Generalversammlung 2005 in Lugano Wahrnehmung der Rechte im

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Mitgliederzeitschrift 2/05
Generalversammlung 2005 in Lugano
Wahrnehmung der Rechte im Ausland
Musikmesse Frankfurt – die grosse Unbekannte
Filmmusik-Preis an Vincent Gillioz
SUISA
2/05
18
Inhal tsverzeichnis
5
Titelbild: Winterthurer Musikfestwochen, Seite 13
Inhal tsverzeichnis
15
3
Editorial
4
Generalversammlung 2005
6
Statutenänderung
7
Wahrnehmung der Rechte im Ausland
8
Wovon leben Schweizer Urheber?
9
Einkommenssituation unserer Mitglieder
10
Inquiry-List
10
IFPI Deutschland – GEMA
11
Creative Commons
13
Nachgefragt
14
Radio à la carte
16
Musikmesse Frankfurt
17
Aufruf MIDEM 2006
18
Schweizer Filmmusik-Preis
20
Mitteilung aus dem Stiftungsrat
20
Gratulationen
20
Wichtige Termine
21
Wettbewerb
22
In Memoriam
23
Fragen an die SUISA
24
Mitgliederecke
Redaktion Roy Oppenheim und Claudia Kempf
Gestaltung/DTP www.schellerdesign.ch Druck Mattenbach AG Auflage 20 900 Ex.
SUISA Bellariastrasse 82, Postfach 782, 8038 Zürich, Telefon 044 485 66 66, Fax 044 482 43 33
SUISA 11bis, av. du Grammont, 1007 Lausanne, téléphone 021 614 32 32, téléfax 021 614 32 42
SUISA Centro San Carlo, Via Soldino 9, 6903 Lugano, Telefono 091 950 08 28, Fax 091 950 08 29
www.suisa.ch / E-Mail: [email protected]
9
SUISA
2/05
Edit orial
Musikangebote online – digitaler Goldregen für die Urheber und Verleger?
Andreas Wegelin
S
eit Mitte Mai hat in der Schweiz auch der grösste Anbieter
Einige der «legalen» Anbieter im Internet stellen sich zudem auf
von Musikstücken im Internet, Apple, mit seinem Musikser-
den Standpunkt, dass sie für die Musik in ihren Online-Shops
vice «iTunes» einen Online-Musik-Shop eröffnet. Seither scheint
nur die Rechte für die Aufnahmen an die Plattenproduzenten
das kleine Gerät «iPod» mit den weissen Kopfhörersteckern im
abzugelten haben. Sie verweisen die Urheber und ihre Verwer-
Ohr geradezu zu einem unverzichtbaren Accessoire des moder-
tungsgesellschaften an die Plattenfirmen. Die Plattenfirmen
nen mobilen Menschen geworden zu sein.
sind aber für Aufnahmen, die im Internet von Online-Anbietern
Die von der Industrie veröffentlichten Zahlen lassen aufhorchen.
verbreitet werden, gar nicht die Nutzer der Urheberrechte.
Im ersten Halbjahr 2005 hat sich die Zahl der gegen Bezahlung
Die Online-Anbieter von Musik operieren in einem internationa-
aus dem Internet bezogenen Musikstücke verdreifacht. Einer
len Umfeld. Territoriale Grenzen werden problemlos überwun-
Statistik des internationalen Verbandes der Schallplattenindus-
den. Die Kontrolle, ob ein Anbieter sämtliche Downloads in alle
trie (IFPI) ist zu entnehmen, dass weltweit 180 Millionen Mu-
Länder korrekt deklariert und abrechnet, wird dadurch nicht
siktitel über das Internet verkauft wurden. Das scheint für die
einfacher.
Urheber, Interpreten, Musikverleger und -produzenten ein Hoff-
So bleiben auch in der digitalen Welt viele Hindernisse zu über-
nungsschimmer zu sein, nachdem man seit einigen Jahren einen
winden, und es wird weiter viel Überzeugungsarbeit und inter-
dramatischen Niedergang der CD-Verkäufe hinnehmen musste.
nationale Zusammenarbeit unter den Urheberrechtsgesellschaf-
Diese neue Art der Musiknutzung bietet grosse Chancen, aber
ten brauchen, damit die Rechte der Urheber und Verleger bei
leider auch viele Gefahren für die Komponisten, Textautoren und
Online-Musikangeboten auch wirklich gewahrt werden und die
Verleger.
neuen digitalen Möglichkeiten der Verbreitung von Musik auch
Chancen deshalb, weil damit ein neuer Verbreitungs- und Ver-
zu einem Geldsegen für die Urheber und Verleger und nicht nur
marktungskanal für Musik entsteht. Viele Musiker sprechen
für die Gerätehersteller führt. t
begeistert davon, dass es ihnen dank Internet möglich geworden
sei, überall in der Welt und ohne den vielfach als Beschränkung
wahrgenommenen Einfluss eines Produzenten gehört zu werden. Diese digitale Selbstbestimmung scheint für viele Urheber
und Interpreten der grösste Vorteil der neuen Verbreitungsart
zu sein.
Aber leider spielen die Musik und vor allem die dahinter stehenden schöpferisch Tätigen wie die Urheber und die Interpreten
in der digitalen Verbreitungskette nur noch eine untergeordnete
Rolle: Der Grosserfolg des iTunes-Shop ist nicht auf die darin an-
Andreas Wegelin, Direktor SUISA
gebotenen Musiktitel zurückzuführen, sondern auf das kleine
Gerät iPod, das zu einem Kultartikel geworden ist. Musik dient
damit nur noch als Vehikel für den Absatz der Geräte von Apple.
Wir müssen auch immer wieder feststellen, dass die Urheberrechte der Komponisten entweder nicht beachtet oder gering
geschätzt werden: Seit mehr als einem Jahr haben die Verwertungsgesellschaften bei der zuständigen Schiedskommission einen Tarif für eine Leerträgervergütung auf Hard disks, wie sie in
den iPod-Geräten oder anderen Audio- und audiovisuellen Harddisk-Recordern verwendet werden, beantragt. Der Entscheid darüber steht immer noch aus, weil sich die Geräteindustrie und
die Wirtschaftsverbände mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren. Die Hard-disk-Geräte sind aber in
der Zwischenzeit zum Verkaufsrenner in den Fachmärkten der
Unterhaltungselektronik geworden.
3
SUISA
2/05
SU ISA- Generalversammlung 20 05
am L ago di Lugano
Astrid Davis-Egli
D
4
ie diesjährige Generalversammlung fand am 25. Juni im
Die statutarischen Geschäfte wurden ohne Bemerkungen be-
Hotel de la Paix in Lugano statt. 180 Mitglieder und zahl-
handelt und von der Generalversammlung mit grosser Mehrheit
reiche Gäste waren der Einladung gefolgt. Unsere renommierten
genehmigt.
Mitglieder Franco Ambrosetti (Trompete) und Thierry Lang (Flü-
Die Mitglieder hatten an dieser Generalversammlung über eine
gel) eröffneten die Versammlung mit stimmungsvollem Jazz.
Statutenänderung zu befinden. Der Vorstand beantragte die
Die Leitung der Generalversammlung lag traditionsgemäss in
Einführung eines Betrags zur teilweisen Deckung der Kosten
den Händen von Hans Ulrich Lehmann, dem Präsidenten der
der Aufnahme neuer Auftraggeber. Die für eine Statutenrevi-
SUISA. Remo Moccetti, Repräsentant des Stadtrates von Lu-
sion notwendige Zweidrittelmehrheit wurde in der Abstimmung
gano, vermittelte in seiner Grussadresse einen Überblick über
erreicht. Zukünftig werden neu eintretende Urheber CHF 100.–
die kulturelle Situation des Kantons Tessin, insbesondere der
und Verlage CHF 200.– bezahlen (siehe dazu Artikel auf S. 6).
Stadt Lugano. Die Anzahl musikalischer Institutionen wie etwa
Anschliessend orientierte Generaldirektor Alfred Meyer über
die Philharmonie, die zahlreichen Orchester, Chöre, das Kon-
das laufende Geschäftsjahr. Die Einnahmen aus Aufführungs-
servatorium, die Landesphonothek und die Festivals ist beein-
und Senderechten stagnieren auf dem Niveau des Vorjahres. Die
druckend und spiegelt die Bedeutung der Musik für die hiesige
Einnahmen aus Vervielfältigungsrechten weisen eine leichte
Gesellschaft.
Zunahme von 4,1% auf, die aber nicht auf eine Erhöhung der Ein-
Kurt Auer, Direktor und Chef des Departements Dokumenta-
nahmen aus Tonträgerlizenzierung zurückzuführen ist. Immer-
tion und Logistik, der auf Ende 2004 in den Ruhestand getre-
hin sind die Einnahmen aus Tonträgerverkäufen erstmals seit
ten ist, wurde anlässlich der Generalversammlung für seine
drei Jahren nicht gesunken, sondern auf der Höhe des Vorjahres
ausserordentlichen Leistungen geehrt. Kurt Auer hat über 40
geblieben. Ein erneuter Anstieg dieser Verkaufszahlen sei laut
Jahre der SUISA gewidmet und sie mitgeprägt. Er hat eine in-
Vorstand und Geschäftsleitung in absehbarer Zeit nicht zu er-
ternational geschätzte Informatik für die SUISA aufgebaut.
warten. Auch die Einnahmen aus dem Ausland bleiben praktisch
H. U. Lehmann bedankte sich im Namen des Vorstandes und
unverändert.
aller Anwesenden bei Kurt Auer für alles, was er für den Erfolg der
Im Zusammenhang mit der laufenden Urheberrechtsrevision in-
SUISA geleistet hat. Kurt Auer seinerseits dankte für das Ver-
formierte Alfred Meyer, dass der Bundesrat dem Justizdeparte-
trauen, das ihm während seiner langen Amtszeit geschenkt wur-
ment vor kurzem den Auftrag zur Ausarbeitung der Botschaft
de. Sein Dank richtete sich an die Mitglieder, an seine Familie, an
zuhanden des Parlaments erteilt habe. Es sei bereits heute be-
den Vorstand, die Kollegen der Geschäftsleitung und besonders
kannt, dass der Bundesrat auf die Einführung einer «Gerätever-
an die Mitarbeiter, die ihn stets unterstützt haben.
gütung» verzichten wolle.
SUISA
2/05
Thierry Lang und Franco Ambrosetti
Fotos: Fotogiovetto
Im Weiteren gab der Generaldirektor die erfreuliche Nachricht
Musik und ausländischer Musik in den Sendungen der SRG sei
bekannt, dass im Verfahren der deutschen Tonträgerindustrie
inakzeptabel. Generaldirektor Alfred Meyer nahm dazu wie
gegen die GEMA die deutsche Schiedsstelle alle Anträge der
folgt Stellung. Die SUISA hat Verträge mit über 20 000 Urhebern
IFPI, des Verbands der Tonträgerproduzenten, abgelehnt hat,
und Verlegern in der Schweiz und mit Schwestergesellschaf-
und den Tarif der GEMA somit gutgeheissen hat. IFPI hat bislang
ten im Ausland abgeschlossen. Diese Verträge verpfl ichten die
keinen Rekurs eingelegt (siehe dazu Artikel auf S. 10).
SUISA, die Urheberrechte wahrzunehmen, d.h. für die Verwen-
Als Letztes wies Alfred Meyer auf den steigenden Anteil Schwei-
dung von Musik eine Vergütung zu verlangen, zu kassieren
zer Musik in den Radioprogrammen der SRG hin, was nicht nur
und zu verteilen. Deshalb könne sich die SUISA nicht weigern,
statistisch feststellbar, sondern auch im Äther hörbar sei.
ihr Repertoire zur Verfügung zu stellen oder den Sendern zu
In Abwesenheit der Präsidentin ad interim, Erika Hug, berichtete
untersagen, bestimmte Musik zu senden. Weiter verbieten die
Bernard Falciola, Mitglied des Stiftungsrates, über die Aktivitä-
Statuten der SUISA, Einfluss darauf zu nehmen, welche Werke
ten der SUISA-Stiftung für Musik. Er fasste kurz die Ereignisse
genutzt werden sollten, denn die SUISA vertrete die Rechte aller
zusammen, die zum Rücktritt von Thierry Mauley-Fervant vom
Musikschaffenden, nicht nur der Schweiz und Liechtensteins,
Präsidium der Stiftung geführt hatten. Falciola erwähnte die Bil-
sondern der ganzen Welt.
dung zweier Arbeitsgruppen, eine des Vorstands und eine des
Alexander Kirschner benutzte die Plattform der Generalver-
Stiftungsrates, welche die Vorkommnisse rund um den Swiss
sammlung, um einen neuen Verband vorzustellen, den Swiss
Musik Club in Cannes bis Ende September durchleuchten wer-
Television Advertising Composers (STAC). In diesem Verband sind
den. Im Zusammenhang mit der Unterstützung und Förderung
in- und ausländische Komponisten zusammengeschlossen, die
von Schweizer Musik erwähnte Bernard Falciola unter anderem
für den Schweizer Fernsehwerbemarkt Musik komponieren. Der
die Teilnahme der Musik-Stiftung am FESAM (Fonds Européen
Verband wurde infolge eines erheblichen Einnahmeneinbruchs
des Sociétés d’auteur pour la Musique), die Zusammenarbeit mit
von Werbemusikkomponisten gegründet. Für Näheres zu diesem
Pro Helvetia, die Verleihung des Filmmusik-Preises in Locarno
Verband siehe auch den Artikel auf S. 24.
und die Teilnahme an Messen. Dabei unterstrich er, dass es auch
Die Generalversammlung wurde nach gut zwei Stunden von
im Jahre 2006 einen Swiss Music Club an der MIDEM in Cannes,
Hans Ulrich Lehmann mit dem Dank an Geschäftsleitung und
wenn auch in veränderter Form, geben wird.
