MENU Pflichtenheft Revision 97 Verteiler: 1 1 1 10 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 10 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 46 Dr. P. Lampert J. Schäublin A. Cantieni M. Bänninger K.H. Becker B. Briotti F. Ochsner M. Pauli W. Spörri V. Bonert F. Müller P. Morandi M. Casellini U. Suckow R. Herrmann J.-M. Chuard Prof. Dr. H.R. Schalcher R. Stulz Dr. D. Aiulfi W. Kläusli S. Menz W. Kreuter G. Kükenbrink S. Rusconi W. Kälin B. Braune Dr. H. Gugerli UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS Zürich UBS-Zürich UBS Zürich UBS Lugano UBS-Lugano UBS-Lugano UBS Lugano UBS Lugano Enerconom AG pom+ Intep AG Sorane SA Karl Steiner GU AG S/A/R Architekten AG Amstein + Walthert AG SEC Ing. Rusconi Kälin/Neoterma Bauphysiker Intep AG LIEG LIBA LIBA LIGE LIGE LIHA LIHA LIHA EDBE CUPT RELE LOGI DLZ3 LOMS LOLI Hochfeldstrasse 32, PF Technoparkstrasse 1 Lindenstrasse 38/PF Rte. du Châtelard Hagenholzstrasse 60 Hardturmstrasse 175 Leutschenbachstrasse 45 Zürcherstrasse 46 Via Ceresio 15 Hirzengasse 9 Hausacherstrasse 42 Lindenstrasse 38/PF Auszüge mit Hinweise auf die Referenzquelle sind erlaubt. 3000 Bern 9 8005 Zürich 8034 Zürich 1018 Lausanne 8050 Zürich 8021 Zürich 8050 Zürich 8401 Winterthur 6977 Ruvigliana 6430 Schwyz 8122 Binz 8034 Zürich UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO INHALTSVERZEICHNIS Seite I Seite 0 REVISION 97 ................................................................................................................................................................ 1 1 PRÄAMBEL.................................................................................................................................................................. 2 1.1 ENERGIE-MUSTERHAUS DER UBS ................................................................................................................................ 2 1.2 LEITGEDANKEN ZUM PFLICHTENHEFT ........................................................................................................................... 2 1.3 GRUNDSÄTZE FÜR DAS PILOTPROJEKT .......................................................................................................................... 3 2 ABSICHT DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT......................................................................... 4 2.1 PROJEKTGRUNDLAGEN .................................................................................................................................................. 4 2.2 PRIORITÄTEN DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT ......................................................................................... 4 2.3 QS-SCHWERPUNKTE UBS............................................................................................................................................. 5 2.4 INBETRIEBNAHME, ABNAHME UND OPTIMIERUNG DES BETRIEBES ............................................................................... 5 3 ALLGEMEIN GÜLTIGE VORGABEN..................................................................................................................... 6 3.1 INTEGRALE PLANUNG ................................................................................................................................................... 6 3.2 VORGABEN DER UBS.................................................................................................................................................... 6 3.3 ENERGIEKONZEPT, MESSKONZEPT, ANLAGENDOKUMENTATION .................................................................................. 6 3.4 KOSTENVORANSCHLAG ................................................................................................................................................. 7 3.5 TERMINPLANUNG .......................................................................................................................................................... 7 3.6 QUALITÄTSSICHERUNG ................................................................................................................................................. 7 3.7 EINBEZUG DES ÖKOLOGIEBEREICHES ............................................................................................................................ 7 3.8 ENERGIE- UND ÖKOBILANZEN....................................................................................................................................... 8 3.9 INBETRIEBNAHME, ABNAHME....................................................................................................................................... 8 3.10 NACHWEIS / OPTIMIERUNG ......................................................................................................................................... 8 3.11 MANNO A + E............................................................................................................................................................. 9 4 PFLICHTENHEFT ARCHITEKTUR...................................................................................................................... 10 4.1 ARCHITEKTUR ............................................................................................................................................................. 10 4.2 VERKEHRSKONZEPT .................................................................................................................................................... 11 4.3 BAUKONSTRUKTION .................................................................................................................................................... 12 4.4 GLAS- UND VERGLASTE BAUTEILE .............................................................................................................................. 13 4.5 BAUPHYSIK ................................................................................................................................................................. 13 5 PFLICHTENHEFT HAUSTECHNIK ...................................................................................................................... 15 5.1 ENERGIEBILANZ, ENERGIEKENNZAHL ......................................................................................................................... 15 5.2 EDV ........................................................................................................................................................................... 15 5.3 CULINARIUM ............................................................................................................................................................... 16 5.4 LISTE DER ELEKTROVERBRAUCHER / STRATEGISCHE KENNZAHLEN ........................................................................... 17 5.5 ARBEITSPLATZ SUGLIO................................................................................................................................................ 17 5.6 TAGESLICHT UND KÜNSTLICHE BELEUCHTUNG ........................................................................................................... 18 5.7 LÜFTUNGS- UND KÜHLANLAGEN ................................................................................................................................ 19 5.7.1 Raumheizung ...................................................................................................................................................... 19 5.7.2 Lufterneuerung ................................................................................................................................................... 20 5.7.3 Anpassen der Raumluftbedingungen .................................................................................................................. 21 5.7.4 Sparsamer Energieverbrauch ............................................................................................................................. 21 5.8 KÄLTEANLAGE ............................................................................................................................................................ 22 5.9 HEIZUNGSANLAGE ...................................................................................................................................................... 23 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite II 5.10 SANITÄRANLAGE ....................................................................................................................................................... 25 5.11 ELEKTROINSTALLATION (STARKSTROM) ................................................................................................................... 25 5.12 PHOTOVOLTAIK ......................................................................................................................................................... 27 5.13 GEBÄUDEAUTOMATION ............................................................................................................................................. 27 5.14 UNTERHALT UND REINIGUNG .................................................................................................................................... 27 5.15 BETRIEBSORGANISATION ........................................................................................................................................... 28 5.16 SICHERHEITSKONZEPT ............................................................................................................................................... 28 6 PFLICHTENHEFT FÜR DEN ÖKOLOGIEBEREICH ......................................................................................... 29 6.1 ÖKOLOGIE ................................................................................................................................................................... 29 6.2 GRAUE ENERGIE / ÖKOBILANZ .................................................................................................................................... 29 6.3 MATERIALÖKOLOGIE ................................................................................................................................................... 29 6.4 WASSERTECHNIK ........................................................................................................................................................ 31 6.5 PFLANZEN, UMGEBUNG .............................................................................................................................................. 31 6.6 BÜROÖKOLOGIE .......................................................................................................................................................... 32 7 PILOT- UND DEMONSTRATIONSELEMENTE .................................................................................................. 33 Beilage 1 Beilage 2 Beilage 3 Beilage 4 Beilage 5 Beilage 6 Beilage 7 Beilage 8 Beilage 9 Beilage 10 Beilage 11 Beilage 12 Beilage 13 Beilage 14 Bauen und Sparen mit LIEG .............................................................................................. 34 Projektdokumentation SUGLIO........................................................................................ 38 Grobzeitplan Projekt SUGLIO........................................................................................... 39 Projektorganisation und Adressliste SUGLIO ................................................................ 40 Anforderungen an die Raumluftbedingungen ............................................................... 46 Jahresenergiefluss und Energiekennzahl......................................................................... 47 Strategische Kennzahlen UBS - Gerätelasten .................................................................. 48 Tageslicht und künstliche Beleuchtung ........................................................................... 49 Wasserbilanz SUGLIO ........................................................................................................ 50 Bilanz Graue Energie .......................................................................................................... 51 Rekapitulation quantitative Vorgaben ............................................................................. 52 Fassaden und Schnitte ........................................................................................................ 55 Grundrisse mit Klimazonen............................................................................................... 63 Grundrisse mit Layout........................................................................................................ 70 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 0 Seite 1 REVISION 97 Zielsetzung und Darstellung der Revision 97 Folgendes Ziel ist mit der Revision 97 des Pflichtenheftes gesetzt worden: • Ergänzen durch neue Erkenntnisse • Einbezug vom Stand der Arbeit Alle Änderungen im Text sind nachfolgend kursiv markiert. Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in der Revision 97 Abschnitt allg. 3.2 3.10 4.1 4.2 5.1 5.2 5.3 5.6 b) 5.7.2 b) 5.7.3 a) 5.8 a) + 5.9 e) 5.12 Beilage 2 Beilage 4 Beilage 6 Beilage 7 Beilage 11 Beilage 12 Beilage 13 Beilage 14 Änderungen gegenüber der Revision 97 Redaktionelle Korrekturen (z.B. SBG ---> UBS) Raumbuch, Ausgabe 19.9.96 Liste Elektroverbraucher, Revision 97 Nachweis, Kapitel gemäss Beschluss PA Flächenbau an Raumbuch angepasst Nutzungsbedarf für Büroflächen revidiert Personalparkplätze extern, Anzahl angepasst Energiekennzahl aufgrund revidierter Liste Elektroverbraucher angepasst EDV-Räume: neu 28 °C Flächen Culi gemäss Raumbuch angepasst Licht per Zone schalten Präzisierung, wann aktiv befeuchtet werden darf (Anpassung an Entscheid PA) Präzisierung Grundsatz für den Ausgleich der Kältelasten Angleich geregelter Bereich der Pumpen an übliche Technik Fläche und Ertrag Photovoltaikanlage Liste Projektdokumente Projektorganisation und Adressenliste Energieflussdiagramm an Revision Liste Elektrogeräte angepasst Strategische Kennzahlen Energie, Grenzwerte angepasst Rekapitulation Fassaden und Schnitte Grundrisspläne neu mit Klimazonen Grundrisspläne mit Layout QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Bemerkung Anpassung Neudefinition Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Anpassung Aktualisiert Aktualisiert Anpassung Anpassung Aktualisiert neu neu neu Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 1 PRÄAMBEL 1.1 Energie-Musterhaus der UBS Seite 2 Die Schweizerische Bankgesellschaft beabsichtigt mit dem Pilotprojekt Suglio einen Gebäudekomplex nach dem Motto "Wir bauen heute, was andere als Zukunft bezeichnen", zu erstellen. Mit diesem Pilotprojekt wird ein Energie-Musterhaus entstehen, in welchem ein möglichst niedriger Gesamtenergiebedarf angestrebt wird, um dabei wertvolle Erkenntnisse für zukünftige UBSBauten gewinnen zu können. Es sollen die Gedanken umgesetzt werden, die im Energieleitbild der Schweizerischen Bankgesellschaft formuliert sind. Das vorliegende Pflichtenheft legt alle Vorgaben fest, welche die Schweizerische Bankgesellschaft dem Planungsteam dazu bindend vorgibt. Sowohl die Projektorganisation, wie auch das Vorgehenskonzept sind bewusst unkonventionell gewählt worden. Es steht fest, dass diese anspruchsvolle Aufgabe nur nach den Grundsätzen der integralen Planung gelöst werden kann. Das Pflichtenheft soll in der Regel alle 12 Monate mit den neusten Erkenntnissen ergänzt und mit dem Baufortschritt verglichen werden. 