber und Verleger und nicht nur marktungskanal für Musik entsteht. Viele Musiker sprechen für die Gerätehersteller führt. t begeistert davon, dass es ihnen dank Internet möglich geworden sei, überall in der Welt und ohne den vielfach als Beschränkung wahrgenommenen Einfluss eines Produzenten gehört zu werden. Diese digitale Selbstbestimmung scheint für viele Urheber und Interpreten der grösste Vorteil der neuen Verbreitungsart zu sein. Aber leider spielen die Musik und vor allem die dahinter stehenden schöpferisch Tätigen wie die Urheber und die Interpreten in der digitalen Verbreitungskette nur noch eine untergeordnete Rolle: Der Grosserfolg des iTunes-Shop ist nicht auf die darin an- Andreas Wegelin, Direktor SUISA gebotenen Musiktitel zurückzuführen, sondern auf das kleine Gerät iPod, das zu einem Kultartikel geworden ist. Musik dient damit nur noch als Vehikel für den Absatz der Geräte von Apple. Wir müssen auch immer wieder feststellen, dass die Urheberrechte der Komponisten entweder nicht beachtet oder gering geschätzt werden: Seit mehr als einem Jahr haben die Verwertungsgesellschaften bei der zuständigen Schiedskommission einen Tarif für eine Leerträgervergütung auf Hard disks, wie sie in den iPod-Geräten oder anderen Audio- und audiovisuellen Harddisk-Recordern verwendet werden, beantragt. Der Entscheid darüber steht immer noch aus, weil sich die Geräteindustrie und die Wirtschaftsverbände mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren. Die Hard-disk-Geräte sind aber in der Zwischenzeit zum Verkaufsrenner in den Fachmärkten der Unterhaltungselektronik geworden. 3 SUISA 2/05 SU ISA- Generalversammlung 20 05 am L ago di Lugano Astrid Davis-Egli D 4 ie diesjährige Generalversammlung fand am 25. Juni im Die statutarischen Geschäfte wurden ohne Bemerkungen be- Hotel de la Paix in Lugano statt. 180 Mitglieder und zahl- handelt und von der Generalversammlung mit grosser Mehrheit reiche Gäste waren der Einladung gefolgt. Unsere renommierten genehmigt. Mitglieder Franco Ambrosetti (Trompete) und Thierry Lang (Flü- Die Mitglieder hatten an dieser Generalversammlung über eine gel) eröffneten die Versammlung mit stimmungsvollem Jazz. Statutenänderung zu befinden. Der Vorstand beantragte die Die Leitung der Generalversammlung lag traditionsgemäss in Einführung eines Betrags zur teilweisen Deckung der Kosten den Händen von Hans Ulrich Lehmann, dem Präsidenten der der Aufnahme neuer Auftraggeber. Die für eine Statutenrevi- SUISA. Remo Moccetti, Repräsentant des Stadtrates von Lu- sion notwendige Zweidrittelmehrheit wurde in der Abstimmung gano, vermittelte in seiner Grussadresse einen Überblick über erreicht. Zukünftig werden neu eintretende Urheber CHF 100.– die kulturelle Situation des Kantons Tessin, insbesondere der und Verlage CHF 200.– bezahlen (siehe dazu Artikel auf S. 6). Stadt Lugano. Die Anzahl musikalischer Institutionen wie etwa Anschliessend orientierte Generaldirektor Alfred Meyer über die Philharmonie, die zahlreichen Orchester, Chöre, das Kon- das laufende Geschäftsjahr. Die Einnahmen aus Aufführungs- servatorium, die Landesphonothek und die Festivals ist beein- und Senderechten stagnieren auf dem Niveau des Vorjahres. Die druckend und spiegelt die Bedeutung der Musik für die hiesige Einnahmen aus Vervielfältigungsrechten weisen eine leichte Gesellschaft. Zunahme von 4,1% auf, die aber nicht auf eine Erhöhung der Ein- Kurt Auer, Direktor und Chef des Departements Dokumenta- nahmen aus Tonträgerlizenzierung zurückzuführen ist. Immer- tion und Logistik, der auf Ende 2004 in den Ruhestand getre- hin sind die Einnahmen aus Tonträgerverkäufen erstmals seit ten ist, wurde anlässlich der Generalversammlung für seine drei Jahren nicht gesunken, sondern auf der Höhe des Vorjahres ausserordentlichen Leistungen geehrt. Kurt Auer hat über 40 geblieben. Ein erneuter Anstieg dieser Verkaufszahlen sei laut Jahre der SUISA gewidmet und sie mitgeprägt. Er hat eine in- Vorstand und Geschäftsleitung in absehbarer Zeit nicht zu er- ternational geschätzte Informatik für die SUISA aufgebaut. warten. Auch die Einnahmen aus dem Ausland bleiben praktisch H. U. Lehmann bedankte sich im Namen des Vorstandes und unverändert. aller Anwesenden bei Kurt Auer für alles, was er für den Erfolg der Im Zusammenhang mit der laufenden Urheberrechtsrevision in- SUISA geleistet hat. Kurt Auer seinerseits dankte für das Ver- formierte Alfred Meyer, dass der Bundesrat dem Justizdeparte- trauen, das ihm während seiner langen Amtszeit geschenkt wur- ment vor kurzem den Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft de. Sein Dank richtete sich an die Mitglieder, an seine Familie, an zuhanden des Parlaments erteilt habe. Es sei bereits heute be- den Vorstand, die Kollegen der Geschäftsleitung und besonders kannt, dass der Bundesrat auf die Einführung einer «Gerätever- an die Mitarbeiter, die ihn stets unterstützt haben. gütung» verzichten wolle. SUISA 2/05 Thierry Lang und Franco Ambrosetti Fotos: Fotogiovetto Im Weiteren gab der Generaldirektor die erfreuliche Nachricht Musik und ausländischer Musik in den Sendungen der SRG sei bekannt, dass im Verfahren der deutschen Tonträgerindustrie inakzeptabel. Generaldirektor Alfred Meyer nahm dazu wie gegen die GEMA die deutsche Schiedsstelle alle Anträge der folgt Stellung. Die SUISA hat Verträge mit über 20 000 Urhebern IFPI, des Verbands der Tonträgerproduzenten, abgelehnt hat, und Verlegern in der Schweiz und mit Schwestergesellschaf- und den Tarif der GEMA somit gutgeheissen hat. IFPI hat bislang ten im Ausland abgeschlossen. Diese Verträge verpfl ichten die keinen Rekurs eingelegt (siehe dazu Artikel auf S. 10). SUISA, die Urheberrechte wahrzunehmen, d.h. für die Verwen- Als Letztes wies Alfred Meyer auf den steigenden Anteil Schwei- dung von Musik eine Vergütung zu verlangen, zu kassieren zer Musik in den Radioprogrammen der SRG hin, was nicht nur und zu verteilen. Deshalb könne sich die SUISA nicht weigern, statistisch feststellbar, sondern auch im Äther hörbar sei. ihr Repertoire zur Verfügung zu stellen oder den Sendern zu In Abwesenheit der Präsidentin ad interim, Erika Hug, berichtete untersagen, bestimmte Musik zu senden. Weiter verbieten die Bernard Falciola, Mitglied des Stiftungsrates, über die Aktivitä- Statuten der SUISA, Einfluss darauf zu nehmen, welche Werke ten der SUISA-Stiftung für Musik. Er fasste kurz die Ereignisse genutzt werden sollten, denn die SUISA vertrete die Rechte aller zusammen, die zum Rücktritt von Thierry Mauley-Fervant vom Musikschaffenden, nicht nur der Schweiz und Liechtensteins, Präsidium der Stiftung geführt hatten. Falciola erwähnte die Bil- sondern der ganzen Welt. dung zweier Arbeitsgruppen, eine des Vorstands und eine des Alexander Kirschner benutzte die Plattform der Generalver- Stiftungsrates, welche die Vorkommnisse rund um den Swiss sammlung, um einen neuen Verband vorzustellen, den Swiss Musik Club in Cannes bis Ende September durchleuchten wer- Television Advertising Composers (STAC). In diesem Verband sind den. Im Zusammenhang mit der Unterstützung und Förderung in- und ausländische Komponisten zusammengeschlossen, die von Schweizer Musik erwähnte Bernard Falciola unter anderem für den Schweizer Fernsehwerbemarkt Musik komponieren. Der die Teilnahme der Musik-Stiftung am FESAM (Fonds Européen Verband wurde infolge eines erheblichen Einnahmeneinbruchs des Sociétés d’auteur pour la Musique), die Zusammenarbeit mit von Werbemusikkomponisten gegründet. Für Näheres zu diesem Pro Helvetia, die Verleihung des Filmmusik-Preises in Locarno Verband siehe auch den Artikel auf S. 24. und die Teilnahme an Messen. Dabei unterstrich er, dass es auch Die Generalversammlung wurde nach gut zwei Stunden von im Jahre 2006 einen Swiss Music Club an der MIDEM in Cannes, Hans Ulrich Lehmann mit dem Dank an Geschäftsleitung und wenn auch in veränderter Form, geben wird. Mitarbeiter der SUISA geschlossen. Die nächste Generalver- Unter dem Punkt Anregungen und Fragen der Mitglieder melde- sammlung der SUISA findet am 17. Juni 2006 in Bern statt. t te sich Peter Giger mit dem Vorschlag zu Wort, der SRG ein Musikverbot aufzuerlegen. Das Missverhältnis zwischen Schweizer 5 SUISA 2/05 St atut enänderung Vincent Salvadé Einführung eines Betrags zur teilweisen Deckung der Kosten der Aufnahme neuer Auftraggeber Dieser Betrag wird von den neuen Auftraggebern geschuldet und betrifft nicht die Urheber und Verleger, die bereits der SUISA angeschlossen sind. Die Geschäftsführung der SUISA muss noch die Details der Einführung des neuen Systems festlegen. Künf- An der Generalversammlung, die am 25. Juni 2005 in Lu- tig müssen die Auftraggeber die öffentliche Verwendung ihrer gano stattgefunden hat, wurde die Einführung einer «Ein- Werke nicht mehr nachweisen; dieser Nachweis war bislang in trittsgebühr» für neue Auftraggeber beschlossen. Sie ist neu der Praxis schwierig umzusetzen. Mit der Bezahlung des Be- Voraussetzung für den Abschluss eines Wahrnehmungsver- trags zur Deckung der Aufnahmekosten bezeugt der Rechts- trages. inhaber, dass er überzeugt ist, dass seine Werke einen gewissen Mindestertrag generieren werden. D ie Anzahl der Auftraggeber und Mitglieder hat sich in den letzten zehn Jahren knapp verdoppelt. Jedes Jahr schlies- Text der Statutenänderungen sen rund 1000 neue Auftraggeber einen Wahrnehmungsvertrag mit der SUISA ab. Ende 1994 waren 11 419 Rechtsinhaber der Alter Text SUISA angeschlossen, Ende 2004 waren es 20 923. Diese Entwicklung ist an sich erfreulich. Sie ist die Bestätigung dafür, dass die Ziffer 4.5 SUISA Urheberrechte praktisch am gesamten schweizerischen Die Auftraggebenden müssen nachweisen können, dass ihre Musikrepertoire verwaltet. Diese Entwicklung ist aber auch mit Werke öffentlich Verwendung finden. Kosten verbunden, die jedoch oft nicht durch neue Einnahmen gedeckt werden. Deshalb erheben mehrere Schwestergesellschaf- Ziffer 9.3.5 (Kompetenzen des Vorstandes) ten bei der Aufnahme neuer Mitglieder eine «Eintrittsgebühr». Lemma 1-17 werden zu Lemma 2-18 In Europa betragen sie umgerechnet für Urheber zwischen CHF 30.