Mitarbeiter der SUISA geschlossen. Die nächste Generalver-
Unter dem Punkt Anregungen und Fragen der Mitglieder melde-
sammlung der SUISA findet am 17. Juni 2006 in Bern statt. t
te sich Peter Giger mit dem Vorschlag zu Wort, der SRG ein Musikverbot aufzuerlegen. Das Missverhältnis zwischen Schweizer
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SUISA
2/05
St atut enänderung
Vincent Salvadé
Einführung eines Betrags zur teilweisen
Deckung der Kosten der Aufnahme neuer
Auftraggeber
Dieser Betrag wird von den neuen Auftraggebern geschuldet und
betrifft nicht die Urheber und Verleger, die bereits der SUISA
angeschlossen sind. Die Geschäftsführung der SUISA muss noch
die Details der Einführung des neuen Systems festlegen. Künf-
An der Generalversammlung, die am 25. Juni 2005 in Lu-
tig müssen die Auftraggeber die öffentliche Verwendung ihrer
gano stattgefunden hat, wurde die Einführung einer «Ein-
Werke nicht mehr nachweisen; dieser Nachweis war bislang in
trittsgebühr» für neue Auftraggeber beschlossen. Sie ist neu
der Praxis schwierig umzusetzen. Mit der Bezahlung des Be-
Voraussetzung für den Abschluss eines Wahrnehmungsver-
trags zur Deckung der Aufnahmekosten bezeugt der Rechts-
trages.
inhaber, dass er überzeugt ist, dass seine Werke einen gewissen
Mindestertrag generieren werden.
D
ie Anzahl der Auftraggeber und Mitglieder hat sich in den
letzten zehn Jahren knapp verdoppelt. Jedes Jahr schlies-
Text der Statutenänderungen
sen rund 1000 neue Auftraggeber einen Wahrnehmungsvertrag
mit der SUISA ab. Ende 1994 waren 11 419 Rechtsinhaber der
Alter Text
SUISA angeschlossen, Ende 2004 waren es 20 923. Diese Entwicklung ist an sich erfreulich. Sie ist die Bestätigung dafür, dass die
Ziffer 4.5
SUISA Urheberrechte praktisch am gesamten schweizerischen
Die Auftraggebenden müssen nachweisen können, dass ihre
Musikrepertoire verwaltet. Diese Entwicklung ist aber auch mit
Werke öffentlich Verwendung finden.
Kosten verbunden, die jedoch oft nicht durch neue Einnahmen
gedeckt werden. Deshalb erheben mehrere Schwestergesellschaf-
Ziffer 9.3.5 (Kompetenzen des Vorstandes)
ten bei der Aufnahme neuer Mitglieder eine «Eintrittsgebühr».
Lemma 1-17 werden zu Lemma 2-18
In Europa betragen sie umgerechnet für Urheber zwischen
CHF 30.– und CHF 300.– und für die Verleger zwischen
Neuer Text
CHF 30.– und CHF 1000.–. Für Verleger ist eine höhere «Eintrittsgebühr» gerechtfertigt, weil sie in der Regel eine höhere Zahl von
Ziffer 4.5
Werken anmelden.
Die Auftraggebenden bezahlen der SUISA vor oder bei Abschluss
An der letzten Generalversammlung der SUISA wurde die Sta-
des Wahrnehmungsvertrags einen einmaligen Betrag zur teil-
tutenänderung und die Einführung einer «Eintrittsgebühr» be-
weisen Deckung der Kosten der Annahme des Auftrags.
schlossen. Der Vorstand erhielt die Kompetenz, die Höhe des
Der Vorstand bestimmt die Höhe des Betrags.
Betrags festzulegen. Dieser hat vorgesehen, die «Eintrittsgebühr» auf CHF 100.– für Urheber und CHF 200.– für Verleger
Ziffer 9.3.5 (Kompetenzen des Vorstandes)
festzusetzen. Der Aufwand pro Neuaufnahme wird auf rund CHF
Neues Lemma 1
300.– geschätzt. Die neue Gebühr deckt somit die tatsächlichen
• die Festsetzung des Betrags zur teilweisen Deckung der
Aufnahmekosten nur teilweise.
Kosten der Aufnahme neuer Auftraggebenden
Iso Camartin
neuer Präsident von Suisseculture
6
An der diesjährigen Mitgliederversammlung von Suisse-
kum wurde er durch seine Tätigkeit beim Schweizer Fernse-
culture wurde der Schriftsteller Iso Camartin einstimmig
hen DRS bekannt, wo er die «Sternstunde Kunst» moderierte
zum neuen Präsidenten gewählt. Iso Camartin war Professor
und bis 2003 Leiter der Kulturabteilung war. Iso Camartin
für rätoromanische Literatur und Kultur an der ETH und der
löst als Präsident den Filmemacher Mathias Knauer ab, der
Universität Zürich. Als Autor, Essayist und Literaturkritiker
das Amt seit einem Jahr interimistisch innehatte.
hat er zahlreiche Werke publiziert. Einem breiteren Publi-
Ãwww.suisseculture.ch
SUISA
2/05
Wahrnehmung der Recht e im Ausland
Jean Cavalli
A
b und an beschweren sich unsere Mitglieder, dass sie
Höhe der eingenommenen Entschädigungen (zum Beispiel bei
keine Urheberrechtsentschädigungen aus dem Ausland,
gewissen Radio- oder Fernsehstationen) die Kosten einer exak-
im Speziellen aus den angelsächsischen Ländern, erhalten. Ein
ten Verteilung nach Werk nicht rechtfertigen.
bekannter Jazzmusiker beispielsweise wurde für die landes-
Das Stichprobensystem wird von den Verwertungsgesellschaf-
weite Ausstrahlung seiner Werke in den USA nicht entschädigt,
ten in unterschiedlichem Ausmass eingesetzt: Im Allgemeinen
welche von Radiostationen im Rahmen von Musikfestivals auf-
ist in Ländern die Anzahl Stichproben kleiner, die über ein star-
gezeichnet worden waren. Oder aber ein Werbefilmkomponist
kes eigenes Musikrepertoire verfügen.
beschwerte sich, dass er für die Verbreitung seiner Werke in gewissen Ländern keine Entschädigungen erhalten habe. Weitere
Unterschiedliches Reklamationswesen
Beispiele könnten aufgezählt werden.
Zudem mussten wir feststellen, dass die von der SUISA an die
Im Folgenden erläutern wir nochmals die Frage der Rechtewahr-
Schwestergesellschaften gerichteten Reklamationen häufig nicht
nehmung im Ausland, die wir bereits im INFO Nr. 1 von März
prioritär behandelt, manchmal gar ignoriert werden. Wie wir be-
2000 behandelt haben.
reits im SUISA INFO Nr. 1 von März 2000 informierten, hat es
In der Schweiz und in Liechtenstein nimmt die SUISA Ihre
unsere amerikanische Schwestergesellschaft ASCAP stets abge-
Rechte war und verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im
lehnt, nachträgliche Meldungen unserer Mitglieder in die Ver-
Musikmarkt. Im Ausland werden Ihre Rechte von den Schwes-
teilung aufzunehmen mit der Begründung, die Repräsentativität
tergesellschaften wahrgenommen, mit denen die SUISA Gegen-
der Stichproben würde gefährdet, wenn zusätzlich zu den nach
seitigkeitsverträge abgeschlossen hat (sofern solche bestehen
statistischen Methoden erfassten Programmen noch einzelne
und Sie im Wahrnehmungsvertrag keine Gebietseinschränkung
weitere Meldungen berücksichtigt würden.
angebracht haben).
Unabhängigkeit der Verwertungsgesellschaften
Unterschiedliche Lizenzierungsmethoden
Die freie Anwendung der Verteilungsreglemente jeder Gesell-
Vorab ist festzuhalten: In Bezug auf die Lizenzierung können
schaft ist in den Gegenseitigkeitsverträgen garantiert, die im
sich die Praktiken der ausländischen Gesellschaften erheblich
Rahmen der CISAC (Confédération internationale des sociétés
unterscheiden. Gewisse Musiknutzungen werden manchmal
d’auteurs et compositeurs) abgeschlossen wurden. Nach Artikel
nicht lizenziert und entgehen der Kontrolle der Gesellschaften,
8.3.3 der Statuten der SUISA, die wesentlicher Bestandteil des
willentlich oder nicht. Dies ist vor allem in einigen Entwick-
mit unseren Mitgliedern abgeschlossenen Wahrnehmungsver-
lungsländern der Fall, wo die Wahrnehmung der Urheberrechte
trags sind, werden die aus dem Ausland stammenden Vergü-
noch in den Anfängen steckt. Manchmal werden Programme
tungen gemäss den Verteilungsreglementen der ausländischen
ganz einfach nicht an die Verwertungsgesellschaften geschickt.
Gesellschaften und den eingenommenen Beträgen verteilt.
Die Höhe der Entschädigungen kann sich zudem von Land zu
Jede Gesellschaft organisiert sich nach dem Willen ihrer eigenen
Land stark unterscheiden, im Speziellen aufgrund der unter-
Mitglieder sowie nach der Gesetzgebung und nach den Regle-
schiedlichen Tarife. In Amerika beispielsweise werden die Auf-
menten, die im jeweiligen Land gültig sind. Daraus entstehen
führungsrechte für Konzerte im Vergleich zu den in Europa übli-
Nach- aber auch Vorteile, wie zum Beispiel die Kultur- und So-
chen Tarifen extrem niedrig vergütet. Die Werbung im Speziellen
zialfonds, wie wir sie in der Schweiz kennen, die in einigen an-
wird von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt.
deren Ländern nicht existieren.
Beim Organisieren einer Tournee oder wenn eigene Werke im
Unterschiedliche Verteilungsmethoden
Ausland, im Speziellen in Nordamerika, aufgenommen werden,
Nicht nur die Lizenzierung, auch die Verteilung wird sehr un-
muss man diese unterschiedlichen Handhabungen im Hinter-
terschiedlich gehandhabt und ist jeweils in jedem Land anders
kopf haben. Man könnte dies beispielsweise bei Honorarver-
geregelt. In den angelsächsischen Ländern beispielsweise (im
handlungen berücksichtigen bzw. die Dienstleistungen eines
Speziellen in den USA) basiert die Verteilung auf Stichproben
lokalen (Sub-)Verlegers in Anspruch nehmen.
(«sample survey»). Diese Methode berücksichtigt für die Vertei-
Unsere verschiedenen Abteilungen (Urheber/Verleger/Film) ste-
lung nur gewisse Programme, die nach statistischen Kriterien
hen Ihnen für alle Fragen in Bezug auf die Wahrnehmung Ihrer
festgelegt werden.
Rechte im Ausland gerne zur Verfügung. t
Viele Verwertungsgesellschaften arbeiten aus Kostengründen
nach dieser Methode: Es kann tatsächlich vorkommen, dass die
7
SUISA
2/05
Wovon leben Schweizer Urheber ?
Hape Schuwey*
Davon ausgehend, dass die SUISA in den letzten Jahren im Schnitt über 100 Millionen Franken an die Urheber und Verleger ausbezahlt hat, müssten einige Schweizer Urheber von diesen Einnahmen doch ganz gut leben können – sollte man meinen. Rein rechnerisch o. k. – in der Praxis sieht’s ein wenig anders aus.