1.2 Leitgedanken zum Pflichtenheft Das Pflichtenheft für das Pilotprojekt Suglio basiert auf der Vorgabe, dass das Gebäude unter Wahrung der wirtschaftlichen Aspekte möglichst wenig Energieressourcen beanspruchen und die Umwelt möglichst wenig belasten soll. Weiter stehen ebenfalls die Aspekte Qualität am Arbeitsplatz, höchstmögliche Flexibilität in der Nutzung und Umnutzung des Gebäudes sowie eine qualitativ hochstehende Architektur im Vordergrund. Die Erkenntnisse für den Arbeitsplatz Suglio sind in einem separaten Pflichtenheft festgehalten. Für das nachfolgende Pflichtenheft sind folgende grundlegende Gedanken ausschlaggebend gewesen: a) Gesamtenergieverbrauch Der zukünftige Energieverbrauch und die Belastung der Umwelt spielen in den ersten Projektphasen eines Gebäudes leider oft eine eher untergeordnete Rolle, da die Entwicklung der architektonischen Qualität zu diesem Zeitpunkt dominiert. Das heutige Umdenken dürfte aber zu einer neuen Priorität führen: Mensch/Lebensqualität - Energie/Umwelt - Flexibilität/Ästhetik. Das nachfolgende Pflichtenheft ist in diesem Sinne konzipiert worden und grenzt dadurch den Freiraum für das Planungsteam bewusst ein. Wird der Gesamtenergieverbrauch von Verwaltungsbauten untersucht so steht fest, dass die Betriebseinrichtungen einen wesentlichen Einfluss ausüben. Es ist somit von eminent wichtiger Bedeutung, dass ein möglichst realistischer Energieverbrauch dieser Betriebseinrichtungen in alle Planungsarbeiten einbezogen wird. Es muss festgelegt werden, wie der zukünftige Benützer das Gebäude aus energetischer Sicht betreiben wird. Die zukünftigen Betriebseinrichtungen müssen daher möglichst detailliert erfasst sowie deren Lastverhalten, die Betriebsdauer und die Gleichzeitigkeit berücksichtigt werden. Mit diesen Vorgaben können für das zukünftige Gebäude Zonen festgelegt werden, in welchen definierte interne Lasten auftreten werden. Aufgrund dieser Lasten können die Planungskriterien energieoptimal ausgelegt werden. Parallel dazu lassen sich für diese Zonen auch die Anforderungen an die Qualität am Arbeitsplatz sowie Randbedingungen für die Flexibilität festlegen. Das Produkt ist, sofern es ausgewogen optimiert wird, ein Gebäude, welches den gestellten AnfordeQS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 3 rungen entsprechen kann. Die angesprochene Optimierung ist bei dieser Betrachtungsweise ein iterativer Prozess, bei welchem der Einsatz der Simulationstechnik eine wichtige Unterstützung bietet. b) Passive Elemente In der Grundkonzeption eines Gebäudes spielt die maximale Nutzung passiver Elemente für den zukünftigen Energieverbrauch eine weitere zentrale Rolle. Diese passiven Elemente sind: • Minimale Transmissionsverluste und maximale Wärmegewinne für die Wärmeerzeugung • Minimale Kühllasten, bzw. minimaler Wärmeanfall für den Kühllastfall • Maximale Tageslichtnutzung zur Reduktion der internen Lasten und zur Hebung der Lebensqualität • Direkter Bezug des Menschen zur Umgebung • Minimale Belastung der Umwelt. Die Wirkung der einzelnen Elemente heben sich zum Teil gegenseitig auf. Die Elemente müssen daher gesamtheitlich optimiert werden. Dieser Optimierungsprozess muss sich in allen Phasen der Planung wiederholen und hat stets alle Einzelelemente zu berücksichtigen. 1.3 Grundsätze für das Pilotprojekt In der Bearbeitung des Projektes muss jede Vorgabe und jeder Aspekt einzeln studiert und integral zielkonform gelöst werden. Im Pilotprojekt sollen folgende, wesentliche Grundsätze umgesetzt werden: • Das dynamische Gebäudeverhalten muss durch den Einsatz grosser Massen möglichst träge gestaltet werden • Die Wärmedämmung des Gebäudes soll den Wärmebedarf möglichst niedrig halten, darf aber kombiniert mit den internen Lasten nicht zu erhöhtem Kühlleistungsbedarf führen • Um das Tageslicht maximal zu nutzen sind grosse Fensterflächen notwendig. Diese müssen aber so ausgelegt werden, dass das Tageslicht im Fensterbereich nicht zu intensiv ist, der Wärmebedarf des Gebäudes nicht übermässig ansteigt und die Kühllast durch Sonneneinstrahlung tief gehalten werden kann. Der Einsatz von getöntem Sonnenschutzglas wird jedoch ganz ausgeschlossen (Lichtfarbe, Lichtdurchlass, Lebensqualität) • Durch die Wahl geeigneter Materialien und Bauformen ist sicherzustellen, dass das Tageslicht in der Tiefe des Raumes auf ein möglichst hohes Niveau gebracht werden kann. Dabei soll der Ausblick nicht verhindert werden • Nutzung der passiven Möglichkeiten zur Sicherung der Raumklimabedingungen • Die Heizungsanlage muss den Raumwärmebedarf des Gebäudes voll decken können. Die Wärmeabgabe muss sich aber schnell, d.h. mit sehr kleiner Verzögerung an die Raumbedürfnisse anpassen können • Lüftungsanlagen sollen in Büroräumen nur dann eingesetzt werden, wenn eine ausreichende Raumkonditionierung der Räume durch das Öffnen der Fenster nicht möglich ist. Lüftungsanlagen müssen einen ausreichenden individuellen Komfort gewährleisten und sollen das individuelle Öffnen der Fenster in den Aussenzonen der Büros zulassen • Die Nutzung natürlicher Kälteenergie ist maximal einzusetzen, damit keine mechanische Kälteerzeugung erforderlich ist • Alle haustechnischen Anlagen sind so auszulegen, dass der Jahresstromverbrauch optimal tief gehalten werden kann. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 2 ABSICHT DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT 2.1 Projektgrundlagen Seite 4 Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um einen Gebäudekomplex, in welchem die unterschiedlichsten Benützeranforderungen einer Geschäftsstelle mit Retail der Schweizerischen Bankgesellschaft erfüllt sein müssen, wie: • Büroräume für bankspezifische und technische Abteilungen • EDV-Verarbeitungszentrum • Zentralküche für Culinarien (Restaurants) der UBS Lugano • Geschäftsstelle für Retailbanking • Culinarium für die Angestellten des Gebäudekomplexes • Bank- und Kaderschule • Büroräume für Personaldienste • Hohe Arbeitsplatzqualität gemäss Pflichtenheft für den Arbeitsplatz, Revision 93 • Lagerflächen • Parkplätze • Nicht belegte Gebäudeteile oder -flächen müssen als Bürofläche an Dritte mit unbekanntem Benutzerverhalten vermietet werden können. Das Gebäude wird an der Peripherie von Lugano, ca. 4 km in nordwestlicher Richtung vom Zentrum, erstellt. Das Gesamtvolumen des Baukörpers beträgt rund 215'000 m3. Es steht ein Bauplatz mit 22'339 m2 zur Verfügung. 2.2 Prioritäten der Schweizerischen Bankgesellschaft Die Schweizerische Bankgesellschaft setzt für die Beurteilung des Pilotprojektes, nebst der architektonischen Qualität, folgende Prioritäten: In erster Priorität: • Minimaler Energieverbrauch für das Gesamtgebäude • Einsatz von neuen Technologien, Systemen und Komponenten • Anwenden umweltfreundlicher Energiequellen und Materialien • Realisieren von einfachen, überblickbaren technischen Konzepten (modularer Aufbau) • Erzielen einer hohen Lebensqualität am Arbeitsplatz • Gewährleisten einer sehr hohen Flexibilität bezüglich Raumnutzung gemäss Kapitel 4.1, inklusive der erforderlichen Flexibilität der Haustechnikanlagen • Erweiterte Benützeranforderungen sollen keine nachträglichen Änderungen der festgelegten Konzepte erfordern • Auswahl wartungsarmer, langlebiger technischer Komponenten • Benutzerfreundliche Raumbedingungen • Gewährleisten einer hohen elektrischen Verfügbarkeit für die EDV-Anlagen • Vorkehren zur Reduktion der Umweltbelastung treffen • Einbezug von Entsorgung und Recycling in das Gesamtkonzept • Möglichst rationelle Verwendung der Elektrizität • Nutzung der Umweltenergie soweit möglich und sinnvoll • Aufzeigen neuartiger Lösungsmöglichkeiten, die heute jedoch noch nicht unbedingt wirtschaftlich sein müssen • Minimieren des Frischwasserverbrauches QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 5 • Berücksichtigen der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz ("Wohngift"). In zweiter Priorität: • Berücksichtigen der in den Baumaterialien gebundenen "grauen Energie" • Berücksichtigen baubiologischer Kriterien bei der Wahl der Baumaterialien. Für die Realisierung des Pilotprojektes Suglio setzt die Schweizerische Bankgesellschaft die Projektorganisation gemäss Beilage 4 ein. 2.3 QS-Schwerpunkte UBS Aus den Prioritäten gemäss Punkt 2.2 leitet die UBS folgende QS-Schwerpunkte ab: • Endenergieverbrauch des Gesamtgebäudes • Frischwasserverbrauch des Gesamtgebäudes • Gebundene graue Energie • Flexibilität der Raumnutzung (unter Einbezug der Randbedingungen durch die Haustechnik) • Arbeitsplatzqualität (subjektive Beurteilung) • Betriebs- und Unterhaltskosten. 2.4 Inbetriebnahme, Abnahme und Optimierung des Betriebes Für die abschliessende Phase der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes und der technischen Einrichtungen setzt die Schweizerische Bankgesellschaft folgende Ziele: • Bei Bezug von Gebäudezonen sind alle Bau-, Montage- und Installationsarbeiten in diesen Zonen abgeschlossen • Die erforderlichen technischen Anlagen stehen in diesen Zonen in Betrieb. Die Abnahme 2 ist erfolgt • Die Inbetriebnahme und Abnahme aller Gebäudeteile und Anlagen ist in diesen Zonen vollständig abgeschlossen. Alle Mängel, die anlässlich der Abnahme 1 und den integrierten Tests festgestellt wurden, sind bis zur Abnahme 2 behoben worden • Mit der Abnahme 2 ist der Nachweis erbracht worden, dass die Vorgaben des Pflichtenheftes eingehalten wurden. Die anschliessende Phase der Optimierung des Betriebes hat nach folgenden Grundkriterien zu erfolgen: • Einhalten oder unterschreiten der energetischen Zielvorgaben gemäss Pflichtenheft • Minimieren der Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 3 Seite 6 ALLGEMEIN GÜLTIGE VORGABEN Für alle Fachgebiete sind die nachfolgenden, allgemeinen Vorgaben verbindlich und bilden Bestandteil des Pflichtenheftes. 3.1 Integrale Planung Jede Planungstätigkeit hat nach den Regeln der integralen Planung im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung zu erfolgen und muss, innerhalb einer hohen architektonischen Qualität, zwingend berücksichtigt werden: • Minimalen Energieverbrauch des Gesamtsystems "Gebäude" im Betrieb verursachen • Hohe Arbeitsplatzqualität im Gebäude sicherstellen • Grösstmögliche Flexibilität in der Gebäudenutzung, -Umnutzung und im -Ausbau unterstützen • Umwelt in jeder Beziehung minimal belasten. 3.2 Vorgaben der UBS Die Vorgaben der Schweizerischen Bankgesellschaft sind für die Planung verbindlich. Es sind dies • Der Jurybericht vom 1.10.90 zum Projekt Suglio • Das vorliegende Pflichtenheft vom 18.4.1990, revidiert per 31.1.1996 • Die Liste der Elektroverbraucher mit den strategischen Kennzahlen für das Pilotprojekt Suglio, Revision 97 • Raumbuch Banca Dati Locali, Revision 19.9.96 • Das Pflichtenheft für den Arbeitsplatz Suglio, Revision 93 • Das Qualitätsicherungs-System der Schweizerischen Bankgesellschaft, April 1991 • Haustechnik Richtlinien KSR-026, Rev. 1.94; KSR 5-10, KSR 5-11, KSR 5-12 • Handbuch für universelle Gebäudeverkabelung (UGV); Richtlinie der UBS • Die 10 LIEG-Gebote "Bauen und Sparen mit LIEG, Revision 19.5.94 (siehe Beilage 1). Die Revision der Anlagendokumente gemäss Beilage 2 ist für die Benützung der vorgenannten Dokumente jeweils zu berücksichtigen. 3.3 Energiekonzept, Messkonzept, Anlagendokumentation Alle haustechnischen Anlagen sind im integralen Sinn aufeinander abzustimmen. Das Ergebnis ist in einem integralen Energiekonzept zusammenzufassen. Das Energiekonzept wird vom PA genehmigt und ist eine bindende Vorgabe für die Planung und Ausführung. Jeder Anlagenplaner hat für sein Planungsgebiet ein umfassendes Messkonzept vorzuschlagen, mit welchem die relevanten Betriebszustände und der laufende Energieverbrauch aufgezeichnet und überwacht werden können. Mit dem Abschluss der Ausführungsplanung ist für jede Anlage ein detailliertes Konzept für Inbetriebnahme, Abnahme und integrierte Tests vorzulegen, ebenso wie ein Konzept für die Anlagendokumentation. Die Anlagendokumentation soll möglichst auf elektronischen Datenträgern abgegeben werden. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 3.4 Seite 7 Kostenvoranschlag Die Kostenvorhersagen (Kostenschätzung, Kostenvoranschlag, usw.) für sämtliche Belange des Projektes Suglio sind in allen Phasen gemäss UBS-BKP (Ausgabe 1989) zu strukturieren. Die gleiche Gliederung ist auch für sämtliche Zwischenstände und Abrechnungen zu verwenden. Mit dieser Bestimmung soll jederzeit eine grösstmögliche Kostentransparenz gewährleistet werden. 3.5 Terminplanung Terminplanung und Terminvorgaben sind für den gesamten Bauablauf und in strukturierter Form für die verschiedenen Bauphasen in übersichtlicher Form zu erstellen und den Beteiligten zugänglich zu machen. Die Termintransparenz, zusammen mit der Kostentransparenz, bilden die wesentliche Grundlage für eine Entscheidungstransparenz. 3.6 Qualitätssicherung a) Qualitätsmanagement Das Qualitätsicherungs-System der Schweizerischen Bankgesellschaft bildet die verbindliche Grundlage für das Qualitätsmanagement sämtlicher Planer und Unternehmer, die am Pilotprojekt Suglio beteiligt sind. Es ist integrierender Bestandteil der entsprechenden Verträge und soll sicherstellen, dass die von der UBS definierte Bauqualität erreicht wird. Bauqualität ist die optimale Erfüllung der betrieblichen Anforderungen der zukünftigen Benutzer und Betreiber des Neubaus Suglio in Bezug auf • Gebrauchstauglichkeit (Funktion, Flexibilität, usw.) • Preis • Termin dies auf Anhieb und tagtäglich und unter angemessener Berücksichtigung der gesellschaftlichen Anliegen (Energie, Ökologie, Immissionen, usw.). b) Verantwortung des QS-Teams Das gemäss Beilage 4 als Stabsstelle vorgesehene QS-Team hat folgende Verantwortung: • Verantwortlich für die wirkungsvolle Implementierung und Durchsetzung des Qualitätssicherungs-System der UBS • Sicherstellen, dass das Pflichtenheft für Suglio eingehalten und neuen Rahmenbedingungen (inklusive Kundenwünschen), respektive technischen Entwicklungen angepasst wird • Durch kreative und innovative Vorschläge bewusst zur Verbesserung des Endproduktes, d.h. des fertigen Baues beitragen. 3.7 Einbezug des Ökologiebereiches Alle Planer im Bereich Architektur und Haustechnik sind gehalten, die Vorgaben aus dem Ökologiebereich in ihre Planung einzubeziehen. Lösungsvorschläge sind laufend bilateral zu erarbeiten. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 3.8 Seite 8 Energie- und Ökobilanzen Energie- und Ökobilanzen sind laufend nachzuführen. Bei Grundsatz- und Konzeptentscheiden sind sie auf allen Stufen und in allen Projektphasen als Entscheidungsgrundlagen beizuziehen. 