Pflichtenheft

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Pflichtenheft
Revision 97
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46
Dr. P. Lampert
J. Schäublin
A. Cantieni
M. Bänninger
K.H. Becker
B. Briotti
F. Ochsner
M. Pauli
W. Spörri
V. Bonert
F. Müller
P. Morandi
M. Casellini
U. Suckow
R. Herrmann
J.-M. Chuard
Prof. Dr. H.R. Schalcher
R. Stulz
Dr. D. Aiulfi
W. Kläusli
S. Menz
W. Kreuter
G. Kükenbrink
S. Rusconi
W. Kälin
B. Braune
Dr. H. Gugerli
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS Zürich
UBS-Zürich
UBS Zürich
UBS Lugano
UBS-Lugano
UBS-Lugano
UBS Lugano
UBS Lugano
Enerconom AG
pom+
Intep AG
Sorane SA
Karl Steiner GU AG
S/A/R Architekten AG
Amstein + Walthert AG
SEC
Ing. Rusconi
Kälin/Neoterma
Bauphysiker
Intep AG
LIEG
LIBA
LIBA
LIGE
LIGE
LIHA
LIHA
LIHA
EDBE
CUPT
RELE
LOGI
DLZ3
LOMS
LOLI
Hochfeldstrasse 32, PF
Technoparkstrasse 1
Lindenstrasse 38/PF
Rte. du Châtelard
Hagenholzstrasse 60
Hardturmstrasse 175
Leutschenbachstrasse 45
Zürcherstrasse 46
Via Ceresio 15
Hirzengasse 9
Hausacherstrasse 42
Lindenstrasse 38/PF
Auszüge mit Hinweise auf die Referenzquelle sind erlaubt.
3000 Bern 9
8005 Zürich
8034 Zürich
1018 Lausanne
8050 Zürich
8021 Zürich
8050 Zürich
8401 Winterthur
6977 Ruvigliana
6430 Schwyz
8122 Binz
8034 Zürich
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
INHALTSVERZEICHNIS
Seite I
Seite
0 REVISION 97 ................................................................................................................................................................ 1
1 PRÄAMBEL.................................................................................................................................................................. 2
1.1 ENERGIE-MUSTERHAUS DER UBS ................................................................................................................................ 2
1.2 LEITGEDANKEN ZUM PFLICHTENHEFT ........................................................................................................................... 2
1.3 GRUNDSÄTZE FÜR DAS PILOTPROJEKT .......................................................................................................................... 3
2 ABSICHT DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT......................................................................... 4
2.1 PROJEKTGRUNDLAGEN .................................................................................................................................................. 4
2.2 PRIORITÄTEN DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT ......................................................................................... 4
2.3 QS-SCHWERPUNKTE UBS............................................................................................................................................. 5
2.4 INBETRIEBNAHME, ABNAHME UND OPTIMIERUNG DES BETRIEBES ............................................................................... 5
3 ALLGEMEIN GÜLTIGE VORGABEN..................................................................................................................... 6
3.1 INTEGRALE PLANUNG ................................................................................................................................................... 6
3.2 VORGABEN DER UBS.................................................................................................................................................... 6
3.3 ENERGIEKONZEPT, MESSKONZEPT, ANLAGENDOKUMENTATION .................................................................................. 6
3.4 KOSTENVORANSCHLAG ................................................................................................................................................. 7
3.5 TERMINPLANUNG .......................................................................................................................................................... 7
3.6 QUALITÄTSSICHERUNG ................................................................................................................................................. 7
3.7 EINBEZUG DES ÖKOLOGIEBEREICHES ............................................................................................................................ 7
3.8 ENERGIE- UND ÖKOBILANZEN....................................................................................................................................... 8
3.9 INBETRIEBNAHME, ABNAHME....................................................................................................................................... 8
3.10 NACHWEIS / OPTIMIERUNG ......................................................................................................................................... 8
3.11 MANNO A + E............................................................................................................................................................. 9
4 PFLICHTENHEFT ARCHITEKTUR...................................................................................................................... 10
4.1 ARCHITEKTUR ............................................................................................................................................................. 10
4.2 VERKEHRSKONZEPT .................................................................................................................................................... 11
4.3 BAUKONSTRUKTION .................................................................................................................................................... 12
4.4 GLAS- UND VERGLASTE BAUTEILE .............................................................................................................................. 13
4.5 BAUPHYSIK ................................................................................................................................................................. 13
5 PFLICHTENHEFT HAUSTECHNIK ...................................................................................................................... 15
5.1 ENERGIEBILANZ, ENERGIEKENNZAHL ......................................................................................................................... 15
5.2 EDV ........................................................................................................................................................................... 15
5.3 CULINARIUM ............................................................................................................................................................... 16
5.4 LISTE DER ELEKTROVERBRAUCHER / STRATEGISCHE KENNZAHLEN ........................................................................... 17
5.5 ARBEITSPLATZ SUGLIO................................................................................................................................................ 17
5.6 TAGESLICHT UND KÜNSTLICHE BELEUCHTUNG ........................................................................................................... 18
5.7 LÜFTUNGS- UND KÜHLANLAGEN ................................................................................................................................ 19
5.7.1 Raumheizung ...................................................................................................................................................... 19
5.7.2 Lufterneuerung ................................................................................................................................................... 20
5.7.3 Anpassen der Raumluftbedingungen .................................................................................................................. 21
5.7.4 Sparsamer Energieverbrauch ............................................................................................................................. 21
5.8 KÄLTEANLAGE ............................................................................................................................................................ 22
5.9 HEIZUNGSANLAGE ...................................................................................................................................................... 23
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite II
5.10 SANITÄRANLAGE ....................................................................................................................................................... 25
5.11 ELEKTROINSTALLATION (STARKSTROM) ................................................................................................................... 25
5.12 PHOTOVOLTAIK ......................................................................................................................................................... 27
5.13 GEBÄUDEAUTOMATION ............................................................................................................................................. 27
5.14 UNTERHALT UND REINIGUNG .................................................................................................................................... 27
5.15 BETRIEBSORGANISATION ........................................................................................................................................... 28
5.16 SICHERHEITSKONZEPT ............................................................................................................................................... 28
6 PFLICHTENHEFT FÜR DEN ÖKOLOGIEBEREICH ......................................................................................... 29
6.1 ÖKOLOGIE ................................................................................................................................................................... 29
6.2 GRAUE ENERGIE / ÖKOBILANZ .................................................................................................................................... 29
6.3 MATERIALÖKOLOGIE ................................................................................................................................................... 29
6.4 WASSERTECHNIK ........................................................................................................................................................ 31
6.5 PFLANZEN, UMGEBUNG .............................................................................................................................................. 31
6.6 BÜROÖKOLOGIE .......................................................................................................................................................... 32
7 PILOT- UND DEMONSTRATIONSELEMENTE .................................................................................................. 33
Beilage 1
Beilage 2
Beilage 3
Beilage 4
Beilage 5
Beilage 6
Beilage 7
Beilage 8
Beilage 9
Beilage 10
Beilage 11
Beilage 12
Beilage 13
Beilage 14
Bauen und Sparen mit LIEG .............................................................................................. 34
Projektdokumentation SUGLIO........................................................................................ 38
Grobzeitplan Projekt SUGLIO........................................................................................... 39
Projektorganisation und Adressliste SUGLIO ................................................................ 40
Anforderungen an die Raumluftbedingungen ............................................................... 46
Jahresenergiefluss und Energiekennzahl......................................................................... 47
Strategische Kennzahlen UBS - Gerätelasten .................................................................. 48
Tageslicht und künstliche Beleuchtung ........................................................................... 49
Wasserbilanz SUGLIO ........................................................................................................ 50
Bilanz Graue Energie .......................................................................................................... 51
Rekapitulation quantitative Vorgaben ............................................................................. 52
Fassaden und Schnitte ........................................................................................................ 55
Grundrisse mit Klimazonen............................................................................................... 63
Grundrisse mit Layout........................................................................................................ 70
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
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REVISION 97
Zielsetzung und Darstellung der Revision 97
Folgendes Ziel ist mit der Revision 97 des Pflichtenheftes gesetzt worden:
• Ergänzen durch neue Erkenntnisse
• Einbezug vom Stand der Arbeit
Alle Änderungen im Text sind nachfolgend kursiv markiert.
Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen in der Revision 97
Abschnitt
allg.
3.2
3.10
4.1
4.2
5.1
5.2
5.3
5.6 b)
5.7.2 b)
5.7.3 a)
5.8 a) + 5.9 e)
5.12
Beilage 2
Beilage 4
Beilage 6
Beilage 7
Beilage 11
Beilage 12
Beilage 13
Beilage 14
Änderungen gegenüber der Revision 97
Redaktionelle Korrekturen (z.B. SBG ---> UBS)
Raumbuch, Ausgabe 19.9.96
Liste Elektroverbraucher, Revision 97
Nachweis, Kapitel gemäss Beschluss PA
Flächenbau an Raumbuch angepasst
Nutzungsbedarf für Büroflächen revidiert
Personalparkplätze extern, Anzahl angepasst
Energiekennzahl aufgrund revidierter Liste Elektroverbraucher angepasst
EDV-Räume: neu 28 °C
Flächen Culi gemäss Raumbuch angepasst
Licht per Zone schalten
Präzisierung, wann aktiv befeuchtet werden darf
(Anpassung an Entscheid PA)
Präzisierung Grundsatz für den Ausgleich der
Kältelasten
Angleich geregelter Bereich der Pumpen an übliche Technik
Fläche und Ertrag Photovoltaikanlage
Liste Projektdokumente
Projektorganisation und Adressenliste
Energieflussdiagramm an Revision Liste Elektrogeräte angepasst
Strategische Kennzahlen Energie, Grenzwerte angepasst
Rekapitulation
Fassaden und Schnitte
Grundrisspläne neu mit Klimazonen
Grundrisspläne mit Layout
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Bemerkung
Anpassung
Neudefinition
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Anpassung
Aktualisiert
Aktualisiert
Anpassung
Anpassung
Aktualisiert
neu
neu
neu
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
1
PRÄAMBEL
1.1
Energie-Musterhaus der UBS
Seite 2
Die Schweizerische Bankgesellschaft beabsichtigt mit dem Pilotprojekt Suglio einen Gebäudekomplex nach dem Motto "Wir bauen heute, was andere als Zukunft bezeichnen", zu erstellen.
Mit diesem Pilotprojekt wird ein Energie-Musterhaus entstehen, in welchem ein möglichst niedriger Gesamtenergiebedarf angestrebt wird, um dabei wertvolle Erkenntnisse für zukünftige UBSBauten gewinnen zu können. Es sollen die Gedanken umgesetzt werden, die im Energieleitbild
der Schweizerischen Bankgesellschaft formuliert sind.
Das vorliegende Pflichtenheft legt alle Vorgaben fest, welche die Schweizerische Bankgesellschaft
dem Planungsteam dazu bindend vorgibt. Sowohl die Projektorganisation, wie auch das Vorgehenskonzept sind bewusst unkonventionell gewählt worden. Es steht fest, dass diese anspruchsvolle Aufgabe nur nach den Grundsätzen der integralen Planung gelöst werden kann.
Das Pflichtenheft soll in der Regel alle 12 Monate mit den neusten Erkenntnissen ergänzt und mit
dem Baufortschritt verglichen werden.
1.2
Leitgedanken zum Pflichtenheft
Das Pflichtenheft für das Pilotprojekt Suglio basiert auf der Vorgabe, dass das Gebäude unter
Wahrung der wirtschaftlichen Aspekte möglichst wenig Energieressourcen beanspruchen und die
Umwelt möglichst wenig belasten soll. Weiter stehen ebenfalls die Aspekte Qualität am Arbeitsplatz, höchstmögliche Flexibilität in der Nutzung und Umnutzung des Gebäudes sowie eine qualitativ hochstehende Architektur im Vordergrund. Die Erkenntnisse für den Arbeitsplatz Suglio
sind in einem separaten Pflichtenheft festgehalten. Für das nachfolgende Pflichtenheft sind folgende grundlegende Gedanken ausschlaggebend gewesen:
a) Gesamtenergieverbrauch
Der zukünftige Energieverbrauch und die Belastung der Umwelt spielen in den ersten Projektphasen eines Gebäudes leider oft eine eher untergeordnete Rolle, da die Entwicklung der architektonischen Qualität zu diesem Zeitpunkt dominiert. Das heutige Umdenken dürfte aber zu einer neuen Priorität führen: Mensch/Lebensqualität - Energie/Umwelt - Flexibilität/Ästhetik. Das
nachfolgende Pflichtenheft ist in diesem Sinne konzipiert worden und grenzt dadurch den Freiraum für das Planungsteam bewusst ein.
Wird der Gesamtenergieverbrauch von Verwaltungsbauten untersucht so steht fest, dass die Betriebseinrichtungen einen wesentlichen Einfluss ausüben. Es ist somit von eminent wichtiger Bedeutung, dass ein möglichst realistischer Energieverbrauch dieser Betriebseinrichtungen in alle
Planungsarbeiten einbezogen wird. Es muss festgelegt werden, wie der zukünftige Benützer das
Gebäude aus energetischer Sicht betreiben wird. Die zukünftigen Betriebseinrichtungen müssen
daher möglichst detailliert erfasst sowie deren Lastverhalten, die Betriebsdauer und die Gleichzeitigkeit berücksichtigt werden.
Mit diesen Vorgaben können für das zukünftige Gebäude Zonen festgelegt werden, in welchen
definierte interne Lasten auftreten werden. Aufgrund dieser Lasten können die Planungskriterien
energieoptimal ausgelegt werden. Parallel dazu lassen sich für diese Zonen auch die Anforderungen an die Qualität am Arbeitsplatz sowie Randbedingungen für die Flexibilität festlegen. Das
Produkt ist, sofern es ausgewogen optimiert wird, ein Gebäude, welches den gestellten AnfordeQS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 3
rungen entsprechen kann. Die angesprochene Optimierung ist bei dieser Betrachtungsweise ein
iterativer Prozess, bei welchem der Einsatz der Simulationstechnik eine wichtige Unterstützung
bietet.
b) Passive Elemente
In der Grundkonzeption eines Gebäudes spielt die maximale Nutzung passiver Elemente für den
zukünftigen Energieverbrauch eine weitere zentrale Rolle. Diese passiven Elemente sind:
• Minimale Transmissionsverluste und maximale Wärmegewinne für die Wärmeerzeugung
• Minimale Kühllasten, bzw. minimaler Wärmeanfall für den Kühllastfall
• Maximale Tageslichtnutzung zur Reduktion der internen Lasten und zur Hebung der Lebensqualität
• Direkter Bezug des Menschen zur Umgebung
• Minimale Belastung der Umwelt.
Die Wirkung der einzelnen Elemente heben sich zum Teil gegenseitig auf. Die Elemente müssen
daher gesamtheitlich optimiert werden. Dieser Optimierungsprozess muss sich in allen Phasen
der Planung wiederholen und hat stets alle Einzelelemente zu berücksichtigen.
1.3
Grundsätze für das Pilotprojekt
In der Bearbeitung des Projektes muss jede Vorgabe und jeder Aspekt einzeln studiert und integral zielkonform gelöst werden. Im Pilotprojekt sollen folgende, wesentliche Grundsätze umgesetzt werden:
• Das dynamische Gebäudeverhalten muss durch den Einsatz grosser Massen möglichst träge
gestaltet werden
• Die Wärmedämmung des Gebäudes soll den Wärmebedarf möglichst niedrig halten, darf aber
kombiniert mit den internen Lasten nicht zu erhöhtem Kühlleistungsbedarf führen
• Um das Tageslicht maximal zu nutzen sind grosse Fensterflächen notwendig. Diese müssen
aber so ausgelegt werden, dass das Tageslicht im Fensterbereich nicht zu intensiv ist, der
Wärmebedarf des Gebäudes nicht übermässig ansteigt und die Kühllast durch Sonneneinstrahlung tief gehalten werden kann. Der Einsatz von getöntem Sonnenschutzglas wird jedoch
ganz ausgeschlossen (Lichtfarbe, Lichtdurchlass, Lebensqualität)
• Durch die Wahl geeigneter Materialien und Bauformen ist sicherzustellen, dass das Tageslicht
in der Tiefe des Raumes auf ein möglichst hohes Niveau gebracht werden kann. Dabei soll der
Ausblick nicht verhindert werden
• Nutzung der passiven Möglichkeiten zur Sicherung der Raumklimabedingungen
• Die Heizungsanlage muss den Raumwärmebedarf des Gebäudes voll decken können. Die
Wärmeabgabe muss sich aber schnell, d.h. mit sehr kleiner Verzögerung an die Raumbedürfnisse anpassen können
• Lüftungsanlagen sollen in Büroräumen nur dann eingesetzt werden, wenn eine ausreichende
Raumkonditionierung der Räume durch das Öffnen der Fenster nicht möglich ist. Lüftungsanlagen müssen einen ausreichenden individuellen Komfort gewährleisten und sollen das individuelle Öffnen der Fenster in den Aussenzonen der Büros zulassen
• Die Nutzung natürlicher Kälteenergie ist maximal einzusetzen, damit keine mechanische Kälteerzeugung erforderlich ist
• Alle haustechnischen Anlagen sind so auszulegen, dass der Jahresstromverbrauch optimal tief
gehalten werden kann.
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
2
ABSICHT DER SCHWEIZERISCHEN BANKGESELLSCHAFT
2.1
Projektgrundlagen
Seite 4
Beim vorliegenden Projekt handelt es sich um einen Gebäudekomplex, in welchem die unterschiedlichsten Benützeranforderungen einer Geschäftsstelle mit Retail der Schweizerischen Bankgesellschaft erfüllt sein müssen, wie:
• Büroräume für bankspezifische und technische Abteilungen
• EDV-Verarbeitungszentrum
• Zentralküche für Culinarien (Restaurants) der UBS Lugano
• Geschäftsstelle für Retailbanking
• Culinarium für die Angestellten des Gebäudekomplexes
• Bank- und Kaderschule
• Büroräume für Personaldienste
• Hohe Arbeitsplatzqualität gemäss Pflichtenheft für den Arbeitsplatz, Revision 93
• Lagerflächen
• Parkplätze
• Nicht belegte Gebäudeteile oder -flächen müssen als Bürofläche an Dritte mit unbekanntem
Benutzerverhalten vermietet werden können.