U
nser Land ist zu klein, und es gelingt nur wenigen Schwei-
Einnahmen pro Aufführung gering. Ergo gibt es diesbezüglich
zer Urhebern, ihre Titel im grossen Stil im Ausland zu ver-
auch nicht viel an die Urheber zu verteilen.
markten. Zudem überlassen die meisten Urheber die Vermark-
Wie steht’s dann mit den Senderechten? Der grösste Batzen
tung ihrer Titel einem Verlag und der beansprucht in der Regel
kommt von den gebührenfinanzierten Radio- und TV-Sendern,
50% der Einnahmen für sich. Rund 6900 stimmberechtigte Ur-
also aus den Programmen der SRG SSR idée suisse. Für den ein-
heber und etwas über 400 Verleger sowie rund 13 400 Auftrag-
zelnen Urheber reicht’s aber auch hier gerade für die Butter aufs
geber (12 400 Urheber, 1000 Verleger) waren im Jahr 2004 bei
Brot. Von den privaten Stationen kommt nach Ansicht des Autors
der SUISA angemeldet. Tatsächlich wurden jedoch nur an rund
zuwenig Geld in die SUISA-Kasse. Abgesehen davon spielen die
10 800 Urheber Urheberrechtsentschädigungen ausbezahlt, wo-
Lokalradios mit ihren engen Formaten a) ein beschränktes und
bei 8365 Urheber weniger als CHF 1000.– erhielten. Einzig 68
b) mehrheitlich ausländisches Repertoire.
Urheber erzielten Einnahmen, die sich im Rahmen eines Jahres-
Bei den Mechanrechten liegt auch nicht mehr, respektive immer
gehalts (CHF 50 000.– und mehr) bewegen.
weniger drin. Die Auflagen der CD-Produktionen sinken welt-
Wovon leben sie denn, die Schweizer Urheber? Nun, primär un-
weit massiv. Wenn eine Single in den Top 50 der CH-Hitparade
terscheiden sie sich im Allgemeinen nicht von den vielen Schwei-
gerade noch 60 Einheiten pro Woche verkauft, lässt sich leicht
zer Musikern, gleich welcher Stilrichtung. In der Regel geht auch
errechnen, dass auch hier das Einkommen aus Urheberrechten
der Schweizer Urheber noch einem sogenannten «richtigen» Be-
keine grossen Sprünge erlaubt.
ruf nach, ansonsten er am Hungertuch nagt. Ähnlich wie unsere
Fazit: Der Schweizer Urheber backt kleine Brötchen. Interes-
jungen Skifahrer. Bormio lässt grüssen... Ernüchtert muss man
sant wird es dann, wenn sich seine Songs auch im Ausland zu
feststellen, dass wir in der Schweiz auch bezüglich Musik nicht
Hits entwickeln, speziell in grossen Märkten wie Deutschland,
der Nabel der Welt sind. Das hat sicherlich auch mit dem Ge-
Frankreich, Skandinavien, Japan und Amerika. Solches ist über
setz der grossen Zahl zu tun. Wir sind eben ein kleines Land mit
die Jahre neben DJ Bobo, Dieter Meier, Phil Carmen und einer
zusätzlich sprachlichen Barrieren. Das will heissen: Den West-
Handvoll mehr bis dato nicht geglückt. Gelingt ein Europa- oder
schweizer interessiert die Musik aus der Deutschen Schweiz
gar Welthit, wie seinerzeit Phil Carmen mit «On My Way In
herzlich wenig; das gilt übrigens auch reziprok und – das Tessin
L.A.», fliesst ordentlich Geld in die Kasse des Urhebers. Aller-
gehört sowieso zu Italien..! Selbst wenn dem nicht so wäre: Mit
dings: Über die Einnahmen aus Schweizer Mechan-, Sende- und
unseren etwas über sieben Millionen Einwohnern (wovon über
Aufführungsrechten für diesen und andere Songs ringt sich Phil
eine Million Ausländer verschiedenster Nationen) sind immer
gemäss Nachfrage ein müdes Lächeln ab.
wieder Grenzen gesetzt. John Brack, erfolgreicher Country-Star
Natürlich gibt es auch Ausnahmen bezüglich den Verkäufen nur
der Schweiz, meint lachend auf die Frage, ob er denn aus den
in der Schweiz, dazu Vic Eugster: «Wenn der Urheber zugleich
Einnahmen der Urheberrechte leben könne: «No way – hierfür
sein eigener Verleger ist, über Jahre regelmässig Hits und Wie-
lebe ich im falschen Land. Die SUISA-Gelder sind ein kleiner Be-
derveröffentlichungen produziert, lässt sich mit Veröffentlichun-
standteil meines Einkommens – mehr nicht.»
gen in der Schweiz einigermassen gut leben.» In diese Kategorie
Betrachten wir beispielsweise die Aufführungsrechte. In einem
der Urheber gehören zum Beispiel Carlo Brunner, Peter Reber
Hallenstadion zu spielen ist nicht nur etwas Einmaliges, sondern
und ein paar (wenige) andere. Nicht dazu gehören bekannte Au-
wirft urheberrechtlich auch ein paar Franken ab, die ins Ge-
toreninnen und Autoren wie Dodo Hug, Andreas Nager, Jeff Tur-
wicht fallen. Kein Wunder – da ist Platz für etwa 10 000 Besucher
ner, Adi Sturzenegger, Camen und viele andere.
vorhanden. Doch mehr als einmal pro Jahr – wenn überhaupt –
Zum Schluss ein «Trost»: Musik ist Liebe, Musik ist Luft, Musik
spielt da kein Schweizer Act (Ausnahme sind DJ Bobo und seiner-
ist. . . Aber wer lebt denn schon von Luft und Liebe allein? t
zeit Gölä, welche die Regel bestätigen). Die meisten Schweizer
Musiker und Bands spielen ihre Songs in kleinen Lokalitäten.
Diese Auftritte werden von der SUISA auch erfasst, doch sind die
8
* Hape Schuwey ist seit Jahren im Bereich Marketing & Musik tätig.
SUISA
2/05
Resultat der Umfrage zur Einkommenssituation
unser er M it glieder
Caroline Komor
Mit dem SUISA-Info 1/2005 wurde ein Fragebogen zur mu-
industriellen Massenproduktion gleichkomme und dass in der
sikalischen Tätigkeit unserer Mitglieder verschickt. Grund
Schweiz über 90% aller Urheber im Angestelltenverhältnis tätig
für die Umfrage war die bevorstehende Revision des Urhe-
und folglich sozial abgesichert seien. Das Ergebnis der Umfrage
berrechtsgesetzes. Von besonderem Interesse war dabei die
spricht aber ganz andere Worte. Weniger als 1% der Antworten-
Frage, ob Musikschaffende als Urheber bei einem Arbeit-
den sind als Urheber bei einem Arbeitgeber fest angestellt. Dies
geber in einem festen Anstellungsverhältnis tätig sind. Das
widerlegt die Behauptung von Wirtschaft und Urheberrechtsnut-
Ergebnis der Umfrage ist deutlich: Weniger als 1% der SUISA-
zern zum mindesten für den Bereich der Musik deutlich. Bei den
Mitglieder sind als Urheber fest angestellt.
anderen Gesellschaften werden zurzeit ebenfalls entsprechende
Umfragen vorgenommen.
F
ür die Umfrage wurden sämtliche Fragebogen berücksich-
Die Ergebnisse zur Frage nach der musikalischen Tätigkeit spre-
tigt, die bis zum 13. 5. 2005 bei der SUISA eingetroffen sind.
chen auch klare Worte. Rund 33% der Befragten sind hauptberuf-
2058 Personen gaben Antwort, dies entspricht einem Rücklauf
lich im Musikbereich aktiv, wobei 24% mit ihrer musikalischen
von 11,40%. Von der Auswertung ausgenommen wurden 23 Fra-
Tätigkeit über 80% ihres Einkommens erzielen. Auffallend ist,
gebogen, welche sehr lückenhafte Angaben enthielten.
dass 59% der Antwortenden mit ihrer musikalischen Tätig-
Wie im Editorial des letzten SUISA-Info ausgeführt, wird im
keit weniger als 20% ihres Einkommens erzielen. Die Einnah-
Rahmen der URG-Revision von Wirtschaft und Urheberrechts-
men stammen hauptsächlich aus der Betätigung als Interpret
nutzern ein «Produzentenartikel» gefordert. Danach soll das
(26,09%), Musiklehrer (22,69%) und Komponist (18,80%).
Urheberrecht demjenigen gehören, «der Verantwortung und Ri-
Die Umfrage zeigt wieder einmal, dass nur eine Minderheit
siko für die Schaffung eines Werkes» trage, also dem Auftrag-
der Musikschaffenden hauptberufl ich von ihrer künstlerischen
oder Arbeitgeber und nicht dem Urheber. Zur Begründung wird
Tätigkeit leben kann.
geltend gemacht, dass heute urheberrechtliches Schaffen einer
Ivo M. Sacchi
wird neuer Präsident
von IFPI Schweiz
Swiss Music Guide 2005
Im Rahmen von m4music ist beim LausanAn der ordentlichen Generalversammlung
ner Verlag Mediacom Diffusion der Swiss
der IFPI Schweiz wurde Ivo M. Sacchi,
Music Guide erschienen. Dank den rund
Managing Director von Universal Music
4000 Adressen aus dem Pop- und Rock-
Schweiz, einstimmig zum neuen Präsi-
Musik-Bereich ist der Guide zu einem
denten des Verbandes der Tonträger- und
wichtigen Arbeitsinstrument geworden.
Videogramm-Produzenten gewählt. Er
Eine Aufsatzsammlung in Deutsch und
löst den zurückgetretenen langjährigen
Französisch zum Thema «Local vs. Global»
Präsidenten Marco Zanotta ab.
mit Beiträgen von Dr. Martin Schäfer, Gerd
à www.ifpi-schweiz.ch
Leonhard und Hanspeter Künzler ergänzt
den Guide.
à www.swissmusicguide.ch
9
SUISA
2/05
Die «Inquir y List»
Caroline Komor
Immer wieder reichen die Informationen, welche der SUISA
sen Schwestergesellschaften per Post zugestellt. Seit ungefähr
vorliegen, nicht aus, damit ein Werk eindeutig einem Rechts-
zwei Monaten ist eine «Inquiry List» als Web-Applikation in Be-
inhaber zugeordnet werden kann. Über solche nicht zuord-
trieb, die eine Suche nach Werktitel und Namen übers Internet
nenbare Werke gibt die «Inquiry List» Auskunft. Sie enthält
ermöglicht. SUISA-Mitglieder können diese Liste ab sofort auf
alle Werke, für welche die Urheberrechtsentschädigungen
unserer Homepage unter der Rubrik «Urheber - Service» abru-
nicht verteilt werden können. Neu kann diese Liste über eine
fen. Zur Einsicht in die Liste werden ein Benutzername und ein
spezielle Web-Applikation konsultiert werden.
Passwort benötigt, welche über die auf der SUISA-Homepage publizierte E-Mail-Adresse angefordert werden können.
A
uf der «Inquiry List» werden Werke mit einem Werkertrag
Jeweils im Dezember fragt die SUISA ihre Urheber schrift-
von mindestens CHF 50.– publiziert. Zurzeit befinden sich
lich nach Hinweisen zu unidentifizierten Werken an. Daher
ungefähr 19 000 Werke auf der Liste; dies ist in Anbetracht der
dürfte die «Inquiry List» nur in Ausnahmefällen Werke von
2,5 Mio. zugeordneten Werke eine bescheidene Zahl. Ein Werk
SUISA-Mitgliedern enthalten. t
bleibt jeweils während fünf Jahren auf der Liste. Wenn innerhalb
dieser Zeit das Werk oder der Rechtsinhaber identifiziert wird,
wird die Urheberrechtsentschädigung an die Rechtsinhaber ausbezahlt. Falls die SUISA jedoch in dieser Zeit keine Dokumentation erhält, wird das Werk von der «Inquiry List» entfernt.
In der Vergangenheit wurden die «Inquiry Lists» von Aufführungs- und Sendeabrechnungen den grossen Verlagen und diver-
Die Deutsche Schiedsstelle weist die Antr äge
von IFPI Deutschland gegen die GEM A ab
Alfred Meyer
D
er Verband der deutschen Tonträgerindustrie (IFPI
nahme) abgewiesen. Eines der Hauptargumente war, dass eine
Deutschland) hat bei der deutschen Schiedsstelle den Ta-
einmal vereinbarte Vergütung (bis 2000 bestand ein Standard-
rif der GEMA für die Tonträgerherstellung angefochten. Er hat
Agreement zwischen den beiden Dachverbänden IFPI und BIEM)
verschiedene Anträge gestellt, die insgesamt zu einer Halbie-
angemessen bleibe, solange sich die Verhältnisse nicht wesent-
rung der Urheberrechtsvergütung geführt hätten. Die deutschen
lich ändern.