– und CHF 300.– und für die Verleger zwischen Neuer Text CHF 30.– und CHF 1000.–. Für Verleger ist eine höhere «Eintrittsgebühr» gerechtfertigt, weil sie in der Regel eine höhere Zahl von Ziffer 4.5 Werken anmelden. Die Auftraggebenden bezahlen der SUISA vor oder bei Abschluss An der letzten Generalversammlung der SUISA wurde die Sta- des Wahrnehmungsvertrags einen einmaligen Betrag zur teil- tutenänderung und die Einführung einer «Eintrittsgebühr» be- weisen Deckung der Kosten der Annahme des Auftrags. schlossen. Der Vorstand erhielt die Kompetenz, die Höhe des Der Vorstand bestimmt die Höhe des Betrags. Betrags festzulegen. Dieser hat vorgesehen, die «Eintrittsgebühr» auf CHF 100.– für Urheber und CHF 200.– für Verleger Ziffer 9.3.5 (Kompetenzen des Vorstandes) festzusetzen. Der Aufwand pro Neuaufnahme wird auf rund CHF Neues Lemma 1 300.– geschätzt. Die neue Gebühr deckt somit die tatsächlichen • die Festsetzung des Betrags zur teilweisen Deckung der Aufnahmekosten nur teilweise. Kosten der Aufnahme neuer Auftraggebenden Iso Camartin neuer Präsident von Suisseculture 6 An der diesjährigen Mitgliederversammlung von Suisse- kum wurde er durch seine Tätigkeit beim Schweizer Fernse- culture wurde der Schriftsteller Iso Camartin einstimmig hen DRS bekannt, wo er die «Sternstunde Kunst» moderierte zum neuen Präsidenten gewählt. Iso Camartin war Professor und bis 2003 Leiter der Kulturabteilung war. Iso Camartin für rätoromanische Literatur und Kultur an der ETH und der löst als Präsident den Filmemacher Mathias Knauer ab, der Universität Zürich. Als Autor, Essayist und Literaturkritiker das Amt seit einem Jahr interimistisch innehatte. hat er zahlreiche Werke publiziert. Einem breiteren Publi- Ãwww.suisseculture.ch SUISA 2/05 Wahrnehmung der Recht e im Ausland Jean Cavalli A b und an beschweren sich unsere Mitglieder, dass sie Höhe der eingenommenen Entschädigungen (zum Beispiel bei keine Urheberrechtsentschädigungen aus dem Ausland, gewissen Radio- oder Fernsehstationen) die Kosten einer exak- im Speziellen aus den angelsächsischen Ländern, erhalten. Ein ten Verteilung nach Werk nicht rechtfertigen. bekannter Jazzmusiker beispielsweise wurde für die landes- Das Stichprobensystem wird von den Verwertungsgesellschaf- weite Ausstrahlung seiner Werke in den USA nicht entschädigt, ten in unterschiedlichem Ausmass eingesetzt: Im Allgemeinen welche von Radiostationen im Rahmen von Musikfestivals auf- ist in Ländern die Anzahl Stichproben kleiner, die über ein star- gezeichnet worden waren. Oder aber ein Werbefilmkomponist kes eigenes Musikrepertoire verfügen. beschwerte sich, dass er für die Verbreitung seiner Werke in gewissen Ländern keine Entschädigungen erhalten habe. Weitere Unterschiedliches Reklamationswesen Beispiele könnten aufgezählt werden. Zudem mussten wir feststellen, dass die von der SUISA an die Im Folgenden erläutern wir nochmals die Frage der Rechtewahr- Schwestergesellschaften gerichteten Reklamationen häufig nicht nehmung im Ausland, die wir bereits im INFO Nr. 1 von März prioritär behandelt, manchmal gar ignoriert werden. Wie wir be- 2000 behandelt haben. reits im SUISA INFO Nr. 1 von März 2000 informierten, hat es In der Schweiz und in Liechtenstein nimmt die SUISA Ihre unsere amerikanische Schwestergesellschaft ASCAP stets abge- Rechte war und verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im lehnt, nachträgliche Meldungen unserer Mitglieder in die Ver- Musikmarkt. Im Ausland werden Ihre Rechte von den Schwes- teilung aufzunehmen mit der Begründung, die Repräsentativität tergesellschaften wahrgenommen, mit denen die SUISA Gegen- der Stichproben würde gefährdet, wenn zusätzlich zu den nach seitigkeitsverträge abgeschlossen hat (sofern solche bestehen statistischen Methoden erfassten Programmen noch einzelne und Sie im Wahrnehmungsvertrag keine Gebietseinschränkung weitere Meldungen berücksichtigt würden. angebracht haben). Unabhängigkeit der Verwertungsgesellschaften Unterschiedliche Lizenzierungsmethoden Die freie Anwendung der Verteilungsreglemente jeder Gesell- Vorab ist festzuhalten: In Bezug auf die Lizenzierung können schaft ist in den Gegenseitigkeitsverträgen garantiert, die im sich die Praktiken der ausländischen Gesellschaften erheblich Rahmen der CISAC (Confédération internationale des sociétés unterscheiden. Gewisse Musiknutzungen werden manchmal d’auteurs et compositeurs) abgeschlossen wurden. Nach Artikel nicht lizenziert und entgehen der Kontrolle der Gesellschaften, 8.3.3 der Statuten der SUISA, die wesentlicher Bestandteil des willentlich oder nicht. Dies ist vor allem in einigen Entwick- mit unseren Mitgliedern abgeschlossenen Wahrnehmungsver- lungsländern der Fall, wo die Wahrnehmung der Urheberrechte trags sind, werden die aus dem Ausland stammenden Vergü- noch in den Anfängen steckt. Manchmal werden Programme tungen gemäss den Verteilungsreglementen der ausländischen ganz einfach nicht an die Verwertungsgesellschaften geschickt. Gesellschaften und den eingenommenen Beträgen verteilt. Die Höhe der Entschädigungen kann sich zudem von Land zu Jede Gesellschaft organisiert sich nach dem Willen ihrer eigenen Land stark unterscheiden, im Speziellen aufgrund der unter- Mitglieder sowie nach der Gesetzgebung und nach den Regle- schiedlichen Tarife. In Amerika beispielsweise werden die Auf- menten, die im jeweiligen Land gültig sind. Daraus entstehen führungsrechte für Konzerte im Vergleich zu den in Europa übli- Nach- aber auch Vorteile, wie zum Beispiel die Kultur- und So- chen Tarifen extrem niedrig vergütet. Die Werbung im Speziellen zialfonds, wie wir sie in der Schweiz kennen, die in einigen an- wird von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt. deren Ländern nicht existieren. Beim Organisieren einer Tournee oder wenn eigene Werke im Unterschiedliche Verteilungsmethoden Ausland, im Speziellen in Nordamerika, aufgenommen werden, Nicht nur die Lizenzierung, auch die Verteilung wird sehr un- muss man diese unterschiedlichen Handhabungen im Hinter- terschiedlich gehandhabt und ist jeweils in jedem Land anders kopf haben. Man könnte dies beispielsweise bei Honorarver- geregelt. In den angelsächsischen Ländern beispielsweise (im handlungen berücksichtigen bzw. die Dienstleistungen eines Speziellen in den USA) basiert die Verteilung auf Stichproben lokalen (Sub-)Verlegers in Anspruch nehmen. («sample survey»). Diese Methode berücksichtigt für die Vertei- Unsere verschiedenen Abteilungen (Urheber/Verleger/Film) ste- lung nur gewisse Programme, die nach statistischen Kriterien hen Ihnen für alle Fragen in Bezug auf die Wahrnehmung Ihrer festgelegt werden. Rechte im Ausland gerne zur Verfügung. t Viele Verwertungsgesellschaften arbeiten aus Kostengründen nach dieser Methode: Es kann tatsächlich vorkommen, dass die 7 SUISA 2/05 Wovon leben Schweizer Urheber ? Hape Schuwey* Davon ausgehend, dass die SUISA in den letzten Jahren im Schnitt über 100 Millionen Franken an die Urheber und Verleger ausbezahlt hat, müssten einige Schweizer Urheber von diesen Einnahmen doch ganz gut leben können – sollte man meinen. Rein rechnerisch o. k. – in der Praxis sieht’s ein wenig anders aus. U nser Land ist zu klein, und es gelingt nur wenigen Schwei- Einnahmen pro Aufführung gering. Ergo gibt es diesbezüglich zer Urhebern, ihre Titel im grossen Stil im Ausland zu ver- auch nicht viel an die Urheber zu verteilen. markten. Zudem überlassen die meisten Urheber die Vermark- Wie steht’s dann mit den Senderechten? Der grösste Batzen tung ihrer Titel einem Verlag und der beansprucht in der Regel kommt von den gebührenfinanzierten Radio- und TV-Sendern, 50% der Einnahmen für sich. Rund 6900 stimmberechtigte Ur- also aus den Programmen der SRG SSR idée suisse. Für den ein- heber und etwas über 400 Verleger sowie rund 13 400 Auftrag- zelnen Urheber reicht’s aber auch hier gerade für die Butter aufs geber (12 400 Urheber, 1000 Verleger) waren im Jahr 2004 bei Brot. Von den privaten Stationen kommt nach Ansicht des Autors der SUISA angemeldet. Tatsächlich wurden jedoch nur an rund zuwenig Geld in die SUISA-Kasse. Abgesehen davon spielen die 10 800 Urheber Urheberrechtsentschädigungen ausbezahlt, wo- Lokalradios mit ihren engen Formaten a) ein beschränktes und bei 8365 Urheber weniger als CHF 1000.– erhielten. Einzig 68 b) mehrheitlich ausländisches Repertoire. Urheber erzielten Einnahmen, die sich im Rahmen eines Jahres- Bei den Mechanrechten liegt auch nicht mehr, respektive immer gehalts (CHF 50 000.