Das Gebäude wird an der Peripherie von Lugano, ca. 4 km in nordwestlicher Richtung vom Zentrum, erstellt. Das Gesamtvolumen des Baukörpers beträgt rund 215'000 m3. Es steht ein Bauplatz
mit 22'339 m2 zur Verfügung.
2.2
Prioritäten der Schweizerischen Bankgesellschaft
Die Schweizerische Bankgesellschaft setzt für die Beurteilung des Pilotprojektes, nebst der architektonischen Qualität, folgende Prioritäten:
In erster Priorität:
• Minimaler Energieverbrauch für das Gesamtgebäude
• Einsatz von neuen Technologien, Systemen und Komponenten
• Anwenden umweltfreundlicher Energiequellen und Materialien
• Realisieren von einfachen, überblickbaren technischen Konzepten (modularer Aufbau)
• Erzielen einer hohen Lebensqualität am Arbeitsplatz
• Gewährleisten einer sehr hohen Flexibilität bezüglich Raumnutzung gemäss Kapitel 4.1, inklusive der erforderlichen Flexibilität der Haustechnikanlagen
• Erweiterte Benützeranforderungen sollen keine nachträglichen Änderungen der festgelegten
Konzepte erfordern
• Auswahl wartungsarmer, langlebiger technischer Komponenten
• Benutzerfreundliche Raumbedingungen
• Gewährleisten einer hohen elektrischen Verfügbarkeit für die EDV-Anlagen
• Vorkehren zur Reduktion der Umweltbelastung treffen
• Einbezug von Entsorgung und Recycling in das Gesamtkonzept
• Möglichst rationelle Verwendung der Elektrizität
• Nutzung der Umweltenergie soweit möglich und sinnvoll
• Aufzeigen neuartiger Lösungsmöglichkeiten, die heute jedoch noch nicht unbedingt wirtschaftlich sein müssen
• Minimieren des Frischwasserverbrauches
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• Berücksichtigen der Schadstoffbelastung am Arbeitsplatz ("Wohngift").
In zweiter Priorität:
• Berücksichtigen der in den Baumaterialien gebundenen "grauen Energie"
• Berücksichtigen baubiologischer Kriterien bei der Wahl der Baumaterialien.
Für die Realisierung des Pilotprojektes Suglio setzt die Schweizerische Bankgesellschaft die Projektorganisation gemäss Beilage 4 ein.
2.3
QS-Schwerpunkte UBS
Aus den Prioritäten gemäss Punkt 2.2 leitet die UBS folgende QS-Schwerpunkte ab:
• Endenergieverbrauch des Gesamtgebäudes
• Frischwasserverbrauch des Gesamtgebäudes
• Gebundene graue Energie
• Flexibilität der Raumnutzung (unter Einbezug der Randbedingungen durch die Haustechnik)
• Arbeitsplatzqualität (subjektive Beurteilung)
• Betriebs- und Unterhaltskosten.
2.4
Inbetriebnahme, Abnahme und Optimierung des Betriebes
Für die abschliessende Phase der Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes und der technischen Einrichtungen setzt die Schweizerische Bankgesellschaft folgende Ziele:
• Bei Bezug von Gebäudezonen sind alle Bau-, Montage- und Installationsarbeiten in diesen Zonen abgeschlossen
• Die erforderlichen technischen Anlagen stehen in diesen Zonen in Betrieb. Die Abnahme 2 ist
erfolgt
• Die Inbetriebnahme und Abnahme aller Gebäudeteile und Anlagen ist in diesen Zonen vollständig abgeschlossen. Alle Mängel, die anlässlich der Abnahme 1 und den integrierten Tests
festgestellt wurden, sind bis zur Abnahme 2 behoben worden
• Mit der Abnahme 2 ist der Nachweis erbracht worden, dass die Vorgaben des Pflichtenheftes
eingehalten wurden.
Die anschliessende Phase der Optimierung des Betriebes hat nach folgenden Grundkriterien zu
erfolgen:
• Einhalten oder unterschreiten der energetischen Zielvorgaben gemäss Pflichtenheft
• Minimieren der Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude.
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
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Seite 6
ALLGEMEIN GÜLTIGE VORGABEN
Für alle Fachgebiete sind die nachfolgenden, allgemeinen Vorgaben verbindlich und bilden Bestandteil des Pflichtenheftes.
3.1
Integrale Planung
Jede Planungstätigkeit hat nach den Regeln der integralen Planung im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtung zu erfolgen und muss, innerhalb einer hohen architektonischen Qualität, zwingend berücksichtigt werden:
• Minimalen Energieverbrauch des Gesamtsystems "Gebäude" im Betrieb verursachen
• Hohe Arbeitsplatzqualität im Gebäude sicherstellen
• Grösstmögliche Flexibilität in der Gebäudenutzung, -Umnutzung und im -Ausbau unterstützen
• Umwelt in jeder Beziehung minimal belasten.
3.2
Vorgaben der UBS
Die Vorgaben der Schweizerischen Bankgesellschaft sind für die Planung verbindlich. Es sind
dies
• Der Jurybericht vom 1.10.90 zum Projekt Suglio
• Das vorliegende Pflichtenheft vom 18.4.1990, revidiert per 31.1.1996
• Die Liste der Elektroverbraucher mit den strategischen Kennzahlen für das Pilotprojekt Suglio,
Revision 97
• Raumbuch Banca Dati Locali, Revision 19.9.96
• Das Pflichtenheft für den Arbeitsplatz Suglio, Revision 93
• Das Qualitätsicherungs-System der Schweizerischen Bankgesellschaft, April 1991
• Haustechnik Richtlinien KSR-026, Rev. 1.94; KSR 5-10, KSR 5-11, KSR 5-12
• Handbuch für universelle Gebäudeverkabelung (UGV); Richtlinie der UBS
• Die 10 LIEG-Gebote "Bauen und Sparen mit LIEG, Revision 19.5.94 (siehe Beilage 1).
Die Revision der Anlagendokumente gemäss Beilage 2 ist für die Benützung der vorgenannten
Dokumente jeweils zu berücksichtigen.
3.3
Energiekonzept, Messkonzept, Anlagendokumentation
Alle haustechnischen Anlagen sind im integralen Sinn aufeinander abzustimmen. Das Ergebnis
ist in einem integralen Energiekonzept zusammenzufassen. Das Energiekonzept wird vom PA
genehmigt und ist eine bindende Vorgabe für die Planung und Ausführung.
Jeder Anlagenplaner hat für sein Planungsgebiet ein umfassendes Messkonzept vorzuschlagen,
mit welchem die relevanten Betriebszustände und der laufende Energieverbrauch aufgezeichnet
und überwacht werden können.
Mit dem Abschluss der Ausführungsplanung ist für jede Anlage ein detailliertes Konzept für Inbetriebnahme, Abnahme und integrierte Tests vorzulegen, ebenso wie ein Konzept für die Anlagendokumentation. Die Anlagendokumentation soll möglichst auf elektronischen Datenträgern
abgegeben werden.
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3.4
Seite 7
Kostenvoranschlag
Die Kostenvorhersagen (Kostenschätzung, Kostenvoranschlag, usw.) für sämtliche Belange des
Projektes Suglio sind in allen Phasen gemäss UBS-BKP (Ausgabe 1989) zu strukturieren. Die gleiche Gliederung ist auch für sämtliche Zwischenstände und Abrechnungen zu verwenden. Mit
dieser Bestimmung soll jederzeit eine grösstmögliche Kostentransparenz gewährleistet werden.
3.5
Terminplanung
Terminplanung und Terminvorgaben sind für den gesamten Bauablauf und in strukturierter
Form für die verschiedenen Bauphasen in übersichtlicher Form zu erstellen und den Beteiligten
zugänglich zu machen. Die Termintransparenz, zusammen mit der Kostentransparenz, bilden die
wesentliche Grundlage für eine Entscheidungstransparenz.
3.6
Qualitätssicherung
a) Qualitätsmanagement
Das Qualitätsicherungs-System der Schweizerischen Bankgesellschaft bildet die verbindliche
Grundlage für das Qualitätsmanagement sämtlicher Planer und Unternehmer, die am Pilotprojekt
Suglio beteiligt sind. Es ist integrierender Bestandteil der entsprechenden Verträge und soll sicherstellen, dass die von der UBS definierte Bauqualität erreicht wird.
Bauqualität ist die optimale Erfüllung der betrieblichen Anforderungen der zukünftigen Benutzer
und Betreiber des Neubaus Suglio in Bezug auf
• Gebrauchstauglichkeit (Funktion, Flexibilität, usw.)
• Preis
• Termin
dies auf Anhieb und tagtäglich und unter angemessener Berücksichtigung der gesellschaftlichen
Anliegen (Energie, Ökologie, Immissionen, usw.).
b) Verantwortung des QS-Teams
Das gemäss Beilage 4 als Stabsstelle vorgesehene QS-Team hat folgende Verantwortung:
• Verantwortlich für die wirkungsvolle Implementierung und Durchsetzung des Qualitätssicherungs-System der UBS
• Sicherstellen, dass das Pflichtenheft für Suglio eingehalten und neuen Rahmenbedingungen
(inklusive Kundenwünschen), respektive technischen Entwicklungen angepasst wird
• Durch kreative und innovative Vorschläge bewusst zur Verbesserung des Endproduktes, d.h.
des fertigen Baues beitragen.
3.7
Einbezug des Ökologiebereiches
Alle Planer im Bereich Architektur und Haustechnik sind gehalten, die Vorgaben aus dem Ökologiebereich in ihre Planung einzubeziehen. Lösungsvorschläge sind laufend bilateral zu erarbeiten.
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
3.8
Seite 8
Energie- und Ökobilanzen
Energie- und Ökobilanzen sind laufend nachzuführen. Bei Grundsatz- und Konzeptentscheiden
sind sie auf allen Stufen und in allen Projektphasen als Entscheidungsgrundlagen beizuziehen.
3.9
Inbetriebnahme, Abnahme
Für die Inbetriebnahme und Abnahme des Gebäudes und der technischen Installationen ist eine
detaillierte Planung zu erstellen. Diese Planung hat unter Einbezug des Ablaufplanes für den Bezug des Gebäudes zu erfolgen. Im Detailplan sind festzulegen:
• Generelles Ablaufkonzept, unterteilt in Phasen mit Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortungen für:
- Werkabnahmen
- Installationskontrollen
- Inbetriebsetzung
- Vorabnahme
- Abnahme 1
- Integrierte Tests
- Abnahme 2
• Vollständige Liste der Gebäudeteile und technischen Anlagen, für welche eine Inbetriebnahme,
bzw. Abnahme vorzusehen ist mit Angaben über Bezeichnung, Standort, verantwortliche Planer und Unternehmer sowie Zeitbedarf
• Fachliche, terminliche, personelle und administrative Vorgaben für jede Abnahme sowie Regelung der Zugriffsberechtigungen bis zur Abnahme 1
• Vorgaben für die Mängelbehebung bis zur Abnahme 2. Für nicht behobene Mängel aus der
Abnahme 1, welche für die Abnahme 2, oder für die integrierten Tests als behoben gemeldet
wurden, haben die Verantwortlichen die volle Kostenfolge zu tragen
• Gesamtübersicht über die vernetzten Funktionen, die im Rahmen der integrierten Tests zu prüfen sind
• Szenarium mit Inhalt, Verantwortlichkeiten, Mittel- und Zeitbedarf je Funktion, die im Rahmen der integrierten Tests zu prüfen sind
• Detailprogramm der Fachplaner für den Leistungsnachweis ihrer Anlagen unter Berücksichtigung der erforderlichen Jahreszeiten. Ein Vergleich zwischen Planung (Berechnungen Stand
Ausführungsplanung) und Betrieb (Messungen der Ist-Werte) ist zu erbringen.
Die Phase der Inbetriebnahme und Abnahme, aber auch der Leistungsnachweis der Fachplaner
für ihre Anlagen, sind in geeigneter Weise zu dokumentieren und allen Beteiligten zugänglich zu
machen.
Die Leitung und Koordination der ganzen Schlussphase untersteht dem Generalunternehmer. Die
Einzelverantwortung je Gewerk tragen die Planer und Unternehmer im Rahmen ihrer Mandate.
Einzelne Gebäudeteile, d.h. örtlich zusammenhängende, abschliessbare Gebäudeteile gelten mit
der Abnahme 1als bezugsbereit.
3.10
Nachweis / Optimierung
Mit der Abnahme 1 setzt eine zweijährige Optimierungsphase mit Leistungsnachweis ein (in der
Folge wird diese Phase als „Nachweis“ bezeichnet), die im Rahmen eines separaten Mandates von
der UBS in Auftrag gegeben wird.
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Seite 9
Abnahme 1 / Übergabe
Bau
Betrieb
Nachweis
Zuständigkeit:
•IBS, Abnahmen
•Mängelbehebung
•Integrierte Tests
•Garantie pro
Gewerk leisten
•Nachweis
Zuständigkeit für
2 Jahre:
•Analyse der
Probleme
•Nachweis nach
Pflichtenheft
•Qualität über alles
nachweisen
Zuständigkeit:
•Betrieb nach
Pflichtenheft
•Anpassen an
Betrieb
•Störungsbehebung
•Energieoptimierung
nach 2 Jahren
Mit dem Nachweis soll sichergestellt werden, dass:
n Die Zielvorgaben gemäss Pflichtenheft eingehalten oder unterschritten werden
n Die Mängel/Anpassungen rasch kostengünstig nach wirtschaftlichen Kriterien umgesetzt
werden
n Die Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude minimiert werden.
Um dieses Ziel zu erreichen muss sichergestellt werden, dass
n Die Anlagen und Systeme mängelfrei und den Planungsvorgaben entsprechend betrieben
werden (können)
n Die vernetzten Funktionen gemäss den übergeordneten Vorgaben wirken
n Die Feinabstimmung der Anlagen und Systeme unter sich und im Rahmen der übergeordneten, vernetzten Funktionen laufend den, aus dem Betrieb des Gebäudes gewonnenen Erkenntnissen angepasst wird.
Diese Voraussetzung bedeutet, dass das effektive Benutzerverhalten und die Art und Weise, wie
die Anlagen vom Betreiber tatsächlich genutzt werden, als Einflussfaktoren in den Nachweis einfliessen müssen. Dazu sind notwendige Informationen und Instruktionen erforderlich.
Es darf angenommen werden, dass das Erfüllen dieser Anforderungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird. Um so wichtiger ist, dass nach Betriebsaufnahme alle auftretenden Probleme, seien sie betrieblicher oder technischer Art, möglichst schnell und wertfrei aufgedeckt, erfasst
und zentral koordiniert bearbeitet werden.
Parallel dazu muss die Feinabstimmung der Systeme unter Einbezug des Benutzerverhaltens angegangen werden. Ziel dieses Schrittes ist, den Leistungsbedarf und Energieverbrauch mit den
Vorgaben im Pflichtenheft zu vergleichen und möglichst zu unterschreiten. Massnahmen, die zusätzlich die Jahresbetriebskosten für das Gesamtgebäude reduzieren können, sollen ebenfalls einbezogen werden.
3.11
Manno A + E
Die Haustechnik der Gebäude von Manno A + E wird nicht in die Planung von Suglio einbezogen. Manno A + E werden in keiner Weise mit Suglio verbunden (PA-Entscheid vom 17.3.1994).
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 10
4
PFLICHTENHEFT ARCHITEKTUR
4.1
Architektur
Gebäude mit folgendem UBS-Flächenraster:
GF
44'188 m2 (100%)
LEGENDE:
GF
Geschossfläche
NGF Nettogeschossfläche
NF
Nutzfläche
HNF
Hauptnutzfläche
HNB
Hauptnutzfläche Betrieb
BF
Bürofläche
KU
Kundenfläche
LF
Lagerfläche
UE
Übrige Fläche
NNF Nebennutzfläche
NNB Nebennutzfläche
Betrieb
NP
Nebennutzfläche Parking
VF
Verkehrsfläche
FF
Funktionsfläche
KF
Konstruktionsfläche
NGF
39’514 m2 (89%)
KF
4'674 m2 (11%)
NF
29’149 m2 (66%)
VF
7’227 m2 (16%)
NNF
11’383 m2 (25%)
HNF
17’766 m2 (41%)
HNB
17’767 m2 (41%)
BF
10’454 m2 (25%)
KU
326 m2 (1%)
FF
3'138 m2 (7%)
NNB
4’107 m2 (9%)
LF
4’186 m2 (9%)
NP
7’276 m2 (16%)
UE
2’801 m2 (6%)
Flächenbaum nach SIA 416 / Grossbanken
Von der UBS nicht genutzte Flächen werden für Drittmieter ausgeschieden (siehe Beilage 12).