3.9 Inbetriebnahme, Abnahme Für die Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes und der technischen Installationen ist eine detaillierte Planung zu erstellen. Diese Planung hat unter Einbezug des Ablaufplanes für den Bezug des Gebäudes zu erfolgen. Im Detailplan sind festzulegen: • Generelles Ablaufkonzept, unterteilt in Phasen mit Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortungen für: - Werkabnahmen - Installationskontrollen - Inbetriebsetzung - Vorabnahme - Abnahme 1 - Integrierte Tests - Abnahme 2 • Vollständige Liste der Gebäudeteile und technischen Anlagen, für welche eine Inbetriebnahme, bzw. Abnahme vorzusehen ist mit Angaben über Bezeichnung, Standort, verantwortliche Planer und Unternehmer sowie Zeitbedarf • Fachliche, terminliche, personelle und administrative Vorgaben für jede Abnahme sowie Regelung der Zugriffsberechtigungen bis zur Abnahme 1 • Vorgaben für die Mängelbehebung bis zur Abnahme 2. Für nicht behobene Mängel aus der Abnahme 1, welche für die Abnahme 2, oder für die integrierten Tests als behoben gemeldet wurden, haben die Verantwortlichen die volle Kostenfolge zu tragen • Gesamtübersicht über die vernetzten Funktionen, die im Rahmen der integrierten Tests zu prüfen sind • Szenarium mit Inhalt, Verantwortlichkeiten, Mittel- und Zeitbedarf je Funktion, die im Rahmen der integrierten Tests zu prüfen sind • Detailprogramm der Fachplaner für den Leistungsnachweis ihrer Anlagen unter Berücksichtigung der erforderlichen Jahreszeiten. Ein Vergleich zwischen Planung (Berechnungen Stand Ausführungsplanung) und Betrieb (Messungen der Ist-Werte) ist zu erbringen. Die Phase der Inbetriebnahme und Abnahme, aber auch der Leistungsnachweis der Fachplaner für ihre Anlagen, sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und allen Beteiligten zugänglich zu machen. Die Leitung und Koordination der ganzen Schlussphase untersteht dem Generalunternehmer. Die Einzelverantwortung je Gewerk tragen die Planer und Unternehmer im Rahmen ihrer Mandate. Einzelne Gebäudeteile, d.h. örtlich zusammenhängende, abschliessbare Gebäudeteile gelten mit der Abnahme 1als bezugsbereit. 3.10 Nachweis / Optimierung Mit der Abnahme 1 setzt eine zweijährige Optimierungsphase mit Leistungsnachweis ein (in der Folge wird diese Phase als „Nachweis“ bezeichnet), die im Rahmen eines separaten Mandates von der UBS in Auftrag gegeben wird. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 9 Abnahme 1 / Übergabe Bau Betrieb Nachweis Zuständigkeit: •IBS, Abnahmen •Mängelbehebung •Integrierte Tests •Garantie pro Gewerk leisten •Nachweis Zuständigkeit für 2 Jahre: •Analyse der Probleme •Nachweis nach Pflichtenheft •Qualität über alles nachweisen Zuständigkeit: •Betrieb nach Pflichtenheft •Anpassen an Betrieb •Störungsbehebung •Energieoptimierung nach 2 Jahren Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass: n Die Zielvorgaben gemäss Pflichtenheft eingehalten oder unterschritten werden n Die Mängel/Anpassungen rasch kostengünstig nach wirtschaftlichen Kriterien umgesetzt werden n Die Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude minimiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen muss sichergestellt werden, dass n Die Anlagen und Systeme mängelfrei und den Planungsvorgaben entsprechend betrieben werden (können) n Die vernetzten Funktionen gemäss den übergeordneten Vorgaben wirken n Die Feinabstimmung der Anlagen und Systeme unter sich und im Rahmen der übergeordneten, vernetzten Funktionen laufend den, aus dem Betrieb des Gebäudes gewonnenen Erkenntnissen angepasst wird. Diese Voraussetzung bedeutet, dass das effektive Benutzerverhalten und die Art und Weise, wie die Anlagen vom Betreiber tatsächlich genutzt werden, als Einflussfaktoren in den Nachweis einfliessen müssen. Dazu sind notwendige Informationen und Instruktionen erforderlich. Es darf angenommen werden, dass das Erfüllen dieser Anforderungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Um so wichtiger ist, dass nach Betriebsaufnahme alle auftretenden Probleme, seien sie betrieblicher oder technischer Art, möglichst schnell und wertfrei aufgedeckt, erfasst und zentral koordiniert bearbeitet werden. Parallel dazu muss die Feinabstimmung der Systeme unter Einbezug des Benutzerverhaltens angegangen werden. Ziel dieses Schrittes ist, den Leistungsbedarf und Energieverbrauch mit den Vorgaben im Pflichtenheft zu vergleichen und möglichst zu unterschreiten. Massnahmen, die zusätzlich die Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude reduzieren können, sollen ebenfalls einbezogen werden. 3.11 Manno A + E Die Haustechnik der Gebäude von Manno A + E wird nicht in die Planung von Suglio einbezogen. Manno A + E werden in keiner Weise mit Suglio verbunden (PA-Entscheid vom 17.3.1994). QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 10 4 PFLICHTENHEFT ARCHITEKTUR 4.1 Architektur Gebäude mit folgendem UBS-Flächenraster: GF 44'188 m2 (100%) LEGENDE: GF Geschossfläche NGF Nettogeschossfläche NF Nutzfläche HNF Hauptnutzfläche HNB Hauptnutzfläche Betrieb BF Bürofläche KU Kundenfläche LF Lagerfläche UE Übrige Fläche NNF Nebennutzfläche NNB Nebennutzfläche Betrieb NP Nebennutzfläche Parking VF Verkehrsfläche FF Funktionsfläche KF Konstruktionsfläche NGF 39’514 m2 (89%) KF 4'674 m2 (11%) NF 29’149 m2 (66%) VF 7’227 m2 (16%) NNF 11’383 m2 (25%) HNF 17’766 m2 (41%) HNB 17’767 m2 (41%) BF 10’454 m2 (25%) KU 326 m2 (1%) FF 3'138 m2 (7%) NNB 4’107 m2 (9%) LF 4’186 m2 (9%) NP 7’276 m2 (16%) UE 2’801 m2 (6%) Flächenbaum nach SIA 416 / Grossbanken Von der UBS nicht genutzte Flächen werden für Drittmieter ausgeschieden (siehe Beilage 12). Die nachfolgende Raum-Beziehungsstruktur, bzw. die Kommunikationsbeziehungen zwischen den Organisationseinheiten müssen erfüllt werden: Bankzone Personal PersonalParking Halle Wächterzentrale A n lieferung Entsorgung Culi Kunden Konferenz Schulung Kundenparking Kundenzone QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Schalter Ges c häf ts s telle Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 11 Die nutzbaren Büroflächen müssen flexibel und dem jeweiligen Nutzungsbedarf entsprechend wie folgt verteilt werden können: Raumkategorie Anz. Arbeitsplätze/ Büro [AP] Einzelbüro 1-4 Kombi-Büro 1-2 Gruppenbüro 5 - 15 Grossraum Börse, Devisen 51 - 100 *) z.B. 1 AP = 15 m2; 4 AP = 40 m2 Fläche pro AP [m2] 15 - 25*) 8 - 12 10 - 15 *) 10 Minimale Belegung der Nettonutzfläche [%] Backoffice Frontoffice 10 10 10 20 - 30 40 30 30 --- Alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften, die Empfehlungen des Brandverhütungsdienstes und die nachfolgenden Vorgaben aller Fachingenieure sind einzuhalten, d.h.: • Fachtechnische Vorgaben der UBS-Fachstellen • Baustatische Vorschriften für den Baukörper und die Fassadenkonstruktion • Bauphysikalische Vorschriften bezüglich Speichermasse des Baukörpers, Wärmedämmung, Beschattung und Tageslichtlenkung sowie Schallschutz • Vorgaben zur Optimierung des Tageslichts • Raumgestaltung, Material- und Farbenwahl nach den Anforderungen des Tageslichts und der künstlichen Beleuchtung • Erschliessungskonzept und Serviceflächen für die Haustechnik • Vorgaben betreffend Materialökologie • Baubiologische Vorgaben • Integration von bis zu 1’800 m2 Sonnenzellen und/oder Kollektoren in die Dach- und Fassadenkonstruktion. Bereitstellen weiterer Flächen für Erweiterungen je nach Energiekonzept, bzw. für spätere Ausbauten der Photovoltaik- oder Solaranlagen. 4.2 Verkehrskonzept Die externe Verkehrserschliessung muss den Auflagen des Kantons Tessin genügen und auf die vorgesehene Nutzung bei Bezug des Gebäudes abgestimmt sein. Eine spätere Teilumnutzung des Gebäudes (bis maximal 25%; z.B. von Back- zu Frontoffice) soll einbezogen und möglich sein. Entsprechend den Baubewilligungsakten ist eine Kunden-Ein- und -Ausfahrt mit links-/rechts Abbiegung ab Kantonsstrasse direkt auf den Kundenparkplatz vorzusehen. Alle übrigen Zufahrten sind als Zubringer auf der hinteren Seite des Areals vorzusehen. Es sind folgende Parkplätze vorzusehen: Minimum: • Personalparkplätze • Personalparkplätze im nahen Umkreis • Kundenparkplätze • Kurzparkierplätze 200 250 50 10 Die Kurzparkierplätze sind so anzulegen, dass die elektronische Bank ohne lange Fusswege erreicht und das Auto dabei ordnungsgemäss abgestellt werden kann. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 4.3 Seite 12 Baukonstruktion a) Anforderungen / Randbedingungen an die Baukonstruktion An das Konzept der Baukonstruktion werden die folgenden Randbedingungen gestellt: • Gruppenbüros mit möglichst freier Unterteilung der einzelnen Räume und Tragstruktur mit möglichst grosser Flexibilität, auch für spätere Umnutzungen, d.h. nicht tragende Raumunterteilungs- und Raumabschlusswände • Modularer, repetitiver und einheitlicher Rasteraufbau, optimiert auf die Bedürfnisse der Architektur, der Masseinteilung und die Bedürfnisse der Organisation • Vertikale Erschliessung der Stockwerke für die gesamte Technik durch zugängliche Steigzonen. Vorsehen ausreichender Platzreserven nach Absprache mit den Fachingenieuren • Horizontale Erschliessung der einzelnen Räume durch einen Doppelboden (Licht, Heizung, Lüftung, Kommunikation) • Minimieren der grauen Energie • Ausbilden klar abgegrenzter Brandabschnitte. b) Decken Die Decken sind für normale Tragfähigkeiten auszulegen und so zu optimieren, dass sie folgende Bedingungen erfüllen: • Minimal erforderliche, direkt auf die beheizten Räume wirkende, mittlere Speichermasse der Deckenkonstruktion = 250 kg/m2 • Die Deckenuntersicht ist auf eine optimale Nutzung des Tageslichtes auszulegen. Die Anforderungen bezüglich direkt wirkender Speichermasse sowie Massnahmen, welche aus den raumakustischen Anforderungen hervorgehen, müssen bei der Deckengestaltung mitberücksichtigt und optimal abgestimmt werden • Im Tageslichtbereich sind Unterzüge und Deckenabsätze nicht zugelassen • Wo keine Vorgaben bestehen, sind die Konstruktionssysteme und Konstruktionsstärken zu optimieren um die Gebäudekubatur und die graue Energie zu minimieren (z.B. Flachdecken) • Eine einfache und schnelle Bauausführung soll möglich sein • Minimieren der Armierung durch Optimierungsrechnungen mittels FE-Methoden. c) Stützen Skelettbau nach folgenden Kriterien ausgelegt: • Wo es das Skelettbaukonzept zulässt, sollen wenn möglich und sinnvoll Betonstützen zur Reduktion der grauen Energie vorgesehen werden • Die Dimensionierung der Stützen ist in die Optimierung der Deckenkonstruktion einzubeziehen (z.B. Wahl von etwas stärkeren Stützen zur Reduktion der Deckenarmierung über den Stützen). d) Baugrube / Wasserabdichtung Das Gebäude liegt in einer Grundwasserzone mit stark schwankendem Grundwasserspiegel. Folgende Massnahmen sind bei der Planung vorzusehen: • Konzept Baugrubenaushub, Aushubdeponie und Grundwasserabsenkung • Nur ein Untergeschoss • Konzept der Grundwasserabdichtung aufgrund der Ergebnisse der Geologiestudie und der definitiven Nutzungsart der Untergeschosse (z.B. Wannenkonstruktion oder Sperrbeton) • Vor Inangriffnahme des Bauprojektes ist der Bauherrschaft ein definitiver Nutzungs- und Sicherheitsplan nach SIA 160/161 (1989) vorzulegen und durch die UBS-Projektleitung genehmigen zu lassen. Nachträgliche Änderungen am Nutzungs- und Sicherheitsplan bedürfen der schriftlichen Zustimmung der UBS-Projektleitung. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 4.4 Seite 13 Glas- und verglaste Bauteile Die Verglasung an den Aussenflächen übernimmt die anfallenden Windkräfte und schützt vor Lärm- und Witterungseinflüssen. In Kombination mit dem Sonnenschutz schützt das Fassadensystem vor direkter Sonneneinstrahlung. Das Konzept des Gebäudes verlangt eine höchstmögliche Transparenz. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden: • Tageslichtdurchlässigkeit der Verglasung >=70% • Winterlicher Wärmeschutz: kF = 1,7 W/m2K (gilt für ganzes Fassadenelement OKD-OKD). • Angriffshemmung: EG/1.OG Nord: Widerstandsklasse B3 für Fenster auf der Aussenfassade. • Aussenliegender Sonnenschutz: individuell oder zentral bedienbar, auf die angreifenden Windkräfte ausgelegt; Sonnenschutzfaktor = 0,15 m2K (gilt für ganzes Fassadenelement OKD-OKD mit aktivem Sonnenschutz). • Klappflügel, bzw. Fensterflügel: öffnend im oberen und unteren Fensterteil, bzw. als schmaler Fensterflügel. Eine ausreichende Luftqualität im Raum muss durch die Dimensionierung der Öffnungen für das Fensterlüften gemäss Kapitel 5.7.2 d) gewährleistet sein. • Brandschutz: Es gelten die örtlichen Brandschutzvorschriften. Die Empfehlungen des UBS-Sicherheitsdienstes sind einzubeziehen • Reinigung: Aussenseite über Reinigungssteg oder Fassadenbefahranlage. • Wetterschutz: (Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit) gemäss SZFF Norm 42.01,42.02 und 41.05, Beanspruchungsgruppe C. • Blitzschutz: Alle Metallprofile sind leitend miteinander verbunden. Die Verbindungen erfolgen unter Beachtung der Spannungspotentiale der verwendeten Materialien und weisen den erforderlichen Querschnitt auf. Die Anschlüsse an die Erdung gehören nicht zum Leistungsteil der Fassade. 4.5 Bauphysik a) Winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz Der winterliche, bzw. sommerliche Wärmeschutz ist unter Einbezug aller internen Lasten sowie des Aufbaues der Bauhülle im dynamischen Fall zu optimieren. Ein Nachweis dieser Optimierungsrechnung ist zu erbringen. Die Dimensionierung der Baukonstruktion hat im dynamischen Zustand so zu erfolgen, dass ein möglichst geringer Wärme- und Kälteverbrauch des Gesamtsystems erreicht wird, wobei die Grenzwerte des zulässigen Raumklimas gemäss Beilage 5 eingehalten werden müssen. Die gewählte Konstruktion hat weiter den Anforderungen der intensiven Tageslichtnutzung und den schalltechnischen Anforderungen zu genügen. Für alle wärmegedämmten Bauteile sind nach einmal festgelegter Baukonstruktion die Details zur QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 14 Vermeidung aller Kältebrücken zu bestimmen. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Konstruktionen kondensatfrei eine normale Nutzung bei minimalen, internen Lasten gewährleisten. b) Schallschutz Die Gebäudehülle hat bezüglich Schutz gegen Aussen- und Fluglärm den Mindestanforderungen gemäss SIA-Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" zu genügen, wobei für die Einstufung der Lärmempfindlichkeit der Räume die Empfehlung der Akustikvorschriften der UBS (LIEG/BASU vom 5.89) gelten. Die ortsfesten Anlagen in und um das Gebäude sind bezüglich Schallschutz so zu planen, dass die Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten wird. Zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten (z.B. Banknutzung und Fremdnutzung) hat der Schutz gegen Innenlärm (Luftschall, Trittschall, Geräusche der haustechnischen Anlagen) in der Regel den erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181 zu genügen. Abweichungen von diesen Anforderungen sind vom Akustiker zu bestimmen und zu begründen. Für den Schallschutz zwischen bankinternen Nutzungen und für die Raumakustik gelten die Akustikvorschriften der UBS (LIEG/BASU vom 5.89), insbesondere: • 4.3 Schutz gegen Innenlärm • 4.4 Raumakustik. Suglio liegt zwischen einer stark befahrenen Kantonsstrasse und der Autobahn sowie direkt unterhalb der Anflugschneise zum Flugplatz Agno. Die 1989 untersuchten Lärmimmissionen haben Werte bis 65 dB ergeben. Der Akustiker hat daher eine generelle Planungs- und Kontrollfunktion zu übernehmen: • Legt die erforderlichen schalltechnischen Massnahmen zur Einhaltung der vorerwähnten Vorschriften fest • Kontrolliert die Dimensionierung dieser Massnahmen und die Vorgaben in den Ausschreibungen und in den Werkverträgen aller betroffenen Fachbereiche • Koordiniert seine Vorgaben mit dem Fachbereich intensive Tageslichtnutzung und künstliche Beleuchtung • Überprüft die Ausführung der schalltechnischen Massnahmen am Bau. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5 PFLICHTENHEFT HAUSTECHNIK 5.1 Energiebilanz, Energiekennzahl Seite 15 Die Jahresenergiebilanz für das Gebäude Suglio wird anhand der erarbeiteten Projektdaten unter Einbezug aller vorgesehenen Energieverbraucher für eine Normalnutzung ermittelt. Daraus wird die Energiekennzahl für Suglio ermittelt. Diese beträgt für Suglio maximal 403 MJ/m2a (bezogen auf EBF). Details siehe Beilage 6. 