– und mehr) bewegen. weniger drin. Die Auflagen der CD-Produktionen sinken welt- Wovon leben sie denn, die Schweizer Urheber? Nun, primär un- weit massiv. Wenn eine Single in den Top 50 der CH-Hitparade terscheiden sie sich im Allgemeinen nicht von den vielen Schwei- gerade noch 60 Einheiten pro Woche verkauft, lässt sich leicht zer Musikern, gleich welcher Stilrichtung. In der Regel geht auch errechnen, dass auch hier das Einkommen aus Urheberrechten der Schweizer Urheber noch einem sogenannten «richtigen» Be- keine grossen Sprünge erlaubt. ruf nach, ansonsten er am Hungertuch nagt. Ähnlich wie unsere Fazit: Der Schweizer Urheber backt kleine Brötchen. Interes- jungen Skifahrer. Bormio lässt grüssen... Ernüchtert muss man sant wird es dann, wenn sich seine Songs auch im Ausland zu feststellen, dass wir in der Schweiz auch bezüglich Musik nicht Hits entwickeln, speziell in grossen Märkten wie Deutschland, der Nabel der Welt sind. Das hat sicherlich auch mit dem Ge- Frankreich, Skandinavien, Japan und Amerika. Solches ist über setz der grossen Zahl zu tun. Wir sind eben ein kleines Land mit die Jahre neben DJ Bobo, Dieter Meier, Phil Carmen und einer zusätzlich sprachlichen Barrieren. Das will heissen: Den West- Handvoll mehr bis dato nicht geglückt. Gelingt ein Europa- oder schweizer interessiert die Musik aus der Deutschen Schweiz gar Welthit, wie seinerzeit Phil Carmen mit «On My Way In herzlich wenig; das gilt übrigens auch reziprok und – das Tessin L.A.», fliesst ordentlich Geld in die Kasse des Urhebers. Aller- gehört sowieso zu Italien..! Selbst wenn dem nicht so wäre: Mit dings: Über die Einnahmen aus Schweizer Mechan-, Sende- und unseren etwas über sieben Millionen Einwohnern (wovon über Aufführungsrechten für diesen und andere Songs ringt sich Phil eine Million Ausländer verschiedenster Nationen) sind immer gemäss Nachfrage ein müdes Lächeln ab. wieder Grenzen gesetzt. John Brack, erfolgreicher Country-Star Natürlich gibt es auch Ausnahmen bezüglich den Verkäufen nur der Schweiz, meint lachend auf die Frage, ob er denn aus den in der Schweiz, dazu Vic Eugster: «Wenn der Urheber zugleich Einnahmen der Urheberrechte leben könne: «No way – hierfür sein eigener Verleger ist, über Jahre regelmässig Hits und Wie- lebe ich im falschen Land. Die SUISA-Gelder sind ein kleiner Be- derveröffentlichungen produziert, lässt sich mit Veröffentlichun- standteil meines Einkommens – mehr nicht.» gen in der Schweiz einigermassen gut leben.» In diese Kategorie Betrachten wir beispielsweise die Aufführungsrechte. In einem der Urheber gehören zum Beispiel Carlo Brunner, Peter Reber Hallenstadion zu spielen ist nicht nur etwas Einmaliges, sondern und ein paar (wenige) andere. Nicht dazu gehören bekannte Au- wirft urheberrechtlich auch ein paar Franken ab, die ins Ge- toreninnen und Autoren wie Dodo Hug, Andreas Nager, Jeff Tur- wicht fallen. Kein Wunder – da ist Platz für etwa 10 000 Besucher ner, Adi Sturzenegger, Camen und viele andere. vorhanden. Doch mehr als einmal pro Jahr – wenn überhaupt – Zum Schluss ein «Trost»: Musik ist Liebe, Musik ist Luft, Musik spielt da kein Schweizer Act (Ausnahme sind DJ Bobo und seiner- ist. . . Aber wer lebt denn schon von Luft und Liebe allein? t zeit Gölä, welche die Regel bestätigen). Die meisten Schweizer Musiker und Bands spielen ihre Songs in kleinen Lokalitäten. Diese Auftritte werden von der SUISA auch erfasst, doch sind die 8 * Hape Schuwey ist seit Jahren im Bereich Marketing & Musik tätig. SUISA 2/05 Resultat der Umfrage zur Einkommenssituation unser er M it glieder Caroline Komor Mit dem SUISA-Info 1/2005 wurde ein Fragebogen zur mu- industriellen Massenproduktion gleichkomme und dass in der sikalischen Tätigkeit unserer Mitglieder verschickt. Grund Schweiz über 90% aller Urheber im Angestelltenverhältnis tätig für die Umfrage war die bevorstehende Revision des Urhe- und folglich sozial abgesichert seien. Das Ergebnis der Umfrage berrechtsgesetzes. Von besonderem Interesse war dabei die spricht aber ganz andere Worte. Weniger als 1% der Antworten- Frage, ob Musikschaffende als Urheber bei einem Arbeit- den sind als Urheber bei einem Arbeitgeber fest angestellt. Dies geber in einem festen Anstellungsverhältnis tätig sind. Das widerlegt die Behauptung von Wirtschaft und Urheberrechtsnut- Ergebnis der Umfrage ist deutlich: Weniger als 1% der SUISA- zern zum mindesten für den Bereich der Musik deutlich. Bei den Mitglieder sind als Urheber fest angestellt. anderen Gesellschaften werden zurzeit ebenfalls entsprechende Umfragen vorgenommen. F ür die Umfrage wurden sämtliche Fragebogen berücksich- Die Ergebnisse zur Frage nach der musikalischen Tätigkeit spre- tigt, die bis zum 13. 5. 2005 bei der SUISA eingetroffen sind. chen auch klare Worte. Rund 33% der Befragten sind hauptberuf- 2058 Personen gaben Antwort, dies entspricht einem Rücklauf lich im Musikbereich aktiv, wobei 24% mit ihrer musikalischen von 11,40%. Von der Auswertung ausgenommen wurden 23 Fra- Tätigkeit über 80% ihres Einkommens erzielen. Auffallend ist, gebogen, welche sehr lückenhafte Angaben enthielten. dass 59% der Antwortenden mit ihrer musikalischen Tätig- Wie im Editorial des letzten SUISA-Info ausgeführt, wird im keit weniger als 20% ihres Einkommens erzielen. Die Einnah- Rahmen der URG-Revision von Wirtschaft und Urheberrechts- men stammen hauptsächlich aus der Betätigung als Interpret nutzern ein «Produzentenartikel» gefordert. Danach soll das (26,09%), Musiklehrer (22,69%) und Komponist (18,80%). Urheberrecht demjenigen gehören, «der Verantwortung und Ri- Die Umfrage zeigt wieder einmal, dass nur eine Minderheit siko für die Schaffung eines Werkes» trage, also dem Auftrag- der Musikschaffenden hauptberufl ich von ihrer künstlerischen oder Arbeitgeber und nicht dem Urheber. Zur Begründung wird Tätigkeit leben kann. geltend gemacht, dass heute urheberrechtliches Schaffen einer Ivo M. Sacchi wird neuer Präsident von IFPI Schweiz Swiss Music Guide 2005 Im Rahmen von m4music ist beim LausanAn der ordentlichen Generalversammlung ner Verlag Mediacom Diffusion der Swiss der IFPI Schweiz wurde Ivo M. Sacchi, Music Guide erschienen. Dank den rund Managing Director von Universal Music 4000 Adressen aus dem Pop- und Rock- Schweiz, einstimmig zum neuen Präsi- Musik-Bereich ist der Guide zu einem denten des Verbandes der Tonträger- und wichtigen Arbeitsinstrument geworden. Videogramm-Produzenten gewählt. Er Eine Aufsatzsammlung in Deutsch und löst den zurückgetretenen langjährigen Französisch zum Thema «Local vs. Global» Präsidenten Marco Zanotta ab. mit Beiträgen von Dr. Martin Schäfer, Gerd à www.ifpi-schweiz.ch Leonhard und Hanspeter Künzler ergänzt den Guide. à www.swissmusicguide.ch 9 SUISA 2/05 Die «Inquir y List» Caroline Komor Immer wieder reichen die Informationen, welche der SUISA sen Schwestergesellschaften per Post zugestellt. Seit ungefähr vorliegen, nicht aus, damit ein Werk eindeutig einem Rechts- zwei Monaten ist eine «Inquiry List» als Web-Applikation in Be- inhaber zugeordnet werden kann. Über solche nicht zuord- trieb, die eine Suche nach Werktitel und Namen übers Internet nenbare Werke gibt die «Inquiry List» Auskunft. Sie enthält ermöglicht. SUISA-Mitglieder können diese Liste ab sofort auf alle Werke, für welche die Urheberrechtsentschädigungen unserer Homepage unter der Rubrik «Urheber - Service» abru- nicht verteilt werden können. Neu kann diese Liste über eine fen. Zur Einsicht in die Liste werden ein Benutzername und ein spezielle Web-Applikation konsultiert werden. Passwort benötigt, welche über die auf der SUISA-Homepage publizierte E-Mail-Adresse angefordert werden können. A uf der «Inquiry List» werden Werke mit einem Werkertrag Jeweils im Dezember fragt die SUISA ihre Urheber schrift- von mindestens CHF 50.– publiziert. Zurzeit befinden sich lich nach Hinweisen zu unidentifizierten Werken an. Daher ungefähr 19 000 Werke auf der Liste; dies ist in Anbetracht der dürfte die «Inquiry List» nur in Ausnahmefällen Werke von 2,5 Mio. zugeordneten Werke eine bescheidene Zahl. Ein Werk SUISA-Mitgliedern enthalten. t bleibt jeweils während fünf Jahren auf der Liste. Wenn innerhalb dieser Zeit das Werk oder der Rechtsinhaber identifiziert wird, wird die Urheberrechtsentschädigung an die Rechtsinhaber ausbezahlt. Falls die SUISA jedoch in dieser Zeit keine Dokumentation erhält, wird das Werk von der «Inquiry List» entfernt. In der Vergangenheit wurden die «Inquiry Lists» von Aufführungs- und Sendeabrechnungen den grossen Verlagen und diver- Die Deutsche Schiedsstelle weist die Antr äge von IFPI Deutschland gegen die GEM A ab Alfred Meyer D er Verband der deutschen Tonträgerindustrie (IFPI nahme) abgewiesen. Eines der Hauptargumente war, dass eine Deutschland) hat bei der deutschen Schiedsstelle den Ta- einmal vereinbarte Vergütung (bis 2000 bestand ein Standard- rif der GEMA für die Tonträgerherstellung angefochten. Er hat Agreement zwischen den beiden Dachverbänden IFPI und BIEM) verschiedene Anträge gestellt, die insgesamt zu einer Halbie- angemessen bleibe, solange sich die Verhältnisse nicht wesent- rung der Urheberrechtsvergütung geführt hätten. Die deutschen lich ändern. Tonträgerhersteller haben die bestrittene Hälfte der Vergütung IFPI hat gegen diesen Entscheid nicht rekurriert. Er ist rechts- während der Dauer des Verfahrens hinterlegt, also nicht an die kräftig. Er gilt allerdings für den deutschen Tarif und bis Ende GEMA ausbezahlt, um die Mitglieder der GEMA unter Druck zu 2005. Weitere Verfahren sind also nicht ausgeschlossen. Aber setzen. Denn die GEMA konnte die hinterlegte Summe während der Entscheid ist dennoch von unschätzbarer Bedeutung für der Dauer des Verfahrens nicht verteilen (siehe INFO 1/2005). Rechtsinhaber und Verwertungsgesellschaften. Die deutsche Schiedsstelle hat nun in ihrem Entscheid alle Anträge von IFPI Deutschland (mit einer wenig bedeutenden Aus- 10 SUISA 2/05 Cr eative Commons (CC) Alfred Meyer D en Internet-Nutzern steht kein Instrument zur Verfügung, zu definieren, die einigermassen mit der entsprechenden ameri- mit welchem sie die Koordinaten der Urheber und Rechts- kanischen Version übereinstimmt, weil das «US Copyright Law» inhaber der im Netz zur Verfügung gestellten Werke eruieren sich fundamental vom belgischen Urheberrecht unterscheidet. könnten – Zeitungsartikel, wissenschaftliche Beiträge, Fotos, In weiteren Ländern sind die Arbeiten im Gange. Zu diesen ge- Musik usw. Es ist auch nicht möglich festzustellen, ob solche hört die Schweiz. In der Schweiz befasst sich die Vereinigung Werke genutzt werden dürfen ohne Zustimmung der Rechts- Openlaw damit. Derzeit wird am schweizerischen Vorentwurf inhaber, und, wenn ja, mit welchen Einschränkungen. noch gearbeitet. Die schweizerischen CC-Lizenzen können noch Eine Gruppe von Akademikern unter der Führung des amerika- nicht verwendet werden, (Stand 22. 8. 