Die nachfolgende Raum-Beziehungsstruktur, bzw. die Kommunikationsbeziehungen zwischen
den Organisationseinheiten müssen erfüllt werden:
Bankzone
Personal
PersonalParking
Halle
Wächterzentrale
A n lieferung
Entsorgung
Culi
Kunden
Konferenz
Schulung
Kundenparking
Kundenzone
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Schalter
Ges c häf ts s telle
Revision 97
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 11
Die nutzbaren Büroflächen müssen flexibel und dem jeweiligen Nutzungsbedarf entsprechend
wie folgt verteilt werden können:
Raumkategorie
Anz. Arbeitsplätze/
Büro [AP]
Einzelbüro
1-4
Kombi-Büro
1-2
Gruppenbüro
5 - 15
Grossraum Börse, Devisen
51 - 100
*) z.B. 1 AP = 15 m2; 4 AP = 40 m2
Fläche pro
AP [m2]
15 - 25*)
8 - 12
10 - 15 *)
10
Minimale Belegung
der Nettonutzfläche
[%]
Backoffice
Frontoffice
10
10
10
20 - 30
40
30
30
---
Alle eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bauvorschriften, die Empfehlungen des
Brandverhütungsdienstes und die nachfolgenden Vorgaben aller Fachingenieure sind einzuhalten, d.h.:
• Fachtechnische Vorgaben der UBS-Fachstellen
• Baustatische Vorschriften für den Baukörper und die Fassadenkonstruktion
• Bauphysikalische Vorschriften bezüglich Speichermasse des Baukörpers, Wärmedämmung,
Beschattung und Tageslichtlenkung sowie Schallschutz
• Vorgaben zur Optimierung des Tageslichts
• Raumgestaltung, Material- und Farbenwahl nach den Anforderungen des Tageslichts und der
künstlichen Beleuchtung
• Erschliessungskonzept und Serviceflächen für die Haustechnik
• Vorgaben betreffend Materialökologie
• Baubiologische Vorgaben
• Integration von bis zu 1’800 m2 Sonnenzellen und/oder Kollektoren in die Dach- und Fassadenkonstruktion. Bereitstellen weiterer Flächen für Erweiterungen je nach Energiekonzept,
bzw. für spätere Ausbauten der Photovoltaik- oder Solaranlagen.
4.2
Verkehrskonzept
Die externe Verkehrserschliessung muss den Auflagen des Kantons Tessin genügen und auf die
vorgesehene Nutzung bei Bezug des Gebäudes abgestimmt sein. Eine spätere Teilumnutzung des
Gebäudes (bis maximal 25%; z.B. von Back- zu Frontoffice) soll einbezogen und möglich sein. Entsprechend den Baubewilligungsakten ist eine Kunden-Ein- und -Ausfahrt mit links-/rechts Abbiegung ab Kantonsstrasse direkt auf den Kundenparkplatz vorzusehen. Alle übrigen Zufahrten
sind als Zubringer auf der hinteren Seite des Areals vorzusehen.
Es sind folgende Parkplätze vorzusehen:
Minimum:
• Personalparkplätze
• Personalparkplätze im nahen Umkreis
• Kundenparkplätze
• Kurzparkierplätze
200
250
50
10
Die Kurzparkierplätze sind so anzulegen, dass die elektronische Bank ohne lange Fusswege erreicht und das Auto dabei ordnungsgemäss abgestellt werden kann.
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UBS
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4.3
Seite 12
Baukonstruktion
a) Anforderungen / Randbedingungen an die Baukonstruktion
An das Konzept der Baukonstruktion werden die folgenden Randbedingungen gestellt:
• Gruppenbüros mit möglichst freier Unterteilung der einzelnen Räume und Tragstruktur mit
möglichst grosser Flexibilität, auch für spätere Umnutzungen, d.h. nicht tragende Raumunterteilungs- und Raumabschlusswände
• Modularer, repetitiver und einheitlicher Rasteraufbau, optimiert auf die Bedürfnisse der Architektur, der Masseinteilung und die Bedürfnisse der Organisation
• Vertikale Erschliessung der Stockwerke für die gesamte Technik durch zugängliche Steigzonen. Vorsehen ausreichender Platzreserven nach Absprache mit den Fachingenieuren
• Horizontale Erschliessung der einzelnen Räume durch einen Doppelboden (Licht, Heizung,
Lüftung, Kommunikation)
• Minimieren der grauen Energie
• Ausbilden klar abgegrenzter Brandabschnitte.
b) Decken
Die Decken sind für normale Tragfähigkeiten auszulegen und so zu optimieren, dass sie folgende
Bedingungen erfüllen:
• Minimal erforderliche, direkt auf die beheizten Räume wirkende, mittlere Speichermasse der
Deckenkonstruktion = 250 kg/m2
• Die Deckenuntersicht ist auf eine optimale Nutzung des Tageslichtes auszulegen. Die Anforderungen bezüglich direkt wirkender Speichermasse sowie Massnahmen, welche aus den raumakustischen Anforderungen hervorgehen, müssen bei der Deckengestaltung mitberücksichtigt und optimal abgestimmt werden
• Im Tageslichtbereich sind Unterzüge und Deckenabsätze nicht zugelassen
• Wo keine Vorgaben bestehen, sind die Konstruktionssysteme und Konstruktionsstärken zu
optimieren um die Gebäudekubatur und die graue Energie zu minimieren (z.B. Flachdecken)
• Eine einfache und schnelle Bauausführung soll möglich sein
• Minimieren der Armierung durch Optimierungsrechnungen mittels FE-Methoden.
c) Stützen
Skelettbau nach folgenden Kriterien ausgelegt:
• Wo es das Skelettbaukonzept zulässt, sollen wenn möglich und sinnvoll Betonstützen zur Reduktion der grauen Energie vorgesehen werden
• Die Dimensionierung der Stützen ist in die Optimierung der Deckenkonstruktion einzubeziehen (z.B. Wahl von etwas stärkeren Stützen zur Reduktion der Deckenarmierung über den
Stützen).
d) Baugrube / Wasserabdichtung
Das Gebäude liegt in einer Grundwasserzone mit stark schwankendem Grundwasserspiegel. Folgende Massnahmen sind bei der Planung vorzusehen:
• Konzept Baugrubenaushub, Aushubdeponie und Grundwasserabsenkung
• Nur ein Untergeschoss
• Konzept der Grundwasserabdichtung aufgrund der Ergebnisse der Geologiestudie und der definitiven Nutzungsart der Untergeschosse (z.B. Wannenkonstruktion oder Sperrbeton)
• Vor Inangriffnahme des Bauprojektes ist der Bauherrschaft ein definitiver Nutzungs- und Sicherheitsplan nach SIA 160/161 (1989) vorzulegen und durch die UBS-Projektleitung genehmigen zu lassen. Nachträgliche Änderungen am Nutzungs- und Sicherheitsplan bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der UBS-Projektleitung.
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Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
4.4
Seite 13
Glas- und verglaste Bauteile
Die Verglasung an den Aussenflächen übernimmt die anfallenden Windkräfte und schützt vor
Lärm- und Witterungseinflüssen. In Kombination mit dem Sonnenschutz schützt das Fassadensystem vor direkter Sonneneinstrahlung. Das Konzept des Gebäudes verlangt eine höchstmögliche
Transparenz. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
• Tageslichtdurchlässigkeit der Verglasung
>=70%
• Winterlicher Wärmeschutz:
kF = 1,7 W/m2K (gilt für ganzes
Fassadenelement OKD-OKD).
• Angriffshemmung:
EG/1.OG Nord: Widerstandsklasse B3 für
Fenster auf der Aussenfassade.
• Aussenliegender Sonnenschutz:
individuell oder zentral bedienbar, auf die
angreifenden Windkräfte ausgelegt; Sonnenschutzfaktor = 0,15 m2K (gilt für ganzes Fassadenelement OKD-OKD mit aktivem
Sonnenschutz).
• Klappflügel, bzw. Fensterflügel:
öffnend im oberen und unteren Fensterteil,
bzw. als schmaler Fensterflügel. Eine ausreichende Luftqualität im Raum muss durch
die Dimensionierung der Öffnungen für das
Fensterlüften gemäss Kapitel 5.7.2 d) gewährleistet sein.
• Brandschutz:
Es gelten die örtlichen Brandschutzvorschriften. Die Empfehlungen des UBS-Sicherheitsdienstes sind einzubeziehen
• Reinigung:
Aussenseite über Reinigungssteg oder Fassadenbefahranlage.
• Wetterschutz:
(Fugendurchlässigkeit und Schlagregendichtheit) gemäss SZFF Norm 42.01,42.02
und 41.05, Beanspruchungsgruppe C.
• Blitzschutz:
Alle Metallprofile sind leitend miteinander
verbunden. Die Verbindungen erfolgen unter Beachtung der Spannungspotentiale der
verwendeten Materialien und weisen den erforderlichen Querschnitt auf. Die Anschlüsse
an die Erdung gehören nicht zum Leistungsteil der Fassade.
4.5
Bauphysik
a) Winterlicher und sommerlicher Wärmeschutz
Der winterliche, bzw. sommerliche Wärmeschutz ist unter Einbezug aller internen Lasten sowie
des Aufbaues der Bauhülle im dynamischen Fall zu optimieren. Ein Nachweis dieser Optimierungsrechnung ist zu erbringen.
Die Dimensionierung der Baukonstruktion hat im dynamischen Zustand so zu erfolgen, dass ein
möglichst geringer Wärme- und Kälteverbrauch des Gesamtsystems erreicht wird, wobei die
Grenzwerte des zulässigen Raumklimas gemäss Beilage 5 eingehalten werden müssen. Die gewählte Konstruktion hat weiter den Anforderungen der intensiven Tageslichtnutzung und den
schalltechnischen Anforderungen zu genügen.
Für alle wärmegedämmten Bauteile sind nach einmal festgelegter Baukonstruktion die Details zur
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Revision 97
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 14
Vermeidung aller Kältebrücken zu bestimmen. Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Konstruktionen kondensatfrei eine normale Nutzung bei minimalen, internen Lasten gewährleisten.
b) Schallschutz
Die Gebäudehülle hat bezüglich Schutz gegen Aussen- und Fluglärm den Mindestanforderungen
gemäss SIA-Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" zu genügen, wobei für die Einstufung der Lärmempfindlichkeit der Räume die Empfehlung der Akustikvorschriften der UBS (LIEG/BASU
vom 5.89) gelten. Die ortsfesten Anlagen in und um das Gebäude sind bezüglich Schallschutz so
zu planen, dass die Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten wird.
Zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten (z.B. Banknutzung und Fremdnutzung) hat der
Schutz gegen Innenlärm (Luftschall, Trittschall, Geräusche der haustechnischen Anlagen) in der
Regel den erhöhten Anforderungen der SIA-Norm 181 zu genügen. Abweichungen von diesen
Anforderungen sind vom Akustiker zu bestimmen und zu begründen.
Für den Schallschutz zwischen bankinternen Nutzungen und für die Raumakustik gelten die
Akustikvorschriften der UBS (LIEG/BASU vom 5.89), insbesondere:
• 4.3 Schutz gegen Innenlärm
• 4.4 Raumakustik.
Suglio liegt zwischen einer stark befahrenen Kantonsstrasse und der Autobahn sowie direkt unterhalb der Anflugschneise zum Flugplatz Agno. Die 1989 untersuchten Lärmimmissionen haben
Werte bis 65 dB ergeben. Der Akustiker hat daher eine generelle Planungs- und Kontrollfunktion
zu übernehmen:
• Legt die erforderlichen schalltechnischen Massnahmen zur Einhaltung der vorerwähnten Vorschriften fest
• Kontrolliert die Dimensionierung dieser Massnahmen und die Vorgaben in den Ausschreibungen und in den Werkverträgen aller betroffenen Fachbereiche
• Koordiniert seine Vorgaben mit dem Fachbereich intensive Tageslichtnutzung und künstliche
Beleuchtung
• Überprüft die Ausführung der schalltechnischen Massnahmen am Bau.
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5
PFLICHTENHEFT HAUSTECHNIK
5.1
Energiebilanz, Energiekennzahl
Seite 15
Die Jahresenergiebilanz für das Gebäude Suglio wird anhand der erarbeiteten Projektdaten unter
Einbezug aller vorgesehenen Energieverbraucher für eine Normalnutzung ermittelt. Daraus wird
die Energiekennzahl für Suglio ermittelt. Diese beträgt für Suglio maximal 403 MJ/m2a (bezogen
auf EBF). Details siehe Beilage 6.
5.2
EDV
Der Bereich EDV ist ein beträchtlicher Energieverbraucher, welcher in erster Linie von den EDVFachstellen der UBS beeinflusst werden kann. Für das vorliegende Pilotprojekt sind folgende Anforderungen zu erfüllen:
Grundsätzlich:
• Einbezug des Energieverbrauches bei der Evaluation neuer Geräte und Systeme.
• Vorhandenes Wissen der EDV-Fachleute der UBS bezüglich Sparmöglichkeiten voll ausschöpfen.
• Anpassen der laufenden Ausführungsplanung an die Entwicklung der Technik im EDVBereich (insbesondere Einflussnahme auf interne Lasten und USV).
• Für wirtschaftliche Überlegungen gilt folgender Grundsatz: Falls für eine Massnahme die Gesamtbilanz (Energie- und Ökobilanz) positiv ausfällt, so kann pro kW eingesparter Leistung eine Mehrinvestition im Betrage von Fr. 20'000.-- eingesetzt werden.
Pilotprojekt Suglio:
• Die Klimabedingungen für zentrale EDV-Einheiten sind auf die äussersten Werte vorzugeben.
In Räumen ohne ständige Arbeitsplätze sind Raumtemperaturen von maximal 28 °C zulässig
(Mittelwert gemessen 1,5 m über Boden).
• Die Räume für die EDV-Zentraleinheiten sind vollflächig mit Kühldecken auszurüsten. Über
diese Kühldecken ist ein Maximum an thermischer Last abzuführen. Die maximal abführbare
Kühllast pro Raum (kW) ist in die Layout-Pläne einzutragen.
Je nach Belegung der Räume ist die, diesen Grenzwert übersteigende Wärmelast durch Kühlgeräte (statisch oder Umluft) aufzunehmen. Die entsprechende Kaltwasser-Grundinstallation
für ein modulares, örtliches Nachrüsten mit Kühlgeräten ist vorzunehmen. Eine entsprechende
Platzreserve für die Kühlgeräte ist einzuplanen und im Layout-Plan einzutragen.
• Die Netzqualität im Tessin kann für EDV-Anlagen ungenügend sein. Lösungsvarianten sind
vom Elektroplaner aufzuzeigen.
• Es sind von der UBS Systeme einzuplanen, mit welchen der Energieverbrauch von EDVAnlagen und -Geräten optimiert werden kann, wobei der Grundsatz für wirtschaftliche Überlegungen gemäss vorangehendem Absatz "Grundsätzlich" zur Anwendung gelangt.
• Es sind vom Benutzer geeignete Informationen und Kampagnen vorzuschlagen, um dem Personal an Bildschirmarbeitsplätzen zu zeigen, wie sie den Energieverbrauch senken können.
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Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
5.3
Seite 16
Culinarium
Die Küchenplanung (Gerätepark, Instruktion Küchenpersonal und Energiemanagementsystem)
hat nach Absprache mit den CULI-Fachstellen so zu erfolgen, dass für die Summe aller Küchengeräte (d.h. exkl. Haustechnik) des Culinariums im Durchschnitt bei normalem Betrieb (heute üblicher Menüplan) ein maximaler Energieverbrauch von nicht mehr als 2,1 kWh/abgegebenes Menü
verbraucht wird. Dabei ist ein Anteil von ca. 50% des Energieverbrauchs der thermischen Geräte
mit Gas zu decken, wobei die gesamte europäische Produktepalette an Gasapparaten eingesetzt
werden kann, sofern der Service garantiert wird.
Das Energiemanagementsystem soll es dem Küchenchef erlauben, den Energieverbrauch zu
überwachen.
Der Wasserverbrauch im Culinarium, ist gemäss Punkt 5.10, Sanitäranlage zu planen (es gilt derselbe Grundsatz).
Die Layoutplanung hat den Erfordernissen der UBS-Vorgabe nach folgenden Angaben zu genügen:
Mahlzeiten pro Tag in Suglio
480/Tag
- Küche (Warmküche, Kaltküche, Besucherküche) 138 m2
- Wirtschaftsräume (Kühlräume, Lager, Abfall,
583 m2
Garderoben, WC, Erschliessung)
- Free Flow
122 m2
- Personalrestaurant, Cafeteria
669 m2
- Besucherrestaurant
95 m2
TOTAL
1’607 m2
Layout-Konzept:
Wirtschaftsräume UG/EG
Besucherküche
Warme Küche
Kalte Küche
Free Flow
Besucherrestaurant
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- Personalrestaurant
- Gruppenrestaurant
- Cafeteria
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
5.4
Seite 17
Liste der Elektroverbraucher / Strategische Kennzahlen
Die UBS-internen Fachstellen geben die verbindlichen Vorgaben und Einzelheiten für die detaillierte Liste der Elektroverbraucher, nach welcher die Planung des Gebäudes zu erfolgen hat. Die
Planer ihrerseits liefern die Details der Elektroverbraucher aus ihrem Planungsbereich. Aus Vorausberechnungen ist hervorgegangen, dass im Gesamtenergieverbrauch die Gerätelasten und die
Küchengeräte einen grossen Anteil an Endenergie ausmachen werden. Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass alle UBS-Stellen den Energiebedarf für die elektrischen Geräte auf einen
möglichst tiefen Zielwert auslegen. Die Details der Geräteliste gehen aus der Liste der Elektroverbraucher, Revision 97 hervor. Die strategischen Kennzahlen für das Pilotprojekt Suglio sind in
Beilage 7 aufgeführt.
Es gilt folgender Grundsatz:
• Neu installierte Bildschirmarbeitsplätze dürfen eine installierte Leistung von 100 W/Arbeitsplatz nicht übersteigen (Ausnahme: Händlerraum).