5.2 EDV Der Bereich EDV ist ein beträchtlicher Energieverbraucher, welcher in erster Linie von den EDVFachstellen der UBS beeinflusst werden kann. Für das vorliegende Pilotprojekt sind folgende Anforderungen zu erfüllen: Grundsätzlich: • Einbezug des Energieverbrauches bei der Evaluation neuer Geräte und Systeme. • Vorhandenes Wissen der EDV-Fachleute der UBS bezüglich Sparmöglichkeiten voll ausschöpfen. • Anpassen der laufenden Ausführungsplanung an die Entwicklung der Technik im EDVBereich (insbesondere Einflussnahme auf interne Lasten und USV). • Für wirtschaftliche Überlegungen gilt folgender Grundsatz: Falls für eine Massnahme die Gesamtbilanz (Energie- und Ökobilanz) positiv ausfällt, so kann pro kW eingesparter Leistung eine Mehrinvestition im Betrage von Fr. 20'000.-- eingesetzt werden. Pilotprojekt Suglio: • Die Klimabedingungen für zentrale EDV-Einheiten sind auf die äussersten Werte vorzugeben. In Räumen ohne ständige Arbeitsplätze sind Raumtemperaturen von maximal 28 °C zulässig (Mittelwert gemessen 1,5 m über Boden). • Die Räume für die EDV-Zentraleinheiten sind vollflächig mit Kühldecken auszurüsten. Über diese Kühldecken ist ein Maximum an thermischer Last abzuführen. Die maximal abführbare Kühllast pro Raum (kW) ist in die Layout-Pläne einzutragen. Je nach Belegung der Räume ist die, diesen Grenzwert übersteigende Wärmelast durch Kühlgeräte (statisch oder Umluft) aufzunehmen. Die entsprechende Kaltwasser-Grundinstallation für ein modulares, örtliches Nachrüsten mit Kühlgeräten ist vorzunehmen. Eine entsprechende Platzreserve für die Kühlgeräte ist einzuplanen und im Layout-Plan einzutragen. • Die Netzqualität im Tessin kann für EDV-Anlagen ungenügend sein. Lösungsvarianten sind vom Elektroplaner aufzuzeigen. • Es sind von der UBS Systeme einzuplanen, mit welchen der Energieverbrauch von EDVAnlagen und -Geräten optimiert werden kann, wobei der Grundsatz für wirtschaftliche Überlegungen gemäss vorangehendem Absatz "Grundsätzlich" zur Anwendung gelangt. • Es sind vom Benutzer geeignete Informationen und Kampagnen vorzuschlagen, um dem Personal an Bildschirmarbeitsplätzen zu zeigen, wie sie den Energieverbrauch senken können. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5.3 Seite 16 Culinarium Die Küchenplanung (Gerätepark, Instruktion Küchenpersonal und Energiemanagementsystem) hat nach Absprache mit den CULI-Fachstellen so zu erfolgen, dass für die Summe aller Küchengeräte (d.h. exkl. Haustechnik) des Culinariums im Durchschnitt bei normalem Betrieb (heute üblicher Menüplan) ein maximaler Energieverbrauch von nicht mehr als 2,1 kWh/abgegebenes Menü verbraucht wird. Dabei ist ein Anteil von ca. 50% des Energieverbrauchs der thermischen Geräte mit Gas zu decken, wobei die gesamte europäische Produktepalette an Gasapparaten eingesetzt werden kann, sofern der Service garantiert wird. Das Energiemanagementsystem soll es dem Küchenchef erlauben, den Energieverbrauch zu überwachen. Der Wasserverbrauch im Culinarium, ist gemäss Punkt 5.10, Sanitäranlage zu planen (es gilt derselbe Grundsatz). Die Layoutplanung hat den Erfordernissen der UBS-Vorgabe nach folgenden Angaben zu genügen: Mahlzeiten pro Tag in Suglio 480/Tag - Küche (Warmküche, Kaltküche, Besucherküche) 138 m2 - Wirtschaftsräume (Kühlräume, Lager, Abfall, 583 m2 Garderoben, WC, Erschliessung) - Free Flow 122 m2 - Personalrestaurant, Cafeteria 669 m2 - Besucherrestaurant 95 m2 TOTAL 1’607 m2 Layout-Konzept: Wirtschaftsräume UG/EG Besucherküche Warme Küche Kalte Küche Free Flow Besucherrestaurant QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ - Personalrestaurant - Gruppenrestaurant - Cafeteria Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5.4 Seite 17 Liste der Elektroverbraucher / Strategische Kennzahlen Die UBS-internen Fachstellen geben die verbindlichen Vorgaben und Einzelheiten für die detaillierte Liste der Elektroverbraucher, nach welcher die Planung des Gebäudes zu erfolgen hat. Die Planer ihrerseits liefern die Details der Elektroverbraucher aus ihrem Planungsbereich. Aus Vorausberechnungen ist hervorgegangen, dass im Gesamtenergieverbrauch die Gerätelasten und die Küchengeräte einen grossen Anteil an Endenergie ausmachen werden. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass alle UBS-Stellen den Energiebedarf für die elektrischen Geräte auf einen möglichst tiefen Zielwert auslegen. Die Details der Geräteliste gehen aus der Liste der Elektroverbraucher, Revision 97 hervor. Die strategischen Kennzahlen für das Pilotprojekt Suglio sind in Beilage 7 aufgeführt. Es gilt folgender Grundsatz: • Neu installierte Bildschirmarbeitsplätze dürfen eine installierte Leistung von 100 W/Arbeitsplatz nicht übersteigen (Ausnahme: Händlerraum). 5.5 Arbeitsplatz Suglio a) Zeithorizont Die Vorgaben für den "Arbeitsplatz Suglio" bilden die Grundlage für die Planung aller Bereiche, die einen Einfluss auf den zukünftigen Arbeitsplatz in Suglio haben werden. Aus diesen Überlegungen wird folgender Zeithorizont vorgesehen: • Basis: • Bezug: • Ausbau: Technik, Planungsvorgaben und erprobte Methoden; Ist-Zustand 1989 Technik, Wissens- und Erfahrungsstand gültig für Zeitpunkt des Bezuges von Suglio, d.h. 1997 Vision, technische Entwicklung, Zielvorstellung gültig für den Zeitraum 2002 bis 2010. b) Deckungsgrad / Umfang Das Pflichtenheft für den Arbeitsplatz deckt den grossen Teil, d.h. 80% aller zukünftigen Arbeitsplätze in Suglio ab. Es werden die Grenzen, d.h. die Machbarkeit aufgezeichnet; die Kriterien sind in "Muss/Wunsch"-Kategorien nach Prioritäten bewertet. Konsequenzen und Auswirkungen können dadurch bei Änderungen abgeschätzt werden. c) Systematik Die Elemente sind wie folgt definiert: Element Definition Person die dazu eingesetzt ist, eine Aufgabe zu bewältigen. Die Motivation Mensch zu diesem Einsatz ist: für die UBS: • hohe Wertschöpfung • tiefe Gesamtkosten • qualitativ hochstehende Dienstleistung zu erzielen für den Mitarbeiter: • psychologische Bedürfnisse • physiologische Bedürfnisse • soziologische Bedürfnisse zu befriedigen QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Element Betriebsmittel Arbeitsobjekt Input/Output Einflüsse Seite 18 Definition Teil der "Sachmittel" gemäss UBS-Definition: Gesamtheit der Gegenstände, Einrichtungen und Hilfsmittel, die der Aufgabenträger zur sachgemässen und rationellen Erfüllung seiner Aufgabe benötigt, bzw. ihm zur Verfügung gestellt werden. Teil der "Sachmittel" gemäss UBS-Definition: Materieller Rahmen der Aufgabenerfüllung. Teil der "Ablauforganisation" gemäss UBS-Definition:. Dynamischer Beziehungszusammenhang zwischen den einzelnen Arbeitssystemen (System und Untersysteme) um den Aufgabenerfüllungsprozess sicherzustellen. Äussere Einwirkungen auf die Elemente und Beziehungen des Arbeitssystems, die den Arbeitserfüllungsprozess fördern oder hemmen. Zur Abgrenzung geht das Pflichtenheft aus technischen Überlegungen von folgenden Ebenen aus: • Ebene 1: Arbeitsplatz • Ebene 2: Organisationseinheit (nur bei Bedarf) • Ebene 3: Etage • Ebene 4: Gebäude • Ebene 5: Umfeld ausserhalb Gebäude (Quartier, Gemeinde, Kanton, Schweiz). d) Übersichtsmatrix und Kriterien Die Beschreibung der Anforderungen an den "Arbeitsplatz Suglio", die Systematik der Übersichtsmatrix und der Zeithorizont sind im separaten Pflichtenheft für den Arbeitsplatz Suglio festgehalten. 5.6 Tageslicht und künstliche Beleuchtung a) Intensive Tageslichtnutzung Es sind die erforderlichen baulichen und materialtechnischen Vorkehrungen zu planen, damit im Durchschnitt während mehr als 50% der Arbeitszeit das in Beilage 8 definierte, natürliche Tageslicht ohne Farbveränderung auf der Arbeitsfläche vorhanden ist. Die erzielten Werte in der Planung sind durch geeignete Berechnungen zu belegen und im Pilotraum nachzuweisen. Es ist zu berücksichtigen, dass in Suglio keine Vorhänge montiert werden. b) Zusammenwirken von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung Es ist nicht möglich, jeden Raumpunkt während der Jahres- und Tageszeit ausreichend mit Tageslicht zu beleuchten. Daher muss das künstliche Licht je Zone stufenweise, möglichst individuell eingeschaltet werden können, damit die festgelegten Beleuchtungsstärken jederzeit zur Verfügung stehen. Die künstliche Beleuchtung muss daher auch als Tageslichtergänzung wirken können. Bei gleichzeitiger natürlicher und künstlicher Beleuchtung sind die nachfolgenden Bedingungen zu erfüllen: • Das Wohlbefinden beim Arbeiten muss über längere Zeit gewährleistet bleiben • Die Farbe des künstlichen Lichtes ist, zur Vermeidung von störendem Zwielicht, ähnlich derjenigen des Tageslichtes zu wählen, in der Regel mit einem etwas wärmeren Ton (warm-weiss) • Die Beleuchtung der Aussen-, Zwischen- und Innenzonen muss getrennt (gilt nur bei RaumtieQS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 19 fen > ca. 6m), möglichst bedarfsabhängig individuell eingeschaltet und gesteuert, tageslichtabhängig ausgeschaltet werden können, mit Wiedereinschaltmöglichkeit • In Abhängigkeit des Aussenlichtes muss auch in der Tiefe des Raumes der Eindruck eines ausgewogen hellen Raumes entstehen • Silouetteneffekte an Objekten, die aus der Tiefe des Raumes gegen die Fenster gesehen werden, sind zu verhindern • Für die Wahl des Gesamtkonzeptes natürliche und künstliche Beleuchtung sind ebenfalls Kriterien der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. c) Künstliche Beleuchtung Die künstliche Beleuchtung hat die vorgenannten Bedingungen zu erfüllen und muss das Beleuchtungsniveau gemäss nachfolgender Tabelle sicherstellen:.. • Maximal zugelassene installierte Leistung für die Beleuchtung in den Arbeitsräumen (Durchschnitt in den Bürozonen): 9 W/m2 • Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld (relativer Leuchtdichtewert): Sehaufgabe auf Tisch 1:1 nähere Umgebung 1:3 weitere Umgebung 1:10 • Blendungsbegrenzung Klasse 1 In Suglio ist mit 90% Bildschirmarbeitsplätzen zu rechnen. Das Beleuchtungskonzept ist so zu wählen, dass die Anforderungen an die künstliche Beleuchtung, an die Lichtqualität und an das Zusammenwirken von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung optimiert werden können. Das Konzept ist von der UBS genehmigen zu lassen. Die Wahl und Anordnung der Beleuchtungskörper muss sich mit der intensiven Tageslichtnutzung ergeben. Definition der Anforderungen an das Tageslicht und an die künstliche Beleuchtung gemäss Beilage 8. d) Farbwiedergabequalität Die Wahl der Umgebungsfarben (Wände, Boden, Decke, Mobiliar) ist auf die Bedürfnisse der Lichtqualität auszulegen. 5.7 Lüftungs- und Kühlanlagen Alle Luftverteilnetze müssen jederzeit modular auf-, ab- und umbaubar sein. Leistungsreserven sind in erster Linie nicht anlagentechnisch, sondern als bauliche Platzreserven vorzusehen. Für die Lüftungsanlagen sind folgende Grundbetrachtungen auseinanderzuhalten: 1. Lufterneuerung / Lufthygiene 2. Anpassen der Raumluftbedingungen entsprechend den zonenbedingten Systemfestlegungen 3. Sparsamer Energieverbrauch. 5.7.1 Raumheizung Die Raumheizung wird in jedem Fall durch eine statische Heizung übernommen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5.7.2 Seite 20 Lufterneuerung a) Lüftungsraten Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, damit der minimal erforderliche Luftwechsel für die Personen sichergestellt ist. In Einzel- und Gruppenbüros (Definition gemäss 4.1) ist das Fensterlüften in der Regel als Grundprinzip zur Sicherstellung des erforderlichen Luftwechsels anzustreben. Wo Lüftungsanlagen eingesetzt werden sind zur Bestimmung der minimalen Lüftungsraten folgende Luftmengen vorzusehen: • pro Einzelbüro (min.): 50 m3/h • pro Gruppenbüro (min.): 75 m3/h bzw. pro Person: − Nichtraucherzone: 15 - 30 m3/h − Raucherzone: 50 - 70 m3/h; jeweils 30% Raucher, 70% Nichtraucher • CO2-Gehalt: 1'500 ppm im Raum (gilt nur für VAV-Anlagen mit AL/UL, d.h. für Auditorium) Raucherzonen sind: Culinarium, Kaffee-Ecken, Kundenzone Filiale, Vorraum Auditorium, Händlerraum. b) Luftfeuchtigkeit Die relative Luftfeuchtigkeit im Winter darf in den belüfteten Räumen höchstens während insgesamt 25 Arbeitsstunden pro Jahr (meteorologisches Durchschnittsjahr) unter 35 %rF fallen. Eine aktive Befeuchtung der Aussenluft ist nach Betriebsaufnahme im Sinne einer Nachrüstung anlagenweise zugelassen, wenn nach Ausschöpfen der passiven Möglichkeiten die vorgenannten Grenzwerte nachweisbar nicht eingehalten werden können. Die nachgerüstete Befeuchtung darf nicht mehr als die minimale Luftfeuchtigkeit im Raum sicherstellen. Im EDV-Druckzentrum, wo Papier gelagert (Tageslager) und verarbeitet wird, ist eine Luftfeuchtigkeit von 45 %rF ±5 sicherzustellen. Es sind Massnahmen zu treffen, damit in den belüfteten Räumen die relative Luftfeuchtigkeit im Sommer die Schwülgrenze (Wassergehalt der Raumluft von 12 g/kg) nicht mehr als während insgesamt 25 Arbeitsstunden pro Jahr überschreitet (meteorologisches Durchschnittsjahr, siehe Beilage 5; die Definition der Raumluftbedingungen in Beilage 5 sind Planungsvorgaben, die kurzzeitig überschritten werden dürfen. In diesem Sinne sind sie nicht als absolute Garantiegrenzwerte zu betrachten.). Eine Teilentfeuchtung über die Lüftungsanlage, z.B. mit Grundwasser, ist zulässig, der Einsatz einer mechanischen Kältemaschine wird jedoch nicht vorgesehen. Diese Bedingungen gelten nur bei geschlossenen Fenstern. c) Luftqualität In den mechanisch belüfteten Arbeitsbereichen (d.h. wo erforderlich) haben die Lüftungsanlagen eine ausreichende Luftqualität gemäss den geltenden Vorschriften, bzw. Empfehlungen, sicherzustellen. Die Wahl des Zu- und Abluftsystems soll zudem einen guten Gesamtwirkungsgrad (Lufterneuerung und Energieaufwand) sicherstellen. d) Natürliche Belüftung In den Einzel- und Gruppenbüros sowie in den Aussenzonen des Börsen- und Devisenraumes muss der erforderliche Luftwechsel auch durch natürliche Belüftung sichergestellt werden können. Die Lufteinführung über Fenster, bzw. Klappen, muss eine gute Durchmischung gewährleisten. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5.7.3 Seite 21 Anpassen der Raumluftbedingungen a) Grundsatz Die Bestimmung der erforderlichen haustechnischen Anlagen zum Sicherstellen der Anforderungen an die Raumluftbedingungen muss vom Grundsatz ausgehen, dass im Normalfall (die Regel) die in Beilage 5 festgelegte Raumluftbedingung eingehalten werden kann. Kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte werden bewusst in Kauf genommen. Es wird weiter davon ausgegangen, dass es örtlich begrenzte Zonen geben wird, in welchen diese Werte im Betrieb nicht eingehalten werden können. Solche Zonen werden bei Bedarf nachträglich örtlich nachgerüstet. Für Einzel- und Gruppenbüros ist das Prinzip des Fensterlüftens (ohne mechanische Belüftung) vorzusehen, wobei die Bedingungen nachfolgender Angaben zu berücksichtigen sind. Die Kältelasten in den Büroräumen (Gerätelasten, Beleuchtung, Personen und Sonneneinstrahlung) werden nach folgendem Grundsatz ausgeglichen: • Nordseite (2.-5.OG): Nur passive Mittel (Beschattung, Fensteröffnen, Nachtauskühlung) • Ostseite (2.