2005), siehe nischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig (Stanford University) www.creativecommons.ch gründete aufgrund dieser Erkenntnis eine Non-Profit-Organisation namens Creative Commons. Sie entwickelte «Standard-Li- Lizenz-Arten zenzen», welche mit den Metadaten der im Internet verfügbaren Die Lizenzen von Creative Commons bewegen sich zwischen «all Werke verbunden werden. Die «Lizenzen» enthalten Angaben rights reserved» und «no rights reserved». Der Lizenzstandard darüber, welche Nutzungen unentgeltlich und ohne Zustimmung ist modulartig aufgebaut, vier Kernelemente können zu verschie- der Rechtsinhaber erlaubt sind. denen Lizenzen kombiniert werden. Bei den Kernelementen handelt es sich um die folgenden: Für wen sind die CC-Lizenzen bestimmt? • «Namensnennung»: Das Werk darf ohne Einschränkung CC basiert auf der Annahme, dass gewisse Rechtsinhaber nicht unentgeltlich verwendet werden unter der Bedingung, dass alle Rechte ausüben wollen, die das Gesetz ihnen verleiht, sei es der Name des Autors genannt wird. aus weltanschaulichen Gründen (an einem gemeinsamen Kultur- • «Keine kommerzielle Nutzung»: Das Werk darf nur nicht- leben sollen bis zu einem gewissen Grade alle teilhaben können) kommerziell verwendet werden. Kommerzielle Nutzungen oder aus taktischen Gründen • diejenigen, die ihre Werke so weit wie möglich und unentgeltlich verbreiten wollen, zum Beispiel politische, religiöse, wissenschaftliche Beiträge, bleiben dem Urheber vorbehalten. • «Keine Änderung»: Das Werk darf unentgeltlich verwendet, aber nicht abgeändert werden. • «Weitergabe unter gleichen Bedingungen»: Es handelt sich • die unbekannten Urheber, die sich bekannt machen wollen, um eine Bedingung, von deren Einhaltung abhängt, ob Werk- • die erfolgreichen Urheber, die ein Werk unentgeltlich offe- bearbeitungen erlaubt sind. Die grundsätzlich erteilte Er- rieren als Werbung für ihre anderen Werke (deren Rechte sie laubnis zur Verwendung z.B. eines Musikstücks etwa für vollständig behalten). die Vertonung eines Films soll dahinfallen, wenn der Film Die ersten CC-Lizenzen wurden vorwiegend für wissenschaftliche Artikel, Schulmaterial und Blogs verwendet (von «web-log», nicht unter denselben Lizenzbedingungen verbreitet wird wie die zur Vertonung verwendete Musik. eine Art Internet-Tagebuch). Zusätzlich wurden einige Lizenzen mit besonderer Stossrich- CC wirbt nun aber auch sehr aktiv gegenüber Musikurhebern. tung entworfen, u.a.: Sie nennt ihre Lizenzen «urheberfreundlich», oder «künstler- • «Domaine publique»: Das Werk hat keinen Schutz. Jeder darf freundlich», mit einer Spitze gegen die «Copyright-Mafia», gegen es beliebig verwenden. die Tonträger- und Filmindustrie, welche das grosse kreative Po- • «Entwicklungsländer»: Das Werk darf in Entwicklungslän- tenzial der «digitalen Kultur» angeblich im Keime ersticke (Netz- dern unentgeltlich verwendet werden. Der Urheber behält woche, Basel, 11. 5. 2005). die Rechte für Verwendungen in entwickelten Ländern. • «Sampling»: Ausschnitte des Werks dürfen für Samplings Nationale CC-Lizenzen verwendet werden. Die Gründer von CC haben sehr wohl erkannt, dass Standard-Li- • «Founders» besagt, dass der Schutz nur 14 Jahre gelten soll zenzen auf die nationale Urheberrechtsgesetzgebung abgestimmt (statt wie von Gesetzes wegen bis 70 Jahre nach dem Tod des werden müssen. Unseres Wissens sind diese Arbeiten in 21 Län- Urhebers). dern abgeschlossen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass es nicht Die CC-Organisationen sind nicht Partner eines Lizenzvertrages immer möglich ist, beispielsweise eine belgische Lizenzversion mit den Rechtsinhabern. 11 SUISA 2/05 Kann man «CC-Werke» kommerziell auswerten ? Die Verwertungsgesellschaften werden wohl auch nicht die Eine CC-Lizenz erlaubt gewisse unentgeltliche Verwendungen Bedingungen der CC-Lizenz halten oder nicht. Dem einzelnen des Werks in der Regel während der ganzen Schutzdauer und Rechtsinhaber dürfte dies mit vertretbarem Aufwand nicht mög- für die ganze Welt. Welcher Verleger, welcher Produzent, wel- lich sein. Kontrolle darüber ausüben, ob die Internet-Nutzer sich an die cher Vertrieb wird ein Interesse daran haben in ein Werk zu investieren, welches der Urheber zur unentgeltlichen Verwendung Die CC-Lizenzen sind unwiderruflich freigegeben hat? Was geschieht, wenn ein Song, der über eine CC-Lizenz verbreitet wird, ein Hit wird? Die CC-Lizenz gilt unwiderrufl ich. Die CC- Informationsflut Lizenz ist dann besonders einschneidend für Musiker, die nicht Zwar kann mit besonderen Kriterien nach Werken gesucht wer- hauptsächlich von ihren Konzerteinnahmen leben. Andy Fraser, den (http://search.creativecommons.org/), die unter eine CC- Songwriter und Bassist der Band «Free» ist Mitautor des Hits Lizenz gestellt werden. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass das «All right now». Die Band ist nicht mehr aktiv. Was ihm bleibt, Internet uferlos und kaum überschaubar ist. Jeder Urheber muss sind die Einnahmen aus Urheberrechten. «All right now» wird sich deshalb die Frage stellen, ob die erhoffte Werbewirkung tat- noch immer vor allem in den USA sehr häufig gesendet. Andy sächlich eintreten kann. Fraser erklärte im Billboard (28. 5. 2005), er habe ohne seine Einnahmen aus Urheberrechten keine Mittel, seine Krankheit zu Das Verhältnis von CC zur SUISA bzw. zu den Verwertungsgesellschaften bekämpfen. Zitat: «No one should let artists give up their rights», Auftraggeber und Mitglieder der SUISA übertragen der SUISA Commons existed when I was a young artist». und «I hate to think what my fate might have been had Creative treuhänderisch ihre Urheberrechte an allen Werken (ausgenommen diejenigen, die bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags Ausblick ausdrücklich bezeichnet werden). Diese Mitglieder können ihre Die SUISA wird die Entwicklung von Creative Commons auf- Rechte nicht ein zweites Mal an Internet-Nutzer abtreten. Wer merksam verfolgen, den Gedankenaustausch mit den Befürwor- seine Werke über eine CC-Lizenz anbieten will, muss deshalb tern (Openlaw) pflegen, und gegebenenfalls in einer kommenden die entsprechenden Rechte aus dem Wahrnehmungsvertrag mit Ausgabe des INFO vertieft darüber berichten. Wir nehmen gerne der SUISA ausnehmen. Gemäss dem Wahrnehmungsvertrag der auch Kommentare und Anregungen unserer Mitglieder entge- SUISA mit ihren Mitgliedern können einzelne Werke nicht von gen. Einstweilen können wir den Musikschaffenden nur raten, der kollektiven Verwaltung ausgenommen werden. Viele auslän- sich genau zu überlegen, ob sie Creative Commons benützen dische Schwestergesellschaften kennen ähnliche Regelungen. wollen. Neue Verteilregeln bei der Swissperform Das Urheberrechtsgesetz bestimmt, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach Massgabe der konkreten Nutzung des Werkes oder der Darbietung zu verteilen sind. Im Sinne einer Übergangsregelung wurden die Vergütungen bei der Swissperform bisher nach dem Honorar verteilt, welches die Künstlerinnen und Künstler für Tonträgerproduktionen, Radiosendungen, Film- oder TV-Produktionen usw. erhalten haben. Neues Hauptkriterium für die Verteilung wird die Sendezeit eines interpretierten Werkes im Radio und/oder im Fernsehen sein. Die ausführliche neue Regelung ist unter der Rubrik Info/News auf www.interpreten.ch zu finden oder bei Swissperform, Utoquai 43, 8024 Zürich zu beziehen. 12 SUISA 2/05 Nachgefrag t INFO hat die Organisatoren einiger bedeutender Festivals, 2. Eklektisch ist wohl das Adjektiv, das am besten meine Musik- die in diesem Jahr Jubiläum feiern, folgende Fragen gestellt: sammlung umschreibt. Folk, Rock, französisches Chanson, die Beatles, Bob Dylan oder auch Leonard Cohen und Neil Young – so 1. Welches ist der Stellenwert des schweizerischen Musikschaffens für Ihre Programmation? 2. Welches sind Ihre persönlichen musikalischen Präferenzen? etwa lassen sich meine Jugendpräferenzen umschreiben. Später öffnete ich mich anderen Musikstilen wie der klassischen Musik und der World Music. Heute ist mein Hörverhalten saisonabhängig. Im Frühling ernähre ich mich hauptsächlich von den Neuheiten und den Entdeckungen, die am nächsten Festival auf dem Programm stehen werden. Ist das Festival vorbei, kehre ich zu den ersten Claudio Zahnd, Liebschaften zurück, zu den grossen Klassikern des französischen Geschäftsleitungsmitglied der Chansons oder zu Rock und höre ebenfalls gerne Opern, Konzerte Winterthurer Musikfestwochen oder Symphonien von Komponisten der Klassik. (30-Jahr-Jubiläum) 1. Das schweizerische Musikschaf- Nicolas Gilliet, fen nimmt einen hohen Stellenwert künstlerischer Leiter und in der Programmation der Winter- Produzent von JazzAscona thurer Musikfestwochen ein. Vor al- (20-Jahr-Jubiläum) lem bietet das Festival lokalen und regionalen Bands und Künstlern attraktive Auftrittsplattformen. Da die Mehrheit der Veranstaltun- 1. Für JazzAscona sind die gen kostenlos ist, profitieren die Künstler oft von einem grösseren Schweizer Zuschaueraufmarsch als bei anderen Events. Beispiele: Der lokale wichtig, auch wenn – offen Nachwuchsband-Contest «Stairway», bei dem um einen Auftritt auf gesagt – der Anteil helveti- der Hauptbühne gespielt wird und auch das Finale «Band-it» (kan- scher Musik oft kritisiert wird. Die von mir entwickelte Philosophie tonale Nachwuchsbands) erfreuen sich grösster Beliebtheit. des Festivals sieht vor, dass systematisch mit gewissen Prozentsät- Bei der Auswahl nationaler Künstler wird vor allem auf Originali- zen von Musikern aus unterschiedlichen Ländern gearbeitet wird. tät und Qualität grossen Wert gelegt. Das musikalische Spektrum Je nach Jahr lege ich beispielsweise bestimmte Musik-Prozentantei- reicht von Hip-Hop, Rock, Pop, Electro über Jazz und Blues bis zu le für die USA, für Italien oder für die Schweiz fest. Dahinter steht Klassik, wobei das Hauptgewicht der zeitgenössichen, populären die Idee, während des Festivals neue Synergien und neue Kombina- Musik gilt. Grosses Interesse besteht immer auch an genreübergrei- tionen aus internationalen Musikern zu schaffen, die oft auch über fenden Projekten. die Dauer des Festivals hinaus Bestand haben. Musiker sehr 2. JazzAscona hat eine starke musikalische Philosophie: Klassi- Daniel Rossellat, scher und traditioneller Jazz wird in all seinen Facetten präsen- Präsident des Paléo Festivals tiert, von Dixieland bis zu New-Orleans-Jazz, von Swing bis zu (30-Jahr-Jubiläum) Mainstream, Blues und Gospel. Foto: Sabine Papilloud Persönlich mag ich diese Stile auch, obwohl ich natürlich bestimm1. Die schweizerische Musikszene te eigene Präferenzen habe. Allgemein liebe ich alle Facetten des gehörte schon immer zu unseren Jazz, auch diejenigen, die über das Spektrum von JazzAscona hi- Prioritäten. In den dreissig Festi- nausgehen. val-Jahren stammte rund ein Viertel der auftretenden Gruppen aus der hiesigen Szene. In diesem Jahr beispielsweise entstammen 25 der insgesamt 92 Gruppen aus der Schweiz. Das Paléo Festival ist heute zu einer wichtigen Plattform für musikalische Entdeckungen geworden, und wir geben der Schweizer Musikszene – die übrigens ihre Qualität nicht mehr zu belegen braucht – die Möglichkeit, davon zu profitieren. 