Tonträgerhersteller haben die bestrittene Hälfte der Vergütung
IFPI hat gegen diesen Entscheid nicht rekurriert. Er ist rechts-
während der Dauer des Verfahrens hinterlegt, also nicht an die
kräftig. Er gilt allerdings für den deutschen Tarif und bis Ende
GEMA ausbezahlt, um die Mitglieder der GEMA unter Druck zu
2005. Weitere Verfahren sind also nicht ausgeschlossen. Aber
setzen. Denn die GEMA konnte die hinterlegte Summe während
der Entscheid ist dennoch von unschätzbarer Bedeutung für
der Dauer des Verfahrens nicht verteilen (siehe INFO 1/2005).
Rechtsinhaber und Verwertungsgesellschaften.
Die deutsche Schiedsstelle hat nun in ihrem Entscheid alle Anträge von IFPI Deutschland (mit einer wenig bedeutenden Aus-
10
SUISA
2/05
Cr eative Commons (CC)
Alfred Meyer
D
en Internet-Nutzern steht kein Instrument zur Verfügung,
zu definieren, die einigermassen mit der entsprechenden ameri-
mit welchem sie die Koordinaten der Urheber und Rechts-
kanischen Version übereinstimmt, weil das «US Copyright Law»
inhaber der im Netz zur Verfügung gestellten Werke eruieren
sich fundamental vom belgischen Urheberrecht unterscheidet.
könnten – Zeitungsartikel, wissenschaftliche Beiträge, Fotos,
In weiteren Ländern sind die Arbeiten im Gange. Zu diesen ge-
Musik usw. Es ist auch nicht möglich festzustellen, ob solche
hört die Schweiz. In der Schweiz befasst sich die Vereinigung
Werke genutzt werden dürfen ohne Zustimmung der Rechts-
Openlaw damit. Derzeit wird am schweizerischen Vorentwurf
inhaber, und, wenn ja, mit welchen Einschränkungen.
noch gearbeitet. Die schweizerischen CC-Lizenzen können noch
Eine Gruppe von Akademikern unter der Führung des amerika-
nicht verwendet werden, (Stand 22. 8. 2005), siehe
nischen Rechtsprofessors Lawrence Lessig (Stanford University)
www.creativecommons.ch
gründete aufgrund dieser Erkenntnis eine Non-Profit-Organisation namens Creative Commons. Sie entwickelte «Standard-Li-
Lizenz-Arten
zenzen», welche mit den Metadaten der im Internet verfügbaren
Die Lizenzen von Creative Commons bewegen sich zwischen «all
Werke verbunden werden. Die «Lizenzen» enthalten Angaben
rights reserved» und «no rights reserved». Der Lizenzstandard
darüber, welche Nutzungen unentgeltlich und ohne Zustimmung
ist modulartig aufgebaut, vier Kernelemente können zu verschie-
der Rechtsinhaber erlaubt sind.
denen Lizenzen kombiniert werden. Bei den Kernelementen handelt es sich um die folgenden:
Für wen sind die CC-Lizenzen bestimmt?
• «Namensnennung»: Das Werk darf ohne Einschränkung
CC basiert auf der Annahme, dass gewisse Rechtsinhaber nicht
unentgeltlich verwendet werden unter der Bedingung, dass
alle Rechte ausüben wollen, die das Gesetz ihnen verleiht, sei es
der Name des Autors genannt wird.
aus weltanschaulichen Gründen (an einem gemeinsamen Kultur-
• «Keine kommerzielle Nutzung»: Das Werk darf nur nicht-
leben sollen bis zu einem gewissen Grade alle teilhaben können)
kommerziell verwendet werden. Kommerzielle Nutzungen
oder aus taktischen Gründen
• diejenigen, die ihre Werke so weit wie möglich und unentgeltlich verbreiten wollen, zum Beispiel politische, religiöse,
wissenschaftliche Beiträge,
bleiben dem Urheber vorbehalten.
• «Keine Änderung»: Das Werk darf unentgeltlich verwendet,
aber nicht abgeändert werden.
• «Weitergabe unter gleichen Bedingungen»: Es handelt sich
• die unbekannten Urheber, die sich bekannt machen wollen,
um eine Bedingung, von deren Einhaltung abhängt, ob Werk-
• die erfolgreichen Urheber, die ein Werk unentgeltlich offe-
bearbeitungen erlaubt sind. Die grundsätzlich erteilte Er-
rieren als Werbung für ihre anderen Werke (deren Rechte sie
laubnis zur Verwendung z.B. eines Musikstücks etwa für
vollständig behalten).
die Vertonung eines Films soll dahinfallen, wenn der Film
Die ersten CC-Lizenzen wurden vorwiegend für wissenschaftliche Artikel, Schulmaterial und Blogs verwendet (von «web-log»,
nicht unter denselben Lizenzbedingungen verbreitet wird
wie die zur Vertonung verwendete Musik.
eine Art Internet-Tagebuch).
Zusätzlich wurden einige Lizenzen mit besonderer Stossrich-
CC wirbt nun aber auch sehr aktiv gegenüber Musikurhebern.
tung entworfen, u.a.:
Sie nennt ihre Lizenzen «urheberfreundlich», oder «künstler-
• «Domaine publique»: Das Werk hat keinen Schutz. Jeder darf
freundlich», mit einer Spitze gegen die «Copyright-Mafia», gegen
es beliebig verwenden.
die Tonträger- und Filmindustrie, welche das grosse kreative Po-
• «Entwicklungsländer»: Das Werk darf in Entwicklungslän-
tenzial der «digitalen Kultur» angeblich im Keime ersticke (Netz-
dern unentgeltlich verwendet werden. Der Urheber behält
woche, Basel, 11. 5. 2005).
die Rechte für Verwendungen in entwickelten Ländern.
• «Sampling»: Ausschnitte des Werks dürfen für Samplings
Nationale CC-Lizenzen
verwendet werden.
Die Gründer von CC haben sehr wohl erkannt, dass Standard-Li-
• «Founders» besagt, dass der Schutz nur 14 Jahre gelten soll
zenzen auf die nationale Urheberrechtsgesetzgebung abgestimmt
(statt wie von Gesetzes wegen bis 70 Jahre nach dem Tod des
werden müssen. Unseres Wissens sind diese Arbeiten in 21 Län-
Urhebers).
dern abgeschlossen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass es nicht
Die CC-Organisationen sind nicht Partner eines Lizenzvertrages
immer möglich ist, beispielsweise eine belgische Lizenzversion
mit den Rechtsinhabern.
11
SUISA
2/05
Kann man «CC-Werke» kommerziell auswerten ?
Die Verwertungsgesellschaften werden wohl auch nicht die
Eine CC-Lizenz erlaubt gewisse unentgeltliche Verwendungen
Bedingungen der CC-Lizenz halten oder nicht. Dem einzelnen
des Werks in der Regel während der ganzen Schutzdauer und
Rechtsinhaber dürfte dies mit vertretbarem Aufwand nicht mög-
für die ganze Welt. Welcher Verleger, welcher Produzent, wel-
lich sein.
Kontrolle darüber ausüben, ob die Internet-Nutzer sich an die
cher Vertrieb wird ein Interesse daran haben in ein Werk zu investieren, welches der Urheber zur unentgeltlichen Verwendung
Die CC-Lizenzen sind unwiderruflich
freigegeben hat?
Was geschieht, wenn ein Song, der über eine CC-Lizenz verbreitet wird, ein Hit wird? Die CC-Lizenz gilt unwiderrufl ich. Die CC-
Informationsflut
Lizenz ist dann besonders einschneidend für Musiker, die nicht
Zwar kann mit besonderen Kriterien nach Werken gesucht wer-
hauptsächlich von ihren Konzerteinnahmen leben. Andy Fraser,
den (http://search.creativecommons.org/), die unter eine CC-
Songwriter und Bassist der Band «Free» ist Mitautor des Hits
Lizenz gestellt werden. Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass das
«All right now». Die Band ist nicht mehr aktiv. Was ihm bleibt,
Internet uferlos und kaum überschaubar ist. Jeder Urheber muss
sind die Einnahmen aus Urheberrechten. «All right now» wird
sich deshalb die Frage stellen, ob die erhoffte Werbewirkung tat-
noch immer vor allem in den USA sehr häufig gesendet. Andy
sächlich eintreten kann.
Fraser erklärte im Billboard (28. 5. 2005), er habe ohne seine
Einnahmen aus Urheberrechten keine Mittel, seine Krankheit zu
Das Verhältnis von CC zur SUISA bzw. zu den
Verwertungsgesellschaften
bekämpfen. Zitat: «No one should let artists give up their rights»,
Auftraggeber und Mitglieder der SUISA übertragen der SUISA
Commons existed when I was a young artist».
und «I hate to think what my fate might have been had Creative
treuhänderisch ihre Urheberrechte an allen Werken (ausgenommen diejenigen, die bei Abschluss des Wahrnehmungsvertrags
Ausblick
ausdrücklich bezeichnet werden). Diese Mitglieder können ihre
Die SUISA wird die Entwicklung von Creative Commons auf-
Rechte nicht ein zweites Mal an Internet-Nutzer abtreten. Wer
merksam verfolgen, den Gedankenaustausch mit den Befürwor-
seine Werke über eine CC-Lizenz anbieten will, muss deshalb
tern (Openlaw) pflegen, und gegebenenfalls in einer kommenden
die entsprechenden Rechte aus dem Wahrnehmungsvertrag mit
Ausgabe des INFO vertieft darüber berichten. Wir nehmen gerne
der SUISA ausnehmen. Gemäss dem Wahrnehmungsvertrag der
auch Kommentare und Anregungen unserer Mitglieder entge-
SUISA mit ihren Mitgliedern können einzelne Werke nicht von
gen. Einstweilen können wir den Musikschaffenden nur raten,
der kollektiven Verwaltung ausgenommen werden. Viele auslän-
sich genau zu überlegen, ob sie Creative Commons benützen
dische Schwestergesellschaften kennen ähnliche Regelungen.
wollen.
Neue Verteilregeln bei der Swissperform
Das Urheberrechtsgesetz bestimmt, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften nach Massgabe der konkreten Nutzung
des Werkes oder der Darbietung zu verteilen sind. Im Sinne einer Übergangsregelung wurden die Vergütungen bei der Swissperform bisher nach dem Honorar verteilt, welches die Künstlerinnen und Künstler für Tonträgerproduktionen, Radiosendungen, Film- oder TV-Produktionen usw. erhalten haben. Neues
Hauptkriterium für die Verteilung wird die Sendezeit eines interpretierten Werkes im Radio und/oder im Fernsehen sein. Die
ausführliche neue Regelung ist unter der Rubrik Info/News auf
www.interpreten.ch zu finden oder bei Swissperform, Utoquai 43,
8024 Zürich zu beziehen.
12
SUISA
2/05
Nachgefrag t
INFO hat die Organisatoren einiger bedeutender Festivals,
2. Eklektisch ist wohl das Adjektiv, das am besten meine Musik-
die in diesem Jahr Jubiläum feiern, folgende Fragen gestellt:
sammlung umschreibt. Folk, Rock, französisches Chanson, die
Beatles, Bob Dylan oder auch Leonard Cohen und Neil Young – so
1. Welches ist der Stellenwert des schweizerischen Musikschaffens für Ihre Programmation?
2. Welches sind Ihre persönlichen musikalischen Präferenzen?
etwa lassen sich meine Jugendpräferenzen umschreiben. Später öffnete ich mich anderen Musikstilen wie der klassischen Musik und
der World Music. Heute ist mein Hörverhalten saisonabhängig. Im
Frühling ernähre ich mich hauptsächlich von den Neuheiten und
den Entdeckungen, die am nächsten Festival auf dem Programm
stehen werden. Ist das Festival vorbei, kehre ich zu den ersten
Claudio Zahnd,
Liebschaften zurück, zu den grossen Klassikern des französischen
Geschäftsleitungsmitglied der
Chansons oder zu Rock und höre ebenfalls gerne Opern, Konzerte
Winterthurer Musikfestwochen
oder Symphonien von Komponisten der Klassik.