5.5
Arbeitsplatz Suglio
a) Zeithorizont
Die Vorgaben für den "Arbeitsplatz Suglio" bilden die Grundlage für die Planung aller Bereiche,
die einen Einfluss auf den zukünftigen Arbeitsplatz in Suglio haben werden. Aus diesen Überlegungen wird folgender Zeithorizont vorgesehen:
• Basis:
• Bezug:
• Ausbau:
Technik, Planungsvorgaben und erprobte Methoden; Ist-Zustand 1989
Technik, Wissens- und Erfahrungsstand gültig für Zeitpunkt des Bezuges von
Suglio, d.h. 1997
Vision, technische Entwicklung, Zielvorstellung gültig für den Zeitraum 2002 bis
2010.
b) Deckungsgrad / Umfang
Das Pflichtenheft für den Arbeitsplatz deckt den grossen Teil, d.h. 80% aller zukünftigen Arbeitsplätze in Suglio ab. Es werden die Grenzen, d.h. die Machbarkeit aufgezeichnet; die Kriterien sind
in "Muss/Wunsch"-Kategorien nach Prioritäten bewertet. Konsequenzen und Auswirkungen
können dadurch bei Änderungen abgeschätzt werden.
c) Systematik
Die Elemente sind wie folgt definiert:
Element
Definition
Person die dazu eingesetzt ist, eine Aufgabe zu bewältigen. Die Motivation
Mensch
zu diesem Einsatz ist:
für die UBS:
• hohe Wertschöpfung
• tiefe Gesamtkosten
• qualitativ hochstehende Dienstleistung zu erzielen
für den Mitarbeiter:
• psychologische Bedürfnisse
• physiologische Bedürfnisse
• soziologische Bedürfnisse zu befriedigen
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Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Element
Betriebsmittel
Arbeitsobjekt
Input/Output
Einflüsse
Seite 18
Definition
Teil der "Sachmittel" gemäss UBS-Definition:
Gesamtheit der Gegenstände, Einrichtungen und Hilfsmittel, die der Aufgabenträger zur sachgemässen und rationellen Erfüllung seiner Aufgabe
benötigt, bzw. ihm zur Verfügung gestellt werden.
Teil der "Sachmittel" gemäss UBS-Definition:
Materieller Rahmen der Aufgabenerfüllung.
Teil der "Ablauforganisation" gemäss UBS-Definition:.
Dynamischer Beziehungszusammenhang zwischen den einzelnen Arbeitssystemen (System und Untersysteme) um den Aufgabenerfüllungsprozess
sicherzustellen.
Äussere Einwirkungen auf die Elemente und Beziehungen des Arbeitssystems, die den Arbeitserfüllungsprozess fördern oder hemmen.
Zur Abgrenzung geht das Pflichtenheft aus technischen Überlegungen von folgenden Ebenen aus:
• Ebene 1:
Arbeitsplatz
• Ebene 2:
Organisationseinheit (nur bei Bedarf)
• Ebene 3:
Etage
• Ebene 4:
Gebäude
• Ebene 5:
Umfeld ausserhalb Gebäude (Quartier, Gemeinde, Kanton, Schweiz).
d) Übersichtsmatrix und Kriterien
Die Beschreibung der Anforderungen an den "Arbeitsplatz Suglio", die Systematik der Übersichtsmatrix und der Zeithorizont sind im separaten Pflichtenheft für den Arbeitsplatz Suglio
festgehalten.
5.6
Tageslicht und künstliche Beleuchtung
a) Intensive Tageslichtnutzung
Es sind die erforderlichen baulichen und materialtechnischen Vorkehrungen zu planen, damit im
Durchschnitt während mehr als 50% der Arbeitszeit das in Beilage 8 definierte, natürliche Tageslicht ohne Farbveränderung auf der Arbeitsfläche vorhanden ist. Die erzielten Werte in der Planung sind durch geeignete Berechnungen zu belegen und im Pilotraum nachzuweisen.
Es ist zu berücksichtigen, dass in Suglio keine Vorhänge montiert werden.
b) Zusammenwirken von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung
Es ist nicht möglich, jeden Raumpunkt während der Jahres- und Tageszeit ausreichend mit Tageslicht zu beleuchten. Daher muss das künstliche Licht je Zone stufenweise, möglichst individuell eingeschaltet werden können, damit die festgelegten Beleuchtungsstärken jederzeit zur Verfügung stehen. Die künstliche Beleuchtung muss daher auch als Tageslichtergänzung wirken können.
Bei gleichzeitiger natürlicher und künstlicher Beleuchtung sind die nachfolgenden Bedingungen
zu erfüllen:
• Das Wohlbefinden beim Arbeiten muss über längere Zeit gewährleistet bleiben
• Die Farbe des künstlichen Lichtes ist, zur Vermeidung von störendem Zwielicht, ähnlich derjenigen des Tageslichtes zu wählen, in der Regel mit einem etwas wärmeren Ton (warm-weiss)
• Die Beleuchtung der Aussen-, Zwischen- und Innenzonen muss getrennt (gilt nur bei RaumtieQS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 19
fen > ca. 6m), möglichst bedarfsabhängig individuell eingeschaltet und gesteuert, tageslichtabhängig ausgeschaltet werden können, mit Wiedereinschaltmöglichkeit
• In Abhängigkeit des Aussenlichtes muss auch in der Tiefe des Raumes der Eindruck eines ausgewogen hellen Raumes entstehen
• Silouetteneffekte an Objekten, die aus der Tiefe des Raumes gegen die Fenster gesehen werden,
sind zu verhindern
• Für die Wahl des Gesamtkonzeptes natürliche und künstliche Beleuchtung sind ebenfalls Kriterien der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen.
c) Künstliche Beleuchtung
Die künstliche Beleuchtung hat die vorgenannten Bedingungen zu erfüllen und muss das Beleuchtungsniveau gemäss nachfolgender Tabelle sicherstellen:..
• Maximal zugelassene installierte
Leistung für die Beleuchtung in den
Arbeitsräumen (Durchschnitt in den Bürozonen):
9 W/m2
• Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld (relativer Leuchtdichtewert):
Sehaufgabe auf Tisch
1:1
nähere Umgebung
1:3
weitere Umgebung
1:10
• Blendungsbegrenzung
Klasse 1
In Suglio ist mit 90% Bildschirmarbeitsplätzen zu rechnen. Das Beleuchtungskonzept ist so zu
wählen, dass die Anforderungen an die künstliche Beleuchtung, an die Lichtqualität und an das
Zusammenwirken von Tageslicht und künstlicher Beleuchtung optimiert werden können. Das
Konzept ist von der UBS genehmigen zu lassen. Die Wahl und Anordnung der Beleuchtungskörper muss sich mit der intensiven Tageslichtnutzung ergeben.
Definition der Anforderungen an das Tageslicht und an die künstliche Beleuchtung gemäss Beilage 8.
d) Farbwiedergabequalität
Die Wahl der Umgebungsfarben (Wände, Boden, Decke, Mobiliar) ist auf die Bedürfnisse der
Lichtqualität auszulegen.
5.7
Lüftungs- und Kühlanlagen
Alle Luftverteilnetze müssen jederzeit modular auf-, ab- und umbaubar sein. Leistungsreserven
sind in erster Linie nicht anlagentechnisch, sondern als bauliche Platzreserven vorzusehen.
Für die Lüftungsanlagen sind folgende Grundbetrachtungen auseinanderzuhalten:
1. Lufterneuerung / Lufthygiene
2. Anpassen der Raumluftbedingungen entsprechend den zonenbedingten Systemfestlegungen
3. Sparsamer Energieverbrauch.
5.7.1
Raumheizung
Die Raumheizung wird in jedem Fall durch eine statische Heizung übernommen.
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
5.7.2
Seite 20
Lufterneuerung
a) Lüftungsraten
Es sind geeignete Massnahmen zu treffen, damit der minimal erforderliche Luftwechsel für die
Personen sichergestellt ist. In Einzel- und Gruppenbüros (Definition gemäss 4.1) ist das Fensterlüften in der Regel als Grundprinzip zur Sicherstellung des erforderlichen Luftwechsels anzustreben.
Wo Lüftungsanlagen eingesetzt werden sind zur Bestimmung der minimalen Lüftungsraten folgende Luftmengen vorzusehen:
• pro Einzelbüro (min.):
50 m3/h
• pro Gruppenbüro (min.):
75 m3/h
bzw. pro Person:
− Nichtraucherzone:
15 - 30 m3/h
− Raucherzone:
50 - 70 m3/h; jeweils 30% Raucher, 70% Nichtraucher
• CO2-Gehalt:
1'500 ppm im Raum (gilt nur für VAV-Anlagen mit
AL/UL, d.h. für Auditorium)
Raucherzonen sind: Culinarium, Kaffee-Ecken, Kundenzone Filiale, Vorraum Auditorium,
Händlerraum.
b) Luftfeuchtigkeit
Die relative Luftfeuchtigkeit im Winter darf in den belüfteten Räumen höchstens während insgesamt 25 Arbeitsstunden pro Jahr (meteorologisches Durchschnittsjahr) unter 35 %rF fallen. Eine
aktive Befeuchtung der Aussenluft ist nach Betriebsaufnahme im Sinne einer Nachrüstung anlagenweise zugelassen, wenn nach Ausschöpfen der passiven Möglichkeiten die vorgenannten
Grenzwerte nachweisbar nicht eingehalten werden können. Die nachgerüstete Befeuchtung darf
nicht mehr als die minimale Luftfeuchtigkeit im Raum sicherstellen.
Im EDV-Druckzentrum, wo Papier gelagert (Tageslager) und verarbeitet wird, ist eine Luftfeuchtigkeit von 45 %rF ±5 sicherzustellen.
Es sind Massnahmen zu treffen, damit in den belüfteten Räumen die relative Luftfeuchtigkeit im
Sommer die Schwülgrenze (Wassergehalt der Raumluft von 12 g/kg) nicht mehr als während insgesamt 25 Arbeitsstunden pro Jahr überschreitet (meteorologisches Durchschnittsjahr, siehe Beilage 5; die Definition der Raumluftbedingungen in Beilage 5 sind Planungsvorgaben, die kurzzeitig überschritten werden dürfen. In diesem Sinne sind sie nicht als absolute Garantiegrenzwerte
zu betrachten.). Eine Teilentfeuchtung über die Lüftungsanlage, z.B. mit Grundwasser, ist zulässig, der Einsatz einer mechanischen Kältemaschine wird jedoch nicht vorgesehen.
Diese Bedingungen gelten nur bei geschlossenen Fenstern.
c) Luftqualität
In den mechanisch belüfteten Arbeitsbereichen (d.h. wo erforderlich) haben die Lüftungsanlagen
eine ausreichende Luftqualität gemäss den geltenden Vorschriften, bzw. Empfehlungen, sicherzustellen. Die Wahl des Zu- und Abluftsystems soll zudem einen guten Gesamtwirkungsgrad (Lufterneuerung und Energieaufwand) sicherstellen.
d) Natürliche Belüftung
In den Einzel- und Gruppenbüros sowie in den Aussenzonen des Börsen- und Devisenraumes
muss der erforderliche Luftwechsel auch durch natürliche Belüftung sichergestellt werden können. Die Lufteinführung über Fenster, bzw. Klappen, muss eine gute Durchmischung gewährleisten.
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
5.7.3
Seite 21
Anpassen der Raumluftbedingungen
a) Grundsatz
Die Bestimmung der erforderlichen haustechnischen Anlagen zum Sicherstellen der Anforderungen an die Raumluftbedingungen muss vom Grundsatz ausgehen, dass im Normalfall (die Regel)
die in Beilage 5 festgelegte Raumluftbedingung eingehalten werden kann. Kurzzeitige Überschreitungen der Grenzwerte werden bewusst in Kauf genommen. Es wird weiter davon ausgegangen, dass es örtlich begrenzte Zonen geben wird, in welchen diese Werte im Betrieb nicht eingehalten werden können. Solche Zonen werden bei Bedarf nachträglich örtlich nachgerüstet.
Für Einzel- und Gruppenbüros ist das Prinzip des Fensterlüftens (ohne mechanische Belüftung)
vorzusehen, wobei die Bedingungen nachfolgender Angaben zu berücksichtigen sind.
Die Kältelasten in den Büroräumen (Gerätelasten, Beleuchtung, Personen und Sonneneinstrahlung) werden nach folgendem Grundsatz ausgeglichen:
• Nordseite (2.-5.OG):
Nur passive Mittel (Beschattung, Fensteröffnen, Nachtauskühlung)
• Ostseite (2.-5. OG)
Beschattung, Grundlüftung im Sommer (2-facher Luftwechsel),
Kühlung über Heizkörper und Fensterlüften. Zusätzliche statische
Kühlung nur wo höhere Kühlleistung wegen erhöhten Lasten
nachweisbar erforderlich ist. Ein Spülbetrieb mit 3-fachem Luftwechsel
muss jederzeit möglich sein
• Finger, Westseite, Nord- u.
Ostseite 1. OG
Beschattung und Grundlüftung mit statischer Kühlung
• Spezialräume
Beschattung und örtlich begrenzte, konventionelle (Umluft-)
Lüftung.
Die Beurteilung, ob und welche haustechnischen Installationen vorzusehen sind, hat nach diesen
Grundsätzen, unter Einbezug der Abschnitte b) und c) hiernach, zu erfolgen. In jedem Fall sind
örtliche Raumreserven einzuplanen, damit ein statisches Kühlsystem und eine Grundlüftung
später nachgerüstet werden kann.
Bei geöffneten Fenstern soll das Kühlsystem - nur wenn wirtschaftlich vertretbar - zonenweise
abgestellt werden. Die Grundlüftung wird nicht abgestellt.
Eine spätere Teilergänzung des Heizsystems zur Nutzung im Sommer als begrenzte Zusatzraumkühlung über die Heizkörper ist im Osttrakt ab 2. OG vorzusehen.
b) Kältelast > 25 W/m2 während mehr als 15% der Arbeitszeit
Ausgleich der Klimabedingungen mittels statischem Kühlsystem und Grundlüftung. Die Grundlüftung übernimmt die Lufterneuerung und einen Teil der Gesamtlast. Diese Bedingung gilt nur
bei geschlossenen Fenstern und aktivem Sonnenschutz.
c) Kältelast > 80 W/m2
Für diesen Lastfall sind örtlich begrenzte konventionelle (Umluft-) Lüftungsanlagen oder statische Kühlsysteme vorzusehen, wobei der Nachweis erbracht werden muss, dass die Anlagen auf
die anderen Wärme- und Kältesysteme abgestimmt sind und der Gesamtenergieverbrauch minimal gehalten wird.
Wo nichts anderes festgelegt ist, gelten die Raumlufttemperaturen gemäss Beilage 5, Kurve Nr. 3.
5.7.4
Sparsamer Energieverbrauch
Die Lüftungsanlagen der Büroräume sind mit Wärmerückgewinnung auszurüsten. Dabei soll in
der Hauptbetriebsphase in der Übergangszeit bei 0°C ein Rückgewinnungsgrad von >= 80 % bei
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der ausgelegten Last angestrebt werden.
Der Wirkungsgrad der Ventilatoren (inklusive Elektromotoren) muss bei 40 - 100% des Volumenstromes > 55% sein. Der Volumenstrom der Lüftungsanlagen mit nicht konstantem Volumenstrom und einer Ventilatorleistung > 2 kW muss stufenlos geregelt werden können.
Die Lüftungsanlagen sind bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren
(Dimension Monoblocks und Kanalquerschnitte, Wahl des Elektromotors, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen, wobei die Anwendung der Zürcher Energieverordnung für die Optimierung genügt.
Bei variablen Volumenstromanlagen muss die Ausregulierung der verzweigten Kanalnetze vom
Zentralsystem aus kontinuierlich erfolgen können. Der Planer muss aufzeigen, wie er den Volumenstrom im verzweigten Kanalnetz beim optimierten Betriebsdruck (gemäss vorangehendem
Absatz) im ganzen Arbeitsbereich regulieren will.
Die Regulierung der Raumlufttemperatur und der Luftqualität ist anlagenweise vorzunehmen.
Der Planer hat das gewählte Konzept darzustellen und die unteren Grenzen der Flexibilität aufzuzeigen. Der Technisierungsgrad der Regulierung der Zuluftmenge ist auf das Minimum zu optimieren. Das Einschalten der Zuluft erfolgt anlagenweise (Ausnahme: Schulung wo zonenweise),
wie auch ein kurzzeitiges Erhöhen des Volumenstromes (Spülbetrieb) auf Minimum 1,5 mal
Nennvolumenstrom in den Büroräumen mit Grundlüftung der West- und Ostflügel. Die effektiven Betriebszeiten der Lüftungsanlagen werden durch das zentrale MSR-System bestimmt.
Ein Wechsel der internen Last über oder unter die 25 W/m2-Grenze soll keine Änderung der
Lüftungsanlage nach sich ziehen und muss durch das Zu- oder Abschalten (Nachrüsten) von separaten Kühlsystemen jederzeit modular auf einfache Weise möglich sein.
Die lüftungstechnischen Öffnungen in den Büroräumen sollen keine wesentlichen Einschränkungen für die Wahl der Büromöbel nach sich ziehen. Das Mobiliar, wie auch Zwischenwände von
Einzel- und Gruppenbüros müssen jederzeit umgestellt werden können, ohne dass lüftungstechnische Probleme entstehen. Luftauslässe, die als Bodenauslässe ausgebildet sind, dürfen nicht mit
Teppichbelägen belegt werden.
5.8
Kälteanlage
Die ganze Kälteverteilung muss aufgrund veränderter Benützeranforderungen jederzeit modular
auf-, ab- und umbaubar sein. Die Kälteanlagen sind unter Einbezug der Auswirkungen des Lüftungskonzeptes auf die resultierenden dynamischen Lasten aufgrund von Simulationsberechnungen zu optimieren, wobei die internen Lasten gemäss Liste der Elektroverbraucher, Revision 97,
als Grundlage dienen. Leistungsreserven sind in erster Linie nicht anlagentechnisch sondern als
bauliche Platzreserven vorzusehen.
a) Kälteproduktion
Die Kälteanlage ist anhand von dynamischen Simulationen mit den resultierenden minimalen
und maximalen internen Lasten gemäss Projektvorgabe zu optimieren. Ein Nachweis der Simulationsberechnungen ist zu erbringen.