-5. OG) Beschattung, Grundlüftung im Sommer (2-facher Luftwechsel), Kühlung über Heizkörper und Fensterlüften. Zusätzliche statische Kühlung nur wo höhere Kühlleistung wegen erhöhten Lasten nachweisbar erforderlich ist. Ein Spülbetrieb mit 3-fachem Luftwechsel muss jederzeit möglich sein • Finger, Westseite, Nord- u. Ostseite 1. OG Beschattung und Grundlüftung mit statischer Kühlung • Spezialräume Beschattung und örtlich begrenzte, konventionelle (Umluft-) Lüftung. Die Beurteilung, ob und welche haustechnischen Installationen vorzusehen sind, hat nach diesen Grundsätzen, unter Einbezug der Abschnitte b) und c) hiernach, zu erfolgen. In jedem Fall sind örtliche Raumreserven einzuplanen, damit ein statisches Kühlsystem und eine Grundlüftung später nachgerüstet werden kann. Bei geöffneten Fenstern soll das Kühlsystem - nur wenn wirtschaftlich vertretbar - zonenweise abgestellt werden. Die Grundlüftung wird nicht abgestellt. Eine spätere Teilergänzung des Heizsystems zur Nutzung im Sommer als begrenzte Zusatzraumkühlung über die Heizkörper ist im Osttrakt ab 2. OG vorzusehen. b) Kältelast > 25 W/m2 während mehr als 15% der Arbeitszeit Ausgleich der Klimabedingungen mittels statischem Kühlsystem und Grundlüftung. Die Grundlüftung übernimmt die Lufterneuerung und einen Teil der Gesamtlast. Diese Bedingung gilt nur bei geschlossenen Fenstern und aktivem Sonnenschutz. c) Kältelast > 80 W/m2 Für diesen Lastfall sind örtlich begrenzte konventionelle (Umluft-) Lüftungsanlagen oder statische Kühlsysteme vorzusehen, wobei der Nachweis erbracht werden muss, dass die Anlagen auf die anderen Wärme- und Kältesysteme abgestimmt sind und der Gesamtenergieverbrauch minimal gehalten wird. Wo nichts anderes festgelegt ist, gelten die Raumlufttemperaturen gemäss Beilage 5, Kurve Nr. 3. 5.7.4 Sparsamer Energieverbrauch Die Lüftungsanlagen der Büroräume sind mit Wärmerückgewinnung auszurüsten. Dabei soll in der Hauptbetriebsphase in der Übergangszeit bei 0°C ein Rückgewinnungsgrad von >= 80 % bei QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 22 der ausgelegten Last angestrebt werden. Der Wirkungsgrad der Ventilatoren (inklusive Elektromotoren) muss bei 40 - 100% des Volumenstromes > 55% sein. Der Volumenstrom der Lüftungsanlagen mit nicht konstantem Volumenstrom und einer Ventilatorleistung > 2 kW muss stufenlos geregelt werden können. Die Lüftungsanlagen sind bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren (Dimension Monoblocks und Kanalquerschnitte, Wahl des Elektromotors, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen, wobei die Anwendung der Zürcher Energieverordnung für die Optimierung genügt. Bei variablen Volumenstromanlagen muss die Ausregulierung der verzweigten Kanalnetze vom Zentralsystem aus kontinuierlich erfolgen können. Der Planer muss aufzeigen, wie er den Volumenstrom im verzweigten Kanalnetz beim optimierten Betriebsdruck (gemäss vorangehendem Absatz) im ganzen Arbeitsbereich regulieren will. Die Regulierung der Raumlufttemperatur und der Luftqualität ist anlagenweise vorzunehmen. Der Planer hat das gewählte Konzept darzustellen und die unteren Grenzen der Flexibilität aufzuzeigen. Der Technisierungsgrad der Regulierung der Zuluftmenge ist auf das Minimum zu optimieren. Das Einschalten der Zuluft erfolgt anlagenweise (Ausnahme: Schulung wo zonenweise), wie auch ein kurzzeitiges Erhöhen des Volumenstromes (Spülbetrieb) auf Minimum 1,5 mal Nennvolumenstrom in den Büroräumen mit Grundlüftung der West- und Ostflügel. Die effektiven Betriebszeiten der Lüftungsanlagen werden durch das zentrale MSR-System bestimmt. Ein Wechsel der internen Last über oder unter die 25 W/m2-Grenze soll keine Änderung der Lüftungsanlage nach sich ziehen und muss durch das Zu- oder Abschalten (Nachrüsten) von separaten Kühlsystemen jederzeit modular auf einfache Weise möglich sein. Die lüftungstechnischen Öffnungen in den Büroräumen sollen keine wesentlichen Einschränkungen für die Wahl der Büromöbel nach sich ziehen. Das Mobiliar, wie auch Zwischenwände von Einzel- und Gruppenbüros müssen jederzeit umgestellt werden können, ohne dass lüftungstechnische Probleme entstehen. Luftauslässe, die als Bodenauslässe ausgebildet sind, dürfen nicht mit Teppichbelägen belegt werden. 5.8 Kälteanlage Die ganze Kälteverteilung muss aufgrund veränderter Benützeranforderungen jederzeit modular auf-, ab- und umbaubar sein. Die Kälteanlagen sind unter Einbezug der Auswirkungen des Lüftungskonzeptes auf die resultierenden dynamischen Lasten aufgrund von Simulationsberechnungen zu optimieren, wobei die internen Lasten gemäss Liste der Elektroverbraucher, Revision 97, als Grundlage dienen. Leistungsreserven sind in erster Linie nicht anlagentechnisch sondern als bauliche Platzreserven vorzusehen. a) Kälteproduktion Die Kälteanlage ist anhand von dynamischen Simulationen mit den resultierenden minimalen und maximalen internen Lasten gemäss Projektvorgabe zu optimieren. Ein Nachweis der Simulationsberechnungen ist zu erbringen. Für die Kälteproduktion stehen mehrere Kältequellen zur Verfügung. Sie sollen nach folgenden Prioritäten eingesetzt werden: • Freie Kühlung (Freecooling, Aussenluft, passive Nachtauskühlung), ev. auch adiabatische QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 23 Kühlung • Begrenzte Grundwassermenge (für die Dauer von 10 Jahren kostenlos), die nur eingeschränkt aufgewärmt werden darf (z. Zt. maximal 262'800 m3/a; ca. 1'500 l/Min, Rückgabetemperatur min. 6°C, max. 20°C). In diesem Fall muss ein Grundwasserkreis vom Kühlkreis hydraulisch getrennt werden • Absorptionskälte. Der Einsatz von mechanischen Kältemaschinen ist nur im Bereich der gewerblichen Kälte zugelassen. b) Kälteverteilung Das Kaltwassernetz muss so aufgebaut werden, dass ein modularer Auf- und Abbau der Kältebezüger jederzeit und ohne grosse Eingriffe in die Anlage möglich ist. Die Netztemperatur in den beheizten Zonen muss jederzeit über dem Taupunkt der Umgebungstemperatur liegen. Die Kälteanlage ist bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren (Dimension Leitungsnetz, Wahl der Umwälzpumpen, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen. Pumpen mit einer Leistung > 2 kW müssen über einen Leistungsbereich von 20 - 100% geregelt werden können. Pumpen mit einer Leistung < 2 kW müssen mehrstufig ausgelegt oder über den Differenzdruck selbstregulierend (Drehzahl) ausgelegt werden. Die Steuerung und Regelung der Kälteverteilung erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem. Dieses hat auch sicherzustellen, dass bei hoher Aussenluftfeuchtigkeit die Kühldecken nicht tropfen, d.h. es hat durch ein zeitlich begrenztes Anheben der Kaltwassernetztemperatur die Kühlleistung der Kühldecken im erforderlichen Mass zu reduzieren. 5.9 Heizungsanlage Die ganze Wärmeverteilanlage muss aufgrund veränderter Benützeranforderungen jederzeit modular auf-, ab- und umbaubar sein. Leistungsreserven sind in erster Linie nicht anlagentechnisch, sondern als bauliche Platzreserven vorzusehen. Die Heizungsanlage ist ausschliesslich auf den dynamischen Wärmebedarf von Suglio (d.h. ohne Einbezug von Manno A + E) zu optimieren. Sie muss sich dynamisch den unterschiedlichen internen Lasten möglichst trägheitslos anpassen können. Ein Nachweis der Optimierung ist zu erbringen. a) Wärmeerzeugung Als Wärmeerzeugung für Suglio ist eine Zweikesselanlage mit Erdgas vorzusehen. Die Kesselanlage soll so konzipiert werden, dass in einem späteren Zeitpunkt Brennstoffzellen zugeschaltet werden können. Die entsprechenden hydraulischen Anschlüsse sind vorzubereiten und räumliche Flächen sind auszuscheiden. Das erforderliche Messkonzept zur laufenden Überwachung der Leistungswerte der Brennstoffzellenanlage ist vorzusehen. Die autonome Steuerung und Regelung der Brennstoffzellen wird über eine geeignete Schnittstelle an das Gebäudeautomationssystem angeschlossen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 24 b) Wärmespeicher Die Dimension des Speichers dient zur Optimierung des Betriebes der Wärmeerzeugung, inklusive Brennstoffzellen. Ein späterer Anschluss anderer Wärmequellen muss möglich sein. Eine dynamische Auslegung des Speichers ist anhand von Simulationsrechnungen zu belegen. Die optimierte Lade- und Entladeregulierung erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem. c) Kesselanlage Die Kesselanlage für Suglio ist ohne Reserven so auszulegen, dass er den gesamten Wärmebedarf von Suglio alleine bei minimaler interner Last zu decken vermag. Die Auslegung der Kesselanlage für Suglio ist mit dem Konzept der später vorzusehenden Brennstoffzellenanlage und dem Speicher zu optimieren. Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden: • NOx-Ausstoss bei 3% O2: <= 80 mg/m3 • CO-Ausstoss: <= 60 mg/m3 • Kesselwirkungsgrad: >= 90% Die Steuerung und Regelung des Kesselkreises erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem. d) Wassererwärmung Das Konzept der Wassererwärmung (zentral, dezentral, solar, etc.) und die zu speichernde Wassermenge ist aus der Sicht der Betriebskosten der Gesamtanlage zu optimieren. In den WC-Zonen wird im Sommerbetrieb ausschliesslich auf Solarenergie zurückgegriffen, wobei die Auslegung der Solaranlage nicht für jeden Fall (Übergangszeit) durchgehend Warmwasser bereitstellen muss. Das Culi-Warmwasser (60 °C) ist mit der Wärmeerzeugung und einer separaten Wassererwärmung sicherzustellen. Dabei ist die Abwärme aus der gewerblichen Kälte zu nutzen. e) Wärmeverteilung Die Wärmeverteilung ist bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren (Dimension Leitungen, Wahl der Umwälzpumpen, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen. Pumpen mit einer Leistung > 2 kW müssen über einen Leistungsbereich von 20 - 100% geregelt werden können. Pumpen mit einer Leistung < 2 kW müssen mehrstufig ausgelegt oder über den Differenzdruck selbstregulierend (Drehzahl) ausgelegt werden (Ausnahme: Lufterhitzerpumpen im Kompaktmonoblock). Die Steuerung und Regelung der Wärmeverteilung erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem. f) Raumheizung Statische Raumheizung mit hohem Wirkungsgrad und folgenden Anforderungen: • Vorlauftemperatur bei tiefster Aussentemperatur: minimieren, bzw. max. 60°C Temperaturdifferenz auf Rücklauf: 10 - 15 K Eine Überwachung der Rücklauftemperaturen muss möglich sein und soll aus dem hydraulischen Schema hervorgehen • Lineare Kennlinie für die Wärmeleistung in Abhängigkeit der Vorlauftemperatur und linear in Abhängigkeit der Durchflussmenge • Heizkörper oder Radiatoren mit geringem Wärmespeichervermögen • Eine zonen- oder raumweise Regulierung der Wärmeabgabe ist vorgeschrieben. Sie muss die Raumheizung ausserhalb der Bürozeiten kontrollieren und die Wärmeabgabe generell auf die anfallenden Lasten anpassen. Das Regulierungskonzept muss auf QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 25 einen möglichst tiefen Technisierungsgrad unter Berücksichtigung der Erstellungskosten optimiert sein. Beim Einsatz elektrischer Regelorgane ist auf minimalen Energieverbrauch zu achten • Die Anordnung des Heizkörpers trägt dem Kaltluftfall unterhalb der Glasflächen Rechnung. Mit entsprechenden Berechnungen hat der Planer zu belegen, dass in diesen Zonen keine Probleme entstehen werden - auch während der Übergangszeit. 5.10 Sanitäranlage Die gesamte Planung der Wasser- und Abwassernetze sind gemäss den Vorgaben des ökotechnischen Fachspezialisten zu planen. Der Sanitärplaner hat den Nachweis dieser Zusammenarbeit zu erbringen. Die Anlagen müssen modular auf-, ab- und umbaubar sein. Die Wasserverteilung ist nach folgenden Grundsätzen auszulegen: • Der Frischwasserverbrauch ist mit technischen Mitteln möglichst tief zu halten (Grössenordnung: ca. 50% vom sanitarischen Normalverbrauch). Als technische Mittel werden verstanden: Durchflussbegrenzer und Einsatz von Frischwasser nur dort, wo es die Qualität erfordert. • Trinkwasser (Kalt- und Warmwasser) in allen Kaffee-Ecken und im Culinarium • Spülwasser (gefiltertes Regenwasser zu Reinigungs- und Spülzwecken) in allen Putzräumen • Spülwasser (gefiltertes Regenwasser zu Reinigungs- und Spülzwecken) in allen WCs • Druckwasser (Trinkwasser) in der Garage und in allen Löschwasserstationen • Die Bewässerung von Pflanzen erfolgt, soweit erforderlich, mit Regenwasser • Warmwassertemperaturen 35 - 40 oC - im Culinarium 60 oC Die Wassererwärmung ist Teil des Pflichtenheftes der Heizungsanlage, Punkt 5.9 d). Der Anfall von Abwasser soll durch technische Mittel gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um 30% reduzieren werden. Der Sanitärplaner erstellt für seinen Lösungsvorschlag eine Gesamtbilanz über den Frischwasserund Energieverbrauch sowie über das Abwasservolumen und definiert die Qualitätsanforderungen für das Brauchwasser. Er stellt sie einem sanitarischen Normalverbrauch gegenüber (übliche Planung). 5.11 Elektroinstallation (Starkstrom) Die Starkstrominstallation ist aufgrund der UBS-Vorgaben gemäss Liste der Elektroverbraucher, Revision 97, ohne zusätzliche Reserven auszulegen, wobei die Anlage im ganzen Lastbereich mit minimalen Leistungsverlusten arbeiten und modular auf-, ab- und umbaubar sein muss. Der UBSZielsetzung entsprechend, gilt es eine maximale Verfügbarkeit der Stromversorgung sicherzustellen. a) Transformatoranlage Gemäss Punkt 4.1 muss ein Teil der Gebäudefläche an Dritte vermietet werden können. Gemäss den Bestimmungen von AIL wird die Mittelspannungsanlage daher von AIL erstellt und betrieben werden. Für Suglio ist somit eine Niederspannungseinspeisung ab MS-Station AIL einzuplanen. Aus verfügungstechnischen Überlegungen ist eine zweite (Not-) Einspeisung auf die HVA einzuplanen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 26 Die vorzusehende Ausbaubarkeit ist in erster Linie als bauliche Platzreserve einzuplanen. b) Notstromanlage Nicht vorgesehen. Die baulichen Voraussetzungen (Reserveplatz) sind jedoch einzuplanen, ohne jegliche Vorarbeiten. Die Hauptverteilung ist für eine eventuelle spätere Notstromeinspeisung oder für die Einspeisung durch Brennstoffzellen auszulegen. c) USV-Anlage Die USV-Anlage ist auf 100% USV-Nennlast für eine Autonomie von ca. 30 Minuten USVNennverbrauch auszulegen. Das USV-Konzept soll eine gute Versorgungssicherheit gewährleisten, ohne dass auf eine zusätzliche Redundanz zurückgegriffen wird. Weiter sind die USVVerbraucher selektiv abzuschalten, damit wichtige Verbraucher länger als 30 Minuten versorgt werden können. Die Anlage ist auf geringstmögliche Verluste zu optimieren. Der Planer hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen. d) Kompensationsanlage Eine zentrale Kompensationsanlage mit verdrosselten Kondensatoren ist vorzusehen. Grössere Induktivitäten müssen vor Ort einzelkompensiert werden. Der Planer hat dazu KostenNutzenrechnungen vorzulegen. Fluoreszenzleuchten dürfen nur mit EVG in Büroräumen und VVG in Neben- und Technikräumen eingesetzt werden. e) Photovoltaikanlage Suglio wird eine Photovoltaikanlage gemäss Punkt 5.12 erhalten, deren Stromerzeugung in die Hausverteilung integriert werden muss. f) Leitungsnetz Die zu planende Anzahl Leitungsnetze (z.B. Kraft, Steckdosen 1 x normal, nachts geschaltet; 1 x USV, Licht) sind im Anlagenkonzept nach Absprache mit den UBS-Fachstellen und dem Benützer unter Einbezug von Kosten-Nutzen-Überlegungen festzulegen. Die Dimensionen der Leitungsnetze müssen bezüglich Investition und Leitungsverluste optimiert werden. Der Planer hat diese Berechnungen für das ganze Netz zu belegen. g) Blitzschutz Für das Gebäude hat der Elektroplaner ein Blitzschutzkonzept zu entwickeln und von den UBS Fachstellen genehmigen zu lassen. h) Erdungskonzept Für das Gebäude hat der Elektroplaner ein Erdungskonzept mit Fundamenterder zu entwickeln und von den UBS Fachstellen genehmigen zu lassen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 5.12 Seite 27 Photovoltaik Es ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (horizontal) und an den Fassaden (vertikal) zu planen, welche mindestens 200 MWh elektrische Energie pro Jahr erzeugt (Bezug: meteorologisches Durchschnittsjahr). Dies entspricht mit heutiger Technologie einer Fläche von ca. 1’600 m2 Solarzellen. Die Anlage soll bei Inbetriebnahme technologisch gesehen Pilotcharakter haben. Die Schnittstelle der Photovoltaikanlage befindet sich netzseitig vom Wechselrichter. Die Solaranlage muss modular aus-, ab- und umbaubar sein. Es sind Zusatzflächen für eine spätere Erweiterung der Anlage einzuplanen. Die autonome Steuerung und Regelung der Photovoltaikanlage wird über eine geeignete Schnittstelle an das Gebäudeautomationssystem angeschlossen. Die Integration der Sonnenzellen in den Baukörper hat in Zusammenarbeit mit dem Architekten zu erfolgen. 