(30-Jahr-Jubiläum)
1. Das schweizerische Musikschaf-
Nicolas Gilliet,
fen nimmt einen hohen Stellenwert
künstlerischer Leiter und
in der Programmation der Winter-
Produzent von JazzAscona
thurer Musikfestwochen ein. Vor al-
(20-Jahr-Jubiläum)
lem bietet das Festival lokalen und regionalen Bands und Künstlern
attraktive Auftrittsplattformen. Da die Mehrheit der Veranstaltun-
1. Für JazzAscona sind die
gen kostenlos ist, profitieren die Künstler oft von einem grösseren
Schweizer
Zuschaueraufmarsch als bei anderen Events. Beispiele: Der lokale
wichtig, auch wenn – offen
Nachwuchsband-Contest «Stairway», bei dem um einen Auftritt auf
gesagt – der Anteil helveti-
der Hauptbühne gespielt wird und auch das Finale «Band-it» (kan-
scher Musik oft kritisiert wird. Die von mir entwickelte Philosophie
tonale Nachwuchsbands) erfreuen sich grösster Beliebtheit.
des Festivals sieht vor, dass systematisch mit gewissen Prozentsät-
Bei der Auswahl nationaler Künstler wird vor allem auf Originali-
zen von Musikern aus unterschiedlichen Ländern gearbeitet wird.
tät und Qualität grossen Wert gelegt. Das musikalische Spektrum
Je nach Jahr lege ich beispielsweise bestimmte Musik-Prozentantei-
reicht von Hip-Hop, Rock, Pop, Electro über Jazz und Blues bis zu
le für die USA, für Italien oder für die Schweiz fest. Dahinter steht
Klassik, wobei das Hauptgewicht der zeitgenössichen, populären
die Idee, während des Festivals neue Synergien und neue Kombina-
Musik gilt. Grosses Interesse besteht immer auch an genreübergrei-
tionen aus internationalen Musikern zu schaffen, die oft auch über
fenden Projekten.
die Dauer des Festivals hinaus Bestand haben.
Musiker
sehr
2. JazzAscona hat eine starke musikalische Philosophie: Klassi-
Daniel Rossellat,
scher und traditioneller Jazz wird in all seinen Facetten präsen-
Präsident des Paléo Festivals
tiert, von Dixieland bis zu New-Orleans-Jazz, von Swing bis zu
(30-Jahr-Jubiläum)
Mainstream, Blues und Gospel.
Foto: Sabine Papilloud
Persönlich mag ich diese Stile auch, obwohl ich natürlich bestimm1. Die schweizerische Musikszene
te eigene Präferenzen habe. Allgemein liebe ich alle Facetten des
gehörte schon immer zu unseren
Jazz, auch diejenigen, die über das Spektrum von JazzAscona hi-
Prioritäten. In den dreissig Festi-
nausgehen.
val-Jahren stammte rund ein Viertel der auftretenden Gruppen aus
der hiesigen Szene. In diesem Jahr beispielsweise entstammen 25
der insgesamt 92 Gruppen aus der Schweiz. Das Paléo Festival ist
heute zu einer wichtigen Plattform für musikalische Entdeckungen
geworden, und wir geben der Schweizer Musikszene – die übrigens
ihre Qualität nicht mehr zu belegen braucht – die Möglichkeit, davon zu profitieren.
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SUISA
2/05
Radio à la car t e
Hape Schuwey*
Ein kleines, hoch motiviertes Radioteam erfreut seit gut
– 3607 davon sind im Programm; bei Swiss Jazz sind 66 377
sieben Jahren ein rasch wachsendes Publikum. Die Rede ist
Titel im Archiv – 6344 sind im Programm; bei Swiss Pop sind
von Swiss Satellite Radio (S.Sat.R.), einer Unternehmens-
323 116 Titel im Archiv – 2828 werden im Programm gespielt
einheit der SRG. Gesendet werden drei Musikprogramme,
(davon rund 400 Schweizer Produktionen!). Unsere Lokalradios
die zurzeit hauptsächlich über Kabel, Internet und Satellit
begnügen sich vergleichsweise mit 400 bis 600 Programmtiteln
empfangbar sind.
im Bereich der Unterhaltungsmusik. Der Anteil an Schweizer
Produktionen liegt bei den lokalen Sendern bei zirka 10%; bei
G
egründet wurde Swiss Satellite Radio 1998. Gesendet wird
Radio Swiss Pop bei durchschnittlich 25%! Betrachtet man diese
seit Beginn in drei Sparten: Radio Swiss Pop, ein unmode-
eindrücklichen Zahlen, ist es kein weiteres «Wunder von Bern»,
riertes Musikprogramm mit Hits und Highlights der letzten 30
dass die kreativen Macher von Swiss Satellite Radio so erfolg-
Jahre; Radio Swiss Jazz, ein Programm mit Jazz, Blues und Soul
reich sind.
sowie Radio Swiss Classic, ein leicht moderiertes Programm
Dank der aktiven Beteiligung der Hörerinnen und Hörer am
mit ausschliesslich klassischer Musik. Was unterscheidet denn
Programm kennen die Macher von Swiss Satellite Radio ihr Pu-
Swiss Satellite Radio von der Konkurrenz in unserem Lande?
blikum sehr gut und verfügen damit über Daten, welche jedes
Diese Frage beantwortet Pietro Ribi, Leiter von S.Sat.R. wie folgt:
Marketingherz höher schlagen lässt. Diese wichtigen Hörerdaten
«Unsere Hörerinnen und Hörer bestimmen via Musikjury und
und die entsprechenden internen Tools sind optimale Hilfen zur
Musikbewertung mit, was gespielt oder eben nicht gespielt wird.
kreativen Gestaltung der drei Sparten-Programme.
Über Internet bieten wir einen gezielten Hörerservice, auf den
Auf die Frage, wie man mit 13,4 Stellen (oder 17 Personen) drei
wir echt stolz sind: Konzertkalender, Linksammlung, Frequenz-
Spartensender betreiben kann, antwortet Pietro Ribi: «Der sys-
datenbank, Musikdatenbank usw. sind Tools, die rege genutzt
tematische Einsatz von Informatik zur Automatisierung von re-
werden. Wir legen Wert auf gute Interpretationen, hohe Ton-
petitiven Abläufen ist ein wichtiger Part; wir haben das von Be-
qualität und – wir sind der Sender mit dem grössten Anteil an
ginn weg konsequent in die Praxis umgesetzt. Ein wesentlicher
Schweizer Musik!»
Faktor ist auch die kollektive Anstrengung des hochmotivierten
Mit der konsequenten Ausrichtung des Programms auf die Inter-
Teams von Swiss Satellite Radio.»
essen und Vorlieben des Publikums und dem Willen, sich nur an
In die Zukunft blickt Pietro Ribi mit viel Zuversicht: «Nur zir-
der «Best Practice» der Radioindustrie zu messen, sind die Radio-
ka ein Drittel der Schweiz hört Radio über Kabel, die Zahl der
macher von Swiss Satellite Radio auf Erfolgskurs. Dies belegt
Radio-Hörerinnen und -Hörer via Satellit ist gar unbedeutend.
unter anderem die Entwicklung der Tagesreichweite: In den drei
Wir erwarten einen grossen Schub mit der Einführung von DAB
Spartensendern wurden im Jahr 1998 rund 24 000 Hörerinnen
(Digital Audio Broadcast).» Dieses neue Sendenetz, welches
und Hörer gemessen, im vergangenen Jahr waren es bereits über
zurzeit von der SRG mit Tempo ausgebaut wird, kann ab 2009
300 000 – Tendenz weiterhin steigend! Und: Das Publikum von
in Helvetien flächendeckend empfangen werden. Für Swiss
Swiss Satellite Radio nutzt die Chance, sich aktiv an den drei
Satellite Radio, seit Beginn voll auf digitalem Kurs, schliesst sich
Spartensendern zu beteiligen: Über 100 000 Musikabfragen pro
mit DAB der Kreis: Quasi mit einem Schlag kommt die ganze
Monat, über 10 000 Internet-Hörerinnen und -Hörer pro Tag mit
Schweiz in den Genuss von Radio Swiss Pop, Radio Swiss Jazz
einer Hördauer von durchschnittlich weit über einer Stunde; be-
und Radio Swiss Classic.
reits im Jahr 2004 über 1,3 Millionen Playlist-Abfragen auf den
Ãwww.radioswisspop.ch
Homepages von Radio Swiss Jazz, Radio Swiss Pop und Radio
Ãwww.radioswissjazz.ch
Swiss Classic.
Ãwww.radioswissclassic.ch
Auch die Breite des Musikprogramms von Swiss Satellite Radio
lässt sich sehen: Bei Swiss Classic sind 167 730 Titel im Archiv
14
* Hape Schuwey ist seit Jahren im Bereich Marketing & Musik tätig.
SUISA
2/05
Was ist DAB
Gewinnen Sie einen DAB-Empfänger
Radio spielt sich heute fast weltweit in erster Linie auf UKW
Swiss Satellite Radio verlost unter den Leserinnen und Lesern
ab. Das Frequenzspektrum zwischen 87.5 und 108 MHz gilt
von SUISA-Info drei DAB-Radioempfänger der Marke Pure/
als optimaler Verbreitungsweg für Radiosignale. Zudem ge-
Élan im Wert von ca. CHF 240.–.
niesst UKW eine sehr hohe Akzeptanz. Doch UKW stösst seit
einiger Zeit an seine Grenzen. Kein Platz für neue Programme,
keine Kapazitäten für ergänzende Dienste. Auch in qualitativer Hinsicht sind der etablierten Technik enge Grenzen
gesetzt. Beschränkte Perspektiven, was die künftige Weiterentwicklung betrifft. DAB (Digital Audio Broadcasting) nennt
sich die neue Technik, welche die Stärken der bewährten
UKW-Technik mit den Vorteilen der digitalen Übertragung
vereint. Wie bei UKW ist es auch mit DAB möglich, Radio
nicht nur stationär, sondern auch unterwegs zu empfangen.
Andere Übertragungswege wie Kabel, Satellit oder Internet
haben oftmals den Nachteil, dass der mobile Empfang nur
sehr schwer oder gar nicht möglich ist. DAB Digitalradio eignet sich wie UKW für beide Varianten; schliesslich wurde bei
der Entwicklung grosser Wert auf die Bedürfnisse des mobi-
Um an der Verlosung teilzunehmen, füllen Sie diesen Talon
len Empfangs gelegt. Im Gegensatz zum analogen UKW ist
aus und senden Sie ihn an:
es bei DAB dank digitaler Technik sogar möglich, Störungen
mittels Fehlerkorrektur zu eliminieren.
Radio Swiss Jazz
DAB-Verlosung
Vorteile von DAB
Postfach 3000 Bern 15
• Ausweitung der Vielfalt – auf einer einzigen Frequenz
bis zu 10 Radioprogramme
Ansprache (Herr / Frau)
• Neue Programme unabhängig von Kabel und Satellit
Vorname
• Platz für Spartenprogramme und neue Formate
Name
• Kein Frequenzsalat mehr
Strasse
• Konstante Empfangsqualität
Postleitzahl / Ortschaft
• Rauschfreies Klangerlebnis
E-Mail-Adresse
• Reflektionen verstärken Empfangssignale
• Zusatzservice mit Datendiensten
Teilnahmeschluss: 31. 10. 2005
Alles zum Thema DAB wie z.B. Empfangsgebiete, Programmangebote usw. fi nden Sie unter www.dab-digitalradio.ch.
Die Gewinner erhalten den Empfänger per Post zugestellt. Es wird
keine Korrespondenz geführt, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15
SUISA
2/05
Musikmesse Fr ank fur t – die gr osse Unbekannt e
Foto: Messe Frankfurt/Helmut Stettin
Claudia Kempf
Obwohl alljährlich zehntausende Fachbesucher nach Frank-
Härtel, Schott oder Sikorski ihr Sortiment präsentieren. Länder
furt zur weltweit grössten Messe für den Musikalienhan-
wie Italien, Frankreich oder Spanien sind mit grossen Länder-
del strömen, haben in den letzten Jahren nur wenige neue
ständen vor Ort. Auch die Schweiz darf in diesem Umfeld nicht
Schweizer Verleger den Weg an die Stadt am Main gefunden.
fehlen. Seit sechzehn Jahren stellt die SUISA-Stiftung für Musik
Die SUISA-Stiftung für Musik ist der Meinung, dass viele
zusammen mit der SUISA den Verlegern einen Gemeinschafts-
Schweizer Verleger eine zentrale Plattform im europäischen
stand zur Verfügung.
und weltweiten Musikalienhandel ungenutzt lassen.