Für die Kälteproduktion stehen mehrere Kältequellen zur Verfügung. Sie sollen nach folgenden
Prioritäten eingesetzt werden:
• Freie Kühlung (Freecooling, Aussenluft, passive Nachtauskühlung), ev. auch adiabatische
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Seite 23
Kühlung
• Begrenzte Grundwassermenge (für die Dauer von 10 Jahren kostenlos), die nur eingeschränkt
aufgewärmt werden darf (z. Zt. maximal 262'800 m3/a; ca. 1'500 l/Min, Rückgabetemperatur
min. 6°C, max. 20°C). In diesem Fall muss ein Grundwasserkreis vom Kühlkreis hydraulisch
getrennt werden
• Absorptionskälte.
Der Einsatz von mechanischen Kältemaschinen ist nur im Bereich der gewerblichen Kälte zugelassen.
b) Kälteverteilung
Das Kaltwassernetz muss so aufgebaut werden, dass ein modularer Auf- und Abbau der Kältebezüger jederzeit und ohne grosse Eingriffe in die Anlage möglich ist. Die Netztemperatur in den
beheizten Zonen muss jederzeit über dem Taupunkt der Umgebungstemperatur liegen.
Die Kälteanlage ist bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren (Dimension Leitungsnetz, Wahl der Umwälzpumpen, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer hat
den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen.
Pumpen mit einer Leistung > 2 kW müssen über einen Leistungsbereich von 20 - 100% geregelt
werden können. Pumpen mit einer Leistung < 2 kW müssen mehrstufig ausgelegt oder über den
Differenzdruck selbstregulierend (Drehzahl) ausgelegt werden.
Die Steuerung und Regelung der Kälteverteilung erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem.
Dieses hat auch sicherzustellen, dass bei hoher Aussenluftfeuchtigkeit die Kühldecken nicht tropfen, d.h. es hat durch ein zeitlich begrenztes Anheben der Kaltwassernetztemperatur die Kühlleistung der Kühldecken im erforderlichen Mass zu reduzieren.
5.9
Heizungsanlage
Die ganze Wärmeverteilanlage muss aufgrund veränderter Benützeranforderungen jederzeit modular auf-, ab- und umbaubar sein. Leistungsreserven sind in erster Linie nicht anlagentechnisch,
sondern als bauliche Platzreserven vorzusehen.
Die Heizungsanlage ist ausschliesslich auf den dynamischen Wärmebedarf von Suglio (d.h. ohne
Einbezug von Manno A + E) zu optimieren. Sie muss sich dynamisch den unterschiedlichen internen Lasten möglichst trägheitslos anpassen können. Ein Nachweis der Optimierung ist zu erbringen.
a) Wärmeerzeugung
Als Wärmeerzeugung für Suglio ist eine Zweikesselanlage mit Erdgas vorzusehen.
Die Kesselanlage soll so konzipiert werden, dass in einem späteren Zeitpunkt Brennstoffzellen
zugeschaltet werden können. Die entsprechenden hydraulischen Anschlüsse sind vorzubereiten
und räumliche Flächen sind auszuscheiden.
Das erforderliche Messkonzept zur laufenden Überwachung der Leistungswerte der Brennstoffzellenanlage ist vorzusehen. Die autonome Steuerung und Regelung der Brennstoffzellen wird
über eine geeignete Schnittstelle an das Gebäudeautomationssystem angeschlossen.
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b) Wärmespeicher
Die Dimension des Speichers dient zur Optimierung des Betriebes der Wärmeerzeugung, inklusive Brennstoffzellen. Ein späterer Anschluss anderer Wärmequellen muss möglich sein. Eine dynamische Auslegung des Speichers ist anhand von Simulationsrechnungen zu belegen. Die optimierte Lade- und Entladeregulierung erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem.
c) Kesselanlage
Die Kesselanlage für Suglio ist ohne Reserven so auszulegen, dass er den gesamten Wärmebedarf
von Suglio alleine bei minimaler interner Last zu decken vermag. Die Auslegung der Kesselanlage
für Suglio ist mit dem Konzept der später vorzusehenden Brennstoffzellenanlage und dem Speicher zu optimieren.
Folgende Grenzwerte müssen eingehalten werden:
• NOx-Ausstoss bei 3% O2:
<= 80 mg/m3
• CO-Ausstoss:
<= 60 mg/m3
• Kesselwirkungsgrad:
>= 90%
Die Steuerung und Regelung des Kesselkreises erfolgt durch das Gebäudeautomationssystem.
d) Wassererwärmung
Das Konzept der Wassererwärmung (zentral, dezentral, solar, etc.) und die zu speichernde Wassermenge ist aus der Sicht der Betriebskosten der Gesamtanlage zu optimieren. In den WC-Zonen
wird im Sommerbetrieb ausschliesslich auf Solarenergie zurückgegriffen, wobei die Auslegung
der Solaranlage nicht für jeden Fall (Übergangszeit) durchgehend Warmwasser bereitstellen
muss. Das Culi-Warmwasser (60 °C) ist mit der Wärmeerzeugung und einer separaten Wassererwärmung sicherzustellen. Dabei ist die Abwärme aus der gewerblichen Kälte zu nutzen.
e) Wärmeverteilung
Die Wärmeverteilung ist bei ihrer Dimensionierung bezüglich Stromverbrauch zu optimieren
(Dimension Leitungen, Wahl der Umwälzpumpen, Investitions- und Betriebskosten). Der Planer
hat den Nachweis dieser Optimierung zu erbringen.
Pumpen mit einer Leistung > 2 kW müssen über einen Leistungsbereich von 20 - 100% geregelt
werden können. Pumpen mit einer Leistung < 2 kW müssen mehrstufig ausgelegt oder über den
Differenzdruck selbstregulierend (Drehzahl) ausgelegt werden (Ausnahme: Lufterhitzerpumpen
im Kompaktmonoblock). Die Steuerung und Regelung der Wärmeverteilung erfolgt durch das
Gebäudeautomationssystem.
f) Raumheizung
Statische Raumheizung mit hohem Wirkungsgrad und folgenden Anforderungen:
• Vorlauftemperatur bei tiefster Aussentemperatur:
minimieren, bzw. max. 60°C
Temperaturdifferenz auf Rücklauf:
10 - 15 K
Eine Überwachung der Rücklauftemperaturen muss möglich sein
und soll aus dem hydraulischen Schema hervorgehen
• Lineare Kennlinie für die Wärmeleistung in Abhängigkeit
der Vorlauftemperatur und linear in Abhängigkeit der Durchflussmenge
• Heizkörper oder Radiatoren mit geringem Wärmespeichervermögen
• Eine zonen- oder raumweise Regulierung der Wärmeabgabe ist
vorgeschrieben. Sie muss die Raumheizung ausserhalb der Bürozeiten kontrollieren und die Wärmeabgabe generell auf die
anfallenden Lasten anpassen. Das Regulierungskonzept muss auf
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einen möglichst tiefen Technisierungsgrad unter Berücksichtigung der
Erstellungskosten optimiert sein. Beim Einsatz elektrischer Regelorgane
ist auf minimalen Energieverbrauch zu achten
• Die Anordnung des Heizkörpers trägt dem Kaltluftfall unterhalb der Glasflächen Rechnung. Mit entsprechenden Berechnungen
hat der Planer zu belegen, dass in diesen Zonen keine Probleme
entstehen werden - auch während der Übergangszeit.
5.10
Sanitäranlage
Die gesamte Planung der Wasser- und Abwassernetze sind gemäss den Vorgaben des ökotechnischen Fachspezialisten zu planen. Der Sanitärplaner hat den Nachweis dieser Zusammenarbeit zu
erbringen. Die Anlagen müssen modular auf-, ab- und umbaubar sein.
Die Wasserverteilung ist nach folgenden Grundsätzen auszulegen:
• Der Frischwasserverbrauch ist mit technischen Mitteln möglichst tief zu halten (Grössenordnung: ca. 50% vom sanitarischen Normalverbrauch). Als technische Mittel werden verstanden: Durchflussbegrenzer und Einsatz von Frischwasser nur dort, wo es die Qualität erfordert.
• Trinkwasser (Kalt- und Warmwasser) in allen Kaffee-Ecken und im Culinarium
• Spülwasser (gefiltertes Regenwasser zu Reinigungs- und Spülzwecken) in allen Putzräumen
• Spülwasser (gefiltertes Regenwasser zu Reinigungs- und Spülzwecken) in allen WCs
• Druckwasser (Trinkwasser) in der Garage und in allen Löschwasserstationen
• Die Bewässerung von Pflanzen erfolgt, soweit erforderlich, mit Regenwasser
• Warmwassertemperaturen
35 - 40 oC
- im Culinarium
60 oC
Die Wassererwärmung ist Teil des Pflichtenheftes der Heizungsanlage, Punkt 5.9 d).
Der Anfall von Abwasser soll durch technische Mittel gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um 30% reduzieren werden.
Der Sanitärplaner erstellt für seinen Lösungsvorschlag eine Gesamtbilanz über den Frischwasserund Energieverbrauch sowie über das Abwasservolumen und definiert die Qualitätsanforderungen für das Brauchwasser. Er stellt sie einem sanitarischen Normalverbrauch gegenüber (übliche
Planung).
5.11
Elektroinstallation (Starkstrom)
Die Starkstrominstallation ist aufgrund der UBS-Vorgaben gemäss Liste der Elektroverbraucher,
Revision 97, ohne zusätzliche Reserven auszulegen, wobei die Anlage im ganzen Lastbereich mit
minimalen Leistungsverlusten arbeiten und modular auf-, ab- und umbaubar sein muss. Der UBSZielsetzung entsprechend, gilt es eine maximale Verfügbarkeit der Stromversorgung sicherzustellen.
a) Transformatoranlage
Gemäss Punkt 4.1 muss ein Teil der Gebäudefläche an Dritte vermietet werden können. Gemäss
den Bestimmungen von AIL wird die Mittelspannungsanlage daher von AIL erstellt und betrieben werden. Für Suglio ist somit eine Niederspannungseinspeisung ab MS-Station AIL einzuplanen. Aus verfügungstechnischen Überlegungen ist eine zweite (Not-) Einspeisung auf die HVA
einzuplanen.
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Die vorzusehende Ausbaubarkeit ist in erster Linie als bauliche Platzreserve einzuplanen.
b) Notstromanlage
Nicht vorgesehen. Die baulichen Voraussetzungen (Reserveplatz) sind jedoch einzuplanen, ohne
jegliche Vorarbeiten. Die Hauptverteilung ist für eine eventuelle spätere Notstromeinspeisung
oder für die Einspeisung durch Brennstoffzellen auszulegen.
c) USV-Anlage
Die USV-Anlage ist auf 100% USV-Nennlast für eine Autonomie von ca. 30 Minuten USVNennverbrauch auszulegen. Das USV-Konzept soll eine gute Versorgungssicherheit gewährleisten, ohne dass auf eine zusätzliche Redundanz zurückgegriffen wird. Weiter sind die USVVerbraucher selektiv abzuschalten, damit wichtige Verbraucher länger als 30 Minuten versorgt
werden können. Die Anlage ist auf geringstmögliche Verluste zu optimieren. Der Planer hat den
Nachweis dieser Optimierung zu erbringen.
d) Kompensationsanlage
Eine zentrale Kompensationsanlage mit verdrosselten Kondensatoren ist vorzusehen. Grössere
Induktivitäten müssen vor Ort einzelkompensiert werden. Der Planer hat dazu KostenNutzenrechnungen vorzulegen.
Fluoreszenzleuchten dürfen nur mit EVG in Büroräumen und VVG in Neben- und Technikräumen eingesetzt werden.
e) Photovoltaikanlage
Suglio wird eine Photovoltaikanlage gemäss Punkt 5.12 erhalten, deren Stromerzeugung in die
Hausverteilung integriert werden muss.
f) Leitungsnetz
Die zu planende Anzahl Leitungsnetze (z.B. Kraft, Steckdosen 1 x normal, nachts geschaltet; 1 x
USV, Licht) sind im Anlagenkonzept nach Absprache mit den UBS-Fachstellen und dem Benützer
unter Einbezug von Kosten-Nutzen-Überlegungen festzulegen.
Die Dimensionen der Leitungsnetze müssen bezüglich Investition und Leitungsverluste optimiert
werden. Der Planer hat diese Berechnungen für das ganze Netz zu belegen.
g) Blitzschutz
Für das Gebäude hat der Elektroplaner ein Blitzschutzkonzept zu entwickeln und von den UBS
Fachstellen genehmigen zu lassen.
h) Erdungskonzept
Für das Gebäude hat der Elektroplaner ein Erdungskonzept mit Fundamenterder zu entwickeln
und von den UBS Fachstellen genehmigen zu lassen.
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5.12
Seite 27
Photovoltaik
Es ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach (horizontal) und an den Fassaden (vertikal) zu planen, welche mindestens 200 MWh elektrische Energie pro Jahr erzeugt (Bezug: meteorologisches
Durchschnittsjahr). Dies entspricht mit heutiger Technologie einer Fläche von ca. 1’600 m2 Solarzellen. Die Anlage soll bei Inbetriebnahme technologisch gesehen Pilotcharakter haben.
Die Schnittstelle der Photovoltaikanlage befindet sich netzseitig vom Wechselrichter.
Die Solaranlage muss modular aus-, ab- und umbaubar sein. Es sind Zusatzflächen für eine spätere Erweiterung der Anlage einzuplanen.
Die autonome Steuerung und Regelung der Photovoltaikanlage wird über eine geeignete Schnittstelle an das Gebäudeautomationssystem angeschlossen. Die Integration der Sonnenzellen in den
Baukörper hat in Zusammenarbeit mit dem Architekten zu erfolgen.
5.13
Gebäudeautomation
Für Suglio ist eine Gebäudeautomationsanlage gemäss den UBS Haustechnik-Richtlinien KSR-026
zu planen. Das System muss sich in das Regionalkonzept Lugano nahtlos einfügen lassen. Weiter
ist auf das Betriebsführungskonzept Rücksicht zu nehmen.
Subsysteme sollen durch die Anwendung normierter (offener) Kommunikationsverfahren integrierbar sein. Die Anforderungen an die Gebäudeautomation müssen in erster Linie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen (nicht technisch machbar, sondern technisch wirtschaftlich).
Im Rahmen der Projektierung sind folgende Anforderungen und Vorgaben zu erfüllen:
a) Vorgaben an das ganze Planungsteam
• Einheitliche Schemabearbeitung und Dokumentation (Pflichtenheft, Beispiele)
• Bezeichnungs- und Numerierungskonzept
• Vorgaben betreffend Auswahl und Schnittstellen zu Anlagengeräten (Peripherie)
• Anforderungen an die Kompatibilität bei Subsystemen
• Schulungsprogramm
• Anlagendokumentation (d, i) gemäss den allgemeinen Angaben in Kapitel 3.3.
b) Kontrolle der einzelnen Planer
• Anhand der Kontrollpunkte (KSR-026) werden die Unterlagen der einzelnen Fachplaner und
Unternehmer entsprechend dem Projektstand überprüft.
5.14
Unterhalt und Reinigung
Suglio soll auch bezüglich Unterhalt- und Reinigung für die UBS ein Musterhaus werden. Im
Vordergrund stehen der Einbezug eines Unterhalts- und Reinigungskonzeptes in die Planung
sowie die laufende Überwachung der budgetierten Jahreskosten und Aufwände für den späteren
Betrieb. Zudem sind ökologische Aspekte im Unterhalts- und Reinigungskonzept zu berücksichtigen.
Für das Gebäude, wie auch für die haustechnischen Anlagen, ist vor der Inbetriebnahme von den
entsprechenden Planern, in Absprache mit den UBS-Fachstellen, bzw. den Benutzern, ein Unterhalts- und Reinigungskonzept, inklusive Vorgaben und Kostenbudget, für ihren Planungsteil zu
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Revision 97
UBS
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Seite 28
erstellen.
5.15
Betriebsorganisation
Es sind von der Projektleitung und vom zukünftigen Benutzer die notwendigen Voraussetzungen
zu schaffen, damit die Betriebsaufnahme von Suglio rechtzeitig, d.h. ca. ½ Jahr vor Bezug geordnet erfolgen kann. Dabei sind klare Abläufe im Sinne von Punkt 8, Beilage 1 zu schaffen.
5.16
Sicherheitskonzept
Unter Fachführung von LOGI ist ein Sicherheitskonzept zu erarbeiten mit:
• Backup-Strategie in Zusammenarbeit mit anderen Börsen/Devisenzentren, DLZ-Funktionen
im Katastrophenfall
• Ordnungsgemässes Abschalten der EDV-Anlagen bei Netzausfall
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6
PFLICHTENHEFT FÜR DEN ÖKOLOGIEBEREICH
6.1
Ökologie
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Die Prinzipien für ökologisches Bauen sind im Pilotprojekt Suglio in ausgewogenem Masse anzuwenden.
In der Projektorganisation ist ein Verantwortlicher vorzusehen, welcher die Aufsichts- und Koordinationsfunktion übernimmt. Er sorgt dafür, dass die ökotechnisch relevanten Aspekte zu
gegebener Zeit in den Entstehungsprozess des Gebäudes einfliessen und korrekt umgesetzt
werden.
6.2
Graue Energie / Ökobilanz
a) Graue Energie
Im Sinne einer Kontroll-, Optimierungs- und Entscheidungshilfe ist für das Pilotprojekt auf den
relevanten Bereichen eine Bilanz der grauen Energie zu erstellen und vor den jeweiligen Entscheidungsphasen in die Planung einfliessen zu lassen.
b) Ökobilanz
Grundlage für die Ökobilanz bilden der Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichtes und die gemäss Projektstand verfügbaren Daten über Energie- und Stoffflüsse sowie Aussagen über Umweltbelange, Lufthygiene, Wasser, Boden sowie Flora und Fauna. Dabei wird die Bau- und Betriebsphase sowie die Entsorgung des Gebäudes berücksichtigt.
Die Ökobilanz dient in allen Projektphasen als Optimierungs- und Entscheidungshilfe.