5.13 Gebäudeautomation Für Suglio ist eine Gebäudeautomationsanlage gemäss den UBS Haustechnik-Richtlinien KSR-026 zu planen. Das System muss sich in das Regionalkonzept Lugano nahtlos einfügen lassen. Weiter ist auf das Betriebsführungskonzept Rücksicht zu nehmen. Subsysteme sollen durch die Anwendung normierter (offener) Kommunikationsverfahren integrierbar sein. Die Anforderungen an die Gebäudeautomation müssen in erster Linie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen (nicht technisch machbar, sondern technisch wirtschaftlich). Im Rahmen der Projektierung sind folgende Anforderungen und Vorgaben zu erfüllen: a) Vorgaben an das ganze Planungsteam • Einheitliche Schemabearbeitung und Dokumentation (Pflichtenheft, Beispiele) • Bezeichnungs- und Numerierungskonzept • Vorgaben betreffend Auswahl und Schnittstellen zu Anlagengeräten (Peripherie) • Anforderungen an die Kompatibilität bei Subsystemen • Schulungsprogramm • Anlagendokumentation (d, i) gemäss den allgemeinen Angaben in Kapitel 3.3. b) Kontrolle der einzelnen Planer • Anhand der Kontrollpunkte (KSR-026) werden die Unterlagen der einzelnen Fachplaner und Unternehmer entsprechend dem Projektstand überprüft. 5.14 Unterhalt und Reinigung Suglio soll auch bezüglich Unterhalt- und Reinigung für die UBS ein Musterhaus werden. Im Vordergrund stehen der Einbezug eines Unterhalts- und Reinigungskonzeptes in die Planung sowie die laufende Überwachung der budgetierten Jahreskosten und Aufwände für den späteren Betrieb. Zudem sind ökologische Aspekte im Unterhalts- und Reinigungskonzept zu berücksichtigen. Für das Gebäude, wie auch für die haustechnischen Anlagen, ist vor der Inbetriebnahme von den entsprechenden Planern, in Absprache mit den UBS-Fachstellen, bzw. den Benutzern, ein Unterhalts- und Reinigungskonzept, inklusive Vorgaben und Kostenbudget, für ihren Planungsteil zu QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 28 erstellen. 5.15 Betriebsorganisation Es sind von der Projektleitung und vom zukünftigen Benutzer die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Betriebsaufnahme von Suglio rechtzeitig, d.h. ca. ½ Jahr vor Bezug geordnet erfolgen kann. Dabei sind klare Abläufe im Sinne von Punkt 8, Beilage 1 zu schaffen. 5.16 Sicherheitskonzept Unter Fachführung von LOGI ist ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten mit: • Backup-Strategie in Zusammenarbeit mit anderen Börsen/Devisenzentren, DLZ-Funktionen im Katastrophenfall • Ordnungsgemässes Abschalten der EDV-Anlagen bei Netzausfall QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 6 PFLICHTENHEFT FÜR DEN ÖKOLOGIEBEREICH 6.1 Ökologie Seite 29 Die Prinzipien für ökologisches Bauen sind im Pilotprojekt Suglio in ausgewogenem Masse anzuwenden. In der Projektorganisation ist ein Verantwortlicher vorzusehen, welcher die Aufsichts- und Koordinationsfunktion übernimmt. Er sorgt dafür, dass die ökotechnisch relevanten Aspekte zu gegebener Zeit in den Entstehungsprozess des Gebäudes einfliessen und korrekt umgesetzt werden. 6.2 Graue Energie / Ökobilanz a) Graue Energie Im Sinne einer Kontroll-, Optimierungs- und Entscheidungshilfe ist für das Pilotprojekt auf den relevanten Bereichen eine Bilanz der grauen Energie zu erstellen und vor den jeweiligen Entscheidungsphasen in die Planung einfliessen zu lassen. b) Ökobilanz Grundlage für die Ökobilanz bilden der Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichtes und die gemäss Projektstand verfügbaren Daten über Energie- und Stoffflüsse sowie Aussagen über Umweltbelange, Lufthygiene, Wasser, Boden sowie Flora und Fauna. Dabei wird die Bau- und Betriebsphase sowie die Entsorgung des Gebäudes berücksichtigt. Die Ökobilanz dient in allen Projektphasen als Optimierungs- und Entscheidungshilfe. 6.3 Materialökologie a) Kriterien für die Wahl der Baukonstruktionen und -materialien Bei der Festlegung der Baukonstruktionen und der Auswahl der Baumaterialien sind die materialökologischen Kriterien über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes zu berücksichtigen: • Herstellung: Wo möglich sind Baustoffe aus erneuerbaren oder gut verfügbaren Rohstoffen (unter Berücksichtigung der stofflichen und energetischen Ressourcen) einzusetzen. Es sind Baustoffe mit möglichst geringer Umweltbelastung (graue Energie, Emissionen) bei der Gewinnung der Rohstoffe, der Produktion (einfache Prozessketten, tiefes Temperaturniveau) und den Transporten einzusetzen. • Verarbeitung: Bauprozesse, welche zu einer hohen Umweltbelastung (z.B. Lösungsmittel) oder Entsorgungsproblemen (Sonderabfälle, spezielle Verpackungen) auf der Baustelle führen, sind möglichst zu vermeiden. Die arbeitshygienischen Aspekte sind angemessen zu berücksichtigen. • Nutzung: Die Baustoffe sind derart zu wählen, dass die Anforderungen an die Raumluftqualität sichergestellt sind. Ökologisch und toxikologisch relevante Bestandteile sind möglichst zu vermeiden. • Lebensdauer: Das Gebäude soll möglichst lange in gebrauchsfähigem Zustand erhalten bleiben. Zu diesem Zwecke sind Bauteile mit unterschiedlicher Lebensdauer konstruktiv zu trennen und derart anzuordnen, dass die Unterhaltsarbeiten und Umbauten mit geringem Aufwand ausgeführt werden können. • Entsorgung: Die Planung des Gebäudes soll die Anforderungen des zukünftigen Rückbaus QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 30 bereits berücksichtigen (Kreislaufsysteme). So sollen mechanische anstelle von geklebten Verbindungen verwendet und Verbundmaterialien sowie -bauteile möglichst vermieden werden. Die anteilsmässig wichtigen Materialien sollen derart gewählt werden, dass sie ohne besondere Probleme entsorgt werden können: Materialien, welche sich für eine zukünftige stoffliche Wiederverwertung (Abwärmenutzung in Kehrichtverbrennungsanlage gilt nicht als Wiederverwertung) eignen, sind in erster Priorität einzusetzen. Die nicht zur Wiederverwertung geeigneten brennbaren Materialien sollen die Anforderungen für unschädliche Vernichtbarkeit (Verbrennung) erfüllen (Höchstwerte für Halogene und Schwermetalle). Die übrigen Materialien sollten den Anforderungen an Inertstoffe oder Bauabfälle für Inertstoffdeponien genügen. Materialien und Produkte, welche als Sonderabfälle zu entsorgen sind, sind möglichst zu vermeiden. b) Anforderungen für die Materialwahl Bei der Materialwahl sind insbesondere die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen: • Für die Anwendungen im Innenbereich sind giftklassenfreie Anstriche und Kleber zu verwenden. • Materialien und Produkte für den Innenausbau dürfen keine Wirkstoffe (Biozide, Fungizide, Insektizide) enthalten. • Durch die Wahl von Adhäsiven, Farben und anderen Bauchemikalien die Lösungsmittelemission auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. • Auf Baumaterialien und Kältemittel aus ozonschichtabbauenden Stoffen ist zu verzichten. Dies gilt nicht nur für FCKW (vollhalogeniert), sondern auch für H-FCKW (teilhalogeniert). Ausnahmen sind zu begründen. • Für den grossflächigen Innenausbau (Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Heimtextilien, Möbel, usw.) sollen formaldehydfreie Materialien verwendet werden. • Der grossflächige Einsatz von PVC ist zu vermeiden. Insbesondere sind halogenfreie Elektrokabel einzusetzen. Detaillierte Anforderungen sind in der Bauökologie-Empfehlung der Grossbanken (BAUÖKO GB) enthalten. Es sind die Massnahmen der Prioritäten P1 und P2 umzusetzen. Abweichungen sind zu begründen. c) Weitere Anforderungen • Der Abbruch der alten, bestehenden Gebäude soll als Rückbau erfolgen. • Das Aushubmaterial ist soweit möglich wiederzuverwerten. • Die Unternehmer sind zur vorschriftsgemässen Entsorgung der Baurestmassen zu verpflichten. Auf der Baustelle wird ein Entsorgungskonzept in Kraft gesetzt, durch das die getrennte Entsorgung der Baurestmassen sichergestellt wird. d) Aufgaben In den Projektphasen sind insbesondere die folgenden Aufgaben wahrzunehmen: • Projektierung: Das Konzept der Tragstruktur ist aus materialökologischer Sicht zu beurteilen. Für den konstruktiven Aufbau der Hauptbauteile ist ein Variantenvergleich aus materialökologischer Sicht durchzuführen. Das Ausbaukonzept sowie die Materialwahl in der Haustechnik sind nach materialökologischen Kriterien zu beurteilen. Die Pläne und Details sind betreffend die materialökologisch relevanten Aspekte zu kontrollieren. • Vorbereitung der Ausführung: Die materialökologischen Anforderungen sind in den Ausschreibungen festzulegen resp. zu kontrollieren und bei der Vergabe entsprechend zu berücksichtigen. • Ausführung: Die Umsetzung der materialökologischen Anforderungen auf der Baustelle ist QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 31 zu kontrollieren. Als Grundlage für die materialökologischen Entscheide sind Deklarationen der wichtigsten Baumaterialien auf der Basis des SIA-Deklarationsrasters einzuholen. 6.4 Wassertechnik Die Wassertechnik ist eng mit dem Sanitäringenieur zu planen. Der ökotechnische Fachspezialist hat den Nachweis dieser Zusammenarbeit zu erbringen. Mit der Wassertechnik ist der Frischwasserverbrauch gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um mindestens 50% zu reduzieren. Weiter soll die Belastung der öffentlichen Abwasseranlagen gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um mindestens 30% gesenkt werden. Vorgaben der Wasserbilanz siehe Beilage 9. Der ökotechnische Fachspezialist kann für diese Aufgabe technische Massnahmen im Gebäude vorschlagen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen jedoch die Qualität des Arbeitsplatzes Suglio weder absolut, noch gefühlsmässig beeinträchtigen. Als technische Massnahme ist ein Regenwasserspeicher (Zisterne) einzuplanen. Das Regenwasser kann nach entsprechender Filtrierung für Reinigungs- und Spülzwecke sowie zur Bewässerung der Pflanzen benützt werden. Es muss eine Oberfläche von 1'600 m2 aufweisen und möglichst beschattet werden können. Das Wasser ist umzuwälzen. Der Wasserstand im Becken wird durch den Regenwasserspeicher ausgeglichen. Die Wasserqualität im Becken und im Speicher soll durch ein natürliches Filtersystem, ohne chemische Zusätze, gewährleistet werden. Das Bekken muss in Zusammenhang mit der Bepflanzung und Umgebungsgestaltung geplant werden. Auf dem Grundstück ist keine Versickerung von Meteorwasser zugelassen. Es sind jedoch Massnahmen für die Retension des Meteorwassers vom Dach und vom Regenwasserbecken zu treffen. 6.5 Pflanzen, Umgebung a) Bepflanzung im Gebäude Die Büros, Kaffee-Ecken, Verkehrszonen, Lichthöfe und Restaurants sind mit geeigneten Pflanzen zu begrünen. Dabei muss sich die Begrünung den Anforderungen der intensiven Tageslichtnutzung zwingend anpassen. Das Begrünungskonzept ist mit dem Architekten und dem Bauherrn im Detail abzusprechen. Auf den Einsatz von Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel soll möglichst verzichtet werden. b) Umgebungsgestaltung Die Umgebung soll naturnah in Zusammenarbeit mit dem Architekten gestaltet und mit standortgerechten Pflanzen bepflanzt werden. Die Bepflanzung soll möglichst ohne künstliche Bewässerung auskommen können. Verbundbeläge, z.B. für Fahrwege und Parkplätze, sind durch einen offenfugigen, begrünten Fahr- und Gehbelag zu ersetzen. Die Bodenfunktionszahl (Versiegelung) ist nachzuweisen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 6.6 Seite 32 Büroökologie a) Beschaffung und Entsorgung Die Beschaffung und Entsorgung für den Bürobetrieb und das Culinarium sollen in Absprache mit dem Betreiber und den zuständigen Fachstellen nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass genügend Flächen sowie die erforderlichen Sachmittel für die Trennung, Sammlung und Zwischenlagerung von Restwertstoffen vorhanden sind. Für die Entsorgung sind die Synergien zwischen dem Bürobetrieb und dem Culinarium zu nutzen. Es sind Massnahmen für die umweltgerechte Beschaffung und Entsorgung zu treffen, so dass der Restkehricht für den Bürobetrieb 50 kg/MAa und für das Culinarium 20 g/abgegebenes Menü nicht übersteigt. Der Stofffluss ist in der Planungsphase zu bilanzieren und in der Betriebsphase im Rahmen einer Erfolgskontrolle nachzuweisen und zu optimieren. b) Gebäudereinigung Die Gebäudereinigung soll nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen. In der Planungsphase sind die Konsequenzen der Materialwahl für die Reinigung aufzuzeigen. Die Betriebskosten sowie der Aufwand an Reinigungsmitteln sind auszuweisen. Für die Optimierung der Reinigung können bauliche Massnahmen vorgeschlagen werden. Das Reinigungskonzept ist mit dem Architekten und dem Bauherrn im Detail abzusprechen. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO 7 Seite 33 PILOT- UND DEMONSTRATIONSELEMENTE Zu Beginn der Projektierungsarbeiten wird von der UBS ein Versuchsraum bereitgestellt, in welchem alle relevanten Konzepte überprüft werden sollen (Tageslicht, künstliche Beleuchtung, Lüftung/Heizung, passive Nachtauskühlung, Arbeitsplatz Suglio, etc.). Diese Arbeiten werden von der UBS separat in Auftrag gegeben. Die vorzusehenden Versuche sind im Projektablauf einzuplanen. a) Konzept Die zu untersuchenden Konzepte, resp. Bauelemente werden unterschieden nach: • Pilot-Elemente: Neuartige, noch nicht oder ungenügend praxiserprobte Bauteile und Konzepte. Diese werden auf ihre Praxistauglichkeit und Risiken geprüft • Demonstrationselemente: Neuartige Bauteile und Konzepte, die andernorts ihre Praxistauglichkeit bewiesen haben. Diese werden auf ihre Akzeptanz bei den Benutzern und Planern sowie auf ihre Vor- und Nachteile geprüft • Bemusterungs-Element: Konventionelle Bauteile und Konzepte, die praxiserprobt sind und in diversen Typen und Ausführungen erhältlich sind. Sie werden als Variantenvergleich auf ihre Vor- und Nachteile sowie auf ihre Risiken geprüft. b) Vorgehen Art und Ort der Untersuchungen werden wie folgt unterschieden: • Pilot- und Demonstrationsraum: Untersuchungen, die in einem speziell zu diesem Zweck auf dem Baugelände aufgestellten P+D-Raum durchgeführt werden • Baustelle: Untersuchungen, die am Rohbau oder im Verlaufe des Ausbaus auf der Baustelle geprüft werden • Manno A+E: Untersuchungen, die in einzelnen Räumen der bestehenden Bauten Manno A+E durchgeführt werden • Modell: Untersuchungen, die an einem massstäblich verkleinerten Modell beim Planer oder auf der Baustelle durchgeführt werden • Labor: Untersuchungen, die im Labor des Planers oder eines Dritten durchgeführt werden • Simulation: Untersuchungen, die anhand von Computersimulationen durchgeführt werden • Praktische Erfahrungen: Vergleiche durch Besichtigungen, Auswertungen und Diskussionen von neuartigen Elementen in anderen Projekten sowie Beurteilung durch ständige Nutzung des P+D-Raumes durch den zukünftigen Benützer. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 34 Beilage 1 Bauen und Sparen mit LIEG (Die zehn LIEG-Gebote) 0. Ausgangslage • Das NL-Netz der UBS befindet sich heute in einem guten Zustand - die Raumbedürfnisse sind abgedeckt. Der grosse Unterhalts- und Erneuerungsbedarf bleibt - zudem zwingen uns Konzeptänderungen heute und in Zukunft zu laufenden Anpassungen. Als Folge der härteren Wirtschaftsbedingungen ergeht auch an LIEG der Aufruf zur Reduktion der Investitions- und Betriebskosten. • Das neue Eigenmietkonzept 93 mit der direkten Annuitätszahlung der Mieteinbaukosten durch die NL unterstützt dabei die Anstrengungen von LIEG. Durch die prozentuale Aufteilung der Investitionskosten in Grund- und Mieterausbau wird die NL an Einsparungen in Grund- und Mieterausbau direkt beteiligt. NL und LIEG sitzen im gleichen Boot - wir haben einen Partner; bisher war LIEG allein. • Das neue Cost-Center-Modell LIEG 93 beauftragt uns, eine bestimmte Kostendeckung unserer Investitionskosten durch die Einnahmen der Marktmieten zu erzielen. Damit werden neu Renditeüberlegungen für LIEG als Promoter zum täglichen Brot. Dieses Cost-Center-Modell ist ein weiteres (LIEG-internes) Hilfsmittel zur Kosteneindämmung. • Die nun folgenden Vorschläge beschränken sich auf das Thema "Kosteneinsparung bei Investitionen und Betrieb" und erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit! 1. Am Anfang steht das Bedürfnis! • Es ist oft am billigsten, gar nicht zu bauen! Eine Bedürfnisabklärung soll zeigen, ob mit organisatorischen Massnahmen, einer Erneuerung, einem Umbau oder einem Neubau die Zielvorstellung des Benutzers am wirtschaftlichsten erreicht werden kann. • Trotz Kostendruck soll darauf geachtet werden, dass das Bauvorhaben zu einer reversiblen und flexiblen Lösung der Raumprobleme führt. Gewisse Raumreserven sollten bei Neubauten freigestellt werden können. 2. Die Krux der Planerwahl • Zunächst ist zu entscheiden, ob die Planung und/oder Bauleitung intern oder extern erfolgen soll. Bei kleinen Bauvorhaben resp. weit entfernten Baustellen ist eine Bauleitung durch LIEG (bei freier Kapazität) resp. durch die NL zu prüfen. • Bei grösseren Bauvorhaben ist die integrale Planung anzustreben. Dadurch können innovative Ideen und Synergien entstehen. Die ideale Form der Gesamtplanung ist das ad-hoc-Team; neuerdings besteht dazu der SIA-Generalplanervertrag. • Total- oder Generalunternehmer sind für uns als professioneller Bauherr in der Regel teurer. Sind solche Verträge abzuschliessen, so ist eine Konkurrenz verschiedener Unternehmer Pflicht; andernfalls ist eine offene Abrechnung anzustreben. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 35 3. Architektur und Technik - die Gewissensfrage • Die Reduktion der Ansprüche bedeutet nicht den Verzicht auf gute Architektur und sinnvolle Technisierung! Gute Architektur ist für einen Bauherrn UBS auch eine Image-Frage, bedeutet aber vor allem gute Ideen und Konsequenz und nicht hohe Kosten. • Die Ansprüche an die Technik reduzieren sich z.T. automatisch durch gesetzliche Vorschriften (Klimatisierung). Die massgebendste Reduktion ist die Vermeidung zu hoher Ansprüche und deshalb zu grosser Lastvorgaben durch den Bauherrn (EDV, Telecom, CULI, Geräte, Händleranlagen u.a.m.). Hier liegt ein grosses Sparpotential! Klimatisierte Räume werden zur Ausnahme. • Die Gebäudeautomation ist heute nicht mehr wegzudenken. Sie vereinfacht die Abnahme und den Betrieb und verbilligt letzteren erheblich, sofern die MSR-Technik einfach konzipiert ist und sich die Mehrkosten auf etwa 1 % (Zielwert) der Baukosten BKP 2 + 6 beschränken. 4. Der KV - der Alptraum der Projektleiter? • Durch das Cost-Center-Modell LIEG und das neue Eigenmietkonzept dient der KV zur Bestimmung der Rendite für LIEG und der Eigenmiete (Markmiete + Mieterausbau) für die NL. Beide Angaben sind zum Zeitpunkt des KV verbindlich. Es sind Varianten mit Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Der bereinigte Kostenvoranschlag beinhaltet deshalb zwangsläufig nur noch das Notwendige und ist entsprechend gekürzt. Dies ist neu und lässt dem Projektleiter wenig Spielraum. • Trotzdem sollen bei der UBS schadstoffarme Baumaterialien und umweltfreundliche Bauverfahren eingesetzt werden. Ihre Preise werden mit zunehmender Nachfrage rasch sinken. • Für den Ausbau sollen gute und unterhaltsarme Materialien ausgewählt werden. Die Qualität soll aber in Beziehung zur erwarteten und notwendigen Lebensdauer des Bauteils gesetzt werden! • Es bestehen verschiedene Fachstellen-Richtlinien seitens LIEG, LOHS, GSUR, GTEC, LOST u.a.m. Diese sind, je nach Blickrichtung, durch verschiedene Aufträge und Ängste geprägt. Sie hinken auch meistens dem Wissensstand nach. Es ist den Projektausschussleitern gestattet, solche Vorschriften in Frage zu stellen und auf das Projekt zugeschnittene Lösungen zu verlangen. Die damit verbundenen Kostensenkungen des KV sind aufzuzeigen. 5. Es geht los - die Ausführungsphase • Der Projektleiter stellt sicher, dass die eingebaute Qualität tatsächlich der bestellten und bezahlten entspricht. Ergänzende QS-Schwerpunkte, spezifisch auf das Projekt zugeschnitten, sind gem. QS-Handbuch LIEG 92 zu definieren und kontrollieren. • Die Kostenkontrolle ist vierteljährlich zu verlangen. Änderungen sind in Kenntnis der damit verbundenen Mehr- und Minderkosten zu beurteilen. Die Details der Kostentragung sind sofort abzumachen (kein Floating); ein evtl. Zusatzkredit ist rechtzeitig zu beantragen. • Die Termine sind strikte einzuhalten. Verlängerte Bauzeiten führen immer zu (unerwarteten) Mehrkosten und zur Qualitätsabnahme. Die letzte Aussage erscheint zunächst unlogisch; sie erklärt sich durch die Abnahme der Anspannung und Konzentration der beteiligten Planer und Unternehmer. QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 36 6. Die heikle Vergebung, oder - was tun mit Unternehmervarianten? • Die LIEG-Kriterien der Vergebung sind: Qualität, Termin, Preis, Kundenbeziehung, bisherige Aufträge - in dieser Reihenfolge. Es werden lokale und bisherige Kunden bevorzugt, sofern Qualität, Termin und Preis stimmen. Aus dieser Sicht kann es im Grundsatz nicht Hofplaner und Hofunternehmer geben. • Die Marktsituation ist korrekt, höflich und bestimmt auszuschöpfen. Der Vergleich zum KV ist pro Vergebung anzustellen, allenfalls ist die Bestellung zu revidieren. • Unternehmervarianten sind ausdrücklich erwünscht! Sie dienen direkt der Kostensenkung. Es sind Massnahmen zu treffen, die den Unternehmen genügend Zeit zum Selbststudium lassen, z.B. frühzeitige Abgabe von Plänen M. 1:100 etc. Da die Planer oft dagegen opponieren, hat sich der Projektleiter durchzusetzen! • Integrale Ausschreibungen für bestimmte Bauteile sind frühzeitig zu prüfen. Darunter werden Ausschreibungen verstanden, die dem Unternehmen das Endziel einer Baugrubenumschliessung, einer komplexen Fassade oder einer Dachkonstruktion vorgeben, aber das "Wie" dem Unternehmer überlassen - auch dies führt zur Kostensenkung! 7. Ausbau - dies ist was man sieht! • Hier geht es um Fragen des Materials, der Klima- und Elektroanlagen (Kabel), des Tresors, der Schalterhalle, des Windfangs, um die Notwendigkeit von Doppelboden, heruntergehängter Decke, Trennwänden und Sicherheitsmassnahmen u.a.m. Es gilt einerseits das unter Punkt. 4 Gesagte bezüglich Materialien, anderseits bestimmen Energie- und Marketingkonzepte die sinnvolle Ausführung. • Die LIEG-MA haben durch ihr Vorbild auf übertriebene Wünsche bestimmt zu reagieren und im übrigen sich zu fragen, ob sie die vorgeschlagene Lösung als Privatmann auch finanzieren würden. • Notfalls ist ein Problem nach oben zu eskalieren! 8. Die Stunde der Wahrheit - Inbetriebsetzung! • Die IBS wird erleichtert, wenn die MSR-Anlage betriebsbereit ist. Die Verantwortlichkeiten sind so rasch bestimmbar und festzulegen (mit Kostenregelung!). • Die Abnahme grösserer Objekte erfolgt mit Vorteil in 2 Phasen: Abnahme I: Bereit für Bezug, erkannte Mängel sind zu beheben, Beginn der Garantiezeit. Abnahme II (ca. 3 Monate später): Mängel behoben, es erfolgen keine Störungen des Arbeitsbetriebs mehr. Dieses Abnahmeprozedere ist in den Verträgen festzulegen, strafft die IBS-Phase und sichert die Qualität. • Der Verantwortliche des Benutzers (Betreiber) ist rechtzeitig zu bestimmen und in seine Aufgabe einzuführen. Dies ermöglicht einen optimalen Betrieb ab Bezug. 9. Betrieb, Unterhalt und Erneuerung - bitte nicht vergessen! • Die Betriebskosten sind in den Entscheidungsprozess einer Investition einzubeziehen, denn in wenigen Jahren erreichen die kumulierten Kosten des Betriebs die Höhe der Investition! Diese QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 37 Überlegungen erleichtern Kostenbegründungen für bessere Materialien, für MSR-Technik, für Instandhaltungsmassnahmen, für ein Energiemanagement u.a.m. enorm. • Aufwendungen für den a.o. Unterhalt von Gebäuden und Anlagen dürfen nicht totgeschwiegen werden. Ein Gebäude ist eine Maschine mit Teilen unterschiedlicher Lebensdauer. Sinnvolle Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten sind in die laufende Liegenschaftenplanung aufzunehmen. 10. Darum merke - Fazit • Das Resultat eines Bauvorhabens soll ein funktionelles, architektonisch anspruchsvolles Gebäude sein, welches vielseitig verwendbar und leicht zu betreiben ist. • Wie die Erfahrung zeigt, liegt das Wesentliche beim Sparen für den Fachmann nicht beim Ausbau! Eine ganze Reihe von wichtigen - unsichtbaren - Massnahmen bringen viel mehr ein. Diese sind beschrieben. • Der Kunde sieht die Qualität des Ausbaus anders. Er bringt die teuren Spezialmöbel in Verbindung mit seinen Zinslasten. Deshalb soll der Innenausbau solid aber nicht teuer wirken (Stichwort: Understatement). • Der Finanzrahmen wird gesetzt durch die tragbare Eigenmiete der NL und die tragbare Rendite des Cost-Centers LIEG. Die Jacke ist eng. Billig sollten die Betriebskosten sein und nicht das Erscheinungsbild eines Gebäudes! LIEG-LMR LIEG-LMR/BMF 20. Oktober 1992 LIEG-BIB rev. 19. Mai 1994 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 38 Beilage 2 Liste der Projektdokumente Suglio Dokument Pflichtenheft Verantwortlich QS (Chuard) Aktuelle Ausgabe 1.96 Nächste Revision 7.97 QS (Schalcher) 1.96 4.97 Bauherr/Benutzer (CAD/HEM/Arch) 9.96 --- Liste Elektroverbraucher QS (Chuard) 9.95 7.97 Gebäudebeschrieb / Bemusterung Arch (Schnebli) 6.94 (Dokument bei S.A.M. deponiert) 1.96 8.97 QS-Pläne Raumbuch Kosten-/Terminübersicht GU (Kläusli) Qualität am Arbeitsplatz QS (PLT) FKT (Kälin) QS (Stulz) FKR (Rusconi) FKT / Fach-Ing: (HLK: Schreiner) (S: Rusconi) (E: Kreuter) (MSR: Kälin) (Oeko: Gugerli) Energiekonzept Wasserkonzept Übersicht Gebäudetechnik Projektdokumentation Fachplaner QS (Stulz) Benutzer (HEM) FKT (Kälin) P+D-Elemente Besiedlung Abnahmen Anlagendokumente FKT / Fach-Ing: (Musterdoku L60; Kälin) (HLK: Schreiner) (S: Rusconi) (E: Kreuter) (MSR: Kälin) (Oeko: Gugerli) QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Bemerkung 3.97 (PA) 12.93 --- 12.95 8.97 3.95 --- 10.95 8.97 12.95 12.95 12.95 12.95 6.97 6.97 6.97 6.97 6.97 12.95 --- erl. 2.97 erl. 1.97 Schlussbericht 28.2.97 12.95 ab 10.96 gem. Terminplan 12.95 10.96 7.97 7.97 7.97 7.97 7.97 7.97 mit Abnahme 1 mit Abnahme 1 mit Abnahme 1 mit Abnahme 1 mit Abnahme 1 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 39 Beilage 3 Grobzeitplan Suglio Terminplan 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Bereinigung Pflichtenheft Studienauftrag Beurteilung Vorprojekt Baueingabeprojekt Baubewilligung Vorbereitungsarbeiten Rohbau 1 Ausbau Installation Haustechnik Inbetriebnahme / Abnahme 1 Integrierte Tests / Abnahme 2 Besiedlung Nachweis / Betriebsoptimierung QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 40 Beilage 4 Projektorganisation Projektausschuss Dr. Lampert Schäublin F. Müller Suckow Casellini Herrmann Spörri Bänninger Cantieni LIEG, Vorsitz LIBA, Stv. RELE LOMS DLZ3 LOLI EDBE LIHE LIBA Benützer Suckow/Herrmann/Bosshard/Enrile/Motta/Cornu Projektleitung Cantieni Qualitätssicherung . Bänninger/Chuard/Stulz/Schalcher . HLKS E GEBA PV EDBE TEKO GSUR CULI BPL Pauli Ochsner Briotti Becker Spörri Badaracco Aeberli Bonert Hobi GU Architekt K. Steiner GU AG Schnebli/Ammann/Ruchat/Menz Fachkoordination Räumlich: Rusconi Technisch: Kälin Bau-Ing. E HLKS Ruprecht/Passera-Pedretti/Brenni A+W/Solcà SEC/Rusconi GEBA Öko Kälin/Neoterma Intep Bauphysik Küche Geolog Geometer Simulation Gew. Kühlung Braune Creativ Gastro Pedrozzi Comal Sorane Baumgartner Fassade Telecom Conti/Schmidlin Pellegrini ARGE Baumeister Garzoni ARGE Elektro Sarr/Tettamanti/Mastai/Franchini/ABB Verkehr Fusi Marketing Elzi Auditorium Comfa CAD Layout Jacobucci Bissegger ARGE Heizung ARGE Lüftung ARGE Kühldecken ARGE Sanitär Lotti Sulzer Pozzi Castelletti GEBA Siemes-Albis QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Metallfassade Casarico/Schmidlin/Fahrni ARGE Spengler Donada / Tresoldi Flachdach Casanova/Gamboni Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 41 Beilage 4 FUNKTION UBS PROJEKTLEITER UBS ELEKTRO UBS HLKS UBS MSR/GEBA UBS PHOTOVOLTAIK UBS RAUMPLANUNG ADRESSE ZUSTÄND. PERS. TELEFON TELEFAX A. Cantieni 01/236 44 56 01/236 67 13 F. Ochsner 01/236 44 17 01/236 67 13 M. Pauli 01/236 60 51 01/236 67 13 B. Briotti 01/236 62 03 01/236 67 13 K. Becker 01/236 74 01 01/236 67 13 A. Hobi 01/236 44 47 01/236 67 13 U. Suckow 091/801 75 90 091/801 72 87 UBS, LIEG/LIBA Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LIEG/LIHA Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LIEG/LIHA Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LIEG/LIHA Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LIEG/LIGE Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LIEG/LIBA Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS BENÜTZER Delegierter NL Lugano UBS, LOMS Via Pretorio 14 6901 Lugano UBS BENÜTZER Planungsteam „Betrieb“ M. Enrile UBS, LOLI Via Pretorio 14 6901 Lugano 091/801 72 64 091/801 76 38 UBS BENÜTZER KOORDINATION Planungsteam „Betrieb“ R. Herrmann UBS, LOLI Via Pretorio 14 6901 Lugano 091/801 72 56 091/801 72 95 UBS Schwach- und Starkstrom UBS, LOLI Via Pretorio 14 6901 Lugano P. Bosshard 091/801 73 30 091/801 72 95 Technik, Unterhalt UBS, LOLI Via Pretorio 14 6901 Lugano J. P. Cornu 091/801 72 25 091/801 72 95 BENÜTZER UBS BENÜTZER QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 42 FUNKTION ADRESSE ZUSTÄN. PERS. TELEFON TELEFAX UBS Aufbau/Ablauforganisation UBS, LOMS Via Pretorio 14 6901 Lugano A. Motta 091/801 73 03 091/801 72 87 BENÜTZER UBS BENÜTZER Telecomunikation Raum TI F. Badaracco UBS, LOPJ Via Pretorio 14 6901 Lugano 091/801 73 72 091/801 72 87 UBS CULINARIUM Culinarium AG UBS, CULI/CUPT Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich V. Bonert 01/236 64 70 01/236 64 90 W. Aeberli 01/234 51 05 01/234 51 49 W. Spörri 01/236 53 26 01/236 59 02 Qualität, Energie, Oekologie UBS, LIEG/LIGE Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich M. Bänninger 01/236 33 40 01/236 67 13 QS BAU pom+ Technoparkstrasse 1 8005 Zürich Prof. Dr. H.R. Schalcher 01 445 28 60 ETH: 01/633 31 13 01 445 28 55 ETH: 01/633 10 88 QS OEKOLOGIE Intep AG Lindenstrasse 38 Postfach 8034 Zürich R. Stulz 01/383 63 64 01/383 65 66 QS ENERGIE Enerconom AG Hochfeldstrasse 32 Postfach 606 3000 Bern 9 J. M. Chuard 031/306 11 12 031/306 11 66 ARCHITEKTEN Schnebli, Ammann, Menz Prof. D. Schnebli 01/447 43 43 01/447 43 40 091/610 23 33 091/610 23 30 UBS GSUR UBS EDV QS KOORDINATION