13 SUISA 2/05 Radio à la car t e Hape Schuwey* Ein kleines, hoch motiviertes Radioteam erfreut seit gut – 3607 davon sind im Programm; bei Swiss Jazz sind 66 377 sieben Jahren ein rasch wachsendes Publikum. Die Rede ist Titel im Archiv – 6344 sind im Programm; bei Swiss Pop sind von Swiss Satellite Radio (S.Sat.R.), einer Unternehmens- 323 116 Titel im Archiv – 2828 werden im Programm gespielt einheit der SRG. Gesendet werden drei Musikprogramme, (davon rund 400 Schweizer Produktionen!). Unsere Lokalradios die zurzeit hauptsächlich über Kabel, Internet und Satellit begnügen sich vergleichsweise mit 400 bis 600 Programmtiteln empfangbar sind. im Bereich der Unterhaltungsmusik. Der Anteil an Schweizer Produktionen liegt bei den lokalen Sendern bei zirka 10%; bei G egründet wurde Swiss Satellite Radio 1998. Gesendet wird Radio Swiss Pop bei durchschnittlich 25%! Betrachtet man diese seit Beginn in drei Sparten: Radio Swiss Pop, ein unmode- eindrücklichen Zahlen, ist es kein weiteres «Wunder von Bern», riertes Musikprogramm mit Hits und Highlights der letzten 30 dass die kreativen Macher von Swiss Satellite Radio so erfolg- Jahre; Radio Swiss Jazz, ein Programm mit Jazz, Blues und Soul reich sind. sowie Radio Swiss Classic, ein leicht moderiertes Programm Dank der aktiven Beteiligung der Hörerinnen und Hörer am mit ausschliesslich klassischer Musik. Was unterscheidet denn Programm kennen die Macher von Swiss Satellite Radio ihr Pu- Swiss Satellite Radio von der Konkurrenz in unserem Lande? blikum sehr gut und verfügen damit über Daten, welche jedes Diese Frage beantwortet Pietro Ribi, Leiter von S.Sat.R. wie folgt: Marketingherz höher schlagen lässt. Diese wichtigen Hörerdaten «Unsere Hörerinnen und Hörer bestimmen via Musikjury und und die entsprechenden internen Tools sind optimale Hilfen zur Musikbewertung mit, was gespielt oder eben nicht gespielt wird. kreativen Gestaltung der drei Sparten-Programme. Über Internet bieten wir einen gezielten Hörerservice, auf den Auf die Frage, wie man mit 13,4 Stellen (oder 17 Personen) drei wir echt stolz sind: Konzertkalender, Linksammlung, Frequenz- Spartensender betreiben kann, antwortet Pietro Ribi: «Der sys- datenbank, Musikdatenbank usw. sind Tools, die rege genutzt tematische Einsatz von Informatik zur Automatisierung von re- werden. Wir legen Wert auf gute Interpretationen, hohe Ton- petitiven Abläufen ist ein wichtiger Part; wir haben das von Be- qualität und – wir sind der Sender mit dem grössten Anteil an ginn weg konsequent in die Praxis umgesetzt. Ein wesentlicher Schweizer Musik!» Faktor ist auch die kollektive Anstrengung des hochmotivierten Mit der konsequenten Ausrichtung des Programms auf die Inter- Teams von Swiss Satellite Radio.» essen und Vorlieben des Publikums und dem Willen, sich nur an In die Zukunft blickt Pietro Ribi mit viel Zuversicht: «Nur zir- der «Best Practice» der Radioindustrie zu messen, sind die Radio- ka ein Drittel der Schweiz hört Radio über Kabel, die Zahl der macher von Swiss Satellite Radio auf Erfolgskurs. Dies belegt Radio-Hörerinnen und -Hörer via Satellit ist gar unbedeutend. unter anderem die Entwicklung der Tagesreichweite: In den drei Wir erwarten einen grossen Schub mit der Einführung von DAB Spartensendern wurden im Jahr 1998 rund 24 000 Hörerinnen (Digital Audio Broadcast).» Dieses neue Sendenetz, welches und Hörer gemessen, im vergangenen Jahr waren es bereits über zurzeit von der SRG mit Tempo ausgebaut wird, kann ab 2009 300 000 – Tendenz weiterhin steigend! Und: Das Publikum von in Helvetien flächendeckend empfangen werden. Für Swiss Swiss Satellite Radio nutzt die Chance, sich aktiv an den drei Satellite Radio, seit Beginn voll auf digitalem Kurs, schliesst sich Spartensendern zu beteiligen: Über 100 000 Musikabfragen pro mit DAB der Kreis: Quasi mit einem Schlag kommt die ganze Monat, über 10 000 Internet-Hörerinnen und -Hörer pro Tag mit Schweiz in den Genuss von Radio Swiss Pop, Radio Swiss Jazz einer Hördauer von durchschnittlich weit über einer Stunde; be- und Radio Swiss Classic. reits im Jahr 2004 über 1,3 Millionen Playlist-Abfragen auf den Ãwww.radioswisspop.ch Homepages von Radio Swiss Jazz, Radio Swiss Pop und Radio Ãwww.radioswissjazz.ch Swiss Classic. Ãwww.radioswissclassic.ch Auch die Breite des Musikprogramms von Swiss Satellite Radio lässt sich sehen: Bei Swiss Classic sind 167 730 Titel im Archiv 14 * Hape Schuwey ist seit Jahren im Bereich Marketing & Musik tätig. SUISA 2/05 Was ist DAB Gewinnen Sie einen DAB-Empfänger Radio spielt sich heute fast weltweit in erster Linie auf UKW Swiss Satellite Radio verlost unter den Leserinnen und Lesern ab. Das Frequenzspektrum zwischen 87.5 und 108 MHz gilt von SUISA-Info drei DAB-Radioempfänger der Marke Pure/ als optimaler Verbreitungsweg für Radiosignale. Zudem ge- Élan im Wert von ca. CHF 240.–. niesst UKW eine sehr hohe Akzeptanz. Doch UKW stösst seit einiger Zeit an seine Grenzen. Kein Platz für neue Programme, keine Kapazitäten für ergänzende Dienste. Auch in qualitativer Hinsicht sind der etablierten Technik enge Grenzen gesetzt. Beschränkte Perspektiven, was die künftige Weiterentwicklung betrifft. DAB (Digital Audio Broadcasting) nennt sich die neue Technik, welche die Stärken der bewährten UKW-Technik mit den Vorteilen der digitalen Übertragung vereint. Wie bei UKW ist es auch mit DAB möglich, Radio nicht nur stationär, sondern auch unterwegs zu empfangen. Andere Übertragungswege wie Kabel, Satellit oder Internet haben oftmals den Nachteil, dass der mobile Empfang nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist. DAB Digitalradio eignet sich wie UKW für beide Varianten; schliesslich wurde bei der Entwicklung grosser Wert auf die Bedürfnisse des mobi- Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie diesen Talon len Empfangs gelegt. Im Gegensatz zum analogen UKW ist aus und senden Sie ihn an: es bei DAB dank digitaler Technik sogar möglich, Störungen mittels Fehlerkorrektur zu eliminieren. Radio Swiss Jazz DAB-Verlosung Vorteile von DAB Postfach 3000 Bern 15 • Ausweitung der Vielfalt – auf einer einzigen Frequenz bis zu 10 Radioprogramme Ansprache (Herr / Frau) • Neue Programme unabhängig von Kabel und Satellit Vorname • Platz für Spartenprogramme und neue Formate Name • Kein Frequenzsalat mehr Strasse • Konstante Empfangsqualität Postleitzahl / Ortschaft • Rauschfreies Klangerlebnis E-Mail-Adresse • Reflektionen verstärken Empfangssignale • Zusatzservice mit Datendiensten Teilnahmeschluss: 31. 10. 2005 Alles zum Thema DAB wie z.B. Empfangsgebiete, Programmangebote usw. fi nden Sie unter www.dab-digitalradio.ch. Die Gewinner erhalten den Empfänger per Post zugestellt. Es wird keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 15 SUISA 2/05 Musikmesse Fr ank fur t – die gr osse Unbekannt e Foto: Messe Frankfurt/Helmut Stettin Claudia Kempf Obwohl alljährlich zehntausende Fachbesucher nach Frank- Härtel, Schott oder Sikorski ihr Sortiment präsentieren. Länder furt zur weltweit grössten Messe für den Musikalienhan- wie Italien, Frankreich oder Spanien sind mit grossen Länder- del strömen, haben in den letzten Jahren nur wenige neue ständen vor Ort. Auch die Schweiz darf in diesem Umfeld nicht Schweizer Verleger den Weg an die Stadt am Main gefunden. fehlen. Seit sechzehn Jahren stellt die SUISA-Stiftung für Musik Die SUISA-Stiftung für Musik ist der Meinung, dass viele zusammen mit der SUISA den Verlegern einen Gemeinschafts- Schweizer Verleger eine zentrale Plattform im europäischen stand zur Verfügung. und weltweiten Musikalienhandel ungenutzt lassen. Plattform für neue Kooperationen S 16 eit 25 Jahren ist Frankfurt jeweils im Frühjahr das Zen- 2005 nutzten nur zwölf Schweizer Firmen aus den Bereichen trum des Musikalienhandels. Die Musikmesse hat sich Notenverlag und Instrumentenbau diese Plattform zur Kontakt- zur grössten internationalen Fachmesse für Musikinstrumente, pflege und Produktepräsentation. Die anwesenden Firmen zeig- Musiksoftware und Computerhardware, Noten und Zubehör ent- ten sich mit der Messe sehr zufrieden. Reto Parolari, Inhaber der wickelt. Angeschlossen an die Musikmesse ist die ProLight + Edition Swiss Music, reist schon seit Jahren nach Frankfurt. Er Sound, die Messe für Licht- und Tontechnik. Zwischen 60 000 stellt fest: «Wenn die Geschäfte nicht mehr so gut laufen, dann und 70 000 Fachbesucher und Endverbraucher strömen jeweils wird der persönliche Kontakt immer wichtiger. Für uns kleine durch die acht Messehallen der Musikmesse, die für vier Tage Verleger ist der Kontakt mit den Kollegen der grossen ausländi- rund 1500 Aussteller beherbergt. Zahlen der Superlative für schen Verlage unbezahlbar. Denn an der Messe findet sich stets eine Messe aus dem Musikbereich. Für Notenverleger, aber auch die Zeit, Sachen zu besprechen, die unter dem Jahr zu kurz ka- für Instrumentenbauer und Musikpädagogen gilt die Messe als men. Und in solchen Messegesprächen entstehen immer wieder unabkömmlicher Treffpunkt. Dem Verlagswesen ist Halle 3 ge- Ideen für neue Kooperationen und neue Produkte. Viele Sachen widmet, in der grosse Verlagshäuser wie Bärenreiter, Breitkopf & sind auf dem Korrespondenzweg sehr mühsam oder schlicht gar SUISA 2/05 Wo war die SUISA noch präsent? Am M4Music-Festivals (22.