6.3
Materialökologie
a) Kriterien für die Wahl der Baukonstruktionen und -materialien
Bei der Festlegung der Baukonstruktionen und der Auswahl der Baumaterialien sind die materialökologischen Kriterien über den ganzen Lebenszyklus des Gebäudes zu berücksichtigen:
• Herstellung: Wo möglich sind Baustoffe aus erneuerbaren oder gut verfügbaren Rohstoffen
(unter Berücksichtigung der stofflichen und energetischen Ressourcen) einzusetzen. Es sind
Baustoffe mit möglichst geringer Umweltbelastung (graue Energie, Emissionen) bei der Gewinnung der Rohstoffe, der Produktion (einfache Prozessketten, tiefes Temperaturniveau)
und den Transporten einzusetzen.
• Verarbeitung: Bauprozesse, welche zu einer hohen Umweltbelastung (z.B. Lösungsmittel)
oder Entsorgungsproblemen (Sonderabfälle, spezielle Verpackungen) auf der Baustelle führen, sind möglichst zu vermeiden. Die arbeitshygienischen Aspekte sind angemessen zu berücksichtigen.
• Nutzung: Die Baustoffe sind derart zu wählen, dass die Anforderungen an die Raumluftqualität sichergestellt sind. Ökologisch und toxikologisch relevante Bestandteile sind möglichst
zu vermeiden.
• Lebensdauer: Das Gebäude soll möglichst lange in gebrauchsfähigem Zustand erhalten bleiben. Zu diesem Zwecke sind Bauteile mit unterschiedlicher Lebensdauer konstruktiv zu trennen und derart anzuordnen, dass die Unterhaltsarbeiten und Umbauten mit geringem Aufwand ausgeführt werden können.
• Entsorgung: Die Planung des Gebäudes soll die Anforderungen des zukünftigen Rückbaus
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bereits berücksichtigen (Kreislaufsysteme). So sollen mechanische anstelle von geklebten Verbindungen verwendet und Verbundmaterialien sowie -bauteile möglichst vermieden werden.
Die anteilsmässig wichtigen Materialien sollen derart gewählt werden, dass sie ohne besondere Probleme entsorgt werden können: Materialien, welche sich für eine zukünftige stoffliche Wiederverwertung (Abwärmenutzung in Kehrichtverbrennungsanlage gilt nicht als Wiederverwertung) eignen, sind in erster Priorität einzusetzen. Die nicht zur Wiederverwertung
geeigneten brennbaren Materialien sollen die Anforderungen für unschädliche Vernichtbarkeit (Verbrennung) erfüllen (Höchstwerte für Halogene und Schwermetalle). Die übrigen
Materialien sollten den Anforderungen an Inertstoffe oder Bauabfälle für Inertstoffdeponien
genügen. Materialien und Produkte, welche als Sonderabfälle zu entsorgen sind, sind möglichst zu vermeiden.
b) Anforderungen für die Materialwahl
Bei der Materialwahl sind insbesondere die folgenden Anforderungen zu berücksichtigen:
• Für die Anwendungen im Innenbereich sind giftklassenfreie Anstriche und Kleber zu verwenden.
• Materialien und Produkte für den Innenausbau dürfen keine Wirkstoffe (Biozide, Fungizide,
Insektizide) enthalten.
• Durch die Wahl von Adhäsiven, Farben und anderen Bauchemikalien die Lösungsmittelemission auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
• Auf Baumaterialien und Kältemittel aus ozonschichtabbauenden Stoffen ist zu verzichten.
Dies gilt nicht nur für FCKW (vollhalogeniert), sondern auch für H-FCKW (teilhalogeniert).
Ausnahmen sind zu begründen.
• Für den grossflächigen Innenausbau (Bodenbeläge, Holzwerkstoffe, Heimtextilien, Möbel,
usw.) sollen formaldehydfreie Materialien verwendet werden.
• Der grossflächige Einsatz von PVC ist zu vermeiden. Insbesondere sind halogenfreie Elektrokabel einzusetzen.
Detaillierte Anforderungen sind in der Bauökologie-Empfehlung der Grossbanken (BAUÖKO
GB) enthalten. Es sind die Massnahmen der Prioritäten P1 und P2 umzusetzen. Abweichungen
sind zu begründen.
c) Weitere Anforderungen
• Der Abbruch der alten, bestehenden Gebäude soll als Rückbau erfolgen.
• Das Aushubmaterial ist soweit möglich wiederzuverwerten.
• Die Unternehmer sind zur vorschriftsgemässen Entsorgung der Baurestmassen zu verpflichten. Auf der Baustelle wird ein Entsorgungskonzept in Kraft gesetzt, durch das die getrennte
Entsorgung der Baurestmassen sichergestellt wird.
d) Aufgaben
In den Projektphasen sind insbesondere die folgenden Aufgaben wahrzunehmen:
• Projektierung: Das Konzept der Tragstruktur ist aus materialökologischer Sicht zu beurteilen.
Für den konstruktiven Aufbau der Hauptbauteile ist ein Variantenvergleich aus materialökologischer Sicht durchzuführen. Das Ausbaukonzept sowie die Materialwahl in der Haustechnik sind nach materialökologischen Kriterien zu beurteilen. Die Pläne und Details sind
betreffend die materialökologisch relevanten Aspekte zu kontrollieren.
• Vorbereitung der Ausführung: Die materialökologischen Anforderungen sind in den Ausschreibungen festzulegen resp. zu kontrollieren und bei der Vergabe entsprechend zu berücksichtigen.
• Ausführung: Die Umsetzung der materialökologischen Anforderungen auf der Baustelle ist
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Seite 31
zu kontrollieren.
Als Grundlage für die materialökologischen Entscheide sind Deklarationen der wichtigsten
Baumaterialien auf der Basis des SIA-Deklarationsrasters einzuholen.
6.4
Wassertechnik
Die Wassertechnik ist eng mit dem Sanitäringenieur zu planen. Der ökotechnische Fachspezialist
hat den Nachweis dieser Zusammenarbeit zu erbringen.
Mit der Wassertechnik ist der Frischwasserverbrauch gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um mindestens 50% zu reduzieren. Weiter soll die Belastung der öffentlichen Abwasseranlagen gegenüber einem sanitarischen Normalverbrauch um mindestens 30% gesenkt werden. Vorgaben der Wasserbilanz siehe Beilage 9. Der ökotechnische Fachspezialist kann für diese
Aufgabe technische Massnahmen im Gebäude vorschlagen. Die vorgeschlagenen Massnahmen
sollen jedoch die Qualität des Arbeitsplatzes Suglio weder absolut, noch gefühlsmässig beeinträchtigen.
Als technische Massnahme ist ein Regenwasserspeicher (Zisterne) einzuplanen. Das Regenwasser kann nach entsprechender Filtrierung für Reinigungs- und Spülzwecke sowie zur Bewässerung der Pflanzen benützt werden. Es muss eine Oberfläche von 1'600 m2 aufweisen und möglichst beschattet werden können. Das Wasser ist umzuwälzen. Der Wasserstand im Becken wird
durch den Regenwasserspeicher ausgeglichen. Die Wasserqualität im Becken und im Speicher
soll durch ein natürliches Filtersystem, ohne chemische Zusätze, gewährleistet werden. Das Bekken muss in Zusammenhang mit der Bepflanzung und Umgebungsgestaltung geplant werden.
Auf dem Grundstück ist keine Versickerung von Meteorwasser zugelassen. Es sind jedoch
Massnahmen für die Retension des Meteorwassers vom Dach und vom Regenwasserbecken zu
treffen.
6.5
Pflanzen, Umgebung
a) Bepflanzung im Gebäude
Die Büros, Kaffee-Ecken, Verkehrszonen, Lichthöfe und Restaurants sind mit geeigneten Pflanzen
zu begrünen. Dabei muss sich die Begrünung den Anforderungen der intensiven Tageslichtnutzung zwingend anpassen. Das Begrünungskonzept ist mit dem Architekten und dem Bauherrn
im Detail abzusprechen. Auf den Einsatz von Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel soll möglichst verzichtet werden.
b) Umgebungsgestaltung
Die Umgebung soll naturnah in Zusammenarbeit mit dem Architekten gestaltet und mit standortgerechten Pflanzen bepflanzt werden. Die Bepflanzung soll möglichst ohne künstliche Bewässerung auskommen können.
Verbundbeläge, z.B. für Fahrwege und Parkplätze, sind durch einen offenfugigen, begrünten
Fahr- und Gehbelag zu ersetzen. Die Bodenfunktionszahl (Versiegelung) ist nachzuweisen.
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6.6
Seite 32
Büroökologie
a) Beschaffung und Entsorgung
Die Beschaffung und Entsorgung für den Bürobetrieb und das Culinarium sollen in Absprache
mit dem Betreiber und den zuständigen Fachstellen nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass genügend Flächen sowie die erforderlichen Sachmittel für
die Trennung, Sammlung und Zwischenlagerung von Restwertstoffen vorhanden sind. Für die
Entsorgung sind die Synergien zwischen dem Bürobetrieb und dem Culinarium zu nutzen.
Es sind Massnahmen für die umweltgerechte Beschaffung und Entsorgung zu treffen, so dass der
Restkehricht für den Bürobetrieb 50 kg/MAa und für das Culinarium 20 g/abgegebenes Menü
nicht übersteigt. Der Stofffluss ist in der Planungsphase zu bilanzieren und in der Betriebsphase
im Rahmen einer Erfolgskontrolle nachzuweisen und zu optimieren.
b) Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung soll nach ökologischen Gesichtspunkten erfolgen. In der Planungsphase
sind die Konsequenzen der Materialwahl für die Reinigung aufzuzeigen. Die Betriebskosten sowie der Aufwand an Reinigungsmitteln sind auszuweisen. Für die Optimierung der Reinigung
können bauliche Massnahmen vorgeschlagen werden. Das Reinigungskonzept ist mit dem Architekten und dem Bauherrn im Detail abzusprechen.
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7
Seite 33
PILOT- UND DEMONSTRATIONSELEMENTE
Zu Beginn der Projektierungsarbeiten wird von der UBS ein Versuchsraum bereitgestellt, in welchem alle relevanten Konzepte überprüft werden sollen (Tageslicht, künstliche Beleuchtung,
Lüftung/Heizung, passive Nachtauskühlung, Arbeitsplatz Suglio, etc.). Diese Arbeiten werden
von der UBS separat in Auftrag gegeben. Die vorzusehenden Versuche sind im Projektablauf einzuplanen.
a) Konzept
Die zu untersuchenden Konzepte, resp. Bauelemente werden unterschieden nach:
• Pilot-Elemente:
Neuartige, noch nicht oder ungenügend praxiserprobte Bauteile und Konzepte. Diese werden
auf ihre Praxistauglichkeit und Risiken geprüft
• Demonstrationselemente:
Neuartige Bauteile und Konzepte, die andernorts ihre Praxistauglichkeit bewiesen haben. Diese werden auf ihre Akzeptanz bei den Benutzern und Planern sowie auf ihre Vor- und Nachteile geprüft
• Bemusterungs-Element:
Konventionelle Bauteile und Konzepte, die praxiserprobt sind und in diversen Typen und Ausführungen erhältlich sind. Sie werden als Variantenvergleich auf ihre Vor- und Nachteile sowie
auf ihre Risiken geprüft.
b) Vorgehen
Art und Ort der Untersuchungen werden wie folgt unterschieden:
• Pilot- und Demonstrationsraum:
Untersuchungen, die in einem speziell zu diesem Zweck auf dem Baugelände aufgestellten
P+D-Raum durchgeführt werden
• Baustelle:
Untersuchungen, die am Rohbau oder im Verlaufe des Ausbaus auf der Baustelle geprüft werden
• Manno A+E:
Untersuchungen, die in einzelnen Räumen der bestehenden Bauten Manno A+E durchgeführt
werden
• Modell:
Untersuchungen, die an einem massstäblich verkleinerten Modell beim Planer oder auf der
Baustelle durchgeführt werden
• Labor:
Untersuchungen, die im Labor des Planers oder eines Dritten durchgeführt werden
• Simulation:
Untersuchungen, die anhand von Computersimulationen durchgeführt werden
• Praktische Erfahrungen:
Vergleiche durch Besichtigungen, Auswertungen und Diskussionen von neuartigen Elementen
in anderen Projekten sowie Beurteilung durch ständige Nutzung des P+D-Raumes durch den
zukünftigen Benützer.
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Seite 34
Beilage 1
Bauen und Sparen mit LIEG
(Die zehn LIEG-Gebote)
0. Ausgangslage
• Das NL-Netz der UBS befindet sich heute in einem guten Zustand - die Raumbedürfnisse sind
abgedeckt. Der grosse Unterhalts- und Erneuerungsbedarf bleibt - zudem zwingen uns Konzeptänderungen heute und in Zukunft zu laufenden Anpassungen. Als Folge der härteren
Wirtschaftsbedingungen ergeht auch an LIEG der Aufruf zur Reduktion der Investitions- und
Betriebskosten.
• Das neue Eigenmietkonzept 93 mit der direkten Annuitätszahlung der Mieteinbaukosten durch
die NL unterstützt dabei die Anstrengungen von LIEG. Durch die prozentuale Aufteilung der
Investitionskosten in Grund- und Mieterausbau wird die NL an Einsparungen in Grund- und
Mieterausbau direkt beteiligt. NL und LIEG sitzen im gleichen Boot - wir haben einen Partner;
bisher war LIEG allein.
• Das neue Cost-Center-Modell LIEG 93 beauftragt uns, eine bestimmte Kostendeckung unserer
Investitionskosten durch die Einnahmen der Marktmieten zu erzielen. Damit werden neu Renditeüberlegungen für LIEG als Promoter zum täglichen Brot. Dieses Cost-Center-Modell ist ein
weiteres (LIEG-internes) Hilfsmittel zur Kosteneindämmung.
• Die nun folgenden Vorschläge beschränken sich auf das Thema "Kosteneinsparung bei Investitionen und Betrieb" und erheben nicht den Anspruch der Vollständigkeit!
1. Am Anfang steht das Bedürfnis!
• Es ist oft am billigsten, gar nicht zu bauen! Eine Bedürfnisabklärung soll zeigen, ob mit organisatorischen Massnahmen, einer Erneuerung, einem Umbau oder einem Neubau die Zielvorstellung des Benutzers am wirtschaftlichsten erreicht werden kann.
• Trotz Kostendruck soll darauf geachtet werden, dass das Bauvorhaben zu einer reversiblen und
flexiblen Lösung der Raumprobleme führt. Gewisse Raumreserven sollten bei Neubauten freigestellt werden können.
2. Die Krux der Planerwahl
• Zunächst ist zu entscheiden, ob die Planung und/oder Bauleitung intern oder extern erfolgen
soll. Bei kleinen Bauvorhaben resp. weit entfernten Baustellen ist eine Bauleitung durch LIEG
(bei freier Kapazität) resp. durch die NL zu prüfen.
• Bei grösseren Bauvorhaben ist die integrale Planung anzustreben. Dadurch können innovative
Ideen und Synergien entstehen. Die ideale Form der Gesamtplanung ist das ad-hoc-Team; neuerdings besteht dazu der SIA-Generalplanervertrag.
• Total- oder Generalunternehmer sind für uns als professioneller Bauherr in der Regel teurer.
Sind solche Verträge abzuschliessen, so ist eine Konkurrenz verschiedener Unternehmer
Pflicht; andernfalls ist eine offene Abrechnung anzustreben.
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
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3. Architektur und Technik - die Gewissensfrage
• Die Reduktion der Ansprüche bedeutet nicht den Verzicht auf gute Architektur und sinnvolle
Technisierung! Gute Architektur ist für einen Bauherrn UBS auch eine Image-Frage, bedeutet
aber vor allem gute Ideen und Konsequenz und nicht hohe Kosten.
• Die Ansprüche an die Technik reduzieren sich z.T. automatisch durch gesetzliche Vorschriften
(Klimatisierung). Die massgebendste Reduktion ist die Vermeidung zu hoher Ansprüche und
deshalb zu grosser Lastvorgaben durch den Bauherrn (EDV, Telecom, CULI, Geräte, Händleranlagen u.a.m.). Hier liegt ein grosses Sparpotential! Klimatisierte Räume werden zur Ausnahme.
• Die Gebäudeautomation ist heute nicht mehr wegzudenken. Sie vereinfacht die Abnahme und
den Betrieb und verbilligt letzteren erheblich, sofern die MSR-Technik einfach konzipiert ist
und sich die Mehrkosten auf etwa 1 % (Zielwert) der Baukosten BKP 2 + 6 beschränken.
4. Der KV - der Alptraum der Projektleiter?
• Durch das Cost-Center-Modell LIEG und das neue Eigenmietkonzept dient der KV zur Bestimmung der Rendite für LIEG und der Eigenmiete (Markmiete + Mieterausbau) für die NL.
Beide Angaben sind zum Zeitpunkt des KV verbindlich. Es sind Varianten mit Einsparmöglichkeiten aufzuzeigen. Der bereinigte Kostenvoranschlag beinhaltet deshalb zwangsläufig nur
noch das Notwendige und ist entsprechend gekürzt. Dies ist neu und lässt dem Projektleiter
wenig Spielraum.
• Trotzdem sollen bei der UBS schadstoffarme Baumaterialien und umweltfreundliche Bauverfahren eingesetzt werden. Ihre Preise werden mit zunehmender Nachfrage rasch sinken.
• Für den Ausbau sollen gute und unterhaltsarme Materialien ausgewählt werden. Die Qualität
soll aber in Beziehung zur erwarteten und notwendigen Lebensdauer des Bauteils gesetzt werden!
• Es bestehen verschiedene Fachstellen-Richtlinien seitens LIEG, LOHS, GSUR, GTEC, LOST
u.a.m. Diese sind, je nach Blickrichtung, durch verschiedene Aufträge und Ängste geprägt. Sie
hinken auch meistens dem Wissensstand nach. Es ist den Projektausschussleitern gestattet, solche Vorschriften in Frage zu stellen und auf das Projekt zugeschnittene Lösungen zu verlangen.
Die damit verbundenen Kostensenkungen des KV sind aufzuzeigen.