Plattform für neue Kooperationen
S
16
eit 25 Jahren ist Frankfurt jeweils im Frühjahr das Zen-
2005 nutzten nur zwölf Schweizer Firmen aus den Bereichen
trum des Musikalienhandels. Die Musikmesse hat sich
Notenverlag und Instrumentenbau diese Plattform zur Kontakt-
zur grössten internationalen Fachmesse für Musikinstrumente,
pflege und Produktepräsentation. Die anwesenden Firmen zeig-
Musiksoftware und Computerhardware, Noten und Zubehör ent-
ten sich mit der Messe sehr zufrieden. Reto Parolari, Inhaber der
wickelt. Angeschlossen an die Musikmesse ist die ProLight +
Edition Swiss Music, reist schon seit Jahren nach Frankfurt. Er
Sound, die Messe für Licht- und Tontechnik. Zwischen 60 000
stellt fest: «Wenn die Geschäfte nicht mehr so gut laufen, dann
und 70 000 Fachbesucher und Endverbraucher strömen jeweils
wird der persönliche Kontakt immer wichtiger. Für uns kleine
durch die acht Messehallen der Musikmesse, die für vier Tage
Verleger ist der Kontakt mit den Kollegen der grossen ausländi-
rund 1500 Aussteller beherbergt. Zahlen der Superlative für
schen Verlage unbezahlbar. Denn an der Messe findet sich stets
eine Messe aus dem Musikbereich. Für Notenverleger, aber auch
die Zeit, Sachen zu besprechen, die unter dem Jahr zu kurz ka-
für Instrumentenbauer und Musikpädagogen gilt die Messe als
men. Und in solchen Messegesprächen entstehen immer wieder
unabkömmlicher Treffpunkt. Dem Verlagswesen ist Halle 3 ge-
Ideen für neue Kooperationen und neue Produkte. Viele Sachen
widmet, in der grosse Verlagshäuser wie Bärenreiter, Breitkopf &
sind auf dem Korrespondenzweg sehr mühsam oder schlicht gar
SUISA
2/05
Wo war die SUISA noch präsent?
Am M4Music-Festivals (22.– 24. 4.) informierte die
SUISA das interessierte Publikum über das Urheberrecht
nicht zu erledigen. Die Suche nach ausländischen Vertretern
und unterstützte gemeinsam mit der SUISA-Stiftung die
beispielsweise gestaltet sich an der Musikmesse viel einfacher,
Konferenzen, die unter dem Motto «Local vs. Global»
da alle vor Ort sind. Die Messe ist wie eine Börse zu verstehen,
standen.
wo man sich unter Gleichgesinnten austauschen kann.» Parolari
Zum letzten Mal nahmen die SUISA und ihre Stiftung
gibt aber zu bedenken: «Bei Messeteilnahmen gilt: Steter Trop-
in diesem Jahr an der Internationalen Messe für Buch,
fen höhlt den Stein. Man macht nicht immer Business, das sich
Presse und Multimedia in Genf (27. 4. – 1. 5.) mit einem
schwarz auf weiss belegen lässt. Aber für uns gilt: Solange wich-
Stand teil. Da der Musikbereich an dieser Messe in den
tige Verleger wie Hans Sikorski persönlich an ihrem Stand ver-
letzten Jahren leider immer mehr an Bedeutung verlor,
treten sind, solange müssen auch wir präsent sein.» Und wenn
wird von einer weiteren Teilnahme abgesehen. Zurzeit
er mit seinem Verlag an einer Messe teilnehme, dann nur an der
wird über eine neue Dialogform in der Westschweiz
grössten und wichtigsten. Dass Frankfurt auch in Zukunft die
nachgedacht.
grösste Messe sein wird, belegt die Tatsache, dass die Messe in
Hingegen wiederum gut besucht war das Musiksympo-
diesem Jahr einen neuen Ausstellerrekord und gestiegene Besu-
sium in Fürigen (20./21. 5.), das die SUISA-Stiftung für
cherzahlen verzeichnen konnte.
Musik erneut unterstützte. In einem Vortrag und einer
Podiumsdiskussion informierte SUISA-Generaldirektor
Schweiz zu wenig präsent
Alfred Meyer über die Entwicklungen im Bereich des
Bedauerlicherweise sind jedoch in den letzten Jahren von Schwei-
Digital Rights Management sowie der bevorstehenden
zer Seite keine neuen Verleger hinzugekommen. Es scheint, als
Urheberrechtsrevision.
sei unter Neuverlegern die Messe nur marginal bekannt. Dabei ist
Die SUISA nutzte auch die diesjährige Street Parade
Frankfurt der Treffpunkt des Jahres, wie die eingangs erwähn-
(13. 8.), der weltweit grössten Veranstaltung dieser Art,
ten Zahlen eindrücklich belegen. Claude Delley, Direktor der
um auf das Urheberrecht aufmerksam zu machen: Neben
SUISA-Stiftung, unterstreicht: «Die Musikmesse Frankfurt ist
Informationen wurden an 100 000 Besucher der beliebte
die weltweit wichtigste Messe für den Notenhandel. Publikati-
SUISA-Ohrenschutz verteilt, ein heute unerlässlicher Be-
onen aus allen Musikstilen finden in Frankfurt ihre Abnehmer:
gleiter aller «Monsterkonzerte»...
von Rock über Symphonien bis hin zur Blasmusik. Auch alle grossen Verlagshäuser sind präsent. Die Schweiz sollte daher unbedingt einen gewichtigeren Platz einnehmen.» Musikverleger, die
sich für eine Teilnahme an der nächsten Musikmesse Frankfurt
(29. März bis 1. April 2006) interessieren, wenden sich an die
SUISA-Stiftung für Musik, Tel. 032 725 25 36, Fax 032 724 04 72,
E-Mail: [email protected]. Die Mitarbeiter der SUISA-Stif-
MIDEM 2006
tung informieren Sie gerne im Detail über die Vorzüge dieser
Vom 22. bis 26. Januar 2006 ist die Schweiz erneut mit
Messe und die Modalitäten des Gemeinschaftsstandes.
einem Gemeinschaftsstand an der MIDEM in Cannes
vertreten. SUISA, SUISA-Stiftung für Musik und IFPI
Schweiz bieten den Schweizer Musikverlegern und -produzenten die Möglichkeit, zu einem Vorzugspreis am
Stand «Sounds like Switzerland» aufzutreten. Der Anmeldeschluss für Firmen ist der 18. November 2005,
für Privatpersonen der 2. Dezember 2005. Die Teilnahmekosten für eine Firma (inkl. 1 Akkreditierung) betragen CHF 1140.–; jede zusätzliche Akkreditierung eines
Mitarbeiters kostet CHF 525.–. Privatpersonen bezahlen
CHF 790.– für eine Akkreditierung (alle Preise exkl.
MWSt.).
Auskünfte zum Gemeinschaftsstand erteilt Claudia
Kempf, Tel: 044 485 65 25, [email protected].
Allgemeine Informationen zur Messe finden Sie unter
www.midem.com.
17
SUISA
2/05
SU ISA-Stif t ung für Musik
V incent Gillioz –
ein Schweizer Komponist in Holly wood
Claudia Kempf
Am 10. August 2005 ehrte die SUISAStiftung für Musik im Rahmen des
Filmfestivals Locarno den Genfer Komponisten Vincent Gillioz mit dem mit
CHF 10 000.– dotierten FilmmusikPreis. Gillioz gehört zu den wenigen
Schweizer Komponisten, die den weiten Weg nach Hollywood und die damit
verbundenen Herausforderungen nicht
gescheut haben. Der quirlige Genfer
erklärte im Anschluss an die Preisverleihung, wie er es als Unbekannter
schaffte, in der Traumfabrik Fuss zu
fassen.
S
18
eine musikalische Karriere habe er
als haarschwingender Gitarrist in
diversen Metal-Bands begonnen, erklärt
Filmkomposition zu probieren. Wie sich
Vincent Gillioz zu Beginn des Gesprächs.
herausstellte, war diese Wahl genau das
Schwierig, sich dies heute vorzustellen.
Richtige für den passionierten Kinogänger,
Nicht nur aufgrund seines aktuellen
der dachte, dass er ohne klassische Aus-
Haarschnitts. Vincent Gillioz – ein «ech-
bildung für dieses Genre nicht in Frage
ter Genfer Walliser» wie er sich selbst
käme. Heute weiss er, dass zum Kompo-
augenzwinkernd bezeichnet – sprüht vor
nieren für den Film vor allem die Liebe
Optimismus und Lebensfreude. Dunkle
zum Kino gehört und das Wissen um die
Übungskeller und krachende Gitarren-
Möglichkeiten, die die Musik dem Film
riffe hat er – wie es scheint – hinter sich
zu bieten hat. Obwohl er sein Studium mit
gelassen und Zuflucht gefunden in der
Summa cum laude in Gitarre und Film-
schillernden Filmmetropole Los Angeles.
komposition abschloss, zog er es vor, sich
zu halten, davon rät er ab. Denn wer auf
im klassischen Bereich weiterzubilden,
kleine Jobs angewiesen sei, der sei in den
Nicht mit leeren Taschen nach
statt gleich den Sprung nach Hollywood
Augen der andern nicht «successful». Hin-
Hollywood
zu wagen. Es zog in zurück nach Genf, wo
zukommt: «Wenn du am Anfang noch ei-
Bevor er den Sprung ins kalte Wasser
er am Konservatorium Komposition und
nem Geld-Job nachgehen musst, bleibt dir
wagte, hat sich Vincent Gillioz das ent-
Orchestrierung studierte. Er nutzte die
schlicht keine Zeit und Energie mehr um
sprechende Rüstzeug angeeignet. Zuerst
Zeit in der wohlhabenden Stadt Calvins
das zu machen, was du eigentlich willst:
begann er am renommierten Berklee Col-
auch, um Geld zu sparen. Sein Tipp an
eine Karriere aufzubauen.»
lege of Music in Boston Gitarre zu studie-
junge Komponisten, die von Hollywood
ren. Bald merkte er, dass er sich nicht nur
träumen, ist denn auch, mit Erspartem
Networking Tag und Nacht
auf die Interpretation von Musik konzen-
anzureisen – viel Erspartem. Denn dass in
Als «Hollywood-Neuling» nahm Vincent
trieren wollte. Er wollte Neues schaffen.
Hollywood niemand auf einen wartet, ist
Gillioz an den Aktivitäten des Verbandes
Bereits in seiner Genfer Metal-Zeit hatte
bekannt. Ungefähr fünf Jahre brauche es,
der Filmkomponisten teil, um Kontakte zu
er die Stücke für die Bands komponiert.
um in Hollywood richtig Fuss zu fassen.
knüpfen. Erstaunt stellte er fest, dass es
In Berklee ermutigte man ihn, es mit der
Sich vor Ort mit kleinen Jobs über Wasser
möglich ist, seine Idole kennen zu lernen
SUISA
2/05
und vor allem, dass sie zugänglich sind.
An einer solchen Veranstaltung traf er
den bekannten Filmkomponisten Christopher Young, der sich von Gilloz’ Talent
überzeugte und ihm sein erstes professionelles Demo finanzierte. Von dieser
Grosszügigkeit war Gillioz vollkommen
Orchestrierung einiger bekannter Filme.