UBS, GSUR/GSSE Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich UBS, LOGI/EDBE Bahnhofstrasse 45 8021 Zürich Architekten BSA + Partner AG S. Menz Hardturmstrasse 175 8005 Zürich ARCHITEKTEN Schnebli, Ammann, Menz E. Engeler Architekten BSA + Partner AG T. Förderer WTC P. Merlo 6982 Agno QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 43 FUNKTION ADRESSE ZUSTÄN. PERS. TELEFON TELEFAX GENERALUNTERNEHMER Karl Steiner Generalunternehmung AG Hagenholzstrasse 60 8050 Zürich W. Kläusli P. Chiappini A. Kurzen 01/305 24 51 01/305 24 64 01/305 24 61 01/305 24 45 GENERALUNTERNEHMER Steiner Impresa Generale SA P. Chiappini 091/970 25 73 091/970 25 74 GENERALUNTERNEHMER Steiner Impresa Generale SA J. Felter 091/604 67 55 091/605 42 89 R. Pozzi A. Rattaggi 091/971 81 21 091/971 76 72 Via Mercoli 8A 6900 Lugano Cantiere UBS Suglio - Lugano Direzione Lavori 6928 Manno BAUINGENIEUR Ruprecht & Associati SA Via Campanile 6 6962 Viganello BAUINGENIEUR Passera & Pedretti SA Via al Molino 6 CP 150 6916 Grancia R. Passera Artari 091/993 05 33 091/993 00 08 BAUINGENIEUR Luigi Brenni Via Vela 11 L. Brenni 091/646 49 55 091/646 49 42 091/646 51 53 A. Fusi 091/604 56 75 091/604 56 81 052/262 84 72 052/262 84 68 052/262 00 97 091/604 60 60 091/604 60 62 6850 Mendrisio VERKEHRSINGENIEUR Aurelio Fusi Via Cantonale 6928 Manno HLK INGENIEUR Sulzer Energieconsulting AG W. Schreiner Zürcherstrasse 46 G. Kükenbrink 8401 Winterthur HLK INGENIEUR Sulzer Energieconsulting AG M. Magri Via Cantonale 6928 Manno SANITAER INGENIEUR Sergio Rusconi SA ing. SIA/OTIA Via Ceresio 15 6977 Ruvigliana S. Rusconi G. Campana 091/972 16 51 091/971 80 44 ELEKTRO INGENIEURE Amstein & Walthert AG Leutschenbachstrasse 45 8050 Zürich K. Kreuter U. Welte M. Frei 01/305 92 20 01/305 91 11 01/305 92 14 ELEKTRO INGENIEURE Elettroconsulenze Solcà G. Camponovo ingg. elettr. consulenti SIA/OTIA Zona Industriale 2 6917 Barbengo 091/995 10 10 091/995 10 44 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO FUNKTION ADRESSE MSR INGENIEUR Seite 44 ZUSTÄN. PERS. TELEFON TELEFAX Ingenieurbüro Werner Kälin W. Kälin Hirzengasse 9 6430 Schwyz 041/811 27 77 077/42 87 21 041/822 09 21 MSR INGENIEUR Neoterma SA Via Cassarinetta 6900 Lugano V. Bartesaghi B. Bieri 091/993 32 39 091/994 24 48 FASSADEN INGENIEUR Renato Conti Via Monte Ceneri 24 6900 Lugano R. Conti 091/923 49 62 091/923 40 78 FASSADEN INGENIEUR Schmidlin AG Schaffhauserstrasse 315 8050 Zürich A. Marseiler 01/311 57 00 01/311 57 08 FASSADEN INGENIEUR Schmidlin AG Im Gwinden 1f 4147 Aesch P. Hungentobler 061/751’35’09 061/751 39 30 SIMULATIONEN Sorane SA Rte du Châtelard 52 1018 Lausanne Dr. D. Aiulfi 021/647 11 75 021/646 86 76 TELEKOMUNIKATION Ingegneria Maggia SA Ingegneri consulenti Via Franscini 5 6600 Locarno M. Pellegrini 091/751 77 81 091/751 42 68 GEOLOGE P. Pedrozzi Via Ligaino 20 6963 Pregassona P. Pedrozzi 091/941 23 51 091/942 80 16 GEOMETER Comal SA Via Cereghetti 10 6834 Morbio Inferiore M. Malfanti 091/683 12 31 091/683 99 13 BAUPHYSIKER AKUSTIK B. Braune Physiker ETH/SIA Hausacherstrasse 42 8122 Binz B. Braune 01/980 20 25 01/980 20 53 OEKOLOGE Intep AG Lindenstrasse 38 Postfach 8034 Zürich Dr. H. Gugerli 01/383 63 64 01/383 65 66 CAD KOORDINATION Bozzolo, Ceppi e Iacobucci Studio d'ingegneria Vicolo S. Carlo 6807 Taverne D. Iacobucci 091/945 50 56 077/85 07 80 091/945 23 81 FACHKOORDINATION TECHNIK Ingenieurbüro Werner Kälin W. Kälin Hirzengasse 9 041/811 27 77 077/42 87 21 041/822 09 21 6430 Schwyz QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 45 FUNKTION ADRESSE ZUSTÄN. PERS. TELEFON TELEFAX FACHKOORDINATION RÄUMLICH Sergio Rusconi SA ing. SIA/OTIA Via Ceresio 15 6977 Ruvigliana S. Rusconi G. Campana 091/972 16 51 091/971 80 44 CULINARIUM Creative Gastro Management AG U. Jenny 041/630 45 35 041/630 33 28 PLANER Sonnenbergstrasse 23 6052 Hergiswil GEWERBLICHE KÜHLUNG Baumgartner Kühlanlagen AG M. Vetsch 01/941 66 44 01/940 26 43 MARKETING Marketing Elzi Via Ghiringhelli 21 6500 Bellinzona S. Kessel Cattaneo 091/826 11 05 091/826 13 32 AUDITORIUM Comfa AG Eidmattstrasse 25 8820 Wädenswil K. Lendenmann 01/780 00 44 01/780 01 42 UMGEBUNGSPLANER Heiner Rodel Via San Gottardo 61 6900 Massagno 091/966 11 26 091/966 72 61 Ackerstrasse 54 8610 Uster QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 46 Beilage 5 Anforderungen an die Raumluftbedingungen Die nachfolgende Definition der Raumluftbedingungen sind Planungsvorgaben, die kurzzeitig überschritten werden dürfen. In diesem Sinne sind sie nicht als absolute Garantiewerte zu betrachten. Temp. [°C], Häufigk. [%], Dauer/a [ h/0800-1800] Anforderungen an die Raumlufttemperaturen 30 29 28 27 26 25 24 23 22 21 20 19 18 17 0,1% (2 h/a) 0,1% (3 h/a) 0,2% (6 h/a) 1,0% (26 h/a) 0,5% (12 h/a) 1,4% (38 h/a) 2 1,3% (34 h/a) 8,5% (226 h/a) 3 2,7% (72 h/a) 4,1% (108 h/a) 89,4% (2'350 h/a) 90,7% (2'393 h/a) 1 -6 -4 -2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 18 20 22 24 26 28 30 32 34 Aussentemperatur [°C] Sommer / Winter max. 1) 2) Winter min Sommer passiv Minimaltemperatur bei geschlossenen Fenstern im Winter Bei natürlicher Belüftung Tag und Nacht nach Bedarf und aktivem Sonnenschutz für Räume mit Tageslicht und Lüftung/Kühlung Bei geschlossenen Fenstern und aktivem Sonnenschutz für Räume mit Tageslicht ohne mechanischer Lüftung mit Kühlung 3) Anforderungen an die Raumluftfeuchte im Sommer (Büroräume) Gilt bei geschlossenem Fenster 30 Klima Mensch 1-2 h/a Raum-lufttemp[°C] 29 28 10-50 h/a 27 26 20-100 h/a 25 kritischer Bereich 24 45 47 49 51 53 55 57 59 Raumluftfeuchte [rF%] Schwül- grenze unten QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Sommer / Grenze unten Schwül- grenze oben Sommer / Grenze oben Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 47 Beilage 6 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 48 Beilage 7 Strategische Kennzahlen UBS - Gerätelasten 1 Struktur Elektroverbraucher Architekt Raumdaten (m2, Flächentyp) NL/DLZ Nutzung (OE, MA, AP) Logistik SBG Betriebsgeräte InfrastrukturAnlagen HLKSE-Anlagen Beleuchtung Elektr. Leistung, Last (kW, W/m2, kWh) Personenwärme (W/MA) Planer Externe Last Interne Last Gebäude-/ Raum-Simulation HLKEKonzept Auslegung HLKE-Anlagen cf / 01.09.93 / BNQ_01.DRW 2 Energiezonen Die mittlere spezifische elektrische Last im Sommer stellt den Tagesmittelwert dar, welcher sich über 12 Stunden durch die Abwärme der Geräte und des Kunstlichtes ergeben. Mittlere spez. Last el., Sommer Energiezone 1 keine aktive Kühlung, ev. passive Kühlung, 0 - 10 W/m2 Grundlüftung und/oder Fensterlüften (wo Pers.) Energiezone 2 Statische Kühlung, ev. nur Sommerkühlung ev. 11 - 30 W/m2 Grundlüftung, Fensterlüften (wo Pers.) Energiezone 3 Klimaanlagen, etc. (punktutell hohe Technisierung) > 30 W/m2 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 49 Beilage 8 Tageslicht und künstliche Beleuchtung Definitionen Tageslichtfaktor: Prozentualer Anteil des verbleibenden Tageslichtes auf der horizontalen Arbeitsfläche gemessen. Dieser Faktor muss mindestens während 50% der jährlichen Arbeitszeit vorhanden sein. Aussenzone: Büroarbeitsbereich mit Tageslicht. Am Tag (0700 - 1700 Uhr) ist in der Regel keine künstliche Beleuchtung erforderlich. Gilt bis 4 m Raumtiefe ab Fenster. Zwischenzone: Büroarbeits- und Ablagebereich mit reduziertem Tageslicht. Am Tag ist oft eine künstliche Zusatzbeleuchtung erforderlich. Gilt für Zonen, die zwischen 4 - 7 m ab Fenster liegen (Einzelbüros, Konferenzräume und Culi : 4 - 6 m). Verkehrszone: Verkehrs- und Ablagefläche mit geringem bis keinem Tageslicht. Am Tag ist in der Regel eine künstliche Beleuchtung erforderlich. Gilt für Raumtiefen von mehr als 7 m ab Fenster. Anforderungen a) Tageslicht Raumkategorie Verkehrsflächen Einzelbüros Gruppen-/KombiBüro Börse/Devisen Konferenzräume Tageslichtfaktor (%) Zwischenzone 0,5 - 1 >1 >2 >0,5 >0,5 Aussenzone >2; max. 5 >2; max. 5 >2; max. 5 >1,5 >1,5 Verkehrszone 0,3 - 0,5 0,5 0 - 0,5 0 - 0,5 0 - 0,5 b) Künstliche Beleuchtung Raumkategorie Aussenzone Verkehrsflächen Einzelbüros Gruppen-/Kombi-Büro Händlerraum Konferenzräume Culi Schreiben Bildschirm 300 - 400 300 - 400 300 - 400 300 - 400 - 100 - 150 100 - 150 100 - 150 100 - 150 - QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Kunstlicht (Lux) Zwischenzone Verkehrszone 150 - 250 150 - 250 150 - 250 150 - 250 150 - 250 100 50 - 150 50 - 150 50 - 150 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 50 Beilage 9 Kühldec ken 15'000 m3/ a Umluftkühler 7'000 m3/ a Luftkühler 37'290 m3/ a Wasserbilanz SBG Suglio - Lugano Büro Wasserbilanz Suglio QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 51 Beilage 10 Bilanz Graue Energie 160 140 120 100 TJ 80 60 40 QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Baustelle Wärmedämmung Fassade Innenwände Fenster, Türen HKLS Fertigstellung Innenraum Tragstruktur 0 E / GEBA 20 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 52 Beilage 11 Rekapitulation quantitative Vorgaben Stand: 30.6.97 (Abnahme1) Vorgabe Bezug auf Pflichtenheft 18.4.90 Revision 92 IST-Wert Revision 97 1. Architektur Flächen nach UBS Flächenraster (93: neu SIA 416 / Grossbanken) - Geschossfläche GF - Mietfläche MF); neu Nettogeschossfläche NGF - Gebäuderelev. Fl. RF; neu Konstruktionsfl. KF - Nettonutzfläche NF; neu Hauptnutzfläche HNF - Funktionsfläche FF; neu Nebennutzfläche NNF - Energiebezugsfläche Fläche pro Arbeitsplatz - Einzelbüros 4 - 1 AP (m2/AP) - Kombi-Büros 1 - 2 AP (m2/AP) - Gruppenbüros 5 - 15 AP (m2/AP) - Grossraumbüro (Börse/Devisen) (m2/AP) Minimale Belegung auf NF (Back-/Frontoffice) - Einzelbüros (%) - Kombi-Büros (%) - Gruppenbüros (%) - Grossraumbüro Börse/Devisen (%) Sonnenzellen / - Kollektoren - Photovoltaik auf Dach + Fassade (m2) Parkplätze - Personal auf Grundstück (Anz.) - Personal ext. Grundstück (Anz.) - Kunden (Anz.) - Kurzparking (elektron. Bank) (Anz.) Baustatik - Direkt auf Raum wirkende Speichermasse der Decken Glas- und verglaste Bauteile - Tageslichtdurchlässigkeit (%) - k-Werte - Rahmen (W/m2K) - Glas (W/m2K) - Fenster (W/m2K) (Fassadenelement OKD-OKD) - Rahmenmaterialgruppe - Wetterschutz, Beanspruchungsgruppe - Widerstandsklasse EG/1.OG; neu 1.OG Nord - Sonnenschutz aussen; g-Wert (pro Element) QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ (m2) 24'000 (100%) 18'480 (77,0%) 5'520 (23,0%) 15'120 (63,0%) 3'360 (14,0%) 18’840 (m2) 26'458 (100%) 21'627 (81,7%) 4'831 (18,3%) 15'383 (58,1%) 6'244 (23,6%) 27’134 (m2) 44’188 (100%) 39’514 (89%) 4’674 (11%) 17’766 (41%) 11’383 (25%) 23’856 20 - 30 18 12 15 - 25 18 10 15 - 25 8 - 12 10 - 15 10 10/40 10/30 20-30/0 10/40 10/30 20-30/0 ------- 2'000 300 MWh/a, bzw. 2'000 168 MWh/a, bzw. 1’291 200 50 - 200 140 50 10 200 250 50 10 250-300 mm 250 kg/m3 250 kg/m3 80 1,6 1,3 80 1,6 1,3 >=70 -- 1,7 II C B3 0,15 1,7 II C B3 0,15 1,7 II C B3 0,15 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 53 Beilage 11 Vorgabe Bauphysik - Schutz gegen Aussenlärm (dB) DnT, W - Schutz gegen Innenlärm / Luftschall (dB) DnT, W Unterschiedliche Nutzungseinheiten - Direktions- + Sitzungszimmer - Allg. Bürowände - Büros + Technik - Korridorwände mit Türen (10:1) - Korridorwände ohne Türen - Türen normal - Türen Direktions- + Sitzungszi. - Schutz gegen Innenlärm / Trittschall (dB) LnT, W - Decken/Böden Direktion + Sitzung - Decken/Böden allg. Büros - Technikräume - Haustechnik, Funktionsger. (dBA), LrH - Haustechnik, Benutzerger. (dBA), LrH - Nachhallzeiten (s), T500 - Grossräume, Culi, Cafeteria, Konferenz- + Sitzungsräume - Einzelbüros, Datenverarbeitung, EDV-Technik - Korridore, Treppenhäuser Bezug auf Pflichtenheft 18.4.90 Revision 92 IST-Wert Revision 97 40 SIA 181-Min SIA 181-Min --45 35 50-60 34 40 25 36 SIA 181-Erh 45 35 50-60 34 40 25 36 SIA 181-Erh 45 35 50-60 34 40 25 36 50 55 40 35-55 40-60 50 55 40 35-55 40-60 50 55 40 35-55 40-60 0,5-0,8 0,5-0,8 0,5-0,8 0,7-1,0 1,0-1,5 0,7-1,0 1,0-1,5 0,7-1,0 1,0-1,5 484 (475)* 446 (355)* (248)* 403 --- --- 100 2,2 2,2 420 260 300 650 90 480 319 877 939 127 2,1 (nur Küchenger.) 480 138 583 791 95 Haustechnik ALLGEMEIN - Energiekennzahl Suglio [MJ/m2a] (nach NGF) - Energiekennzahl Suglio [MJ/m2a] (nach EBF brutto) - Max. Leistungsaufnahme für neu installierte Bildschirmarbeitsplätze (W/AP) *) Achtung: Bezugsflächen sind verschieden!!! CULI - Max. Energieverbrauch/abgegebenes Menü (kWh/Menü) - Mahlzeiten pro Tag in Suglio - Fläche Küche (m2) - Fläche Wirtschaftsräume (m2) - Fläche Personalrest., Gruppenrest., Cafeteria (m2) - Fläche Besucherrestaurant (m2) UBS-Gerätelasten - Archiv, Lager (Tag/Nacht; W/m2) - Büro 1, Bank (Tag/Nacht; W/m2) - Büro 2 (Tag/Nacht; W/m2) - Telecom, Infrastrukt. EDV-Peripherie (Tag/Nacht; W/m2) - Küche CULI (Tag/Nacht; W/m2) - EDV ZE (Tag/Nacht; W/m2) 1/0 7/1 20/4 1/0 7/1 13/1 Zone 1 Zone 1 ---- 60/30 100/0 200/190 Zone 3 Zone 2 Zone 2 Neu Tagesmittelwert Sommer (Licht + Geräte): - Zone 1 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2) - Zone 2 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2) - Zone 3 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2) 70/35 1190*/11 200/195 *) inkl. Gas - 0-15 (80,1%) 16-30 (9,7%) > 30 (10,2%) 0 - 10 (91,4%) 11 - 25 (7,6%) > 25 (1,0%) QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO Seite 54 Beilage 11 Vorgabe Tageslicht und künstliche Beleuchtung - Tageslichtfaktoren (%) Aussenzone Zwischenzone Verkehrszone - Künstliche Beleuchtung (Lux) AP Zwischenzone Verkehrszone - Max. inst. Leistung in Arbeitsräumen für die Beleuchtung (W/m2) - Leuchtdichteverteilung auf Tisch Nahbereich Fernbereich - Blendungsbegrenzung (Klasse) Lüftungsanlagen - Lüftungsraten mechanisch (m3/h) pro Einzel- u. Kombi-Büro Gruppenbüro bzw. pro Nichtraucher Raucher (bei 30% Raucher) CO2-Gehalt (ppm) in VAV-Anlagen - Luftfeuchtigkeit belüftete Räume Winter (%rF/max. Arbeits-h/a) Sommer (Wassergehalt/max. Arb.h/a) EDV (%rF) (nur Druckzentrum) - Wirkungsgrad WRG (%) - Wirkungsgrad Ventilation (%) Raumlufttemperaturen (rev. 92: passiv belüftet) - Winter min/max. (°C) - Sommer max. (°C / max. Arbeits-h/a)) Kälteproduktion - Kühlbecken Fläche (m2) - Grundwasser-Grenznutzung (1996: Gleichzeitigkeit=0,8) QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Bezug auf Pflichtenheft 18.4.90 Revision 92 IST-Wert Revision 97 >1,5-2; max. 5 > 0,5 - > 2 0 - 0,5 100 - 350 150 - 250 50 - 150 9 1:1 1:3 1:10 1 >1,5-2; max. 5 > 0,5 - > 2 0 - 0,5 100 - 400 150 - 250 50 - 150 9 1:1 1:3 1:10 1 >1,5-2; max. 5 > 0,5 - > 2 0 - 0,5 100 - 400 100 - 400 100 - 250 9 1:1 1:3 1:10 1 ----15-30 50-70 1'500 50 75 15-30 50-70 1'500 35 ±5 < 35, max. 25 > 12 g/kg, max. 25 50 75 15-30 50-70 1'500 (nur Aditorium) < 35, max. 25 > 12 g/kg, nicht garantiert 45±5 -->=85 45±5 >=85 >55 20 24, bzw. ta-5 20-24 >29 max. 3 >28 max. 26 >27 max. 38 >26 max. 72 >25 max. 108 20-24 >29, max. 3 >28, max. 26 >27, max. 38 >26, max. 72 >25, max. 108 1'100 500l/h; 5 °C 1'600 262'800m3/a 1'500 l/Min >6 / <20 °C -262'800 m3/a max. / Ist = 46'432 m3/a 1’500 l/Min >6 / <20 °C 45±5 >=80 >55 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 55 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 56 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 57 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 58 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 59 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 60 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 61 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 62 Revision 97 UBS Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+ Seite 63 Revision 97