5. Es geht los - die Ausführungsphase
• Der Projektleiter stellt sicher, dass die eingebaute Qualität tatsächlich der bestellten und bezahlten entspricht. Ergänzende QS-Schwerpunkte, spezifisch auf das Projekt zugeschnitten,
sind gem. QS-Handbuch LIEG 92 zu definieren und kontrollieren.
• Die Kostenkontrolle ist vierteljährlich zu verlangen. Änderungen sind in Kenntnis der damit
verbundenen Mehr- und Minderkosten zu beurteilen. Die Details der Kostentragung sind sofort abzumachen (kein Floating); ein evtl. Zusatzkredit ist rechtzeitig zu beantragen.
• Die Termine sind strikte einzuhalten. Verlängerte Bauzeiten führen immer zu (unerwarteten)
Mehrkosten und zur Qualitätsabnahme. Die letzte Aussage erscheint zunächst unlogisch; sie
erklärt sich durch die Abnahme der Anspannung und Konzentration der beteiligten Planer und
Unternehmer.
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
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6. Die heikle Vergebung, oder - was tun mit Unternehmervarianten?
• Die LIEG-Kriterien der Vergebung sind: Qualität, Termin, Preis, Kundenbeziehung, bisherige
Aufträge - in dieser Reihenfolge. Es werden lokale und bisherige Kunden bevorzugt, sofern
Qualität, Termin und Preis stimmen. Aus dieser Sicht kann es im Grundsatz nicht Hofplaner
und Hofunternehmer geben.
• Die Marktsituation ist korrekt, höflich und bestimmt auszuschöpfen. Der Vergleich zum KV ist
pro Vergebung anzustellen, allenfalls ist die Bestellung zu revidieren.
• Unternehmervarianten sind ausdrücklich erwünscht! Sie dienen direkt der Kostensenkung. Es
sind Massnahmen zu treffen, die den Unternehmen genügend Zeit zum Selbststudium lassen,
z.B. frühzeitige Abgabe von Plänen M. 1:100 etc. Da die Planer oft dagegen opponieren, hat sich
der Projektleiter durchzusetzen!
• Integrale Ausschreibungen für bestimmte Bauteile sind frühzeitig zu prüfen. Darunter werden
Ausschreibungen verstanden, die dem Unternehmen das Endziel einer Baugrubenumschliessung, einer komplexen Fassade oder einer Dachkonstruktion vorgeben, aber das "Wie"
dem Unternehmer überlassen - auch dies führt zur Kostensenkung!
7. Ausbau - dies ist was man sieht!
• Hier geht es um Fragen des Materials, der Klima- und Elektroanlagen (Kabel), des Tresors, der
Schalterhalle, des Windfangs, um die Notwendigkeit von Doppelboden, heruntergehängter
Decke, Trennwänden und Sicherheitsmassnahmen u.a.m. Es gilt einerseits das unter Punkt. 4
Gesagte bezüglich Materialien, anderseits bestimmen Energie- und Marketingkonzepte die
sinnvolle Ausführung.
• Die LIEG-MA haben durch ihr Vorbild auf übertriebene Wünsche bestimmt zu reagieren und
im übrigen sich zu fragen, ob sie die vorgeschlagene Lösung als Privatmann auch finanzieren
würden.
• Notfalls ist ein Problem nach oben zu eskalieren!
8. Die Stunde der Wahrheit - Inbetriebsetzung!
• Die IBS wird erleichtert, wenn die MSR-Anlage betriebsbereit ist. Die Verantwortlichkeiten sind
so rasch bestimmbar und festzulegen (mit Kostenregelung!).
• Die Abnahme grösserer Objekte erfolgt mit Vorteil in 2 Phasen: Abnahme I: Bereit für Bezug,
erkannte Mängel sind zu beheben, Beginn der Garantiezeit. Abnahme II (ca. 3 Monate später):
Mängel behoben, es erfolgen keine Störungen des Arbeitsbetriebs mehr. Dieses Abnahmeprozedere ist in den Verträgen festzulegen, strafft die IBS-Phase und sichert die Qualität.
• Der Verantwortliche des Benutzers (Betreiber) ist rechtzeitig zu bestimmen und in seine Aufgabe einzuführen. Dies ermöglicht einen optimalen Betrieb ab Bezug.
9. Betrieb, Unterhalt und Erneuerung - bitte nicht vergessen!
• Die Betriebskosten sind in den Entscheidungsprozess einer Investition einzubeziehen, denn in
wenigen Jahren erreichen die kumulierten Kosten des Betriebs die Höhe der Investition! Diese
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Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 37
Überlegungen erleichtern Kostenbegründungen für bessere Materialien, für MSR-Technik, für
Instandhaltungsmassnahmen, für ein Energiemanagement u.a.m. enorm.
• Aufwendungen für den a.o. Unterhalt von Gebäuden und Anlagen dürfen nicht totgeschwiegen werden. Ein Gebäude ist eine Maschine mit Teilen unterschiedlicher Lebensdauer. Sinnvolle Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten sind in die laufende Liegenschaftenplanung
aufzunehmen.
10. Darum merke - Fazit
• Das Resultat eines Bauvorhabens soll ein funktionelles, architektonisch anspruchsvolles Gebäude sein, welches vielseitig verwendbar und leicht zu betreiben ist.
• Wie die Erfahrung zeigt, liegt das Wesentliche beim Sparen für den Fachmann nicht beim Ausbau! Eine ganze Reihe von wichtigen - unsichtbaren - Massnahmen bringen viel mehr ein. Diese sind beschrieben.
• Der Kunde sieht die Qualität des Ausbaus anders. Er bringt die teuren Spezialmöbel in Verbindung mit seinen Zinslasten. Deshalb soll der Innenausbau solid aber nicht teuer wirken (Stichwort: Understatement).
• Der Finanzrahmen wird gesetzt durch die tragbare Eigenmiete der NL und die tragbare Rendite des Cost-Centers LIEG. Die Jacke ist eng.
Billig sollten die Betriebskosten sein und nicht das Erscheinungsbild eines Gebäudes!
LIEG-LMR
LIEG-LMR/BMF
20. Oktober 1992
LIEG-BIB
rev. 19. Mai 1994
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Seite 38
Beilage 2
Liste der Projektdokumente Suglio
Dokument
Pflichtenheft
Verantwortlich
QS
(Chuard)
Aktuelle Ausgabe
1.96
Nächste Revision
7.97
QS
(Schalcher)
1.96
4.97
Bauherr/Benutzer
(CAD/HEM/Arch)
9.96
---
Liste Elektroverbraucher
QS
(Chuard)
9.95
7.97
Gebäudebeschrieb / Bemusterung
Arch
(Schnebli)
6.94
(Dokument bei
S.A.M. deponiert)
1.96
8.97
QS-Pläne
Raumbuch
Kosten-/Terminübersicht
GU
(Kläusli)
Qualität am Arbeitsplatz
QS
(PLT)
FKT
(Kälin)
QS
(Stulz)
FKR
(Rusconi)
FKT / Fach-Ing:
(HLK: Schreiner)
(S: Rusconi)
(E: Kreuter)
(MSR: Kälin)
(Oeko: Gugerli)
Energiekonzept
Wasserkonzept
Übersicht Gebäudetechnik
Projektdokumentation Fachplaner
QS
(Stulz)
Benutzer
(HEM)
FKT
(Kälin)
P+D-Elemente
Besiedlung
Abnahmen
Anlagendokumente
FKT / Fach-Ing:
(Musterdoku L60; Kälin)
(HLK: Schreiner)
(S: Rusconi)
(E: Kreuter)
(MSR: Kälin)
(Oeko: Gugerli)
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Bemerkung
3.97
(PA)
12.93
---
12.95
8.97
3.95
---
10.95
8.97
12.95
12.95
12.95
12.95
6.97
6.97
6.97
6.97
6.97
12.95
---
erl. 2.97
erl. 1.97
Schlussbericht
28.2.97
12.95
ab 10.96
gem. Terminplan
12.95
10.96
7.97
7.97
7.97
7.97
7.97
7.97
mit Abnahme 1
mit Abnahme 1
mit Abnahme 1
mit Abnahme 1
mit Abnahme 1
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 39
Beilage 3
Grobzeitplan Suglio
Terminplan
1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998
Bereinigung Pflichtenheft
Studienauftrag
Beurteilung
Vorprojekt
Baueingabeprojekt
Baubewilligung
Vorbereitungsarbeiten
Rohbau 1
Ausbau
Installation Haustechnik
Inbetriebnahme / Abnahme 1
Integrierte Tests / Abnahme 2
Besiedlung
Nachweis / Betriebsoptimierung
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Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 40
Beilage 4
Projektorganisation
Projektausschuss
Dr. Lampert
Schäublin
F. Müller
Suckow
Casellini
Herrmann
Spörri
Bänninger
Cantieni
LIEG, Vorsitz
LIBA, Stv.
RELE
LOMS
DLZ3
LOLI
EDBE
LIHE
LIBA
Benützer
Suckow/Herrmann/Bosshard/Enrile/Motta/Cornu
Projektleitung
Cantieni
Qualitätssicherung
.
Bänninger/Chuard/Stulz/Schalcher
.
HLKS
E
GEBA
PV
EDBE
TEKO
GSUR
CULI
BPL
Pauli
Ochsner
Briotti
Becker
Spörri
Badaracco
Aeberli
Bonert
Hobi
GU
Architekt
K. Steiner GU AG
Schnebli/Ammann/Ruchat/Menz
Fachkoordination
Räumlich: Rusconi
Technisch: Kälin
Bau-Ing.
E
HLKS
Ruprecht/Passera-Pedretti/Brenni
A+W/Solcà
SEC/Rusconi
GEBA
Öko
Kälin/Neoterma
Intep
Bauphysik
Küche
Geolog
Geometer
Simulation
Gew. Kühlung
Braune
Creativ Gastro
Pedrozzi
Comal
Sorane
Baumgartner
Fassade
Telecom
Conti/Schmidlin
Pellegrini
ARGE Baumeister
Garzoni
ARGE Elektro
Sarr/Tettamanti/Mastai/Franchini/ABB
Verkehr
Fusi
Marketing
Elzi
Auditorium
Comfa
CAD
Layout
Jacobucci
Bissegger
ARGE Heizung
ARGE Lüftung
ARGE Kühldecken
ARGE Sanitär
Lotti
Sulzer
Pozzi
Castelletti
GEBA
Siemes-Albis
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Metallfassade
Casarico/Schmidlin/Fahrni
ARGE Spengler
Donada / Tresoldi
Flachdach
Casanova/Gamboni
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 41
Beilage 4
FUNKTION
UBS
PROJEKTLEITER
UBS
ELEKTRO
UBS
HLKS
UBS
MSR/GEBA
UBS
PHOTOVOLTAIK
UBS
RAUMPLANUNG
ADRESSE
ZUSTÄND. PERS.
TELEFON
TELEFAX
A. Cantieni
01/236 44 56
01/236 67 13
F. Ochsner
01/236 44 17
01/236 67 13
M. Pauli
01/236 60 51
01/236 67 13
B. Briotti
01/236 62 03
01/236 67 13
K. Becker
01/236 74 01
01/236 67 13
A. Hobi
01/236 44 47
01/236 67 13
U. Suckow
091/801 75 90
091/801 72 87
UBS, LIEG/LIBA
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LIEG/LIHA
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LIEG/LIHA
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LIEG/LIHA
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LIEG/LIGE
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LIEG/LIBA
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS
BENÜTZER
Delegierter NL Lugano
UBS, LOMS
Via Pretorio 14
6901 Lugano
UBS
BENÜTZER
Planungsteam „Betrieb“ M. Enrile
UBS, LOLI
Via Pretorio 14
6901 Lugano
091/801 72 64
091/801 76 38
UBS
BENÜTZER
KOORDINATION
Planungsteam „Betrieb“ R. Herrmann
UBS, LOLI
Via Pretorio 14
6901 Lugano
091/801 72 56
091/801 72 95
UBS
Schwach- und Starkstrom
UBS, LOLI
Via Pretorio 14
6901 Lugano
P. Bosshard
091/801 73 30
091/801 72 95
Technik, Unterhalt
UBS, LOLI
Via Pretorio 14
6901 Lugano
J. P. Cornu
091/801 72 25
091/801 72 95
BENÜTZER
UBS
BENÜTZER
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 42
FUNKTION
ADRESSE
ZUSTÄN. PERS.
TELEFON
TELEFAX
UBS
Aufbau/Ablauforganisation
UBS, LOMS
Via Pretorio 14
6901 Lugano
A. Motta
091/801 73 03
091/801 72 87
BENÜTZER
UBS
BENÜTZER
Telecomunikation Raum TI F. Badaracco
UBS, LOPJ
Via Pretorio 14
6901 Lugano
091/801 73 72
091/801 72 87
UBS
CULINARIUM
Culinarium AG
UBS, CULI/CUPT
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
V. Bonert
01/236 64 70
01/236 64 90
W. Aeberli
01/234 51 05
01/234 51 49
W. Spörri
01/236 53 26
01/236 59 02
Qualität, Energie, Oekologie
UBS, LIEG/LIGE
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
M. Bänninger
01/236 33 40
01/236 67 13
QS
BAU
pom+
Technoparkstrasse 1
8005 Zürich
Prof. Dr. H.R.
Schalcher
01 445 28 60
ETH:
01/633 31 13
01 445 28 55
ETH:
01/633 10 88
QS
OEKOLOGIE
Intep AG
Lindenstrasse 38
Postfach
8034 Zürich
R. Stulz
01/383 63 64
01/383 65 66
QS
ENERGIE
Enerconom AG
Hochfeldstrasse 32
Postfach 606
3000 Bern 9
J. M. Chuard
031/306 11 12
031/306 11 66
ARCHITEKTEN
Schnebli, Ammann, Menz
Prof. D. Schnebli
01/447 43 43
01/447 43 40
091/610 23 33
091/610 23 30
UBS
GSUR
UBS
EDV
QS
KOORDINATION
UBS, GSUR/GSSE
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
UBS, LOGI/EDBE
Bahnhofstrasse 45
8021 Zürich
Architekten BSA + Partner AG S. Menz
Hardturmstrasse 175
8005 Zürich
ARCHITEKTEN
Schnebli, Ammann, Menz
E. Engeler
Architekten BSA + Partner AG T. Förderer
WTC
P. Merlo
6982 Agno
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
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Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 43
FUNKTION
ADRESSE
ZUSTÄN. PERS.
TELEFON
TELEFAX
GENERALUNTERNEHMER
Karl Steiner
Generalunternehmung AG
Hagenholzstrasse 60
8050 Zürich
W. Kläusli
P. Chiappini
A. Kurzen
01/305 24 51
01/305 24 64
01/305 24 61
01/305 24 45
GENERALUNTERNEHMER
Steiner Impresa Generale SA
P. Chiappini
091/970 25 73
091/970 25 74
GENERALUNTERNEHMER
Steiner Impresa Generale SA
J. Felter
091/604 67 55
091/605 42 89
R. Pozzi
A. Rattaggi
091/971 81 21
091/971 76 72
Via Mercoli 8A
6900 Lugano
Cantiere UBS Suglio - Lugano
Direzione Lavori
6928 Manno
BAUINGENIEUR
Ruprecht & Associati SA
Via Campanile 6
6962 Viganello
BAUINGENIEUR
Passera & Pedretti SA
Via al Molino 6
CP 150
6916 Grancia
R. Passera
Artari
091/993 05 33
091/993 00 08
BAUINGENIEUR
Luigi Brenni
Via Vela 11
L. Brenni
091/646 49 55
091/646 49 42
091/646 51 53
A. Fusi
091/604 56 75
091/604 56 81
052/262 84 72
052/262 84 68
052/262 00 97
091/604 60 60
091/604 60 62
6850 Mendrisio
VERKEHRSINGENIEUR
Aurelio Fusi
Via Cantonale
6928 Manno
HLK
INGENIEUR
Sulzer Energieconsulting AG W. Schreiner
Zürcherstrasse 46
G. Kükenbrink
8401 Winterthur
HLK
INGENIEUR
Sulzer Energieconsulting AG M. Magri
Via Cantonale
6928 Manno
SANITAER
INGENIEUR
Sergio Rusconi SA
ing. SIA/OTIA
Via Ceresio 15
6977 Ruvigliana
S. Rusconi
G. Campana
091/972 16 51
091/971 80 44
ELEKTRO
INGENIEURE
Amstein & Walthert AG
Leutschenbachstrasse 45
8050 Zürich
K. Kreuter
U. Welte
M. Frei
01/305 92 20
01/305 91 11
01/305 92 14
ELEKTRO
INGENIEURE
Elettroconsulenze Solcà
G. Camponovo
ingg. elettr. consulenti SIA/OTIA
Zona Industriale 2
6917 Barbengo
091/995 10 10
091/995 10 44
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
FUNKTION
ADRESSE
MSR
INGENIEUR
Seite 44
ZUSTÄN. PERS.