– 24. 4.) informierte die SUISA das interessierte Publikum über das Urheberrecht nicht zu erledigen. Die Suche nach ausländischen Vertretern und unterstützte gemeinsam mit der SUISA-Stiftung die beispielsweise gestaltet sich an der Musikmesse viel einfacher, Konferenzen, die unter dem Motto «Local vs. Global» da alle vor Ort sind. Die Messe ist wie eine Börse zu verstehen, standen. wo man sich unter Gleichgesinnten austauschen kann.» Parolari Zum letzten Mal nahmen die SUISA und ihre Stiftung gibt aber zu bedenken: «Bei Messeteilnahmen gilt: Steter Trop- in diesem Jahr an der Internationalen Messe für Buch, fen höhlt den Stein. Man macht nicht immer Business, das sich Presse und Multimedia in Genf (27. 4. – 1. 5.) mit einem schwarz auf weiss belegen lässt. Aber für uns gilt: Solange wich- Stand teil. Da der Musikbereich an dieser Messe in den tige Verleger wie Hans Sikorski persönlich an ihrem Stand ver- letzten Jahren leider immer mehr an Bedeutung verlor, treten sind, solange müssen auch wir präsent sein.» Und wenn wird von einer weiteren Teilnahme abgesehen. Zurzeit er mit seinem Verlag an einer Messe teilnehme, dann nur an der wird über eine neue Dialogform in der Westschweiz grössten und wichtigsten. Dass Frankfurt auch in Zukunft die nachgedacht. grösste Messe sein wird, belegt die Tatsache, dass die Messe in Hingegen wiederum gut besucht war das Musiksympo- diesem Jahr einen neuen Ausstellerrekord und gestiegene Besu- sium in Fürigen (20./21. 5.), das die SUISA-Stiftung für cherzahlen verzeichnen konnte. Musik erneut unterstützte. In einem Vortrag und einer Podiumsdiskussion informierte SUISA-Generaldirektor Schweiz zu wenig präsent Alfred Meyer über die Entwicklungen im Bereich des Bedauerlicherweise sind jedoch in den letzten Jahren von Schwei- Digital Rights Management sowie der bevorstehenden zer Seite keine neuen Verleger hinzugekommen. Es scheint, als Urheberrechtsrevision. sei unter Neuverlegern die Messe nur marginal bekannt. Dabei ist Die SUISA nutzte auch die diesjährige Street Parade Frankfurt der Treffpunkt des Jahres, wie die eingangs erwähn- (13. 8.), der weltweit grössten Veranstaltung dieser Art, ten Zahlen eindrücklich belegen. Claude Delley, Direktor der um auf das Urheberrecht aufmerksam zu machen: Neben SUISA-Stiftung, unterstreicht: «Die Musikmesse Frankfurt ist Informationen wurden an 100 000 Besucher der beliebte die weltweit wichtigste Messe für den Notenhandel. Publikati- SUISA-Ohrenschutz verteilt, ein heute unerlässlicher Be- onen aus allen Musikstilen finden in Frankfurt ihre Abnehmer: gleiter aller «Monsterkonzerte»... von Rock über Symphonien bis hin zur Blasmusik. Auch alle grossen Verlagshäuser sind präsent. Die Schweiz sollte daher unbedingt einen gewichtigeren Platz einnehmen.» Musikverleger, die sich für eine Teilnahme an der nächsten Musikmesse Frankfurt (29. März bis 1. April 2006) interessieren, wenden sich an die SUISA-Stiftung für Musik, Tel. 032 725 25 36, Fax 032 724 04 72, E-Mail: [email protected]. Die Mitarbeiter der SUISA-Stif- MIDEM 2006 tung informieren Sie gerne im Detail über die Vorzüge dieser Vom 22. bis 26. Januar 2006 ist die Schweiz erneut mit Messe und die Modalitäten des Gemeinschaftsstandes. einem Gemeinschaftsstand an der MIDEM in Cannes vertreten. SUISA, SUISA-Stiftung für Musik und IFPI Schweiz bieten den Schweizer Musikverlegern und -produzenten die Möglichkeit, zu einem Vorzugspreis am Stand «Sounds like Switzerland» aufzutreten. Der Anmeldeschluss für Firmen ist der 18. November 2005, für Privatpersonen der 2. Dezember 2005. Die Teilnahmekosten für eine Firma (inkl. 1 Akkreditierung) betragen CHF 1140.–; jede zusätzliche Akkreditierung eines Mitarbeiters kostet CHF 525.–. Privatpersonen bezahlen CHF 790.– für eine Akkreditierung (alle Preise exkl. MWSt.). Auskünfte zum Gemeinschaftsstand erteilt Claudia Kempf, Tel: 044 485 65 25, [email protected]. Allgemeine Informationen zur Messe finden Sie unter www.midem.com. 17 SUISA 2/05 SU ISA-Stif t ung für Musik V incent Gillioz – ein Schweizer Komponist in Holly wood Claudia Kempf Am 10. August 2005 ehrte die SUISAStiftung für Musik im Rahmen des Filmfestivals Locarno den Genfer Komponisten Vincent Gillioz mit dem mit CHF 10 000.– dotierten FilmmusikPreis. Gillioz gehört zu den wenigen Schweizer Komponisten, die den weiten Weg nach Hollywood und die damit verbundenen Herausforderungen nicht gescheut haben. Der quirlige Genfer erklärte im Anschluss an die Preisverleihung, wie er es als Unbekannter schaffte, in der Traumfabrik Fuss zu fassen. S 18 eine musikalische Karriere habe er als haarschwingender Gitarrist in diversen Metal-Bands begonnen, erklärt Filmkomposition zu probieren. Wie sich Vincent Gillioz zu Beginn des Gesprächs. herausstellte, war diese Wahl genau das Schwierig, sich dies heute vorzustellen. Richtige für den passionierten Kinogänger, Nicht nur aufgrund seines aktuellen der dachte, dass er ohne klassische Aus- Haarschnitts. Vincent Gillioz – ein «ech- bildung für dieses Genre nicht in Frage ter Genfer Walliser» wie er sich selbst käme. Heute weiss er, dass zum Kompo- augenzwinkernd bezeichnet – sprüht vor nieren für den Film vor allem die Liebe Optimismus und Lebensfreude. Dunkle zum Kino gehört und das Wissen um die Übungskeller und krachende Gitarren- Möglichkeiten, die die Musik dem Film riffe hat er – wie es scheint – hinter sich zu bieten hat. Obwohl er sein Studium mit gelassen und Zuflucht gefunden in der Summa cum laude in Gitarre und Film- schillernden Filmmetropole Los Angeles. komposition abschloss, zog er es vor, sich zu halten, davon rät er ab. Denn wer auf im klassischen Bereich weiterzubilden, kleine Jobs angewiesen sei, der sei in den Nicht mit leeren Taschen nach statt gleich den Sprung nach Hollywood Augen der andern nicht «successful». Hin- Hollywood zu wagen. Es zog in zurück nach Genf, wo zukommt: «Wenn du am Anfang noch ei- Bevor er den Sprung ins kalte Wasser er am Konservatorium Komposition und nem Geld-Job nachgehen musst, bleibt dir wagte, hat sich Vincent Gillioz das ent- Orchestrierung studierte. Er nutzte die schlicht keine Zeit und Energie mehr um sprechende Rüstzeug angeeignet. Zuerst Zeit in der wohlhabenden Stadt Calvins das zu machen, was du eigentlich willst: begann er am renommierten Berklee Col- auch, um Geld zu sparen. Sein Tipp an eine Karriere aufzubauen.» lege of Music in Boston Gitarre zu studie- junge Komponisten, die von Hollywood ren. Bald merkte er, dass er sich nicht nur träumen, ist denn auch, mit Erspartem Networking Tag und Nacht auf die Interpretation von Musik konzen- anzureisen – viel Erspartem. Denn dass in Als «Hollywood-Neuling» nahm Vincent trieren wollte. Er wollte Neues schaffen. Hollywood niemand auf einen wartet, ist Gillioz an den Aktivitäten des Verbandes Bereits in seiner Genfer Metal-Zeit hatte bekannt. Ungefähr fünf Jahre brauche es, der Filmkomponisten teil, um Kontakte zu er die Stücke für die Bands komponiert. um in Hollywood richtig Fuss zu fassen. knüpfen. Erstaunt stellte er fest, dass es In Berklee ermutigte man ihn, es mit der Sich vor Ort mit kleinen Jobs über Wasser möglich ist, seine Idole kennen zu lernen SUISA 2/05 und vor allem, dass sie zugänglich sind. An einer solchen Veranstaltung traf er den bekannten Filmkomponisten Christopher Young, der sich von Gilloz’ Talent überzeugte und ihm sein erstes professionelles Demo finanzierte. Von dieser Grosszügigkeit war Gillioz vollkommen Orchestrierung einiger bekannter Filme. Die Jury: Beat Hirt (Mesch & Ugge), Yvonne Söhner (SF DRS), Marco Blaser (Jury-Präsident), Marco Zappa (Komponist und Mitglied des SUISA-Vorstands), Bernard Falciola (Autor und Mitglied des SUISA-Stiftungsrats) Doch Talent und Können allein reichen in linke Seite: Marco Blaser, Vincent Gillioz, Marco Solari (Präsident des Filmfestivals Locarno) überrascht. Young übertrug ihm auch die diesem Business nicht aus. Vincent Gillioz weiss um die zentrale Rolle des Marketings. Die Hälfte seiner Zeit telefoniert Gelegenheit wahr, den Soundtrack zu ei- List». Die Jury begründete die Wahl damit: er und «verkauft» sich und seine Musik. nem Film zu liefern. Schliesslich weiss «In diesem Film wird die Musik hervorra- Während der restlichen Zeit komponiert niemand, wer der nächste Spielberg sein gend eingesetzt, so dass sie nicht nur der er. Auch heute, vier Jahre, 25 Spielfilme wird. Die Zusammenarbeit mit Regie- Untermalung dient, sondern ein wesent- und rund 50 Kurzfilme später verbringt Neulingen hat auch seine Vorteile: «Als licher Bestandteil des ganzen Filmwerks er Stunden am Telefon. «Das Networking Komponist hat man bei Erstlingsfilmen wird. Vincent Gillioz passt seine Kompo- ist alles. Hollywood ist wie ein Dorf. Man freie Hand, denn man ist erfahrener als sitionsweise ganz den Anforderungen des arbeitet mit denen, die man kennt oder der Regisseur. Der Einfluss auf die Gestal- Filmes an. Mit viel Mut und sehr gekonnt die einem von jemandem empfohlen wer- tung des Films ist grösser. Je höher die wagt er sich in unterschiedliche Stilrich- den.» Ein Regisseur erhält pro Film rund Budgets, desto mehr wird Musik aus der