Die Jury: Beat Hirt (Mesch & Ugge), Yvonne Söhner (SF DRS), Marco Blaser (Jury-Präsident),
Marco Zappa (Komponist und Mitglied des SUISA-Vorstands), Bernard Falciola (Autor und
Mitglied des SUISA-Stiftungsrats)
Doch Talent und Können allein reichen in
linke Seite: Marco Blaser, Vincent Gillioz, Marco Solari (Präsident des Filmfestivals Locarno)
überrascht. Young übertrug ihm auch die
diesem Business nicht aus. Vincent Gillioz
weiss um die zentrale Rolle des Marketings. Die Hälfte seiner Zeit telefoniert
Gelegenheit wahr, den Soundtrack zu ei-
List». Die Jury begründete die Wahl damit:
er und «verkauft» sich und seine Musik.
nem Film zu liefern. Schliesslich weiss
«In diesem Film wird die Musik hervorra-
Während der restlichen Zeit komponiert
niemand, wer der nächste Spielberg sein
gend eingesetzt, so dass sie nicht nur der
er. Auch heute, vier Jahre, 25 Spielfilme
wird. Die Zusammenarbeit mit Regie-
Untermalung dient, sondern ein wesent-
und rund 50 Kurzfilme später verbringt
Neulingen hat auch seine Vorteile: «Als
licher Bestandteil des ganzen Filmwerks
er Stunden am Telefon. «Das Networking
Komponist hat man bei Erstlingsfilmen
wird. Vincent Gillioz passt seine Kompo-
ist alles. Hollywood ist wie ein Dorf. Man
freie Hand, denn man ist erfahrener als
sitionsweise ganz den Anforderungen des
arbeitet mit denen, die man kennt oder
der Regisseur. Der Einfluss auf die Gestal-
Filmes an. Mit viel Mut und sehr gekonnt
die einem von jemandem empfohlen wer-
tung des Films ist grösser. Je höher die
wagt er sich in unterschiedliche Stilrich-
den.» Ein Regisseur erhält pro Film rund
Budgets, desto mehr wird Musik aus der
tungen vor und belegt, dass er in der Lage
500 Demotapes. Um eine erste Auswahl
Konserve verlangt. Denn man glaubt auf-
ist, eine grosse musikalische Bandbreite
zu treffen, ist er auf zusätzliche Auswahl-
grund von Umfragen zu wissen, was beim
abzudecken. Kurz: Sein Schaffen zeugt
kriterien angewiesen. Wenn am Schluss
Publikum ankommen wird.»
von grosser Inspiration und Kreativität.»
noch zehn Komponisten übrig bleiben, die
Er scheut auch vor keinem Genre zurück.
alle das Handwerk bestens beherrschen,
Seine Filmographie weist viele Horror-
Rückkehr in die Schweiz?
setzt Gillioz nicht mehr auf sein Können.
filme auf. Viele Regisseure beginnen in
«Man muss dahin gehen, wo der Markt
Er weiss, dass Filmemachen Teamarbeit
Amerika ihre Karriere in diesem Genre,
am grössten ist. In Hollywood werden
ist und dass das Zwischenmenschliche oft
da sich diese Filme am sichersten re-
– neben Bollywood – am meisten Filme
entscheidend ist. Im Interview versucht
finanzieren. Angst davor, dass man ihn
produziert.» Momentan kann er sich da-
er, gemeinsame Interessen mit dem Re-
als «Horrofilm-Komponist» etikettiert,
her nicht vorstellen, an einem andern Ort
gisseur zu finden. «Ein Regisseur wählt
hat er nicht. «Verpassen die Leute einem
zu arbeiten. An Hollywood schätzt er die
eher einen Komponisten, bei dem er spürt,
eine Etikette, heisst das ja, dass man für
Dynamik, die hohe Dichte an Filmbegeis-
dass sich die Zusammenarbeit einfach ge-
etwas bekannt ist, dass man arbeitet.» Im
terten, der Glaube daran, dass der nächste
stalten wird, weil man sich versteht.»
Gegenteil, Gillioz ist überzeugt, dass man
Film der grosse Durchbruch sein wird.
sich auf etwas fokussieren soll, um Fuss
Kurz, der unerschöpfl iche Optimismus.
Jede Chance nutzen
zu fassen. «Wenn man Qualität will, geht
Und natürlich die Tatsache, dass die Mu-
Nach eineinhalb Jahren begann Gillioz
man eher zum Spezialisten als zum Gene-
sik ein wichtiger Faktor in der Musikin-
von der Musik zu leben, mit ups and
ralisten. Und es gibt immer die Möglich-
dustrie darstellt.
downs natürlich. Wie schafft man das?
keit, sein Image zu ändern. Die unabhän-
In Locarno nutzte er am Schluss der Preis-
«Man muss bereit sein, alles zu akzep-
gige Filmproduktion in Amerika ist gross.
verleihung die Gelegenheit und teilte dem
tieren, kein Projekt abzulehnen. Es gilt,
Wenn man bereit ist, für wenig zu arbei-
zahlreich im Kino La Sala erschienenen
sich anzupassen und auch unter schwie-
ten, so erhält man genügend Möglichkei-
(Fach-)Publikum schmunzelnd mit, dass
rigen Konditionen zu arbeiten. In Holly-
ten, in andern Genres mitzuwirken und
er selbstverständlich auch gerne für
wood zählen nur Angebot und Nachfrage,
sich längerfristig neu zu orientieren.»
Schweizer Filme arbeiten würde. Eines
d.h. man kann nicht verlangen, was man
hat Vincent Gillioz in Hollywood verin-
denkt, dass man verdient, sondern nur
Vielseitiges Schaffen
das, was der Marktwert sagt.» Sich die
Einseitig ist Gillioz Schaffen jedoch nicht.
Filme und Aufträge auswählen, das kann
Den Filmmusik-Preis der SUISA-Stiftung
Gillioz bis heute nicht. Er nimmt jede
erhielt er für das Drama «God’s Waiting
nerlicht: Carpe diem!
19
SUISA
2/05
M it t eilung des Stif t ungsr ats
Claude Delley
I
n der Ausgabe 1/2005 des SUISA-INFO berichteten wir, dass Erika Hug, Vize-Präsidentin der
Stiftung, das Präsidium ad interim bis September 2005 übernimmt. An der letzten Stiftungsrats-
sitzung hat sich Frau Hug bereit erklärt, diese Aufgabe für ein ganzes Jahr wahrzunehmen.
W ir gr a t ulier en
unser en M it gliedern
zum 80. Geburtstag
Alain Burnand
zum 90. Geburtstag
Max Boehme
Luigia Elsener
Joseph Brahier
César Keiser
Vittorio Castelnuovo
Heinrich Kollegger
Pernette Dunant
Hans Lindenmann
Andor Kovach
James Loomis
Frances Liengme
James Parramore
Martin Wendel
Otto Wick
zum 95. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
Theophil Hug
Paul Lavanchy
Ueli Zimmermann
Martin Beeler
Cataldo D’Addario
zum 100. Geburtstag
Benedikt Majoleth
Sales Huber
Hans Lanicca
Gerhard Layer
Walter Roderer
Fritz Tschannen
Hans Wewerka
Emil Würmli
W icht ig e Termine
22.–26.1.2006
MIDEM, Cannes
29.3.–1.4.2006
Musikmesse Frankfurt
19.–20.5.2006
17.6.2006
20
Musiksymposium, Fürigen
Generalversammlung SUISA, Bern
SUISA
2/05
Ausschr eibungen
Werkaufträge des IRCAM
D
Kompositionswettbewerb für
Kammeroper «Orpheus 2005/2006»
as IRCAM und das Ensemble intercontemporain schreiben
dung im Bereich neue Technologien in der Musik aus. Zwei unter-
Z
schiedliche Gremien treffen die Auswahl: eines für die pädago-
Kammeropern «Orpheus 2005/2006» aus. Zur Teilnahme sind
gische Tätigkeit des IRCAM und eines für die Werkaufträge des
Komponisten jeglicher Nationalität eingeladen, die am 31. De-
Ensemble intercontemporain. Unter den hunderten in den Vorjah-
zember 2005 unter 40 Jahre alt sind. Die eingereichten Werke
ren erhaltenen Dossiers hat die Jury bislang rund 25 Komponis-
dürfen weder veröffentlicht noch uraufgeführt worden sein. Die
ten ausgewählt, die dank dieser Ausschreibung eine neue Etappe
Libretti können in Italienisch, Deutsch, Englisch, Französisch
in ihrem künstlerischen Werdegang beschritten. Für viele unter
oder Spanisch verfasst sein. Die Werke sollen maximal für vier
ihnen eröffneten sich neue musikalische Perspektiven und der
Stimmen (Kammerchor bis zu 12 Stimmen) und 15 Musiker kon-
Zugang zu internationaler Anerkennung. Seit 2002 organisieren
zipiert sein und im Zeitrahmen von 45 bis 60 Minuten liegen. Die
das Ensemble intercontemporain und das IRCAM jährlich unter
Oper wird bei Rai Trade veröffentlicht und im Teatro Caio Melisso
dem Titel «Tremplin» eine Konzertreihe, die jungen Komponisten
in Spoleto uraufgeführt. Zudem erhält der Komponist Preisgelder
gewidmet ist, die vom Auswahlgremium entdeckt wurden. Diese
in Höhe von 11 000 Euro. Einsendeschluss ist der 31. Dezember
Konzerte beinhalten einerseits die Werke der für die Komposi-
2005. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro pro eingesandtes
tionsaufträge berücksichtigen Komponisten aber auch Werke
Werk. Die Teilnahmebedingungen sind erhältlich bei:
alle zwei Jahre Kompositionsaufträge sowie eine Ausbil-
um 7. Mal richtet das Teatro Lirico Sperimentale di Spoleto
«Adriano Belli» den internationalen Wettbewerb für Neue
von Komponisten, denen keine Aufträge zugesprochen worden
sind. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2005. Weitere In-
Segreteria del Teatro Lirico Sperimentale di Spoleto «A. Belli»
formationen erteilt:
Piazza G. Bovio n. 1, I-06049 Spoleto (PG)
Tel.: +39 743 221645, Fax: +39 743 222930
IRCAM, Comité de lecture
E-Mail: [email protected], www.tls-belli.it
1, place Igor Stravinsky, F-75004 Paris
www.ircam.fr
The First Tokyo Kosei Wind Orchestra Composition Competition
Internationaler Preis
«Frederic Mompou»
D
Z
um 100. Geburtstag des Gründers des Kosei Wind Orchestra
wird ein neuer Kompositionswettbewerb für Blasorchester
ie Joventuts musicals de Barcelona schreiben einen Kom-
ins Leben gerufen, der künftig alle drei Jahre stattfinden soll.
positionswettbewerb für Sextett (Piano, Flöte, Oboe, Kla-
Ausgeschrieben wird ein Werk von einer Dauer von 8 bis 15 Mi-
rinette, Geige und Cello) aus. Stil und Kompositionsmethode
nuten, das noch nicht veröffentlicht oder uraufgeführt wurde.
sind offen. Dem Sieger des Frederic-Mompou-Preises winken
Das Werk darf ausschliesslich von einem Komponisten geschrie-
ein Preisgeld von 5000 Euro, die Veröffentlichung der Partitur
ben sein. Die Teilnahmegebühr beträgt 100 Euro oder 100 US
sowie die Uraufführung des Werks. Teilnahmeberechtigt sind
Dollar. Einsendeschluss ist der 20. April 2006. Die ausführli-
Komponisten jeder Nationalität, die am 31. Dezember 2005 unter
chen Teilnahmebedingungen sind erhältlich bei:
35 Jahre alt sind. Die eingereichten Kompositionen dürfen weder aufgeführt noch veröffentlicht sein und sollten zwischen 12
Secretariat of the Organizing Committee,
und 20 Minuten lang sein. Einsendeschluss ist der 31. Oktober
TOKWO Composition Competition
2005 (Datum des Poststempels). Die Anmeldeunterlagen sind zu
4th Flr., Fumon Hall, 2-6-1, Wada, Suginami-ku,
beziehen bei:
Tokyo 166-8537 Japan
Fax : +81 3 5341 1255
Joventuts Musicals de Barcelona
E-Mail: [email protected], www.tkwo.jp
c/Pau Claris, 139, 4t 1a, E-08009 Barcelona
www.jmbarcelona.com
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SUISA
2/05
In M emoriam
Verstorbene Mitglieder
und Auftraggeber
bis 31. 7. 2005
Robert Mermoud (1912 – 2005)
I
m Februar hat uns der Komponist und Chorleiter Robert
Mermoud verlassen. 1912 wurde er in eine Waadtländer
Bauernfamilie in Eclagnens geboren, wo er bis zu seinem Tod
wohnhaft war. Nach seinem Lehrerdiplom erwarb er zunächst
das Gesangsdiplom und dann das Diplom als Orchesterleiter.
Ferdi AFFLERBACH, Binningen
Danach bildete er sich im Dirigieren bei Hans Haug und Félix
Roger BARILIER
Weingartner weiter und studierte Komposition bei Bernard Rei-
Philippe BAYS, Genf
chel und Walter Geiser. Mermoud war als Musiklehrer in unter-
Hans BLATTMANN, Baar
schiedlichen Schulen tätig und präsidierte die Herausgabe der
Francy BOLAND, Genève
Liedersammlung «Chanson Vole» für die Waadtländer Schulen.
Marianne BONZON-BRACHETTA
Während seiner ganzen Karriere leitete Mermoud zahlreiche
Fredy BÜHRLEN, Dübendorf
Chöre, u. a. den «Chœur du Collège de Montreux», den Chor von
Athanase CALATHOPOULOS, I-Salsomaggiore
Chailly-sur-Clarens oder das Vokalensemble «Ars Laeta», das er
Josef DERNIER, Zürich
selber gegründet hatte. Er war ebenfalls der Gründer des Chors
Peter Marc DÜBENDORFER, Zürich
des «Théâtre du Jorat», wo er rund 300 Aufführungen dirigierte.