TELEFON
TELEFAX
Ingenieurbüro Werner Kälin W. Kälin
Hirzengasse 9
6430 Schwyz
041/811 27 77
077/42 87 21
041/822 09 21
MSR
INGENIEUR
Neoterma SA
Via Cassarinetta
6900 Lugano
V. Bartesaghi
B. Bieri
091/993 32 39
091/994 24 48
FASSADEN
INGENIEUR
Renato Conti
Via Monte Ceneri 24
6900 Lugano
R. Conti
091/923 49 62
091/923 40 78
FASSADEN
INGENIEUR
Schmidlin AG
Schaffhauserstrasse 315
8050 Zürich
A. Marseiler
01/311 57 00
01/311 57 08
FASSADEN
INGENIEUR
Schmidlin AG
Im Gwinden 1f
4147 Aesch
P. Hungentobler
061/751’35’09
061/751 39 30
SIMULATIONEN
Sorane SA
Rte du Châtelard 52
1018 Lausanne
Dr. D. Aiulfi
021/647 11 75
021/646 86 76
TELEKOMUNIKATION
Ingegneria Maggia SA
Ingegneri consulenti
Via Franscini 5
6600 Locarno
M. Pellegrini
091/751 77 81
091/751 42 68
GEOLOGE
P. Pedrozzi
Via Ligaino 20
6963 Pregassona
P. Pedrozzi
091/941 23 51
091/942 80 16
GEOMETER
Comal SA
Via Cereghetti 10
6834 Morbio Inferiore
M. Malfanti
091/683 12 31
091/683 99 13
BAUPHYSIKER
AKUSTIK
B. Braune
Physiker ETH/SIA
Hausacherstrasse 42
8122 Binz
B. Braune
01/980 20 25
01/980 20 53
OEKOLOGE
Intep AG
Lindenstrasse 38
Postfach
8034 Zürich
Dr. H. Gugerli
01/383 63 64
01/383 65 66
CAD
KOORDINATION
Bozzolo, Ceppi e Iacobucci
Studio d'ingegneria
Vicolo S. Carlo
6807 Taverne
D. Iacobucci
091/945 50 56
077/85 07 80
091/945 23 81
FACHKOORDINATION
TECHNIK
Ingenieurbüro Werner Kälin W. Kälin
Hirzengasse 9
041/811 27 77
077/42 87 21
041/822 09 21
6430 Schwyz
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 45
FUNKTION
ADRESSE
ZUSTÄN. PERS.
TELEFON
TELEFAX
FACHKOORDINATION
RÄUMLICH
Sergio Rusconi SA
ing. SIA/OTIA
Via Ceresio 15
6977 Ruvigliana
S. Rusconi
G. Campana
091/972 16 51
091/971 80 44
CULINARIUM
Creative Gastro Management
AG
U. Jenny
041/630 45 35
041/630 33 28
PLANER
Sonnenbergstrasse 23
6052 Hergiswil
GEWERBLICHE
KÜHLUNG
Baumgartner Kühlanlagen AG
M. Vetsch
01/941 66 44
01/940 26 43
MARKETING
Marketing Elzi
Via Ghiringhelli 21
6500 Bellinzona
S. Kessel
Cattaneo
091/826 11 05
091/826 13 32
AUDITORIUM
Comfa AG
Eidmattstrasse 25
8820 Wädenswil
K. Lendenmann
01/780 00 44
01/780 01 42
UMGEBUNGSPLANER
Heiner Rodel
Via San Gottardo 61
6900 Massagno
091/966 11 26
091/966 72 61
Ackerstrasse 54
8610 Uster
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 46
Beilage 5
Anforderungen an die Raumluftbedingungen
Die nachfolgende Definition der Raumluftbedingungen sind Planungsvorgaben, die kurzzeitig
überschritten werden dürfen. In diesem Sinne sind sie nicht als absolute Garantiewerte zu betrachten.
Temp. [°C], Häufigk. [%], Dauer/a
[ h/0800-1800]
Anforderungen an die Raumlufttemperaturen
30
29
28
27
26
25
24
23
22
21
20
19
18
17
0,1% (2 h/a)
0,1% (3 h/a)
0,2% (6 h/a)
1,0% (26 h/a)
0,5% (12 h/a)
1,4% (38 h/a)
2
1,3% (34 h/a)
8,5% (226 h/a)
3
2,7% (72 h/a)
4,1% (108 h/a)
89,4% (2'350 h/a)
90,7% (2'393 h/a)
1
-6
-4
-2
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
22
24
26
28
30
32
34
Aussentemperatur [°C]
Sommer / Winter max.
1)
2)
Winter min
Sommer passiv
Minimaltemperatur bei geschlossenen Fenstern im Winter
Bei natürlicher Belüftung Tag und Nacht nach Bedarf und aktivem Sonnenschutz für Räume
mit Tageslicht und Lüftung/Kühlung
Bei geschlossenen Fenstern und aktivem Sonnenschutz für Räume mit Tageslicht ohne
mechanischer Lüftung mit Kühlung
3)
Anforderungen an die Raumluftfeuchte im Sommer (Büroräume)
Gilt bei geschlossenem Fenster
30
Klima
Mensch
1-2 h/a
Raum-lufttemp[°C]
29
28
10-50 h/a
27
26
20-100 h/a
25
kritischer Bereich
24
45
47
49
51
53
55
57
59
Raumluftfeuchte [rF%]
Schwül- grenze unten
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Sommer / Grenze unten
Schwül- grenze oben
Sommer / Grenze oben
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 47
Beilage 6
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 48
Beilage 7
Strategische Kennzahlen UBS - Gerätelasten
1 Struktur Elektroverbraucher
Architekt
Raumdaten
(m2, Flächentyp)
NL/DLZ
Nutzung
(OE, MA, AP)
Logistik
SBG
Betriebsgeräte
InfrastrukturAnlagen
HLKSE-Anlagen
Beleuchtung
Elektr. Leistung, Last
(kW, W/m2, kWh)
Personenwärme
(W/MA)
Planer
Externe Last
Interne Last
Gebäude-/
Raum-Simulation
HLKEKonzept
Auslegung
HLKE-Anlagen
cf / 01.09.93 / BNQ_01.DRW
2 Energiezonen
Die mittlere spezifische elektrische Last im Sommer stellt den Tagesmittelwert dar, welcher sich
über 12 Stunden durch die Abwärme der Geräte und des Kunstlichtes ergeben.
Mittlere spez. Last el., Sommer
Energiezone 1
keine aktive Kühlung, ev. passive Kühlung,
0 - 10 W/m2
Grundlüftung und/oder Fensterlüften (wo Pers.)
Energiezone 2
Statische Kühlung, ev. nur Sommerkühlung ev.
11 - 30 W/m2
Grundlüftung, Fensterlüften (wo Pers.)
Energiezone 3
Klimaanlagen, etc. (punktutell hohe Technisierung)
> 30 W/m2
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 49
Beilage 8
Tageslicht und künstliche Beleuchtung
Definitionen
Tageslichtfaktor:
Prozentualer Anteil des verbleibenden Tageslichtes auf der horizontalen Arbeitsfläche gemessen. Dieser Faktor muss mindestens während 50% der jährlichen Arbeitszeit vorhanden sein.
Aussenzone:
Büroarbeitsbereich mit Tageslicht. Am Tag (0700 - 1700 Uhr) ist in der Regel keine künstliche
Beleuchtung erforderlich. Gilt bis 4 m Raumtiefe ab Fenster.
Zwischenzone:
Büroarbeits- und Ablagebereich mit reduziertem Tageslicht. Am Tag ist oft eine künstliche
Zusatzbeleuchtung erforderlich. Gilt für Zonen, die zwischen 4 - 7 m ab Fenster liegen (Einzelbüros, Konferenzräume und Culi : 4 - 6 m).
Verkehrszone:
Verkehrs- und Ablagefläche mit geringem bis keinem Tageslicht. Am Tag ist in der Regel eine
künstliche Beleuchtung erforderlich. Gilt für Raumtiefen von mehr als 7 m ab Fenster.
Anforderungen
a) Tageslicht
Raumkategorie
Verkehrsflächen
Einzelbüros
Gruppen-/KombiBüro
Börse/Devisen
Konferenzräume
Tageslichtfaktor (%)
Zwischenzone
0,5 - 1
>1
>2
>0,5
>0,5
Aussenzone
>2; max. 5
>2; max. 5
>2; max. 5
>1,5
>1,5
Verkehrszone
0,3 - 0,5
0,5
0 - 0,5
0 - 0,5
0 - 0,5
b) Künstliche Beleuchtung
Raumkategorie
Aussenzone
Verkehrsflächen
Einzelbüros
Gruppen-/Kombi-Büro
Händlerraum
Konferenzräume
Culi
Schreiben
Bildschirm
300 - 400
300 - 400
300 - 400
300 - 400
-
100 - 150
100 - 150
100 - 150
100 - 150
-
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Kunstlicht (Lux)
Zwischenzone
Verkehrszone
150 - 250
150 - 250
150 - 250
150 - 250
150 - 250
100
50 - 150
50 - 150
50 - 150
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 50
Beilage 9
Kühldec ken
15'000 m3/ a
Umluftkühler
7'000 m3/ a
Luftkühler
37'290 m3/ a
Wasserbilanz
SBG Suglio - Lugano
Büro
Wasserbilanz Suglio
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 51
Beilage 10
Bilanz Graue Energie
160
140
120
100
TJ 80
60
40
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Baustelle
Wärmedämmung
Fassade
Innenwände
Fenster, Türen
HKLS
Fertigstellung Innenraum
Tragstruktur
0
E / GEBA
20
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 52
Beilage 11
Rekapitulation quantitative Vorgaben Stand: 30.6.97 (Abnahme1)
Vorgabe
Bezug auf Pflichtenheft
18.4.90
Revision 92
IST-Wert
Revision 97
1. Architektur
Flächen nach UBS Flächenraster (93: neu SIA 416
/ Grossbanken)
- Geschossfläche GF
- Mietfläche MF); neu Nettogeschossfläche NGF
- Gebäuderelev. Fl. RF; neu Konstruktionsfl. KF
- Nettonutzfläche NF; neu Hauptnutzfläche HNF
- Funktionsfläche FF; neu Nebennutzfläche NNF
- Energiebezugsfläche
Fläche pro Arbeitsplatz
- Einzelbüros 4 - 1 AP (m2/AP)
- Kombi-Büros 1 - 2 AP (m2/AP)
- Gruppenbüros 5 - 15 AP (m2/AP)
- Grossraumbüro (Börse/Devisen) (m2/AP)
Minimale Belegung auf NF (Back-/Frontoffice)
- Einzelbüros (%)
- Kombi-Büros (%)
- Gruppenbüros (%)
- Grossraumbüro Börse/Devisen (%)
Sonnenzellen / - Kollektoren
- Photovoltaik auf Dach + Fassade (m2)
Parkplätze
- Personal auf Grundstück (Anz.)
- Personal ext. Grundstück (Anz.)
- Kunden (Anz.)
- Kurzparking (elektron. Bank) (Anz.)
Baustatik
- Direkt auf Raum wirkende Speichermasse der
Decken
Glas- und verglaste Bauteile
- Tageslichtdurchlässigkeit (%)
- k-Werte
- Rahmen (W/m2K)
- Glas (W/m2K)
- Fenster (W/m2K) (Fassadenelement OKD-OKD)
- Rahmenmaterialgruppe
- Wetterschutz, Beanspruchungsgruppe
- Widerstandsklasse EG/1.OG; neu 1.OG Nord
- Sonnenschutz aussen; g-Wert (pro Element)
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
(m2)
24'000 (100%)
18'480 (77,0%)
5'520 (23,0%)
15'120 (63,0%)
3'360 (14,0%)
18’840
(m2)
26'458 (100%)
21'627 (81,7%)
4'831 (18,3%)
15'383 (58,1%)
6'244 (23,6%)
27’134
(m2)
44’188 (100%)
39’514 (89%)
4’674 (11%)
17’766 (41%)
11’383 (25%)
23’856
20 - 30
18
12
15 - 25
18
10
15 - 25
8 - 12
10 - 15
10
10/40
10/30
20-30/0
10/40
10/30
20-30/0
-------
2'000
300 MWh/a,
bzw. 2'000
168 MWh/a,
bzw. 1’291
200
50
-
200
140
50
10
200
250
50
10
250-300 mm
250 kg/m3
250 kg/m3
80
1,6
1,3
80
1,6
1,3
>=70
--
1,7
II
C
B3
0,15
1,7
II
C
B3
0,15
1,7
II
C
B3
0,15
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 53
Beilage 11
Vorgabe
Bauphysik
- Schutz gegen Aussenlärm (dB) DnT, W
- Schutz gegen Innenlärm / Luftschall (dB) DnT, W
Unterschiedliche Nutzungseinheiten
- Direktions- + Sitzungszimmer
- Allg. Bürowände
- Büros + Technik
- Korridorwände mit Türen (10:1)
- Korridorwände ohne Türen
- Türen normal
- Türen Direktions- + Sitzungszi.
- Schutz gegen Innenlärm / Trittschall (dB) LnT, W
- Decken/Böden Direktion + Sitzung
- Decken/Böden allg. Büros
- Technikräume
- Haustechnik, Funktionsger. (dBA), LrH
- Haustechnik, Benutzerger. (dBA), LrH
- Nachhallzeiten (s), T500
- Grossräume, Culi, Cafeteria, Konferenz- + Sitzungsräume
- Einzelbüros, Datenverarbeitung,
EDV-Technik
- Korridore, Treppenhäuser
Bezug auf Pflichtenheft
18.4.90
Revision 92
IST-Wert
Revision 97
40
SIA 181-Min
SIA 181-Min
--45
35
50-60
34
40
25
36
SIA 181-Erh
45
35
50-60
34
40
25
36
SIA 181-Erh
45
35
50-60
34
40
25
36
50
55
40
35-55
40-60
50
55
40
35-55
40-60
50
55
40
35-55
40-60
0,5-0,8
0,5-0,8
0,5-0,8
0,7-1,0
1,0-1,5
0,7-1,0
1,0-1,5
0,7-1,0
1,0-1,5
484
(475)*
446
(355)*
(248)*
403
---
---
100
2,2
2,2
420
260
300
650
90
480
319
877
939
127
2,1 (nur
Küchenger.)
480
138
583
791
95
Haustechnik
ALLGEMEIN
- Energiekennzahl Suglio [MJ/m2a] (nach NGF)
- Energiekennzahl Suglio [MJ/m2a] (nach EBF
brutto)
- Max. Leistungsaufnahme für neu installierte
Bildschirmarbeitsplätze (W/AP)
*) Achtung: Bezugsflächen sind verschieden!!!
CULI
- Max. Energieverbrauch/abgegebenes Menü
(kWh/Menü)
- Mahlzeiten pro Tag in Suglio
- Fläche Küche (m2)
- Fläche Wirtschaftsräume (m2)
- Fläche Personalrest., Gruppenrest., Cafeteria
(m2)
- Fläche Besucherrestaurant (m2)
UBS-Gerätelasten
- Archiv, Lager
(Tag/Nacht; W/m2)
- Büro 1, Bank
(Tag/Nacht; W/m2)
- Büro 2
(Tag/Nacht; W/m2)
- Telecom, Infrastrukt.
EDV-Peripherie
(Tag/Nacht; W/m2)
- Küche CULI
(Tag/Nacht; W/m2)
- EDV ZE
(Tag/Nacht; W/m2)
1/0
7/1
20/4
1/0
7/1
13/1
Zone 1
Zone 1
----
60/30
100/0
200/190
Zone 3
Zone 2
Zone 2
Neu Tagesmittelwert Sommer (Licht + Geräte):
- Zone 1 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2)
- Zone 2 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2)
- Zone 3 (W/m2) / belegte Fläche (BF; m2)
70/35
1190*/11
200/195
*) inkl. Gas
-
0-15 (80,1%)
16-30 (9,7%)
> 30 (10,2%)
0 - 10 (91,4%)
11 - 25 (7,6%)
> 25 (1,0%)
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Revision 97
UBS
Pflichtenheft für das Pilotprojekt SUGLIO
Seite 54
Beilage 11
Vorgabe
Tageslicht und künstliche Beleuchtung
- Tageslichtfaktoren (%) Aussenzone
Zwischenzone
Verkehrszone
- Künstliche Beleuchtung (Lux) AP
Zwischenzone
Verkehrszone
- Max. inst. Leistung in Arbeitsräumen für
die Beleuchtung (W/m2)
- Leuchtdichteverteilung auf Tisch
Nahbereich
Fernbereich
- Blendungsbegrenzung (Klasse)
Lüftungsanlagen
- Lüftungsraten mechanisch (m3/h)
pro
Einzel- u. Kombi-Büro
Gruppenbüro
bzw. pro Nichtraucher
Raucher (bei 30% Raucher)
CO2-Gehalt (ppm) in VAV-Anlagen
- Luftfeuchtigkeit belüftete Räume
Winter (%rF/max. Arbeits-h/a)
Sommer (Wassergehalt/max. Arb.h/a)
EDV (%rF) (nur Druckzentrum)
- Wirkungsgrad WRG (%)
- Wirkungsgrad Ventilation (%)
Raumlufttemperaturen (rev. 92: passiv belüftet)
- Winter min/max. (°C)
- Sommer max. (°C / max. Arbeits-h/a))
Kälteproduktion
- Kühlbecken Fläche (m2)
- Grundwasser-Grenznutzung
(1996: Gleichzeitigkeit=0,8)
QS-Team Enerconom AG - Intep AG - pom+
Bezug auf Pflichtenheft
18.4.90
Revision 92
IST-Wert
Revision 97
>1,5-2; max. 5
> 0,5 - > 2
0 - 0,5
100 - 350
150 - 250
50 - 150
9
1:1
1:3
1:10
1
>1,5-2; max. 5
> 0,5 - > 2
0 - 0,5
100 - 400
150 - 250
50 - 150
9
1:1
1:3
1:10
1
>1,5-2; max. 5
> 0,5 - > 2
0 - 0,5
100 - 400
100 - 400
100 - 250
9
1:1
1:3
1:10
1
----15-30
50-70
1'500
50
75
15-30
50-70
1'500
35 ±5
< 35, max. 25
> 12 g/kg,
max. 25
50
75
15-30
50-70
1'500 (nur
Aditorium)
< 35, max. 25
> 12 g/kg,
nicht garantiert
45±5
-->=85
45±5
>=85
>55
20
24, bzw. ta-5
20-24
>29 max. 3
>28 max. 26
>27 max. 38
>26 max. 72
>25 max. 108
20-24
>29, max. 3
>28, max. 26
>27, max. 38
>26, max. 72
>25, max. 108
1'100
500l/h; 5 °C
1'600
262'800m3/a
1'500 l/Min
>6 / <20 °C
-262'800 m3/a
max. / Ist =
46'432 m3/a
1’500 l/Min
>6 / <20 °C
45±5
>=80
>55
Revision 97
UBS
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