tungen vor und belegt, dass er in der Lage 500 Demotapes. Um eine erste Auswahl Konserve verlangt. Denn man glaubt auf- ist, eine grosse musikalische Bandbreite zu treffen, ist er auf zusätzliche Auswahl- grund von Umfragen zu wissen, was beim abzudecken. Kurz: Sein Schaffen zeugt kriterien angewiesen. Wenn am Schluss Publikum ankommen wird.» von grosser Inspiration und Kreativität.» noch zehn Komponisten übrig bleiben, die Er scheut auch vor keinem Genre zurück. alle das Handwerk bestens beherrschen, Seine Filmographie weist viele Horror- Rückkehr in die Schweiz? setzt Gillioz nicht mehr auf sein Können. filme auf. Viele Regisseure beginnen in «Man muss dahin gehen, wo der Markt Er weiss, dass Filmemachen Teamarbeit Amerika ihre Karriere in diesem Genre, am grössten ist. In Hollywood werden ist und dass das Zwischenmenschliche oft da sich diese Filme am sichersten re- – neben Bollywood – am meisten Filme entscheidend ist. Im Interview versucht finanzieren. Angst davor, dass man ihn produziert.» Momentan kann er sich da- er, gemeinsame Interessen mit dem Re- als «Horrofilm-Komponist» etikettiert, her nicht vorstellen, an einem andern Ort gisseur zu finden. «Ein Regisseur wählt hat er nicht. «Verpassen die Leute einem zu arbeiten. An Hollywood schätzt er die eher einen Komponisten, bei dem er spürt, eine Etikette, heisst das ja, dass man für Dynamik, die hohe Dichte an Filmbegeis- dass sich die Zusammenarbeit einfach ge- etwas bekannt ist, dass man arbeitet.» Im terten, der Glaube daran, dass der nächste stalten wird, weil man sich versteht.» Gegenteil, Gillioz ist überzeugt, dass man Film der grosse Durchbruch sein wird. sich auf etwas fokussieren soll, um Fuss Kurz, der unerschöpfl iche Optimismus. Jede Chance nutzen zu fassen. «Wenn man Qualität will, geht Und natürlich die Tatsache, dass die Mu- Nach eineinhalb Jahren begann Gillioz man eher zum Spezialisten als zum Gene- sik ein wichtiger Faktor in der Musikin- von der Musik zu leben, mit ups and ralisten. Und es gibt immer die Möglich- dustrie darstellt. downs natürlich. Wie schafft man das? keit, sein Image zu ändern. Die unabhän- In Locarno nutzte er am Schluss der Preis- «Man muss bereit sein, alles zu akzep- gige Filmproduktion in Amerika ist gross. verleihung die Gelegenheit und teilte dem tieren, kein Projekt abzulehnen. Es gilt, Wenn man bereit ist, für wenig zu arbei- zahlreich im Kino La Sala erschienenen sich anzupassen und auch unter schwie- ten, so erhält man genügend Möglichkei- (Fach-)Publikum schmunzelnd mit, dass rigen Konditionen zu arbeiten. In Holly- ten, in andern Genres mitzuwirken und er selbstverständlich auch gerne für wood zählen nur Angebot und Nachfrage, sich längerfristig neu zu orientieren.» Schweizer Filme arbeiten würde. Eines d.h. man kann nicht verlangen, was man hat Vincent Gillioz in Hollywood verin- denkt, dass man verdient, sondern nur Vielseitiges Schaffen das, was der Marktwert sagt.» Sich die Einseitig ist Gillioz Schaffen jedoch nicht. Filme und Aufträge auswählen, das kann Den Filmmusik-Preis der SUISA-Stiftung Gillioz bis heute nicht. Er nimmt jede erhielt er für das Drama «God’s Waiting nerlicht: Carpe diem! 19 SUISA 2/05 M it t eilung des Stif t ungsr ats Claude Delley I n der Ausgabe 1/2005 des SUISA-INFO berichteten wir, dass Erika Hug, Vize-Präsidentin der Stiftung, das Präsidium ad interim bis September 2005 übernimmt. An der letzten Stiftungsrats- sitzung hat sich Frau Hug bereit erklärt, diese Aufgabe für ein ganzes Jahr wahrzunehmen. W ir gr a t ulier en unser en M it gliedern zum 80. Geburtstag Alain Burnand zum 90. Geburtstag Max Boehme Luigia Elsener Joseph Brahier César Keiser Vittorio Castelnuovo Heinrich Kollegger Pernette Dunant Hans Lindenmann Andor Kovach James Loomis Frances Liengme James Parramore Martin Wendel Otto Wick zum 95. Geburtstag zum 85. Geburtstag Theophil Hug Paul Lavanchy Ueli Zimmermann Martin Beeler Cataldo D’Addario zum 100. Geburtstag Benedikt Majoleth Sales Huber Hans Lanicca Gerhard Layer Walter Roderer Fritz Tschannen Hans Wewerka Emil Würmli W icht ig e Termine 22.–26.1.2006 MIDEM, Cannes 29.3.–1.4.2006 Musikmesse Frankfurt 19.–20.5.2006 17.6.2006 20 Musiksymposium, Fürigen Generalversammlung SUISA, Bern SUISA 2/05 Ausschr eibungen Werkaufträge des IRCAM D Kompositionswettbewerb für Kammeroper «Orpheus 2005/2006» as IRCAM und das Ensemble intercontemporain schreiben dung im Bereich neue Technologien in der Musik aus. Zwei unter- Z schiedliche Gremien treffen die Auswahl: eines für die pädago- Kammeropern «Orpheus 2005/2006» aus. Zur Teilnahme sind gische Tätigkeit des IRCAM und eines für die Werkaufträge des Komponisten jeglicher Nationalität eingeladen, die am 31. De- Ensemble intercontemporain. Unter den hunderten in den Vorjah- zember 2005 unter 40 Jahre alt sind. Die eingereichten Werke ren erhaltenen Dossiers hat die Jury bislang rund 25 Komponis- dürfen weder veröffentlicht noch uraufgeführt worden sein. Die ten ausgewählt, die dank dieser Ausschreibung eine neue Etappe Libretti können in Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch in ihrem künstlerischen Werdegang beschritten. Für viele unter oder Spanisch verfasst sein. Die Werke sollen maximal für vier ihnen eröffneten sich neue musikalische Perspektiven und der Stimmen (Kammerchor bis zu 12 Stimmen) und 15 Musiker kon- Zugang zu internationaler Anerkennung. Seit 2002 organisieren zipiert sein und im Zeitrahmen von 45 bis 60 Minuten liegen. Die das Ensemble intercontemporain und das IRCAM jährlich unter Oper wird bei Rai Trade veröffentlicht und im Teatro Caio Melisso dem Titel «Tremplin» eine Konzertreihe, die jungen Komponisten in Spoleto uraufgeführt. Zudem erhält der Komponist Preisgelder gewidmet ist, die vom Auswahlgremium entdeckt wurden. Diese in Höhe von 11 000 Euro. Einsendeschluss ist der 31. Dezember Konzerte beinhalten einerseits die Werke der für die Komposi- 2005. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro pro eingesandtes tionsaufträge berücksichtigen Komponisten aber auch Werke Werk. Die Teilnahmebedingungen sind erhältlich bei: alle zwei Jahre Kompositionsaufträge sowie eine Ausbil- um 7. Mal richtet das Teatro Lirico Sperimentale di Spoleto «Adriano Belli» den internationalen Wettbewerb für Neue von Komponisten, denen keine Aufträge zugesprochen worden sind. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2005. Weitere In- Segreteria del Teatro Lirico Sperimentale di Spoleto «A. Belli» formationen erteilt: Piazza G. Bovio n. 1, I-06049 Spoleto (PG) Tel.: +39 743 221645, Fax: +39 743 222930 IRCAM, Comité de lecture E-Mail: [email protected], www.tls-belli.it 1, place Igor Stravinsky, F-75004 Paris www.ircam.fr The First Tokyo Kosei Wind Orchestra Composition Competition Internationaler Preis «Frederic Mompou» D Z um 100. Geburtstag des Gründers des Kosei Wind Orchestra wird ein neuer Kompositionswettbewerb für Blasorchester ie Joventuts musicals de Barcelona schreiben einen Kom- ins Leben gerufen, der künftig alle drei Jahre stattfinden soll. positionswettbewerb für Sextett (Piano, Flöte, Oboe, Kla- Ausgeschrieben wird ein Werk von einer Dauer von 8 bis 15 Mi- rinette, Geige und Cello) aus. Stil und Kompositionsmethode nuten, das noch nicht veröffentlicht oder uraufgeführt wurde. sind offen. Dem Sieger des Frederic-Mompou-Preises winken Das Werk darf ausschliesslich von einem Komponisten geschrie- ein Preisgeld von 5000 Euro, die Veröffentlichung der Partitur ben sein. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro oder 100 US sowie die Uraufführung des Werks. Teilnahmeberechtigt sind Dollar. Einsendeschluss ist der 20. April 2006. Die ausführli- Komponisten jeder Nationalität, die am 31. Dezember 2005 unter chen Teilnahmebedingungen sind erhältlich bei: 35 Jahre alt sind. Die eingereichten Kompositionen dürfen weder aufgeführt noch veröffentlicht sein und sollten zwischen 12 Secretariat of the Organizing Committee, und 20 Minuten lang sein. Einsendeschluss ist der 31. Oktober TOKWO Composition Competition 2005 (Datum des Poststempels). Die Anmeldeunterlagen sind zu 4th Flr., Fumon Hall, 2-6-1, Wada, Suginami-ku, beziehen bei: Tokyo 166-8537 Japan Fax : +81 3 5341 1255 Joventuts Musicals de Barcelona E-Mail: [email protected], www.tkwo.jp c/Pau Claris, 139, 4t 1a, E-08009 Barcelona www.jmbarcelona.com 21 SUISA 2/05 In M emoriam Verstorbene Mitglieder und Auftraggeber bis 31. 7. 2005 Robert Mermoud (1912 – 2005) I m Februar hat uns der Komponist und Chorleiter Robert Mermoud verlassen. 