Carlo FRANCINI, Castro
Sein Name bleibt verbunden mit den Uraufführungen von «Buis-
Charly FRITZSCHE sen., Zürich
son ardent» und «l’Ecclesia» von Heinrich Sutermeister, «Gloria
Claus GANTER, Pratteln
in excelsis» von Bernard Reichel, «Requiem» von Frank Martin
Riccardo GARZONI, Lamone
und «Deuxième symphonie» von Raffaele d’Alessandro. Robert
Pierre-Michel HAUSSMANN, Zürich
Mermoud präsidierte die Musikkommission der Société cantonale
David HOENIGSBERG, Gretzenbach
des chanteurs vaudois und war Mitglied der Musikkommission
Robert JUEN, Basel
der Schweizerischen Chorvereinigung. Das Werk von Robert
Roland KAPPELER, Winterthur
Mermoud umfasst rund 60 Titel, wobei sein Schaffen für die
Fredy KOHLER, Chur
Chorliteratur speziell umfassend ist. Mit dem Tod von Robert
Heinrich KUHN, Oberägeri
Mermoud hat sich eine Seite im Westschweizer Kulturleben ge-
Kurt E. MAURER, Embrach
wendet. Dank seinem reichhaltigen Chorwerk wird er jedoch in
Robert MERMOUD, Eclagnens
unserer Erinnerung bleiben.
Willy MÜLLER, Eich
Claude Delley
Fredy OBRIST, Zürich
Gerhard PUTTKAMMER, Zürich
Hans-Jörg REGLI, Kriens
Reinhard Walter Frey (1936 – 2005)
Jean Gustave ROCHAT, Lausanne
Alexandre STEIN, Zürich
Thomas SCHWEIZER, Genf
A
m 8. April ist Reinhard Frey überraschend aufgrund eines Herzversagens verstorben. Reini Frey, wie er von allen
genannt wurde, war seit 1978 als Verlagsvertreter Mitglied in
der Verteilungskommission der SUISA und war seit 1997 deren
Vizepräsident. Mit seiner profunden Kenntnis des Musikgeschäfts
und mit seiner ausgeglichenen Art hat er die Arbeit der Kommission wesentlich mitgeprägt. Reini Frey war ein grosser Klassikspezialist und vor allem auch -liebhaber. Seine Liebe zur Musik
setzte er auch berufl ich um: Zuletzt war er von 1987 bis zu seiner Frühpensionierung im Jahre 1999 bei K-tel (Switzerland) als
A & R-Manager Klassik tätig, wo er sein hoch geschätztes Fachwissen mit viel Kompetenz einbrachte. Reini Frey wird uns als
integre Persönlichkeit, die stets regen Anteil an den Interessen
der Urheber und Verleger nahm, in Erinnerung bleiben.
Alfred Meyer
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SUISA
2/05
Fr agen an die SU ISA
Rudi Margreiter
R
(1954 – 2005)
udi Margreiter hat die Welt am 27. April freiwillig ver-
In dieser Rubrik beantworten wir grundsätzliche Fra-
lassen. Sein Tod hat die Musikwelt und die unzähligen
gen zum Urheberrecht und dessen Wahrnehmung,
Fans tief bewegt. Margreiter wurde am 20. März 1954 in Nie-
die auch für eine breite Leserschicht von Interesse
derau, Tirol, geboren. Schon als Tiroler Knirps hatte Rudi die
sind. Fragen richten Sie bitte an die INFO-Redaktion:
Musik im Blut. Erste Erfolge feierte Margreiter als Sänger
[email protected].
und Leiter des Original Alpenland-Quintetts. 1987 heiratete er Verena Bieri. Ein Jahr später gründete Rudi mit seiner
Frau das Duo Vreni & Rudi, das zum bekanntesten Schwei-
Gilt die Zitierfreiheit auch in der Musik?
zer Volksmusikduo wurde. Das sympathische Paar arbeitete
Poto Wegener
konsequent an seinem professionellen Auftritt und wurde
Galas. Und dies immer häufiger dank seiner Spontaneität
A
und seinem Witz auch als gefragtes Moderatorenpaar. 1991
«Veröffentlichte Werke dürfen zitiert werden, wenn das Zitat
erhielt das Schlagerduo den «Prix Walo». Über Jahre hin-
zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung
weg haben Vreni und Rudi Margreiter den «Grand Prix der
dient und der Umfang des Zitats durch diesen Zweck ge-
Volksmusik» massgeblich mitgeprägt. Mit dem stimmungs-
rechtfertigt ist. Das Zitat als solches und die Quelle müssen
vollen Titel «Ein Festival der guten Laune» gewannen Vreni
bezeichnet werden. Wird in der Quelle auf die Urheberschaft
und Rudi 1995 in Interlaken zum dritten Mal die Schweizer
hingewiesen, so ist diese ebenfalls anzugeben.»
Ausscheidung. Und nach vielen Spitzenplatzierungen im in-
Obwohl die Zitierfreiheit in erster Linie im Zusammenhang
ternationalen Finale konnten die beiden 1995 in Wien auch
mit Sprachwerken betrachtet werden muss, ist sie nicht auf
den begehrten «Grand Prix»-Kristall für die Komposition
diese beschränkt. Auch musikalische Werke, vor allem aber
des Siegertitels «Nimm dir wieder einmal Zeit» (Interpretin:
Werkteile (Melodien, «Licks») können zitiert werden. Zu un-
Géraldine Olivier) entgegennehmen. 1998 stellte Rudi
terscheiden ist hierbei zwischen dem eigentlichen Zitat aus
Margreiter als Produzent mit dem Lied «Das Feuer der
einem Musikwerk und der Verwendung eines Werkteils aus
Sehnsucht» (Interpretin: Francine Jordi) einmal mehr den
einem vorbestehenden Werk. Ersteres ist aufgrund der Re-
Siegertitel. Mit seiner Musik wird Rudi Margreiter in unse-
gelung von Art. 25 URG erlaubt, während die Neuschöpfung
ren Herzen weiterleben.
unter Verwendung einer Sequenz aus einem anderen Werk
Roy Oppenheim
eine Bearbeitung darstellen kann. Die Abgrenzung zwischen
ein sicherer Garant für Hochstimmung in Festzelten und
rt. 25 des Urheberrechtsgesetzes (URG) sieht als
Schranke des Urheberrechts die Freiheit des Zitats vor.
dem erlaubten Zitat und der genehmigungspflichtigen Bearbeitung ist heikel. Ein erlaubtes Zitat ist beispielsweise, wenn
die Beatles im Song «All You Need Is Love» als Anspielung
auf Frankreich und die Franzosen, als «Erfi nder» der Liebe,
die «Marseillaise» zitieren oder wenn Art Tatum In seiner
Improvisation «Flying Home» Teile aus «Rhapsody In Blue»
als Ehrerbietung an Gershwin anführt.
Einen Ansatz zur Unterscheidung liefern die gesetzlichen Erfordernisse von Art. 25 URG, die verlangen, dass «das Zitat
als solches und die Quelle bezeichnet werden» und dass es
«zur Erläuterung, als Hinweis oder zur Veranschaulichung
dient». Problematisch zu beurteilen ist vor allem die zweitgenannte Voraussetzung. Ist davon auszugehen, dass die
Verwendung einer Werksequenz primär die Bekanntheit des
benutzten Werkausschnitts ausnutzen will, also aus wirtschaftlichen und nicht aus künstlerischen Motiven erfolgt,
so dürfte dieses Trittbrettfahren die gesetzlichen Erfordernisse nicht erfüllen und somit nicht unter die Zitierfreiheit
fallen.
23
SUISA
2/05
Mitgliederecke
«Mein wertvollster Mitarbeiter war Nino Rota», antwortete Federico Fellini jeweils ohne zu zögern. Trotzdem ist es für Filmmusikkomponisten in den letzten Jahren immer schwieriger gewor-
Swiss Television Advertising
Composers (STAC)
den, ihr Metier unter fachgerechten Bedingungen auszuüben.
Alex Kirschner, Präsident
Dritter für die technischen Schwierigkeiten, immer kleiner wer-
Fehlender Miteinbezug zu Beginn eines Projektes, Unkenntnis
dende Musikbudgets, Druck und häufig Erpressung in Bezug auf
die Rechte, immer unrealistischere Fristen sind nur einige Erschwernisse, die zur Verschlechterung der Musikqualität beitragen. Platz bleibt nur noch für vorschnelle, wenig ausgearbeitete
Lösungen. Die fehlende musikalische Ausbildung in den Filmschulen, das geringe Interesse der Medien für den Berufsstand
A
m 3. Juni 2005 wurde in der Advokatur Hauser & Hauser
sowie das fehlende Vertretensein bei Institutionen führen oft zur
der Verband der Fernsehwerbemusik-Komponisten «STAC»
Isolierung der Filmkomponisten. Dabei sind die Ideen, die Kom-
gegründet. Er dient Komponisten, die für den Schweizer TV-Wer-
petenzen und das Talent vorhanden!
bemusikmarkt tätig sind, mit Hilfeleistungen und Beistand. An-
«Es scheint mir wesentlich, dass die Filmmusik endlich aner-
lass dazu waren Änderungen des Tarifsystems der SUISA, wel-
kannt wird», forderte bereits Ennio Morricone. Darum ist es un-
che gewisse Änderungen des Verteilungsreglements nach sich
umgänglich, dass die Filmmusik und die Musik im audiovisuel-
zogen, gegen welche die Gründer von STAC opponierten und die
len Bereich im Generellen mehr Beachtung und Wertschätzung
gegenwärtig Gegenstand von Verwaltungsverfahren sind. Der
erfährt. In diesem Sinne wurde der Verband der Filmmusikkom-
Verein STAC soll aber nicht nur dieses Problem lösen helfen, son-
ponisten, die Union of Film Music Composers UFMC/Switzerland
dern auch den betroffenen Komponisten im Umgang mit Behör-
gegründet.
den, anderen Marktteilnehmern und Verwertungsgesellschaften
beistehen sowie Musterverträge und Berechnungsvorschläge
Die UFMC hat sich zum Ziel gesetzt:
zur Verfügung stellen. STAC selbst ist keine Verwertungsgesell-
• den Beruf des Filmkomponisten aufzuwerten und zu fördern
schaft. Der Vorstand besteht aus Billi Wirz, Daniel Fäsch, Mi-
sowie die Interessen der Mitglieder zu vertreten (der Ver-
chael Ricard, Leos Gerteis sowie Alex Kirschner. Interessenten
band schliesst Werbemusik aus);
wenden sich bitte an www.stac.tv.
• den Mitgliedern bei administrativen, juristischen und professionellen Anliegen behilflich zu sein;
• den Austausch zwischen den Mitgliedern sowie zwischen
Union of Film Music Composers
(UFMC) Switzerland
den Mitgliedern und Dritten (z.B. den Verwertungsgesell-
Stéphane Kirscher, Präsident
ponisten an nationalen Festivals und Anlässen zu verstär-
schaften) zu fördern sowie die Präsenz von Filmmusikkomken;
• in Bezug auf die Lehrpläne an Berufsschulen aktiv zu werden;
• mit nationalen Institutionen aus den Bereichen Kultur, Fernsehen und Kino zusammenzuarbeiten;
• eine finanzielle Förderung von Filmmusikkompositionen zu
entwickeln;
• die Filmmusikkomponisten auf internationaler Ebene zu vereinigen, indem die UFMC/Switzerland sich an der Initiative
für eine Fédération Européenne de la Musique de Film
beteiligt.
E
inige Takte aus dem Soundtrack von «Once Upon a Time in
the West» oder «In the Mood for Love» genügen, um die At-
Alle Filmmusikkomponisten, die in der Schweiz tätig oder
mosphäre des entsprechenden Filmes hervorzurufen. Was Worte
SUISA-Mitglied sind, sind eingeladen dem Beispiel Michel
oder Bilder nicht ausdrücken können, vermittelt die Musik dank
Legrands zu folgen und Mitglied der UFMC zu werden. Die
ihrer unglaublichen Fähigkeit, Gefühle zu erzeugen. Die Musik
Zulassungsbestimmungen sind unter www.ufmc.ch aufgeführt.
ist für die Identität und den Charakter eines Filmes lebenswichtig.
Union of Film Music Composers UFMC / Switzerland
Av. Ruchonnet 2, CH -1003 Lausanne , E-Mail: [email protected]
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