1912 wurde er in eine Waadtländer Bauernfamilie in Eclagnens geboren, wo er bis zu seinem Tod wohnhaft war. Nach seinem Lehrerdiplom erwarb er zunächst das Gesangsdiplom und dann das Diplom als Orchesterleiter. Ferdi AFFLERBACH, Binningen Danach bildete er sich im Dirigieren bei Hans Haug und Félix Roger BARILIER Weingartner weiter und studierte Komposition bei Bernard Rei- Philippe BAYS, Genf chel und Walter Geiser. Mermoud war als Musiklehrer in unter- Hans BLATTMANN, Baar schiedlichen Schulen tätig und präsidierte die Herausgabe der Francy BOLAND, Genève Liedersammlung «Chanson Vole» für die Waadtländer Schulen. Marianne BONZON-BRACHETTA Während seiner ganzen Karriere leitete Mermoud zahlreiche Fredy BÜHRLEN, Dübendorf Chöre, u. a. den «Chœur du Collège de Montreux», den Chor von Athanase CALATHOPOULOS, I-Salsomaggiore Chailly-sur-Clarens oder das Vokalensemble «Ars Laeta», das er Josef DERNIER, Zürich selber gegründet hatte. Er war ebenfalls der Gründer des Chors Peter Marc DÜBENDORFER, Zürich des «Théâtre du Jorat», wo er rund 300 Aufführungen dirigierte. Carlo FRANCINI, Castro Sein Name bleibt verbunden mit den Uraufführungen von «Buis- Charly FRITZSCHE sen., Zürich son ardent» und «l’Ecclesia» von Heinrich Sutermeister, «Gloria Claus GANTER, Pratteln in excelsis» von Bernard Reichel, «Requiem» von Frank Martin Riccardo GARZONI, Lamone und «Deuxième symphonie» von Raffaele d’Alessandro. Robert Pierre-Michel HAUSSMANN, Zürich Mermoud präsidierte die Musikkommission der Société cantonale David HOENIGSBERG, Gretzenbach des chanteurs vaudois und war Mitglied der Musikkommission Robert JUEN, Basel der Schweizerischen Chorvereinigung. Das Werk von Robert Roland KAPPELER, Winterthur Mermoud umfasst rund 60 Titel, wobei sein Schaffen für die Fredy KOHLER, Chur Chorliteratur speziell umfassend ist. Mit dem Tod von Robert Heinrich KUHN, Oberägeri Mermoud hat sich eine Seite im Westschweizer Kulturleben ge- Kurt E. MAURER, Embrach wendet. Dank seinem reichhaltigen Chorwerk wird er jedoch in Robert MERMOUD, Eclagnens unserer Erinnerung bleiben. Willy MÜLLER, Eich Claude Delley Fredy OBRIST, Zürich Gerhard PUTTKAMMER, Zürich Hans-Jörg REGLI, Kriens Reinhard Walter Frey (1936 – 2005) Jean Gustave ROCHAT, Lausanne Alexandre STEIN, Zürich Thomas SCHWEIZER, Genf A m 8. April ist Reinhard Frey überraschend aufgrund eines Herzversagens verstorben. Reini Frey, wie er von allen genannt wurde, war seit 1978 als Verlagsvertreter Mitglied in der Verteilungskommission der SUISA und war seit 1997 deren Vizepräsident. Mit seiner profunden Kenntnis des Musikgeschäfts und mit seiner ausgeglichenen Art hat er die Arbeit der Kommission wesentlich mitgeprägt. Reini Frey war ein grosser Klassikspezialist und vor allem auch -liebhaber. Seine Liebe zur Musik setzte er auch berufl ich um: Zuletzt war er von 1987 bis zu seiner Frühpensionierung im Jahre 1999 bei K-tel (Switzerland) als A & R-Manager Klassik tätig, wo er sein hoch geschätztes Fachwissen mit viel Kompetenz einbrachte. Reini Frey wird uns als integre Persönlichkeit, die stets regen Anteil an den Interessen der Urheber und Verleger nahm, in Erinnerung bleiben. Alfred Meyer 22 SUISA 2/05 Fr agen an die SU ISA Rudi Margreiter R (1954 – 2005) udi Margreiter hat die Welt am 27. April freiwillig ver- In dieser Rubrik beantworten wir grundsätzliche Fra- lassen. Sein Tod hat die Musikwelt und die unzähligen gen zum Urheberrecht und dessen Wahrnehmung, Fans tief bewegt. Margreiter wurde am 20. März 1954 in Nie- die auch für eine breite Leserschicht von Interesse derau, Tirol, geboren. Schon als Tiroler Knirps hatte Rudi die sind. Fragen richten Sie bitte an die INFO-Redaktion: Musik im Blut. Erste Erfolge feierte Margreiter als Sänger [email protected]. und Leiter des Original Alpenland-Quintetts. 1987 heiratete er Verena Bieri. Ein Jahr später gründete Rudi mit seiner Frau das Duo Vreni & Rudi, das zum bekanntesten Schwei- Gilt die Zitierfreiheit auch in der Musik? zer Volksmusikduo wurde. Das sympathische Paar arbeitete Poto Wegener konsequent an seinem professionellen Auftritt und wurde Galas. Und dies immer häufiger dank seiner Spontaneität A und seinem Witz auch als gefragtes Moderatorenpaar. 1991 «Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat erhielt das Schlagerduo den «Prix Walo». Über Jahre hin- zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung weg haben Vreni und Rudi Margreiter den «Grand Prix der dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck ge- Volksmusik» massgeblich mitgeprägt. Mit dem stimmungs- rechtfertigt ist. Das Zitat als solches und die Quelle müssen vollen Titel «Ein Festival der guten Laune» gewannen Vreni bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft und Rudi 1995 in Interlaken zum dritten Mal die Schweizer hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.» Ausscheidung. Und nach vielen Spitzenplatzierungen im in- Obwohl die Zitierfreiheit in erster Linie im Zusammenhang ternationalen Finale konnten die beiden 1995 in Wien auch mit Sprachwerken betrachtet werden muss, ist sie nicht auf den begehrten «Grand Prix»-Kristall für die Komposition diese beschränkt. Auch musikalische Werke, vor allem aber des Siegertitels «Nimm dir wieder einmal Zeit» (Interpretin: Werkteile (Melodien, «Licks») können zitiert werden. Zu un- Géraldine Olivier) entgegennehmen. 1998 stellte Rudi terscheiden ist hierbei zwischen dem eigentlichen Zitat aus Margreiter als Produzent mit dem Lied «Das Feuer der einem Musikwerk und der Verwendung eines Werkteils aus Sehnsucht» (Interpretin: Francine Jordi) einmal mehr den einem vorbestehenden Werk. Ersteres ist aufgrund der Re- Siegertitel. Mit seiner Musik wird Rudi Margreiter in unse- gelung von Art. 25 URG erlaubt, während die Neuschöpfung ren Herzen weiterleben. unter Verwendung einer Sequenz aus einem anderen Werk Roy Oppenheim eine Bearbeitung darstellen kann. Die Abgrenzung zwischen ein sicherer Garant für Hochstimmung in Festzelten und rt. 25 des Urheberrechtsgesetzes (URG) sieht als Schranke des Urheberrechts die Freiheit des Zitats vor. dem erlaubten Zitat und der genehmigungspflichtigen Bearbeitung ist heikel. Ein erlaubtes Zitat ist beispielsweise, wenn die Beatles im Song «All You Need Is Love» als Anspielung auf Frankreich und die Franzosen, als «Erfi nder» der Liebe, die «Marseillaise» zitieren oder wenn Art Tatum In seiner Improvisation «Flying Home» Teile aus «Rhapsody In Blue» als Ehrerbietung an Gershwin anführt. Einen Ansatz zur Unterscheidung liefern die gesetzlichen Erfordernisse von Art. 25 URG, die verlangen, dass «das Zitat als solches und die Quelle bezeichnet werden» und dass es «zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung dient». Problematisch zu beurteilen ist vor allem die zweitgenannte Voraussetzung. Ist davon auszugehen, dass die Verwendung einer Werksequenz primär die Bekanntheit des benutzten Werkausschnitts ausnutzen will, also aus wirtschaftlichen und nicht aus künstlerischen Motiven erfolgt, so dürfte dieses Trittbrettfahren die gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllen und somit nicht unter die Zitierfreiheit fallen. 23 SUISA 2/05 Mitgliederecke «Mein wertvollster Mitarbeiter war Nino Rota», antwortete Federico Fellini jeweils ohne zu zögern. Trotzdem ist es für Filmmusikkomponisten in den letzten Jahren immer schwieriger gewor- Swiss Television Advertising Composers (STAC) den, ihr Metier unter fachgerechten Bedingungen auszuüben. Alex Kirschner, Präsident Dritter für die technischen Schwierigkeiten, immer kleiner wer- Fehlender Miteinbezug zu Beginn eines Projektes, Unkenntnis dende Musikbudgets, Druck und häufig Erpressung in Bezug auf die Rechte, immer unrealistischere Fristen sind nur einige Erschwernisse, die zur Verschlechterung der Musikqualität beitragen. Platz bleibt nur noch für vorschnelle, wenig ausgearbeitete Lösungen. Die fehlende musikalische Ausbildung in den Filmschulen, das geringe Interesse der Medien für den Berufsstand A m 3. Juni 2005 wurde in der Advokatur Hauser & Hauser sowie das fehlende Vertretensein bei Institutionen führen oft zur der Verband der Fernsehwerbemusik-Komponisten «STAC» Isolierung der Filmkomponisten. Dabei sind die Ideen, die Kom- gegründet. Er dient Komponisten, die für den Schweizer TV-Wer- petenzen und das Talent vorhanden! bemusikmarkt tätig sind, mit Hilfeleistungen und Beistand. An- «Es scheint mir wesentlich, dass die Filmmusik endlich aner- lass dazu waren Änderungen des Tarifsystems der SUISA, wel- kannt wird», forderte bereits Ennio Morricone. Darum ist es un- che gewisse Änderungen des Verteilungsreglements nach sich umgänglich, dass die Filmmusik und die Musik im audiovisuel- zogen, gegen welche die Gründer von STAC opponierten und die len Bereich im Generellen mehr Beachtung und Wertschätzung gegenwärtig Gegenstand von Verwaltungsverfahren sind. Der erfährt. In diesem Sinne wurde der Verband der Filmmusikkom- Verein STAC soll aber nicht nur dieses Problem lösen helfen, son- ponisten, die Union of Film Music Composers UFMC/Switzerland dern auch den betroffenen Komponisten im Umgang mit Behör- gegründet. den, anderen Marktteilnehmern und Verwertungsgesellschaften beistehen sowie Musterverträge und Berechnungsvorschläge Die UFMC hat sich zum Ziel gesetzt: zur Verfügung stellen. STAC selbst ist keine Verwertungsgesell- • den Beruf des Filmkomponisten aufzuwerten und zu fördern schaft. Der Vorstand besteht aus Billi Wirz, Daniel Fäsch, Mi- sowie die Interessen der Mitglieder zu vertreten (der Ver- chael Ricard, Leos Gerteis sowie Alex Kirschner. Interessenten band schliesst Werbemusik aus); wenden sich bitte an www.stac.tv. • den Mitgliedern bei administrativen, juristischen und professionellen Anliegen behilflich zu sein; • den Austausch zwischen den Mitgliedern sowie zwischen Union of Film Music Composers (UFMC) Switzerland den Mitgliedern und Dritten (z.B. den Verwertungsgesell- Stéphane Kirscher, Präsident ponisten an nationalen Festivals und Anlässen zu verstär- schaften) zu fördern sowie die Präsenz von Filmmusikkomken; • in Bezug auf die Lehrpläne an Berufsschulen aktiv zu werden; • mit nationalen Institutionen aus den Bereichen Kultur, Fernsehen und Kino zusammenzuarbeiten; • eine finanzielle Förderung von Filmmusikkompositionen zu entwickeln; • die Filmmusikkomponisten auf internationaler Ebene zu vereinigen, indem die UFMC/Switzerland sich an der Initiative für eine Fédération Européenne de la Musique de Film beteiligt. E inige Takte aus dem Soundtrack von «Once Upon a Time in the West» oder «In the Mood for Love» genügen, um die At- Alle Filmmusikkomponisten, die in der Schweiz tätig oder mosphäre des entsprechenden Filmes hervorzurufen. Was Worte SUISA-Mitglied sind, sind eingeladen dem Beispiel Michel oder Bilder nicht ausdrücken können, vermittelt die Musik dank Legrands zu folgen und Mitglied der UFMC zu werden. Die ihrer unglaublichen Fähigkeit, Gefühle zu erzeugen. Die Musik Zulassungsbestimmungen sind unter www.ufmc.ch aufgeführt. ist für die Identität und den Charakter eines Filmes lebenswichtig. Union of Film Music Composers UFMC / Switzerland Av. Ruchonnet 2, CH -1003 Lausanne , E-Mail: [email protected] 24